Attraktiver Anziehungspunkt

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1 Heilbronner STADTZEITUNG mit Heilbronner STADTANZEIGER Nr Februar 2021 AMTSBLATT DER STADT HEILBRONN Azubis gesucht: Die will Lust auf eine Ausbildung beim städtischen Betriebsamt machen. Mit Aufklebern auf städtischen Fahrzeugen - hier platziert Azubi Ruben Albrecht die ersten Exemplare - sowie Bannern an Bauzäunen wirbt die Stadt daher jetzt aktiv um Nachwuchs. Zum Ausbildungsbeginn am 1. September sind noch zwei Stellen im Bereich Straßenbau zu besetzen, auch im Zierpflanzenbau ist noch eine Stelle frei. Weitere Informationen gibt es unter (bra/foto: Brand) Attraktiver Anziehungspunkt Institut für Handelsforschung vergleicht 107 Städte Heilbronn punktet als lebendige Einkaufsstadt Von Sara Furtwängler Auch die Heilbronner Innenstadt unterliegt einem Strukturwandel, der durch die Pandemie beschleunigt wird. Die Stadtverwaltung arbeitet deshalb proaktiv mit zahlreichen Akteuren zusammen und hat sich gemeinsam mit der Heilbronn Marketing GmbH (HMG) erstmals an der bundesweiten Innenstadtbefragung des Instituts für Handelsforschung (IFH) Vitale Innenstädte 2020 beteiligt, die 107 Städte vergleicht. Deutlich häufiger als bei vergleichbaren Städten kommen demnach Besucherinnen und Besucher nach Heilbronn zum Shopping (58,6 Prozent, Ortsgrößendurchschnitt 55,9 Prozent) und wegen des Freizeitbzw. Kulturangebots (20,7 Prozent, Ortsgrößendurchschnitt 15,6 Prozent). Als Oberzentrum der Region liegt auch der Anteil auswärtiger Besucher mit 55,7 Prozent mehr als fünf Prozentpunkte über dem Ortsgrößendurchschnitt. Heilbronn punktet aber auch als Stadt der kurzen Wege und als lebendige Einkaufsstadt. Eine überdurchschnittlich hohe Bewertung attestieren die Befragten Heilbronn in den Bereichen Erreichbarkeit und Veranstaltungsangebot. Geschätzt wird die Innenstadt vor allem für das Einkaufserlebnis und ihre Unterhaltungsangebote. Verbesserungsbedarf besteht dagegen bei Ambiente und Flair sowie Sitz- und Verweilmöglichkeiten. Erster Bürgermeister Martin Diepgen: Die Studie zeigt, dass Heilbronn auf ein solides Fundament bauen kann. Die Stadt hat als lebendige Einkaufsstadt bereits gut abgeschnitten. Dennoch müssen gemeinsame Anstrengungen unternommen werden, dass in diesen Bereichen weiterhin kreative und innovative Ideen und Projekte entwickelt Ein erfreuliches Ergebnis der Studie ist, dass Heilbronn für Menschen aus dem Umland ein attraktiver Anziehungspunkt ist und bleibt. Um diesen Status zu erhalten und die Zukunftsentwicklung konzertiert anzugehen, hilft Heilbronn die frühzeitige Erarbeitung und kontinuierliche Umsetzung des Masterplans Innenstadt. Über alle Städte hinweg zeigt die IFH-Studie auch, dass die Besucher der Innenstadt älter Damit auch die jüngeren Menschen dauerhaft in die Innenstadt kommen, bedarf es deshalb ganzheitlicher Konzepte, die die Aufenthaltsqualität, aber vor allem auch den Unterhaltungsfaktor berücksichtigen, erklärt HMG-Chef Steffen Schoch. aufgelesen Welt-Frauentag Gleichberechtigung ist nicht selbstverständlich. Die aktuelle Situation zeigt es deutlich: Die Perspektiven von Frauen sind bei politischen Entscheidungen häufig unterrepräsentiert. So hat sich ein Konsens etabliert. Wenn es zu Hause brennt, Kindergärten und Schulen geschlossen sind, sind Frauen die Ersten, die beruflich zurückstecken und den Hauptteil der Sorgearbeit schultern. Doch auch bezahlte Sorgearbeit ist überwiegend Frauensache. In Pflegeheimen, Krankenhäusern, in der Notbetreuung. Es wird Zeit, diese Arbeit finanziell aufzuwerten. Ohne faire Teilung privater und öffentlicher Aufgaben kann Gleichberechtigung nicht gelingen. Am Internationalen Frauentag werden Handlungsbedarfe aufgezeigt und Erfolge der Gleichstellung gefeiert. Wir laden Sie zu unserem ersten Online- Empfang herzlich ein. Stellen Sie sich ein Getränk bereit, klicken Sie sich rein und genießen Sie unser Frauentags-Programm am Montag, 8. März, 17 Uhr, auf Webex. Anmeldung unter frauenbeauftragte@heilbronn.de. Silvia Payer Städtische Frauenbeauftragte Beliebter Spielpunkt Die Anlage Buch und Musik am K3 wird erneuert Seit dieser Woche erneuert das städtische Grünflächenamt den beliebten Spielpunkt Buch und Musik in der nördlichen Fußgängerzone vor dem K3 am Berliner Platz. Ein kompletter Austausch der Anlage ist erforderlich, da weitere Reparaturen durch die starke Abnutzung des Spielgerätes sowie veränderte technische Anforderungen in den letzten Jahren unwirtschaftlich geworden sind. Bei günstiger Witterung veranschlagt das Grünflächenamt etwa zwei Wochen Arbeitszeit. So könnte der beliebte Spielpunkt Kindern und Erwachsenen rechtzeitig zu Beginn der schönen Jahreszeit wieder zur Verfügung stehen. (red) Im Gespräch bleiben 27. Februar - Digitaler Austausch in Böckingen Zum internationalen Tag der Muttersprache findet am Samstag, 27. Februar, ab 16 Uhr, ein digitales Nachbarschaftsgespräch für alle Böckingerinnen und Böckinger statt. Damit wollen die städtische Stabsstelle Partizipation und Integration und das Quartierszentrum Böckingen weiter mit den Einwohnerinnen und Einwohnern im Gespräch bleiben, nachdem die vom Land geförderte Aktion Böckingen bewegt im Herbst 2020 großen Anklang in Heilbronns größtem Stadtteil gefunden hatte. (red) INFO: Das Gespräch findet per Zoom statt. Zugangsdaten gibt es nach der Anmeldung per an: ekaterina.swarzewitsch@heilbronn.de. aus dem INHALT Thema heute 2 Neue Straßennamen BUGA-Brücke 4 Einhub der ersten Stahlteile Corona-Pandemie 5 Aktuelle Informationen Bekanntmachungen 9-12 Ausschreibungen

2 Seite 2 HeilbronnerSTADTZEITUNG THEMA HEUTE Mittwoch, 24. Februar 2021 Namen für Straßen, Plätze und Brücken Wer sind die Neuen? Namensgeber und NS-Vergangenheit Forschungsprojekt Neue Straßennamen hat der Gemeinderat für den Neckarbogen vergeben. Historische Fakten wurden dabei mit dem Stadtarchiv abgestimmt. Dort wird auch ein Forschungsprojekt angesiedelt, das auf Initiative von Oberbürgermeister Harry Mergel alle Namensgeber für Straßen, Plätze und Schulen in Heilbronn hinterfragt. Die Historikerin Susanne Wein wird sie auf ihre NS- Vergangenheit hin beleuchten. Derzeit erforscht sie im Auftrag des Stadtarchivs bereits Kontinuitäten und Brüche bezüglich die NS-Vergangenheit der städtischen Führungsschicht. In Heilbronn gab es bereits einzelne Umbenennungen wegen NS-Verstrickungen der Namensgeber. Seit 2011 heißt die Wilhelm-Hofmann-Schule Neckartalschule wurde die Reinöhlschule in Grundschule Alt-Böckingen umbenannt. Das neue Forschungsprojekt ist Ausdruck einer hohen Sensibilität in Bezug auf die Aufarbeitung der Geschichte. Das Forschungsprojekt legt die wissenschaftliche Grundlage, um umfassend Klarheit zu bekommen. Erst auf einer fundierten Basis von Fakten können wir eine differenzierte inhaltliche Einordnung und Bewertung der einzelnen Namensgeber vornehmen, sagt Professor Christhard Schrenk, Direktor des Stadtarchivs. Ergebnisse sollen im Frühjahr 2023 vorliegen. (pin) Bedeutende Namen für den Neckarbogen Gemeinderat benennt acht Straßen und einen Platz im zweiten Bauabschnitt - Brücke darf BUGA-Brücke heißen Für acht neue Straßen und einen Platz, die im zweiten Bauabschnitt im Neckarbogen entstehen, hat der Gemeinderat Namen festgelegt. Namenspaten sind vorwiegend Persönlichkeiten, die lokal und überregional eine bedeutende Rolle in der Architektur und der Landschaftsarchitektur sowie als Vertreter des Bauhauses gespielt haben. Paula-Fuchs-Allee: Namensgeberin Paula Fuchs ( ) war von 1971 bis 1994 Stadträtin im Heilbronner Gemeinderat und von 1976 bis 1993 Vorsitzende der CDU-Fraktion. Fuchs war Trägerin des Ehrenrings der (1987) und Ehrenbürgerin (1997). Erich-Mendelsohn-Straße: Der deutsche Architekt Mendelsohn ( ) erschuf international viel beachtete Bauten, unter anderem aufgrund ihrer Licht- und Schattenwirkung. Gunta-Stölzl-Straße: Die Weberin und Textildesignerin Stölzl ( ) war die erste Frau, die Meisterin am Bauhaus wurde und dort den Bereich Industriedesign einführte. Lucy-Hillebrand-Straße: Im Deutschen Werkbund war Hillebrand ( ) im Jahr 1927 das jüngste Mitglied. Nach 1945 setzte sie sich mit Schul- und Bildungsdesign auseinander. Frei-Otto-Straße: Der Architekt Otto ( ) war einer der wichtigsten Vertreter der organischen Architektur und gewann die weltweit wichtigste Architektur-Auszeichnung, den Pritzker-Preis. Unter anderem plante er die Überdachung des Hauptsportstättenbereichs am Olympiagelände in München. Otto-Linne-Straße: Der Gartenreformer Otto Linne ( ) war Hamburger Gartendirektor und für die Gestaltung verschiedener Parks zuständig. Louis-de-Millas-Straße: De Millas ( ) war Heilbronner Stadtbaumeister und entwarf 1839 den ersten Heilbronner Stadtbauplan sowie mehrere Heilbronner Gebäude. Ludwig-Knortz-Straße: Der Architekt Knortz ( ) entwarf 1930 das Heilbronner Laubenganghaus, rettete das Schießhaus vor dem Abbruch und engagierte sich im Gemeinderat (DDP, ab 1933 parteilos). Zaha-Hadid-Platz: Die irakisch-britische Architektin Hadid ( ) erhielt als erste Frau den Pritzker-Preis. Sie entwarf Gebäude mit hohen, hellen Räumen, oftmals ohne einen einzigen rechten Winkel. BUGA-Brücke erinnert an Gartenschau 2019 aße A aße B aße C aße D aße E Die im Bau befindliche Brücke zwischen Hauptbahnhof und Neckarbogen (siehe Seite 4) soll BUGA-Brücke heißen. Vor dem Beschluss des Gemeinderat hatte es hierzu Verhandlungen mit der Bundesgartenschau- Gesellschaft gegeben, die Rechteinhaberin der Wort-Bild- Marke BUGA ist. (bra) Hafenstraße Hauptbahnhof Floßhafen S Paula-Fuchs-Allee Erich-Mendelsohn-Straße Gunta-Stölzl-Straße Lucy-Hillebrand-Straße Frei-Otto-Straße Otto-Linne-Straße Louis-de-Millas-Straße Ludwig-Knortz-Straße Zaha-Hadid-Platz BUGA-Brücke Theodor-Fischer-Straße Walter- Gropius- Straße Paula-Fuchs-Allee Bahngelände Hauptbahnhof Willy-Brandt- Platz Am Neckaruferpark Kranen- N Karlssee Erich- Mendelsohn- Straße Bahnhofstraße Platz mit neuem Namen Erinnerung an früheren Rabbiner Max Beermann Der bisherige Uhlandplatz wird auf Anregung des Freundeskreises Synagoge Heilbronn nach dem Rabbiner Max Beermann ( , kleines Foto) benannt. Fotos: Fotosammlung Stadtarchiv/Irankhah Der bisherige Uhlandplatz, nördlich der Kreissparkasse zwischen Wollhaus-, Uhlandund Gymnasiumstraße gelegen, wird in Max-Beermann- Platz umbenannt. Dies hat der Gemeinderat in seiner Februar- Sitzung entschieden. Der promovierte Bezirksrabbiner Max Beermann ( ) war deutschlandweit in den jüdischen Gemeinden anerkannt. In Heilbronn gestaltete Beermann das kulturelle Leben zwischen 1915 und 1935 über soziale und religiöse Grenzen hinweg mit. Er war einer der ersten Dozenten an der hiesigen Volkshochschule und gehörte zu den mutigen Gegnern des Nationalsozialismus in Heilbronn. Das einstimmige Votum des Gemeinderats, Max Beermann den in direkter Nähe zur früheren Synagoge gelegenen Platz zu widmen, ist ein Ausrufezeichen der lebendigen Heilbronner Erinnerungskultur, betont Oberbürgermeister Harry Mergel. Die Umbenennung des Platzes erfolgt auf Anregung des Freundeskreises Synagoge Heilbronn. Die angrenzende und in Richtung Süden führende Uhlandstraße behält ihren Namen. (bra)

