Kirchenbücher Schlesiens

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1 Die Kirchenbücher Schlesiens beider Confessionen. H erausgegeben vom Verein für Geschichte und Alterthnm Schlesiens. K lllllllllllllllllllllllll B reslau, E. Wohlfarth s Buchhandlung

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3 Seitdem auf der General-Versammlung der deutschen Gescliichts- und Alterthums-Vereine in Sigmaringen 1891 die Frage nach dem Bestände an älteren Kirchenbüchern und nach ihrer Entstehung in den einzelnen deutschen Landschaften verhandelt worden ist, ist diese Frage ein Gegenstand eifrigen Interesses geworden. Den Verzeichnissen, die infolgedessen von verschiedenen Seiten über die noch vorhandenen Bücher bereits veröffentlicht worden sind, schliesst sich nun auch unser Verein mit einer Uebersicht über die schlesischen Kirchenbücher an. Für eine so grosse, kirchlich gespaltene Landschaft wie Schlesien wäre die Erlangung dieser Uebersicht ohne die Unterstützung der kirchlichen Behörden, denen der Verein mit Freude an dieser Stelle den geziemenden Dank dafür ausspricht, nicht möglich gewesen. Die Bearbeitung der eingegangenen Berichte haben für die katholischen Kirchen der Director des Diöcesanarchivs Herr Geistlicher Rath Dr. Ju n gn itz in Breslau, für die evangelischen Kirchen Herr Pastor Lic. E ber lein in Gross-Strehlitz mit der ihnen eigenen Hingabe für die Geschichte ihrer Kirchen übernommen. Ihnen sind auch die orientierenden Einleitungen Uber die Entwickelung der Kirchenbücher bei beiden Confessionen zu verdanken. Der Verein hofft, nicht nur im Kreise seiner Mitglieder, sondern auch bei allen anderen, die das Verzeichniss zu benutzen Gelegenheit nehmen werden, dafür Billigung zu finden, dass er die Bücher nicht nach Confessionen in zwei grosse Gruppen getrennt, sondern in einer grossen Reihe vereinigt nach der alphabetischen Folge der Kirchorte gebracht hat, will er doch mit diesem Verzeichniss ein Inventar über eine werthvolle, ihrer Natur nach sich über das ganze Land vertheilende Sammlung von Quellen zur Orts- und Personengeschichte Schlesiens veröffentlichen.

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5 Katholische Kirchenbücher. Für die kirchlichen Matrikelbiieher im Umfange des heutigen Schlesieus kommen katholischerseits die Verordnungen von fünf verschiedenen Diöcesanverwaltnngen in Betracht, insofern der grösste Theil der Provinz unter dem Fürstbischöfe von Breslau, die Grafschaft Glatz unter dem Erzbischofe von Prag, das Arcliipresbyterat Kätscher unter dem Erzbischofe von Olmittz steht, ehedem aber die Herrschaften Beutlien O.-S. und Pless zu Krakau und die jetzige schlesische Oberlausitz zu Bautzen gehörten. Wie in den übrigen Diöcesen, so wurde auch in Breslau die Anlegung dieser Bücher auf Grund des Trienter Decrets vom 11. November 1563, welches aus canonistisclien Gründen die Führung der Tauf- und Traubücher befahl, amtlich vorgeschrieben. Dass solche Bücher schon vorher in der Diöcese nicht unbekannt waren, beweist das noch vorhandene Fragment eines Neisser Tauf- und Traubuclies, dessen Anfang verloren ist und dessen Eintragungen mit dem Jahre 1561 beziehungsweise 1563 beginnen. Die Diöcesansynode zu Breslau 1580, welche die Ausführung der Trienter Beschlüsse zum Zweck hatte, befahl, diesen Beschlüssen entsprechend, allen Pfarrern, Jahr, Monat und Tag der stattgefundenen Taufen, sowie die Namen der Eltern und Pathen der Täuflinge in ein besonderes Buch einzutragen und aut gleiche Weise die Namen der Brautleute und das Datum der Trauung aufzuzeichnen (v. M ontbach, Statuta synodalia II. ed. 157). Aus der Zeit nach Erlass des betreffenden Trienter Decrets bis zur erwähnten Diöcesansynode stammt ein Taufbuch zu Hirschberg, welches 1569, und ein Taufbuch zu Peterswaldau, welches mit 1570 beginnt. Die Diöcesansynode von Breslau 1592 erweiterte die früheren Verordnungen dahin, dass sie ausser den Tauf- und Traubüchern auch

6 VI die Sterberegister ausdrücklich vorschrieb (1. c. 234). Von den ältesten Kirchenbüchern sind die meisten durch die Ungunst der Zeit verloren gegangen und ausser den bereits genannten besitzen nur noch 20 Kirchen Matrikeln aus dem 16. Jahrhundert. Viel Unheil hat auch hier der 30jährige Krieg angerichtet; dazu kommt der Umstand, dass bei der Reduction der Kirchen die Uebergabe des Inventars, namentlich der Registraturen, an die neuen katholischen Pfarrer, wie die Protokolle der Reduction und der bald erfolgenden Visitationen beweisen, nur sehr unvollständig erfolgte. Bei ungefähr 80 Kirchen reichen die Matrikelbücher bis in die erste Hälfte des 17. Jahrhunderts zurück. Als nach den vorausgegangenen Kriegswirren auf der Synode zu Neisse 1653 eine Neuordnung der Diöcese ins Werk gesetzt wurde, waren auch die Kirchenbücher Gegenstand der erlassenen Decrete. Im Decrete über die Verwaltung der Sakramente wurde den Pfarrern vorgeschrieben, in ein besonderes, zu diesem Zwecke angelegtes Buch die Getauften, ihre Eltern und Pathen mit Vor- und Zunamen, Jahr, Monat und Tag der Taufe, die eheliche oder illegitime Herkunft des Getauften, sowie den Namen des Taufenden einzuschreiben (1. c. 267). Getrennt von diesem sollte ein anderes Buch angelegt und in dasselbe das genaue Datum und der Ort der einzelnen Trauungen mit den Namen der Getrauten und der Zeugen ordnungsmässig eingetragen werden. Die sorgfältige Aufbewahrung der Bücher wurde streng eingeschärft (1. c. 269). Auf derselben Synode wurde eine neue Diöcesanagende eingeführt, in welcher die Führung der Tauf-, Trau- und Sterbebtieher vorgeschrieben und die Formulare für die Eintragungen nach dem Muster des römischen Rituales genau angegeben sind. Die vom Ende des 16. Jahrhunderts ab gehaltenen Archidiakonatsnnd Generalvisitationen der Diöcese achteten auf die strenge Durchführung der für die Matrikelbücher gegebenen Vorschriften, entsprechend den Anweisungen, welche die Visitationsordnungen den Visitatoren gaben. Diese Anweisungen decken sich inhaltlich im allgemeinen mit den betreffenden Synodalstatuten. Bischof Franz Ludwig bedrohte 1718 die Pfarrer, welche die ordnungsmässige Führung der Kirchenbücher vernachlässigten oder für die Erhaltung derselben nicht die nöthige Sorge trügen, mit einer Strafe von 20 schweren Mark (Jungnitz,

