Gutachtervertrag (für Wertgutachten)

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1 Gutachtervertrag (für Wertgutachten) zwischen dem freien Sachverständigen für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke Herrn Dipl.-Ing. Dietmar Kloas... (Auftragnehmer ) und... (Auftraggeber) 1. Gegenstand des Vertrags Erstattung eines schriftlichen Gutachtens über den Verkehrswert für das Wertermittlungsstichtag:... Tag der Ortsbesichtigung:... *Der Auftraggeber versichert, dass er /Mit/Eigentümer des zu bewertenden Grundstücks ist *Der Auftraggeber ist nicht /Mit/Eigentümer des zu bewertenden Grundstücks Eigentümer/in/sind/ Zweck des Gutachtens * Unzutreffendes streichen 1

2 3. Honorar, Beschaffung der erforderlichen Auskünfte und Unterlagen Die Honorierung des Auftragnehmers ( Grundhonorar) erfolgt ** gemäß 34 HOAI, Normal/Schwierigkeits/stufe, unterster/mittlerer/oberster Satz bzw. beim vorliegen der in 34 Abs. 5 Ziff. 1 genannten Schwierigkeiten nach der Schwierigkeits- stufe unterster/mittlerer/oberster Satz (vgl. Anlage)*. Bei Wertermittlungen für mehrere Stichtage erfolgt die Honorierung der ersten Wertermittlung gemäß dem vorbeschriebenen Satz. Die zweite Wertermittlung für das selbe Objekt zu einem anderen Wertermittlungsstichtag wird mit...%( 40% wenn gleicher Zustand 70% wenn wesentliche Zustandsunterschiede) des Honorars für das Erstgutachten honoriert. Sollten dem Gutachter die nachfolgend beschriebenen zur Wertermittlung erforderlichen Unterlagen nicht vom Auftraggeber bereitgestellt und deshalb vom Gutachter beschafft, überarbeitet oder angefertigt werden, nach Zeitaufwand zu folgenden Stundensätzen abgerechnet: für die Gutachterstunde...77,00...EUR für die Hilfskraftstunde...43,00...EUR für die Schreibkraftstunde...29,00...EUR Diese Vereinbarung betrifft folgende grundsätzlich vom Auftraggeber bereitzustellenden Unterlagen: 1. aktuelle Katasterkarte; 2. aktueller Grundbuchauszug; 3. Bauzeichnungen (Grundrisse und Schnitte); 4. Wohnflächenberechnung, Ermittlung des umbauten Raumes; 5. aktuelle Mietvertrags- und Mietenzusammenstellung; *6... Das Honorar (exklusiv Nebenkosten) darf jedoch nicht die Höchstsätze der Schwierigkeitsstufe gemäß der beiliegenden Honorartafel zu 34 Abs. 1 überschreiten. Sollte der Wert des Grundstücks weniger als ,00 EUR betragen, so wird das Honorar nach dem Wert von ,00 EUR bestimmt. Sollte sich der Wert des Objekts zu mehr als EUR ergeben, wird als Gutachterhonorar das gesetzliche Honorar gemäß 34 HOAI für Objektwerte von EUR zuzüglich der (degressiven) Honorarentwicklung bei steigenden Objektwerten vereinbart. Die übrigen Vereinbarungen dieses Gutachtervertrages (Berücksichtigung von ggf. bestehenden Schwierigkeiten und Erstattung von Nebenkosten) bleiben von dieser Honorarabrechnungsvereinbarung unberührt. Es wird vereinbart, dass Informationen über den Inhalt öffentlicher Register (soweit sie nicht vom Auftraggeber als schriftliche Auszüge vorgelegt werden) vom Sachverständigen aus Kostengründen telefonisch eingeholt werden dürfen. * Unzutreffendes streichen; erforderlichenfalls ergänzen ** Auswahl je nach Art des Gutachtens treffen 2

