Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Erharting

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Erharting"

Transkript

1 am 07. Mai 2014 Nr. 1 / 2014 Mitglieder: 1. Bgm. Georg Kobler, 2. Bgm. Wilhelm Gründl, Franz Eder, Stefanie Gansmeier, Franz Karl, Christian Mittermüller, Josef Schmid, Richard Stefke, Johann Stockmann Den Vorsitz führt: Schriftführer: 1. Bgm. Georg Kobler Georg Wagenbauer Entschuldigt fehlen (Grund der Abwesenheit): keine Unentschuldigt fehlen: keine Ferner sind anwesend: keine Punkt 1 mit 12 der Sitzung ist öffentlich Punkt --- mit der Sitzung ist nichtöffentlich Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen wurden und aufgrund der Anwesenheit der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder Beschlussfähigkeit gegeben ist.

2 Fortsetzungsblatt Nr. 1 1/2014 Tagesordnung 1. Protokoll der letzten Sitzung öffentlicher Teil 2. Vereidigung der neuen Gemeinderatsmitglieder 3. Beschlussfassung über die Zahl der weiteren Bürgermeister 4. Wahl der weiteren Bürgermeister 5. Vereidigung der weiteren Bürgermeister 6. Erlass einer Geschäftsordnung 7. Erlass einer Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts 8. Bestellung der Mitglieder für die Gemeinschaftsversammlung der VG Rohrbach 9. Bestellung des Rechnungsprüfungsausschusses 10. Vorschlag zur Bestellung eines Bürgermeisters zum Eheschließungsstandesbeamten an die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Rohrbach 11. Bestellung eines Beauftragten für Jugend und Familie 12. Teilnahme der Freiwilligen Feuerwehr am erweiterten Probebetrieb des BOS-Digitalfunks 1. Protokoll der letzten Sitzung - öffentlicher Teil Das Protokoll des öffentlichen Teiles der Sitzung vom 16. April 2014 wurde dem Gemeinderat mit der Ladung zu dieser Sitzung übersandt. Das Protokoll wurde genehmigt, da keine Einwendungen erhoben wurden. 2. Vereidigung der neuen Gemeinderatsmitglieder Erster Bürgermeister Georg Kobler nahm den neuen Mitgliedern des Gemeinderates, Frau Stefanie Gansmeier, Herrn Christian Mittermüller und Herrn Richard Stefke, den Eid nach Art. 31 Abs. 4 GO ab.

3 Fortsetzungsblatt Nr. 2 1/ Beschlussfassung über die Zahl der weiteren Bürgermeister Dem Gemeinderat steht es frei, ob neben dem zweiten Bürgermeister noch ein weiterer Bürgermeister gewählt wird. Für die Gemeinde Erharting wird für die Dauer dieser Wahlzeit ein weiterer Bürgermeister (zweiter Bürgermeister) gewählt. 4. Wahl der weiteren Bürgermeister Erster Bürgermeister Georg Kobler sowie Schriftführer Georg Wagenbauer wurden für die Wahl des zweiten Bürgermeisters zu Mitgliedern des Wahlausschusses berufen. Bei der Wahl zum zweiten Bürgermeister gaben alle 9 Mitglieder des Gemeinderates ihre Stimme ab. Alle abgegebenen Stimmzettel waren gültig. Von den gültigen Stimmen entfielen auf Wilhelm Gründl 6 Stimmen und auf Christian Mittermüller 3 Stimmen. Der Erste Bürgermeister verkündete das Ergebnis und stellte fest, dass das Gemeinderatsmitglied Wilhelm Gründl mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten habe und damit zum zweiten Bürgermeister gewählt sei. Er fragte den Gewählten, ob er die Wahl zum zweiten Bürgermeister annehme. Dieser erklärte schriftlich die Annahme der Wahl. 5. Vereidigung der weiteren Bürgermeister Erster Bürgermeister Georg Kobler nahm dem neuen zweiten Bürgermeister, Herrn Wilhelm Gründl, den Eid nach Art. 27 Abs. 1 KWBG ab. 6. Erlass einer Geschäftsordnung

4 Fortsetzungsblatt Nr. 3 1/2014 Dem Gemeinderat wurde mit der Ladung die Mustergeschäftsordnung des Bayerischen Gemeindetages und der Entwurf einer Geschäftsordnung übersandt, den Bürgermeister Georg Kobler erläuterte. Der Gemeinderat ergänzte sie bzw. strich einzelne Passagen. Der Gemeinderat gibt sich die von ihm ausgearbeitete Geschäftsordnung. Sie tritt mit Wirkung vom 07. Mai 2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Geschäftsordnung vom 07. Mai 2008 außer Kraft. Ein Exemplar der Geschäftsordnung wird zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt und als Anlage dem Beschlussbuch beigefügt. 7. Erlass einer Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts Dem Gemeinderat wurde ebenfalls mit der Ladung die Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages sowie ein Entwurf einer Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts übersandt, den Bürgermeister Georg Kobler erläuterte. Der Gemeinderat ergänzte sie. Die Gemeinde Erharting erlässt die vom Gemeinderat ausgearbeitete Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts. Sie tritt mit Wirkung vom 07. Mai 2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 07. Mai 2008 außer Kraft. Ein Exemplar der Satzung wird zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt und als Anlage dem Beschlussbuch beigefügt. 8. Bestellung der Mitglieder für die Gemeinschaftsversammlung der VG Rohrbach Für die Gemeinschaftsversammlung ist neben dem ersten Bürgermeister, der kraft Amtes Mitglied der Gemeinschaftsversammlung ist, ein weiteres Mitglieder zu bestellen. Für die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Rohrbach wird das Gemeinderatsmitglied Richard Stefke bestellt. Ersatzmann ist das Gemeinderatsmitglied Johann Stockmann.

