Doping und verbotene Medikation im Pferdesport, Kontrollen und Fälle aus der Praxis

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1 Ludwigsburger Pferdetag Donnerstag , 13:00 bis 17:30 Uhr in Möglingen Doping und verbotene Medikation im Pferdesport, Kontrollen und Fälle aus der Praxis Peter Witzmann, Leinfelden-Echterdingen

2 Auswahl einiger Schlagzeilen: Wir Reiter sind absolut gegen die Nulllösung Nulllösung dient dem Schutz der Pferde Neue Doping-Richtlinien erforderlich Immer schlimmer Doping mit Psychopharmaka Müller

3 Wie sieht das die Deutsche Reiterliche Vereinigung e.v. (FN)? Merklinger Zeitung

4 Müller Die FN hat in ihrem Regelwerk für den deutschen Turniersport, der Leistungs-Prüfungs- Ordnung (LPO) diesbezüglich folgende Bestimmungen:

5 LPO 2008 Änderungen gültig ab 28. April 2010: 66 Allgemeine Teilnahmebeschränkungen von Pferden 6. Zu LP sind nicht zugelassen bzw. zu disqualifizieren: 6.8 Pferde, denen gemäß e) eine verbotene Substanz gemäß Liste Anhang I - III der Anti-Dopingund Medikamentenkontrollregeln verabreicht oder an denen eine verbotene Methode gemäß Liste Anhang I der Anti-Doping- und Medikamentenkontrollregeln angewendet wurde.

6 LPO Teil C: Rechtsordnung FN Anti-Doping- und Medikamentenkontrollregeln für den Pferdesport - ADMR - Gültig seit 28. April 2010 bis 27. April 2011

7 Inhalt u.a.: Verstöße gegen die ADMR (Art.2): z.b.vorhandensein verbotener Substanzen Verbotsliste für den Pferdesport gemäß Anhang I-III Kontrollen und deren Durchführung Disziplinarverfahren Sanktionen etc.

8 Listen der verbotenen Substanzen sowie der verbotenen Methoden Anhang I Liste der Dopingsubstanzen und verbotenen Methoden (im Wettkampf verboten) 1. Dopingsubstanzen sind - Stimulantia - Sedativa und Narkotika - anabole Substanzen - Diuretika oder andere maskierende Substanzen - Peptidhormone, Wachstumshormone oder Analoge - Hormon Antagonisten - zwei oder mehr Substanzen oder Kombinationen von Substanzen mit gleicher oder unterschiedlicher Wirkungsweise

9 Grenzwerte gelten für: f - Testosteron: bei Wallachen: 0.02 Mikrogramm pro Milliliter Urin bei Stuten: Mikrogramm pro Milliliter Urin - Estrandiol - Boldenon - Theobromin - Cortisol WI

10 2. Verbotene Methoden Verstärkung/Vermehrung des O2 O Austausches Chemische und physikalische Manipulation 1. das Beeinflussen oder der Versuch der Einflussnahme zur Veränderung der Integrität und Verwertbarkeit der Proben 2. intravenöse Infusionen, sofern sie nicht im Rahmen von Klinikaufenthalten oder klinischen Untersuchungen stattfinden 3. jegliche Manipulation an einem Teil des Körpers zur Veränderung der Sensibilität. Dies schließt ein, ist aber nicht beschränkt auf a) Neurektomie b) Hyper- bzw. Desensibilisierung durch Rubefacienzien, wie Senföle, Terpentine, Capsaicin sowie synthetische Abkömmlinge (z.b. Nonivamid) 4. Tracheotubus 5. Stoßwellentherapie Gen Doping (z.b. Stammzelltherapie)

11 Anhang II Liste der verbotenen Substanzen unerlaubte Medikation (im Wettkampf verboten) Verbotene Substanzen sind Substanzen, die, auch wenn sie als Arzneimittel eingesetzt werden, im Wettkampf verboten sind, und zwar solche, die - auf das Nervensystem - auf das Herz-Kreislauf-System - auf das Atmungs-System - auf das Verdauungs-System - auf das Harn-System - auf die Geschlechtsorgane - auf das Muskel- u. Skelett-Syst. - auf die Haut - gegen Infektionserreger wirken. WI