3 Mittwoch, 24. Februar 2021 AUS DEM STADTKREIS HeilbronnerSTADTZEITUNG Seite 3 junge RÄTE Landespolitik im Vordergrund Erste Workshop-Runde startet Am 19. Juli möchten wir mit dem Stadt- und Kreisjugendring (SKJR) und dem Kinderschutzbund Heilbronn eine Regionalkonferenz im Rahmen des Landtags-Programms Was uns bewegt veranstalten. Wir hoffen: in Präsenzform. Die Anmeldephase der Schulen ist abgeschlossen, nun geht es an die Durchführung der Workshops per Videokonferenz. Der Arbeitskreis Politik und Bildung des Jugendgemeinderats durfte als erste Teilnehmerrunde den vom SKJR toll erarbeiteten Workshop ausprobieren. Wir ordneten Zuständigkeiten dem Bund, dem Land und den Kommunen zu, um einen Überblick darüber zu erhalten, mit was sich der Landtag beschäftigt. Danach sammelten wir Themen, die wir möglicherweise in den Jugend-Landtag, der hoffentlich im Herbst stattfindet, mitnehmen können. Dort, wie auch bei der Regionalkonferenz in Heilbronn, können Jugendliche mit Landespolitikern über landespolitische Zukunftsthemen diskutieren. Ich hoffe sehr, dass sich unser Alltag bald normalisiert. Wir sehen unsere Freunde und Mitschüler nur noch über die Kamera, so dass wir alle froh sind, wenn wir wieder in die Schulen dürfen und die Lehrer vor uns stehen. Ipek Bingöl Jugendgemeinderätin impressum Heilbronner Stadtzeitung Amtsblatt der, 22. Jahrgang, Auflage Herausgegeben von der Leiterin Pressestelle: Suse Bucher-Pinell (pin) Redaktion: Michael Brand (bra) Pressestelle Postfach Heilbronn Tel.: , Fax: pressestelle@heilbronn.de Internet: Der Heilbronner Stadtanzeiger ist ein Produkt des Verlags Delta Medien Service GmbH und wird ausschließlich in der redaktionellen Verantwortung der Delta Medien Service GmbH erstellt. Vertrieb: Bis Ostern wird der Parkplatz an der Lohtorstraße/Gerberstraße neu gestaltet. Damit soll der Verkehrsfluss in der Innenstadt verbessert und der Parkplatz nutzerfreundlicher Foto: Müller Optimierter Verkehrsfluss in der City Neues Parkkonzept im Bereich Lohtorstraße und Bollwerksturm Anfang voriger Woche haben die Stadtwerke Heilbronn mit den Sanierungs- und Umbaumaßnahmen am Parkplatz an der Lohtorstraße begonnen. Der Parkplatz ist während der voraussichtlich siebenwöchigen Umbauphase bis Ostern gesperrt. Ergänzend dazu werden im nahe gelegenen Parkhaus am Bollwerksturm neue, kostengünstige Dauerparker-Tarife eingeführt, von welchen insbesondere Anwohner und Innenstadt-Berufspendler profitieren. Bisher wurde der Parkplatz von der Stadt betrieben, zukünftig übernehmen die Stadtwerke Heilbronn die Bewirtschaftung, Wählen in Corona-Zeiten die über große Erfahrung im Parkbetrieb verfügen. Ziel der Arbeiten ist die Optimierung des Verkehrsflusses im Innenstadtbereich. Die Zufahrt des Parkplatzes wird in die Gerberstraße verlegt. Die bisher in der Lohtorstraße liegende Einfahrt verursachte häufig Rückstau in Richtung Gerberstraße und behinderte dadurch den Verkehrsfluss in Richtung Innenstadt. Um zusätzlich den Suchverkehr auf dem Parkplatz zu verringern, wird eine Schrankenanlage installiert. Eine voneinander getrennte Ein- und Ausfahrt, breitere Fahrspuren sowie ein Einbahnstraßensystem sollen den Parkplatz nutzerfreundlicher machen und das Unfallrisiko minimieren. Zusätzlich zur optimierten Verkehrsführung werden auf dem Parkplatz auch zwei weitere E-Ladepunkte für die Innenstadt geschaffen. Bei vermehrtem Bedarf kann nochmals um vier weitere E-Ladepunkte erweitert Die Gesamtzahl der verfügbaren Parkplätze bleibt nahezu gleich. (red) INFO: Infos zu den Tarifen gibt es unter Dauerparkplatz- Interessenten wenden sich per an: parken@stadtwerke-heilbronn.de. Was bedeutet die Pandemie für die Landtagswahl? - Antworten auf die häufigsten Fragen Die Landtagswahl am Sonntag, 14. März, steht unter dem Vorzeichen der Corona-Pandemie. Petra Faber vom Wahlamt beim Bürgeramt beantwortet die am häufigsten gestellten Fragen. Muss ich meine Stimme im Wahllokal abgeben? Faber: Nein, wenn Sie Kontakte vermeiden wollen, können Sie Ihre Stimme auch bequem von zu Hause per Briefwahl abgeben. Beantragen Sie die Briefwahlunterlagen so früh wie möglich. Infos gibt es unter oder bei der Briefwahl- Hotline Was muss ich beachten, wenn ich meine Stimme im Wahllokal abgebe? Faber: Es besteht eine generelle Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder eines Atemschutzes (FFP2, KN95, N95 oder vergleichbarer Standard) im gesamten Wahlgebäude. Diese Verpflichtung besteht nicht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr und Personen, die durch ärztliche Bescheinigung nachweisen, dass ihnen das Tragen einer Maske aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, oder das Tragen aus sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich oder zumutbar ist. Weiterhin gilt: Halten Sie einen Mindestabstand von 1,50 Metern ein, desinfizieren Sie Ihre Hände am Zugang zum Wahlraum und bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Sie können auch Ihren eigenen Stift zum Ausfüllen des Stimmzettels mitbringen, am besten einen Kugelschreiber. Stellen Sie sich aufgrund der Hygienemaßnahmen auf Wartezeiten ein, und wenn sich eine Warteschlange außerhalb des Wahlgebäudes bildet: Wahren Sie auch hier Abstand. Was mache ich, wenn ich mich am Wahltag krank fühle? Faber: Melden Sie sich so früh wie möglich unter Telefon Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder einer Absonderungsanordnung nach dem Infektionsschutzgesetz können Briefwahlunterlagen noch bis 14. März, 15 Uhr, beantragt Antragstellung und Abholung der Unterlagen kann durch eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen, was dringend zu empfehlen ist. (red) kurz NOTIERT Bezirksbeirat Kirchhausen Am Donnerstag, 25. Februar, 19 Uhr, kommt der Bezirksbeirat Kirchhausen zu seiner nächsten Sitzung im Deutschrittersaal des Bürgeramts, Schlossstraße 2, zusammen. Hierzu ist die Bevölkerung unter Beachtung der geltenden Pandemiebestimmungen herzlich eingeladen. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Vorstellung des Umleitungskonzepts zu Leitungs- und Straßenbauarbeiten im Stadtteil sowie eine Erörterung des Haushaltsplans 2021/2022. Die Tagesordnung ist unter online. (bra) Neues Ludwig-Pfau-Video Am Donnerstag, 25. Februar, veröffentlicht das Stadtarchiv den nächsten Video-Clip zum Leben von Ludwig Pfau, dessen Geburtstag sich am 25. August zum 200. Mal jährt. Zu finden ist das Video auf dem städtischen Youtube-Kanal unter stadtheilbronn. Die historischen Hintergründe erzählt parallel der Blog Heilbronn historisch unter (red) Friedhofstraße teils gesperrt Noch bis Freitag, 26. Februar, ist der südliche Teil der Friedhofstraße zwischen der Wollhausstraße und der Bismarckstraße wegen dringender Baumpflegearbeiten gesperrt. Die Arbeiten sind zwischen der Wollhausstraße und der Abzweigung Karl-Betz-Straße gestartet, danach werden sie von der Bismarckstraße bis zur Karl-Betz- Straße ausgeführt. Je nach Stand der Arbeiten haben die Anwohner der Friedhofstraße Zufahrt. Für die Anwohner der Karl-Betz-Straße ist die Baustellenzufahrt die ganze Woche über gewährleistet. (red) Selbsthilfe-Konferenzen Das Selbsthilfebüro Heilbronn lädt zur Teilnahme an einer Online-Veranstaltungsreihe zum Thema Selbsthilfe ein. Unter sind Links zu den Konferenzen am 25., 26. und 27. Februar online. (red) Stadtzeitung im Internet: stadtzeitung

4 Seite 4 HeilbronnerSTADTZEITUNG AUS DEM STADTKREIS Mittwoch, 24. Februar 2021 Warum erholen wir uns im Wald? Antworten der Stadtförster Der Heilbronner Stadtwald hat eine Erholungs-, eine Nutz- und eine Schutzfunktion. Diese drei Funktionen sind sehr eng miteinander verwoben, teilweise sind sie auch voneinander abhängig und bilden eine Symbiose. In dieser Ausgabe der Stadtzeitung geht Forstrevierleiter Stephan Drescher zunächst auf die Erholungsfunktion ein. Wie beeinflusst der Wald unser Wohlbefinden? Stephan Drescher: Der Wald ist das behaupte ich und das sagen auch diverse Wissenschaftler wichtigster Erholungsraum für uns Menschen, vor allem für die Städter. Der Wald ist der naturnächste Bereich unserer Kulturlandschaft. Zugleich ist er auch unser ursprünglicher Lebensraum: Unser Körper reagiert auf diese Umgebung, geht mit dem Wald in Verbindung und kommuniziert auf eine Weise mit ihm, die uns häufig gar nicht bewusst ist. Waldluft ist kühler, feuchter, meist sauerstoffreicher, sauberer und angereichert mit Terpenen also chemischen Verbindungen, die den Geschmack und Geruch beeinflussen. Wissenschaftler fanden heraus, dass durch diese Faktoren unser Stresshormon-Spiegel sinkt, unser Blutdruck und Blutzucker reguliert werden, sie beruhigend und immunstärkend auf uns wirken. Kurz gesagt: Wir können im Wald optimal entspannen, entschleunigen und Kraft tanken. Wenn wir joggen, radfahren, walken oder einfach spazieren gehen, bewegen wir uns meist auf schwerlastbefahrbaren Wegen, die für die Holzabfuhr gebaut wurden. Wenn wir den Wald nicht mehr bewirtschaften, wachsen diese Wege in wenigen Jahren komplett zu. Der Wald, die Natur, lebt und holt sich die Bauwerke, die wir nicht beleben, im Nu wieder zurück und belebt sie selbst. An dieser Stelle hilft die Waldnutzung also der Erholung es sei denn, wir wollen uns bei unserem sonntäglichen Waldspaziergang mit dem Buschmesser durch das Dickicht kämpfen. (red) Einhub erster Stahlteile Die BUGA-Brücke nimmt Gestalt an Zentrale Funktion für autoarmes Quartier Von Claudia Küpper Mit großem Interesse verfolgten Ortwin Sätzler (l.), Projektleiter BUGA-Brücke beim Amt für Straßenwesen, Architekt Roland Bogenrieder und OB Harry Mergel den Baufortschritt. Foto: Kimmerle Luft so rein wie noch nie Stickstoffdioxid-Werte erstmals unterhalb des Grenzwertes Die Belastungen mit Luftschadstoffen haben in Heilbronn in den vergangenen Jahren kontinuierlich abgenommen. Im vergangenen Jahr unterschritt der Stickstoffdioxid-(NOx)-Ausstoß erstmals seit Beginn der Messungen im Jahr 2007 den Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Diesen Erfolg hat nun auch die Deutsche Umwelthilfe anerkannt und den Rechtsstreit um Fahrverbote für Euro 5-Diesel- Kraftfahrzeuge in Heilbronn für erledigt erklärt. Auch das Land hat sich der Erledigungserklärung angeschlossen. Damit entfällt die für diesen Donnerstag angesetzte Gerichtsverhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim. Nach den Messungen der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg sank der Jahresmittelwert im Jahr 2020 an der höchstbelasteten Stelle im Stadtgebiet, in der Weinsberger Straße, auf 32 Mikrogramm, im Vergleich zu 47 im Jahr In der Hans-Rießer- Straße im Industriegebiet ging der Wert von 24 auf 21 zurück. In unseren Anstrengungen für saubere Luft werden wir dennoch nicht nachlassen und Die BUGA-Brücke nimmt Gestalt an. Am vergangenen Wochenende wurden die ersten Bögen für die wichtige Fuß- und Radverkehrsverbindung zwischen dem neuen Stadtquartier Neckarbogen und dem Hauptbahnhof eingehoben. Hiermit zeigt sich auch unsere Verlässlichkeit gegenüber den Bewohnern und Investoren im Neckarbogen, erklärt Oberbürgermeister Harry Mergel. Wir halten Wort, die Brücke kommt. Bis voraussichtlich Oktober werden die Bauarbeiten an der Brücke mit der markanten Zacken-Silhouette dauern. Noch in diesem Jahr soll sie eingeweiht Drei Autokräne waren im Einsatz, um die