Personalrat Universitätsklinik Tübingen

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1 Personalrat Universitätsklinik Tübingen Inhaltsverzeichnis Krankenhausfinanzierungsgesetz 3 Aktionstag 6 Personalcheck am UKT 6 Pausenregelung im Nachtdienst? 7 Bericht aus dem Aufsichtsrat 8 Preiserhöhung in den Kasinos 9 Kasinos an Wochenenden geschlossen 12 Wissenschaftszeitvertragsgesetz 12 Anwesenheit bei Dienstbesprechungen 13 Schnupper-Jobticket 13 Kleine Schränke großer Unmut 14 Umkleiden im ZOP 15 Aus der laufenden Arbeit 15 Bausanierung im laufenden Betrieb 16 Ausbildungsstation 16 Neuwahl der JAV 17 Infos zum Thema Langzeitkonto 18 Neu im Personalrat 19 Endlich Bildungszeit 20 Arbeiten und alt werden am UKT? 21 Vereinbarkeit Beruf und Familie am UKT? 22 Stellungnahme zur Lage der Flüchtlinge 22 Zur aktuellen Situation von Asylsuchenden 23 UK-FIT-Winterprogramm 25 Reisebericht aus Amazonien 26 Einladung zum Theaterfest 28 Herausgeber: Personalrat Universitätsklinikum Tübingen, Otfried-Müller-Str.49, Tübingen , , Fax , personalrat@med.uni-tuebingen.de Internetadresse: Intranetadresse: Redaktion: Katrina Binder, Ronja Bühler, Johann Graf, Inge Grimm, Angela Hauser, Bärbel Jäger, Gabi Kaiser, Fabian Kiehne, Lena Mayr, Hanna Schulz, Michael Sauter, Sabine Schneiderhan, Anouchka Schrettenbrunner, Gerlinde Strasdeit, Ralf Schwichtenberg V.i.S.d.P.: Angela Hauser, Personalratsvorsitzende 1 Das Personalratsinfo erscheint in unregelmäßiger Folge. Personalrat Die Informationen Uniklinik Tübingen erfolgen im Rahmen des Landespersonalvertretungsgesetzes. Wir freuen uns über Zuschriften und Leser/-innenbriefe. 3/15

2 Anlässlich des 25-jährigen Dienstjubiläums übermittelt der Personalrat herzliche Glückwünsche an Karin Seid Anatomie Walter Schwartz ABiP Karina Gültig HNO Manuela Gerberich Verwaltung Monika Lorber U.D.O. Joachim Duchow TBA Ingrid Schneid Kinderklinik Silvia Lievre Kinderklinik Jochen Karger Verwaltung Edeltraud Faigle Virologie Andreas Kintzinger Urologie Margit Schaut ZOP Sabine Leber Hautklinik Christel Kinn Augenklinik Claudia Sancarlo Augenklinik Monika Wild Augenklinik Dr. D. Siegel-Axel Med. Klinik Christoph John ZZMK Dr. Emilio Serra Kinderklinik Gabriele Tilchner ZZMK Maria Teresa Kimmerle ZZMK Seval Sevinc ZZMK Beate Cammerer Frauenklinik Iris Bardele Kinderklinik Regina Wagner-Moog Kinderklinik Birgit Zaruba-Untraut Sandra Kütemann Sabine Martin Karin Schwitalla Gabriele Mayer Adelbert Brossart Thomas Müller Peter Karg Eva-Maria Herold Frank Harder Fotini Dimou Nelli Rosin-Rohlfes Martina Henk Sieglinde Haug Regina Buß Regina Pfau Beate Predel Dr. Ingo Hertrich Dr. Eckhard Heim Marion Widmann Petra Hasinger Brigitte Beuter Klaus Rother Sabine Löffler Doris Guenon Anästhesie Anästhesie Hautklinik ZOP Kita ZZMK UKPP KJP UKPP Med. Klinik Med. Klinik Radiologie Tropenmedizin Med. Klinik Radiologie Radiologie Apotheke Neurologie Anästhesie Hautklinik Med. Klinik Med. Klinik KJP Hautklinik Epidemiologie Anlässlich des 40-jährigen Dienstjubiläums übermittelt der Personalrat herzliche Glückwünsche an Joachim Schuster Adelheid Munz Angelika Klink Ingrid Epple Elisabeth Metzinger Transfusionsmedizin ZZMK Frauenklinik Med. Klinik Med. Klinik 2

3 Neues Krankenhausfinanzierungsgesetz eine Katastrophe - jetzt hilft nur noch massive Gegenwehr! Nachdem ein Jahr lang eine Arbeitsgruppe mit VertreterInnen aus den Bundesländern und der Bundesregierung getagt hat, um eine neue Krankenhausfinanzierung auf den Weg zu bringen, liegt jetzt das Ergebnis in Gesetzesform vor. Um es mit einem Satz zu sagen: Das neue Krankenhausstrukturgesetz ist eine Katastrophe: Für die Beschäftigten, insbesondere die Pflege, wird faktisch nichts gemacht. Der Marsch in Richtung noch mehr Markt und Wettbewerb wird ungebrochen fortgesetzt. Neben minimalen Verbesserungen kommt eine Flut von weiteren Verschlechterungen auf die Krankenhäuser zu. Es gibt eine Abwrackprämie zur Schließung von Krankenhäusern, statt einer echten Verbesserung der Finanzierung der Investitionskosten. Die Einführung der DRGs in der Psychiatrie geht weiter. den DRG (wie bei PKMS) oder direkt über die DRG zahlt. Von Personalbemessung keine Rede. Auch geht es nicht mehr um die gesamten Personalkosten (54 Mrd. Euro), sondern nur noch um die 330 Mio. Euro. Was die Krankenhäuser mit dem restlichen Geld machen (neue Investitionen, noch mehr Arztstellen?), bleibt weiterhin ihnen überlassen. Das Ganze ist ein Schuss in den Ofen und zwischenzeitlich laufen gegen dieses Gesetz auch schon viele Protestaktionen. Seit Jahren wird immer deutlicher, dass das Preissystem der DRGs verheerende Wirkungen auf die Krankenhäuser, die Patienten und die Beschäftigten hat: Immer mehr marktwirtschaftliche Konkurrenz und Nichts für die Beschäftigten In der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und CDU/CSU hieß es noch: Eine sichere Behandlung ist letztendlich nur dort möglich, wo das ärztliche und pflegerische Personal nicht über Gebühr belastet wird. Wir wollen gewährleisten, dass auf Ebene der DRG-Kalkulation die Personalkosten, insbesondere die der Pflege, in ausreichender Höhe und Gewichtung berücksichtigt werden. Dass die Krankenhäuser diese Mittel auch tatsächlich für Personalkosten eingesetzt haben, müssen sie in den Budgetverhandlungen in geeigneter Weise unbürokratisch nachweisen. Im Gesetzentwurf findet sich jetzt ein Pflegeförderprogrämmchen von 110 Millionen Euro pro Jahr über drei Jahre. Das sind am Ende umgerechnet maximal drei Stellen pro Krankenhaus. Maximal, weil die Krankenhäuser 10% der Kosten selber finanzieren müssen, was vermutlich - wie beim letzten Programm dazu führt, dass nur ein Teil der Krankenhäuser überhaupt solche Stellen schafft. Das ist kein Pflegeförderprogramm, sondern ein unwirksames Placebo. Die betroffenen fühlen sich dadurch nicht mal im Ansatz Ernst genommen. Ursprünglich war noch angekündigt worden, dass man Schritte in Richtung gesetzliche Personalbemessung machen und garantieren wolle, dass das Geld, das von den Krankenkassen für Personalkosten gezahlt wird, auch tatsächlich beim Personal ankommt. Jetzt soll eine Expertenkommission gebildet werden, die sich überlegt, ob man die 330 Mio. Euro als Zuschlag zu 3 Klinikumsvorstand und Personalrat bei der Protestversammlung am vor dem Casino Schnarrenberg Wettbewerb, statt bedarfsorientierter Versorgung der Patienten. Wenn ein Krankenhaus für die Behandlung einer bestimmten Krankheit eine bestimmte Summe Geld bekommt, ist es ökonomisch rational die Behandlungskosten des einzelnen Falles möglichst zu minimieren (ein klarer ökonomischer Anreiz zur Unterversorgung und zur Arbeitsüberlastung), in all jenen Fällen, in denen ein Gewinn zu erwarten ist, möglichst viele Behandlungen durchzuführen (also Überversorgung und Verschwendung

