Demenz. Beratungsstellen für selbständiges Leben im Alter. Angebote für Betroffene und deren Angehörige LANDESHAUPTSTADT.

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1 LANDESHAUPTSTADT Demenz Beratungsstellen für selbständiges Leben im Alter Angebote für Betroffene und deren Angehörige Amt für Soziale Arbeit Abteilung Altenarbeit Beratungsstelle für selbständiges Leben im Alter Konradinerallee Wiesbaden Ausgabe Juli

2 Vorwort Liebe Bürgerinnen und Bürger, die Altersstruktur unserer Gesellschaft befindet sich im Wandel. Der Bevölkerungsanteil jüngerer Menschen sinkt, während der Prozentsatz der Älteren ansteigt. Diese demographische Entwicklung stellt unser Gesundheits- und Versorgungssystem vor wachsende Herausforderungen. Verbunden mit der höheren Lebenserwartung ist vielfach eine Zunahme der altersbedingten Erkrankungen und somit des Hilfs- und Pflegebedarfs. Insbesondere bei Erkrankungen aus dem Formenkreis der Demenzen benötigen Betroffene und ihre Angehörigen differenzierte Unterstützungsangebote. Mit der Diagnose Demenz entstehen viele Fragen, Sorgen und Ängste, die Sie nicht alleine tragen müssen. Nutzen Sie die Unterstützungsangebote und lassen Sie sich helfen. Die vorliegende Broschüre stellt das Spektrum der Hilfsmöglichkeiten in Wiesbaden vor. Die Angebote reichen von Beratung über Diagnostik und Behandlung bis hin zu verschiedenen Betreuungsformen. Viele der vorgestellten Dienste und Einrichtungen sind im Forum Demenz aktiv und engagieren sich dafür, die Auswirkungen einer Demenz zu mildern. Sie arbeiten konsequent daran, die Angebote an neue Erfordernisse anzupassen, um auch in Einzelsituationen adäquat helfen zu können. Ich danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Beratungsstellen für selbständiges Leben im Alter und der Geschäftsstelle des Forum Demenz Wiesbaden, die diese Broschüre für Sie zusammengestellt haben. Arno Goßmann Bürgermeister 1

3 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis I Einführung Krankheitsbild Demenz Warnsymptome der Alzheimer-Demenz Tipps zum Umgang mit demenziell erkrankten Menschen Forum Demenz Wiesbaden II Gesetzliche Grundlagen Pflegeversicherung Pflegeweiterentwicklungsgesetz Pflegezeit Familienpflegezeitgesetz (FPzG) Gesetzliche Betreuung und rechtliche Vorsorge NEU NEU Stammtisch 42 Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz 43 Helferkreis 44 Entlastungsdienst für Angehörige von Menschen mit Demenz (Efa) 45 Tanzcafé 46 Gottesdienstangebote 47 Sport & Talk 48 Wellness 49 VI Stationäre Angebote Pflegeeinrichtungen III Beratung Alzheimer Gesellschaft Wiesbaden e. V Beratungsstellen für selbständiges Leben im Alter Pflegestützpunkt Wiesbaden Fachberatungsstelle Demenz im Diakonischen Werk Gesundheitsamt Sozialpsychiatrischer Dienst Beratungsstelle für barrierefreies Wohnen Angelika Wust Ganzheitliche Gesundheitsförderung und Pflegeberatung Heike Anstoetz 29 IV Angebote zur Unterstützung der häuslichen Versorgung Pflegedienste mit Anerkennung nach 45 SGB XI Häusliche Hilfen Tagespflege V Angebote für Angehörige und Betroffene Alzheimer Gesellschaft Wiesbaden e. V. 40 Angehörigen-Café 41 VII Diagnostik und Behandlung Möglichkeiten der Diagnostik 1. Gedächtnisklinik am Otto-Fricke-Krankenhaus Memory Clinic Asklepios Paulinen Klinik Vitos Klinik Eichberg Psychiatrische Ambulanz Wiesbaden Fachkliniken 1. Vitos Klinik Eichberg Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Dr. Horst Schmidt Klinik GmbH Institutsambulanz Dr. Horst Schmidt Klinik GmbH Fachklinik Rehabilitation Mobile geriatrische Rehabilitation 60 VIII Anhang IX Notizen X Impressum

4 Einführung I Einführung I 1. Krankheitsbild Demenz Immer mehr Menschen leiden an einer Demenzerkrankung. Oft wird die Frage nach dem Unterschied zwischen Alzheimer und Demenz gestellt. Demenz ist der Oberbegriff für Erkrankungsbilder, die mit einem Verlust der geistigen Funktionen wie Denken, Erinnern, Orientierung und Verknüpfen von Denkinhalten einhergehen und die dazu führen, dass alltägliche Aktivitäten nicht mehr eigenständig durchgeführt werden können. Dazu zählen die Alzheimer- Demenz, die vaskuläre Demenz, Morbus Pick, frontotemporale Demenz und weitere Demenzformen. Alzheimer-Demenz Die häufigste Form der Demenzerkrankungen ist die Alzheimer-Demenz. Rund 60% aller Demenzen werden durch eine Alzheimer-Demenz hervorgerufen. Bei dieser Krankheit gehen in bestimmten Bereichen des Gehirns durch Störungen des Gleichgewichts der Botenstoffe Glutamat und Acetylcholin Nervenzellen zugrunde. Man spricht auch von einer neurodegenerativen Demenz. Bei der Behandlung der Alzheimer-Demenz ist es wichtig, die Störungen im Bereich der Botenstoffe durch die Gabe von Antidementiva positiv zu beeinflussen. Vaskuläre Demenz Die vaskuläre Demenz kann aufgrund von Durchblutungsstörungen entstehen. Hier kann es zu plötzlichen Verschlechterungen der Hirnleistung und zur schlaganfallartigen Symptomatik kommen. Sekundäre Demenzen Sekundäre Demenzen werden durch nicht-hirnorganische Grunderkrankungen hervorgerufen. Bei erfolgreicher Behandlung der Grunderkrankungen können sich die Gedächtnisstörungen zurückbilden. Ursachen für eine sekundäre Demenz können z. B. Stoffwechselstörungen, Schilddrüsenerkrankungen oder ein Mangel an Vitamin B12, Alkoholismus oder andere chronische Vergiftungen und Infektionskrankheiten wie Hirnhautentzündungen, AIDS oder die Creutzfeldt-Jakob-Krankeit sein. Zahlen An einer Demenz leiden in Deutschland etwa 1,4 Millionen Menschen mit steigender Tendenz. Der Grund: Das Risiko steigt mit dem Alter. So leidet im Alter zwischen 65 und 69 Jahren jeder Zwanzigste an einer Demenz, aber ab 90 ist schon fast jeder Dritte betroffen. Weil in unserer Gesellschaft der Anteil älterer Mitbürger zunehmen wird, erwartet man auch eine Zunahme an Demenzkranken. So rechnen Experten für das Jahr 2030 mit 2,5 Millionen Betroffenen. Verlauf der Alzheimer Demenz Anfangsstadium: Erste geistige Defizite, selbstständiges Leben größtenteils möglich Vergesslichkeit Zeitliche Orientierungsschwierigkeiten Mittleres Stadium: Zunehmender Verlust der geistigen Fähigkeiten, sehr eingeschränkte Selbstständigkeit Schwindende Rechen- und Problemlösungsfähigkeit Handfertigkeitsstörungen (Haushalt, Ankleiden) Erkennungsstörungen Steigende Vergesslichkeit (Geburtstage, Medikamente) Desorientierung (Zeit und Ort) Sprachstörungen (besonders Sprachverständnis) Vernachlässigung der Hygiene Wahnvorstellungen (Bestehlungsideen) Schweres Stadium: Verlust der Alltagskompetenz mit völliger Pflegeabhängigkeit Gedächtnisverfall (auch Langzeitgedächtnis) Mangelnde persönliche Orientierung Erkennungsstörungen Sprachverfall (Satzbildung kaum mehr möglich) Agnosie (auch Angehörige werden nicht mehr erkannt) Inkontinenz 4 5

