Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Einzelplan 23)

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1 415 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Einzelplan 23) 73 Entwicklung des Einzelplans 23 Kat. A 73.1 Überblick Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung gestaltet die Entwicklungspolitik der Bundesregierung. Es erarbeitet die regionalen, fachlichen und finanziellen Strategien für die Entwicklungszusammenarbeit. In der bilateralen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit (unterteilt in Finanzielle und Technische Zusammenarbeit) vereinbart der Bund einzelne Projekte, aber auch ganze Programme mit staatlichen Kooperationspartnern. Dies sind Entwicklungs- und Transformationsländer oder deren regionale Zusammenschlüsse. Das Bundesministerium finanziert die Vorhaben aus dem Einzelplan 23. Da es keine nachgeordneten Behörden hat, setzen Durchführungsorganisationen, wie die Kreditanstalt für Wiederaufbau und die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH, die Vorhaben um. In der nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit unterstützt der Bund die Aktivitäten zivilgesellschaftlicher und privatwirtschaftlicher Organisationen mit Zuwendungen. In der multilateralen und europäischen Entwicklungszusammenarbeit leistet der Bund Beiträge an internationale Organisationen, die in der Entwicklungszusammenarbeit tätig sind. Die deutsche Entwicklungspolitik zielt darauf ab, die international vereinbarten Milleniumsziele zu erreichen, z. B. für alle Kinder eine abgeschlossene Grundschulausbildung zu ermöglichen, Armut nachhaltig zu bekämpfen und globale öffentliche Güter wie Klima- und Umweltschutz sowie Sicherheit zu fördern. Die Bundesregierung hat sich in der Vergangenheit wiederholt auf internationaler

2 416 Ebene dazu bekannt, die öffentlichen Ausgaben für die Entwicklungszusammenarbeit zu erhöhen. So hat sie im Jahr 2005 zugesagt, entsprechend dem Stufenplan der Europäischen Union die jährlichen Ausgaben Deutschlands für diesen Zweck bis zum Jahr 2015 auf 0,7 % des Bruttonationaleinkommens zu steigern. An dieser Zusage will die Bundesregierung festhalten. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung gab im Jahr Mrd. Euro aus. Dies entsprach 2 % der Ausgaben des Bundes. Tabelle 73.1 gibt einen Überblick über den Einzelplan. Die einzelnen Ausgabenbereiche werden unter Nr näher dargestellt.

3 Haushaltsstruktur und entwicklung Haushaltsentwicklung Der Einzelplan 23 war in den vergangenen Jahren von einem stärkeren Wachstum gekennzeichnet als der Bundeshaushalt insgesamt: In den letzten fünf Jahren stiegen die veranschlagten Ausgaben von 4,5 Mrd. Euro im Jahr 2007 auf 6,4 Mrd. Euro im Jahr 2012 und somit um 42 %. Sie erhöhten sich damit deutlich stärker als die Ausgaben im Bundeshaushalt insgesamt (13 %). Im Haushaltsentwurf 2013 ist eine weitere leichte Erhöhung um 38 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahr geplant. Für das Jahr 2013 sind im Einzelplan 23 Verpflichtungsermächtigungen von 5,1 Mrd. Euro vorgesehen. Damit liegen sie über dem Durchschnitt von 4,5 Mrd. Euro der Jahre 2007 bis Seit dem Jahr 2007 hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung für die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit (staatliche und nichtstaatliche) stets mehr als 60 % der Mittel aus dem Einzelplan 23 eingesetzt; zuletzt waren es im Jahr % aller Ausgaben. Der Anteil für die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit verringert sich im Haushaltsentwurf 2013 auf 58 %. Abbildung 73.1 zeigt die Verteilung der Ausgaben auf die wesentlichen Ausgabebereiche seit dem Jahr 2007 einschließlich der Finanzplanung bis Das Bundesministerium hat darauf hingewiesen, dass im Finanzplan die Verteilung der Mittel künftiger Haushaltsjahre auf bi- und multilaterale Entwicklungszusammenarbeit nicht aussagekräftig sei, da der Finanzplan des Bundesministeriums auf Sicht gefahren werde. An den Einnahmen von 671 Mio. Euro im Einzelplan 23 hatten Tilgungen und Zinsen für Darlehen aus der Finanziellen Zusammenarbeit wie in den Vorjahren auch im Jahr 2011 den weitaus größten Anteil (87 %). In den Jahren 2007 bis 2011 waren jeweils Einnahmen zwischen 638 Mio. und 726 Mio. Euro veranschlagt. Die tatsächlichen Einnahmen lagen zum Teil deutlich darüber (vgl. auch Abbildung 73.4).

