Fortsetzungsfamilien in Deutschland: Theoretische Überlegungen und empirische Befunde

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1 Fortsetzungsfamilien in Deutschland: Theoretische Überlegungen und empirische Befunde Michael Feldhaus Abstract In den letzten Jahrzehnten hat sich die strukturelle und distributive Vielfalt familialer Lebensformen in Deutschland erheblich verändert. Steigende Trennungs- und Scheidungsquoten sowie sich daran anschließende neue Partnerschaften und Wiederverheiratungen haben dazu geführt, dass das traditionelle Modell der Familie an Dominanz verloren hat und sich in vielfältiger Hinsicht Fortsetzungsfamilien gebildet haben. Der vorliegende Beitrag diskutiert zunächst die begrifflichen Schwierigkeiten, die im Kontext der Bezeichnung von Fortsetzungsfamilien auftreten, bevor daran anschließend die einzelnen spezifischen familialen Subtypen definiert werden. Im empirischen Abschnitt werden die Verbreitung von Fortsetzungsfamilien und die damit auftretende Komplexität ihrer Messbarkeit dargestellt. Ein Ausblick auf die bisherige Forschung zu Fortsetzungsfamilien und einige Anmerkungen zu weiteren offenen Forschungsfragen runden dieses Kapitel ab. Keywords: Familienformen, Fortsetzungsfamilie, Stieffamilie, Ein-Eltern-Familien, biologische und soziale Elternschaft 1 Einführung Seit den 1970er Jahren ist gegenüber dem klassischen, bürgerlichen Familienmodell, definiert als die auf Ehe gründende, verheiratete biologische Zwei-Elternfamilie, eine Zunahme familialer Lebensformen in Deutschland zu beobachten. Diese Entwicklungen sind unter dem Stichwort einer Pluralisierung von Lebensformen vielfach diskutiert und auf ihre Bedingungsfaktoren hin untersucht worden. Die Vielfalt von Familienformen zeigt sich nicht nur in der abnehmenden Bedeutung des traditionellen Familienmodells und der Zunahme von nichtehelichen Lebensgemeinschaften und alleinerziehenden Elternteilen, sondern ebenfalls in Familienformen, die sich aufgrund von Trennungen und Scheidungen gerade im Anschluss an eine erste Familiengründungsphase im weiteren Lebenslauf ergeben. Die damit auftretende familiale Vielfalt zeigt sich auch in sprachlicher Hinsicht: Vermehrt tauchen Begriffe wie fragmentierte Elternschaft (Hoffman-Riem 1988), multiple Elternschaft (Gross und Honer 1990, Feldhaus und Huinink 2011), Fortsetzungsfamilien (Meulders-Klein und

2 Théry 1998), segmentierte Elternschaft (Vaskovics 2011), Stieffamilien, Patchwork- Familien, Patchworks (Sieder 2008) in der Literatur auf. Durch Trennungen und Scheidungen, durch das Eingehen neuer Partnerschaften und Wiederverheiratungen und durch die Geburt weiterer Kinder kommt es im Anschluss an eine erste Familiengründungsphase zu Veränderungen in der personellen Zusammensetzung des Haushalts. Das vorliegende Set relevanter familialer Bezugspersonen verändert sich qualitativ, und/oder es erweitert sich um weitere nicht-leibliche Elternteile in Stieffamilien, in die unter Umständen weitere gemeinsame Kinder geboren werden (komplexe Stieffamilie). Allein die Tatsache, dass bspw. im Jahr 2010 in Deutschland ca minderjährige Kinder von der Scheidung ihrer Eltern betroffen waren, verdeutlicht, dass es sich dabei nicht um ein gesellschaftliches Randphänomen handelt. In den sich anschließenden familialen Konstellationen nimmt die haushaltsübergreifende Komplexität in sozialer und rechtlicher Hinsicht zu (Sorgerecht, Umgangsrecht, Alltagsorganisation), was mit vielfältigen Veränderungen und notwendigen Anpassungsprozessen, sowohl gesamtgesellschaftlich als auch auf der Ebene sozialer Beziehungen, einhergeht. In den folgenden Ausführungen geht es zunächst um die Schwierigkeiten, vorangehende komplexe familiale Veränderungen in begrifflich angemessener Weise zu fassen. Es folgen Hinweise zur empirischen Messbarkeit und zur aktuellen Verbreitung. Schließlich geht es um die Folgen für Individuen, für Eltern und Kinder und sich daran anschließende Forschungsfragen. 2 Begrifflichkeiten und Definitionen Ausgelöst durch die steigenden Trennungs- und Scheidungszahlen sowie den sich daran anschließenden neuen Partnerschaftsprozessen begann insbesondere in den Vereinigten Staaten seit den 1980er Jahre eine intensive Diskussion um veränderte Familienstrukturen sowie um die Folgen, die mit einer elterlichen Trennung und Scheidung für Eltern und Kinder einhergehen (Amato 1993, 2000; Ganong und Coleman 2004). Neben der schon klassischen stepfamily, tauchten verstärkt Begriffe wie reconstituted family oder blended family auf, um die dahinterstehende Dynamik familialer Strukturen zu betonen (Théry 1998). Auch im deutschsprachigen Raum treten in der neueren Literatur eine Reihe von Begriffen auf, die diese Zunahme und Verbreitung familialer Lebensformen fassen sollen, jedoch ihre Unschärfen haben bzw. negativ konnotiert sind: So ist in der Alltagssprache der weit geläufige Begriff der Stieffamilie zumindest im Vergleich zum Ideal der Kernfamilie teilweise immer noch negativ besetzt. Die Silbe Stief steht im althochdeutschen und altenglischen für hinterblieben, verwaist, der Eltern beraubt. Mag dies in früheren

