Dienstliche Beurteilung - Beurteilungsvordruck -
|
|
- Kora Heintze
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Stadt Ronnenberg Anlage 1 der Beurteilungsrichtlinie (BRL) Dienstliche Beurteilung - Beurteilungsvordruck - Beurteilung zum Stichtag: Beurteilungsanlass: Regelbeurteilung Ablauf der Probezeit Beförderung Verbeamtung auf Lebenszeit Versetzung / Umsetzung Auswahlverfahren sonstiges: 1. Personalangaben Familienname, ggf. abweichender Geburtsname, Vorname Geburtsdatum Amtsbezeichnung / BesGr. Funktion / Dienstposten Behörde / Dienststelle / Organisationseinheit schwerbehindert ( 2 Abs. 2 SGB IX) gleichgestellt ( 2 Abs. 3 SGB IX) Das Gespräch mit der Schwerbehindertenvertretung über den Umfang der Schwerbehinderung und die Auswirkungen auf die Dienst- und Verwendungsfähigkeit wurde am durchgeführt. Teilzeitbeschäftigung im Beurteilungszeitraum Seit mit Std. / wöchentlich Seit mit Std. / wöchentlich Seit mit Std. / wöchentlich Beförderung im Beurteilungszeitraum mit Wirkung vom 2. Mitwirkung der Beurteilten oder des Beurteilten a) Das Gespräch zwischen den Beurteilungsstichtagen wurde am durchgeführt. (Nr Abs. 1 BRL)
2 b) Das vorbereitende Beurteilungsgespräch wurde am durchgeführt. (Nr Abs. 1 BRL) c) Der Entwurf der Erstbeurteilung wurde ausgehändigt am (Nr Abs. 3 bis 4 BRL) Die oder der Beurteilte hat dazu keine Stellungnahme abgegeben. Die oder der Beurteilte hat dazu eine Stellungnahme abgegeben, die bei der endgültigen Beurteilung berücksichtigt worden ist. Die oder der Beurteilte hat dazu eine Stellungnahme abgegeben, die bei der endgültigen Beurteilung nicht berücksichtigt worden ist. 3. Beurteilungszeitraum (Nr. 5 BRL) Vom / bis / 4. Beurteilerin oder Beurteiler Erstbeurteilerin oder Erstbeurteiler (Name; Amtsbezeichnung; Dienststellung unmittelbarer Vorgesetzter) Zweitbeurteilerin oder Zweitbeurteiler (Name; Amtsbezeichnung; Dienststellung nächsthöherer Vorgesetzter) 5. Beurteilungsbeitrag (Nr Abs. 5 BRL) Folgende frühere Vorgesetzte haben einen Beurteilungsbeitrag geleistet (Name, Amtsbezeichnung oder Dienststellung sowie Angabe des Beurteilungszeitraums) 6. Aufgabenbeschreibung (Nr. 8 BRL) Den Aufgabenbereich im Beurteilungszeitraum prägende Tätigkeiten sowie bewertbarer Sonderaufgaben von Sonstige Tätigkeiten, die in der zuvor stehenden Auflistung nicht genannt sind 2
3 7. Leistungsbeurteilung durch die Erstbeurteilerin oder den Erstbeurteiler (Nr. 8.2 BRL) 7.1 Leistungsmerkmale (siehe Anlage 2) 7.2 Ergänzungen zu den Leistungsmerkmalen durch die Erstbeurteilerin oder den Erstbeurteiler (z.b. Budgetverantwortung, Methodenkompetenz) (Nr. 8.3 BRL) Gesamtbewertung der Leistungsmerkmale (Nr. 8.3 BRL) Die Leistungsanforderungen werden in besonders herausragender Weise übertroffen (ab 86 %) Diese Bewertung können nur Beamtinnen und Beamte erhalten, die nach Gesamtleistung und Gesamtpersönlichkeit die mit Leistungsanforderungen werden deutlich übertroffen Beurteilten überragen. Es muss sich um Beamtinnen und Beamte mit außergewöhnlichem Leistungsverhalten handeln; besondere Leistungen in einem Spezialgebiet reichen für sich allein nicht aus. Bei Beamtinnen und Beamten in Vorgesetztenfunktion setzt diese Bewertung ein konstant vorbildliches Leitungsverhalten voraus. Die Leistungsanforderungen werden deutlich übertroffen (ab 74 %) Diese Bewertung ist für Beamtinnen und Beamte vorgesehen, die aufgrund ihrer Leistung erheblich herausragen und sich bei der Erledigung schwieriger Aufgaben besonders bewähren und fortwährend weit über den Anforderungen liegende Leistungen erbringen. Bei Beamtinnen und Beamten in Vorgesetztenfunktion verlangt diese Bewertung ein konstant über den Anforderungen liegendes Leitungsverhalten. Die Leistungsanforderungen werden gut erfüllt (ab 62 %) Diese Bewertung erhalten Beamtinnen und Beamte, die die ihnen gestellten Aufgaben gut erfüllen. Sie werden den Anforderungen in vollem Umfang gerecht. Die Leistungsanforderungen werden im Wesentlichen erfüllt (ab 45 %) Diese Bewertung erhalten Beamtinnen und Beamte, deren Leistung den Anforderungen mit Einschränkungen entspricht oder wenn die gezeigte Leistung einige Mängel aufweist. 3
