MERKBLATT AUSLÄNDISCHE BILDUNGSNACHWEISE

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "MERKBLATT AUSLÄNDISCHE BILDUNGSNACHWEISE"

Transkript

1 MERKBLATT AUSLÄNDISCHE BILDUNGSNACHWEISE General Certificate of Education (International) Advanced Level / (International) Advanced Subsidiary Level (GCEA-AL/AS) Cornelia Dienlin, Admissions Manager EBS Business School Rheingaustr Oestrich-Winkel Telefon: Cornelia.dienlin@ebs.edu 0 Stand:

2 Studienbewerber mit ausländischen Hochschulzugangsberechtigungen dürfen nach erfolgreichem Durchlaufen des EBS Aufnahmeverfahrens das Studium der Betriebswirtschaftslehre an der EBS Business School erst aufnehmen, wenn ihr Bildungsnachweis als einer inländischen Hochschulzugangsberechtigung gleichwertig anerkannt ist. Informationen über die Bewertung ausländischer Vorbildungsnachweise für deren Anerkennung in Deutschland bietet die Internetseite Die EBS ist nicht berechtigt Anerkennungen auszusprechen. Es ist in der Verantwortung der Bewerber dafür Sorge zu tragen, dass die Anforderungen zur Anerkennung erfüllt sind. Das erfolgreiche Durchlaufen des EBS Aufnahmeverfahrens ersetzt nicht die Pflicht zur Anerkennung der ausländischen Hochschulzugangsberechtigung! Damit ein erworbener ausländischer Bildungsabschluss in den Ländern der Welt zum Hochschulzugang führt, muss er in dem jeweiligen Staat als einer der inländischen Hochschulzugangsberechtigung vergleichbare Schulbildung anerkannt werden. Ob ein im In- oder Ausland erworbener Abschluss einem hessischen Abitur gleichgestellt werden kann, entscheidet das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK) bzw. das gemäß Wohnort jeweils zuständige Kultusministerium. Zuständig für Fragen für Inhaber eines ausländischen Schulabschlusses mit Wohnsitz in Hessen bzw. außerhalb Deutschlands: Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst Rheinstraße Wiesbaden Germany Phone info@hmwk.hessen.de Sobald das Abschlusszeugnis vorliegt, kann es mit den zusätzlich erforderlichen Dokumenten siehe unten an die EBS gesandt werden: EBS Business School Admissions Bachelor Rheingaustraße Oestrich-Winkel Germany Die EBS überprüft die Unterlagen auf Vollständigkeit und leitet sie an das HMWK weiter. Die Anerkennung bzw. Bewertung ist kostenpflichtig und wird dem Bewerber direkt zugesandt. Bei der Antragstellung sind der EBS vorzulegen: Die ausländischen Vorbildungsnachweise in amtlich beglaubigter Kopie nebst Übersetzung (Sekundarschulabschlusszeugnis nebst Noten- und Fächeraufschlüsselung, Studiennachweise bzw. Hochschuldiplom). Die Übersetzung ist von einem in der Bundesrepublik ansässigen vereidigten Dolmetscher / Übersetzer vornehmen zu lassen und in Form beglaubigter Kopien einzureichen, bitte nicht die Originalübersetzung zusenden. Im Ausland kann die Übersetzung auch von einem in der Deutschen Botschaft zugelassenen Übersetzer vorgenommen werden. Ein tabellarischer Lebenslauf, der über die schulische, berufliche, ggf. auch hochschulische Ausbildung ebenso Auskunft gibt wie über die beruflichen Tätigkeiten. Ein Staatsangehörigkeitsnachweis (z. B. öffentlich beglaubigte Kopie des Personalausweises bzw. Reisepasses). Eine Meldebescheinigung im Original oder als beglaubigte Kopie. 1

3 Bei Spätaussiedlern zusätzlich der Nachweis der Anerkennung gem. 15 BVFG in Form einer öffentlich beglaubigten Kopie. Gegebenenfalls eine Erklärung darüber, dass nicht bereits an anderer Stelle ein Antrag auf Bewertung oder Anerkennung gestellt wurde. Den Unterlagen ist ein Anschreiben beizufügen, in dem der Studienwunsch und eventuell auch Termine, die bei der Bewerbung eingehalten werden müssen, anzugeben sind. Von allen Studienbewerbern, die ihr Hochschulzugangszeugnis nicht an einer deutschsprachigen Schule im Ausland erworben haben, wird ferner der Nachweis hinreichender Deutschkenntnisse erwartet. Dieser Nachweis ist nicht erforderlich bei einem Studium unseres englischsprachigen Bachelor-Programms an der EBS Business School. Nichtdeutschsprachige Bewerber nehmen zu Studienbeginn aber an den entsprechenden Deutschsprachkursen teil. Um spätere Überraschungen auszuschließen, sollte man sich bereits vor einem Schulwechsel ins Ausland unbedingt mit der jeweils zuständigen deutschen Kultusbehörde in Verbindung setzen und prüfen lassen, ob der angestrebte Schulabschluss anerkennungsfähig ist. In Frage kommen dabei vor allem der Status der Schule, die Anzahl der Schuljahre, die gewählte Fächerkombination sowie die zu erzielenden Abschlussnoten. Solche Beratungen im Vorfeld sind, anders als die später vorzunehmende Zeugnisprüfung und -anerkennung, gebührenfrei. Sollte Ihr Abschluss nicht anerkannt werden, führt unter Umständen das Bestehen der Feststellungsprüfung (FSP) nach dem einjährigen Besuch des Studienkollegs an einer deutschen Universität zur Hochschulzugangsberechtigung. Sollten Sie über ausreichende Deutschkenntnisse (Level B1) verfügen, können Sie an dem deutschsprachigen Kurs z.b. an der Universität Frankfurt teilnehmen. Informationen hierzu finden Sie unter Bei keinen oder nur sehr geringen Deutschkenntnissen, bietet die Cologne Business School eine entsprechende englischsprachige Vorbereitung und FSP an. Weitergehende Informationen erhalten Sie unter Dieses Dokument bietet eine erste Orientierung, kann aber, darauf möchten wir an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich hinweisen, die Vorab-Beratung und Prüfung durch die zuständigen Kultusbehörden nicht ersetzen! 2