5 I Einführung Einführung I 2. Warnsymptome der Alzheimer-Demenz Bei Demenzkranken nimmt nicht nur das Erinnerungsvermögen ab, sondern auch die Fähigkeit, klar zu denken und Zusammenhänge zu erfassen. Häufig ändert sich das Verhalten grundlegend. Treten einige der nachfolgenden Warnsymptome auf, sollte der Betroffene von einem Arzt untersucht werden. Vergesslichkeit mit Auswirkung auf die Arbeit und das tägliche Leben: Die meisten Menschen vergessen ab und zu Namen oder Termine. Häufen sich diese Vorfälle und treten außerdem unerklärliche Verwirrtheitszustände auf, kann das ein Zeichen für eine Verminderung der Gedächtnisleistung sein. Schwierigkeiten mit gewohnten Handlungen: Menschen, die viel zu tun haben, sind manchmal zerstreut und vergessen z. B. den Topf auf dem Herd. Menschen mit Demenz vergessen evtl. aber nicht nur den Topf auf dem Herd, sondern auch, dass sie gekocht haben. Sprachprobleme: Die meisten Menschen haben manchmal Schwierigkeiten, die richtigen Worte zu finden. Menschen mit Demenz fallen aber oft einfache Worte nicht mehr ein, statt dessen verwenden sie unpassende Füllworte. Dadurch werden die Sätze schwer verständlich. Räumliche und zeitliche Orientierungsprobleme: Bei vielen Menschen kommt es ab und zu vor, dass sie z. B. Wochentage vergessen oder sich in einer fremden Umgebung verlaufen. Bei Menschen mit Demenz kann es passieren, dass sie in der eigenen Straße stehen und nicht mehr wissen wo sie sind, wie sie dorthin gekommen sind und wie sie wieder nach Hause gelangen. Probleme mit dem abstrakten Denken: Für viele Menschen ist es eine Herausforderung, ein Konto zu führen. Menschen mit Demenz können aber oft weder Zahlen einordnen noch einfache Rechnungen durchführen. Liegenlassen von Gegenständen: Ab und an lässt fast jeder mal den Schlüssel oder das Portemonnaie liegen. Bei Menschen mit Demenz kommt es jedoch vor, dass sie Gegenstände an völlig unangebrachte Plätze legen, wie z. B. Schmuck in den Kühlschrank oder eine Uhr in die Zuckerdose. Im Nachhinein wissen sie nicht mehr, wohin sie die Gegenstände gelegt haben. Stimmungs- und Verhaltensänderungen: Stimmungsänderungen kommen bei allen Menschen vor. Menschen mit Demenz können aber in ihrer Stimmung sehr abrupt schwanken, oft ohne erkennbaren Grund. Persönlichkeitsänderungen: Im Alter verändert sich bei vielen Menschen die Persönlichkeit ein wenig. Bei Menschen mit Demenz kann aber eine sehr ausgeprägte Persönlichkeitsänderung plötzlich oder über einen längeren Zeitraum hinweg auftreten. Jemand, der normalerweise freundlich ist, wird z. B. unerwartet ärgerlich, eifersüchtig oder ängstlich. Verlust der Eigeninitiative: Menschen arbeiten nicht fortlaufend mit der gleichen Motivation. Demenzkranke verlieren jedoch den Schwung bei ihrer Arbeit und das Interesse an ihren Hobbies manchmal vollständig, ohne Freude an neuen Aufgaben zu finden. Eingeschränkte Urteilsfähigkeit: Nicht immer wählen Menschen die dem Wetter entsprechende Kleidung. Bei Menschen mit Demenz ist aber die gewählte Kleidung manchmal völlig unangebracht. Sie tragen z. B. einen Bademantel beim Einkaufen oder mehrere Blusen an einem heißen Sommertag übereinander. 6 7

6 I Einführung Einführung I 3. Tipps zum Umgang mit demenziell erkrankten Menschen Seien Sie geduldig, wenn Sie mit demenziell erkrankten Menschen umgehen. Nehmen Sie sich Zeit für das Gespräch. Vermeiden Sie Diskussionen mit dem erkrankten Menschen. Sie begeben sich damit in einen Machtkampf, in dem Sie immer der Überlegene sind. Dem Erkrankten bleibt in der Regel nur die Verweigerung. Geben Sie dem Erkrankten so oft Anerkennung, wie irgend möglich. Argumentieren Sie nicht über Behauptungen, die aufgestellt werden oder geäußerte Gefühle. Sie überfordern damit. Sorgen Sie für eine ausgeglichene Umgebung. Veränderungen können Verwirrungen auslösen. Versuchen Sie, ablenkende und irritierende Geräusche und hektische Unruhe in der direkten Umgebung auszuschalten. Routine und Beständigkeit im Tagesablauf ist für demenziell Erkrankte besonders wichtig. Einfache Regeln und feste Gewohnheiten geben Sicherheit. Ärgern Sie sich nicht, wenn die Erkrankten unfreundliche oder taktlose Bemerkungen über Sie machen. Demenziell Erkrankte schätzen Situationen oft falsch ein und sind übermäßig misstrauisch. Vermeiden Sie Situationen, die Frustration und Ärger hervorrufen. Wenn eine Aktivität nicht möglich ist, brechen Sie ab und versuchen Sie es später noch einmal. Helfen Sie sich in schwierigen Situationen mit Ablenkung. Demenziell Erkrankte können die Fähigkeit verlieren, Zeit richtig einzuschätzen. Dieser Mangel an Zeitgefühl löst oft Frustration und Ängste aus, wenn Ihre Angehörigen nur wenige Minuten allein sind. Vermitteln Sie an diesem Punkt so viel Sicherheit wie möglich. Überforderungssituationen führen leicht zu Eskalation. Bewahren Sie in diesen Situationen die Ruhe, lenken Sie ein und sprechen Sie in angemessener Lautstärke. So verringern Sie Aufregung und Nervosität beim Erkrankten. Medikamentöse Therapie der Alzheimer Demenz Zur medikamentösen Behandlung der Alzheimer-Demenz stehen zwei Arzneimittelgruppen zur Verfügung, die die bei Demenzen gestörten Botenstoffe Glutamat und Acetylcholin positiv beeinflussen. Sie nennen sich Acetylcholinesterase-Hemmer und Memantine. Über beide Medikamente erfahren Sie mehr bei Ihrem Hausarzt oder Neurologen / Psychiater. Nichtmedikamentöse Therapie Aktivierung und Anregung An Alzheimer erkrankte Menschen sollen geistig und körperlich entsprechend ihrer Vorlieben und Fähigkeiten gefordert, jedoch nicht überfordert werden. Um Beweglichkeit zu erhalten, können eine Physiotherapie (Bewegungstherapie) oder auch allgemein aktivierende Tätigkeiten (z. B. Wandern, Schwimmen oder Tanzen) nützlich sein. Angehörige bzw. Pflegepersonal sollten den Erkrankten dazu anhalten, viele Aktivitäten noch eigenständig durchzuführen, damit die Patienten nicht durch Verlernen alltäglicher Handlungen verfrüht pflegeabhängig werden. 8 9