4 Die Leistungsanforderungen werden nicht erfüllt (bis 44 %) Diese Bewertung ist für Beamtinnen und Beamte vorzusehen, deren Leistungsbild mindestens erhebliche oder durchgängig Mängel aufweist. 8. Befähigungsfeststellung durch die Erstbeurteilerin oder den Erstbeurteiler (Nr. 9 BRL) 8.1 Befähigungsmerkmale und Ausprägungsgrade A = besonders stark ausgeprägt B = stark ausgeprägt C = normal ausgeprägt D = schwach ausgeprägt Denk- und Urteilsvermögen A B C D a.) Auffassungsgabe und geistige Beweglichkeit (z.b. Probleme, Sachverhalte und Zusammenhänge schnell, richtig und vollständig aufnehmen und begreifen / wechselnde Aufgaben und neue Arbeitssituationen erfassen und sich darauf einstellen) b.) Urteilsfähigkeit und konzeptionelles Arbeiten (z.b. Sachverhalte und Probleme folgerichtig untersuchen und zutreffend beurteilen / längerfristige, grundsätzliche, systematische und praxisgerechte Vorstellungen entwickeln) c.) Einfallsreichtum (z.b. eigene konstruktive Ideen in die Arbeit einbringen, Alternativen aufzeigen) Kommunikation A B C D a.) Kooperation und Verhandlungsgeschick (z.b. Verhandlungen ausgewogen, straff und zielorientiert führen) b.) Durchsetzungsvermögen (z.b. Entscheidungen mit überzeugenden Argumenten auch gegen Einwände durchsetzen) Innovationsfähigkeit und Innovationsbereitschaft (z.b. Informations- und Kommunikationstechnik / Neue Steuerungsinstrumente /Neuen Denkmodellen positiv gegenüberstehen) A B C D 8.2 Ergänzungen der Befähigungsmerkmale durch die Erstbeurteilerin oder den Erstbeurteiler (z. B. Organisationsfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein und bereitschaft) (Nr. 9 Abs. 2 BRL) Zusätzliches Befähigungsmerkmal A B C D Zusätzliches Befähigungsmerkmal A B C D 4
5 Zusätzliches Befähigungsmerkmal A B C D 8.3 Angaben über zusätzliche Kenntnisse und Fähigkeiten (Nr. 9.2 BRL) Der Hinweis erfolgte während des vorbereitenden Beurteilungsgesprächs am. Angaben über zusätzliche Kenntnisse und Fähigkeiten: 9. Gesamturteil der Erstbeurteilung (Nr. 10 BRL) Das Gesamturteil entspricht der Gesamtbewertung der Leistungsmerkmale. Das Gesamturteil wird abweichend von der Gesamtbewertung der Leistungsmerkmale wie folgt festgesetzt: 10. Zweitbeurteilung (Nr BRL) 10.1 Gesamtbewertung der Leistungsmerkmale (Nr. 8.3 BRL) Der Gesamtbewertung der Leistungsmerkmale der Erstbeurteilerin oder des Erstbeurteilers stimme ich zu. Abweichend von der Erstbeurteilung vergebe ich für die Gesamtbewertung der Leistungsmerkmale folgende Rangstufe (siehe auch Anlage): Ergänzungen zu den Leistungsmerkmalen durch die Zweitbeurteilerin oder den Zweitbeurteiler (z.b. Budgetverantwortung, Methodenkompetenz) (Nr. 8.2 BRL) 1. 5
6 Gesamtbewertung der Befähigungsmerkmale (Nr. 9 BRL) Der Befähigungsbeurteilung in der Erstbeurteilung stimme ich zu. Einzelne Befähigungsmerkmale bewerte ich abweichend von der Erstbeurteilung wie folgt: Befähigungsmerkmale und Ausprägungsgrade A = besonders stark ausgeprägt B = stark ausgeprägt C = normal ausgeprägt D = schwach ausgeprägt Denk- und Urteilsvermögen A B C D a.) Auffassungsgabe und geistige Beweglichkeit (z.b. Probleme, Sachverhalte und Zusammenhänge schnell, richtig und vollständig aufnehmen und begreifen / wechselnde Aufgaben und neue Arbeitssituationen erfassen und sich darauf einstellen) b.) Urteilsfähigkeit und konzeptionelles Arbeiten (z.b. Sachverhalte und Probleme folgerichtig untersuchen und zutreffend beurteilen / längerfristige, grundsätzliche, systematische und praxisgerechte Vorstellungen entwickeln) c.) Einfallsreichtum (z.b. eigene konstruktive Ideen in die Arbeit einbringen, Alternativen aufzeigen) 6