5 Fortsetzungsblatt Nr. 4 1/ Bestellung des Rechnungsprüfungsausschusses Die Jahresrechnungen sollen durch einen Rechnungsprüfungsausschuss örtlich geprüft werden. Die Jahresrechnungen werden durch einen Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus den Gemeinderatsmitgliedern Franz Eder, Franz Karl und Josef Schmid örtlich geprüft. Als Vorsitzender fungiert Franz Eder. Ersatzprüfer ist das Gemeinderatsmitglied Christian Mittermüller. 10. Vorschlag zur Bestellung eines Bürgermeisters zum Eheschließungsstandesbeamten an die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Rohrbach Gemäß 3 Abs. 3 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) erlischt die Bestellung des Bürgermeisters zum Eheschließungsstandesbeamten mit Ablauf seiner Amtszeit. Aufgrund der Wiederwahl gilt die Bestellung bis zur neuerlichen Entscheidung durch das zuständige kommunale Gremium fort. Herr Erster Bürgermeister Georg Kobler soll erneut zum Eheschließungsstandesbeamten durch die Verwaltungsgemeinschaft Rohrbach bestellt werden und wird somit seitens als Eheschließungsstandesbeamter vorgeschlagen. Die Gemeinde Erharting schlägt Herrn Ersten Bürgermeister Georg Kobler zum Eheschließungsstandesbeamten für die Bestellung durch die Verwaltungsgemeinschaft Rohrbach vor. 11. Bestellung eines Beauftragten für Jugend und Familie

6 Fortsetzungsblatt Nr. 5 1/2014 Das Landratsamt Mühldorf a. Inn, Amt für Jugend und Familie, teilte mit Schreiben vom der Gemeinde mit, dass für die neue Sitzungsperiode Jugendbeauftragte bestellt werden sollen und ein besonderer Ansprechpartner aus der Mitte des Gemeinderates für Jugendangelegenheiten bestimmt wird. Das Schreiben wurde dem Gemeinderat vorgetragen. Der Gemeinderat bestellt das Gemeinderatsmitglied Stefanie Gansmeier zur Beauftragten für Jugend und Familie. 12. Teilnahme der Freiwilligen Feuerwehr am erweiterten Probebetrieb des BOS-Digitalfunks In den nächsten Jahren soll in Bayern voraussichtlich der Analogfunk auch im Bereich der Feuerwehren komplett auf Digitalfunk umgestellt werden. Der Digitalfunk bietet den Einsatzkräften entscheidende Vorteile gegenüber dem alten Analogfunk. So verbessert sich durch den Digitalfunk beispielsweise die Sprachqualität und die Ortung von Einsatzkräften wird möglich. Nach jetzigem Stand der Planung wird ab Oktober 2015 der 6-monatige erweiterte Probebetrieb auch im Landkreis Mühldorf a. Inn beginnen. In dieser Phase kann die neue Technik getestet werden, was der risikolosen Erprobung des neuen Netzes, der Erkennung von Schwachstellen sowie der Ausbildung von Einsatzkräften dient. Die Teilnahme der nichtstaatlichen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) am digitalen BOS- Funk ist bis zum Inkrafttreten einer allgemein verbindlichen Digitalfunkrichtlinie durch den Landkreis für die Gesamtheit der Feuerwehr durch Erklärung gegenüber dem Freistaat Bayern abzugeben. Da der Landkreis Mühldorf a. Inn nicht nur mit eigenen überörtlichen Kräften, z.b. Kreisbrandinspektion oder Katastrophenschutz, am erweiterten Probebetrieb teilnimmt, sondern darüber hinaus auch die gemeindlichen Feuerwehren mit einbeziehen will, ist insofern auch das gemeindliche Einvernehmen herzustellen. Den Gemeinden wird somit empfohlen, am erweiterten Probebetrieb teilzunehmen. Nur durch einen flächendeckenden Testbetrieb kann in allen Gebieten des Landkreises Mühldorf a. Inn die angestrebte Funkversorgung sichergestellt werden. Nach erfolgreicher Einführung des BOS-Digitalfunks wird dann der analoge Funkbetrieb eingestellt. Der erweiterte Probebetrieb soll im Netzabschnitt Oberbayern-Süd frühestens im Oktober 2015 starten. In diesem in der Regel sechs Monate andauernden Zeitraum hat der Freistaat Bayern die Möglichkeit, Tests im BOS-Digitalfunknetz durchzuführen. Durch die Vereinbarung erklärt sich die Gemeinde bereit, nach Absprache an Tests während des erweiterten Probebetriebs teilzunehmen. Hierzu muss die Gemeinde bis spätestens zu Beginn des erweiterten Probebetriebs sicherstellen, dass sie die notwendigen Endgeräte für die Freiwillige Feuerwehr

7 Fortsetzungsblatt Nr. 6 1/2014 eigenverantwortlich beschafft. Im Rahmen des Sonderförderprogramms Digitalfunk erhält die Gemeinde als Träger der Freiwilligen Feuerwehren für die Erstbeschaffung digitaler TETRA- Endgeräte eine Zuwendung in Höhe von ca. 80 % durch den Freistaat Bayern. Die Freiwillige Feuerwehr nimmt am erweiterten Probebetrieb des BOS-Digitalfunks ab Oktober 2015 teil. Die notwendigen Endgeräte werden beschafft und die entsprechenden Mittel im Haushalt bereitgestellt. Der erste Bürgermeister wird ermächtigt, die Teilnahmevereinbarung zu unterzeichnen.

Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates

Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 06. Mai 2014 Nr. 1 / 2014 Mitglieder: 13 1. Bgm. Sebastian Winkler, 2. Bgm. Anna Elisabeth Schaber, Karl Bischof, Paul Brunner, Peter Danner, Johann Häglsperger jun., Markus Noppenberger, Ortrun Philippin,

Mehr

Gemeinde Sulzemoos Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom Öffentlicher Teil

Gemeinde Sulzemoos Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom Öffentlicher Teil Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 12.05.2014 Öffentlicher Teil Ort, Kirchstraße 3 Vorsitzender Schriftführer Eröffnung der Sitzung Anwesend Hainzinger, Gerhard Ramsteiner, Michael Der

Mehr

Gemeinderates Paunzhausen am 08. Mai 2014

Gemeinderates Paunzhausen am 08. Mai 2014 Niederschrift über die öffentliche Sitzung Nr. 4 des Gemeinderates Paunzhausen am 08. Mai 2014 Anwesend waren: Vorsitzender: 1. Bürgermeister Johann Daniel Gemeinderäte: Aschauer, Baier, Bauer Binder,

Mehr

Protokoll der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates Prebitz vom 07. Mai 2014 im Gemeindezentrum Bieberswöhr;

Protokoll der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates Prebitz vom 07. Mai 2014 im Gemeindezentrum Bieberswöhr; Protokoll der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates Prebitz vom 07. Mai 2014 im Gemeindezentrum Bieberswöhr; Beginn: 19.00 Uhr, Ende: 20.50 Uhr; Anwesend: ab/bis TOP.: Abwesend: Grund: Bürgermeister:

Mehr

Sitzungsniederschrift

Sitzungsniederschrift Sitzungsniederschrift Gremium Sitzungstag Sitzungsbeginn / -ende Sitzungsort und -raum Art der Sitzung Vorsitzende Schriftführer Gemeinderat Reichenbach 06. Mai 2014 19.30 Uhr 20.45 Uhr Reichenbach, Rathaus

Mehr

Öffentlicher Teil. Die Rede des 1. Bürgermeisters ist der Sitzungsniederschrift als Anlage I beigefügt.