7 I Einführung Einführung I 4. Forum Demenz Wiesbaden Partner im Forum Demenz sind: Um für Wiesbaden zukunftsfähige Wege im Hinblick auf die steigende Zahl der Menschen mit Demenz zu entwickeln und zu begehen, wurde im Januar 2008 das Forum Demenz gegründet. Das Forum Demenz Wiesbaden ist ein Zusammenschluss vieler Träger von Hilfs- und Entlastungsangeboten für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen. Das Ziel besteht darin, die Lebensbedingungen der Erkrankten und der sie Pflegenden zu verbessern sowie die Begleitumstände der Erkrankung erträglicher zu machen. Alzheimer Gesellschaft Wiesbaden e. V. Klinik Eichberg Das Forum Demenz bringt Demenz in das Bewusstsein der Öffentlichkeit, informiert über Möglichkeiten der Diagnose durch die vorhandenen Diagnostikzentren für Gedächtnisstörungen und stellt Kontakte hierzu her, zeigt Beratungs-, Betreuungs- und Versorgungsmöglichkeiten auf, macht auf schon vorhandene Angebote aufmerksam, regt ihre Vernetzung untereinander an und initiiert die Entwicklung neuer Hilfsangebote, setzt sich für frühe Diagnostik und Behandlung ein, qualifiziert und schult haupt- und ehrenamtlich Tätige, sensibilisiert und schult Menschen, die beruflich mit an Demenz Erkrankten in Kontakt kommen. Otto-Fricke- Krankenhaus Paulinenberg GmbH Amt für Soziale Arbeit Asklepios Paulinenklinik Das Wiesbaden steht unter der Schirmherrschaft der Stadträte Axel Imholz und Arno Goßmann. Die Geschäftsstelle im Amt für Soziale Arbeit ist erreichbar über: ( (Birgit Haas) ( (Ulrike Granzin) forum.demenz@wiesbaden.de Nassauische Blindenfürsorge e. V. Weitere Informationen: Birgit Haas Ulrike Granzin 10 11

8 Gesetzliche Grundlagen II Gesetzliche Grundlagen II 1. Pflegeversicherung Pflegeweiterentwicklungsgesetz und Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) Leistungen der Pflegeversicherung für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (z. B. Demenz) Das Ziel der Reformen aus den Jahren 2008 (Pflegeweiterentwicklungsgesetz) und 2012 (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz) war, eine Verbesserung der Versorgungssituation insbesondere von demenzerkrankten Mitbürgerinnen und Mitbürgern zu schaffen. Speziell im ambulanten Bereich wurden hiermit die Unterstützungsmöglichkeiten in der Versorgungssituation Pflegebedürftiger mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf weiter ausgebaut. Viele Menschen, die überwiegend Unterstützung, Anleitung und Beaufsichtigung benötigen und bei denen der regelmäßige Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege nicht so umfangreich ist, haben Probleme, die Kriterien für das Erreichen einer Pflegestufe zu erfüllen. Zusätzliche Betreuungsleistungen ( 45b SGB XI) Versicherte, denen bei der Begutachtung eine eingeschränkte Alltagskompetenz bescheinigt wurde, können seit 2008 je nach Schwere der Einschränkung monatlich bis zu 100,00 (Grundbetrag) bzw. bis zu 200,00 (erhöhter Betrag) für die Nutzung so genannter zusätzlicher Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen auch wenn ihnen nicht die Pflegestufe I zugesprochen wurde (so genannte Pflegestufe 0 ). Pro Jahr können also umgerechnet bis zu 1.200,00 bzw. bis zu 2.400,00 zusätzliche Betreuungsleistungen abgerufen werden. Die Höhe des jeweiligen Anspruchs wird von der Pflegekasse auf Empfehlung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK), im Einzelfall anhand des Gutachtens zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit, individuell festgelegt und dem Versicherten mitgeteilt. Die Kriterien werden anhand eines tabellarischen Fragebogens durch den Gutachter des MDK ermittelt. 12 Darin sind die folgenden 13 Kriterien zusammengefasst: 1. Unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereiches (Weglauftendenz) 2. Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen 3. Unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder potenziell gefährdenden Substanzen 4. Tätlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der Situation 5. Im Zusammenhang mit speziellen Situationen unangebrachtes Verhalten 6. Unfähigkeit, die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmen 7. Unfähigkeit zu einer erforderlichen Kooperation bei therapeutischen oder schützenden Maßnahmen als Folge einer therapieresistenten Depression oder Angststörung 8. Störungen der höheren Hirnfunktionen (Beeinträchtigung des Gedächtnisses, herabgesetztes Urteilsvermögen), die zu Problemen bei der Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen geführt haben 9. Störung im Tag- und Nacht-Rhythmus 10. Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu strukturieren 11. Verkennen von Alltagssituationen und unangemessenes Reagieren in Alltagssituationen 12. Ausgeprägtes labiles oder unkontrolliert emotionales Verhalten 13. Zeitlich überwiegend Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilflosigkeit oder Hoffnungslosigkeit auf Grund einer therapieresistenten Depression. Zwei Aspekte (hiervon mindestens ein Aspekt aus den Kriterien 1 9) aus unterschiedlichen Bereichen müssen erfüllt sein, um Anspruch auf den Grundbetrag von 100,00 monatlich zu haben. Werden zwei Kriterien und zusätzlich mindestens ein weiteres Kriterium aus den Bereichen 1-5, 9 oder 11 erfüllt, liegt ein erhöhter Betreuungsbedarf vor und es besteht ein Anspruch auf 200,00 pro Monat. Die Geldleistungen können innerhalb eines jeweiligen Kalenderjahres in Anspruch genommen werden. Werden sie nicht ausgeschöpft, kann der nicht verbrauchte Betrag in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden. Die zusätzlichen Betreuungsangebote sind jedoch zweckgebunden einzusetzen (Leistungen der Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, besondere Angebote von zugelassenen Pflegediensten oder für so genannte niedrigschwellige Betreuungsangebote, die nach Landesrecht anerkannt sind) und können nicht bar ausgezahlt werden. 13