4 Für den Zugang von Studienbewerberinnen und -bewerbern mit Sekundarschulabschlüssen aus dem Vereinigten Königreich: England, Wales und Nordirland zum Studium an deutschen Hochschulen gelten ab dem Wintersemester 2003/2004 folgende Bewertungsvorschläge: Ein International Advanced Level ist einem Advanced Level und ein International Advanced Subsidiary Level ist einem Advanced Subsidiary Level gleichgestellt. Das Zeugnis General Certificate of Education Advanced Level (GCE AL) in Verbindung mit dem General Certificate of Education Advanced Subsidiary Level (GCE AS) oder in Verbindung mit dem Advanced International Certificate of Education (AICE) oder in Verbindung mit dem Cambridge-PreU (siehe Ziffer 4) eröffnet den direkten, fachgebundenen Hochschulzugang, sofern die Grundvoraussetzungen sowie die fachspezifischen Voraussetzungen erfüllt sind. 1.1 Grundvoraussetzungen Nachzuweisen sind vier Prüfungsfächer, die voneinander unabhängig sein und allgemeinbildenden, nicht berufsbildenden Inhalt haben müssen. Unter diesen Prüfungsfächern müssen folgende Fächer vertreten sein: eine Sprache (bei der Entscheidung über das Vorliegen der Voraussetzungen für den Zugang zu einer bestimmten Hochschule und über die Berechtigung zum Studium in der von einer Studienbewerberin/einem Studienbewerber gewünschten Fachrichtung wird der Nachweis des GCE A-Level/AS-Level "German" auch bei Studienbewerberinnen und -bewerbern mit deutscher Staatsangehörigkeit und Deutsch als Muttersprache berücksichtigt) Mathematik oder eine der Naturwissenschaften Biologie, Chemie oder Physik Mindestens drei der vier Fächer müssen auf dem Niveau des General Certificate of Education Advanced Level (GCE AL) bestanden sein, für das vierte Fach ist das Niveau des General Certificate of Education Advanced Subsidiary Level (GCE AS) hinreichend. 1.2 Fachspezifische Anforderungen für wirtschaftswissenschaftliche Studiengänge auf dem GCE-Advanced Level: ein Fach, das der ausgewählten Studienrichtung entspricht (Sociel Studies, History, Geography, Business Studies oder Economics) ein GCE-Advanced Level im Fach Mathematik 3

5 1.3 Zusätzliche Maßgaben, die die Anforderungen gemäß Ziffer 1.2 nicht ersetzen: a) Zwei Fächer auf dem Niveau des GCE-Advanced Subsidiary Level können anstelle eines GCE-Advanced Level in die Bewertung einbezogen werden. b) Die Fachleistungen der mindestens 5 Fächer im AICE sind als Einzelfächer auf dem Niveau des Advanced Subsidiary Level zu bewerten. Bei der Vorlage eines AICE sind für den Hochschulzugang darüber hinaus nur zwei dieser 5 Fächer im GCE Advanced Level nachzuweisen, da obige Besonderheit (2 AS Fächer können ein AL Fach ersetzen) beim AICE den Regelfall darstellt. c) Nachweise von GCE AS/AL Prüfungsfächern, die dem berufsbildenden Bereich zugeordnet werden, können im Einzelfall nach Rückfrage bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen anerkannt werden. d) Die seit 2002 ebenfalls als Advanced Level (A) bezeichneten Prüfungen im Rahmen des Vocational Certificate of Education (VCE) - früher als Advanced General National Vocational Qualifications (Advanced GNVQs) bekannt -, werden für den Hochschulzugang in der Bundesrepublik Deutschland nicht berücksichtigt. e) Die sogennanten Key skills" auf Level 1,2,3 und 4 in den Bereichen Application of Number", Communication" und Information Technology" können in der Regel auf Level 3 durch zusätzliche Leistungen im Rahmen des GCE AL Unterrichts erworben werden. Diese werden von britischen Universitäten beim Hochschulzugang herangezogen, werden jedoch im Rahmen des Hochschulzugangs in der Bundesrepublik Deutschland nicht berücksichtigt. f) Eine Sprachprüfung im Fach Englisch, die nicht im Rahmen von GCE AL/AS Prüfungen abgelegt worden ist, kann nicht als Ersatz für ein Fach im GCE AL/AS gewertet werden. g) Sofern die Prüfungsleistungen durch vorläufige Ergebnismitteilungen Statement of Results" bzw. Candidate Statement of Provisional Results" der Awarding Bodies (Prüfungsbehörden) und/oder der Examinations Centres (Prüfungszentren) dokumentiert werden, können diese als Grundlage für die Entscheidung über die Hochschulzugangsqualifikation herangezogen werden. Die Bewerberinnen und Bewerber werden jedoch verpflichtet, die offiziellen Prüfungszeugnisse bis zum Beginn des zweiten Studiensemesters vorzulegen. 2. In den Fällen, in denen eine Beratung durch die zuständige deutsche Stelle auf der Grundlage der bis dahin geltenden Bewertungsvorschläge erfolgt ist, wird im Rahmen des Vertrauensschutzes entschieden, ob eine Einstufung nach den Bewertungsvorschlägen Vereinigtes Königreich: England, Wales und Nordirland von 1997 in der Fassung von 2001 oder nach den Bewertungsvorschlägen Vereinigtes Königreich: England, Wales und Nordirland in der neuen Fassung günstiger ist. 3. Auswirkungen des verkürzten gymnasialen Bildungsganges (G8) Dauer des Schulbesuchs: Im Regelfall wird bei der Bewertung von 12 aufsteigenden Schuljahren ausgegangen. Sofern diese Bedingung nicht erfüllt ist, gibt es folgende Alternativen: a) Zur Anerkennung als Hochschulzugangsberechtigung ist das erfolgreiche Ablegen einer zusätzlichen Prüfung gemäß der Rahmenordnung für den Hochschulzugang mit ausländischen Bildungsnachweisen, für die Ausbildung an den Studienkollegs und für die Feststellungsprüfung" (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom in der jeweils geltenden Fassung) erforderlich. Die Anerkennung als Hochschulzugangsberechtigung wird auch möglich durch ein erfolgreiches Hochschulstudium von mindestens einem Jahr in einem Land, dessen Reifezeugnisse in Deutschland den Hochschulzugang direkt oder nach einem einjährigen erfolgreichen Studium eröffnen. 4

