Bericht über die Durchführung des Gleichbehandlungsprogramms der HanseWerk AG im Berichtsjahr 2015

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Bericht über die Durchführung des Gleichbehandlungsprogramms der HanseWerk AG im Berichtsjahr 2015"

Transkript

1 Bericht über die Durchführung des Gleichbehandlungsprogramms der HanseWerk AG im Berichtsjahr

2 Inhaltsverzeichnis Präambel 3 A. Selbstbeschreibung der HanseWerk AG 3 1. Organisatorische Änderungen/Kennzahlen 4 2. e.kundenservice Netz GmbH 4 3. Geltungsbereich 5 B. Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts 5 I. Ausgestaltung des Gleichbehandlungsmanagements 5 1. Gleichbehandlungsprogramm 5 2. Gleichbehandlungsbeauftragte 6 3. Kommunikation mit der Unternehmensleitung 8 4. Anfragen und Beratung 8 II. Umsetzung und Überwachung des Gleichbehandlungsprogramms 9 1. E-Learning/Schulung der Mitarbeiter 9 2. Überprüfung der Marktkommunikation auf Unbundling-Konformität Prozessprüfungen Prozessprüfung Netzentgeltkalkulation und neue Preisblätter bei der HanseWerk AG/Schleswig-Holstein Netz AG/Hamburg Netz GmbH Prozessprüfung bei der e.kundenservice Netz GmbH Prozessprüfung bei der regiocom Berlin GmbH Call Center Veröffentlichungs- und Bekanntmachungspflichten für Netzbetreiber EEG-Einspeisemanagement Überarbeitung der Dienstleistungsverträge mit der e.kundenservice Netz GmbH Speicher 16 III. Sanktionen und Beschwerden 17 IV. Zusammenfassung und Ausblick 18 2

3 Präambel Mit diesem Bericht kommt die HanseWerk AG ihrer Verpflichtung aus 7a Abs. 5 Satz 3 EnWG nach. Der Bericht befasst sich mit der Durchführung des Gleichbehandlungsprogramms der HanseWerk AG zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts. Er umfasst das Berichtsjahr Der Bericht wird vorgelegt von Birgit Joswig, der Gleichbehandlungsbeauftragten der HanseWerk AG (Schleswag-HeinGas-Platz 1, Quickborn), und ist auf den Internetseiten der HanseWerk AG ( Schleswig- Holstein Netz AG ( sowie Hamburg Netz GmbH ( veröffentlicht. Teil A: Selbstbeschreibung der HanseWerk AG 1. Organisatorische Änderungen/Kennzahlen Im Berichtszeitraum 2015 gab es keine wesentlichen organisatorischen Änderungen bei der HanseWerk AG, Schleswig-Holstein Netz AG und Hamburg Netz GmbH. Aktuelle Organigramme der HanseWerk AG, Schleswig-Holstein Netz AG und Hamburg Netz GmbH, mit den relevanten Kennzahlen, wurden der Bundesnetzagentur vorgelegt (siehe hierzu Anlage I/Organisation HanseWerk AG, Anlage II/Organisation Hamburg Netz GmbH und Anlage III/ Organisation Schleswig-Holstein Netz AG) wurde ein Projekt zur Neuaufstellung der vier Regionalgesellschaften Avacon AG, Bayernwerk AG, E.DIS AG und HanseWerk AG zusammen mit E.ON Deutschland gestartet. Ziel dieses Projekts ist es, gemeinsam mit den kommunalen Anteilseignern bei den Netzbetreibern zukunftsfähige Strukturen zu schaffen, die regulatorisch robust sind. 3

4 Als Umsetzungszeitpunkt für die finale Umsetzung der neuen Struktur wird die 2. Jahreshälfte 2017 vorgesehen. Zuvor sollen alle erforderlichen Gremienbeschlüsse bis zum Frühjahr 2017 eingeholt werden. Die Bundesnetzagentur wurde im Berichtszeitraum über den Fortgang des Projektes informiert und wird auch weiter-hin über die Ergebnisse der einzelnen Projektschritte bis zur Umsetzung des Projektes in Kenntnis gesetzt. 2. e.kundenservice Netz GmbH Die zentrale Shared Service-Dienstleistungsgesellschaft des E.ON-Konzerns für alle Netz- und Vertriebskundenservices, die E.ON Kundenservice GmbH, wurde planmäßig zum in zwei getrennte Kundenservicegesellschaften, für Netz und Vertrieb, aufgespalten. Sämtliche vertrieblichen Kundenservice-Aktivitäten sind seit dem auf die E.ON Energie Kundenservice GmbH mit Sitz in Landshut übergegangen. Sämtliche Netz-Kundenservice-Aktivitäten sind bei der E.ON Kundenservice GmbH verblieben. Diese hat zum ihren Hauptsitz nach Hamburg verlagert und ihre Firma in die e.kundenservice Netz GmbH geändert. Die bereits in den Jahren 2013 und 2014 gestartete Reorganisation der netz- und vertriebsseitigen Kundenservice-Aktivitäten in getrennte Strukturen, Prozesse, IT-Systeme und Verantwortungsbereiche ist nun auch gesellschaftsrechtlich vollzogen. 4

5 3. Geltungsbereich Der Gleichbehandlungsbericht und auch das Gleichbehandlungsprogramm gelten für alle Mitarbeiter der HanseWerk AG, Schleswig-Holstein Netz AG und Hamburg Netz GmbH, die mit Tätigkeiten des Netzbetriebs befasst sind. Daneben gelten der Gleichbehandlungsbericht und das programm auch für Tätigkeiten, die durch die HanseWerk AG/Schleswig-Holstein Netz AG/Hamburg Netz GmbH für betriebsgeführte Gesellschaften - wie die Gasversorgung Vorpommern GmbH, Gasversorgung Wismar Land GmbH, Energie- und Wasserversorgung Wahlstedt/Bad Segeberg GmbH & Co KG und Stadtwerke Tornesch GmbH - erbracht werden. Für die e.kundenservice Netz GmbH gelten die jeweiligen Gleichbehandlungsprogramme der beteiligten Netzbetreiber HanseWerk AG, Bayernwerk AG, E.DIS AG und Avacon AG. Der Gleichbehandlungsbericht gilt zudem auch für Tätigkeiten, die die e.kundenservice Netz GmbH dienstleistend für die HanseWerk AG, die Schleswig- Holstein Netz AG und die Hamburg Netz GmbH erbringt. Teil B: Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausgestaltung des Netzgeschäfts I. Ausgestaltung des Gleichbehandlungsmanagements 1. Gleichbehandlungsprogramm Das Gleichbehandlungsprogramm der HanseWerk AG vom 1.Februar 2015 enthält Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts. Der vorliegende Bericht dient der Umsetzung dieser Maßnahmen. In dem Gleichbehandlungsprogramm wurden die Mitarbeiterpflichten in den Mittelpunkt gestellt sowie das Gleichbehandlungsmanagement konkretisiert. Es ist für alle Mitarbeiter der HanseWerk AG, Schleswig-Holstein Netz AG und Hamburg Netz 5

6 GmbH mit Inkrafttreten verbindlich. Es ist Bestandteil der jeweiligen Regelwerke der Unternehmen und für jeden Mitarbeiter über das Intranet verfügbar. Das Gleichbehandlungsprogramm sowie die verbindliche Umsetzung wurden über eine Mitarbeiterinformation der Unternehmensleitungen allen Mitarbeitern bekannt gemacht. Zum Gleichbehandlungsprogramm fanden im Berichtszeitraum ausführliche Mitarbeiterschulungen statt (vgl. Kapitel II, 2). Das aktuelle Gleichbehandlungsprogramm liegt der Bundesnetzagentur vor 2. Gleichbehandlungsbeauftragte Die Funktion der Gleichbehandlungsbeauftragten ist im Geschäftsbereich Recht des Vorstandsressorts Finanzen der HansWerk AG angesiedelt. Gleichbehandlungsbeauftragte der HanseWerk AG ist Frau Birgit Joswig. Neben ihrer Funktion als Gleichbehandlungsbeauftragte ist sie als Koordinatorin Gremienmanagement im Bereich Gremienmanagement des Geschäftsbereichs Recht tätig. Frau Birgit Joswig ist ebenfalls Gleichbehandlungsbeauftragte der Schleswig-Holstein Netz AG und Hamburg Netz GmbH. Sie besitzt ein direktes Vortragsrecht bei den genannten Unternehmensleitungen, ist ihnen in Ausübung dieser Funktion direkt unterstellt und weisungsfrei. Die Gleichbehandlungsbeauftragte ist von der Unternehmensleitung der HanseWerk AG beauftragt, auch die e.kundenservice Netz GmbH bezüglich der Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms zu überwachen. Des Weiteren hat die Geschäftsführung der e.kundenservice Netz GmbH einen Gleichbehandlungskoordinator benannt, der die Funktion eines unmittelbaren Ansprechpartners vor Ort einnimmt, Beschwerden koordiniert und die Gleichbehandlungsbeauftragte der HanseWerk AG sowie die der ebenfalls an der e.kundenservice Netz GmbH beteiligten Schwesterunternehmen unterstützt. 6

