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- Dominik Beltz
- vor 8 Jahren
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2 Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelübersichten führen Sie zur Lösung. Abkürzungen... 7 Neuer Ansatz im Beurteilungssystem... 9 Ziel und Bedeutung von Beurteilungen Arten der Beurteilungen Zuständigkeiten...35 Grundsätze zur Erstellung 4 von Beurteilungen Vorbereitung von Beurteilungen Bestimmungen für das Erstellen von Beurteilungen...63 Eröffnung von Beurteilungen und Erklärung des Beurteilten Schnellübersicht
3 Schnellübersicht 8 9 Prüfung von Beurteilungen, Stellungnahmen zu Beurteilungen, Aussagen zum Potenzial und Entwicklungsprognose Gegenvorstellungen zu Beurteilungen und zu Stellungnahmen und Beschwerden gegen Beurteilungen Aufgehobene Beurteilungen, 10 Neufassung, Handhabung Anlagen Stichwortverzeichnis...127
4 Ziel und Bedeutung von Beurteilungen 1 Grundsätze der Beurteilungen...14 Inhalt der Leistungsbewertung...15
5 Ziel und Bedeutung von Beurteilungen Grundsätze der Beurteilungen 1 Nach 3 Abs. 1 des Soldatengesetzes (SG) sind Soldatinnen und Soldaten nach Eignung, Befähigung und Leistung zu ernennen und zu verwenden. Beurteilungen als wesentliche Grundlage für Personalentscheidungen sind an diesem Grundsatz auszurichten. Anmerkung: 3 Abs. 1 SG leitet sich aus Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz (GG) ab und wird in 2 Abs. 1 Soldatenlaufbahnverordnung präzisiert. ( Anlage 1) Beurteilungen sollen ein aussagefähiges, widerspruchsfreies und möglichst objektives Bild der Persönlichkeit, der dienstlichen Eignung und Leistung sowie des Potenzials der Soldatinnen und Soldaten abgeben und Möglichkeiten für ihre Entwicklung und Ausbildung aufzeigen. Beurteilungen beeinflussen den Werdegang der Soldatinnen und Soldaten maßgeblich. Sie sind Grundlage für alle Auswahl- und Perspektivbestimmungsverfahren der Personalführung. Die beurteilenden und Stellung nehmenden Vorgesetzten aller Ebenen liefern mit konkreten und differenzierten Aussagen und Wertungen in den Beurteilungen die entscheidende Basis für alle Personalentscheidungen. Damit tragen sie eine erhebliche Verantwortung hinsichtlich der Einsatzbereitschaft der Streitkräfte wie auch der beruflichen und sozialen Entwicklung der ihnen unterstellten Soldatinnen und Soldaten. Die Wertungen zur Aufgabenerfüllung auf dem oder den Dienstposten sind das Ergebnis einer vergangenheitsbezogenen Betrachtung, denen eine zentrale Bedeutung u. a. bei der Bildung von Beförderungs- und Einweisungsreihenfolgen 2 zukommt. Richtwerte sollen entscheidend zu einem möglichst einheitlichen Bewertungsmaßstab von der Kompanieebene bis über die militärischen Organisationsbereiche hinaus beitragen und dienen einer hinreichend differenzierten Leistungsbewertung. Mithilfe von Richtwerten wird der Charakter einer Beurteilung als eine vergleichende Be- 1 2 ZDv 20/6 Kapitel 1 Die Richtlinien zur Beförderung und Einweisung in eine Planstelle in den einzelnen Laufbahnen sind durch BMVg PSZ I erlassen und im Intranet Bw-Portal-Personal-PSZ I- Erlasse veröffentlicht. 14
