Sachverständigenvertrag (für Immobilien-Wertgutachten)

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1 Sachverständigenvertrag (für Immobilien-Wertgutachten) zwischen und Name: Telefon: mobil: Werner Hillenbrand, Dipl. Bankbetriebswirt ADG-, Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, WF- jetzt Sprengnetter- Akademie- Anschrift: Telefon: 06222/60900 Mobil: 0172/ Fax: 06222/ Kraichgaustr. 1, Rauenberg Web: Werner Hillenbrand ist berechtigt, diesen Auftrag an Dr.-Ing. Martin Hillenbrand Geprüfter Immobilienbewerter (GIB) / Sprengnetter Akademie weiterzugeben. Dieser ist berechtigt, hierfür die vertraglichen Leistungen zu erbringen und zu nachstehenden Konditionen gegenüber dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. 1. Gegenstand des Vertrages Fertigung eines schriftlichen Gutachtens für das Grundstück: zum Wertermittlungsstichtag (Qualitätsstichtag): / Tag der Ortsbesichtigung. Der Auftraggeber ist (nicht) Eigentümer des zu bewertenden Grundstückes. Er ist seitens der/des Eigentümer/s mit allen Vollmachten ausgestattet. Das Gutachten dient (Gegenstand) zur: Feststellung des Verkehrswertes/Marktwertes der Immobilie Bewertung von Rechten bzw. Belastungen der Immobilie Feststellung des Mietwertes der Immobilie (Mietwertgutachten) Sonstiges: 2. Zweck des Gutachtens (bitte genau beschreiben: z. B.: Verkehrswertermittlung zur Vermögensübersicht, zur Beleihung durch eine Bank, als Grundlage für die Kaufpreisfindung, etc.) Die Gutachtenerstellung umfasst nicht die Bewertung bzw. die Einstufung nach der EnEV. (Energieeinsparungsverordnung) 3. Honorar Die Honorierung Auftraggebers (Grundhonorar) erfolgt nach der fortgeschriebenen 34 HOAI (Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und der Ingenieure, im Folgenden HOAI genannt, Stand 09/2013) mit dem Mittelsatz in der Normalstufe. Bei dem Vorliegen der in 34, Abs. 6, Ziff. 1 genannten Schwierigkeiten gewerbliche Objekte, landwirtschaftliche Objekte, Wohnungs-/ Teileigentum-, nach der Schwierigkeitsstufe zum Höchstsatz. Bemessungsgrundlage ist der ermittelte Wert der Immobilie gemäß 194 BauGB ohne die besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale. Die Honorierung aufgrund eines höheren Zeitaufwandes, ist möglich. Dies ist dem Auftraggeber rechtzeitig mitzuteilen. Die besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale (i. d. Regel Bauschäden, sonstige Wertminderungen usw.) werden bei der Berechnungsgrundlage des Wertes für die Honorierung nicht in Abzug gebracht. Auslagen werden gegen Nachweis erstattet. Die Zeitverrechnungssätze siehe nachfolgenden Absatz: Sollten dem Sachverständigen die nachfolgend beschriebenen, zur Wertermittlung erforderlichen Unterlagen nicht vom Auftraggeber in aktueller Version zur Verfügung gestellt und deshalb von dem Sachverständigen beschafft werden, 09/2018 Seite 1

2 überarbeitet oder angefertigt werden, so werden diese Zusatzleistungen nach Zeitaufwand zu folgenden Stundensätzen abgerechnet: + Sachverständigenstunde 80,- + Hilfskraftstunde 55,- + Schreibkraftstunde 45.- Diese Vereinbarung betrifft folgende grundsätzlich vom Auftraggeber bereitzustellenden Unterlagen: 1. aktuelle Katasterkarte, Flurkarte 2. aktueller Grundbuchauszug, Unterlagen aus der Grundakte bei eingetragenen Rechten in Abt. II und sonstigen Hinweis: Bei dem Grundbuch-Zentral-Archiv in Kornwestheim besteht derzeit ein Antragsstau, so dass die Regel-eine Bearbeitungszeit von ca. 3 Monate plus akzeptiert werden muaas.. Die geplante Gutachtenfertigstellung kann sich verzögern, wenn wir Unterlagen von dieser Behörde benötigen. 3. Bauzeichnungen (Grundrisse und Schnitte, evtl. Ansichten) 4. Wohn- und/oder Nutzungsflächenberechnung, Brutto-Rauminhalts-Berechnung (umbauter Raum) 5. aktuelle Mietvertragsdaten- und Mietenzusammenstellung Bitte kopieren Sie die Mietverträge einschl. zwischenzeitlicher Miethöhe-Veränderungs- Schreiben und überlassen Sie mir diese. 