10 Förderung der deutschen Partnerschulen im Ausland muss refor- Kat. B miert werden (Kapitel 0504, Titelgruppe 02 und weitere Titel)

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1 47 10 Förderung der deutschen Partnerschulen im Ausland muss refor- Kat. B miert werden (Kapitel 0504, Titelgruppe 02 und weitere Titel) 10.0 Das Auswärtige Amt fördert in der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik ein Netz deutscher Partnerschulen im Ausland. Es erhöhte die Zahl der geförderten Schulen seit dem Jahr 2008 von 557 auf über Die jährlichen Ausgaben des Auswärtigen Amtes stiegen in den letzten fünf Jahren von 173 Mio. Euro auf 255 Mio. Euro. Über dem Ausbau des Netzes vernachlässigte das Auswärtige Amt notwendige Reformen. Der Bundesrechnungshof beanstandet seit dem Jahr 2007 das Verfahren zur Förderung der Schulen. Es führt zu unnötigen Ausgaben, weil Eigenmittel der Schulen weitgehend unberücksichtigt bleiben. Darüber hinaus ist die Bezahlung der aus Deutschland vermittelten Lehrkräfte rechtsfehlerhaft und unnötig aufwendig Ausbau des Partnerschulnetzes Das Auswärtige Amt fördert als einen der Schwerpunkte seiner Auswärtigen Kulturund Bildungspolitik (s. Bemerkung Nr. 9) weltweit ein Netz von über Partnerschulen im Ausland. Es besteht aus 140 Deutschen Auslandsschulen sowie 870 Sprachdiplomschulen, die im Auftrag des Auswärtigen Amtes von der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen im Bundesverwaltungsamt (Zentralstelle) betreut werden. 500 weitere Schulen fördert das Auswärtige Amt über das Goethe-Institut. Die Schulen lehren die deutsche Sprache und sollen darüber hinaus eine besondere Bindung und ein nachhaltiges Interesse an Deutschland vermitteln. Ursprünglich wollte das Auswärtige Amt die Zahl der geförderten Schulen von 557 auf erweitern. Zu diesem Zweck rief es die Partnerschulinitiative ins Leben. Der Deutsche Bundestag bewilligte für das Haushaltsjahr 2008 zusätzlich 37 Mio. Euro und für die Folgejahre je 46 Mio. Euro (ohne Mittel für Baumaßnahmen).

2 48 Die Haushaltsmittel reichten für Partnerschulen nicht aus. Die Ausgaben des Auswärtigen Amtes stiegen von 173 Mio. Euro im Jahr 2007 um 82 Mio. Euro auf 255 Mio. Euro im Jahr Das Auswärtige Amt kürzte im Jahr 2010 die Zahlungen für die Deutschen Auslandsschulen, die es wegen ihrer besonderen Leistungen und den in Deutschland anerkannten Schulabschlüssen bevorzugt fördert. Trotzdem überschritt es den zur Verfügung stehenden Haushaltsansatz und nahm überplanmäßig Mittel in Anspruch. Im Jahr 2011 musste es außerdem seine Ermächtigungen zu Verpflichtungen für Ausgaben in künftigen Haushaltsjahren (Verpflichtungsermächtigungen) überplanmäßig um 61 Mio. Euro aufstocken. Schulbeihilfe Das Auswärtige Amt zahlt Deutschen Auslandsschulen finanzielle Zuschüsse zu Personal- und Betriebskosten (finanzielle Förderung, sog. Schulbeihilfe). Die Zentralstelle errechnet die Höhe der finanziellen Förderung anhand fiktiver Einnahmen und Ausgaben der Schulen nach einem komplizierten Rechenmodell. Eigen- und Drittmittel, über die die Schulen insbesondere durch Einnahmen von Schulgeld und Spenden verfügen, berücksichtigt sie nicht oder nicht hinreichend. Prüfungen durch den Bundesrechnungshof ergaben, dass das Auswärtige Amt in mehreren Fällen Schulen gefördert hat, deren Haushalte ausgeglichen waren oder die auch mit deutlich geringeren Zuwendungen ausgekommen wären. Im Haushaltsjahr 2012 sind für Schulbeihilfen 42 Mio. Euro veranschlagt. Zahlreiche Deutsche Auslandsschulen verlangen ein wesentlich geringeres Schulgeld als vergleichbare Schulen, die vor Ort durch andere Staaten gefördert werden. Bei der Förderung ist der im Zuwendungsrecht verankerte Subsidiaritätsgrundsatz zu beachten. Danach dürfen Zuwendungen nur gewährt werden, wenn sie zur Erfüllung der Aufgaben notwendig sind und ohne die Zuwendung das erhebliche Bundesinteresse nicht oder nicht im notwendigen Umfang erfüllt werden kann. Demzufolge sind Zuwendungen eingeschränkt oder ausgeschlossen, soweit der Zuwendungsempfänger selbst in der Lage ist, die notwendigen Ausgaben teilweise oder vollständig zu finanzieren.