7 Kommunikation A B C D a.) Kooperation und Verhandlungsgeschick (z.b. Verhandlungen ausgewogen, straff und zielorientiert führen) b.) Durchsetzungsvermögen (z.b. Entscheidungen mit überzeugenden Argumenten auch gegen Einwände durchsetzen) Innovationsfähigkeit und Innovationsbereitschaft (z.b. Informations- und Kommunikationstechnik / Neue Steuerungsinstrumente /Neuen Denkmodellen positiv gegenüberstehen) A B C D Ergänzungen der Befähigungsmerkmale durch die Zweitbeurteilerin oder den Zweitbeurteiler (Nr. 9 Abs.2 BRL) Zusätzliches Befähigungsmerkmal A B C D Zusätzliches Befähigungsmerkmal A B C D 11. Gesamturteil der Zweitbeurteilung (Nr. 10 BRL) Dem Gesamturteil in der Erstbeurteilung stimme ich zu. Abweichend von der Erstbeurteilung setze ich das Gesamturteil wie folgt fest: Bei abweichender Beurteilung (Nr Abs. 2 BRL): Am hat ein Erörterungsgespräch zwischen dem Erst- und Zweitbeurteiler stattgefunden. 7
8 Im Ergebnis daraus wird das Gesamturteil wie folgt festgesetzt: 12. Förderungs- und Verwendungsvorschläge (Vorschläge können für die für die Erst- oder Zweitbeurteilung Zuständigen unterbreiten) (Nr. 10 Abs. 4 BRL) Vorschlag durch die Erstbeurteilerin oder den Erstbeurteiler Ergänzende oder abweichende Vorschläge durch die Zweitbeurteilerin oder den Zweitbeurteiler Bei abweichendem Vorschlag: Am hat ein Erörterungsgespräch zwischen dem Erst- und Zweitbeurteiler stattgefunden. Gesamtförderungs- und Verwendungsvorschlag: 13. Unterschriften Erstbeurteilerin oder Erstbeurteiler Datum Zweitbeurteilerin oder Zweitbeurteiler Datum 8
9 14. Bekanntgabe (Nr BRL) Die vorstehende Beurteilung ist mir am von der Erstbeurteilerin oder dem Erstbeurteiler von der Zweitbeurteilerin oder dem Zweitbeurteiler bekannt gegeben worden. Eine Abschrift ist mir auf Wunsch ausgehändigt worden. Auf die Aushändigung bzw. Übersendung einer Abschrift wird verzichtet. Die Beurteilung wurde auf Wunsch besprochen am Meine Äußerung zu der Beurteilung füge ich bei. Unterschrift der Beurteilten oder des Beurteilten Datum 9
D i e n s t l i c h e B e u r t e i l u n g
Dienststelle: D i e n s t l i c h e B e u r t e i l u n g Regelbeurteilung Beurteilung aus besonderem Anlass 1. Personalangaben Name, Vorname ggf. abweichender Geburtsname Geburtsdatum Amts-/Dienstbez./Bes.-/Entgeltgruppe
MehrDienstliche Beurteilung
Anlage A Dienstliche Beurteilung der Beschäftigten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Nordrhein-Westfalen und des Ministeriums - 2 - Dienstliche
MehrDienstliche Beurteilung
Ministerialblatt für das Land Nordrhein Westfalen Nr. 20 vom 4. Juli 2014 363 Anlage 1 (Nummer 12.1) vertraulich behandeln! Dienstliche Beurteilung der Beschäftigten (Beamtinnen und Beamte) im Geschäftsbereich
MehrDienstliche Beurteilung. Diese Angaben werden von der Personalstelle ausgefüllt!
Anlage - Seite 1 - Dienstliche Beurteilung (vertraulich behandeln!) Diese Angaben werden von der Personalstelle ausgefüllt! Regelbeurteilung gemäß Nr. 3.1 BRL Sonstige Beurteilung während der Probezeit
MehrDienstliche Beurteilung
1110 Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 44 vom 3. Dezember 2004 Vertraulich behandeln! Anlage A Dienstliche Beurteilung der Beschäftigten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Gesundheit,
MehrDienstliche Beurteilung (vertraulich behandeln!) Diese Angaben werden von der Personalstelle ausgefüllt!
Anlage 1 Dienstliche Beurteilung (vertraulich behandeln!) Diese Angaben werden von der Personalstelle ausgefüllt! Regelbeurteilung gemäß ( ) Nr. 3 BRL Sonstige Beurteilung (Nr. 4 BRL) ( ) während der Probezeit
MehrDienstliche Beurteilung
Anlage 1 zum RdErl. v. 4.7.2012 Vertraulich behandeln! Dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
MehrDienstliche Beurteilung (zu Nummer 5.3 Satz 2 und Nummer 7.1 Satz 2) Name, Vorname, Geburtsdatum,
Dienstliche Beurteilung (zu Nummer 5.3 Satz 2 und Nummer 7.1 Satz 2) Name, Vorname, Geburtsdatum, Amts-/ Dienstbezeichnung/ Entgeltgruppe/ Funktion,, Beurteilungszeitraum Dienststelle und Dienstort Art
MehrDienstliche Beurteilung
Anlage 1 zum RdErl. v. 26.03.2012 Seite 1 von 14 vertraulich behandeln! Dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport
MehrBeurteilungsart. I. Personalangaben. Beurteilungszeitraum von bis Besonderheiten (Abordnung, Freistellung oder ähnliches) Beurteiler
Anlage 1 (zu 6 Abs. 3) Dienstliche Beurteilung Vertraulich behandeln! Beurteilungsart Regelbeurteilung ( 4 Abs. 1) Probezeitbeurteilung ( 2 Abs. 1, 2) Anlaßbeurteilung ( 2 Abs. 3) Zwischenbeurteilung (