4 418 Um seine entwicklungspolitischen Strategien umzusetzen, geht der Bund für die oft mittel- und langfristig angelegten Programme und Projekte finanzielle Verpflichtungen ein, die in der Regel zu Auszahlungen in künftigen Jahren führen. Der Einzelplan 23 enthält daher neben Ausgabeermächtigungen für das laufende Haushaltsjahr in großem Umfang Verpflichtungsermächtigungen für künftige Jahre. Der jährliche Entscheidungsspielraum für Bundesregierung und Haushaltsgesetzgeber über den Einsatz der Haushaltsmittel wird dadurch beeinflusst, inwieweit sich der Bund in Vorjahren bereits zu Ausgaben in künftigen Jahren verpflichtet hat. Gerade in der Entwicklungspolitik erstrecken sich diese verbindlichen Zusagen teilweise auf Zeiträume, die weit über den Finanzplanungszeitraum hinausgehen. Die in den Vorjahren eingegangenen Verpflichtungen binden den größten Teil der jährlich bereitgestellten Ausgabemittel. Abbildung 73.2 zeigt für die Jahre 2007 bis 2013 das Verhältnis der durch Verpflichtungen gebundenen und nicht gebundenen Ausgabemittel. Der Anteil der nicht gebundenen Mittel hat sich von 14 % im Jahr 2007 auf 21 % im Jahr 2012 erhöht. Er war damit immer deutlich geringer als der Anteil nicht gebundener Mittel im Bundeshaushalt, der im Jahr 2012 einschließlich Nachtrag zum Bundeshaushalt 2012 bei 89 % liegt.

5 419 Im Einzelplan 23 lag der Bestand aller Verpflichtungen für die Folgejahre bisher zwischen 21 und 25 Mrd. Euro und soll im Jahr 2013 bei 23,5 Mrd. Euro liegen. Bestehende Verpflichtungen und Verpflichtungsermächtigungen sind im Gegensatz zu Einnahmen und Ausgaben nicht Gegenstand der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes Zusätzliche Mittel aus dem Sondervermögen Energie- und Klimafonds Seit der Errichtung des Sondervermögens Energie- und Klimafonds (EKF) zum 1. Januar 2011 kann das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung über zusätzliche Mittel für den internationalen Klima- und Umweltschutz verfügen. Den entsprechenden Titel des Sondervermögens bewirtschaftet es gemeinsam mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Mit den Mitteln sollen zusätzliche Maßnahmen zur Treibhausgasminderung, zur Anpassung an den Klimawandel sowie zum Schutz der Wälder und der Biodiversität in Partnerländern finanziert werden. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung gab die ihm für das Jahr 2011 zugeteilten 17 Mio. Euro nahezu aus. Die Verpflichtungsermächtigungen von 278 Mio. Euro nutzte es vollständig. Für das Jahr 2012 sind für das Bundesministerium Ausgaben von 20 Mio. Euro und Verpflichtungsermächtigungen von 237 Mio. Euro vorgesehen. Von den im Entwurf des Wirtschaftsplans für das Jahr 2013 für den internationalen Klima- und Umweltschutz vorgesehenen Ausgaben von 372 Mio. Euro soll das Bundesministerium 205 Mio. Euro und Verpflichtungsermächtigungen von 677 Mio. Euro bewirtschaften.