3 4. Nebenkosten Nebenkosten (Lichtpausen, Porto, Telefon etc.) und Auslagen sind, sofern sie erforderlich sind, in der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen zu erstatten. Die Kosten für notwendigerweise zu erstellende Kopien werden entsprechend der für Gerichtsgutachten geltenden Regelung in 11 Abs. 2 ZSEG mit...0,50...eur für die ersten 50 Seiten und...0,15...eur für jede weitere Seite abgerechnet. Fahrkosten werden mit...0,30...eur je gefahrenen PKW-km abgerechnet, Fotos mit...2,00..eur /Stck.,... Zweit- bzw. Mehrausfertigungen des Gutachtens werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers gefertigt und mit...1,0...eur/seite zzgl. Fotokosten berechnet. Fahrzeiten für Fahrten über 15 km werden nach Zeitaufwand zusätzlich zu dem Gutachtenhonorar in Rechnung gestellt. Es gelten folgende Stundensätze: für die Gutachterstunde...77,00...EUR für die Hilfskraftstunde...43,00...EUR Auf die Honorare und Nebenkosten wird die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich in Rechnung gestellt. 5. Zahlungsvereinbarungen* Der Auftraggeber zahlt auf Verlangen des Auftragnehmers an diesen einen Vorschuss in Höhe von...eur / und/ leistet für nachgewiesene Teilleistungen Abschlagszahlungen./ Das Gutachten soll unmittelbar nach Fertigstellung per Nachnahme/ mit Rechnung an den Auftraggeber übersandt werden./ 6. Angaben zum Bewertungsgrundstück Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer die bekannten nicht eingetragenen Lasten und (z.b. begünstigende) Rechte, Denkmalschutz, Wohnungs -und Mietbindungen, Überbauten sowie Bodenverunreinigungen (z.b. Altlasten bzw. Altlastenverdacht) mit. Der Auftragnehmer geht bei der Gutachtenerstellung davon aus, dass die nicht mitgeteilten zuvor genannten Besonderheiten des Grundstücks nicht bestehen und die vorhandenen Baulichkeiten gemäß den vorgelegten Plänen genehmigt und errichtet wurden bzw. genutzt werden und die Wertermittlung die Rechtmäßigkeit der vorhandenen baulichen und sonstigen Anlagen sowie Nutzungen unterstellen soll. Die vom Auftraggeber dem Auftragnehmer nicht mitgeteilten nicht offensichtlichen Baumängel und Bauschäden bleiben bei der Wertermittlung unberücksichtigt. Auftragsgemäß sollen die vom Gutachter hinsichtlich der vorbeschriebenen Umstände keine weiteren Nachforschungen und Untersuchungen angestellt werden. 7. Hinweis zum Datenschutz* Der Auftraggeber erklärt sich mit der Unterschrift damit einverstanden, dass die Daten gemäß Datenschutzgesetz elektronisch gespeichert und anonymisiert zu statistischen Zwecken weiterverarbeitet bzw. anonymisiert weitergegeben werden dürfen. Der Gut- Achter versichert, dass in keinem Falle Rückschlüsse auf die Daten oder auf persönliche Daten des Auftraggebers oder des Eigentümers möglich sind. *Unzutreffendes streichen 3

4 8. Haftung* * Bestandteil des Vertrags ist eine gesonderte Haftungsvereinbarung. Ist der Auftraggeber nicht bereit, diese Vereinbarung abzuschließen, so ist der Auftragnehmer berechtigt, innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme der Ablehnung berechtigt von diesem Vertrag zurückzutreten. * Der Gutachter haftet für Schäden gleich aus welchem Rechtsgrund - nur dann, wenn er oder seine Erfüllungsgehilfen die Schäden durch ein mangelhaftes Gutachten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Alle darüber hinausgehenden Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Das gilt auch für Schäden, die bei einer Nachbesserung entstehen. 9. Vollmacht 1) Der Gutachter und seine Mitarbeiter werden bevollmächtigt, in alle amtlichen Register (z.b. Grundbuch, Kataster, Baulastenverzeichnis, Bauleitpläne, Denkmalbuch)zum Zwecke der Gutachtenerstellung über meinen/unseren Grundbesitz Einblick zu nehmen....,den......den, Unterschrift des Auftraggebers Unterschrift des Auftragsnehmers Vollmacht des Eigentümers 2) Der Gutachter und seine Mitarbeiter werden bevollmächtigt, in alle amtlichen Register (z.b. Grundbuch, Kataster, Baulastenverzeichnis, Bauleitpläne, Denkmalbuch) zum Zwecke der Gutachtenerstellung über meinen/unseren Grundbesitz Einblick zu nehmen und das Grundstück zu betreten....,den Unterschrift des Eigentümers *Anlage: Gesetzliche Honorartafel zu 34 Abs. 1 HOAI (Wertermittlungen) 1) Dieser Absatz ist zu streichen, wenn der Auftraggeber nicht auch gleichzeitig der Eigentümer ist. 2) Nur ausfüllen, wenn der Auftraggeber nicht gleichzeitig Eigentümer ist. * Unzutreffendes streichen 4

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