Bitte bei Antwort angeben Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Cham, Sozial
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- Adolph Kuntz
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1 Landratsamt Cham Soziales, Betreuung und Senioren Landratsamt Cham - Postfach Cham Gegen Postzustellungsurkunde Behindertenwerkstätten Oberpfalz Betreuungs GmbH Hans-Eder-Straße Cham Bitte bei Antwort angeben Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Cham, Sozial Betreff: Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) Prüfbericht gemäß PfleWoqG nach erfolgter Anhörung gemäß Art. 28 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG); Träger der Einrichtung: Behindertenwerkstätten Oberpfalz Betreuungs GmbH Hans-Eder-Straße 5, Cham Geprüfte Einrichtung: Wolfgang Spießl Wohnstätte Schulstr Cham Anlagen Bericht Arzt - Anlage 1 In der Einrichtung wurde am von 15:20 Uhr bis 20:00 Uhr eine turnusgemäße Prüfung durchgeführt. Die Prüfung umfasste folgende Qualitätsbereiche: Wohnqualität Mitwirkung Bewohnergespräche Verpflegung
2 2 Personal Soziale Betreuung Qualitätsmanagement Arzneimittel Hierzu hat die FQA für den Zeitpunkt der Prüfung folgendes festgestellt: I. Daten zur Einrichtung: Einrichtungsart (Mehrfachnennungen möglich): Stationäre Einrichtung für Menschen mit Behinderung Angebotene Wohnformen (Mehrfachnennungen möglich): Wohnbereich für geistig behinderte Menschen Wohnbereich für psychisch (seelisch) behinderte Menschen Tagesstrukturierende Maßnahmen für Menschen mit Behinderung außerhalb der Einrichtung Therapieangebote (Mehrfachnennungen möglich): Ergotherapie sonstige Therapieangebote, Snoezelen Angebotene Plätze: 46 davon Beschützende Plätze: 0 davon Plätze für Rüstige: 0 Belegte Plätze: 42 Einzelzimmerquote: 62 % Fachkraftquote (gesetzliche Mindestanforderung 50 %): 56 % Anzahl der auszubildenden Pflege- und Betreuungskräfte in der Einrichtung: 1 II. Informationen zur Einrichtung II.1 Positive Aspekte und allgemeine Informationen [Hier erfolgt eine kurze, prägnante Aufstellung des positiven Sachverhalts bzw. der aus Sicht der FQA hervorzuhebenden Punkte und allgemeinen Informationen über die Einrichtung; bei anlassbezogenen Prüfungen muss hierauf nicht eingegangen werden.] [Die Verwendung des Begriffes Bewohner bezieht sich nachfolgend geschlechtsneutral sowohl auf Bewohnerinnen als auch auf Bewohner und ist nicht
3 3 diskriminierend zu verstehen.] Wie bei den vergangenen Heimkontrollen präsentierte sich die Wolfgang- Spießl-Wohnstätte auch bei der diesjährigen Heimnachschau in den besichtigten Räumlichkeiten in einem sauberen sowie ordentlichen Zustand. Die Begehung fand in einer angenehmen Atmosphäre statt. Ein Bewohner, welcher der Bewohnervertretung angehört, berichtet gleich zu Beginn des Gespräches, dass sich die Mitglieder der Bewohnervertretung regelmäßig zusammensetzen würden; Probleme oder Beschwerden von Bewohnern des Wohnheimes wurden an ihn aber bislang nicht herangetragen. Positiv zu erwähnen ist, dass von Seiten des Einrichtungsträgers für die Heimbeiratsmitglieder eine Fortbildung zu den Rechten und Pflichten angeboten wurde. Der Bewohner ist seit 2004 im Wohnheim und fühlt sich wohl. Er wird entsprechend seinen Fähigkeiten sowohl in der Werkstatt als auch im Heim gut gefördert. Mit seinen Betreuern und dem Großteil der Mitbewohner kommt er zurecht. Er hat einen eigenen Laptop, mit dem er z. B. in seinem Zimmer arbeiten kann. Ein Telefonanschluss oder eine Internetverbindung in seinem Zimmer besteht nicht. Er habe sich jedoch einen Internetstick zugelegt, mit dem er auch sehr gut surfen kann. Im Haus sind aber allgemein zugängliche Computer vorhanden. Die Gespräche mit weiteren Bewohnern zeigten, dass sich diese in der Einrichtung wohl fühlen und auch mit den Betreuern zufrieden sind. Es wurden mehrere Gespräche mit im Wohnheim langjährig beschäftigten Erzieherinnen