ersten Brückenteile auf der nördlichen Brückenseite im Neckarbogen in ihre Endlage zu bringen. Der Einhub war der erste von insgesamt sechs Brückenbauabschnitten, sogenannten Sessions. Im Juni soll diese Bauphase mit Session 6 abgeschlossen sein. Besonders spektakulär wird der Abschnitt vier, wenn der größte Bogen eingehoben und damit das Profil der Brücke bereits gut erkennbar wird. Auch die Decks, die Geh- und Fahrflächen, werden im Laufe der Sessions montiert. Zum Schluss werden die Aufzugtürme an beiden Brückenenden sowie die Treppenanlage eingebaut. Baubeginn war im Frühjahr Die BUGA-Brücke über die Bahngleise ist zusammen mit der Bleichinselbrücke die wichtigste Erschließung des Neckarbogens, der als autoarmes Stadtquartier geplant ist. Die Fuß- und Radwegbrücke ist die schnellste Verbindung zum Verkehrsknotenpunkt Hauptbahnhof / Willy-Brandt-Platz. Im Neckarbogen sollen 3500 Menschen wohnen und 1000 Menschen arbeiten, der zweite Bauabschnitt soll Ende dieses Jahres starten. Auch die Dieter Schwarz Stiftung will noch 2021 mit dem Bau der internationalen Josef-Schwarz-Schule für 1000 Schüler beginnen. konsequent unser neues Mobilitätskonzept weiter umsetzen. Denn nachhaltige Verkehrsentwicklung ist nicht nur eine wichtige Aufgabe der Luftreinhaltung, sondern auch des Lärmschutzes, der Gesundheitsfürsorge und des Klimaschutzes, so Oberbürgermeister Harry Mergel. Zur Verbesserung der Luftqualität wurde im Jahr 2008 der erste Luftreinhalteplan für Heilbronn vom Regierungspräsidium erlassen. Dieser wurde im Jahr 2020 mit einem ganzen Bündel an Maßnahmen erneut fortgeschrieben. (ck) Gutachten soll Klarheit bringen Lerchenbergtunnel Eignet sich der etwa 400 Meter lange und rund 120 Jahre alte Lerchenbergtunnel, einst als Eisenbahnstrecke gebaut und vor Jahren stillgelegt, als Fuß- und Radweg zwischen Südbahnhof und Pfühlpark? Für Klarheit soll nun ein rund Euro teures Gutachten sorgen, das das aus ingenieurtechnischer Sicht notwendige weitere Vorgehen sowie die anfallenden Kosten konkretisieren soll. Dies hat der Gemeinderat beschlossen. Vorausgegangen waren dem Votum für das Gutachten eine Online-Petition des Vereins Erlebnisweg Lerchenbergtunnel, der 1872 Unterschriften gesammelt hat darunter 1314 Unterschriften von Heilbronnerinnen und Heilbronnern. Parallel hierzu hatte die Verwaltung eine tunnelbautechnische Begehung beauftragt, die dem Tunnel einen befriedigenden bis guten Gesamtzustand bescheinigt, aber bei einer Nutzung als Radwegverbindung umfangreiche Sicherungsmaßnahmen als unbedingt erforderlich ansieht. (bra) Stipendien für Studierende Förderung der Die fördert Studierende, die an der Europa- Universität Viadrina, an Hochschulen und Fachhochschulen studieren. Anträge stellen können Studierende, die ihren Hauptwohnsitz in Heilbronn haben, die in Heilbronn geboren sind oder längere Zeit eine Heilbronner Schule besucht haben. Voraussetzung sind gute Leistungen oder eine wirtschaftliche Notlage. Die Förderung beträgt 220 Euro monatlich und ist auf ein Semester begrenzt. Wiederholungsvergaben sind möglich. (red) INFO: Bewerbungen sind bis Donnerstag, 15. April, an das Schul-, Kultur- und Sportamt, Iris Wagner, Marktplatz 11, Heilbronn, iris.wagner@heilbronn.de, zu senden. Beizufügen sind die Immatrikulationsbescheinigung, ein tabellarischer Lebenslauf, Leistungsnachweise sowie Nachweise über die Einkommensverhältnisse des Antragstellers und der Unterhaltspflichtigen. Förderung von dritter Seite - nicht jedoch BAföG - schließt ein Stipendium aus.

5 Mittwoch, 24. Februar 2021 AUS DEN STADTKREIS HeilbronnerSTADTZEITUNG Seite 5 Impfungen und Schnelltests gehen voran Zahl der Corona-Neuinfektionen deutlich gesunken Lage jedoch weiterhin instabil Von Claudia Küpper Nach langen Wochen mit einem hohen Infektionsgeschehen ist die Zahl der Corona-Neuinfektionen in Heilbronn deutlich gesunken. Zuletzt lag die 7-Tage- Inzidenz in Heilbronn, also die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen pro Einwohner, bereits mehrere Tage unter 50. Aufgrund dessen gilt auch die zeitliche Ausgangsbeschränkung zwischen 21 und 5 Uhr seit dem 20. Februar nicht mehr. Private Treffen sind jedoch weiterhin nur mit einer weiteren Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört, erlaubt. Die Lage ist leider immer noch nicht stabil, warnt Oberbürgermeister Harry Mergel. Er appeliert daher, weiterhin vorsichtig zu sein, die AHA+L-Regeln Abstand, Hygiene, Maske und Lüften einzuhalten und möglichst auf Kontakte zu verzichten. Dabei hat Mergel auch die ansteckenderen Virusvarianten im Blick, die auch in der Region und in Heilbronn angekommen sind. Mehr Impftermine im KIZ Positiv ist, dass das Kreisimpfzentrum zwischenzeitlich mehr Impftermine vergeben kann. Ab dieser Woche können jeweils donnerstags, freitags und samstags 400 Impfungen pro Tag vorgenommen Donnerstags wird ausschließlich medizinisches und pflegerisches Personal bis 65 Jahre mit dem Impfstoff des Herstellers AstraZeneca geimpft. Außerdem ist dieser Termin ab sofort auch offen für bestimmte Personengruppen der Priorität 2 unter 65 Jahren. Hierzu gehören neben Personen mit Trisomie 21 Personal mit hohem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen, Personen in Institutionen mit einer Demenz oder geistigen Behinderung, Tätige in der ambulanten oder stationären Versorgung von Personen mit Demenz oder geistiger Behinderung, aber Ganz unkompliziert macht Eleftheria Glouftsi (r.), Lehrerin am Mönchseegymnasium, am Dienstag als eine der ersten einen Schnelltest bei Dr. Hans-Ulrich Stechele (l.) im RMG. Foto: Küpper auch Lehrerinnen und Lehrer sowie Erzieherinnen und Erzieher. Schnellteststationen für Lehrer und Erzieher Zeitgleich mit der stufenweisen Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an Schulen und der Öffnung der Kitas wurden die Testmöglichkeiten für Lehrer und Erzieher und sonstiges Personal an Kitas und Schulen verbessert. Außer beim Arzt oder in der Apotheke haben diese Gruppen in Heilbronn auch in vier zentralen Teststationen dienstags und freitags die Möglichkeit, einen Schnelltest zu machen. Bislang gibt es dieses Angebot im Robert-Mayer- und Elly-Heuss- Knapp-Gymnasium, im Technischen Schulzentrum und im Schulzentrum Sontheim-Ost. Bei Bedarf wird es von der Stadt Heilbronn und der Kreisärzteschaft Heilbronn erweitert. Schrotträder werden entfernt Mehr Parkraum für Räder Einzelne Abstellplätze bei den Fahrradabstellanlagen in Heilbronn werden immer wieder durch unbenutzte Fahrräder blockiert. Diese Fahrräder sind zum Teil vom Besitzer aufgegeben oder einfach vergessen. Mit der Zeit werden sie fahruntüchtig, sagt Stefan Muth vom Amt für Straßenwesen. Diese Schrotträder verknappen wertvollen Parkraum und beeinträchtigen das Stadtbild negativ. Der Heilbronner Gemeinderat hat deshalb jetzt ein Konzept zum Umgang mit fahruntüchtigen Rädern verabschiedet. Danach werden künftig außerhalb der Schul- und Semesterferienzeiten Räumungsaktionen vorgenommen. An den Schrotträdern werden mindestens vier Wochen vor der Räumungsaktion datierte Banderolen mit entsprechenden Hinweisen angebracht. Vor Ort wird auf die Räumungsaktion hingewiesen. Die abgeräumten Räder werden drei Monate eingelagert. In dieser Zeit können sich die Besitzer beim Amt für Straßenwesen melden. (mü) Biologische Vielfalt und Erholungswert sichern Der Landschaftsplan 2030 schreibt die derzeit gültige Fassung aus dem Jahr 1990 fort und setzt im Rahmen der Stadtkonzeption 2030 neue Maßstäbe für eine nachhaltige Stadtentwicklung. Er legt Ziele für den Schutz, die Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft im Stadtkreis Heilbronn fest. Daran anknüpfend formuliert er Maßnahmen und Erfordernisse, diese Ziele zu erreichen. Hiervon Landschaftsplan 2030 als Planungsgrundlage für eine nachhaltige Stadtentwicklung hat der Gemeinderat kürzlich Kenntnis genommen. Da vieles auf Natur und Landschaft einwirkt, haben wir für den Landschaftsplan ganz unterschiedliche Konzepte und Planungen wie Mobilitätskonzept, Klimaschutzkonzept, Stadtplanung, Wohnungsbau, Lärmschutz oder Luftreinhaltung mit berücksichtigt und aus landschaftsplanerischer Sicht beurteilt, erläutert Michael Trockenmauern in Weinberglagen wie hier bei Horkheim sind Lebensraum für viele seltene Tier- und Pflanzenarten. Foto: Schmid Schmid vom Grünflächenamt. Betrachtet werden nicht nur Pflanzen, Tiere, Landschaftsbild, Geologie und Boden im Hinblick auf biologische Vielfalt und Erholungswert, sondern auch Wasser, Klima, Lufthygiene, Kultur- und Sachgüter, der Mensch in Bezug auf eine gesunde Lebensumgebung und Wechselwirkungen im Naturhaushalt. Daraus wird ein integratives Leitbild abgeleitet, das in einem umfangreichen Katalog an Maßnahmen mündet. Ergänzt wird der Katalog mit einer langen Liste an landschaftsplanerischen Erfordernissen in Bezug auf Nutzungen wie Landwirtschaft oder Verkehr. Im Hinblick auf die Anpassungen an den Klimawandel und eine gesunde Lebensumgebung für die Stadtbewohner wird beispielsweise vorgeschlagen, bestehende Grünverbindungen auszubauen und zu stärken wie den Alleenring um die Innenstadt, den Grünzug Wolfsgraben in Böckingen oder neue Grünverbindungen zu entwickeln. Das Entsiegeln und Begrünen von Hinterhöfen, Stellplätzen, Schulhöfen soll dafür sorgen, dass sich die Stadt im Sommer weniger aufheizt. Neben dem Erhalt bestehender Bäche, Seen und Brunnen empfiehlt der Landschaftsplan, neue Wasserflächen zu schaffen. Verdolte Bachläufe wie Pfühlbach, Wolfsgraben, Kehlenbach könnten geöffnet, Brunnen neu angelegt, künstliche Teiche, Seen, Wasserläufe geschaffen werden, um die Verdunstung zu erhöhen und die Umgebung abzukühlen. Extensiv begrünte Flachdächer und flach geneigte Dächer sowie Zäune, Fassaden oder Lärmschutzeinrichtungen sollen das Mikroklima verbessern. Nach dem Prinzip der Schwammstadt wird so Wasser aufgesaugt, das bei Hitze verdunstet und kühlt. Helle Baumaterialien verwenden, aufgelockert bauen, maßvoll nachverdichten, in Tälern und Senken aufs Bauen verzichten sind weitere Überlegungen für ein gutes Stadtklima. Ähnlich umfassende Überlegungen gibt es auf den mehr als 600 Seiten zu Boden, Wasser, Landschaftsbild oder den Arten und Lebensgemeinschaften (mü)

