ANTRAGSTELLUNG STOFFENTWICKLUNG Stand: Förderungsrichtlinien gültig ab

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1 ANTRAGSTELLUNG STOFFENTWICKLUNG Stand: Förderungsrichtlinien gültig ab Auszug aus den Richtlinien (Pkt. 4, Seite 5f) Förderungen zur Stoffentwicklung werden für die Verfassung von Drehbüchern oder Drehkonzepten (Dokumentarfilm) für Kinofilme mit einer Vorführdauer von mindestens 70 Minuten (programmfüllende Kinofilme) oder von mindestens 59 Minuten (Kinderfilme) oder von 45 Minuten (Nachwuchsfilme) gewährt, wenn ein Film zu erwarten ist, der geeignet erscheint, die Qualität und Wirtschaftlichkeit des österreichischen Films zu verbessern. Der Förderungsantrag ist nach Maßgabe der entsprechenden Bestimmungen der Förderungsrichtlinien und des dafür bestimmten Formulars spätestens bis 17 Uhr zu den Antragsterminen im Filminstitut/2. Loft abzugeben. Die aktuellen Antragstermine entnehmen Sie bitte: Bei Fragen zur Stoffentwicklung wenden Sie sich bitte an Frau Mag.a Lucia Schrenk

2 1a) Stoffentwicklung: AutorIn Antragsberechtigung: AutorIn AutorIn gemeinsam mit dem/der ausreichend beruflich qualifizierten HerstellerIn. Beim Nachweis ausreichender beruflicher Tätigkeit als DrehbuchautorIn kann das Filminstitut auf die verpflichtende Miteinreichung eines/einer beruflich qualifizierten Filmherstellers/Filmherstellerin verzichten. MitarbeiterInnen: --- Antragsformular: Treatment plus ausgearbeitete Dialogszene oder Drehbuch/Drehkonzept bis zu Euro (Höchstsatz), bei Antragstellung mit einer FilmherstellerIn: bis zu Euro (Höchstsatz) Die Stoffentwicklung wird durch einen nicht rückzahlbaren und von der Einkommensteuer befreiten Zuschuss gefördert. Drehbuch- und Konzeptentwicklung ( AutorIn) Zu den Antragsterminen für Stoffentwicklung Übergabe/Annahme des geförderten Drehbuches/Drehkonzepts Der/die FörderungsempfängerIn muss die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und einen Wohnsitz im Inland haben. Staatsangehörige von Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind österreichischen StaatsbürgerInnen gleichgestellt. Beruflich qualifizierte/r Produzent/FilmherstellerIn: Die Gewährung von Förderungen setzt in jedem Fall die nachweisliche Erbringung einer ausreichenden fachlichen Qualifikation voraus, die unter Bedachtnahme auf den Umfang und die Art des zu fördernden Vorhabens zu beurteilen ist. Die oben angeführte Förderhöhe ist der Höchstsatz, es kann also auch um einen geringeren Betrag angesucht werden und auch ein solcher vergeben werden. Die Förderung ist für den/die AntragstellerIn (=AutorIn) einkommensteuerfrei. Informationen zur Antragstellung STOFFENTWICKLUNG 2

3 1b) Stoffentwicklung: AutorIn plus MitarbeiterInnen Antragsberechtigung: MitarbeiterInnen: Antragsformular: AutorIn AutorIn gemeinsam mit dem/der ausreichend beruflich qualifizierten HerstellerIn. Beim Nachweis ausreichender beruflicher Tätigkeit als DrehbuchautorIn kann das Filminstitut auf die verpflichtende Miteinreichung eines/einer beruflich qualifizierten Filmherstellers/Filmherstellerin verzichten. Co-AutorInnen und/oder DramaturgIn und/oder RegisseurIn Treatment plus ausgearbeitete Dialogszene oder Drehbuch/Drehkonzept. Vereinbarung zw. AutorIn und MitarbeiterIn sowie Filmographie. bis zu Euro (Höchstsatz). Die Stoffentwicklung wird durch einen nicht rückzahlbaren und von der Einkommensteuer befreiten Zuschuss gefördert. Drehbuch- und Konzeptentwicklung ( AutorIn) Zu den Antragsterminen für Stoffentwicklung Übergabe/Annahme des geförderten Drehbuches/Drehkonzepts. Nachweis der Bezahlung der MitarbeiterInnen (Rechnungen und dazugehörende Kontoauszüge). Der beim Autor verbleibende Betrag sollte Euro nicht überschreiten. Die Zusammenarbeit des/der AntragstellerIn mit dem/den MitarbeiterInnen ist bei Antragstellung mit einem LOI und spätestens bei Vertragserstellung mit einer Vereinbarung/einem Vertrag zu belegen. Die oben angeführte Förderhöhe ist der Höchstsatz, es kann also auch um einen geringeren Betrag angesucht werden und auch ein solcher vergeben werden. Informationen zur Antragstellung STOFFENTWICKLUNG 3