9 II Gesetzliche Grundlagen Gesetzliche Grundlagen II Darüber hinaus können auch Beratungsbesuche nach 37 Abs. 3 SGB XI in Anspruch genommen werden. In diesem Rahmen können Pflegefachkräfte, die sich vor Ort auskennen, oft nützliche Hinweise geben. Zusätzliche Betreuungsleistungen für Demenzerkrankte in Pflegeeinrichtungen Das Pflegeweiterentwicklungsgesetz hat die Grundlage für bessere Betreuungsmöglichkeiten für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz nicht nur im ambulanten Bereich, sondern auch in Pflegeeinrichtungen geschaffen. Diese ergänzenden Betreuungsleistungen sollen durch zusätzliche, von den Pflegekassen finanzierte Betreuungspersonen erbracht werden. Der bisherige Pflegesatz ändert sich dadurch nicht. Damit die Pflegekassen wissen, welche Bewohnerinnen und Bewohner Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen haben, ist vorgesehen, dass Pflegeeinrichtungen Übersichten derjenigen vorlegen, bei denen der MDK bereits die erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz festgestellt hat oder die nach Einschätzung der Pflegeeinrichtung einen besonderen Betreuungsbedarf haben. Darüber hinaus erhalten Versicherte mit eingeschränkter Alltagskompetenz seit dem 1. Januar 2013 zusätzliche Leistungen. Sie haben die Möglichkeit entweder Sach-, Geldoder Kombileistungen in einem bestimmten Rahmen in Anspruch zu nehmen. Nähere Informationen zu weiteren Leistungen können Sie der Broschüre Leistungen der Pflegeversicherung, erhältlich beim Pflegestützpunkt, dem Forum Demenz und den Beratungsstellen für selbständiges Leben im Alter entnehmen. LANDESHAUPTSTADT Leistungen der Pflegeversicherung mit den wichtigsten Informationen zu den Leistungen bei Demenz Pflegestützpunkt Wiesbaden 2. Pflegezeit Wer einen nahen Angehörigen (Ehegatten, Lebenspartner, Partnerin und Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft, Großeltern, Eltern, Geschwister, Schwiegereltern) in seiner häuslichen Umgebung pflegt, hat unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeit gegenüber seinem Arbeitgeber. Man unterscheidet zwei Arten der Freistellung: Kurzzeitige Arbeitsverhinderung (bis zu 10 Tagen); Pflegezeit (bis zu 6 Monaten). Kurzzeitige Arbeitsverhinderung bei Beginn der Pflege Grundsätze Es besteht ein Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit für maximal 10 Arbeitstage, wenn nach einem Akutereignis bei einem nahen Angehörigen ein plötzlicher Pflegebedarf eintritt. Dieser Anspruch dient dazu die Pflege zu organisieren. Diese gesetzliche Regelung gilt für alle Betriebe unabhängig von ihrer Größe. Es ist keine Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich. Der Arbeitgeber kann allerdings eine ärztliche Bescheinigung verlangen, woraus sich zumindest eine voraussichtliche Pflegebedürftigkeit der oder des Angehörigen und die Erfordernis der Arbeitsbefreiung ableiten lässt. Eine Pflicht zur Fortzahlung des Gehalts gibt es nicht. Diese kann sich jedoch aus betrieblichen Vereinbarungen wie Arbeits- oder Tarifverträgen ergeben. Pflegezeit Grundsätze Es besteht ein Anspruch auf unbezahlte vollständige oder teilweise Freistellung (Arbeitsverringerung) für maximal 6 Monate. Die Pflegezeit kann auch im Anschluss an eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung in Anspruch genommen werden

10 II Gesetzliche Grundlagen Gesetzliche Grundlagen II Wichtig Ein Anspruch besteht nur, wenn ein Unternehmen mehr als 15 Beschäftigte hat (Kopf-Prinzip). Frist Will die oder der Beschäftigte Pflegezeit beanspruchen, muss dies spätestens 10 Arbeitstage vor Beginn der Pflegezeit dem Arbeitgeber gegenüber schriftlich angezeigt werden. Form Die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer muss gleichzeitig erklären, wie lange die Pflegezeit dauern soll und ob eine volle oder nur teilweise Freistellung angestrebt wird. Bei teilweisem Freistellungsbegehren muss der Umfang der Freistellung sowie die Verteilung der verbleibenden Arbeitszeit angegeben werden. Hierüber muss mit dem Arbeitgeber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden. Wichtig Prinzipiell muss der Arbeitgeber auf die Vorstellungen seiner Arbeitnehmerin bzw. seines Arbeitnehmers eingehen, es sei denn, dass wichtige betriebliche Belange dem entgegenstehen. Es besteht ein Kündigungsschutz ähnlich wie beim Mutterschutz oder bei der Elternzeit. Dieser gilt für ordentliche und fristlose Kündigungen: von Ankündigung der kurzzeitigen Arbeitverhinderung und / oder Pflegezeit an bis zum Ende der jeweils gewählten Pflegefreistellung. 3. Familienpflegezeitgesetz (FPzG) Am 21. Oktober 2011 hat der Bundestag das neue Familienpflegezeitgesetz beschlossen, welches zum 1. Januar 2012 in Kraft trat. Die bisherigen Regelungen des Pflegezeitgesetzes bestehen jedoch auch weiterhin. Grundsatz Das FPzG sieht vor, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die einen nahen Angehörigen pflegen, ihre Arbeitszeit künftig für die Dauer von maximal zwei Jahren auf bis zu 15 Wochenstunden reduzieren können. Gehaltsvorschuss in der Pflegezeit Erfolgt eine Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit von 100% auf 50%, so erhält man während der Familienpflegezeit einen Gehaltsvorschuss in Höhe von 75% des letzten Bruttoeinkommens. Diese Vorschusszahlung wird von der KfW-Bank geleistet und muss nach Beendigung der Pflegezeit wieder an die KfW zurückgezahlt werden. Wichtig Bei Wiederaufnahme der Vollbeschäftigung erhält die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer zunächst nur 75% des normalen Gehalts; solange, bis der Saldo bei der KfW ausgeglichen ist. Die einbehaltenen 25% werden in dieser Zeit an die KfW weitergeleitet. Vereinbarung mit dem Arbeitgeber erforderlich Wie in der bisherigen Pflegezeit auch, gibt es bei der Familienpflegezeit keinen ausdrücklichen Rechtsanspruch auf die Freistellung von der Arbeit. Möchte man diese Regelung in Anspruch nehmen, ist eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber zu treffen. Dieser kann, beispielsweise aus betriebsbedingten Gründen, den Wunsch auf Freistellung ablehnen. Hotline des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Das BMFSFJ bietet unter der Rufnummer montags bis donnerstags von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr einen Telefonservice zu Informationen rund um die Familienpflegezeit an

