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1 Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.v. TVT Merkblatt zur tierschutzgerechten Haltung von Versuchstieren Schwein Merkblatt Nr. 30 Dieses Merkblatt gliedert sich in zwei Teile. Der Teil A enthält Übersichten, in denen Leitlinien bzw. Empfehlungen wiedergegeben werden, die aus verschiedenen Quellen mit mehr oder weniger offiziellem Charakter stammen (Quellenangaben am Schluß). Im Teil B sind ergänzende Empfehlungen der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT) zusammengestellt. Teil A Übersichten zu den Haltungsstandards und Haltungsrichtwerten entsprechend den zur Zeit geltenden Empfehlungen. Übersicht 1. Allgemeine Richtwerte für den Platzbedarf von Schweinen in Käfigen 1) Haltungsart Gewichtsklasse Grundfläche in m 2 /Tier (kg KGW) Quelle2):EÜ GV/GMW Einzelhaltung Hausschweine < 15 0, < 25 0,55 0, ,80 0,45 Minischweine < 25 0,55 0, ,80 0,80 Gruppenhaltung 5-15 wie bei 0,079-0, Einzel- 0,175-0, haltung 0,263-0,385 1) Käfighaltung nur für Tiere bis 40 kg KGW empfohlen

2 Seite 2 Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz Haltung von Versuchstieren: Schwein Käfighöhe: 1,5-fache der Widerristhöhe bzw cm je nach Gewichtsklasse, bei Minischweinen cm Freßstellenbreite: bei Gruppenhaltung cm/tier je nach Gewichtsklasse 2) Die Bedeutung der Abkürzungen ist bei den Quellen auf Seite 2 angegeben. Übersicht 2. Richtwerte für den Platzbedarf von Schweinen in Boxen1) Haltungsart Gewichtsklasse Grundfläche in m2/tier (kg KGW) EÜ GV/GMW SHV Einzelhaltung < > Gruppenhaltung < 30 0,2 0,175 0,2-0, < 50 0,3 0,3 0,372) ,8 0,8 0,452) > 100 1,2-2,5 1,2 1,332) 1) Freßstellenbreite je nach Gewichtsklasse cm/tier; Höhe der Boxenwand je nach Gewichtsklasse cm; Länge der Boxen je nach Gewichtsklasse 1,6-2,5 m. 2) Sind Liege- und Kotfläche nicht getrennt, ist die aufgegebene Liegefläche um 20 % zu erhöhen Übersicht 3. Richtwerte für den Personalbedarf (Tiere/Pfleger)1) [Quelle: GV] Haltungsart Minipig Hausschwein Vorratshaltung: Käfig 25 (40) - Boxen 30 (45) 25 (40) Haltung im Experiment: Käfig 14 (22) - Boxen 14 (21) 10 (16) 1) Tiere pro angestelltem Pfleger, in Klammern pro Pfleger im Dienst Quellen: 1. EÜ: Europäisches Übereinkommen zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Wirbeltiere,

