BGHW-Kompakt. Sicherer Umgang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln

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1 BGHW-Kompakt 36 Sicherer Umgang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln

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3 Sicherer Umgang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln

4 Inhalt Gefahren des elektrischen Stromes... 5 Pflichten des Arbeitgebers... 5 Rechtsgrundlagen für die Bereitstellung und Benutzung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln... 6 Elektroarbeiten... 6 Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln: Wer darf was?... 6 Die 5 Sicherheitsregeln das kleine 1 x 1 des Elektrikers Schutzmaßnahmen an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln Beschaffung und Verwendung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel Praxisbeispiele für den sicheren Umgang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln Vorführstände für Leuchten Leuchten Unterweisungen Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel Erste Hilfe Schriften zum Thema Prüfliste Elektroarbeiten... 30

5 Gefahren des elektrischen Stromes Die Gefährdung des Menschen durch elektrischen Strom wird vor allem bestimmt durch die Größe der Stromstärke, die durch den Menschen fließt. Bei einer Betriebsspannung von 230 Volt (Spannung in der Steckdose) fließt beim Menschen bei einer Hand- zu Handdurchströmung ein Strom von ca. 230 ma (Milliampere)! Zur Verdeutlichung: Bereits bei ca. 20 ma verkrampfen die Muskeln und das selbständige Loslassen der Stromquelle ist nicht mehr möglich. Ab ca. 80 ma kann Herzkammerflimmern auftreten (in Abhängigkeit von der Einwirkzeit). Das heißt: Für den Menschen besteht Lebensgefahr. Unfallbeispiele: Ein Verkäufer wollte einen verfahrbaren Rippenheizkörper zur Seite schieben. Beim Berühren des Metallkörpers bekam er einen elektrischen Schlag. Folgen waren über Wochen andauernde einseitige Arm- und Beinlähmungen. Ursache dieses Unfalls war ein schadhafter Knickschutz an der Einführung der Anschlussleitung in das Gerät. Hierdurch war der Schutzleiter abgerissen und die Isolierung einer Leitungsader durchgescheuert. Dadurch stand das Metallgehäuse unter Spannung. Eine Verkäuferin berührte den Metallstiel einer eingeschalteten Stehleuchte und erhielt einen kräftigen Stromschlag. Infolgedessen wurde das Schultergelenk schwer verletzt. Durch einen Defekt in der Leuchte hatte der Metallstiel Kontakt mit stromführenden Teilen. Bei vorhandenem Schutzleiter hätte dies zum Abschalten der Sicherung führen müssen. Die Leuchte war aber vorschriftswidrig über eine nur zweiadrige Verlängerungsleitung ohne Schutzleiter angeschlossen worden, so dass der Metallstiel unter Spannung stand. Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Den zwei beschriebenen Unfällen ist etwas gemeinsam, das für die große Mehrzahl der Elektro-Unfälle gilt: sie hätten sich durch Sorgfalt und verantwortungsbewusstes Handeln verhindern lassen! Pflichten des Arbeitgebers Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel entsprechend den elektrotechnischen Regeln betrieben werden; elektrische Anlagen und Betriebsmittel von einer Elektrofachkraft (befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung) oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft entsprechend den elektrotechnischen Regeln errichtet, geändert und in Stand gehalten werden; Mängel unverzüglich beseitigt werden; Betriebsmittel / elektrische Anlagen bei einer unmittelbaren Gefährdung diese aus dem Verkehr gezogen bzw. nicht mehr benutzt werden; zum Gefährdungsbereich elektrischer Anlagen nur Personen Zugang haben, die auf Grund fachlicher Ausbildung, Kenntnis und Erfahrung die auftretenden elekt rischen Gefährdungen erkennen und die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes treffen können und andere Personen den Gefährdungsbereich nur in Begleitung der oben genannten Personen betreten dürfen; nur solche elektrische Anlagen und Betriebsmittel benutzt werden, die für die Beanspruchung durch die Betriebs- und Umgebungsbedingungen an der Arbeitsstelle geeignet sind; eine Gefährdungsbeurteilung gemäß den technischen Regeln zur Betriebssicherheitsverordnung durchgeführt wird. In dieser müssen die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung 5

6 und Benutzung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel sowie den Erhalt des ordnungsgemäßen Zustandes festgelegt und getroffen werden. Das bedeutet, dass der Unternehmer verschiedene und vor allem gefährdungsbezogene Lösungen auswählen und zur Einhaltung der Betriebssicherheitsverordnung umsetzen kann. Rechtsgrundlagen für die Bereitstellung und Benutzung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln Neben der BGV A3 und der BGR A3 hat der/ die UnternehmerIn die allgemeinen Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung und die nachstehend aufgeführten Technischen Regeln zu beachten. Für viele Anwendungsfälle werden weiterhin die Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 sowie die VDE-Bestimmungen (z. B. DIN VDE , DIN VDE 0100 Teil 400) praxisnahe Lösungen anbieten. Elektroarbeiten Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln: Wer darf was? Beim Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln darf nicht jeder jede Tätigkeit ausführen. In der Tabelle 1 auf Seite 10 sind verschiedene Tätigkeiten im Bereich elektrischer Anlagen und Betriebsmittel aufgelistet, die von den Mitarbeitern in Abhängigkeit von der Qualifikation durchgeführt werden dürfen. Dabei unterscheidet man zwischen: Elektrofachkraft Nur eine Elektrofachkraft darf z. B. elektrische Anlagen und Betriebsmittel errichten, ändern und in Stand halten! Die fachliche Qualifikation als Elektrofachkraft wird im Regelfall durch eine Ausbildung z. B. als Elektroingenieur, -techniker, -meister oder -geselle nachgewiesen. Sie kann aber auch durch eine mehrjährige Tätigkeit mit Ausbildung in Theorie und Praxis nach Überprüfung durch eine Elektrofachkraft nachgewiesen werden, wobei der Nachweis zu dokumentieren ist. Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BG-Regeln BGR A3 Technische Regeln zur Betriebssicherheitsverordnung TRBS 1201 Prüfungen Arbeiten unter Spannung an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln TRBS 1203 Befähigte Personen vom Januar