MehrD I E N S T L I C H E B E U R T E I L U N G B E U R T E I L U N G S B E I T R A G
D I E N S T L I C H E B E U R T E I L U N G B E U R T E I L U N G S B E I T R A G Vertraulich behandeln! Anlassbeurteilung wegen Bewerbung (Nummer 3.. BeurtVV) Beförderung (Nummer 3..3 BeurtVV) Aufstieg
MehrDienstliche Beurteilung
Schule Anlage 2 zur Verwaltungsvorschrift vom 21. Juli 2000 in der jeweils geltenden Fassung Vertraulich behandeln Dienstliche Beurteilung Anlassbeurteilung Grund: Letzte Beurteilung am I. Angaben zur
MehrDienstliche Beurteilung
Schule Anlage 2 zur Verwaltungsvorschrift vom 21. Juli 2000 in der jeweils geltenden Fassung Vertraulich behandeln Dienstliche Beurteilung Anlassbeurteilung Grund: Letzte Beurteilung am I. Angaben zur
MehrJohannes Gutenberg-Universität Mainz. Familienname, ggf. abweichender Geburtsname, Vorname
Johannes Gutenberg-Universität Mainz 1 D I E N S T L I C H E B E U R T E I L U N G Vertraulich behandeln I. Personalangaben Familienname, ggf. abweichender Geburtsname, Vorname Geburtsdatum Funktion. Organisationseinheit
MehrDienstliche Beurteilung
Schule Anlage 1 zur Verwaltungsvorschrift vom 21. Juli 2000 in der jeweils geltenden Fassung Vertraulich behandeln Dienstliche Beurteilung Probezeitbeurteilung Letzte Beurteilung am I. Angaben zur Person
MehrDienstliche Beurteilung
Dienstliche Beurteilung Regelmäßige Beurteilung Anlassbezogene Beurteilung des/der (Amtsbezeichnung/Dienstbezeichnung) (Vorname) (Name) (Geburtsdatum) (Dienststelle) für den Beurteilungszeitraum vom bis
MehrD I E N S T L I C H E B E U R T E I L U N G B E U R T E I L U N G S B E I T R A G
D I E N S T L I C H E B E U R T E I L U N G B E U R T E I L U N G S B E I T R A G Vertraulich behandeln! Anlage 1 Anlassbeurteilung wegen Bewerbung (Nr. 3.2 BeurtVV) Beförderung (Nr. 3.3 BeurtVV) Aufstieg
MehrBeurteilungsanlass. während der laufbahnrechtlichen Probezeit gemäß Nr. 3.1 der AV
- 1 - Anlage 1 Dienstliche Beurteilung (AV über die dienstlichen Beurteilungen der Beamtinnen und Beamten des JM vom 8. November 2012 (2000 - Z. 155) - JMBl. NRW S. 303 -) Regelbeurteilung gemäß Nr. 2
MehrDienststelle: Anforderungsprofil: Dienstliche Beurteilung Regelmäßige Beurteilung Beurteilung aus besonderem Anlass (Nr. 3.2 AV BVPVD) (Nr. 3.3 AV BVPVD) Anlass: 1. Allgemeine Angaben 1.1 Personalangaben
MehrAnlass: ja nein ja nein
Anlage 3 (zu 7 SächsBeurtVO) Dienstliche Beurteilung Vertraulich behandeln! Beurteilungsart Regelbeurteilung Anlassbeurteilung Anlass: I. Personalangaben Beurteilter Name, Vorname Geburtsdatum Amtsbezeichnung/Besoldungsgruppe
MehrDienstliche Beurteilung
Dienststelle: Dienstliche Beurteilung Regelbeurteilung Beurteilung aus besonderem Anlass 1. Personalangaben Name, Vorname ggf. abweichender Geburtsname Geburtsdatum Amts-/Dienstbez./Bes.-/Entgeltgruppe
MehrAllgemeine Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst (BRL)
Dienstliche Beurteilung der Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst Beschl. d. LReg vom 12.12.2006 - MI-15.31-03002/2.3.2 (Nds.MBl. Nr.1/2007 S.5) - VORIS 20400 - Bezug: Beschl. v. 9.11.2004 (Nds.MBl.
MehrGesetze, Verordnungen, Erlasse und Kommentare
1 von 8 22.09.2014 11:16 Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Kommentare Startseite --- Schulgesetz, Schulaufsicht, Schulleitung, Schulverwaltung --- Lehrerinnen und Lehrer sowie übriges Lehrpersonal ---
MehrAnlage1. I. Personalangaben. Beurteilungsart. ! Regelmäßige Beurteilung! Anlassbeurteilung. ! Probezeitbeurteilung! Zwischenbeurteilung.
Seite 1 Anlage1 Dienstliche Beurteilung Vertraulich behandeln! Beurteilungsart! Regelmäßige Beurteilung! Anlassbeurteilung! Probezeitbeurteilung! Zwischenbeurteilung Anlass: I. Personalangaben Familienname,
MehrDienstliche Beurteilungen von Beamtinnen und Beamten der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Dienstliche Beurteilungen von Beamtinnen und Beamten der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Inhaltsverzeichnis 1 Ziel der dienstlichen Beurteilung und Geltungsbereich... 1 2 Beurteilungsanlässe und Beurteilungszeiträume...