4 und wieder Arbeitsüberlastung), die Patienten auszusondern, bei denen anzunehmen ist, dass man keinen Gewinn macht, bzw. um die zu werben, bei denen Gewinn möglich ist (Rosinenpicken). Genau das spielt sich seit Jahren in den Krankenhäusern ab. Anstatt diese Entwicklungen zurück zu drehen, legt die SPD/CDU/CSU-Bundesregierung jetzt noch eine Schippe drauf: Aus den Festpreisen sollen Verhandlungspreise werden. Aus den allgemeinverbindlichen Verträgen mit den Krankenkassen sollen Selektivverträge werden. Qualitätsbezahlung noch mehr Markt und Wettbewerb Die Krankenkassen sollen das Recht bekommen, bei guter bzw. schlechter Qualität Zu- oder Abschläge zu vereinbaren. Bei vier Leistungen bzw. Leistungsgruppen sollen sie die völlige Freiheit haben, mit einzelnen Krankenhäusern Verträge abzuschließen und mit anderen überhaupt nicht mehr. Dabei ist es schlechterdings unmöglich, exakt zu bestimmen, welches Krankenhaus welche Qualität bietet und inwieweit es an einer schlechten/guten Qualität schuld ist. Auch ist es absurd, einem Krankenhaus mit schlechter Qualität nochmals Geld wegzunehmen, in der Annahme, damit die Qualität zu verbessern. Eine solche Krankenhausfinanzierung bewirkt, dass den Kassen deutlich mehr Macht gegeben wird, über die Existenz von Krankenhäusern zu entscheiden. Der Konkurrenzkampf der Krankenhäuser untereinander wird sich dadurch verschärfen. Es ist auch nicht abwegig zu vermuten, dass die Krankenhäuser alles tun werden, um zumindest in ihren Statistiken gute Werte vorzuweisen. So wird jedenfalls keine bessere Versorgung erreicht werden. Insbesondere auch deswegen, weil eine solche Regelung die Bedarfsplanung durch die Länder unterläuft. Was macht es für einen Sinn, ein Krankenhaus als bedarfsnotwendig in den Krankenhausplan aufzunehmen, wenn die Krankenkassen über Zu- und Abschläge und Selektivverträge dieses Krankenhaus austrocknen können? Wenn die Bundesregierung ehrlich wäre, würde sie auch zugeben, dass es gar nicht um mehr Qualität geht, sondern nur darum, möglichst viele Betten zu schließen und Krankenhäuser aus dem Markt zu drängen. Viele Verschlechterungen im Detail Hinzu kommen viele weitere Verschlechterungen im Detail: Der sog. Versorgungszuschlag (0,8 % der Vergütung), der vor ein paar Jahren eingeführt wurde, um die prekäre finanzielle Lage der Krankenhäuser zu lindern, wird wieder abgeschafft. Für das Klinikum bedeutet das ein Minus von 3 Mio. Euro. Die Landesbasisfallwerte (Geldsumme, die man für die Behandlung eines durchschnittlichen Falles bekommt in Ba-Wü z.z Euro) werden auf einen einheitlichen Bundesbasisfallwert angeglichen. Das entzieht den Krankenhäusern nochmals Millionen. Die Mehrleistungsabschläge für die Behandlung von mehr Fällen (bisher 25 % für zwei Jahre) werden bis 2018 auf drei Jahre verlängert. Zusätzlich gibt es ab 2017 einen sogenannten Fixkostendegressionsabschlag (die Behandlung einer größeren Menge von Patienten sei billiger), dessen Mindesthöhe zwischen den Krankenkassen und den Krankenhäusern auf Landesebene festgelegt wird und der jeweils über fünf Jahre wirkt. Darüber hinaus können die Krankenkassen bei den Verhandlungen mit dem einzelnen Krankenhaus nochmals solche Mengenabschläge fordern. Der sog. Orientierungswert (die vom Statistischen Bundesamt ermittelte Preissteigerungsrate für Krankenhäuser) darf nur maximal zu einem Drittel ausgeglichen werden. Für Extremkostenfälle gibt es keine bessere Finanzierung, sondern nur einen Prüfauftrag, ob man dies machen soll. Die doppelte Degression (Mehrleistungen werden sowohl auf Landesebene als auch beim einzelnen Krankenhaus abgezogen) wird - entgegen allen Zusagen - nur zum Teil abgeschafft. Gleichzeitig wird den Kassen ermöglicht, weitere Abzüge beim Landesbasisfallwert zu fordern (Produktivitätsent- 4

5 wicklung, Ergebnisse von Fehlbelegungsprüfungen und Möglichkeiten zu Leistungsverlagerungen). DRGs mit wirtschaftlich begründeten Fallzahlsteigerungen sollen gezielt abgesenkt oder abgestaffelt werden. Statt einer ausreichenden Investitionsfinanzierung (notwendig wären hier nach eigener Berechnung der Bundesregierung 6 Mrd. Euro pro Jahr, die Länder geben nur 2,8 Mrd. Euro) wird einmalig maximal 1 Milliarde zur Verfügung gestellt. Diese Gelder dürfen aber nicht für normale Investitionen verwendet werden, sondern nur für Investitionen, die zu einem Abbau von Krankenhausbetten führen. Zusätzlich wird den Kassen ein Vetorecht eingeräumt. Die Einführung der DRG in der Psychiatrie wird - entgegen den Ankündigungen im Koalitionsvertrag - nicht noch einmal überprüft, sondern weiter vorangetrieben. ver.di spricht sich klar gegen dieses Gesetz aus. Eine erste Welle von Protestaktionen ( für siehe S.16) hat schon stattgefunden. Bei der Konferenz der Gesundheitsminister der Länder in Bad Dürkheim haben wir für eine gesetzliche Personalbemessung demonstriert und eine Erklärung übergeben. Unsere klare Haltung zeigt Wirkung: Die Sozialministerin von Baden-Württemberg hat den Gesetzentwurf abgelehnt und die Deutsche Krankenhausgesellschaft wendet sich ebenfalls vehement gegen diesen Entwurf und ist zu gemeinsamen Aktionen bereit. Die weitere Behandlung des Gesetzentwurfes im Bundestag und Bundesrat ist nach der Sommerpause geplant. Wir alle müssen etwas tun, damit die Bundesregierung mit diesem Gesetz nicht durchkommt. Wir fordern vom Bundestag ein Gesetz zur Personalbemessung im Krankenhaus, das regeln soll, dass der reale Personalbedarf ermittelt wird sowie dass die benötigten Stellen in allen Bereichen des Krankenhauses geschaffen und zweckgebunden außerhalb der Fallpauschalen finanziert werden. Das Pflegestellenförderprogramm im aktuellen Krankenhausstrukturgesetzentwurf reicht nicht, um eine sichere Patient/innenversorgung zu gewährleisten. Gesetzliche Personalbemessung jetzt! ver.di fordert eine wissenschaftlich gestützte und bedarfsgerechte Personalermittlung bis 2017 in allen deutschen Krankenhäusern, zunächst für die Pflege und dann für alle anderen Berufsgruppen. Das geforderte Gesetz soll den Einsatz des Personalbemessungsinstruments, dessen Kontrolle sowie die benötigte Finanzierung regeln. Die Finanzierung muss außerhalb der Fallpauschalen erfolgen und zweckgebunden sein. Der Bedarf soll pro Krankenhaus ermittelt werden und auch die Kontrollen sollen in jedem Krankenhaus stattfinden. Die Petition kann online noch bis zum 12. Oktober unterzeichnet werden. Alternativ kann auch auf einer der Papierlisten unterschrieben werden. Das allerdings nur bis zum 5. Oktober.. 5