7 Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten Der/die UnternehmerIn kann für spezielle Tätigkeiten einen elektrotechnischen Laien (mit abgeschlossener Berufsausbildung) ausbilden lassen, so dass z. B. ein Küchenmonteur auch den Elektroherd anschließen darf. Die Ausbildung muss Theorie und Praxis der für die Tätigkeiten in Frage kommenden Betriebsmittel umfassen und durch fachlich qualifizierte Personen, z. B. Meister in einem elektrotechnischem Beruf, durchgeführt werden (Näheres siehe Durchführungsanweisungen zu 2 Abs. 3 BGV A 3 bzw. 5 Handwerksordnung). Nachstehend sind beispielhaft Institutionen genannt, die eine Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten anbieten. Weitere Ausbildungsstätten können Sie bei den IHK s erfragen. Ausbildungsstätten - Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten: DEKRA Akademie GmbH Hannover Kesselstraße Hannover Tel / Elektro-Innung München, Haus der Technik Elektro- und Informationstechnik Schillerstraße München Tel. 089 / TÜV Akademie Rheinland GmbH Am grauen Stein Köln servicecenter-west@de.tuv.com Tel / Technische Akademie Wuppertal e. V. Hubertusallee Wuppertal Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) Da Elektrofachkräfte in vielen Betrieben nicht oder nicht ständig zur Verfügung stehen, kann der/die UnternehmerIn für bestimmte Arbeiten elektrotechnisch unterwiesene Personen einsetzen. Beispiele für die in Frage kommenden Arbeiten sind in der Tabelle 1 auf der Seite 10 aufgeführt. Als elektrotechnisch unterwiesene Person gilt, wer durch eine Elektrofachkraft ausreichend unterrichtet wurde, so dass sie Gefahren vermeiden kann, die von der Elektrizität ausgehen können. Die Unterweisung sollte folgende Einzelpunkte umfassen: Gefahren des elektrischen Stroms für den menschlichen Körper; Rechtsgrundlagen, insbesondere Unfallvorschrift BGV A3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel unter Berücksichtigung der zutreffenden VDE-Bestimmungen; die fünf Sicherheitsregeln (siehe Grafik, Seite 13); notwendige Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen; praktische Unterweisung in den durchzuführenden Arbeiten. Die Inhalte der Unterweisung sind schriftlich festzuhalten. Es ist sinnvoll diesen Vermerk mit einer Beauftragung der elektrotechnisch unterwiesenen Person zu koppeln. In der Beauftragung sind im Einzelnen die im Rahmen der Unterweisung geschulten Inhalte aufgeführt (siehe Bild 2). Nach erfolgreicher Ausbildung hat der/die UnternehmerIn die elektrotechnisch unterwiesene Person stichprobenartig durch eine Elektrofachkraft überprüfen zu lassen. Hierbei soll festgestellt werden, ob die elektrotechnisch unterwiesene Person die Aufgaben entsprechend der Unterweisung ausführt. 7

8 Stellt die Elektrofachkraft während der Unterweisung oder später mangelnde Eignung oder fehlerhaftes Verhalten fest, so muss sie den/die UnternehmerIn darüber informieren. Die Überprüfung muss in Abhängigkeit von Art und Umfang dieser Arbeiten in angemessenen Zeitabständen durchgeführt werden, mindestens jedoch einmal jährlich. UnternehmerIn Organisation, Auswahl, Führungsverantwortung sucht aus veranlasst Unterweisung Festumrissene Tätigkeit sucht aus Elektrofachkraft Fachverantwortung Elektrotechnischer Laie Unterweisung + Leitung und Aufsicht stichprobenartige Überprüfung Elektrotechnisch unterwiesene Personen Ausführung bestimmter Arbeiten und Prüfungen an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln Bild 1: Wie wird aus einem elektrotechnischen Laien eine elektrotechnisch unterwiesene Person? 8

9 Unterweisungsnachweis Unter Berücksichtigung der Durchführungsanweisung zu 3 Abs. 1 Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (BGV A 3) wurde Frau/Herr in der Durchführung folgender Arbeiten unterwiesen: Ort, Datum Unterschrift des Unterweisenden Unterschrift der (Elektrofachkraft) elektrotechnisch unterwiesenen Person Beauftragung a) der elektrotechnisch unterwiesenen Person Mit der Durchführung der vorgenannten Arbeiten wird Frau/Herr beauftragt. Ort, Datum Unterschrift des Unterweisenden Unterschrift der (Elektrofachkraft) elektrotechnisch unterwiesenen Person b) der Elektrofachkraft Mit der Überwachung entsprechend der Art und des Umfangs der vorgenannten Arbeiten wird Frau/Herr beauftragt. Ort, Datum Unterschrift des Unternehmers Unterschrift der Elektrofachkraft Bild 2: Muster-Unterweisungsnachweis und schriftliche Beauftragung 9

10 Tabelle 1: Beispiele für Arbeiten, die einer elektrotechnisch unterwiesenen Person übertragen werden können Überwachen/Prüfen Sichtkontrollen an Unterverteilungen Sichtkontrollen an Schaltschränken Fehlersuche an bestimmten, von der Elektrofachkraft vorgegebenen Einrichtungen, z. B. an Schaltkästen, an Verteilungen Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel (z. B. Handbohrmaschine, Handkreissäge, Kaffeemaschine oder Prüfung von Geräteanschlussleitungen und Verlängerungsleitungen mit Steckvorrichtungen) unter Verwendung geeigneter Prüfgeräte (mit Ja/Nein-Aussage) z. B. als MitarbeiterIn eines Prüfteams unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft (befähigte Person nach BetrSichV) Hinweis: Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen bleibt immer bei der Elektrofachkraft. Die daraus resultierende Aufsichtsverantwortung beinhaltet eine stichprobenartige Kontrolle der Wiederholungsprüfungen vor Ort. Auswechseln von Teilen/Instandsetzen Einsetzen und Herausnehmen von Glüh- und Leuchtstofflampen und herausnehmbaren Zubehör, wie z. B. Startern, im spannungsfreien Zustand (wenn vollständiger Schutz gegen direktes Berühren besteht, dürfen diese Arbeiten bei Nennspannungen bis 1000 Volt auch unter Spannung ausgeführt werden). Einsetzen und Herausnehmen von Sicherungseinsätzen einschließlich NH-Sicherungseinsätzen bei Nennspannungen bis 1000 Volt (Bild 3); Einsetzen und Herausnehmen von Leitungsschutzschaltern, die ohne Werkzeug herausnehmbar sind, bei Nennspannungen bis 1000 Volt; Auswechseln defekter und Befestigen loser Schutzverkleidungen an Steckdosen und Schaltern in spannungsfreiem Zustand; An- und Abklemmen von Leuchten im Leuchtenvorführstand. Sonstige Arbeiten Betreten abgeschlossener elektrischer Betriebsräume, z. B. Schalt- und Verteilungsanlagen zur Beaufsichtigung von Reinigungspersonal, Handwerkern usw.; Aufbewahren des Schlüssels von abgeschlossenen elektrischen Betriebsräumen; Bedienen von Schaltschränken, z. B. Betätigen des Lasttrennschalters unter Last oder Betätigen des Trafoschalters (Bild 4); Messen der Säuredichte und Nachfüllen von destilliertem Wasser in Batterieräumen an nicht gekapselten Batterieanlagen (Bild 5). 10