Öffentlicher Teil. Die Rede des 1. Bürgermeisters ist der Sitzungsniederschrift als Anlage I beigefügt. Nr. 01 v. 06.05.2014 Öffentlicher Teil Der Vorsitzende stellt eingangs fest, dass nach Beginn der Wahlzeit am 01.05.2014 der Gemeinderat unverzüglich gemäß Art. 46 Abs. 2 S. 2 der Gemeindeordnung für den

Mehr

Geschäftsordnung für den Verwaltungsrat der Stadtwerke Medebach, Anstalt öffentlichen Rechts

Geschäftsordnung für den Verwaltungsrat der Stadtwerke Medebach, Anstalt öffentlichen Rechts Geschäftsordnung für den Verwaltungsrat der Stadtwerke Medebach, Anstalt öffentlichen Rechts Der Verwaltungsrat der Stadtwerke Medebach, Anstalt öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen) gibt sich gemäß

Mehr

2. Vorstellung der Taktisch -Technischen Betriebsstelle TTB zur Einführung des Digitalfunks im Landkreis Neumarkt i.d.opf.

2. Vorstellung der Taktisch -Technischen Betriebsstelle TTB zur Einführung des Digitalfunks im Landkreis Neumarkt i.d.opf. 2. Vorstellung der Taktisch -Technischen Betriebsstelle TTB zur Einführung des Digitalfunks im Landkreis Neumarkt i.d.opf. Beschlussfassung über eine Vereinbarung mit dem Landkreis Regensburg zur gemeinsamen

Mehr

Gemeinderats-Sitzung Geroldshausen am

Gemeinderats-Sitzung Geroldshausen am Gemeinderats-Sitzung Geroldshausen am 06.05.2008 TOP 1: Verabschiedung der ausgeschiedenen Gemeinderatsmitglieder Bürgermeister Schäfer bedankt sich beim Gemeinderat für die Ausübung des Ehrenamtes in

Mehr

SATZUNG FÜR DAS JUGENDAMT DER STADT ERLANGEN

SATZUNG FÜR DAS JUGENDAMT DER STADT ERLANGEN SATZUNG FÜR DAS JUGENDAMT DER STADT ERLANGEN 1 Bezeichnung, Aufgaben und Gliederung des Jugendamtes... 2 2 Verwaltung des Jugendamts... 2 3 Mitglieder des Jugendhilfeausschusses... 2 4 Wahl und Bestellung

Mehr

Auszug aus öffentlicher Niederschrift (Beschlüsse) gem. 32 Abs. 6 GeschO

Auszug aus öffentlicher Niederschrift (Beschlüsse) gem. 32 Abs. 6 GeschO Gemeinde Dietramszell Auszug aus öffentlicher Niederschrift (Beschlüsse) gem. 32 Abs. 6 GeschO Sitzung des Gemeinderates Sitzungstermin: Dienstag, 13.05.2014 Ort, Raum: Feuerwehrhaus Humbach Anwesend Vorsitzende

Mehr

Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (sog. Hauptsatzung) vom 21.01.2010

Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (sog. Hauptsatzung) vom 21.01.2010 1 STADT KITZINGEN Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (sog. Hauptsatzung) vom 21.01.2010 Inkrafttreten: 01.02.2010 Stand: 21.01.2010 2 Die Große Kreisstadt Kitzingen

Mehr

Sehr geehrte Frau Stadträtin, sehr geehrter Herr Stadtrat! Cham, Donnerstag, 08. Mai 2014, Uhr

Sehr geehrte Frau Stadträtin, sehr geehrter Herr Stadtrat! Cham, Donnerstag, 08. Mai 2014, Uhr 121 Stadt Cham Marktplatz 2 Sehr geehrte Frau Stadträtin, sehr geehrter Herr Stadtrat! Cham, 14.05.2014 Am Donnerstag,, 17.00 Uhr findet die 1. Sitzung (Konstituierende Sitzung) des Stadtrates Cham im

Mehr

SATZUNG FÜR DEN FÖRDERVEREIN ZWECKVERBAND SOZIALE DIENSTE ANTRIFTTAL-KIRTORF

SATZUNG FÜR DEN FÖRDERVEREIN ZWECKVERBAND SOZIALE DIENSTE ANTRIFTTAL-KIRTORF SATZUNG FÜR DEN FÖRDERVEREIN ZWECKVERBAND SOZIALE DIENSTE ANTRIFTTAL-KIRTORF 1 Name, Sitz 1. Der Förderverein führt den Namen Förderverein des Zweckverbandes Soziale Dienste Antrifttal-Kirtorf. 2. Er hat

Mehr

Bericht über die konstituierende Sitzung des Gemeinderates Neuendorf vom

Bericht über die konstituierende Sitzung des Gemeinderates Neuendorf vom Bericht über die konstituierende Sitzung des Gemeinderates Neuendorf vom 06.05.2014 1. Vereidigung des neu gewählten Gemeinderatsmitglieds Dr. Markus Kübert Bürgermeister Albert vereidigte Herrn Dr. Kübert

Mehr

Geschäftsordnung des Deutschen Bühnenvereins -Landesverband Bayern-

Geschäftsordnung des Deutschen Bühnenvereins -Landesverband Bayern- Geschäftsordnung des Deutschen Bühnenvereins -Landesverband Bayern- 1 Name, Rechtsform, Sitz und Geschäftsjahr 1. Die im Land Bayern ansässigen Mitglieder des Deutschen Bühnenvereins bilden den Landesverband

Mehr

Satzung des Vereins. ShoutOutLoud- Changing the World Step by Step. 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr

Satzung des Vereins. ShoutOutLoud- Changing the World Step by Step. 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr Satzung des Vereins ShoutOutLoud- Changing the World Step by Step 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen ShoutOutLoud - Changing the World Step by Step" (nachfolgend

Mehr

GEMEINDE ZORNEDING Zorneding, 12. Mai 2014 NIEDERSCHRIFT. über die. Öffentliche Konstituierende Sitzung des. Gemeinderates

GEMEINDE ZORNEDING Zorneding, 12. Mai 2014 NIEDERSCHRIFT. über die. Öffentliche Konstituierende Sitzung des. Gemeinderates GEMEINDE ZORNEDING Zorneding, 12. Mai 2014 NIEDERSCHRIFT über die Öffentliche Konstituierende Sitzung des Gemeinderates vom 08.05.2014 im Großen Sitzungssaal Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen;

Mehr

Allgemeiner Sport-Club Theresianum Mainz e.v.

