Dienstliche Beurteilung - Beurteilungsvordruck -

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1 Stadt Ronnenberg Anlage 1 der Beurteilungsrichtlinie (BRL) Dienstliche Beurteilung - Beurteilungsvordruck - Beurteilung zum Stichtag: Beurteilungsanlass: Regelbeurteilung Ablauf der Probezeit Beförderung Verbeamtung auf Lebenszeit Versetzung / Umsetzung Auswahlverfahren sonstiges: 1. Personalangaben Familienname, ggf. abweichender Geburtsname, Vorname Geburtsdatum Amtsbezeichnung / BesGr. Funktion / Dienstposten Behörde / Dienststelle / Organisationseinheit schwerbehindert ( 2 Abs. 2 SGB IX) gleichgestellt ( 2 Abs. 3 SGB IX) Das Gespräch mit der Schwerbehindertenvertretung über den Umfang der Schwerbehinderung und die Auswirkungen auf die Dienst- und Verwendungsfähigkeit wurde am durchgeführt. Teilzeitbeschäftigung im Beurteilungszeitraum Seit mit Std. / wöchentlich Seit mit Std. / wöchentlich Seit mit Std. / wöchentlich Beförderung im Beurteilungszeitraum mit Wirkung vom 2. Mitwirkung der Beurteilten oder des Beurteilten a) Das Gespräch zwischen den Beurteilungsstichtagen wurde am durchgeführt. (Nr Abs. 1 BRL)

2 b) Das vorbereitende Beurteilungsgespräch wurde am durchgeführt. (Nr Abs. 1 BRL) c) Der Entwurf der Erstbeurteilung wurde ausgehändigt am (Nr Abs. 3 bis 4 BRL) Die oder der Beurteilte hat dazu keine Stellungnahme abgegeben. Die oder der Beurteilte hat dazu eine Stellungnahme abgegeben, die bei der endgültigen Beurteilung berücksichtigt worden ist. Die oder der Beurteilte hat dazu eine Stellungnahme abgegeben, die bei der endgültigen Beurteilung nicht berücksichtigt worden ist. 3. Beurteilungszeitraum (Nr. 5 BRL) Vom / bis / 4. Beurteilerin oder Beurteiler Erstbeurteilerin oder Erstbeurteiler (Name; Amtsbezeichnung; Dienststellung unmittelbarer Vorgesetzter) Zweitbeurteilerin oder Zweitbeurteiler (Name; Amtsbezeichnung; Dienststellung nächsthöherer Vorgesetzter) 5. Beurteilungsbeitrag (Nr Abs. 5 BRL) Folgende frühere Vorgesetzte haben einen Beurteilungsbeitrag geleistet (Name, Amtsbezeichnung oder Dienststellung sowie Angabe des Beurteilungszeitraums) 6. Aufgabenbeschreibung (Nr. 8 BRL) Den Aufgabenbereich im Beurteilungszeitraum prägende Tätigkeiten sowie bewertbarer Sonderaufgaben von Sonstige Tätigkeiten, die in der zuvor stehenden Auflistung nicht genannt sind 2

3 7. Leistungsbeurteilung durch die Erstbeurteilerin oder den Erstbeurteiler (Nr. 8.2 BRL) 7.1 Leistungsmerkmale (siehe Anlage 2) 7.2 Ergänzungen zu den Leistungsmerkmalen durch die Erstbeurteilerin oder den Erstbeurteiler (z.b. Budgetverantwortung, Methodenkompetenz) (Nr. 8.3 BRL) Gesamtbewertung der Leistungsmerkmale (Nr. 8.3 BRL) Die Leistungsanforderungen werden in besonders herausragender Weise übertroffen (ab 86 %) Diese Bewertung können nur Beamtinnen und Beamte erhalten, die nach Gesamtleistung und Gesamtpersönlichkeit die mit Leistungsanforderungen werden deutlich übertroffen Beurteilten überragen. Es muss sich um Beamtinnen und Beamte mit außergewöhnlichem Leistungsverhalten handeln; besondere Leistungen in einem Spezialgebiet reichen für sich allein nicht aus. Bei Beamtinnen und Beamten in Vorgesetztenfunktion setzt diese Bewertung ein konstant vorbildliches Leitungsverhalten voraus. Die Leistungsanforderungen werden deutlich übertroffen (ab 74 %) Diese Bewertung ist für Beamtinnen und Beamte vorgesehen, die aufgrund ihrer Leistung erheblich herausragen und sich bei der Erledigung schwieriger Aufgaben besonders bewähren und fortwährend weit über den Anforderungen liegende Leistungen erbringen. Bei Beamtinnen und Beamten in Vorgesetztenfunktion verlangt diese Bewertung ein konstant über den Anforderungen liegendes Leitungsverhalten. Die Leistungsanforderungen werden gut erfüllt (ab 62 %) Diese Bewertung erhalten Beamtinnen und Beamte, die die ihnen gestellten Aufgaben gut erfüllen. Sie werden den Anforderungen in vollem Umfang gerecht. Die Leistungsanforderungen werden im Wesentlichen erfüllt (ab 45 %) Diese Bewertung erhalten Beamtinnen und Beamte, deren Leistung den Anforderungen mit Einschränkungen entspricht oder wenn die gezeigte Leistung einige Mängel aufweist. 3