geführt. Diese gaben unisono an, dass der Umgang und die Betreuung der Wohnheimbewohner ihnen nach wie vor Spass mache und sie insgesamt zufrieden mit der Ausübung der Tätigkeit zu sein. Eine befragte Pflegehilfskraft arbeitet gerne mit den Behinderten und fühlt sich an ihrem Arbeitsplatz wohl. Mit den anderen Mitarbeitern komme sie gut zurecht und sie kann sehr eigenständig und verantwortlich ihrer Arbeit mit den Bewohnern nachgehen. Ein befragter Betreuer kennt sich in der Arbeit mit geistig Behinderten gut aus. Er kennt seine Gruppenmitglieder und betreut sie entsprechend dem Betreuungsablauf im Haus gut. Die Hauswirtschafterin ist seit 13 Jahren im Haus und macht ihre Arbeit in diesem Bereich sehr gern. Der Tag ist gut ausgefüllt (Wäsche waschen, Kochen, Bestellungen und andere Aufgaben), da sie sich doch an einen genauen Zeitplan halten muss. Die Gruppenbetreuerin macht ihre Arbeit sehr gern, kennt sich in der Betreuung ihrer Bewohner gut aus und wird von den Bewohnern (beobachtet) sehr gut angenommen. Ihre Dokumentationen führt sie dem Standard des Hauses entsprechend gut.
4 4 Das Abendessen verlief in einer angenehmen Atmosphäre. Die Wünsche der Bewohner hinsichtlich des Umfangs beim Essen und beim Trinken konnten berücksichtigt werden. Zusätzlich wurde eine hohe Wertschätzung und ein guter Umgang zwischen Betreuern und Bewohnern festgestellt. Angehörige sind in der Einrichtung willkommen und sollen auch als Teil des Lebens der Bewohner an verschiedenen Veranstaltungen teilnehmen. II.2 Qualitätsentwicklung [Hier erfolgt die Darstellung der Entwicklung einzelner Qualitätsbereiche der Einrichtung über mindestens zwei turnusgemäße Überprüfungen hinweg.] Die bei einer früheren Begehung vom Arzt angeregte Qualitätsempfehlung, das Behandlungsblatt nicht mehr im Computer, sondern in der Handakte zu führen, ist umgesetzt worden. Dadurch ist eine schnelle Einsichtnahme in die aktuelle Behandlung des Bewohners möglich. II.3. Qualitätsempfehlungen [Hier können Empfehlungen in einzelnen Qualitätsbereichen ausgesprochen werden, die aus Sicht der FQA zur weiteren Optimierung der Qualitätsentwicklung von der Einrichtung berücksichtigt werden können, jedoch nicht müssen. Es kann sich dabei nur um Sachverhalte handeln, bei denen die Anforderungen des Gesetzes erfüllt sind, die also keinen Mangel darstellen.] Festgestellt wurde während der Begehung, dass speziell die Eingangstüren vom Treppenhaus zu den Wohnbereichen im 1. Obergeschoss und 2. Obergeschoss nur mit erheblichem Kraftaufwand zu öffnen sind. Gemäß 2 Abs. 1 Satz 1 AVPfleWoqG müssen stationäre Einrichtungen und ihre Anlagen entsprechend der DIN , Barrierefreies Bauen Planungsgrundlagen Teil 2 barrierefrei sein. Unter Punkt (Anforderungen an Türkonstruktionen) sowie Punkt (Wohnungstüren) dieser DIN Vorschrift ist aufgeführt, dass das Öffnen und Schließen von Türen auch mit geringem Kraftaufwand möglich sein muss. Türen innerhalb Wohnungen müssen leicht zu bedienen und zu passieren ( ) sein. Die Einrichtung wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass das Öffnen und Schließen von Türen auch mit geringem Kraftaufwand möglich ist. Am Begehungstag wurde außerdem festgestellt, dass zwei Bilderrahmen im Treppenhaus in Richtung Dachgeschoss recht lose an der Wand angebracht waren und die Gefahr bestand, dass diese herunterfallen. Es wird daher empfohlen, für eine sichere Befestigung dieser zwei Bilderrahmen zu sorgen. In der Einrichtung wurden an verschiedenen Messpunkten die Warmwassertemperaturen an Duschen, Waschbecken und Badewannen gemessen. Zusammengefasst ergibt sich folgende Empfehlung: Auch wenn nur geeignete Heimbewohner selbständig duschen und bei sachgerechter Unterstützung und Handhabung durch qualifiziertes Personal bisher keine Verbrühungen aufgetreten sind, wird empfohlen, die Duscharmaturen durch temperaturbegrenzte Armaturen zu ersetzen.
