Richtlinien zur Erfassung digitaler Daten der GAoeL- Vertragsflächen

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1 Kanton St.Gallen Baudepartement Amt für Raumentwicklung und Geoinformation Richtlinien zur Erfassung digitaler Daten der GAoeL- Vertragsflächen Dokument-Titel Richtlinien zur Erfassung digitaler Daten der GAoeL- Vertragsflächen Dokument-Familie Dokument-Owner AREG-GI Version 1.0 Erstelldatum Status Freigabe Dateiname Richtlinien Datenerfassung GAoeL 2016.docx

2 Änderungskontrolle Version Datum Ausführende Stelle Bemerkungen/Art der Änderung AREG-GI / ANJF-NL Erste Fassung

3 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung Ausgangslage Geodaten GAöL Zweck dieser Dokumentation 4 2 Vorgaben Datenstruktur/Schema Anforderungen an die Datenqualität Schema Attribute Geometrie Topologie Datengrundlagen Erfassungsmassstab Koordinatensystem Abgabeformat 7 3 Entschädigung für die Geodaten-Erfassung 7

4 1 Einleitung 1.1 Ausgangslage In Anwendung des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG, SR 451) wurde mit dem Gesetz über die Abgeltung ökologischer Leistungen (GAöL, sgs 671.7) die Möglichkeit geschaffen, durch Beiträge Massnahmen zum Schutz und Unterhalt von Biotopen sowie Massnahmen zum ökologischen Ausgleich zu unterstützen. Während der Biotopschutz vor allem auf den Erhalt bereits bestehender Schutzgebiete ausgerichtet ist, bezweckt der ökologische Ausgleich die Förderung von naturnahen Flächen in intensiv genutzten Gebieten und im Siedlungsraum. Darunter fällt beispielsweise die Anlage von Hecken, Feld- und Ufergehölzen und ökologisch aufgewerteten Waldrändern. Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter haben für ihre Leistungen zugunsten der Biodiversität Anspruch auf Entschädigung. Das revidierte Gesetz über die Abgeltung ökologischer Leistungen (GAöL) und die zugehörige Verordnung (V-GAöL) sind per Anfang 2015 in Kraft getreten. Aufgrund der Neuerungen ist der Revisionsbedarf bei den Bewirtschaftungsverträgen nach GAöL gross. Die rund 7'000 bestehenden Verträge für gegen 12'000 Objekte im Kanton sind im Laufe der nächsten Jahre anzupassen bzw. neu abzuschliessen. 1.2 Geodaten GAöL Das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation des Kantons St.Gallen (AREG) ist zuständig für die Erfassung, Nachführung, Abgabe und Publikation der Flächenabgrenzungen zu den GAöL-Vertragsflächen in Form von Geodaten. Die Erfassung und Nachführung erfolgt im Jahresrhythmus durch einen Mitarbeiter des AREG. Eine wichtige Grundlage dazu bilden die Pläne der Vertragsbeilage. Die GAöL-Gesetzesrevision 2015 bedingt in vielen Fällen auch eine Überarbeitung der bisherigen Geodaten. In einigen Gemeinden werden die Pläne der Vertragsbeilagen im Rahmen der Vertragserneuerung bereits digital in Form von Geodaten erfasst. 1.3 Zweck dieser Dokumentation Ziel des vorliegenden Dokuments ist die Nutzbarmachung der im Auftrag der Gemeinden erhobenen Geodaten für die möglichst einfache und direkte Übernahme in den kantonalen Geodatenbestand. Dazu werden minimale Vorgaben bezüglich Datenstruktur, Qualität etc. definiert, die den für die Datenerfassung der Gemeinden zuständigen Stellen und Büros als Richtlinie dienen sollen. 2 Vorgaben 2.1 Datenstruktur/Schema Das Datenschema entspricht weitestgehend dem für die kantonalen Daten (Primärdaten) verwendeten Datenschema: Field Data Type Beschrieb GAOEL _OID Integer Primärschlüssel zu AGRICOLA-Datenbank (entspricht FZ4-Nummer) TYP Integer GAoeL-Flächentyp (Domain): 1 - Riedwiese/Flachmoor/Hochmoor 2 - Trockene Magerwiese 3 - Magerweide

