Fachtag Starke Eltern Starke Kinder im DKSB Landesverband Niedersachsen Elternkurse im Netzwerk Frühe Hilfen

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1 Fachtag Starke Eltern Starke Kinder im DKSB Landesverband Niedersachsen Cordula Lasner-Tietze, 17. September 2014

2 1. Anlass für die Beschäftigung mit dem Thema und Fragestellungen 2. Familienbildung gesetzliche Grundlage und deren Bezug zum BKSchG Ausrichtung des EK Starke Eltern Starke Kinder Evaluationsergebnisse Aktuelle Problemstellungen und Lösungsvorschläge 3. Frühe Hilfen Frühe Hilfen als Programm und Leistungsangebot Formen der Umsetzung Systematik Früher Hilfen Potentiale und Ressourcen Aktuelle Problemstellungen und Lösungsvorschläge 4. Forderungskatalog

3 Elternkurs im Netzwerk Frühe Hilfen 1. Anlass für eine Beschäftigung Mit den Frühen Hilfen wurden spezifische Hilfen im Katalog der Kinder- und Jugendhilfe aufgenommen und deren Umsetzung angeregt. Die überaus größere Aufgabe liegt jedoch darin, dass bestehende und erfolgreiche Hilfen aufeinander abgestimmt werden und deren jeweilige Wirkung innerhalb des Systems Frühe Hilfen entfaltet werden können.

4 Fragestellungen Welche Möglichkeiten und Chancen ergeben sich für die Familienbildung durch die Normierung der Frühen Hilfen? Wie können die Wirksamkeit und Nachhaltigkeit der Familienbildungsangebote im Rahmen der Frühen Hilfen gesichert bzw. gestärkt werden?

5 2. Familienbildung Gesetzliche Grundlagen 16 SGB VIII Allgemeine Förderung der Erziehung Abs. 1 Pflicht zur allgemeinen Förderung der Erziehung Satz 1 und 2: Leistungsberechtigte, Leistungsangebot, Zielstellungen, Verpflichtungsgrad Abs. 1 Satz 3 Sie sollen auch Wege aufzeigen, wie Konfliktsituationen in der Familie gewaltfrei gelöst werden können. Abs. 2 klassische Angebote - Kind-, Familien-, Lebenswelt- und Ressourcenorientierung Abs. 3 Erweiterung des unverzichtbaren Basisangebotes Müttern und Vätern sowie schwangeren Frauen und werdenden Vätern sollen Beratung und Hilfe in Fragen der Partnerschaft und des Aufbaus elterlicher Erziehungs- und Beziehungskompetenzen angeboten werden. Abs. 4 Landesrechtsvorbehalt Abs. 5 Betreuungsgeld

6 Ziel: Kinderrechte in der Familie Geltung zu verschaffen und die Erziehungskompetenz der Eltern zu stärken. Methode: Vermittlung des anleitenden Erziehungsstils Inhalt: Entwicklung einer Haltung, in der Eltern ihre Rolle als Erwachsene und ihre Verantwortung als Erziehende eindeutig wahrnehmen und ihre Kinder unter Achtung ihrer Rechte, Bedürfnisse und Persönlichkeiten mit Respekt leiten und begleiten.

7 Elternkurs Starke Eltern Starke Kinder ist zielgruppenübergreifend konzipiert, kann jedoch auch zielgruppenspezifisch angeboten werden. Kriterium dafür: - Konzentration auf Lebensphasen der Eltern oder Kinder (0 3, Pubertät) - Sprache (türkisch, russisch) - spezifische Themenstellungen (Stief- und Patchworkfamilien) - Kompetenzen der Eltern (Lesen und Schreiben)

8 Evaluationsergebnisse 2002 (Fachhochschule Köln) und 2008 (Uni Hamburg) - Abbau entwicklungshemmenden Erziehungsverhalten und Aufbau entwicklungsfördernden Erziehungsverhalten - Verringerung der Probleme von Kindern in ihren Peergroups - Veränderung des traditionellen Rollenverhaltens der Eltern - Verstärkung des Zufriedenheitsgefühls - Verringerung intergenerationaler Problemsituationen