11 Elektrotechnischer Laie Elektrotechnische Laien dürfen, da sie über keine spezielle Ausbildung verfügen, nur wenig: z. B. Benutzen elektrischer Betriebsmittel, Benutzen von Verlängerungsleitungen, erkennbare Mängel feststellen (Bild 6), Glühlampen u. ä. wechseln sowie einfache äußerliche Reinigungsarbeiten an geschlossenen Anlagen durchführen. Bild 3: Wechsel der NH- Sicherung Bild 4: Bedienen von Schaltschränken Bild 6: Defekte Isolierung Das kann auch der Laie feststellen Bild 5: Messen der Säuredichte und Nachfüllen von destilliertem Wasser in Batterieräumen 11

12 Tabelle 2: Wer darf was? Tätigkeiten im Bereich elektrischer Anlagen und Betriebsmittel ArbeitenElektrofachkraft, Tätigkeiten unter unterschiedlichen Randbedingungen: Planen, Errichten, Ändern und Instandsetzen (Leitungsquerschnitte auslegen, Inbetriebnahme, Abnahme); Fehlereingrenzung, Signalverfolgung, Funktionsprüfung (Fehlersuche, Meßwerte beurteilen, Reparieren); sonstige Arbeiten. Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten *) (Küchenherde, Dunstabzugshauben anschließen (Möbelmonteure), Pumpen und Lüfter anschließen (Klima und Heizungsmonteure)) Instandhaltung Bedienen Beobachten Stellen Elektrotechnisch unterwiesene Person (unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft) Fest umrissene Tätigkeiten **) unter gleichen, vorhersehbaren Randbedingungen, z.b.: Unterstützung der Elektrofachkraft bei der Durchführung von Prüfungen entsprechend 5 BGV A3 unter Verwendung ge eigneter Prüfgeräte mit (Ja/Nein- Aussage), z. B. Prüfung orts veränderlicher elektrischer Betriebsmittel wie Hand bohr maschine, Handkreissäge, Kaffeemaschine oder Prüfung von Geräteanschlussleitungen und Verlängerungsleitungen mit Steckvorrichtungen; Anbringen geeigneter Abdeckungen und Abschrankungen (Sichtkontrollen bei geöffneter Verteilung); Herausnehmen und Einsetzen von nicht gegen direktes Berühren geschützten Sicherheitseinsätzen mit geeig neten Hilfsmitteln (NH-Sicherungseinsätze); Auswechseln von Anschlussleitungen und Kupplungen, Auswechseln defekter Schutzverkleidungen an Steckdosen und Lichtschaltern, An- und Abklemmen von Leuchten (Leuchtenvorführstand). Elektotechnischer Laie Benutzen und Bedienen: Benutzen von elektrischen Betriebsmitteln (Ein-/Aus-Schalten von elektrischen Geräten und Maschinen); Zusammenfügen und Trennen von Steckvorrichtungen (Verbinden und Trennen von Anschlussleitungen von Geräten, Verlängerungsleitungen und Kabeltrommeln); Überwachen der Betriebsmittel auf richtiges Arbeiten und auftretende Schäden - keine besonderen Prüfungen (z. B. Sichtkontrollen an Verteilungen, Prüfen des Fehlerstromschutzschalters (FI) mit Prüftaste); Einsetzen und Auswechseln von Schraubsicherungen, Leuchtstoffröhren und Startern im spannungsfreien Zustand, sowie Auswechseln von Glühlampen; einfache Reinigungsarbeiten (äußerliches Reinigen geschlossener Anlagen). ((DIN EN (VDE 0105 T.1) und BGV A 3)) *) nur die Arbeiten, auf die sich die Ausbildung bezog **) nur die Arbeiten, auf die sich die Unterweisung bezog 12

13 Die 5 Sicherheitsregeln - das kleine 1 x 1 des Elektrikers Für alle Elektrofachkräfte gilt, dass sie nur im spannungsfreien Zustand an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln arbeiten dürfen. Von dieser Vorschrift darf nur abgewichen werden, wenn die Elektrofachkraft eine Spezialausbildung erhalten hat und dies schriftlich durch einen Befähigungsnachweis festgehalten ist, der konkrete Auftrag vom Unternehmer in schriftlicher Form vergeben wurde, Spezialwerkzeuge und entsprechende Schutzkleidung eingesetzt werden, aus zwingenden Gründen der spannungsfreie Zustand nicht hergestellt oder sichergestellt werden kann. Wenn also die Elektrofachkraft an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln arbeiten will, hat sie vorher den spannungsfreien Zustand herzustellen. Nachdem die Anlagenteile an denen gearbeitet werden soll festgelegt wurden, müssen die folgenden 5 Sicherheitsregeln in der angegebenen Reihenfolge eingehalten werden: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Schutzmaßnahmen an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln Die Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (BGV A 3) nennt die grundlegenden Anforderungen an elektrischen Anlagen und Betriebsmittel und verweist im Übrigen auf die sehr umfangreichen VDE-Bestimmungen. Die grundlegenden Schutzmaßnahmen, z. B. zum Schutz gegen gefährliche Körperströme, sind in der DIN VDE 0100 Teil 410 geregelt und gliedern sich in folgende drei Stufen: 1. Stufe: Schutz gegen direktes Berühren (Basisschutz) 2. Stufe: Schutz bei indirekten Berührungen (Fehlerschutz) 3. Stufe: Schutz bei direktem Berühren (Zusatzschutz) Die Schutzmaßnahmen werden grundsätzlich durch die 1. und die 2. Schutzstufe verwirklicht: Im Basis- und im Fehlerschutz. Falls erforderlich werden sie durch eine 3. Schutzstufe, den Zusatzschutz ergänzt. Die 5 Sicherheitsregeln 1. Freischalten An der Arbeitsstelle müssen alle Zu lei tungen spannungsfrei sein. 2. Gegen Wiedereinschalten sichern 3. Spannungsfreiheit feststellen Zuverlässig verhindern, dass die elek tri schen Anlagen und Betriebs mittel wie der unter Spannung gesetzt werden. An der Arbeitsstelle muss mit einem ge eigneten Prüfgerät die Spannungsfreiheit zuverlässig festgestellt werden. 4. Erden und KurzschließenIn Anlagen mit Nennspannungen bis 1 kv kann auf die 5. Benachbarte, unter Spannung stehende Teile ab- Sicherheitsregeln 4 und 5 im Regelfall verzichtet werden, wenn an der Anlage die Sicherheits regeln 1 bis 3 eingehalten worden sind. decken oder abschranken Bei der Durchführung der Arbeiten sind die Sicherheitsregeln in der an ge gebenen Reihenfolge einzuhalten. 13