6 b) Zur Anerkennung als unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung sind im Zeugnis der zuletzt besuchten deutschen Schule durchschnittlich gute" Leistungen nachzuweisen. 4. Cambridge Pre-U -Qualifikationen a) Für den Zugang von Studienbewerberinnen und -bewerbern mit Cambridge Pre-U"- Qualifikationen zum Studium an deutschen Hochschulen gelten die Grundvoraussetzungen (siehe Ziffer 1.1) und die fachspezifischen Anforderungen für einzelne Studienbereiche (siehe Ziffer 1.2) der Bewertungsvorschläge Vereinigtes Königreich: England, Wales und Nordirland unverändert. b) Dabei werden ein Cambridge Pre-U Principle Subject einem GCE Advanced Level und ein Cambridge Pre-U Short Course einem GCE Advanced Subsidiary Level gleichgestellt. c) Das Cambridge Pre-U -Fach Global Perspectives and Independent Research" kann einen GCE Advanced Subsidiary Level ersetzen, wenn ein Cambridge Pre-U Diploma nachgewiesen wird und die Grundvoraussetzungen sowie die fachspezifischen Anforderungen bereits durch die übrigen Fächer erfüllt sind. Die weiteren Maßgaben sind bei den zuständigen Kultusbehörden zu erfragen. 5

MERKBLATT AUSLÄNDISCHE BILDUNGSNACHWEISE. High School Diploma (HSD), USA

MERKBLATT AUSLÄNDISCHE BILDUNGSNACHWEISE. High School Diploma (HSD), USA MERKBLATT AUSLÄNDISCHE BILDUNGSNACHWEISE High School Diploma (HSD), USA Cornelia Dienlin, Admissions Manager EBS Business School Rheingaustr. 1 65375 Oestrich-Winkel Telefon: +49 611 7102 1566 Cornelia.dienlin@ebs.edu

Mehr

Merkblatt ausländische Bildungsnachweise zu International Baccalaureate Diploma (IB)

Merkblatt ausländische Bildungsnachweise zu International Baccalaureate Diploma (IB) Merkblatt ausländische Bildungsnachweise zu International Baccalaureate Diploma (IB) Studienbewerber mit ausländischen Hochschulzugangsberechtigungen dürfen nach erfolgreichem Durchlaufen des EBS Aufnahmeverfahrens

Mehr

MERKBLATT AUSLÄNDISCHE BILDUNGSNACHWEISE. International Baccalaureate Diploma (IB)

MERKBLATT AUSLÄNDISCHE BILDUNGSNACHWEISE. International Baccalaureate Diploma (IB) MERKBLATT AUSLÄNDISCHE BILDUNGSNACHWEISE International Baccalaureate Diploma (IB) Cornelia Dienlin, Admissions Manager EBS Business School Rheingaustr. 1 65375 Oestrich-Winkel Telefon: +49 611 7102 1566

Mehr

MERKBLATT AUSLÄNDISCHE BILDUNGSNACHWEISE : International Baccalaureate Diploma (IB)

MERKBLATT AUSLÄNDISCHE BILDUNGSNACHWEISE : International Baccalaureate Diploma (IB) MERKBLATT AUSLÄNDISCHE BILDUNGSNACHWEISE : International Baccalaureate Diploma (IB) Cornelia Dienlin, Admissions Manager EBS Business School Rheingaustr. 1 65375 Oestrich-Winkel Telefon: +49 611 7102 1566

Mehr

Zulassungssatzung der Universität Heidelberg für den konsekutiven Masterstudiengang Chemie

Zulassungssatzung der Universität Heidelberg für den konsekutiven Masterstudiengang Chemie Zulassungssatzung der Universität Heidelberg für den konsekutiven Masterstudiengang Chemie Auf Grund von 63 Abs. 2, 60 Abs. 2 Nr. 2 und 29 Abs. 2 und Abs. 5 des Landeshochschulgesetzes in der Fassung vom

Mehr

Gültigkeit ab WiSe 2014/15 ZULASSUNGSORDNUNG

Gültigkeit ab WiSe 2014/15 ZULASSUNGSORDNUNG 1 ZULASSUNGSORDNUNG für die Bachelorstudiengänge des Fachbereichs Design der Hochschule Fresenius, University of Applied Sciences, in der Fassung vom 07.08.2014 Aufgrund des 20 Abs. 1 Hessisches Hochschulgesetz

Mehr

Vereinbarung über die Anerkennung des International Baccalaureate Diploma/ Diplôme du Baccalauréat International

Vereinbarung über die Anerkennung des International Baccalaureate Diploma/ Diplôme du Baccalauréat International Anlage Vereinbarung über die Anerkennung des International Baccalaureate Diploma/ Diplôme du Baccalauréat International (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.03.1986 i. d. F. vom 02.03.2017) Seite

Mehr

Vereinbarung über die Anerkennung des International Baccalaureate Diploma/ Diplôme du Baccalauréat International

Vereinbarung über die Anerkennung des International Baccalaureate Diploma/ Diplôme du Baccalauréat International Vereinbarung über die Anerkennung des International Baccalaureate Diploma/ Diplôme du Baccalauréat International (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.03.1986 i.d.f. vom 02.03.2017) Seite 2 Vereinbarung

Mehr

Selbstverständlich ist eine Hochschulzulassung auch für Bewerber mit Abitur oder Fachhochschulreife möglich.

Selbstverständlich ist eine Hochschulzulassung auch für Bewerber mit Abitur oder Fachhochschulreife möglich. Hinweisee zur Hochschulzulassung I. Studium mit und ohne Abitur oder Fachhochschulreife Das Studienangebot der VWA Hochschule richtet sich an Berufstätige, die nach einem berufsbegleitenden Hochschulstudium

Mehr

Antrag auf Zulassung eines Studienplatzes für den Studiengang Master of Science (M.Sc.) Volkswirtschaftslehre

Antrag auf Zulassung eines Studienplatzes für den Studiengang Master of Science (M.Sc.) Volkswirtschaftslehre Antrag auf Zulassung eines Studienplatzes für den Studiengang Master of Science (M.Sc.) Volkswirtschaftslehre Ende der Bewerbungsfrist ist der 15.7.2016 Bei der Frist handelt es sich um eine Ausschlussfrist.