6 Seite 6 HeilbronnerSTADTZEITUNG RATHAUS INTERN Mittwoch, 24. Februar 2021 Technikbegeisterte Netzwerkerin Als Sozialpädagogin treibt Monika Bolz die Heilbronner Quartiersentwicklung voran digital und analog Von Achim Ühlin Seit vergangenem Jahr arbeitet Monika Bolz als Sozialpädagogin bei der. Mit ihrer Begeisterung für Digitalisierung sieht sie großes Potenzial für die Soziale Arbeit. Beim Amt für Familie, Jugend und Senioren ist die 36-Jährige im neu geschaffenen Fachdienst Steuerung ambulante Hilfen tätig. In den nächsten Jahren sollen in Heilbronn bis zu 18 Quartierszentren entstehen. Als zentrale Anlaufstelle für die Bewohner eines Quartiers sollen sie niederschwellige Unterstützungsangebote in allen Lebenslagen, aber auch kulturelle, sportliche und Freizeitangebote bieten. Die Quartierszentren werden sowohl in städtischer als auch in freier Trägerschaft betrieben. Quartiersentwicklung aktiv mitgestalten Das ist für mich eine spannende Aufgabe, da ich die Quartiersentwicklung aktiv mitgestalten kann, sagt Monika Bolz. Besonders wichtig sei dabei das Vernetzen der Partner und Akteure untereinander. Netzwerken ist genau mein Ding, so die Sozialpädagogin, die mit drei Jahren von den polnischen Masuren nach Heilbronn gekommen ist und Heilbronn als ihre neue Heimat versteht. Inzwischen setzt Bolz bei ihrer Arbeit ganz gezielt auf die Möglichkeiten der Vernetzung und der digitalen Technik. Mich begeistern die Möglichkeiten, die die Digitalisierung bietet. Kommunizieren, zusammenarbeiten, recherchieren, dokumentieren, all das kann ich heute über Smartphone oder Tablet erledigen, unterstreicht sie. Berufserfahrung sammelte Monika Bolz bei der Diakonischen Jugendhilfe und machte berufsbegleitend im Fernstudium ihren Bachelor Sozialpädagogik und Management. Vor ihrem Start bei der Stadt hat sie beim Jugendamt des Landkreises gearbeitet. Digitalisierung und Soziale Arbeit Sozialpädagogin Monika Bolz vom Amt für Familie, Jugend und Senioren ist in beiden Bereichen zu Hause. Foto Ühlin Wenn wir als Sozialpädagogen die Jugend erreichen wollen, müssen wir auch dorthin, wo diese unterwegs ist, ist sie überzeugt. Ich bin eine Followerin der Generation Z. Daher hat sie voriges Jahr auch mit dem Zertifikatsprogramm Digitalisierung in der Sozialen Arbeit begonnen, das von der DHBW CAS in Heilbronn angeboten wird. Erneut berufsbegleitend. Für die Netzwerkerin steht fest: Es lohnt sich, auch im sozialen Bereich auf die Digitalisierung zu setzen. Das zeigt sich gerade jetzt in der Corona-Pandemie. Analoge Begegnungen bleiben für Bolz aber unersetzlich. Bisher gibt drei Quartierszentren in Böckingen, der Süd- sowie der Nordstadt. Coronabedingt können viele Veranstaltungen nicht stattfinden. Aber die Fachkräfte sind sehr kreativ und machen Angebote über Social Media, Video-Konferenzen, Telefon-Hotlines oder 1:1-Spaziergänge, so Bolz. DAS HISTORISCHE FOTO 1970: Pferdemarkt Der Pferdemarkt Ende Februar gehört seit vielen Jahrzehnten zum Auftakt des jährlichen Veranstaltungsreigens in Heilbronn. Neben den Pferdeprämierungen am Trappensee war und ist es die Kombination von Ausstellung, insbesondere von landwirtschaftlichen Geräten und Maschinen, von Vergnügungspark und den zahlreichen Verkaufsständen, die viele Besucher aus nah und fern in die Innenstadt zieht. Das war auch um 1970 so, als die Menschen das Pferdemarkt-typische Angebot von praktischen Alltagsdingen rund um den Kaiser-Wilhelm- Platz (heute Friedensplatz) in Augenschein nahmen und durch die Moltkestraße bummelten. Abstandhalten ist da nicht möglich - deshalb wurde der Pferdemarkt 2021 ins Internet verlegt. So fiel er nicht (ganz) aus, was seit 1950, als nach zehnjähriger Pause der erste Nachkriegs-Pferdemarkt stattfand, das erste Mal gewesen wäre. (Annette Geisler/Foto Hermann Eisenmenger, Heilbronner Stimme und Stadtarchiv)

7 Mittwoch, 24. Februar 2021 AUS DEN STADTTEILEN HeilbronnerSTADTZEITUNG Seite 7 Planung für Nonnenbuckel nimmt Gestalt an Gemeinderat stimmt für Bebauungsplan-Entwurf 520 Wohneinheiten sollen entstehen - Zentrales Parkhaus Die Bebauung des Gewanns Nonnenbuckel mit 520 Wohneinheiten rückt ein weiteres Stück näher. In seiner Februar- Sitzung hat der Gemeinderat den Entwürfen zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans sowie des Bebauungsplans für das etwa 6,2 Hektar große Plangebiet östlich des SLK-Klinikums zugestimmt. Die Fläche war bisher überwiegend als Sondergebiet Gesamtklinikum überplant, wird für eine Erweiterung des Klinikums aber nicht benötigt. Mit den planungsrechtlichen Fortschritten am Nonnenbuckel geht die Wohnungsbauoffensive der weiter, die den dringenden Bedarf an Wohnraum decken und mit einem Zuwachs an Wohnungen mäßigend auf den Wohnungsmarkt einwirken will, unterstreicht Oberbürgermeister Harry Mergel. Geplant sind insgesamt 14 versetzt angeordnete Häuser mit sechs bis acht Geschossen, 50 m HSt-Grafik, Quelle: die sich um den künftigen Manfred-Weinmann-Ring gruppieren. In ihrer Mitte umfassen sie eine Grünfläche, auf der ein großer Spielplatz entstehen soll. Nach Osten und Süden werden diese Punkthäuser durch langgestreckte fünfgeschossige Wohnhäuser eingefasst, die an der Hangkante oberhalb der Römer- und der Saarlandstraße entstehen sollen. Für 35 Prozent der Wohnungen soll eine Mietpreisbindung im Rahmen des geförderten Wohnungsbaus erfolgen, das betrifft 182 Wohnungen. Weitere zwölf geförderte Wohnungen sollen aus anderen Baugebieten übertragen Nordöstlich der Wohnbebauung ist ein urbanes Gebiet mit verschieden genutzten Gebäuden vorgesehen, darunter ein Pflegeheim. Diese bilden zugleich den Rahmen für einen kleinen Fußgängerplatz. Zentrales Parkhaus soll Verkehr reduzieren Im östlichen Bereich wird ein Parkhaus mit über 350 Pkw- Stellplätzen entstehen, das von der Römerstraße angefahren werden kann, in eine Tiefgarage übergeht und auch eine Ein- und Ausfahrt zur Ringstraße erhält. Dadurch wird das Quartier von Verkehr entlastet, auch entfallen Tiefgaragen auf jedem Grundstück. Für Anlieferungen wird es Kurzzeitparkplätze geben. Zusätzlich zur Grünfläche am Südosthang wird im Gewann Hinter dem Fleischbeil ein separates, 500 Quadratmeter großes Gebiet für Maßnahmen zum Artenschutz ausgewiesen. (bra) vorort Klavierunterricht Biberach Die Städtische Musikschule bietet ab 1. April freie Unterrichtsplätze im Fach Klavier in Biberach an. Der Unterricht findet freitags in den Räumen der Stadtteilbibliothek Biberach, Schulberg 4, statt. Lehrkraft ist Maria von Knebel. Anmeldeformulare und Infos zu Unterrichtseinheiten und Schulentgelten gibt es unter Info & Service, Anmeldung. Fragen beantwortet das Verwaltungsteam der Musikschule unter Telefon oder per an: musikschule@heilbronn.de. (red) Online-Beteiligung Kirchhausen Bei der Planung des neuen Kinderspielplatzes im Wohngebiet Wittumäcker II freut sich das Grünflächenamt auf Anregungen aus der Kirchhausener Bevölkerung. Hierzu ist auf dem Bürgerbeteiligungsportal bis Mittwoch, 3. März, eine Kommentarfunktion aktiv geschaltet. (red) Mit etwas Glück und nur selten sieht man die Äuglein von David, der die ersten Lebenstage hauptsächlich schlafend verbringt. Über die Geburt ihres Sohnes Ende Januar im SLK-Klinikum am Gesundbrunnen freuen sich die Eltern Jasmin Neuber-Mosthaf und Steffen Mosthaf sowie Davids große Schwester Carlotta. (sw/foto: privat) AUS DEM STANDESAMT Geburten 20. Juli Yusif Skhita Marah Kardusch und Ibrahim Skhita, Nordstraße Oktober Zoe Leana Maier Olga Maier und Manuel Alejandro Bastes Higuera, Weststraße Dezember Amelie Sötje Stock Noemi Raimonda Reichel und Daniel Marcel Stock, Biedermanngasse Dezember Andriyan Mariyanov Kushkov Snezhana Borisova Dimitrova und Mariyan Plamenov Kushkov, Cäcilienstraße Dezember Bensu Telli Esra Telli geb. Göksu und Osman Telli, Zeppelinstraße Dezember Paul Teo Schieber Carolin Lena Schieber und Paul Timon Ensinger, Hundsbergstraße 46 An einem besonderen Datum geheiratet haben Jenifer Kern geb. Hampel (33) und Alexander Kern (34): Ihr Hochzeitstag vom ist ein Palindrom- Tag, die Zahlenfolge liest sich von links wie rechts gleich. Die Eheschließungen 19. Dezember Elisa Topală, Neckargartacher Straße 8, und Domenico David Coffaro, Leinbachstraße 17/3 Giuseppina Ciccone, Wartbergstraße 43, und Andreas Schmidt, Justinus-Kerner-Straße 10, Talheim Trauung im Schießhaus fand coronabedingt im ganz kleinen Rahmen statt, eine größere Feier wollen die werdenden Eltern eines Mädchens später nachholen. (bra/foto: Brand) Anastasia Schub und Alexander Belaew, Wilhelm-Schäffer-Straße Dezember Rosalie Götz und Avdush Llukaci, Kehrhüttenstraße Dezember Susanne Witz und Maximilian Erik Ernst Ohlenschlager, Neuwiesenstraße 96

8 Seite 8 HeilbronnerSTADTZEITUNG SERVICE & FREIZEIT Mittwoch, 24. Februar 2021 Geprüfte Qualität Akkreditiertes Labor der HNVG untersucht Wasser Wie sauber ist unser Trinkwasser, das Grundwasser oder das Wasser im Schwimmbad? Dieser Frage geht Wilhelm Ley mit seinem Team im Trinkwasserlabor der Heilbronner Versorgungs GmbH (HNVG) auf dem Klärwerk in der Austraße nach. Vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter untersuchen jährlich etwa 2500 Proben von Trink-, Grund- und Rohwasser sowie Schwimm- und Badebeckenwasser. Die Proben entnehmen die Beschäftigten selbst. Wir sind in Heilbronn und rund 35 weiteren Kommunen unterwegs, mit denen die HNVG Betriebsführungsverträge für die Wasserversorgung hat, erklärt Ley, der seit 2005 das Trinkwasserlabor leitet. Außerdem überwachen wir die Hallenbäder und Freibäder der Stadtwerke Heilbronn und die Freibäder in Weinsberg, Gundelsheim und Nordheim. Und wir erhalten Aufträge von privaten Auftraggebern. Das Trinkwasserwasserlabor ist seit 2003 akkreditiert. Im Dezember 2020 wurde die neue Norm implementiert und die akkreditierten Untersuchungsparameter erweitert. Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH bestätigte, dass das HNVG-Trinkwasserlabor die Kompetenz nach der neuen Norm besitzt. (red) Wilhelm Ley und seine vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter untersuchen jährlich etwa 2500 Proben von Trink-, Grund- und Rohwasser sowie Schwimm- und Badebeckenwasser. Foto: HNVG HörBühne Theater Heilbronn hat nun einen eigenen Podcast Kleine Formate statt Großevents Heilbronn Marketing GmbH: Keine bekannten Veranstaltungen mehr im ersten Halbjahr Freunde des Heilbronner Theaters können sich mit der regelmäßigen Podcast-Reihe Hör- Bühne - hören, was sich im Theater abspielt jetzt noch besser über alles informieren, was am Berliner Platz passiert. Zweimal im Monat an jedem zweiten und vierten Donnerstag ab Uhr wird akustisch hinter die Kulissen geblickt, oder es werden Hintergrundinfos zu den Inszenierungen präsentiert. Es gibt Interviews mit den Theatermachern und Experten zu den Themen der Stücke oder Hörreportagen, die den Theaterleuten beim Arbeiten einfach auf die Finger schauen. Nach der ersten Ausstrahlung sind die Beiträge über die Webseite des Theaters Heilbronn und die gängigen Podcast-Apps abrufbar. Das Theater Heilbronn hat sich für dieses neue Format eine Expertin ins Team geholt: Katja Schlonski, die viele Jahre als Reporterin, Moderatorin und Redakteurin beim SWR gearbeitet hat. Als leidenschaftliche Radiomacherin ist sie versiert im Erstellen von Hörfunkbeiträgen, die im Podcast auch mal ausgedehnte Features werden dürfen. (red) INFO: Magie der Stimmen, Trollinger- Marathon oder Neckarfestival: Bei diesen Großveranstaltungen drängen sich üblicherweise zehntausende Menschen. Fröhliche Szenen, die momentan aber auch mittelfristig unvorstellbar erscheinen. Um Sponsoren und Partnern Planungssicherheit gewährleisten und Ressourcen möglichst effektiv einsetzen zu können, hat die Heilbronn Marketing GmbH (HMG) in Abstimmung mit der Stadtverwaltung und ihrem Aufsichtsrat Großveranstaltungen im ersten Halbjahr 2021 frühzeitig abgesagt. Betroffen sind der verkaufsoffene Sonntag Magie der Stimmen (28. März), der Trollinger-Marathon (9. Mai) und auch das große Neckarfestival, das im ersten Lockdown 2020 in den Sommer 2021 verschoben worden war. Stattdessen hat die HMG zuletzt ein modular aufgebautes Veranstaltungskonzept erarbeitet, das coronakonform und flexibel viel von dem anbietet, was auch in normalen Jahren für gute Laune