14 1. Stufe: Basisschutz (bei elektrischen Geräten) Der Basisschutz soll als erste Schutzstufe verhindern, dass der Mensch mit unter Spannung stehenden Teilen in Kontakt kommt. Dazu gehören ein vollständiger Berührungsschutz sowie ein Schutz gegen das Eindringen von Fremdkörpern und Wasser in elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Je nach Beanspruchung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ist eine unterschiedliche Schutzart erforderlich. Diese ist mit Kennziffern angegeben. Zusätzlich ist grafisch gekennzeichnet, in welchem Bereich ein elektrisches Gerät benutzt werden darf. 2. Stufe: Fehlerschutz an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln Der Fehlerschutz wirkt in Fällen, in denen Fehler an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln auftreten. Fehler sind z. B. eine defekte Isolierung oder ein Leiter, der unter Spannung steht, und das Gehäuse berührt. Der Fehlerschutz sorgt dafür, dass sofort der Stromkreis unterbrochen wird. Möglich wird das durch eine Schutzeinrichtung (Sicherung). Dazu müssen alle leitenden Teile untereinander und über einen Schutzleiter mit der Betriebserde der Anlage verbunden sein. Bei einem Fehler kommt es zum Kurzschluss und die Schutzeinrichtung löst aus. Zum Fehlerschutz gehört auch die Schutztrennung. Der Stromkreis wird in diesem Fall über einen Sicherheitstransformator geschlossen. Die Spannung beträgt 230 V. Die Sicherheitstransformatoren werden immer außerhalb des Arbeitsbereiches aufgestellt (wichtig bei Arbeiten in Behältern oder engen Räumen). Einen guten Fehlerschutz erhält man auch durch Schutzisolierung. Bei schutzisolierten Geräten kann man nach menschlichem Ermessen keine Teile berühren, die unter Spannung stehen. Beim Schutz gegen indirektes Berühren (Fehlerschutz) unterscheidet man drei Schutzklassen (siehe Bild 7). Schutz bei indirektem Berühren Fehlerschutz a) Schutzklasse I Schutz durch Abschaltung (Schutzleiter) b) Schutzklasse II Schutzisolierung c) Schutzklasse III Schutzkleinspannung Bild 7: Beispiele für den Fehlerschutz 14

15 3. Stufe: Zusatzschutz bei Gefahren durch elektrischen Strom Der Zusatzschutz bietet zusätzlichen Schutz bei fehlerhaften Geräten. Ermöglicht wird das u. a. durch eine Fehlerstromschutzeinrichtungen (RCD). Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (FI-Schalter) Der FI-Schalter ist ein idealer Zusatzschutz. Er schützt bei indirektem Berühren sowie teilweise auch bei direktem Berühren. Bei einem FI-Schalter fließt maximal der zulässige Fehlerstrom, bei einem 30 ma FI-Schalter also maximal 30 ma. Die Abschaltzeit beträgt dabei max. 0,2 Sekunden. Hierdurch wird erreicht, dass z. B. bei einer Körperdurchströmung beim Menschen der Strom rechtzeitig abgeschaltet wird, bevor ein Körperschaden eintreten kann. Bild 8: FI-Schutzschalter (Foto: Doepke) Automatischer Schutzengel Bild 9: Tragbare FI-Schutzschalter 15

16 Seit ist die Neufassung der Norm DIN VDE wirksam. Sie fordert zusätzlichen Schutz durch FI-Schutzeinrichtungen mit Bemessungsstrom <32 A: bei alle Steckdosen mit einem Bemessungsstrom <20 A, wenn diese für die Benutzung durch Laien und zur allgemeinen Verwendung bestimmt sind. Endstromkreise für im Außenbereich verwendete tragbare Betriebsmittel mit einem Bemessungsstrom <32 A. Schutz gegen gefährliche Körperströme DIN VDE 0100 Teil Stufe 1. Stufe Basisschutz Schutz gegen direktes Berühren Schutz vor Gefahren, die sich aus einer Berührung mit aktiven Teilen ergeben (Schutzart IPxx) 2. Stufe Fehlerschutz Schutz bei indirektem Berühren Schutz vor Gefahren, die sich im Fehlerfall aus einer Berührung mit Körpern oder leitfähigen Teilen ergeben (Schutzklasse I, II, III) Zusatzschutz Schutz bei direktem Berühren Ergänzung der Schutzmaßnahmen gegen direktes Berühren, z.b. wenn diese unwirksam werden - Fehlerstromschutzeinrich tung mit I N 30 ma - Schutzkleinspannung [ 25 V ( ) oder 60 V (=)] - Isolierung - Abdeckung - Umhüllung - Hindernisse - Abstand - Schutzkleinspannung [ 50 V ( ) oder 120 V (=)] - Schutz durch Ab schaltung oder Meldung - Überstrom-Schutzeinrichtung (Sicherung) Bild 10: Übersicht über die drei Schutzstufen 16

17 Bild 11: Ein Unfall durch elektrischen Strom Beschaffung und Verwendung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel Müssen im Unternehmen elektrische Anlagen errichtet werden, so dürfen diese nur von Elektrofachkräften errichtet werden. Dazu gehört schon das Anbringen von Steckdosen. Elektrische Betriebsmittel, z. B. Bohrmaschinen, Elektroherde, Aufschnittschneidemaschinen, Kassen, Leuchten usw., müssen so beschaffen sein, dass eine Gefährdung des Benutzers bei bestimmungsgemäßer Verwendung vermieden wird. Elektrische Betriebsmittel müssen mit dem CE-Zeichen versehen sein. Der Hersteller bestätigt damit lediglich, dass das elektrische Betriebsmittel den europäischen Richtlinien entspricht. Wir empfehlen daher, nur Geräte zu verwenden, die zusätzlich eines der folgenden Prüfzeichen tragen. Das bedeutet, dass das elektrische Betriebsmittel und von einer unabhängigen Stelle geprüft wurden. Bild 12: Prüfzeichen 17