6 Aktionstag gegen das Krankenhausstrukturgesetz Am 23. September, dem bundesweiten Aktionstag gegen das geplante Krankenhausstrukturgesetz, gab es neben einer zentralen Kundgebung in Berlin auch auf regionaler und lokaler Ebene viele Aktionen von Krankenhausbeschäftigten landes- und bundesweit. Auch bei uns am UKT folgten ca. 250 Beschäftigte dem Aufruf von Klinikumsvorstand und Personalrat, trotzten Regen, Wind und Wetter und protestierten gegen den geplanten Gesetzentwurf, der erneut massive Verschlechterungen für Krankenhausbeschäftigte und Patienten nach sich zieht. Die Redner/-innen, Prof. Bamberg und Frau Sonntag vom Klinikumsvorstand, Angela Hauser, Personalratsvorsitzende, Gabi Frenzer-Wolf, DGB und der JAV-Vorsitzende Fabian Kiehne verurteilten den Gesetzentwurf, weil er die Unterfinanzierung der Krankenhäuser noch vorantreibe. Angela Hauser hebt einmal mehr das Fehlen einer gesetzlichen Personalbemessung hervor. Durch die Unterfinanzierung der Personalkosten kann keine Qualität in der Patientenversorgung gewährleistet werden. Um den Protest sichtbar zu machen, entschwebten am Ende der Veranstaltung 99 grüne Luftballons in den grauen Herbsthimmel. Ein Ausdruck der Hoffnung darauf, dass der Protest Wirkung zeigt, dieser Gesetzentwurf abgelehnt wird und endlich die Forderungen nach adäquater Personalausstattung und bedarfsgerechter Finanzierung durchgesetzt werden. Personalcheck am UKT Für den 20. Oktober 2015 hat der Personalrat gemeinsam mit ver.di einen vierten Personalcheck mit den Politikerinnen und Politikern aus unserer Region organisiert. Das neue Krankenhausstrukturgesetz soll im Oktober 2015 verabschiedet werden. Da diese Krankenhaus- Reform unsere Situation am UKT nicht verbessert, sondern verschärft, möchten wir mit dieser Aktion noch einmal unseren Abgeordneten bildlich vor Augen führen, wie die Situation vor Ort aussieht. Wir werden drei Fragen stellen: 1. Wieviel Personal seid ihr in eurer Schicht? 2. Wieviel Personal müsstet ihr sein? 3. Ist eine Anleitung der AZUBI s möglich? Die Presse werden wir ebenso dazu einladen. Zugesagt haben die Landtagsabgeordeten: Frau Rita Haller-Haid, SPD Herr Daniel Lede Abal, Grüne Die Bundestagsabgeordneten: 6

7 Frau Annette Widmann-Mauz, CDU, auch Parlamentarische Staatssekretärin im Gesundheitsministerium Frau Heike Hänsel, die Linke Herr Christian Kühn, Grüne Herr Martin Rosemann, SPD, hat sich entschuldigt, dafür kommt Frau Dorothea Kliche-Behnke, Landtagskandidatin der SPD Der Personalcheck findet am 20.Oktober von 10:00 bis 12:00 Uhr statt, mit anschließendem Pressegespräch im PR-Büro. Neue Pausenregelung im Nachtdienst? Personalrat und Beschäftigte des UKT haben die neu beantragte Pausenregelung im Nachtdienst für das Pflegepersonal erfolgreich abgewehrt. Herr Tischler hatte das Ziel, die Pausenablösung für die Kolleginnen und Kollegen im Pflege- und Funktionsdienst in der Nachtschicht zu gewährleisten. Grundsätzlich gilt die rechtliche Regelung, dass die Pause genommen werden soll. Bei uns im Tarifvertrag ist aber in einer Protokollerklärung geregelt: Im Nachtdienst werden die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen als Arbeitszeit abgerechnet, wenn der Arbeitsplatz nicht verlassen werden kann. Das BAG sagt: Ein entscheidendes Merkmal für eine Pause ist, dass die Arbeitnehmerin von jeder Dienstverpflichtung und auch von jeder Verpflichtung, sich zum Dienst bereit zu stellen, freigestellt ist. Und: Für Pflegepersonal im Nachtdienst, das die Station nicht verlassen kann, weil die Patienten sonst sich selbst überlassen wären, ist die Pause als Arbeitszeit zu bewerten und zu bezahlen. Bei uns am UKT ist die Besetzung des Nachtdienstes auf das allernötigste reduziert. Wenn aber mit derselben Anzahl an Personal eine Pausenregelung im Nachtdienst umgesetzt werden soll, so muss ca. ein Drittel der Nachtarbeitszeit mit weniger Personal, aber mit gleichem Arbeitsaufwand bewältigt werden. 7 Viele Protestbriefe von Stationen und Abteilungen haben uns erreicht. Alle Abteilungen haben die vorgeschlagenen Konzepte von Herrn Tischler für ihre Bereiche durchgearbeitet. Die meisten haben festgestellt, dass sie aus personellen oder organisatorischen Gründen nicht umsetzbar sind. Hier einige Anmerkungen von Beschäftigten vor Ort: Ich soll Pause machen, während meine Kolleginnen nicht wissen, wo sie zuerst anfangen sollen. Das geht mit Patientengefährdung einher und die Notfallversorgung sowie Notaufnahme sind kaum zu gewährleisten. Oft ist eine Pflegekraft allein nicht in der Lage, die Patienten adäquat zu versorgen. Der Nachtdienst wird unattraktiver: weniger Geld, weniger frei, kein geeigneter Aufenthaltsraum. Unsere derzeitige Regelung ist, dass die Beschäftigten im Nachtdienst eine bezahlte Pause erhalten, die als Arbeitszeit angerechnet wird. Erfreulicherweise haben unsere Proteste und Darlegungen der Situation vor Ort den Klinikumsvorstand dazu bewogen, den Antrag auf Pausenablösung im Nachtdienst zurückzuziehen. Die Mitteilung der Personalabteilung lesen Sie auf der nächsten Seite.

8 Bericht aus dem Aufsichtsrat Die letzte Sitzung des Aufsichtsrats fand am 29. Juni 2015 statt. Wesentlicher Tagesordnungspunkt war der Jahresabschluss 2014 sowie der Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, inklusive des Lageberichtes des Vorstands für das Geschäftsjahr Die betrieblichen Erträge sind um insgesamt 5,5 % gestiegen, auf mittlerweile über 660 Mio. Euro. Dabei betragen die Erlöse aus dem Krankenhausbetrieb insgesamt 517 Mio. Euro. Dem stehen betriebliche Aufwendungen von insgesamt 655 Mio. Euro gegenüber. Damit ergibt sich ein Betriebsergebnis in Höhe von 8,3 Mio. Euro. Insgesamt wurde ein Jahresüberschuss von rund 4 Mio. Euro erwirtschaftet. Erreicht wurde dieses Ergebnis durch eine nochmalige Steigerung der voll- und teilstationären Fälle von im Jahr 2013 auf im Jahr Dies war gleichzeitig verbunden mit einem geringfügigen Rückgang der Pflegetage von in 2013 auf in Damit sank auch die durchschnittliche Verweildauer von 6,8 auf 6,69 Tage. Auf der Aufwandsseite steht dem gegenüber eine Steigerung der Vollkräfte auf 6274 (2013: 6103) und 8 eine Steigerung der Personalkosten auf 408 Mio. Euro (2013: 387 Mio. Euro). Insgesamt wurden in 2014 für Investitionen 3,6 Mio. Euro an Eigenmitteln eingesetzt. Im Vorjahr waren dies noch 11,2 Mio. Euro. Die Wirtschaftsprüfer bestätigen, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordentlicher Buchführung aufgestellt wurde, dass er insgesamt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Klinikums vermittelt, und dass der Lagebericht die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Auf diesem Hintergrund hat der Aufsichtsrat das Jahresergebnis festgestellt und den Vorstand entlastet. Bezüglich der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung des UKT im Jahr 2015 stellt der Vorstand fest, dass das Erreichen eines ausgeglichenen Ergebnisses aufgrund der deutlich unterdurchschnittlichen Preissteigerungen des Landesbasisfallwertes sehr schwer wird. Die Ergebnishochrechnungen des Zwischenberichts für das erste Quartal zeigen, dass die wirtschaftlichen

