Richtlinie für den CAD-Datenaustausch
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- Lars Hausler
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1 Stadt Zürich Amt für Hochbauten Lindenhofstrasse 21 Postfach 8021 Zürich Tel Fax Richtlinie für den CAD-Datenaustausch Auftraggeber-Version 5.2 (Ausgabe Februar 2013) CAD-Basisrichtlinie (Version ) Diese CAD-Richtlinie basiert auf den Vorgaben und der Struktur der CAD- Basisrichtlinie, welche von CADexchange erarbeitet und gefördert wird. Weitere Informationen finden Sie unter
2 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung Inhalt und Zielsetzung Verbindlichkeit Weitere Grundlagen Sprachen 4 2 Grafische Vorgaben Planinhalt und Darstellung Planlayout Linien- und Farbeinstellungen Textobjekte Bemassungsobjekte Schraffurobjekte Rauminformationen Flächenmanagement Weitere Zeichnungselemente 9 3 Strukturelle Vorgaben Struktur Referenzen Teilobjekte Dateibezeichnung Layerbezeichnung Zeichnungsmassstab 13 4 Technische Vorgaben Datenmedien Datenformate Datenkomprimierung CAD-System 14 5 Organisatorische Vorgaben CAD-Datenmanagement CAD-Qualitätsprüfung Projekt- und Bauwerksdokumentation 15 6 Rechtliche Vorgaben Nutzungsrecht an CAD-Daten Virenfreiheit 16 7 Hilfsmittel Layerstrukturen Anhang Musterpläne Support 20 8 Begriffsbestimmungen 21 Vorwort zur CAD-Basisrichtlinie Die Definitionen hinter dem Begriff 'Basisrichtlinie' und 'Fachbereiche' entsprechen den von CADexchange erarbeiteten Grundsätzen zu den einzelnen Themen. Bei den Grundsätzen der Fachbereiche handelt es sich um Ergänzungen, welche von den Fachbereichspartnern zusammen mit den Grundsätzen der Basisrichtlinie umgesetzt werden müssen. Diese Inhalte dürfen nicht geändert werden, sofern nicht eine neue Version der Basisrichtlinie vorliegt. Sämtliche Ergänzungen und Spezialitäten des sind mit der Bezeichnung ' ' zu bezeichnen. Diese Angaben dürfen nicht im Widerspruch zu den Festlegungen der Basisrichtlinie stehen. Änderungen und Ergänzungen zur CAD-Basisrichtlinie werden auf publiziert. CADexchange CAD-Basisrichtlinie 3.0 ( ) Seite 2/22
3 Der Ausdruck 'Auftraggeber' steht in dieser Richtlinie für: Stadt Zürich Amt für Hochbauten Lindenhofstrasse 21, Postfach 8021 Zürich Einleitung 1.1 Inhalt und Zielsetzung Basisrichtlinie 1. Diese Richtlinie bestimmt die notwendigen technischen, inhaltlichen und strukturellen, organisatorischen und juristischen Voraussetzungen an einen CAD-Datensatz und den Datenaustausch zwischen dem Auftraggeber und den beauftragten Planern / Planerinnen. 2. Durch den Einsatz von CAD- und CAFM-Systemen bei der Planung und Bewirtschaftung von Gebäuden steigen die Anforderungen an die Projekt- und Bauwerksdaten. Um den effizienten Einsatz dieser Systeme sicherzustellen, ist es notwendig, dass wesentliche Bestandteile der Daten bezüglich Inhalt, Form und Struktur einem einheitlichen Standard entsprechen. 3. Während dem Planungs- und Bauprozess soll diese Richtlinie dazu dienen, den Datenaustausch zwischen den Fachplanern und Architekten, sowie mit dem Auftraggeber zu optimieren. Während dem Bewirtschaftungsprozess kann diese Richtlinie als Nachschlagewerk für die verfügbare Datenqualität genutzt werden. Fachbereiche 4. Die unter dem Begriff 'Fachbereiche' aufgeführten Bestimmungen gelten für sämtliche Fachbereichspläne, wie z.b. Bauingenieurwesen, Gebäudetechnik, Landschaftsarchitektur etc. A. Sämtliche Informationen und Dokumente zu dieser Richtlinie sind unter folgender Internet- Adresse zu beziehen: Verbindlichkeit Basisrichtlinie 1. Diese Richtlinie ist verbindlich für alle Beauftragten, welche für den Auftraggeber CAD- Pläne erstellen oder bearbeiten. Sie ist ein integrierter Bestandteil des Honorarvertrages zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer. 2. Spezialfälle und Ausnahmen in der Anwendung der CAD-Richtlinien sind mit dem / der CAD-Beauftragten zu regeln und entsprechend zu protokollieren. 