Laufbahnfachrichtung Allgemeiner Verwaltungsdienst
|
|
- Klemens Koenig
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 DIENSTLICHE BEURTEILUNG DER BEAMTINNEN UND BEAMTEN VORLÄUFIGER LEITFADEN (bis zum Vorliegen neuer Ausführungsvorschriften gem. 26, 27 LfbG unmittelbar) 1 Geltungsbereich 1.1 Der Leitfaden gilt für folgenden Personenkreis: Beamte und Beamtinnen der Laufbahngruppen 1 und 2 der Laufbahnfachrichtung Allgemeiner Verwaltungsdienst Laufbahnfachrichtung Bildung Laufbahnfachrichtung Technische Dienste Laufbahnfachrichtung Wissenschaftliche Dienste, sowie für Beamte und Beamtinnen der Laufbahngruppen 1 und 2 der o. g. Laufbahnfachrichtungen, die überwiegend in den Dienstbereich der Technischen Universität Berlin abgeordnet sind. 2 Ziel und Zweck dienstlicher Beurteilungen Dienstliche Beurteilungen haben zum Ziel, ein aussagefähiges Bild der Leistung und Befähigung der Beamten und Beamtinnen zu gewinnen. Dienstliche Beurteilungen dienen auch als Grundlage für sachgerechte Personalentscheidungen unter Wahrung des Leistungsgrundsatzes. Sie finden Berücksichtigung bei den Maßnahmen der Personalentwicklung und sind somit ein Instrument für die Personalführung. Auf das Landesgleichstellungsgesetz, sowie die einschlägigen Bestimmungen für Menschen mit Behinderung im SGB IX wird hingewiesen. 3 Grundsätzliches 3.1 Allgemeine Grundsätze Die von dem Beamten/der Beamtin erbrachten Leistungen sind auf der Grundlage des Anforderungsprofils zu beurteilen. Das Anforderungsprofil wird dem Beurteilungsbogen als Anlage beigefügt. Für Beamte/Beamtinnen auf Probe findet das Anforderungsprofil entsprechend Anwendung. Beurteilungszeitraum ist grundsätzlich der Zeitraum zwischen der letzten Beurteilung und der zu erstellenden Beurteilung. Beurteilungen sind unabhängig von vorausgegangenen Beurteilungen vorzunehmen. Für Dienstliche Beurteilungen sind als Beurteilungsbogen die A n l a g e 1 und die A n l a g e 2 für Führungskräfte zu verwenden. Die offenen Bereiche müssen unter Heranziehung des Anforderungsprofils der/ des zu beurteilenden Beamtin/ Beamten vervollständigt werden. 1
2 3.2 Regelmäßige Beurteilung Die Beamten und Beamtinnen sind alle fünf Jahre nach Eignung und Leistung zu beurteilen und in ihrer Befähigung einzuschätzen. Der regelmäßigen Beurteilung unterliegen alle Beamten und Beamtinnen vom Zeitpunkt des Beginns ihrer laufbahnrechtlichen Dienstzeit an; ausgenommen sind Beamte und Beamtinnen, die eine laufbahnrechtliche Probezeit ableisten. Anlassbeurteilungen (siehe Tz. 3.4) unterbrechen den Fünfjahreszeitraum nicht. Zwischenzeitlich erfolgte Anlassbeurteilungen haben den Stellenwert eines Beurteilungsbeitrages und werden bei der Erstellung der regelmäßigen Dienstliche Beurteilung angemessen berücksichtigt. Zuständig für die Erstellung der Dienstlichen Beurteilung ist der Beschäftigungsbereich, in der der/ die Beamte/ Beamtin zum Beurteilungsstichtag beschäftigt ist (konkret funktionales Amt/ Dienstposten). Die Personalstelle überwacht den regelmäßigen Beurteilungszyklus. Drei Monate vor Ablauf der Fünfjahresfrist fordert sie den jeweiligen Beschäftigungsbereich unter Angabe des Beurteilungszeitraums auf, eine Dienstliche Beurteilung zu erstellen. Liegen der Personalstelle in den regelmäßigen Beurteilungszeitraum fallende Anlassbeurteilungen vor, so sind diese der/ dem zuständigen Beurteilerin/ Beurteiler mit der Beurteilungsanforderung vertraulich/ verschlossen in Kopie zuzusenden. Bei Beamten und Beamtinnen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, kann mit ihrem schriftlichen Einverständnis von einer regelmäßigen Dienstlichen Beurteilung abgesehen werden. Zu diesem Zweck bittet die zuständige Personalstelle zum Zeitpunkt der nächsten Regelbeurteilung die über 50 jährigen Beamten und Beamtinnen um Abgabe einer entsprechenden Erklärung A n l a g e Beurteilung beim Wechsel der Dienstbehörde Die Beamten und Beamtinnen sind anlässlich eines Wechsels der Dienstbehörde nach Eignung und Leistung zu beurteilen und in ihrer Befähigung einzuschätzen. Sobald die Versetzung eines Beamten oder einer Beamtin ausgesprochen wurde, bzw. sobald die Mitteilung über die Ernennung an einer anderen Dienstbehörde bei der Personalstelle eingeht, fordert sie der jeweilige Beschäftigungsbereich unter Angabe des Beurteilungszeitraums auf, eine Dienstliche Beurteilung aus Anlass des Dienststellenwechsels zu erstellen. 3.4 Beurteilung aus besonderem Anlass Beamte und Beamtinnen sind bei Vorliegen folgender dienstlicher oder persönlicher Erfordernisse aus besonderem Anlass zu beurteilen: vor Ablauf der laufbahnrechtlichen Probezeit, bei einer Bewerbung um ein Beförderungsamt, für Ämter mit leitender Funktion im Beamtenverhältnis auf Probe vor Ablauf der Probezeit, bei Versetzung oder Beendigung einer über zwölf Monate hinausgehenden Abordnung für den Abordnungszeitraum, bei Vorliegen dienstlicher Erfordernisse, auf eigenen Antrag. 2
