Der öffentliche Dienst. Bayerisches Staatsministerium der Finanzen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Der öffentliche Dienst. Bayerisches Staatsministerium der Finanzen"

Transkript

1 Der öffentliche Dienst Bayerisches Staatsministerium

2 Typische Aufgaben des öffentlichen Dienstes sind z.b. Polizei/Innere Sicherheit Bildung (Schule, Universitäten) Steuer Daseinsvorsorge (z.b. Sozialhilfe, Arbeitslosenhilfe) aber auch: Lotterieverwaltung, Schlösser u. Seen-Verwaltung

3 Bayerische Staatsregierung Bayerischer Landtag Bundesregierung Bundestag Öffentliche Aufgaben Ausführung Öffentlicher Dienst Auftraggeber: Bürger

4 Zu welcher der drei Gewalten ist der öffentliche Dienst zu rechnen? Judikative Legislative Exekutive Öffentlicher Dienst

5 Beschäftigte im öffentlichen Dienst Beamte Arbeitnehmer

6 Grund für die Unterscheidung Grundlage für Differenzierung: Art. 33 Abs. 4 GG Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen.

7 Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse Staat wird zur Verwirklichung seiner Ziele dem Bürger gegenüber im Über- /Unterordnungsverhältnis tätig Klassische Bereiche: Polizei Steuerverwaltung

8 Unterschiede Beamter Arbeitnehmer

9 1. Begründung Arbeitnehmer Von den Parteien ausgehandelter Arbeitsvertrag Beamter Einseitig durch Verwaltungsakt

10 2. Inhaltliche Ausgestaltung des Beschäftigungsverhältnisses Arbeitnehmer Grundsätzlich frei verhandelbar, sofern nicht zwingende Bestimmungen der jeweiligen Tarifverträge bzw. des Arbeitsrechts vorhanden Beamter Vorgegeben durch gesetzliche Normen (Beamtengesetze), die der Parteivereinbarung nicht zugänglich sind

11 3. Streikrecht Arbeitnehmer Streikrecht Beamter Kein Streikrecht (unabhängig davon ist Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft zulässig, wg. Art. 9 Abs. 3 GG)

12 4. Dauer des Arbeitsverhältnisses Arbeitnehmer meist unbefristet, aber grds. Beendigungsmöglichkeit durch Kündigung (aber zunehmender Schutz des Arbeitnehmers mit Dauer des Dienstverhältnisses) Beamter grds. auf Lebenszeit angelegt, nur eingeschränkte Beendigungsmöglichkeiten für Dienstherrn

13 5. Ahndung von Dienstvergehen Arbeitnehmer Abmahnung und Kündigung Beamter Disziplinarmaßnahmen (Verweis, Geldbuße, Kürzung der Bezüge, Zurückstufung, Entfernung aus dem Beamtenverhältnis); Zurückstufung und Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nur durch Gerichtsurteil möglich

14 6. Altersvorsorge Arbeitnehmer gesetzliche Rentenversicherung (ggf. betriebliche Zusatzversorgung) Beamter Von gesetzlicher Sozialversicherungspflicht befreit; dies wird jedoch bei der Bemessung der Aktivbezüge berücksichtigt. Pensionen werden aus Staatshaushalt bezahlt

15 7. Krankheitsvorsorge Arbeitnehmer Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung Beamter Zwei Säulen: 1. Private Eigenvorsorge 2. Beihilfe als Leistung des Dienstherrn aufgrund der Fürsorgeverpflichtung (bei aktiven Beamten: Anteil der Beihilfe 50 %)

16 Einstellung in den öd Maßgebliches Einstellungskriterium ist das Leistungsprinzip in Art. 33 Abs. 2 GG: Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.

17 Ausschließliche Kriterien: Eignung, Befähigung, fachliche Leistung Leistungsprinzip maßgeblich für Einstellung und Beförderung Ziel: Bestenauslese Grund: Qualität der Aufgabenerfüllung

18 Werdegang des Beamten Einstellung Erstmalige Begründung eines Beamtenverhältnisses (Beamter auf Widerruf) Vorbereitungsdienst Anstellungsprüfung Probezeit (Beamter auf Probe) Beamter auf Lebenszeit

Verbeamtung im bayerischen Lehramt. Grundlagen und Voraussetzungen

Verbeamtung im bayerischen Lehramt. Grundlagen und Voraussetzungen Verbeamtung im bayerischen Lehramt Grundlagen und Voraussetzungen 3.12.2018 1 Hintergrund und Grundlagen Grundsatz: In Bayern werden Lehrkräfte verbeamtet, weil Lehrkräfte hoheitliche Befugnisse wahrnehmen

Mehr

Thüringer Verwaltungsschule Körperschaft des öffentlichen Rechts

Thüringer Verwaltungsschule Körperschaft des öffentlichen Rechts Thüringer Verwaltungsschule Körperschaft des öffentlichen Rechts Kennziffer Verwaltungsfachangestellte/r VFA 015/016 in Weimar am 4. Mai 2010 Schriftliche Prüfungsarbeit im Fachgebiet Personalwesen Hilfsmittel:

Mehr

Schlüsselverzeichnis 1

Schlüsselverzeichnis 1 1 Schlüsselverzeichnis 1 Beamtendienstzeiten und gleichgestellte Zeiten 1301 Vorbereitungsdienst im Beamtenverhältnis auf Widerruf gem. 13 Abs. 1 ThürBeamtVG Ausbildungszeit in einem Beamtenverhältnis

Mehr

Dienstbegleitende Unterweisung durch das Referat IV 7 Ausbildung Berlin (Stand: 03/2012)