3 49 Einsatz deutscher Lehrkräfte Das Auswärtige Amt trägt für die Deutschen Auslandsschulen sowie einen Teil der Sprachdiplomschulen die Personalausgaben für deutsche Lehrkräfte (personelle Förderung). Die Länder stellen die Lehrkräfte befristet vom inländischen Schuldienst frei. Das Auswärtige Amt vermittelt diese im Einvernehmen mit der Kultusministerkonferenz und mit Hilfe der Zentralstelle an die Partnerschulen im Ausland. Zu Beginn des Jahres 2012 waren rund solche Lehrkräfte im Ausland tätig. Für die personelle Förderung im Jahr 2012 veranschlagte das Auswärtige Amt 162 Mio. Euro. Die Zentralstelle zahlt jeder deutschen Lehrkraft, die an einer Auslandsschule unterrichtet, die deutsche Grundbesoldung sowie einen steuerfreien Auslandszuschlag in Form von Zuwendungen nach der Bundeshaushaltsordnung. Hinzu kommen bis zu 15 verschiedene einmalige oder laufende Sonderzuwendungen, darunter Mietzuschüsse, Umzugskosten, Reisekosten für Heimatreisen oder Kindergarten- und Schulgeld. Für die Berechnung und Zahlung dieser Leistungen beschäftigt die Zentralstelle 17 Personen. Wenn deutsche Lehrkräfte mit Unterstützung des Auswärtigen Amtes an Schulen der Europäischen Union unterrichten, erstattet die Zentralstelle den Ländern die Personalkosten in einem vereinfachten Verfahren. In diesem Falle zahlen die Länder die Bezüge fort Finanzbedarf besser planen Der Bundesrechnungshof hat beanstandet, dass das Auswärtige Amt bei seiner Partnerschulinitiative viel mehr neue Schulen in die Förderung aufgenommen hat, als es angekündigt hatte und aus den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln finanzieren konnte. Deshalb musste es zusätzliche Mittel in Anspruch nehmen und die Zuschüsse für die etablierten Deutschen Auslandsschulen kürzen. Der Bundesrechnungshof hat das Auswärtige Amt aufgefordert, den mittel- und langfristigen Finanzbedarf des in den letzten Jahren erheblich ausgedehnten Partnerschulnetzes zu ermitteln und ordnungsgemäß zu veranschlagen. Vor allem sollte es den Deutschen Bundestag über den tatsächlichen Finanzbedarf informieren und be-

4 50 darfs- gerechte Verpflichtungsermächtigungen festlegen. Denn die Ausgaben für das Partnerschulnetz werden voraussichtlich weiter steigen, weil die neu hinzugekommenen Schulen noch im Aufbau begriffen sind. Schulbeihilfen auf das notwendige Maß reduzieren Der Bundesrechnungshof hat kritisiert, dass Eigen- und Drittmittel der geförderten Schulen nicht oder nicht hinreichend berücksichtigt werden. Die Berechnung der Schulbeihilfe beruht auf theoretischen Annahmen und ist unnötig kompliziert. Dadurch werden auch Schulen unterstützt, die hierauf finanziell nicht angewiesen sind. Der Bundesrechnungshof hat deshalb empfohlen, die Schulbeihilfe künftig auf der Grundlage der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben der Schulen zu bemessen. Der Bundesrechnungshof hat darüber hinaus auf die für eine Reihe von Schulen bestehende Möglichkeit hingewiesen, ihre Einnahmen durch eine moderate Erhöhung ihres Schulgeldes zu steigern und den Bund hierdurch zu entlasten. Bezahlung der Lehrkräfte vereinfachen Das Zuwendungsverfahren nach der Bundeshaushaltsordnung ist nicht das richtige Instrument für die personelle Förderung von über Lehrkräften. Die zuwendungsrechtlichen Regelungen sind auf diese nicht anwendbar. Insbesondere handelt es sich hier nicht um freiwillige Leistungen des Bundes, sondern um besoldungsbzw. vertragstypisch ausgestaltete Zahlungen, auf welche die Lehrkräfte einen Anspruch haben. Der Bundesrechnungshof hat angeregt, dass stattdessen die Länder den von ihnen freigestellten Lehrkräften ihre Inlandsbezüge fortzahlen und sich die Personalkosten vom Auswärtigen Amt bzw. durch die Zentralstelle für die Dauer der Abordnung in den Auslandsschuldienst erstatten lassen. Dies entspricht dem erprobten und wesentlich einfacheren Verfahren bei den deutschen Lehrkräften, die an Schulen der Europäischen Union vermittelt sind. Außerdem sind die zahlreichen Sonderzuwendungen an die Lehrkräfte viel zu verwaltungsaufwendig. Der Bundesrechnungshof hat empfohlen, diese so weit wie möglich zusammenzufassen und in geeigneten Fällen zu pauschalieren.