5 5 Detaillierte Beschreibungen zu dieser Qualitätsempfehlung finden sich in der Anlage 1 - Bericht Arzt wieder. III. Erstmals festgestellte Abweichungen (Mängel) Erstmals festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 PfleWoqG, aufgrund derer gegebenenfalls eine Mängelberatung nach Art. 12 Abs. 2 S. 1 PfleWoqG erfolgt [Eine Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung der festgestellten Abweichungen erhebt keinen Anspruch auf Verbindlichkeit oder Vollständigkeit. Die Art und Weise der Umsetzung der Behebung der Abweichungen bleibt der Einrichtung bzw. dem Träger überlassen.] III.1. Qualitätsbereich: Personal III.1.1. Sachverhalt: Ausweislich der vorgelegten Dienstpläne für Mai und Juni 2012 wurde festgestellt, dass an Wochenenden, Feier-, Brücken- und Urlaubstagen (also an werkstattfreien Tagen) in der Zeit von 06:00-08:00 keine Fachkraft anwesend war bzw. sein sollte. 15 Abs. 1 Satz 3 AVPfleWoqG fordert allerdings, dass durchgehend eine Fachkraft anwesend sein muss. Von dieser Vorgabe erhielt der Träger Wolfgang-Spießl-Wohnstätte mit Bescheid vom eine Befreiung von den Vorgaben des 15 Abs. 1 Satz 3 AVPfleWoqG dahingehend, dass in den Zeiten von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr keine Fachkraft anwesend sein muss. In der Befreiung wurde allerdings keine Unterscheidung zwischen Arbeitstagen, werkstattfreien Tagen und Wochenenden getroffen. Daher hätte an jedem Tag, entsprechend der gesetzlichen Vorgabe, eine Fachkraft bereits ab 06:00 Uhr anwesend sein müssen. III.1.2. Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3 PfleWoqG). III.1.3. Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung des festgestellten Mangels: Mit der Einrichtung wurde bereits telefonisch vereinbart, dass bis zur Entscheidung über die Erweiterung der Befreiung an allen Tagen ab 06:00 Uhr eine Fachkraft eingesetzt wird und somit die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. IV. Erneut festgestellte Mängel, zu denen bereits eine Beratung erfolgt ist Erneut festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 PfleWoqG nach bereits erfolgter Beratung über die Möglichkeiten der Abstellung der Mängel, aufgrund derer eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 1 Pfle- WoqG geplant ist oder eine nochmalige Beratung erfolgt.
6 6 Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erneuten Mängel festgestellt. V. Festgestellte erhebliche Mängel Festgestellte erhebliche Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 des PfleWoqG, aufgrund derer im Regelfall eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 2 PfleWoqG erfolgt Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erheblichen Mängel festgestellt. Landratsamt Cham, gez.