Mehr

Dritte Änderungssatzung zur Immatrikulationsordnung der Universität Leipzig

Dritte Änderungssatzung zur Immatrikulationsordnung der Universität Leipzig 6/30 Universität Leipzig Dritte Änderungssatzung zur Immatrikulationsordnung der Universität Leipzig Vom 19. Juli 2005 Die Universität Leipzig erlässt folgende Dritte Änderungssatzung zur Immatrikulationsordnung

Mehr

Master of Multichannel Trade Management in Textile Business

Master of Multichannel Trade Management in Textile Business Studentensekretariat Bewerbernummer.:... Eingangsdatum... Bewerbung für den Studiengang Master of Multichannel Trade Management in Textile Business für das Sommersemester 2008 Bewerbungsfrist von 01.12.2007

Mehr

Checkliste Promotion: Ausländische Bildungsabschlüsse

Checkliste Promotion: Ausländische Bildungsabschlüsse Checkliste Promotion: Ausländische Bildungsabschlüsse Laut Promotionsordnungen Dr. rer. nat., Dr. phil. und Dr. rer. pol. des Fachbereichs 4 müssen für die Annahme als Doktorand_in bzw. für die Zulassung

Mehr

Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 18/2012 vom 20. Februar 2012

Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 18/2012 vom 20. Februar 2012 Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 18/2012 vom 20. Februar 2012 Zulassungsordnung des Bachelor-Fernstudiengangs Öffentliche Verwaltung (ÖV-FS) des Fachbereichs Allgemeine

Mehr

Ordnungen der Cusanus Hochschule 5. Zulassungsordnung der Cusanus Hochschule. Datum: 2. Juni 2015

Ordnungen der Cusanus Hochschule 5. Zulassungsordnung der Cusanus Hochschule. Datum: 2. Juni 2015 Ordnungen der Cusanus Hochschule 5 Zulassungsordnung der Cusanus Hochschule Datum: 2. Juni 2015 Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Gründungssenats der Cusanus Hochschule vom 27. Mai 2015 und unterzeichnet

Mehr

Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus und fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen (siehe Seite 5) bei.

Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus und fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen (siehe Seite 5) bei. Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus und fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen (siehe Seite 5) bei. Name, Vorname: Posteingang (wird von der Berufsakademie eingetragen): Abschluss aus Land: A

Mehr

Pädagogische Hochschule Heidelberg

Pädagogische Hochschule Heidelberg Pädagogische Hochschule Heidelberg Matrikel-Nummer Antrag auf Zulassung zum Wintersemester 20 / Sommersemester 20 für ausländische Studienbewerber/innen aus Nicht-EU-Staaten Hinweis: Bitte beachten Sie,

Mehr

Vereinbarung über die Anerkennung des International Baccalaureate Diploma/ Diplôme du Baccalauréat International

Vereinbarung über die Anerkennung des International Baccalaureate Diploma/ Diplôme du Baccalauréat International Vereinbarung über die Anerkennung des International Baccalaureate Diploma/ Diplôme du Baccalauréat International (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.03.1986 i.d.f. vom 01.10.2015) Seite 2 Vereinbarung

Mehr

Merkblatt ausländische Bildungsnachweise

Merkblatt ausländische Bildungsnachweise Merkblatt ausländische Bildungsnachweise Studienbewerber mit ausländischen Hochschulzugangsberechtigungen dürfen nach erfolgreichem Durchlaufen des ebs Aufnahmeverfahrens das Studium der Betriebswirtschaftslehre

Mehr

Rechtsverbindlich ist ausschließlich die im Intranet zur Verfügung gestellte Fassung. Allgemeine Zulassungsbestimmungen

Rechtsverbindlich ist ausschließlich die im Intranet zur Verfügung gestellte Fassung. Allgemeine Zulassungsbestimmungen Rechtsverbindlich ist ausschließlich die im Intranet zur Verfügung gestellte Fassung Allgemeine Zulassungsbestimmungen für die Studiengänge an der staatlich anerkannten, privaten für den Fachbereich: Wirtschaft

Mehr

Berufliches Gymnasium

Berufliches Gymnasium Berufliches Gymnasium Bildungsgang Wirtschaft (Wirtschaftsgymnasium) Abschluss: Allgemeine Hochschulreife (Abitur) Berufsbildende Schule August-Croissant-Straße 27 76829 Landau in der Pfalz Fon +49 (0)

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Nr. 28/2016 veröffentlicht am: 10.06.2016 Satzung zur Durchführung des Hochschulauswahlverfahrens für ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber für den Studiengang Medizin

Mehr

Mitteilungsblatt. der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 48/2015 vom 26. November 2015

Mitteilungsblatt. der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 48/2015 vom 26. November 2015 Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 48/2015 vom 26. November 2015 Zulassungsordnung des Master-Studiengangs Immobilien- und Vollstreckungsrecht des Fachbereichs Rechtspflege

Mehr

U N I V E R S I T Ä T K O N S T A N Z

U N I V E R S I T Ä T K O N S T A N Z (in der Fassung vom 14. Juli 2017 und der Änderung vom 9. Mai 2018) 1 Anwendungsbereich Diese Satzung regelt den Zugang von Studienbewerberinnen und -bewerbern zum 1. Fachsemester der zulassungsfreien

Mehr

Merkblatt - Anerkennung von allgemeinbildenden Schulabschlüssen

Merkblatt - Anerkennung von allgemeinbildenden Schulabschlüssen Merkblatt - Anerkennung von allgemeinbildenden Schulabschlüssen Die Verfahren für die Bewertung von Schulabschlüssen kosten nichts. Es fallen aber Kosten für beglaubigte Kopien und ggf. Übersetzungen an.

Mehr

Zugangs-/ Zulassungs- und Auswahlsatzung

Zugangs-/ Zulassungs- und Auswahlsatzung Schellingstrasse 24 D-70174 T +49 (0)711 8926 0 F +49 (0)711 8926 2666 www.hft-stuttgart.de info@hft-stuttgart.de Hochschule für Technik Zugangs-/ Zulassungs- und Auswahlsatzung Master Umweltorientierte

Mehr

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre an der Ludwig-Maximilians-Universität München

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre an der Ludwig-Maximilians-Universität München Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 18. Februar 2010 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung

Mehr

Nichtamtliche Lesefassung der Auswahlsatzung

Nichtamtliche Lesefassung der Auswahlsatzung Nichtamtliche Lesefassung der Auswahlsatzung Satzung der Universität Mannheim für das hochschuleigene Auswahlverfahren im Studiengang Betriebswirtschaftslehre (Bachelor of Science) vom 29. 04. 2008 (Bekanntmachungen