3 Haltung von Versuchstieren: Schwein Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz Seite 3 2. GMW: Merkenschlager, M. und W. Wilk: Gutachten über tierschutzgerechte Haltung von Versuchstieren. Schriftenreihe Versuchstierkunde Nr. 6, Paul Parey, Berlin, Hamburg, GV: Veröffentlichungen der Gesellschaft für Versuchstierkunde Nr. 1: Planung, Struktur und Errichtung von Versuchstierbereichen tierexperimentell tätiger Institutionen, 2. engl. ed., Biberach, SHV: Verordnung zum Schutz von Schweinen bei Stallhaltung (Schweinehaltungsverordnung) vom 30. Mai 1988, Bundesrepublik Deutschland. Übersicht 4. Richtwerte für Umweltfaktoren in Tierhaltungsräumen Merkmal Quelle 1) EÜ GV/GMW SHV Luftwechsel/h siehe 4) Ventilation (m/sec., zugfrei) Zugluft 0,3 3) siehe 4) vermeiden rel. Luftfeuchte (%) 55 ± ± 15 siehe 4) Raumtemperatur (RT in C) 2) Alter 10 Tage 30 KGW 10 kg mit Einstreu siehe 4) 16 ohne " siehe 4) 20 KGW kg mit Einstreu siehe 4) 14 ohne " siehe 4) 18 KGW > 20 kg mit Einstreu siehe 4 18 (15-21) 12 ohne " siehe 4) 18 (15-21) 16 adulte Tiere mit Einstreu (15-21) ohne " (15-21) Lichtdauer/Tag (Std) siehe 4) - 8 5) Lichtintensität (Lux) siehe 4) - 50 Gasgehalt (ppm): CO NH 3-20 H 2 S - 5 Lärm [db(a)] siehe 4) 50 - Staubgehalt - - siehe 4) 1) Die Bedeutung der Abkürzungen ist bei den Quellen auf Seite 2 angegeben. 2) Fußboden muß ausreichend wärmegedämmt sein, so daß keine für die Gesundheit nachteilige Wärmeableitung stattfindet. Die Temperaturangaben in der SHV gelten für den Liegebereich.

4 Seite 4 Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz Haltung von Versuchstieren: Schwein 3) in heißer Jahreszeit bis 1,5 m/sec. 4) In einem Bereich gehalten, der den physiologischen Bedürfnissen entspricht oder die Gesundheit der Schweine nicht nachteilig beeinflußt. 5) Übrige Zeit so viel Licht, wie die Schweine zur Orientierung brauchen, außerdem dem Tagesrhythmus angeglichen. Teil B Ergänzende Empfehlungen der TVT zur tierschutzgerechen Haltung Die Haltung sollte auch im Interesse einwandfreier Versuchsergebnisse artgemäß sein. Allgemeine Hinweise Möglichst gleiche Haltungsbedingungen in allen Haltungsbereichen (Zucht, Experiment, Vorratshaltung) zur Verkürzung der Eingewöhnungszeit und Vermeidung von Umstellungsproblemen (Streß). Bewegung/Sozialisation Keine Anbindung oder sonstige Einengung, da die freie Lokomotion nicht nur für die Entwicklung bzw. Erhaltung von Skelett und Muskulatur wichtig ist, sondern auch einen allgemein positiven physiologischen, gesundheitsfördernden Effekt ausübt. Grundsätzliche Gruppenhaltung (soziallebende Tiere): Insbesondere während der Aufzucht (Ontogenese evtl. Verhaltensabweichungen); Gruppengrößen von bis zu 10 Tieren mit möglichst einheitlichen Gewichten; Änderung der Gruppenzusammensetzung (Zusetzen "fremder" Tiere oder längere Trennung einzelner Tiere) vermeiden (Störung der sozialen Hierarchie Streß). Einzelhaltung: Nur wenn unbedingt erforderlich, z.b. bei Quarantäne oder Versuchszeit (Soziale Deprivation Streß). Käfig bzw. Flatdeckhaltung: Nur bis max. 35 kg KGW, möglichst kurzfristig und nur, wenn unbedingt erforderlich (z.b. Versuchszweck, spezielle Messungen, Intensivüberwachung). Unterbringung Die Ansprüche der Schweine an ihre Haltung sind entsprechend der für sie unterschiedlichen Ranghöhen der Einflußgrößen zu beachten: für das Liegen: 1. Rang: Bodenart in Verbindung zur Raumtemperatur (s. Bodenart) 2. Rang: Reizangebot 3. Rang: Flächengröße, dabei muß Minimum erfüllt sein (s. Übersichten 1 und 2), unabdingbare Trennungsmöglichkeit des Liegeplatzes vom Kotbereich, weiterhin trocken und geschützt, gleichzeitige Liegemöglichkeit für alle Tiere in einer Bucht in gestreckter Seitenlage; für die Aktivität:

5 Haltung von Versuchstieren: Schwein Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz Seite 5 1. Rang: Reizangebot 2. Rang: Bodenart 3. Rang: Flächengröße (von größerer Bedeutung als für das Liegen, Raumtemperatur dagegen nachrangig.) Reizangebot: Bodenart: Bodenoberfläche: Beschäftigungsmöglichkeiten sind notwendig für das stark ausgeprägte Explorationsverhalten: Stroh oder Heu am besten geeignet, wenn hygienisch möglich; sonst anderes "Spielzeug", das für die Funktion der Rüsselscheibe (Tasten, Wühlen, Schaufeln) und des Maules geeignet ist. Erfüllung des Liegekomforts (Bodenart - Raumtemperatur, s.o.): - bei mittlerer RT planbefestigter, wärmegedämmter Boden möglichst mit Einstreu (evtl. Teilspaltenboden), - in nicht klimatisierten Räumen bei höherer RT planbefestigter Boden oder Teilspaltenboden mit Kühlmöglichkeit oder perforiert, - hygienische Bedingung: trocken und kotfrei, evtl. Kotdurchtritt. - trittfest, Gewährleistung des Klauenabriebes, verletzungssicher; - perforierte Böden: Drahtboden ungeeignet; Metallböden nur für den Aktivitätsbereich geeignet; Betonspaltenböden geeignet, aber auf Verarbeitung und Spaltenbreite achten; Plastikböden am besten als plastikummantelter Streckmetallrost. Gasgehalt (ppm): CO , NH 3 10, H 2 S 5. Beleuchtung Entsprechend der artgerechten Biorhythmik der Schweine (endogener biphasischer Aktivitätsrhythmus vom Alternanstyp mit dem Hauptzeitgeber Licht). Während der Hauptaktivitätszeiten (ca Uhr und Uhr) Licht in einer Stärke von mindestens 50 Lux. Fütterung Abgesehen von anderen Fütterungsarten müssen alle Tiere einer Bucht gleichzeitig fressen können, evtl. Trogunterteilung. Soll die Futteraufnahme kontrolliert werden, sind abgetrennte, schließbare Einzelfreßstände notwendig.

6 Seite 6 Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz Haltung von Versuchstieren: Schwein Literatur zu den ergänzenden Empfehlungen: Marx, D. (1990). Erfahrungen mit dem neuen Tierschutzgesetz - Stellungnahme zur Verordnung zum Schutz von Schweinen bei Stallhaltung. Tierärztl. Umschau, 45, Weitere Literaturangaben können der Publikationsliste über Untersuchungen an Schweinen des Lehrstuhls für Anatomie und Physiologie der Haustiere mit Tierklinik an der Universität Hohenheim, Postfach , Stuttgart, entnommen werden. Zu diesem Merkblatt Dieses Merkblatt wurde erarbeitet von den Arbeitskreisen 1 (Nutztierhaltung) und 4 (Tierversuche) der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.v. (Stand: Juni 1993). Werden Sie Mitglied in der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.v. Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz wurde im Jahre 1985 gegründet, um der Schutzbedürftigkeit des Tieres in allen Bereichen und Belangen Rechnung zu tragen. Gerade der Tierarzt mit seinem besonderen Sachverstand und seiner Tierbezogenheit ist gefordert, wenn es gilt, Tierschutzaufgaben kompetent wahrzunehmen. Dieses geschieht in Arbeitskreisen der TVT, die zu speziellen Fragenkomplexen Stellung nehmen. Jede Tierärztin und jeder Tierarzt sowie alle immatrikulierten Studenten der Veterinärmedizin können Mitglied werden. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 80,00 DM jährlich. Insbesondere für Studenten kann auf Antrag Ermäßigung gewährt werden. Durch Ihren Beitritt stärken Sie die Arbeit der TVT und damit das Ansehen der Tierärzte als Tierschützer. Unser Leitspruch lautet: Im Zweifel für das Tier. Weitere Informationen und ein Beitrittsformular erhalten Sie bei der Geschäftsstelle der TVT e. V. Bramscher Allee Bramsche Tel.: ( ) , Fax: ( ) , tvt@pahlitzsch.de Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.v. TVT, Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechts ist ohne Zustimmung der TVT unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen sowie die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

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