Dienstbegleitende Unterweisung durch das Referat IV 7 Ausbildung Berlin (Stand: 03/2012) Dienstbegleitende Unterweisung durch das Referat IV 7 Ausbildung Berlin (Stand: 03/2012) Ausbildungsberuf: Verwaltungsfachangestellte/r Lehrgang: Einführungslehrgang II Gesamte Stundenzahl: 20 Doppelstunden

Mehr

Prämienregelung der Humboldt - Universität zu Berlin (Hochschulbereich) zur Reduzierung von Personalkosten

Prämienregelung der Humboldt - Universität zu Berlin (Hochschulbereich) zur Reduzierung von Personalkosten Prämienregelung der Humboldt - Universität zu Berlin (Hochschulbereich) zur Reduzierung von Personalkosten 1 Prämien an Beschäftigte (Arbeitnehmer/innen und Beamte/innen) 1.1 Um die Kürzungen bei den Personalmitteln

Mehr

Stellungnahme. der Bundesrechtsanwaltskammer. zur Verfassungsbeschwerde des Herrn Dr. Z. 1 BvR 1887/06. erarbeitet vom

Stellungnahme. der Bundesrechtsanwaltskammer. zur Verfassungsbeschwerde des Herrn Dr. Z. 1 BvR 1887/06. erarbeitet vom Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer zur Verfassungsbeschwerde des Herrn Dr. Z. 1 BvR 1887/06 erarbeitet vom Verfassungsrechtsausschuss der Bundesrechtsanwaltskammer Rechtsanwalt Dr. Christian Kirchberg,

Mehr

Abgeordnetengesetz (AbgG) - Auszug -

Abgeordnetengesetz (AbgG) - Auszug - Abgeordnetengesetz (AbgG) - Auszug - Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Februar 1996 (Bundesgesetzblatt I Seite 326),

Mehr

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Postfach 22 00 03 80535 München Per E-Mail Bayerisches

Mehr

Die Besonderheiten des Vorverfahrens in beamtenrechtlichen Streitigkeiten

Die Besonderheiten des Vorverfahrens in beamtenrechtlichen Streitigkeiten Die Besonderheiten des Vorverfahrens in beamtenrechtlichen Streitigkeiten Von Robert Hirschenauer Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis A. Einleitung 15 I. Problemstellung 15 II. Zielsetzung der

Mehr

Informationen. zum Entgelt. für. Lehrkräfte im Tarifbeschäftigungsverhältnis im Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen. (Stand 01.03.

Informationen. zum Entgelt. für. Lehrkräfte im Tarifbeschäftigungsverhältnis im Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen. (Stand 01.03. Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Informationen zum Entgelt für Lehrkräfte im Tarifbeschäftigungsverhältnis im Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen (Stand 01.03.2016)

Mehr

Das Hessische Disziplinargesetz

Das Hessische Disziplinargesetz Das Hessische Disziplinargesetz Leitfaden für den öffentlichen Dienst von Dr. Dr. Frank Ebert, Ministerialrat, Thüringer Innenministerium, vormals Richter des Disziplinarsenats bei dem Thüringer Oberverwaltungsgericht,

Mehr

2. Beteiligung des Personalrates ( 72 a Abs. 1 LPVG ) Mitbestimmung PR hat der ordentlichen Kündigung zugestimmt

2. Beteiligung des Personalrates ( 72 a Abs. 1 LPVG ) Mitbestimmung PR hat der ordentlichen Kündigung zugestimmt Lösungshinweise Prüfungsklausur Sachverhalt 1: Ordentliche Kündigung 1. ordnungsgemäße Kündigungserklärung a. Inhalt / Bestimmtheit b. Beachtung der Form ( Schriftform gem 57 BAT ) c. Zugang, Zustellung

Mehr

Newsletter Arbeitsrecht 06/2008- Schwerpunkt Zeitarbeit

Newsletter Arbeitsrecht 06/2008- Schwerpunkt Zeitarbeit Newsletter Arbeitsrecht 06/2008- Schwerpunkt Zeitarbeit Liebe Leserin, lieber Leser, viele von Ihnen haben schon von Zeitarbeit gehört, einige von Ihnen haben damit zu tun. Die Beschäftigungszahlen der

Mehr

Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst

Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst Nach dem Bayerischen Beamtengesetz muss sich der Beamte durch sein gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung

Mehr

1/6. Frauen erwerben seltener Ansprüche in der betrieblichen Altersversorgung

1/6. Frauen erwerben seltener Ansprüche in der betrieblichen Altersversorgung 1/6 erwerben seltener Ansprüche in der betrieblichen Altersversorgung Anteil der und mit Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung nach Region in Deutschland (11), in Prozent 9 8 7 6 4 33 49 57 61

Mehr

Zwischenruf: Was sind eigentlich pflegerelevante Daten die gespeichert werden dürfen?

Zwischenruf: Was sind eigentlich pflegerelevante Daten die gespeichert werden dürfen? Zwischenruf: Was sind eigentlich pflegerelevante Daten die gespeichert werden dürfen? Dr. Carola Drechsler Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein 30. August 2012 Kiel Inhalt Die

Mehr

Die öffentliche Verwaltung (Definitionsversuche):

Die öffentliche Verwaltung (Definitionsversuche): Die öffentliche Verwaltung (Definitionsversuche): : Öffentliche Verwaltung Im organisatorischen Sinne Im materiellen Sinne Im formellen Sinne Negativer Definitionsversuch Positiver Definitionsversuch?

