Jahresbericht 2005/2006. Berichtszeitraum Beratungsstelle für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen -

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1 Inhaltsverzeichnis Jahresbericht 2005/2006 Berichtszeitraum Beratungsstelle für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen -

2 Einleitung Inhaltsverzeichnis 1 INHALTSVERZEICHNIS 2 2 EINLEITUNG 3 3 ARBEITSSCHWERPUNKTE DER BERATUNGSSTELLE 3 4 INANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGSINHALTE DER BERATUNGSSTELLE DURCH DIE KLIENTINNEN 5 5 TRANSPARENZ UND BEKANNTHEITSGRAD DES ANGEBOTES IM REGIONALEN EINZUGSBEREICH 7 6 STÄRKUNG DES SELBSTHILFEPOTENTIALS DER KLIENTINNEN 9 7 FAZIT / AUSBLICK 10

3 Arbeitsschwerpunkte der Beratungsstelle Einleitung Unsere Beratungsstelle konnte 2006 auf ihr zehnjähriges Bestehen zurückblicken. Das Angebot nimmt inzwischen einen festen Platz im Hilfesystem der Stadt Chemnitz ein. In Zeiten umfangreicher gesetzlicher Neuerungen hat sich die Beratungsstelle als kompetenter zuverlässiger Partner für Klienten, Ämter, Behörden und soziale Dienste erwiesen. Unsere Räumlichkeiten wurden in diesem Jahr umfangreich renoviert. Trotz einwöchiger Schließung und hohem organisatorischen Aufwand sicherten wir die Ansprechzeiten im Caritashaus in der Ludwig-Kirsch-Straße 13 ab. Im vergangenen Berichtszeitraum wurden die Zugangsvoraussetzungen zum Prozeßmanagement erleichtert, indem der Kommunale Sozialverband Sachsen seine Richtlinien über die Finanzierung ambulant betreuter Wohnformen für Obdachlose und Nichtsesshafte aufhob. Nunmehr können auch Personen ins Clearingverfahren aufgenommen werden, die noch über eigenen Wohnraum verfügen, aber zur Zielgruppe des 67 SGB XII gehören und damit Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten benötigen. 3 Arbeitsschwerpunkte der Beratungsstelle Infolge der Aufhebung der bisherigen KSV-Richtlinien verzeichneten wir in diesem Berichtszeitraum einen Anstieg der Fallzahlen im Clearingverfahren um 26%. Insgesamt 24 Personen wurden gemeldet, davon lebten 6 zum Zeitpunkt des Erstkontakts noch in eigenem Wohnraum. Bei derzeit 21 beendeten Clearingverfahren konnte für 15 Personen eine weiterführende Hilfe eingerichtet werden. In fast zwei Dritteln aller Fälle erfolgte eine Vermittlung in das Ambulant Betreute Wohnen nach SGB XII bei der Stadtmission Chemnitz e.v. und dem Caritasverband für Chemnitz und Umgebung e.v. Die Evaluationsrunden zum Thema Prozeßmanagement in der Stadt Chemnitz wurden von den Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle genutzt, um Probleme der alltäglichen Arbeit zu thematisieren, sie mit Vertretern des Sozialamtes Chemnitz und der anderen Clearingstellen zu diskutieren und nach entsprechenden Lösungen zu suchen. Besonders begrüßenswert empfinden wir die Beschränkung der Teilnehmerzahl bei Vereinbarungsgesprächen, was sich positiv auf das Befinden und die Mitwirkungsbereitschaft der Klienten auswirkt. Sie sind im kleinen Kreis eher bereit, eigene Schwächen und Ziele zu benennen. Es gelang uns außerdem hervorzuheben, dass wir die einzige Clearingstelle sind, die auch Personen in akut gefährdetem Wohnraum begleitet. In solchen Fällen liegt die Zuständigkeit im Leistungsbereich sowie in der Arbeitsvermittlung in den entsprechenden Außenstellen der ARGE. Als Konse-