11 II Gesetzliche Grundlagen Gesetzliche Grundlagen II 4. Gesetzliche Betreuung und rechtliche Vorsorge Betreuungsbehörde und Betreuungsvereine Wer aufgrund einer schweren Erkrankung nicht mehr in der Lage ist alle rechtlichen Angelegenheiten zu erledigen, benötigt für diese eine Vertretung. Ein automatisches Vertretungsrecht naher Angehöriger besteht nicht. In solchen Fällen ist eine gesetzliche Betreuung über das Betreuungsgericht anzuregen. Wer dies vermeiden möchte oder auf die Personenauswahl des gesetzlichen Betreuers bereits im Voraus Einfluss nehmen will, kann entsprechende Vor sorgemöglichkeiten nutzen. Allerdings dürfen Bevollmächtigte und Betreuer nicht alle Regelungen alleine treffen. Bestimmte Rechtsgeschäfte sind zum Schutz der Betroffenen durch das Betreuungsgericht zu genehmigen. Der Betreuer unterliegt zusätzlich in allen Aufgabenbereichen der betreuungsgerichtlichen Kontrolle. Dennoch ist rechtliche Vorsorge Selbstbestimmung und lässt sich in drei Bereiche aufteilen: Die Vollmacht ist eine Willenserklärung, die einem anderen Menschen die rechtsgeschäftliche Vertretung erlaubt. Eine Vollmacht kann eine Betreuungsvermeidung bedeuten! Die Betreuungsverfügung trägt dazu bei eine Betreuung zu beeinflussen, insbesondere was die Betreuerauswahl betrifft und was dessen Aufgaben und Pflichten sein können. Mit einer Patientenverfügung weist eine Person im Falle seiner / ihrer Einwilligungsunfähigkeit die / den behandelnden Ärztin / Arzt an, bestimmte medizinische Behandlungen nach seinen / ihren persönlichen Vorstellungen vorzunehmen oder zu unterlassen. Grundsätzlich sollte eine rechtliche Vorsorge so früh wie möglich getroffen werden, um im Falle einer Entscheidungsunfähigkeit bereits eine rechtliche Vertretung benannt zu haben. In frühen Stadien der Demenz besteht unter Umständen noch die Möglichkeit eine rechtliche Vorsorge zu treffen. Die nachfolgend aufgeführten Dienste bieten folgende Angebote an: Information über rechtliche Vorsorge (Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung), Beratung von Vollmachtnehmern und Vollmachtgebern, Information und Beratung in Fragen der rechtlichen Betreuung, Unterstützung von ehrenamtlichen Betreuern und Betreuerinnen bei der Kooperation mit dem Amtsgericht, Informationsveranstaltungen zu Fragen rechtlicher Vorsorge und dem Betreuungsgesetz. Dienst: Betreuungsbehörde der Landeshauptstadt Wiesbaden Konradinerallee Wiesbaden Telefon: (Servicetelefon Montag Donnerstag 08:00 16:00 Uhr, Freitag 08:00 12:00 Uhr) Telefax: betreuungsbehoerde@wiesbaden.de Homepage: Dienst: Caritasverband Wiesbaden e. V. Betreuungsverein Friedrichstraße Wiesbaden Ansprechpartnerin: Simone Rittgen Telefon: simone.rittgen@caritas-wirt.de Homepage: Beratung zur rechtlichen Vorsorge und gesetzlichen Betreuung erhalten Sie bei der Betreuungsstelle, den Betreuungsvereinen und den Beratungsstellen für selbständiges Leben im Alter

12 II Gesetzliche Angebote zur Grundlagen Unterstützung bei der Beratung III Dienst: Sozialdienst Katholischer Frauen e. V. Betreuungsverein Platter Straße Wiesbaden Ansprechpartnerin: Monika Nicodemus Telefon: monika.nicodemus@skf-wiesbaden.de Homepage: Dienst: Verein für Jugend- und Erwachsenenhilfe e. V. Betreuungsverein Rheinstraße Wiesbaden Ansprechpartner: Kurt Kullik Telefon: info@diakonisches-werk-wiesbaden.de Homepage: Beratung Mit der Demenzerkrankung eines Angehörigen stellen sich auf einmal viele Fragen. Die Betroffenen sehen sich einem riesigen Berg von Problemen gegenüber und wissen nicht, wie sie ihn bewältigen sollen. Ratlosigkeit macht sich breit. Oft fällt es Einzelnen, die mit der neuen Situation noch nicht vertraut sind und keine Erfahrungen in dieser Richtung haben, schwer, alleine die neue Lage richtig einzuschätzen und Hilfsmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen. In den nachfolgend aufgeführten Beratungsstellen finden Sie qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bei der Lösung solcher Fragen / Probleme über einen großen Erfahrungsschatz und fundiertes Wissen verfügen. Sie können Sie kompetent und individuell beraten. Denn oft können schon kleine Unterstützungsmaßnahmen (z. B. wenn jemand nicht mehr kochen kann Essen auf Rädern, wenn der Haushalt nicht mehr bewältigt werden kann häusliche Hilfen beim Putzen und Einkaufen) oder andere Verhaltensweisen (siehe Tipps I.3) die Situation stabilisieren und große Erleichterung verschaffen. Darüber hinaus ist es auch nicht einfach, aus den vielfältigen Angeboten für an Demenz erkrankte Menschen und ihre Angehörigen, das herauszufinden, was für die eigene Situation am besten passt. Die Beraterinnen und Berater suchen gemeinsam mit Ihnen nach den für Ihre Situation geeigneten Unterstützungsmöglichkeiten. Da sich die Situation im Verlauf der Krankheit oft verändert und dann jeweils neue Lösungen gefunden werden müssen, ist eine längerfristige Begleitung sehr hilfreich

13 III Beratung Angebote zur Unterstützung bei der Beratung III 1. Dienst: Alzheimer Gesellschaft Wiesbaden e. V. Rheingaustraße Wiesbaden Ansprechpartner/ -in: Stephan Hoffmann, Franziska Knörr Telefon: Telefax: info@alzheimer-wiesbaden.de Homepage: Beratung: Montags bis freitags 09:00 bis 17:00 Uhr und nach Vereinbarung Beratung zu Fragen des Umgangs und der Kommunikation mit an Demenz erkrankten Menschen, Information zu Entlastungs-, Versorgungs- und Betreuungsmöglichkeiten, Hilfestellung bei Fragen zu rechtlicher Vorsorge und Sozialleistungen (Pflegeversicherung, Hilfe zur Pflege, staatliche Unterstützungsleistungen), inklusive Unterstützung bei Formalitäten und bei der Beantragung finanzieller Hilfen, Beratung und Information zu Fragen des ärztlich-medizinischen Bereichs (z. B. Anlaufstellen, Therapieformen), Wir beraten kostenfrei und neutral. Nach Absprache sind auch Hausbesuche möglich. Kurse und Schulungen: Hilfe beim Helfen Spezialkurs Demenz für pflegende Angehörige, Vorträge und Präsentationen zu Themen wie z. B. Wertschätzende Kommunikation oder Essen und Trinken bei Demenz, Schulungen für Unternehmen und Dienstleister zu Fragen des Umgangs und der Kommunikation mit an Demenz erkrankten Menschen. 2. Dienst: Beratungsstellen für selbständiges Leben im Alter Telefon: Telefax: Homepage: stadtteilbezogen (siehe VIII Anhang) (siehe VIII Anhang) (siehe VIII Anhang) altenarbeit@wiesbaden.de Persönliche Beratung: (siehe VIII Anhang) Beratung und Vermittlung von Betreuungsangeboten für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen, Beratung und Organisation von ambulanten Hilfen, Informationen über: Entlastungsangebote für Angehörige, rechtliche Vorsorge, Pflegeeinrichtungen, Fachklinik zur Diagnostik. Die Beratung ist kostenlos und erfolgt auf Wunsch auch gerne bei Ihnen zuhause. Gedächtnistests im Memory-Mobil: Kostenlose Gedächtnistests im Bus auf dem Rathausvorplatz Termine auf Anfrage 22 23