Mehr

Personalakte. Frau Donna Weta. 29 Jahre ledig. seit 5 Monaten im Betrieb 4 Monate Probezeit. erbringt sehr gute Leistungen

Personalakte. Frau Donna Weta. 29 Jahre ledig. seit 5 Monaten im Betrieb 4 Monate Probezeit. erbringt sehr gute Leistungen Personalakte Frau Donna Weta 29 Jahre ledig seit 5 Monaten im Betrieb 4 Monate Probezeit erbringt sehr gute Leistungen Kaufte sich vor kurzem eine kleine Eigentumswohnung für 120.000 und hat deshalb hohe

Mehr

Rentner haben Anspruch auf gute Versorgung 7 Abkürzungen 8. Versicherungs- und Meldepflicht zur Krankenversicherung 9

Rentner haben Anspruch auf gute Versorgung 7 Abkürzungen 8. Versicherungs- und Meldepflicht zur Krankenversicherung 9 Schnellübersicht Rentner haben Anspruch auf gute Versorgung 7 Abkürzungen 8 Versicherungs- und Meldepflicht zur Krankenversicherung 9 Beitragspflicht zur Krankenversicherung 9 Leistungsansprüche gegen

Mehr

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen Bayerisches Staatsministerium der Finanzen Bayerisches Staatsministerium der Finanzen Postfach 22 00 03 80535 München Nur per E-Mail Bayer. Staatskanzlei Bayer. Staatsministerium des Innern Oberste Baubehörde

Mehr

Datenschutz als Grundrecht

Datenschutz als Grundrecht Datenschutz als Grundrecht Grundrecht auf Datenschutz Jede einzelne Person hat grundsätzlich das Recht, über die Weitergabe und Verwendung ihrer persönlichen Daten zu bestimmen (informationelles Selbstbestimmungsrecht).

Mehr

K. Die Grundrechte des Art. 5 Abs. 1 GG

K. Die Grundrechte des Art. 5 Abs. 1 GG K. Die Grundrechte des Art. 5 Abs. 1 GG I. Schutzbereiche Die Meinungsfreiheit gem. Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Var. 1 GG schützt die Freiheit, seine Meinung in Wort, Schrift u. Bild frei zu äußern. Eine Meinungsäußerung

Mehr

Verordnung über die Laufbahn der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes im Lande Bremen (Feuerwehrlaufbahnverordnung FwLV )

Verordnung über die Laufbahn der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes im Lande Bremen (Feuerwehrlaufbahnverordnung FwLV ) Verordnung über die Laufbahn der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes im Lande Bremen (Feuerwehrlaufbahnverordnung FwLV ) Vom Aufgrund des 25 des Bremischen Beamtengesetzes vom 22.

Mehr

Beschluss des Geschäftsführenden DGB-Bundesvorstandes vom 11. Mai 2009

Beschluss des Geschäftsführenden DGB-Bundesvorstandes vom 11. Mai 2009 Positionspapier des DGB zu Versorgungsanwartschaften für Beamtinnen und Beamte, die auf eigenen Antrag vorzeitig aus einem Beamtenverhältnis ausscheiden Beschluss des Geschäftsführenden DGB-Bundesvorstandes

Mehr

Rechtsgrundlagen. Personalrecht Angestelltenlehrgang I (50 Stunden = 25 Doppelstunden) Stand: Feinziele: Bezüge zu anderen Lehrgebieten

Rechtsgrundlagen. Personalrecht Angestelltenlehrgang I (50 Stunden = 25 Doppelstunden) Stand: Feinziele: Bezüge zu anderen Lehrgebieten Rechtsgrundlagen die verschiedenen Rechtsquellen des Arbeitsrechts nennen Rechtsquellenlehre Bürgerliches Recht die Konkurrenz zwischen verschiedenen arbeitsrechtlichen Rechtsquellen beschreiben und anhand

Mehr

Arbeitsrecht (Recht des Arbeitsverhältnisses)

Arbeitsrecht (Recht des Arbeitsverhältnisses) Arbeitsrecht (Recht des Arbeitsverhältnisses) Vertiefung anhand der Rechtsprechung 3. Mai 2005: Anfechtung des Arbeitsvertrages; AGB und Besonderheiten des Arbeitsrechts Organisatorisches Ab nächsten Freitag

Mehr

Beitragstragung zur Sozialversicherung (KV, PV, RV, ALV)

Beitragstragung zur Sozialversicherung (KV, PV, RV, ALV) TK Lexikon Arbeitsrecht Beitragstragung zur Sozialversicherung (KV, PV, RV, ALV) Beitragstragung zur Sozialversicherung (KV, PV, RV, ALV) HI1379623 Kurzbeschreibung HI1379623.1 Die Tabelle enthält die

Mehr

Berufungen auf Zeit. Regelung des Landeshochschulgesetzes. Regelungen zum Beamtenverhältnis auf Zeit bzw. zum befristeten Angestelltenverhältnis

Berufungen auf Zeit. Regelung des Landeshochschulgesetzes. Regelungen zum Beamtenverhältnis auf Zeit bzw. zum befristeten Angestelltenverhältnis Berufungen auf Zeit In den Bundesländern gibt es unterschiedliche Regelungen in den Hochschulgesetzen zu Probebeamtenverhältnissen und zu Beamten-/Angestelltenverhältnissen auf Zeit bzw. mit Befristung.

Mehr

Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer

Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer Vorbemerkung Schriftform Zwar ist der Abschluss eines Arbeitsvertrages für gewerbliche Arbeitnehmer nicht zwingend schriftlich vorgeschrieben. Nach den Bestimmungen

Mehr

2230.2.3-K. (Ergänzende Beurteilungsrichtlinien Wissenschaft und Kunst)

2230.2.3-K. (Ergänzende Beurteilungsrichtlinien Wissenschaft und Kunst) 2230.2.3-K Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft

Mehr

Behalten eingegliederte Soldaten und Tarifbeschäftigte ihre bis dahin erworbenen Erfahrungsstufen?