7 Zwischen der Gleichbehandlungsbeauftragten und dem Gleichbehandlungskoordinator der e.kundenservice Netz GmbH finden regelmäßige persönliche Treffen statt, und operative Fragen können kurzfristig per Telefon und geklärt werden. Die Stellung der Gleichbehandlungsbeauftragten entspricht den gesetzlichen Anforderungen des 7a EnWG. So wurde die Unabhängigkeit der Gleichbehandlungsbeauftragten entsprechend den Vorgaben der Bundesnetzagentur durch die Konkretisierung ihrer Tätigkeit im Gleichbehandlungsprogramm sichergestellt. Das Gleichbehandlungsprogramm sieht ausdrücklich vor, dass die Gleichbehandlungsbeauftragte zur Erfüllung ihrer Aufgaben ungehinderten Zugang zu allen Unternehmensbereichen und Unternehmensteilen hat. Sie ist befugt, Mitarbeiter aus den Unternehmensbereichen und Unternehmensteilen zu befragen, in Akten, Unterlagen und Dateien Einsicht zu nehmen und stichprobenartige Kontrollen durchzuführen. Die Mitarbeiter sind verpflichtet, die Gleichbehandlungsbeauftragte bei der Durchführung ihrer Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen zu unterstützen. Hierzu haben die Mitarbeiter insbesondere vollständig und wahrheitsgemäß die erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie Einsicht in die von ihnen verwalteten Akten, Unterlagen und Dateien zu gewähren. Die Gleichbehandlungsbeauftragte ist Mitglied des Arbeitskreises Gleichbehandlung, dem der Gleichbehandlungsbeauftragte von E.ON Deutschland, die Gleichbehandlungsbeauftragten der regionalen E.ON-Verteilnetzbetreiber und der Koordinator für Gleichbehandlung der e.kundenservice Netz GmbH angehören. Der Arbeitskreis dient dem Informationsaustausch und der Koordination bzw. der Findung netzbetreiberübergreifender Lösungen von Gleichbehandlungsfragen. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass bei allen E.ON-Verteilnetzbetreibern sämtliche Gleichbehandlungsfragen einheitlich umgesetzt werden. Der Arbeitskreis führt regelmäßige Telefonkonferenzen im zweiwöchigen Rhythmus durch sowie halbjährliche Workshops zu ausgewählten Gleichbehandlungsthemen. Des Weiteren nimmt regelmäßig mindestens einer der Gleichbehandlungsbeauftragten der Gruppe an der jährlichen BDEW-Veranstaltung zur Gestaltung des 7

8 Gleichbehandlungsberichts teil und berichtet im Arbeitskreis ausführlich über die Ergebnisse. 3. Kommunikation mit der Unternehmensleitung Die Gleichbehandlungsbeauftragte hat innerhalb von mehreren Vorstandssitzungen der HanseWerk AG über ihre Arbeitsschwerpunkte, Prozessprüfungen und einzelne Themen im Sinne der Gleichbehandlung berichtet. Daneben berichtete sie auch im Rahmen von Vorstands- bzw. Geschäftsführungssitzungen der Schleswig-Holstein Netz AG und Hamburg Netz GmbH. 4. Anfragen und Beratung Die Gleichbehandlungsbeauftragte ist allen Mitarbeitern namentlich bekannt. Mit dem Ziel einer kontinuierlichen Verbesserung von Prozessen und Abläufen steht die Gleichbehandlungsbeauftragte den Mitarbeitern jederzeit als Ansprechpartnerin und Beraterin zur Verfügung. Die meisten Anfragen und Beratungen von Mitarbeitern im Unternehmen im Jahr 2015 betrafen die Umsetzung der Unbundling-Anforderungen im Arbeitsalltag, die Informationsweitergabe im Konzern und an Dritte, die Gestaltung von diskriminierungsrelevanten Unternehmensprozessen sowie die Ausgestaltung von Unternehmensveranstaltungen. Dabei wurde konsequent auf die strikte Trennung von Netz- und Vertriebstätigkeiten hingewirkt. Dies gilt insbesondere in Bezug auf die deutliche Abgrenzung von Netz und Vertrieb beim Marktauftritt, die Verwendung von Informationen ( 6a EnWG) und die Einhaltung des Verbots personeller Verflechtung ( 7a Abs. 2 EnWG). 8

9 II. Umsetzung und Überwachung des Gleichbehandlungsprogramms 1. E-learning/Schulung der Mitarbeiter Ein Schwerpunkt bei der Sicherstellung der Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms bildet die Schulung der Mitarbeiter. Die Führungskräfte sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter hinsichtlich der Einhaltung der relevanten Regeln des EnWG zu unterweisen. Dabei steht ihnen die Beratungsleistung der Gleichbehandlungsbeauftragten zur Verfügung. Am hat die Gleichbehandlungsbeauftragte bei der HanseWerk AG eine zentrale Schulungsveranstaltung für alle neuen Auszubildenden zum Thema Gleichbehandlung durchgeführt, um die Bedeutung des Themas auch diesem Mitarbeiterkreis von Beginn an entsprechend zu vermitteln. Diese Schulungsmaßnahme wurde durch eine unterschriebene Teilnehmerliste dokumentiert. Ferner wurde im Berichtsjahr 2015 ein Schulungskonzept der Gleichbehandlungsbeauftragten der E.ON-Gruppe in einem E-Learning-Programm umgesetzt. In dem E-learning Programm wird das Thema Gleichbehandlung den Mitarbeitern praxisorientiert und mit Beispielen aus den wesentlichen Tätigkeitsfeldern des Netzbetriebs vermittelt. Ziele sind die leicht verständliche Vermittlung der Inhalte des Gleichbehandlungsprogramms und die Unterstützung der Mitarbeiter im entflechtungskonformen Verhalten. Das E-Learning-Programm behandelt folgende Inhalte: Was bedeutet das: gleiche Bedingungen für alle Marktteilnehmer? Wen müssen Sie in welchen Situationen gleich behandeln? Wie gehen Sie mit - aus Sicht der Entflechtung - kritischen Informationen um? Wie kann Sie der Gleichbehandlungsbeauftragte dabei unterstützen? Welche Pflichten haben Sie gegenüber dem Gleichbehandlungsbeauftragten? 9

10 Am wurden alle Mitarbeiter der HanseWerk AG/ Schleswig-Holstein Netz AG/Hamburg Netz GmbH auf das Programm gebucht. Parallel erfolgte eine Aufforderung der Gleichbehandlungsbeauftragten per an alle Mitarbeiter, das E- Learning-Programm zu absolvieren. Die Teilnahme an der Schulung wird IT-seitig erfasst. Damit wird eine flächendeckende Schulung aller betroffenen Mitarbeiter sichergestellt. Im März 2016 lag die Teilnehmerquote bei über 80 %. Diese Schulungsmaßnahmen werden im Frühjahr 2016 abgeschlossen. Auch bei neuen Mitarbeitern der HanseWerk AG/Schleswig-Holstein Netz AG/Hamburg Netz GmbH AG wird dem Thema Gleichbehandlung gleich zu Beginn ihrer Tätigkeit eine hohe Bedeutung beigemessen. Durch den Personalbereich erhält jeder neu eingestellte Mitarbeiter, einschließlich der Auszubildenden, Informationen über die wesentlichen, vom Mitarbeiter zu beachtenden Rahmenbedingungen, die auch die Inhalte und Vorgaben des Gelichbehandlungsprogramms umfassen. Auch neu eintretende Mitarbeiter der e.kundenservice Netz GmbH erhalten Informationen zum Thema Gleichbehandlung und werden aufgefordert, sich intensiv mit den Inhalten auseinander zu setzen. Neben den Aktivitäten zum E-Learning wurden im Berichtszeitraum auch weitere Präsenzschulungen durch die Gleichbehandlungsbeauftragte durchgeführt. So fand am 12. Januar 2015 eine Präsenzschulung auf Ebene der Geschäftsbereichsleiter der HanseWerk AG, Schleswig-Holstein Netz AG und Hamburg Netz GmbH statt. Daneben hat die Gleichbehandlungsbeauftragte auf Anfrage in verschiedenen sensiblen Geschäftsbereichen -wie Controlling, Geschäftsfeldentwicklung und Gremienmanagement- weitere Schulungen durchgeführt. Alle Präsenz- Schulungsmaßnahmen wurden durch eine unterschriebene Teilnehmerliste dokumentiert. 2. Überprüfung der Marktkommunikation auf Unbundling-Konformität Die Gleichbehandlungsbeauftragte hat im Berichtszeitraum regelmäßig durch Stichproben geprüft, ob die kommunikativen Maßnahmen des Unternehmens den Zielen und Bestimmungen des EnWG entsprechen. Dies liegt vor, wenn bei den Einzelmaßnahmen der Marktkommunikation jeweils für den Adressaten der Absender so- 10

11 wie dessen Aufgaben und Ziele klar erkennbar sind. Diese Stichproben betrafen z.b. Gestaltung von Unternehmensbroschüren, Pressemitteilungen, die Darstellung der Unternehmensaktivitäten im Intranet-/ Internetauftritt, Fahrzeugbeschriftung, Sponsoringaktivitäten, Kundenanschreiben, kommunikative Maßnahmen in den dezentralen Technikstandorten etc. 3. Prozessprüfungen Für die als besonders diskriminierungsrelevant eingestuften Aktivitäten wurden einzelne Prozesse mit Blick auf Schwachstellen und deren Behebung analysiert. 3.1 Prozessprüfung Netzentgeltkalkulation und neue Preisblätter bei Hanse- Werk AG/Schleswig-Holstein Netz AG/Hamburg Netz GmbH Gemäß 17 Abs. 2 i.v.m. 4 Abs. 3 und 4 Anreizregulierungsverordnung haben die HanseWerk AG, Schleswig-Holstein Netz AG und Hamburg Netz GmbH ihre Netzentgelte im Berichtszeitraum angepasst. Die Gleichbehandlungsbeauftragte hat stichprobenartig überprüft, ob die Bekanntgabe der Netzentgelte im Sinne des 6a Abs.2 EnWG diskriminierungsfrei erfolgt ist. Die Überprüfung bezog sich auf die Bekanntmachung der Netzentgelte zum und auf die Veröffentlichungspflicht gemäß 20 Abs.1 EnWG zu den voraussichtlichen Netzentgelten für das Folgejahr bis zum Dazu hat sie sich auf Grundlage der ihr vorgelegten detaillierten, graphischen Prozessdarstellung einzelne Prozessschritte erläutern lassen und verschiedene Unterlagen zeigen lassen (z.b. die entsprechenden Beschlüsse der Unternehmensleitungen zur Ermittlung/Veröffentlichung der Netzentgelte, die Preisankündigungsschreiben an Lieferanten, Weiterverteiler und Händler, die Preisblätter und Veröffentlichungen auf den jeweiligen Internetseiten). Aus der Prozessdarstellung und den erhobenen Stichproben geht hervor, dass alle Schritte im Zusammenhang mit der Netzentgeltkalkulation vollständig abgewickelt wurden sowie Zuständigkeiten und Aufgabenverteilung im Sinne der gesetzlichen Vorgaben klar definiert sind. Die Prüfung erfolgte anhand eines Prüfungskataloges und wurde dokumentiert. 11

