Bericht. des Haushaltsausschusses. über die Drucksache
|
|
- Victoria Dieter
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/ Wahlperiode Bericht des Haushaltsausschusses über die Drucksache 20/5764: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften (Senatsantrag) Vorsitz: Dr. Mathias Petersen Schriftführung: Roland Heintze I. Vorbemerkung Die Drs. 20/5764 wurde am 8. November 2012 im Vorwege durch die Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft gemäß 53 Absatz 1 der Geschäftsordnung an den Haushaltsausschuss federführend und mitberatend an den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung überwiesen. Die Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses kann der Anlage 1 entnommen werden. Der Haushaltsausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 8. Februar 2013 abschließend mit der Drucksache. II. Beratungsinhalt Der Haushaltsausschuss sah aufgrund der intensiven Beratung im Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung und dem Einvernehmen in der Sache keinen weiteren Beratungsbedarf. III. Ausschussempfehlung Der Haushaltsausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, das Gesetz aus der Drs. 20/5764 mit folgenden Änderungen zu beschließen: Artikel 3 wird wie folgt geändert: 1. Ziffer 6. erhält folgende Fassung: In 34 wird folgender Absatz angefügt: (6) Es wird vermutet, dass eine nachstehend benannte psychische Störung durch einen Unfall im Sinne der Absätze 1, 4 und 5 sowie 35 verursacht worden ist, wenn durch eine Fachärztin oder einen Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, der durch die oberste Dienstbehörde oder eine von ihr bestimmte Stelle bestimmt worden ist, festgestellt wird, dass die Störung innerhalb von 5 Jahren nach einem Unfallereignis eingetreten ist, und die erkrankte Beamtin oder der erkrankte Beamte während des dienstlichen Ereignisses der Gefahr einer solchen Störung in besonderer Weise ausgesetzt war:
2 Drucksache 20/6897 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode 1. posttraumatische Belastungsstörung, 2. Anpassungsstörung, 3. sonstige Reaktion auf schwere Belastung, 4. Angststörung, 5. somatoforme Störung, 6. akute vorübergehende psychotische Störung. Der Gefahr einer psychischen Störung im Sinne des Satzes 1 in besonderer Weise ausgesetzt waren Beamtinnen und Beamte, die an einem Einsatz teilgenommen haben, bei dem Waffen eingesetzt wurden oder die von einem solchen Einsatz betroffen oder einer vergleichbaren Belastung ausgesetzt waren. 2. Nach Ziffer 6. wird folgende Ziffer 7. eingefügt: 7. In 39 Absatz 2 werden nach Satz 1 folgende Sätze eingefügt: Bei der Bewertung des Grades der Schädigung ist die Verordnung zur Durchführung des 1 Abs. 1 und 3, des 30 Abs. 1 und des 35 Abs.1 des Bundesversorgungsgesetzes (Versorgungsmedizin-Verordnung Vers- MedV) vom 10. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2412), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 11. Oktober 2012 (BGBl. I S. 2122) in der jeweils geltenden Fassung zu beachten. Eine wissenschaftlich anerkannte Klassifikation ist der Bewertung des Grades der Schädigung zugrunde zu legen, sofern sie der VersMedV nicht widerspricht; bestehen mehrere solcher Klassifikationen, wird im Gutachten festgelegt, welche dieser Klassifikationen zugrunde gelegt wird. 3. Die bisherige Ziffern 6. bis 18. werden Ziffern 8. bis 20. Roland Heintze, Berichterstattung 2
3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/6897 Anlage 1 Stellungnahme des Ausschusses für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung an den federführenden Haushaltsausschuss über die Drucksache 20/5764: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften (Senatsantrag) Vorsitz: Farid Müller Schriftführung: Urs Tabbert I. Vorbemerkung Die Drs. 20/5764 wurde gemäß 53 Absatz 1 der Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft durch die Präsidentin der Bürgerschaft am 8. November 2012 im Vorwege federführend an den Haushaltsausschuss und mitberatend an den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung überwiesen. Der Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung befasste sich in seiner Sitzung am 25. Januar 2013 abschließend mit der Vorlage. II. Beratungsinhalt Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erläuterten eingangs, dass es bei der vorliegenden Drucksache im Wesentlichen um folgende Punkte gehe: die Gewährung einer Ausgleichszulage im Falle eines Dienstherrenwechsels, die Streichung der Vorschrift zur Gewährung einer sogenannten Verwendungszulage im Falle einer längerfristigen Vertretung, die Schaffung der einfach gesetzlichen Voraussetzung für Stellenbündelungen, die Streichung der Evaluierungsklausel zu Fragen der Wirkung der Versorgungsrücklagen, die Gewährung einer kinderbezogenen Sonderzahlung für sämtliche Beamtinnen und Beamte, die in dem jeweiligen Kalenderjahr in den ersten Abschnitt einer Elternzeit eingetreten sind oder einen ersten Elternzeitabschnitt beendet haben, die Änderung des Hamburgischen Beamtenversorgungsrechts und eine Regelung zur Gleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerinnen und Lebenspartner mit Ehegatten hinsichtlich der Gewährung des kinderbezogenen Familienzuschlags für die Kinder der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners, eine Inkrafttretensregelung zum 1. Dezember 2012 für die Verbesserung bei der Gewährung der Kindersonderzahlung an diejenigen, die sich in Elternzeit befänden. 3