3 Zeiten durch den Tod eines Elternteils noch zutreffend gewesen sein, so lässt sich dies für die Gegenwart weniger behaupten. Die negative Wahrnehmung von Stieffamilien gegenüber Kernfamilien scheint jedoch aufgrund der Zunahme dieser Familienform zurückzugehen (Zartler 2012). Auch der Begriff fragmentierte Elternschaft ist eher negativ konnotiert, dahingehend, dass zumindest irgendeine Beziehung zwischen Elternteil und Kind anscheinend nicht ganzheitlich ist, sondern fragmentiert, was auf etwas substantiell Fehlendes hindeutet. Ebenfalls nicht ganz überzeugend die Begriffe Fortsetzungs- oder Folgefamilie. Denn so könnte man fragen was wird eigentlich fortgesetzt und was nicht? Es wird zwar die Elternschaft fortgesetzt, aber doch unter völlig anderen Bedingungen. Der Begriff selbst wurde von Schultheis und Böhmler (1998) in die deutschsprachige Diskussion eingeführt, als Übersetzung aus dem französischen Original (familles recomposées). Der Begriff Fortsetzungsfamilie wurde für die deutsche Übersetzung gewählt, um dem Prozesscharakter sowie der Pluralität und Komplexität dieser familialen Lebensformen Rechnung zu tragen (Schultheis und Böhmler 1998, S. 8). Trotz dieser Unschärfe tritt der Begriff der Fortsetzungsfamilie oder synonym dazu verwandt der Folgefamilie, mehr und mehr im wissenschaftlichen Diskurs auf, wenn es darum geht, die neu entstehenden komplexen Familienbiographien zu kennzeichnen, die sich aufgrund von Veränderungen im Partnerschafts- und Elternschaftsstatus nach einer anfangs gegebenen Elternschaftskonstellation ergeben. Als konstitutives Merkmal von Fortsetzungsfamilien kommt hinzu, dass Elternschaft in rechtlicher und sozio-normativer Hinsicht nicht an den gemeinsamen Haushalt gebunden ist, sondern rechtliche Eltern bleiben in der Regel die leibliche Mutter (die, die das Kind geboren hat) und der Vater (sofern er mit der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet war oder die Vaterschaft anerkannt hat), mit dazugehörigen Rechten und Pflichten (gemeinsames Sorgerecht), auch dann, wenn eine Trennung/Scheidung erfolgt. Das wiederum hat zur Folge, dass gerade hinsichtlich der Erfassung von Fortsetzungsfamilien die Haushaltsgrenze als konstituierendes Merkmal aufgegeben werden muss: Auch der hauptsächlich von seinen Kindern getrennt lebende Vater hat weiterhin großen Einfluss auf die Entwicklung von Kindern, übernimmt elterliche Verantwortung und teilt sich in den meisten Fällen auch die elterliche Sorge mit der Mutter. Eine zu enge Kopplung nur an diejenigen, die in einem Haushalt zusammenleben, versperrt den analytischen Blick auf Fortsetzungsfamilien. Dies führt dann wiederum auch dazu, dass es gerade im Kontext von Fortsetzungsfamilien sinnvoll ist, keinen zu engen Begriff von Familie als Grundlage zu nehmen. In der deutschen Familiensoziologie und -demographie hat sich ohnehin ein weiter Familienbegriff

4 durchgesetzt. Konstitutive Merkmale von Familie sind die biologisch-soziale Doppelnatur (d.h. die Übernahme zumindest der Reproduktions- und Sozialisationsfunktion), die Generationendifferenzierung (mindestens Eltern-Kinder) und ein spezifisches Kooperationsund Solidaritätsverhältnis (Zuweisung spezifischer Rollen) (Nave-Herz 2009, S. 15). Hierbei kann sich Familie stärker auf das Zusammenleben in einem Haushalt beziehen (Haushaltsfamilie), oder wie es geradezu für Fortsetzungsfamilien konstitutiv ist familiale Beziehungen auch über Haushaltsgrenzen hinweg berücksichtigen, was als Familienform im weiteren Sinne bezeichnet wird (Huinink und Konietzka 2007, S. 26). Bezugnehmend auf diese angeführten Definitionsmerkmale von Familie im Allgemeinen und Fortsetzungsfamilien im Besonderen, lassen sich neben der biologischen Zwei-Elternfamilie (verheiratet/nicht verheiratet) und der alleinerziehenden Elternteile (mit/ohne Partner) eine ganze Reihe von weiteren familialen Subtypen definieren, die in der Literatur als spezifische Formen von Stieffamilien aufgeführt werden (Bien et al. 2002, Teubner 2002a und 2002b, Steinbach 2008, Feldhaus und Huinink 2011): Eine primäre Stieffamilie liegt vor, wenn der leibliche Elternteil, bei dem das Kind nach einer Trennung überwiegend lebt, einen neuen Partner (Stiefvater) oder Partnerin (Stiefmutter) hat. Es kann dabei ferner unterschieden werden, ob die neuen Partner einen gemeinsamen Haushalt führen (Stieffamilie im engeren Sinne) oder ob der leibliche Elternteil eine Living- Apart-Together-Beziehung mit dem nicht leiblichen zweiten Elternteil führt (Stieffamilie im weiteren Sinne). Diese Stieffamilie im weiteren Sinne wird in der Regel in Statistiken zu familialen Lebensformen als alleinerziehende Familie ausgewiesen, weil der nicht im Haushalt lebende Partner nicht erfasst und daher nicht berücksichtigt wird. Von einer sekundären Stieffamilie wird gesprochen, wenn der leibliche Elternteil, bei dem Kind überwiegend nicht lebt, einen neuen Partner hat. Darüber hinaus kann man unterscheiden, ob es sich um eine einfache Stieffamilie handelt (wenn nur ein Partner ein Kind (oder mehrere) aus einer vorherigen Partnerschaft hat) und die zusammengesetzte Stieffamilie (wenn beide Partner ein (oder mehrere) Kinder haben). Eine weitere wichtige Form ist die komplexe Stieffamilie, die sich dann bildet, wenn aus der neuen Partnerschaft weitere gemeinsame Kinder folgen (gemeinsames Auftreten von biologischer und sozialer Elternschaft innerhalb einer Partnerschaft). Eine mehrfach-fragmentierte Stieffamilie liegt schließlich dann vor, wenn sich die Zusammensetzung der Stieffamilie durch dritte und weitere Partnerschaften entlang der oben erwähnten Unterscheidungen weiter ausdifferenziert. Zur Bezeichnung dieser unterschiedlichen Formen von Stieffamilien wird auch der Begriff der multiplen Elternschaftskonstellation verwendet, und zwar dann, wenn in einer Familie gleichzeitig