4 Arbeitsschwerpunkte der Beratungsstelle quenz leiten wir daraus ab, dass speziell in den Fachgesprächen eine Notwendigkeit besteht, die betreffenden MitarbeiterInnnen der Außenstellen stärker einzubinden. Wir empfehlen deshalb eine bessere Information zum Prozeßmanagement über den bisherigen Rahmen hinaus. Negativ empfanden wir in einigen Fachgesprächen, dass die Resultate unserer Clearingstelle im Hinblick auf Wohnraum enorm hinterfragt wurden. Hier sollte nur Thema sein, ob eine zusätzliche sozialpädagogische Hilfe notwendig ist und nicht etwa eine Diskussion stattfinden, ob einem Wohnungsbezug trotz Energieschulden zugestimmt wird. Das Wunsch- und Wahlrecht muss den Betroffenen trotz ihrer schwierigen Lebenssituation in jedem Fall zugestanden werden. Im vergangenen Berichtszeitraum trafen wir uns in der AG Prävention zu den Themen Zusammenarbeit mit Fallmanagern der ARGE, Umgang mit psychisch Kranken und Maßnahmen zur Information der Öffentlichkeit über präventive Möglichkeiten der Wohnungslosenhilfe. An Supervisionen und Fallbesprechungen beteiligten sich beide Mitarbeiterinnen regelmäßig. Wir nahmen im April 2006 an der Fachwoche Wohnungslosenhilfe Mittendrin statt nur dabei Teilhabe ermöglichen, Räume schaffen in Augsburg, sowie im November 2005 an der Tagung der BAG Wohnungslosenhilfe Integration statt Ausgrenzung in Göttingen teil. Des Weiteren besuchten wir ein Tagesseminar des Chemnitzer Arbeitslosenzentrums zum Thema Neuregelungen zum ALG im SGB III ab und eine Informationsveranstaltung der Stadt Chemnitz zu Aktuellen Änderungen in den Sozialgesetzbüchern. Die Beratungsstelle beteiligte sich an der Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung anlässlich des 15jährigen Bestehens der Abteilung Wohnungslosenhilfe der Stadtmission Chemnitz e. V. im November Wie schon in den vergangenen Jahren nutzten wir die Weihnachtspäckchenaktion des Blick- Journals, um unseren Klienten eine kleine Freude zu bereiten. Im August 2006 veranstalteten wir gemeinsam mit dem Ambulant Betreuten Wohnen des Caritasverbandes mit einigen unserer Klienten einen Tagesausflug zur Burg und Talsperre Kriebstein. Am 6. September 2006 beging die Beratungsstelle ihr 10jähriges Jubiläum. Dazu organisierten wir eine Fachdiskussion zum Thema Befreiende Sozialarbeit Neuer Ansatz oder nur vergessen? sowie einen Tag der offenen Tür. Die Organisation und inhaltliche Vorbereitung dafür nahm neben der täglichen Beratungsarbeit einen hohen Stellenwert in den vorangegangenen Wochen ein.

5 Inanspruchnahme der Leistungsinhalte der B t t ll d h di Kli ti Inanspruchnahme der Leistungsinhalte der Beratungsstelle durch die KlientInnen Im vergangenen Berichtszeitraum suchten 206 Personen unsere Einrichtung auf, davon waren 118 Männer und 88 Frauen. Die Altersgruppe der 22 bis 40jährigen nahm mit 46,1% den Hauptanteil der Hilfesuchenden ein, gefolgt von 23,3% der 41 bis 50jährigen. In 1079 Beratungen sprachen die Klienten am häufigsten folgende Problembereiche an: Finanzielle Probleme 78,2% Wohnungsprobleme 78,8% Arbeitslosigkeit 23,8% Allgemeine Soziale Probleme 16,5% Suchtprobleme 15,5% Krankheit 12,6% Ehe- und Beziehungsprobleme 11,2%. Beratung und Unterstützung boten wir vor allem bei der Wohnraumsuche bzw. -sicherung, bei der Mietschuldenregulierung und bei Belangen der finanziellen Absicherung. Hilfen bei Wohnungsauflösungen und bei Unterbringung spielten ebenso wie bei Konflikten mit Familie/ Partnern/ Nachbarn eine wichtige Rolle. Aktuelle Tendenzen in der Arbeit mit unseren Klienten gehen dahin, dass viele mit dem bürokratischen Aufwand zur Existenzsicherung überfordert sind. Änderungen beim Einkommen, wie Verringerung oder Ergänzungen durch andere Leistungen müssen rechtzeitig beantragt werden. Es häufen sich die finanziellen und persönlichen Probleme innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Situation geeigneten Wohnraum für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen zu finden weiter verschlechtert. Seit einiger Zeit beobachten wir eine Veränderung des Wohnungsmarktes. Die Versorgungssituation von Niedrigeinkommenshaushalten und Personen mit sozialen Schwierigkeiten bzw. Multiproblemlagen verschlechtert sich zusehends. Es wird deutlich, dass Menschen mit Handicaps, wie z.b. Mietschulden, Sucht, negativen Schufa-Einträgen, Haftentlassung und Verhaltensauffälligkeiten bereits jetzt schwer Zugang zu Wohnungen haben. Das gilt sowohl für Wohnungslose als auch für von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen. Die genannten Merkmale führen immer häufiger bei großen kommunalen und privaten Wohnungsunternehmen zu Aus-