7 VII Die Visitationsakten des Bisthums Breslau I, 18, 22, 31, 32, 42, 47, 55). Die Visitationsakten berichten in der That von manchen Verlusten und Unregelmässigkeiten. Erstere rührten meist von Brandungliicken her. Einzelne Pfarrer hatten die Eintragung der kirchlichen Akte ganz unterlassen; andere schrieben Taufen, Trauungen und Begräbnisse durcheinander in ein Buch oder auf lose Zettel; in manchen Matrikeln erwiesen sich die Eintragungen als unvollständig, indem die Namen der Mutter oder beider Eltern des Täuflings oder der Pathen oder der Braut oder der Trauzeugen oder des trauenden Geistlichen ausgelassen waren. Die ältesten Matrikelbiicher sind meist in kleinem Schmalfolio angelegt; später erscheint das Quart- und Grossfolio-Fonnat. Die lateinische Sprache wechselt mit der deutschen. In der Prager Erzdiöcese wurde das die Kirchenbücher betreffende Trienter Decret 1564 durchgeführt in den Reformationsartikeln des Erzbischofs Anton Brus von Muglitz (Archiv für österreichische Geschichte, Bd. 46, S. 231) und von Neuem eingeschärft vom Erzbischofe Zbinko Berka von Duba auf der Diöcesansynode von 1605 (H artzheim, Concilia Germanica VIII. 700, 731). Dass auch hier bald nicht bloss die beiden in Trient vorgeschriebenen, sondern alle drei Matrikeln geführt wurden, beweist die Thatsache, dass die Todtenregister in zwei Pfarreien der Grafschaft Glatz: in Königshain bis 1587 und in Rosenthal bis 1591 zurückgehen. Für die Erzdiöcese Olmiitz verordnete die Synode von 1591, entsprechend dem Trienter Decrete, die Anlegung der Tauf- und Traubiicher (H artzheim 1. c. VIII. 344). Bischof Erzherzog Leopold Wilhelm schrieb in der von ihm 1659 herausgegebenen Agende auch die Totenbücher und für alle drei Matrikeln die Formulare nach dem römischen Rituale vor. Dementsprechend befahl sein Nachfolger Carl Graf Lichtenstein 1666 den Dekanen in der Instruction, die er ihnen für die Pfarrvisitation gab, bei dieser sich zu vergewissern, dass die Tauf-, Trau- und Sterberegister ordnungsmässig geführt würden (F a sse a u, Collectio synodorum et statutorum almae dioecesis Olomucensis 142) erliess der Bischof Cardinal Wolfgang von Schrattenbacli die Verordnung, dass die Pfarrer in eigener Person und nicht durch die Schulmeister oder andere Kirchendiener die Tauf-, Trau- und Todten-

8 VIII bticher führen und, falls sie aus triftigen Gründen die Führung den Kaplänen überlassen müssten, monatlich die Matrikeln genau revidieren und die entdeckten Felder verbessern sollten (Altes Currendenbuch des Dekanats Katsclier). Eine Verordnung des Bischofs Cardinal Ferdinand Troyer vom 24. September 1753 rügt verschiedene Missstände, die bei Revision der Kirchenbücher sich herausgestellt hätten. Zur Beseitigung derselben und zur Verhütung des Schadens, der daraus für einzelne Personen leicht entstehen könne, wird für die Zukunft die Art und Weise der Eintragungen genau vorgeschrieben und ein Schema beigegeben (Altes Currendenbuch). Dem Clerus der Krakauer Diöcese wurde die Trienter Vorschrift über die Kirchenbücher durch die Statuten der Petrikauer Provinzialsynoden von 1577, 1607 und 1628 zur Nachachtung eingeschärft (Constitutiones synodorum metrop. ecclesiae Gnesnensis provincialium. Cracoviae 1761, p Synodus provincialis Gnesnensis provinciae Cracoviae 1629, fol. 17 und 26). Specielle Anweisung für die Führung der Matrikeln gab dann das Krakauer Rituale von Im Bautzener Distrikt hat die Einführung der Matrikeln in analoger Weise sich vollzogen, wie aus dem Vorhandensein dieser Bücher, die in einzelnen Pfarreien der schlesischen Lausitz bis in die erste Hälfte des 17. Jahrhunderts zurückreichen, zu schliessen ist. Eine Wendung in der Entwickelung der Kirchenbücher trat unter der preussischen Herrschaft ein, indem dieselben zugleich staatliche Civilstandsregister wurden und als solche nun auch den Vorschriften der weltlichen Regierung zu genügen hatten. Durch königliches Reglement vom 7. Januar 1766 und fürstbischöfliche Verordnung vom 4. April desselben Jahres wurde für die Eintragungen ein bestimmtes Schema mit einer Anzahl Rubriken vorgeschrieben.

9 Evangelische Kirchenbücher. Im Februar 1534 zieht König Ferdinand den Breslauer Rath zur Verantwortung für eine Predigt, die Johannes Hess gehalten haben sollte. Nach Untersuchung des Falles stellten die Breslauer unter dem 28. März desselben Jahres mit Ueberreichung der betreffenden Predigt fest, dass Hess darin gar nichts anderes gefordert habe, als die Herstellung einer gewissen kirchlichen Ordnung und die Mitwirkung der Obrigkeit dabei. Manche Ordnung könne ein Pfarrer von sich aus eiuführen, z. B. Verstorbene verkündigen und anschreiben und die Aufgebotenen aufschreiben; anderes müsse, wenn der Unordnung wirksam gesteuert werden solle, der Rath als Ordnung erlassen und aufrecht erhalten. Wie denn auch alhie wir pfarrer gern wollten, das bei der tauf ein eigen register gehalten würde 1). Hier werden zum ersten Male Kirchenbücher erwähnt, allerdings als Wunsch nur. Streng genommen gilt das freilich nur von den Taufbüchern, denn es wäre ja möglich, dass die Breslauer Pfarrer das von sich aus schon gethan hätten, was Hess für möglich hält, dass sie also schon damals Begräbniss- und Aufgebotsregister geführt hätten, wenn auch zunächst nur für sich; aber wir wissen darüber nichts. Ebensowenig ist etwas bekannt, ob der Rath eine solche Verordnung für die Führung von Taufregistern erlassen hat. Jedenfalls berichtet P ol erst zum Jahre 15692), dass von da an nach Anordnung Esaias Heidenreichs, Pfarrers an St. Elisabeth, in den Kirchen die Täuflinge namentlich und ordentlich aufgeschrieben, auch mit ihrer Eltern und!) Ivl o se, Reformationsgeschichte von lireslau. Abschn. XXXII. Näheres über den ganzen Vorgang in dem Aufsatz Die evangelischen Kirchenordnungen Schlesiens im 16. Jahrhundert (Silesiaca, S. 219). 2) Jahrbücher der Stadt Breslau IV, S. 58, zum 12. Juni 1569.