5 verschiedene Formen von Elternschaft auftreten: Stiefelternschaft und leibliche Elternschaft (Feldhaus und Huinink 2011). 3 Empirische Analysen zu Fortsetzungsfamilien Grundsätzlich lassen sich zwei Betrachtungsweisen von Fortsetzungsfamilien unterscheiden: Die eine fokussiert den zeitlichen Beobachtungsrahmen und differenziert zwischen einer reinen Querschnittsbetrachtung (Familienkonstellationen zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Bevölkerung) und einer Längsschnittperspektive. Beim zuletzt genannten Punkt werden Verläufe von Familien analysiert, so wie es der Begriff der Fortsetzungsfamilien auch nahelegt, da sie erst durch das Durchlaufen vorangehender Zustände entstehen und eine entsprechende Vorgeschichte aufweisen, die wiederum Auswirkungen auf zukünftige Entscheidungsprozesse und -verläufe haben können (sogenannte Pfadabhängigkeiten im Lebenslauf). Die zweite Betrachtungsweise bezeichnet das Beobachtungsobjekt. So ist es möglich, sich Fortsetzungsfamilien aus der Perspektive der Familien anzusehen, d.h. Grundgesamtheit der Betrachtungsweise sind Familien. Es ist aber auch möglich, sich der Perspektive einzelner Individuen (oder bestimmten Gruppen von Individuen) zuzuwenden. Und schließlich kann auch die Kinderperspektive eingenommen und die Anzahl der Kinder als Grundgesamtheit betrachtet werden (Nauck 1995, Alt 2001). Zunächst wird in diesem Beitrag aus einer Querschnittsbetrachtung heraus analysiert, inwieweit das Phänomen Fortsetzungsfamilie auftritt. Trotz des gestiegenen wissenschaftlichen und politischen Interesses an dieser Fragestellung ist die Datenlage für Deutschland eher als dünn zu bezeichnen. Ein Blick auf die bundesamtliche Statistik ist hier wenig hilfreich. Auch nach dem im Jahre 1996 eingeführten neuen Lebensformenkonzept ist es mittels des Mikrozensus nicht möglich, Fortsetzungsfamilien genau zu erfassen, weil Kindschaftsverhältnisse (leiblich oder nicht) nicht erfragt werden (Lengerer et al. 2005). So konnten von amtlicher Seite aus, durch die Berücksichtigung von Angaben zu Scheidungen und Wiederverheiratungen lediglich grobe Schätzungen zur Anzahl von Stiefkindern vorgelegt werden (Schwarz 1995 und 1999).

6 Tabelle 1: Anteile von Personen in Familienformen in verschiedenen Surveys in % (Kinder unter 18, im Haushalt lebend) Familienformen Kernfamilie Alleinerziehende Stieffamilien DJI-Familiensurvey (Teubner 2002) i Generations- and Gender Survey 2005 (Steinbach 2008) ii 71,5 14,8 13,6 AID:A 2009 (Kreyenfeld und Heintz-Martin 2012) iii Beziehungs- und Familienpanel (pairfam) 2008 iv 79,7 9,3 11 Entsprechend ist die Familiensoziologie und -demografie auf repräsentative Umfragedaten angewiesen, um diese Lücken zu füllen. Aber auch mit fallzahlenmäßig groß angelegten Umfragen sind die Probleme nicht automatisch gelöst, da selbst repräsentative Surveys teilweise zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen (siehe Tabelle 1, Teubner 2002a und 2002b, Steinbach 2008, Feldhaus und Huinink 2011, Kreyenfeld und Heintz-Martin 2011 und 2012, BMFSFJ 2013). Selbst wenn einheitliche Definitionen zu Grunde gelegt werden, ergeben sich dennoch Unterschiede. Hinsichtlich des Auftretens von Personen in Kernfamilien, definiert als das Zusammenleben von Kindern (unter 18 Jahren) mit beiden biologischen Elternteilen, variieren die Werte zwischen 71,5% und 79,7%; bei den allerziehenden Familien, definiert als das Zusammenleben eines Kindes mit einem leiblichen Eltern (unabhängig davon, ob dieses Elternteil einen Partner außerhalb des Haushalts hat oder nicht), liegen die Werte zwischen 9,3% und 15% und bei Stieffamilien (Familien mit mindestens einem Stiefelternteil im Haushalt, unabhängig ob weitere gemeinsame Kinder dazugehören) ist die Differenz noch größer: zwischen 7% und 13,6%. Diese Unterschiede in den Verteilungen können durch selektive Stichprobeneffekte auftreten (Steinbach 2008, S. 166). Weitere Gründe könnten in den unterschiedlichen Altersverteilungen der jeweiligen Samples liegen. So sind im Beziehungs- und Familienpanel (pairfam) aufgrund der spezifischen Alterskohorten ( und ) eher jüngere Kinder und damit auch kürzere Familienverläufe anzutreffen. Ähnlich hingegen in allen Studien die erwarteten Ost-West-Differenzen: Der Anteil der Kernfamilien ist im Westen höher als im Osten (80% gegenüber 74%), während der Wert der alleinerziehenden Elternteile (10% gegenüber 15%) und der Stieffamilien (10% gegenüber 12%) im Osten höher ist als im Westen (Kreyenfeld und Heintz-Martin 2012).

7 Wie bereits angedeutet, ist es zur Erfassung von Fortsetzungsfamilien zweckmäßiger, die Haushaltsgrenze nicht als konstitutives Merkmal heranzuziehen, sondern haushaltsübergreifende Formen zu berücksichtigen (Leridon 1998, Teubner 2002a und 2002b, Stewart 2007, Steinbach 2008 und 2010). Dies stellt jedoch hohe Ansprüche an die Daten und die Erfassung verschiedener Haushaltskontexte. Die Daten des Beziehungs- und Familienpanels (Huinink et al. 2011) erlauben es, eine derartig komplexe Elternschaftsstruktur entlang der oben angeführten Definitionen zu erfassen (siehe Tabelle 2, für ältere Ergebnisse siehe Teuber 2002b). In Tabelle 2 ist eine Typologie von (multiplen) Elternschaftskonstellationen dargestellt, die sowohl familial/partnerschaftliche als auch haushaltsübergreifende Formen von Elternschaftskonstellationen berücksichtigt. Diese Übersicht bezieht sich auf Ankerpersonen (d.h. die zentrale Auskunftsperson im Survey) mit Kindern (unter 18 Jahren). Bei den empirischen Ergebnissen ist zunächst zu beachten, dass sich durch die Hinzunahme weiterführender Familienstrukturen auch die Grundgesamtheit erhöht, d.h. es sind Personen enthalten, die zwar ein Kind unter 18 Jahren haben (leiblich oder Stiefkind), aber nicht zwingend damit auch zusammenleben. Durch die Erhöhung der Samplegröße erklärt sich, dass der Anteil der Kernfamilien anteilsmäßig (im Vergleich zu Tabelle 1) zurückgeht auf 74,4%. In dieser Übersicht besteht der Anteil der Alleinerziehenden aus Personen, die zwar ein leibliches Kind haben, aber keinen Partner. Der Anteil der Alleinerziehenden, die mit ihrem leiblichen Kind (oder Kindern) in einem Haushalt wohnen beträgt hier 5,7%. Der Anteil der Alleinerziehenden im weiteren Sinne, d.h. partnerlos und mehrheitlich nicht mit den eigenen Kindern zusammenlebend beträgt 2,5%. Hinter dieser Zahl verbergen sich in den allermeisten Fällen Väter, die nach einer Trennung nicht mehr mit den eigenen Kindern einen eigenen Haushalt bilden und noch keinen neuen Partner haben. Hinsichtlich der Erfassung von Stieffamilien gibt es ebenfalls einige Unterschiede. Die angeführten Stieffamilien im weiteren Sinn (hier 3,1%) werden in der herkömmlichen Statistik als alleinerziehende Elternteile aufgefasst. Nimmt man allerdings den Partnerschaftsstatus mit hinzu, so könnte man eben auch alleinerziehende Elternteile, die einen Partner haben, mit dem sie jedoch (noch) nicht zusammenleben, auch als Stiefelternteile fassen, eben als Stiefelternteile im weiteren Sinne. Schließlich sind die bekannten Formen von Stieffamilien ausgewiesen, d.h. die Stieffamilie im engeren Sinne (Familienform mit mindestens einem Stiefelternteil) und die komplexen Stieffamilien (mindestens ein gemeinsames Kind und ein Stiefkind im Haushalt) aufgeführt. Zusammen ergeben sie hier