4 Drucksache 20/6897 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Die Senatsvertreterinnen und -vertreter fügten hinzu, dass keine Mehrkosten durch die Umsetzung des Gesetzentwurfs zu erwarten seien. Die Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE merkte an, dass der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) ein Beteiligungsgespräch erbeten habe. Sie interessierte, was dieses Gespräch ergeben habe. Insbesondere hätten sie Äußerungen des Deutschen Beamtenbundes (dbb) und auch des DGB nachdenklich gemacht, die auf eine Ungleichbehandlung von Angestellten einerseits und Beamtinnen und Beamten andererseits hingewiesen hätten. Die Position des DGB habe sich im Wesentlichen auf die Ausgleichszulage bezogen, bei der kritisiert worden sei, dass durch die Absenkung des Besoldungsniveaus in Hamburg die Notwendigkeit entstanden sei, eine Ausgleichszulage zu zahlen, um bestimmte qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber zu bekommen. Dies sei allerdings gar nicht Gegenstand des in der Drucksache skizzierten Gesetzgebungsverfahrens. Ein weiterer Diskussionspunkt sei die Abschaffung der 57er-Zulage. Diesbezüglich habe das Bundesverwaltungsgericht seine Rechtsprechung geändert und wegen dieser geänderten Rechtslage könne das in Hamburg noch im Jahr 2010 verfolgte Ziel, die Anwendungsmöglichkeiten der 57er-Zulage zu erweitern, nicht umgesetzt werden. Dies habe zu großem Unverständnis aufseiten des DGB und des dbb geführt. Durch die Darstellung der Zusammenhänge habe jedoch zu einer Klärung beigetragen werden können. Die SPD-Abgeordneten erläuterten hinsichtlich ihres eingebrachten Petitums (siehe Anlage), dass dessen vorrangiges Anliegen sei, eine Beweiserleichterung insbesondere für Polizisten bei posttraumatischen Belastungsstörungen zu erreichen. Bisher sei auf der Grundlage der sogenannten Bad Pyrmonter Kriterien agiert worden; eine gesetzliche Regelung habe es nicht gegeben. Ihnen sei daran gelegen, zügig eine Verfahrenserleichterung zu erreichen, damit auch laufende Verfahren noch von den gesetzlichen Regelungen profitieren könnten. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erklärten, dass es Probleme derzeit bei der Polizei, aber auch bei der Feuerwehr und gegebenenfalls auch bei den Allgemeinen Verwaltungsbeamten geben könne, bei denen sich posttraumatische Belastungsstörungen als Folge eines Dienstunfalls als bedeutsam herausgestellt hätten. Bei Dienstunfallfolgen, die nicht körperlicher Art seien, sei sehr schwer festzustellen, ob eine posttraumatische Belastungsstörung vorliege. Diese träten zum Teil zeitverzögert auf und seien daher schwierig zu diagnostizieren. Bislang sei zudem problematisch, den Grad der Schädigungsfolgen, der nach dem Hamburgischen Beamtenversorgungsgesetz festzustellen sei, präzise einzuschätzen. In den vergangenen zwölf Jahren habe es langwierige Gutachterstreitigkeiten gegeben, bis Ergebnisse erzielt werden konnten, die dem Gerechtigkeitsempfinden der betroffenen Polizisten und des Dienstherren gleichermaßen entsprochen hätten. Die Gutachter ihrerseits hätten Schwierigkeiten gehabt, Kriterien so anzuwenden, dass diese den jeweiligen Fällen gerecht wurden. Die Gutachter, die bei Polizeibeamten prüfen müssten, ob eine posttraumatische Belastungsstörung vorliege, seien die des personalärztlichen Dienstes. Diese hätten sich bislang an der medizinischen Versorgungsverordnung orientiert, die auf eine durchschnittliche Einschätzung der Belastungsfolgen abgestellt sei und nicht auf die spezifischen, gefahrgeneigten Tätigkeiten eines Polizeibeamten. Dies habe in der gesamten Bundesrepublik dazu geführt, dass leitende Polizeiärzte sich zusammengefunden hätten, um zu überlegen, wie Kriterien entwickelt werden könnten, die polizeidienstlichen Umständen gerecht würden. Eine Tagung mit diesem Themenschwerpunkt habe im Jahr 2005 in Bad Pyrmont stattgefunden deren Ergebnisse hätten dazu beigetragen, dass posttraumatische Belastungsstörungen und ihre Auswirkungen im Alltag besser eingeschätzt werden konnten. Dadurch seien Gutachter in die Lage versetzt worden, präzisere Beurteilungen vorzunehmen. Dies gelte einerseits hinsichtlich der 30 Prozent, die bei einem Unfallausgleich nach 39 Beamtenversorgungsgesetz erreicht werden müssten, bevor der Unfallausgleich gezahlt werden könne, und andererseits bei der Versetzung in den Ruhestand laut 41 Beamtenversorgungsgesetz, um einen sogenannten qualifizierten Dienstunfall mit Schädigungsfolgen in einem Umfang von 50 Prozent nachzuweisen. Die Bad Pyrmonter Kriterien seien von manchen Gutachtern angewendet worden. Bei einem Rechtsstreit sei allerdings die Frage aufgeworfen worden, ob es rechtmäßig sei, dies zu tun. Das habe das Ver- 4
5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/6897 waltungsgericht verneint. Vor diesem Hintergrund sei es sehr wichtig, gesetzlich zu regeln, nach welchen Kriterien das Ausmaß der Schädigungsfolgen festgestellt werde. In dem Petitum der SPD-Abgeordneten werde dies aufgegriffen, indem angeregt werde, in das Beamtenversorgungsgesetz aufzunehmen, dass die Kriterien nach der Medizinverordnung zu bewerten seien, aber ergänzend auch Aspekte einbezogen werden könnten, die in die Bad Pyrmonter Kriterien Eingang gefunden hätten. Dies wäre ausgesprochen hilfreich, weil es derzeit noch neun Altfälle gebe, die strittig seien und mit dieser Regelung leichter beurteilt werden könnten, ergänzten die Senatsvertreterinnen und -vertreter. Die SPD-Abgeordneten fragten, ob das dargestellte Problem ein spezifisch hamburgisches sei oder ob andere Bundesländer ihre Beamtengesetze ebenfalls entsprechend angepasst hätten. In den anderen Ländern gebe es vergleichbare Probleme, erläuterten die Senatsvertreterinnen und -vertreter. Auch diese versuchten mehrheitlich, die Bad Pyrmonter Kriterien bei den Polizeibeamten anzuwenden, wobei dies auf unsicherer Rechtsgrundlage geschehe. Wenn Hamburg eine entsprechende Rechtsgrundlage schüfe, hätte dies sicherlich Vorbildcharakter, schlossen die Senatsvertreterinnen und -vertreter. Sodann trat der Ausschuss in die Abstimmung ein. III. Ausschussempfehlung Der Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung empfiehlt dem Haushaltsausschuss einstimmig, der Bürgerschaft zu empfehlen, das Gesetz aus der Drs. 20/5764 mit folgenden Änderungen zu beschließen: Artikel 3 wird wie folgt