Modernisierung des Familienrechts
|
|
- Kora Voss
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Modernisierung des Familienrechts Das aktuelle Familienrecht und die bevorstehenden Änderungen David Rüetschi, Bundesamt für Justiz 12. November 2016
2 1. Teil Gesetzgebung im Familienrecht von 1907 bis heute 2
3 3 Phasen der Gesetzgebung 1. Januar 1912: Inkrafttreten ZGB Etappenweise Revision des Familienrechts «Zustand dauernder Revision» 3
4 Phase 1: Das ZGB von 1907 Ausgangspunkt: Traditionelles Gesellschaftsmodell «Die Erhaltung der Familie in einer den neuen Verhältnissen entsprechenden Gestalt muss [ ] als die Aufgabe der heutigen Gesetzgebung erachtet werden.» Die Ehe steht im Zentrum des gesetzlichen Familienmodells. Sie dient der Sicherung des Fortbestandes der Familie und bildet zugleich Versorgungsinstitut für die Frau 4
5 Phase 2: Revision in Etappen Erst Ende der 1950er-Jahre entstand der Plan einer etappenweisen Revision des Familienrechts Adoptionsrecht ( ) Kindesrecht ( ) Eherecht ( ) Scheidungsrecht ( ) Vormundschaftsrecht ( ) Impuls für die Revisionen kam nicht vom Parlament, sondern aus der Wissenschaft 5
6 Phase 2: Revision in Etappen Gesellschaftliche Entwicklungen Zunehmende Erwerbstätigkeit der Frauen Zunahme der Scheidungen Wahrnehmung des Kindes als Rechtssubjekt Zunahme der Komplexität der individuellen und partnerschaftlichen Lebensmodelle Wichtige Inhalte und Ziele der Revisionen Beseitigung der Diskriminierung ausserehelicher Kinder Gleichstellung der Geschlechter Stärkung des Individuums 6
7 Phase 3: Zustand der andauernden Revision Neuere abgeschlossene Revisionsprojekte Partnerschaftsgesetz ( ) Namensrecht ( ) Sorgerecht ( ) Kindesunterhaltsrecht ( ) Vorsorgeausgleich ( ) Adoptionsrecht ( /2019) 7
8 Phase 3: Zustand der andauernden Revision Laufende Revisionsprojekte Erbrecht «Ehe für alle» Pacte civil de solidarité (Pacs) 8
9 Phase 3: Zustand der andauernden Revision Rasante Zunahme der Komplexität der gelebten individuellen und partnerschaftlichen Lebensformen Verlust eines gesellschaftlichen Leitmodells, das der Gesetzgeber übernehmen und fördern kann Die Pluralität der Gesellschaft widerspiegelt sich auch in der Politik Das Parlament übernimmt weitgehend die Kontrolle über die Revisionsprojekte 9
10 Bericht des Bundesrates zum Postulat Fehr ( ) «Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, wie unsere rechtlichen in erster Linie zivil- und insbesondere familienrechtlichen Grundlagen den heutigen und künftigen gesellschaftlichen Bedingungen angepasst werden können. Dabei ist insbesondere den neuen Familienformen, wie beispielsweise der steigenden Anzahl von Konkubinatspaaren im Alter, der Zunahme an binationalen Ehen sowie dem Grundsatz der Gleichberechtigung der unterschiedlichen Lebensformen Rechnung zu tragen.» 10
11 2. Teil Gesetzliche Regelung von Paarbeziehungen 11
12 Die Ehe im Zentrum Artikel 14 der Bundesverfassung: «Das Recht auf Ehe und Familie ist gewährleistet.» Die Volksinitiative der CVP: Für Ehe und Familie gegen die Heiratsstrafe wollte dies explizit im Verfassungstext festhalten. Die Parlamentarische Initiative der GLP-Fraktion Ehe für alle (13.468) verlangt dagegen eine Öffnung aller gesetzlich geregelten Lebensgemeinschaften (d.h. auch der Ehe) für alle Paare unabhängig von ihrem Geschlecht. 12
13 Die eingetragene Partnerschaft Steht heute nur gleichgeschlechtlichen Paaren zur Verfügung Regelung bewusst ausserhalb des Familienrechts des ZGB Die Rechtswirkungen entsprechen nicht denjenigen der Ehe. Vor allem keine Adoption und kein Zugang zur Fortpflanzungsmedizin Ausländische Entwicklungen machen deutlich, dass es in der Regel entweder zu einer Angleichung an die Rechtswirkungen der Ehe oder einer Öffnung der Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare kommt 13
14 Der pacte civil de solidarité (Pacs) Grosser Erfolg des PACS in Frankreich und Luxemburg Es handelt sich um ein opt-in-modell, nicht um eine Zwangsverbindung Konkrete Rechtwirkungen des PACS? 14