sorgt. Beliebte, Heilbronn prägende Veranstaltungen abzusagen, ist immer eine schwere Entscheidung, die mir nie leichtfällt. Gerade jetzt, wo wir schon so lange auf das Kulturleben und Sportveranstaltungen verzichten müssen, sagt OB Harry Mergel. Mit hoher Wahrscheinlichkeit stattfinden könne dagegen ein coronakonformes Programm, sagt HMG-Geschäftsführer Steffen Schoch. Eines unserer Kernthemen wird der Wein sein. Mit vielen kleinen Angeboten, dezentral, in der Stadt, in den Weinbergen und auf den Weingütern. Zudem würden im Sommer rund ums Thema Neckar aller Voraussicht nach kulturelle Events stattfinden, auch die Innenstadt sei im Fokus. (red) mitgerätselt Heilbronner Trinkgefäße Tassen-Zweier-Set Ein rotes Tassen-Zweier-Set mit Heilbronn-Motiven kann gewinnen, wer weiß, wo die derzeit geschlossene Tourist-Info ihren Sitz hat. Einsendeschluss ist am Dienstag, 2. März: Pressestelle, Marktplatz 7, Heilbronn, pressestelle@heilbronn.de, Fax: WKO-Gründervater war Jörg Faerber. Je eine CD gewonnen haben beim letzten Rätsel Barbara Ott und Engelbert Winkler. (bra ) Jüdisches Leben in Deutschland Literarische Mittagspause Zum Aktionsjahr 1700 Jahre Jüdisches Leben in Deutschland findet immer am letzten Mittwoch eines Monats eine Literarische Mittagspause statt. Coronabedingt erfolgt auch die zweite Lesung digital. Ab sofort ist der Beitrag Wie geht es meinem Heilbronn? auf dem städtischen Youtube-Kanal zu sehen. Diese Frage interessierte in der NS-Zeit geflüchtete Heilbronner, die nach Kriegsende den Oberbürgermeistern schrieben. Cosima Greeven und Raik Singer lesen aus diesen Briefen von 1946 bis (red) INFO: juedisches-leben Online-Lesungen im Literaturhaus Rainer Moritz stellt neuen Roman vor - Streaming-Premiere am Donnerstag, 4. März Mit zwei neu aufgezeichneten Kurzlesungen startet das Literaturhaus Heilbronn sein erweitertes Online-Programm. Den Anfang macht der Heilbronner Autor Simon Denninger mit seinem Debüt Schwingenfall. Der 41-Jährige liest eine Passage aus seinem High-Fantasy-Roman und erläutert im Gespräch mit Literaturhausleiter Anton Knittel das Setting seines Buches. Online abrufbar ist der Videobeitrag unter und auf dem Youtube-Kanal des Literaturhauses. Dort ist neuerdings auch eine Kurzlesung Jörg Magenaus aus seinem gerade erschienenen Debütroman Die kanadische Nacht zu finden. Im Gespräch gibt der renommierte Literaturkritiker einen Einblick in seinen Roman über eine Vater-Sohn- Beziehung. Streaming-Premiere mit Rainer Moritz Der neue Roman Als wär das Leben so von Rainer Moritz ist für das Literaturhaus Heilbronn Grund genug, auch eine Premiere in Sachen Streaming zu feiern: Die kostenpflichtige Lesung samt Gespräch ist ab Donnerstag, 4. März, 19 Uhr, zu sehen. Der Hamburger Literaturhauschef und gebürtige Heilbronner erzählt von der alleinstehenden Lisa, die ihren Weg geradlinig und zufrieden durchs Leben geht, bis ihr irgendwann das Leben einen Strich durch die Rechnung macht. Am Sonntag, 7. März, 16 Uhr, stellt Björn Stephan seinen Debütroman Nur vom Weltraum aus ist die Erde blau vor - ebenfalls als Live-Streaming. (red) INFO: Die neuen Streaming- Angebote sind kostenpflichtig. Karten für die Streaming-Zugänge können eine Woche vor der Veranstaltung für fünf Euro unter gebucht

9 Mittwoch, 24. Februar 2021 SERVICE & FREIZEIT HeilbronnerSTADTZEITUNG Seite 9 Schadstoffsammlung Am Samstag, 6. März, findet an folgenden Standorten die mobile Schadstoffsammlung statt: Horkheim, 9 bis Uhr, Parkplatz Stauwehrhalle Neckargartach, bis 13 Uhr, Parkplatz Römerhalle Klingenberg, 14 bis 15 Uhr, Hetensbacher Straße/Ecke Alter Hochweg Zum Infektionsschutz der Anliefernden sowie der Mitarbeiter gelten strenge Hygienemaßnahmen. Durch diese Maßnahmen muss mit längeren Wartezeiten gerechnet Während des Anlieferns von Schadstoffen besteht ausnahmslos die Verpflichtung zum korrekten Tragen eines medizinischen Mund-Nasen- Schutzes. Der Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen muss eingehalten Pro Pkw sollte nach Möglichkeit nur eine Person auf das Gelände fahren, Kinder und andere Begleitpersonen müssen während der Anlieferung im Fahrzeug bleiben. Die angelieferten Abfälle müssen vorsortiert sein, so abfall AKTUELL dass sich der Entladevorgang nicht unnötig verzögert. Es werden grundsätzlich nur haushaltsübliche Mengen angenommen. Anlieferungen von Abfällen aus dem Landkreis Heilbronn sind nicht gestattet. Angenommen werden schadstoffhaltige Abfälle aus Privathaushalten in haushaltsüblicher Menge. Dazu gehören zum Beispiel Batterien, Farb- und Lackreste, Verdünner, Pflanzen-, Frost- und Holzschutzmittel, Fleckentferner, Reinigungsmittel, Imprägniermittel, Laugen, Quecksilberthermometer, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen und sonstige Abfälle, die giftige bzw. umweltgefährdende Stoffe enthalten. Darüber hinaus nimmt das Entsorgungsunternehmen Altöl gegen ein privatwirtschaftliches Entgelt von 50 Cent pro Kilogramm an. Bitte die Sonderabfälle nicht einfach abstellen, sondern dem Fachpersonal direkt übergeben. Baum- und Strauchschnitt Am Montag, 8. März, beginnt in der die Frühjahrssammlung von gebündeltem Baum- und Strauchschnitt, der maximal zwei Kubikmeter pro Anfallstelle umfassen darf. Die einzelnen Äste dürfen einen Durchmesser von 15 Zentimeter und eine Länge von 1,50 Meter Amtliche Bekanntmachungen Amtsblatt Heilbronn Nr. 4 nicht überschreiten. Der mit einer kompostierbaren Schnur zum Beispiel Paketschnur, weder Kunststoffschnur noch Metalldraht gebündelte Baumund Strauchschnitt muss am Abholtag ab 7 Uhr gut sichtbar am Straßenrand bereitliegen. Bündelsammlungen: Heilbronn Montag, 8. März Heilbronn Dienstag, 9. März Böckingen Mittwoch, 10. März Frankenbach Donnerstag, 11. März Neckargartach Freitag, 12. März Heilbronn Montag, 15. März Sontheim Dienstag, 16. März Biberach Mittwoch, 17. März Kirchhausen Mittwoch, 17. März Horkheim Donnerstag, 18. März Klingenberg Donnerstag, 18. März Für nicht bündelbare Grünabfälle wie Laub, Gras und krautige Pflanzenreste gibt es bei allen Bürgerämtern städtische Grünabfallsäcke für zwei Euro pro Stück zu kaufen. Städtische Grünabfallsäcke können an allen Abfuhrterminen der Biotonne am Straßenrand zur Abholung bereitgestellt (red) Amtliche Bekanntmachungen Amtsblatt Heilbronn Nr. 4 Für Herrn Ioan-Ovidiu Costina zuletzt wohnhaft: Karlstr. 31, Heilbronn Az.: 33.III/HN-I 5131 vom Für Herrn Atifet Hasani zuletzt wohnhaft: Bonfelder Str. 46, Heilbronn Az.: 33.III/HN-I 4994 vom Für Herrn Dominik Müller zuletzt wohnhaft: Herbststr. 5, Heilbronn Az.: 33.III/HN-V 6988 vom Für Herrn Ion Sanda zuletzt wohnhaft: Carrer Puignal 4, Massanet de la Selva, Spanien Az.: 33.III/HN-T 191 vom Für Herrn Antonio Siviglia zuletzt wohnhaft: August-Mogler-Str. 23, Heilbronn Az.: 33.III/HN-S 7411 vom Für Herrn Attila Susan zuletzt wohnhaft: Fährstr. 3, Bullay Az.: 33.III/HN-A 965 vom Für Herrn Mustafa Tekeli zuletzt wohnhaft: Weinsberger Str. 28, Heilbronn Öffentliche Zustellung Für Herrn Timo Zimmermann zuletzt wohnhaft: Bad Friedrichshall, Backhausstr. 1 wurden am , Az.: und , zwei Entscheidungen des Amtes für Familie, Jugend und Senioren getroffen. Da der derzeitige Aufenthaltsort des Obengenannten nicht bekannt ist, erfolgt hiermit die öffentliche Zustellung gemäß 11 Landesverwaltungszustellungsgesetz. Die Schriftstücke können innerhalb von zwei Wochen, vom Tage der Bekanntmachung an beim Amt für Familie, Jugend und Senioren, Wollhausstraße 20, Zimmer 2.44, während der Dienstzeiten eingesehen Ansprechpartnerin ist Frau Herzog. Amt für Familie, Jugend und Senioren -Unterhaltsvorschusskasse- Öffentliche Zustellungen Az.: 33.III/HN-ZZ 2123 vom Für Herrn Salim Tounkara zuletzt wohnhaft: Untere Neckarstr. 14, Heilbronn Az.: 33.III/HN-ST 7722 vom wurden Entscheidungen durch das Bürgeramt (Kfz-Zulassungsbehörde) getroffen. Da der derzeitige Aufenthaltsort der Obengenannten nicht bekannt ist, erfolgt hiermit die öffentliche Zustellung nach 11 Landesverwaltungszustellungsgesetz. Die Bescheide können innerhalb von zwei Wochen, vom Tage der Bekanntmachung an, beim Bürgeramt, Kfz- Zulassungsbehörde der, Lerchenstraße 40, Heilbronn während der Dienstzeiten eingesehen Mit der Zustellung werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Bürgeramt -Kfz-Zulassungsbehörde- Öffentliche Zustellung Für Herrn Job Tawiah Nyamekye, geb , zuletzt wohnhaft: Klingenberger Str. 135, Heilbronn wurde eine Entscheidung des Amtes für Familie, Jugend und Senioren der getroffen. Da der derzeitige Aufenthaltsort des oben Genannten nicht bekannt ist, erfolgt hiermit die öffentliche Zustellung gemäß 11 Landesverwaltungszustellungsgesetz. Der Bescheid kann innerhalb von zwei Wochen, vom Tage der Bekanntmachung an, beim Amt für Familie, Jugend und Senioren, Gymnasiumstr. 44, Heilbronn, Frau Wittenbeck, Zimmer 008, nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden (Terminvereinbarung telefonisch unter möglich). Amt für Familie, Jugend und Senioren Allgemeinverfügung der zur Umsetzung regionaler Ausgangsbeschränkungen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie Hinweis: Nach Eintritt der auflösenden Bedingung (Ziffer 3) ist diese Allgemeinverfügung mit Ablauf des unwirksam geworden. Die nachstehende Allgemeinverfügung wurde aufgrund ihrer besonderen Dringlichkeit am durch Bereitstellung auf der Internetseite der bekannt gemacht. Die Bekanntmachung wird hiermit gemäß 1 Abs. 3 der Bekanntmachungssatzung der wiederholt. Die erlässt gemäß 28 Abs. 1 S. 1 i.v.m. 28a Abs. 1, 2, 3 und 6 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), 1 Abs. 6a Verordnung des Sozialministeriums über die Zuständigkeiten nach dem IfSG (IfSGZustV), 20 Abs. 1 der Rechtsverordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (CoronaVO) und 35 S. 2 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG), jeweils in den zur Zeit geltenden Fassungen, sowie dem Erlass des Ministeriums für Soziales und Integration vom (Az SARS-Cov2/4) folgende Allgemeinverfügung: 1. Der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft ist in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags nur bei Vorliegen folgender triftiger Gründe gestattet: a) Abwendung einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Eigentum, b) Besuch von Veranstaltungen im Sinne des 10 Absatz 4 Corona- VO, c) Versammlungen im Sinne des 11 CoronaVO, d) Veranstaltungen im Sinne des 12 Absätze 1 und 2 CoronaVO, e) Ausübung beruflicher und dienstlicher Tätigkeiten, einschließlich der unaufschiebbaren beruflichen, dienstlichen oder akademischen Ausbildung sowie der Teilnahme ehrenamtlich tätiger Personen an Übungen und Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst, f) Besuch von Ehegatten, Lebenspartnern sowie Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in deren Wohnung oder sonstigen Unterkunft, g) Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer, therapeutischer und veterinär-medizinischer Leistungen, h) Begleitung und Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, insbesondere die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich, i) Begleitung und Betreuung von sterbenden Personen und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen, j) unaufschiebbare Handlungen zur Versorgung von Tieren sowie Maßnahmen der Tierseuchenprävention und zur Vermeidung von Wildschäden, k) Maßnahmen der Wahlwerbung für die in 1b Absatz 2 CoronaVO genannten Wahlen und Abstimmungen, insbesondere die Verteilung von Flyern und Plakatierung vorbehaltlich behördlicher Erlaubnisse, und l) sonstige vergleichbar gewichtige Gründe. 