3 Im Beurteilungsvordruck ist lediglich das Feld Anlassbeurteilung anzukreuzen. Der von der Beamtin/ dem Beamten in ihrem/ seinem Antrag ggf. genannte Anlass ist nicht anzugeben. Von einer Beurteilung aus besonderem Anlass kann abgesehen werden, wenn die letzte Beurteilung weniger als zwölf Monate zurückliegt. Die Entscheidung hierüber trifft die Personalabteilung. 3.5 Bewährungsfeststellung vor einer Beförderung Die Bewährungsfeststellung vor einer Beförderung in der Erprobungszeit ( 13 Abs. 2 LfbG) ist keine dienstliche Beurteilung; sie ist auf der Grundlage des Anforderungsprofils und unter Berücksichtigung der Merkmale der Leistungsbeurteilung vorzunehmen. Zuständig für die Feststellung der Bewährung oder Nichtbewährung sind der/die Erst- und Zweitbeurteiler/-in). Für die Bewährungsfeststellung ist die A n l a g e 4 zu verwenden. 3.6 Leistungsbeurteilung Bewertungsskala Für die Beurteilung der Leistungsmerkmale gibt 27 Abs. 2 LfbG eine fünfstufige Bewertungsskala vor; die Stufen sind seit dem mit den Leistungsstufen 1 bis 5 benannt. Bedeutung der Stufen: 1 = sehr gut - eine Leistung die die Anforderungen in herausragender Weise übertrifft 2 = gut - eine Leistung die die Anforderungen deutlich übertrifft 3 = befriedigend - eine Leistung die im Allgemeinen den Anforderungen voll entspricht 4 = ausreichend - eine Leistung die den Anforderungen mit Einschränkung noch entspricht 5 = mangelhaft - eine Leistung die den Anforderungen nicht entspricht Bei den Beurteilungen sind alle Leistungsstufen der Bewertungsskala zu berücksichtigen; Zwischenbewertungen und Binnendifferenzierungen sind zulässig. Der Beurteilungsvordruck enthält zu jeder Leistungsstufe drei Felder, mit denen die Binnendifferenzierung abgebildet werden kann: Ergebnis der Leistungsbeurteilung Die Leistungsbeurteilung ist mit einer schriftlich zu begründenden Gesamteinschätzung abzuschließen und durch eine der Leistungsstufen 1-5 zu ergänzen. Die Gesamteinschätzung berücksichtigt besonders die den Aufgabenbereich prägenden Merkmale und ist nicht als Durchschnittswert aller Einzelbeurteilungen zu ermitteln. 3
4 3.7 Sonstiger Inhalt dienstlicher Beurteilungen Die Teilnahme an dienstlichen Fortbildungslehrgängen sowie die Tätigkeit zum Beispiel als Leiter/-in einer Arbeitsgemeinschaft, Dozent/-in, Prüfer/-in, Ausbilder/-in, Fachberater/-in, Multiplikator/-in, Moderator/-in, Mitarbeiter/-in einer Arbeitsgemeinschaft werden auf Wunsch des Beamten/der Beamtin aufgenommen. Die Tätigkeiten in der Personalvertretung, in der Schwerbehindertenvertretung und als Frauenvertreterin und die Teilnahme an außerdienstlichen Fortbildungen werden ebenfalls auf Wunsch des Beamten/der Beamtin aufgenommen. Besondere Einsatzwünsche des Beamten/der Beamtin sind anzugeben. 4 Zuständigkeit für die Beurteilung Erstbeurteiler/in ist in der Regel der unmittelbare Vorgesetzte. der den Beamten/ die Beamtin aus regelmäßiger, enger Zusammenarbeit kennt und beurteilen kann. Der/ Die Erstbeurteiler/in erstellt die Beurteilung mit der Befähigungseinschätzung in eigener Verantwortung und ist an Weisungen nicht gebunden. Der/ Die Zweitbeurteiler/in ist in der Regel der/ die nächsthöhere Dienstvorgesetzte. Der/ Die Zweitbeurteiler/in ist insbesondere für die Anwendung des gleichen Beurteilungsmaßstabes verantwortlich. 5 Ablauf des Verfahrens zur Beurteilung Zu Beginn einer Tätigkeit und bei Änderungen der übertragenen Aufgaben führt der/die Beurteiler/-in mit dem Beamten/der Beamtin ein Gespräch, das dazu dienen soll, die mit der Aufgabenstellung verbundenen Erwartungshaltungen von Beamten/Beamtin und Beurteiler/-in miteinander abzustimmen. Gesprächsgrundlage ist das Anforderungsprofil der Stelle, das dem Beamten/der Beamtin auszuhändigen ist. Dabei ist die Gewichtung der Merkmale des Anforderungsprofils zu erläutern. Dieses kann auch im Rahmen eines Mitarbeiter-Vorgesetzten- Gesprächs geschehen. 6 Eröffnung Der/Die Beurteiler/-in händigt dem Beamten/der Beamtin eine Kopie der Beurteilung aus. Die Beurteilung ist mit dem Beamten/der Beamtin auf Wunsch zu erörtern und zu begründen. Aushändigung und Erörterung der Beurteilung (Eröffnung) sind in der Beurteilung zu vermerken. 7 Geschäftsmäßige Behandlung der Beurteilung 7.1 Beurteilungen sind vertraulich zu behandeln und gegen die Einsichtnahme Unbefugter zu schützen. 7.2 Der/die Leiter/-in der Personalabteilung legt die Beurteilung - gegebenenfalls nach Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung - der Personalvertretung zur Mitwirkung vor ( 90 Nr. 7 PersVG). Er/Sie kann den/die Beurteiler/-in im Beteiligungsverfahren beiziehen. 4