MehrDienstliche Beurteilung der Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst. Allgemeine Richtlinien Inkrafttreten:
Dienstliche Beurteilung der Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst Allgemeine Richtlinien Inkrafttreten: 01.01.2007 Wesentliche Neuerungen! Grundsätzlich alle 3 Jahre Regelbeurteilung Anlassbeurteilung
MehrAmtliche Bekanntmachung
Die Forschungsuniversität in der Helmholtz-Gemeinschaft Amtliche Bekanntmachung 2016 Ausgegeben Karlsruhe, den 22. November 2016 Nr. 90 I n h a l t Seite Satzung über die Beurteilung der Beamtinnen und
MehrDienstliche Beurteilung
- 1 - Dienstliche Beurteilung Zutreffendes bitte ankreuzen für Frau / Herrn ggf. akademischer Grad, Vorname, Name, Geburtsname Amtsbezeichnung Geburtstag und -ort Schwerbehindert Nein Ja ( Grad der Behinderung:
MehrRichtlinien für die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom
NR. 18 2016 4. Juli 2016 INHALT SEITE Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 23.06.2016 2 HERAUSGEBER REDAKTION Die Rektorin
MehrAbschnitt 1 Geltungsbereich
Richtlinien über die dienstliche Beurteilung der Rechtspfleger und Amtsanwälte des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Beurteilungsrichtlinien Rechtspfleger - BeurtRL RPfl) Bekanntmachung des Justizministeriums
MehrDienstliche Beurteilung für Lehrer einschließlich Funktionsstelleninhaber Vertraulich behandeln
Schule Dienstliche Beurteilung für Lehrer einschließlich Funktionsstelleninhaber Vertraulich behandeln Anlage 1 Seite 1 Beurteilungsart: Grundbeurteilung Probezeitbeurteilung * Antragsbeurteilung Anlaßbeurteilung
Mehr67. (72.) Jahrgang Hannover, den Nummer 33
5324 67. (72.) Jahrgang, den 23. 8. 2017 Nummer 33 I N H A L T A. Staatskanzlei Erl. 31. 7. 2017, EU-Strukturfondsförderung 2014 2020; Pauschalierung von Freistellungsausgaben in ESF-Projekten 1104 82300
MehrDienstliche Beurteilung
Anlage 1 (zu Nr. 2) Beurteilende Dienststelle... PA-Nr.:... Beurteilungsjahr... Dienstliche Beurteilung Periodische Beurteilung Beurteilungsbeitrag Zwischenbeurteilung Beurteilung aus besonderem Anlass
MehrDienstliche Beurteilung
Anlage 1a Formblattmuster für die periodische Beurteilung Beurteilende : Beurteilungsjahr: Dienstliche Beurteilung Periodische Beurteilung Zwischenbeurteilung (Nrn. 4 bis 6 gelten nicht) für Amtsbezeichnung
MehrDienstliche Beurteilung
Anlage 1 (zu Nrn. 2, 4 und 5) Beurteilende Dienststelle... PA-Nr.:... Beurteilungsjahr... Dienstliche Beurteilung Periodische Beurteilung Beurteilungsbeitrag Aktualisierte Periodische Beurteilung Zwischenbeurteilung
MehrDienstliche Beurteilung Lehrkräfte Beurteilungsbeitrag Lehrkräfte
Schule/Staatliches Schulamt Anlage 1 Dienstliche Beurteilung Lehrkräfte Beurteilungsbeitrag Lehrkräfte 1. Personalangaben Beurteilungszeitraum vom bis Amts-/Dienstbezeichnung Vorname Name geboren am: Bes.Gr./
MehrAnlage 1 zum Rundschreiben Nr. xx/2015
Verordnung über die dienstliche Beurteilung sowie andere Instrumente zur Feststellung der Eignung und Befähigung der bremischen Beamtinnen und Beamten(BremBeurtV) vom 28. März 2006 (Brem.GBl. S. 154) zuletzt
MehrBitte folgen Sie diesem Link, um die Tabelle an dieser Stelle auf dem Transparenzportal Bremen zu betrachten.
Verordnung über die dienstliche Beurteilung sowie andere Instrumente zur Feststellung der Eignung und Befähigung der bremischen Beamtinnen und Beamten (BremBeurtV) Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 28.07.2015
MehrBeurteilungs VO vom veröffentlicht im GBl. vom , S 780
vom 16.12.2014 veröffentlicht im GBl. vom 23.12.2014, S 780 VO v. 06.06.1983 zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.11.2010, GBl. S. 793, 975 1(2) Im übrigen werden Beamte außer in regelmäßigen Zeitabständen
MehrAMTLICHE MITTEILUNGEN Verkündungsblatt der Bergischen Universität Wuppertal Herausgegeben vom Rektor Jahrgang 40 Datum Nr.
AMTLICHE MITTEILUNGEN Verkündungsblatt der Bergischen Universität Wuppertal Herausgegeben vom Rektor Jahrgang 40 Datum 02.05.2011 Nr. 27 Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten
MehrRichtlinien für die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen (RWTH Aachen)
Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen (RWTH Aachen) Aufgrund von 93 Abs. 1 des Beamtengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen
Mehr61. (66.) Jahrgang Hannover, den Nummer 33
5324 61. (66.) Jahrgang Hannover, den 21. 9. 2011 Nummer 33 I N H A L T A. Staatskanzlei Bek. 2. 9. 2011, Honorarkonsuln in der Bundesrepublik Deutschland....................................... Bek. 13.