7 7 Anlage 1 - Bericht Arzt Heimbegehung Wolfgang-Spießl-Wohnstätte Cham, Schulstr. 4, Cham, am Vorbesprechung Angesprochen wird die Problematik der Verbrühungsgefahr durch unbegrenzte Dusch- und Badewannenarmaturen. Hierzu wird mitgeteilt, dass am in jedem Bewohnerzimmer bzw. in jeder Sanitäreinheit eine Warmwassertemperatur-Messung durchgeführt wurde. Eine Tabelle mit den erreichten Endtemperaturen wird uns überlassen. Mitgeteilt wird, dass in einzelnen Zimmern Einhebel-Mischbatterien bereits Temperaturbegrenzer besitzen bzw. die gemessenen Temperaturen zwischen 36 und ca. 45 liegen. In anderen Räumen werden sehr hohe Temperaturen bis etwa 75 erreicht. Man habe umgehend mit dem Installationsbetrieb... Kontakt aufgenommen. Da es sich teilweise um besondere Unterputzmischbatterien handle, gestalte sich der Einbau einer Begrenzung schwierig. Die Fa.... sei mit der Klärung bzw. Sanierung beauftragt. Bezüglich der Medikamentenlagerung und Abgabe habe es keine wesentliche Veränderung gegeben. Bezüglich der Arztbesuche bzw. der Überwachung der ärztlichen Verordnungen und Anordnungen sei ein neues Formblatt eingeführt worden. Arzneimittel: Für jeden Heimbewohner wird für eine Woche von einer Fachkraft eine Wochenbox zusammengestellt. Vorgehalten werden übersichtliche Medikamentenlisten, die für jeden einzelnen Bewohner differenziert die jeweiligen Medikamente (Generika oder definierte Präparate) aufgeführt mit der jeweiligen Dosisverteilung über den Tag. Diese Listen werden auf den einzelnen Gruppen vorgehalten und werden zur Zusammenstellung mit in die Zentrale genommen. Zentral im Personalaufenthalt findet sich ein großer, verschließbarer Schrank, in dem patientenbezogen in kleinen Kunststoffkörbchen die einzelnen Präparate-Packungen gelagert werden. Es wird eine Bescheinigung der Apotheke, vorgelegt, in der bestätigt wird, dass die Bestände überprüft und das Betreuerteam zum richtigen Umgang mit Arzneimitteln geschult wurde ( ). Lagerung und Bevorratung wird für einen Bewohner überprüft und ist einwandfrei. Büro/Stützpunkt (für alle drei Gruppen): Für einen Bewohner wird konkret die einsortierte Zahl der Medikamente überprüft. Sie stimmt mit dem Eintrag in der Medikamentenliste überein. Mitgeteilt wird, dass von der jeweilig zuständigen Fachkraft die Medikamente dann an den Bewohner abgegeben werden. Die Einnahme werde überwacht. Vorgelegt wird ein Arztbericht-Dokumentationsblatt. Hier werden Arztbesuche und Verordnungen eingetragen, vom Arzt abgezeichnet und auch die Wiedervorstellung festgelegt. Zur Bezugsbetreuung wird folgendes mitgeteilt: Auf jeder Gruppe sind zwei Fachkräfte als Leitung tätig, die sich gegenseitig vertreten. Jede dieser beiden Kräfte habe 5 Bewohner als besondere Bezugsbewohner zugeordnet erhalten.
8 8 Die Medikamentengabe werde in einem größeren Zeitraum durchgewechselt, damit jede Fachkraft den Bezug zum Verteilen nicht verliere. Die Bezugsbetreuerin sei bei ihren Bewohnern konkret zuständig für die Organisation der Arztbesuche bzw. für den Bereich Gesundheitsfürsorge, die Regelung des Taschengeldes bzw. generell die Geldverwaltung. Die Förderpläne werden ebenfalls vom jeweiligen Bezugsbetreuer erstellt. Heizraum/Warmwasseraufbereitung: Im Heizraum findet sich ein Buderus-Heizkessel und ein großer zentraler Wasserboiler. Der Rücklauf besitzt eine Pumpe und einen Hahn zur Wasserabnahme (Legionellenprobe). Das Boiler-Thermometer zeigt eine Temperatur von 73 C. Der Heizkreislauf zeigt am Vorlauf eine Temperatur von 75 C und am Rücklauf von 60 C. Das Warmwasser wird über 70 C aufgeheizt. Die Ausgangstemperatur des Warmwasserboilers liegt über 70 C, die Rücklauftemperatur kann nicht abgelesen