8 10,2%. Diese Aufteilung macht deutlich, wie hoch der Anteil von komplexen Stieffamilien ist. Komplexe Stieffamilien, in denen beide Partner jeweils mindestens ein biologisches Kind mit in die Partnerschaft bringen, sind eher eine Seltenheit (ca. 0,04%), was in Teilen auf die relativ jungen Befragungskohorten zurückzuführen ist. In der angeführten Typologie sind entsprechend auch Stiefelternteile (neue Partner der leiblichen Eltern) mit hinzugezählt, die nicht mit den Kindern im Haushalt leben. Es wird hierbei angenommen, dass auch diese Stiefelternteile relevante Bezugspersonen für Kinder sein können (oder auch Zeit usw. vom Elternteil in Anspruch nehmen), denn sie sind immerhin aktueller Partner des leiblichen Elternteils (Gansong und Coleman 2004). Ein Blick auf diese Elternschaftskonstellationen zeigt, dass Familienformen in Fortsetzungsfamilien eine erhebliche Komplexität aufweisen können, ohne dass bereits weitere Unterscheidungsmerkmale wie das Alter der Kinder, Geschlecht der Partner, Sorgerechtskonstellationen, Umgangsrecht- und Aufenthaltsregelungen, oder gar andere weichere Indikatoren wie die Qualität der Eltern-Kind-Beziehungen mit berücksichtigt werden.

9 Tabelle 2: (Multiple) Elternschaftskonstellationen und Beziehungsstatus von Kindern zur Ankerperson und sofern vorhanden dessen Partner bzw. Partnerin Elternschaftskonstellation aus Sicht der Anker- /Befragungsperson Beziehung des Kindes zur Ankerperson Beziehung des Kindes zum (neuen) Partner der Ankerperson pairfam in % 1) Kernfamilie Leibl. Kind (mit Elternteil im HH) Leibl.Kind (mit Elternteil im HH) 74,4 2) Alleinerziehende im engeren Sinne Leibl.Kind (mit Elternteil im HH) aktuell kein Partner vorhanden 5,7 3) Alleinerziehende im weiteren Sinne Leibl.Kind (nicht mit Elternteil im HH) aktuell kein Partner vorhanden 2,5 4) Stieffamilie im weiteren Sinne v Leibl.Kind (mit Elternteil im HH) Stiefkind (nicht mit Stiefelternteil im HH; LAT) 3,1 5) Sekundäre Stieffamilie Leibl.Kind (nicht mit Elternteil im HH) Stiefkind (nicht mit Stiefelternteil im HH) 3,4 6) Stieffamilie im engeren Sinne Leibl.Kind (mit Elternteil im HH) Stiefkind (mit Stiefelternteil im HH) Stiefkind (mit Stiefelternteil im HH) Leibl.Kind (mit Elternteil im HH) 4,1 Leibl.Kind (mit Elternteil im HH) Stiefkind (mit Stiefelternteil im HH) 7) Komplexe Stieffamilie Stiefkind (mit Stiefelternteil im HH) Leibl.Kind (mit Elternteil im HH) 6,1 plus: gemeinsames, leibl.kind, mit Eltern zusammenlebend 8) Sonstige Formen vi : Zusammenleben mit anderen Personen (Geschwister, Großeltern) 0,7 Gesamt (N= 4047) 100 Quelle: pairfam, Welle 1, eigene, gewichtete Berechnungen Diese angeführten komplexen Konstellationen von Elternschaft sind nicht neu, und es hat sie zum Teil schon in erheblichem Ausmaß wie die historische Familienforschung zeigt gegeben (Gestrich et al. 2003), geändert hat sich ihr Entstehungszusammenhang. War es früher der Tod eines Elternteils, der aufgrund ökonomischer Notwendigkeiten zu einer möglichst schnellen Heirat zwang, sind heute vor allem Trennungen und Scheidungen die verursachenden Bedingungen. Eher geschichtlich neu sind gleichgeschlechtliche familiale Lebensformen sowie die sekundäre Stieffamilie oder Stieffamilien im weiteren Sinne, da früher der andere Elternteil in der Regel nicht mehr lebte bzw. ein Getrennt-Leben der Paare

10 eher unüblich war. Inzwischen liegen auch erste empirische Studien vor, die sich mit der Situation von Familien und Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften beschäftigen (Rupp 2009). Umfassende repräsentative Angaben zur Verbreitung dieser Lebensformen gibt es aber nicht. Ein weiterer demographischer Trend, der dabei zu berücksichtigen ist, betrifft die Wiederverheiratungsziffer. Seit den 1960er Jahren nimmt die Wiederheirat (Anteil der Wiederheiratenden an den Heiratenden) zu. Berechnungen von Dorbritz (2009) ergeben, dass von den 30-jährigen geschiedenen Frauen und Männer ca. 75% voraussichtlich erneut heiraten werden: Je jünger die Frauen und Männer bei einer ersten Scheidung desto größer auch die Wahrscheinlichkeit einer zweiten Heirat oder anderer Formen von Folgepartnerschaften. Es ist daher zu vermuten, dass Fortsetzungsfamilien in nächster Zeit noch zunehmen werden (Jaschinski 2011, Peuckert 2013). Eine andere Perspektive ergibt sich, wenn nicht die Anzahl der Familien, sondern die der Kinder als Grundgesamtheit herangezogen werden. Einer Analyse von Nauck (1995) folgend, lebten Anfang der 1990er Jahre insgesamt 76,4% der westdeutschen unter 18-jährigen Kindern mit ihren beiden leiblichen, miteinander verheirateten Eltern zusammen in einem Haushalt. Differenziert man diese Betrachtung nach dem Alter der Kinder, so lebten die unter 2-jährigen noch zu 90,6% in dieser Familienform, d.h. der Anteil nimmt mit zunehmendem Alter der Kinder und Dauer der Familienbiographie ab. Bei den ostdeutschen Kindern waren es 68,6% der unter 18-jährigen Kinder (der Anteil der unter 2-jährigen betrug 72,9%). Vergleicht man diese Werte nunmehr mit neueren Berechnungen von Alt und Lange (2011) auf der Basis der AID:A-Daten, so zeigt sich, dass 86,3% der unter 2-jährigen westdeutschen Kinder bei den beiden leiblichen, verheirateten Eltern aufwachsen und bis zum Alter von 18 Jahren dieser Anteil auf 71,3% zurückgeht. Für Ostdeutschland ergeben sich auch hier wiederum niedrigere Werte: von 62,2% zu 53,6%. Der Anteil der Stiefkinder wird von Nauck (1995) bei den unter 18-jährigen Kindern im Haushalt auf 11,4% für Westdeutschland und 14,1% für Ostdeutschland geschätzt. Steinbach (2008) berechnet auf Basis der Daten des Generations- and Gender Survey einen Anteil von 10% für Westdeutschland und 15% für Ostdeutschland. Mit den pairfam-daten errechnet sich auf Basis der Verteilung in Tabelle 1 ein Anteil von 11% der westdeutschen Kinder, die in Stieffamilien leben gegenüber 18,1% im Osten. Selbst wenn die Ergebnisse je nach Survey voneinander abweichen, so lässt sich konstatieren, dass die Kernfamilie zwar weiterhin der dominante Familientyp ist, dass aber alleinerziehende