5 7.3 Nach Mitwirkung der Personal- und Frauenvertretung wird die dienstliche Beurteilung zur Personalakte genommen. 8 Geltungsdauer des Leitfadens Dieser Leitfaden gilt ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Laufbahngesetzes und behält bis zum Erlass neuer Beurteilungsrichtlinien durch die Senatsverwaltung für Inneres seine Gültigkeit. 5
Fundstelle: Dienstblatt des Senats von Berlin Teil I Nr. 3 vom /Amtsblatt Nr. 10/07
Fundstelle: Dienstblatt des Senats von Berlin Teil I Nr. 3 vom 6.6.2005/Amtsblatt Nr. 10/07 Ausführungsvorschriften über die Beurteilung der Beamtinnen und Beamten in den Laufbahnen des Akademischen Rates,
MehrDienststelle: Anforderungsprofil: Dienstliche Beurteilung Regelmäßige Beurteilung Beurteilung aus besonderem Anlass (Nr. 3.2 AV BVPVD) (Nr. 3.3 AV BVPVD) Anlass: 1. Allgemeine Angaben 1.1 Personalangaben
MehrZwischen. dem dbb beamtenbund und tarifunion - Landesbund Schleswig-Holstein -
Vereinbarung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften nach 59 des Mitbestimmungsgesetzes Schleswig-Holstein (MBG Schl.-H.) über die Beurteilung der Beschäftigten des Landes Schleswig-Holstein (Beurteilungsrichtlinien
MehrRichtlinien für die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen (RWTH Aachen)
Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen (RWTH Aachen) Aufgrund von 104 Abs. 1 des Beamtengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen
MehrRichtlinien über die Beurteilung der Beschäftigten der Freien und Hansestadt Hamburg (BeurtRL-FHH)
Senat der Freien und Hansestadt Hamburg Personalamt BEURTEILUNGSWESEN Richtlinien über die Beurteilung der Beschäftigten der Freien und Hansestadt Hamburg (BeurtRL-FHH) Richtlinien über die Beurteilung
Mehr2230.2.3-K. (Ergänzende Beurteilungsrichtlinien Wissenschaft und Kunst)
2230.2.3-K Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft
Mehr4 Sonstige Beurteilungen
Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung RdErl. d. Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung
MehrDienstliche Beurteilungen von Beamtinnen und Beamten der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Dienstliche Beurteilungen von Beamtinnen und Beamten der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Inhaltsverzeichnis 1 Ziel der dienstlichen Beurteilung und Geltungsbereich... 1 2 Beurteilungsanlässe und Beurteilungszeiträume...
MehrAbschnitt 1 Geltungsbereich
Richtlinien über die dienstliche Beurteilung der Rechtspfleger und Amtsanwälte des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Beurteilungsrichtlinien Rechtspfleger - BeurtRL RPfl) Bekanntmachung des Justizministeriums
MehrDienstliche Beurteilung (vertraulich behandeln!) Diese Angaben werden von der Personalstelle ausgefüllt!
Anlage 1 Dienstliche Beurteilung (vertraulich behandeln!) Diese Angaben werden von der Personalstelle ausgefüllt! Regelbeurteilung gemäß ( ) Nr. 3 BRL Sonstige Beurteilung (Nr. 4 BRL) ( ) während der Probezeit
MehrDienstliche Beurteilung
Anlage 1 (zu Nr. 2) Beurteilende Dienststelle... PA-Nr.:... Beurteilungsjahr... Dienstliche Beurteilung Periodische Beurteilung Beurteilungsbeitrag Zwischenbeurteilung Beurteilung aus besonderem Anlass
MehrDienstliche Beurteilung - Beurteilungsvordruck -
Stadt Ronnenberg Anlage 1 der Beurteilungsrichtlinie (BRL) Dienstliche Beurteilung - Beurteilungsvordruck - Beurteilung zum Stichtag: Beurteilungsanlass: Regelbeurteilung Ablauf der Probezeit Beförderung
MehrDienstliche Beurteilung
Anlage 1 (zu Nrn. 2, 4 und 5) Beurteilende Dienststelle... PA-Nr.:... Beurteilungsjahr... Dienstliche Beurteilung Periodische Beurteilung Beurteilungsbeitrag Aktualisierte Periodische Beurteilung Zwischenbeurteilung
MehrBeurteilung der Beamtinnen und Beamten
Die nachstehenden Verwaltungsvorschriften gelten als Beurteilungsrichtlinien für die Laufbahnbeamtinnen und Laufbahnbeamten der Universität Trier. Der Personalrat hat gemäß 79 Abs. 3 Nr. 2 LPersVG zugestimmt.