6. Energieausweis Als Honorar wird das der Honorartafel zu 34. Abs. 1 vereinbart. Das Honorar (exklusiv Nebenkosten) darf jedoch nicht die Höchstsätze der Schwierigkeitsstufe gemäß der beiliegenden Honorartafel zu 34, Abs. 1 überschreiten. Es ist als Anlage dem Vertrag beigefügt. Die Bewertung von Erbbaurechten, Wohnungs-/Teileigentum, gemischt genutzten Grundstücken, landwirtschaftlichen Grundstücken, gewerblichen Grundstücken, Gemischt genutzten Grundstücke, Grundstücke in Sanierungsgebieten und Spezialimmobilien werden nach der Schwierigkeitsstufe abgerechnet. Wohnungsrechte, Nießbrauch, Pflegeverpflichtungen werden additiv zum Grundstückswert nach der Schwierigkeitsstufe, alternativ als eigenes Gutachten nach dem Wert/Wertbeeinflussung, nach der Normalstufe - jeweils gemäß 34 HOAI - abgerechnet. Sind in Ab. II des Grundbuches Belastungen eingetragen, die den Wert des Grundstückes beeinträchtigen, wird dies bei der Honorarberechnung nicht berücksichtigt. Gleiches gilt bei den besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmalen, d.h. die Berechnungsgrundlage für das Honorar = Grundstückswert vor der Wertminderung durch Rechte und Belastungen /besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale. Die Wertbeeinflussung der Belastung wird eigenständig nach der beigefügten HOAI Tabelle berechnet. Sollte der Verkehrswert des Grundstücks oder des Rechtes weniger als ,-- betragen, wird das Honorar nach dem Wert von ,-- Normalstufe, mittlerer bis höherer Satz, berechnet. 4. Nebenkosten, Mehrwertsteuer Fotos werden mit 2 /Stück abgerechnet. Nebenkosten (Schreibgebühr, Lichtpausen etc.) und Auslagen (Gebühren bei Behörden u.ä.) sind, soweit erforderlich, in der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen zu erstatten. Telefon/Porto/Verpackung werden pauschal mit 20 abgerechnet. Das Gutachten wird regelmäßig in einer Ausfertigung erstellt. Zweit- bzw. Mehrausfertigungen des Gutachtens werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers gefertigt. Die Kosten belaufen sich auf 0,50 /s-w-din A4-Seite, bzw. 2,50 /bei farbiger DIN A4-Seite mit 2 Fotos. Doppelter Betrag bei der DIN A 3 Seite. Kopien, die zur Vorbereitung des Gutachtens notwendig sind, werden mit 0,50 /Seite für die ersten 50 Kopien und 0,15 für jede weitere abgerechnet Fahrtkosten werden mit 0,50 je gefahrene PKW-km abgerechnet, Fahrzeiten für Fahrten über 15 km werden nach Zeitaufwand zusätzlich zu dem Gutachtenhonorar in Rechnung gestellt; es gelten die unter Punkt 3 aufgeführten Stundensätze. Parkgebühren über Nachweis. Behördliche Auslagen werden entsprechend dem Nachweis zusätzlich vergütet. Hierunter fallen u. a. Verwaltungsgebühren für die Bauakteneinsicht, Auszug aus dem Liegenschaftskataster, gefertigte Auszüge/ Kopien/ Abschriften usw. Auf die Honorare und Nebenkosten wird die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich in Rechnung gestellt. 5. Angaben zum Bewertungsgrundstück Der Auftraggeber versichert, dass nicht eingetragene Lasten und (z.b. begünstigende) Rechte, Denkmalschutz, Wohnungs- und Mietbindungen, Überbau sowie Bodenverunreinigungen (d.h. Altlasten bzw. Altlastenverdacht) nicht bestehen bzw. bekannt sind. Der Auftraggeber weist auf folgende Punkte hin: z.b. auch Zustand nach Sanierung u.ä. (bitte mit Erläuterungen, evtl. auch zusätzlich in Anlagen) aktueller Zustand 09/2018 Seite 2