12 Wirtschaftlich sensible Informationen werden für die Erstellung des Berichts nach 28 StromNEV, für die Berechnung der individuellen Netzentgelte sowie für die Prognose der zukünftigen Absatzentwicklungen benötigt. Es ist gewährleistet, dass diese Informationen nur insoweit nach außen gelangen, als dies aufgrund gesetzlicher Veröffentlichungspflichten erforderlich ist. Nach Feststellung der Erlösobergrenze des Folgejahres gem. ARegV werden die Ergebnisse der Netzentgeltkalkulation allen Marktteilnehmern mit der Veröffentlichung des Preisblatts im Internet fristgerecht und diskriminierungsfrei zugänglich gemacht. Die Gleichbehandlungsbeauftragte hat im Rahmen ihrer Prüfung eine vollständige, diskriminierungsfreie und fristgerechte Veröffentlichung der Preisblätter zur Anpassung der Netzentgelte bei der HanseWerk AG, Schleswig-Holstein Netz AG und Hamburg Netz GmbH festgestellt. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass sich im Rahmen der Prüfung der Prozesse Netzentgeltkalkulation/Information über neue Preisblätter für das aktuelle Berichtsjahr keine Hinweise auf einen nicht unbundlingkonformen Ablauf ergeben haben. Die Prüfungsaktivitäten fanden am , und statt. 3.2 Prozessprüfung bei der e.kundenservice Netz GmbH Am erfolgte durch die Gleichbehandlungsbeauftragten der HanseWerk AG und Westfalen-Weser-Netz GmbH eine ganztägige Prüfung des Prozessmodells der e.kundenservice Netz GmbH auf die Gewährleistung der gesetzlichen Anforderungen der Gleichbehandlung.. Hierfür wurde das Prozessmodell den Gleichbehandlungsbeauftragten zunächst allgemein hinsichtlich Gliederung, Zielsetzung und Implementierungsstand vorgestellt. Aufgrund der umfassenden Reorganisation des Netz-Kundenservice wurde das Prozessmodell in 2015 grundlegend überarbeitet und erhält zur Anpassung an neue regulatorische Vorgaben sowie zur Fehlerbeseitigung fortlaufend Aktualisierungen und Überarbeitungen. Die vollständige Implementierung soll in 2016 abgeschlossen sein. Alle Kundenservice-Prozesse sind im Prozessmodell als fachbereichsübergreifender End-to-End-Prozess erfasst und grafisch dargestellt. Dies stellt eine wesentliche 12

13 Verbesserung zum bisher genutzten Wissenswerk mit den jeweiligen Arbeitsablaufbeschreibungen dar. Jeder Bearbeitungsschritt wird mit sämtlichen dahinterliegenden Basisprozessen umfassend und abschließend beschrieben. Die Prozessbeschreibung sieht zudem vielfältige Strukturierungs- und Klassifizierungsmöglichkeiten vor, beispielsweise nach Bearbeitungszuständigkeit oder Automatisierungsgrad. Jeder Einzelprozess und jeder Einzelbearbeitungsschritt kann mit einer abgestuften Risikoeinschätzung beschrieben werden, so dass gleichbehandlungs-, datenschutzund/oder compliance-relevante Prozessbestandteile zentral erfasst, transparent benannt und im Tagesgeschäft berücksichtigt werden können. Die Anforderungen an das Gleichbehandlungsmanagement sind im Prozessmodell in einem eigenen Prozess dargestellt. Zudem wurde der End-to-End-Prozess Messwertermittlung bis Debitorenmanagement des Prozessmodells vorgestellt und detailliert geprüft. Dieser Prozess beinhaltet sämtliche Schritte zur Bearbeitung der Netznutzungsabrechnung. Durch Mitarbeiter des Fachbereichs Energiedatenmanagement wurden die Prozesse zur Ermittlung der Messwerte für Strom und Gas in einem konkreten Praxisszenario erklärt und Einzelfragen beantwortet. Im Fokus standen die Bestimmung des Soll-Ablese-Termins, die Umsetzung der Ablesung, die Kommunikation mit dem Kunden, das Vorgehen des Verteilnetzbetreibers bei fehlender Rückmeldung von Kunden oder Ablesebeauftragten sowie die Messwertübermittlung an Lieferanten und Letztverbraucher mit eigener Netznutzung. Im Anschluss erläuterten Mitarbeiter des Fachbereichs Abrechnungsmanagement in Fortführung des Praxisszenarios für die Messwertermittlung die darauf aufbauenden Prozesse der Netznutzungsabrechnung und Mehr- /Mindermengenabrechnung. Im Fokus standen hierbei die Rechnungserstellung und -übermittlung für RLM- und SLP-Abnahmestellen gemäß der Festlegungen der Bundesnetzagentur, die Ersatzwertbildung für Zählerstände und das Clearing bei Rechnungsreklamationen. Insbesondere die automatisierten und manuellen Prozessschritte sowie praktische Fallgestaltungen und Probleme wurden näher erläutert. Die Prüfungen boten keinen Anlass zu Beanstandungen. Verstöße gegen die Gleichbehandlungsanforderungen wurden nicht festgestellt. 13

14 3.3 Prozessprüfung bei der regiocom Berlin GmbH - Call Center Die Gleichbehandlungsbeauftragten der E.ON Deutschland und der Avacon AG haben am ein Servicecenter der e.kundenservice Netz GmbH nachgelagerten Dienstleisters regiocom Berlin GmbH besucht und dort die Kundenkontaktprozesse auf die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an die Gleichbehandlung geprüft. Diese Prüfung erfolgte stellvertretend für die HanseWerk AG. Im Rahmen des Besuches des Servicecenters wurden die Strukturen und die tägliche Arbeit der Mitarbeiter bei der regiocom Berlin GmbH vorgestellt. Einen besonderen Schwerpunkt bildete hierbei die Art und Weise der Aus- und Weiterbildung der Kundenbetreuer sowie die Nutzung der IT-Systeme. Durch das Mithören von Gesprächen im normalen Geschäftsbetrieb und die Erläuterung der Prozesse durch den jeweiligen Kundenbetreuer haben die Gleichbehandlungs-beauftragten einen unmittelbaren Einblick in die Arbeit des Netz-Kundenservice erhalten. Die im Tagesverlauf gewonnenen Erkenntnisse waren sodann Gegenstand der Abschlussbesprechung mit Führungskräften und Mitarbeitern des Servicecenters. Die durchgeführten Prüfungen boten keinen Anlass zu Beanstandungen. 4. Veröffentlichungs- und Bekanntmachungspflichten für Netzbetreiber Der Leitfaden für die Internet-Veröffentlichungspflichten der Stromnetzbetreiber der Bundesnetzagentur, als Empfehlung zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten gemäß EnWG und seinen Verordnungen, wurde umgesetzt. Die Veröffentlichungen bei der HanseWerk AG, Schleswig-Holstein Netz AG und Hamburg Netz GmbH werden fortlaufend auf dem aktuellen Stand gehalten. 5. EEG-Einspeisemanagement Die Schleswig-Holstein Netz AG ist gemäß 13, 14 EnWG verpflichtet, zur Gewährleistung der Sicherheit und Zuverlässigkeit ihres Stromnetzes geeignete, netz- und marktbezogene Maßnahmen durchzuführen. Hierzu gehört auch, dass bei drohender 14

15 Überlastung einzelner Netzteile - unter Vorrang der erneuerbaren Energien - die Einspeiseleistung nach 14 EEG zu regeln. Dabei werden die Vorgaben hinsichtlich der Reihenfolge gemäß dem aktuellen Leitfaden der Bundesnetzagentur zum EEG- Einspeisemanagement eingehalten. Durch eine stufenweise Regelung werden die Einspeiseleistungen nur im erforderlichen Umfang reduziert. Darüber hinaus werden im 110-kV-Netz zuerst Einspeiseleistungen mit der größten Wirkung auf einen Engpass abgeregelt. Informationen über die Hintergründe, die technischen Voraussetzungen, die Verfahren der kommerziellen Abwicklung von Entschädigungszahlungen und die tatsächliche Durchführung dieser Maßnahmen sind auf der Internetseite der Schleswig Holstein Netz AG veröffentlicht. 6. Überarbeitung der Dienstleistungsverträge mit der e.kundenservice Netz GmbH Im Jahr 2015 wurden die noch mit den Vorgängerunternehmen der e.kundenservice Netz GmbH geschlossenen Dienstleistungsverträge der HanseWerk AG/Schleswig- Holstein Netz AG/Hamburg Netz GmbH umfassend überarbeitet und neu abgeschlossen. Die Vertragstexte wurden inhaltlich gestrafft und in Leistungsinhalt und Leistungsumfang an die aktuellen Markterfordernisse und -bedingungen angepasst. Die von der e.kundenservice Netz GmbH jeweils zu erbringenden Einzelleistungen sind in ebenfalls überarbeiteten Leistungsscheinen festgelegt und beschrieben. Die Letztentscheidungsbefugnis und Unabhängigkeit der HanseWerk AG/Schleswig- Holstein Netz AG/Hamburg Netz GmbH wird durch umfassende und abschließende Weisungs- und Entscheidungsrechte für sämtliche vertraglichen Leistungen und deren Durchführung gewährleistet. Die Kündbarkeit der Dienstleistungsverträge durch den Verteilnetzbetreiber ist durch die vertraglichen Vereinbarungen sichergestellt. Die e.kundenservice Netz GmbH tritt im Außenkontakt am Markt jeweils im Namen und/oder unter Nennung der Stellvertretung für die Hansewerk AG/Schleswig- Holstein Netz AG/Hamburg Netz Gmbh auf und hat im Rahmen aller Aktivitäten für den Verteilnetzbetreiber mit Außenwirkung zu gewährleisten, dass eine Verwechslung des Verteilnetzbetreibers mit allen Vertriebsaktivitäten des vertikal integrierten Unternehmens ausgeschlossen ist. 15