9 Ziele noch nicht erreicht werden, da die Einsparauflagen in Höhe von 5,8 Mio. Euro in Summe noch nicht erwirtschaftet sind. In der Hochrechnung nicht enthalten sind die Auswirkungen der geplanten, aber noch nicht umgesetzten Maßnahmen, so dass im Jahresverlauf von einer Ergebnisverbesserung ausgegangen werden kann. Im Bericht über die Beteiligungen des Klinikums, das Klinikum ist an insgesamt zehn, zum Teil gemeinnützigen GmbHs beteiligt, gab es keine unerwarteten Entwicklungen. Außerdem wurde die Gründung eines Arbeitgeberverbandes durch die Universitätsklinika in Baden-Württemberg beschlossen und, dass das UKT diesem beitreten wird. Begründet wird dieser Schritt damit, dass die tarifvertraglichen Themen immer komplexer werden und der Abstimmungsbedarf der Universitätsklinika in Baden-Württemberg sich damit deutlich erhöhe. Die bestehenden tariflichen Regelungen sollen in inhaltlich unveränderter Form als Verbandstarifverträge aber übernommen werden. In einem Satzungsentwurf ist vorgesehen, dass die Tarifverhandlungen zukünftig von einem Tarifausschuss, bestehend aus den kaufmännischen Direktoren, den leitenden ärztlichen Direktoren sowie dem Verbandsgeschäftsführer geführt werden sollen. Dieser Tarifausschuss soll über den Abschluss und die Kündigung von Tarifverträgen entscheiden und bestimmt für die konkreten Tarifverhandlungen die jeweilige Verhandlungskommission, der zwingend je ein Vorstandsmitglied aus jeder Uniklinik angehören muss. Die nächste Aufsichtsratssitzung findet am 12. Oktober statt. Weitere Informationen zur wirtschaftlichen Situation des UKT finden Sie im Beteiligungsbericht 2014 des Landes Baden-Württemberg. Unter folgender Adresse können Sie den Bericht als pdf-datei herunterladen: redaktion/m-mfw/intern/dateien/downloads/beteiligungen/beteiligungsbericht2014.pdf Preiserhöhung in den Kasinos Eine Welle der Empörung löste die Preiserhöhung und die Einführung neuer Menülinien in den Kasinos zum 1. September aus. Den Personalrat erreichten die schriftlichen, telefonischen und mündlichen Beschwerden der Beschäftigten. Tatsächlich gingen dieser Preiserhöhung lange Verhandlungen voraus, die bereits Ende Februar ihren Anfang hatten. Die Diskussionen über Für und Wider beschäftigten das Gremium in vielen Sitzungen und wurden auch dort kontrovers diskutiert. Hier nun die Stellungnahme des Personalrates: Menüangebote Für den Personalrat ist es wichtig, dass die vom Klinikumsvorstand subventionierten Angebote, das UKT- Menü und das vegetarische UKT- Menü, als vollwertige Essensangebote zu haben sind. Den Vorschlag weniger Menü-Angebote und dafür eine gute Qualität derselben haben wir sehr wohl eingebracht. Wie diese Menüangebote jedoch benannnt wurden, war für uns kein Diskussionsthema. Veränderte Menüausgabe Bezüglich der Ausgabe auf einem Teller hatte der Personalrat seine Bedenken geäußert, zum einen im Hinblick auf die Portionsgröße und zum anderen das Essverhalten der Beschäftigten betreffend. Bei einem Termin vor Ort überzeugten wir uns, dass die neuen, größeren Teller mit einem Durchmesser von 21cm, die gleiche Menge an Beilagen und Gemüse fassten, wie die alten Portionsschälchen. Es wurde uns auch versichert, dass die Schöpfkellengröße wie bisher 9

10 der Personalrat den ersten Vorschlag abgelehnt, dieser umfasste wie bisher 2 Brötchen, wahlweise 4 Scheiben Käse oder Wurst, Butter und eine Tasse Kaffee/Tee/ beibehalten wird. Da der Startteller keine doppelte Preiserhöhung darstellte, wie wir befürchtet hatten, haben wir diesem zugestimmt. Eine Komponentenwahl wurde uns weiterhin zugesichert. Abgabe von Suppe Dessert und Salat Dies war einer der Punkte, der bis zu letzt hart diskutierten wurde. Verabschiedet wurde dann fast die Übersicht über die neuen Menuelinien Hälfte der ursprünglichen Forderung, nämlich ein Preis von 0,50 für eine Komponente außerhalb des Menüs. Leider war uns zu diesem Zeitpunkt nicht klar, dass zukünftig die Beilagenschälchen wegfallen werden, d.h. die Beilagen werden überhaupt nicht mehr in Schälchen angeboten. Pastagerichte werden wahlweise mit Salat oder Gemüsebeilage angeboten. Frühstückspreise Die WMF Kaffeemaschine wurde aus organisatorischen Gründen durch eine geeignete Mengenkaffeebrühmaschine ersetzt. In diesem Punkt hat der Personalrat keine Mitbestimmung. Die Frühstückspreise werden nicht vom Klinikumsvorstand subventioniert, deshalb endeten die Verhandlungen um die Frühstückspreise in einem Kompromiss. Die Preissteigerung zum gewohnten Angebot war uns durchaus bewusst, wir haben bei den Verhandlungen deutlich darauf hingewiesen, dass wir bei einer Erhöhung der Frühstückspreise in diesem Umfang, die Gefahr sehen, dass die Beschäftigten von dem Frühstücksangebot Abstand nehmen. Übrigens hat Kakao zum Preis von 4,10. Was noch nicht ist, was aber kommt: der Preis für das Trinkwasser. Die ursprüngliche Forderung betrug 0,60 für ein 0,3 l Glas Wasser, dies wurde mit nicht gedeckten Sachkosten begründet. Diese Forderung hat der Personalrat abgelehnt mit der Begründung, die Trinkwasserabgabe für die Beschäftigten muss kostenfrei sein. Nach zähen Verhandlungen sagte dann der Klinikumsvorstand zu, innerhalb der Kasinos Tafelschankanlagen aufzustellen, an denen die Beschäftigten kostenlos Wasser entnehmen können. Die Ausgabe erfolgt in Papp- oder Plastikbechern. Dies führte zu weiteren Diskussionen. Jetzt gibt es folgenden Kompromiss: Sobald die Tafelwasserschankanlagen aufgebaut sind, wird für die Wasserabgabe innerhalb der Essensausgabe ein Preis von 0,30 / 0,3l Glas erhoben. Kostenloses Trinkwasser kann an den Schankanlagen im Kasino gezapft werden. 10

11 Soviel zum Verhandlungsprozedere. Eine Preiserhöhung ist immer schmerzlich und keiner schreit hurra, was aber das Negative dieser Preiserhöhung noch verschärfte, war die schlechte Kommunikation des Vorhabens im Vorfeld und verschiedene Umsetzungspannen. Wir hoffen, dass der eine oder andere Beschwerdepunkt der Beschäftigten als positive Kritik aufgegriffen und verändert wird. Auszug aus einigen Beschwerden über die Umstellung der Menüs und der Preise. Da kann man nur noch resignieren, angesichts des neuen Speiseplans und der Art der Anbietung der Speisen, größtenteils in Schalen, die mich an Näpfe erinnern, aus denen unsere Vierbeiner ihr Chappi bekommen. Ich wünschte mir das leckere Gemüsebuffet zurück, wie es etwa um 2009 war und die Möglichkeit, weiterhin Beilagen aus Schälchen wählen zu können. Nun muss man halt selber kochen. Ich komme heute aus dem Urlaub und stelle fest, dass sich bei der MA-Verpflegung einiges geändert hat, leider zum Nachteil Ihrer Kunden. alles ein bisschen teurer (und das nicht zu knapp). Beilagen können nicht mehr einzeln ausgewählt werden. Das Schöpfgericht gibt s nicht mehr. Das find ich schade. Meine Konsequenz: Werde mir meine Verpflegung jetzt immer selber mitbringen. Ich vermisse das Pasta- bzw. Gemüsebuffet, bei dem man die Portionsgröße selbst bestimmen konnte. Was nützen mir die 5 angebotenen Menüs, die mit (zumindest für mich) zu großen Portionen angeboten werden. Da müsste ich meistens einen Teil wieder zurückgehen lassen, das ist mir dann auch zu teuer. Wieso gibt es dann nicht wenigstens beim vegetarischen Menü eine kleinere Portion etwas günstiger? Ich habe auch den Eindruck, dass mit diesen Änderungen bestimmte Gerichte nun anderen Kategorien zugeordnet werden, um verdeckte Preiserhöhungen durchzuführen. Das Schweinegyros vom Montag z. B. wechselt auch ständig die Kategorie, früher mal UKT- oder Classic Menu, dann "Vitalmenü", und ist es nun in der teuersten zu finden. Mahlzeit! Die Komponentenwahl, die Sie ansprechen, wurde diese Woche deutlich eingeschränkt bzw. umgestellt auf einen Beilagenteller, wenn ich das richtig verstehe. Ich will den aber so nicht, sondern vielleicht nur mal ein Schälchen Reis? Was soll ich mit dem Beilagenteller? Dann zwei große Teller nebeneinander? Das gibt der Sitzplatz nicht her. Das Tellergericht umleeren? Wo ist der Sinn? Für mich als Essensgast unpraktisch. 11