3 Wenn Erbbaurecht: Das Erbbaurechtsgrundstück gehört: Die vom Auftraggeber dem Auftragnehmer nicht mitgeteilten, nicht offensichtlichen Baumängel und schäden bleiben bei dieser Wertermittlung unberücksichtigt. Auftragsgemäß sollen von dem Sachverständigen hinsichtlich der vorbeschriebenen Umstände keine weiteren Nachforschungen und Untersuchungen angestellt werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet die Sachverständige von allen Vorgängen und Umständen, die erkennbar für die Erstattung des Gutachtens von Bedeutung sein können, rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung in Kenntnis zu setzen. 6. Termine X Die Fertigstellung des Gutachtens ist abhängig vom Zeitpunkt des Ortstermins; diesen vereinbaren die Vertragspartner, nachdem alle Unterlagen entsprechend Punkt 3 des Vertrags dem Sachverständigen vorliegen. Die Erstellung des Gutachtens dauert im Regelfall nach Ortstermin ca. 60 Tage. Falls Daten und Informationen von dritter Seite eingeholt werden müssen, kann sich die Bearbeitung bis zu 6 Monaten hinziehen. In diesem Fall wird der Auftraggeber von dem Sachverständigen zeitnah informiert. In dringenden Fällen kann die Bearbeitung auch kurzfristiger erfolgen. Als Termin für die Fertigstellung des Gutachtens wird der ca.: vereinbart. 7.Datenschutz Der Auftraggeber erklärt sich mit der damit einverstanden, dass die Daten gemäß Datenschutzgesetz (Datenschutzgrundverordnung) elektronisch gespeichert werden. Sie dürfen anonymisiert zu statistischen Zwecken weiter verarbeitet bzw. anonymisiert weiter gegeben werden. Der Sachverständige versichert, dass in keinem Fall Rückschlüsse auf die Daten des Grundstücks oder auf persönliche Daten des Auftraggebers oder des Eigentümers möglich sind. Zur ordnungsgemäßen Erbringung meiner Dienstleistung ist eine Speicherung Ihrer persönlichen Daten und der Daten des Bewertungsobjektes vorgesehen. Ausführliche Informationen finden Sie in meiner Datenschutzerklärung gemäß der Datenschutz-Grund- Verordnung (DSGVO). Sie ist diesem Vertrag beigefügt. -Gerne beantworte ich Ihnen Ihre Fragen- Grundsätzlich anonymisieren oder löschen wir Ihre personenbezogenen Daten, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind und nachhaltig nicht mehr benötigt werden, soweit uns nicht gesetzliche Nachweise- und Aufbewahrungspflichten (z. B. im HGB, in der Abgabenordnung) zu einer weiteren Speicherung verpflichten. Für die im Zusammenhang mit der Gutachtenerstellung erhobenen Daten beträgt die Speicherdauer regelmäßig 10 Jahre, beginnend mit dem Ende des Kalenderjahres, in der das Gutachten erstellt wurde.. Darüber hinaus bewahren wir personenbezogene Daten nur in Einzelfällen auf, wenn dies im Zusammenhang mit Ansprüchen erforderlich ist, die gegen mich/uns geltend gemacht werden. Hinweis: Die gesetzliche Verjährungsfrist dauert bis zu 30 Jahre. 8. Zahlungsvereinbarungen Der Auftraggeber zahlt auf Verlagen des Auftragnehmers an diesen Vorschuss- bzw. Abschlagszahlungen. Der Vorschuss / die Abschlagszahlung beträgt: Das Gutachten wird auf dem Postweg zugestellt. Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig. Das Gutachten soll unmittelbar nach Fertigstellung per Nachnahme an den Auftraggeber übersandt werden. Der Auftraggeber behält sich dabei seine Rechte wegen Mangels, die ihm nach den 633 u. 634 BGB zustehen. vor. Der Auftraggeber holt das Gutachten persönlich ab; das Honorar wird sofort in bar bezahlt. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen gemäß BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). 9. Haftung Das zu erstellende Gutachten ist nur für den Auftraggeber und den angegebenen Zweck bestimmt. Der Sachverständige haftet für Schäden, die auf einem mangelhaften Gutachten beruhen gleich aus welchem Rechtsgrund nur dann, wenn sie oder ihre Erfüllungsgehilfen die Schäden durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung verursacht haben. Dies gilt auch für Schäden, die die Sachverständige bei der Vorbereitung des Gutachtens verursacht hat sowie für Schäden, die nach durchgeführter Nachbesserung (siehe unten) entstanden sind. Alle anderen darüber hinaus gehenden Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. 09/2018 Seite 3