9 Aktuelle Problemstellungen zeitliche und finanzielle Ressourcen der Familien Bereitstellung von Mitteln für Familienbildung Bedarfs- und Bedürfnisorientierung Lösungen und Erfordernisse neue Orte und Förderer für Familienbildung finden Stärkerer Einbezug von Evaluationsergebnissen und gesellschaftliche Entwicklungen in Planungsprozesse Anerkennung umfänglicher Leistungen, die zur Durchführung von Familienbildungsangeboten erforderlich sind

10 3. Frühe Hilfen Frühe Hilfen als Programm der Kinder- und Jugendhilfe Frühe Hilfen als Leistungsangebot im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe

11 Frühe Hilfen als Programm Der Auftrag der Jugendhilfe wird im 1 Abs. 3 SGB VIII wie folgt beschrieben: dazu bei(zu)tragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.

12 Ziel ist die konsequente Erschließung von Entwicklungsmöglichkeiten und Verwirklichungsoptionen für Eltern und ihre Kinder zur Eröffnung von Lebenschancen und Teilhabemöglichkeiten, unabhängig vom sozialen Status der Eltern.

13 Frühe Hilfen als Leistungsangebot Im Verständnis der Frühen Hilfen sollen diese Unterstützung bei der Wahrnehmung der Erziehungsverantwortung als auch die Gefahrenabwehr umfassen: 1. sie im Einzelfall dieser Verantwortung besser gerecht werden können, 2. im Einzelfall Risiken für die Entwicklung von Kindern frühzeitig erkannt werden und 3. im Einzelfall eine Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen vermieden oder, falls dies im Einzelfall nicht mehr möglich ist, eine weitere Gefährdung oder Schädigung abgewendet werden kann.

14 Formen der Umsetzung Klassisch - Information, Beratung und Hilfe Innovativ - frühzeitige, koordinierte und multiprofessionelle Angebote im Hinblick auf die Entwicklung von Kindern insbesondere in den ersten Lebensjahren für Mütter und Väter sowie schwangere Frauen und werdende Väter

15 3.2. Systematik der Frühen Hilfen Frühe Hilfen für alle Eltern im Sinne universeller Prävention Frühe Hilfen zur Stärkung der Beziehungs- und Erziehungskompetenz Frühe Hilfen für Familien mit Beratungs- bzw. Unterstützungsbedarf Vernetzung.

16 Potential und Ressourcen Früher Hilfen und Familienbildung gesetzliche Grundlagen identischer Auftrag gemeinsames berufliches Verständnis gemeinsame Denk- und Handlungsweise sowie Sprache Etablierung und Akzeptanz der Angebote Erfahren, erprobt, begründet

17 Problemstellungen Es geht weniger um eine weitere Qualifizierung von bewährten Angeboten, sondern vielmehr um die Sicherstellung entsprechender finanzieller sowie personeller Ressourcen zum Verbleib dieser im Leistungssystem. Es gibt weniger einen Mangel an bedarfsgerechten Hilfeleistungen sondern vielmehr fehlt die Gewährleistung eines aufeinander abgestimmten Zusammenwirkens dieser.

18 4. Forderungen Wir brauchen eine kommunale Jugendhilfeplanung, die die Potentiale und Ressourcen präventiver und interventionsorientierter Angebote kennt und gleichwertig anerkennt. Die Synergien der Leistungen beschreibt, fordert und sicherstellt. Neben der Festschreibung verbindlicher Netzwerkstrukturen braucht es klare Zielstellungen für das Netzwerk. Beschreibung des Mehrwertes von Netzwerkarbeit durch die Beteiligten. Personelle und finanzielle Anerkennung der Aufwendungen.

19 4. Forderungen Familienbildungsangebot auch für schwangere Mütter und werdende Väter ausbauen. Finanzierung Früher Hilfen und Familienbildung durch unterschiedliche Leistungsträger. Qualitative Bewertung der Familienbildungsangebote durch die anbietenden Träger.

20 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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