15 Faktische Lebensgemeinschaften: Besteht Regelungsbedarf? (Automatische) analoge Anwendung der Regelung über die Ehe auch auf andauernde faktische Lebenspartnerschaften Opt-out-Modelle Opt-in-Modelle Schwierigkeit der Definition der faktischen Lebensgemeinschaft bei allen drei Modellen In der Regel wird auf den gemeinsamen Haushalt von einer gewissen Dauer abgestellt. 15
16 Wie geht es weiter? Umgang mit gleichgeschlechtlichen Paare Einführung des PACS Regelung faktischer Lebensgemeinschaften Wie soll die Ehe der Zukunft aussehen? 16
Gesetzgebung im Familienrecht Ein Werkstattbericht
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Justiz BJ Ein Werkstattbericht David Rüetschi Leiter Fachbereich Zivilrecht und Zivilprozessrecht, Bundesamt für Justiz 23. Juni 2015 Übersicht
MehrZGB I: Familienrecht. Organisatorisches. Einführung 1: Familie im Wandel
ZGB I: Familienrecht Vorlesung FS 2011 Regula Gerber Jenni, in Vertretung von Alexandra Rumo-Jungo Prénom Nom Organisatorisches Vorlesung und Übungen zu ZGB I: Familienrecht (exkl. Vermögensrecht) Unterlagen
MehrEheöffnung Recht auf Ehe für alle
Eheöffnung Recht auf Ehe für alle Zentrum Karl der Grosse, Zürich 13. Juni 2014 Referat von Karin Hochl, Rechtsanwältin Zur Person Karin Hochl Schaub Hochl Rechtsanwälte Stadthausstrasse 41 8402 Winterthur
MehrKleine Anfrage. Deutscher Bundestag Drucksache 14/4004. der Abgeordneten Christina Schenk und der Fraktion der PDS. Lesbische und schwule Elternschaft
Deutscher Bundestag Drucksache 14/4004 14. Wahlperiode 17. 08. 2000 Kleine Anfrage der Abgeordneten Christina Schenk und der Fraktion der PDS Lesbische und schwule Elternschaft Die rot-grüne Bundesregierung
MehrVertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht 6 f. Partnerschaft
Vertiefung im Internationalen Privatrecht Internationales Familienrecht 6 f. Partnerschaft Vorlesungsüberblick 1. Wiederholung Grundlagen des IPR 2. Eheschließung 3. Allgemeine Ehewirkung 4. Namensrecht
MehrWelche der folgenden Erklärungen trifft auf die Ethik zu? Kreuzen Sie die zutreffende Aussage an.
Dienststelle Berufs- und Weiterbildung ABU SCHLUSSPRÜFUNG TEIL 1 Aufgaben zum Thema 07 Partnerschaft und Familie Aufgaben zu Ziel G01: Das Zusammenleben von Menschen beinhaltet viele Herausforderungen
MehrInhaltsübersicht. 1. Abschnitt Grundlagen des Familienrechts. 1. Kapitel Grundbegriffe. 2. Kapitel Familie in Gesellschaft und Recht
Inhaltsübersicht 1. Abschnitt Grundlagen des Familienrechts 1. Kapitel Grundbegriffe 2. Kapitel Familie in Gesellschaft und Recht 3. Kapitel Rechtsquellen und Entwicklung I. Verfassungsrecht II. Materielles
MehrVertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht 5 Scheidung (II)
Vertiefung im Internationalen Privatrecht Internationales Familienrecht 5 Scheidung (II) Vorlesungsüberblick 1. Wiederholung Grundlagen des IPR 2. Eheschließung 3. Allgemeine Ehewirkung 4. Namensrecht
MehrWelche der folgenden Erklärungen trifft auf die Ethik zu? Kreuzen Sie die zutreffende Aussage an.
Dienststelle Berufs- und Weiterbildung ABU SCHLUSSPRÜFUNG TEIL 1 (LÖSUNGEN) Aufgaben zum Thema 07 Partnerschaft und Familie Aufgaben zu Ziel G01: Das Zusammenleben von Menschen beinhaltet viele Herausforderungen
MehrVertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht 6 f. Partnerschaft
Vertiefung im Internationalen Privatrecht Internationales Familienrecht 6 f. Partnerschaft Vorlesungsüberblick 1. Wiederholung Grundlagen des IPR 2. Eheschließung 3. Allgemeine Ehewirkung 4. Namensrecht
MehrSchlagworte: Lebenspartnerschaft, Fortschreibung, Lebenspartnerschaftsregister, ex lege, Zweifelsvorlage, Auflösung, Geschlechtsumwandlung
AG Nürnberg, Beschluss v. 26.05.2015 UR III 25/15 Titel: AG Nürnberg: Lebenspartnerschaft, Standesamt, PStG, Geschlechtsumwandlung, Standesamtsaufsicht, Eheschluss, Lebenspartner, Geschlechtszugehörigkeit,
MehrWie steht Ihre Partei dazu, dass das Tragen von Verantwortung und nicht ein bestimmter Familienstatus unterstützt wird?
Lesbenring e.v. Fragenkomplex 1: Die soziale Verantwortung für Menschen, die Hilfe und Beistand benötigen, wird in unserer Gesellschaft längst nicht mehr ausschließlich in der klassischen Heteroehe getragen.