6 Inhalt der Leistungsbewertung trachtung aller Soldatinnen und Soldaten innerhalb einer definierten Vergleichsgruppe betont, ohne dass andererseits die individuelle Beurteilung einzelner nach Eignung, Befähigung und Leistung beeinträchtigt wird. Soweit die ZDv 20/6 den Begriff Richtwerte verwendet und Höchstgrenzen für den Anteil von Soldatinnen und Soldaten in bestimmten Wertungsbereichen definiert, handelt es sich um Soll-Vorgaben. Die Einhaltung der Richtwerte kann aber nicht erzwungen werden. Dennoch sind beurteilende und Stellung nehmende Vorgesetzte angehalten, die Richtwerte für alle Vergleichsgruppen zur Wahrung eines einheitlichen Beurteilungsmaßstabes einzuhalten. Abweichungen von den Richtwerten sind nur zulässig, wenn es hierfür sachgerechte Gründe gibt. Auch bei einer geringen Anzahl zu beurteilender Soldatinnen und Soldaten wird die Beachtung der Richtwerte erwartet. Die Leistungsbewertungen müssen innerhalb der Gruppe der zu Beurteilenden im Vergleich nachvollziehbar und realistisch sein. Die Dienst- und Berufserfahrung der Beurteilten ist einzubeziehen und bei der Vergabe der Wertungen angemessen zu berücksichtigen, wenn im Einzelfall festgestellt werden kann, dass die gewonnene dienstliche Erfahrung sich positiv auf die dienstlichen Leistungen ausgewirkt hat. Inhalt der Leistungsbewertung Die Vorgesetzten geben eine Beschreibung des Potenzials und eine Entwicklungsprognose ab. Diesen auf die Zukunft gerichteten Aussagen der Beurteilung kommt somit besondere Bedeutung bei den Perspektivkonferenzen und den Verwendungsauswahlverfahren der Personalführung zu. Mit den Aussagen und Wertungen nehmen die Vorgesetzten deutlichen Einfluss auf die individuelle langfristige Verwendungsplanung ihrer Soldatinnen und Soldaten und tragen entscheidend zur Auswahl des zukünftigen Spitzenpersonals der Streitkräfte bei. Diese prognostischen Teile der Beurteilung sind nicht allein aus den Aussagen und Wertungen zur Aufgabenerfüllung abgeleitet und können demnach inhaltlich durchaus von diesen abweichen. Beurteilen ist eine Führungsaufgabe. Beurteilende und Stellung nehmende Vorgesetzte aller Ebenen haben sich deshalb mit den Bewww.WALHALLA.de 15
7 Ziel und Bedeutung von Beurteilungen urteilungsbestimmungen eingehend vertraut zu machen. Sie haben alle Möglichkeiten zu nutzen, Eignung und Leistung der zu beurteilenden Soldatinnen und Soldaten aufmerksam wahrzunehmen, sorgfältig zu analysieren und sachgerecht zu bewerten. Die Beurteilten haben zu bedenken, dass die beurteilenden Vorgesetzten auch bei größtem Bemühen um Objektivität immer nur aus ihrer Sicht werten können. Ein annähernd objektives Bild können deshalb regelmäßig erst mehrere, von verschiedenen Vorgesetzten erstellte Beurteilungen vermitteln. Soldatinnen und Soldaten sind nach einheitlichen Maßstäben zu beurteilen, unabhängig davon, ob sie ihren Dienst in Voll- oder Teilzeitbeschäftigung wahrnehmen. 16