12 Darüber hinaus sind verboten: - Antihistaminika - Glucocorticoide - Homöopathika - Phytotherapeutika (wie z.b. Arnika, Ingwer) Grenzwerte gelten für: f - Salizylsäure - Arsen - Dimethylsulfoxid (DMSO) - Verfügbares CO2 WI

13 Anhang III Liste der im Training verbotenen Dopingsubstanzen und der im Training verbotenen Methoden (aber auch im Wettkampf verboten) 1. Dopingsubstanzen sind - Stimulantia - Sedativa und Narkotika - anabole Substanzen - Diuretika oder andere maskierende Substanzen - Peptidhormone, Wachstumshormone oder Analoge - Hormon-Antagonisten und -Modulatoren

14 Grenzwerte gelten für: f - Testosteron: bei Wallachen: 0.02 Mikrogramm pro Milliliter Urin bei Stuten: Mikrogramm pro Milliliter Urin - Estrandiol - Boldenon - Theobromin - Cortisol WI

15 2. Verbotene Methoden Verstärkung/Vermehrung des O2 O Austausches Chemische und physikalische Manipulation 1. das Beeinflussen oder der Versuch der Einflussnahme zur Veränderung der Integrität und Verwertbarkeit der Proben 2. intravenöse Infusionen, sofern sie nicht im Rahmen von Klinikaufenthalten oder klinischen Untersuchungen stattfinden 3. jegliche Manipulation an einem Teil des Körpers zur Veränderung Sensibilität. Dies schließt ein, ist aber nicht beschränkt auf a) Neurektomie b) Hyper- bzw. Desensibilisierung durch Rubefacienzien, wie Senföle, Terpentine, Capsaicin sowie synthetische Abkömmlinge (z.b. Nonivamid) 4. Tracheotubus Gen Doping

16 Ausnahmen Die Anwendung/Verabreichung folgender in Deutschland bei Pferden zugelassenen Substanzen in zeitlichem Zusammenhang mit der Wettkampfteilnahme ist erlaubt, da sie der Vorbeugung und Pflege dienen und unterstützend bei der Gesunderhaltung des Pferdes wirken Impfstoffe gemäß Durchführungsbestimmung zu Substanzen zur Bekämpfung von Endoparasiten Paramunitäts-Inducer externe Desinfektionsmittel und Insektenschutzmittel die orale Verabreichung von Mineralstoffen, Vitaminen, Elektrolyten, Hyaluronsäure, Chondroitinsulfat, (sulfatierten) Glykosaminoglykanen

17 Außerdem sind erlaubt - manuelle Therapieverfahren (Physiotherapie, Chiropraxis, Osteotherapie) sowie - folgende physikalische Verfahren: Eiswasser, Kühlmaschinen, nicht unter einer Temperatur von 0 C Magnetdecken WI

18 Auf der Homepage der FN sind unter Fairer Sport zur Erhöhung der Transparenz außer der ADMR zu finden: die Broschüre Fairer Sport, die Liste der FAQ und die Suchmaschine für Substanzen im Bereich Futtermittel. Die Grundgedanken für den Umgang mit Pferden hat die FN in den Ethischen Grundsätze des Pferdefreundes (I+II) niedergelegt. Zusätzlich wurde für ca. 200 Futter- und Pflegeprodukte der Anti-Dopingkatalog von FN und Herstellern entwickelt (kostenpflichtig).