MehrKonkubinat, Auflösung des Konkubinats, Vor- und Nachteile, Konkubinats-Vertrag, Verlobung; Auflösung des Verlöbnisses
Thema 7 Von zu Hause ausziehen 7.2 Zusammenleben 7.2 (1) Konkubinat und Verlobung Buch: FUCHS S. 52-53 Gesetzestexte OR 530ff Einfache Gesellschaft ZGB 90-93 Verlöbnis Klasse: Name: SEP- Begriffe: Konkubinat,
MehrGleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften mit und ohne Kinder
Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften mit und ohne Kinder Eine Expertise auf der Basis des Mikrozensus 2006 Dr. Bernd Eggen Seminar: Singles DINKS NEL und Alleinerziehende Michael Berchtold Ablauf
MehrÜbungen im Familienrecht
Übungen im Familienrecht Lehrstuhl für Zivilrecht und Zivilverfahrensrecht unter besonderer Berücksichtigung des Familienrechts und der verfahrensrechtlichen Bezüge Prof. Dr. Margot Michel Frühlingssemester
MehrInhaltsübersicht. Inhaltsverzeichnis 9 Abkürzungsverzeichnis 15 Zusammenfassung 21
Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis 9 Abkürzungsverzeichnis 15 Zusammenfassung 21 Erstes Kapitel: Die Elternschaft gleichgeschlechtlicher Paare 23 I. Einleitung 23 II. Demographische Daten 29 1. Ausländische
MehrSoll das Gut noch fliessen wie das Blut? Familienbilder in aktuellen Diskussionen zur Reform des Erbrechts
Forum für Universität und Gesellschaft Universität Bern Brüchiger Generationenkitt? Generationenbeziehungen im Umbau 10. Dezember 2011 Soll das Gut noch fliessen wie das Blut? Familienbilder in aktuellen
MehrVorlesung Familienrecht ( ) SS 2013
Vorlesung Familienrecht (190.931) SS 2013 Univ.-Prof. Dr. CHRISTIAN HOLZNER Institut für Zivilrecht Abteilung Allgemeine Zivilrechtsdogmatik Tel.: +43 732 2468-8470 Fax: +43 732 2468-9841 christian.holzner@jku.at
MehrMODERNISIERUNG DES FAMILIENRECHTS. Bericht des Bundesrates zum Postulat Fehr (12.3607) März 2015
Der Bundesrat MODERNISIERUNG DES FAMILIENRECHTS Bericht des Bundesrates zum Postulat Fehr (12.3607) März 2015 Inhaltsverzeichnis 1 Auftrag... 5 1.1 Das Postulat Fehr (12.3607)... 5 1.1.1 Wortlaut des Postulats...
MehrInformationen zum Familienrecht
Informationen zum Familienrecht Informationen zum Familienrecht... 1 1. Überblick... 3 2. Die nichteheliche Lebenspartnerschaft... 3 3. Das Ende der nichtehelichen Lebensgemeinschaft... 3 4. Die Eingetragene
MehrZusammenfassungen. Zusammenfassungen. Ehe und Partnerschaft zwischen Norm und Realität:
Ehe und Partnerschaft zwischen Norm und Realität: Interdisziplinäre Tagung der SAGW zur Zukunft des Schweizer Familienrechts Bern, 23. Juni 2015 1 ZUSAMMENFASSUNGEN Menschenrechtliche Überlegungen zum
Mehrnicht ausgereicht, um diese zu retten. Zusätzlich zum Verlust des Partners kommen auch die Angst um die Zukunft und häufig die Sorge um die Kinder.