10 Pathen Namen in eiii sonderlich Buch gebracht worden seien. Und so stammt das älteste Taufbuch Breslaus, das der Bernhardin- kirche, aus dem Jahre 1569, während die von St. Elisabeth und St. Maria Magdalena das Jahr darauf beginnen. Fast 30 Jahre früher aber heben bei diesen beiden Kirchen die Traubücher an, im Jahre 1542, die beiden ältesten Kirchenbücher des evangelischen Schlesiens, soviel wir wissen. Dass ihre Einrichtung in irgend einer Verbindung gestanden hat mit der erwähnten Predigt Hess, wird man nicht ohne Grund annehmen dürfen. Es ist auch nicht unmöglich, dass die Gedanken des Breslauer Pfarrers eine Anregung zu gleicher Einrichtung im Fiirstenthum Liegnitz gegeben haben. In der Sakramentsordnung, die Herzog Friedrich II. von Liegnitz 1535 erlassen hat1), ordnet er rücksichtlich der Taufe als dritten Punkt an, dass der Diener den Täufling mit Namen der Pathen von Jahr zu Jahr im Register einzeichnen und aufmerken soll. X In der That stammt das Taufbuch der Peter- Paul-Kirche in Liegnitz vom Jahre 1546, als solches das älteste in Schlesien. Beginnt dasjenige der Marienkirche jetzt erst 1574, so ist doch auch da das Vorhandensein eines früheren durch die Notiz in der Kirchenrechnung des Jahres 1557 bewiesen2): 16 heller gebin dem kanter czu rymen czu den kirclienbichern. Hat doch auch Lüben schon seit 1560 und Strehlen gar seit 1555 ein Taufbuch. Dass im Gebiet des Liegnitz-Brieger Fiirstenthums es aber nicht bloss bei der Einführung der Taufregister geblieben, sondern frühzeitig schon zu der aller Kirchenbücher gekommen ist, zeigt nicht nur der eben mitgetlieilte Vermerk der Liegnitzer Kirchenrechnung, sondern auch die Thatsache, dass Strehlen schon 1557 ein Trau buch, Brieg 1564 ein Begräbnissbuch, Liegnitz selbst beide Bücher bei der Peter-Paul-Kirche seit 1565, beider Marienkirche seit *) Richter, Die evangel. Kirehenordnungen des 16. Jahrh. I. S. 239 ft". 2) Mse. des Liegnitzer Rathsarchivs. Zu vgl. auch Correspondenzblatt d. V. f. Gesch. der evangel. Kirche Schles. IV. 2, S Wenn die Notiz in der Kirchenrechnung des Jahres 1507 (am selben Ort): v gr vor das register vnd das babir vnd pergamen gebin auf ein Kirchenbuch bezogen werden dürfte, so hätten wir hier eins aus vorrefonnatorischer Zeit erwähnt; es wird sich wohl aber nur um ein Register für die einkommenden Zinsen etc. handeln.

11 1575 hat, ja das zu diesem Herzogtlmm gehörige Reichenstein alle drei Kategorieen seit Immerhin mag es seine Richtigkeit haben, dass erst durch den Superintendenten Leonhard Krenzheim, also nach 1572, im ganzen Umfang des Fitrstenthums, zu dem damals auch Wohlau gehörte, mit Ernst darauf gedrungen worden ist, dass allenthalben Kirchenbücher angelegt und geführt wurden1). So reichen diese in ländlichen Parochieen, wie Seiffersdorf (Kr. Liegnitz) und Dittersbach-Herzogswaldau (Kr. Lüben), bis 1579 zurück. Auch dann noch freilich hing die Führung mehr vom Gutbefinden des Stelleninhabers als von der Anordnung der Landesregierung ab, wie 1599 der Pfarrer Paul Schreiber in Zedlitz (Kr. Steinau) die Anlegung des ersten Taufbuches nur als gut, nützlich und nothwendig begründet 2). In der nicht ohne Beziehung zu Oberschlesien stehenden Herrschaft Freudenthal ordnet Heinrich der Aeltere von Würben 1591 an3), die Täuflinge sammt ihren Eltern und Pathen, die Verlobten und die Verstorbenen ins Kirchenbuch einzuzeichnen, allerlei Ursach und Nachrichtung halber. Man darf darum annehmen, dass auch Oberschlesien nicht zu spät Kirchenbücher gehabt haben wird, wie denn Rösnitz (Kr. Leobschütz) dieselben von 1581 an besitzt. In den Territorien, wo keine evangelische Landesregierung auf die Einrichtung kirchlicher Ordnung bedacht war, wird der Vorgang der benachbarten geblieben sein. evangelischen Fürstenthümer nicht ohne Einfluss Von Jauer wird berichtet, dass der erste evangelische Pfarrer, M. Joh. Cure er (seit 1564), 1567 angefangen habe, die Verstorbenen und Getauften aufzuzeichnen und von der Kanzel zu vermelden. X I In der That ist der Chronist im Stande, ähnlich wie das P ol von Breslau thut, von diesem Jahr an die genauen Zahlen der Geborenen und Gestorbenen für Jauer mitzutheilen4). Auch Waldenburg hat Kirchenbücher von 1574 an und Rudelstadt von J) Ehrhardt, Presbyterologie IV. S ) Eintragung in dem betr. Tauf buche. 3) Abgedr. in den Schriften der histor.-statist. Section Mährens IX. S. 342 ff. 4) In den von Rho niu s, Epist. de quibusdam ined. histor. Siles. scriptor. II., erwähnten Annales Jaurani, die als Msc. der Bresl. Stadtbibi, in Abschr. noch vorhanden sind.