3. Grundsätzlich gelten diese CAD-Richtlinien für den Datenaustausch zwischen den beiden Parteien Auftraggeber und Auftragnehmer in den zuvor vereinbarten Projektphasen nach SIA112. Die CAD-Richtlinien können aber auch als Grundlage für den Datenaustausch zwischen dem Planerteam verwendet werden. 1.3 Weitere Grundlagen Basisrichtlinie Für die Erstellung von Plänen gelten grundsätzlich folgende Richtlinien und Normen. - SIA 400 Planbearbeitung im Hochbau - SIA-Merkblatt 2014 CAD-Layerorganisation - SIA-Merkblatt 2036 CAD-Datenaustausch CADexchange CAD-Basisrichtlinie 3.0 ( ) Seite 3/22
4 - Elementkostengliederung EKG des CRB - SIA 112 Leistungsmodell - SIA-Merkblatt 2007 Qualitätssicherung im Bauwesen - SIA 406 Inhalt und Darstellung von Bodenverbesserungsprojekten - SIA 416 Flächen und Volumen von Gebäuden - SIA D0165 Kennzahlen im Immobilienmanagement - DIN 277 Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau Fachbereiche - SIA 410, 410/1 und 410/2, Kennzeichnung von Installationen im Gebäude - SIA 416/1 Kennzahlen für die Gebäudetechnik - Richtlinie für die Bauwerkdokumentation (AHB) - Checkliste Bauwerkdokumentation (AHB) - Checkliste CAD-Planformate (AHB) - Richtlinie für die Flächenerfassung und Erstellung von Bewirtschaftungsplänen RFB (IMMO) 1.4 Sprachen Die Richtlinie für den CAD-Datenaustausch ist in folgenden Sprachen erhältlich - Deutsch CADexchange CAD-Basisrichtlinie 3.0 ( ) Seite 4/22
5 2 Grafische Vorgaben Basisrichtlinie 1. Ein fester Bestandteil dieser Richtlinie sind Musterpläne des. Alle in diesem Kapitel vorgegebenen Definitionen sind als Vorlagen in den Musterplänen verfügbar. Wird vom Auftraggeber nichts anderes vorgegeben, so sind diese zwingend einzusetzen. 2. Die verfügbaren Musterpläne sind in Kapitel 7.3 aufgeführt. 2.1 Planinhalt und Darstellung Basisrichtlinie 1. Für die Darstellung und Kennzeichnung von Architekturplänen gelten die Empfehlungen der SIA 400. Fachbereiche 2. Für die Darstellung und Kennzeichnung von Fachbereichsplänen gelten die Empfehlungen der SIA 410, 410/1 und 410/ Planlayout Referenzpunkt Basisrichtlinie 1. Die Referenzpunkte sind auf einen separaten Layer (gemäss Layerstruktur), zusammen mit einer eindeutigen Kennzeichnung innerhalb des Schnittrahmens zu platzieren. 2. Die Referenzpunkte sind über alle 3 Gebäudeachsen zu definieren (X/Y-, Z-Koordinate) 3. Bei Planunterteilungen müssen mindestens 2 Referenzpunkte platziert werden, über welche die beiden Pläne referenziert werden können. 4. Sind die Referenzpunkte definiert und auf den Plänen platziert, so dürfen sie während der gesamten Lebensdauer eines CAD-Datensatzes nicht mehr verschoben werden. Fachbereiche 5. Werden Architekturpläne referenziert, müssen die vorhandenen Referenzpunkte inkl. Beschriftung in den neuen CAD-Plan übernommen werden. A. Den Schnittstellen zwischen verschiedenen Gebäuden und Gebäudeteilen ist besondere Aufmerksamkeit zu schenken. In einem Gesamtplan (Bsp. Situation) sind die einzelnen Bauten als Umrisse darzustellen und die jeweiligen Ursprungspunkte (Referenzpunkte) zu kennzeichnen. B. Die Referenzpunkte sind mit Fadenkreuz und Kreis zu kennzeichnen und sollten sich, sofern keine Rasterschnittpunkte vorhanden sind, an den äusseren Gebäudeecken befinden. Sie müssen sich in allen Geschossen an der gleichen Stelle befinden. C. Die Referenzpunkte sind mit der Schweizerischen Landeskoordinate sowie der Höhe über Meer zu beschreiben. Die Landeskoordinaten lassen sich in der Regel