4 Die Leistungsanforderungen werden nicht erfüllt (bis 44 %) Diese Bewertung ist für Beamtinnen und Beamte vorzusehen, deren Leistungsbild mindestens erhebliche oder durchgängig Mängel aufweist. 8. Befähigungsfeststellung durch die Erstbeurteilerin oder den Erstbeurteiler (Nr. 9 BRL) 8.1 Befähigungsmerkmale und Ausprägungsgrade A = besonders stark ausgeprägt B = stark ausgeprägt C = normal ausgeprägt D = schwach ausgeprägt Denk- und Urteilsvermögen A B C D a.) Auffassungsgabe und geistige Beweglichkeit (z.b. Probleme, Sachverhalte und Zusammenhänge schnell, richtig und vollständig aufnehmen und begreifen / wechselnde Aufgaben und neue Arbeitssituationen erfassen und sich darauf einstellen) b.) Urteilsfähigkeit und konzeptionelles Arbeiten (z.b. Sachverhalte und Probleme folgerichtig untersuchen und zutreffend beurteilen / längerfristige, grundsätzliche, systematische und praxisgerechte Vorstellungen entwickeln) c.) Einfallsreichtum (z.b. eigene konstruktive Ideen in die Arbeit einbringen, Alternativen aufzeigen) Kommunikation A B C D a.) Kooperation und Verhandlungsgeschick (z.b. Verhandlungen ausgewogen, straff und zielorientiert führen) b.) Durchsetzungsvermögen (z.b. Entscheidungen mit überzeugenden Argumenten auch gegen Einwände durchsetzen) Innovationsfähigkeit und Innovationsbereitschaft (z.b. Informations- und Kommunikationstechnik / Neue Steuerungsinstrumente /Neuen Denkmodellen positiv gegenüberstehen) A B C D 8.2 Ergänzungen der Befähigungsmerkmale durch die Erstbeurteilerin oder den Erstbeurteiler (z. B. Organisationsfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein und bereitschaft) (Nr. 9 Abs. 2 BRL) Zusätzliches Befähigungsmerkmal A B C D Zusätzliches Befähigungsmerkmal A B C D 4

5 Zusätzliches Befähigungsmerkmal A B C D 8.3 Angaben über zusätzliche Kenntnisse und Fähigkeiten (Nr. 9.2 BRL) Der Hinweis erfolgte während des vorbereitenden Beurteilungsgesprächs am. Angaben über zusätzliche Kenntnisse und Fähigkeiten: 9. Gesamturteil der Erstbeurteilung (Nr. 10 BRL) Das Gesamturteil entspricht der Gesamtbewertung der Leistungsmerkmale. Das Gesamturteil wird abweichend von der Gesamtbewertung der Leistungsmerkmale wie folgt festgesetzt: 10. Zweitbeurteilung (Nr BRL) 10.1 Gesamtbewertung der Leistungsmerkmale (Nr. 8.3 BRL) Der Gesamtbewertung der Leistungsmerkmale der Erstbeurteilerin oder des Erstbeurteilers stimme ich zu. Abweichend von der Erstbeurteilung vergebe ich für die Gesamtbewertung der Leistungsmerkmale folgende Rangstufe (siehe auch Anlage): Ergänzungen zu den Leistungsmerkmalen durch die Zweitbeurteilerin oder den Zweitbeurteiler (z.b. Budgetverantwortung, Methodenkompetenz) (Nr. 8.2 BRL) 1. 5