16 Die gesetzlichen Anforderungen des EnWG an die Gleichbehandlung werden in einem unverändert hohen Standard gewahrt. Die e.kundenservice Netz GmbH ist für alle von ihr wahrgenommenen Tätigkeiten zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an die Gleichbehandlung gemäß 6 ff. EnWG verpflichtet. Das Gleichbehandlungsprogramm der HanseWerk AG gilt in vollem Umfang für alle Mitarbeiter der e.kundenservice Netz GmbH entsprechend. Die e.kundenservice Netz GmbH hat diese vorgenannten Anforderungen in vollem Umfang auch den von ihr beauftragten nachgelagerten Dienstleistern aufzuerlegen. Die Unabhängigkeit der HanseWerk AG/Schleswig-Holstein Netz AG/Hamburg Netz GmbH wird durch die vertraglichen Vereinbarungen der Dienstleistungsverträge somit umfassend sichergestellt. 7. Speicher Für die Speicher Kraak und Rönne bestehen zwischen der HanseWerk AG und der Uniper Energy Storage GmbH (im Berichtszeitraum noch unter E.ON Gas Storage GmbH firmierend) ein Gebrauchs- und Nutzungsüberlassungsvertrag sowie ein Technischer Dienstleistungsvertrag. Die Uniper Energy Storage GmbH ist Speicherbetreiberin im Sinne des EnWG. Der HanseWerk AG obliegt die technische Betriebsführung der Anlagen. Die Berichterstattung im Sinne des 7a Abs. 5 i.v.m. 7b EnWG erfolgt durch Uniper Global Commodities SE (im Berichtszeitraum noch unter E.ON Global Commodities SE firmierend) sowie Uniper Energy Storage GmbH. 16

17 III. Sanktionen und Beschwerden Das Gleichbehandlungsprogramm regelt in Ziffer 5, dass ein Verstoß der Mitarbeiter gegen ihre unter Ziffer 3 des Gleichbehandlungsprogramms festgelegten Pflichten eine Verletzung ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten darstellt und arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Bei leichteren Verstößen kann die Gleichbehandlungsbeauftragte auch andere Maßnahmen wie Nachschulungen oder Abhilfebzw. Kontrollmaßnahmen vorschlagen. Sanktionen mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen sind im Berichtsjahr 2015 nicht verhängt worden. Von Kunden, insbesondere Netzkunden, wurden im Berichtszeitraum keine Beschwerden an die Gleichbehandlungsbeauftragte gerichtet. 17

18 IV. Zusammenfassung Ausblick Ziel im Berichtszeitraum 2015 war erneut die Verfestigung der Sensibilität der Mitarbeiter für das Thema Gleichbehandlung. Bei Durchführung der Prozessprüfungen wurden im Jahr 2015 keine Verstöße gegen das Gleichbehandlungsprogramm festgestellt. Für das Jahr 2016 ist geplant, die E-Learning-Schulungen zur Gleichbehandlung vollständig abzuschließen. Zudem wird die Begleitung der anstehenden Umstrukturierungen unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten ein weiterer Schwerpunkt sein. Außerdem ist für 2016 die konsequente Fortsetzung der Prüfungstätigkeiten vorgesehen. Insbesondere soll bei der e.kundenservice Netz GmbH in 2016 eine erneute Prüfung des Prozessmodells mit Vergleich des Ausprägungs- und Implementierungsstands gegenüber 2015 durchgeführt werden. Quickborn, 30. März 2016 Gleichbehandlungsbeauftragte der HanseWerk AG 18

Gleichbehandlungsbericht der Gasversorgung Wismar Land GmbH im Berichtsjahr 2016

Gleichbehandlungsbericht der Gasversorgung Wismar Land GmbH im Berichtsjahr 2016 Gleichbehandlungsbericht der Gasversorgung Wismar Land GmbH im Berichtsjahr 2016 Bericht über die Durchführung des Gleichbehandlungsprogramms der HanseWerk AG im Berichtsjahr 2016 1 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Bericht. über die Maßnahmen zur Durchführung des Gleichbehandlungsprogramms von E.ON Deutschland für das Jahr 2016

Bericht. über die Maßnahmen zur Durchführung des Gleichbehandlungsprogramms von E.ON Deutschland für das Jahr 2016 Bericht über die Maßnahmen zur Durchführung des Gleichbehandlungsprogramms von E.ON Deutschland für das Jahr 2016 2 Inhaltsverzeichnis Präambel... 3 A. Selbstbeschreibung von E.ON Deutschland... 3 I. Selbstbeschreibung/Kennzahlen...

Mehr

Präambel 3. A. Selbstbeschreibung der Bayernwerk AG und Tochterunternehmen mit Netzbetreiberfunktion nach 7 a Abs. 5 EnWG 3

Präambel 3. A. Selbstbeschreibung der Bayernwerk AG und Tochterunternehmen mit Netzbetreiberfunktion nach 7 a Abs. 5 EnWG 3 Bericht über die Maßnahmen zur Durchführung des Gleichbehandlungsprogramms der Bayernwerk AG und Tochterunternehmen mit Netzbetreiberfunktion für das Jahr 2016 2 Inhaltsverzeichnis Präambel 3 A. Selbstbeschreibung

Mehr

Bericht über die Durchführung des Gleichbehandlungsprogramms der HanseWerk AG im Berichtsjahr 2017

Bericht über die Durchführung des Gleichbehandlungsprogramms der HanseWerk AG im Berichtsjahr 2017 Bericht über die Durchführung des Gleichbehandlungsprogramms der HanseWerk AG im Berichtsjahr 2017 1 Inhaltsverzeichnis Präambel 3 A. Selbstbeschreibung der HanseWerk AG 4 1. Organisatorische Änderungen/Kennzahlen

Mehr

Bericht. über die Maßnahmen zur Durchführung des Gleichbehandlungsprogramms von E.ON Deutschland für das Jahr 2017

Bericht. über die Maßnahmen zur Durchführung des Gleichbehandlungsprogramms von E.ON Deutschland für das Jahr 2017 Bericht über die Maßnahmen zur Durchführung des Gleichbehandlungsprogramms von E.ON Deutschland für das Jahr 2017 Inhalt Präambel... - 3 - Selbstbeschreibung von E.ON Deutschland...- 3-1.1 Selbstbeschreibung/Kennzahlen...-

Mehr

Energieversorgung Rudolstadt GmbH Gleichbehandlungsbericht 2010

Energieversorgung Rudolstadt GmbH Gleichbehandlungsbericht 2010 Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der Energieversorgung Rudolstadt GmbH als vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen für die EVR Netze GmbH im Jahre 2010 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Bericht. über die Maßnahmen zur Durchführung des Gleichbehandlungsprogramms der Bayernwerkgruppe für das Jahr 2017

Bericht. über die Maßnahmen zur Durchführung des Gleichbehandlungsprogramms der Bayernwerkgruppe für das Jahr 2017 Bericht über die Maßnahmen zur Durchführung des Gleichbehandlungsprogramms der Bayernwerkgruppe für das Jahr 2017 2 Inhaltsverzeichnis Präambel 3 A. Selbstbeschreibung der Bayernwerkgruppe nach 7 a Abs.

Mehr

Bericht. über die. Durchführung. des Gleichbehandlungsprogramms. der Gasnetz Hamburg GmbH

Bericht. über die. Durchführung. des Gleichbehandlungsprogramms. der Gasnetz Hamburg GmbH Bericht über die Durchführung des Gleichbehandlungsprogramms der Gasnetz Hamburg GmbH im Berichtsjahr 2018 Präambel Mit diesem Bericht kommt die Gasnetz Hamburg GmbH (GNH) ihrer Verpflichtung aus 7a Abs.

Mehr

Gleichbehandlungsbericht 2018

Gleichbehandlungsbericht 2018 erstellt für die Netz Leipzig GmbH 29. März 2019 Inhaltsverzeichnis 1 Vorbemerkung 3 2 Selbstbeschreibung als eigenständiges Tochterunternehmen im vertikal integrierten Unternehmensverbund der Leipziger

Mehr

Bericht. über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms. der MVV Energie AG

Bericht. über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms. der MVV Energie AG Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der MVV Energie AG Berichtszeitraum 01.01.2015 31.12.2015 2 Präambel Mit diesem Bericht kommt die MVV Energie AG ihrer Verpflichtung aus 7a Abs.