MehrDienstliche Beurteilung der Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst. Allgemeine Richtlinien Inkrafttreten:
Dienstliche Beurteilung der Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst Allgemeine Richtlinien Inkrafttreten: 01.01.2007 Wesentliche Neuerungen! Grundsätzlich alle 3 Jahre Regelbeurteilung Anlassbeurteilung
MehrRichtlinie über die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Angestellten der Stadt Gütersloh vom in der Fassung vom
Richtlinie über die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Angestellten der Stadt Gütersloh vom 03.12.2003 in der Fassung vom 01.03.2005 1 Geltungsbereich Diese Richtlinie gilt für alle Beamtinnen
MehrVerordnung. Inhaltsübersicht
Verordnung 2030 2 36 über die Laufbahnen der Beamten des Bibliotheksdienstes (BiblLVO) Vom 17. November 1970* Auf Grund des 13 a Abs. 1 und 117 Abs. 2 des Gesetzes über die Laufbahnen der Beamten (Laufbahngesetz
MehrIV Beurteilt werden a) die Beamten auf Probe:
Allgemeine Verfügung des Senators für Justiz und Verfassung über die Beurteilungen für die Bediensteten der Gerichte und Staatsanwaltschaften 1, 2 vom 7. März 2008-2200/1 - I. 1. Diese Allgemeine Verfügung
MehrBeurteilungs VO vom veröffentlicht im GBl. vom , S 780
vom 16.12.2014 veröffentlicht im GBl. vom 23.12.2014, S 780 VO v. 06.06.1983 zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.11.2010, GBl. S. 793, 975 1(2) Im übrigen werden Beamte außer in regelmäßigen Zeitabständen
MehrDie Erstellung dienstlicher Beurteilungen erfordert von den Vorgesetzten Verantwortungsbewusstsein,
Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten (BRL) im Geschäftsbereich des Ministeriums für Schule und Weiterbildung RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 6.
MehrDienstliche Beurteilung
Ministerialblatt für das Land Nordrhein Westfalen Nr. 20 vom 4. Juli 2014 363 Anlage 1 (Nummer 12.1) vertraulich behandeln! Dienstliche Beurteilung der Beschäftigten (Beamtinnen und Beamte) im Geschäftsbereich
MehrRichtlinien über die Beurteilung der Beschäftigten der Freien und Hansestadt Hamburg
Richtlinien über die Beurteilung der Beschäftigten der Freien und Hansestadt Hamburg (BeurtRL-FHH) vom 26. Mai 2004 INHALT 1 Allgemeines 1.1 Geltungsbereich 1.2 Ziele der Beurteilungen 1.3 Elektronische
MehrBeurteilungsanlass. während der laufbahnrechtlichen Probezeit gemäß Nr. 3.1 der AV
- 1 - Anlage 1 Dienstliche Beurteilung (AV über die dienstlichen Beurteilungen der Beamtinnen und Beamten des JM vom 8. November 2012 (2000 - Z. 155) - JMBl. NRW S. 303 -) Regelbeurteilung gemäß Nr. 2
MehrVerordnung über die Laufbahn der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes im Lande Bremen (Feuerwehrlaufbahnverordnung FwLV )
Verordnung über die Laufbahn der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes im Lande Bremen (Feuerwehrlaufbahnverordnung FwLV ) Vom Aufgrund des 25 des Bremischen Beamtengesetzes vom 22.
MehrThüringer Verwaltungsschule Körperschaft des öffentlichen Rechts
Thüringer Verwaltungsschule Körperschaft des öffentlichen Rechts Kennziffer Verwaltungsfachangestellte/r VFA 015/016 in Weimar am 4. Mai 2010 Schriftliche Prüfungsarbeit im Fachgebiet Personalwesen Hilfsmittel:
MehrBeurteilungsart. I. Personalangaben. Beurteilungszeitraum von bis Besonderheiten (Abordnung, Freistellung oder ähnliches) Beurteiler
Anlage 1 (zu 6 Abs. 3) Dienstliche Beurteilung Vertraulich behandeln! Beurteilungsart Regelbeurteilung ( 4 Abs. 1) Probezeitbeurteilung ( 2 Abs. 1, 2) Anlaßbeurteilung ( 2 Abs. 3) Zwischenbeurteilung (
MehrAllgemeine Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst (BRL)
Dienstliche Beurteilung der Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst Beschl. d. LReg vom 12.12.2006 - MI-15.31-03002/2.3.2 (Nds.MBl. Nr.1/2007 S.5) - VORIS 20400 - Bezug: Beschl. v. 9.11.2004 (Nds.MBl.