12 XII Dass die Einführung der kirchlichen Register immer allgemeiner wurde, beweisen die 30, die aus der Zeit vor 1618 in ganz Schlesien (einschliesslich Oberlausitz) noch erhalten sind und zu den mehr als 40 hinzutreten, die dem 16. Jahrhundert entstammen, mit denen sie durch den 30jährigen Krieg hindurch gerettet worden sind. Nach der grossen Verwüstungszeit ergehen dann neue Bestimmungen zur Wiedei-- einrichtung der Kirchenbücher. Für Wolilau bestimmt 1655 Herzog Christian, ehe noch die grosse Visitation durchs ganze Land gehalten wird, dass von den Pfarrern aller Orten richtige und gewisse Bücher gehalten werden sollen, darinnen der getauften Kinder Namen mit ihren Taufzeugen, die Getrauten und Verstorbenen fleissig aufgezeichnet und vermerkt werden sollen. In der Instruction für die Visitation vom 25. Februar ) aber lautet die siebente Frage an den Pfarrer, ob er ein ordentlich Kirchenbuch halte über Getraute, Getaufte und Verstorbene. Ebenso ist nach dem Directorium für die Liegnitzer Generalvisitatoren vom Jahre 1674'2) zu fragen, ob ein fleissig Register über die Getauften, Getrauten und Verstorbenen gehalten werde, wer solches schreibe und bewahre; da dann billig zu erinnern wäre, dass ein jeder Pfarr vor sich ein Special-Register hielte. Solche Bücher, wo sie nicht vorhanden, sollen alsobald gemacht, wo sie aber gehalten, denen Herren Visitatoren vorgezeigt werden. Die noch erhaltenen Protokolle dieser Visitation zeigen dann auch bei jedem Pfarrort an, von wann an die Kirchenbücher erhalten sind, während die der Visitation von 1654 diesen Punkt übergehen. Für Brieg hat der Superintendent Johann Walter Biermann am 4. August 1662 einen ausführlichen Erlass wegen der Kirchen-Bücher vnd Gevattern-Zahl an die Geistlichen gerichtet3), da sich bey angestelter jüngster Durchsehung der Kirchenbücher befunden, weichergestalt dieselben meistentheils sehr vnförmlich vnd vnrichtig gehalten. Es sollen die briefflein, geliefte Papyrlin wie auch das Verzeichnen *) Handschriftlich erhalten. 2) Handschriftlich erhalten und gedruckt bei Matzke, Die General-Visitation im Fürstenthum Liegnitz. 1S54. S. 24 ff. 3) Handschriftlich erhalten.

13 in den Calendern gantz vnd gar abgeschafft sein vnd hergegen allenthalben rechte förmliche Biicher in quarto oder in folio... sembtliclie aber in der dicke, dass die vntterschiedliche Theile... ihren füglichen Raum darinnen haben, vnd das Buch auch etliche Jahr gebrauchet werden könne, gehalten werden. für die Fälle getroffen, a v o einem Geistlichen verbunden sind. Besondere Bestimmungen werden zwei sonst selbständige Kirchen unter Wo vntterschiedliche Kirchen freywillig vnd solchergestalt zusammen geschlagen sind, das sie getrennet vnd von einander gesetzet werden können, sol eine jede Kirche ihr absonderliches Buch (haben) vnd mag der Pfarrer das Buch der Kirchen, bey welcher er wohnhaft ist, zu sich nehmen vnd aufheben, das ander buch... sol an seinem Ort bey seiner Kirchen verbleiben vnd entweder in der Kirche selbsten oder bey einem Kirchvater aufgehoben werden. Dieser Bestimmung, die wohl allgemeine Geltung gehabt hat, entspricht es, dass, wie das nachfolgende Verzeichniss im Einzelnen zeigt, die matres conjunctae, die als selbständige Mutterkirchen mit ändern nur durch die Person desselben Pfarrers verbundenen Kirchen, fast immer ihre eigenen Kirchenbücher haben, während die filiae, die unselbständigen Tochterkirchen, sie nur ganz vereinzelt besitzen. Allerdings ist das Verliältniss verbundener Kirchen zu einander nicht überall klar zu stellen. Was die Führung der Bücher betrifft, so wird verordnet: keiner von den Schreibern noch iemand andres, sondern die Pfarrern allein sollen diese Kirchenbücher beschreiben vnd sich dabey befleissigen, das alles fein ordentlich vnd zierlich, nicht vngestaltig noch vermenget, fein sauber vnd reinlich, nicht beflecket noch beschmutzet, nicht vnleserlich noch vnverständlich, sondern deutlich vnd begreiflich, nicht flüchtig noch übereilig, sondern fein zeitlich vnd bedächtlich, nicht in einander gedrungen noch auch zu weit von einander, sondern fein eben vnd massig eingetragen, dabey auch nichts vbergangen noch aussgelassen, nichts versetzet noch überleschet werde vnd dann weder offne Lücken noch abgebrochne Stücke, weder ritckliche Anweisungen noch eingelegte, eingekleibte, eingeheftete Briefflein, weder einige vngeziemige Wörter noch Verargwohnungen vnerwiesner Dinge darinnen gefunden werden können. XIII

14 XIV Was den Inhalt der Kirchenbücher betrifft, so sollen zuvörderst etliche Blätter nach proportion des Buches als irgends das Zehendetheil desselben abgezählt werden. Hier soll, ähnlich wie bei den jetzigen kirchlichen Lagerbüchern, über Patronat, zugehörige andere Kirchen, Lage und Grösse der Wiedmut, Einkommen aus Decem, Silberzinsen und sonst berichtet, auch ein Verzeichniss aller bekannten Stelleninhaber gegeben werden. Am Ende des Buches sollen halb soviel Blätter als vorn abgezählt und für das schwarze Buch, das Verzeichniss der in Kirchenstrafe Gefallenen, reservirt werden. Der mittlere Theil soll folgende 4 Register und zwar eben dieser Ordnung alsz neinblich 1. die Getaufften 2. die Communikanten 3. die Geträweteu 4. die Verstorbnen in sich fassen. Jedoch das den zweien ersten ein wenig mehres Papyr alsz den andren zugeeignet werde. Am Ende jedes Jahres sollen die Bücher dem Senior zur Durchsicht eingereicht und von diesem über den Befund an den Superintendenten berichtet werden. Die Gestaltung jedes einzelnen Registers wird dann aufs genaueste vorgeschrieben. Bei der Seltenheit ausführlicher Anweisungen über die Kirchenbücher aus alter Zeit rechtfertigt sich wohl die eingehendere Mittheilung aus der Brieger Ordnung von Allgemein für ganz Schlesien geltende Bestimmungen über Anlegung und Führung der Kirchenregister bringt wohl erst das Allgemeine Landrecht, Theil II, Titel 11, Hierauf fussen dann die zahlreichen Einzelverfügungen der verschiedenen Provinzialregierungen. Für Schlesien hat das Königl. Consistorium unter dem 16. Februar 1817 erneut die Hauptpunkte zusammengestellt, da es ungern wahrgenommen, dass die Kirchenbücher nicht allenthalben vorschriftsmässig geführt werden, indem theils das ganze Geschäft den Organisten allein überlassen bleibt, theils das erforderliche Duplicat fehlt, theils die Kirchenbücher selbst nicht einmal den erforderlichen festen Einband haben. Eine von der Liegnitzer Regierung unter dem 11. Mai 1865 erlassene, die Führung der Kirchenbücher regelnde Verfügung hat es durch Mittheilung im Kirchl. Amtsblatt auch den anderen Regierungsbezirken zur Beachtung vorgeschrieben. Die auch im nachfolgenden Verzeichniss mehrfach erwähnten Duplicat-Abschriften