Allgemeiner Sport-Club Theresianum Mainz e.v. Allgemeiner Sport-Club Theresianum Mainz e.v. Satzung in der Fassung vom 11. Juni 2001 Allgemeiner Sport-Club Theresianum Mainz e.v. ) Oberer Laubenheimer Weg 58-55131 Mainz Sparkasse Mainz - BLZ 550 501

Mehr

Protokoll. Vereidigung der neu gewählten Gemeinderatsmitglieder

Protokoll. Vereidigung der neu gewählten Gemeinderatsmitglieder Protokoll über die 1. Sitzung des Gemeinderates Seukendorf 2014/2020 am 12.05.2014 im Feuerwehrhaus Seukendorf. TOP 1 Vereidigung der neu gewählten 1. BGM Tiefel forderte die neu in den Gemeinderat gewählten

Mehr

Von den Mitgliedern (einschl. Vorsitzender) des Marktgemeinderates Neubeuern sind 17 anwesend. Anwesenheit abwesend Grund Schmid Martin

Von den Mitgliedern (einschl. Vorsitzender) des Marktgemeinderates Neubeuern sind 17 anwesend. Anwesenheit abwesend Grund Schmid Martin NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE KONSTITUIERENDE SITZUNG öffentlich des Marktgemeinderates Neubeuern am 13. Mai 2014 in Neubeuern Vorsitzender: Erster Bürgermeister Hans Nowak Schriftführer: Geschäftsleiter Karl

Mehr

SATZUNG FÜR DEN VEREIN FREIWILLIGE FEUERWEHR KRONBERG (TAUNUS) DER FEUERWEHR KRONBERG IM TAUNUS

SATZUNG FÜR DEN VEREIN FREIWILLIGE FEUERWEHR KRONBERG (TAUNUS) DER FEUERWEHR KRONBERG IM TAUNUS SATZUNG FÜR DEN VEREIN FREIWILLIGE FEUERWEHR KRONBERG (TAUNUS) DER FEUERWEHR KRONBERG IM TAUNUS Stand: 15. Januar 2010 Gliederung 1 Name und Sitz des Vereins............................ 1 2 Zweck und Aufgabe...............................

Mehr

Niederschrift über die 1. Gemeinderatssitzung in der Wahlperiode 2014/2020 vom im Bürgerhaus Alling

Niederschrift über die 1. Gemeinderatssitzung in der Wahlperiode 2014/2020 vom im Bürgerhaus Alling Niederschrift über die 1. Gemeinderatssitzung in der Wahlperiode 2014/2020 vom 06.05.2014 im Bürgerhaus Alling Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen, erschienen sind nachstehende Mitglieder, also

Mehr

der Gemeinde Niederbergkirchen

der Gemeinde Niederbergkirchen am 14. Juli 2014 Nr. 2 / 2014 Mitglieder: 13 1. Bgm. Werner Biedermann Jun., 2. Bgm. Franz Artinger, Martin Dirnberger, Johann Fromberger, Johann Haberger, Anton Holz, Michael Holz, Christian Liebhart,

Mehr

Satzung für das Jugendamt des Landkreises Neuwied vom 16.08.1994

Satzung für das Jugendamt des Landkreises Neuwied vom 16.08.1994 Satzung für das Jugendamt des Landkreises Neuwied vom 16.08.1994 Der Kreistag hat aufgrund des 17 der Landkreisordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S.

Mehr

N i e d e r s c h r i f t

N i e d e r s c h r i f t 1. Sitzung der Leg.-Periode 2001/2006 N i e d e r s c h r i f t über die konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung am 23.04.2001 um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Calden Nunmehr wird in die

Mehr

Haigerloch Freiwillige Feuerwehr JUGENDORDNUNG

Haigerloch Freiwillige Feuerwehr JUGENDORDNUNG Haigerloch Freiwillige Feuerwehr JUGENDORDNUNG Stadt Haigerloch Jugendordnung der Jugendfeuerwehr in der Fassung vom 26.02.2004 Inhaltsübersicht 1 Name und Gliederung 2 Aufgabe und Zweck 3 Mitgliedschaft

Mehr

Satzung der Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Mecklenburg-Vorpommern e. V. in der Fassung vom 29.09.2009

Satzung der Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Mecklenburg-Vorpommern e. V. in der Fassung vom 29.09.2009 Satzung der Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Mecklenburg-Vorpommern e. V. in der Fassung vom 29.09.2009 1 Name, Sitz, Tätigkeitsbereich und Mitgliedschaft in der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung

Mehr

N I E D E R S C H R I F T

N I E D E R S C H R I F T Gemeinde Benediktbeuern N I E D E R S C H R I F T über die öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates Benediktbeuern vom 07.05.2014 im Sitzungssaal des Rathauses Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß

Mehr

(1) Der Verein führt den Namen XY...verein. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung lautet der Name XY...verein e. V.

(1) Der Verein führt den Namen XY...verein. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung lautet der Name XY...verein e. V. Satzung eines eingetragenen Idealvereins 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen XY...verein. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung lautet der Name XY...verein

Mehr

1. Satzung zur Änderung der Satzung der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt

1. Satzung zur Änderung der Satzung der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt vom 31. März 1998 in der Fassung vom 03. Mai 2000 Auf Grund 11 des Gesetzes über die Errichtung der Sächsischen Landesstiftung

Mehr

Vereinssatzung. (2) Der Verein hat seinen Sitz in Georgsmarienhütte. Der Ort der Verwaltung wird durch den Vorstand bestimmt.

Vereinssatzung. (2) Der Verein hat seinen Sitz in Georgsmarienhütte. Der Ort der Verwaltung wird durch den Vorstand bestimmt. Vereinssatzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Wir starten gleich!. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung lautet der Name Wir starten gleich!

Mehr

SEITE Sämtliche Mitglieder des Marktgemeinderates Biberbach waren ordnungsgemäß eingeladen. Schriftführer war: Frau Portisch

SEITE Sämtliche Mitglieder des Marktgemeinderates Biberbach waren ordnungsgemäß eingeladen. Schriftführer war: Frau Portisch Niederschrift SEITE - 1 - über die Sitzung des Marktgemeinderates Biberbach am 13.05.2014 in Biberbach um 20.00 Uhr im Sitzungsraum Rathaus Sämtliche Mitglieder des Marktgemeinderates Biberbach waren ordnungsgemäß

Mehr

Satzung der Stadt Penig über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Entschädigungssatzung)

Satzung der Stadt Penig über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Entschädigungssatzung) Stadt Penig Landkreis Mittelsachsen Satzung der Stadt Penig über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Entschädigungssatzung) vom 14.01.2011 Auf der Grundlage 1. des 4 in Verbindung mit 21 Abs.