Mehr

BERICHT DES GLEICHBEHANDLUNGSBEAUFTRAGTEN BAYERISCHE STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, INFRASTRUKTUR, VERKEHR UND TECHNOLOGIE

BERICHT DES GLEICHBEHANDLUNGSBEAUFTRAGTEN BAYERISCHE STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, INFRASTRUKTUR, VERKEHR UND TECHNOLOGIE BERICHT DES GLEICHBEHANDLUNGSBEAUFTRAGTEN AN DAS BAYERISCHE STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, INFRASTRUKTUR, VERKEHR UND TECHNOLOGIE - GLEICHBEHANDLUNGSBERICHT 2015 - Vorgelegt durch Heinz Reitberger für

Mehr

Gleichbehandlungsbericht Stadtwerke Leipzig GmbH

Gleichbehandlungsbericht Stadtwerke Leipzig GmbH Stadtwerke Leipzig GmbH 29. März 2018 Inhaltsverzeichnis 1 Vorbemerkung 3 2 Selbstbeschreibung als vertikal integriertes Unternehmen 3 3 Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäftes

Mehr

Bericht. über die Maßnahmen zur Durchführung des Gleichbehandlungsprogramms von E.ON Deutschland für das Jahr 2014

Bericht. über die Maßnahmen zur Durchführung des Gleichbehandlungsprogramms von E.ON Deutschland für das Jahr 2014 Bericht über die Maßnahmen zur Durchführung des Gleichbehandlungsprogramms von E.ON Deutschland für das Jahr 2014 2 Inhaltsverzeichnis Präambel... 3 A. Selbstbeschreibung von E.ON Deutschland... 3 1. Selbstbeschreibung/Kennzahlen...

Mehr

Bericht über die Durchführung des Gleichbehandlungsprogramms der HanseWerk AG im Berichtsjahr 2014

Bericht über die Durchführung des Gleichbehandlungsprogramms der HanseWerk AG im Berichtsjahr 2014 Bericht über die Durchführung des Gleichbehandlungsprogramms der HanseWerk AG im Berichtsjahr 2014 1 Präambel Mit diesem Bericht kommt die HanseWerk AG ihrer Verpflichtung aus 7a Abs. 5 Satz 3 EnWG nach.

Mehr

Gleichbehandlungsbericht 2016

Gleichbehandlungsbericht 2016 Gleichbehandlungsbericht 2016 ENRO Ludwigsfelde Energie GmbH Jährlicher Bericht der ENRO Ludwigsfelde Energie GmbH über die bis zum 31.12.2016 getroffenen Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung

Mehr

Bericht der. Gleichbehandlungsbeauftragten. der Stadtwerke Aachen AG. an die Bundesnetzagentur

Bericht der. Gleichbehandlungsbeauftragten. der Stadtwerke Aachen AG. an die Bundesnetzagentur Bericht der Gleichbehandlungsbeauftragten der Stadtwerke Aachen AG an die Bundesnetzagentur gemäß 8 Absatz 5 Satz 3 EnWG Inhaltsverzeichnis A. Einleitung S. 3 B. Kommunikation zwischen der Gleichbehandlungsbeauftragten

Mehr

Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der Stadtwerke Bochum Netz GmbH im Jahr 2018

Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der Stadtwerke Bochum Netz GmbH im Jahr 2018 Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der Stadtwerke Bochum Netz GmbH im Jahr 2018 INHALT 1 Präambel... 3 2 Vorbemerkung... 4 3 Strukturdaten und Organisation der Stadtwerke Bochum

Mehr

G L E I C H B E H A N D L U N G S B E R I C H T. Vorgelegt durch. Susanne Jordan (Gleichbehandlungsbeauftragte) für

G L E I C H B E H A N D L U N G S B E R I C H T. Vorgelegt durch. Susanne Jordan (Gleichbehandlungsbeauftragte) für G L E I C H B E H A N D L U N G S B E R I C H T Vorgelegt durch Susanne Jordan (Gleichbehandlungsbeauftragte) für Stadtwerke Bad Bramstedt GmbH Gasversorgung Bad Bramstedt GmbH Berichtszeitraum April 2006

Mehr

Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms nach 7a Abs. 5 Satz 3 EnWG

Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms nach 7a Abs. 5 Satz 3 EnWG Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms nach 7a Abs. 5 Satz 3 EnWG der REWAG Regensburger Energie- und Wasserversorgung AG & Co KG (REWAG) und der Regensburg Netz GmbH im Jahr 2015 2

Mehr

Gleichbehandlungsbericht 2014

Gleichbehandlungsbericht 2014 erstellt für die Stadtwerke Leipzig GmbH 31. März 2015 Inhaltsverzeichnis 1 Vorbemerkung 3 2 Selbstbeschreibung als vertikal integriertes Unternehmen 3 3 Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des

Mehr

Bericht. der Stadtwerke Annaberg-Buchholz Energie AG. und der Stadtwerke Annaberg-Buchholz Netz GmbH

Bericht. der Stadtwerke Annaberg-Buchholz Energie AG. und der Stadtwerke Annaberg-Buchholz Netz GmbH Stadtwerke Annaberg-Buchholz Gleichbehandlungsbericht 2013 gemäß 7a EnWG Robert-Schumann-Straße 1 09456 Annaberg-Buchholz Tel.: 03733 56130 Fax: 03733 5613 15 Bericht der Stadtwerke Annaberg-Buchholz Energie

Mehr

Soltau GLEICHBEHANDLUNGSBERICHT Stadtwerke Soltau GmbH & Co.KG. Soltau BERICHT DES GLEICHBEHANDLUNGSBEAUFTRAGTEN AN DIE BUNDESNETZAGENTUR

Soltau GLEICHBEHANDLUNGSBERICHT Stadtwerke Soltau GmbH & Co.KG. Soltau BERICHT DES GLEICHBEHANDLUNGSBEAUFTRAGTEN AN DIE BUNDESNETZAGENTUR der Stadtwerke GmbH BERICHT DES GLEICHBEHANDLUNGSBEAUFTRAGTEN AN DIE BUNDESNETZAGENTUR GLEICHBEHANDLUNGSBERICHT 2012 vorgelegt durch Frank Wesseloh für Stadtwerke GmbH & Co.KG M.A.U.S./Projektmanagement/Regulierungsmanagement/02a.GBB

Mehr

Bericht. über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms. der Stadtwerke Kiel AG

Bericht. über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms. der Stadtwerke Kiel AG Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der Stadtwerke Kiel AG Berichtszeitraum 01.01.2016 31.12.2016 2 Präambel Mit diesem Bericht kommt die Stadtwerke Kiel AG ihrer Verpflichtung aus

Mehr

;)lli~'üfeu NG >;l"'~ ;"~ : '~::'.,;, "'"h:':r"-\

;)lli~'üfeu NG >;l'~ ;~ : '~::'.,;, 'h:':r-\ '»'; ~'M;~NZUR :? ~j~f~4'k~;::q::,,,):,:t'i', ' ;)lli~'üfeu NG >;l"'~ ;"~ : '~::'.,;, "'"h:':r"-\ für die DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH und die Inhaltsverzeichnis A. Präambel 1 B. Aufstellung des Gleichbehandlungsprogramms

Mehr

BERICHT DES GLEICHBEHANDLUNGSBEAUFTRAGTEN AN DIE BUNDESNETZAGENTUR GLEICHBEHANDLUNGSBERICHT 2011. Vorgelegt durch. Für. Frau Michaela Nerger

BERICHT DES GLEICHBEHANDLUNGSBEAUFTRAGTEN AN DIE BUNDESNETZAGENTUR GLEICHBEHANDLUNGSBERICHT 2011. Vorgelegt durch. Für. Frau Michaela Nerger BERICHT DES GLEICHBEHANDLUNGSBEAUFTRAGTEN AN DIE BUNDESNETZAGENTUR GLEICHBEHANDLUNGSBERICHT 2011 Vorgelegt durch Frau Michaela Nerger Für SWU Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH SWU Energie GmbH SWU Netze GmbH

Mehr

BERICHT ÜBER DIE MAßNAHMEN ZUR - GLEICHBEHANDLUNGSBERICHT DISKRIMINIERUNGSFREIEN AUSÜBUNG DES NETZGESCHÄFTS. DREWAG Stadtwerke Dresden GmbH

BERICHT ÜBER DIE MAßNAHMEN ZUR - GLEICHBEHANDLUNGSBERICHT DISKRIMINIERUNGSFREIEN AUSÜBUNG DES NETZGESCHÄFTS. DREWAG Stadtwerke Dresden GmbH DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH BERICHT ÜBER DIE MAßNAHMEN ZUR DISKRIMINIERUNGSFREIEN AUSÜBUNG DES NETZGESCHÄFTS - GLEICHBEHANDLUNGSBERICHT 2013 - für die DREWAG Stadtwerke Dresden GmbH und die 1 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten an die Bundesnetzagentur. Gleichbehandlungsbericht vorgelegt von. Karsten Matthes.

Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten an die Bundesnetzagentur. Gleichbehandlungsbericht vorgelegt von. Karsten Matthes. Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten an die Bundesnetzagentur Gleichbehandlungsbericht 2010 vorgelegt von Karsten Matthes für die Stadtwerke Leipzig GmbH und Stadtwerke Leipzig Netz GmbH - 2 - Inhalt

Mehr

Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der Stadtwerke Bochum Netz GmbH im Jahr 2014

Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der Stadtwerke Bochum Netz GmbH im Jahr 2014 Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der Stadtwerke Bochum Netz GmbH im Jahr 2014 INHALT 1 Präambel... 3 2 Vorbemerkung... 4 3 Strukturdaten der Stadtwerke Bochum Netz GmbH... 4 4

Mehr

Vorgelegt durch. den Gleichbehandlungsbeauftragten. für die. Stadtwerkeverbund Hellweg-Lippe Netz GmbH & Co. KG. Stadtwerke Hamm GmbH

Vorgelegt durch. den Gleichbehandlungsbeauftragten. für die. Stadtwerkeverbund Hellweg-Lippe Netz GmbH & Co. KG. Stadtwerke Hamm GmbH BERICHT DES GLEICHBEHANDLUNGSBEAUFTRAGTEN AN DIE BUNDESNETZAGENTUR GLEICHBEHANDLUNGSBERICHT 2008 Vorgelegt durch den Gleichbehandlungsbeauftragten für die Stadtwerkeverbund Hellweg-Lippe Netz GmbH & Co.