aus dem digitalen Katasterplan lesen. Auf Gebäudeschnitten ist ein Geschoss (normalerweise das Erdgeschoss) mit der Höhe über Meer zu versehen (z.b. +/-0.00 = mum). D. Werden Architekturpläne referenziert, sind auf einem separaten Layer die Gebäudeumrisse darzustellen und die jeweiligen Ursprungspunkte (Referenzpunkte) zu kennzeichnen Planrahmen und Schnittrand Basisrichtlinie 1. Alle CAD-Pläne sind mit einem Schnittrand zu zeichnen, welcher alle anderen Planinformationen umschliesst. Der Schnittrand entspricht dem jeweiligen Planformat. Die Faltstel- CADexchange CAD-Basisrichtlinie 3.0 ( ) Seite 5/22
6 len sind im A4-Bereich des Plankopfes innerhalb des Schnittrandes einzuzeichnen. 2. Ausserhalb des Schnittrahmens dürfen keine weiteren Informationen platziert werden. 3. Für die Zeichnungsblattgrösse sind DIN-A Formate oder ein Vielfaches von DIN-A4 zu verwenden. Ausnahmen sind mit dem / der CAD-Beauftragten abzuklären Plankopf Basisrichtlinie 1. Die Darstellung des Plankopfes wird vom Auftraggeber vorgegeben Die wichtigsten Bestandteile des Plankopfes sind: 1.1 Die wichtigsten Angaben zum Planinhalt. 1.2 Grafischer Massstab zur Vermessung des Modells. 1.3 Nordpfeil zur geografischen Ausrichtung des Modells. 1.4 Übersichtsgrafik des Areals zur Orientierung des Modells. A. Der Plankopf darf grafisch nicht verändert werden. Insbesondere ist das Corporate Design der Stadt Zürich zu beachten. Die Grösse des Plankopfs kann beliebig skaliert werden. B. Der Grafische Massstab ist dem gewählten Massstab anzupassen (skalieren). 2.3 Linien- und Farbeinstellungen Basisrichtlinie 1. Grundsätzlich wird empfohlen, möglichst wenige und deutlich abgestufte (dünn, mittel, dick) Linienstärken zu verwenden. Die Vorgaben sind der SIA 400 zu entnehmen. 2. Die verwendeten Linientypen sind dem /der CAD-Beauftragten mitzuteilen und über einen Testplan bezüglich Austauschbarkeit zu prüfen. 3. Komplexe Linientypen mit eingeschlossenen Mustern oder Symbolen sind nicht erlaubt. CADexchange CAD-Basisrichtlinie 3.0 ( ) Seite 6/22
7 Ergänzungen des A. Echte Strichstärken dürfen nur in Verbindung mit der korrekten Pen-Farbe verwendet werden. B. Es dürfen nur folgende Linientypen verwendet werden: - DXF-Linientypen C. Im Architekturbereich ist darauf zu achten, dass unterschiedliche Bauelemente mit verschiedenen Stiften (Stiftfarben) dargestellt werden. Für den Haustechnikbereich sind Farben und Symbole gemäss SIA-Empfehlungen 410/1 und 410/2 zu verwenden. D. Die Bauelemente sind mit geschlossenen Linien zu zeichnen. E. Empfohlene Stifteinstellung: Stift Stiftfarbe Verwendung Linienstärke Plot-Farbe 1 rot Neu (Baueingabe) 0.18 mm rot 2 gelb Abbruch (Baueingabe) 0.18 mm gelb 3 grün mm grün 4 cyan mm cyan 5 blau mm blau 6 magenta mm magenta 7 s/w Text, Masstext 0.00 mm schwarz 8 grau Scan, Referenz 0.10 mm grau 9 hellgrau Vermassung 0.25 mm schwarz 10, 20, Hinweise 0.00 mm rot Neu (Baueingabe) mm rot hellbraun Baustelle, Markierungen mm schwarz gelb Abbruch (Baueingabe) mm gelb oliv Kataster, Grundstück mm schwarz grün Pflanzen, Grünflächen mm schwarz blaugrün Fenster, Türen, Leichtbau mm schwarz hellblau Massivbau, Beton mm schwarz blau Ausstattung, Möbel mm schwarz violett Achsen mm schwarz lila Fugen, Befestigungen mm schwarz rosa Polygone mm gem. Raumtyp weinrot Zeichnungsrand, Legende mm schwarz 247 braunrot Hilfslinien grau Schraffuren mm grau/schwarz CADexchange CAD-Basisrichtlinie 3.0 ( ) Seite 7/22