2. Diese Allgemeinverfügung ist am auf der Internetseite der unter bereitgestellt worden. Sie gilt am folgenden Tag als bekanntgegeben und erhält zeitgleich ihre Wirksamkeit. 3. Diese Allgemeinverfügung wird unwirksam, sobald der 7-Tages-Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen pro Einwohner an 3 aufeinander folgenden Tagen bezogen auf den Stadtkreis Heilbronn unterschritten wird (auflösende Bedingung). Sofortige Vollziehbarkeit Die Allgemeinverfügung ist kraft Gesetzes sofort vollziehbar nach 28 Abs. 3 i. V. m. 16 Abs. 8 IfSG. Ein Widerspruch hat somit keine aufschiebende Wirkung. Bekanntmachungshinweis Die Allgemeinverfügung gilt nach 41 Abs. 4 S. 2 Landesverwaltungsverfahrensgesetz in Verbindung mit Ziffer 11 dieser Allgemeinverfügung an dem Tag als bekannt gegeben, der auf die Bereitstellung auf der Internetseite der Stadt Heilbronn unter folgt. Die Veröffentlichung durch Bereitstellung im Internet erfolgt auf der Grundlage von 1 Abs. 2 der Bekanntmachungssatzung der. Der vollständige Text der Allgemeinverfügung mit Begründung kann im Ordnungsamt der, Weststraße 53, Zimmer 506, zu den üblichen Öffnungszeiten und nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen Ferner kann die vollständige Allgemeinverfügung auch auf der Homepage der abgerufen Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der mit Sitz in Heilbronn erhoben Hinweise Das Verwaltungsgericht Stuttgart kann gemäß 80 Abs. 5 VwGO auf Antrag die aufschieben-de Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage ganz oder teilweise wiederherstellen. Bei den Regelungen dieser Allgemeinverfügung handelt es sich um vollziehbare Anordnungen nach 28 Abs. 1 Satz 1 bzw. Satz 2 IfSG. Gemäß 73 Abs. 1a Nr. 6 handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer vollziehbaren Anordnung nach 28 Abs. 1 Satz 1 oder Satz 2 zuwiderhandelt. Aufgrund der aktuellen dynamischen Lage können jederzeit weitere Maßnahmen nach 28 IfSG in Form von Einzel- und Allgemeinverfügungen angeordnet Heilbronn, , Bürgermeisteramt Harry Mergel, Oberbürgermeister

10 Seite 10 Amtsblatt Heilbronn Nr. 4 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Mittwoch, 24. Februar 2021 Bekanntmachung der - Umlegung Heilbronn-Biberach Mühlberg/Finkenberg I. Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplanes Der Umlegungsausschuss des Gemeinderates der hat in seiner Sitzung am gemäß 66 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 3634) für die Umlegung Heilbronn-Biberach Mühlberg/Finkenberg den Umlegungsplan für folgende Flurstücke der Gemarkung Biberach aufgestellt: Flurstücke Nrn.:913/2, 914, 915, 916/1, 917, 918/1, 921, 922, 923, 924, 925, 926, 927, 928, 929, 930, 931, 932, 933, 934, 935/1, 946, 947, 948 und 1725/5. Der Umlegung liegt der seit rechtsverbindliche Bebauungsplan 113/6 Heilbronn-Biberach Mühlberg/ Finkenberg zugrunde. Der Umlegungsplan besteht aus dem Umlegungsverzeichnis und der Umlegungskarte. II. Einsichtnahme in den Umlegungsplan und Zustellung Der Umlegungsplan (Umlegungsverzeichnis mit Umlegungskarte) kann gemäß 69 Abs.2 BauGB während der Dienstzeiten beim Vermessungs- und Katasteramt Heilbronn, Cäcilienstraße 49, Zimmer B 1.38 von jedem eingesehen werden, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Aufgrund der aktuellen Corona-Situation ist der Einlass ohne Termin nicht möglich. Bitte nehmen Sie per oder telefonisch Kontakt mit dem Vermessungs- und Katasteramt auf (Tel , vermessung@heilbronn.de). In allen Verwaltungsgebäuden besteht OP-/ FFP 2-Maskenpflicht. Eine anonymisierte Umlegungskarte liegt bei der, Technisches Rathaus, Cäcilienstraße 49, Foyer im Erdgeschoss, während der Öffnungszeiten (montags bis mittwochs von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, donnerstags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr) öffentlich aus oder kann unter bekanntmachungen online eingesehen Den Beteiligten wird ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan zugestellt ( 70 Abs.1 Satz 1 BauGB). Heilbronn, , Bürgermeisteramt In Vertretung gez. Hajek, Bürgermeister Bekanntmachung der - Teileinziehung öffentlicher Verkehrsfläche an der Ecke Stockheimer Straße /Heuchelbergstraße auf den Flurstücken 5086 und 5091 Gemäß 7 Abs. 5 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg in der Fassung vom (GBl. S. 330, 638) zuletzt geändert durch Gesetz vom (GBl. S. 1039), wird hiermit der Zeitpunkt der Einziehung der nachstehenden Straßenverkehrsfläche öffentlich bekanntgemacht: Teilfläche der Ortsstraße Ecke Stockheimer Straße/Heuchelbergstraße mit einer Fläche von 96 m² auf dem Flurstück 5086 Ecke Stockheimer Straße/Heuchelbergstraße mit einer Fläche von 2 m² auf dem Flurstück 5091 Die Fläche wurde am dem öffentlichen Verkehr entzogen. Die eingezogene Fläche liegt im Geltungsbereich des seit rechtsverbindlichen Bebauungsplanes 31A/33 in Heilbronn-Böckingen im Bereich Stockheimer Straße/Heuchelbergstraße, der die ehemalige Straßenverkehrsfläche als Wohnbaufläche ausweist. Heilbronn, den Bauverwaltungsamt Gez. Kenst Bekanntmachung der - Öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplan-Entwurfs Nonnenbuckel und des Bebauungsplan-Entwurfs Nonnenbuckel Der Gemeinderat der hat am im Rahmen eines Parallelverfahrens nach 8 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) folgende Entwürfe des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans zur öffentlichen Auslegung beschlossen: 1. Flächennutzungsplan der Stadt Heilbronn Fortschreibung für das Teilgebiet Nonnenbuckel 2. Bebauungsplan 41A/5 Heilbronn- Neckargartach Nonnenbuckel zur Änderung der Bebauungspläne 35/15, 40/6 und 41A/3. Geltungsbereich Der Geltungsbereich ist im Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom umgrenzt und umfasst folgende Flurstücke: 4371 teilw., 4371/2 teilw., 4371/3 teilw., 4784/4, 4787/1, 4787/4 teilw., 4787/5, 4787/6, 4787/10 teilw., 4787/ 11 und 5100 (Römerstraße) im Geltungsbereich A sowie 4759 teilw. und 4768 teilw. im Geltungsbereich B (siehe Übersichtsplan). Planungsziel Mit diesem Parallelverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung und Aufsiedlung neuer Wohnbauflächen geschaffen Maßgebende Unterlagen 1. Maßgebend für den Entwurf des Flächennutzungsplans ist der Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom Es gilt die Begründung vom mit Umweltbericht des IUS Institut für Umweltstudien Weibel & Ness GmbH, Heidelberg, vom Maßgebend für den Entwurf des Bebauungsplans ist der Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom mit seinen planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Hinweisen. Für den Bebauungsplan gelten der Gestaltungsplan des Planungs- und Baurechtsamts vom , die Begründung des Planungsund Baurechtsamts vom mit Umweltbericht des IUS Institut für Umweltstudien Weibel & Ness GmbH, Heidelberg, vom , die Schallimmissionsuntersuchung des Ingenieurbüros W & W Bauphysik GbR, Leutenbach, vom , die schalltechnische Untersuchung zum Hubschrauberlandeplatz vom Ingenieurbüro für Umweltakustik Heine + Jud, Stuttgart, vom , und die lufthygienische Untersuchung vom des Ingenieurbüros Matthias Rau Wind- Wasser-Umwelt, Heilbronn sowie die Untersuchung auf mögliche Auswirkungen auf das Klima (Klimagutachten) vom des Ingenieurbüros Matthias Rau Wind-Wasser-Umwelt, Heilbronn. Umweltbezogene Informationen Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar: Die Umweltberichte für die Flächennutzungsplanfortschreibung und den Bebauungsplan beschreiben den Inhalt und die Ziele der Planung. Ebenfalls werden die fachgesetzlichen und fachplanerischen Ziele des Umweltschutzes und deren Berücksichtigung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sowie für die Fortschreibung des Flächennutzungsplans dargestellt. Des Weiteren wird auf in Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten eingegangen. Die Auswirkungen der Planung auf die Umwelt werden in den jeweiligen Umweltberichten beschrieben und bewertet. Hierunter fallen die Bestandsaufnahme des Umweltzustandes und Prognosen über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung sowie bei Nichtdurchführung der Planung. Ebenso werden geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen sowie Vorschläge zum Monitoring aufgezeigt. Außerdem erfolgte eine Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich. Die Umweltberichte werden durch eine Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten Verfahren bei der Umweltprüfung sowie durch eine allgemeinverständliche Zusammenfassung abgerundet. Der Umweltbericht für den Bebauungsplan enthält zusätzlich eine integrierte Artenschutz-Verträglichkeitsuntersuchung, die auf mögliche Verbotstatbestände nach dem Bundesnaturschutzgesetz, Maßnahmen zu deren Vermeidung sowie einer Prognose der artenschutzrechtlichen Tatbestände eingeht. In der schalltechnischen Untersuchung werden zunächst schalltechnische Ausgangsdaten (Ist- Zustand) dargestellt. Die erhobenen Schallimmissionen werden anschließend berechnet und bewertet. Die schalltechnische Untersuchung zum Hubschrauberlandeplatz behandelt speziell die Schallimmissionen, die durch den Hubschrauber-Landeplatz der SLK-Kliniken Heilbronn auf das Bebauungsplangebiet einwirken. Dies erfolgt anhand von der Ermittlung von Beurteilungspegeln sowie der Darstellung der Situation in Form von Lärmkarten. Die lufthygienische Untersuchung stellt die Emissionen des Straßenverkehrs auf das Bebauungsplangebiet dar und bewertet die immissionsseitigen Auswirkungen. Die umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange benennen vor allem die Themen Natur-, Gewässer- und Bodenschutz, Klima, Luft, Lärmimmissionen, Geotechnik, Mineralische Rohstoffe und Bergbau. Im Umweltbericht, in den Gutachten und in den umweltbezogenen Stellungnahmen werden unter anderem folgende Schutzgüter behandelt: Schutzgut Mensch und Gesundheit: Im Rahmen von Schallimmissionsuntersuchungen wurden vorrangig die Auswirkungen der Lärmbelastung durch den Straßenverkehr, den Hubschrauberlandeplatz, die benachbarten Gewerbebetriebe sowie das Freibad Gesundbrunnen untersucht. Schutzgut Tiere und Pflanzen/ Biotope: Die im Umweltbericht zum Bebauungsplan integrierte Artenschutz-Verträglichkeitsuntersuchung sowie den darin enthaltenen Formblättern zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (sap) benennen und bewerten unter anderem das Vorkommen von diversen europäischen Brutvögeln, Fledermäusen und Reptilien. Schutzgut Boden/Fläche: In den Umweltberichten wird ebenfalls die Versiegelung von natürlichen Bodenflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans untersucht. Schutzgut Wasser: Die Umweltberichte geben Aufschluss über die Auswirkungen der künftigen Bebauung im Plangebiet auf das Grundwasser sowie Maßnahmen zur Minderung dieser Auswirkungen. Schutzgut Klima: Die Umweltberichte zeigen außerdem auch die Auswirkungen der Bebauung bzw. Versiegelung des Bebauungsplangebiets auf und bewerten diese. Schutzgut Luft: Im Rahmen der lufthygienischen Untersuchung erfolgte ferner eine Ermittlung der Durchlüftung des Gebiets, der Hintergrundbelastung sowie des Feinstaubs durch den Straßenverkehr der umliegenden Straßen. Schutzgut Landschaft: Der Umweltbericht zum Bebauungsplan enthält weiterhin Informationen über die Freiflächen im geplanten Geltungsbereich des Bebauungsplans und deren Nutzung. Schutzgut Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter: Die Umweltberichte benennen und bewerten zudem die Lage das Bebauungsplangebiet im Bereich eines ausgewiesenen Kulturdenkmals. Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft Folgende Flächen oder Maßnahmen nach 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB sind vorgesehen: durch Festsetzungen im Geltungsbereich B : Pflege und Aufwertung einer 65 m langen Feldhecke im Gewann Hinter dem Fleischbeil Öffentliche Auslegung Die Entwürfe der Flächennutzungsplan-Fortschreibung und des Bebauungsplans mit den maßgebenden Unterlagen sowie wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen zu den oben genannte Themen liegen gemäß 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom bei der, Technisches Rathaus, Cäcilienstraße 49, Foyer im Erdgeschoss, während der Öffnungszeiten (montags bis mittwochs von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, donnerstags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr) öffentlich aus. Die Unterlagen können während des genannten Zeitraums auch im Internet unter abgerufen und zusätzlich im Bürgeramt Heilbronn-Neckargartach, Mittelstraße 3, Heilbronn, eingesehen Abgabe von Stellungnahmen Während des oben genannten Zeitraums können die Unterlagen von der Öffentlichkeit (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) eingesehen, mit Vertretern des Planungs- und Baurechtsamts erörtert sowie Äußerungen schriftlich, mündlich zur Niederschrift, per an bauleitplanung@heilbronn.de (mit der Bitte um vollständige Anschrift) oder über ein Online-Formular unter der oben genannten Internetadresse vorgebracht Aufgrund der aktuellen Corona-Situation bitten wir Sie folgendes zu beachten: Einsichtnahme im Technischen Rathaus, Cäcilienstraße 49: Für eine persönliche Beratung oder Erörterung bitten wir Sie möglichst vorher telefonisch einen Termin zu vereinbaren (Tel ). Einsichtnahme im Bürgeramt Heilbronn-Neckargartach: Eine Einsichtnahme im Bürgeramt Heilbronn-Neckargartach ist nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung (Tel ) möglich. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ergänzender Hinweis zum Flächennutzungsplan: Eine Vereinigung im Sinne des 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift (ggf. auch und Telefonnummer, sofern angegeben) und die vorgebrachten Informationen auf Grundlage von 4 Landesdatenschutzgesetz gespeichert Die vorgebrachten Informationen werden dem Gemeinderat anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt. Heilbronn, Bürgermeisteramt In Vertretung Hajek Bürgermeister Kartengrundlage: Vermessungs- und Katasteramt

11 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Mittwoch, 24. Februar 2021 Amtsblatt Heilbronn Nr. xx 4 Seite 11 Für die Aufnahme in die Klassen 5 der weiterführenden Schulen im Stadtkreis Heilbronn ist in diesem Jahr folgendes festgelegt: Anmeldung der Schülerinnen und Schüler bei den aufnehmenden Schulen von Montag, bis Donnerstag, Laut Aufnahmeverordnung des Kultusministeriums (s. Verordnung des KM über das Aufnahmeverfahren für die Realschulen und die Gymnasien der Normalform (Aufnahmeverordnung) vom (K.u.U. S. 1/ 2012); zuletzt geändert ) ist für die Anmeldung an einer Realschule/an einem Gymnasium folgendes zu beachten: a) Die Erziehungsberechtigten werden darauf aufmerksam gemacht, dass eine Anmeldung an der Realschule/ am Gymnasium erfolgversprechend ist, wenn die Leistungen in den einzelnen Fächern und den Fächerverbünden erwarten lassen, dass den Anforderungen der weiterführenden Schulart entsprochen wird. b) Als Orientierungshilfe dient, dass den Anforderungen der Realschule in der Regel entsprochen wird, wenn in der Halbjahresinformation der Klasse 4 in den Fächern Deutsch und Mathematik ein Durchschnitt von mindestens 3,0 erreicht wird. Für das Gymnasium gilt entsprechendes, sofern ein Durchschnitt von mindestens 2,5 erreicht wird. Anmeldung zur Aufnahme in Klasse 5 der weiterführenden Schulen für das Schuljahr 2021/2022 Eine Empfehlung für die Realschule beinhaltet auch die Empfehlung für die Gemeinschaftsschule und die Werkrealschule. Eine Empfehlung für das Gymnasium beinhaltet auch die Empfehlung für die Gemeinschaftsschule, die Realschule und die Werkrealschule. Aus der Anmeldung an einer bestimmten weiterführenden Schule kann kein Rechtsanspruch auf Aufnahme an dieser Schule abgeleitet werden, solange der Besuch einer anderen Schule desselben Schultyps möglich und dem Schüler zumutbar ist. Für die Anmeldung werden benötigt: Identitätsnachweis des Kindes (Kinderausweis, Geburtsurkunde) ggf. Sorgerechtsnachweis Bögen 3 und 4 der Grundschulempfehlung Bescheinigung zum Masernschutz Wir empfehlen die persönliche Anmeldung an der weiterführenden Schule, falls die Pandemiesituation dies zulässt. Bitte informieren Sie sich vor der Anmeldung auf der Homepage der weiterführenden Schule über ggf. andere Formen der Anmeldung. I. Gymnasien Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium Naturwissenschaftliches und sprachliches Profil (Englisch, Französisch, Russisch, Latein und Spanisch als AG) bilinguales Profil ab Klasse 5: hierfür ist die Vorlage der Halbjahresinformation aus Klasse 4 erforderlich freiwilliges Ganztagsangebot an 4 Tagen (kostenpflichtig) Kraichgauplatz 17, Heilbronn- Böckingen, 1. Stock, Zi. 114, Aufnahme jeweils von 8 Uhr bis 16 Uhr Justinus-Kerner-Gymnasium (naturwissenschaftliches Profil, neusprachliches Profil, Kunst-Profil) Max-von-Laue-Str. 1-3, Heilbronn-Sontheim, 1. Stock, Sekretariat Zi. 104, Aufnahme jeweils von 8 Uhr bis 17 Uhr Mönchsee-Gymnasium (naturwissenschaftliches Profil, neusprachliches Profil mit Spanisch, Musik-Profil) Freiwilliges Ganztagsangebot mit Mittagessen möglich (Mo, Di, Do) Karlstr. 44, Heilbronn, 2. Stock, Sekretariat Zi. 207, Aufnahme jeweils von 7 Uhr bis 16 Uhr Robert-Mayer-Gymnasium (naturwissenschaftliche Profile mit NwT und IMP, neusprachliches Profil mit Italienisch, G8+ - Klasse für besonders begabte und leistungsmotivierte Kinder / Hochbegabtenzug) Bismarckstr. 10, Heilbronn, 1. Stock, Zi. 103, Aufnahme jeweils von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 16 Uhr Theodor-Heuss-Gymnasium (neusprachliches Profil, altsprachliches Profil, naturwissenschaftliches Profil, Europäisches Gymnasium) Ganztagsangebote an fünf Tagen (freiwillig), an drei Tagen Mittagessen möglich Gymnasiumstr. 70, Heilbronn, 1. Stock, Sekretariat Zi. 252, Tel Aufnahme jeweils von 7:30 Uhr bis 17 Uhr II. Realschulen Dammrealschule Dammstraße 14, Heilbronn, Sekretariat in den Containern, Nr. 10 Tel Aufnahme durchgehend von 8 Uhr bis 16 Uhr Luise-Bronner-Realschule (Sportprofil) mit freiwilligem Ganztagesangebot (teilweise kostenpflichtig) Herbert-Hoover-Str. 1, Heilbronn, Sekretariat Zi. F3, Tel Aufnahme von 8 bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 16 Uhr Heinrich-von- Kleist-Realschule (bilingualer Zug, Sportprofil) Kastanienweg 17, Heilbronn Böckingen, 1. Stock, Sekretariat Zi. 108, Tel Aufnahme von 8 Uhr bis 12:50 Uhr und 14 Uhr bis 16 Uhr Helene-Lange-Realschule (MINT-Profil mit Schwerpunkt Informationstechnik, Profil-Bewegung und Gesundheit, Kulturaktive Schule) Weststraße 33, Heilbronn, 2.Stock, Zi. 206, Tel Aufnahme durchgehend von 8 Uhr bis 16 Uhr Corona bedingt wollen wir die Kontaktzeiten für Eltern so gering wie möglich halten, deshalb kommen Sie nicht gleich am Mittwochmorgen zur Anmeldung und bringen Sie die Anmeldeformulare ausgefüllt zur Anmeldung mit ( Mörike-Realschule mit freiwilligem Ganztagesangebot (teilweise kostenpflichtig) (Bläserklasse, bilinguale Zugschule, MINT-Profil) Max von Laue Str. 7 9, Heilbronn, Sekretariat Zi. 053, Tel Aufnahme durchgehend von 8 Uhr bis 16 Uhr III. Werkrealschulen Wilhelm-Hauff-Schule Charlottenstr. 62, Heilbronn, Tel Bitte informieren Sie sich über unsere Homepage über die Anmeldeformalitäten. Wartbergschule Stielerstraße 20, Heilbronn, Tel Aufnahme am Mittwoch, von 8 Uhr bis 13 Uhr Aufnahme am Donnerstag, von 8 bis 13 Uhr und von 15 Uhr bis Uhr IV. Gemeinschaftsschulen Elly-Heuss-Knapp-Gemeinschaftsschule Pfaffenhofener Straße 7-11, Heilbronn-Böckingen, Tel Aufnahme von 8 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr Fritz-Ulrich-Schule, Gemeinschaftsschule (Theaterprofil, naturwissenschaftliches Profil, neusprachliches Profil mit Französisch und Spanisch) Karlstr. 104, Heilbronn, Tel Mittwoch, von 8-12 und Uhr und Donnerstag, von 8-12 Uhr Die nachstehende Allgemeinverfügung wurde aufgrund ihrer besonderen Dringlichkeit am durch Bereitstellung auf der Internetseite der bekannt gemacht. Die Bekanntmachung wird hiermit gemäß 1 Abs. 3 der Bekanntmachungssatzung der wiederholt. Die erlässt gemäß 28 Abs. 1 S. 1 i.v.m. 28a Abs. 1, 2, 3 und 6 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), 1 Abs. 6a Verordnung des Sozialministeriums über die Zuständigkeiten nach dem IfSG (IfSGZustV), 20 Abs. 1 der Rechtsverordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (CoronaVO) und 35 S. 2 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG), jeweils in den zur Zeit geltenden Fassungen folgende Allgemeinverfügung: Über die Vorgaben der 3, 1f, 1i CoronaVO sowie der Corona-Verordnung Schule hinaus gelten im Bereich der Schulen und Kindertagesstätten und der Kindertagespflege im Stadtkreis Heilbronn folgende Vorgaben zum Tragen von Mund- Nasen-Bedeckungen: 1. Eine nicht medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung oder Mund-Nasen-Bedeckung höheren Standards ist zu tragen: Allgemeinverfügung der zur Eindämmung der weiteren Verbreitung des neuartigen Corona-Virus (SARS-CoV-2) an Schulen und Kindertagesstätten a) von den Schülerinnen und Schülern in den Grundschulen in öffentlicher und freier Trägerschaft auf den Begegnungsflächen (wie Schulhof, Flure, Toiletten) und bei den außerunterrichtlichen Betreuungsangeboten (Ganztagsbetreuung, verlässliche Grundschule etc.), b) während des Aufenthalts im Umkreis von 50 Metern um Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten im öffentlichen Raum montags bis freitags im Zeitraum von 7:00 bis 9:00 Uhr und 12:00 bis 17:00 Uhr. 2. In den Schulen einschließlich der Grundschulen in öffentlicher und freier Trägerschaft sowie in den Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege ist vom pädagogischen Personal und den sonstigen Beschäftigten eine medizinische Maske (vorzugsweise zertifiziert nach DIN EN 14683: ) oder ein Atemschutz ohne Ausatemventil zu tragen, welcher die Anforderungen der Standards FFP2 (DIN EN 149:2001), KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt. 3. In den Kindertagesstätten und der Kindertagespflege ist bei der Essensausgabe und der hygienischen Versorgung der Kinder (z.b. Wickeln, Toilettengänge) vom Personal ein Atemschutz ohne Ausatemventil zu tragen, der die Anforderungen der Standards FFP2, KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt. 4. Eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht nicht: a) für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr (Hinweis: Für die in Kindertagesstätten bzw. der Kindertagespflege betreuten Kinder besteht während der Kindertagesbetreuung unabhängig von dieser Ausnahme bereits keine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und zwar auch dann nicht, wenn sie das sechste Lebensjahr vollendet haben), b) für Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aus gesundheitlichen oder sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Die Glaubhaftmachung gesundheitlicher Gründe hat in der Regel durch eine ärztliche Bescheinigung zu erfolgen, c) beim Konsum von Lebensmitteln unter ständiger Wahrung des Mindestabstands von 1,5 m, d) wenn ein anderweitiger mindestens gleichwertiger Schutz für andere Personen gegeben ist, e) von den Schülerinnen und Schülern in den Grundschulen in den Pausenzeiten außerhalb der Gebäude, solange der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird. 5. Die Allgemeinverfügung der zur zur Eindämmung der weiteren Verbreitung des neuartigen Corona-Virus (SARS-CoV-2) an Schulen und Kindertagesstätten vom wird aufgehoben. 