Mehr

ACHTUNG-WICHTIG!! zweigeteilte

ACHTUNG-WICHTIG!! zweigeteilte ACHTUNG-WICHTIG!! Bitte beachten Sie das zweigeteilte Bewerbungsverfahren für die Hochschule für Musik Mainz und die Johannes Gutenberg-Universität Mainz Bewerbungsverfahren Bitte beachten Sie, dass es

Mehr

Aktenzeichen (wird von der Behörde vergeben): Posteingangsstempel (wird von der Behörde vergeben):

Aktenzeichen (wird von der Behörde vergeben): Posteingangsstempel (wird von der Behörde vergeben): Name, Vorname: Aktenzeichen (wird von der Behörde vergeben): D42-6639/ Abschluss aus Land: Posteingangsstempel (wird von der Behörde vergeben): Antragsteller aus dem Bereich der Regionalstelle Bautzen,

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung 2008 Ausgegeben Karlsruhe, den 26. Mai 2008 Nr. 17 I n h a l t Seite Satzung der Universität Karlsruhe (TH) für das 60 hochschuleigene Auswahlverfahren in dem Studiengang Chemieingenieurwesen

Mehr

A n t r a g. Bitte lesen Sie die beigefügten Hinweise (Anlage 3), bevor Sie den Antrag ausfüllen.

A n t r a g. Bitte lesen Sie die beigefügten Hinweise (Anlage 3), bevor Sie den Antrag ausfüllen. A n t r a g auf Umwandlung eines ausländischen Hochschulgrades in einen entsprechenden deutschen Grad gemäß 44 Abs. 1 Satz 4 des Gesetzes über die Freiheit der Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches

Mehr

Allgemeine Zulassungsbestimmungen

Allgemeine Zulassungsbestimmungen Allgemeine Zulassungsbestimmungen für die Studiengänge an der staatlich anerkannten, privaten für den Fachbereich: Wirtschaft Medien in der Fassung vom 30.07.04 Inhaltsverzeichnis Zulassungsvoraussetzungen...

Mehr

Vereinbarung über die Anerkennung des "International Baccalaureate Diploma/ Diplôme du Baccalauréat International"

Vereinbarung über die Anerkennung des International Baccalaureate Diploma/ Diplôme du Baccalauréat International Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland - II A /Sw - Vereinbarung über die Anerkennung des "International Baccalaureate Diploma/ Diplôme du Baccalauréat

Mehr

In der Fassung der ersten Änderungsordnung vom 01.12.2014

In der Fassung der ersten Änderungsordnung vom 01.12.2014 Hochschule Bochum Bochum, 02.05.2014 Az. : 4.51 - Ho Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen besonderen Vorbildung für die Masterstudiengänge Accounting, Auditing and Taxation, Accounting and

Mehr

Zulassungssatzung der Universität Heidelberg für den Master-Studiengang Deutsch als Zweitsprache

Zulassungssatzung der Universität Heidelberg für den Master-Studiengang Deutsch als Zweitsprache Universität Heidelberg Seite 197 Zulassungssatzung der Universität Heidelberg für den Master-Studiengang Deutsch als Zweitsprache vom 27. Februar 2014 Auf Grund von 63 Abs. 2, 60 Abs. 2 Nr. 2 und 29 Abs.

Mehr

U N I V E R S I T Ä T K O N S T A N Z

U N I V E R S I T Ä T K O N S T A N Z U N I V E R S I T Ä T K O N S T A N Z (in der Fassung vom 21. März 2019) 1 Anwendungsbereich Diese Satzung regelt den Zugang von Studienbewerberinnen und -bewerbern zum 1. Fachsemester der zulassungsfreien

Mehr

- Beschluss der Kultusministerkonferenz vom i. d. F. vom

- Beschluss der Kultusministerkonferenz vom i. d. F. vom Zugang von ausländischen Studienbewerberinnen und Studienbewerbern mit ausländischem Bildungsnachweis zum Studium an deutschen Hochschulen: Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse - Beschluss der Kultusministerkonferenz

Mehr

Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften. Geltungsbereich. (1) Diese Verordnung gilt für Abendgymnasien und Kollegs (Schulen des Zweiten Bildungsweges).

Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften. Geltungsbereich. (1) Diese Verordnung gilt für Abendgymnasien und Kollegs (Schulen des Zweiten Bildungsweges). Verordnung über das Abendgymnasium und das Kolleg Vom 14. Juli 1999 (GVBl. LSA S. 216), zuletzt geändert durch Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Abendgymnasium und das Kolleg vom 22.

Mehr

Technische Universität Dresden. Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus

Technische Universität Dresden. Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus Technische Universität Dresden Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus Ordnung über die Durchführung des Auswahlverfahrens zur Vergabe von Studienplätzen durch die Hochschule im Studiengang Medizin Vom

Mehr

O R D N U N G zur Feststellung der Eignung für den Aufbaustudiengang Komposition an der Folkwang-Hochschule Essen. Vom 30.

O R D N U N G zur Feststellung der Eignung für den Aufbaustudiengang Komposition an der Folkwang-Hochschule Essen. Vom 30. 1 O R D N U N G zur Feststellung der Eignung für den Aufbaustudiengang Komposition an der Folkwang-Hochschule Essen Vom 30. März 2000 Aufgrund des 2 Abs. 4, des 36 Abs. 1 und 2 und des 41 Abs. 1 des Gesetzes

Mehr

Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern

Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern Nr. A 522/14/Zü Informationen für Schüler einer Internationalen Schule (Erwerb eines IB-Diplomas) Die Zeugnisanerkennungsstelle hat unter anderem die Aufgabe, ausländische Zeugnisse auf ihre Gleichwertigkeit

Mehr

1 Anwendungsbereich. 2 Fristen

1 Anwendungsbereich. 2 Fristen Satzung der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg für das universitätseigene Auswahlverfahren im Studiengang Rechtswissenschaft (Abschlussziel: Erste Juristische Prüfung) Auf Grund des 6 Absatz 1 und 2

Mehr

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Hinweise: Bitte füllen Sie diesen Antrag vollständig aus ( 15 BQFG). Die mit * gekennzeichneten Felder können Sie freiwillig ausfüllen Sie ermöglichen eine schnellere

Mehr

Wichtiger Hinweis: Vorläufige, nicht amtliche Fassung der nachfolgenden Zulassungsatzung (Stand: Beschlussfassung des Senats vom 12.