15 [1 den Original-Kirchenbüchern sind durch die des [gem. Landr. gefordert. Sie sollten bei den Gerichten des Ortes wahrt werden, worüber dann wiederholt erläuternde Ministerialrfügungen ergangen sind. Durch die Gesetze ü b e r die Beurkundung des Personenstandes, r Preussen vom 9. März 1874, für das Reich vom 6. Februar 1875,,ben die Kirchenbücher ihre öffentlich rechtliche Bedeutung vom October 1874 an verloren. XV Für ihre gegenwärtige Führung sind assgebend der Allerhöchste Erlass vom 6. März 1875, die Ver- dnungen des Evangel. Oberkirchenraths vom 21. September 1874 id 4. Juli 1881, die Verfügungen des Köuigl. Consistoriums der rovinz Schlesien vom 3. November 1875 und 20. März 1876, sowie 15 der Trauungsordnung vom 27. Juli 1880.

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17 Ä. Adelsdorf, Kr. Goldberg-Haynau, ev. Tf. Tr. Bg Albendorf, Kr. Landeshut, kath. Tf Tr Bg Albendorf, Kr. Neurode, kath. Tf. Tr. Bg Allerheiligen, Kr. Oels, ev. Tf. Tr. Bg. 1C Altendorf, Kr. Ratibor, kath. Tf Tr Bg Altenlohm, Kr. Goldberg-Haynau, ev. Conjuncta c. Kreibau. Tf , fehlt, Tr , fehlt, Bg , fehlt, Altewalde, Kr. Neisse,.kath. Tf Tr Bg Altkirch, Kr. Sagan, kath. Tf Tr Bg Altmannsdorf, Alt-, Kr. Frankenstein, kath. Tf. Tr. Bg A 11m annsdor f, Neu-, Kr. Münsterberg, kath. Tf. Tr. Bg Altstadt, Kr. Lüben, ev. Tf. Tr. Bg Altwasser, Kr. Waldenburg, ev. Tf. Tr. Bg kath. Tf. Tr. Bg Alzenau, Kr. Goldberg-Haynau, ev. Tf Bg (2 Bl. von 1708.) Anhalt, Kr. Pless, ev. Tf. Tr. Bg Antonienhütte, Kr. Kattowitz, kath. Tf. Tr. Bg ev. Tf. Tr. Bg Arnoldsdorf, Kr. Neisse, kath. Tf. Tr. Bg Arnsdorf, Kr. Görlitz, ev. Tf. Tr. Bg. 1604, 1605 fehlt, 1606 bis 1620,1621 fehlt, 1622,1623 fehlt, ,1627 fehlt, , 1633 fehlt, , 1641 fehlt, 1642, 1643 fehlt, , 1696 bis 1701 fehlt, Arnsdorf, Kr. llirschberg, kath. Tf Tr Bg Arnsdorf, Kr. Schweidnitz, kath. Tf. Tr. Bg Arnsdorf, Kr. Strehlen, ev. Tf. Tr. Bg , fehlt, Aslau, Kr. Bunzlau, kath. Adjuncta von Thomaswaldau. Tf Tr Bg ev. Tf. Tr. Bg

18 Auras, Kr. Wolilau, kath. Tf Tr Bg ev. Tf. Tr. Bg Autischkau, Kr. Cosel, kath. Tf Tr. Bg _ 2 B. Babitz, Kr. Leobsclitttz, kath. Tf. Tr. Bg Badewitz, Kr. Leobschiitz, kath. Tf. Tr. Bg Bärdorf, Kr. Münsterberg, kath. Tf. Tr. Bg Bärsdorf-Trach, Kr. Goldberg- Haynau, ev. Tf , fehlt, , fehlt, Tr , fehlt, Bg , fehlt, Bärwalde, Kr. Münsterberg, kath. Tf. Tr. Bg Bärzdorf, Kr. Brieg, ev. Conjuncta c. Laugwitz. Tf. Tr Bg Baitzen, Kr. Frankenstein, kath. Tf. 1G , 170S 1710 fehlt, Tr Bg Bankau, Kr. Brieg, ev. Tf. Tr. Bg Bankau, Kr. Kreuzburg, ev. Tf. Tr. Bg Bankwitz, Kr. Namslau, kath. Tf Tr Bg Bargen, Gross-, Kr. Militsch, kath. Tf Tr Bg ev. Tf. Tr. Bg Batzdorf, Alt-, Kr. Glatz, kath. Filiale von Alt-Wilmsdorf. Tf Tr. 18S Bg Baudiss, Gross-, Kr. Liegnitz, ev. Tf , fehlt, Tr , fehlt, Bg , fehlt, , fehlt, Bauerwitz, Kr. Leobschiitz, kath. Tf Tr. Bg Baumgarten, Kr. Bolkeuhaiu, kath. Filiale,von Bolkenhain. Tf Tr Bg B a ii m g ar t e n, Kr. Frankenstein, kath. Tf. Tr. Bg , fehlt, Baum garten, Kr. Kreuzburg, ev. Filia von Wilmsdorf, Kr. Kreuzburg. Beckern, Kr. Striegau, kath. Tf Tr. Bg B eich au, Kr. Militsch, kath. Filiale von Trachenberg. Tf. Tr. Bg Belk, Kr. Rybnik, kath. Tf , fehlt, Tr. Bg Beikau, Kr. Neumarkt, ev. Tf. Tr. Bg Bellmannsdorf, Kr. Lauban, ev. Tf Tr Bg