Mehr

Satzung VEREIN SOLIDARGEMEINSCHAFT UMWELTBEWUSSTER BÜRGER - SuB

Satzung VEREIN SOLIDARGEMEINSCHAFT UMWELTBEWUSSTER BÜRGER - SuB Satzung VEREIN SOLIDARGEMEINSCHAFT UMWELTBEWUSSTER BÜRGER - SuB 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen "Solidargemeinschaft umweltbewusster Bürger - SuB", nach der beabsichtigten Eintragung

Mehr

Der Betriebsrat der Firma Musterfirma hat in seiner Sitzung vom xx.xx.xxxx mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder nachfolgende

Der Betriebsrat der Firma Musterfirma hat in seiner Sitzung vom xx.xx.xxxx mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder nachfolgende Geschäftsordnung des Betriebsrats Der Betriebsrat der Firma Musterfirma hat in seiner Sitzung vom xx.xx.xxxx mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder nachfolgende beschlossen. Geschäftsordnung 1

Mehr

Bericht über die konstituierende Sitzung des Gemeinderates Neustadt a. Main vom

Bericht über die konstituierende Sitzung des Gemeinderates Neustadt a. Main vom Bericht über die konstituierende Sitzung des Gemeinderates Neustadt a. Main vom 05.05.2014 Anwesend: Erster Bürgermeister Stephan Morgenroth, Wieland Braun, Julian Fleckenstein, Peter Gowor, Rosalinde

Mehr

Satzung Sea-Watch. 1 Name Sitz Geschäftsjahr

Satzung Sea-Watch. 1 Name Sitz Geschäftsjahr 1 Name Sitz Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Sea-Watch. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Berlin und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Berlin- Charlottenburg eingetragen. Er trägt dann

Mehr

öffentliche Bekanntmachung Satzung über die Einrichtung eines Beirates für die Belange von Menschen mit Behinderungen

öffentliche Bekanntmachung Satzung über die Einrichtung eines Beirates für die Belange von Menschen mit Behinderungen öffentliche Bekanntmachung Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 26. März 2012 folgende Satzung über die Einrichtung eines Beirates für die Belange von Menschen mit Behinderungen beschlossen. Präambel

Mehr

Niederschrift TAGESORDNUNG

Niederschrift TAGESORDNUNG Niederschrift über die am Montag, den 02. Mai 2005, im Mehrzwecksaal der Hauptschule Satteins stattgefundenen konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung. Beginn: Anwesend: Schriftführer: 19.00 Uhr

Mehr

N i e d e r s c h r i f t

N i e d e r s c h r i f t N i e d e r s c h r i f t über die 29. (öffentliche) Sitzung des Finanzausschusses 17. gewählten Gemeindevertretung Gemeinde Timmendorfer Strand am Donnerstag, dem 07.03.2013, im Sitzungszimmer des Rathauses,

Mehr

Satzung. des Frankfurter Fördervereins. für physikalische Grundlagenforschung e. V. 1 Name, Geschäftsjahr

Satzung. des Frankfurter Fördervereins. für physikalische Grundlagenforschung e. V. 1 Name, Geschäftsjahr 70/V/1180/98 080299.ah 160399.40-rp Stand: 11/2009 Satzung des Frankfurter Fördervereins für physikalische Grundlagenforschung e. V. 1 Name, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Frankfurter Förderverein

Mehr

Niederschrift. über die öffentliche Sitzung des. Gemeinderates Bad Bayersoien

Niederschrift. über die öffentliche Sitzung des. Gemeinderates Bad Bayersoien Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Bad Bayersoien Sitzungstag: 20.12.2016 Sitzungsort: Rathaus, I. Stock ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

Mehr

vom 16.12.2008 (3) Das Kommunalunternehmen hat seinen Sitz in der Stadtverwaltung Königsbrunn. Die Postadresse ist Marktplatz 7, 86343 Königsbrunn.

vom 16.12.2008 (3) Das Kommunalunternehmen hat seinen Sitz in der Stadtverwaltung Königsbrunn. Die Postadresse ist Marktplatz 7, 86343 Königsbrunn. Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen Betrieb und Verwaltung der Eishalle Königsbrunn (BVE) Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Königsbrunn vom 16.12.2008 Aufgrund von Art. 23. Satz 1,

Mehr

STIFTUNGSURKUNDE. Stiftung...

STIFTUNGSURKUNDE. Stiftung... STIFTUNGSURKUNDE Stiftung... 2 Vor dem unterzeichneten Notar..., mit Amtssitz in..., sind heute zum Zwecke der Errichtung einer Stiftung erschienen: - Herr... und - Frau... Diese haben dem unterzeichneten

Mehr

GEMEINDE FELDKIRCHEN Landkreis Straubing-Bogen. Niederschrift. über die 29. Sitzung des Gemeinderates Feldkirchen

GEMEINDE FELDKIRCHEN Landkreis Straubing-Bogen. Niederschrift. über die 29. Sitzung des Gemeinderates Feldkirchen GEMEINDE FELDKIRCHEN Landkreis Straubing-Bogen Niederschrift über die 29. Sitzung des Gemeinderates Feldkirchen Sitzungstag: 17. Januar 2017 Sitzungsort: Rathaus Feldkirchen Anwesend: Entschuldigt: Unger

Mehr

Satzung. des Freundes- und Förderverein des Zoo Leipzig e. V.

Satzung. des Freundes- und Förderverein des Zoo Leipzig e. V. Satzung des Freundes- und Förderverein des Zoo Leipzig e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr, Geschäftsstelle 1. Der Verein führt den Namen Freundes- und Förderverein des Zoo Leipzig e. V. Der Verein führt

Mehr

Satzung. der Stadt Kamenz. über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit ------------------------------------------------------------------- -

Satzung. der Stadt Kamenz. über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit ------------------------------------------------------------------- - Satzung der Stadt Kamenz über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit ------------------------------------------------------------------- - Aufgrund von 4 Abs. 2 in Verbindung mit 21 Abs. 1 der Gemeindeordnung

Mehr

Satzung. Name, Sitz. Förderverein Seminarturnhalle Stade e. V.

Satzung. Name, Sitz. Förderverein Seminarturnhalle Stade e. V. Satzung Der Verein führt den Namen 1 Name, Sitz Förderverein Seminarturnhalle Stade e. V. Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Tostedt einzutragen unter der Nummer Der Verein hat seinen

Mehr

FRANKFURTER VEREIN SATZUNG ZUR FÖRDERUNG AUSLÄNDISCHER STUDIERENDER IN NOT E.V.