11 Elternteile und eben auch Fortsetzungsfamilien, wie (komplexe) Stieffamilien über die Zeit hinweg an Bedeutung gewonnen haben. 3.2 Familienverläufe: Multiple Elternschaftskonstellationen im Längsschnitt aus Familiensicht Bisher dominiert eine querschnittliche Sicht auf multiple Elternschaftskonstellationen. Befunde über differenzierte Verlaufsmuster, die von Beginn an Elternschafts-Episoden und Familienverläufe mit unterschiedlichen Phasen des Zusammenlebens in verschiedenen Typen von Familienkonstellationen und des Alleinlebens beinhalten, liegen bisher nur vereinzelt vor (z.b. Feldhaus und Huinink 2011, Bastin 2012). Die Analyse der Dynamik von Fortsetzungsfamilien erweist sich als ein überaus komplexes Forschungsfeld, welches insbesondere hohe Anforderungen an die Daten stellt: die Erfassung der vollständigen Partnerschaftsbiographie (inkl. des Kohabitationsstatus der Elternteile bzw. der Stiefelternteile sowie deren jeweiligen Familienstand und deren Geschlecht), die Aufnahme der vollständigen Fertilitätsbiographie beider und folgender Elternteile mit dem Alter bei der Geburt aller Kinder (oder Zeitpunkt des Eintretens eines Stiefkindes im Haushalt), Angaben zu Zeiten des Zusammenwohnens mit den Kindern, Angaben zum Kindschaftsverhältnis sowie Angaben über den jeweiligen leiblichen Vater und die leibliche Mutter. Die Daten des deutschen Beziehungs- und Familienpanel ermöglichen eine derartige differenzierte Analyse (Huinink et al. 2011). Die Ergebnisse einer Sequenzmusteranalyse mit anschließender Clusteranalyse, durchgeführt bei Befragten der Altersgruppe mit einer Beobachtungsdauer der Familienentwicklungen von mindestens sechs bis maximal zehn Jahre seit der Familiengründung, ergaben neun theoretisch begründbare und empirisch nachweisbare Cluster von Familienverläufen (siehe ausführlicher Feldhaus und Huinink 2011). Diese lassen sich unterteilen in eher kontinuierliche und diskontinuierliche Familienverläufe. Hinsichtlich der kontinuierlichen Familienverläufe zeigt sich, dass die verheiratete Zwei- Eltern-Familie mit 51% derjenige Familienverlauf ist, der am häufigsten im Beobachtungszeitraum vorkommt. Dies ist die weitaus dominierende Form unter den gefundenen Verläufen. Weitere kontinuierliche Verläufe bilden diejenigen, die über den Beobachtungszeitraum hinweg dauerhaft in einer nichtehelichen Zwei-Elternfamilien zusammenleben (14%) oder mehrheitlich als Ein-Eltern-Familie gelebt haben (7%). Daneben gibt es eine Reihe von eher diskontinuierlichen Familienverläufen: Zum einen ein Übergangscluster, in der sich Personen befinden, die zuvor eine verheiratete Zwei-Eltern-

12 Familie gegründet hatten, dann eine Trennung bzw. Scheidung erlebt haben und nunmehr eine Form von Fortsetzungsfamilie (alleinerziehendes Elternteil, Stieffamilien) bilden (7%). Zum anderen ein Übergangscluster aus der nichtehelichen Zwei-Eltern-Familie heraus in die Ehe (9%) bzw. in die Ein-Elternfamilie (3%). Es schließt sich ein Cluster an, in der die Ankerperson mehrheitlich über die Zeit hinweg in einer einfachen Stieffamilie (5%) und oder in einer komplexen Stieffamilie (Geburt eines gemeinsamen Kindes in einer einfachen Stieffamilie) gelebt hat (3%). Schließlich ergibt sich ein Cluster in dem Befragungspersonen sind, die nach einer ersten Familienphase aufgrund einer Trennung/Scheidung keine Kinder mehr im Haushalt haben (1%). Es lässt sich aufgrund dieser Analyse von Familienverläufen mit einer Beobachtungsdauer von 6 bis 10 Jahren (vom Beginn der ersten Elternschaftskonstellation an) konstatieren, dass diejenigen Cluster, die eine Kontinuität in den Elternschaftskonstellationen aufweisen einen Anteil von 74% ausmachen. In den übrigen Clustern liegen eher diskontinuierliche Familienverläufe vor. Das sind die Fortsetzungs- bzw. Folgefamilien, d.h. der zentrale Familienstatus ändert sich in der Familienentwicklung in personeller Hinsicht (26%). Für diese Arten von Fortsetzungsfamilien finden sich dann auch multiple familiale Transitionen, d.h. mehrfache Wechsel in der personellen Zusammensetzung des familialen Haushalts. Bei einer Betrachtung der verschiedenen Familienverläufe nach weiteren sozialstrukturellen Merkmalen zeigt sich, dass wie zu erwarten war die verheiratete Zwei-Elternfamilie deutlich häufiger in Westdeutschland, die nicht-verheiratete Zwei-Elternfamilie dagegen vor allem in Ostdeutschland auftritt. Die Ergebnisse zeigen ferner, dass auch Ein-Elternfamilien sowie Stieffamilien sich deutlich häufiger im Osten finden lassen. In Bezug auf den Bildungsabschluss zeigen die empirischen Befunde, dass diejenigen, die eher in einer Ein- Eltern-Familie aufwachsen, oder die Scheidung/Trennung ihrer Familie erleben eher in den unteren Bildungsschichten zu finden sind. Während sich für Stieffamilien eher keine Bildungseffekte zeigen (siehe auch Turunen 2011). Ein weiteres Ergebnis dieser Verlaufsanalysen bestätigt den bereits bekannten Befund, dass insbesondere eine frühe Elternschaft (vor dem Alter 24) ein Prädiktor dafür ist, dass die Personen eher in diskontinuierlichen Familienverläufen leben, d.h. mehr Trennungen/Scheidungen erfahren, eher in Ein-Eltern-Familien leben und auch eher eine Stieffamilie gründen (Feldhaus und Huinink 2011, siehe auch Zartler und Berghammer 2013). 4 Ausgewählte Forschungsschwerpunkte zu Fortsetzungsfamilien