19 3 Beneschau, Kr. Ratibor, kath. Berzdorf, Kr. Miinsterberg, kath. Tf. Tr. Bg Tf , fehlt, Benkowitz, Kr. Ratibor, kath , fehlt, Tf , fehlt, Tr , fehlt, Bg Berbisdorf, Kr. Schönau, ev. Tr. Bg Tf. Tr. Bg Beschine, Kr. Wohlau, ev. Berndorf, Kr. Liegnitz, ev. Tf Tf Tr. Bg Tr Bettlern, Kr. Breslau, kath. Adjuncta Bg von Oltaschin. Bernsdorf, Kr. Hoyerswerda, ev. Tf. Tr Bg Tf. Tr. Bg Beuthen O/S., Kreistadt. Berustadt, Kr. Oels, kath. a. Marienpfarrei. ev. Tf. Tr. Bg , 1668 Tf , bis 1674 fehlt, fehlt, kath. Tf. Tr. Bg Tr Bersdorf, Kr. Jauer, kath. Filiale Bg , von Profen. fehlt, Tf. Tr. Bg b. Trinitatispfarrei. Tf. Tr. Bg Bertelsdorf, Kr. Lauban, kath. ev. Tf. Tr. Bg Tf. Tr. Bg Beuthen a. 0., Kr. Freystadt, Berthelsdorf, Kr. Hirschberg, kath. kath. Tf , Filiale von Alt-Kemnitz. fehlt, , 1773 bis Tf. 1762, fehlt, 1785 bis 1792 fehlt, , fehlt, 1826, Tr fehlt, Tr , fehlt, Bg ev. Tf. Tr. Bg Bielau, Nieder-, Kr. Görlitz, ev. Bg , fehlt, Tf. Tr. Bg Bielau, Ober-, Kr. Görlitz, ev. Bertholdsdorf, Kr. Striegau, kath. Tf. Tr. Bg Tf. 1597,1598,1599/1600 m.grösseren Lücken, Bertholsdorf, Kr.Reichenbach, kath. Tr Adjuncta von Langseifersdorf. Bg , mit grösseren Lücken, Tf. Tr. Bg Bielau, Kr. Neisse, kath. Berun, Alt-, Kr. Pless, kath. Tf Tf , S fehlt, Bg Tr , fehlt, Bielawe, Kr. Freystadt, ev Tf / , 6/ Bg , fehlt, fehlt, Tr. Bg *

20 4 Ti i e 1i t z, Kr. Falkenberg, kath. Tf , fehlt, Tr. Bg Bielschowitz, Kr. Zabrze, katli. Tf Tr Bg Biel wiese, Kr. Steinau, ev. Tf. Tr. Bg Bienowitz, Kr. Liegnitz, ev. Tf. Tr. Bg Bier dz an, Kr. Oppeln, kath. Tf , fehlt, Tr Bg , fehlt, Birkenbrüek, Kr. Bunzlau, kath. Tf. Tr. Bg Birngriitz, Kr. Löwenberg, kath. Tf Tr , fehlt, Bg Bischdorf, Kr. Kreuzburg, ev. Conjunctac.Wilmsdorf, Kr. Kreuzburg. Tf. Tr. Bg Bischdorf, Kr. Neumarkt, kath. Tf , fehlt, , fehlt, Tr , fehlt, Bg Bischdorf, Kr. Rosenberg, kath. Tf , in Kostellitz eingetragen, Tr , in Kostellitz eingetragen, Bg , in Kostellitz eingetragen, ev. Tf. Tr. Bg Bischof sw aide, Kr. Neisse, kath. Tf , 1697 fehlt, 1698 bis Tr , fehlt, Bg , fehlt, , 1697 fehlt, 1698 bis Biskupitz, Kr. Zaborze, kath. Tf Tr Bg Bladen, Kr. Leobschiitz, kath. Tf. Tr. Bg Bleischwitz, Kr. Leobschiitz, kath. Tf. Tr. Bg Blumen au, Kr. Bolkenhain, kath. Tf. Tr. Bg Blumerode, Kr. Neumarkt, ev. Tf. Tr. Bg Bluno, Kr. Hoyerswerda, ev. Conjuncta c. Hoyerswerda. Tf. Tr. Bg Boberrölirsdorf, Kr. Hirschberg, kath. Tf. 16S6 1752, fehlt, Tr. 16S4 1752, fehlt, Bg Bock au, Kr. Striegau, kath. Tf Tr. Bg Bo dl and, Kr. Rosenberg, kath. Tf , fehlt, Tr. Bg Bögendorf, Kr. Schweidnitz, kath. Adjuncta von Schweidnitz. Tf. Tr. Bg Böhmisch dorf, Kr. Brieg, ev. Tf. Tr. Bg Bösdorf, Kr. Neisse, kath. Tf , Tr Bg fehlt,

21 BogschUtz, Kr. Oels, ev. Tf Tr. Bg Boguschowitz, Kr. Rybnik, kath. Tf Bg Boguschütz, Kr. Oppeln, kath. Tf. Tr. Bg Bogutschütz, Kr. Kattowitz, kath. Tf , fehlt, Tr Bg , fehlt,! Bohrau, Kr. Oels, ev. Conjuncta c. Stampen. Tf. Tr. Bg Bohrau, Markt-, Kr. Strehlen, kath. Tf. Tr. Bg ev. Tf. Tr Bg Juli 1786, 25/ bis 3/ fehlt, 1794 bis Boise how, Kr. l less, kath. Tf Tr , fehlt, , fehlt, Bg Boitschow, Kr. Gleiwitz, kath. Adjuncta von Rachowitz. Tf Tr. Bg Bolatitz, Kr. Ratibor, kath. Tf , fehlt, Tr. Bg , fehlt, Bolkenhain, Kreisstadt, kath. Tf Tr. Bg Borganie, Kr. Neumarkt, kath. Adjuncta von Bockau. Tf Tr Bg ! Borkendorf, Kr. Neisse, kath. Tf Tr , fehlt, Bg Borne, Kr. Neumarkt, kath. Adjunctä von Bischdorf. Tf. Tr. Bg Boronow, Kr. Lublinitz, kath. Tf , fehlt, Tr. Bg Borsigwerk, Kr. Zabrze, ev. Tf. Tr. Bg Botzanowitz, Kr. Rosenberg, kath. Tf , fehlt, , fehlt, , fehlt, Tr , fehlt, Bg , fehlt, Boyadel, Kr. Grünberg, ev. Tf. Tr. Bg Bralin, Kr. Gross-Wartenberg, kath. Tf Tr. Bg ev. Tf. Tr. Bg Brande, Kr. Falkenberg, kath. Adjuncta von Tillowitz. Tf , fehlt, Tr Bg Branitz, Kr. Leobschiitz, kath. Tf. Tr. Bg ev. Tf , 1852, 1853, (bishierher nur Duplikate), Tr (nur Duplikate), Bg (nur Duplikate), Bratsch, Kr. Leobschiitz, kath. Tf. Tr. Bg