FRANKFURTER VEREIN SATZUNG ZUR FÖRDERUNG AUSLÄNDISCHER STUDIERENDER IN NOT E.V. FRANKFURTER VEREIN ZUR FÖRDERUNG AUSLÄNDISCHER STUDIERENDER IN NOT E.V. SATZUNG FRANKFURTER VEREIN ZUR FÖRDERUNG AUSLÄNDISCHER STUDIERENDER IN NOT E.V. Satzung 1 Name - Sitz - Geschäftsjahr (1) Der Verein

Mehr

Österreichische Bundes-Sportorganisation. Geschäftsordnung Österreichischer Sportrat

Österreichische Bundes-Sportorganisation. Geschäftsordnung Österreichischer Sportrat Österreichische Bundes-Sportorganisation Geschäftsordnung Österreichischer Sportrat Beschlossen vom Österreichischen Sportrat am 23. Juli 2016 Geschäftsordnung des Österreichischen Sportrates I. ALLGEMEINE

Mehr

Bayerisches Staatsministerium des Innern

Bayerisches Staatsministerium des Innern Bayerisches Staatsministerium des Innern Projektgruppe DigiNet Bayerisches Staatsministerium des Innern 80524 München Vorab per E-Mail - im PDF-Format Anschriften lt. vorgehefteter Verteilerliste Ihr Zeichen,

Mehr

Verbandssatzung des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung

Verbandssatzung des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Verbandssatzung des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Fürstenfeldbruck Die Landkreise Dachau, Fürstenfeldbruck, Landsberg am Lech und Starnberg gestalten gemäß Art. 3 Abs. 1 Satz

Mehr

34. Stadtratssitzung vom 23.06.2016

34. Stadtratssitzung vom 23.06.2016 Stadt Wunsiedel SB Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation ol 34. Stadtratssitzung vom 23.06.2016 Im öffentlichen Teil der o. g. Stadtratssitzung wurden folgende Beschlüsse gefasst: Haushalt 2015; Vorbereitung

Mehr

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Gemeinde Bretnig-Hauswalde

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Gemeinde Bretnig-Hauswalde Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Gemeinde Bretnig-Hauswalde Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) und 3 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über kommunale

Mehr

Nandlstadt am Donnerstag, den 09. April 2015 in Nandlstadt im Sitzungssaal des Rathauses

Nandlstadt am Donnerstag, den 09. April 2015 in Nandlstadt im Sitzungssaal des Rathauses Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates Nandlstadt am Donnerstag, den 09. April 2015 in Nandlstadt um 19:45 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Sämtliche zwanzig Mitglieder des

Mehr

Satzung Stadtfabrikanten e.v.

Satzung Stadtfabrikanten e.v. Satzung Stadtfabrikanten e.v. 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Stadtfabrikanten e.v. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Chemnitz mit Gerichtsstand Chemnitz. 3. Das Geschäftsjahr des Vereins

Mehr

SATZUNG ABIFESTIVAL SEIT 1981 E.V. (vom 27. Dezember 2004, zuletzt geändert durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 27.

SATZUNG ABIFESTIVAL SEIT 1981 E.V. (vom 27. Dezember 2004, zuletzt geändert durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 27. SATZUNG ABIFESTIVAL SEIT 1981 E.V. (vom 27. Dezember 2004, zuletzt geändert durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 27. Dezember 2011) Inhaltsverzeichnis Seite Inhaltsverzeichnis 1 1 Firma, Sitz

Mehr

Vom 17. Juni 2008 (KABl 2008 S. 256) Inhaltsübersicht 1

Vom 17. Juni 2008 (KABl 2008 S. 256) Inhaltsübersicht 1 Satzung Fachverband Ambulante Pflege für NRW SaFvbAP 308 Satzung des Evangelischen Fachverbandes Ambulante Pflege für NRW in den Diakonischen Werken der Ev. Kirche im Rheinland, der Ev. Kirche von Westfalen

Mehr

Satzung Naumburger Innenstadt e.v.

Satzung Naumburger Innenstadt e.v. Satzung Naumburger Innenstadt e.v. 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen Naumburger Innenstadt e.v.. Er ist im Vereins-register eingetragen. 2. Er hat seinen Sitz in Naumburg. 2 Zweck

Mehr

Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat des PSVaG. Zuletzt geändert durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 13. November 2014. Aufgaben und Verantwortung

Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat des PSVaG. Zuletzt geändert durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 13. November 2014. Aufgaben und Verantwortung Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat des PSVaG Zuletzt geändert durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 13. November 2014 1 Aufgaben und Verantwortung (1) Aufgaben und Verantwortung des Aufsichtsrats ergeben

Mehr

Satzung des Fördervereins der Adolph-Diesterweg-Schule Weidenhausen

Satzung des Fördervereins der Adolph-Diesterweg-Schule Weidenhausen Satzung des Fördervereins der Adolph-Diesterweg-Schule Weidenhausen 1 Name und Sitz des Vereins (1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Adolph-Diesterweg- Schule Gladenbach-Weidenhausen und hat

Mehr

N I E D E R S C H R I F T

N I E D E R S C H R I F T N I E D E R S C H R I F T über die Sitzung des Gemeinderates Aicha vorm Wald Sitzungstag: 05.06.2014 Sitzungsort: Aicha vorm Wald Anwesend: Abwesend: Abwesenheitsgrund: 1. Bürgermeister und Vorsitzender:

Mehr

Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 2 Zweck und Ziele des Vereins Zuganges Versorgungs- Beratungsqualität Öffentlichkeit

Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 2 Zweck und Ziele des Vereins Zuganges Versorgungs- Beratungsqualität Öffentlichkeit Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen SEGEMI - Seelische Gesundheit! Migration und Flucht e.v. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Hamburg. 3. Das Geschäftsjahr des Vereins ist

Mehr

Satzung der Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus (rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts) Neufassung gemäß Kuratoriumsbeschluss vom 6.