Wichtiger Hinweis: Vorläufige, nicht amtliche Fassung der nachfolgenden Zulassungsatzung (Stand: Beschlussfassung des Senats vom 12. Wichtiger Hinweis: Vorläufige, nicht amtliche Fassung der nachfolgenden Zulassungsatzung (Stand: Beschlussfassung des Senats vom 12. Mai 2010) Zulassungssatzung der Universität Hohenheim für den konsekutiven

Mehr

Wirtschaftspsychologie

Wirtschaftspsychologie Schellingstrasse 24 D-70174 T +49 (0)711 8926 0 F +49 (0)711 8926 2666 www.hft-stuttgart.de info@hft-stuttgart.de Hochschule für Technik Zugangs-/ Zulassungs- und Auswahlsatzung Wirtschaftspsychologie

Mehr

Studienangebote mit hochschuleigenen Auswahlverfahren

Studienangebote mit hochschuleigenen Auswahlverfahren HRK 15 Jahre Akademische Prüfstelle in China: Erfolgsmodell oder Stolperstein für den akademischen Austausch Studienangebote mit hochschuleigenen Auswahlverfahren Referatsleiter Ausländerstudium und Anerkennung

Mehr

Rahmenvereinbarung. über die Ausbildung und Prüfung. für ein Lehramt der Grundschule bzw. Primarstufe. (Lehramtstyp 1)

Rahmenvereinbarung. über die Ausbildung und Prüfung. für ein Lehramt der Grundschule bzw. Primarstufe. (Lehramtstyp 1) Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für ein Lehramt der Grundschule bzw. Primarstufe (Lehramtstyp 1) (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 28.02.1997 i. d. F. vom 10.10.2013) Sekretariat

Mehr

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Ausbildung Tel.: 0651 207-265 Fax: 0651 207-215 E-Mail: jrauschenbach@hwk-trier.de Stand: 09/14 Hinweise: Bitte füllen Sie diesen Antrag vollständig aus ( 15 BQFG).

Mehr

1 Allgemeinbildende Abschlüsse der Klassen 9 und 10

1 Allgemeinbildende Abschlüsse der Klassen 9 und 10 Allgemeine Hinweise zur Externenprüfung 1 Allgemeinbildende Abschlüsse der Klassen 9 und 10 Die folgenden schulischen Abschlüsse der Sekundarstufe I können außerhalb einer öffentlichen Schule durch eine

Mehr

Zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen als Lehrerin oder Lehrer für eine Tätigkeit im Land Sachsen-Anhalt

Zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen als Lehrerin oder Lehrer für eine Tätigkeit im Land Sachsen-Anhalt I Name, Vorname:....... Straße:.. Land, Postleitzahl, Wohnort:....... Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen- Landesprüfungsamt für Lehrämter Liebknechtstraße 65 39110 Magdeburg Antrag

Mehr

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Hinweise: Bitte füllen Sie diesen Antrag vollständig aus ( 15 BQFG). Die mit * gekennzeichneten Felder können Sie freiwillig ausfüllen sie ermöglichen eine schnellere

Mehr

Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Landesprüfungsamt

Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Landesprüfungsamt Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Landesprüfungsamt Ansprechpartnerin und Ansprechpartner: Landesprüfungsamt für Heilberufe Frau Brigitte Wagner (A - H) Billstraße 80, D-20539 Hamburg Zimmer:

Mehr

3 Zulassungsvoraussetzungen (1) Zur Externenprüfung (Bachelor of Arts) kann zugelassen werden, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:

3 Zulassungsvoraussetzungen (1) Zur Externenprüfung (Bachelor of Arts) kann zugelassen werden, wer folgende Voraussetzungen erfüllt: Satzung der Externenprüfungsordnung Gesundheits- und Tourismusmanagement (Bachelor of Arts) der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen vom 14. Juli 2011 Rechtsgrundlage Aufgrund von

Mehr

ORDNUNG ÜBER BESONDERE ZUGANGS- UND ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN

ORDNUNG ÜBER BESONDERE ZUGANGS- UND ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN FACHBEREICHE ERZIEHUNGS- UND KULTURWISSENSCHAFTEN, PHYSIK, MATHEMATIK/ INFORMATIK, SPRACH- UND LITERATURWISSENSCHAFT SOWIE HUMANWISSENSCHAFTEN ORDNUNG ÜBER BESONDERE ZUGANGS- UND ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN

Mehr

Synopse. Elfter Beschluss des Senats der JLU. vom 19.12.2012. zur Änderung der

Synopse. Elfter Beschluss des Senats der JLU. vom 19.12.2012. zur Änderung der Synopse Elfter Beschluss des Senats der JLU vom 19.12.2012 zur Änderung der Satzung der Justus-Liebig-Universität Gießen für das Hochschulauswahlverfahren in zulassungsbeschränkten Studiengängen vom 1.

Mehr

Eignungsfeststellungsordnung für den Masterstudiengang International Joint Master Programme in Sustainable Development an der Universität Leipzig

Eignungsfeststellungsordnung für den Masterstudiengang International Joint Master Programme in Sustainable Development an der Universität Leipzig 54/38 Universität Leipzig Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Eignungsfeststellungsordnung für den Masterstudiengang International Joint Master Programme in Sustainable Development an der Universität

Mehr

D I E N S T B L A T T

D I E N S T B L A T T 1125 D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES 2008 ausgegeben zu Saarbrücken, 25. November 2008 Nr. 60 UNIVERSITÄT DES SAARLANDES Seite Verordnung über die Prüfung zur Feststellung der Eignung

Mehr

ANTRAG AUF EIN DAAD-VOLLSTIPENDIUM IM PROGRAMM DEUTSCHE AUSLANDSSCHULEN

ANTRAG AUF EIN DAAD-VOLLSTIPENDIUM IM PROGRAMM DEUTSCHE AUSLANDSSCHULEN DAAD Deutscher Akademischer Austauschdienst ANTRAG AUF EIN DAAD-VOLLSTIPENDIUM IM PROGRAMM DEUTSCHE AUSLANDSSCHULEN Schulabschluss (Monat/Jahr) / Land: Familienname: Vorname: Geburtsdatum: Geburtsort:

Mehr

USA, Advanced Placement Program (APP), allgemeine Universitätsreife (AP-Empfehlung)

USA, Advanced Placement Program (APP), allgemeine Universitätsreife (AP-Empfehlung) USA, Advanced Placement Program (APP), allgemeine Universitätsreife (AP-Empfehlung) Das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft empfiehlt, für die Zulassung zum Studium die im Rahmen

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung 2008 Ausgegeben Karlsruhe, den 26. Mai 2008 Nr. 18 I n h a l t Seite Satzung der Universität Karlsruhe (TH) für das 64 hochschuleigene Auswahlverfahren in dem Studiengang Bioingenieurwesen

Mehr

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen Amtliche Mitteilungen Datum 10. Mai 2017 Nr. 44/2017 I n h a l t : Ordnung über die Eignungsfeststellung für den Masterstudiengang Nanoscience and Nanotechnology (M.Sc.) an der Universität Siegen Vom 4.