Behalten eingegliederte Soldaten und Tarifbeschäftigte ihre bis dahin erworbenen Erfahrungsstufen? Behalten eingegliederte Soldaten und Tarifbeschäftigte ihre bis dahin erworbenen Erfahrungsstufen? Durch das Dienstrechtsanpassungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen wurde das in Landesrecht übergeleitete

Mehr

Haftung ÖD Grundlagen für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst

Haftung ÖD Grundlagen für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst Haftung ÖD Grundlagen für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst Stand 05/2015 Ein Unternehmen der AXA Gruppe Agenda Grundlagen Haftung im Öffentlichen Dienst (ÖD) Haftung eines Beschäftigten im ÖD Handlungsformen

Mehr

Vergleich Angestellte und Beamte in der EKBO

Vergleich Angestellte und Beamte in der EKBO Vergleich Angestellte und Beamte in der EKBO Anlage Die Landesynode hat bei ihrer November-Tagung 2015 dem Konsistorium den Auftrag erteilt, die zukünftigen und gegenwärtigen haushaltstechnischen Belastungen

Mehr

Mittlerweile gibt es ca. 20.800 Zeitarbeitsfirmen und mehr als 730 000 Leiharbeiter in Deutschland.

Mittlerweile gibt es ca. 20.800 Zeitarbeitsfirmen und mehr als 730 000 Leiharbeiter in Deutschland. Die Zeitarbeit hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Mittlerweile gibt es ca. 20.800 Zeitarbeitsfirmen und mehr als 730 000 Leiharbeiter in Deutschland. Steckte die deutsche Wirtschaft derzeit nicht

Mehr

1/5. Frauen erhalten deutlich niedrigere Betriebsrenten als Männer

1/5. Frauen erhalten deutlich niedrigere Betriebsrenten als Männer 1/5 Höhe der von und n bezogenen betrieblichen Rente erhalten deutlich niedrigere Betriebsrenten als Durchschnittliche Höhe der Bezüge von * und n * aus betrieblicher Alters- und Zusatzversorgung des öffentlichen

Mehr

Anla. in der ab 1. August 2011 geltenden Fassung. (1) Die Ämter der Beamten und Soldaten und ihre Besoldungsgruppen

Anla. in der ab 1. August 2011 geltenden Fassung. (1) Die Ämter der Beamten und Soldaten und ihre Besoldungsgruppen Anla Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) in der Überleitungsfassung für Berlin in der bis zum 31. Juli 2011 geltenden Fassung 20 Besoldungsordnungen A und B (1) Die Ämter der Beamten und Soldaten und ihre Besoldungsgruppen

Mehr

Titelführungsbefugnis nach dem Ausscheiden aus der Hochschule

Titelführungsbefugnis nach dem Ausscheiden aus der Hochschule Titelführungsbefugnis nach dem Ausscheiden aus der Hochschule Die Möglichkeit, die akademische Würde Professorin bzw. Professor auch nach dem Ausscheiden aus der Hochschule weiterführen zu können, ist

Mehr

Europaabgeordnetengesetz

Europaabgeordnetengesetz Europaabgeordnetengesetz (EuAbgG) Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland vom 6. April 1979 (BGBl. I S. 413), das zuletzt durch

Mehr

Stellungnahme zum Dritten Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes

Stellungnahme zum Dritten Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes HPR beim TMBWK Postfach 90 04 63 99107 Erfurt Hauptpersonalrat Thüringer Landtag Innenausschuss Jürgen-Fuchs-Str. 1 99096 Erfurt Geschäftszeichen Ihr Zeichen, Ihr Schreiben vom Telefon, Bearbeiter 0361

Mehr

Antrag auf Elternzeit

Antrag auf Elternzeit Antrag auf Elternzeit Über den Dienstweg Bischöfliche Stiftungsschulamt Abteilung I - Personal Hinweise: Bitte fügen Sie die Geburtsurkunde(n) bei. Dieser Antrag gilt für Angestellte der AVO-DRS sowie

Mehr

Die Altersvorsorge, von der ich schon heute profitiere. Kräftig Steuern sparen mit BasisRente.

Die Altersvorsorge, von der ich schon heute profitiere. Kräftig Steuern sparen mit BasisRente. Kräftig Steuern sparen mit BasisRente. Die Altersvorsorge, von der ich schon heute profitiere. Die Rente ist sicher. Auch für mich? Irgendwann haben Sie das Rentenalter erreicht. Aber reicht dann auch

Mehr

Teilzeitbeschäftigung und geringfügige Beschäftigung

Teilzeitbeschäftigung und geringfügige Beschäftigung Teilzeitbeschäftigung und geringfügige Beschäftigung Ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammer Hannover I. Teilzeitbeschäftigung Teilzeitbeschäftigt ist ein Arbeitnehmer, wenn seine auf Dauer vereinbarte

Mehr

Die verfahrensrechtliche Handlungsfähigkeit entspricht der Prozessfähigkeit im gerichtlichen Verfahren (vgl. 71 SGG, 62 VwGO).