8 2.4 Textobjekte Basisrichtlinie 1. Grundsätzlich darf nur 1 Schrifttyp verwendet werden. 2. Sonderzeichen und Umlaute dürfen verwendet werden, wenn sie über einen Testplan geprüft wurden. 3. Beim Planausdruck im Originalformat ist die minimale Schriftgrösse von 2 mm nicht zu unterschreiten. 4. Attribute (bearbeitbare Textfelder in Blöcken) dürfen eingesetzt werden, sofern sie in Fremdsystemen als Attribute erscheinen oder in Textelemente umgewandelt werden. 5. Die Textobjekte müssen auf den dafür vorgesehenen Layern (gemäss Layerstruktur) platziert werden. C. Als Schriftart ist für alle Text- und Masselemente ARIAL (oder auch ARIAL NARROW) mit den Schriftstilen Normal, Fett und Kursiv zu verwenden. Der entsprechende Textstil ist dem Musterplan zu entnehmen. 2.5 Bemassungsobjekte Basisrichtlinie 1. Die Masslinien und Koten müssen nach Möglichkeit als Massobjekt bearbeitbar sein. 2. Die Millimeterangaben der Masswerte dürfen nicht als Hochzahlen dargestellt werden. Bei Meter-Vermassung sind die Millimeter als dritte Nachkommastelle, bei Zentimeter- Vermassung als erste Nachkommastelle anzufügen. A. Die Grundmasseinheit beträgt 1 Meter. 2.6 Schraffurobjekte Basisrichtlinie 1. Grundsätzlich dürfen nur einfache Linien-Schraffuren verwendet werden, die sich in Abstand, Winkel und Linientyp voneinander unterscheiden lassen. Die Kombination zweier solcher Schraffuren ist erlaubt. Aus komplexen Einzelelementen oder Symbolen zusammengesetzte Schraffuren sind nicht erlaubt. 2. Sämtliche zu verwendenden Schraffuren und Solids müssen vorgängig über einen Testplan geprüft und vom / von der CAD-Beauftragten abgenommen werden. 3. Die Schraffur muss nach Möglichkeit als Schraffurobjekt bearbeitbar sein. 4. Die Schraffurobjekte müssen auf den dafür vorgesehenen Layern (gemäss Layerstruktur) platziert werden. A. Pro Massstab ist ein Schraffur-Layer zu verwenden B. Schraffuren und Schraffurbegrenzungslinien sind mit den jeweiligen Elementfarben (siehe Linien- und Stifteinstellungen) in einem dunkleren Farbton zu zeichnen. Vollfarbige Flächen sind mit Solids zu zeichnen CADexchange CAD-Basisrichtlinie 3.0 ( ) Seite 8/22
9 2.7 Rauminformationen Basisrichtlinie 1. Zur Beschreibung von Räumen sind Raumstempel gemäss Vorgabe des zu platzieren. Sämtliche Textobjekte in den Stempeln sind gemäss Kapitel 2.4 zu behandeln. A. Zur Identifikation der Räume ist der AHB-Raumstempel zu verwenden. B. Pro Raum ist ein Raumstempel einzutragen. Bei kleinen Räumen ist der Stempel ausserhalb des Gebäudes zu Platzieren und mit einer Verbindungslinie zuzuordnen. C. Die Raumstempel, Raumnummern und Raumtexte sind auf separate Layer zu legen. Für die Gebäudepläne im Massstab 1:200/100 und Werkpläne im Massstab 1:50 sind separate Raumstempel zu verwenden. 2.8 Flächenmanagement A. In den Gebäude- und Umgebungsplänen sind gemäss SIA Ordnung 416 einzutragen: - Raumpolygone für die Erfassung von Raumflächen (NGF) - Geschosspolygone für die Erfassung von Geschossflächen (GF)- - Aussengeschosspolygone für die Erfassung von Aussengeschossflächen (AGF) - Polygone für die Erfassung von Umgebungs- und Grundstücksflächen (UF, GSF, GGF) B. Die Flächenpolygone müssen aus geschlossenen Polylinien bestehen und dem entsprechenden Layer (gemäss Layerstruktur) zugeordnet werden. C. Für die Bewirtschaftungspläne gelten spezielle Bestimmungen (siehe dazu die Richtlinie für die Flächenerfassung und Erstellung von Bewirtschaftungsplänen RFB). D. Bei bestehenden Gebäuden sind die bereits vorhandenen Raumnummern zu übernehmen. 2.9 Weitere Zeichnungselemente Basisrichtlinie 1. Alle eingesetzten Symbole müssen auch in Fremdsystemen bearbeitbar sein. Referenzierte Symbolbibliotheken sind nicht erlaubt. Fachbereiche 2. Alle eingesetzten Symbole müssen ohne weitere Beschreibung erkennbar sein oder über eine Legende beschrieben werden. CADexchange CAD-Basisrichtlinie 3.0 ( ) Seite 9/22