19 Warum sind Pferde, denen eine verbotene Substanz verabreicht wurde, zu Leistungsprüfungen nicht zugelassen? WI

20 Das Dopingverbot (und verbotene Medikation) beruht auf folgenden Grundlagen: Schutz der am Wettkampf teilnehmenden Pferde (TSchG) Sportethischer Grundsatz eines fairen sportlichen Wettkampfes mit gleichen Voraussetzungen für alle Verhinderung einer falschen Zuchtauslese (Vortäuschung eines höheren Leistungsstandards) Schutz vor Täuschung des Publikums und der Sponsoren (Erhaltung und Förderung des fairen Pferdesports) Mögliche strafrechtliche Relevanz eines Betrugstatbestandes bzw. eines Verstoßes gegen das AMG und die TÄHAV (evtl. BtMG)

21 Was bewirken bzw. sollen verbotene Substanzen beim Pferd bewirken (I)? a. Doping: Verabreichung von Dopingsubstanzen an meist gesunde Tiere mit dem Ziel: Die Leistung im Wettkampf zu beeinflussen, d.h. die durch Veranlagung und Training gegebene absolute Leistungsgrenze zu überschreiten oder den Umgang mit dem Pferd (und seinem Temperament) zu erleichtern. Leistungsbereiche beim Pferd 0% - 40% normale Leistungsfähigkeit 40% 40% - 60% Trainingsreserven 20% 60% - 100% autonom geschützter Bereich (Risikobereich) 40% Sa. 100%

22 Was bewirken bzw. sollen verbotene Substanzen beim Pferd bewirken (II)? b. Verbotene Medikation: Verabreichung von im Wettkampf verbotenen Substanzen (Arzneimitteln) an kranke Pferde mit dem Ziel: Die Wiederherstellung der normalen Leistungsfähigkeit des Pferdes (dadurch wird dem Pferd eine Leistung ermöglicht, die ohne Behandlung nicht möglich wäre, stellt daher ebenfalls eine Beeinflussung der Leistung dar).

23 In beiden Fällen wird die Leistung des Pferdes gesteigert (verfälscht) und in beiden Fällen liegt ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor: 3. 1b. Es ist verboten, an einem Tier bei sportlichen Wettkämpfen oder ähnlichen Veranstaltungen Dopingmittel anzuwenden. 1a. Es ist verboten, einem Tier, an dem Eingriffe und Behandlungen vorgenommen worden sind, die einen leistungsmindernden körperlichen Zustand verdecken, Leistungen abzuverlangen, denen es wegen seines körperlichen Zustandes nicht gewachsen ist.

24 Dopinganalytik Dr. Machnik

25 Zunehmende Sensitivität der Untersuchungsmethoden am Beispiel von Phenylbutazon: 1991: 3 Tage Nachweisgrenze (Kanada) 1997: 8 Tage Nachweisgrenze (FN) 2007: 10 Wochen Nachweisgrenze (Köln) etc.

26 Vergleich der Nachweiszeiten in verschiedenen Labors im Jahr 2000 für Buta: für Ace: Europa 6 Tage Nord-Amerika 1-4 Tage 4 Tage 1-5 Tage

27 Es kursieren Infos aus der Gerüchteküche über Untersuchungen in den Labors mit höchst möglicher Sensitivität im Rahmen von Konkurrenzkämpfen dieser Labors. Die Infos scheinen sich bei einigen Sachverständigen irreversibel eingebrannt zu haben, weil sie diese weiterhin verbreiten.

28 In den akkreditierten Labors war bereits vor über 10 Jahren das vorgegebene Ziel (von den Sachverständigen allerdings ungehört): Die Intelligente und harmonisierte Analytik Zitat nach Dr. M. Machnik

29 Beim Nachweis von Substanzen wird unterschieden zwischen 1. Stoffen, die noch wirksam sind, auch wenn sie nicht mehr nachgewiesen werden können und 2. Stoffen, die noch nachgewiesen werden können, auch wenn sie nicht mehr wirksam sind und 3. Stoffen, die nicht nachweisbar sind Dr. Machnik Dr. Machnik

30 Daher ist es sinnvoll bei therapeutisch eingesetzten Substanzen z.b. NSAIDs - die noch nachweisbar, aber nicht mehr wirksam sind, die Nachweisgrenzen durch Eingrenzung der Analytik an den Wirkgrenzen zu orientieren. Für Dopingsubstanzen gilt die absolute Nulltoleranz, d.h. zum Zeitpunkt des Wettkampfes dürfen sich keine Spuren solcher Substanzen im Pferd befinden. Die Analytik wird hier nicht eingegrenzt!