Die verfahrensrechtliche Handlungsfähigkeit entspricht der Prozessfähigkeit im gerichtlichen Verfahren (vgl. 71 SGG, 62 VwGO). Handlungsfähigkeit Von der Beteiligungsfähigkeit ist die Handlungsfähigkeit zu unterscheiden. Dabei handelt es sich um die gesetzliche Regelung der Fähigkeit, durch eigenes Handeln im Verwaltungsverfahren

Mehr

Entgelt-TV, Elektrohandwerk, Bayern, 20.03.2007

Entgelt-TV, Elektrohandwerk, Bayern, 20.03.2007 Entgelt-TV, Elektrohandwerk, Bayern, 20.03.2007 Nummer: 06402.056 Datum: 2007-03-20 Fundstelle: Bundesanzeiger Nummer 118 29.06.20072007-06-29 Klassifikation: Entgelt-TV Fachbereich: Elektrohandwerk Tarifgebiet:

Mehr

Musterprüfungsaufgabe

Musterprüfungsaufgabe Musterprüfungsaufgabe Kaufmann / Kauffrau für Büromanagement Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung Prüfungsbereich Fachaufgabe in der Wahlqualifikation Wahlqualifikation 6 - Personalwirtschaft Sachverhalt:

Mehr

Überblick über die Änderungen im Beamtenrecht in NRW durch das Inkrafttreten des BeamtStG und die Neufassung des LBG NRW zum 01.

Überblick über die Änderungen im Beamtenrecht in NRW durch das Inkrafttreten des BeamtStG und die Neufassung des LBG NRW zum 01. Dipl.Rpfl. Ralf Pannen M.A., Fachhochschule für Rechtspflege NRW Überblick über die Änderungen im Beamtenrecht in NRW durch das Inkrafttreten des BeamtStG und die Neufassung des LBG NRW zum 01. April 2009

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Berufsangebote. Diplom-Agraringenieure Master, Univ.

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Berufsangebote. Diplom-Agraringenieure Master, Univ. Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Berufsangebote Diplom-Agraringenieure Diplom-Ökotrophologen Diplom- Gartenbauingenieure Diplom-Landespfleger Landschaftsarchitekten

Mehr

BGB IV Reisevertrag, 651a BGB

BGB IV Reisevertrag, 651a BGB BGB IV Reisevertrag, 651a BGB Prof. Dr. Monika Schlachter WS 2007/2008 Der Reisevertrag, 651a BGB = Vertrag über die Erbringung von Reiseleistungen gegen Entgelt, 651a BGB Gesamtheit von Reiseleistungen,

Mehr

Der betriebliche Datenschutzbeauftragte

Der betriebliche Datenschutzbeauftragte ALLGEMEINE RECHTSFRAGEN R24 Stand: Juli 2011 Ihr Ansprechpartner Heike Cloß E-Mail heike.closs@saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-600 Fax (0681) 9520-690 Der betriebliche Datenschutzbeauftragte Durch die

Mehr

Verordnung. Inhaltsübersicht

Verordnung. Inhaltsübersicht Verordnung 2030 2 36 über die Laufbahnen der Beamten des Bibliotheksdienstes (BiblLVO) Vom 17. November 1970* Auf Grund des 13 a Abs. 1 und 117 Abs. 2 des Gesetzes über die Laufbahnen der Beamten (Laufbahngesetz

Mehr

Forum B. Der Anspruch eines Beamten auf Stufenweise Wiedereingliederung

Forum B. Der Anspruch eines Beamten auf Stufenweise Wiedereingliederung Forum B Schwerbehinderten- und Arbeitsrecht, betriebliches Eingliederungsmanagement Diskussionsbeitrag Nr. 17/2011 04.11.2011 Der Anspruch eines Beamten auf Stufenweise Wiedereingliederung von Doreen Kalina,

Mehr

ratgeber Weihnachtsgeld

ratgeber Weihnachtsgeld Auch wer nicht mehr an den Weihnachtsmann glaubt, kann trotzdem Anspruch auf haben. Aber wem steht diese Sonderzahlung des Arbeitgebers zu? Und in welcher Höhe? Hier gibt es die wichtigsten Informationen

Mehr

Arbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz. Priv.-Doz. Dr. Georg Annuß Universität Regensburg 2. Vorlesung, 07.05.2008

Arbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz. Priv.-Doz. Dr. Georg Annuß Universität Regensburg 2. Vorlesung, 07.05.2008 Arbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz Priv.-Doz. Dr. Georg Annuß Universität Regensburg 2. Vorlesung, 07.05.2008 2 Grundlagen der betriebsbedingten Kündigung (8) Das Sozialauswahlerfordernis im Einzelnen

Mehr

Übersicht über die Mitbestimmung bei Stufenzuordnung nach dem TVöD-Bund, TVöD-VKA und TV-L

Übersicht über die Mitbestimmung bei Stufenzuordnung nach dem TVöD-Bund, TVöD-VKA und TV-L Übersicht über die Mitbestimmung bei Stufenzuordnung nach dem TVöD-Bund, TVöD-VKA und TV-L zusammengestellt von Rechtsanwalt Michael Kröll Die folgenden Übersichten zeigen, ob die sich aus den jeweiligen

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus ABDRUCK G:\StMUK\Abteilungen\Abteilung IV\Rs4\Luber\Beamtenrecht\Probezeit\Neuregelung zur Probezeit_KMS VS+FöS.doc Bayerisches Staatsministerium

Mehr

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode. Drucksache 12/4907. der Fraktion der SPD

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode. Drucksache 12/4907. der Fraktion der SPD Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode Drucksache 12/4907 12.05.93 Sachgebiet 800 Gesetzentwurf der Fraktion der SPD Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung der Kündigungsfristen von Arbeitern und Angestellten

Mehr

WS 2009/10 (Bachelor)

WS 2009/10 (Bachelor) Michael Vetten Personalmanagement - Öffentliches Dienstrecht BB3 - Management III WS 2009/10 (Bachelor) 01/2010 Michael Vetten Personalmanagement Öffentliches Dienstrecht 1 Agenda Begriff und Aufgaben

Mehr

Die missbräuchliche Nutzung von befristeten Arbeitsverträgen und Zeitarbeitsverträgen im französischen Recht