MehrRichtlinie für die Beurteilung der Beamten und Beamtinnen
Richtlinie für die Beurteilung der Beamten und Beamtinnen (Beurteilungsrichtlinie BeurtRl) Gültig ab 01.12.2003 Schreiben des Präsidenten des Bundeseisenbahnvermögens vom 14.11.2003 - Pr.111 Pol (BeurtRl)
MehrRichtlinie über die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Angestellten der Stadt Gütersloh vom in der Fassung vom
Richtlinie über die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Angestellten der Stadt Gütersloh vom 03.12.2003 in der Fassung vom 01.03.2005 1 Geltungsbereich Diese Richtlinie gilt für alle Beamtinnen
MehrGrundlegende Änderungen im Beurteilungsverfahren
Grundlegende Änderungen im Beurteilungsverfahren Rechtliche Grundlagen Wesentliche Änderungen Leistungsbeurteilung / Beurteilungsmaßstab Befähigungsbeurteilung Regelbeurteilung / Stichtagsregelung Anlassbeurteilung
Mehrveröffentlicht: Amtliche Mitteilungen der FernUniversität in Hagen Nr. 03 / 2018 vom 26. Februar 2018
Beurteilungsrichtlinien für die dienstliche Beurteilung der nichtwissenschaftlichen Beamtinnen und Beamten der FernUniversität in Hagen vom 26. Februar 2018 Aufgrund von 92 Abs. 1 des Gesetzes über die
MehrBeurteilung. zu Beurteilende/r. Art der Beurteilung (s. Anhang zum Beurteilungsvordruck Seite 1) bitte auswählen. Beurteilungsgrundlagen
1 Beurteilung Beschäftigungsstelle zu Beurteilende/r Name, Vorname Geburtsdatum Amts- / Dienstbez. / Lohn- / Verg.Gruppe Beschäftigungsumfang Längerfristige Beurlaubungen Führungsverantwortung ja nein
MehrAMTLICHE BEKANNTMACHUNG
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG NUMMER 2015/096 SEITEN 1-9 DATUM 10.07.2015 REDAKTION Sylvia Glaser Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten der Rheinisch-Westfälischen Technischen
MehrAmtliche Mitteilungen I der Georg-August-Universität Göttingen vom /Nr
Amtliche Mitteilungen I der Georg-August-Universität Göttingen vom 03.07.2014/Nr. 25 745 Präsidium: Das Präsidium der Georg-August-Universität Göttingen Stiftung Öffentlichen Rechts hat am 01.04.2014 für
Mehr1 Ziel der dienstlichen Beurteilung
Beurteilungsrichtlinien für die dienstliche Beurteilung der nichtwissenschaftlichen Beamtinnen und Beamten der FernUniversität in Hagen vom 16. Dezember 2013 Aufgrund von 93 Abs. 1 des Beamtengesetzes
MehrDie Erstellung dienstlicher Beurteilungen erfordert von den Vorgesetzten Verantwortungsbewusstsein,
Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten (BRL) im Geschäftsbereich des Ministeriums für Schule und Weiterbildung RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 6.
MehrNR AUGUST 2018
NR. 28 2018 21. AUGUST 2018 INHALT SEITE Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der als wiss. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätigen Beamtinnen und Beamten der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
MehrBeurteilungen der Beamtinnen und Beamten Verwaltungsverfügung der Johannes Gutenberg-Universität vom
Inhaltsverzeichnis Seite 1 Ziel der dienstlichen Beurteilung... 1 2 Geltungsbereich... 2 3 Beurteilungsanlässe und Beurteilungszeiträume... 2 4 Inhalt der dienstlichen Beurteilung... 4 5 Beurteilende...
MehrBeurteilungsrichtlinien für die Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland
Beurteilungsrichtlinien für Kirchenbeamte 664 Beurteilungsrichtlinien für die Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland Vom 27. Oktober 2015 (ABl. 270) Das Kollegium
MehrR i c h t l i n i e n. für die Beurteilung der Beamtinnen/Beamten im Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen Vom 01.
R i c h t l i n i e n für die Beurteilung der Beamtinnen/Beamten im Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen Vom 01. Mai 2007 Beurteilungen geben dem Dienstherrn die Möglichkeit, die für die Erfüllung
MehrFachkompetenz. Anlage 1 (zu 5 Abs. 2 SächsBeurtVO) I. Fachkompetenz Verhalten, das sich insbesondere am jeweiligen Arbeitsplatz
Anlage 1 (zu 5 Abs. 2 SächsBeurtVO) Fachkompetenz I. Fachkompetenz Verhalten, das sich insbesondere am jeweiligen Arbeitsplatz zeigen kann 1. Fachwissen Beurteilt werden der Umfang und die Art der Fachkenntnisse,
MehrBeurteilungsrichtlinien im Bereich der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen (BRL Pol)
Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Beurteilungsrichtlinien im Bereich der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen (BRL Pol) www.mik.nrw.de Inhaltsverzeichnis 1 BEDEUTUNG
MehrJustizministerium Mecklenburg-Vorpommern
Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern, 19048 Schwerin Bund Deutscher Rechtspfleger Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.v. vertreten durch den Vorstand c/o
MehrDienstliche Beurteilung
Name, Vorname Dienstliche Beurteilung Geburtsdatum Dienstbezeichnung, Besoldungs-/Entgeltgruppe Beamtenverhältnis auf Probe / Arbeitnehmer in der Probezeit Schwerbehinderung (Grad: ) / Gleichstellung Ziffer
MehrRichtlinien über die Beurteilung der Beschäftigten der Freien und Hansestadt Hamburg
Richtlinien über die Beurteilung der Beschäftigten der Freien und Hansestadt Hamburg (BeurtRL-FHH) vom 26. Mai 2004 INHALT 1 Allgemeines 1.1 Geltungsbereich 1.2 Ziele der Beurteilungen 1.3 Elektronische
MehrBeurteilungswesen Informationen und Hinweise
Einleitung... - 2 - Sinn und Zweck des neuen Beurteilungswesens... - 3 - Ziele des neuen Beurteilungswesens... - 3 - Was ist neu?... - 4 - Chancen und Risiken eines neuen Beurteilungssystems... - 4 - Regelbeurteilung
MehrBeamtinnen und Beamte haben Anspruch auf ermessensfehlerfreie Beurteilung.
Richtlinie für die Beurteilung der Beamtinnen und Beamten in der gesamten Bundesverwaltung für Verkehr, B au und Stadtentwicklung (Beurteilungsrichtlinie BVBS) (Fassung 2006) I. Was ist Zweck der Beurteilung?
MehrDienstanweisung über die Beurteilungen der Beamtinnen und Beamten
Oberbürgermeister, 15.12.2014 110.1 51 01/ 507 Dienstanweisung über die Beurteilungen der Beamtinnen und Beamten Aufgrund von 93 Abs. 1 des Landesbeamtengesetzes NRW (LBG NRW) sowie 14 Abs. 1 LBG NRW i.