geändert: 1. Ziffer 6. erhält folgende Fassung: In 34 wird folgender Absatz angefügt: (6) Es wird vermutet, dass eine nachstehend benannte psychische Störung durch einen Unfall im Sinne der Absätze 1, 4 und 5 sowie 35 verursacht worden ist, wenn durch eine Fachärztin oder einen Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, der durch die oberste Dienstbehörde oder eine von ihr bestimmte Stelle bestimmt worden ist, festgestellt wird, dass die Störung innerhalb von 5 Jahren nach einem Unfallereignis eingetreten ist, und die erkrankte Beamtin oder der erkrankte Beamte während des dienstlichen Ereignisses der Gefahr einer solchen Störung in besonderer Weise ausgesetzt war: 1. posttraumatische Belastungsstörung, 2. Anpassungsstörung, 3. sonstige Reaktion auf schwere Belastung, 4. Angststörung, 5. somatoforme Störung, 6. akute vorübergehende psychotische Störung. Der Gefahr einer psychischen Störung im Sinne des Satzes 1 in besonderer Weise ausgesetzt waren Beamtinnen und Beamte, die an einem Einsatz teilgenommen haben, bei dem Waffen eingesetzt wurden oder die von einem solchen Einsatz betroffen oder einer vergleichbaren Belastung ausgesetzt waren. 5
6 Drucksache 20/6897 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode 2. Nach Ziffer 6. wird folgende Ziffer 7. eingefügt: 7. In 39 Absatz 2 werden nach Satz 1 folgende Sätze eingefügt: Bei der Bewertung des Grades der Schädigung ist die Verordnung zur Durchführung des 1 Abs. 1 und 3, des 30 Abs. 1 und des 35 Abs.1 des Bundesversorgungsgesetzes (Versorgungsmedizin-Verordnung Vers- MedV) vom 10. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2412), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 11. Oktober 2012 (BGBl. I S. 2122) in der jeweils geltenden Fassung zu beachten. Eine wissenschaftlich anerkannte Klassifikation ist der Bewertung des Grades der Schädigung zugrunde zu legen, sofern sie der VersMedV nicht widerspricht; bestehen mehrere solcher Klassifikationen, wird im Gutachten festgelegt, welche dieser Klassifikationen zugrunde gelegt wird. 3. Die bisherige Ziffern 6. bis 18. werden Ziffern 8. bis 20. Urs Tabbert, Berichterstattung 6
7 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/6897 Petitum der SPD-Abgeordneten im Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung zu Drs. 20/5764 (Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften) Anlage Der federführende Haushaltsausschuss möge der Bürgerschaft empfehlen, den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften (Drs. 20/5764) mit folgenden Änderungen zu beschließen: Artikel 3 wird wie folgt geändert: 1. Ziffer 6. erhält folgende Fassung: In 34 wird folgender Absatz angefügt: (6) Es wird vermutet, dass eine nachstehend benannte psychische Störung durch einen Unfall im Sinne der Absätze 1, 4 und 5 sowie 35 verursacht worden ist, wenn durch eine Fachärztin oder einen Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, der durch die oberste Dienstbehörde oder eine von ihr bestimmte Stelle bestimmt worden ist, festgestellt wird, dass die Störung innerhalb von 5 Jahren nach einem Unfallereignis eingetreten ist, und die erkrankte Beamtin oder der erkrankte Beamte während des dienstlichen Ereignisses der Gefahr einer solchen Störung in besonderer Weise ausgesetzt war: 1. posttraumatische Belastungsstörung, 2. Anpassungsstörung, 3. sonstige Reaktion auf schwere Belastung, 4. Angststörung, 5. somatoforme Störung, 6. akute vorübergehende psychotische Störung. Der Gefahr einer psychischen Störung im Sinne des Satzes 1 in besonderer Weise ausgesetzt waren Beamtinnen und Beamte, die an einem Einsatz teilgenommen haben, bei dem Waffen eingesetzt wurden oder die von einem solchen Einsatz betroffen oder einer vergleichbaren Belastung ausgesetzt waren. 2. Nach Ziffer 6. wird folgende Ziffer 7. eingefügt: 7. In 39 Absatz 2 werden nach Satz 1 folgende Sätze eingefügt: Bei der Bewertung des Grades der Schädigung ist die Verordnung zur Durchführung des 1 Abs. 1 und 3, des 30 Abs. 1 und des 35 Abs.1 des Bundesversorgungsgesetzes (Versorgungsmedizin-Verordnung VersMedV) vom 10. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2412), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 11. Oktober 2012 (BGBl. I S. 2122) in der jeweils geltenden Fassung zu beachten. Eine wissenschaftlich anerkannte Klassifikation ist der Bewertung des Grades der Schädigung zugrunde zu legen, sofern sie der VersMedV nicht widerspricht; bestehen mehrere solcher Klassifikationen, wird im Gutachten festgelegt, welche dieser Klassifikationen zugrunde gelegt wird. 3. Die bisherige Ziffern 6. bis 18. werden Ziffern 8. bis 20. Begründung Zu Ziffer 1: Bei Dienstunfällen mit körperlichen Verletzungen sind die Folgen klar erkennbar und einem Einsatz eindeutig zuzuordnen. Dies ist bei seelischen Verwundungen wie einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) anders. Da die Erkrankung teilweise 7
8 Drucksache 20/6897 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode erst verzögert auftritt und nach bisheriger Rechtslage ein Dienstunfall nur anerkannt werden kann, wenn der Ursachenzusammenhang zwischen dienstlichen Handlung und erlittener Schädigung zumindest wahrscheinlich ist, führt dies immer wieder zu erheblichen Verfahrensverzögerungen bzw. zur Versagung von Entschädigungs- und Versorgungsleistungen. Dem auch bei Einsatzunfällen der Bundeswehr in den vergangenen Jahren vermehrt aufgetretenen Problem des Nachweises der Kausalität ist der Bund mit dem Gesetz zur Verbesserung der Versorgung bei besonderen Auslandsverwendungen (EinsatzV- VerbG) begegnet. Mit diesem Gesetz wurde in 63c Soldatenversorgungsgesetz eine Ermächtigung zu Erlass einer Verordnung geschaffen, in der Kriterien festgelegt werden, unter denen widerleglich vermutet wird, dass eine auftretende PTBS oder eine andere psychische Erkrankung in Ausübung oder infolge eines militärischen Dienstes erlitten worden sind. Von