Die missbräuchliche Nutzung von befristeten Arbeitsverträgen und Zeitarbeitsverträgen im französischen Recht Roman Frik Die missbräuchliche Nutzung von befristeten Arbeitsverträgen und Zeitarbeitsverträgen im französischen Recht Nomos Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 13 Einleitung 19 1. Kapitel: Grundlegendes

Mehr

Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen

Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen Dr. Andreas Priebe HBS - Fachgespräch Prekäre Arbeitsverhältnisse www.boeckler.de Ein paar Basics zum Einstieg 2003 =

Mehr

FMS vom 1. September 2014, 26 - P /14

FMS vom 1. September 2014, 26 - P /14 Änderung der Teilhaberichtlinien (TeilR) Regelung zur voraussichtlichen Dauer der Dienstfähigkeit bei schwerbehinderten und gleichgestellten behinderten Menschen (Nr. 4.6.2.2 TeilR) FMS vom 1. September

Mehr

Personalmanagement - Öffentliches Dienstrecht. Personalmanagement

Personalmanagement - Öffentliches Dienstrecht. Personalmanagement Michael Vetten Personalmanagement - Öffentliches Dienstrecht BB3 - Management III WS 2011/12 (Bachelor) Agenda Begriff und Aufgaben des Personalmanagements Rechtsgrundlagen des Arbeitsrechts Grundzüge

Mehr

TVöD - Kommentar. Springer. Werner Dörring Jürgen Kutzki (Hrsg.) Arbeitsrecht für den öffentlichen Dienst. Bearbeitet von

TVöD - Kommentar. Springer. Werner Dörring Jürgen Kutzki (Hrsg.) Arbeitsrecht für den öffentlichen Dienst. Bearbeitet von Werner Dörring Jürgen Kutzki (Hrsg.) TVöD - Kommentar Arbeitsrecht für den öffentlichen Dienst Bearbeitet von Werner Dörring Syndikusanwalt MW Energie AG, Mannheim Lehrbeauftragter Universität Mannheim

Mehr

Deutscher Bundestag. Sachstand. Erholungsurlaub während Mutterschutz und Elternzeit? Wissenschaftliche Dienste

Deutscher Bundestag. Sachstand. Erholungsurlaub während Mutterschutz und Elternzeit? Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag Erholungsurlaub während Mutterschutz und Elternzeit? 2012 Deutscher Bundestag Seite 2 Erholungsurlaub während Mutterschutz und Elternzeit? Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 22. März

Mehr

BGB Bürgerliches Gesetzbuch (Auszug) Dienstvertrag 611-630. 611 Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag

BGB Bürgerliches Gesetzbuch (Auszug) Dienstvertrag 611-630. 611 Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag 611 Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag (1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten

Mehr

Tag der Arbeitssicherheit Vortragsreihe Arbeitsmedizin Sicht eines Sozialpartners

Tag der Arbeitssicherheit Vortragsreihe Arbeitsmedizin Sicht eines Sozialpartners Tag der Arbeitssicherheit Vortragsreihe Arbeitsmedizin Sicht eines Sozialpartners Kai Schweppe Geschäftsführer Arbeitspolitik Südwestmetall Südwestmetall - der Verband der Metall- und Elektroindustrie

Mehr

Tarifvertrag. über. arbeitgeberfinanzierte Leistungen. zur betrieblichen Altersvorsorge. für die Arbeitnehmer. verschiedener Unternehmen

Tarifvertrag. über. arbeitgeberfinanzierte Leistungen. zur betrieblichen Altersvorsorge. für die Arbeitnehmer. verschiedener Unternehmen Tarifpolitik Tarifvertrag über arbeitgeberfinanzierte Leistungen zur betrieblichen Altersvorsorge für die Arbeitnehmer verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (bav-tv) Stand nach ÄTV 2/2013 EVG Vorstandsbereich

Mehr

Arbeitsvertrag. (Name des ärztlichen Arbeitgebers) (Praxisanschrift) (Name der Medizinischen Fachangestellten/des Medizinischen Fachangestellten)

Arbeitsvertrag. (Name des ärztlichen Arbeitgebers) (Praxisanschrift) (Name der Medizinischen Fachangestellten/des Medizinischen Fachangestellten) Arbeitsvertrag zwischen Frau/Herrn (Name des ärztlichen Arbeitgebers) in und Frau/Herrn in (Praxisanschrift) (Name der Medizinischen Fachangestellten/des Medizinischen Fachangestellten) (Anschrift) wird

Mehr

SGV Nordrhein-Westfalen

SGV Nordrhein-Westfalen Page 1 of 7 Gliederungsnummer 203014 Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes im Lande Nordrhein-Westfalen (LVOFeu) Vom 1. Dezember 1985 (Fn 1) Auf Grund

Mehr

Altersteilzeit Meldungen an die Zusatzversorgungskasse (siehe auch Handbuch für Personalsachbearbeiter, Seiten 97ff, 134ff)

Altersteilzeit Meldungen an die Zusatzversorgungskasse (siehe auch Handbuch für Personalsachbearbeiter, Seiten 97ff, 134ff) Altersteilzeit Meldungen an die Zusatzversorgungskasse (siehe auch Handbuch für Personalsachbearbeiter, Seiten 97ff, 134ff) Stand: Juli 2007 Bei Beginn einer Altersteilzeit wird das bis dahin bestehende

Mehr

Arbeit auf Abruf. Herzlich Willkommen. Referat vom 12. September 2013. ME Advocat Rechtsanwälte Hauptstrasse 17 CH-9422 Staad

Arbeit auf Abruf. Herzlich Willkommen. Referat vom 12. September 2013. ME Advocat Rechtsanwälte Hauptstrasse 17 CH-9422 Staad Herzlich Willkommen Arbeit auf Abruf Referat vom 12. September 2013 ME Advocat Rechtsanwälte Hauptstrasse 17 CH-9422 Staad Stephan Mullis / Mélissa Dufournet s.mullis@advocat.ch +41 71 855 77 66 Zielsetzung

Mehr

Ordentliche und außerordentliche Kündigung.