nicht ausgereicht, um diese zu retten. Zusätzlich zum Verlust des Partners kommen auch die Angst um die Zukunft und häufig die Sorge um die Kinder. Vielleicht haben Sie auch das Gefühl, dass Sie die besten
MehrBundesamt für Justiz Frau Judith Wyder Bundesrain 20 3003 Bern. Bern, 27. März 2014. Vernehmlassung zur Änderung des Zivilgesetzbuches (Adoption)
Bundesamt für Justiz Frau Judith Wyder Bundesrain 20 3003 Bern Bern, 27. März 2014 Vernehmlassung zur Änderung des Zivilgesetzbuches (Adoption) Sehr geehrte Frau Wyder Sehr geehrte Frau Bundesrätin Sommaruga
MehrLesben- und schwulenpolitische Prüfsteine zur Bundestagswahl 2009 Zehn Schritte zu Gleichstellung und Respekt
Lesben- und schwulenpolitische Prüfsteine zur Bundestagswahl 2009 Zehn Schritte zu Gleichstellung und Respekt Auch zur Bundestagswahl 2009 hat der LSVD seine politischen Forderungen zur LGBT Gleichberechtigung
MehrDie Anerkennung der Vaterschaft zu dem Kind einer verheirateten Frau im französischen und italienischen Recht
Cornelia Inderst Die Anerkennung der Vaterschaft zu dem Kind einer verheirateten Frau im französischen und italienischen Recht PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften GLIEDERUNG A. Einleitung
MehrJuliane Pätzold. Die gemeinschaftliche Adoption Minderjähriger durch eingetragene Lebenspartner. Verlag Dr. KovaE
Juliane Pätzold Die gemeinschaftliche Adoption Minderjähriger durch eingetragene Lebenspartner Verlag Dr. KovaE Hamburg 2006 Inhaltsverzeichnis Erstes Kapitel Einleitung A. Aktuelle Situation 1 I. Ausgangspunkt
MehrDie Ehefrau. Die rechtshistorische Reise vom Besitz zur gleichberechtigten Partnerin
Jura Alicia Danielsson Die Ehefrau. Die rechtshistorische Reise vom Besitz zur gleichberechtigten Partnerin Eine rechtsvergleichende Arbeit über die Entwicklung der ehelichen Pflichten im deutschen Recht
MehrDie nichteheliche Lebensgemeinschaft in der spanischen Rechtsordnung
Cristina Carro-Werner Die nichteheliche Lebensgemeinschaft in der spanischen Rechtsordnung Verlag Dr. Kovac A. EINLEITUNG 15 B. DER VERFASSUNGSRECHTLICHE RAHMEN 17 I. DIE VERFASSUNGSLAGE IN SPANIEN 17
MehrKinderrechte im Parlament Rückschau Wintersession 2011
Kinderrechte im Parlament Rückschau Wintersession 2011 Die Volksinitiative Jugend+Musik dürfte mit einem Gegenvorschlag zur Abstimmung kommen. Der Nationalrat will aber entgegen dem Ständerat ein doppeltes
MehrDie Maßnahmen sind zu umfangreich. Wir sehen hier deutliches Sparpotenzial.
2 AFD Sprecher MV -> Leif-Erik Holm Wahlprüfsteine zur Landtagswahl 2016 in Mecklenburg-Vorpommern 1 Umsetzung des Landesaktionsplanes für die Gleichstellung und Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher
MehrFrau Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold Eidgenössisches Justizund Polizeidepartement 3003 Bern. Bern, 28. Februar 2002
Frau Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold Eidgenössisches Justizund Polizeidepartement 3003 Bern Bern, 28. Februar 2002 Bundesgesetz über die registrierte Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare; Vernehmlassung
MehrProf.Dr.Ali Uçar TÜRKISCHE FAMILIE : Neue Entwicklungen im türkischen Familienrecht
Prof.Dr.Ali Uçar TÜRKISCHE FAMILIE : Neue Entwicklungen im türkischen Familienrecht Seit Jahren kämpfen die Frauenorganisationen, Bürgerinitiativen und Gewerkschaften für die Verbesserung der Stellung
Mehr2 Recht 2.5 Familien und Recht I: Ehe, Scheidung, registrierte Partnerschaft
2 Recht Einleitung Die rechtliche Gleichstellung von Frau und Mann in der Ehe wurde mit dem neuen Eherecht von 1988 realisiert allerdings mit Ausnahme der Namensfrage, wo eine gleichstellungsgerechte Regelung
MehrEXPOSÉ. Anerkennung im Ausland geschlossener gleichgeschlechtlicher
Anerkennung im Ausland geschlossener gleichgeschlechtlicher Ehen spätestens im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinie 38/2004 Anerkennung im Ausland geschlossener gleichgeschlechtlicher Ehen spätestens
MehrEidgenössische Volksinitiative Für Ehe und Familie gegen die Heiratsstrafe
Antworten auf häufig gestellte Fragen Eidgenössische Volksinitiative Für Ehe und Familie gegen die Heiratsstrafe 1. Was will die Initiative Für Ehe und Familie Abschaffung der Heiratsstrafe? 2 2. Wer profitiert
MehrGliederung. Das Scheidungsrecht als Katalysator der Scheidungswirklichkeit?