6. Diese Allgemeinverfügung ist am auf der Internetseite der unter bereitgestellt worden. Sie gilt am folgenden Tag als bekanntgegeben und erhält zeitgleich ihre Wirksamkeit. Diese Allgemeinverfügung wird unwirksam, sobald der 7-Tages-Inzidenzwert von 35 Neuinfektionen pro Einwohner an 5 aufeinander folgenden Tagen bezogen auf den Stadtkreis Heilbronn unterschritten wird (auflösende Bedingung). Sofortige Vollziehbarkeit Die Allgemeinverfügung ist kraft Gesetzes sofort vollziehbar nach 28 Abs. 3 i. V. m. 16 Abs. 8 IfSG. Ein Widerspruch hat somit keine aufschiebende Wirkung. Bekanntmachungshinweis Die Allgemeinverfügung gilt nach 41 Abs. 4 S. 2 Landesverwaltungsverfahrensgesetz in Verbindung mit Ziffer 11 dieser Allgemeinverfügung an dem Tag als bekannt gegeben, der auf die Bereitstellung auf der Internetseite der unter folgt. Die Veröffentlichung durch Bereitstellung im Internet erfolgt auf der Grundlage von 1 Abs. 2 der Bekanntmachungssatzung der. Der vollständige Text der Allgemeinverfügung mit Begründung kann im Ordnungsamt der, Weststraße 53, Zimmer 506, zu den üblichen Öffnungszeiten und nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen Ferner kann die vollständige Allgemeinverfügung auch auf der Homepage der Stadt Heilbronn abgerufen Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der mit Sitz in Heilbronn erhoben Hinweise Das Verwaltungsgericht Stuttgart kann gemäß 80 Abs. 5 VwGO auf Antrag die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage ganz oder teilweise wiederherstellen. Bei den Regelungen dieser Allgemeinverfügung handelt es sich um vollziehbare Anordnungen nach 28 Abs. 1 Satz 1 bzw. Satz 2 IfSG. Gemäß 73 Abs. 1a Nr. 6 handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer vollziehbaren Anordnung nach 28 Abs. 1 Satz 1 oder Satz 2 zuwiderhandelt. Aufgrund der aktuellen dynamischen Lage können jederzeit weitere Maßnahmen nach 28 IfSG in Form von Einzel- und Allgemeinverfügungen angeordnet Heilbronn, Bürgermeisteramt Harry Mergel Oberbürgermeister

12 Seite 12 Amtsblatt Heilbronn Nr. 4 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Mittwoch, 24. Februar 2021 Bekanntmachung der - Satzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes Bereich Christophstraße/ Ellwanger Straße Aufgrund des 142 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 3634), geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1728), und des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom (GBl. S. 581), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GBl. S. 37), hat der Gemeinderat der am folgende Satzung beschlossen: 1 Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes In Heilbronn wird der im Lageplan vom abgegrenzte Bereich Christophstraße/ Ellwanger Straße förmlich als Sanierungsgebiet festgesetzt. Das Sanierungsgebiet umfasst die Flurstücke 2466/4, 2466/6, 2467, 2468, 2471/3, 2472, 2473/1, 2473/2, 2475/1, 2475/2, 2476/2, 2476/3, 2476/4, 2477, 2477/1, 2477/4, 2500 (Ellwanger Straße), 2500/1 teilw. (Hans-Seyfer-Straße), 2500/2, 2501, 2501/1, 2501/2, 2501/3, 2502, 2503 (Christophstraße), 2504 (Christophplatz), 2505, 2505/1, 2505/2, 2505/3, 2506, 2506/1, 2506/2, 2506/3, 2506/ 4, 2507 (Christophplatz), 2507/1, 2507/2, 2508 (Goppeltstraße), 2508/ 1, 2508/2, 2508/3, 2508/4, 2508/5, 2509 (Christophstraße), 2510, 2510/ 1, 2510/2, 2511, 2511/1, 2511/2, 2511/3, 2512, 2512/1, 2512/2, 2513, 2513/1, 2513/2, 2514, 2514/1, 2514/ 2, 2515, 2515/1, 2515/2, 2516, 2516/ 1, 2516/2, 2517, 2517/1, 2517/2, 2518 teilw. (Christophstraße), 2519/1 (Goppeltstraße), 2519/2, 2519/3, 2521 (Bauleuteweg), 2521/1, 2521/2, 2521/3, 2521/4, 2521/5, 2521/6, 2521/7, 2521/8, 2521/9, 2521/10, 2521/11, 2521/12, 2521/13, 2521/14, 2521/15, 2521/16, 2522, 2522/1, 2522/2, 2522/3, 2522/4, 2522/5, 2522/6, 2522/7, 2522/8 und 2561 teilw. 2 Vereinfachtes Verfahren Die Sanierung wird im vereinfachten Verfahren nach 142 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Die Anwendung des 144 Abs. 2 BauGB ist ausgeschlossen. Die Anwendung der a BauGB ist im vereinfachten Verfahren ausgeschlossen. 3 Inkrafttreten Die Satzung tritt gemäß 143 Abs. 1 BauGB am Tag ihrer Bekanntmachung in der Stadtzeitung in Kraft. Die Satzung liegt bei der, Planungs- und Baurechtsamt, Cäcilienstraße 45, 1. Obergeschoss, Zimmer C 1.49, zu jedermanns Einsicht bereit und kann dort während der Dienststunden eingesehen Wir bitten um Ihr Verständnis, dass während der aktuellen Schließung der Verwaltungsgebäude aufgrund der Corona-Situation eine Einsichtnahme in die Satzung nur nach vorheriger telefonischer Absprache möglich ist (Tel ). Hinweise: I. Eine Satzung, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO zustande gekommen ist, gilt ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht wenn 1. die Vorschrift über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 2. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 dieses Hinweises geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 dieses Hinweises genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen ( 4 Abs. 4 der GemO). II. Bei der Aufstellung dieser Satzung werden unbeachtlich 1. eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie 2. nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind ( 215 Abs. 1 BauGB). Heilbronn, Bürgermeisteramt In Vertretung Hajek, Bürgermeister Kartengrundlage: Vermessungs- und Katasteramt Bekanntmachung des Theater Heilbronn Jahresabschluss 2019 In seiner Sitzung vom 21. Dezember 2020 hat der Gemeinderat den Jahresabschluss für 2019 des Eigenbetriebs Theater Heilbronn festgestellt und die Betriebsleitung entlastet: 1. Aufgrund von 16 Abs. 3 EigBG wird der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2019 wie folgt festgestellt: 1.1 Bilanzsumme ,91 EUR davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen ,71 EUR - das Umlaufvermögen ,25 EUR - die Rechnungsabgrenzungsposten (nachrichtlich) ,96 EUR davon entfallen auf der Passivseite auf - das Eigenkapital ,22 EUR - die empfangenen Ertragszuschüsse ,98 EUR - die Rückstellungen ,22 EUR - die Verbindlichkeiten ,49 EUR - die Rechnungsabgrenzungsposten (nachrichtlich) ,00 EUR 1.2 Jahresverlust ,87 EUR Summe der Erträge ,52 EUR Summe der Aufwendungen ,39 EUR 2. Der Verlust für das Jahr 2019 beträgt ,87 EUR. Die Deckung erfolgt durch die Entnahmen aus der Kapitalrücklage in gleicher Höhe. Aus der Budgetabrechnung für das Jahr 2019 ergibt sich eine Budgetunterschreitung in Höhe von EUR. Zusammen mit dem Vortrag aus dem Jahr 2018 werden in der Rücklage nunmehr EUR ausgewiesen, die auf neue Rechnung in das Jahr 2020 übertragen 3. Der Betriebsleitung des Theaters Heilbronn wird für das Wirtschaftsjahr 2019 gemäß 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt. Das Rechnungsprüfungsamt stellte bei der Prüfung unter anderem fest: Zusammenfassend wird festgestellt, dass insgesamt gesehen Wirtschafts-, Kassen- und Rechnungsführung und Vermögensverwaltung den zu beachtenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Beschlüssen, Verträgen und Dienstanweisungen entsprechen. Der Jahresabschluss mit Lagebericht kann vom eingesehen Zur Einsicht bitten wir aufgrund der Pandemie um Kontaktaufnahme per Mail unter: kerstin.klier@heilbronn.de. Für Herrn Michael James Mc Lean, zuletzt wohnhaft: Zwirnereistraße 12, Heilbronn, wurde eine Entscheidung (Az.: 33.III/ fü vom ) durch das Bürgeramt, Führerscheinstelle, der getroffen. Da der derzeitige Aufenthaltsort des Obengenannten nicht bekannt ist, erfolgt hiermit die öffentliche Zustellung nach 11 Landesverwaltungszustellungsgesetz. Der Bescheid kann innerhalb von Öffentliche Zustellung zwei Wochen, vom Tage der Bekanntmachung an, bei der Stadt Heilbronn, Bürgeramt, Führerscheinstelle, Lohtorstraße 22, Heilbronn während der Dienstzeiten eingesehen Mit der Zustellung werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Bürgeramt -Führerscheinstelle- vergaben DER STADT Der vollständige Wortlaut der Bekanntmachung ist einsehbar unter: Die Vergabeunterlagen können dort kostenfrei eingesehen und digital heruntergeladen Direktzugriff ist möglich über (hier die ELVIS-ID einsetzen) Angebote müssen elektronisch über die genannte ELVIS-ID eingereicht Angebote in Papierform sind nicht zugelassen. Die Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen, Bieter und Bewerber sind zur Eröffnung nicht zugelassen. An die Rechtsform der Bieter werden keine besonderen Anforderungen gestellt. Eine im Auftragsfall zu bildende Arbeitsgemeinschaft hat ein bevollmächtigtes geschäftsführendes Mitglied zu bestellen. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch. Evtl. geforderte Sicherheitsleistungen und Nachweise für die Eignung der Bieter ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen. Die Rechts- und Fachaufsicht wird vom Regierungspräsidium Stuttgart, Ruppmannstr. 21, Stuttgart ausgeübt. Ausschreibende Stelle/ Rückfragen inhaltlicher Art nur über die genannte ELVIS-ID.: Art und Umfang sowie Ort der Leistung Ausführungszeitraum Eröffnungstermin Ablauf der Zuschlagsund Bindefrist/Entgelt/ Art der Ausschreibung/ Teilnahmewettbewerb, Hochbauamt Subreport ELVIS Nr.: E Technisches Berufsschulzentrum Alu-Glas-Fassade nach Bauzeitenplan , 10:00 Uhr Bauauftrag nach VOB, Hochbauamt Subreport ELVIS Nr.: E Gerhart Hauptmann Schule Lieferung von losem Klassenzimmermobiliar Musterklassenzimmer KW 20/ Hauptauftrag voraussichtlich KW 50-51/ , 10:15 Uhr Lieferleistung nach UVgO, Hochbauamt Subreport ELVIS Nr.: E Kindertagesstätte Bernhäusle Schreinerarbeiten: Innwand- und Deckenverkleidung, Türen, Einbauschränke, Küchen KW 22/ KW 33/ , 09:30 Uhr Bauauftrag nach VOB, Hochbauamt Subreport ELVIS Nr.: E Technisches Berufsschulzentrum Klinkerfassade nach Bauzeitenplan , 09:45 Uhr Bauauftrag nach VOB, Hochbauamt Subreport ELVIS Nr.: E Technisches Berufsschulzentrum Gerüstbauarbeiten nach Bauzeitenplan , 09:45 Uhr Bauauftrag nach VOB

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