Mehr

Antrag auf Zulassung zum Studium

Antrag auf Zulassung zum Studium Antrag auf Zulassung zum Studium zum Wintersemester 19 / Sommersemester 19 (Nichtzutreffendes streichen) an der Bitte Antrag vollständig ausfüllen! Siehe Merkblatt "Zulassungsinformationen" Folgende Bewerbungsunterlagen

Mehr

Merkblatt für Studieninteressierte mit Fachhochschulreife

Merkblatt für Studieninteressierte mit Fachhochschulreife Merkblatt für Studieninteressierte mit Fachhochschulreife und fachgebundener Hochschulreife A. Deltaprüfung Nach dem Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz LHG) wird die

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik

Technische Universität Dresden. Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik Technische Universität Dresden Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik Ordnung über die Feststellung der Eignung im Masterstudiengang Master-Studiengang Elektrotechnik (Eignungsfeststellungsordnung)

Mehr

Ziel und Aufbau der Städtischen Berufsoberschule Schwabach (BOS) Stand: 12/2017

Ziel und Aufbau der Städtischen Berufsoberschule Schwabach (BOS) Stand: 12/2017 Städtische Berufsoberschule Schwabach Südliche Ringstraße 9 a 91226 Schwabach Tel. 09122/8349-0 Fax 09122/8349-30 E-Mail: info@bos-schwabach.de Ziel und Aufbau der Städtischen Berufsoberschule Schwabach

Mehr

Bewerbungshinweise für ausländische Studienbewerber. Bewerbung über uni-assist Bewerbungsunterlagen Sprachkenntnisse

Bewerbungshinweise für ausländische Studienbewerber. Bewerbung über uni-assist Bewerbungsunterlagen Sprachkenntnisse Bewerbungshinweise für ausländische Studienbewerber Bewerbung über uni-assist Bewerbungsunterlagen Sprachkenntnisse Bewerbung Für Informationen bezüglich Studienmöglichkeiten besuchen Sie bitte unsere

Mehr

Bewertung ausländischer Berufsabschlüsse

Bewertung ausländischer Berufsabschlüsse Bewertung ausländischer Berufsabschlüsse Informationen zum neuen Anerkennungsgesetz des Bundes WORUM GEHT ES BEIM ANERKENNUNGSGESETZ? Rechtsanspruch auf ein Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren Ab dem

Mehr

Informationen für die Berufsoberschule

Informationen für die Berufsoberschule Aloys-Fischer-Schule Berufliche Oberschule Jahnstr. 5, 94469 Deggendorf Tel.: (0991) 28090810 Fax: (0991) 280908181 E-Mail: info@afs-fosbos.de Homepage: www.afs-fosbos.de Informationen für die Berufsoberschule

Mehr

Anerkennung der Gleichwertigkeit eines ausländischen Bildungsabschlusses

Anerkennung der Gleichwertigkeit eines ausländischen Bildungsabschlusses Anerkennung der Gleichwertigkeit eines ausländischen Schulabschlusses Die in der Nichtanwendung der europäischen Reifezeugniskonvention gegenüber eigenen Staatsangehörigen liegende Schlechterstellung ist

Mehr

Die Schweizer Maturität ein Passepartout für die Hochschul-Welt? Christine Gehrig, Leiterin des Swiss ENIC-NARIC

Die Schweizer Maturität ein Passepartout für die Hochschul-Welt? Christine Gehrig, Leiterin des Swiss ENIC-NARIC Die Schweizer Maturität ein Passepartout für die Hochschul-Welt? Christine Gehrig, Leiterin des www.enic.ch 1 Struktur der Präsentation Aufgaben des Zulassung mit ausländischem Reifezeugnis in der Schweiz

Mehr

Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland

Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland Bezirksregierung Düsseldorf (Stand: 01.07.2012) Dezernat 48 Zeugnisanerkennungsstelle Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland Merkblatt für die Anerkennung der Gleichwertigkeit von Bildungsnachweisen

Mehr

Vom 29. Juli Hochschulzugang qualifizierter Berufstätiger

Vom 29. Juli Hochschulzugang qualifizierter Berufstätiger Fünfte Satzung zur Änderung der Satzung der Universität Passau über die Zulassung zum Studium in zulassungsbeschränkten Studiengängen und den Hochschulzugang für besonders qualifizierte Berufstätige Vom

Mehr

Amtliche Mitteilungen I

Amtliche Mitteilungen I Amtliche Mitteilungen I Datum: 29.10.2015 Nr.: 53 Inhaltsverzeichnis Seite Universitätsmedizin: Ordnung über das Auswahlverfahren der Hochschule zur Vergabe der Studienplätze Humanmedizin und Zahnmedizin

Mehr

Onlinebewerbung über TUMonline. Bewerbung für ein Medizinstudium Klinischer Abschnitt oder Praktisches Jahr (PJ) 1. Studienbeginn

Onlinebewerbung über TUMonline. Bewerbung für ein Medizinstudium Klinischer Abschnitt oder Praktisches Jahr (PJ) 1. Studienbeginn Onlinebewerbung über TUMonline Bewerbung für ein Medizinstudium Klinischer Abschnitt oder Praktisches Jahr (PJ) 1. Studienbeginn In dieser Maske wählen Sie das Semester aus, für das Sie sich bewerben möchten.

Mehr

Merkblatt. über die Externenprüfung zum Erwerb des. Hauptschulabschlusses nach Klasse 9 oder 10

Merkblatt. über die Externenprüfung zum Erwerb des. Hauptschulabschlusses nach Klasse 9 oder 10 Merkblatt über die Externenprüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 9 oder 10 entsprechend der Verordnung über die Externenprüfung zum Erwerb der Abschlüsse der Sekundarstufe I vom 22.10.2007

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Fachrichtung Chemie und Lebensmittelchemie

Technische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Fachrichtung Chemie und Lebensmittelchemie Technische Universität Dresden Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Fachrichtung Chemie und Lebensmittelchemie Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den Master- Studiengang Chemie

Mehr

Ordnung über den Zugang für den konsekutiven Master- Studiengang Chemie.