Mehr58. (63.) Jahrgang Hannover, den Nummer 28
5324 58. (63.) Jahrgang Hannover, den 30. 7. 2008 Nummer 28 I N H A L T A. Staatskanzlei Gem. RdErl. 15. 7. 2008, Vertretung des Landes Niedersachsen........................................... 20120 B.
MehrDIENSTLICHE BEURTEILUNG
Anlage 1 Dienststelle Vertraulich behandeln! DIENSTLICHE BEURTEILUNG Anlass der Beurteilung Beurteilungszeitraum Tag.Monat.Jahr bis Tag.Monat.Jahr I. Angaben zur Person: Name, Vorname Geburtstag Dienst/Amtsbezeichnung
MehrBeurteilungsrichtlinien im Bereich der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen (BRL Pol)
Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Beurteilungsrichtlinien im Bereich der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen (BRL Pol) Gegenüberstellung der bisher gültigen Fassung
MehrDienstliche Beurteilung
über die dienstlichen Beurteilungen der Bediensteten der JVA Bremen vom 16.12.2016 2200/004 - Dienstliche Beurteilung I. Persönliche Angaben Name, Vorname Geburtsdatum Dienstbezeichnung, Besoldungs-/Entgeltgruppe
MehrDienstliche Beurteilung Lehrer. Beratungsgespräch und dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen
Seite 1 Beratungsgespräch und dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen Verwaltungsvorschrift vom 21. Juli 2000 (K.u.U. S. 280) geändert durch: 1. Verwaltungsvorschrift vom 19. März
MehrDienstliche Beurteilung
Dienststelle Anlage 1 Die schriftliche Beurteilung ist nur ein Teil im kontinuierlichen Beurteilungsprozess. Voraussetzung für die Erstellung der Beurteilung ist, dass die mit der Aufgabenstellung verbundene
MehrBeurteilungswesen Informationen und Hinweise. Arbeitshilfe für Beurteilerinnen und Beurteiler
Diese Arbeitshilfe soll Vorgesetzten hilfreiche oder notwendige Schritte auf dem Weg zu einer Beurteilung aufzeigen und Hinweise geben, wie das Ziel einer möglichst objektiven und diskriminierungsfreien
MehrBeurteilung von Beamtinnen und Beamten an der Universität Konstanz. Prof. Dr. Gabi Meissner Konstanz, den 01.Oktober 2018
Beurteilung von Beamtinnen und Beamten an der Universität Konstanz Prof. Dr. Gabi Meissner Konstanz, den 01.Oktober 2018 gm@gabi-meissner.de Rechtsgrundlagen 12.11.2018 2 9 BeamtStG - Kriterien der Ernennung
MehrAmtliche und rechtliche Auszüge zur Dienstlichen Beurteilung von schwerbehinderten und gleichgestellten Lehrkräften
Vertrauensfrau der schwerbehinderten Beschäftigten www.sbv-vs-muenchen.de Anlage: Amtliche und rechtliche Auszüge zur Dienstlichen Beurteilung von schwerbehinderten und gleichgestellten Lehrkräften Auszüge
MehrFreie Hansestadt Bremen
Die Senatorin für Finanzen Freie Hansestadt Bremen Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nummer 14/ 2015 Dienstliche Beurteilungen der Beamtinnen und Beamten Verteiler: Alle Dienststellen mit Schulen
MehrAmtliche Mitteilungen der Technischen Universität Dortmund. Inhalt: Amtlicher Teil: Benutzungsordnung des Universitätsarchivs der Technischen
Amtliche Mitteilungen der Technischen Universität Dortmund Inhalt: Nr.17/2012 Dortmund, 20.09.2012 Amtlicher Teil: Benutzungsordnung des Universitätsarchivs der Technischen Universität Dortmund Richtlinien
MehrBeurteilungswesen Informationen und Hinweise
Einleitung... - 3 - Sinn und Zweck des neuen Beurteilungswesens... - 4 - Ziele des neuen Beurteilungswesens... - 4 - Was ist neu?... - 5 - Chancen und Risiken eines neuen Beurteilungssystems... - 5 - Regelbeurteilung
MehrFundstelle: Dienstblatt des Senats von Berlin Teil I Nr. 3 vom /Amtsblatt Nr. 10/07
Fundstelle: Dienstblatt des Senats von Berlin Teil I Nr. 3 vom 6.6.2005/Amtsblatt Nr. 10/07 Ausführungsvorschriften über die Beurteilung der Beamtinnen und Beamten in den Laufbahnen des Akademischen Rates,
MehrBekanntmachung der Neufassung der Beurteilungsrichtlinien (BURL)
Bekanntmachung der Neufassung der Beurteilungsrichtlinien (BURL) Gl.-Nr.: 2036.14 Fundstelle: Amtsbl. Schl.-H. 2000 S. 154, ber. S. 202 Bekanntmachung des Innenministeriums vom 9. Februar 2000 - IV 224-0310.51/6
MehrAmtliche Mitteilungen I
Amtliche Mitteilungen I Datum: 03.07.2014 Nr.: 25 Inhaltsverzeichnis Seite Präsidium: Richtlinie zur dienstlichen Beurteilung der Beschäftigten (BRL Uni Gö) 745 Umwandlung der Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
MehrNr erhält folgende Fassung:
Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten des Landes Hessen mit Regelungen zur Erläuterung und Ausführung der Richtlinien im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft
MehrRichtlinien für die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten der Stadt Aachen
Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten der Stadt Aachen 1. Auftrag und Ziele der dienstlichen Beurteilung Grundlage der dienstlichen Beurteilung ist 104 Abs. 1 des Landesbeamtengesetzes.