MehrRichtlinie über die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten des Landkreises Nordwestmecklenburg
Richtlinie über die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten des Landkreises Nordwestmecklenburg 1 Ziel und Bedeutung der dienstlichen Beurteilung Jede/jeder Beamtin/Beamte muss die Eignung,
MehrAnlage 1 zum Rundschreiben Nr. xx/2015
Verordnung über die dienstliche Beurteilung sowie andere Instrumente zur Feststellung der Eignung und Befähigung der bremischen Beamtinnen und Beamten(BremBeurtV) vom 28. März 2006 (Brem.GBl. S. 154) zuletzt
MehrGesetze, Verordnungen, Erlasse und Kommentare
1 von 8 22.09.2014 11:16 Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Kommentare Startseite --- Schulgesetz, Schulaufsicht, Schulleitung, Schulverwaltung --- Lehrerinnen und Lehrer sowie übriges Lehrpersonal ---
MehrBitte folgen Sie diesem Link, um die Tabelle an dieser Stelle auf dem Transparenzportal Bremen zu betrachten.
Verordnung über die dienstliche Beurteilung sowie andere Instrumente zur Feststellung der Eignung und Befähigung der bremischen Beamtinnen und Beamten (BremBeurtV) Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 28.07.2015
MehrVom 21. März 2014 (ABl. S. 166) Änderungen. Lfd. Nr. Änderndes Recht Datum Fundstelle ABl. EKM 1 Verordnung zur Änderung
Laufbahnverordnung der EKM LBVO.EKM 663 Verordnung über die Laufbahnen, die Beurteilung und die Beförderung der Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (Laufbahnverordnung
MehrRichtlinien für die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen (RWTH Aachen)
Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen (RWTH Aachen) Aufgrund von 93 Abs. 1 des Beamtengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen
MehrBeurteilungsrichtlinien im Bereich der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen (BRL Pol) Hinweise zur Erläuterung der Änderungen
Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Beurteilungsrichtlinien im Bereich der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen (BRL Pol) Hinweise zur Erläuterung der Änderungen www.mik.nrw.de
MehrBeurteilungsrichtlinien für die Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland
Beurteilungsrichtlinien für Kirchenbeamte 664 Beurteilungsrichtlinien für die Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland Vom 27. Oktober 2015 (ABl. 270) Das Kollegium
MehrNutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelübersichten führen Sie zur Lösung.
Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelübersichten führen Sie zur Lösung. Abkürzungen... 7 Neuer Ansatz im Beurteilungssystem... 9 Ziel und Bedeutung von
MehrAMTLICHE BEKANNTMACHUNG
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG NUMMER 2015/096 SEITEN 1-9 DATUM 10.07.2015 REDAKTION Sylvia Glaser Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten der Rheinisch-Westfälischen Technischen
MehrRichtlinien für die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten der Stadt Aachen
Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten der Stadt Aachen 1. Auftrag und Ziele der dienstlichen Beurteilung Grundlage der dienstlichen Beurteilung ist 104 Abs. 1 des Landesbeamtengesetzes.
MehrNR AUGUST 2018
NR. 28 2018 21. AUGUST 2018 INHALT SEITE Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der als wiss. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätigen Beamtinnen und Beamten der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
MehrGemeinsame Allgemeine Verfügung der Senatsverwaltung für Justiz und der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen
Gemeinsame Allgemeine Verfügung der Senatsverwaltung für Justiz und der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen Vom 16. Juni 2005 Just I A Telefon: 90 13-33 50, intern 913 33 50 WiArbFrau IV
MehrUK. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus. vom 15. Februar 2012 Az.: II.5-5 P b.
2030.2.3-UK Richtlinien für die Beurteilung und die Leistungsfeststellung der Beamten und Beamtinnen im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus Bekanntmachung des
MehrDienstliche Beurteilung
Anlage 1 zum RdErl. v. 4.7.2012 Vertraulich behandeln! Dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
MehrKWMBl S K
Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
MehrDienstliche Beurteilung
Anlage 1 zum RdErl. v. 26.03.2012 Seite 1 von 14 vertraulich behandeln! Dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport
MehrDienstanweisung über die Beurteilungen der Beamtinnen und Beamten
Oberbürgermeister, 15.12.2014 110.1 51 01/ 507 Dienstanweisung über die Beurteilungen der Beamtinnen und Beamten Aufgrund von 93 Abs. 1 des Landesbeamtengesetzes NRW (LBG NRW) sowie 14 Abs. 1 LBG NRW i.
MehrDienstliche Beurteilung der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Amtsanwältinnen und Amtsanwälte
Dienstliche Beurteilung der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Amtsanwältinnen und Amtsanwälte Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums Vom.. III 100/2010-2SH/1/2 Auf der Grundlage des 45 Satz 2
MehrRichtlinie für die Beurteilung der Beamten und Beamtinnen
Richtlinie für die Beurteilung der Beamten und Beamtinnen (Beurteilungsrichtlinie BeurtRl) Gültig ab 01.12.2003 Schreiben des Präsidenten des Bundeseisenbahnvermögens vom 14.11.2003 - Pr.111 Pol (BeurtRl)
MehrDienstliche Beurteilung
Dienststelle: Dienstliche Beurteilung Regelbeurteilung Beurteilung aus besonderem Anlass 1. Personalangaben Name, Vorname ggf. abweichender Geburtsname Geburtsdatum Amts-/Dienstbez./Bes.-/Entgeltgruppe
MehrAllMBl S A. Richtlinien über die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung
Richtlinien über die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
MehrTarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L)
Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L) vom 28. März 2015 Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten durch den Vorsitzenden
MehrAMTLICHE MITTEILUNGEN Verkündungsblatt der Bergischen Universität Wuppertal Herausgegeben vom Rektor Jahrgang 40 Datum Nr.