II Gliederung Das Scheidungsrecht als Katalysator der Scheidungswirklichkeit? - Die historische Entwicklung des Scheidungsrechts im Spannungsfeld von Gesellschaft und Recht während des 20. Jahrhunderts
Mehrcc. Verfassungswidrigkeit des Eheverbots der Geschlechtsgemeinschaft...42 c. Rechtsfolgen der nichtigen Ehe...43 aa. Die Regelung des 26 EheG 1946
Inhaltsverzeichnis Einleitung...17 1. Teil: Die Geschichte des Eheschließungsrechts Namensrechtliche Entwicklungen bei Eheauflösungen...21 A. Das BGB von 1896...21 I. Das Eheschließungsrecht als Teil des
MehrRegenbogenfamilien im heutigen Familienrecht
Regenbogenfamilien im heutigen Familienrecht Referat Rechtsanwältin Karin Hochl Workshop KESB der Stadt Zürich März 2016 Zur Person Lic. iur. Karin Hochl Schaub Hochl Rechtsanwälte AG Stadthausstrasse
MehrDie eingetragene Partnerschaft und ihre Auswirkungen auf das Arbeitsrecht
Die eingetragene Partnerschaft und ihre Auswirkungen auf das Arbeitsrecht Das Bundesgesetz vom 18. Juni 2004 über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare tritt am 1. Januar 2007 in
MehrAdoptionsrechts-Änderungsgesetz 2013 AdRÄG 2013. Vorblatt. Ziele. Inhalt
1 von 6 Adoptionsrechts-Änderungsgesetz 2013 AdRÄG 2013 Einbringende Stelle: Bundesministerium für Justiz Laufendes Finanzjahr: 2013 Inkrafttreten/ Wirksamwerden: 2013 Vorblatt Ziele - Keine weitere Verurteilung
MehrFamilie im Wandel. Pädagogen!? Hans-Dieter Dammering 0391/662550
Familie im Wandel auf zu neuen Ufern für f Pädagogen!? Dipl. Päd. P Hans-Dieter Dammering 0391/662550 Familie Ursprung: lat. familia von famulus Haussklave Besitz des Mannes Soziologie: eine engere Verwandschaftsgruppe
MehrEheschließung & Scheidung in der DDR & BRD
& Scheidung in der DDR & BRD Institut für Soziologie der Universität Heidelberg Hauptseminar: Familiensoziologie Leitung: Jan Eckhard Sommersemester 2008 Referentinnen: Michèle Eckart & Miriam Reiner 26.
MehrInhaltsverzeichnis. Literaturverzeichnis... XVII. A. Ziel der Arbeit... 1
Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis... XVII A. Ziel der Arbeit... 1 B. Ehe- und Familienbild in Gesellschaft und Recht... 3 I. Überblick über die Geschichte des iranischen Familienrechts... 7 II. Ehe
MehrModelle der familienrechtlichen Regelung von Ehe und Partnerschaft in der Schweiz und im Ausland. COTTIER, Michelle
Proceedings Chapter Modelle der familienrechtlichen Regelung von Ehe und Partnerschaft in der Schweiz und im Ausland COTTIER, Michelle Reference COTTIER, Michelle. Modelle der familienrechtlichen Regelung
MehrInhaltsverzeichnis. - Einführung 15. Das Patchworkkonkuhinat 25. Vorwort. Das erste Weihnaehtsfest in neuer Konstellation 13
Inhaltsverzeichnis Vorwort Das erste Weihnaehtsfest in neuer Konstellation 13 - Einführung 15 Was ist eine 16 Welche Rechtsregeln gelten? 17 Für Verheiratete: explizite Artikel im ZGB 17 Was gilt in nichtehelichen
MehrInhalt. Einführung in das Familienrecht. Lektion 1: Überblick über das Familienrecht 7
Inhalt Einführung in das Familienrecht Lektion 1: Überblick über das Familienrecht 7 Lektion 2: Das Kindschaftsrecht 9 A. Die Verwandtschaft 9 B. Die Mutterschaft 11 C. Die Vaterschaft 12 D. Die Unterhaltspflicht
MehrRecht - Ehe und Familie
Stadt Zürich Support Informationszentrum Werdstrasse 75, Postfach Tel. 044 412 70 00 izs@zuerich.ch www.stadt-zuerich.ch/wegweiser Support Informationszentrum Tel. Email Alimentenstelle Soziale Dienste
MehrDer Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.06.2011 abschließend beraten und beschlossen:
Michael Pohl Namensrecht Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.06.2011 abschließend beraten und beschlossen: Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.
MehrLauter Sorgen mit der gemeinsamen elterlichen Sorge?
Lauter Sorgen mit der gemeinsamen elterlichen Sorge? Eine Standortbestimmung Linus Cantieni, Präsident KESB Kreis Bülach Süd Zürcherischer Juristenverein, 2. Oktober 2014 Einführung 1 Ein Blick zurück...
MehrSchweizerisches Zivilgesetzbuch
Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Die Adoption) Änderung vom... Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom... 1, beschliesst: I Der zweite
MehrINHALTSVERZEICHNIS. Seite I. Inhalt und Ziel der Initiative 3
INHALTSVERZEICHNIS Seite I. Inhalt und Ziel der Initiative 3 II. Die Regelungen anderer europäischer Staaten 4 1. Deutschland 5 2. Frankreich 7 3. Skandinavien und Island 9 4. Niederlande 10 5. Schweiz
MehrDER REGIERUNGSRAT DES KANTONS BASEL-LANDSCHAFT. Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Bern
DER REGIERUNGSRAT DES KANTONS BASEL-LANDSCHAFT Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Bern Vernehmlassung zum Entwurf einer Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (Adoption) Sehr geehrte
MehrPolitik greift gegen Mietnomaden und Schuldenmacher durchböses Treiben mit Betreibungen
Politik greift gegen Mietnomaden und Schuldenmacher durchböses Treiben mit Betreibungen Artikel aus - Blick @blickch Facebook Mietnomaden, Schlaumeier und Schuldenmacher nützen Gesetzeslücke aus. Das wollen
MehrVertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht 5 Scheidung (II)
Vertiefung im Internationalen Privatrecht Internationales Familienrecht 5 Scheidung (II) Probeklausur: Fragen? Abschlussklausur: bitte anonym verfassen Antrag auf Vorkorrektur nicht notwendig 2 Vorlesungsüberblick
Mehr«Vision» oder Re-Vision? Oder aberratio ictus?