4 Mängel müssen unverzüglich dem Sachverständigen schriftlich angezeigt werden, anderenfalls erlischt der Gewährleistungsanspruch: Für den Fall der Haftung wird diese der Höhe nach auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt und auf das 5-fache des Honorars, bei einer maximalen Obergrenze von für Vermögensschäden begrenzt. Sie erlischt bei Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit, a) wenn der Auftraggeber nicht innerhalb eines Monats nach Kenntnis des Schadengrundes seinen Anspruch mittels durch Gerichtsvollzieher zugestellten Brief geltend macht bzw. b).insgesamt nach 1 Jahr nach dem Wertermittlungsstichtag. Falls Unklarheiten oder Fehler im Gutachten festgestellt werden sollten, erhält der Sachverständige die Möglichkeit der Nachbesserung, bevor weitergehende Ansprüche an ihn gerichtet werden. Das gesamte Gutachten und/oder Teilleistungen können auch durch den Sohn des Sachverständigen, Herrn Dr.-Ing. Martin Hillenbrand geprüfter Immobilienbewerter- oder von ihm beauftragte Mitarbeiter ausgeführt werden. Falls Unklarheiten oder Fehler im Gutachten festgestellt werden sollten, erhält der Sachverständige die Möglichkeit der Nachbesserung, bevor weitergehende Ansprüche an ihn gerichtet werden. Die Nutzung des Gutachtens erfolgt ausschließlich zu dem unter Punkt 2 genannten Zweck. Die Haftung gegenüber Dritten ist ausgeschlossen. Die Weitergabe an Dritte darf nur mit schriftlicher Zustimmung des Sachverständigen erfolgen und ist separat an den Sachverständigen zu vergüten. Auf das Urheberrecht wird verwiesen. 10. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand für Auftraggeber und Sachverständigen ist der Wohnsitz des Sachverständigen. 11. Vollmacht Bestandteil des Vertrages ist auch die Vollmacht des Eigentümers/Auftraggebers zwecks der Einsichtnahme in sämtliche amtlichen und nicht-amtlichen Register, die der Sachverständige nach seinem Ermessen für die Gutachtenerstellung benötigt. Des Weiteren ist er berechtigt, von den Pächtern/Mietern/Nutzern oder deren Vertreter Informationen einzuholen, die für die Gutachtenerstellung zweckdienlich sein könnten. 12. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung(en) eine dieser Bestimmung(en) möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen. Rauenberg,, den ( des Auftraggebers) Rauenberg, den ( des Auftragnehmers) V e r z i c h t a u f d a s W i d e r r u f s r e c h t Ich verlange ausdrücklich, dass das Sachverständigenbüro Hillenbrand bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist ( 14 Tage ab Auftragserteilung ) mit der Tätigkeit beginnt. Den diesbezüglichen Hinweis in der Widerrufsbelehrung habe ich zur Kenntnis genommen und wird von mir/uns vollumfänglich akzeptiert.. Widerrufe ich innerhalb der Widerrufsfrist, erstatte ich den Aufwand gemäß Nr. 3 und Nr. 4 dieses Vertrages, zuzüglich der weiteren Aufwendungen und Auslagen. Ort, Datum, den ( des Auftraggebers) Anlagen: Widerrufsbelehrung Datenschutzerklärung gemäß der DSGVO Vollmacht aktuell gültige Honorartafel 09/2018 Seite 4

5 Widerrufsbelehrung für Verbraucher Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie an Werner Hillenbrand, Dipl. Bankbetriebswirt ADG-, Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, WF-Akademie- Anschrift: Kraichgaustr. 1, Rauenberg, Telefon: 06222/60900, Mobil: 0172/ , Fax: 06222/ , Web: Oder an Dr.-Ing. Martin Hillenbrand Geprüfter Immobilienbewerter (GIB) / Sprengnetter Akademie Kraichgaustr. 1, Rauenberg, Telefon: 06222/60900, Mobil: 0172/ , Fax: 06222/ , info@immobilienbewertungen-hillenbrand.de, Web: mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder ) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das die Muster-Widerrufserklärung am Ende dieser Formularseite verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie einen angemessenen Betrag zu bezahlen. Dieser orientiert sich an der erbrachten Leistung, die bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichteten, bereits erbracht wurde. Als Vergütung wird der auf Seite 1 unter Nr. 3 Honorar- genannte Stundensatz für die Sachverständigenstunde + nachgewiesene bzw. glaubhaft gemachten Aufwendungen (eigene und fremde) verrechnet. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung nur verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnen. Besteht die Verpflichtung zum Wertersatz, ist die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen bis zum Widerruf geschuldet. Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn wir unsere Dienstleistung teilweise oder vollständig bereits erbracht und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie auf ihr Widerrufsrecht verzichtet haben. Wenn Sie den Sachverständigenvertrag widerrufen möchten, können Sie diesen z. B. beispielsweise durch folgende Erklärung tun und an uns zurücksenden. Widerrufserklärung An Werner Hillenbrand / Dr.-Ing. Martin Hillenbrand Sachverständigenbüro-, Kraichgaustraße 1, Rauenberg /60900, Fax 06222/ , info@immobilienbewertungen-hillenbrand.de Hiermit widerrufe(n) ich/wir, den von mir/uns abgeschlossenen Sachverständigenvertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*): - Sachverständigenvertrag vom: - über: Sachverständigenvertrag erhalten am: - Name des/der Verbraucher(s)/Auftraggebers: - Anschrift des/der Verbraucher(s)/Auftraggebers: (*) unzutreffendes streichen Datum: : 09/2018 Seite 5

6 Datenschutzerklärung gemäß der DSGVO Immobilienbewertungen Hillenbrand nachfolgend Sachverständigenbüro genannt- Werner & Dr.-Ing. Martin Hillenbrand Kraichgaustr Rauenberg Die folgenden Hinweise geben einen Überblick darüber, wie wir Ihre personenbezogenen Daten be- und verarbeiten, wenn Sie beabsichtigen mit uns zusammen zu arbeiten, oder bereits mit Ihnen eine Geschäftsbeziehung besteht. Der Übersichtlichkeit halber werden auch Interessenten als Kunde bezeichnet. 1. Präambel Der Kunde wünscht ein Angebot über die Erstellung eines Gutachtens über den Wert einer Immobilie und/oder den Auftrag über die Erstellung eines Gutachtens über den Wert einer Immobilie und/oder die strategische Beratung über die Nutzung seiner Immobilie Hierzu soll der Sachverständige alle in Betracht kommenden Daten des Kunden und der Immobilie erhalten, verwenden, speichern, übermitteln und weitergeben -z.b. Bauamt- ( Verarbeitung im Sinne der DS-GVO) dürfen. Zur Erklärung der verwendeten Begriffe: Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen der Kunde persönlich identifiziert werden kann. Verantwortlicher ist die Stelle, die über die Zwecke und Mittel der Vereinbarung Ihrer personenbezogenen Daten entscheidet. 2. Verantwortlicher für die Verarbeitung Verantwortlicher (nachfolgend Sachverständiger genannt) im Sinne der datenschutzrechtlichen Bestimmungen ist: Werner Hillenbrand, Kraichgaustr. 1, Rauenberg 3. Zweck und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung Der wesentliche Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten ist die Beratung von Kunden und die Erstellung von Immobilienwertermittlungen oder die Empfehlung bei der strategischen Nutzung der Immobilie. Ohne die Be- und Verarbeitung der Kundendaten ist die Bearbeitung und Auftragsabwicklung nicht möglich. In diesem Fall kann das Sachverständigenbüro nicht für Kunden tätig werden. Das Sachverständigenbüro verarbeitet Daten von Kunden gemäß Artikel 6 Abs. 1 lit. b/ DS-GVO, um seinen vertraglichen oder vorvertraglichen Leistungen zu erbringen. Die hierzu verarbeiteten Kategorien von Daten, der Umfang bzw. die Erforderlichkeit ihrer Verarbeitung bestimmen sich nach der von Kunden angefragten oder der zu erbringenden Dienstleistung. 