31 Verhalten des Blut- bzw. Urinspiegels eines Wirkstoffes in Abhängigkeit von der Zeit Spiegel des Wirkstoffes im Blut bzw. Urin Nulltoleranz Nachweisgrenze (absolut) 1 Tag 4 Tage 9 Tage 16 Tage 25 Tage Verabreichung des Wirkstoffes Zeit Nach Kietzmann

32 Verhalten des Blut- bzw. Urinspiegels eines Wirkstoffes in Abhängigkeit von der Zeit Spiegel des Wirkstoffes im Blut bzw. Urin Nulltoleranz? Wirkgrenze Nachweisgrenze 1 Tag 4 Tage 9 Tage 16 Tage 25 Tage Verabreichung des Wirkstoffes Zeit Nach Kietzmann

33 Verhalten des Blut- bzw. Urinspiegels eines Wirkstoffes in Abhängigkeit von der Zeit Spiegel des Wirkstoffes im Blut bzw. Urin Analytischer Cut-off = Einschränkung der Analytik (an Wirkgrenze orientierte neue Nachweisgrenze) Wirkgrenze Analytischer Cut-off Nachweisgrenze 1 Tag 4 Tage 9 Tage 16 Tage 25 Tage Verabreichung des Wirkstoffes Zeit Nach Kietzmann

34 FEI

35 Machnik

36 Die wichtigsten Faktoren, die die Nachweiszeiten von beeinflussen: Der Wirkstoff selbst Die Galenik Die Dosierung des Wirkstoffes Die Häufigkeit der Applikation Das Dosierungsintervall Die Art der Applikation Wechselwirkung mehrerer Wirkstoffe bei gleichzeitiger Verabreichung Die Art der Probe Die Nachweismethode und Nachweisgrenze Der Gesundheitszustand des Pferdes Training und Kondition des Pferdes Variabilität beim Einzelindividuum und Variabilität von Pferd zu Pferd Die Fütterung Der ph-wert des Harns Die Stoffwechselleistung der Leber und der Nieren Langsamere Ausscheidung aus tiefen Kompartimenten KZ

37 Karenzzeit = Zeit zwischen Absetzen der Medikation und Start Karenzzeit = Nachweiszeit + Sicherheitsspanne Withdrawal time = Detection time + Safety margin FN

38 Als grobe Richtlinie für die Karenzzeit einer Substanz kann die doppelte bis dreifache Nachweiszeit angesetzt werden ergibt eine Sicherheit von 95% bis 99,9%. (Machnik et al. 2007) WI

39 Im Jahr 2006 (2001-4) laut FEI entdeckte verbotene Substanzen Absolut % (2001-4) NSAIDs 11 x 25 32,5 % (41,7 %) Sedativa 12 x, Baldrian 1 x 13 16,9 % (17,3 %) Kortisone 19 24,7 % (10,7 %) Stimulantien, 4 x Theobromin, 2 x Ecgonin 6 7,8 % (10,1 %) Lokalanästhetikum (davon 2 Procain) 3 3,9 % Antihypertonikum 3 3,9 % Testosteron 2 2,6 % Antiepileptikum (Gabapentin) 2 2,6 % Isoxsuprine 1 1,3 % Anabolika 1 1,3 % Muskelrelaxans 1 1,3 % Saluretikum 1 1,3 % (Sa ,1 %)

40 Laut FN entdeckte Hauptgruppen verbotener Substanzen in den Jahren: NSAIDs 54,2% 47,8% 34,2% 55,3% Sedativa 8,3% 4,4% 9,8% 14,5% Kortisone 20,8% 17,4% 22,0% 10,5% Stimulantien 0,0% 4,4% 12,2% 10,5% 83,3% 74,0% 78,2% 90,8%