12 Kasinos zukünftig an Wochenenden geschlossen Im Juli wurde uns vom Geschäftsbereich E, Zentrales Betriebsmanagement, ein Antrag auf Änderung der Öffnungszeiten in den Kasinos vorgelegt. Ab dem 1. September 2015 ist das Schnarrenbergkasino (SBK) und das Talkasino (ISK) an allen Samstagen, Sonntagen und an den Feiertagen geschlossen. Die Beschäftigten können dann, wie bei den bisherigen Weihnachtsregelungen, am Kiosk in der medizinischen Klinik das UKT- Menü zum gleichen Preis wie im Kasino einnehmen, analog gilt dies fürs Talklinikum, dort gibt es das UKT-Menü im Cafe Storch. Grund für die Veränderung ist, die sehr geringe Essensnachfrage an den Wochenenden. Da dem Personalrat keinerlei negative Rückmeldungen zu den bisherigen Feiertagsregelungen (Weihnachtsfeiertage 2014, Oster- und Pfingstfeiertage 2015) vorlagen, haben wir dem Antrag vorerst befristet für sechs Monate zugestimmt. Sollte der Zustand aber nicht tragbar sein, bitten wir die betroffenen Beschäftigten sich bis Ende November/ Anfang Dezember bei uns im Personalratsbüro zu melden. Information für Ärztinnen und Ärzte: Wissenschaftszeitvertragsgesetz Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz gilt für alle wissenschaftlichen Mitarbeiter, die an einer Universität arbeiten und somit auch für die Ärztinnen und Ärzte an den Universitätskliniken. Es sieht befristete Arbeitsverträge vor. Der Grundgedanke dabei ist, dass meist begrenzte Projekte erforscht werden und dass dafür kein unbefristeter Vertrag erforderlich ist. Im Gesetz ist eine Befristung von maximal 6 Jahren bis zur Promotion und 9 Jahren nach der Promotion festgeschrieben. Dabei steht für den wissenschaftlichen Mitarbeiter eben die Erlangung der Promotion im Mittelpunkt. Bei der Arbeit in der Patientenversorgung ist jedoch nicht die Erstellung einer Promotion die Hauptaufgabe. Und da ein immer größer werdender Anteil Ärztinnen und Ärzte überhaupt nicht promoviert, wird die Vorgabe aus dem Gesetz für immer mehr zum Problem, denn eine Weiterbeschäftigung an einer Universitätsklinik ohne Promotion ist nach Ablauf von 6 Jahren demnach nicht mehr möglich. 12 Es ist möglich dieses Gesetz zu umgehen, indem anschließend ein weiterer befristeter Vertrag mit einer Sachbefristung geschlossen wird. Dazu zählen unter anderem Elternzeit- oder Urlaubsvertretungen oder eine Beschäftigung über Drittmittel. Mit Kindern gibt es zusätzlich einen Hinausschiebeanspruch, pro Kind um bis zu 2 Jahre. Außerdem gibt es natürlich die Möglichkeit, über einen unbefristeten Vertrag angestellt zu werden. Die Anzahl der unbefristeten Verträge ist jedoch vom Ministerium in jeder Klinik auf maximal 30% limitiert, außerdem muss der Klinikums- Vorstand vor Vertragsabschluss zustimmen. Und selbstverständlich ist es auch eine Möglichkeit, die Promotion nachzuholen und somit den Vorgaben im Gesetz zu entsprechen. Wenn man sich über die Dauer der bisherige Vertragslaufzeit nach dem Wissenschaftszeitgesetz unsicher ist, kann man sich an den jeweils zuständigen Personalreferenten in der Verwaltung wenden, diese können für jeden genaue Auskunft geben.

13 Leider gibt es an unserem Klinikum aber auch immer noch Kolleginnen und Kollegen, die große Probleme haben, weil sie sogar mit abgeschlossener Promotion nur Verträge mit sehr kurzen Befristungen bekommen, zum Teil ein bis zwei Jahre oder sogar nur einige Monate! Doch dafür gibt es wirklich keinerlei Gründe. Gerade im Sinne der Personalgewinnung, Personalerhaltung und für die persönliche Lebensplanung der Kolleginnen und Kollegen an unserer Klinik sollte dieses Vorgehen jedoch schon lange der Vergangenheit angehören, zumal es seit vielen Jahren eine Vereinbarung mit unserem Klinikums-Vorstand gibt, die vorsieht, dass alle neu eingestellten Ärztinnen und Ärzte einen Facharztvertrag erhalten, das heißt einen Vertrag bis zum Erreichen des Facharztes, also mindestens 5 Jahre. Allenfalls eine Aufteilung in zunächst einen Zwei-Jahresvertrag und anschließend einen Drei-Jahresvertrag sei akzeptabel. Falls Sie von Verträgen mit solch kurzen Laufzeiten betroffen sein sollten, berufen Sie sich bitte unbedingt auf diese Vereinbarung mit dem Vorstand. Wir als Personalrat werden Sie gerne dabei unterstützen. Es steht außer Frage, dass Dienstbesprechungen stattfinden müssen. Allerdings ist es bei dem Personalstand in den Bereichen schwierig, viele oder gar alle Beschäftigten zu einer bestimmten Zeit zu erreichen. Dienstbesprechungen werden deshalb öfters so angeordnet, dass eine Teilnahme für einen Teil der Beschäftigten außerhalb des Dienstes liegt. Dies macht Sinn, wenn zuvor abgefragt wurde, an welchem Termin möglichst viele Beschäftige dafür Anwesenheit bei Dienstbesprechungen Zeit aufbringen könnten. Denn die Teilnahme außerhalb der Dienstzeit ist freiwillig. Es kann niemand dazu verpflichtet werden, im Anschluss an einen Frühdienst länger zu bleiben und schon gar nicht zu einem Kommen aus dem Frei/FZA oder gar aus dem Urlaub. Sollten die Besprechungen abends stattfinden, ist darauf zu achten, dass die Ruhezeiten eingehalten werden, auch dann ist die Teilnahme freiwillig. Jede Kollegin, jeder Kollege ist aber dazu verpflichtet das Protokoll der Dienstbesprechung zu lesen und zu unterschreiben. Selbstverständlich ist die Anwesenheitszeit Arbeitszeit. Die Verantwortlichen von Naldo haben unseren Vorschlag doch noch aufgegriffen. Für alle, die ausprobieren wollen, ob der ÖPNV für sie eine Alternative sein könnte, gibt es jetzt das kostenlose Angebot, für eine Woche das Angebot von Naldo zwischen Arbeitsplatz und Wohnung zu testen. Es gibt zwei Testwochen, und zwar von Montag, 16. November, bis Sonntag, 22. November 2015 und von Montag, 30. November, bis Sonntag, 06. Dezember Dabei kann jede/r Beschäftigte an einer Schnupperwoche teilnehmen. Die Abwicklung und die Beantragung des Nado- Schupper-Jobtickets erfolgt über die Personalabteilung. Zuständig dort ist Frau Helene Klaus (Tel ). Sie ist Teilzeitkraft und montags, mittwochs und freitags erreichbar. Wer ein Schnupper-Jobticket für die KW 47 möchte, soll das bitte bis zum Donnerstag,15. Oktober 2015, anmelden, für die KW 49 endet die Anmeldefrist am Donnerstag, 29. Oktober Auf den Naldo-Schnupper-Jobtickets werden der Name des Beschäftigten sowie der räumliche Geltungsbereich und die zeitliche Gültigkeit aufgedruckt. Schnupper-Jobticket 13 Innerhalb der zeitlichen Gültigkeit und des aufgedruckten Geltungsbereiches berechtigten die Naldo- Schnupper-Jobtickets zu beliebig vielen Fahrten in der 2. Klasse mit beliebig häufigen Unterbrechungen und Umsteigen. Wir finden dieses Angebot toll und hoffen, dass möglichst viele Beschäftigte diese Gelegenheit nutzen.