Ordnung über den Zugang für den konsekutiven Master- Studiengang Chemie. Verwaltungshandbuch Ordnung über den Zugang für den konsekutiven Master- Studiengang Chemie an der Technischen Universität Clausthal, Fakultät für Natur- und Materialwissenschaften Vom 04. November 2008

Mehr

Zulassungsantrag Bachelor Wirtschaftsinformatik für ausländische Bewerber

Zulassungsantrag Bachelor Wirtschaftsinformatik für ausländische Bewerber 1/2012 wird von der Hochschule ausgefüllt Hauptantrag Bereich Internationales Ernst-Boehe-Str. 4 67059 Ludwigshafen Hilfsantrag Matr.-Nr. Eingangsstempel http://www.hs-lu.de Telefon: 0621/5203-275 Telefax:

Mehr

Informationen zur Bewerbung

Informationen zur Bewerbung Informationen zur Bewerbung Nonprofit Management und Public Governance Studienabschluss Studienform Regelstudienzeit Master of Arts (M.A.) Vollzeit 4 Semester Studienbeginn Wintersemester (1.10.) Leistungspunkte

Mehr

Amtliche Mitteilungen Verkündungsblatt 35. Jahrgang, Nr

Amtliche Mitteilungen Verkündungsblatt 35. Jahrgang, Nr Amtliche Mitteilungen Verkündungsblatt 35. Jahrgang, Nr. 64. 07.11.2014 Ordnung über die Zulassung ausländischer und staatenloser Studienbewerberinnen und Studienbewerber an der Fachhochschule Dortmund

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung 2008 Ausgegeben Karlsruhe, den 26. Mai 2008 Nr. 20 I n h a l t Seite Satzung für das Auswahlverfahren im Masterstudiengang 74 Elektrotechnik und Informationstechnik an der Universität

Mehr

Z U L A S S U N G S O R D N U N G. für den Weiterbildungsstudiengang Mergers & Acquisitions

Z U L A S S U N G S O R D N U N G. für den Weiterbildungsstudiengang Mergers & Acquisitions Z U L A S S U N G S O R D N U N G für den Weiterbildungsstudiengang Mergers & Acquisitions Z U L A S S U N G S O R D N U N G für den Weiterbildungsstudiengang Mergers & Acquisitions an der Westfälischen

Mehr

Bewerbungshinweise für ausländische Studienbewerber. Bewerbung über uni-assist Bewerbungsunterlagen Sprachkenntnisse

Bewerbungshinweise für ausländische Studienbewerber. Bewerbung über uni-assist Bewerbungsunterlagen Sprachkenntnisse Bewerbungshinweise für ausländische Studienbewerber Bewerbung über uni-assist Bewerbungsunterlagen Sprachkenntnisse Bewerbung Für Informationen bezüglich Studienmöglichkeiten besuchen Sie bitte unsere

Mehr

Eignungsfeststellungsordnung für den Masterstudiengang International Joint Master Programme in Sustainable Development an der Universität Leipzig

Eignungsfeststellungsordnung für den Masterstudiengang International Joint Master Programme in Sustainable Development an der Universität Leipzig 29/38 Universität Leipzig Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät Eignungsfeststellungsordnung für den Masterstudiengang International Joint Master Programme in Sustainable Development an der Universität

Mehr

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen Amtliche Mitteilungen Datum 17. August 2006 Nr. 37/2006 I n h a l t : Ordnung für die Feststellung einer den Anforderungen der Hochschule entsprechenden Allgemeinbildung und einer studiengangbezogenen

Mehr

Genehmigt in der Sitzung des Präsidiums vom und vom

Genehmigt in der Sitzung des Präsidiums vom und vom 21. Januar 2011 Satzung der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main für das Verfahren in zulassungsbeschränkten Studiengängen mit Hochschulauswahlverfahren, die nicht in das Verfahren der

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen der Fachhochschule Potsdam

Amtliche Bekanntmachungen der Fachhochschule Potsdam Amtliche Bekanntmachungen der Fachhochschule Potsdam Nummer 318 Potsdam, 26.01.2018 Erlass zur Änderung und Ergänzung der Übergangsregelungen zu Zugang, Zulassung und Immatrikulation zu Studiengängen der

Mehr

Antrag auf Immatrikulation

Antrag auf Immatrikulation Antrag auf Immatrikulation an der Fachhochschule Dresden Business Administration (Bachelor of Arts) Tourismus & Event Management (Bachelor of Arts) Modedesign (Bachelor of Arts) Grafikdesign Screen-/Printmedia

Mehr

Berufsoberschule. Information der Bildungsberatung. Wer? Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder mindestens fünfjähriger Berufstätigkeit

Berufsoberschule. Information der Bildungsberatung. Wer? Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder mindestens fünfjähriger Berufstätigkeit Information der Bildungsberatung Berufsoberschule Stand: Januar 2016 Wer? Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder mindestens fünfjähriger Berufstätigkeit Was? Mittlerer Schulabschluss, Fachhochschulreife

Mehr

Amtliches Mitteilungsblatt 7/2014

Amtliches Mitteilungsblatt 7/2014 Amtliches Mitteilungsblatt 7/2014 Bachelorstudiengang Combined Studies Teilstudiengang Anglistik Ordnung über den Nachweis besonderer fremdsprachlicher Kenntnisse im Englischen als Zugangsvoraussetzung

Mehr

Antrag auf Immatrikulation

Antrag auf Immatrikulation Antrag auf Immatrikulation an der Fachhochschule Dresden Business Administration (Bachelor of Arts) Tourismus & Event Management (Bachelor of Arts) Logistikmanagement (Bachelor of Science) Modedesign (Bachelor

Mehr

Diese Zulassungsordnung regelt die Zulassung zum Studium im Fernstudiengang Öffentliche Verwaltung.

Diese Zulassungsordnung regelt die Zulassung zum Studium im Fernstudiengang Öffentliche Verwaltung. Zulassungsordnung des Fernstudiums Öffentliche Verwaltung (ÖV-FS) des Fachbereichs Allgemeine Verwaltung der Hochschule für Wirtschaft Berlin (HWR Berlin) (ZulO/ÖV-FS) vom XX.XX.2011 Aufgrund des 8 Abs.

Mehr