41 FN (GER): Anteil der positiven Proben an den Medikationskontrollen in den Jahren 2000 bis ,79% 1,84% 1,39% 1,44% 0,70% 1,30% 1,20% 0,99% 1,39% 1,63% 1,90%

42 FN: 2010 detektierte verbotene Substanzen in 24 positiven Proben (bis Oktober) Phenylbutazon Flunixin Flunixin und Dexamethason Metamizol Meloxicam und Trimethoprim Dexamethason Dexamethason, Dembrexin, Penicillin Triamcinolon Acetonid Acepromazin Acepromazin und Altrenogest Dembrexin Dembrexin und Clenbuterol Methocarbamol Trimethoprim Procain 7 x 3 x 1 x 1 x 1 x 2 x 1 x 1 x 1 x 1 x 1 x 1 x 1 x 1 x 1 x

43 Baden-Württemberg 2009: 7 positive Proben 3,4% 2010: 4 positive Proben 2,0% (199 Proben = 100 von der FN zugewiesene Proben + 99 freiwillige Proben laut LK- Beschluss Dopinggroschen )

44 Einige detektierte Wirkstoffe Wirkstoff Liste (FN) Angegebene Indikation durch verantwortliche Person Medizinische Indikation (Beipackzettel) Erwünschte Wirkung als verbotene Substanz Testosteron (männliches Sexualhormon) I + III Dermatitis für das Pferd keine Anabol, gesteigerte Erythropoese und Aggression Acepromazin (Neuroleptikum) I Scheren, Transport Sedation, Narkose- Praemedikation beruhigend Betamethason (Glukokortikoid) II Dermatitis, Arthritis Gelenkerkrankungen und andere Entzündungen am Bewegungsapparat Salbe: Dermatitis Entzündungshemmend, indirekt analgetisch

45 Diphenhydramin (Antihistaminikum) II Dermatitis Allergien, Lotion: Dermatitis beruhigend Baldrian (Beruhigungsmittel) I + Weidegang Unruhe, Einschlafstörung (Mensch) beruhigend III Fluphenazin (Neuroleptikum) I + III Schwimmtraining Shivering (Rammigkeit) (Psychopharmakon) schizophrene Psychose (Mensch) beruhigend Zuclopenthixol (Neuroleptikum) I + III Schwimmtraining (Psychopharmakon) Psychose, Schizophrenie (Mensch) beruhigend Lidocain (Lokalanästhetikum) II Dermatitis Lokal- und Leitungsanästhesie, lokaler Juckreiz örtlich Betäub.

46 Die Glaubwürdigkeit im Sport wird durch wenige Täter in Frage gestellt, die mit allen möglichen Tricks versuchen die Vorschriften zu umgehen: Z.B. durch den Einsatz neuer Substanzen, die in den Dopinglabors noch nicht gefunden werden(designer Drogen oder beim Pferd bisher noch nicht eingesetzte Substanzen) oder durch den Einsatz von Stoffen deren leistungsbeeinflussende Nebenwirkungen gefragt sind und die Hauptwirkung lediglich eine Alibifunktion besitzt, wie Antihistaminika oder Appetitzügler oder der Einsatz von (Tricky) Cocktails etc.

47 Anhang I Liste der Dopingsubstanzen und verbotenen Methoden (im Wettkampf verboten) 1. Dopingsubstanzen sind - Stimulantia zwei oder mehr Substanzen oder Kombinationen von Substanzen mit gleicher oder unterschiedlicher Wirkungsweise (Cocktails) WI

48 Tricky Cocktails Wenn in einer Probe mehrere schmerzstillende Mittel entdeckt werden, ist das ein schwerer Regelverstoß. Cocktails sind Mischungen aus verschiedenen Substanzen, die je in einer geringen Dosis verabreicht werden mit dem Ziel, ihre Wirkung zu kombinieren und dabei einen schmerzstillenden Effekt zu erzielen, ohne gegen Regeln zu verstoßen. Wenn in einer Probe also mehrere Substanzen gleichzeitig gefunden werden, ist das ein Regelverstoß und wird als Versuch gewertet, das System auszutricksen (Definition der FEI) Müller