Ordentliche und außerordentliche Kündigung. 1 Kündigung 1. Trotz sorgfältiger Personenauswahl ist es manchmal unvermeidlich einem Mitarbeiter zu kündigen. Die möglichen Gründe für Kündigungen sind sehr vielfältig. Man unterscheidet grundsätzlich

Mehr

Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vergabegesetz - SächsVergabeG) Vom 8. Juli 2002

Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vergabegesetz - SächsVergabeG) Vom 8. Juli 2002 Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vergabegesetz - SächsVergabeG) Vom 8. Juli 2002 Der Sächsische Landtag hat am 13. Juni 2002 das folgende Gesetz beschlossen:

Mehr

Inhalt.

Inhalt. 1. Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber 15 1.1 Kündigungsgründe 15 1.1.1 Kündigung aus betrieblichen Gründen 15 1.1.2 Kündigung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers 17 1.1.3

Mehr

Entgelt im Krankheitsfall 22 TV-L Seite 5 B1

Entgelt im Krankheitsfall 22 TV-L Seite 5 B1 Entgelt im Krankheitsfall 22 TV-L Seite 5 B1 Rn. 11 Anspruch auf Krankengeldzuschuss ( 22 Abs. 2 TV-L)... 151 161.3 11.1 Allgemeines... 151 157 11.2 Steuerrechtliche, sozialversicherungsrechtliche und

Mehr

Kündigung wegen Betriebsübergangs oder wegen Betriebsstilllegung?

Kündigung wegen Betriebsübergangs oder wegen Betriebsstilllegung? Nelly Barbara Gerig Kündigung wegen Betriebsübergangs oder wegen Betriebsstilllegung? Abgrenzungskriterien im deutschen und österreichischen Arbeitsrecht vorgelegt zur Erlangung der Doktorwürde am Fachbereich

Mehr

Merkblatt zur Gewährung von Altersgeld. Merkblatt Altersgeld. Unter welchen Voraussetzungen habe ich Anspruch auf Altersgeld?

Merkblatt zur Gewährung von Altersgeld. Merkblatt Altersgeld. Unter welchen Voraussetzungen habe ich Anspruch auf Altersgeld? Merkblatt zur Gewährung von Altersgeld Aufgrund der Einführung der Trennung der Altersicherungssysteme durch das Dienstrechtsreformgesetz besteht seit 1.Januar 2011 die Möglichkeit, Beamtinnen und Beamten,

Mehr

Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Europaabgeordnetengesetz - EuAbgG)

Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Europaabgeordnetengesetz - EuAbgG) Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Europaabgeordnetengesetz - EuAbgG) Vom 6. April 1979 (BGBl. I S. 413), zuletzt geändert

Mehr

Altersteilzeit für Beamte. Oberfinanzdirektion Koblenz - Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle -

Altersteilzeit für Beamte. Oberfinanzdirektion Koblenz - Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle - Gliederung Rechtsgrundlagen Voraussetzungen Arbeitszeit Besonderheiten bei Lehrkräften Besoldung während der Altersteilzeit - zwei Varianten, jeweils mit Beispielrechnung Alterzuschlag Einzelprobleme -

Mehr

Kommunale Versorgungskassen Westfalen-Lippe, Münster / 2 23.01.2014. I. Auftrag

Kommunale Versorgungskassen Westfalen-Lippe, Münster / 2 23.01.2014. I. Auftrag Versicherungsmathematisches Gutachten über Pensions- und Beihilfeverpflichtungen der kommunalen Mitglieder der Kommunalen Versorgungskassen Westfalen-Lippe, Münster zum 31.12.2013 Kommunale Versorgungskassen

Mehr

Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) (1)

Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) (1) Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) (1) Vom 25. März 2009 (Nds. GVBl. S. 72 - VORIS 20411 -) (2) Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. Juni 2010 (Nds. GVBl. S. 242) Inhaltsübersicht (3)

Mehr

Nebentätigkeitsrecht im öffentlichen Dienst

Nebentätigkeitsrecht im öffentlichen Dienst Herwig v. Zwehl Nebentätigkeitsrecht im öffentlichen Dienst Juristische Gesamtbibliothek leshnische Universität Darmstadt Luchterhand Vorwort Abkürzungsverzeichnis V XIII Literaturverzeichnis XVII A. Einführung

Mehr

Verordnung des Bundes über leistungsbezogene Besoldungsinstrumente (Bundesleistungsbesoldungsverordnung BLBV)

Verordnung des Bundes über leistungsbezogene Besoldungsinstrumente (Bundesleistungsbesoldungsverordnung BLBV) Verordnung des Bundes über leistungsbezogene Besoldungsinstrumente (Bundesleistungsbesoldungsverordnung BLBV) Vom Auf Grund des 27 Absatz 7 und auf Grund des 42a Absatz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes in

Mehr

Informationspflicht und Widerspruchsrecht bei Betriebsübergang 613 a BGB

Informationspflicht und Widerspruchsrecht bei Betriebsübergang 613 a BGB Stand: Februar 2009 Informationspflicht und Widerspruchsrecht bei Betriebsübergang 613 a BGB Die Informationspflichten des Arbeitgebers bei einem Betriebsübergang im Sinne des 613 a BGB wurden erheblich