Rechtswissenschaftliches Institut Kurzüberblick VE Revision Erbrecht 4.3.2016: «Vision» oder Re-Vision? Oder aberratio ictus? Successio-Forum Luzern, 22./23.4.2016 Lehrstuhl für Privatrecht, Schwerpunkt
MehrStaatsangehörigkeit im schweizerischen IPRG
CATHERINE WESTENBERG Staatsangehörigkeit im schweizerischen IPRG SCHULTHESS POLYGRAPHISCHER VERLAG ZÜRICH INHALTSVERZEICHNIS Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis I XII XXIV Vorbemerkungen
MehrI. Sachverhalt. Keiner von beiden war früher verheiratet oder früher schon Partner einer Lebenspartnerschaft.
DNotI Deutsches Notarinstitut GUTACHTEN Dokumentnummer: 14277 letzte Aktualisierung: 17.8.2007 EGBGB Art. 17b, 10 Abs. 2 Niederlande/Luxemburg: Namensrecht und Anerkennung einer in Deutschland registrierten
MehrFamilienrecht. von Dr. Dieter Henrich o. Professor an der Universität Regensburg. Fünfte, neubearbeitete Auflage
Familienrecht von Dr. Dieter Henrich o. Professor an der Universität Regensburg Fünfte, neubearbeitete Auflage w DE G 1995 Walter de Gruyter Berlin New York Inhalt Abgekürzt zitierte Literatur XIII 1 Der
MehrGrundkurs Familienrecht für die Soziale Arbeit
Reinhard Joachim Wabnitz Grundkurs Familienrecht für die Soziale Arbeit Mit 8 Tabellen, 67 Übersichten, 14 Fallbeispielen und Musterlösungen Ernst Reinhardt Verlag München Basel Inhalt Abkürzungsverzeichnis
MehrDie Scheidung und die Verteilung elterlicher Sorge. im polnischen und deutschen Recht. Eine rechtsvergleichende Analyse unter dogmatischen,
Die Scheidung und die Verteilung elterlicher Sorge im polnischen und deutschen Recht. Eine rechtsvergleichende Analyse unter dogmatischen, EU-rechtlichen und rechtspolitischen Gesichtspunkten. Dissertation
Mehr2. Stufe Marktöffnung, Planung und Umsetzung Dr. Walter Steinmann, Direktor Bundesamt für Energie
2. Stufe Marktöffnung, Planung und Umsetzung Dr. Walter Steinmann, Direktor Bundesamt für Energie Agenda Aktueller Stand Übersicht Neuregelung Was ändert sich? Erfahrungen und Entwicklungen Stromabkommen
MehrPersonenrecht HS Der Name. Ass.-Prof. Dr. iur. Michelle Cottier MA Juristische Fakultät der Universität Basel
Personenrecht HS 2012 9. Der Name Ass.-Prof. Dr. iur. Michelle Cottier MA Juristische Fakultät der Universität Basel Allgemeines Name als Teil der Persönlichkeit und als Kennzeichnungsrecht Natürliche
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) und zur Stärkung des Mieterschutzes in Gebieten einer Erhaltungssatzung
Bundesrat Drucksache 505/14 27.10.14 Gesetzesantrag der Freien und Hansestadt Hamburg Wo - R Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) und zur Stärkung des Mieterschutzes in Gebieten
Mehr3 Rechtsquellen des Bürgerlichen Rechts. Rechtsquellen, aus denen sich solches objektives Recht ergibt, sind
3 Rechtsquellen des Bürgerlichen Rechts I. Begriff und Arten der Rechtsquellen Wie bei einer Quelle Wasser entspringt, bildet eine Rechtsquelle die Grundlage für die Entstehung von Recht. Aus einer Rechtsquelle
MehrMerkblatt. zum Scheidungsrecht
Tel. +421-(0)2-59204400 Fax +421-(0)2-54431480 rk-1@pres.diplo.de Stand: November 2016 Merkblatt zum Scheidungsrecht 1. Auf Scheidungen anwendbares Recht Am 21.06.2012 ist eine EU-Verordnung ( Rom III
MehrGute Argumente für ein JA zum Partnerschaftsgesetz
Gute Argumente für ein JA zum Partnerschaftsgesetz Das Wichtigste in Kürze Die Liebe spielt im Leben aller Menschen eine zentrale Rolle für ihr persönliches Glück. Gleichgeschlechtliche Paare haben ebenso
MehrFamilienrecht Vorlesung 9. Familienrecht
Familienrecht Abschnitt 9 Eheverträge Abschnitt 10 Lebenspartnerschaft 7. Januar 2010 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Eheverträge Das Gesetz lässt den Ehegatten weitgehende Gestaltungsfreiheit hinsichtlich
MehrEINFÜHRUNG IN DIE FEMINISTISCHE RECHTSWISSENSCHAFT
EINFÜHRUNG IN DIE FEMINISTISCHE RECHTSWISSENSCHAFT PD Dr. Friederike Wapler, Universität Frankfurt heute: Ehe, Familie und andere Lebensweisen Geschlechterrollen im Recht: Ehe und Familie Art. 3 II GG:
Mehrvom 30. Juni 2011 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Juli 2011) und Antwort
Drucksache 16 / 15 578 Kleine Anfrage 16. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Klaus Lederer (Die Linke) vom 30. Juni 2011 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Juli 2011) und Antwort 10 Jahre
MehrDeutscher Bundestag Wahlperiode -2- Drucksache 18/3279 Gewährung von Leistungen nach 27a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch näher zu bestimmen.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/3279 18. Wahlperiode 27.11.2014 Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Katja Dörner, Volker Beck (Köln), Maria Klein-Schmeink, Kordula Schulz-Asche, Elisabeth
MehrHeiratsstrafe abschaffen JA!