dieser Ermächtigung hat der Bund mit dem Erlass der Einsatzunfallverordnung Gebrauch gemacht. Durch die Ergänzung des 34 HmbBeamtVG mit einem neuen Absatz 6 wird diese Beweiserleichterung für Beamtinnen und Beamten in Hamburg nachvollzogen. Es wird eine entsprechende Regelung zur widerleglichen Vermutung der Kausalität bei Dienstunfällen geschaffen, bei denen ein erheblich erhöhtes Risiko besteht, an einer der in Satz 1, 2. Halbsatz abschließend aufgeführten psychischen Erkrankungen zu erkranken. Die Regelung konkretisiert dieses erhöhte Risiko als dienstlichen Einsatz, bei dem Waffen eingesetzt wurden. Der Begriff der Waffe ist hier im waffenrechtlichen Sinne gemeint. Der Begriff Einsatz ist weit zu verstehen und ist nicht auf Einsätze der Einsatzkräfte von Polizei und Feuerwehr begrenzt. Auch die Tätigkeiten anderer Berufsgruppen werden davon erfasst, wie z. B. die Tätigkeit des Bezirklichen Ordnungsdienstes bei der Kontrolle des Straßenverkehrs oder des Staatsanwaltes bei einer Vernehmung. Eine vergleichbare Belastung liegt insbesondere vor, wenn sich die Beamtin oder der Beamte in einer Lage befunden hat, in der ihr oder sein Leben erheblich gefährdet war. Diese Gefährdung kann auch bei Einsatz von Gegenständen entstehen, die keine Waffe im Sinne des Waffenrechts sind, aber bei entsprechendem Einsatz vergleichbare Wirkungen hervorrufen können, wie z. B. Brotmesser oder Schraubendreher. Die Regelung lässt dem Dienstherrn die Möglichkeit, die Vermutung durch Vollbeweis zu widerlegen. Durch die unmittelbare Aufnahme der Regelung in das Gesetz wird der Erlass einer Verordnung zur weiteren Ausgestaltung entbehrlich. Zu Ziffer 2: Bisher enthält das HmbBeamtVG keine Regelungen über die bei der Feststellung des Grades der Schädigungsfolgen nach 39 HmbBeamtVG zu beachtenden Vorschriften. Bei der Beurteilung, die nach den Maßstäben des 30 Bundesversorgungsgesetz erfolgt, werden aber wie regelmäßig im Versorgungsrecht - die Versorgungsmedizinverordnung (VersMedV) und die als Anlage zu 2 VersMedV erlassenen Versorgungsmedizinischen Grundsätze zugrunde gelegt. Mit der Ergänzung des 39 Absatz 2 wird die Anwendung dieser Kriterien bei der Begutachtung von Schädigungsfolgen nunmehr eindeutig verbindlich festgelegt. Mit Satz 2 wird ausdrücklich die ergänzende Anwendung wissenschaftlich anerkannter Klassifikationen ermöglicht. Insbesondere bei der Beurteilung des Schweregrades der Schädigung bei psychischen Erkrankungen traten in der Vergangenheit Probleme auf, da von den damit befassten Gutachtern die Versorgungsmedizinischen Grundsätze als wenig aussagekräftig angesehen wurden. Als Hilfestellung bei der Diagnostik und Bewertung auch des Grades der Schädigung bei psychischen Dienstunfallfolgen wurde z. B. im Jahr 2005 von Leitenden Polizeiärzten die Bad Pyrmonter Klassifikation von psychischen Traumafolgen als Empfehlungen für die gutachterliche Praxis erarbeitet, die den in 39 Absatz 2 Satz 3 gestellten Anforderungen genügt. Im Rahmen seiner gutachterlichen Tätigkeit bleibt es dem Sachverständigen überlassen, welche dem Stand der wissenschaftlichen Forschung entsprechenden Erkenntnismittel er anwendet, um zu einer sachgerechten Beurteilung zu gelangen. 8
Bericht. des Haushaltsausschusses. über die Drucksache
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/1813 20. Wahlperiode 12.10.11 Bericht des Haushaltsausschusses über die Drucksache 20/1016: Entwurf eines Gesetzes über die jährliche Sonderzahlung
MehrBericht und Beschlussempfehlung
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/2411 17. Wahlperiode 12-03-22 Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes
MehrBericht. des Haushaltsausschusses. über die Drucksache. 20/4317: Mehr Transparenz über Sponsoring in Hamburg (Antrag GAL)
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/7730 20. Wahlperiode 22.04.13 Bericht des Haushaltsausschusses über die Drucksache 20/4317: Mehr Transparenz über Sponsoring in Hamburg (Antrag
MehrBericht und Beschlussempfehlung
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2799 18. Wahlperiode 15-03-13 Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtengesetzes
MehrBericht. des Haushaltsausschusses. über die Drucksache
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 18/7628 18. Wahlperiode 17. 12. 07 Bericht des Haushaltsausschusses über die Drucksache 18/5458: Haushaltsplan-Entwurf 2007/2008 (Neuf.) Einzelplan
MehrStellungnahme. des Medizinischen Dienstes. des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.v. (MDS) zur Erörterung des
Stellungnahme des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.v. (MDS) zur Erörterung des Änderungsantrages der Fraktionen CDU/CSU und SPD - Ausschussdrucksache 18(14)0172.2 PSG-II
MehrBESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/3759 5. Wahlperiode 07.09.2010 BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT des Europa- und Rechtsausschusses (3. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache
MehrDeutscher Bundestag Drucksache 14/ Wahlperiode
Deutscher Bundestag Drucksache 14/145 14. Wahlperiode 04. 12. 98 Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuß) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache
MehrSTELLUNGNAHME 16/3522. Alle Abg. Hohe Krankenstände in der Landesverwaltung durch Einführung eines proaktiven Gesundheitsmanagements senken
DPolG Dr.-Alfred-Herrhausen-Allee 12 47228 Duisburg Präsidentin des Landtags Nordrhein - Westfalen Postfach 101143 40002 Düsseldorf 16 STELLUNGNAHME 16/3522 Landesverband NRW Dr.-Alfred-Herrhausen-Allee
MehrBundesrat Drucksache 478/11 (Beschluss) Gesetzentwurf des Bundesrates
Bundesrat Drucksache 478/11 (Beschluss) 02.03.12 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zur Kostenübernahme des Bundes für Maßnahmen der künstlichen
MehrBericht und Antrag des staatlichen Haushalts- und Finanzausschusses