4 2) Stoffentwicklung im Team Antragsberechtigung: MitarbeiterInnen: Antragsformular: FilmherstellerIn Die Gewährung von Förderungen setzt in jedem Fall die nachweisliche Erbringung einer ausreichenden fachlichen Qualifikation voraus, die unter Bedachtnahme auf den Umfang und die Art des zu fördernden Vorhabens zu beurteilen ist. Co-AutorInnen und/oder DramaturgIn und/oder RegisseurIn Treatment plus ausgearbeitete Dialogszene oder Drehbuch/Drehkonzept. Vereinbarung des/der Filmherstellers/in mit dem/der AutorIn (Rechteübertragung). Vereinbarung zw. FilmherstellerIn und MitarbeiterIn sowie Filmographie. bis zu Euro (Höchstsatz). Drehbuch-/Konzeptentwicklung im Team ( FilmherstellerIn/Produktionsfirma) Zu den Antragsterminen für Stoffentwicklung Der Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung der gewährten Förderungsmittel erfolgt durch Übergabe der: - Letztfassung des Drehbuches/Drehkonzeptes - positionsweise aufgeschlüsselten Endabrechnung unter Anschluss der entsprechenden, saldierten Originalbelege und den dazugehörenden Kontoauszügen. die Antragstellung durch den/die FilmherstellerIn (2) unterscheidet sich vor allem in zwei Punkten von der Antragstellung durch den/die AutorIn (1a und 1b): Einkommensteuerbefreiung entfällt für den/die AutorIn, da der Förderempfänger in diesem Fall der/die FilmherstellerIn ist und nicht der/die AutorIn. Der/die AutorIn muss eine Honorarnote an den/die FilmherstellerIn stellen, welche prinzipiell der Einkommensteuer unterliegt. Die Buchrechte liegen hier nicht mehr bei dem/der AutorIn sondern müssen bereits an den/die FilmherstellerIn übertragen sein. Informationen zur Antragstellung STOFFENTWICKLUNG 4

5 3) Stoffentwicklung 2. Stufe AutorIn mit Nachweis eines Produzenteninteresses am Projekt oder FilmherstellerIn Antragsberechtigung: für ein bereits vom Filminstitut in der Stoffentwicklung gefördertes Projekt: Die Förderung der Stoffentwicklung 2. Stufe setzt das qualifizierte Interesse eines/einer Produzenten/Produzentin voraus. AutorIn gemeinsam mit dem/der ausreichend beruflich qualifizierten HerstellerIn; FilmherstellerIn: Die Gewährung von Förderungen setzt in jedem Fall die nachweisliche Erbringung einer ausreichenden fachlichen Qualifikation voraus, die unter Bedachtnahme auf den Umfang und die Art des zu fördernden Vorhabens zu beurteilen ist. MitarbeiterInnen: Co-AutorInnen und/oder DramaturgIn und/oder RegisseurIn fertiges Drehbuch/Drehkonzept. Genauer Plan zur weiteren Arbeit am Buch. ProduzentInnen-Statement. Vereinbarung zw. AntragstellerIn und MitarbeiterIn sowie Filmographie. Bei Antragstellung durch den/die FilmherstellerIn: Vereinbarung mit dem/der AutorIn (Rechteübertragung). AntragstellerIn AutorIn gemeinsam mit FilmherstellerIn: bis zu Euro (Höchstsatz). AntragstellerIn AutorIn gemeinsam mit FilmherstellerIn, mit MitarbeiterInnen: bis zu Euro (Höchstsatz). AntragstellerIn HerstellerIn: bis zu Euro (Höchstsatz). Antragsformular: Stoffentwicklung 2. Stufe Zu den Antragsterminen für Stoffentwicklung AntragstellerIn AutorIn: Übergabe/Annahme des geförderten Drehbuches/-konzeptes Nachweis der Bezahlung der MitarbeiterInnen (Rechnung/ Honorarnote und dazugehörender Kontoauszug) AntragstellerIn HerstellerIn: Der Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung der gewährten Förderungsmittel erfolgt durch Übergabe der: - Letztfassung des Drehbuches/Drehkonzeptes - positionsweise aufgeschlüsselte Endabrechnung unter Anschluss der entsprechenden, saldierten Originalbelege und den dazugehörenden Kontoauszügen. Stoffentwicklung 2. Stufe soll die Lücke zwischen jetziger Stoffentwicklung und Projektentwicklung schließen. Sie bietet die Möglichkeit einer "schlankeren Weiterarbeit am Projekt und vertieften Drehbuchentwicklung zur Steigerung der Qualität von Drehbüchern. Die Förderung der Stoffentwicklung 2. Stufe setzt das qualifizierte Interesse eines Produzenten voraus. Informationen zur Antragstellung STOFFENTWICKLUNG 5