6 Wesentliche Ausgabenbereiche Bilaterale staatliche Entwicklungszusammenarbeit Die aus dem Einzelplan 23 finanzierten Vorhaben der bilateralen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit werden je nach Leistungsart der Finanziellen oder der Technischen Zusammenarbeit zugerechnet Finanzielle Zusammenarbeit In der Finanziellen Zusammenarbeit fördert der Bund Investitionen in den Partnerländern (z. B. den Bau von Wasserversorgungssystemen oder die Gründung von Mikrofinanzinstitutionen) mit Darlehen, Zuschüssen sowie ergänzenden Maßnahmen. Daneben stellt er Kapital für Unternehmensbeteiligungen bereit. Im Jahr 2011 wandte der Bund für die Finanzielle Zusammenarbeit 1,8 Mrd. Euro auf. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau führt den weit überwiegenden Teil der Vorhaben auf der Grundlage völkerrechtlicher Abkommen durch. Sie verwaltete Ende des Jahres 2011 Darlehen

7 421 von 15 Mrd. Euro für den Bund. Aus den Tilgungen und Zinsen der in der Vergangenheit ausgereichten Darlehen erzielte der Bund im Jahr 2011 Einnahmen von 585 Mio. Euro. Der Bundesrechnungshof hat auf Bitte des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages die aus dem Einzel- plan 23 finanzierten Maßnahmen der Finanziellen Zusammenarbeit mit Regionen mit länderübergreifender Ausrichtung geprüft, beispielsweise die Mikrofinanzinitiative für Afrika südlich der Sahara. Die erstmalige Veranschlagung im Haushaltsplan 2009 sah für solche Vorhaben Ausgaben von 126 Mio. Euro vor. Für die Jahre 2010 und 2011 waren Ausgaben von jeweils 120 Mio. Euro vorgesehen. In seinem Bericht an den Haushaltsausschuss zeigte der Bundesrechnungshof auf, dass die Ist-Ausgaben im Jahr 2009 bei 20 % und im Jahr 2010 bei 53 % der Ansätze lagen. Im Jahr 2011 gab das Bundesministerium 160 Mio. Euro aus. Aufgrund eines finanziellen Mehrbedarfes bei einigen Vorhaben hatte das Bundesministerium im Verlauf des Jahres 2011 den Titel zulasten des Haushaltstitels für die bilaterale finanzielle Zusammenarbeit um 40 Mio. Euro verstärkt. Der Bundesrechnungshof hatte auch auf Risiken hingewiesen, dass die Ausgaben für einige Vorhaben nicht als öffentliche Ausgaben für die Entwicklungszusammenarbeit angerechnet werden, weil eine der Voraussetzungen der Anrechenbarkeit (Sitz des jeweiligen Fonds in einem Entwicklungsland) nicht erfüllt war. Im Hinblick auf die Zusage der Bundesregierung, die öffentlichen Ausgaben für die Entwicklungszusammenarbeit bis zum Jahr 2015 auf 0,7 % des Bruttonationaleinkommens zu steigern, sicherte das Bundesministerium zu, sich für die Anrechenbarkeit auch dieser Ausgaben nachdrücklich einzusetzen. Der Haushaltsgesetzgeber hat inzwischen in einem Haushaltsvermerk festgelegt, dass ab dem Jahr 2012 Ausgaben für die Finanzielle Zusammenarbeit mit Regionen als öffentliche Ausgaben für die Entwicklungszusammenarbeit anrechenbar sein müssen Technische Zusammenarbeit In der Technischen Zusammenarbeit sollen die Kenntnisse und Fähigkeiten von Menschen und Organisationen in den Partnerländern erweitert werden, damit diese ihre eigenen Entwicklungsziele besser verwirklichen können. Hierzu finanziert der