4. Kategorien von personenbezogenen Daten In aller Regel verarbeitet das Sachverständigenbüro folgende Datenkategorien der Interessenten und Kunden: Bestands- und Stammdaten (Name, Adresse etc.) Kontaktdaten (Postanschrift, Telefon, etc.) Vertragsdaten (Sachverständigenvertrag, Fertigstellungsdaten, gewünschte Konditionen etc.) Zahlungsdaten (Kontoverbindung, Zahlungsverlauf etc.) Daten zu Ihrer Geschäftstätigkeit, den Zweck und den Bewertungsstichtag der Immobilien- Wertermittlung Daten im Zusammenhang mit der Immobilie und den Leistungen 5. Kategorien von Empfängern Soweit es für die Bearbeitung der Anfrage bzw. Vertragserfüllung vertraglich oder gesetzlich erforderlich ist, übermittelt das Sachverständigenbüro die Daten der Kunden im Rahmen des Sachverständigenvertrages -als Legitimation- zum Erhalt der gewünschten Auskünfte bzw. Unterlagen. Es gibt folgende Kategorien von Empfängern: Gemeinden / gemeindliche Körperschaften (z.b. Kreis, Flurbereinigungsamt usw.) Grundbuchämter / Zentralarchiv der Grundbuchämter Elementarversicherer 09/2018 Seite 6

7 Haus- und Grundeigentümerverein Miet-/Pachtpartner des/der Auftraggeber technische Dienstleister Steuerberater Rechtsanwälte Steuerbehörden Erbbaurechtsgeber Die Daten werden nach dem Prinzip der Datensparsamkeit immer nur in dem Maße erhoben, gespeichert, verarbeitet und weitergegeben, wie es nach dem jeweiligen Zweck der Verarbeitung unbedingt erforderlich ist. 6. Besondere Kategorien von Daten Im Rahmen Ihres Kundenauftrages kann es erforderlich sein, dass das Sachverständigenbüro besondere Kategorien von Daten nach Artikel 9 Abs. 1 DSGVO, insbesondere Angaben wie Adresse, Geburtsdatum, Zweck von weiteren Personen verarbeitet. Hierzu holt das Sachverständigenbüro -sofern erforderlich- eine ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen ein. 7. Speicherdauer der Daten Die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt nach Ablauf gesetzlicher Gewährleistungs- und vergleichbarer Pflichten, wobei die Erforderlichkeit der Aufbewahrung der Daten mindestens zwei-jährlich überprüft wird; im Übrigen gelten die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten. Im Fall der gesetzlichen Archivierungspflichten erfolgt die Löschung spätestens 1 Jahr nach deren Ablauf. Handelsrechtlich relevante Unterlagen (Geschäftspapiere) sind nach deutschem Recht 7 Jahre aufzubewahren. Die Aufbewahrungsfrist für steuerrechtlich relevante Unterlagen beträgt 10 Jahre. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des laufenden Kalenderjahres, in dem die Leistung des Sachverständigenbüros erbracht wurde. Darüber hinaus bewahren wir personenbezogene Daten nur in Einzelfällen auf, wenn dies im Zusammenhang mit Ansprüchen erforderlich ist, die gegen uns geltend gemacht werden (gesetzliche Verjährungsfrist von bis zu 30 Jahren). 8. Ihre Rechte als betroffene Person Dem Kunden stehen sämtliche, in Kapitel 3 (besonders die Artikel 15-22) DSGVO genannten Rechte zu, sofern die Leistungserbringung nicht beeinträchtigt wird. Dies sind insbesondere die Rechte auf Auskunft, auf Berichtigung, auf Löschung (sofern die gesetzlichen / vertraglichen Aufbewahrungsfristen nicht tangiert werden), auf Einschränkung der Verarbeitung, das Widerspruchsrecht und Recht auf Datenübertragbarkeit. 9. Beschwerderecht Kunden haben jederzeit das Recht, sich bei einer zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Wahl der Aufsichtsbehörde ist der Kunde frei und an keinerlei Kriterien gebunden. Beschwerden könnten zum Beispiel gerichtet werden an den: Landesbeauftragten für Datenschutz, Baden Württemberg Stuttgart, Königstraße 10a 10. Datenschutzbeauftragter Das Sachverständigenbüro hat auf die Bestellung eines formellen Datenschutzbeauftragten nach der DSGVO aufgrund der Betriebsgröße- verzichtet. Für datenschutzrechtliche Belange erreichen Sie das Sachverständigenbüro wie folgt: Werner Hillenbrand, Kraichgaustr Rauenberg Tel.: Fax: info@immobilienbewertungen-hillenbrand.de 09/2018 Seite 7