14 Beratung III Beratung III 3. Dienst: Pflegestützpunkt Wiesbaden Konradinerallee 11 (Eingang A; EG) Wiesbaden Zimmer und Ansprechpartner: Jörg Bracke, Ulrich Wunderlich Telefon: oder Homepage: Persönliche Beratung: Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag und Donnerstag 10:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 15:00 Uhr Ergänzend zu dem bereits vorhandenen Angebot der Beratungsstellen für selbständiges Leben im Alter, das sich an Personen über 60 Jahre wendet, handelt es sich bei dem Pflegestützpunkt Wiesbaden um ein relativ neues Beratungsangebot, mit dem Schwerpunkt auf jüngere Menschen, in dem eine Kooperation zwischen den Pflege- und Krankenkassen und dem Amt für Soziale Arbeit der Stadt Wiesbaden besteht. Neutrale und kostenlose Beratung Verbraucherorientierte und unabhängige Information 4. Dienst: Fachberatungsstelle Demenz im Diakonischen Werk Rheinstraße Wiesbaden Ansprechpartnerinnen: Uschi Frühauf, Barbara Berg, Gabriele Hofmann, Ursula Glade-Schäfer Telefon: / / / Telefax: fachberatungdemenz@dwwi.de Homepage: Beratung von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen, Betreuungsgruppen, Angehörigen-Café, Häusliche Einzelbetreuung, Tanzcafé, Urlaub für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen in Kooperation mit der Stadt Wiesbaden, Engagementförderung und Qualifizierung freiwillig Engagierter, Sport & Talk, Freizeitgruppe für Menschen mit beginnender Demenz. Besondere Schwerpunkte setzt der Pflegestützpunkt Wiesbaden durch: Beratung und Unterstützung aus einer Hand (Kompetenzen der Kranken- und Pflegekassen und des Amtes für Soziale Arbeit können gebündelt abgerufen werden), Hilfestellungen zu speziellen Fragen des Kranken- und Pflegeversicherungsrechts sowie des Verwaltungsverfahrensrechts (Beratungen bei Anhörungs- Ablehnungs- und Widerspruchsverfahren)

15 III Beratung Beratung III 5. Dienst: Gesundheitsamt Sozialpsychiatrischer Dienst Konradinerallee Wiesbaden Sekretariat: Ilona Rippner, Zi , Telefon: Carmen Brandmüller, Zi , Telefon: Uschi Hübner, Zi , Telefon: Ärztin für Neurologie: Dr. Daniela Hirsekorn, Zi , Telefon über das Sekretariat Telefax: Homepage: Arzt für Psychotherapeutische Medizin und Abteilungsleiter: Mario Strasser, Zi , Telefon über das Sekretariat Sozialarbeit: Karola Dörr, Zi , Telefon: Gertrud Keßeler, Zi , Telefon: Sandra Mrgic, Zi , Telefon: Lutz Ohm, Zi , Telefon: Ester Freyja Rühl, Zi , Telefon: Andreas Zaschel, Zi , Telefon: Offene Sprechstunde montags, mittwochs und freitags von 8:30 Uhr bis 11 Uhr, sowie nach Vereinbarung und Hausbesuche. Beratung von Betroffenen, Angehörigen, Freunden, Bekannten und Nachbarn, Vermittlung ambulanter, stationärer und sozialer Hilfen, Krisenintervention und langfristige Hilfeplanung, Schwerpunkt: psychiatrische Erkrankungen, Suchtproblematik, unklare seelische Beeinträchtigungen. 6. Dienst: Beratungsstelle für barrierefreies Wohnen Konradinerallee Wiesbaden Ansprechpartnerin: Nicole Bruchhäuser Telefon: Telefax: Homepage: Beratung vor Ort unter den Gesichtspunkten Vertrautheit und Orientierung innerhalb der Wohnung zu erhalten oder zu schaffen, die vorhandenen Fähigkeiten und Vorlieben zu unterstützen und die Selbstständigkeit zu fördern, Sicherheit und Schutz zu bieten, den Alltag für alle im Haushalt lebenden und tätigen Personen zu erleichtern. auf der Grundlage von den individuellen Lebensumständen und der Pflegesituation, den Bedürfnissen des / der Demenzerkrankten, einer genauen Beschreibung von Problemen, die sich auf die Lebensqualität der Betroffenen negativ auswirken, einer Beteiligung des Erkrankten, der Angehörigen und der Pflegenden. Informationen zum Einsatz von Technik und deren Alternativen, zur Finanzierung von Anpassungsmaßnahmen, zur Umsetzung von Maßnahmen

16 III Beratung Beratung III 7. Anbieter: Angelika Wust Goebenstraße Wiesbaden Ansprechpartnerin: Angelika Wust Telefon: Telefax: Mobil: wusang@web.de Homepage: Individuelle lösungsorientierte Einzelberatung zu Hause, Anleitung im Umgang mit schwierigen Alltagsituationen, Aufzeigen und Vermittlung von Entlastungsmöglichkeiten, Unterstützung und Begleitung im Umgang mit Institutionen, Widersprüchen usw., Gesprächskreise für Pflegende, Spezialschulungen zum Thema Demenz. 8. Anbieter: Ganzheitliche Gesundheitsförderung und Pflegeberatung Heike Anstoetz Fliederweg Wiesbaden Ansprechpartnerin: Heike Anstoetz Telefon: Telefax: Mobil: info@anstoetz-gesundheitsfoerderung.de Homepage: Kurzbeschreibung: Umfassende - gerontopsychiatrisch versierte- Pflege- und Angehörigenberatung zur Gesundheits-, Pflege- und Lifestyle-Optimierung, Rat und Klärungshilfe bei der Beantragung von Pflege- und Betreuungsleistungen nach SGB XI sowie bei Besuchen des MDK zur Pflegeeinstufung, Höherstufung, Widersprüchen, Alltagskompetenzenfeststellung gem. 45 SGB XI, Stundenweise Einzelbetreuung von psychisch-/, geistig-/, dementiell betroffenen Menschen in deren häuslichen Umfeld durch eine Pflegefachfrau mit therapeutischen Weiterbildungen, Förderung von Alltagskompetenzen (z. B. Selbst- und Umweltwahrnehmung, Selbstfürsorge, Beziehungspflege ), Auf- und Ausbau von noch individuell vorhandene Ressourcen / Fähigkeiten im kognitiv-, geistigen- und psycho-motorischen Bereich, Individuelles Gedächtnistraining mit ganzheitlichem Ansatz nach Dr. med. Franziska Stengel, Mobilitätstraining in Verbindung mit kognitiven Training