13 Ein Blick auf den Umfang empirischer Forschungsarbeiten zu Fortsetzungsfamilien zeigt, dass dieses Thema bisher im deutschsprachigen Raum lange Zeit relativ wenig erforscht wurde. Erst in den letzten Jahren hat es an Bedeutung gewonnen. Neben einigen psychologischen und z.t. therapeutischen Studien (Damm 1998, Butz und Boehnke 1999, Walper und Gerhard 1999, Wilk 1999, Walper und Wild 2002, Walper und Wendt 2005, Krähenbühl et al. 2007, Bliersbach 2007) und einer großen Vielfalt von Ratgeberliteratur liegen inzwischen auch vereinzelte stärker soziologisch ausgerichtete Arbeiten vor (Bien et al. 2002, Steinbach 2008, 2010, Schulz 2009, Feldhaus und Huinink 2011, Kreyenfeld und Martin 2011, Bastin 2012, Zartler und Berghammer 2013). Die große Mehrheit der berichteten Befunde stammt allerdings aus dem angloamerikanischen Raum (siehe die Überblickbände von Ganon und Coleman 2004, Stewart 2007, Pryor 2008, Sweeny 2010). Gerade aus der Verlaufsperspektive heraus wird deutlich, welchen strukturellen Bedingungen und Veränderungen Fortsetzungsfamilien ausgesetzt sind. Neben Wechsel des Familienstatus haben die Familienmitglieder Trennungen, Scheidungen und neue Partnerschaften und Stiefelternteile zum Teil mehrfach erlebt. Aus diesen Veränderungen ergeben sich eine Fülle von Herausforderungen und Problemlagen, die bewältigt und arrangiert werden müssen. Diese Vielfalt situativer Bedingungen begründet aber auch, dass Forschungen rund um das Phänomen von Fortsetzungsfamilien sehr weitläufig sind. Es ließen sich hier nicht nur Untersuchungen zu den Auswirkungen von Trennungen und Scheidungen auf die Entwicklung von Kindern benennen oder Analysen zum Transmissionsrisiko der elterlichen Scheidung, sondern ebenso Forschungen zur Sorgerechtsproblematik, zur Alltagsorganisation von Fortsetzungsfamilien oder zu den Prozessen einer neuen Partnerschaftsgestaltung bis hin zur Heirat. All diese Themen spielen in Fortsetzungsfamilien eine bedeutsame Rolle. Ohne hier all jene Forschungsrichtungen im Detail betrachten zu können, seien zumindest einige Forschungsdesiderata angedeutet. a) Erfassung von Fortsetzungsfamilien, ihrer Verläufe und resultierender Pfadabhängigkeiten im Lebenslauf. Wie bereits beschrieben wurde, ist allein die Erfassung von Fortsetzungsfamilien zur Sozialberichterstattung schon eine Herausforderung (Nauck 1995, Leridon 1998, Teubner 2002a und 2002b, Steinbach 2008, Schier 2009). Vor allem die Erhebung von Familienverläufen im Längsschnitt, die Erfassung erlebter Ereignisse (wie Trennungen, Scheidungen, Stiefelternschaft, Zweit-Ehen usw.), die Berücksichtigung unterschiedlicher Verweildauern in einzelnen Familienphasen (oder angrenzenden Lebensbereichen) und die damit jeweils einhergehenden situativen Bedingungen (Familienzusammensetzung, ökonomische Situation, Bildungs- und Erwerbszeiten usw.) sind

14 notwendige Informationen um die Komplexität von Fortsetzungsfamilien und die Entwicklungsprozesse der darin involvierten Personen zu verstehen. Diese Analysen von Pfadabhängigkeiten in Fortsetzungsfamilien sind im deutschsprachigen Raum noch nicht sehr ausgeprägt (Feldhaus und Huinink 2011). b) Partnerschaftsbeziehungen in Stieffamilien. Fortsetzungsfamilien sind in hohem Maße dadurch gekennzeichnet, dass neue Partnerschaften und somit Stiefelternschaften entstehen, unabhängig davon, ob die neuen Paare nunmehr mit Kindern zusammenleben (Stieffamilien im engeren Sinne) oder nicht. Partnerschaftsentwicklungen in Stieffamilien stehen dabei vor besonderen Veränderungen und Herausforderungen. Neben dem positiven Effekt einer verbesserten ökonomischen Situation gegenüber dem Status der Ein-Eltern-Familie (Hetherington 2006, Kreyenfeld und Heintz-Martin 2011), kommen eine ganze Reihe von neuen Herausforderungen auf die Partner zu. Paare müssen nicht nur in die neuen Beziehungen investieren, sondern ebenfalls in die Beziehungen zu den leiblichen und/oder den Stiefkindern, oder zwischen dem neuen Partner und den eigenen Kindern vermitteln. Darüber hinaus müssen oftmals auch die Beziehungen (und evtl. Probleme) zum anderen leiblichen Elternteil mit einbezogen und gelöst werden (Ganon und Coleman 2004, Stewart 2007). Es schließen sich darüber hinaus weitere Fragen und Entscheidungen an. So z.b. ob die neuen Paare zusammenziehen, oder aufgrund bereits gemachter Erfahrungen lieber getrennt leben wollen, ob sie heiraten möchten, und/oder sich weitere, gemeinsame Kinder wünschen (Klein 2004). Ebenfalls sind Forschungen zur Partnerschaftsqualität und zur Stabilität von Paarbeziehungen von Bedeutung. Hierbei zeigen empirische Studien, dass die Unterschiede hinsichtlich der Partnerschaftsqualität zwischen Erst- und Zweitehen eher gering sind (Teubner 2002c, Ganon und Coleman 2004), obgleich die Scheidungsraten von Zweit- Ehen höher sind (Klein 1992, Sweeny 2010). Auch hier ist weiterer Forschungsbedarf angezeigt. c) (Stief)Eltern-Kind-Beziehungen in Fortsetzungsfamilien. Ein weiteres sehr weitreichendes Forschungsgebiet im Kontext von Fortsetzungsfamilien beschäftigt sich mit den (Stief- )Eltern-(Stief-)Kind-Beziehungen. Dieses ist insofern ein weitreichendes Forschungsgebiet, als das ja definitionsgemäß unterschiedliche Beziehungskonstellationen auftreten können. Am häufigsten wurde bisher die Rolle von Müttern mit leiblichen Kindern, zusammenwohnend mit einem neuen Partner, d.h. die Stiefvaterfamilie, untersucht. Bisherige Ergebnisse zeigen, dass es zwar Schwierigkeiten in der (Stief)Eltern-Kind-Beziehung gibt, vor allem während der Gründungsphase und in der ersten Zeit danach, dass sich diese Probleme aber mit der folgenden Anpassungsphase auf einem ähnlichen Niveau einspielen, wie in der traditionellen