8 Arten der Beurteilungen 2 Beurteilungsarten Planmäßige Beurteilungen...18 Planmäßige Beurteilungen als Anlassbeurteilungen Unterbleiben von Beurteilungen...24 Sonderbeurteilungen...26 Laufbahnbeurteilungen...26 Beurteilungen von Eignungsübenden.. 28 Beurteilungen von Reservistinnen und Reservisten...29 Beurteilungsvermerke Aussagen mit Beurteilungscharakter.. 33 Dienstzeugnisse...33 Verwendungshinweis für Offiziere aus Anlass der Teilnahme am Stabsoffizierlehrgang...34
9 Arten der Beurteilungen Beurteilungsarten Je nach Termin, Anlass 1 und Inhalt sind folgende Beurteilungsarten zu unterscheiden: Planmäßige Beurteilungen Sonderbeurteilungen Laufbahnbeurteilungen Beurteilungen bei Eignungsübungen Beurteilungen von Reservistinnen und Reservisten Darüber hinaus gibt es Beurteilungsbeiträge nach einer besonderen Auslandsverwendung bzw. einem vergleichbaren Einsatz fachliche Beurteilungsbeiträge Beurteilungsvermerke Aussagen mit Beurteilungscharakter Dienstzeugnisse Verwendungshinweise für Offiziere aus Anlass der Teilnahme am Stabsoffizierlehrgang Planmäßige Beurteilungen Termine Planmäßige Beurteilungen sind unter Beachtung der Sonderregelungen gemäß ZDv 20/6 Nr a. zu den folgenden Übersichten dargestellten Terminen vorzulegen. Die Übersichten legen auch Vergleichsgruppen zur Bewertung von Eignung, Befähigung und Leistung fest. Maßgeblich für die Zuordnung zu den jeweiligen Vergleichsgruppen ist grundsätzlich die Dienstpostendotierung der zu beurteilenden Soldatinnen und Soldaten, unabhängig von ihrem Dienstgrad oder ihrer Besoldungsgruppe. Erfasst werden auch Soldatinnen und Soldaten in Verwendungen unter Nutzung einer Planstelle z. b. V.. Dabei ist die Zuordnung zu den Vergleichsgruppen nach den Umständen des Einzelfalls durch die jeweiligen beurteilenden Vorgesetzten vorzunehmen. Beurteilungsjahr, Vorlagetermin, Vergleichsgruppen zu beurteilender Soldatinnen/Soldaten 1 ZDv 20/6 Kapitel
10 Stichwortverzeichnis Abschluss der Beurteilung 78, 84, 102 des Beurteilungsverfahrens 90, 95 Abstimmungsgespräche 62, 77 Abweichende Wertungen 78 Änderungen von Ausprägungen 87 Einzelmerkmalen 50, 87 Stufen der Eignung 87 Wertungen und Aussagen 84, 86, 90, 98 Anforderung von Beurteilungen 26, 47 Beurteilungsbeiträgen 88 Anhörung 31, 32, 57, 76, 80, 92, 94, 98 Aufgaben und Tätigkeiten im Beurteilungszeitraum 66 Aufgabenerfüllung auf dem/den Dienstposten 67, 74, 84 Aufhebung von Beurteilungen 26, 30, 54, 84, 98 Stellungnahmen 89, 98 Aufhebungs- -verfügung 84, 98 -vermerk 98 Aufrechterhaltung 49, 64, 100 Aufschub Beurteilung 20, 39 Stellungnahme 20, 84 Auslandsverwendung, besondere 18, 29, 45, 57, 59, 65, 76 Aussagen mit Beurteilungscharakter 18, 33, 76 Auswertung von Beurteilungen 90, 93 Bedeutung von Beurteilungen 14 Befähigung 14, 44, 52, 93 Befangenheit 40, 93, 100 Behandlung von aufgehobenen Beurteilungen 98 Beurteilungen 100 Beiträge Dritter Beurteilungsbeitrag Belastbarkeit 45, 66, 67, 119 Berichtigungen in Beurteilungen 84 Beschwerde- -frist 40, 55, 92 -recht 40, 55, 92 -verfahren 40, 55, 92 Besondere Auslandsverwendung Auslandsverwendung, besondere Besondere Umstände (Belastungen) 65, 69 Beurteilung Bestimmungen für das Erstellen 63, 84 Neufassung 36, 84, 98 planmäßige Beurteilungen bei/von Eignungsübung 28 Reservistinnen/Reservisten 29 schwebenden Verfahren 46 