10 3 Strukturelle Vorgaben 3.1 Struktur Basisrichtlinie 1. Die Basis eines CAD-Planes bildet die Layerstruktur, welche die verschiedenen Elemente organisiert und sauber voneinander trennt, so dass sie beliebig ein- und ausgeschaltet werden können. 2. Konstruktionshilfslinien sind vor der Datenübergabe zu löschen. 3. Das mehrfache Überzeichnen von Objekten auf demselben Layer ist nicht zulässig. 4. Die Daten sind im bereinigten Zustand abzuliefern. Das heisst, alle ungenutzten Strukturelemente (Blöcke, Layer, Referenzen auf andere Dateien etc.) sind bei der Datenlieferung zu entfernen. A. Die Verwendung von Layouts ist (in Abweichung zu Punkt 3) nur in Absprache mit dem CAD-Planarchiv zulässig. Der Modellbereich von Architektur-, Bauingenieur- und Gebäudetechnikplänen hat in der Regel dem ausgedruckten Plan zu entsprechen. 3.2 Referenzen Basisrichtlinie 1. Ohne andere Abmachung mit dem Auftraggeber hat jeder Beauftragte dafür zu sorgen, dass alle Referenzen auf andere Pläne, auf Datenbanken oder planexterne Dokumente vor dem Datenaustausch gelöscht werden. Fachbereiche 2. Bei Mischplänen (unterschiedliche Darstellungstiefen) müssen die Schnitte und Details in einer separaten Datei gespeichert werden. Ausnahmen sind mit dem / der CAD- Beauftragten abzusprechen. A. Referenzierte oder eingefügte Fremdpläne (meistens Architekturgrundrisse) sind bei der Abgabe zu entfernen. Die eingesetzten Referenzpunkte dienen dazu, diese jederzeit wieder einzufügen. B. Pixelbilddateien ohne konstruktive Relevanz dürfen eingesetzt werden, solange die Referenz in der CAD-Datei eindeutig bezeichnet ist und die Bilddatei im Lieferumfang enthalten ist. 3.3 Teilobjekte Basisrichtlinie 1. Müssen Objekte in Teilobjekte gegliedert werden, so sind diese auf einem Übersichtsschema zu kennzeichnen. CADexchange CAD-Basisrichtlinie 3.0 ( ) Seite 10/22
11 3.4 Dateibezeichnung Basisrichtlinie A. Die Dateibezeichnung muss gemäss Vorgaben des angewendet werden. A. Sämtliche Pläne sind nach folgender Regel zu benennen. Fehlende oder unbekannte Stellen sind mit "0" zu belegen: ooooo-oo_f-aa-ggg-mmm-nnnpv.dwg Beispiel: _A-GR-U Rc.dwg (31-stellig) Legende: ooooo-oo = Inventarnummer (auch Objektnummer oder ROG genannt) f = Fachbereich aa = Planart ggg = Geschoss, Ebene mmm = Massstab nnn = Plannummer p = Projektphase v = Version, Index Inventarnummer: ooooo-oo Inventarnummer 8-stellig Fachbereich: f Fachbereich 1-stellig A Architektur B Bauingenieurwesen C Amt für Hochbauten (CAD) E Elektroplanung F Feuerpolizei, Sicherheit G Geologie H Heizungsplanung K Klima-/ Energieplanung L Lüftungsplanung M Mobiliarplanung Q Koordination R MSRL S Sanitärplanung T Transportplanung U Landschaftsarchitektur V Vermessung, Geometer W Werke Z Bewirtschaftung CADexchange CAD-Basisrichtlinie 3.0 ( ) Seite 11/22
12 Planart: aa Planart 2-stellig AN Ansicht DE Detail FA Fassade GR Grundriss KA Kanalisation LA Layout MX Mischplan (Mehrere Darstellungen) SA Schema SC Schnitt SI Situation, Umgebung VZ Vermessung Ebene: ggg Ebene, Geschoss 3-stellig A01-99 Ansicht 1-99 F01-99 Fassade 1-99 N00 Neutral, nicht definiert S01-99 Schnitt 1-99 G00-99/ A0-Z0 Geschoss 1-99 oder A0-Z0 (G00 = Umgebung) E00 Erdgeschoss U01-99 Untergeschoss 1-99 O01-99 Obergeschoss 1-99 Z01-99 Zwischengeschoss 1-99 D01-99 Dachgeschoss 1-99 Massstab: mmm Massstab 3-stellig 25k 1 : 25'000 2k5 1 : 2'500 1k0 1 : 1' : : : : : : 5 Plannummer: nnn Plannummer 3-stellig CADexchange CAD-Basisrichtlinie 3.0 ( ) Seite 12/22