15 Kernfamilie (Hetherington 2006, Ganon und Coleman 2004, Hetherington und Jodl 1994). Eine positive Entwicklung der Beziehung zwischen Stiefvater und Stiefkindern zeigt sich vor allem dann, wenn Stiefväter sich kontinuierlich (vor und nach dem Zusammenzug mit der Mutter) kommunikativ offen und emotional zugewandt engagieren und nicht versuchen, den leiblichen Elternteil zu ersetzen und stärkere Erziehungsansprüche stellen, was zusätzlich zu Loyalitätskonflikten bei den Kindern führen kann (Bray 1999, Ganong et al. 1999, Visher und Visher 1996). Ergänzend dazu zeigen qualitative Studien, dass Mütter in Stiefvaterfamilien verschiedene Rollen einnehmen können: Sie sind gatekeeper wenn es darum geht, den Kontakt und Umgang des Stiefvaters mit den Kindern zu regeln. Dies führt auch teilweise zu dem paradoxen Effekt, dass sich Stiefväter stärker zurückziehen bzw. weniger sich anfangs engagieren. Mütter sind defender im Hinblick darauf, dass sie die Rolle internalisiert haben, ihre Kinder vor allen Gefahren zu schützen (auch vor einem neuen Partner); sie sind mediators dahingehend, dass sie vermitteln zwischen ihrem neuen Partner und ihren Kindern, sofern Probleme auftreten. Und sie sind gar interpreter, wenn sie die Beziehungen nicht nur vermitteln, sondern auch Interpretationsleistungen erbringen, wie bestimmte Aussagen gemeint waren usw. (Ganong und Coleman 2004). Diese Vermittlungsanstrengungen können extrem belastend für die Stieffamilie sein, vor allem für die Mütter. Empirisch wurde die Beziehungsentwicklung von Stiefvätern und Stiefkindern in Deutschland relativ wenig erforscht. Untersuchungen mit dem DJI-Familiensurvey zeigen, dass sich einerseits in Stieffamilien die Beziehungen zur Mutter intensivieren, dass aber auch Stiefväter nicht hinter den leiblichen, getrennt lebenden Vätern, zurückstecken müssen. Es finden sich eher Hinweise, dass beide Beziehungen von den Kindern unabhängig voneinander betrachtet werden, die leiblichen Väter und Stiefväter nicht in einem Konkurrenz- oder Kompensationsverhältnis sehen (Beckh und Walper 2002). Werden allerdings die Angaben der Kinder aus dem DJI-Kinderpanel zugrunde gelegt, bestätigen die Daten, dass Kinder ihre Beziehung zu den leiblichen Elternteilen als enger einschätzen als zu den Stiefvätern (Marbach 2005). Neuere Studien aus den USA zeigen hingegen, dass Kinder sich am engsten mit dem leiblichen Elternteil, mit dem sie zusammenwohnen, verbunden fühlen, dann mit dem Stiefelternteil und erst dann mit dem getrennt lebenden leiblichen Eltern. Diese Ergebnisse bestätigen eher die Aufenthaltsthese, d.h. ein entscheidender Faktor ist das Zusammenleben (King 2006). Auch hier wird weitere Forschung zur Klärung notwendig sein. Qualitative Ergebnisse zeigen darüber hinaus, dass in Stieffamilien im Vergleich zu Kernfamilien weniger gestritten wird und dass vor allem die gemeinsam verbrachte Zeit als

16 auch das Vorhandensein eines gemeinsamen Familiennamens und gemeinsame Kinder Prädiktoren für ein gelingendes Zusammenleben sind (Röhr-Sendlmeier und Greubel. 2004). Übereinstimmung herrscht, dass aufgrund der gemeinsamen elterlichen Sorge in Deutschland, der nicht im Haushalt lebende Elternteil sofern nicht außergewöhnliche Umstände dagegen sprechen auch das Zusammenleben der getrennt lebenden Kinder mitbestimmt: Sobald ein Paar miteinander Kinder hat, ist eine vollständige Trennung voneinander nicht mehr möglich. Der getrennt lebende Elternteil gehört weiterhin zur Familie, und die Stieffamilie muss damit umgehen lernen (Krähenbühl et. al 2007: S.103). Diese Beziehungen zum getrennt lebenden Elternteil können in vielerlei Hinsicht problematisch sein: ungelöste Partnerschaftsprobleme, Rückzug des getrennt lebenden Elternteils oder gar Überengagement; Loyalitätskonflikte der Kinder zwischen dem Stiefelternteil und dem leiblichen Elternteil usw. Ergebnisse zeigen, dass die Auswirkungen der Beziehung zum getrennt lebenden Elternteil wie in allen anderen Familienformen auch abhängig ist von der Qualität der Beziehung. Erfolgt ein kindorientierter, die Bedürfnisse des Kindes berücksichtigender, Umgang, dann zeigen die empirischen Befunden, dass auch der getrennt lebende Vater weiterhin einen positiven Einfluss auf die Entwicklung und das Wohlbefinden seiner Kinder hat (Stewart 2007). d) Auswirkungen auf die kindliche Entwicklung. Die weitaus umfassendsten Forschungsanstrengungen im Kontext von Fortsetzungsfamilien thematisieren die Auswirkungen des Aufwachsens in Stieffamilien auf die Kinder (Ganon und Coleman 2004). Die Schwerpunkte konzentrieren sich auf den Bildungserfolg von Kindern, auf psychische Anpassungsprozesse und das kindliche Wohlbefinden, auftretende Verhaltensauffälligkeiten und Auswirkungen auf die soziale Beziehungsgestaltung. Die empirischen Ergebnisse zeigen jedoch kein vollends klares Bild. Eine Reihe von Studien bestätigen, dass Kinder aus Stieffamilien hinsichtlich der erwähnten Themenschwerpunkte schlechter abschneiden als Kinder, die mit beiden biologischen Eltern aufwachsen (Walper und Wild 2002, Wilk und Zartler 2004, Klepp 2011). Andere zeigen wiederum, dass sich diese Effekte reduzieren, wenn bspw. für die Dauer des Zusammenlebens in Stieffamilien kontrolliert wird und ein längerer Anpassungsprozess stattfand (Hetherington 2006). Im Vergleich zu anderen Familienformen betonen empirische Untersuchungen, dass Kinder aus Stieffamilien von den Outcomes her denen gleichen, die sich in Ein-Elternfamilie finden lassen (McLanahan und Sandefuhr 1994, White und Gilbreath 2001, Ganon und Coleman 2004). Meta-Analysen belegen jedoch, dass die gefundenen Unterschiede zwischen Stiefkindern und Kinder aus Kernfamilien wenn überhaupt, dann eher gering sind (Amato 1994, Hetherington und Kelley 2002, Walper 2002,