14 Kleine Schränke großer Unmut - Bezug der Riesenumkleide in der CRONA Zu Beginn des Sommers wurden zahlreiche Mitarbeiterinnen aus ihren alten Umkleideräumen im CRONA in einen neuen, riesengroßen Umkleideraum umgesiedelt, in den Raum 225 CRONA A01. Dies sorgte für viel Unmut, der auch beim Personalrat vorgebracht wurde. Bemängelt wird zu allererst die Spindgröße. Die neuen L-Spinde sind wesentlich kleiner als die herkömmlichen Spinde und die Mitarbeiterinnen befürchten, Glanz und Grauen bei der Spindräumung. Im Zuge der Umkleiderochade waren die Beschäftigten zur Räumung ihrer alten Spinde aufgerufen. Nicht alle sind diesem Aufruf gefolgt. Die anschließende Zwangsräumung förderte nicht nur Schätze zutage. Das Bild hat uns freundlicherweise Herr Wehling (GB Bau und Technik) überlassen. dass dort weder Winterkleidung noch Motorradkleidung Platz findet. Auch Schuhe können im Spind nicht adäquat abgestellt werden. Zudem ist der obere L-Spind für kleine Personen schlichtweg zu hoch und aus dem Bodenstand nicht erreichbar. Andere Klagen beziehen sich auf die Reinigung des Sanitärbereiches, fehlende Halterungen für Toilettenpapier, zu wenige Toiletten überhaupt für mehr als 400 Personen. Vermisst werden auch Aufhängemöglichkeiten für Duschtücher. Und schließlich sorgt das Fehlen eines Pools für blaue Dienstkleidung für viel Ärger. Gemeinsam mit Herrn David Maier von der Arbeitssicherheit, Herrn Wehling aus dem GB Bau und Technik und der HWL Frau Höschle hat der Personalrat eine Begehung dieses Umkleidebereichs veranlasst. Spindhöhe und größe sind kritisch. Es wurde zunächst verabredet, dass kleine Menschen auf jeden Fall einen unteren Spind bekommen sollen. Herr Maier (Arbeitssicherheit) prüft noch, inwieweit diese neue Einrichtung die Anforderungen der neuen, verschärften Arbeitsschutzrichtlinien erfüllt. Mit der Hygiene wird noch geprüft, ob an den Stirnseiten der Schränke Handtuchhaken angebracht werden können. Bezüglich der Reinigung des Sanitärbereiches gab es Anfangsschwierigkeiten, die inzwischen jedoch behoben sein sollten. Nach Auskunft der Hauswirtschaftsleitung, Frau Höschle, wurde die tägliche Reinigung des Sanitärbereiches für sieben Tage die Woche bei der Firma U.D.O. in Auftrag gegeben. Auch die Anzahl der Toiletten sei zu niedrig, im Moment gibt es drei Toiletten, zwei werden jedoch noch dazukommen, ebenso wird die Anzahl der Duschen von jetzt sechs auf sieben erhöht. Leider konnten diese Umbaumaßnahmen erst nach Räumung der alten Umkleiden begonnen werden, weshalb es hier zu Reibungen kam bzw. kommt. Das war auch der Grund für das Fehlen eines Pools für blaue Wäsche. Dieser Raum musste, nachdem er frei wurde, erst einmal umgebaut werden. Inzwischen ist er bezogen. Allerdings gibt es dort im Moment nur die blaue Wäsche für die Stationen A 8. Die anderen Intensivstationen müssen sich nach wie vor bei Dienstende eine Garnitur von Station für den nächsten Arbeitstag in ihrem Spind bereit legen Wir verstehen den Unmut der Beschäftigten, denn der Umzug in diesen Riesenumkleideraum mit den kleineren Spinden ist definitiv eine Verschlechterung. Der Umkleideraum wird wegen seiner Größe als völlig unpersönlich empfunden. Es steigt die Angst vor geklauten Schuhen. Im CRONA gibt es jedoch ein Platzproblem, und die Alternative wäre gewesen, dass Beschäftigte nicht mehr i h r e n persönlichen Spind haben, sondern zu Schichtbeginn für die Dauer ihrer Schicht einen Schrank zugewiesen bekommen, der dann nach Schichtende komplett geräumt werden muss. Jetzt muss abgewartet werden, ob und wie sich dort der Betrieb einspielt. Noch sind nicht alle Umbaumaßnahmen abgeschlossen. Bei Beanstandungen dürfen Sie sich gerne weiter an den Personalrat oder die Arbeitssicherheit wenden. Wir bitten jedoch darum, den Unmut nicht an den Beschäftigten der Hauswirtschaft auszulassen. Diese haben die Umbauentscheidungen nicht getroffen, sie müssen lediglich diese Misere verwalten. 14

15 Umkleiden und Personalaufenthaltsräume im ZOP Der Umbau im Zentral-OP schreitet voran und damit auch die Planung weiterer Baumaßnahmen. Das neue Projekt wird der Umbau der Umkleiden und der Personalaufenthaltsräume im ZOP sein. In einem vorläufigen Entwurf ist ein Personalaufenthaltsraum geplant mit großzügiger Tageslichtanbindung und separierter Ruhezone. Er soll eine Gesamtfläche von knapp 136qm haben. Zusätzlich soll es einen Raucherbereich geben, der mit einer Fläche von knapp 14qm geplant ist. Zum Vergleich die drei bestehenden Aufenthaltsräume haben insgesamt nur eine Fläche von 61,5qm. Hier kann man durchaus von einer Verbesserung für die Beschäftigten sprechen. Der zweite Teil des Projekts betrifft die Umkleiden und Spinde der Beschäftigten. Im aktuellen Bestand gibt es 438 Spinde, die leider nur halb so groß sind, wie es die technischen Regeln aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättVO) verlangen. Diese sehen vor, dass ein Spind die Maße 180x50x30cm haben muss. In den neuen Umkleiden könnten, nach einer Flächenerweiterung 324 arbeitsstättenverordnungsgerechte Spinde aufgestellt werden. Eine aktuelle Kalkulation hat ergeben, dass in der Hauptanwesenheitszeit gegen 14 Uhr maximal 230 Mitarbeiter/innen im ZOP beschäftigt sind. Insofern wäre die Anzahl der Spinde grundsätzlich ausreichend. Um jedoch jeder Mitarbeiterin/ Mitarbeiter einen Spind zur Verfügung stellen zu können wird eine Entpersonalisierung notwendig werden. Die Spinde müssen dann mittels Transponderschloss geöffnet bzw. geschlossen werden. Aktuell wird technisch noch geprüft, inwieweit die Möglichkeit besteht, dass sich Mitarbeiter/innen einen Spind auch für Folgetage reservieren können. Der Personalrat wird auch weiterhin die Planung der Baumaßnahmen begleiten und darauf achten, dass ein Konzept entsteht, bei dem die Wünsche der Beschäftigten berücksichtigt werden. Aus der laufenden Arbeit Vereinbarkeit Beruf und Familie Es gibt eine neue Auflage des Leitfadens Vereinbarkeit Beruf und Familie Erfolgreich wieder einsteigen nach Elternzeit / Sonderurlaub / Pflegezeit für Beschäftigte und Vorgesetzte. Die Broschüre kann unterwww.med.unituebingen.de/beruf-familie/ heruntergeladen werden. Grünkurs bleibt erhalten Unter dem Artikel Grünkurs Ade berichtete der Personalrat im letzten Info über den nicht zustande kommenden so genannten Grünkurs an der Hebammenschule. Da der Personalrat in dieses Verfahren nicht rechtzeitig eingebunden wurde, legten wir unser Veto ein. Bei einem Gespräch in der Personalabteilung zusammen mit der JAV, den Verantwortlichen der Hebammenschule und der Pflegedirektion konnte nun eine Lösung für das kommende Jahr gefunden werden. Die zweijährige Ausbildung 15