MehrAnlage 2 zum Rundschreiben Nr. 14/2015
Richtlinien über die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten der Laufbahnen der Allgemeinen dienste vom 15. Juli 2008 (Brem. ABl. S. 505) zuletzt geändert durch ÄndRL vom 21. Juli 2015 (BremABl.
MehrDienstliche Beurteilung der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Amtsanwältinnen und Amtsanwälte
Dienstliche Beurteilung der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Amtsanwältinnen und Amtsanwälte Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums Vom.. III 100/2010-2SH/1/2 Auf der Grundlage des 45 Satz 2
Mehrposition Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes und der Mitgliedsgewerkschaften zum Erlassentwurf Dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte
position Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes und der Mitgliedsgewerkschaften zum Erlassentwurf DGB Bezirk Niedersachsen Bremen Sachsen-Anhalt I Bereich: ÖD/Beamtenpolitik I Datum 02.02.2011
MehrUK. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus. vom 15. Februar 2012 Az.: II.5-5 P b.
2030.2.3-UK Richtlinien für die Beurteilung und die Leistungsfeststellung der Beamten und Beamtinnen im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus Bekanntmachung des
MehrDienstanweisung über die Beurteilungen der Beamtinnen und Beamten
Dienstanweisung über die Beurteilungen der Beamtinnen und Beamten 507 Oberbürgermeister, 05.0.20 0. 5 0/ 507 Dienstanweisung über die Beurteilungen der Beamtinnen und Beamten Aufgrund von 93 Abs. des Landesbeamtengesetzes
MehrRichtlinie des Prüfungsausschusses nach 12 Abs. 2 i.v.m. 14 Abs. 3 der Studien- und Prüfungsordnung (StuPO)
Richtlinie des Prüfungsausschusses nach 12 Abs. 2 i.v.m. 14 Abs. 3 der Studien- und Prüfungsordnung (StuPO) Generelle Anforderungen an Beurteilungen und deren Bewertung 13 Abs. 3 Nr. 4 StuPO Mit einer
MehrBeschlussrealisierung
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4415 28.09.2015 Beschlussrealisierung Landesregierung Magdeburg, 23. September 2015 Vor Gesetzesnovelle rechtzeitig Evaluation des Landesbeamtengesetzes vorlegen
MehrRichtlinie über die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten der Stadt Wolgast (Beurteilungsrichtlinie - BeurtRL)
Richtlinie über die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten der Stadt Wolgast (Beurteilungsrichtlinie - BeurtRL) Auf Grund des 45 Landesverordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten
MehrDienstliche Beurteilung: Berücksichtigung behinderungsbedingter Minderleistungen
RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert Beamte über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Dienstliche Beurteilung: Berücksichtigung behinderungsbedingter
MehrRichtlinie über die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten des Landkreises Nordwestmecklenburg
Richtlinie über die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten des Landkreises Nordwestmecklenburg 1 Ziel und Bedeutung der dienstlichen Beurteilung Jede/jeder Beamtin/Beamte muss die Eignung,
MehrThürStAnz Nr. 52/2001 vom Seite 1
ThürStAnz Nr. 52/2001 vom 24.12.2001 Seite 1 Verwaltungsvorschrift zu 53 Abs. 7 Thüringer Verordnung über die Laufbahnen der Beamten (Thüringer Laufbahnverordnung ThürLbVO) Beurteilungsrichtlinien Gemäß
Mehr-Entwurf- (Stand der Überarbeitung: 23. März 2011)
(Stand der Überarbeitung: 23. März 2011) Beurteilungsrichtlinie für den Polizeivollzugsdienst des Landes Sachsen-Anhalt (BRL-PVD) RdErl. des MI vom.2011 Auf Grund von 21 Abs. 2 Satz 1 des Landesbeamtengesetzes
MehrLaufbahnfachrichtung Allgemeiner Verwaltungsdienst
DIENSTLICHE BEURTEILUNG DER BEAMTINNEN UND BEAMTEN VORLÄUFIGER LEITFADEN (bis zum Vorliegen neuer Ausführungsvorschriften gem. 26, 27 LfbG unmittelbar) 1 Geltungsbereich 1.1 Der Leitfaden gilt für folgenden
MehrDienstliche Beurteilung übrige Funktionsstelleninhaber/-innen Beurteilungsbeitrag übrige Funktionsstelleninhaber/-innen
43.8.1c 01/2017 Schule/Staatliches Schulamt Dienstliche Beurteilung übrige Funktionsstelleninhaber/-innen Beurteilungsbeitrag übrige Funktionsstelleninhaber/-innen 1. Personalangaben Beurteilungszeitraum
MehrMERKBLATT. für die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten
MERKBLATT für die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten Das neue bayerische Dienstrecht ist zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten. Dieses Mantelgesetz umfasst neben zahlreichen Änderungsgesetzen
MehrBeurteilungsrecht: Nur aktueller Vorgesetzter kann Erstbeurteiler sein und der Beurteilungszeitraum muss voll ausgeschöpft werden
RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamtenrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Fachanwalt für Verwaltungsrecht Beurteilungsrecht: Nur aktueller Vorgesetzter
MehrVorbildlich: Als Schulleitung beurteilt werden. und. Beurteilung von Lehrkräften
Vorbildlich: Als Schulleitung beurteilt werden und Beurteilung von Lehrkräften Rechtsgrundlage Gemäß 29 Abs. 1 Kirchenbeamtenergänzungsgesetz und 1 Abs. 2 und 3 der Kirchenbeamtenbeurteilungsverordnung
Mehr