8 Per Fax an: Die Sachverständigen Werner Hillenbrand und Dr.-Ing. Martin Hillenbrand Kraichgaustr. 1, Rauenberg; werden jeweils einzeln bevollmächtigt zum Zwecke der Begutachtung für das Grundstück (lt. Vertrag, Punkt 1) Anschrift Flurstück Nr.: Grundbuchamt: in alle amtlichen, behördlichen und sonstigen Register oder Dokumentationen (Grundbuch, Kataster, Baupläne, Baulastenverzeichnis, Bauleitpläne, Denkmalbuch, Landwirtschaftsamt, Wasserrechtsamt, Versicherungsgesellschaften, Beschlussbücher von WEG u. ä.) zum Zwecke der Gutachtenerstellung über den Grundbesitz Einblick zu nehmen und amtlich beglaubigte und/oder unbeglaubigte Auszüge bzw. Kopien der Dokumente anzufordern. Den Auftragnehmern ist es gestattet, Dritte mit der Beschaffung von benötigten Unterlagen zu beauftragen. Ihnen ist es gestattet Untervollmacht zu erteilen. Des Weiteren werden sie bevollmächtigt, das Grundstück, die Gebäude, die Wohnungen und sämtliche Gemeinschafts- und Nebenräume zu betreten, wertermittlungsrechtliche Daten zum Bewertungsobjekt vom Eigentümer und Nutzern abzufragen und den Zustand zu fotografieren, zu dokumentieren. Rauenberg..., den... ( des Eigentümers / Auftraggebers) An: Fax: Bitte übersenden Sie die die nachstehende Auskunft / Bestätigung per Post direkt an mich und zusätzlich per info@immobilienbewertungen-hillenbrand.de den Sachverständigen: Rechnungsempfänger / Auftraggeber: : Für sämtliche behördliche Kosten und Auslagen bitte ich um Übersendung einer Rechnung, die ich unverzüglich direkt bezahlen werde. Name, Anschrift: Datenschutz: Hiermit bestätigt der Sachverständige die Regelungen der Datenschutzgrund Verordnung in vollem Umfange zu beachten. Werner Hillenbrand, Kraichgaustr Rauenberg Datum 09/2018 Seite 8

9 Per Fax an: Wasserrechtsamt wegen Altlast / Altlastverdacht Die Sachverständigen Werner Hillenbrand und Dr.-Ing. Martin Hillenbrand Kraichgaustr. 1, Rauenberg; info@immobilienbewertungen-hillenbrand.de; werden jeweils einzeln bevollmächtigt zum Zwecke der Begutachtung für das Grundstück (lt. Vertrag, Punkt 1) Anschrift: Flurstück Nr.: in alle amtlichen, behördlichen und sonstigen Register oder Dokumentationen (Grundbuch, Kataster, Baupläne, Baulastenverzeichnis, Bauleitpläne, Denkmalbuch, Landwirtschaftsamt, Wasserrechtsamt, Versicherungsgesellschaften, Beschlussbücher von WEG u. ä.) zum Zwecke der Gutachtenerstellung über den Grundbesitz Einblick zu nehmen und amtlich beglaubigte und/oder unbeglaubigte Auszüge bzw. Kopien der Dokumente anzufordern. Den Auftragnehmern ist es gestattet, Dritte mit der Beschaffung von benötigten Unterlagen zu beauftragen. Ihnen ist es gestattet Untervollmacht zu erteilen. Des Weiteren werden sie bevollmächtigt, das Grundstück, die Gebäude, die Wohnungen und sämtliche Gemeinschafts- und Nebenräume zu betreten, wertermittlungsrechtliche Daten zum Bewertungsobjekt vom Eigentümer und Nutzern abzufragen und den Zustand zu fotografieren, zu dokumentieren...., den... ( des Eigentümers / Auftraggebers) An: Fax: / Wasserrechtsamt- Bitte übersenden Sie die die nachstehende Auskunft / Bestätigung per Post direkt an mich und zusätzlich per werner.hillenbrand@gmail.com an den Sachverständigen: Auskunft ob für das/die genannte/n Grundstücke eine Altlast oder ein Altlastverdacht besteht. Besteht eine Altlast bitte ich um Information der Altlasteinstufung Rechnungsempfänger / Auftraggeber:: Für sämtliche behördliche Kosten und Auslagen bitte ich um Übersendung einer Rechnung, die ich unverzüglich direkt bezahlen werde. Name, Anschrift: Datenschutz: Hiermit bestätigt der Sachverständige die Regelungen der Datenschutzgrund Verordnung in vollem Umfange zu beachten. Werner Hillenbrand, Kraichgaustr Rauenberg Datum 09/2018 Seite 9