13 Projektphase: p Projektphase 1-stellig A Ausführung B Baueingabe C Bestandesplan E Entwurf P Projekt R Revision S Studie T Transfer V Vorprojekt W Wettbewerb Version: v Version, Index 1-stellig 3.5 Layerbezeichnung Basisrichtlinie 1. Die CAD-Layerstruktur basiert auf der EKG-Gliederung gemäss SIA-Merkblatt Sie bildet die minimale Grundlage für alle Architektur- und Fachbereichspläne. Weitere Layer können auf Basis der Layercodierung aus dem SIA-Merkblatt 2014 nach Bedarf und in Absprache mit dem / der CAD-Beauftragten ergänzt werden. 2. Firmeneigene Layerstrukturen dürfen in internen CAD-Plänen verwendet werden. Für den CAD-Datenaustausch sind die Layer zumindest bei Abschluss einer Projektphase in die CAD-Basis-Layerstruktur zu konvertieren. 3. Arbeitslayer und Layer, welche nicht der vorgegebenen Struktur entsprechen sind bei der Datenlieferung zu löschen bzw. in die CAD-Basis-Layerstruktur zu konvertieren. A. Für Gebäudetechnikpläne dürfen auch firmeneigene Layerstrukturen verwendet werden und müssen nicht konvertiert werden. Die Layerstruktur Gebäudetechnik (siehe Angang CAD.L03) ist mit den firmeneigenen Bezeichnungen zu ergänzen und einzureichen (Übersetzungsliste). Dafür ist die Layerliste Gebäudetechnik zu verwenden (siehe unter folgender Internet-Adresse: Zeichnungsmassstab B. Sämtliche Pläne sind im Massstab 1:1 und in der Einheit Meter zu zeichnen. Der Planmassstab erfolgt über die Skalierung des Plankopfes oder über den eingestellten Massstab im Layoutbereich. C. Die Massstabswahl richtet sich nach den SIA-Ordnungen. CADexchange CAD-Basisrichtlinie 3.0 ( ) Seite 13/22
14 4 Technische Vorgaben 4.1 Datenmedien A. Folgende Datenträger werden für den Datenaustausch akzeptiert: - CD-ROM (ISO 9660; Joliet-Erweiterung, Mastered) - DVD-ROM (ISO 9660; Joliet-Erweiterung, Mastered) B. Die Datenträger müssen mit Microsoft VISTA lesbar sein. C. Testpläne und Vorabzüge können per übermittelt werden. 4.2 Datenformate A. Sämtliche CAD-Pläne sind im Format PDF (vorzugsweise PDF/A) abzugeben. B. Der Datenaustausch der CAD-Hauptpläne erfolgt im Format DWG (Version ). Die Verwendung von DXF-Dateien ist mit dem / der CAD-Beauftragten abzusprechen. C. Die Verwendung der Datenformate (PDF/DWG) ist abhängig vom jeweiligen Gewerk und ist der Checkliste CAD-Datenformate AHB zu entnehmen. D. 3D-Modelldaten werden im Format IFC ausgetauscht. Hierfür ist vorgehend ein Datenaustauschtest zwingend nötig. Die Verwendung von IFC-Dateien ist mit dem / der CAD- Beauftragten abzusprechen. 4.3 Datenkomprimierung A. Datenkomprimierung ist nur für den Datenaustausch via zu verwenden. Zur Komprimierung von Daten ist ein Standardkomprimierungsverfahren wie ZIP und RAR zu verwenden (nicht selbstentpackend). B. Dateien dürfen nicht auf mehrere Datenträger verteilt werden (Splitting, Spanning). 4.4 CAD-System A. Die Planenden verwenden für die digitale Datenbearbeitung ein CAD-System ihrer Wahl. B. Das Amt für Hochbauten setzt als Basissoftware Microsoft Office 2007 und als Basis-CAD- Software AutoCAD Architecture 2012 ein. CADexchange CAD-Basisrichtlinie 3.0 ( ) Seite 14/22
15 5 Organisatorische Vorgaben 5.1 CAD-Datenmanagement A. Ansprechpartner für den Testdatenaustausch (CAD-Plausibilitätstest) und die CAD- Planprüfung ist die CAD-Beauftragte vom Amt für Hochbauten. B. Die Musterpläne sind unter folgender Internet-Adresse zu beziehen: CAD-Qualitätsprüfung Basisrichtlinie 1. Der Auftraggeber prüft und protokolliert die CAD-Daten nach den in dieser Richtlinie festgehaltenen Qualitätsanforderungen. 2. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne Begründung die Durchführung eines Testdatenaustausches zu verlangen. A. Der Testdatenaustausch (CAD-Plausibilitätstest) ist nach dem Projektstart, spätestens vor Abschluss Vorprojekt mit dem CAD-Planarchiv vom Amt für Hochbauten vorzunehmen. Als Testgrafik ist ein repräsentativer CAD-Plan (in der Regel ein Grundriss) auf Basis des Musterplans AHB zu verwenden. Das Resultat des Testdatenaustauschs wird in einem Prüfprotokoll festgehalten. B. Nach Bauvollendung (und vor Ausdruck der Pläne) sind die CAD-Pläne für die CAD- Planprüfung einzureichen. Die Planprüfung ist mit dem CAD-Planarchiv vom Amt für Hochbauten vorzunehmen. Die Planprüfung kann auch durch eine - vom AHB beauftragte - externe Prüfstelle erfolgen. Das Resultat der CAD-Planprüfung wird in einem Prüfprotokoll festgehalten. C. CAD-Daten, welche vom Auftraggeber nicht eingelesen werden können oder deren Qualität bzw. Struktur beanstandet wird, sind innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten Frist durch den CAD-Lieferanten nachzubessern und nochmals vollständig zuzustellen. 5.3 Projekt- und Bauwerksdokumentation A. Der Umfang der Planlieferung richtet sich nach der Richtlinie für die Bauwerkdokumentation AHB und ist in der Checkliste Bauwerkdokumentation AHB schriftlich mit der Projektleitung AHB zu vereinbaren. Die Datenübergabe erfolgt zu den mit der Projektleitung AHB vereinbarten Zwischen- und Endterminen. B. Die vollständige Bauwerksdokumentation ist bis spätestens 3 Monate nach Bauvollendung der/dem Projektleitenden AHB zu übergeben. C. Alle Plandaten sind inhaltlich vollständig mit sämtlichen damit verknüpften Elementen zu übergeben. Pro Darstellungsebene (Geschoss, Fassade, Perspektive) ist eine CAD-Datei zu erstellen. Pro geplotteter Plan ist zusätzlich eine Druckdatei (PDF) zu erstellen. D. Sämtliche Pläne sind auch in Papierform abzugeben. Die Plotträger (beschichtetes Papier) müssen qualitativ der Richtlinie für die Bauwerkdokumentation AHB entsprechen. E. Spezifische Ploteinstellungen (Plotstiltabellen) sowie Plotfiles sind als separate Dateien mitzuliefern, sofern sie nicht in der CAD-Datei mitgespeichert sind. CADexchange CAD-Basisrichtlinie 3.0 ( ) Seite 15/22
16 6 Rechtliche Vorgaben 6.1 Nutzungsrecht an CAD-Daten Basisrichtlinie 1. Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber mit der Planabgabe das vollständige Nutzungsrecht, insbesondere jegliche Verwertungsrechte an den darin enthaltenen Daten. Dies gilt auch für Daten, die durch den externen Planenden / die externe Planende von Dritten übernommen worden sind. Der Auftragnehmer darf keine Plansymbole oder Informationen in die CAD-Daten übernehmen, an welchen Urheber- oder Nutzungsrechte bei Dritten liegen könnten. A. Die Planenden dürfen keine Zeichnungselemente verwenden, die Design-, Marken- oder Patentrechte Dritter verletzen. B. Die Planenden haben die Datenschutzbestimmungen zu beachten, die für Private gelten, wie auch jene, die für die Stadt Zürich gelten. 6.2 Virenfreiheit Basisrichtlinie 1. Die zu liefernden Daten müssen mit einem aktuellen Virenscanner geprüft werden, bevor sie versendet werden. CADexchange CAD-Basisrichtlinie 3.0 ( ) Seite 16/22
17 7 Hilfsmittel 7.1 Layerstrukturen Anhang CAD.L01 CAD-Basis-Layerstruktur Architektur, Landschaftsarchitektur und Bauingenieure Architektur, Bauingenieur Farbe 0_REFERENZ 7 A0_GRUNDSTUECK 73 A9_NACHBARGRUNDSTUECK 73 B0_BAUSTELLENEINRICHTUNG 33 D0_AUSHUB 93 D2_FUNDAMENTE 133 D3_KANALISATION-GEBAEUDE 84 E01_DECKEN 135 E02_UNTERZUEGE 135 E03_BALKONE 133 E04_TREPPEN 135 E1_DAECHER 113 E13_DACHENTWAESSERUNG 113 E2_STUETZEN 131 E3_AUSSENWAENDE-UG 131 E4_AUSSENWAENDE-EGOG 131 E44_ISOLATION 135 E51_FENSTER 113 E52_AUSSENTUEREN 113 E53_AUSSENTORE 113 E61_INNENWAENDE-TRAGEND 131 E62_INNENWAENDE-NICHTTRAGEND 133 I0_STARKSTROM 44 I1_TELEKOM 44 I2_HEIZUNG 24 I3_LUEFTUNG-KLIMA-KAELTE 154 I4_SANITAER 84 I6_TRANSPORTANLAGEN 113 M11_TRENNWAENDE 113 M16_INNENTUEREN 113 M2_SCHUTZELEMENTE 113 M3_BODENBELAEGE 115 M4_WANDBEKLEIDUNGEN 115 M5_DECKENBEKLEIDUNGEN 115 M6_EINBAUTEN 113 M7_KUECHEN 113 Q0_AUSRUESTUNG 115 R0_MOEBEL 173 R3_BELEUCHTUNG 44 R4_MARKIERUNGEN 35 T1_TERRAINGESTALTUNG 91 T2_UMGEBUNGSBAUWERKE 31 T3_WERKLEITUNGEN 84 T4_GRUENFLAECHEN 93 T5_HARTFLAECHEN 35 T6_EINFRIEDUNGEN 73 CADexchange CAD-Basisrichtlinie 3.0 ( ) Seite 17/22