6 4) Stoffentwicklung für AutorInnen und RegisseurInnen von Referenzfilmen ("Incentive Funding") Auszug aus den Förderungsrichtlinien: 7. (11) Stoffentwicklung ("incentive funding") Auf Grund eines erfolgreichen, den Förderungsvoraussetzungen entsprechenden Kinofilms (Referenzfilm) fördert das Filminstitut durch Zusatzbeträge ("incentive funding ) auch die Entwicklung von neuen Stoffen. Antragsberechtigt für die Gewährung dieser Zusatzbeträge sind der/die AutorIn und der/die RegisseurIn des Referenzfilms. Die Höhe der jeweiligen Zusatzbeträge ist in der Anlage E festgelegt. Referenzmittel ("incentive funding") die den AutorInnen & RegisseurInnen des Referenzfilms insgesamt zur Verfügung stehen: AutorIn Euro /* RegisseurIn Euro /* RegisseurIn (wenn auch AutorIn) Euro /* bei mehreren AutorInnen / RegisseurInnen wird der zur Verfügung stehende Betrag für AutorInnen/RegisseurInnen ( Euro / Euro) je nach Beteiligung am endgültigen Buch/ Film aufgeteilt. Die entsprechenden Unterlagen über die Beteiligung sind vorzulegen. ACHTUNG: Es können trotzdem pro Stoffentwicklung nur Referenzmittel maximal in Höhe der gültigen Höchst- und Richtsätze des Filminstituts (Anlage B der Förderungsrichtlinien) beantragt werden. D.h. bei Referenzmittel ihv Euro müssen, um den gesamten Betrag abzurufen, mindestens 2 Stoffentwicklungen beantragt werden. MitarbeiterInnen: AutorIn (= AutorIn, RegisseurIn des Referenzfilms) Co-AutorInnen und/oder DramaturgIn und/oder RegisseurIn sämtliche Unterlagen sind in EINFACHER Ausführung vorzulegen: Bei Antrag auf Stoffentwicklung: Drehbuch- und Konzepterstellung: Exposé, Treatment oder Drehbuch/Drehkonzept. Bei Antrag auf Stoffentwicklung 2. Stufe (für ein bereits vom Filminstitut in der Stoffentwicklung gefördertes Projekt; siehe dazu auch Pkt. 3): fertiges Drehbuch/Drehkonzept. Genauer Plan zur weiteren Arbeit am Buch. ProduzentInnen-Statement. Vereinbarung zw. AntragstellerIn und MitarbeiterIn sowie Filmographie. AntragstellerIn AutorIn: bis zu Euro (Höchstsatz). AntragstellerIn AutorIn mit FilmherstellerIn: bis zu Euro (Höchstsatz). AntragstellerIn AutorIn, mit MitarbeiterInnen: bis zu Euro (Höchstsatz). Informationen zur Antragstellung STOFFENTWICKLUNG 6

7 Antragsformular: Drehbuch- und Konzeptentwicklung // Stoffentwicklung 2. Stufe Jederzeit Übergabe/Annahme des geförderten Drehbuches/Drehkonzepts Nachweis der Bezahlung der MitarbeiterInnen (Rechnung/Honorarnote und dazugehörender Kontoauszug) Die Antragstellung erfolgt analog zu 1a und 1b (Drehbuch- und Konzeptentwicklung, AntragstellerIn = AutorIn) sowie 3 (Stoffentwicklung 2. Stufe, AntragstellerIn = AutorIn). Bei Anträgen für Stoffentwicklung aus Incentive Funding erfolgt keine inhaltliche Beurteilung sondern nur eine formale Überprüfung des Projektes durch das Filminstitut. Der Antrag auf Stoffentwicklung aus Incentive Funding kann frühestens nach Kinostart, spätestens 24 Monate danach gestellt werden, danach erlischt die Zusage und damit die Bindung dieser Mittel. Informationen zur Antragstellung STOFFENTWICKLUNG 7

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