Gliederung. 1. Problemdarstellung
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- Gerrit Brandt
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1 Gliederung 1. Problemdarstellung 2. Besondere Probleme älterer wohnungsloser Menschen 3. Besondere Probleme bei der Vermittlung in geeignete Wohnungen bzw. Einrichtungen 4. Angebote der Wohnungslosenhilfe 5. Lebensplätze: Vorstellung einer Einrichtung 6. Ausblick 1 1. Problemdarstellung Mangel an: Gesicherter und schützender Unterkunft Geld Erwerbsarbeit Zugang zu Bildung Sozialer Integration Gesellschaftlicher, kultureller und politischer Teilhabe Körperlicher und psychischer Gesundheit Damit einhergehend: gesundheitlicher und sozialpsychiatrischer Versorgung 2 1
2 Begriffsklärung Wohnungslos, Wohnungsnotfall Eine Person ist ein Wohnungsnotfall, wenn sie => wohnungslos oder => von Wohnungslosigkeit bedroht ist oder => in unzumutbaren Wohnverhältnissen lebt Wohnungslos ist, wer über keinen mietvertraglich abgesicherten Wohnraum verfügt. 3 Statistiken der BAG W 2010 Zahl der Wohnungsnotfälle 2010: ca Davon wohnungslos: ca , von Wohnungslosigkeit bedroht: ca Gesamtzahl der in Deutschland wohnungslos gewordenen Menschen von 2008 bis 2010 nach längerer Rückläufigkeit wieder gestiegen: 2008: , 2009: , 2010: lebten ca Menschen ohne jede Unterkunft auf der Straße Frauen- und Männeranteil: 26% Frauen, 64% Männer, 10% Kinder und Jugendliche 4 2
3 Alter der betroffenen Menschen ,2% der Frauen und 24% der Männer über 50 Jahre alt (Gesamtstichprobe von Menschen in 166 Einrichtungen) 50 bis 59 Jahre: Anteil Männer 17,48 % Anteil Frauen 12,65 % 60 Jahre und älter: Anteil Männer 6,51 % Anteil Frauen 4,49 % 5 2. Besondere Probleme älterer wohnungsloser Menschen Zusammenfassend kann gesagt werden, dass der Gesundheitszustand Wohnungsloser europaweit unter allen sozial benachteiligten Gruppen zu den schlechtesten zählt (zit. Ignaz Steiger, Dissertation 2009) 6 3
4 5. Lebensplätze: Vorstellung einer Einrichtung 2008: Öffentliche Ausschreibung der Landeshauptstadt München für eine niedrigschwellige langfristige Wohnform für wohnungslose Frauen. Das Angebot sollte sich an Volljährige alleinstehende wohnungslose (meist ältere) Frauen richten, die: aufgrund einer psychischen und/oder Suchterkrankung oder aus sonstigen Gründen aus Sicht der Fachkräfte einen Hilfebedarf haben, jedoch nicht bereit sind, Hilfe zu akzeptieren In eine Wohnung oder in die bestehenden Hilfeangebote aus unterschiedlichen Gründen nicht vermittelt werden können Eine zeitlich nicht befristete niedrigschwellige Wohnform benötigen, die ihnen in erster Linie Unterkunft und Schutz bietet und bei der die Möglichkeit besteht, in Krisensituationen oder auf Wunsch der Frauen sozialpädagogische Hilfen anzunehmen Sich selbst in einem Zimmer/Appartement versorgen können, ohne sich oder andere massiv zu gefährden (d.h. keine stationäre Hilfe benötigen). 7 Hilfeangebot Sozialpädagogische Beratung und Betreuung Hauswirtschaftliche Hilfen Pflegerische Hilfen Hausmeisterliche Hilfen Wohnraumverwaltung 8 4
5 Fotos des Hauses 9 Fotos des Hauses 10 5
6 Fotos der Wohnungen 11 Fotos der Wohnungen 12 6
7 Übersicht Personalschlüssel 2,0 Leitung Verwaltung Sozialarbeit Pflegefachkraft Hauswirtschaft Hausmeister 13 Altersverteilung der Bewohnerinnen 4 Bewohnerinnen unter 50 8 Bewohnerinnen zwischen 50 und 59 8 Bewohnerinnen zwischen 60 und 64 5 Bewohnerinnen zwischen 65 und 69 Alle Bewohnerinnen sind unter 70 Jahre alt. Der Altersdurchschnitt beträgt 56,4 Jahre. 14 7
8 Krankheitsbilder Psychische Erkrankung Suchterkrankungen (Nikotin, Alkohol, Medikamente) Unfallfolgeschäden Hauterkrankungen Diabetes Offene Beine 15 Besonderheiten Pflegestufe Ernährungszustand Medikamenteneinnahme Körperhygiene Termineinhaltung Soziale Einbindung 16 8
9 Beratungs- und Betreuungsgrundsätze Autonomie und Unabhängigkeitsstreben achten und beachten Zeit für Vertrauens- und Beziehungsaufbau Freiwillige Gruppenangebote Spontane und Ad-hoc-Beratungen und Hilfeleistungen zulassen 17 Die Qualität der Lebensplätze äußert sich darin, dass die Beratungs- und Betreuungsleistungen immer wieder angeboten werden, es aber auch akzeptiert wird, wenn eine Bewohnerin dies dauerhaft ablehnt. 18 9
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