16 für Bewerberinnen, welche schon eine Ausbildung zur Gesundheitsund Krankenpflegerin bzw. Kinderkrankenpflegerin besitzen, können sich nun doch bis zum für diese Ausbildung bewerben. Die Stellenausschreibung finden Sie im Intranet unter der Rubrik Karriere. Grundvoraussetzung für dass Zustandekommen dieses Ausbildungsganges ist natürlich, dass genügend geeignete Bewerbungen vorliegen. Start wäre dann am Selbstverständlich wird der Personalrat eng in das Bewerbungsverfahren eingebunden. Das Verfahren mit den so genannten Quereinsteigerinnen wird zum aber so beibehalten, sodass zwei Kolleginnen im zweiten Ausbildungsjahr beginnen. Sollten Sie noch Fragen zu diesem Thema haben, können sie sich gerne beim Personalrat melden. Reorganisation der zentralen Praxisanleitung. Die Pflegedirektion plant eine neue Struktur für die zentralen PraxisanleiterInnen. So wird die Anzahl der Stellen, Zuständigkeiten und Finanzierung neu geregelt. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit dem Personalrat. Wir begrüßen die sich abzeichnende Verbesserung der praktischen Anleitungsquote für Auszubildende, sehen aber auch noch einige kritische Punkte in Aufbauorganisation und den Regelungen zur dezentralen Praxisanleitung. Bausanierung im laufenden Betrieb Arbeiten auf der Baustelle! Die KollegInnen, die Ihren Arbeitsplatz im Altbau der Psychiatrie haben, sind seit einiger Zeit extremen Belastungen durch Baumaßnahmen im Westflügel ausgesetzt. Der Übergang von Arbeitsplatz zu Baustelle ist fließend, entsprechend extrem sind die KollegInnen durch Lärm und Staub/Dreck belastet bzw. durch herumliegende Baumaterialien gefährdet. Tageweise ist es unter diesen Umständen eigentlich nicht mehr möglich zu arbeiten. Eine konsequente Trennung durch zeitweise Verlegung der Arbeitsplätze wäre die bessere Lösung gewesen. Die Fürsorge des Arbeitgebers bezüglich adäquater Arbeitsplatzgestaltung stellen wir uns jedenfalls anders vor. Ausbildungsstation 16 Wenn Sie diese Ausgabe des Info s in der Hand halten, ist der Startschuss für die neue Ausbildungsstation am Klinikum schon gefallen. Viel Zeit ist investiert worden, um dieses Projekt auf die Beine zu stellen. Auf der Station 49AVT in der CRONA werden seit Patienten von Schülerinnen unter fachkundiger Anleitung versorgt. Des Öfteren gab es in den vergangenen Jahren immer wieder Projekte Schüler leiten eine Station in den verschiedenen Abteilungen des UKT. Geplant ist die Versorgung von 12 Patientinnen, wobei je nach Pflegeaufwand auch mal weniger Betten belegt werden. Die Einsatzzeit für die Schülerinnen soll 7 Wochen betragen, wobei sie immer überlappend eingesetzt werden sollen, so dass zwei Wochen lang die alten Schülerinnen die neuen mit einlernen können. Begleitet werden die Schülerinnen von zentralen Praxisanleiterinnen sowie Lehrkräften aus der Krankenpflegeschule. Der Nachtdienst wird dann aber von examinierten Fachkräften übernommen. Ziele dieser Ausbildungsstation sind unter anderem: Handlungskompetenz, spezielle Förderung der Auszubildenden, Ausbildungsbelastung anderer Stationen wird reduziert, Umsetzung der Regelungsvereinbarung für Auszubildende in der

17 Krankenpflege und auch längerfristig Gewinnung von Auszubildenden, somit auch Unternehmensbindung. Dies sind sicher nur einige Vorteile, die eine derartige Ausbildungsstation mit sich bringt. Wir alle sind sehr gespannt auf den Start und die ersten paar Wochen. Sicher muss dann noch an der ein oder anderen Stelle nachgebessert werden, aber dass wird die Praxis zeigen. Azubis in der Warteschlange für eine gute Ausbildung (bei der Eröffnung der Ausbildungsstation) Am 21. Und 22. Oktober ist es wieder so weit. Die Jugend- und Auszubildendenvertretung wird neu gewählt. Bis vor einer Woche hatten alle Auszubildenden sowie Beschäftigte unter 26 Jahren die Möglichkeit, sich zur Wahl aufstellen zu lassen. Beworben wurde die Wahl unter anderem durch klinikumsweite Plakatierung, Besuche in Schulklassen, Kontaktaufnahme mit den Neuwahl der JAV Zur Wahl werden folgende Bewerber/-innen vorgeschlagen: Azubis im Rahmen von Stationsbegehungen, sowie einer Kaffeetassenaktionen mit einem ganztägigen Stand in der Pflegeschule. Kandidieren werden nun 15 Kandidatinnen und Kandidaten, zu besetzen sind 7 ordentliche und 7 stellvertretende Mandate. Mohamad Azzam GuK-schüler Schule für Pflegeberufe Ronja Bühler GuK Neurologie Sarina Holzmann Hebammenschülerin Hebammenschule Fabian Kiehne GuK Kinderklinik Anne Matthaei Hebammenschülerin Hebammenschule Birgit Molitz Hebammenschülerin Hebammenschule Melanie Müller Hebammenschülerin Hebammenschule Daniel Orthofer GuK Med. Klinik N.Remy-Durlesser Hebammenschülerin Hebammenschule Aline Rentschler GuK-schülerin Schule für Pflegeberufe Tim Riebesam Informatik-Azubi IT- Service- Team Magdalena Trautner Hebammenschülerin Hebammenschule Aline Uhrich GuK-schülerin Schule für Pflegeberufe Sonja Vötsch GuK-schülerin Schule für Pflegeberufe Simona Wendel Hebammenschülerin Hebammenschule 17

18 Um sich ein genaueres Bild von den Kandidatinnen und Kandidaten machen zu können, findet am 21.Oktober 2015 von 9:00 bis 10:00 eine Jugend- und Auszubildendenvollversammlung statt, bei der sich jede/jeder kurz vorstellen wird. Die Versammlung findet im Konferenzzentrum Casino statt. Teilnahme an der Versammlung, inkl. Wegezeit, ist für alle Auszubildenden natürlich wie immer Arbeitszeit. Direkt im Anschluss an die Versammlung gibt es die Möglichkeit zur Stimmabgabe am befindet sich von 10:00 14:0 Uhr ein Wahllokal am Casino, am folgenden Tag, Donnerstag der , ein Wahllokal von Uhr in der Hebammenschule in der Frauenklinik. Auch die Stimmabgabe ist Arbeitszeit. Für weitere Fragen steht allen Beschäftigten und insbesondere den Auszubildenden der Wahlvorstand zu Verfügung, Vorsitz Rald Schwichtenberg (ralf. Die Amtszeit einer Jugend und Auszubildendenvertretung beträgt 2,5 Jahre, somit halb so lange wie die eines Personalrates. Da viele Mitglieder der JAV noch Auszubildende sind und nach Ende der Ausbildung aus diversen Gründen aus dem Betrieb ausscheiden, gibt es eine deutlich höhere Fluktuation von Mitgliedern. Deswegen kann es bereits vor Ablauf der 2,5 Jahre nötig sein, neu zu wählen. Hier am UKT kommt jetzt beides zusammen einer Neuwahl steht deswegen nichts mehr im Wege. Ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, jedoch noch lange nicht genug. Nachdem es seit 2014 für ausgelernte Kräfte am UKT ein sogenanntes Jobticket gibt, hat sich bei den Auszubildenden jedoch nicht viel getan. Sie müssen ihre Tickets selbst kaufen und in der Verwaltung einreichen, dann wird ein Zuschuss ausgezahlt. Bisher war dies nur einmal im Jahr möglich - ein für uns unhaltbarer Zustand, solch eine enorme Summe als Vorkasse zu leisten - bei Beschäftigten der untersten Lohngruppe! Zum Beispiel bei 2 Waben, mit einer Schülermonatsfahrkarte bedeutet das: 655,20 im Jahr, das der Auszubildende zunächst alleine zu tragen hat. ENDLICH!!! Das ist nicht fair! Verhandlungen der JAV mit der Verwaltung ergaben nun folgende Verbesserung: Ab sofort können alle Auszubildenden des Uniklinikums ihre Fahrtkosten alle 6 Monate abrechnen lassen. Dies hat sofortige Wirksamkeit, d.h. es kann bereits jetzt ein Antrag für die erste Hälfte von 2015 gestellt werden. Dass das nur die Notlösung ist und es nicht ausreicht an Verbesserung, sehen wir genauso. Deshalb stehen wir nach wie vor mit dem Klinikum und dem Naldo-Verbund eng im Kontakt und suchen nach Lösungen. Unser Ziel ist: das Jobticket für Auszubildende! Infos zum Thema Langzeitkonto Um Missverständnissen vorzubeugen, wollen wir zu Beginn gleich darauf hinweisen, dass ein Langzeitkonto nichts mit den regulären Arbeitszeitkonten am UKT zu tun hat. Wie funktioniert ein Langzeitkonto? Unbefristet Beschäftigte des UKT können Arbeitsentgeltbestandteile als Wertguthaben in dieses Konto einbringen. Bei monatlicher Zahlung müssen mindestens 50, bei jährlicher Zahlung 300 auf das Langzeitkonto eingezahlt werden. Mehr als ein Viertel des Gehalts darf nicht eingebracht werden. Auch die Jahressonderzahlung kann auf das Langzeitkonto gebucht werden. Was habe ich von einem Langzeitkonto? Durch das Führen eines Langzeitkontos, kann man 18 sich z.b. den Betrag für eine Auszeit ( Sabbatical ) von drei bis sechs Monaten ansparen. Trete ich die Auszeit an, erhalte ich weiterhin mein monatliches Gehalt, bin krankenversichert und leiste meinen Rentenbeitrag. Eine weitere Möglichkeit besteht darin mir durch die Auszeit bzw. Freistellungsphase einen vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand zu ermöglichen. Oder der angesparte Betrag wird für eine teilweise Freistellung verwendet, z. B. um durch eine Verringerung der Arbeitszeit einen gleitenden Übergang in den Ruhestand zu realisieren. Dabei dient der gesparte Betrag der Aufstockung meines Teilzeitgehaltes. Darüber hinaus sind Freistellungen für persönliche Qualifikationen außerhalb des Berufslebens oder sonstige persönliche Projekte denkbar.