werden, per Handmessung vermutlich über 60 C. Der Boilerinhalt dürfte bei Liter liegen. Einzelzimmer 1. Stock: Einzelzimmer mit eigener Sanitäreinheit, ansprechend. Am Handwaschbecken steigt die Warmwassertemperatur von ca. 26 C innerhalb von 20 Sekunden auf 40 C und anschließend in etwa 1 Minute auf 60 C. Die Endtemperatur beträgt 62 C. Das Waschbecken besitzt eine Einhebelmischbatterie. Die Dusche besitzt eine Unterflureinhebelmischbatterie. Bei maximalwarm geöffneter Hebelstellung beginnt die Messung bei 26 C, bereits nach 5 Sekunden werden etwa 40 C erreicht, nach 30 Sekunden 55 C und nach etwa 50 Sekunden 65 C. Dann wird die Messung abgebrochen. Die Armatur besitzt offensichtlich keine Temperaturbegrenzung. Einzelzimmer 2. Stock: Bei der Temperaturmessung am Handwaschbecken beginnt die Temperatur bei ca. 21 C, nach 30 Sekunden 26 C, nach 60 Sekunden 27 C. Die Temperatur steigt hier nicht höher (es ist unklar, ob die Armatur einen Temperaturbegrenzer besitzt bzw. dieser keine höhere Temperatur zulässt oder ob generell hier eine unzureichende Warmwassertemperatur ankommt). Bei der Hand-Temperaturmessung am Eckventil ist die Warmwasserzuleitung nur handwarm. Bei der Temperaturmessung an der Dusche zeigt sich folgende Situation: Die Unterflureinhebelmischbatterie scheint einen Temperaturbegrenzer zu besitzen bzw. sie kann nur wenig nach links gedreht werden. Bei max. geöffnetem Zustand beträgt die Temperatur nach ca. 15 Sekunden 24 C, sie steigt nach 1 Min. auf 25 C und bleibt bei dieser Temperatur auch nach etwa 2 Minuten. Das Wasser ist handwarm, kühl. Ein Duschen ist bei dieser Temperatur sicher nicht günstig. Hier wäre zu klären, ob die Temperaturbegrenzung richtig eingestellt ist oder ob kein ausreichender Anschluss an die Warmwasserzufuhr gegeben ist. Mitgeteilt wird, dass von der Bewohnerin bisher keine Klagen vorgetragen wurden. Einzelzimmer 2. Stock: Hier steigt bei der Warmwassertemperaturmessung der Dusche bei max. eingeschlagenem Hebel die Temperatur von ca. 21 C kontinuierlich an, im Zeitraum von etwa 2 Min. auf 51 C. Bei der überlassenen Warmwassertemperaturmessliste handelt es sich vermutlich um Endtemperaturwerte, die nach mehreren Minuten Ablaufzeit und max. warm eingestellter Armatur an der Dusche erreicht werden. Sie unterscheiden sich sehr stark. Die höchsten mitgeteilten Werte liegen bei 72 C und die niedrigsten bei ca. 32 C, vermutlich abhängig von der jeweiligen Temperaturbegrenzereinstellung. Ein Nachjustieren für jedes einzelne Zimmer wird empfohlen.
9 9 Küche, 2. Stock: Im Vergleich zur Vorbegehung findet sich eine neue Edelstahlküche mit modernem Großküchengerät, einschließlich Konvektomat, industrieller Spülmaschine, großem Edelstahlherd usw.. Sehr ansprechende und in hauswirtschaftlicher Hinsicht optimale Situation. Einzelne Schübe und Kästchen der Küchenzeile werden überprüft. Sie sind sehr sauber. Lediglich einzelne Türchen sind locker und müssen nachjustiert werden. Stationsbad, 2. Stock: Hier findet sich eine freistehende Kunststoffbadewanne, von allen Seiten zugänglich. An der Badewannenarmatur wird eine Temperaturmessung durchgeführt. Sie beginnt bei 23 C und erreicht relativ rasch, in etwa 25 Sek., über 50 C, nach etwa 60 Sek. 65 C und nach 90 Sek. die Endtemperatur mit 69 C. Die Badewanne wirkt sauber. Das Bad besitzt einen Patienten- Deckenlifter. Vorhanden ist weiter eine behindertengerechte, überfahrbare Toilette, bds. ausgestattet mit abklappbaren Stützgriffen. Vorhanden ist ein stabiler, gut zu reinigender Duschstuhl. Ebenfalls günstig ist unmittelbar neben dem Eingang ein Vorbereitungs- bzw. Arbeitsbereich, ausgestattet mit Handtuchspender, wandbefestigtem