8 422 Bund Fachkräfte als Beraterinnen und Berater in den Partnerländern (z. B. in Steuerverwaltungen oder in Umweltbehörden) und liefert in begrenztem Umfang auch Sachgüter. Die Ausgaben für die Technische Zusammenarbeit beliefen sich im Jahr 2011 auf 1,4 Mrd. Euro. Dies entspricht auch dem Sollansatz für das Jahr Im Haushaltsentwurf 2013 sind 1,3 Mrd. Euro eingeplant. Der Rückgang hängt überwiegend zusammen mit der Neuverteilung von Aufgaben zwischen dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Beide Ressorts hatten bisher jährliche Mittel für humanitäre Hilfsmaßnahmen veranschlagt. Auch auf Anregung des Bundesrechnungshofes sollen diese jetzt konzentriert werden. Die Ressorts verständigten sich da- rauf, Mittel und Personal zu verlagern. Im Einzelplan 23 waren im Jahr 2012 für Entwicklungsorientierte Not- und Übergangshilfe 129 Mio. Euro veranschlagt. Im Haushaltsentwurf 2013 sind dort nunmehr mit neuer Titelbezeichnung für entwicklungsfördernde und strukturbildende Übergangshilfe noch 49 Mio. Euro vorgesehen. Entsprechend sind im Ansatz des Auswärtigen Amtes für humanitäre Hilfsmaßnahmen 80 Mio. Euro mehr eingeplant (zum Personal s. Nr ). Im Rahmen einer Strukturreform wurden im Dezember 2010 die drei Durchführungsorganisationen Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH, Deutsche Entwicklungsdienst ggmbh (DED) und Internationale Weiterbildung und Entwicklung ggmbh (InWEnt) zur Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH verschmolzen. Dies soll die entwicklungspolitische Steuerungsfähigkeit des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung erhöhen und die Wirksamkeit der in der Technischen Zusammenarbeit eingesetzten Mittel steigern. Auf Grundlage einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung hatte das Bundesministerium im November 2010 dargelegt, dass sich sämtliche Kosten der Fusion bereits im Jahr 2014 amortisieren und zu jährlichen Einsparungen von 10 Mio. Euro führen werden. Der Bundesrechnungshof hatte die geplante Fusion der drei Durchführungsorganisationen als wesentlichen Reformschritt bewertet. Zu den Einsparerwartungen hatte der Bundesrechnungshof auch auf die in der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung genannten Unsicherheiten hingewiesen. Daher ist nicht sicher, ob die Reform auch zu haushaltswirksamen Vorteilen führt. Im April 2012 hat das Bun-

9 423 desministerium dargelegt, dass Effizienzgewinne erst in den kommenden Jahren voll zu realisieren seien. Ziel sei es nun, dass die Steuerungs- und Verwaltungskosten der GIZ mittelfristig sinken (vgl. Bundestagsdrucksache 17/9302 vom 12. April 2012). Der Bundesrechnungshof wird weiter verfolgen, ob das Bundesministerium die angekündigte Fusionsrendite aus der Reform haushaltswirksam erzielt Nichtstaatliche Entwicklungszusammenarbeit Neben den staatlichen Durchführungsorganisationen sind auch zahlreiche nichtstaatliche Organisationen in erheblichem Umfang in der Entwicklungszusammenarbeit tätig. Dazu zählen die Politischen Stiftungen, die Evangelische und die Katholische Zentralstelle für Entwicklungszusammenarbeit, Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften so- wie zahlreiche weitere private Träger. Sie unterstützen Organisationen in den Partnerländern bei der Durchführung von Projekten, gewähren Stipendien oder führen eigene Vorhaben durch, um die entwicklungspolitische Bildung in Deutschland zu fördern. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung unterstützte diese Aktivitäten im Jahr 2011 mit 661 Mio. Euro. Der Haushaltsplan 2012 und der Haushaltsentwurf 2013 sehen jeweils 726 Mio. Euro vor. Im Jahr 2011 erhielten die Politischen Stiftungen zusammen 233 Mio. Euro aus dem Titel Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der Politischen Stiftungen. Der Haushaltsplan 2012 und der Haushaltsentwurf 2013 sehen hierfür jeweils jährliche Ausgaben von 247 Mio. Euro vor. Dies entspricht einer Steigerung gegenüber dem Jahr 2011 von 6 %. Die Zentralstellen der Kirchen erhielten im Jahr 2011 zusammen 205 Mio. Euro. Für sie sind für die Jahre 2012 und 2013 Ausgaben von jährlich 216 Mio. Euro geplant. Dies entspricht einer Steigerung gegenüber dem Jahr 2011 von 5 %. Für die Programme von Wirtschaftsverbänden, Gewerkschaften sowie weiterer privater Träger sind in den Jahren 2012 und 2013 gleichbleibend Ausgaben von jeweils 140 Mio. Euro vorgesehen. Die nichtstaatlichen Organisationen erhalten neben aus den eigens für sie eingerichteten Titeln auch Mittel aus anderen Haushaltstiteln des Einzelplans 23 und des EKF.