5 51 Beide Maßnahmen führen zu einer wesentlichen Verwaltungsvereinfachung bei der Zentralstelle und damit zu mehr Wirtschaftlichkeit Das Auswärtige Amt hat der Feststellung, dass die Ausweitung des weltweiten Schulnetzes zu einem dauerhaft steigenden Finanzbedarf geführt hat, nicht widersprochen. Die Planungen für die Partnerschulinitiative hätten eine Zahl von mindestens Schulen vorgesehen. Die Erweiterung des Netzes sei daher zahlenmäßig nicht begrenzt gewesen. Das Auswärtige Amt hat jedoch zugesichert, nunmehr für eine Konsolidierung des Netzes und eine angemessene Finanzausstattung zu sorgen. Hierauf werde es bei der Aufstellung der kommenden Haushalte und der mittelfristigen Finanzplanung besonderes Augenmerk legen. Das Auswärtige Amt hat darüber hinaus die vom Bundesrechnungshof aufgezeigten Schwächen des Berechnungsmodells der Schulbeihilfe zugestanden. Es hat hier einen Reformbedarf gesehen, jedoch keine konkreten Schritte zur Umsetzung unternommen. Hinsichtlich der Anhebung des Schulgeldes hat das Auswärtige Amt die Ansicht vertreten, dass dies bei einigen Schulen einen deutlichen Einbruch bei den Schülerzahlen und damit auch der Einnahmen zur Folge hätte. Es sei zudem der Anspruch der Partnerschulen, deutsche Bildung, Sprache und Kultur allen Bevölkerungsschichten zu vermitteln. Dieses Ziel mache es erforderlich, die Höhe des Schulgeldes zu begrenzen. Mit der bisherigen Berechnung der Schulbeihilfe unterstütze das Auswärtige Amt diese Zielsetzung. Das Auswärtige Amt hat die zuwendungsrechtlichen Probleme und den teilweise hohen Verwaltungsaufwand für die Lehrkräftebezahlung eingeräumt. Es habe Ende des Jahres 2009 eine Änderung der Lehrkräftebezahlung entsprechend den Empfehlungen des Bundesrechnungshofes erwogen. Im weiteren Verlauf habe es hierüber auf der Arbeitsebene mit den Ländern verhandelt, aber noch keine Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens erzielt. 10.4

6 52 Der Bundesrechnungshof fordert, dass das Auswärtige Amt künftig die finanziellen Auswirkungen seiner politischen Entscheidungen auf den Haushalt rechtzeitig sowie umfassend aufzeigt und in der mittelfristigen Finanzplanung abbildet. Damit können Mittelengpässe und überplanmäßige Ausgaben vermieden werden. Der Bundesrechnungshof hält es angesichts der deutlich gestiegenen Förderung dringend für geboten, nunmehr vorrangig die angeregten Reformen umzusetzen. Das Auswärtige Amt sollte insbesondere die Richtlinien zur finanziellen Förderung grundlegend überarbeiten, damit es nicht länger zu hohe Schulbeihilfen leistet und die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachtet werden. Deshalb sind auch anstelle fiktiver die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben der geförderten Schulen zu berücksichtigen. Der Bundesrechnungshof regt an, darauf hinzuwirken, dass die Auslandsschulen die Höhe ihrer Schulgelder auf Ortsüblichkeit überprüfen und ggf. anpassen. Dabei können die zum Teil deutlich höheren Schulgelder vergleichbarer Schulen im Ausland als Orientierungsgröße dienen. Aus sozialen Gründen können wie bisher Ermäßigungen oder Stipendien gewährt werden. Der Bundesrechnungshof empfiehlt weiterhin, die Vergütung der Auslandslehrkräfte zu vereinfachen, indem die Länder die Inlandsbezüge weiterzahlen und der Bund ihnen diese erstattet. Das Auswärtige Amt sollte diesen wichtigen Reformschritt nachdrücklicher verfolgen. Das Verfahren bei der Bezahlung von Lehrkräften an Schulen der Europäischen Union sollte dabei als Vorbild dienen. Ebenso wesentlich ist die Zusammenfassung und Vereinfachung der verschiedenen Sonderzuwendungen. Der Bundesrechnungshof ist davon überzeugt, dass diese Änderungen die Verfahren der Zentralstelle deutlich vereinfachen werden und damit zu Einsparungen führen können.

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