18 SB_SCAN 8 UB_050-BEMASSUNG 9 UB_100-BEMASSUNG 9 UH_HINWEISE 10 (10, 20, 30 ) UT_050-TEXT 7 UT_100-TEXT 7 VS_050-SCHRAFFUREN 252 VS_100-SCHRAFFUREN 251 WH_HILFSLINIEN 247 WI_INFORMATIONEN 10 (10, 20, 30 ) XK_LEGENDE 245 XK_PLK 245 XK_RAND 247 XK_RASTER 245 YA_ACHSEN 205 Z1_POLYGONE 231 Z2_RAUMSTEMPEL 7 (Rahmen = 6) Anhang CAD.L03 CAD-Basis-Layerstruktur Gebäudetechnik Farbe Elektro Stil Beschreibung I032_ERDUNG 96 DASHDOTX2 Erdung I041_STEIGZONEN 252 CONTINUOUS Trasse an Wand, Steigzonen, Inst.- Kanal I042_TRASSE 252 CONTINUOUS Trasse I043_KANAL 252 CONTINUOUS Installationskanäle I044_KABELHALTER 252 CONTINUOUS Installationskanäle I049_BODENDOSEN 230 CONTINUOUS Bodendosen I051_LICHT 151 CONTINUOUS Licht (Schalter, Steckdosen, etc.) inkl. Texte I052_KRAFT 241 CONTINUOUS Kraft inkl. Texte I055_NOTLICHT 74 DASHED Notbeleuchtung inkl. Texte I061_LEUCHTEN 151 CONTINUOUS Beleuchtungskörper I063_NOTLEUCHTEN 72 CONTINUOUS Notleuchten I114_TELEFON 81 CONTINUOUS Telefon inkl. Texte I122_UHREN 34 CONTINUOUS Uhr inkl. Texte I1311_CCTV 221 CONTINUOUS Videoüberwachung inkl. Texte I1312_LS 34 CONTINUOUS Lautsprecher (exkl. LIAS) inkl. Texte I132_RTV 221 CONTINUOUS Radio-TV inkl. Texte I140_SCHWACHSTROM 34 CONTINUOUS Schwachstrom inkl. Texte I142_UKV 191 CONTINUOUS UKV inkl. Texte I151_BMA 40 CONTINUOUS Brandmeldeanlage inkl. Texte CADexchange CAD-Basisrichtlinie 3.0 ( ) Seite 18/22
19 I153_LIAS 34 CONTINUOUS LIAS (Audioevakuationsanlage) inkl. Texte I162_TMA 34 CONTINUOUS Türmanagement-Elemente inkl. Texte I163_ZUKO 34 CONTINUOUS Zutrittskontrolle inkl. Texte I164_GLS 34 CONTINUOUS BUS-Systeme inkl. Texte I165_WAECHTERSTICH 34 CONTINUOUS Wächterstich inkl. Texte E67_AUSSPARUNGEN 37 CONTINUOUS Heizung I212_APPARATE 251 CONTINUOUS Aussparungen mit Brandabschottungen Heizungsapparate die nicht schon im Architekturplan erfasst sind. - inkl. Texte I2131_HWV 40 CONTINUOUS Heisswasser Vorlauf ( Fernwärme) I2132_HWR 40 DASHED Heisswasser Rücklauf ( Fernwärme) I2321_HWVL 230 CONTINUOUS Heizleitung Vorlauf Warmseite I2322_HWRL 160 DASHED Heizleitung Rücklauf (inkl. Expansion) Kaltseite I271_KAMIN 160 CONTINUOUS Kamin Lüftung I3111_APPARATE 254 CONTINUOUS Allg. Lüftungsapparate - inkl. Texte I3411_AUL 254 CONTINUOUS Aussenluft I3412_ZUL 254 CONTINUOUS Zuluft I3413_ABL 254 CONTINUOUS Abluft I3414_FOL 254 CONTINUOUS Fortluft I3415_UML 254 CONTINUOUS Umluft I3416_ZKL 254 CONTINUOUS Kaltluft (Zuluft) I3417_ZWL 254 CONTINUOUS Warmluft (Zuluft) I3733_FREON 251 CONTINUOUS Freonleitung Sanitär I4511_WAR 140 CONTINUOUS I4512_WAS 34 CONTINUOUS Meteorabwasser (Wasser-Ablauf- Regen) Schmutzwasser (Wasser-Ablauf- Schmutz) I47_DAEMMUNG 251 CONTINUOUS Dämmung mit Materialangaben I542_DLT 160 DASHED DLT Druckluft CADexchange CAD-Basisrichtlinie 3.0 ( ) Seite 19/22
20 7.2 Anhang Anhang CAD.A01 Checkliste CAD-Datenformate AHB 7.3 Musterpläne Anhang CAD.V01 Musterplan Architektur AHB-Musterplan AutoCAD-Datei (Format DWG ) mit AHB-Musterplan ArchiCAD-Datei (Format ) mit allen Layern, Symbolen Plankopf usw. AHB-Musterplan VektorWorks-Datei (Format ) mit allen Layern, Symbolen Plankopf usw. Anhang CAD.V03 Musterplan Gebäudetechnik AHB-Musterplan AutoCAD-Datei (Format DWG ) mit allen Layern, Symbolen Plankopf usw. 7.4 Support Bei Fragen und Anregungen zur CAD-Richtlinie wenden Sie sich bitte an den CAD-Beauftragten / die CAD-Beauftragte. CADexchange CAD-Basisrichtlinie 3.0 ( ) Seite 20/22
RICHTLINIE CAD FÜR DEN DATENAUSTAUSCH
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