19 Wie beantrage ich ein Langzeitkonto? Sie können ein Beratungsgespräch in der Personalabteilung vereinbaren, zu dem Sie gerne auch eine Vertrauensperson mitnehmen können, um sich über die Einrichtung eines Langzeitkontos zu informieren. Wenn Sie sich für die Einrichtung eines Langzeitkontos entscheiden wird in einem Vertrag festgelegt, wie hoch der Betrag sein soll, der monatlich bzw. jährlich vom Bruttoentgelt abgeführt wird. Unter Umständen bedeutet diese Verringerung des Bruttogehalts sogar, dass Sie geringere steuerliche Belastungen und Sozialabgaben zu leisten haben, also noch ein Vorteil. Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, können Sie gerne auch im Tarifvertrag zu Langzeitkonten und Demografie auf der Homepage des Personalrats weitere Informationen nachlesen, sich an die Personalabteilung oder gerne auch an uns, den Personalrat, wenden. Neu im Personalrat: Dr. Angelika Götz Es ist eine Bereicherung, auch wieder Ärztinnen im Personalrat zu haben. Stellt doch diese Berufsgruppe auch einen großen Anteil der Klinikumsbeschäftigten. Angelika traute sich im Frühjahr 2014 zu kandidieren und wurde auch auf Anhieb in das Gremium gewählt. Daran ist deutlich zu erkennen, wie wichtig es dieser Berufsgruppe ist, Vertreterinnen aus ihren Reihen im Gremium zu haben. Die Ausbildung zur Fachärztin absolvierte Angelika vom bis am UKT. Seit Januar 2007 arbeitet sie als Fachärztin für Anästhesiologie und Intensivmedizin wieder am Klinikum. Hier ist sie Bereichsleitung in der Dermatologie und Psychiatrie. Höchste Zeit war es so findet Angelika, dass auch ärztliche Vertreterinnen dem Personalratsgremium angehören. Einer ihrer Wünsche wäre, dass sich am UKT endlich das Betriebliche Gesundheitsmanagement etablieren würde. Davon könnten nicht nur die Beschäftigten sondern auch die Patienten profitieren. Über ein Jahr ist Angelika nun schon im Gremium. Bisher hat sie interessante Einblicke hinter die Kulissen des UKT bekommen. Die juristische Horizonterweiterung im Kontrast zum anästhesiologischen Arbeitsalltag, ist für sie eine sehr große Bereicherung. In Ihrer Freizeit hört sie gerne Musik am liebsten Jazz. Auch beim Paddeln kann sie sich sehr gut von ihrer Arbeit erholen. Ihr handwerkliches Geschick kommt bei der Restauration von Möbeln nicht zu kurz. Wenn dann noch Zeit übrig bleibt, dies ist dann meist im Urlaub, geht sie gerne auf Reisen. Wir wünschen Angelika für ihre Tätigkeit im Personalrat alles Gute und noch viel mehr interessante Einblicke. Personalrat vor Ort Sie fragen wir antworten: Neue Termine: UKPP, Mittwoch, den Vor der Pforte von 11:00 bis 13:00 Uhr 19

20 Endlich Bildungszeit auch in Baden-Württemberg Neben Bayern, Sachsen und Thüringen gehörte Baden-Württemberg zu den letzten Bundesländern, das seinen ArbeitnehmerInnen ein Bildungszeitgesetz bisher verweigerte. Seit 1. Juli 2015 ist es nun in Kraft. Die hartnäckigen Forderungen von DGB und ver.di haben endlich Früchte getragen. Wer hat Anspruch? Beschäftigte, Auszubildende und Beamte, deren Beschäftigungs-, Dienst- oder Ausbildungsverhältnis bereits seit 12 Monaten ununterbrochen besteht. Das gilt auch bei nahtlos hintereinander folgenden befristeten Beschäftigungsverhältnissen bei demselben Arbeitgeber. Andere Weiterbildungsmaßnahmen, die mit dem Arbeitgeber vereinbart wurden, dürfen nur angerechnet werden, wenn sie nicht zur Einarbeitung auf bestimmte betriebliche Arbeitsplätze oder überwiegend betrieblichen Erfordernissen dienen und eine Fortzahlung der Bezüge zur Folge haben. Wie hoch ist der Anspruch? Der Anspruch auf Bildungszeit beträgt grundsätzlich 5 Arbeitstage pro Jahr. Für Auszubildende und DHBW-Studierende beträgt der Anspruch 5 Arbeitstage für die gesamte Ausbildungszeit. Für die genehmigte Bildungszeit wird man unter Fortzahlung der Bezüge freigestellt. Was ist eine geeignete Weiterbildungsmaßnahme? Es muss ein Angebot einer hierfür anerkannten Bildungseinrichtung sein. Eine Liste der anerkannten Bildungseinrichtungen und viele weitere Informationen findet man unter de. Die Liste wird laufend aktualisiert. Zu den anerkannten Bildungseinrichtungen gehört die ver.di Gewerkschaftspolitische Bildung ggmbh in Berlin. (Bildungsangebote unter de ) Es muss eine Maßnahme der beruflichen oder politischen Weiterbildung sein. Für Auszubildende beschränken sich die Maßnahmen auf den Bereich der politischen Weiterbildung und der Qualifizierung 20 für ehrenamtliche Tätigkeiten. Zur beruflichen Weiterbildung gehören Maßnahmen, die Beschäftigten ermöglichen, ihre berufsbezogenen Kenntnisse, Fertigkeiten, Entwicklungsmöglichkeiten zu erhalten, zu erneuern, zu verbessern oder zu erweitern. Dazu gehören auch Anpassungs- und Aufstiegsfortbildungen, bei denen ein Teil der Unterrichtstage über Bildungszeit abgedeckt werden kann oder für theoretische Kenntnisse zur Optimierung der Gesundheit am Arbeitsplatz. Bildungszeit gibt es auch zur Erlangung eines entsprechenden Schulabschlusses oder zum Erwerb von Deutschkenntnissen, Fremdsprachen oder Lese und Schreibkenntnissen. Zur politischen Weiterbildung gehören Bildungsangebote, die zur Teilhabe und Mitwirkung am politischen Leben befähigen, auch Tagungen, Lehrgänge und Veranstaltungen, die staatsbürgerlichen Zwecken dienen. Die Qualifizierungsmaßnahmen für ehrenamtliche Tätigkeiten werden noch für den 1. Januar 2016 von der Landesregierung per Rechtsverordnung geregelt. Festgelegt wird dann, für welche Qualifizierungsmaßnahmen und in welchen Bereichen ehrenamtlicher Tätigkeiten Bildungszeit genommen werden kann. Der Unterricht pro Tag muss durchschnittlich 6 x 60 Minuten betragen ohne Pausenzeiten. Die Angebote können ein- oder mehrtägig sein. ELearning geht, wenn der Anteil der Präsenzzeit an der gesamten Veranstaltung überwiegt. Keine Freistellung nach diesem Gesetz gibt es, wenn die Teilnahme von der Zugehörigkeit zu einer Partei, Gewerkschaft, einem Berufsverband oder einer ähnlichen Vereinigung abhängig gemacht wird oder der Erholung, privaten Haushaltsführung oder Körperpflege, einer sportlichen oder künstlerischen Betätigung oder der Einübung psychologischer Fertigkeiten ohne beruflichen Bezug dient. Ferner ausgeschlossen sind der Erwerb eines Führerscheins und Studienreisen mit überwiegend touristischem Charakter. Wie beantragt man Bildungszeit? Der Antrag muss schriftlich und spätestens 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Arbeitgeber eingereicht werden, formlos oder z. B. mit einem Formular, dass unter zu finden ist. Der Antrag muss Angaben enthalten zu den Inhalten der Bildungsveranstaltung, ob es sich um eine berufliche oder politische Weiterbildung oder um eine Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten handelt, ob es sich um eine für jedermann zugängliche Veranstaltung handelt, sowie Angaben zum zeitlichen Ablauf und den Na-

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