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19 / 1020 Landtag (zu Drs. 19/666) 19. Wahlperiode 06.04.17 Bericht und Antrag des staatlichen Haushalts- und Finanzausschusses Schmerzensgeldansprüche übernehmen - Gesetz
Mehrdes Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (15. Ausschuss)
Deutscher Bundestag Drucksache 19/7650 19. Wahlperiode 12.02.21019 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (15. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
MehrThüringer Landtag 5. Wahlperiode
Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/2870 07.06.2011 G e s e t z e n t w u r f der Landesregierung Thüringer Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften A. Problem und Regelungsbedürfnis
MehrVorschlag der Bundesregierung
Vorschlag der Bundesregierung für eine neue Fassung von Artikel 38 (Verhaltensregeln) und für einen neuen Artikel 38a (Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle) der Datenschutz-Grundverordnung (Entwurf)
MehrBESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2036 7. Wahlperiode 18.04.2018 BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT des Ausschusses für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung (8. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf
MehrHESSISCHER LANDTAG. Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses
18. Wahlperiode Drucksache 18/4006 HESSISCHER LANDTAG 06. 05. 2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Neuordnung des Datenschutzes
MehrGesetzentwurf. Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode. Drucksache 7/ 506. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode Drucksache 7/ 506 04.05.73 Sachgebiet 450 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes über das Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes A. Zielsetzung Der in Artikel
MehrNiedersächsischer Landtag 15. Wahlperiode Drucksache 15/3372. Beschlussempfehlung
Beschlussempfehlung Ausschuss für Inneres und Sport Hannover, den 21.11.2006 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften Berichterstatter: Abg. Klaus-Peter Bachmann (SPD) (Es ist
MehrEntwurf einer... Verordnung zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung
Bundesrat Drucksache 198/14 (Beschluss) 11.07.14 Verordnungsentwurf des Bundesrates Entwurf einer... Verordnung zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung A. Problem und Ziel Die Sportanlagenlärmschutzverordnung
MehrGesetz zur Änderung des Beamtengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbeamtengesetz
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9578 25.08.2015 Gesetzentwurf der Fraktion der CDU Gesetz zur Änderung des Beamtengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbeamtengesetz
Mehrzu Punkt... der 851. Sitzung des Bundesrates am 28. November 2008
Bundesrat Drucksache 767/1/08 17.11.08 Empfehlungen der Ausschüsse AS - G - V zu Punkt der 851. Sitzung des Bundesrates am 28. November 2008 Verordnung zur Durchführung des 1 Abs. 1 und 3, des 30 Abs.
MehrSchriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 18/5992 18. Wahlperiode 30. 03. 07 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Andreas Dressel (SPD) vom 22.03.07 und Antwort des Senats Betr.:
MehrEntwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 18/12949 18. Wahlperiode 28.06.2017 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes A. Problem und Ziel Mit der durch
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2933 18. Wahlperiode 24.04.2015 Gesetzentwurf der Fraktion der FDP Entwurf eines Gesetzes zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung in Schleswig-Holstein für
MehrBeschlußempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode Drucksache 12/7671 24. 05. 94 Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuß) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 12/6581 Entwurf
MehrDeutscher Bundestag Drucksache 18/ Beschlussempfehlung und Bericht. 18. Wahlperiode des Haushaltsausschusses (8.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/12134 18. Wahlperiode 26.04.2017 Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 18/11559 Entwurf
MehrBeschlussempfehlung. Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/75
Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/135 Beschlussempfehlung Ausschuss für Haushalt und Hannover, den 08.05.2013 Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes über die Anpassung der Besoldung
MehrThüringer Verordnung zur Anderung von Ausbildungs- und Laufbahnvorschriften für den gehobenen Polizeivollzugsdienst
Ve rord n u ngsentwu rf des Innenministeriums Thüringer Verordnung zur Anderung von Ausbildungs- und Laufbahnvorschriften für den gehobenen Polizeivollzugsdienst A. Problem und Regelungsbedürfnis Im Jahr
Mehrposition Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes und der Mitgliedsgewerkschaften
position Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes und der Mitgliedsgewerkschaften zum Entwurf einer Niedersächsischen Beihilfeverordnung (NBhVO) DGB Bezirk Niedersachsen Bremen Sachsen-Anhalt I
MehrStellungnahme. des Medizinischen Dienstes. des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.v. (MDS) zur öffentlichen Anhörung
Stellungnahme des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.v. (MDS) zur öffentlichen Anhörung zum Änderungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD Ausschussdrucksache 18(14)0107.1
MehrVorlage für die Sitzung des Senats am 16. Dezember 2014
Die Senatorin für Finanzen Bremen, 27. November 2014 Herr Schneider, 30 1, Tel: 2183 Vorlage für die Sitzung des Senats am 16. Dezember 2014 Entwurf einer Änderung der Anordnung des Senats zur Übertragung
MehrVorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/2702 19. Wahlperiode (zu Drucksache 19/2438) 13.06.2018 Unterrichtung durch die Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär
MehrUnterstützt die Landesregierung Reservisten beim Dienst an unserem Vaterland?