10 424 So erhielten die Politischen Stiftungen im Jahr 2011 aus dem EKF 6,8 Mio. Euro und die Evangelische und die Katholische Zentralstelle für Entwicklungszusammenarbeit 1,1 Mio. Euro Multilaterale und europäische Entwicklungszusammenarbeit Der Bund leistet Pflichtbeiträge und freiwillige Beiträge an verschiedene internationale Organisationen und Fonds, die in der Entwicklungszusammenarbeit generell oder in bestimmten Regionen oder Sektoren (z. B. Bildung, Umwelt) tätig sind. Die meisten Mittel erhielt im Jahr 2011 der Europäische Entwicklungsfonds mit 700 Mio. Euro, gefolgt von der Weltbankgruppe mit 600 Mio. Euro. Zu den übrigen Empfängern der Beiträge zählten weitere Sonderorganisationen und Programme der Vereinten Nationen sowie vier Regionale Entwicklungsbanken. Insgesamt gab das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im Jahr 2011 für solche Beiträge 2,1 Mrd. Euro aus. Der Haushaltsplan 2012 sieht 2,2 Mrd. Euro vor. Im Haushaltsentwurf 2013 ist eine Erhöhung um weitere 346 Mio. Euro (16 %) vorgesehen. Wesentlichen Anteil an der Erhöhung haben folgende Faktoren: Das Bundesministerium sieht einen jährlichen Beitrag an den Globalen Fonds zur Bekämpfung von AIDS, Tuberkulose und Malaria von 200 Mio. Euro vor. Der Haushaltsansatz für das Jahr 2012 war in Zusammenhang mit Vorwürfen gegen den Fonds u. a. wegen Mittelfehlverwendungen auf 0 Euro reduziert worden. Allerdings darf das Bundesministerium den Titel zulasten der Mittel für die Finanzielle Zusammenarbeit um bis zu 200 Mio. Euro verstärken, um Zusagen an den Fonds ggf. erfüllen zu können. Mit Blick auf die Umsetzung der mit dem Fonds vereinbarten Reformschritte hat das Bundesministerium inzwischen einen Teil dieser 200 Mio. Euro freigegeben (Stand: Juni 2012). Im Haushaltsentwurf 2013 sind wieder 200 Mio. Euro im entsprechenden Titel direkt ausgewiesen. Der Internationale Währungsfonds (IWF) soll Erträge aus seinen Goldverkäufen teilweise auch für Kredite an Entwicklungsländer verwenden. Formal fließen diese Erträge entsprechend dem deutschen Anteil am IWF der Bundesbank zu. Sie sollen den von der Deutschen Bundesbank an den Bundeshaushalt abzuführenden Gewinn erhöhen. Der Bund stellt diese Mehrerlöse wieder dem IWF zur Verfü-