10 Per Fax an: Bauamt Sollte Ihre Dienststelle nicht zuständig sein, bitte ich um hausinterne Weiterleitung Die Sachverständigen Werner Hillenbrand / Dr.-Ing. Martin Hillenbrand Kraichgaustr. 1, Rauenberg / Telefax 06222/ info@immobilienbewertungen-hillenbrand.de, werden jeweils einzeln bevollmächtigt zum Zwecke der Begutachtung für das Grundstück (lt. Vertrag, Punkt 1) Grundbuch: Nr. Flurstück Nr.: in alle amtlichen behördlichen und sonstigen Register oder Dokumentationen (Grundbuch, Kataster, Bauunterlagen, Baulastenverzeichnis, Bauleitpläne, Denkmalbuch, Versicherungsunterlagen, Landwirtschaftsamt, Wasserwirtschaftsamt, Beschlussbücher des WEG u. ä.) zum Zwecke der Gutachtenerstellung über den Grundbesitz Einblick zu nehmen und amtlich beglaubigte Auszüge der Einsichtnahme bzw. der Dokumente anzufordern. Dem Auftragnehmer ist es gestattet, Dritte mit der Beschaffung von benötigten Unterlagen zu beauftragen und hierzu Untervollmacht zu erteilen. Des Weiteren werden sie bevollmächtigt, das Grundstück, die Gebäude, die Wohnungen und sämtliche Gemeinschafts- und Nebenräume zu betreten, wertermittlungsrechtliche Daten zum Bewertungsobjekt vom Eigentümer und Nutzer abzufragen und den Zustand fotographisch zu dokumentieren...., den... ( des Eigentümers / Auftraggebers) An../ per Fax. Hiermit beauftrage ich Sie, *) einen unbeglaubigten Grundbuchauszug direkt an den Sachverständigen zu senden und bei einer Belastung *) in Abt. II den Rechtseinräumungsvertrag für das im Grundbuch eingetragene Recht unbeglaubigt an den Sachverständigen zu senden. *) einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster (DIN A 3) im Maßstab 1 :.. direkt an den Sachverständigen zu senden *) einen Auszug aus dem Baulastenbuch direkt an den Sachverständigen zu senden *) Bauakteneinsicht dem Sachverständigen zu gewähren und Kopien aus der Bauakte fertigen zu lassen. Bitte informieren Sie den Sachverständigen telefonisch oder -, wann er Einsicht in die Bauakte nehmen kann. Bitte teilen Sie dem Sachverständigen nachstehendes mit: a) besteht ein Bebauungsplan? Wenn ja Name vom Datum Festsetzungen: b) wie ist das Gebiet baurechtlich bezeichnet? z.b. Dorfgebiet, reines Wohngebiet usw. c) wie die GFZ / die GRZ ausgewiesen? d) besteht Altlastenverdacht? e) ist das Grundstück erschließungs- bzw. sanierungskostenseitig nach BauGB /KAG komplett abgerechnet? Rechnungsempfänger / Auftraggeber: : Für sämtliche behördliche Kosten und Auslagen bitte ich um Übersendung einer Rechnung, die ich unverzüglich direkt bezahlen werde. Name, Anschrift: Datenschutz: Hiermit bestätigt der Sachverständige die Regelungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)in vollem Umfange zu beachten. Werner Hillenbrand, Kraichgaustr Rauenberg Datum 09/2018 Seite 10

11 Per Fax an Grundbuchdienststelle: Die Sachverständigen Werner Hillenbrand / Dr.-Ing. Martin Hillenbrand Kraichgaustr. 1, Rauenberg info@immobilienbewertungen-hillenbrand.de werden jeweils einzeln bevollmächtigt zum Zwecke der Begutachtung für das Grundstück (lt. Vertrag, Punkt 1) Anschrift: Grundbuch von Nr. Flurstück Nr. in alle amtlichen, behördlichen und sonstigen Register oder Dokumentationen (Grundbuch, Kataster, Baulastenverzeichnis, Bauleitpläne, Baupläne, Denkmalbuch, Versicherungsgesellschaften, Landwirtschaftsamt, Wasserwirtschaftsamt, Beschlussbücher von WEG u. ä.) zum Zwecke der Gutachtenerstellung über den Grundbesitz Einblick zu nehmen und amtlich beglaubigte und/oder unbeglaubigte Auszüge der Einsichtnahme bzw. der Dokumente anzufordern. Dem Auftragnehmer ist es gestattet, Dritte mit der Beschaffung von benötigten Unterlagen zu beauftragen und hierzu Untervollmacht zu erteilen...., den... ( des Eigentümers / Auftraggebers) An: Grundbuchamt / Grundbucheinsichtstelle,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,. Fax: Bitte übersenden Sie direkt an den Sachverständigen: Einen unbeglaubigten Grundbuchauszug für das o. g. Grundstück / Flurstück - Vielen Dank! Rechnungsempfänger / Auftraggeber: Für sämtliche behördliche Kosten und Auslagen bitte ich um direkte Übersendung der Rechnung, die ich unverzüglich direkt bezahlen werde. Name, Anschrift: Datenschutz: Hiermit bestätigt der Sachverständige die Regelungen der Datenschutzgrund Verordnung in vollem Umfange zu beachten. Werner Hillenbrand, Kraichgaustr Rauenberg Datum 09/2018 Seite 11

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