Mehr

2. Abschnitt: Grundzüge des Beamtenrechts

2. Abschnitt: Grundzüge des Beamtenrechts 1 2. Abschnitt: Grundzüge des Beamtenrechts Aktuelle Aufsatzliteratur (zu Lehrbüchern siehe die allgemeine Vorlesungsübersicht): Masuch, Der charakterlose Polizist Zur persönlichen Eignung für den Polizeivollzugsdienst,

Mehr

Arbeitsrecht für Verkehrsunternehmen

Arbeitsrecht für Verkehrsunternehmen Arbeitsrecht für Verkehrsunternehmen nach TV-N / TV-V / TVöD 07. bis 09. Oktober 2009 Koblenz Leitung: Rechtsanwalt Volker Pfeiffer Fachanwalt für Arbeitsrecht und Trainer bei dem Pädagogischen Institut

Mehr

Entgelttabelle Kommunale Versorgungsbetriebe (TV-V)

Entgelttabelle Kommunale Versorgungsbetriebe (TV-V) 2014/2015 ÖFFENTLICHE DIENSTE Entgelttabelle Kommunale Versorgungsbetriebe (TV-V) vom 1. 3. 2014 bis 28. 2. 2015 Monatsentgelt EG Monatsentgelte in Euro Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6

Mehr

Rechtliche Aspekte sozialer Netzwerke Was müssen Hochschulen beachten?

Rechtliche Aspekte sozialer Netzwerke Was müssen Hochschulen beachten? Rechtliche Aspekte sozialer Netzwerke Was müssen Hochschulen beachten? Verena Steigert, Dipl.-Jur. Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Hoeren Forum Rechtsfragen

Mehr

Urlaubsrecht. Voraussetzungen für den Urlaubsanspruch

Urlaubsrecht. Voraussetzungen für den Urlaubsanspruch Urlaubsrecht Ihr Ansprechpartner: Ass. Eva-Maria Mayer Telefon: 0203 2821-279 Arbeitnehmer haben grundsätzlich in jedem Kalenderjahr einen Anspruch auf Gewährung bezahlten Erholungsurlaubs. Der gesetzliche

Mehr

Laufbahnfachrichtung Allgemeiner Verwaltungsdienst

Laufbahnfachrichtung Allgemeiner Verwaltungsdienst DIENSTLICHE BEURTEILUNG DER BEAMTINNEN UND BEAMTEN VORLÄUFIGER LEITFADEN (bis zum Vorliegen neuer Ausführungsvorschriften gem. 26, 27 LfbG unmittelbar) 1 Geltungsbereich 1.1 Der Leitfaden gilt für folgenden

Mehr

Satzung der Stadt Chemnitz über die Entschädigung der Stadtratsmitglieder und der sonstigen ehrenamtlich tätigen Bürger

Satzung der Stadt Chemnitz über die Entschädigung der Stadtratsmitglieder und der sonstigen ehrenamtlich tätigen Bürger Stadt 10.110 Chemnitz Satzung der Stadt Chemnitz über die Entschädigung der Stadtratsmitglieder und der sonstigen ehrenamtlich tätigen Bürger Redaktioneller Stand: Juli 2014 Inhalt 1 Geltungsbereich 2

Mehr

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat STAATSMINISTER

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat STAATSMINISTER Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat STAATSMINISTER Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Postfach 22 00 03 80535 München

Mehr

2 Beitragszeitraum und Entstehung des Beitrages

2 Beitragszeitraum und Entstehung des Beitrages Satzung für die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen von Kindern und Tagespflege in der Stadt Erkrath vom 21.06.2016 Aufgrund der 7, 41 der Gemeindeordnung für das

Mehr

Altersteilzeitvertrag. wird auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetz (AltersTzG) und in Abänderung des Arbeitsvertrages vom Folgendes vereinbart:

Altersteilzeitvertrag. wird auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetz (AltersTzG) und in Abänderung des Arbeitsvertrages vom Folgendes vereinbart: Mustervertrag zwischen - nachfolgend Arbeitgeber genannt - und - nachfolgend Arbeitnehmer genannt - Altersteilzeitvertrag wird auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetz (AltersTzG) und in Abänderung des

Mehr

Urteil zum Thema Generation Praktikum

Urteil zum Thema Generation Praktikum Urteil zum Thema Generation Praktikum 3 Ca 621/07 ARBEITSGERICHT BONN IM NAMEN DES VOLKES URTEIL In dem Rechtsstreit Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Faßbender & Kettner, Beethovenplatz 8, 53115 Bonn

Mehr

Finanzgericht München

Finanzgericht München Az.: 8 K 4370/03 Freigabe: 10.9.2004 Stichwort: Ermittlung des Abzugsbetrages nach 9 Absatz 2 Satz 2 EStG Finanzgericht München IM NAMEN DES VOLKES URTEIL In der Streitsache Kläger prozessbevollmächtigt:

Mehr

VOB-Musterbriefe für Auftragnehmer

VOB-Musterbriefe für Auftragnehmer VOB-Musterbriefe für Bauunternehmen und Ausbaubetriebe Bearbeitet von Prof. Wolfgang Heiermann, Liane Linke, Andrea Kullack 11., aktualisierte Auflage 2014. Buch mit CD/DVD. X, 276 S. Mit CD-ROM. Gebunden

Mehr

www.dbwv.de Gründe, für die Wahl der Liste Deutscher BundeswehrVerband Für die Menschen der Bundeswehr

www.dbwv.de Gründe, für die Wahl der Liste Deutscher BundeswehrVerband Für die Menschen der Bundeswehr Der Deutsche BundeswehrVerband (DBwV) ist die einzige professionelle Interessenvertretung aller Menschen der Bundeswehr. Mit seiner starken sozialen Komponente hilft er überall dort, wo das einzelne Mitglied

Mehr