Satzung der Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus (rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts) Neufassung gemäß Kuratoriumsbeschluss vom 6. Satzung der Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus (rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts) Neufassung gemäß Kuratoriumsbeschluss vom 6. Mai 2013 Das Kuratorium der durch das Gesetz über die Errichtung

Mehr

- 3/1 - ORDNUNG der Sportwissenschaftlichen Fakultät der Universität Leipzig

- 3/1 - ORDNUNG der Sportwissenschaftlichen Fakultät der Universität Leipzig - 3/1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Sportwissenschaftliche Fakultät ORDNUNG der Sportwissenschaftlichen Fakultät der Universität Leipzig Auf der Grundlage des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen

Mehr

Geschäftsordnung für den Beirat des

Geschäftsordnung für den Beirat des Geschäftsordnung für den Beirat des Erstellt von: Fanprojekt Magdeburg Wilhelm-Kobelt-Straße 35 39108 Magdeburg Magdeburg, den 22.07.2009 Geschäftsordnung für den Beirat des Fanprojektes Magdeburg Seite

Mehr

Geschäftsordnung. für den Aufsichtsrat der SWE Netz GmbH

Geschäftsordnung. für den Aufsichtsrat der SWE Netz GmbH ENTWURF Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der SWE Netz GmbH Der Aufsichtsrat der SWE Netz GmbH gibt sich gemäß 13 Abs. 11 des Gesellschaftsvertrages folgende Geschäftsordnung 1 Geschäftsführung des

Mehr

Gemeinderats-Sitzung Geroldshausen am

Gemeinderats-Sitzung Geroldshausen am Gemeinderats-Sitzung Geroldshausen am 04.06.2008 TOP 1: Bestellung eines/einer Jugendbeauftragten Mit Schreiben vom 30.04.2008, eingegangen am 06.05.2008, hat das Amt für Jugend und Familie unter Hinweis

Mehr

Satzung des Jugendamtes des Landkreises Hersfeld-Rotenburg

Satzung des Jugendamtes des Landkreises Hersfeld-Rotenburg I/33 Satzung des Jugendamtes des Landkreises Hersfeld-Rotenburg Aufgrund der 69 ff des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB) - Kinder- und Jugendhilfe - in der Fassung vom 03. Mai 1993, (BGBl. Teil 1 Seite

Mehr

Förderverein Bücherei der Gemeinde Jork

Förderverein Bücherei der Gemeinde Jork Förderverein Bücherei der Gemeinde Jork 1 Name und Sitz (1) Der Verein trägt den Namen Förderverein Bücherei der Gemeinde Jork. (2) Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und erhält dann den

Mehr

Satzung der Stadt Reinbek über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung)

Satzung der Stadt Reinbek über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung) Satzung der Stadt Reinbek über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung) Aufgrund der 4 und 24 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschlussfassung

Mehr

Satzung des Trägervereins für das Gebäude der Bessunger Knabenschule Ludwigshöhstrasse 42, 64285 Darmstadt Tel. 06151/61650

Satzung des Trägervereins für das Gebäude der Bessunger Knabenschule Ludwigshöhstrasse 42, 64285 Darmstadt Tel. 06151/61650 Satzung des Trägervereins für das Gebäude der Bessunger Knabenschule Ludwigshöhstrasse 42, 64285 Darmstadt Tel. 06151/61650 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Trägerverein für das

Mehr

P R O T O K O L L. Hermann-Josef Bicker, Wippingen. 1. Eröffnung der Sitzung durch den bisherigen Bürgermeister

P R O T O K O L L. Hermann-Josef Bicker, Wippingen. 1. Eröffnung der Sitzung durch den bisherigen Bürgermeister GEMEINDE WIPPINGEN Wippingen, den 10.11.2011 P R O T O K O L L über die Sitzung des Rates der Gemeinde Wippingen am 10. November 2011 im Gemeindezentrum Wippingen Es sind anwesend: Hermann Gerdes, Wippingen

Mehr

4.1. Satzung für das Jugendamt des Landkreises Regensburg

4.1. Satzung für das Jugendamt des Landkreises Regensburg 4. Sozialverwaltung 4.1. Satzung für das Jugendamt des Landkreises Regensburg Aufgrund des Art. 16 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) in Verbindung mit Art. 17 der Landkreisordnung für

Mehr

Betriebssatzung. für den Bauhof Wilster

Betriebssatzung. für den Bauhof Wilster Lesefassung (Stand April 2011) Betriebssatzung für den Bauhof Wilster Aufgrund des 4 Abs. 1 und des 106 der Gemeindeordnung für Schleswig - Holstein in Verbindung mit 6 der Eigenbetriebsverordnung für

Mehr

Gemeinderatssitzung 27.03.2012, öffentlicher Teil

Gemeinderatssitzung 27.03.2012, öffentlicher Teil Gemeinderatssitzung 27.03.2012, öffentlicher Teil ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- I. Öffentlicher Teil 1. Neubau einer

Mehr

RECHTSANWALTSKAMMER KÖLN. Geschäftsordnung der Rechtsanwaltskammer Köln (geändert und genehmigt durch die Kammerversammlung am 12.11.

RECHTSANWALTSKAMMER KÖLN. Geschäftsordnung der Rechtsanwaltskammer Köln (geändert und genehmigt durch die Kammerversammlung am 12.11. RECHTSANWALTSKAMMER KÖLN Geschäftsordnung der Rechtsanwaltskammer Köln (geändert und genehmigt durch die Kammerversammlung am 12.11.2014) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 1 2 Ordentliche Kammerversammlung

Mehr

Informationsrechte. Informationsrechte der Bürger der Gemeindemitglieder der Gemeinderäte. Informationspflichten des Bürgermeisters

Informationsrechte. Informationsrechte der Bürger der Gemeindemitglieder der Gemeinderäte. Informationspflichten des Bürgermeisters Informationsrechte Informationsrechte der Bürger der Gemeindemitglieder der Gemeinderäte Informationspflichten des Bürgermeisters Informationsmöglichkeiten für die Bürger Informationsrechte der Bürger

Mehr

Deutscher Caritasverband

Deutscher Caritasverband Muster-Geschäftsordnung für örtliche Beiräte nach 18d SGB II mit en Seit Januar 2011 arbeiten die Bundesagentur für Arbeit und die kommunalen Träger als Nachfolgeorganisationen der ARGEn in gemeinsamen

Mehr

Ortsrecht Gemeinde Weingarten (Baden) B 8. Satzung

Ortsrecht Gemeinde Weingarten (Baden) B 8. Satzung Ortsrecht B 8 Landkreis Karlsruhe Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der -Feuerwehrentschädigungssatzung- - vom 21. November 2011 - Beschluss

Mehr

Förderverein Jakobikirche. Satzung

Förderverein Jakobikirche. Satzung Förderverein Jakobikirche Satzung 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Förderverein Jakobikirche (2) Er ist in das Vereinsregister einzutragen, der Name erhält den Zusatz

Mehr

Anlage. Bestimmungen über die Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Großenwiehe. 1 Name

Anlage. Bestimmungen über die Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Großenwiehe. 1 Name Anlage Bestimmungen über die Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Großenwiehe 1 Name Die Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Großenwiehe (Jugendfeuerwehr) ist eine Abteilung der Freiwilligen

Mehr

oder einer kommunalen Gebietskörperschaft (Kostenträger) oder deren Landesverband tätig sein. Sie dürfen außerdem nicht hauptamtlich beim

oder einer kommunalen Gebietskörperschaft (Kostenträger) oder deren Landesverband tätig sein. Sie dürfen außerdem nicht hauptamtlich beim B 860-8-1 Landesverordnung über die Schiedsstelle nach 78 g Achtes Buch Sozialgesetzbuch (Schiedsstellenlandesverordnung SGB VIII - SchiedsLVO-SGB VIII) Vom 27. Mai 1999 Fundstelle: GVOBl. M-V 1999, S.