11 425 gung. Im Haushaltsentwurf 2013 sind für die Zahlungen an den IWF 127 Mio. Euro (Vorjahr: 50 Mio. Euro) eingeplant. Der Ansatz im Einzelplan 23 für entwicklungswichtige multilaterale Hilfen zum weltweiten Umweltschutz, zur Erhaltung der Biodiversität sowie zum Klimaschutz soll im Jahr 2013 gegenüber dem Jahr 2012 um 40 Mio. Euro erhöht werden (zu den darüber hinausgehenden zusätzlichen 205 Mio. Euro aus dem EKF vgl. Nr ) Verwaltungsausgaben Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung leistet aus dem Einzelplan 23 auch seine Verwaltungsausgaben. Dazu zählen die Ausgaben für sein Personal, seine sächlichen Verwaltungsausgaben (z. B. für die Bewirtschaftung seiner Liegenschaften), seine Investitionen (z. B. der Erwerb von Geräten) sowie die Zahlungen an die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger. Im Jahr 2011 beliefen sich die Verwaltungsausgaben auf 83 Mio. Euro. Der Anteil der Verwaltungsausgaben an den Ausgaben aus dem Einzelplan ist damit seit dem Jahr 2007 von 1,7 auf 1,4 % gesunken. Größte Ausgabenposition im Jahr 2011 waren die Personalausgaben (58 Mio. Euro). Am 1. Juni 2011 waren 568 der 589 vorgesehenen Planstellen/Stellen besetzt. Der Haushaltsgesetzgeber bewilligte dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 180 neue Planstellen im Jahr 2012 und sagte mit einem Haushaltsvermerk 30 weitere Planstellen im Jahr 2013 zu. Das Bundesministerium will mit dem neuen Personal seine politische Gestaltungsfähigkeit und die Steuerungsfähigkeit gegenüber den Durchführungsorganisationen erhöhen. Dazu hat es im Dezember 2011 eine neue Abteilung Planung und Kommunikation mit zwei Unterabteilungen sowie zwei zusätzliche Unterabteilungen in bereits bestehenden Abteilungen eingerichtet. Die Zahl der Referate erhöhte sich gegenüber Februar 2011 von 56 auf 69. Auch will das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung bis zum 31. Dezember 2012 externe Beschäftigte der GIZ, die es auch für ministeriel-

12 426 le Aufgaben im eigenen Hause eingesetzt hatte, durch 65 eigene Dienstkräfte ersetzen. In der Erwartung, dass die erforderlichen Stellen in künftigen Haushaltsjahren bereitgestellt werden, hatte das Bundesministerium die GIZ im Jahr 2011 mit der Auswahl und der vorübergehenden Einstellung geeigneter Personen beauftragt. Der Bundesrechnungshof hatte beanstandet, dass das Bundesministerium dies aus dem Einzelplan 23 finanzieren wollte, ohne dass dafür die erforderlichen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vorlagen. Erst ein entsprechender Haushaltsvermerk im Haushaltsplan 2012 zusammen mit den bewilligten neuen Stellen schuf eine haushaltsrechtliche Grundlage. Die Überführung dieses Personals ins Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung soll Ende 2012 abgeschlossen sein. Der Haushaltsentwurf 2013 sieht den Haushaltsvermerk zum Übergang des Personals nicht mehr vor. Mit der Neuverteilung von Aufgaben zwischen dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sollen drei Planstellen des Bundesministeriums aus dem Bereich der entwicklungsorientierten Notund Übergangshilfe zum Auswärtigen Amt verlagert werden. Darüber hinaus sollen 46 zusätzliche Referenten für Entwicklungszusammenarbeit die deutschen Botschaften personell verstärken. Die entsprechenden 46 Planstellen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sind Teil der bereits erwähnten neuen 180 Stellen und sollen ins Auswärtige Amt verlagert werden. Der Haushaltsentwurf 2013 sieht neben der Umsetzung der drei Planstellen die Umsetzung von zunächst 20 Planstellen zur Verstärkung der deutschen Botschaften vor. Die weiteren Planstellen sollen im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens für das Jahr 2014 übertragen werden Institutionelle Zuwendungsempfänger Nachdem im Zuge der Strukturreform die beiden Zuwendungsempfänger DED und InWEnt im Dezember 2010 in der GIZ aufgegangen sind, war das bereits im Jahr 1964 gegründete Deutsche Institut für Entwicklungspolitik ggmbh (DIE) zunächst einziger institutioneller Zuwendungsempfänger des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Das DIE ist ein Forschungs-, Beratungs- und Ausbildungsinstitut für die deutsche und die multilaterale Entwicklungspoli-