AMTLICHE MITTEILUNGEN Verkündungsblatt der Bergischen Universität Wuppertal Herausgegeben vom Rektor Jahrgang 40 Datum 02.05.2011 Nr. 27 Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten
MehrGrundlegende Änderungen im Beurteilungsverfahren
Grundlegende Änderungen im Beurteilungsverfahren Rechtliche Grundlagen Wesentliche Änderungen Leistungsbeurteilung / Beurteilungsmaßstab Befähigungsbeurteilung Regelbeurteilung / Stichtagsregelung Anlassbeurteilung
MehrBeurteilungswesen Informationen und Hinweise
Einleitung... - 2 - Sinn und Zweck des neuen Beurteilungswesens... - 3 - Ziele des neuen Beurteilungswesens... - 3 - Was ist neu?... - 4 - Chancen und Risiken eines neuen Beurteilungssystems... - 4 - Regelbeurteilung
MehrD I E N S T L I C H E B E U R T E I L U N G B E U R T E I L U N G S B E I T R A G
D I E N S T L I C H E B E U R T E I L U N G B E U R T E I L U N G S B E I T R A G Vertraulich behandeln! Anlassbeurteilung wegen Bewerbung (Nummer 3.. BeurtVV) Beförderung (Nummer 3..3 BeurtVV) Aufstieg
Mehr2.1 2.2.1 2.2.2 2.2.3 2.3
Dienstliche Beurteilung allgemeine Beurteilungsrichtlinien 1 Die Staatsministerien können ergänzende Beurteilungsrichtlinien erlassen. 2 Dabei kann im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen
MehrIntegrationsvereinbarung
1 Integrationsvereinbarung nach 83 des Sozialgesetzbuches IX für die bei SenBWF Beschäftigten an den Berliner Schulen zwischen der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung des Landes Berlin
Mehr1. Entwurf 19. November Handlungshilfen zur örtlichen Umsetzung der Beurteilungsrichtlinien für Beamtinnen und Beamte
1. Entwurf 19. November 2008 Handlungshilfen zur örtlichen Umsetzung der Beurteilungsrichtlinien für Beamtinnen und Beamte Durch den Beschluss vom 15. Juli 2008 hat der bremische Senat generelle Richtlinien
MehrDienstliche Beurteilung. Diese Angaben werden von der Personalstelle ausgefüllt!
Anlage - Seite 1 - Dienstliche Beurteilung (vertraulich behandeln!) Diese Angaben werden von der Personalstelle ausgefüllt! Regelbeurteilung gemäß Nr. 3.1 BRL Sonstige Beurteilung während der Probezeit
MehrAmtliche und rechtliche Auszüge zur Dienstlichen Beurteilung von schwerbehinderten und gleichgestellten Lehrkräften
Vertrauensfrau der schwerbehinderten Beschäftigten www.sbv-vs-muenchen.de Anlage: Amtliche und rechtliche Auszüge zur Dienstlichen Beurteilung von schwerbehinderten und gleichgestellten Lehrkräften Auszüge
MehrBehalten eingegliederte Soldaten und Tarifbeschäftigte ihre bis dahin erworbenen Erfahrungsstufen?
Behalten eingegliederte Soldaten und Tarifbeschäftigte ihre bis dahin erworbenen Erfahrungsstufen? Durch das Dienstrechtsanpassungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen wurde das in Landesrecht übergeleitete
MehrGeschäftsordnung für den Aufsichtsrat des PSVaG. Zuletzt geändert durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 13. November 2014. Aufgaben und Verantwortung
Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat des PSVaG Zuletzt geändert durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 13. November 2014 1 Aufgaben und Verantwortung (1) Aufgaben und Verantwortung des Aufsichtsrats ergeben
MehrAnlage 2 zum Rundschreiben Nr. 14/2015
Richtlinien über die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten der Laufbahnen der Allgemeinen dienste vom 15. Juli 2008 (Brem. ABl. S. 505) zuletzt geändert durch ÄndRL vom 21. Juli 2015 (BremABl.