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8436 20.04.2015 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3243 vom 17. März 2015 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/8243
MehrV e r o r d n u n g zur Verbesserung der Pflege- und Betreuungsmöglichkeiten für Beamtinnen und Beamte. Vom. September 2015
V e r o r d n u n g zur Verbesserung der Pflege- und Betreuungsmöglichkeiten für Beamtinnen und Beamte Vom. September 015 Aufgrund des 60 Abs. 5 Satz 1 und des 68 Abs. Sätze und 3 des Niedersächsischen
MehrMerkblatt über die beihilfe-, heilfürsorge- und versorgungsrechtlichen Auswirkungen von Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung
Merkblatt über die beihilfe-, heilfürsorge- und versorgungsrechtlichen Auswirkungen von Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung Stand Mai 2012 Auch im Internet unter www.kv-sachsen.de Merkblatt über die
MehrDeutscher Bundestag Rechtsausschuss. Ausschussdrucksache Nr. 17(6) Dezember 2012
Deutscher Bundestag Rechtsausschuss Ausschussdrucksache Nr. 17(6)222 7. Dezember 2012 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der betreuungsrechtlichen
MehrDeutscher Bundestag Drucksache 18/1473. Beschlussempfehlung und Bericht. 18. Wahlperiode des Finanzausschusses (7.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/1473 18. Wahlperiode 21.05.2014 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 18/1225 Entwurf
MehrNiedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/3757. Beschlussempfehlung. Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen
Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/3757 Beschlussempfehlung Ausschuss für Rechts- und Hannover, den 22.06.2011 Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsstellung der oder des
MehrGesetz zur Begleitung der Reform der Bundeswehr (Bundeswehrreform-Begleitgesetz - BwRefBeglG)
Bundesrat Drucksache 351/12 BRFuss 15.06.12 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages V Gesetz zur Begleitung der Reform der Bundeswehr (Bundeswehrreform-Begleitgesetz - BwRefBeglG) Der Deutsche Bundestag
Mehr44-49 Unterabschnitt 2 Dienstunfähigkeit
TK Lexikon Arbeitsrecht Bundesbeamtengesetz 44-49 Unterabschnitt 2 Dienstunfähigkeit 44 Dienstunfähigkeit HI2118746 HI2118747 (1) 1 Die Beamtin auf Lebenszeit oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/ Wahlperiode
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/1080 16. Wahlperiode 14.11.2006 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Kriegsopferfürsorge
MehrBeschlussempfehlung. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Landesblindengeld für Zivilblinde
Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/4223 Beschlussempfehlung Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration Hannover, den 30.11.2011 Entwurf eines Gesetzes zur
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode 26. Juni 2012
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/31 18. Wahlperiode 26. Juni 2012 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Kürzung der Amtsbezüge der Ministerpräsidentin oder des Ministerpräsidenten
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 2 B 7.10 VGH 3 B 05.633 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 4. April 2011 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht
MehrNiedersächsischer Landtag Wahlperiode Drucksache 18/658. Beschlussempfehlung
Beschlussempfehlung Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen Hannover, den 11.04.2018 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes der CDU, der Fraktion Bündnis 90/Die
MehrBericht. des Ausschusses für Wirtschaft, Innovation und Medien. über die Drucksache
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/12501 20. Wahlperiode 21.07.14 Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Innovation und Medien über die Drucksache 20/10694: Die duale Ausbildung
MehrBREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drs. 18/1635 Landtag (zu Drs 18/1598) 18. Wahlperiode
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drs. 18/1635 Landtag (zu Drs 18/1598) 18. Wahlperiode 18.11.14 Bericht und Dringlichkeitsantrag des Haushalts- und Finanzausschusses (Land) Gesetz zur Neuregelung der Anpassung der
MehrDienstliche Beurteilung: Berücksichtigung behinderungsbedingter Minderleistungen
RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert Beamte über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Dienstliche Beurteilung: Berücksichtigung behinderungsbedingter
MehrLandtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/901 26.01.2017 Gesetzentwurf Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Blindenund Gehörlosengeld
MehrGesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 15/5658. des Bundesrates
Deutscher Bundestag Drucksache 15/5658 15. Wahlperiode 09. 06. 2005 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes A. Problem und Ziel Der
MehrGesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 15/3443. der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 15/3443 15. Wahlperiode 29. 06. 2004 Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1820 7. Wahlperiode 28.02.2018 GESETZENTWURF der Fraktion DIE LINKE Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Beamtengesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern
MehrLandtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/ Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Besoldungs- und Versorgungsrechtsergänzungsgesetzes
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/594 16.11.2016 Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Besoldungs- und Versorgungsrechtsergänzungsgesetzes des Landes
MehrGesetzentwurf. Deutscher Bundestag 13. Wahlperiode. Drucksache 13/4385. des Bundesrates
Deutscher Bundestag 13. Wahlperiode Drucksache 13/4385 18. 04. 96 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes über die Anrechnung von Dienstzeiten im Angestelltenverhältnis auf die beamtenrechtliche
MehrVorlage zur Kenntnisnahme
17. Wahlperiode Drucksache 17/2857 18.04.2016 Vorlage zur Kenntnisnahme Bundesratsinitiative für ein Gesetz zur Reduzierung der Anzahl der vorzuschlagenden Personen bei Schöffenwahlen Abgeordnetenhaus
MehrAmtsblatt der Freien Hansestadt Bremen
Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 304 2014 Verkündet am 27. Mai 2014 Nr. 93 Bekanntmachung der Neufassung der Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung
MehrLandtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/ Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Familien- und Beratungsstellenfördergesetzes
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1761 17.08.2017 Beschlussempfehlung Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Familien- und Beratungsstellenfördergesetzes
MehrA. Problem Mit dem Gesetz soll die deutsche Wirtschaft im Kalenderjahr 2015 gefördert werden.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/2903 18. Wahlperiode 15.10.2014 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache
Mehrdes Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)
Deutscher Bundestag Drucksache 18/2643 18. Wahlperiode 24.09.2014 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
MehrVorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/12421 18. Wahlperiode 17.05.2017 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen
MehrDie Senatorin für Finanzen 21. Juni Vorlage für die Sitzung des Senats am 02. Juli 2013
Die Senatorin für Finanzen 21. Juni 2013 Bearbeiterin: Frau Meyer Telefon: 2395 Vorlage für die Sitzung des Senats am 02. Juli 2013 Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Bremischen Urlaubsverordnung
MehrEUROPÄISCHER AUSSCHUSS FÜR SYSTEMRISIKEN
21.9.2018 DE Amtsblatt der Europäischen Union C 338/1 I (Entschließungen, Empfehlungen und Stellungnahmen) EMPFEHLUNGEN EUROPÄISCHER AUSSCHUSS FÜR SYSTEMRISIKEN EMPFEHLUNG DES EUROPÄISCHEN AUSSCHUSSES
MehrVorlage für die Sitzung des Senats am Verordnung zur Änderung jugendschutzrechtlicher Verordnungen
Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen 04.11.2014 Susanne Heyn 361-10206 Vorlage für die Sitzung des Senats am 11.11.2014 Verordnung zur Änderung jugendschutzrechtlicher Verordnungen A.
MehrSatzung des Jugendamtes des Altmarkkreises Salzwedel
Satzung des Jugendamtes des Altmarkkreises Salzwedel Auf Grund des 6 Absatz 1 der Landkreisordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LKO LSA) vom 5. Oktober 1993 (GVBl. S. 568), zuletzt geändert durch Gesetz
MehrVereinbarung. nach 94 Hamburgisches Personalvertretungsgesetz (HmbPersVG) über das Verfahren zur Bewertung von Dienstposten für Beamtinnen und Beamte
Vereinbarung nach 94 Hamburgisches Personalvertretungsgesetz (HmbPersVG) über das Verfahren zur Bewertung von Dienstposten für Beamtinnen und Beamte Zwischen dem Senat der Freien und Hansestadt Hamburg
MehrSchriftlicher Bericht
Schriftlicher Bericht zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 16/540 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sport und Integration
MehrDie Senatorin für Finanzen 23. Juli Vorlage für die Sitzung des Senats am 3. August 2010
Die Senatorin für Finanzen 23. Juli 2010 Bearbeiterin: Frau Meyer Telefon: 2395 Vorlage für die Sitzung des Senats am 3. August 2010 Entwurf einer Verordnung über den Mutterschutz der bremischen Beamtinnen
MehrDie staatliche Deputation für Inneres hat dem Gesetzentwurf am zugestimmt.
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 16/902 Landtag 31.01.06 16. Wahlperiode Mitteilung des Senats vom 31. Januar 2006 Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die einheitlichen
MehrBESCHLÜSSE. (Text von Bedeutung für den EWR)
22.6.2018 DE L 159/31 BESCHLÜSSE BESCHLUSS (EU) 2018/893 DES RATES vom 18. Juni 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Anhangs XI (Elektronische
MehrBericht und Beschlussempfehlung
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3653 18. Wahlperiode 15-12-17 Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der personalwirtschaftlichen
MehrBeihilfevorschriften des Landes Baden-Württemberg
Beihilfevorschriften des Landes Baden-Württemberg Aktualisierung der BVO-Broschüre mit Erläuterungen Artikel 9 und 12 des am 1. Januar 2013 in Kraft getretenen Haushaltsbegleitgesetzes 2013/14 zur Änderung
MehrBESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/318 7. Wahlperiode 01.03.2017 BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT des Petitionsausschusses (1. Ausschuss) zu der Unterrichtung durch den Landesbeauftragten für Datenschutz
MehrLandtag von Baden-Württemberg. Antrag. Stellungnahme. Drucksache 16 / Wahlperiode. der Abg. Sascha Binder u. a. SPD.