Mehr

Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms nach 7a Abs. 5 Satz 3 EnWG. im Jahr 2016

Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms nach 7a Abs. 5 Satz 3 EnWG. im Jahr 2016 Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms nach 7a Abs. 5 Satz 3 EnWG im Jahr 2016 der REWAG Regensburger Energie- und Wasserversorgung AG & Co KG (REWAG) und der Regensburg Netz GmbH Präambel

Mehr

Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der Stadtwerke Bochum Netz GmbH im Jahr 2013

Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der Stadtwerke Bochum Netz GmbH im Jahr 2013 Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der Stadtwerke Bochum Netz GmbH im Jahr 2013 INHALT 1 Präambel... 3 2 Vorbemerkung... 4 3 Strukturdaten der Stadtwerke Bochum Netz GmbH... 4 4

Mehr

Bericht. über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms. der Stadtwerke Kiel AG

Bericht. über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms. der Stadtwerke Kiel AG Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der Stadtwerke Kiel AG Berichtszeitraum 01.01.2017 31.12.2017 2 Präambel Mit diesem Bericht kommt die Stadtwerke Kiel AG ihrer Verpflichtung aus

Mehr

Bericht über die Maßnahmen zur Durchführung des Gleichbehandlungsprogramms bei der Westfalen Weser Netz GmbH im Jahre 2015

Bericht über die Maßnahmen zur Durchführung des Gleichbehandlungsprogramms bei der Westfalen Weser Netz GmbH im Jahre 2015 Bericht über die Maßnahmen zur Durchführung des Gleichbehandlungsprogramms bei der Westfalen Weser Netz GmbH im Jahre 2015 Paderborn, den 15. März 2016 Seite 1 von 16 Inhaltsverzeichnis Präambel... 3 Teil

Mehr

Gleichbehandlungsbericht Stadtwerke Leipzig GmbH

Gleichbehandlungsbericht Stadtwerke Leipzig GmbH Stadtwerke Leipzig GmbH 31. März 2016 Inhaltsverzeichnis 1 Vorbemerkung 3 2 Selbstbeschreibung als vertikal integriertes Unternehmen 3 3 Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäftes

Mehr

Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der Energieversorgung Rudolstadt GmbH und der EnR Energienetze Rudolstadt GmbH im Jahre 2013

Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der Energieversorgung Rudolstadt GmbH und der EnR Energienetze Rudolstadt GmbH im Jahre 2013 Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der Energieversorgung Rudolstadt GmbH und der EnR Energienetze Rudolstadt GmbH im Jahre 2013 Gleichbehandlungsbericht KJ 2013 Seite 2 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Bericht zum Gleichbehandlungsprogramm der Stadtwerke Rostock Aktiengesellschaft und Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbh

Bericht zum Gleichbehandlungsprogramm der Stadtwerke Rostock Aktiengesellschaft und Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbh Stadtwerke Rostock Rostock, 01. März 2011 Aktiengesellschaft Bericht zum Gleichbehandlungsprogramm der Stadtwerke Rostock Aktiengesellschaft und Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbh Krohn Gleichbehandlungsbeauftragter

Mehr

Gleichbehandlungsbericht

Gleichbehandlungsbericht Vorgelegt durch Jörg Kettler für Stadtwerke Altena GmbH 28.03.2006 1 Inhaltsverzeichnis A. Vorbemerkung... 3 B. Aufstellung des Gleichbehandlungsprogramms... 4 I. Bekanntmachung... 4 Festlegung... 4 I

Mehr

Gleichbehandlungsbericht 2013

Gleichbehandlungsbericht 2013 Gleichbehandlungsbericht 2013 vorgelegt von GELSENWASSER Energienetze GmbH Willy-Brandt-Allee 26 45891 Gelsenkirchen 1 von 9 Inhaltsverzeichnis Präambel 3 1. Rechtliche / operationelle Entflechtung 4 2.

Mehr

Vorgelegt durch. Silke Szillat-Meißner. (Gleichbehandlungsbeauftragte) Für die Unternehmen:

Vorgelegt durch. Silke Szillat-Meißner. (Gleichbehandlungsbeauftragte) Für die Unternehmen: Bericht der Gleichbehandlungsbeauftragten an die Landesregulierungsbehörde für Elektrizität und Gas Gleichbehandlungsbericht 2017 Vorgelegt durch Silke Szillat-Meißner (Gleichbehandlungsbeauftragte) Für

Mehr

Bericht. über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der Stadtwerke Herne AG im Jahr 2006

Bericht. über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der Stadtwerke Herne AG im Jahr 2006 Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der Stadtwerke Herne AG im Jahr 2006 Präambel Mit diesem Bericht kommt die Stadtwerke Herne AG ihrer Verpflichtung aus 8 Abs. 5 Satz 3 EnWG nach.

Mehr

Bericht. über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms. der Energieversorgung Offenbach AG

Bericht. über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms. der Energieversorgung Offenbach AG Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der Energieversorgung Offenbach AG Berichtszeitraum 01.01.2014 31.12.2014 2 Präambel Mit diesem Bericht kommt die Energieversorgung Offenbach AG

Mehr

Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für den Bereich Erdgasverteilernetzbetrieb. der. Wiener Netze GmbH. gemäß 106 Abs.

Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für den Bereich Erdgasverteilernetzbetrieb. der. Wiener Netze GmbH. gemäß 106 Abs. Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für den Bereich Erdgasverteilernetzbetrieb der Wiener Netze GmbH gemäß 106 Abs. 2 Z 4 GWG 2011 für das Jahr 2014 Seite 1 von 5 Mit diesem Bericht kommt die Wiener

Mehr

Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012

Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012 Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012 TIWAG-Netz AG Bert-Köllensperger-Straße 7 6065 Thaur FN 216507v Seite 1 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Gleichbehandlungsbeauftragten. an die Bundesnetzagentur. gemäß 8 Absatz 5 Satz 3 EnWG

Gleichbehandlungsbeauftragten. an die Bundesnetzagentur. gemäß 8 Absatz 5 Satz 3 EnWG Bericht der Gleichbehandlungsbeauftragten der Stadtwerke Aachen AG an die Bundesnetzagentur gemäß 8 Absatz 5 Satz 3 EnWG Einleitung Dieser Bericht ist Teil der Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtungen

Mehr

Bericht. über die Maßnahmen. des Gleichbehandlungsprogramms. der Stadtwerke Mühlhausen GmbH. und der. Stadtwerke Mühlhausen Netz GmbH

Bericht. über die Maßnahmen. des Gleichbehandlungsprogramms. der Stadtwerke Mühlhausen GmbH. und der. Stadtwerke Mühlhausen Netz GmbH Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der Stadtwerke Mühlhausen GmbH und der Stadtwerke Mühlhausen Netz GmbH im Jahr 2017 1 A. Vorbemerkungen Der vorliegende Gleichbehandlungsbericht

Mehr

Gleichbehandlungsbericht vorgelegt von. GELSENWASSER AG Willy-Brandt-Allee Gelsenkirchen

Gleichbehandlungsbericht vorgelegt von. GELSENWASSER AG Willy-Brandt-Allee Gelsenkirchen Gleichbehandlungsbericht 2018 vorgelegt von GELSENWASSER AG Willy-Brandt-Allee 26 45891 Gelsenkirchen Inhaltsverzeichnis Präambel... 3 1. Rechtliche Entflechtung... 4 2. Operationelle Entflechtung... 5

Mehr

Bericht über die Maßnahmen zur Erreichung der Ziele des Gleichbehandlungsprogramms der evd energieversorgung dormagen gmbh für das Jahr 2009

Bericht über die Maßnahmen zur Erreichung der Ziele des Gleichbehandlungsprogramms der evd energieversorgung dormagen gmbh für das Jahr 2009 Bericht über die Maßnahmen zur Erreichung der Ziele des Gleichbehandlungsprogramms der evd energieversorgung dormagen gmbh für das Jahr 2009 Vorgelegt von der Gleichbehandlungsbeauftragten der evd energieversorgung

Mehr

Bericht. über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms. der Energieversorgung Offenbach AG

Bericht. über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms. der Energieversorgung Offenbach AG Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der Energieversorgung Offenbach AG Berichtszeitraum 01.01.2016 31.12.2016 2 Präambel Mit diesem Bericht kommt die Energieversorgung Offenbach AG

Mehr

Wien Energie Stromnetz GmbH

Wien Energie Stromnetz GmbH Wien Energie Stromnetz GmbH Bericht über die zur Einhaltung des Gleichbehandlungsprogrammes getroffenen Maßnahmen gemäß 75 WElWG 2005, 73 NÖ ElWG 2005 sowie 67 Bgld. ElWG 2006 für das Geschäftsjahr 2009/10

Mehr

3. Bundesnetzagentur. Gremien innerhalb der BNetzA Beirat, 5 7 BNetzAG. Länderausschuss, 8-10 BNetzAG. Wissenschaftliche Kommissionen, 64 Abs.

3. Bundesnetzagentur. Gremien innerhalb der BNetzA Beirat, 5 7 BNetzAG. Länderausschuss, 8-10 BNetzAG. Wissenschaftliche Kommissionen, 64 Abs. Teil 2 Bundesbehörden 3. Bundesnetzagentur Gremien innerhalb der BNetzA Beirat, 5 7 BNetzAG Zusammensetzung: je 16 Mitglieder des Bundestags und des Bundesrats Vorschlagsrecht für die Person des Präsidenten

Mehr

Gleichbehandlungsbericht Leipziger Stadtwerke

Gleichbehandlungsbericht Leipziger Stadtwerke Leipziger Stadtwerke 31. März 2017 Inhaltsverzeichnis 1 Vorbemerkung 3 2 Selbstbeschreibung als vertikal integriertes Unternehmen 3 3 Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäftes 3

Mehr

Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der Stadtwerke Bochum Netz GmbH im Jahr 2015

Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der Stadtwerke Bochum Netz GmbH im Jahr 2015 Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der Stadtwerke Bochum Netz GmbH im Jahr 2015 INHALT 1 Präambel... 3 2 Vorbemerkung... 4 3 Strukturdaten der Stadtwerke Bochum Netz GmbH... 4 4

Mehr

Bericht. über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms. der MVV Energie AG

Bericht. über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms. der MVV Energie AG Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der MVV Energie AG Berichtszeitraum 01.01.2016 31.12.2016 2 Präambel Mit diesem Bericht kommt die MVV Energie AG ihrer Verpflichtung aus 7a Abs.