MehrVerordnung des Bundes über leistungsbezogene Besoldungsinstrumente (Bundesleistungsbesoldungsverordnung BLBV)
Verordnung des Bundes über leistungsbezogene Besoldungsinstrumente (Bundesleistungsbesoldungsverordnung BLBV) Vom Auf Grund des 27 Absatz 7 und auf Grund des 42a Absatz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes in
MehrUniversität Hohenheim Integrationsvereinbarung gemäß 83 SGB IX
Universität Hohenheim Integrationsvereinbarung gemäß 83 SGB IX Zwischen der Universität Hohenheim, der Schwerbehindertenvertretung und dem Personalrat wird folgende Integrationsvereinbarung abgeschlossen:
MehrAnlass: ja nein ja nein
Anlage 3 (zu 7 SächsBeurtVO) Dienstliche Beurteilung Vertraulich behandeln! Beurteilungsart Regelbeurteilung Anlassbeurteilung Anlass: I. Personalangaben Beurteilter Name, Vorname Geburtsdatum Amtsbezeichnung/Besoldungsgruppe
MehrMuster Untersuchungsauftrag Dienstfähigkeit / Zurruhesetzungsverfahren, Stand Vertrauliche Personalsache
Vertrauliche Personalsache Untersuchungsauftrag / Begutachtung der Dienstfähigkeit von Beamtinnen und Beamten Personalverwaltende Stelle I. Anlass für das amtsärztliche Gutachten ( ) Antrag der Beamtin
MehrVerordnung über die Laufbahn der Fachrichtung Polizei (HmbLVO-Pol) Abschnitt I. Allgemeine Vorschriften. Geltungsbereich
Verordnung über die Laufbahn der Fachrichtung Polizei (HmbLVO-Pol) Abschnitt I Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich Für die Einheitslaufbahn der Fachrichtung Polizei im Sinne des 106 Absatz 3 HmbBG
Mehr44-49 Unterabschnitt 2 Dienstunfähigkeit
TK Lexikon Arbeitsrecht Bundesbeamtengesetz 44-49 Unterabschnitt 2 Dienstunfähigkeit 44 Dienstunfähigkeit HI2118746 HI2118747 (1) 1 Die Beamtin auf Lebenszeit oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den
MehrDienstliche Beurteilung
Dienststelle Anlage 1 Die schriftliche Beurteilung ist nur ein Teil im kontinuierlichen Beurteilungsprozess. Voraussetzung für die Erstellung der Beurteilung ist, dass die mit der Aufgabenstellung verbundene
MehrRichtlinien für die dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte sowie der Leiterinnen und Leiter an öffentlichen Schulen und Studienseminaren
Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte sowie der Leiterinnen und Leiter an öffentlichen Schulen und Studienseminaren RdErl. d. Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder v. 2. 1. 2003
MehrRichtlinien über die dienstliche Beurteilung von Lehrerinnen und Lehrern (Beurteilungsrichtlinien) vom 1. März 2013
Richtlinien über die dienstliche Beurteilung von Lehrerinnen und Lehrern (Beurteilungsrichtlinien) vom 1. März 2013 Diese Richtlinien gelten für die Stadtgemeinde Bremen. Sie regeln das Verfahren der dienstlichen
MehrBeurteilungen der Beamtinnen und Beamten Verwaltungsverfügung der Johannes Gutenberg-Universität vom
Inhaltsverzeichnis Seite 1 Ziel der dienstlichen Beurteilung... 1 2 Geltungsbereich... 2 3 Beurteilungsanlässe und Beurteilungszeiträume... 2 4 Inhalt der dienstlichen Beurteilung... 4 5 Beurteilende...
MehrBayerisches Staatsministerium der Finanzen
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen Bayerisches Staatsministerium der Finanzen Postfach 22 00 03 80535 München Nur per E-Mail Bayer. Staatskanzlei Bayer. Staatsministerium des Innern Oberste Baubehörde
MehrFragen und Antworten zum neuen Beurteilungswesen
bei Fragen Senatsverwaltung für Inneres für den Bereich der Humboldt-Universität zu Berlin in einigen Punkten kommentiert (entsprechend gekennzeichnet) Fragen und Antworten zum neuen Beurteilungswesen
MehrBeurteilungsrichtlinien im Bereich der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen (BRL Pol)
Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Beurteilungsrichtlinien im Bereich der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen (BRL Pol) www.mik.nrw.de Inhaltsverzeichnis 1 BEDEUTUNG
MehrRechtsverordnung über die Laufbahnen der Kirchenbeamten und Kirchenbeamtinnen (Kirchliche Laufbahnverordnung KiLVO)
Kirchliche Laufbahnverordnung KiLVO 432-1 Rechtsverordnung über die Laufbahnen der Kirchenbeamten und Kirchenbeamtinnen (Kirchliche Laufbahnverordnung KiLVO) Vom 8. Dezember 2011 KABl. 2011, S. 267, geändert
MehrBeamtinnen und Beamte haben Anspruch auf ermessensfehlerfreie Beurteilung.
Richtlinie für die Beurteilung der Beamtinnen und Beamten in der gesamten Bundesverwaltung für Verkehr, B au und Stadtentwicklung (Beurteilungsrichtlinie BVBS) (Fassung 2006) I. Was ist Zweck der Beurteilung?
MehrDienstliche Beurteilung
- 1 - Dienstliche Beurteilung Zutreffendes bitte ankreuzen für Frau / Herrn ggf. akademischer Grad, Vorname, Name, Geburtsname Amtsbezeichnung Geburtstag und -ort Schwerbehindert Nein Ja ( Grad der Behinderung:
MehrDienstliche Beurteilung, Dienstzeugnis 51
Dienstliche Beurteilung, Dienstzeugnis 51 51 Dienstliche Beurteilung, Dienstzeugnis (1) Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Beamtinnen und Beamten sind in regelmäßigen Zeitabständen zu beurteilen.