Beurteilungs- -art 18 -befugnis Zuständigkeit -beitrag 53 -datum 45, 66 -eröffnung 21, 28, 54, 80, 81 -gespräch 12, 59 -grundsätze 44 -notiz 53 -vermerke 32 -zeitraum 45, 66 -zuständigkeit 36 Bewährung im Einsatz 45, 73 Charakterliche Merkmale 73 Dateneingabe 102 Delegierung der Zuständigkeit 37 Dienstzeugnis 33 Disziplinargerichtliches Verfahren 46 Disziplinarmaßnahmen 41, 47 Durchschnittswert 70, 87 Eigenständigkeit 67, 119 Eignungsstufen 74, 87 Eignungsvergleich 27, 57, 85, 90 Einarbeitung 65 Einführungsgespräch 60 Einschränkungen, gesundheitliche 47 Einzelmerkmale Aufgabenerfüllung auf dem/den Dienstposten 67, 122, 123 Persönlichkeitsprofil 71, 123 Elternzeit 20, 25 Entwicklungsprognose 88 Erklärung des/der Beurteilten 81 Eröffnung von Beurteilungen 80 Stellungnahmen 84, 92, 98
11 Stichwortverzeichnis Eröffnungspflicht 80 Erzieherische Maßnahmen 41, 46 Fachverwendung 58, 75 Fachvorgesetzter 58 Fähigkeiten 44 Freigestellte Soldatenvertreterinnen/-vertreter 37 Führungsverhalten 67, 121 Führungsverwendung 32, 74 Fürsorge 44 Gegenvorstellungen 92 Gesamtvertrauenspersonenausschuss 25 Gleichstellungsbeauftragte 25, 37, 44 Gleichstellungsvertrauensfrau 37, 44 Hauptsächliche Beurteilungsgrundlagen 52, 65 Informations- und Kommunikationsverhalten 67, 120 Kameradschaft 73 Kompetenz funktionale 72 geistige 72 konzeptionelle 72 Menschenführung 72 soziale 72 Laufbahn- -anwärterinnen/-anwärter 33 -beurteilungen 26 -lehrgang 46 -perspektive 88 -wechsel 76 Lehrgang 32 Lehrgangszeugnisse, -nachweise 32 Leistungsbewertung 44 Leistungsvergleich 57, 85, 90 Neue Erkenntnisse 49 Organisationsbereich 32 Personal- -akte 32, 53, 56, 77, 98, 102 -entscheidungen 14, 81, 93, 95 -führung 14, 102 Persönliche Verhältnisse 65 Persönlichkeit 14, 44, 71, 92 Persönlichkeitsmerkmale, -profil 72 Persönlichkeitsrecht 102 Pflichtgemäßes Ermessen 77 Planung 67, 120 Potenzial 44, 73, 88 Praktisches Können 58, 67, 120 Prüfung von Beurteilungen 84 Reservistin/Reservist 29 Richtwert 16 Schwerbehindertenvertretung 44, 49, 69 Selbstverständnis, berufliches 73 Soldatenvertreter 44 Stabsoffizierlehrgang 18, 34, 76 Stärken und Schwächen 44 Statuswechsel 76 Stellungnahme zu Gegenvorstellungen 76 Studienabschluss 22 Tätigkeiten im Beurteilungszeitraum 48, 59 in einer besonderen Auslandsverwendung 57 Unterschriftsverweigerung 80 Unterstellungswechsel 20 Verfahrensverstöße 84 Vergleichbare Einsätze 18, 58, 65 Vergleichende Betrachtung 45 Vergleichsgruppe 18, 45, 50, 68, 84 Vernichtung aufgehobener Beurteilungen und Stellungnahmen 98 von Beurteilungsbeiträgen 55 von Beurteilungsnotizen 55 von Entwürfen 77 Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen 25, 44 Verwendung auf weitere Sicht 75 Verwendungen mit besonderer 74 Außenwirkung 74 Spezialisierung 74 Verwendungs- -vorschläge 74, 89 -wünsche 81 Vordruck A 64 Vorlagetermin 18, 62 Vorstellung zum weiteren Werdegang 85 Wechsel des Vorgesetzten 21, 38, 54, 59, 99 Wesentliche Beurteilungsgrundlagen 84 Widersprüche 44 Zeitraum der Stellungnahme 99 Zielerreichung 67 Zusammenarbeit 67 Zuständigkeit 36, 99,
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