Mehr

Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung Rottenbuch

Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung Rottenbuch Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung Rottenbuch Sitzungstag: Mittwoch, den 18.10.2017 um 19:30 Uhr Sitzungsort: Rathaus Rottenbuch anwesend: Vorsitzende: 2. Bürgermeisterin Eirenschmalz Gabriele

Mehr

Satzung des Musikverein Brandis e.v. August 2008

Satzung des Musikverein Brandis e.v. August 2008 Satzung des Musikverein Brandis e.v. August 2008 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Musikverein Brandis e.v.. Er ist in das Vereinsregister eingetragen. Der Sitz des Vereins ist Brandis.

Mehr

Satzung für das Kreisjugendamt Bayreuth

Satzung für das Kreisjugendamt Bayreuth Satzung für das Kreisjugendamt Bayreuth Der Landkreis Bayreuth erlässt aufgrund des Art. 16 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) vom 8.12.2006 (GVBl. S. 942), zuletzt geändert durch

Mehr

Grundsätze über die Organisation der Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Ostheide. 1 Organisation. 2 Aufgaben und Ziele

Grundsätze über die Organisation der Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Ostheide. 1 Organisation. 2 Aufgaben und Ziele Grundsätze über die Organisation der Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Ostheide Gem. 14 der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Ostheide vom 11.03.2003 werden

Mehr

1 Geltungsbereich und Grundlagen

1 Geltungsbereich und Grundlagen Ordnung für die Wahl der Landesleitung der Bereitschaften des DRK Landesverband Sachsen e. V. (Wahlordnung) 1 Geltungsbereich und Grundlagen Diese Wahlordnung gilt für die Wahl der Landesleitung der Bereitschaften

Mehr

Haus & Grund. Buxtehude. Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Verein e.v. SATZUNG

Haus & Grund. Buxtehude. Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Verein e.v. SATZUNG Haus & Grund Buxtehude Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Verein e.v. SATZUNG S A T Z U N G Haus & Grund Buxtehude Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Verein e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der

Mehr

Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Heide

Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Heide Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Heide Aufgrund des 8 Abs. 4 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz - BrSchG) vom 10. Februar 1996 (GVOBl.

Mehr

Stadtgemeinde Pöchlarn www.poechlarn.at

Stadtgemeinde Pöchlarn www.poechlarn.at Stadtgemeinde Pöchlarn www.poechlarn.at Sitzungsprotokoll Gemeinderat 31.03.2011 Uhrzeit: 19.00 Uhr 22.00 Uhr Ort: Rathaus Regensburgerstr. 11 Beschlussfähig: Ja Einladung zugestellt am: 21.03.2011 Nachname

Mehr

S A T Z U N G. Die Teilnahme an der Betreuung ist freiwillig.

S A T Z U N G. Die Teilnahme an der Betreuung ist freiwillig. S A T Z U N G ÜBER DIE KOMMUNALE NACHMITTAGSBETREUUNG Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und der 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes in Verbindung mit den Bestimmungen des Ministeriums

Mehr

S A T Z U N G. Gesellschaft der Freunde der Hochschule für Politik München e. V. d) Herausgabe wissenschaftlicher Publikationen;

S A T Z U N G. Gesellschaft der Freunde der Hochschule für Politik München e. V. d) Herausgabe wissenschaftlicher Publikationen; S A T Z U N G des Vereins Gesellschaft der Freunde der Hochschule für Politik München e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Gesellschaft der Freunde der Hochschule für Politik

Mehr

Ortsrecht der Gemeinde Timmendorfer Strand 3.4 Satzung der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Timmendorfer Strand

Ortsrecht der Gemeinde Timmendorfer Strand 3.4 Satzung der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Timmendorfer Strand Ortsrecht der Gemeinde Timmendorfer Strand 3.4 Satzung der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Timmendorfer Strand vom 24. Juni 1999 in Kraft getreten am 24. Juni 1999 1 3.4 Ortsrecht der Gemeinde Timmendorfer

Mehr

Satzung des Instituts für Weiterbildung e.v. an der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Universität Hamburg

Satzung des Instituts für Weiterbildung e.v. an der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Universität Hamburg - 1 - Satzung des Instituts für Weiterbildung e.v. an der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Universität Hamburg 1 Name, Eintragung, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Institut

Mehr

letzte berücksichtigte Änderung: 1 geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 6. Oktober 2015 (GVOBl. M-V S. 380, 381)

letzte berücksichtigte Änderung: 1 geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 6. Oktober 2015 (GVOBl. M-V S. 380, 381) Landesverordnung über die Schiedsstelle nach 78g Achtes Buch Sozialgesetzbuch (Schiedsstellenlandesverordnung SGB VIII - SchiedsLVO-SGB VIII) Vom 27. Mai 1999 Fundstelle: GVOBl. M-V 1999, S. 398 Stand:

Mehr

Turn- und Sportverein Wietzen e. V

Turn- und Sportverein Wietzen e. V Turn- und Sportverein Wietzen e. V Satzung Stand: Januar 2016 Inhaltsverzeichnis 1 Name, Sitz und Rechtsform 2 Zweck, Aufgaben und Gemeinnützigkeit 3 Mitgliedschaften des TSV Wietzen e.v. 4 Geschäftsjahr

Mehr

Satzung bei Vereinsgründung

Satzung bei Vereinsgründung Satzung bei Vereinsgründung 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen StrelaKids e.v. - Verein zur Schulung chronisch kranker Kinder und Jugendlicher, deren Eltern und Betreuer

Mehr

Geschäftsordnung des Landesausschusses Rettungsdienst nach 13 NRettDG. Bek. des MI v

Geschäftsordnung des Landesausschusses Rettungsdienst nach 13 NRettDG. Bek. des MI v Geschäftsordnung des Landesausschusses Rettungsdienst nach 13 NRettDG Bezug: Bek. d. MI v. 24.03.2009 (Nds. MBL. S. 523) Bek. des MI v. 16.11.2016 35.22 41576-10-13 In der Anlage wird die Geschäftsordnung

Mehr