MehrFreie Hansestadt Bremen
Die Senatorin für Finanzen Freie Hansestadt Bremen Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nummer 14/ 2015 Dienstliche Beurteilungen der Beamtinnen und Beamten Verteiler: Alle Dienststellen mit Schulen
MehrBeurteilungsrichtlinien im Bereich der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen (BRL Pol)
Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Beurteilungsrichtlinien im Bereich der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen (BRL Pol) Gegenüberstellung der bisher gültigen Fassung
Mehrveröffentlicht: Amtliche Mitteilungen der FernUniversität in Hagen Nr. 03 / 2018 vom 26. Februar 2018
Beurteilungsrichtlinien für die dienstliche Beurteilung der nichtwissenschaftlichen Beamtinnen und Beamten der FernUniversität in Hagen vom 26. Februar 2018 Aufgrund von 92 Abs. 1 des Gesetzes über die
Mehr2030.2.3-UK. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus. vom 15. Februar 2012 Az.: II.5-5 P 4010.2-6b.
2030.2.3-UK Richtlinien für die Beurteilung und die Leistungsfeststellung der Beamten und Beamtinnen im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus Bekanntmachung des
MehrOrdnung zur Verbesserung der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern im kirchlichen Dienst (Gleichstellungsordnung)
Ordnung zur Verbesserung der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern im kirchlichen Dienst (Gleichstellungsordnung) Zur Verwirklichung des Zieles einer beruflichen Gleichstellung von Frauen und
Mehrmehrere Sachbearbeiter/innen
Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist der Inlandsnachrichtendienst der Bundesrepublik Deutschland. Es hat unter anderem die Aufgabe, Informationen über extremistische und terroristische Bestrebungen
MehrVerordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten (Bundeslaufbahnverordnung BLV)
284 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 13. Februar 2009 Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten (Bundeslaufbahnverordnung BLV) Vom 12. Februar
MehrTarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L)
Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L) vom 28. März 2015 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 1 vom 2. Februar 2016 Zwischen der
MehrDie Senatorin für Finanzen Bremen, 09.03.2015. Vorlage für die Sitzung des Senats am 07.04.2015
Die Senatorin für Finanzen Bremen, 09.03.2015 Bearbeiter/in: Nicole Wohlert Bernhard Woitalla Telefon: 5463/ 59173 Vorlage für die Sitzung des Senats am 07.04.2015 Erlass der Richtlinien für die Zulassung
MehrOrdnung zur Verbesserung der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern im kirchlichen Dienst (Gleichstellungsordnung)
Ordnung zur Verbesserung der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern im kirchlichen Dienst (Gleichstellungsordnung) Zur Verwirklichung des Zieles einer beruflichen Gleichstellung von Frauen und
MehrLiebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
Senat der Freien und Hansestadt Hamburg Personalamt BEURTEILUNGSWESEN Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, das Beurteilungswesen ist ein Kernstück des Personalmanagements der hamburgischen Verwaltung.
MehrFragen und Antworten zum neuen Beurteilungswesen
bei Fragen Humboldt-Universität zu Berlin Fragen und Antworten zum neuen Beurteilungswesen für Beamtinnen und Beamtein den Laufbahnen des Akademischen Rats und des Studienrats im Hochschuldienst an der
MehrRechtsverordnung über die Laufbahnen der. Kirchenbeamten der Evangelischen Kirche in Deutschland (LaufbahnVO EKD)
Kirchenbeamten LaufbahnVO EKD Archiv 4.4 Kirchenbeamten der Evangelischen Kirche in Deutschland (LaufbahnVO EKD) Vom 15. Oktober 1988 (ABl. EKD 1988 S. 371) geändert durch Kirchengesetz vom 7. November
MehrDienstliche Beurteilung
1110 Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 44 vom 3. Dezember 2004 Vertraulich behandeln! Anlage A Dienstliche Beurteilung der Beschäftigten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Gesundheit,
MehrBildungsarbeit der IG Metall MönchengladbachM
Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Allgemeine Bestimmungen zur Eingruppierung 3 Punktbewertungsverfahren 4 Reklamation der Eingruppierung 5 Entgeltgrundsätze und Entgeltmethoden Allgemeine Bestimmungen
MehrS t e l l e n a u s s c h r e i b u n g
S t e l l e n a u s s c h r e i b u n g Im Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen sind in der Abteilung Kinder und Jugend zum nächstmöglichen Zeitpunkt
MehrDienstliche Beurteilung
Anlage A Dienstliche Beurteilung der Beschäftigten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Nordrhein-Westfalen und des Ministeriums - 2 - Dienstliche
MehrNiedersächsischer Landtag 15. Wahlperiode Drucksache 15/3372. Beschlussempfehlung
Beschlussempfehlung Ausschuss für Inneres und Sport Hannover, den 21.11.2006 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften Berichterstatter: Abg. Klaus-Peter Bachmann (SPD) (Es ist
MehrRichtlinien für die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom
NR. 18 2016 4. Juli 2016 INHALT SEITE Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 23.06.2016 2 HERAUSGEBER REDAKTION Die Rektorin
Mehr