6 Gesamtbewertung der Befähigungsmerkmale (Nr. 9 BRL) Der Befähigungsbeurteilung in der Erstbeurteilung stimme ich zu. Einzelne Befähigungsmerkmale bewerte ich abweichend von der Erstbeurteilung wie folgt: Befähigungsmerkmale und Ausprägungsgrade A = besonders stark ausgeprägt B = stark ausgeprägt C = normal ausgeprägt D = schwach ausgeprägt Denk- und Urteilsvermögen A B C D a.) Auffassungsgabe und geistige Beweglichkeit (z.b. Probleme, Sachverhalte und Zusammenhänge schnell, richtig und vollständig aufnehmen und begreifen / wechselnde Aufgaben und neue Arbeitssituationen erfassen und sich darauf einstellen) b.) Urteilsfähigkeit und konzeptionelles Arbeiten (z.b. Sachverhalte und Probleme folgerichtig untersuchen und zutreffend beurteilen / längerfristige, grundsätzliche, systematische und praxisgerechte Vorstellungen entwickeln) c.) Einfallsreichtum (z.b. eigene konstruktive Ideen in die Arbeit einbringen, Alternativen aufzeigen) 6

7 Kommunikation A B C D a.) Kooperation und Verhandlungsgeschick (z.b. Verhandlungen ausgewogen, straff und zielorientiert führen) b.) Durchsetzungsvermögen (z.b. Entscheidungen mit überzeugenden Argumenten auch gegen Einwände durchsetzen) Innovationsfähigkeit und Innovationsbereitschaft (z.b. Informations- und Kommunikationstechnik / Neue Steuerungsinstrumente /Neuen Denkmodellen positiv gegenüberstehen) A B C D Ergänzungen der Befähigungsmerkmale durch die Zweitbeurteilerin oder den Zweitbeurteiler (Nr. 9 Abs.2 BRL) Zusätzliches Befähigungsmerkmal A B C D Zusätzliches Befähigungsmerkmal A B C D 11. Gesamturteil der Zweitbeurteilung (Nr. 10 BRL) Dem Gesamturteil in der Erstbeurteilung stimme ich zu. Abweichend von der Erstbeurteilung setze ich das Gesamturteil wie folgt fest: Bei abweichender Beurteilung (Nr Abs. 2 BRL): Am hat ein Erörterungsgespräch zwischen dem Erst- und Zweitbeurteiler stattgefunden. 7

8 Im Ergebnis daraus wird das Gesamturteil wie folgt festgesetzt: 12. Förderungs- und Verwendungsvorschläge (Vorschläge können für die für die Erst- oder Zweitbeurteilung Zuständigen unterbreiten) (Nr. 10 Abs. 4 BRL) Vorschlag durch die Erstbeurteilerin oder den Erstbeurteiler Ergänzende oder abweichende Vorschläge durch die Zweitbeurteilerin oder den Zweitbeurteiler Bei abweichendem Vorschlag: Am hat ein Erörterungsgespräch zwischen dem Erst- und Zweitbeurteiler stattgefunden. Gesamtförderungs- und Verwendungsvorschlag: 13. Unterschriften Erstbeurteilerin oder Erstbeurteiler Datum Zweitbeurteilerin oder Zweitbeurteiler Datum 8

9 14. Bekanntgabe (Nr BRL) Die vorstehende Beurteilung ist mir am von der Erstbeurteilerin oder dem Erstbeurteiler von der Zweitbeurteilerin oder dem Zweitbeurteiler bekannt gegeben worden. Eine Abschrift ist mir auf Wunsch ausgehändigt worden. Auf die Aushändigung bzw. Übersendung einer Abschrift wird verzichtet. Die Beurteilung wurde auf Wunsch besprochen am Meine Äußerung zu der Beurteilung füge ich bei. Unterschrift der Beurteilten oder des Beurteilten Datum 9

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