17 IV Angebote zur Unterstützung der häuslichen Versorgung Angebote zur Unterstützung der häuslichen Versorgung IV 1. Pflegedienste mit Anerkennung nach 45 SGB XI Name des Dienstes AAD Ambulanter Alten- und Krankenpflegedienst Yühong Jähner Anschrift Otto-Witte-Straße Wiesbaden Telefon- und Faxnummer Tel.: Fax: In Wiesbaden gibt es über 40 private und freigemeinnützige Pflegedienste, die im Stadtgebiet tätig sind. Diese ambulanten Dienste übernehmen Pflegeleistungen wie z. B. Hilfe beim Duschen oder Baden, beim An- oder Ausziehen, beim Lagern oder bei der Essenszubereitung. Des Weiteren können sie unterstützen z. B. beim Richten von Medikamenten, bei der Insulingabe oder bei Verbandswechsel (Maßnahmen der so genannten Behandlungspflege). Aberdeen Pflegedienst Rita Boll (Büro Wiesbaden) ACTIV Pflegeservice Altenheim Kolb GmbH Mobiler Pflegedienst Haus Angelica Amana Interkultureller Pflegedienst Marcel Rössel Bismarckring Wiesbaden Sommerstraße 7/7a Wiesbaden Kaiser-Wilhelm-Straße Wiesbaden Hans-Böckler-Straße Wiesbaden Tel.: Fax: Tel.: Fax: Tel.: Fax: Tel.: Fax: In der Betreuung von demenziell erkrankten Menschen bieten die Pflegedienste ergänzend zum Angebot der oben beschriebenen klassischen Pflege gezielte Einsätze von speziell geschulten Mitarbeitern an. Da es sich um fest angestelltes Personal handelt, fallen höhere Kosten an als bei den sogenannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Aufwandsentschädigung. Das Angebot umfasst eine individuelle stundenweise Betreuung der Erkrankten in ihrer häuslichen Umgebung und beinhaltet z. B. Alltagstraining, Maßnahmen zur Tagesstrukturierung bis hin zu Biographiearbeit. Die Leistungen können mit der Pflegekasse im Rahmen der zusätzlichen Betreuungsleistung abgerechnet werden, wenn eine entsprechende Genehmigung vorliegt (siehe Punkt II.1) und der ambulante Dienst über eine entsprechende Anerkennung verfügt. Ambulante Altenpflege B. Bieniek-Stronska Ambulante Krankenpflege Michael C. Schmitt Ambulante Kranken- und Altenpflege Phönix Wiesbaden GbR Ambulante Kranken- und Altenpflege Werner Müller Ambulante Kranken- und Altenpflege Würzberger Ambulante Kranken- und Seniorenpflege Ziegeldorf Ambulanter Pflegedienst Harmonie Landgrabenstraße Wiesbaden Aunelstraße Wiesbaden Oranienstraße Wiesbaden Danziger Straße Wiesbaden Taunusstraße Wiesbaden Platter Straße Wiesbaden Aarstraße Wiesbaden Tel.: Fax: Tel.: Fax: Tel.: Fax: Tel.: Tel.: Fax: Tel.: Fax: Tel.: Fax: Zusätzlich gewährt die Pflegekasse seit 1/2013 für betreuungsbedürftige und pflegebedürftige Menschen einen erhöhten Sachleistungs- oder Geldbetrag, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Ambulanter Pflegedienst Julia Inh. Julia Jetich Ambulanter Pflegedienst Rehbein Hagenauer Straße Wiesbaden Raiffeisenstraße Wiesbaden Tel.: Fax: Tel.: Fax: Arbeiter-Samariter-Bund ASB Region Wiesbaden-Rheingau-Taunus Bierstadter Straße Wiesbaden Tel.: Fax: ASK- Pflegedienst Teresita Strauss Im Wiesengrund Wiesbaden Tel.: Fax: BPV Betreuen, Pflegen, Versorgen Verwaltungs GmbH Stolberger Straße Wiesbaden Tel.: Fax: Caritasverband Wiesbaden-Rheingau- Taunus e. V. Sozialstation Wiesbaden / Taunusstein Edisonstraße Wiesbaden Tel.: Fax:

18 IV Angebote zur Unterstützung der häuslichen Versorgung Angebote zur Unterstützung der häuslichen Versorgung IV Name des Dienstes DRK Deutsches Rotes Kreuz EVIM Ambulant Freie Gesundheitshilfe Ambulante Pflege und psychosoziale Betreuung Frontis Amb. Kranken- u. Altenpflege Spyridon Manis GDA GmbH Wohnstift Wiesbaden Kurpark Gemeinschaft für ambulante Krankenpflege Knierim/Köhler GmbH Griffiths Mobile Krankenpflege Hallo Schwester Ihr Pflegeruf Ferdi Tokullu Häusliche Alten- und Krankenpflege Ursula Skowronek Hilfe zu Hause Gesellschaft für ambulante Pflege A. König B. Fabian GbR HSK Mobile Pflege GmbH Human Care GmbH Gerlinde Rapp & Ilona Zech Humanitas Rita Günzel International Homecare Meral Tutar Ihr Pflegedienst Greulich GmbH Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. Kasteler Krankenhaus Verein (KKV) Krankenpflege und Seniorenbetreuung Alwin Ernst Anschrift Flachstraße Wiesbaden Am Schloßpark Wiesbaden Emanuel-Geibel-Straße Wiesbaden Bahnstraße Wiesbaden Hildastraße Wiesbaden Rheingaustraße Wiesbaden Lilienweg Wiesbaden Elsässer Platz Wiesbaden An der Schule Wiesbaden Lahnstraße 20a Wiesbaden Ludwig-Erhard-Straße Wiesbaden Wiener Platz Mainz-Kostheim Moritzstraße Wiesbaden Langgasse Wiesbaden Straße der Republik Wiesbaden Wiesbadener Landstr Wiesbaden Kloberstraße Mainz-Kastel Kaiser-Friedrich-Ring Wiesbaden Telefon- und Faxnummer Tel.: Fax: Tel.: Fax: Tel.: Fax: Tel.: Fax: Tel.: Fax: Tel.: Fax: Tel.: Fax: Tel.: Fax: Tel.: Fax: Tel.: Fax: Tel.: Fax: Tel.: Fax: Tel.: Fax: Tel.: Tel.: Fax: Tel.: Fax: Tel.: Fax: Tel.: Fax: Name des Dienstes Leben im Alter Pflege Daheim Velizar Krusteff Licht und Schatten Ambulante Krankenpflege Hilfe zur Selbsthilfe e. K. Linus Krankenpflegedienst Ulrike Buß Anschrift Weilburgertal 1 F Wiesbaden DAm Schlosspark Wiesbaden Linzer Straße Mainz-Kostheim Medicus Inh. Viktor Dolgov Willy-Brandt-Allee Wiesbaden MedLife GmbH Rheinstraße 60 Ambulanter Pflegedienst Wiesbaden Mobile Intensiv Pflege Schäferweg 11 Kai Schomaker Wiesbaden Mobile Krankenpflege Schiersteiner Straße 84 Jörg Schomaker Wiesbaden Mobile Kranken-u. Altenpflege Bierstadter Höhe 64 Burkhard Appelt & Co Wiesbaden Mobiler Pflegeservice Stefan Merkel Wilhelm-Tropp-Straße Wiesbaden Mobilservice Rheinblickstraße 26 Christel Peters Wiesbaden Pflegedienst E. Mautes Waldstraße Wiesbaden Pflegedienst CREDO Raiffeisenstraße Wiesbaden Pflegedienst Lichtblick Ltd. Robert-Stolz-Straße Wiesbaden rat & tat Pflegezeit GmbH Helmholtzstraße 52 Pflegedienst Wiesbaden Wiesbaden Viva Human Pflegedienst Karl-Lehr-Straße 31 Rich, Hachmann, Ahmed Wiesbaden WIP-Wiesbadener Intensivpflege Platterstraße 22 Rosenwasser & Ostrovski Gbr Wiesbaden Zuhause Mobile Pflege Ehrengartstraße Wiesbaden Auswärtige Pflegedienste mit Zulassung für Wiesbaden Ambulanter Pflegedienst Bettina Bühning Zur Bleiche Heidenrod-Kemel Telefon- und Faxnummer Tel.: Fax: Tel.: Fax: Tel.: Fax: Tel.: Fax: Tel.: Fax: Tel.: Fax: Tel.: Fax: Tel.: Fax: Tel.: Fax: Tel.: Fax: Tel.: Fax: Tel.: Fax: Tel.: Fax: Tel.: Fax: Tel.: Fax: Tel.: Tel.: Fax: Tel.: Fax:

19 IV Angebote zur Unterstützung der häuslichen Versorgung Angebote zur Unterstützung der häuslichen Versorgung IV 2. Häusliche Hilfen Das Angebot der Häuslichen Hilfen ist bei verschiedenen frei-gemeinnützigen Anbietern in der Stadt Wiesbaden angesiedelt. Häusliche Hilfen helfen bei allen anfallenden Arbeiten in der eigenen Wohnung, die nicht mehr oder nur noch beschwerlich selbst erledigt werden können, so z. B. beim Saubermachen und Fenster putzen, bei der Durchführung der Hausordnung, beim Einkauf, beim Anrichten von Mahlzeiten, bei der Versorgung der Wäsche und bei Vielem mehr. Des Weiteren unterstützen Häusliche Hilfen bei persönlichen Anliegen wie z. B. durch die Begleitung bei Erledigungen außer Haus, als Gesprächspartnerinnen /-partner, durch Vorlesen und bei anderen Dingen, die für eine individuelle Lebensgestaltung wichtig sind. In der Betreuung von demenziell erkrankten Menschen bieten Häusliche Hilfen begleitendes Training in der Haushaltsführung, individuelle Angebote zur Tagesstrukturierung und Orientierung an sowie Maßnahmen zur Entlastung der pflegenden Angehörigen. Hierfür werden speziell geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt. Der Einsatz der Häuslichen Hilfen dient der Unterstützung der häuslichen Versorgung und ermöglicht einen (längeren) Verbleib in der eigenen Wohnung. Die Häuslichen Hilfen achten z. B. darauf, dass schlecht gewordene Lebensmittel entsorgt werden, sind bei Mahlzeiten anwesend und erinnern an Essen und Trinken, begleiten zu Ärzten, leiten an bei Haushaltstätigkeiten, machen Biographiearbeit u.v.m., was im Einzelfall an Betreuungsleistung notwendig ist. Dieses spezielle Betreuungsangebot kann mit der Pflegekasse im Rahmen der zusätzlichen Betreuungsleistung oder den erhöhten Satz aus der Pflegestufe abgerechnet werden, wenn eine entsprechende Genehmigung vorliegt (siehe auch Punkt II.1) und die ambulanten Dienste eine entsprechende Anerkennung bei der Pflegekasse haben. Anbieter Alltagsengel Arbeiterwohlfahrt AWO Kastellstraße Wiesbaden Arbeiter Samariter Bund ASB Sozialstation Bierstadter Straße Wiesbaden Nachbarschaftshaus Wiesbaden Arbeitskreis Soziale Dienste (AKSD) Haushilfen Rathausstraße Wiesbaden Caritas - St. Elisabeth Altenhilfeprojekt - Haushilfen Friedrichstraße Wiesbaden Caritasverband - Häusliche Hilfen Wiesbaden/Rheingau-Taunus e. V. Friedrichstraße Wiesbaden Ansprechpartner/-in Tania Annuzzo Dominique Sander Tel.: Fax: t.annuzzo@awo-wiesbaden.de Birgit Gerhards Tel.: Fax: b.gerhards@asb-wiesbaden.de Gabi Haibach Tel.: Fax: g.haibach@asb-wiesbaden.de Ulrich Koch Tel.: Fax: ulrich.koch@nachbarschaftshauswiesbaden.de Agnes Fischer Tel.: Fax: agnes.fischer@nachbarschaftshauswiesbaden.de aksd@nachbarschaftshauswiesbaden.de Sonja Simantke Tel.: Fax: sonja.simantke@caritas-wirt.de Monika Dernbach Tel.: Fax: monika.dernbach@caritas-wirt.de Ulrike Müller Tel.: Fax: ulrike.mueller@caritas-wirt.de Annette Bäder Tel.: Fax: annette.baeder@caritas-wirt.de Tätig in der Region gesamtes Stadtgebiet Südliche Innenstadt, Biebrich, Bierstadt Amöneburg, Biebrich, Schierstein, Gräselberg, Freudenberg Innenstadt, Westend, Klarenthal Innenstadt, Dotzheim, Schierstein, Frauenstein 34 35

20 IV Angebote zur Unterstützung der häuslichen Versorgung Angebote zur Unterstützung der häuslichen Versorgung IV Anbieter Diakonisches Werk - DW Häusliche Hilfen Rheinstraße Wiesbaden DRK Soziale Dienste Rhein-Main-Taunus ggmbh Flachstraße Wiesbaden Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. Regionalverband Hessen West Mobile Soziale Dienste Wiesbadener Landstraße Wiesbaden Ansprechpartner/-in Ute Kohlhöfer-Aimène Tel.: Fax: ute.kohlhoefer@dwwi.de Ursula Glade-Schäfer Tel.: Fax: ursula.glade-schaefer@dwwi.de Anja Böck Tel.: Fax: anja.boeck@drk-hessen.de Rita Wiesenmayer Tel.: Fax: oder -26 rita.wiesenmayer@johanniter.de Tätig in der Region gesamter Innenstadtbereich, Klarenthal, Rheingauviertel, nord- und südöstliche Stadtteile Dotzheim, Kohlheck, Klarenthal östliche Vororte, Innenstadt, Wiesbaden Nord 3. Tagespflege Was bedeutet Tagespflege? Tagespflege ist eine qualifizierte Betreuung für ältere pflegebedürftige und gerontopsychiatrisch veränderte Menschen. Die Betreuung wird in der Regel tagsüber von montags bis freitags angeboten und schließt damit die Lücke zwischen den bestehenden ambulanten Diensten und der stationären Versorgung in einer Alten- und Pflegeeinrichtung. Je nach Bedarf kann die Tagespflege einmal oder mehrmals die Woche besucht werden. Ein Fahrdienst holt die Pflegebedürftigen morgens zu Hause ab und bringt sie nachmittags wieder zurück. In der übrigen Zeit, also morgens, abends, nachts und am Wochenende sorgen die Angehörigen oder die ambulanten Dienste für den pflege- und / oder betreuungsbedürftigen Menschen. Zur Tagespflege gehört nicht nur die pflegerische Versorgung und die Einnahme der Mahlzeiten, sondern besonders die physische und psychische Aktivierung der Besucherinnen und Besucher. Kasteler Krankenhaus Verein e. V. Alltagshilfen Kloberstraße Mainz-Kastel Helga Schmitt-Maschmann Tel.: Fax: schmitt.maschmann@kkv-pflege.de Rebecca Borchert Tel.: Fax: borchert@kkv-pflege.de Kastel, Kostheim, Amöneburg An wen richtet sich die Tagespflege? Sie richtet sich z. B. an Menschen: bei denen die häusliche Pflege nicht in ausreichender Form sichergestellt ist, die eine angemessene Tagesstruktur benötigen, die Aktivierung benötigen, um am täglichen Leben in einer für sie geeigneten Form teilnehmen zu können, Notmütterdienst Familien- und Seniorenhilfe e. V. Sophienstraße Frankfurt / M. Birgit Rosenbaum Tel.: Tel.: Fax: f rankfurt@nmd_ev.de gesamtes Stadtgebiet an Angehörige, die zeitweise eine Entlastung und Freiraum benötigen. Wie finanziert sich die Tagespflege? Ist eine Pflegestufe vorhanden, übernimmt die Pflegekasse die Kosten im Rahmen der jeweiligen Pflegestufe. Bei Inanspruchnahme der Tagespflege erhöht sich die Leistung der Pflegeversícherung um 50% der bewilligten Leistung

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