18 Bei der Verwendung elektrischer Geräte lauern Gefahren: Beispiele: Brand durch Kurzschluss, Stromunfälle etc. Gehen Sie mit elektrischen Betriebsmitteln sorgfältig um, um Schäden und Unfälle zu vermeiden. Verwenden Sie für den Profieinsatz keine Haushaltsgeräte. Diese sind in der Regel nicht für den Dauergebrauch geeignet und auch nicht so robust wie Profigeräte. Vergewissern Sie sich, dass von Ihnen benutzte elektrische Betriebsmittel nicht beschädigt sind. Reparieren Sie defekte elektrische Betriebsmittel nicht selbst. Melden Sie Schäden sofort Ihrem Vorgesetzten. Schalten Sie die Geräte stets mit dem Schalter ein und aus, nicht durch Einstecken oder Herausziehen des Steckers. Achten Sie darauf, dass die elektrischen Betriebsmittel für die Umgebungsbedingungen geeignet sind z. B.: - abgedeckt - tropfwassergeschützt - regengeschützt - spritzwassergeschützt - strahlwassergeschützt - staubgeschützt. Weitere Informationen zur Kennzeichnung elektrischer Betriebsmittel finden Sie auf Seite 24 im Abschnitt Installation und Einsatz von Leuchten. Praxisbeispiele für den sicheren Umgang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln: Leitungen, Schalter, Verteiler- und Steckdosen Hängen Sie keine Gegenstände an sichtbar verlegten Elektroleitungen, wie z. B. Dekorationen, Plakate, S-Haken oder Kleiderbügel auf. Dies kann zu mechanischen Beschädigungen der Leitungen führen, die oft äußerlich nicht erkennbar sind. Neben den elektrischen Gefahren, die durch beschädigte Isolierungen entstehen, können auch erhebliche Brandgefahren verursacht werden, nämlich dann, wenn eine der Adern im Inneren des Kabels bricht und es zum Schmoren in der Leitung kommt. Ziehen Sie Geräteanschluss- oder Verlängerungsleitungen stets am Stecker aus der Steckdose, nie an der Leitung selbst. Achten Sie darauf, dass Verbindungen von Leitungen durch Leuchtenklemmen durch Abdeckung gegen Berühren gesichert sind, am besten durch den Einbau in eine geschlossene Abzweig- oder Verteilerdose. Diese müssen stets durch einen Deckel gesichert sein. Freie Leitungsenden müssen sich in einer Verteilerdose befinden und gegen Berühren isoliert sein. Falls dies nicht der Fall sein sollte, informieren Sie Ihren Vorgesetzten. Anschluss- und Verlängerungsleitungen Sorgen Sie dafür, dass Zuleitungen keine Stolperstellen bilden: Elektrische Leitungen dürfen nicht ungeschützt in Verkehrswegen verlegt werden. Durch Betreten und Überfahren können die Isolation und die stromführenden Adern beschädigt werden, außerdem bilden lose liegende Leitungen Stolperstellen (Bild 13). 18

19 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Schalten Sie Mehrfachsteckdosen nicht in Reihe, da dies zu Überlastung der elektrischen Leitungen führen kann. Bild 13: Achtung Stolpergefahr! - Zuleitung mitten im Verkehrsweg verlegt Abhilfe schaffen Kabelbrücken aus Kunststoff, fest eingebaute Bodensteckdosen oder die Zuführung der Leitung von oben, wie es oft an Kassen zu beobachten ist. Werden an Verlängerungsleitungen Geräte mit zu hohen Anschlussleistungen (Watt-Zahlen), wie z. B. Heizlüfter, angeschlossen, kann es schnell zu einer Überhitzung der Leitungen kommen. Deshalb dürfen an Mehrfachsteckdosen keine weiteren Mehrfachsteckdosen angeschlossen werden, es könnte sonst durch eine große Zahl angeschlossener Geräte ebenfalls zu einer Überlastung kommen (Bild 14). Insbesondere in Leuchtenvorführständen ist auf die Vermeidung dieser Gefahr zu achten. Bild 14: Achtung Brandgefahr! - Mehrfachsteckdosen in Reihe geschaltet 19

20 In den Schaufensterräumen von Warenund Geschäftshäusern dürfen Verlängerungsleitungen mit Kupplungs- und Mehrfachsteckdosen aufgrund der erhöhten Erhitzungsgefahr durch Sonneneinstrahlung nicht verwendet werden! Führen Sie elektrischer Leitungen nicht durch Fenster oder Türen: Wenn diese geschlossen werden, wird die Leitung gequetscht oder die Isolierung beschädigt. Achten Sie darauf, dass Leitungen auch nicht zu großer Hitze, z. B. durch Herdplatten, ausgesetzt werden: Die Kunststoffisolierung kann schmelzen und die spannungsführenden Adern freilegen. Vermeiden Sie die Beschädigung von Schalter und Steckdosen durch Anstoßen mit Transportgut oder Fahrzeugen. Defekte Abdeckungen müssen möglichst schnell instandgesetzt werden. Durch Verlegen der Schalter oder Steckdosen an ungefährdete Stellen oder durch Anbringen von Schutzpuffern (Bild 15) können Beschädigungen oft dauerhaft vermieden werden. Schalter und Steckdosen müssen fest eingebaut oder sicher auf der Wand befestigt sein. Verteilungen, Schaltflächen Sorgen Sie dafür, dass Verteilungen, Schalttafeln, Not- und Bereichsschalter sowie die Türen zu elektrischen Betriebsräumen ständig frei zugänglich sind. Sie dürfen deshalb nicht zugestellt oder verhängt werden. Beachten Sie, dass die Türen von elektrischen Betriebsräumen zum Schutz vor unbefugtem Betreten verschlossen sein müssen. Sie müssen außerdem mit dem Warnzeichen W 012 gekennzeichnet sein (Bild 16). Verteilungen und Schalttafeln müssen gegen unbefugtes Benutzen gesichert werden, z. B. durch Türen oder Abdeckungen. In Verteilungen und Schalttafeln müssen zum Schutz vor Berührung alle unter Spannung stehenden Teile isolierend abgedeckt sein (Bild 17). Offene Bereiche neben Sicherungsautomaten müssen durch Kunst- Bild 15: Beispiele für Steckdosen mit stabilem Schutzpuffer 20

21 Vor dem Anschließen oder Abklemmen der Leuchten wird der betreffende Stromkreis nicht spannungsfrei geschaltet. Der Schutzleiter wird nicht angeschlossen. Der Schutzleiter und der Außenleiter (Phase) werden vertauscht bzw. verwechselt. Bild 16: Warnzeichen W 012: Warnung vor elektrischer Spannung stoffeinlagen ausgefüllt werden, fehlende Schraubsicherungen sind durch Schraubkappen zu ersetzen. Schraubsicherungen müssen mit einem Glasplättchen versehen sein. So wird nach dem Ansprechen der Sicherung verhindert, dass durch das herausfallende heiße Metallplättchen ein Brand verursacht wird. Die Zuordnung der Sicherungselemente zu den einzelnen elektrischen Verbrauchern muss eindeutig und rasch erkennbar sein. Sie muss nach jeder Änderung sofort angepasst werden! Vorführstände für Leuchten Beim Anschließen und Abklemmen von Leuchten in Vorführständen kommt es immer wieder zu Stromunfällen. Häufige Unfallursachen sind: Bild 17: Schalttafel Die nachstehend beschriebenen Schutzmaßnahmen sind beim Errichten und Betrieb von Leuchtenvorführständen umzusetzen: Bereichsschalter Leuchtenvorführstände müssen mit einem allpolig abschaltbaren Bereichsschalter abschaltbar sein. Mit dem Bereichsschalter kann der Leuchtenvorführstand spannungsfrei geschaltet werden, wenn dort Arbeiten durchzuführen sind. Es muss eindeutig erkennbar sein, ob der Bereichsschalter ein- oder ausgeschaltet ist. Der Bereichsschalter kann auch als Not-Aus-Schalter ausgeführt sein. Dies ermöglicht eine schnelle Abschaltung im Gefahrenfall. Fehlerstromschutzschalter Leuchtenvorführstände müssen durch Fehlerstomschutzschalter (30 ma Auslösestrom) gesichert werden. Größere Leuchtenvorführstände werden häufig mit allen drei Phasen (Drehstrom) betrieben. Hierbei werden meistens vierpolig schaltende FI-Schutzschalter eingesetzt. Diese Fehlerstromschutzschalter schalten jedoch nicht, wenn eine Person im Fehlerfall gleichzeitig zwei Phasen berührt. Um Körperschäden in diesem Fall zu verhindern, ist jede Phase mit einem eigenen Fehlerstromschutzschalter abzusichern. Alternativ ist der gesamte Leuchtenvorführstand in drei Bereiche aufzuteilen, die räumlich soweit voneinander getrennt sind, so dass in einem Fehlerfall nicht zwei Phasen gleichzeitig berührt werden können. 21