5 DATUM Date (tt.mm.jjjj) 4 - Rückführungsfläche/Neue ökolog. Ausgleichsfläche 5 - Pufferzone mit Schnitttermin 6 - Pufferzone mit Sommerweide/Dauerweide 7 - Hecke, Feld-, Ufergehölz 8 - Ökologisch wertvoller Waldrand 9 - Krautsaum 10 - Hochstamm-Feldobstbäume 11 - Rebfläche mit natürlicher Artenvielfalt Datum Laufzeitbeginn eines GAöL-Vertrags. Bei Laufzeitbeginn ab einem bestimmten Jahr gilt der 1.1. des betreffenden Jahres. BEMERKUNG Text(254) freier Text für Bemerkungen zum Objekt (optional); wird nicht in kantonalen Datenbestand übernommen. SHAPE Geometry Systemattribut: Objektgeometrie Zwingend zu erfassen sind das Feld "GAOEL_OID", das die FZ4-Nummer der Vertragsfläche enthält und als Primärschlüssel und Verbindung zu den Sachdaten des Vertrags fungiert, sowie die Geometrie (SHAPE) des Objektes. Als zusätzliche Information sollen die Flächen einem durch eine Domain vordefinierten Typ zugewiesen werden. Dazu wird im Feld "TYP" mit Datentyp Integer der jeweilige Code als Zahl festgehalten. Das Feld "DATUM" hält das Datum zum Laufzeitbeginn eines GAöL- Vertrags fest und das Feld "BEMERKUNG" steht als freies Textfeld für zusätzliche Bemerkungen zur Verfügung. 2.2 Anforderungen an die Datenqualität Die Vorgaben zur Datenqualität orientieren sich im Grundsatz an den allgemeinen Richtlinien der Qualitätsanforderungen für die Erfassung von Geodaten im Auftrag des Kantons, die im Internet unter folgender Adresse abrufbar sind: Bei einzelnen Punkten wurden zum Teil themenspezifische Anpassungen vorgenommen. Die am Ende jedes Punktes aufgeführte Nummer verweist auf die originale Qualitätsanforderung in den kantonalen Richtlinien Schema Die Tabellen- und Feldnamen entsprechen dem Datenmodell und/oder sind in einem beiliegenden Objektkatalog dokumentiert. ( ) Die Feldeigenschaften (Datentyp, Länge, Alias oder Aufzählung) entsprechen dem Datenmodell und/oder sind in einem beiliegenden Objektkatalog dokumentiert. ( ) Die Daten enthalten keine Z-Koordinaten oder M-Werte. ( ) Die geometrische Toleranz beträgt m. ( ) Die geometrische Auflösung beträgt m ( ) Attribute Der Attributwert stimmt im Rahmen des Datenmodells mit der Realität überein (attributive Genauigkeit). ( ) Es gibt keine Attributeinträge, die vordefinierte Wertebereiche verletzen, wie z.b. ein ungültiger Codewert in einer Aufzählung. ( )