Mehr

Vorgelegt durch. Silke Szillat-Meißner. (Gleichbehandlungsbeauftragte) Für die Unternehmen:

Vorgelegt durch. Silke Szillat-Meißner. (Gleichbehandlungsbeauftragte) Für die Unternehmen: Bericht der Gleichbehandlungsbeauftragten an die Landesregulierungsbehörde für Elektrizität und Gas Gleichbehandlungsbericht 2016 Vorgelegt durch Silke Szillat-Meißner (Gleichbehandlungsbeauftragte) Für

Mehr

Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der Städtischen Werke Magdeburg GmbH & Co. KG und der Netze Magdeburg GmbH im Jahr 2015

Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der Städtischen Werke Magdeburg GmbH & Co. KG und der Netze Magdeburg GmbH im Jahr 2015 Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der Städtischen Werke Magdeburg GmbH & Co. KG und der Netze Magdeburg GmbH im Jahr 2015 (Berichtszeitraum: 01.01.2015-31.12.2015) 2 Gliederung

Mehr

Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der Thüga Aktiengesellschaft im Jahre 2015

Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der Thüga Aktiengesellschaft im Jahre 2015 Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der Thüga Aktiengesellschaft im Jahre 2015 2 Präambel Der Bericht betrifft die Zeit vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 und befasst sich mit den Maßnahmen

Mehr

Gleichbehandlungsprogramm der Gas-Union GmbH

Gleichbehandlungsprogramm der Gas-Union GmbH Gleichbehandlungsprogramm der Gas-Union GmbH Frankfurt am Main, Oktober 2015 Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen

Mehr

GLEICHBEHANDLUNGSBERICHT 2018

GLEICHBEHANDLUNGSBERICHT 2018 GLEICHBEHANDLUNGSBERICHT 2018 BERICHT AN DIE BUNDESNETZAGENTUR Vorgelegt durch den Gleichbehandlungsbeauftragten für die Stadtwerke Jena Netze GmbH Inhaltsverzeichnis A. Vorbemerkungen... 3 B. Der Gleichbehandlungsbeauftragte...

Mehr

Bericht. über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms. der Energieversorgung Offenbach AG

Bericht. über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms. der Energieversorgung Offenbach AG Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der Energieversorgung Offenbach AG Berichtszeitraum 01.01.2017 31.12.2017 2 Präambel Mit diesem Bericht kommt die Energieversorgung Offenbach AG

Mehr

Bericht. über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms. der MVV Energie AG

Bericht. über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms. der MVV Energie AG Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der MVV Energie AG Berichtszeitraum 01.01.2018 31.12.2018 2 Präambel Mit diesem Bericht kommt die MVV Energie AG ihrer Verpflichtung aus 7a Abs.

Mehr

- Der Personalrat - Geschäftsordnung

- Der Personalrat - Geschäftsordnung - Der Personalrat - Geschäftsordnung in der Fassung vom 21. Juli 2008 1 Aufgaben der Vorsitzenden 1. Die Vorsitzende 1 führt die laufenden Geschäfte im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und nach Maßgabe

Mehr

Bericht über die Umsetzung der Unbundlinganforderungen und Überwachung der Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms

Bericht über die Umsetzung der Unbundlinganforderungen und Überwachung der Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms Bericht über die Umsetzung der Unbundlinganforderungen und Überwachung der Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms Stadtwerke Leipzig GmbH Stadtwerke Leipzig Netz GmbH im Jahr 2008 - 2 - Inhalt I. Vorbemerkung

Mehr

Gleichbehandlungsbericht vorgelegt von. GELSENWASSER AG Willy-Brandt-Allee Gelsenkirchen

Gleichbehandlungsbericht vorgelegt von. GELSENWASSER AG Willy-Brandt-Allee Gelsenkirchen Gleichbehandlungsbericht 2016 vorgelegt von GELSENWASSER AG Willy-Brandt-Allee 26 45891 Gelsenkirchen Inhaltsverzeichnis Präambel... 3 1. Rechtliche Entflechtung... 4 2. Operationelle Entflechtung... 5

Mehr

Gleichbehandlungsbericht. der Stadtwerke München GmbH

Gleichbehandlungsbericht. der Stadtwerke München GmbH Gleichbehandlungsbericht der Stadtwerke München GmbH Berichtszeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2017 Stadtwerke München GmbH Seite 2 von 8 1 Präambel Mit diesem Bericht kommt die Stadtwerke München GmbH ihrer

Mehr

Gleichbehandlungsbericht der Stadtwerke Münster GmbH und der münsternetz GmbH

Gleichbehandlungsbericht der Stadtwerke Münster GmbH und der münsternetz GmbH Gleichbehandlungsbericht 2015 der Stadtwerke Münster GmbH und der münsternetz GmbH Inhalt Präambel... 3 Teil A: Änderungen bei der Selbstbeschreibung der Stadtwerke Münster GmbH... 4 Teil B: Maßnahmen

Mehr

Verordnung über die Sprachdienste der Bundesverwaltung

Verordnung über die Sprachdienste der Bundesverwaltung Verordnung über die Sprachdienste der Bundesverwaltung (Sprachdiensteverordnung, SpDV) vom 14. November 2012 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 43 Absatz 2 und 47 Absatz 2 des Regierungs-

Mehr

Vorbemerkung / Ermächtigungsgrundlage für Verfahrensvereinfachungen

Vorbemerkung / Ermächtigungsgrundlage für Verfahrensvereinfachungen Verfahrensvereinfachungen für die Durchführung von Prüfungen bei der Überprüfung der Voraussetzungen für die Nachweisführung über den Betrieb eines alternativen Systems zur Verbesserung der Energieeffizienz

Mehr

Bericht über die Maßnahmen zur Durchführung des Gleichbehandlungsprogramms bei der Westfalen Weser Netz GmbH im Jahre 2014

Bericht über die Maßnahmen zur Durchführung des Gleichbehandlungsprogramms bei der Westfalen Weser Netz GmbH im Jahre 2014 Bericht über die Maßnahmen zur Durchführung des Gleichbehandlungsprogramms bei der Westfalen Weser Netz GmbH im Jahre 2014 Paderborn, den 25. März 2015 Seite 1 von 16 Inhaltsverzeichnis Präambel... 3 Teil

Mehr

Gleichbehandlungsprogramm der WEMAG AG

Gleichbehandlungsprogramm der WEMAG AG Gleichbehandlungsprogramm der WEMAG AG 1/14 Präambel Die WEMAG AG befindet sich mehrheitlich in kommunaler Hand. Ab 01.01.2016 gilt das vorliegende Gleichbehandlungsprogramm. Das Unternehmen führt die

Mehr

Berichtsjahr: 2014/15

Berichtsjahr: 2014/15 Mai 2016 LINZ STROM NETZ GmbH Gleichbehandlungsbericht Mai 2016 Berichtsjahr: 2014/15 Erstellt von: Mag. Johannes Hanetseder INHALTSVERZEICHNIS 1 PRÄAMBEL... 3 2 LINZ STROM NETZ GMBH... 3 3. ORGANISATION

Mehr

Hinweise zur Einschätzung der Qualität schulischer Prozesse

Hinweise zur Einschätzung der Qualität schulischer Prozesse Hinweise zur Einschätzung der Qualität schulischer Prozesse Stand Dezember 2014 Im weiterentwickelten Inspektionsverfahren stehen die schulischen Prozesse im Fokus. Zum Entwicklungsstand dieser Prozesse

Mehr

Gleichbehandlungsbericht 2014

Gleichbehandlungsbericht 2014 erstellt für die Netz Leipzig GmbH 31. März 2015 Inhaltsverzeichnis 1 Vorbemerkung 3 2 Selbstbeschreibung als eigenständiges Tochterunternehmen im vertikal integrierten Unternehmensverbund der Stadtwerke

Mehr

Bericht über die Maßnahmen zur Durchführung des Gleichbehandlungsprogramms bei der Westfalen Weser Netz GmbH im Jahre 2017

Bericht über die Maßnahmen zur Durchführung des Gleichbehandlungsprogramms bei der Westfalen Weser Netz GmbH im Jahre 2017 Bericht über die Maßnahmen zur Durchführung des Gleichbehandlungsprogramms bei der Westfalen Weser Netz GmbH im Jahre 2017 Paderborn, den 21. März 2018 Seite 1 von 18 Inhaltsverzeichnis Präambel... 3 Teil

Mehr

(1) Die Aufgaben werden als kommunales Ehrenamt wahrgenommen. (2) Die/Der Behindertenbeauftragte ist insoweit unabhängig und weisungsungebunden.

(1) Die Aufgaben werden als kommunales Ehrenamt wahrgenommen. (2) Die/Der Behindertenbeauftragte ist insoweit unabhängig und weisungsungebunden. 1 Bayerischer Landkreistag V-414-30/h Vollzug des Bayerischen Gesetzes zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung und zur Änderung anderer Gesetze (Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz

Mehr

Verordnung über die Sprachdienste der Bundesverwaltung

Verordnung über die Sprachdienste der Bundesverwaltung Verordnung über die Sprachdienste der Bundesverwaltung (Sprachdiensteverordnung, SpDV) 172.081 vom 14. November 2012 (Stand am 1. Januar 2013) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 43

Mehr

Bericht über die Maßnahmen zur Durchführung des Gleichbehandlungsprogramms bei der Westfalen Weser Netz GmbH im Jahre 2016

Bericht über die Maßnahmen zur Durchführung des Gleichbehandlungsprogramms bei der Westfalen Weser Netz GmbH im Jahre 2016 Bericht über die Maßnahmen zur Durchführung des Gleichbehandlungsprogramms bei der Westfalen Weser Netz GmbH im Jahre 2016 Paderborn, den 24. März 2017 Seite 1 von 21 Inhaltsverzeichnis Präambel... 3 Teil

Mehr

Mit diesem Bericht kommt die E.ON Global Commodities SE ihrer Verpflichtung aus 7 a Abs. 5 Satz 3 EnWG i.v.m. 7 b EnWG nach.