22 Bild 18: Beispiel für einen Leuchtenvorführstand Die drei Bereiche werden dann jeweils einphasig betrieben. Leuchten Beschaffung von Leuchten Leuchten sollen nicht nur schön sein, sie müssen auch sicher sein. Beachten Sie bei der Beschaffung von Leuchten neben der Kennzeichnung mit einem Prüfzeichen (siehe Seite 17), dass diese für die am Verwendungsort auftretenden Einsatzbedingungen geeignet sind. Anhand der auf den Leuchten angegebenen Aufschriften (siehe Tabelle 3) können Sie erkennen, für welche Einsatzbedingungen sie verwendet werden dürfen. Tabelle 3: Aufschriften und Bildzeichen auf Leuchten Schutzklasse Schutzklasse I II III Symbol Bedeutung Hinweise Leuchten mit Anschlussstelle für Schutzleiter, mit der alle berührbaren Metallteile verbunden sein müssen, die im Fehlerfall unmittelbar Spannungen annehmen können. Bei solchen Leuchten dürfen keine Metallteile berührbar sein, die im Fehlerfall unmittelbar Spannung annehmen können (Schutzisolierung oder doppelte Isolierung). Leuchten zum Betreiben mit Schutzkleinspannung, d. h. mit Spannungen unter 50 V, die mit einem Sicherheitstransformator nach VDE 0551 erzeugt oder aus Batterien oder Akkumulatoren entnommen werden. Anschluss an Netzschutzleiter zwingend erforderlich. Das Symbol ist auf der Anschlußstelle angebracht. Leuchte darf keinen Schutzleiteranschluss haben und darf nicht mit Netzschutzleiter verbunden werden. 22

23 Schutz gegen Staub, feste Fremdkörper und Wasser Schutzarten IP nach DIN EN Die Bezeichnung folgt folgendem Schema: IP XX Die Buchstaben IP stehen für Schutzart und die XX werden wie folgt ersetzt: 1. Stelle: Berührungsschutz / Fremdkörperschutz 2. Stelle: Wasserschutz Fremdkörperschutz über Schutz gegen Berührung hinaus Symbol IP 5X staubgeschützt Vollständiger Berührungsschutz Schutz gegen schädliche Staubablagerungen IP 6X staubdicht Vollständiger Berührungsschutz Schutz gegen Eindringen von Staub (staubdicht) Wasserschutz Symbol IP X0 kein besonderer Schutz IP X1 Schutz gegen senkrecht fallendes Tropfwasser tropfwassergeschützt IP X3 regengeschützt Schutz gegen Wasser, das in einem beliebigen Winkel bis 60 Grad zur Senkrechten fällt. IP X4 spritzwassergeschützt IP X5 strahlwassergeschützt IP X7 wasserdicht Schutz gegen Wasser, das aus allen Richtungen gegen die Leuchte spritzt. Schutz gegen einen Wasserstrahl aus einer Düse, der aus allen Richtungen gegen die Leuchte gerichtet wird. Schutz gegen Wasser, wenn die Leuchte unter festgelegten Druck- und Zeitbedinungen in Wasser getaucht wird. IP X8... m druckwasserdicht Die Leuchte ist geeignet zum dauernden Untertauchen in Wasser bei Bedingungen, die durch den Hersteller zu beschreiben sind. Kennzeichnungsbeispiel: IP 55 =strahlwassergeschützt (IP X5) + staubgeschützt (IP 5X) 23

24 Schutz gegen Entzündung/Entflammung Leuchten erzeugen Wärme während ihres Betriebs. Für Leuchten, die direkt auf entflammbaren Materialien montiert werden können, gibt es folgende Schutzzeichen: Symbol Bedeutung Höchste Bemessungs-Umgebungstemperatur Warnhinweise gegen die Verwendung von cool beam -Lampen Kleinster Abstand zu angestrahlten Flächen (in Meter) F F F Leuchten geeignet zur direkten Befestigung auf normal entflammbaren Befestigungsflächen Nicht zur direkten Montage auf normal entflammbaren Oberflächen geeignete Leuchte (nur zur Montage auf nicht entflammbaren Oberflächen geeignet Zur Montage in oder auf normal entflammbaren Oberflächen geeignete Leuchte, falls Wärmedämm-Material die Leuchte umhüllt M Leuchten geeignet zum Einbau in Möbel auf normal entflammbaren Befestigungsflächen M M Leuchten geeignet zum Einbau in Möbel, deren Entflammbarkeitseigenschaften nicht bekannt sind Installation und Einsatz von Leuchten Als elektrische Betriebsmittel dürfen Leuchten nur durch eine Elektrofachkraft installiert werden. Beachten Sie darüber hinaus folgende Hinweise: In Leuchten dürfen z. B. nur Glühlampen eingesetzt werden, die den Leistungsangaben des Leuchtenherstellers entsprechen. Steht z. B. an einer Leuchte max. 60 Watt, darf diese Leuchte auch nur mit einer 60 Watt starken Glühlampe bestückt werden. Halten Sie einen Sicherheitsabstand zu brennbarem Material ein, dies gilt insbesondere für Strahlerleuchten. Diese sind immer so aufzustellen, dass in Strahllängsrichtung ständig der vom Hersteller vorgeschriebene Mindestabstand zu brennbaren Gegenständen eingehalten sind. Ist der Mindestabstand nicht bekannt, so ist eine Mindestentfernung von 50 cm einzuhalten. Beim Einsatz von Leuchten in Möbeln besteht durch Wärmestau eine erhöhte Brandgefahr. Leuchten die in Möbeln M eingebaut werden, sind entweder mit M M oder mit gekennzeichnet. 24