17 Ganon und Coleman 2004, Sweeny 2010). Dies bestätigen auch Analysen mit dem deutschen DJI-Kinderpanel (Walper und Wendt 2005). e) Kultureller und rechtlicher Kontext von Fortsetzungsfamilien. In Fortsetzungsfamilien haben Eltern und Kinder verschiedene personelle Veränderungen im Familienstatus erlebt. Die Trennung/Scheidung erfordert eine Anpassung seitens der nunmehr getrennten Eltern und der Kinder an die neue Situation. Das Hinzukommen eines neuen Partners sowie die Geburt eines weiteren Kindes stellt alle Beteiligten vor neuen sozialen und psychischen Herausforderungen, dies nicht nur auf der individuellen Beziehungsebene, sondern auch in normativer und rechtlicher Hinsicht. Die neuen Situationen, soziale Rollen und wechselseitige Erwartungen, die Alltagsorganisation, Betreuungszeiten, Erwerbszeiten, Sorgerechtsregelungen und nicht zuletzt finanzielle Fragen müssen neu arrangiert werden. Dies ist aber nicht ganz so leicht, weil u.a. klare Rollenzuweisungen fehlen. In einem viel zitierten Artikel hat Andrew Cherlin (1978) Stieffamilien als eine incomplete institution bezeichnet. Das Fehlen klarer sozialer Rollenerwartungen sowie rechtlicher und sozialpolitischer Regelungen führt dazu, dass Akteure im Hinblick auf die genannten Probleme verstärkt individuelle Lösungen finden und miteinander aushandeln müssen (Schier 2009, Sweeny 2010). Dies ist nicht immer ganz unproblematisch. Nicht die Komplexität ist das Problem, sondern die relative Unbestimmtheit der familialen Rollen (Théry 1998: S. 28, Krähenbühl et al. 2007). Auch von familienrechtlicher Seite werden in jüngerer Zeit vermehrt die Probleme diskutiert, die sich aus der Entkopplung von biologischer und sozialer Elternschaft ergeben (Schwab und Vaskovics 2011). Die in der sozialwissenschaftlichen Disziplin gebräuchlichen Begriffe wie genetische, rechtliche und soziale Elternschaft tauchen in der Sprache des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht auf. Die Vielfalt von Elternschaft spiegelt sich im Rechtssystem entsprechend nicht wider. Entscheidend ist die rechtliche Elternschaft ( 1591). Für das, was gemeinhin als soziale Elternschaft bezeichnet wird, hat der Gesetzgeber den Begriff der sozial-familiären Beziehung eingeführt (Schwab 2011). Mit diesem Status sollen gewachsene persönliche Bindungen zwischen dem Kind und einer anderen Person (z.b. dem Stiefelternteil, aber auch andere Verwandte) im Hinblick auf einen geeigneten Umgang gestützt werden. Dieser eher zurückhaltende Sprachgebrauch hat den Vorteil, dass damit nicht zwangsläufig eine Entwertung einer bestehenden rechtlichen Elternschaft zu einem getrennt lebenden Elternteil einhergeht. Ferner sieht das BGB für Stiefeltern das sogenannte Kleine Sorgerecht vor, d.h. das Recht, Entscheidungen im Hinblick auf die Angelegenheiten des alltäglichen Lebens zu treffen. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn der rechtliche

18 Elternteil nach einer Ehescheidung oder Trennung der alleinige Inhaber der elterlichen Sorge ist (Löhnig 2011). Ohne hier weiter vertiefend in die Themenstellung einsteigen zu können, zeigt sich, dass der rechtliche Ausgangspunkt genetisch=rechtlich=soziale Eltern, wie das deutsche Rechtssystem es zur Grundlage nimmt, durch die verschiedenen Mechanismen einer Entkopplung von biologischer und sozialer Elternschaft (Reproduktionsmedizin, Fortsetzungsfamilien) in zunehmendem Maße hinterfragt wird, was vor allem familienrechtliche Konsequenzen und Handlungsbedarfe nach sich zieht (Schwab 2011). Auch hier ergibt sich weiterer Forschungsbedarf. 4 Abschlussbemerkung Das Thema Fortsetzungsfamilie ist in der deutschen Forschungslandschaft noch ein unzureichend erforschtes Gebiet. Dies gilt sowohl für die Demographie und Bevölkerungssoziologie, als auch für die Familien-, Kindheits- und Jugendsoziologie sowie für den Bereich der Psychologie. In anderen Ländern, insbesondere in den USA, ist hier aufgrund der hohen Scheidungs- und Wiederverheiratungsquoten ein verstärktes Interesse seit den 1980er Jahren erkennbar. Dies liegt nicht zuletzt an der Definition und der Erfassung des Forschungsgegenstands. Wie bereits erwähnt, ist diesem Phänomen mit der herkömmlichen Definition von Familie im Haushaltskontext nicht beizukommen. Im Gegenteil: Da es gegenwärtig so aussieht als wenn der Umfang familialer Transitionen und damit auch Fortsetzungsfamilien im Lebenslauf zunehmen, wird die große Herausforderung darin liegen, sich verstärkt diesen haushaltsübergreifenden familialen Figurationen zuzuwenden. Dies betrifft nicht nur den familienrechtlichen und sozialpolitischen Kontext, sondern insbesondere auch die soziologische und psychologische Forschung. Zu wenig ist im deutschsprachigen Raum noch bekannt über die Alltagsorganisation, über spezifische Problemlagen, über die Einbettung in andere Lebensbereiche wie Erwerbsarbeit, Freizeit, Verwandtschaftssysteme und über Folgen für Kinder und Eltern, überhaupt über Familienverläufe und ihre Auswirkungen. Zwar wissen wir sehr viel aus dem angloamerikanischen Raum, aber eine Übertragung auf die deutsche Situation ist ohne weiteres nicht möglich, zu verschieden sind die strukturellen und kulturellen Hintergründe gerade im Hinblick auf den familialen Bereich. Literatur Amato, Paul R Children s adjustment to divorce: Theories, hypotheses, and empirical support. Journal if Marriage and Family, 55: S

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