13 427 tik. Es berät auf der Grundlage unabhängiger Forschung öffentliche Institutionen in Deutschland und weltweit. Seit dem Jahr 2012 werden zwei neue institutionelle Zuwendungsempfänger aus dem Einzelplan 23 gefördert: Um die zivilgesellschaftlich ausgerichteten Programme und Einrichtungen des Bundesministeriums zu bündeln, hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im Jahr 2012 die Engagement Global ggmbh gegründet. Sie soll eine zentrale Anlaufstelle für das nichtstaatliche Engagement der Zivilgesellschaft sowie für die entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit sein. Im Frühjahr 2012 hat das Bundesministerium das Institut für deutsche Entwicklungsevaluierung ggmbh eingerichtet. Es soll die Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit von Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit unabhängig analysieren und bewerten sowie Empfehlungen für deren Verbesserung erarbeiten. Zudem soll das Institut Partnerländer dabei unterstützen, eigene Erfolgsbewertungen von Entwicklungsmaßnahmen durchzuführen. Der Bund hält beim DIE 75 % der Gesellschaftsanteile, bei den beiden anderen institutionellen Zuwendungsempfängern ist er alleiniger Gesellschafter. Im Bundeshaushalt 2012 sind im Einzelplan 23 für die institutionelle Förderung dieser Einrichtungen der Entwicklungszusammenarbeit 25 Mio. Euro veranschlagt. Im Jahr 2013 soll die Förderung auf 27 Mio. Euro steigen Der Einzelplan 23 im Zusammenhang mit der gesamten deutschen öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit Im Jahr 2010 lag der Anteil der gesamten öffentlichen Ausgaben für die Entwicklungszusammenarbeit am Bruttonationaleinkommen nach Angaben der Bundesregierung bei 0,39 %. Nach vorläufiger Berechnung beträgt der Anteil für das Jahr ,40 %. Abbildung 73.3 zeigt die Finanzierung der deutschen Ausgaben für Entwicklungszusammenarbeit für das Jahr Für das Jahr 2011 liegt die Aufteilung noch nicht vor.

14 428 Der größte Teil der Ausgaben stammte mit 5,9 Mrd. Euro aus dem Einzelplan 23. Die Ausgaben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung waren im Jahr 2010 im Vergleich zum Vorjahr um 400 Mio. Euro gestiegen. Besonders stark stieg zudem mit 700 Mio. Euro der Anteil der durch eigene Mittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau finanzierten Darlehen für die Entwicklungszusammenarbeit. Weitere 1,4 Mrd. Euro steuerten die anderen Bundesressorts bei (Vorjahr: 1,3 Mrd. Euro). Bedeutsam waren auch die Deutschland zuzurechnenden anteiligen Zahlungen aus dem EU-Haushalt und die Zahlungen der Länder. Bei der Berechnung des Ausgabenanteils für die Entwicklungszusammenarbeit am Bruttonationaleinkommen sind Tilgungen, die Partnerländer für früher erhaltene Darlehen an den Bund zahlen, von den Ausgaben abzuziehen. So vermindert sich das jährliche rechnerische Ergebnis der Leistungen Deutschlands für die Entwicklungszusammenarbeit im Jahr 2010 von 10,9 Mrd. Euro um 1,1 Mrd. Euro auf insgesamt anrechenbare Leistungen von 9,8 Mrd. Euro.

15 Ausblick Im Jahr 2012 stehen dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung mit 6,4 Mrd. Euro erneut mehr Mittel als im Vorjahr zur Verfügung. Abbildung 73.4 zeigt die Entwicklung der Ausgaben und Einnahmen im Einzelplan seit dem Jahr 2007 sowie die im Finanzplan vorgesehene weitere Entwicklung bis zum Jahr Um die öffentlichen Ausgaben für Entwicklungszusammenarbeit weiter zu steigern, sieht die Bundesregierung im Haushaltsentwurf ,4 Mrd. Euro für den Einzelplan 23 vor. Dies sind 668 Mio. Euro mehr als im Finanzplan des Bundes 2011 bis Allerdings geht der neue Finanzplan des Bundes 2012 bis 2016 für die Jahre 2014 bis 2016 von geringeren Ansätzen aus als in den Vorjahren (jeweils 6 Mrd. Euro).

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