25 Leuchten sind für eine Umgebungstemperatur von 25 C ausgelegt. Bei höheren Umgebungstemperaturen dürfen nur Leuchten mit der Kennzeichnung t a C eingesetzt werden. Aufhängevorrichtungen für Leuchten müssen die fünffache Masse der daran befestigten Leuchte, mindestens aber 10 kg, ohne Formänderung tragen. Leuchten für Leuchtstofflampen dürfen an Decken, Wänden oder Regale nur montiert werden, wenn diese dafür zugelassen sind. F Leuchten mit dem Zeichen können z. B. direkt auf normalentflammbaren Baustoffen montiert werden. F Geschlossene Leuchte mit dem Zeichen an Gebäudeteilen aus schwer- oder aus normal-entflammbaren Baustoffen und an Einrichtungsgegenständen aus brennbaren Werkstoffen; kein Luftabstand erforderlich. Bild 19: Geschlossene Leuchte Bild 20: Beleuchtetes Regal Niederspannungs-Halogenleuchten Bei Niederspannungs-Halogenleuchten ist z. B. darauf zu achten, dass nur Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Bild 21: Niederspannungs-Halogenleuchte (Foto: Bruck) Halogenlampen oder leuchten mit einer Schutzabdeckung versehen sind eingesetzt werden. Die vom Hersteller vorgegebene Anzahl von Leuchten darf in keinem Fall erhöht werden. Es dürfen nur die vom Hersteller vorgesehenen Einzelteile verwendet werden. Die zu den Halogenlampen gehörenden Transformatoren müssen so aufgestellt und geschützt werden, dass durch die Wärmeabgabe des Transformators kein Wärmestau entstehen kann. Vorhandene Lüftungsschlitze sind frei zu halten. Unterweisungen Der Unternehmer oder die betrieblichen Vorgesetzten haben die Beschäftigten über die beim Umgang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln auftretenden Gefahren und über notwendige Schutzmaßnahmen zu unterweisen. Die Unterweisung kann z. B. anhand der Betriebsanweisung erfolgen. Diese Unterweisungen müssen vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich wiederholt werden. Bei der Durchführung der Unterweisungen sollten sich Unternehmer und Vorgesetzte durch Elektrofachkräfte oder ggf. auch durch elektrotechnisch unterwiesene Personen unterstützen lassen. Inhalt und Durchführung der Unterweisung müssen schriftlich festgehalten werden. 25

26 Als Hilfsmittel eignet sich der Nachweisblock zur betrieblichen Unterweisung (Bestell-Nr. A 238). Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen vor jeder Benutzung vom Anwender auf augenfällige, erkennbare Mängel überprüft werden. Solche Mängel sind z. B.: das defekte Gehäuse einer Bohrmaschine, die beschädigte Isolierung einer Verlängerungsleitung, die Beschädigung der Zugentlastung einer elektrischen Anschlussleitung, oder der angerissene Deckel einer Steckdosenabdeckung. Mängel an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln sind sofort dem Vorgesetzten zu melden. Die defekten Anlagenteile, Maschinen oder Geräte sind sofort der Benutzung zu entziehen und dürfen erst nach ihrer Instandsetzung durch eine befähigte Person (Elektrofachkraft) wieder benutzt werden. Darüber hinaus sind elektrische Anlagen und Betriebsmittel nach der Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (BGV A 3) von einer befähigten Person (Elektrofachkraft) einer regelmäßigen Wiederholungsprüfung zu unterziehen. Nach der Durchführungsanweisung zu 5 der BGV A 3 durften elektrotechnisch unterwiesenen Personen Wiederholungsprüfungen durchführen. Eine Prüfung allein durch elektrotechnisch unterwiesene Personen ist aufgrund der Festlegungen in der TRBS 1203 nicht mehr möglich! Elektrotechnisch unterwiesene Personen können aber nach wie vor z. B. in einem Prüfteam im Rahmen von Wiederholungsprüfungen Tätigkeiten übernehmen und damit die Elektrofachkraft unterstützen. Prüfungen durch elektrotechnisch unterwiesene Personen setzen aber nach wie vor die Verwendung geeigneter Prüfgeräte sowie die Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft voraus. In der Durchführungsanweisung zur BGV A3, 5 Abs. 1 Nr. 2 sind beispielhaft Richtwerte für Prüffristen genannt. (siehe auch Tabelle 4 und Tabelle 5). Weitere Hinweise zu Prüffristen sind in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen (TRBS 1201) aufgeführt. Davon abweichend kann der/ die UnternehmerIn in eigener Verantwortung unter Berücksichtigung der betrieblichen Gegebenheiten und Erfahrungen und nach Durchführung einer schriftlich zu dokumentierenden Gefährdungsbeurteilung eigene Prüffristen festlegen, wenn damit die gleiche Sicherheit erreicht wird. Bild 22: Fachmännische Prüfung einer elektrischen Handbohrmaschine Praxistipps über die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel enthält die berufsgenossenschaftliche Information Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel (BGI/GUV-I 8524). 26

27 Tabelle 4: Wiederholungsprüfungen ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel Anlage/Betriebsmittel Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel in Betriebsstätten, Räu men und Anlagen besonderer Art (DIN VDE 0100 Gruppe 700) Prüffrist Art der Prüfung Prüfer 4 Jahreauf ordnungsgemäßen Zustand 1 Jahr Elektrofachkraft Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nicht-stationären Anlagen 1 Monatauf Wirksamkeit Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person bei Verwendung geeigneter Meßund Prüfgeräte Fehlerstrom-, Differenzstrom und Fehlerspannungs-Schutzschalter in stationären Anlagen in nichtstationären Anlagen 6 Monate arbeitstäglich auf einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtung Benutzer Tabelle 5: Wiederholungsprüfungen ortsveränderlicher Anlagen und Betriebsmittel Anlage/Betriebsmittel Prüffrist Richt- und Maximal-Werte Art der Prüfung Prüfer Ortsveränderliche elektrische Betriebs mittel (soweit benutzt) Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen mit Steckvorrichtungen Anschlussleitungen mit Stecker bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluss Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate 1 ). Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2% 2 ) erreicht, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden. Maximalwerte: Auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten oder unter ähnlichen Be dingungen ein Jahr, auf ordnungsgemäßen Zustand Elektrofachkraft, bei Verwendung geeigneter Meß- und Prüfgeräte auch elektrotechnisch unterwiesene Person in Büros oder unter ähnlichen 3 ) Bedingungen zwei Jahre. 1) Konkretisierung siehe Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz-Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen (BGI 608, bisherige ZH 1/271). 2) Dies bedeutet z.b.: wenn bis 50 ortsveränderliche Betriebsmittel vorhanden sind und ein oder mehrere Fehler festgestellt werden, ist die nächste Prüfung aller ortsveränderlicher Betriebsmittel in spätestens 6 Monaten. 3) Ähnliche Bedingungen liegen in der Regel in Verkaufsräumen und deren Nebenräumen, ausgenommen Werkstätten, vor. 27