Komitee Heiratsstrafe abschaffen JA! Postfach 5835 3001 Bern Tel: 031 357 33 33, Fax: 031 352 24 30 info@cvp.ch Argumentarium Heiratsstrafe abschaffen JA! Abstimmung vom 28. Februar 2016 Volksinitiative
MehrSt. Galler Tagung zum Eherecht. Kongresshaus Zürich
Kongresshaus Zürich Donnerstag, 27. November 2014 Besprechung neuerer Entscheidungen auf dem Gebiet des Eherechts Prof. Dr. iur. Thomas Geiser Inhaltsübersicht 1. Eheschliessung 2. Wirkung der Ehe 3. Scheidungsrecht
MehrDer Name im In- und Ausland
Jack Sturmhofel Der Name im In- und Ausland Eine rechtsvergleichende Untersuchung des Namenssachrechts und seiner neueren Entwicklungen Verlag Dr. Kovac Hamburg 2007 VII Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis
MehrFamilienrecht und gesellschaftliche Veränderungen
Familienrecht und gesellschaftliche Veränderungen Gutachten zum Postulat 12.3607 Fehr Zeitgemässes kohärentes Zivil- insbesondere Familienrecht Prof. Dr. Ingeborg Schwenzer, LL.M., Basel August 2013 Inhaltsverzeichnis
MehrLebenslage Alleinerziehender Zahlen und Fakten
Lebenslage Alleinerziehender Zahlen und Fakten Fachtagung Alleinerziehende nicht allein lassen Herausforderungen und Perspektiven, 21.09.2016, Potsdam Miriam Hoheisel Verband alleinerziehender Mütter und
MehrVerordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen
Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV) Änderung vom Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 27. Oktober 1999 1 über die Gebühren im Zivilstandswesen wird wie folgt
MehrDas Konkubinat Eine Alternative zur Ehe?
Das Konkubinat Eine Alternative zur Ehe? Jasmine Minger, Fürsprecherin, Von Graffenried & Cie Recht ADVOKATUR UND NOTARIAT Beispiel Lara and Michael leben seit 7 Jahren zusammen und sind nicht verheiratet.
MehrVerordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung (KVV)
Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung (KVV) Inkrafttreten vorgesehen am 1. Januar 2017 Inhalt der Änderungen und Kommentar Bern, August 2015 1 Inhaltsverzeichnis 1 Hintergrund 3 2 Bestimmungen
MehrSusanne Markmiller. Die Stellung des Ehegatten im nordischen Erbrecht ACADEMIC RESEARCH
Susanne Markmiller Die Stellung des Ehegatten im nordischen Erbrecht ACADEMIC RESEARCH Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 17 1. Kapitel: Einleitung 19 2. Kapitel: Der nordische Rechtsraum 21 Die
MehrEntwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes
Bundesrat Drucksache 101/15 18.03.15 Gesetzesantrag des Freistaates Sachsen Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes A. Problem und Ziel Die Verwaltungsgerichte sind mit Streitigkeiten
MehrPartnerschaft und Familie
Partnerschaft und Familie Lösungen zu den Verstanden-Aufgaben 7.1 Wann hat die Schweiz den Frauen das Stimm- und Wahlrecht zugestanden? Erst 1971 erhielten die Schweizerinnen das Stimm-und Wahlrecht auf
MehrIch! Du! Wir! Wandel der Lebensformen
Ich! Du! Wir! Wandel der Lebensformen Vortrag im Rahmen des Seminars Individualisierung im WS 2003/2004 Beatrice Marquardt Matthias Breitkopf Lars Bloch Gliederung 1. Einleitung 2. Sozio - Demographische
MehrWozu dient Recht? Verhaltensregeln
Wozu dient Recht? Wo Menschen zusammenleben, braucht es Regeln Ohne Verhaltensregeln wäre eine menschliche Gemeinschaft nicht möglich. Chaotische Zustände würden ständig zu Streit führen HB/08.04.03 Was
MehrEntwicklung und Veränderung partnerschaftlicher und familiärer Lebensformen in Österreich nach 1945
Entwicklung und Veränderung partnerschaftlicher und familiärer Lebensformen in Österreich nach 1945 Was heißt t Familie? eine Annäherung Jeder hat eine Vorstellung darüber, was Familie ist. Starke Unterschiede
MehrWas Sie schon immer über Scheidungen wissen wollten, aber bisher nicht zu fragen wagten.