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 4965 10. 10. 2018 Antrag der Abg. Sascha Binder u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums der Justiz und für Europa Besondere Altersgrenze
MehrBeschlußempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode Drucksache 12/4309 10.02.93 Sachgebiet 420 Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuß) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 12/3630
MehrDeutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seite 1 von 5
Seite 1 von 5 Stellungnahme des DGB zur Regelung des Informantenschutzes für Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 16/253 16. Wahlperiode 14. 12. 2005 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 14/6552 14. Wahlperiode 04. 07. 2001 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
Mehr.iii "- Senat der Freien und Hansestadt Hamburg Personalamt
.iii -------"- Senat der Freien und Hansestadt Hamburg Personalamt Personalamt, Steckelhörn 12, D - 20457 Hamburg Senatsämter und Fachbehörden - zugleich für die ihrer Aufsicht unterstehenden juristischen
MehrV o r l a g e Nr. L 155/18 für die Sitzung der Deputation für Bildung am 16. April 2015
Staatlich/ Tagesordnungspunkt 7 Senatorin für Wissenschaft und Bildung 2. April 2015 Frau Mausolf 26 49 V o r l a g e Nr. L 155/18 für die Sitzung der Deputation für Bildung am 16. April 2015 Änderung
Mehr17. Wahlperiode 26. Februar 2013 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Deutscher Bundestag Ausschuss Drs.17/ 17. Wahlperiode 26. Februar 2013 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP zu dem Gesetzentwurf
MehrDie Senatorin für Finanzen 24. Januar Vorlage für die Sitzung des Senats am 8. Februar 2011
Die Senatorin für Finanzen 24. Januar 2011 Bearbeiterin: Frau Meyer Telefon: 2395 Vorlage für die Sitzung des Senats am 8. Februar 2011 Entwurf einer Verordnung über den Mutterschutz der bremischen Beamtinnen
MehrDSFA Datenschutz-Folgenabschätzung. Diskussionsvorlage 6. DialogCamp, München
DSFA Datenschutz-Folgenabschätzung Diskussionsvorlage 6. DialogCamp, München 17. 2. 2017 Anforderungen an eine DSFA Überlegungen/Fragen Folgen Artikel 35 Absatz 1 DS-GVO Riskante Datenverarbeitung Risikobegriff:
MehrBESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1343 7. Wahlperiode 30.11.2017 BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT des Agrarausschusses (6. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und SPD - Drucksache
MehrBerlin, den
Berlin, den 15.06.2005 Stellungnahme des es zum Referentenentwurf einer Zwölften Verordnung zur Änderung der Risikostruktur- Ausgleichsverordnung (12. RSA-ÄndV) 1. Vorbemerkungen Der (BDPK) unterstreicht
Mehrposition Stellungnahme des DGB und der Mitgliedsgewerkschaften
position Stellungnahme des DGB und der Mitgliedsgewerkschaften zum Entwurf eines Gesetzes zur Altersteilzeit der Beamtinnen und Beamten an öffentlichen Schulen (Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der
MehrLandtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/ Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Besoldungs- und Versorgungsrechtsergänzungsgesetzes
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4603 01.12.2015 Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Besoldungs- und Versorgungsrechtsergänzungsgesetzes des Landes
MehrCA/28/13 Orig.: en München, den Änderung von Artikel 60 Statut. VORGELEGT VON: Präsident des Europäischen Patentamts
CA/28/13 Orig.: en München, den 01.03.2013 BETRIFFT: Änderung von Artikel 60 Statut VORGELEGT VON: Präsident des Europäischen Patentamts EMPFÄNGER: Verwaltungsrat (zur Beschlussfassung) ZUSAMMENFASSUNG
Mehrzu der Mitteilung der Landesregierung vom 13. März 2000 Drucksache 12/5006
12. Wahlperiode Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt und Verkehr zu der Mitteilung der Landesregierung vom 13. März 2000 Drucksache 12/5006 Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten;
MehrStadtbürgerschaft 18. Wahlperiode Mitteilung des Senats vom 5. November 2013
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/409 S Stadtbürgerschaft 18. Wahlperiode 05.11.2013 Mitteilung des Senats vom 5. November 2013 Polizeiverordnung zur Änderung der Polizeiverordnung über das Verbot des
MehrRahmenordnung für die Fort- und Weiterbildung kirchlicher Mitarbeiter
Anlage 7b zur AVO Rahmenordnung für die Fort- und Weiterbildung kirchlicher Mitarbeiter vom 11. Juli 1996 (ABl. S. 464) zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. Juni 2008 (ABl. S. 367) Abschnitt I: Anwendungsbereich
MehrBericht. des Ausschusses für Justiz und Datenschutz. über die Drucksache
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10772 21. Wahlperiode 25.10.17 Bericht des Ausschusses für Justiz und Datenschutz über die Drucksache 21/7795: Rehabilitierung der nach 175
MehrDeutscher Bundestag Drucksache 18/ Beschlussempfehlung und Bericht. 18. Wahlperiode
Deutscher Bundestag Drucksache 18/11002 18. Wahlperiode 25.01.2017 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache
Mehr3.6 Tagungsgesetzes -Ausschuss
Landess synode 2013 2. (ordentliche) Tagung der 17. Westfälischen Landessynode vom 18. bis 22. November 2013 3.6 Bestätigung der gesetzesvertretenden Verord- nung zur Änderungg des Ausfüh- rungsgesetzes
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/363 6. Wahlperiode 29.02.2012 GESETZENTWURF der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Veranstaltung von digitalen terrestrischen
Mehr. An den Präsidenten des Landtags NRW Andre Kuper MdL Platz des Landtags Düsseldorf
Ministerium des Innern des landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Ministerium des Innern NRW, 40190 Düsseldorf. An den Präsidenten des Landtags NRW Andre Kuper MdL Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf.
MehrDokumentation zum Flurbereinigungsrecht in der Förderalismusreform I
Dokumentation zum Flurbereinigungsrecht in der Förderalismusreform I im Auftrag der Deutschen Geodätischen Kommission Bearbeitung: Univ.-Prof. i. R. Dr.-Ing., Dr. h.c. mult. Erich Weiß; Bonn 2007 Herausgeber:
Mehr69. Jahrgang Ausgegeben in Hannover am 16. Oktober 2015 Nummer 15
5321 69. Jahrgang Ausgegeben in Hannover am 16. Oktober 2015 Nummer 15 Tag I N H A L T 30. 9. 2015 Verordnung zur Verbesserung der Pflege- und Betreuungsmöglichkeiten für Beamtinnen und Beamte....... 20411
MehrBundesrat Drucksache 233/17. Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Bundesrat Drucksache 233/17 22.03.17 Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen,
MehrWie wird man PsychotherapeutIn? Gesetzliche Grundlagen. Dipl.-Psych. vor dem PsychThG
Wie wird man PsychotherapeutIn? Gesetzliche Grundlagen Psychotherapeutengesetz (PTG) vom 16.06.1998 zum Änderung des SGBV Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PsychTh-AprV) vom 18.12.1998 Ausbildungs-
MehrEntwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Bundesrat Drucksache 233/17 (Beschluss) 12.05.17 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes A. Problem und Ziel Mit der durch das Zehnte Gesetz
Mehr