Mit diesem Bericht kommt die E.ON Global Commodities SE ihrer Verpflichtung aus 7 a Abs. 5 Satz 3 EnWG i.v.m. 7 b EnWG nach. Bericht über die Maßnahmen zur Durchführung des Gleichbehandlungsprogramms der E.ON Global Commodities SE gemäß 7 a Abs. 5 Satz 3 EnWG i.v.m. 7 b EnWG Berichtszeitraum: 2014 2 Präambel Mit diesem Bericht

Mehr

Gleichbehandlungsbericht. der Stadtwerke München GmbH

Gleichbehandlungsbericht. der Stadtwerke München GmbH Gleichbehandlungsbericht der Stadtwerke München GmbH Berichtszeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2016 Stadtwerke München GmbH Seite 2 von 8 1 Präambel Mit diesem Bericht kommt die Stadtwerke München GmbH ihrer

Mehr

Bericht. über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms. der MVV Energie AG

Bericht. über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms. der MVV Energie AG Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der MVV Energie AG Berichtszeitraum 01.01.2017 31.12.2017 2 Präambel Mit diesem Bericht kommt die MVV Energie AG ihrer Verpflichtung aus 7a Abs.

Mehr

Prüfungsergebnisse Empfehlungen Vorgehen der geprüften Organisationseinheit

Prüfungsergebnisse Empfehlungen Vorgehen der geprüften Organisationseinheit Kurzübersicht Anlage 2 Aktenzeichen: B/001/03 Geprüfte Organisationseinheit: Städt. Zentralwäscherei München Gegenstand der Prüfung Verträge über vergebenen Leistungen bei der Städt. Zentralwäscherei München

Mehr

Bericht. (Berichtszeitraum: )

Bericht. (Berichtszeitraum: ) Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der Stadtwerke Hannover AG, der enercity Netzgesellschaft mbh und der enercity Speichervermarktungsgesellschaft mbh im Jahre 2017 (Berichtszeitraum:

Mehr

1 Rechtsstellung und Name des Eigenbetriebes

1 Rechtsstellung und Name des Eigenbetriebes Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Städtischer Bauhof der Stadt Guben Aufgrund des 3 und des 93 Absatz 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S.286),

Mehr

Gleichbehandlungsbericht der

Gleichbehandlungsbericht der Gleichbehandlungsbericht der Stadtwerke Strom Plauen GmbH & Co. KG für den Zeitraum vom Vorgelegt vom Gleichbehandlungsbeauftragten der Stadtwerke Strom Plauen GmbH & Co. KG Dr. Holm Anders Gleichbehandlungsbeauftragter@enviaM.de

Mehr

Ausführungs- und Handlungshinweise "Sicherheitspass"

Ausführungs- und Handlungshinweise Sicherheitspass Stand: 10.10.2009 RWE Rheinland Westfalen Netz WN-A HINWEISE SICHERHEITSPASS Seite: 1 Ausführungs- und Handlungshinweise "Sicherheitspass" Vorbemerkung: Es ist erklärtes Ziel der RWE, dass jeder Mitarbeiter

Mehr

Gleichbehandlungsbericht. der Unternehmen der. Stadtwerke Erfurt Gruppe

Gleichbehandlungsbericht. der Unternehmen der. Stadtwerke Erfurt Gruppe Gleichbehandlungsbericht der Unternehmen der Stadtwerke Erfurt Gruppe (Berichtszeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2017) 2/9 Präambel Mit diesem Bericht kommt die SWE Stadtwerke Erfurt GmbH der Verpflichtung

Mehr

Gleichbehandlungsbericht 2012

Gleichbehandlungsbericht 2012 Netz Leipzig 31. März 2013 Inhaltsverzeichnis 1 Vorbemerkung 3 2 Selbstbeschreibung als vertikal integriertes Unternehmen 3 3 Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäftes 3 3.1 Ausgestaltung

Mehr

Bericht zum Gleichbehandlungsprogramm der Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbh

Bericht zum Gleichbehandlungsprogramm der Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbh Stadtwerke Rostock Rostock, 22. März 2018 Netzgesellschaft mbh Bericht zum Gleichbehandlungsprogramm der Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbh Michels Gleichbehandlungsbeauftragter Inhaltsverzeichnis

Mehr

Ausführungs- und Handlungshinweise "Sicherheitspass"

Ausführungs- und Handlungshinweise Sicherheitspass Ausführungs- und Handlungshinweise "Sicherheitspass" Vorbemerkung: Es ist erklärtes Ziel der RWE, dass jeder Mitarbeiter so gesund nach Hause geht, wie er gekommen ist. Dies gilt gleichermaßen für die

Mehr

Bericht. über die Maßnahmen zur Durchführung des Gleichbehandlungsprogramms. der EDF Gas Deutschland GmbH. gemäß 7b EnWG i.v.m. 7a Abs.

Bericht. über die Maßnahmen zur Durchführung des Gleichbehandlungsprogramms. der EDF Gas Deutschland GmbH. gemäß 7b EnWG i.v.m. 7a Abs. Bericht über die Maßnahmen zur Durchführung des Gleichbehandlungsprogramms der EDF Gas Deutschland GmbH gemäß 7b EnWG i.v.m. 7a Abs. 5 EnWG für das Jahr 2016 Vorbemerkung Mit diesem Bericht kommt die EDF

Mehr

Gleichbehandlungsbericht

Gleichbehandlungsbericht Gleichbehandlungsbericht der AVU Aktiengesellschaft für Versorgungs- Unternehmen und der AVU Netz GmbH für das Jahr 2015 Vorgelegt von der Gleichbehandlungsbeauftragten Anke Baumann AVU Aktiengesellschaft

Mehr

Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der Harz Energie GmbH & Co. KG im Jahre 2016

Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der Harz Energie GmbH & Co. KG im Jahre 2016 Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der Harz Energie GmbH & Co. KG im Jahre 2016 (Berichtszeitraum: 01.01.2016 31.12.2016) 2 Präambel Mit diesem Bericht kommt die Harz Energie GmbH

Mehr

Bericht. über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der Gas-Union GmbH im Jahre 2015

Bericht. über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der Gas-Union GmbH im Jahre 2015 Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der Gas-Union GmbH im Jahre 2015 Präambel Mit diesem Bericht kommt die Gas-Union GmbH (GU) ihrer Verpflichtung aus 7a Abs. 5 Satz 3 EnWG nach.

Mehr

G L E I C H B E H A N D L U N G S B E R I C H T. Vorgelegt durch. Susanne Jordan (Gleichbehandlungsbeauftragte) für

G L E I C H B E H A N D L U N G S B E R I C H T. Vorgelegt durch. Susanne Jordan (Gleichbehandlungsbeauftragte) für G L E I C H B E H A N D L U N G S B E R I C H T Vorgelegt durch Susanne Jordan (Gleichbehandlungsbeauftragte) für Stadtwerke Bad Bramstedt GmbH Gasversorgung Bad Bramstedt GmbH Berichtszeitraum Juli 2005

Mehr

Preisblatt 1 Netzentgelt für Kunden mit registrierender Leistungsmessung 2

Preisblatt 1 Netzentgelt für Kunden mit registrierender Leistungsmessung 2 Netzentgelte Strom Netzgebiet Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein ohne die Stadt Neumünster und ohne die Gemeinden Arpsdorf, Aukrug, Bissee, Böhnhusen, Bönebüttel mit Husberg, Boostedt, Brügge, Dätgen,

Mehr

Gleichbehandlungsprogramm der Vattenfall Europe Gruppe Juni 2010

Gleichbehandlungsprogramm der Vattenfall Europe Gruppe Juni 2010 Gleichbehandlungsprogramm der Vattenfall Europe Gruppe Juni 2010 1/14 Präambel Die Vattenfall Europe Gruppe führt die Versorgung mit leitungsgebundener Energie durch. Sie ist insbesondere in den Wertschöpfungsstufen

Mehr

9. Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms für den Zeitraum: 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015

9. Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms für den Zeitraum: 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 SSW-Stadtwerke St. Wendel GmbH & Co. KG 9. Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms für den Zeitraum: 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 Dokument: 9. Gleichbehandlungsbericht_2015_V1-0.docx

Mehr

Kompetenzzentrum für Sicherheit und Gesundheit

Kompetenzzentrum für Sicherheit und Gesundheit Kompetenzzentrum für Sicherheit und Gesundheit Sicherheitstechnische Betreuung der Landesverwaltung Brandenburg Zentrale Servicestelle in Potsdam-Bornim Max-Eyth-Allee 22; 14469 Potsdam Tel.: 0331-28891

Mehr

Gleichbehandlungsbericht 2012

Gleichbehandlungsbericht 2012 Gleichbehandlungsbericht 2012 vorgelegt von GELSENWASSER Energienetze GmbH Willy-Brandt-Allee 26 45891 Gelsenkirchen 1 von 12 Inhaltsverzeichnis Präambel 3 1. Rechtliche / operationelle Entflechtung 5

Mehr

DE 098/2008. IT- Sicherheitsleitlinie

DE 098/2008. IT- Sicherheitsleitlinie DE 098/2008 IT- Sicherheitsleitlinie Chemnitz, 12. November 2008 Inhalt 1 Zweck der IT-Sicherheitsrichtlinie...2 2 Verantwortung für IT- Sicherheit...2 3 Sicherheitsziele und Sicherheitsniveau...3 4 IT-Sicherheitsmanagement...3

Mehr