6 Inanspruchnahme der Leistungsinhalte der B t t ll d h di Kli ti schlusskriterien. Deshalb sind Haushalte in Wohnungsnot auch bei einem relativ entspannten Wohnungsmarkt auf Hilfe bei der Vermittlung in Wohnraum angewiesen. Während der preiswerte Wohnungsbestand laufend abnimmt, steigt die Zahl einkommensarmer Nachfragegruppen. Zu berücksichtigen ist aber auch, dass finanzielle / wirtschaftliche Aspekte für große und kleinere Vermietungsunternehmen eine immer größere Rolle spielen. Mietschulden belasten eigene finanzielle Verpflichtungen, der Erhalt der Wohnung ist durch Vermüllung oder Verwahrlosung gefährdet. Diese Situation überfordert auch Vermieter. Sie werden von ihren Interessenvertretern deshalb immer öfter zu neuen Schritten ermuntert (Einschaltung von Rechtsanwälten, Gerichten, separaten Vereinbarungen mit Mietinteressenten). Dies sehen wir mit besonderer Sorge, bedeutet dies nämlich für unsere Klientel eine Zuspitzung ihrer finanziell ohnehin angestrengten Lage. Außerdem begeben sie sich unfreiwillig-freiwillig auf rechtsunsicheren Grund (indem sie sich z.b. freiwillig mit der Räumung ihrer Wohnung bei diversen Problemen einverstanden erklären müssen). Wie bereits im Jahresbericht 2004/2005 mussten wir auch in diesem Berichtszeitraum wieder einen Anstieg bei der Inanspruchnahme unserer Angebote durch junge Erwachsene bis 21 Jahre auf 15,6% verzeichnen. Mehr als die Hälfte von ihnen stand in einem Ausbildungsverhältnis. Zum Teil hielten sich diese Personen vor Beratungsbeginn bei Freunden und Bekannten in so genannten Notwohngemeinschaften auf. In einigen Fällen waren diese Unterkünfte nur befristet oder durch Mietschulden ebenfalls gefährdet. Sanktionen im Leistungsbezug stellten ein zusätzliches Problem dar. Dieses betraf sowohl wohnungslose als auch junge Menschen in eigenem Wohnraum. Durch verringertes Einkommen wurden Mietzahlungen oft vernachlässigt und die Kosten für Unterkunft und Heizung zweckentfremdet verwendet. Eine besondere Problematik zeigen junge Erwachsene, die sich in der Ausbildung eines privaten Bildungsträgers befinden. Diese beziehen in den meisten Fällen Leistungen über das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG). Da es hier nur Pauschalen zur Finanzierung der eigenen Unterkunft gibt, besteht meist noch ein ergänzender Anspruch auf Alg II. BaföG- Leistungen müssen jährlich neu beantragt werden bzw. sind an hohe Mitwirkungsansprüche gebunden. Die Betroffenen befinden sich nicht selten in einer schwierigen Familiensituation, in denen sie keinerlei Unterstützung und Entgegenkommen durch ihre Eltern erfahren. Die Mietverhältnisse entstanden teils vor dem Stichtag der neuen U 25-Regelungen im SGB II, teils können die Hilfesuchenden aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden. Im BaföG finden diese Gründe jedoch keine Berücksichtigung, was immer wieder zu Streitigkeiten über die Zuständigkeiten zwischen dem Amt für Bundesausbildungsförderung und der ARGE führt. Wir stellen auf-