28 Erste Hilfe Ist durch unbeabsichtigtes Umfassen spannungsführender Teile eine Muskelverkrampfung eingetreten, so dass der/die Betroffene sich nicht mehr lösen kann, so besteht auch für die Helfer die Gefahr einer Körperdurchströmung. In diesem Fall muss zuerst die elektrische Anlage bzw. das elektrische Betriebsmittel spannungsfrei gemacht werden. Dies kann durch das Herausziehen des Steckers, das Betätigen des Hauptschalters oder das Herausnehmen der zugehörigen Sicherung geschehen. Ist dies z.b. aus Zeitgründen nicht möglich, so muss man den/die Verletzte(n) von den unter Spannung stehenden Teilen trennen. Dabei sollten die Helfer zunächst darauf achten, dass ihr Standort isoliert ist, z. B. Gummimatten oder trockene Holzbohlen. Ohne den/die Verletzte(n) direkt zu berühren, kann man ihn/sie nun an den Kleidern wegziehen oder mit einem nicht leitenden Gegenstand, z. B. einem Holzoder Kunststoffstuhl, wegschieben. Erst danach sind die erforderlichen Erste- Hilfe-Maßnahmen durchzuführen. Eine evtl. nötige Herz-Lungen-Wiederbelebung ist so lange fortzusetzen, bis der Erfolg eingetreten ist oder bis ein Arzt die Versorgung des/ der Verletzten übernommen hat. Grundsätzlich sollte nach jedem Elektrounfall der Durchgangsarzt aufgesucht werden um Folgeschäden zu vermeiden! 28

29 Rechtsquelle / Schriften Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel BGV A 3 * BGI 519 Sicherheit bei Arbeiten an elektrischen Anlagen ** BGI 548 Elektrofachkräfte ** BGI / GUV-I 8524 Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel ** Merkblatt Reparaturarbeiten an Elektrogeräten (Bestell-Nr. M 28)* Prüflisten Arbeitssicherheit (Bestell-Nr. A 234)* Nachweisblock Unterweisungen zur Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz (Bestell-Nr. A 238)* Broschüre Unterweisungen / Betriebsanweisungen (Bestell-Nr. B 36)* Betriebssicherheitsverordnung TRBS 1201 Prüfungen TRBS 1203 Befähigte Personen Hinweis: TRBS 2131 Elektrische Gefährdungen wurde im November 2007 erlassen und am wieder zurückgezogen. VDE Bestimmungen: DIN VDE Schutzmaßnahmen Schutz gegen elektrischen Schlag DIN VDE Betrieb von elektrischen Anlagen DIN VDE 0740 Sicherheit handgeführter motorbetriebener Elektrowerkzeuge DIN VDE Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte DIN EN (VDE ) Leuchten- Teil 1: Allgemeine Anforderungen und Prüfungen Bezugsquellen: die mit * gekennzeichneten Printmedien sind kostenlos bei der BGHW zu beziehen die mit ** gekennzeichnete Medien sind kostenpflichtig zu beziehen bei Wolter Kluwer Verlag ELFRIEDE-SEPPI-STR NEUWIED bzw. als kostenloser Download bei die Technischen Regeln zur Betriebssicherheitsverordnung (TRBS) werden als kostenloser Download auf zur Verfügung gestellt Bezug der VDE-Bestimmungen über VDE-Verlag GmbH Bismarckstr Berlin Die in diesem Merkblatt enthaltenen technischen Lösungen schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus, die auch in technischen Regeln anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ihren Niederschlag gefunden haben. 29

30 Prüfliste: Elektroarbeiten Sind die aktuellen elektrotechnischen Regeln im Unternehmen vorhanden und werden sie angewandt? BGV A 3 Ist für die elektrische Anlage ein Anlagenverantwortlicher bestellt worden? VDE 0105 Teil 100 Pkt ; 4.2 Ist für die Arbeit an der elektrischen Anlage ein Arbeitsverantwortlicher bestellt worden? VDE 0105 Teil 100 Pkt ; 4.2 Erfolgt eine regelmäßige Unterweisung der Elektrofachkräfte auch über Änderungen der elektrotechnischen Regeln? BGV A 1, BGV A 3 Wird vor Arbeitsaufnahme auf besondere Gefahren hin ge wie sen? DIN VDE 0105 Teil 100 Pkt. 4.2; 6.1; Werden der Umfang der Arbeiten und die erforderlichen Sicher heits maßnahmen zwischen Anlagen- und Arbeitsverantwortlichen exakt abgestimmt? DIN VDE 0105 Teil 100 Pkt. 4.3 Ist für Arbeiten an oder in der Nähe von unter Spannung stehenden elek - tri schen Anlagen eine genügende Anzahl von Mitarbeitern (Elek tro fach - kräften) so aus gebildet, dass sie bei elektrischem Schlag bzw. bei Verbrennungen Erste Hilfe leisten können? DIN VDE 0105 Teil 100 Pkt. 4.3 Ist die Arbeitsstelle eindeutig festgelegt und ebenso ge kenn zeich net? DIN VDE 0105 Teil 100 Pkt. 4.5 Sind ausreichende Bewegungsfreiheit, ungehinderter Zugang und ausreichende Beleuchtung gewährleistet? DIN VDE 0105 Teil 100 Pkt. 4.5 Stehen geeignete, in ordnungsgemäßem Zustand gehaltene Werkzeuge, Aus rüs tungen, Schutz- und Hilfsmittel zur Verfügung und werden diese bestimmungsgemäß verwendet? DIN VDE 0105 Teil 100 Pkt. 4.6 Stehen geeignete Sicherheitsschilder in genügender Anzahl zur Ver fügung und wird damit auf mögliche Gefährdungen deutlich hingewiesen? DIN VDE 0105 Teil 100 Pkt. 4.8 Ist den Elektrofachkräften bekannt, welche Arbeiten unter Span nung (AuS) wann ausgeführt werden dürfen? BGV A 3, DIN VDE 0105 Teil 100 Pkt. 6.3 Bestehen Arbeitsanweisungen für AuS? BGV A 3, DIN VDE 0105 Teil 100 Pkt Stehen für AuS geeignete Werkzeuge zur Verfügung? BGV A 3, DIN VDE 0105 Teil 100 Pkt Wird isolierende Schutzkleidung regelmäßig und sachkundig geprüft? BGV A 3 ja nein

31 Servicecenter der Prävention Fragen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz und zum Präventionsangebot der BGHW beantworten die Servicecenter der Prävention von Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 18:00 Uhr. Servicenummern der Standorte Regionaldirektion Nord Bremen Hamburg Regionaldirektion West Bonn Essen Regionaldirektion Ost Berlin Gera Regionaldirektion Südwest Mannheim Mainz Regionaldirektion Südost München Zuständige Aufsichtspersonen/Präventionsberater Bei Fragen zu Ihrem Betrieb können Sie sich auch an die für Sie zuständige Aufsichtsperson wenden. Die Kontaktdaten erfahren Sie unter den oben genannten Servicenummern oder im Internet unter

32 BGHW - Prävention Postfach Bonn Telefax / Bestellung per medien@bghw.de Internet: Bestell-Nr. M 36 Ausgabe August 2010 (11/14)

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