22 6 *- Brauchitschdorf, Kr. Lüben, ev. Tf. Tr Bg Braunau, Kr. Lüben, ev. Tf. Tr. Bg Bresa, Gross-, Kr. Neumarkt, kath. Adjuneta von Nippern. Tf. 1C Tr , fehlt, Bg , fehlt, Bresa, Klein-, Kr. Neumarkt, ev. Tf. Tr. Bg Breslau, kath. 1. Dompfarrei. Tf , fehlt, Tr , fehlt, Bg St. Adalbert. Tf , fehlt, Tr Bg S t. B o n i f a t i u s. Tf. Tr. Bg St. Carolus. Tf. Tr. Bg SS. Corpus Christi. Tf Tr Bg St. Dorothea. Tf. Tr Bg St. Elisabeth. Tf. Tr. Bg St. Heinrich. Tf. Tr. Bg St. Maria (Sandkirche). Tf Tr Bg Breslau, kath. 10. St. Matthias. Tf Tr , fehlt, Bg , fehlt, St. Mauritius. Tf , fehlt, , fehlt, Tr Bg , fehlt, St. Michael. Tf Tr. Bg St. Nicolaus. Tf. Tr. Bg St. Vincentius. Tf Tr , fehlt, Bg , fehlt, Breslau, ev. 1. Armenhaus. Tf. Tr. Bg. bei St. Maria Magdalena. 2. St. Barbara. Tf. Tr. Bg St. Bernhardin. Tf Tr Bg St. Christophori. Tf. Tr Bg Elftausend Jungfrauen. Tf Tr Bg St. Elisabet. Tf Tr Bg

23 Breslau, ev. 7. Erlöserkirche. Tf. Tr. Bg Juli. 8. Hofkirche (ref.). Tf Tr. Bg Lutherkirche. Tf. Tr. Bg St. Maria Magdalena. Tf Tr Bg St. Salvator.. Tf. Tr Bg St. Trinitatis. Tf. Tr. Bg Juli. Brieg, Kreistadt. ev. 7 St. Nicolai. Tf , fehlt, Tr , fehlt, Bg , fehlt, , 1604 bis 1614 fehlt, kath. Tf Tr Bg Brieg N/S., Kr. Glogau, kath. Tf , fehlt, Tr. Bg Briese, Kr. Oels, ev. Tf. Tr. Bg Briesen, Kr. Brieg, ev. Conjuncta c. Linden. Tf , fehlt, Tr , fehlt, Bg (.doch nur summarisch), , fehlt, Briesen, Gross-,Kr.Grottkau,kath. Filiale von Friedewalde. Tf Bg Briesnitz, Kr. Frankenstein, kath. Tf , fehlt, Tr , fehlt, Bg Briesnitz, Kr. Sagan, kath. Tf Tr. Bg Brinnitz, Kr. Oppeln, kath. Tf. Tr. Bg Broschütz, Kr. Neustadt, kath. Tf Tr. Bg Brosewitz, Kr. Oldau, kath. Tf Bg Broslawitz, Kr. Tarnowitz, kath. Tf Tr Bg Brostau, Kr. Glogau, kath. Adjuncta von Jätschau. Tf Tr. Bg B r u n z e 1 w a 1 d a u, Kr. Frey stadt, k ath. Tf Tr. Bg Br z eso wie, Kr. Glatz, kath. Filiale von Tscherbcney. Tf Tr Bg Brzestz, Kr. Pless, katb. Tf , fehlt, , fehlt, Tr , fehlt, , fehlt,

24 Brzestz, Kr. Pless. Bg , fehlt, , fehlt, Brzezie, Kr. Ratibor, kath. Adjuneta von Pogrzebin. Tf Brzezinka, Kr. Gleiwitz, kath. Tf. Tr Bg Buchelsdorf, Kr. Neustadt, kath. Tf Tr. Bg Buchitz, Kr. Brieg, kath. Filiale von Lossen. Tf Tr , fehlt, Bg , fehlt, , fehlt, , fehlt, Buchwald, Kr. Glogau, ev. Tf. Tr. Bg Buchwald, Kr. Hirschberg, ev. Tf. Tr. Bg kath. Adjuneta von Fischbach. Tf Tr Bg Buchwald, Kr. Neumarkt, ey. Oonjuncta c. Blumerode. Tf. Tr. Bg Buchwald, Kr. Oels, ev. Tf. Tr Bg Buchwald, Kr. Sagan, kath. Adjuncta von Eckersdorf. Tf. Tr. Bg Budkowitz, Alt-, Kr. Oppeln, kath. Tf Tr Bg Biirgsdorf, Kr. Kreuzburg, ev. Conjuncta c.schönwald, Kr.Kreuzburg. Tf. Tr. Bg Bujakow, Kr. Zabrze, kath. Tf. Tr. Bg B u n z 1 a u, Kreisstadt, kath. Tf Tr Bg ev. Tf Tr Bg Buslawitz, Kr. Ratibor, kath. Filiale von Beneschau. Tf. Tr. Bg C. Cainowe, Kr. Trebnitz, ev. Tf. Tr. Bg Camenz, Kr. Frankenstein. kath. Tf. Tr. Bg ev. Tf. Tr. Bg Oammelwitz, Kr. Steinau, ev. Tf , fehlt, Tr , fehlt, Bg , fehlt, , fehlt, Cammerswaldau, Kr. Schönau, kath. Adjuneta von Kupferberg. Tf. Tr. Bg Camöse, Kr. Neumarkt, kath. Tf , fehlt, Tr , fehlt, Bg Campern, Kr. Liegnitz, ev.conjuncta c. Koiskau. Tf , fehlt, Tr. Bg , 1765 fehlt, 1766 bis 1900.

25 Canth, Kr. Neumarkt, kath. Tf , fehlt, Tr , fehlt, Bg , fehlt, ev. Tf. Tr. Bg Carlowitz, Gross-, Kr. Grottkau, kath. Tf u defekt, Tr u defekt, , fehlt, Bg defekt, , 1651 bis 1678 fehlt, , 1765 bis 1799 fehlt, Carlsruhe, Kr. Oppeln, ev. Tf. Tr. Bg kath. Tf. Tr. Bg _ r Carola th, Kr. Frey stadt, ev. Tf. Tr. Bg (mit kleinen Lücken), Casimir, Kr. Leobschütz, kath. Tf Tr. Bg Centawa, Kr. Gross-Strehlitz, kath. Tf Tr Bg Char 1o11enbrunn, Kr.Waldenburg, ev. Tf. Tr. Bg Chechlau, Kr. Gleiwitz, kath. Tf Tr , fehlt, Bg , fehlt, Chelm, Gross-, Kr. Pless, kath. Tf Tr Bg Chorzow, Kr. Kattowitz, kath. Tf Tr Bg Chrosczinna, Kr. Oppeln, kath. Tf Tr Bg Chrosczytz, Kr. Oppeln, kath. Tf Tr. Bg Chrzumczytz, Kr. Oppeln, kath. Tf , fehlt, Bg Clarencranst, Kr. Breslau, kath. Tf Tr Bg Collm, Kr. Rothenburg, ev. Tf. Tr. Bg Compraehezütz, Kr. Oppeln, kath. Tf , fehlt, Tr , Bg fehlt, Conradsdorf, Kr.Goldb.-Haynau,ev. Tf. Tr. Bg Conradswaldau, Kr. Brieg, ev. Tf Tr. Bg Conradswaldau, Mittel-, Kr. Landeshut, ev. Tf. Tr. Bg kath. Adjuneta von Gottesberg. Tf. Tr. Bg C o n r a d s w al d a u,kr.schweidnitz,ev. Tf. Tr. Bg Conradswaldau, Kr. Trebnitz, ev. Tf. Tr. Bg Cosel, Kreisstadt, kath. Tf , fehlt, , 1876 bis 1884 fehlt, Tr. Bg , 1876 bis 1884 fehlt,