7 Transparenz und Bekanntheitsgrad des A b t i i l Ei b i h grund der dargestellten Fälle fest, dass ein bestimmter Teil der jungen Erwachsenen in Ausbildungsverhältnissen mit eigenem Wohnraum von den Angeboten der Jugendhilfe nicht erreicht wird. Wir erachten es deshalb als notwendig, unsere Zusammenarbeit mit Jugendberufshilfeträgern zu intensivieren. Mit einigen Vereinen können wir bereits auf eine sehr erfolgreiche Kooperation verweisen. Erstmalig erfassten wir in diesem Jahr neben der vereinbarten Statistik 74 Hilfesuchende, die unser Beratungsangebot nur einmalig, kurzfristig oder mit Problembereichen außerhalb der Wohnungslosenhilfe in Anspruch nahmen. Hierzu entschlossen wir uns, da wir seit Einführung der neuen Sozialgesetze eine steigende Nachfrage verzeichnen. Dies sind Ausländer, Aussiedler, Lehrlinge, Rentner, Behinderte, Kranke, Vermieter aber auch Kollegen oder Mitarbeiter aus Ämtern und Behörden, die sich über unser Angebot wegen spezieller Problemfälle informieren wollen. In vielen Fällen konnten wir nach Erfassung des Problems entweder entsprechende Informationen und Hinweise geben oder an andere Einrichtungen weitervermitteln. Manchmal erkundigen sich Angehörige anonym, wie sie ihre Familienmitglieder bei Wohnungsnotfällen, Inhaftierung oder bei Anträgen unterstützen können. Dort kommt ein Beratungsprozess mit den Betroffenen selbst nicht zustande. Einige sprachen wegen finanziellen Beihilfen (z. B. für Brillen, Fahrkarten) vor, die vom Amt nicht mehr übernommen oder abgelehnt wurden. 5 Transparenz und Bekanntheitsgrad des Angebotes im regionalen Einzugsbereich Die Beratungsstelle wird in der Stadt Chemnitz als zuverlässiger und kompetenter Anlaufpunkt wahrgenommen. Zu unseren Kooperationspartner zählen neben Ämtern und Behörden alle Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe, Schuldner- und Suchtberatungsstellen, Jugendhilfeeinrichtungen, Sozialen Diensten in Krankenhäusern auch Vermieter. Außerdem verweisen sehr viele ehemalige Hilfesuchende in ihrem Familien- und Bekanntenkreis auf unser Angebot. Immerhin finden auch 14,6% unserer Klienten ohne Vermittlung den Weg in die Beratungsstelle. Erfreulicherweise gab es in diesem Berichtszeitraum wieder einen Anstieg der Vermittlungen von den Missionarinnen der Nächstenliebe durch das Beratungsangebot vor Ort. Mit den Schwestern verbindet uns eine offene, vertrauensvolle Zusammenarbeit. Einen erstmaligen Vermittlungsanstieg verzeichneten wir von Seiten des Sozialamtes und der ARGE. Insbesondere nutzten die KollegInnen der Bereiche Akutprävention und Unterbringung und die Fallmanagerinnen der ARGE Annaberger Straße die Möglichkeit der Weiterver-

8 Transparenz und Bekanntheitsgrad des A b t i i l Ei b i h mittlung. Wir schätzen die gute und effiziente Kooperation, denn in vielen Fällen war dadurch eine optimale Problemklärung im Sinne der Klienten umsetzbar. Bedauerlicherweise hat sich unsere Hoffnung auf eine zunehmende Vermittlung durch die sonstigen Außenstellen der ARGE Chemnitz bisher nicht erfüllt. Trotz Teilnahme an einer ersten Diskussionsrunde mit FallmanagerInnen und einem weiteren Gespräch mit einer Teamleiterin im Rahmen der AG Prävention gelang es uns scheinbar noch nicht, die MitarbeiterInnen der Arbeitsvermittlung im ausreichenden Maße über unser Angebot in Kenntnis zu setzen. Erhöht hat sich auch die Vermittlungszahl aus anderen sozialen Diensten. Dazu zählen insbesondere die Schuldner- und Ausländerberatungsstellen, Jugend- und Familienhilfeangebote sowie Telefonseelsorge und Lebensberatungsstelle. Eine anschauliche Verteilung der Vermittlungen zeigt folgende Übersicht: % o. V.Fr./Bek. TT Miss. SA/AA KH Bst. Verm. Institutionen o.v. Fr./Bek. TT Miss. SA/AA KH Bst. Verm. = ohne Vermittlung = Freunde/Bekannte/Familie = Tagestreff/Straßensozialarbeit = Missionarinnen der Nächstenliebe = Sozialamt/ARGE = Sozialer Dienst in Krankenhäusern = Beratungsstellen/Soziale Dienste = Vermieter Im vergangenen Berichtszeitraum konnten wir mit neu gestalteten Faltblättern auf unser Beratungsangebot aufmerksam machen. Rege Nachfrage erfolgte aus Ämtern und Diensten der eigenen Träger, aber auch von Vermietern und anderen Beratungsstellen. Im Rahmen des 15jährigen Jubiläums der Wohnungslosenhilfe der Stadtmission Chemnitz e.v. veröffentlichten wir einen Artikel im trägereigenen Journal. Zum 10jährigen Bestehen der Beratungs-