Desinfektionsmittel-spender und Handreinigungsmittelspender. Saubere, ansprechende, in hygienischer Hinsicht günstige Gegebenheiten. Zu klären ist hier lediglich die Verbrühungsproblematik. Stationsbad, 1. Stock: Bei der Temperaturmessung an der Badewannenarmatur steigt die Temperatur rasant von 24 C auf 69 C innerhalb von 15 Sek. und erreicht mit etwa 71 C die Endtemperatur nach weiteren wenigen Sekunden. Die Armatur besitzt offensichtlich keine Temperaturbegrenzung. Ansonsten zeigt das Bad in etwa dieselben Gegebenheiten wie im 2. Stock. Es findet sich ein sachgerecht ausgestattetes Händewaschbecken mit entsprechenden Spendern. Hier findet sich kein Deckenlifter, sondern ein fahrbarer Badelifter. In hygienischer Hinsicht einwandfreie Gegebenheiten. Multiresistente Keime: Von einer Hauswirtschaftsfachkraft wird mitgeteilt, dass in den letzten Jahren kein Heimbewohner mit einer besonderen MRE-Problematik im Haus betreut werden musste. Entsprechende Standards werden aber vorgehalten. Abschlussbesprechung Die Ergebnisse werden im kleinen Kreis erörtert. Mitgeteilt wird, dass eine hohe Boilertemperatur eingestellt werden musste, um eine ausreichende Warmwassermenge zur Verfügung zu stellen. Von den Heimbewohnern werde viel geduscht. Angeregt wird, dass besonders in den Stationsbädern Thermostatarmaturen nachgerüstet werden. Bemerkung: Bei einer Warmwassertemperatur über 55 C ist nach wenigen Sekunden ein Verbrühen möglich. Bei 60 C tritt eine reversible Hitzeschädigung der Haut nach 2-3 Sek. und eine irreversible Hitzeschädigung nach ca. 5 Sekunden (bei 65 C bereits nach 1-2 Sek.) auf. Da gesunde und behinderte Heimbewohner in der Regel über ausreichende Schutzreflexe verfügen ist bei Handwaschbecken mit zu heiß eingestellter Temperatur auch wenn nach we-
10 10 nigen Sekunden die Endtemperatur erreicht wird davon auszugehen, dass dem Bewohner genügend Zeit bleibt, richtig zu reagieren (z. B. die Hand zurückzuziehen) und eine Verbrühung damit zu vermeiden. Aus unserer Sicht ist deshalb bei den Handwaschbecken ein Verbrühen in der Regel nicht zu erwarten. Angeregt wird, in den Stationsbädern die Badewannen mit Thermostatarmaturen auszustatten, die eine max. Temperatur von C zulassen. Ein Verbrühen ist bei diesen Temperaturen nicht möglich bzw. diese Temperaturen müssten stundenlang einwirken. Werden in einem Warmwasserverteilungssystem in höheren Konzentrationen Legionellen nachgewiesen bzw. liegt eine Legionellenproblematik vor, werden thermostatgeregelte Mischarmaturen regelmäßig auch kritisch beurteilt. So teilte ein Vertreter einer Krankenhausgesellschaft mit, dass in ihren Kliniken mit Legionellen-Problematik zunehmend diese Armaturen wieder ausgebaut werden, da regelmäßig bei ungleichen Druckverhältnissen ein Übergang vom Kalt- ins Warmwasserverteilungssystem beobachtet wird und damit ggf. ideale Temperaturverhältnisse im Warmwasserschenkel geschaffen werden zur Vermehrung der Legionellen. In den Sanitärbereichen der Zimmer werden Duschen mit Einhebelmischbatterien vorgehalten. Bei diesen Armaturen werden, wie die Messreihen zeigen, bei einzelnen schon nach wenigen Sekunden, hohe Endtemperaturen über 55 C (bis 75 C) bei max. warm eingestellter Armatur erreicht. Bei ungeeigneter bzw. ungeschickter Handhabung und eingeschränkter Mobilität ist ein Verbrühen beim Duschen hier denkbar. Auch wenn nur geeignete Heimbewohner selbständig duschen und bei sachgerechter Unterstützung und Handhabung durch qualifiziertes Personal bisher keine Verbrühungen aufgetreten sind, wird empfohlen, die Duscharmaturen durch temperaturbegrenzte Armaturen zu ersetzen. Cham, Landratsamt, Sg. 33
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