6 Für alle vordefinierten Pflichtattribute ist ein Wert vorhanden. NULL-Werte und leere Zeichenketten verletzen diese Bedingung. ( ) Es gibt keinen Primärschlüsselwert, der doppelt oder mehrfach vorkommt. ( ) Bemerkungen sind über den gesamten Projektperimeter in einheitlicher Art erfasst. ( ) Am Beginn und am Ende eines Textfeldes gibt es keine Leerschlagzeichen. ( ) Geometrie Es gibt kein Geometrieobjekt oder -teil mit leerer Geometrie. ( ) Alleinstehende Flächen mit identischer Attributierung werden als Multipart-Objekte erfasst. Teile von Multipart-Objekten berühren sich nicht. ( ) Ringpolygone sind geschlossen und korrekt orientiert. D.h. der äussere Ring ist im Uhrzeigersinn erfasst und der innere Ring (Lochfläche) im Gegenuhrzeigersinn. Zudem haben alle Segmente eines Ringes bzw. eines Pfades die gleiche Orientierung. ( ) Eine Polygonumrandung, die eine geschlossene Schleife bildet (Loch berührt Rand / "boundary loop"), ist nicht zulässig. Wahlweise muss die Schleife leicht geöffnet oder in ein Polygon mit einem echten Loch umgewandelt werden. ( ) Es gibt keine Digitalisieranomalien (wie z.b. Haken, Selbstüberschneidungen, Doppelerfassungen). ( ) Linienstützpunkte folgen der Form und sind in einer dem Erhebungsmassstab angepassten Dichte gesetzt, d.h. dass es auf geraden Strecken keine unnötigen Zwischenpunkte gibt. ( ) Es gibt keine nicht-linearen Segmente wie z.b. Kreisbögen. Vorsicht: Je nach Datenquelle ist es möglich, dass Grundlagendaten wie z.b. die Amtliche Vermessung Kreisbogen-Segmente enthalten können. ( ) Es gibt keine Segmente, die kürzer sind als die Toleranz. Bei Multipoint-Objekten gibt es keine Punktpaare, deren Abstand kleiner ist als die Toleranz. ( ) Alle erfassten Objekte müssen eine der abgebildeten Realität entsprechende Ausdehnung aufweisen. Insbesondere gibt es keine Artefakte wie z.b. langgestreckte Sliver-Polygone und Kleinstflächen. ( ) Topologie Es gibt keine Geometrie-Duplikate. ( ) Abdeckung, Überlappung, Berührung, Kreuzung von Objekten ist nicht erlaubt. ( ) Es gibt keine unnötigen Grenzen zwischen Polygonen mit gleichen Attributwerten (kein kompletter Dissolve). ( ) In Flächennetzen ist die Knoten-Kanten-Topologie fehlerfrei. Stützpunkte gemeinsamer Kanten von benachbarten Flächen sind geometrisch identisch. ( ) In Flächennetzen gibt es keine Überlappungen zwischen aneinander stossenden Flächenobjekten. ( ) In Flächennetzen gibt es keine Lücken zwischen aneinander stossenden Flächenobjekten. ( ) 2.3 Datengrundlagen Als Datengrundlage zur Erfassung der Geodaten ist primär die Ebene Bodenbedeckung der amtlichen Vermessung (AV) zu verwenden. Die Geodaten müssen parzellenscharf erfasst

7 sein. Zudem ist die Karte Perimeter Landwirtschaftliche Nutzfläche und Sömmerungsflächen (PLS) zu berücksichtigen. Begründungen für abweichende Digitalisierungen können im Feld "BEMERKUNG" festgehalten werden. Abweichungen von AV und PLS über 300 m2, insbesondere bei der Waldabgrenzung, sind dem LWA zu melden (Meldewesen unter Als weitere wichtige Grundlagen sind die kommunalen Schutzverordnungen und die Naturschutzinventare von Bund und Kanton zu berücksichtigen. Die benötigten Grundlagendaten können im Rahmen von GAöL-Aufträgen beim AREG kostenlos bezogen werden. 2.4 Erfassungsmassstab Der Erfassungsmassstab für digitale Daten der GAöL-Vertragsobjekte richtet sich nach den Vorgaben zum Plan des Bewirtschaftungsvertrags in Kapitel 4 der Wegleitung GAöL 1. Die GAöL-Wegleitung (ANJF 2016) sieht für den Plan einen zweckdienlichen Massstab zwischen 1:500 und 1:2000 vor. 2.5 Koordinatensystem Per 1. Mai 2016 erfolgt die Umstellung aller kantonalen Geodaten auf LV95. Die Geodaten für die GAöL-Vertragsflächen, die ab 2016 erhoben werden sind daher im Koordinatensystem CH1903+_LV95 (EPSG #2056) abzugeben. 2.6 Abgabeformat Die Abgabe der erhobenen Geodaten erfolgt als Shapefile. In Ausnahmefällen können die Daten auch im CAD-Austauschformat dxf eingereicht werden. 3 Entschädigung für die Geodaten-Erfassung Die Erfassung von Geodaten für GAöL-Vertragsflächen erfolgt in der Regel durch Fachbüros im Auftrag der Gemeinden, die GAöL-Verträge abschliessen. Die Lieferung bestehender Geo- und Sachdaten, die gemäss den vorliegenden Richtlinien erstellt wurden, sind von Seiten des Kantons gewünscht und erleichtern die Nachführung der Geodaten enorm. Wenn den Auftragnehmern zur Erfüllung der Anforderungen, insbesondere der zusätzlichen Attributerfassung, Aufwand entsteht, der durch die Aufträge der Gemeinden nicht abgedeckt ist, so sind sie gebeten, beim ANJF, Abt. Natur und Landschaft, ein Gesuch für zusätzliche Entschädigung einzureichen. 1 im Internet verfügbar unter:

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