9 Stärkung des Selbsthilfepotentials der Kli ti stelle organisierten wir für unsere Kooperationspartner und andere Interessierte einen Tag der offenen Tür. Unser Ziel war es, über unsere Arbeit zu informieren und mit anderen Beratungsdiensten in Austausch zu treten. Besonders erfreut hat uns die rege Teilnahme an diesem Tag und wir sehen der weiteren Zusammenarbeit positiv entgegen. Im Herbst werden wir noch einmal in den Journalen der Stadtmission und des Caritasverbandes über aktuelle Tendenzen und Probleme berichten. - Freie Presse Interview?? 6 Stärkung des Selbsthilfepotentials der KlientInnen Unsere KlientInnnen stehen mit ihren Wünschen, Fähigkeiten, Möglichkeiten und Grenzen und ihrem Anspruch auf eine menschenwürdige Wohn- und Lebenssituation im Zentrum unseres Handelns. Dabei sehen wir deren Bedarf als Ausgangspunkt für die Beratungs- und Hilfeleistungen. Wir bringen unsere wertschätzende und anerkennende Haltung dadurch zum Ausdruck, indem wir die Ratsuchenden aktiv in den Hilfeprozess mit einbeziehen. Sie bestimmen in welchem Umfang, Tempo und in welcher Reihenfolge an der Überwindung ihrer besonderen sozialen Schwierigkeiten gearbeitet wird. Unser Hilfeangebot ist damit geprägt vom Prinzip der Partizipation und der Hilfe zur Selbsthilfe. Grundlage unserer Arbeit ist die Orientierung an den vorhandenen Fähigkeiten und Stärken der Menschen. Wir gehen davon aus, dass jeder ein Potenzial zur persönlichen Entfaltung besitzt. Das Recht auf Selbstbestimmung beinhaltet somit auch die Freiheit, Hilfe anzunehmen oder abzulehnen. Anlässlich des 10jährigen Jubiläums der Beratungsstelle organisierten wir eine Fachdiskussion mit dem Thema Befreiende Sozialarbeit-Neuer Ansatz oder nur vergessen. Ein Themenschwerpunkt darin war die Frage, wie es gelingen kann, das Selbsthilfepotenzial unserer KlientInnen zu aktivieren, denn es scheint möglich, Wege aus dem menschlichen Labyrinth zu finden. Der Mensch muss auf den in der Mitte seines Labyrinths stehenden Turm steigen, damit er auf sich und seine Umgebung blicken kann, um so neue Räume und Chancen wahrzunehmen und zu öffnen (aus R. Lutz; Befreiende Praxis in Soziale Arbeit ; Zeitschrift für soziale und sozialverwandte Gebiete). Aufgrund dessen haben wir die Verantwortung, unsere tägliche Arbeit zu reflektieren. Damit kann eine fürsorgliche Belagerung unserer Klienten verhindert werden, die zulässt, dass sich die Hilfesuchenden im Labyrinth einrichten.

10 Fazit / Ausblick Fazit / Ausblick In unserem Jahresbericht haben wir deutlich gemacht, wo Erfolge und Schwierigkeiten im letzten Jahr zu verzeichnen waren. Ein Problem liegt nach wie vor in der Unterstützung unserer Klienten bei der Suche nach geeignetem Wohnraum. Ausführlicher sind wir dabei auf aktuelle Tendenzen auf dem Wohnungsmarkt eingegangen. Was können wir dieser Entwicklung entgegensetzen? Wie können wir bei allem Verständnis für unsere Klientel aber auch für nachvollziehbare Belange von Vermietern und Wohnungsgesellschaften unsere Erfahrung und Kompetenz durch 10jährige Beratungstätigkeit und ein gut funktionierendes Kooperationsnetz für neue Lösungswege nutzen? Sich dieser Herausforderung mit neuen Ideen zu stellen ist aktuell und zukünftig Aufgabe der Beratungsstelle. Weitere Reserven sehen wir in der Kooperation mit den FallmanagerInnen bzw. Persönlichen AnsprechpartnerInnen der ARGE-Außenstellen. Hierbei sehen wir uns in der Pflicht, noch umfangreicher über unser Beratungsangebot zu informieren. Wünschenswert wäre allerdings auch eine stärkere Nutzung der Datenbank über soziale Dienste in der Stadt Chemnitz seitens der ARGE. Ende 2005 wurde ein neues Statistikprogramm durch die Stadtmission Chemnitz e.v. erworben. Im laufenden Jahr erfolgte die Erarbeitung von Kriterien, so dass wir im neuen Berichtszeitraum mit der Erfassung von Klientendaten im neuen Programm beginnen können.

11 Fazit / Ausblick Merkel Direktor Stadtmission Chemnitz e.v. Bartosch Geschäftsführer Caritasverband für Chemnitz und Umgebung e.v. Mucha Abtl. WLH Stadtmission Chemnitz e.v. Gaitzsch Mitarbeiterin BST Caritasverband für Chemnitz und Umgebung e.v.

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