Was Sie schon immer über Scheidungen wissen wollten, aber bisher nicht zu fragen wagten. lic. iur. Martina Hunziker, Rechtsanwältin und Notarin Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 2. Basics zum Kindesunterhalt
MehrDépartement fédéral de justice et police DFJP Office fédéral de l état civil OFEC Michel Montini, avocat. PartG Fakten und Zahlen des BJ
Département fédéral de justice et police DFJP OFEC Michel Montini, avocat PartG Fakten und Zahlen des BJ PartG, Fakten und Zahlen des BJ Statistische Daten Entwicklung der Rechtsprechung und Praxis Laufende
MehrLänderbericht Schweiz
IAGJ Internationale Arbeitsgemeinschaft für Jugendfragen 14. Arbeitstagung vom 12. 17. September 2004 in Garderen Holland 1. Verfassungsregelungen Länderbericht Schweiz 2003 2004 Die bereits im letzten
MehrNeuigkeiten aus dem EBG seit 2013
Neuigkeiten aus dem EBG seit 2013 Andrea Binder, EBG 8. Nationale Tagung der Schlichtungsstellen nach Gleichstellungsgesetz 20. November 2014, Aarau Legislaturplanung 2011-2015 BBl 2012 7155, 7165 Leitlinie
MehrSchutz der Partner und Kinderbelange bei Konkubinat und bei Patchworkfamilien
Daliah Luks Dubno RA lic. iur., Partnerin in der Anwaltskanzlei Luks und Vogt, Zürich, luks@luksundvogt.ch. Sie befasst sich mit Zivil- und Vertragsrecht. Schutz der Partner und Kinderbelange bei Konkubinat
MehrI. Der Familienbegriff - Veränderungen in der Zeit
G. Familienrecht Lernziel Was sollst du mitnehmen? Du sollst Informationen für die Gestaltung deiner zukünftigen privaten Lebensverhältnisse erhalten und um Unterstützungsstrukturen wissen. I. Der Familienbegriff
MehrIPR Allgemeiner Teil
IPR Allgemeiner Teil Prof. Dr. Jan von Hein WS 2012/2013 1. Zuständigkeit: Das Amtsgericht Trier ist zum Ausspruch der Annahme als Kind sachlich und örtlich zuständig, da der Annehmende im Bezirk des Gerichts
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 14/4216. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 14/4216 14. Wahlperiode 06. 10. 2000 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christina Schenk und der Fraktion der PDS Drucksache 14/4004 Lesbische
MehrNorbert Geis Mitglied des Deutschen Bundestages
Norbert Geis Mitglied des Deutschen Bundestages Platz der Republik 1 Wilhelmstraße 60, Zi. 434 11011 Berlin Tel: (030) 227-73524 Fax: (030) 227-76186 Email: norbert.geis@bundestag.de 1 Rede zur 1. Lesung
MehrGesetzestext (Vorschlag für die Verankerung eines Artikels in der Bundesverfassung)
Gesetzestext (Vorschlag für die Verankerung eines Artikels in der Bundesverfassung) Recht auf Bildung Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung. Bildung soll auf die volle Entfaltung der Persönlichkeit, der
MehrAlexandra Gosemärker. Erst Recht! Der Ratgeber zu allen Rechtsfragen rund ums Zusammenleben
Querverlag Alexandra Gosemärker Erst Recht! Der Ratgeber zu allen Rechtsfragen rund ums Zusammenleben Querverlag GmbH, Berlin 2008 Lektorat: Birte Rohles Erste Auflage September 2008 Zweite überarbeitete
Mehr- 2 - In welcher Form müssen diese Dokumente und Nachweise vorgelegt werden? 1. Vereinbarung über die Organisation des gemeinsamen Lebens
Übersetzung des französischen Merkblatts sowie Information zur Anerkennung des PACS in Deutschland mit den französischen Behörden abgesprochen ist die französische Version des Merkblatts 02/2010 Merkblatt
MehrBerlin wird Hauptstadt
Renate Künast Volker Ratzmann Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung Kommissionsdrucksache 0016 (bereits als Arbeitsunterlage 0019 verteilt) Berlin wird
MehrVerordnung über die Aufnahme von Pflegekindern
Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern Änderung vom 2002 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 19. Oktober 1977 1 über die Aufnahme von Pflegekindern wird wie folgt geändert:
MehrBundesrat will Erbrecht modernisieren
news.admin.ch Bundesrat will Erbrecht modernisieren Bern, 04.03.2016 - Partnerschaften und Familien kennen heute ganz andere Formen als noch vor 100 Jahren, als das Zivilgesetzbuch (ZGB) und damit auch
Mehr