49 Im Jahr 2006 wurden laut FEI in 41 positiven Proben 77 mal verbotene Substanzen (je Probe 1,9 verbotene Substanzen) mit folgender Verteilung gefunden: 19 x je Probe 1 verbotene Substanz 16 x je Probe 2 verbotene Substanzen 2 x je Probe 3 verbotene Substanzen 3 x je Probe 4 verbotene Substanzen 1 Probe mit 6 verbotene Substanzen: 1 x Kortison 2 x Sedativum 3 x NSAID

50 Im Jahr 2006 wurden laut FEI in 41 positiven Proben 77 mal verbotene Substanzen (je Probe 1,9 verbotene Substanzen) mit folgender Verteilung gefunden: 19 x je Probe 1 verbotene Substanz 16 x je Probe 2 verbotene Substanzen 2 x je Probe 3 verbotene Substanzen 3 x je Probe 4 verbotene Substanzen 1 Probe mit 6 verbotene Substanzen: 1 x Kortison 2 x Sedativum 3 x NSAID 2008: 1 Probe mit 7 verbotene Substanzen

51 Im Jahr 2008 wurden laut FN in 32 positiven Proben 41 mal verbotene Substanzen (je Probe 1,3 verbotene Substanzen) mit folgender Verteilung gefunden: 25 x je Probe 1 verbotene Substanz 5 x je Probe 2 verbotene Substanzen 2 x je Probe 3 verbotene Substanzen: 1 x 3 NSAID, 1 x 3 Stimulantien 2009 (1,13): 20 x je Probe 1 verbotene Substanz 3 x je Probe 2 verbotene Substanzen 2010 (1,25): 19 x je Probe 1 verbotene Substanz 4 x je Probe 2 verbotene Substanzen 1 x Probe 3 verbotene Substanzen: Dexamethason, Dembrexin, Penicillin

52 Verhalten des Blut- bzw. Urinspiegels eines Wirkstoffes in Abhängigkeit von der Zeit Spiegel des Wirkstoffes im Blut bzw. Urin Analytischer Cut-off = Einschränkung der Analytik (an Wirkgrenze orientierte neue Nachweisgrenze) Wirkgrenze Analytischer Cut-off Nachweisgrenze 1 Tag 4 Tage 9 Tage 16 Tage 25 Tage Verabreichung des Wirkstoffes Zeit Nach Kietzmann

53 Zusammenfassung 1. Da die Nachweismethoden für verbotene Substanzen werden immer sensitiver werden, ist es sinnvoll für diverse Substanzen Nachweisgrenzen festzulegen, die sich an deren Wirkgrenze orientieren. Das gilt für Substanzen, deren Nachweiszeit die Wirkungsdauer überschreitet. Ein Wert unterhalb dieser Nachweisgrenze bedeutet negativ. Diese Nachweisgrenzen sind harmonisiert (für zuständige Labors gleich) und sind bekannt. Das ist die intelligente und harmonisierte Analytik. Für Dopingsubstanzen gilt die Nulltoleranz.

54 2. Bei rekonvaleszenten und chronisch kranken Pferde dürfen keine Behandlungen vorgenommen werden, um einen leistungsmindernden körperlichen Zustand zu verdecken und dann an Turnieren teilzunehmen. WB/LP dürfen nicht zu einem Wettstreit findiger Tierärzte und/oder trickreicher Pharmakologen entarten. Seit 1991 lautet die selbst aufgestellte Maxime der FN: Fairer Sport mit gesunden, nicht manipulierten Pferden im Sinne des Tierschutzes.

55 3. Öffentlichkeit, Sponsoren und Pferdefans sind nur am fairen Sport interessiert und haben ein selbstverständliches Interesse am Wohlbefinden der Pferde und damit am Reiterlicher Tierschutz. WI

56 Finis RRevue

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