26 10 Cosel, Kreisstadt, ev. Tf Tr Bg Cosel, Alt-, Kr. Cosel, kath. Tf Tr. Bg Co sel, Nie der-, Kr. Rothenburg, ev. Tf. Tr. Bg Cosel, Kr. Sagan, kath. Tf. Tr. Bg Co stau, Kr. Kreuzburg, ev. Pilia von Golkowitz, Kr. Kreuzburg. Creba, Kr. Rothenburg, ev. Tf. Tr. Bg Cr eisau, Kr. Schweidnitz, kath. Filiale von Graditz. Tf Tr. fehlt. Bg , fehlt, Cro.mmenau, Kr. Hirschberg, ev. Tf. Tr. Bg kath. Adjuncta von Voigtsdorf. Tf. Tr. Bg Crunime ndorf, Kr. Strehlen, ev. Tf. Tr. Bg Cudowa, Kr. Glatz, ev. Conjuncta c. Strausseney, Kbb. dort. Cunau, Kr. Sagan, ev. Tf. Tr. Bg C unzen dorf, Kr. Löwenberg, kath. Adjuncta von Seifersdorf. Tf Tr Bg , fehlt, Cunzendorf, Kr. Sprottau, kath. Filiale von Sprottau. Tf. Tr. Bg C w i k 1i t z, Kr. Pless, kath. Tf Tr Bg , fehlt, Czarnowanz, Kr. Oppeln, kath. Tf Bg D. Dal kau, Kr. Glogau, cv. Tf Tr , 1799 u. 1S00 fehlt, Bg ,1798 u unvollständig, Dam brau, Kr. Falkenberg, kath. Tf , fehlt, Tr Bg , Danchwitz, Kr. Strehlen, kath. Tf fehlt, Bg , fehlt, Daubitz, Kr. Rothenburg, ev. Tf , 1680 u fehlt, , 1690 u fehlt, , 1705 fehlt, 1706 bis 1751, 1752 fehlt, Tr , fehlt, , fehlt, , 1718 fehlt, 1719 bis 1725, 1726 u fehlt, 1728 bis Bg , fehlt, , 1739 fehlt, 1740 bis 1750, fehlt, 1758 bis Deichs lau, Kr. Steinau, ev. Tf. Tr. Bg Dembio, Kr. Oppeln, kath. Tf. Tr. Bg Deutmannsdorf, Kr. Löwenberg, kath. Tf , fehlt, , 1796 bis 1800 fehlt, Tr. Bg

27 11 Deutsch-Kamitz, Kr. Neisse, kath. Tf Tr. Bg , fehlt, Deutsch - Krawarn, Kr. Ratibor, kath. Tf. Tr. Bg D e u t s c li - L e ip p e, Kr.Grottkau,kath. Tf Tr , fehlt, Bg , fehlt, Deutsch-Lissa, Kr. Neumarkt, kath. Tf. Tr. Bg ev. Tf. Tr. Bg Deut sch-müll men, Kr. Neustadt, kath. Tf Tr. Bg Deutsch-Neukirch, Kr.Leobschütz, kath. Tf Tr Bg Deutsch-Piekar, Kr. Beuthen 0/S., kath. Tf Bg Deutsch-Probnitz, Kr. Neustadt, kath. Tf lückenhaft, 1817 bis Tr lückenhaft, 1817 bis Bg lückenhaft, 1817 bis Deutsch - K asselwitz, Kr. Neustadt, kath. Tf Tr. Bg Deutsch-Wartenberg, Kr.- Grimberg, kath. Tf. Tr unvollständig, Bg unvollständig, 1733 bis 1766 fehlt, Deutsch-Weichsel, Kr.Pless, kath. Tf Tr Bg Deutsch-Wette, Kr. Neisse, kath. Tf Tr Bg Deutsch-Z ernitz, Kr.Gleiwitz, kath. Tf Tr. Bg Dieb an, Kr. Steinau, ev. Tf. Tr. Bg Diehsa, Kr. Rothenburg, ev. Tf. Tr. Bg Dietzdorf, Kr. Neumarkt, kath. Adjuncta von Keulendorf. Tf. Tr Bg Dirsche 1, Kr. Leobschiitz, kath. Tf. Tr. Bg Dirsdorf, Kr. Nimptsch, ev. Tf. Tr. Bg Dittersbach - Herzogswaldau, Kr. Lüben, ev. Tf , fehlt, Tr , fehlt, Bg , fehlt, Dittersbach, Kr. Sagan, kath. Tf Tr. Bg Dittersbach, Kr. Waldenburg, kath. Tf. Tr. Bg ev. Tf. Tr. Bg Dittersdorf, Kr. Neustadt, kath. Tf Tr. Bg Dittmannsdorf, Kr. Frankenstein, ev. Tf. Tr. Bg Dittmannsdorf, Kr. Neustadt, kath. Filiale von Riegersdorf. Tf. Tr. Bg

28 Dittmannsdorf, Kr. Waldenburg, kath. Tf , fehlt, Tr , fehlt, Bg ev. Tf. Tr. Bg (Bg. für die eingepfarrten Ortschaften erst seit 1842.) Dittmerau, Kr. Leobschütz, kath. Tf Tr Bg Dobersdorf, Kr. Leobschütz, kath. Filiale von Roben. Tf. Tr. Bg Dobrischau, Kr. Miinsterberg, kath. Filiale von Berzdorf. Tf. Tr. Bg Döberle, Kr. Oels, ev. Tf , fehlt, Tr. Bg , fehlt, Dübern, Gross-, Kr. Oppeln, kath. Tf , fehlt, Tr Bg Dürndorf, Kr. Frank enstein, kath. Filiale von Maifritzdorf. Tf. Tr Bg , fehlt, Dohms, Kr. Sagau, ev. Tf. Tr Bg Do 11 na, Kr. Gross-Strehlitz, kath. Tf Tr. 1690, fehlt, 1705, fehlt, , fehlt, Bg üoiname, Kr. Schweidnitz, kath. Adjuneta von Ingramsdorf. Tf Tr Bg ev. Tf. Tr. Bg Domb, Kr. Kattowitz, kath. Tf. Tr. Bg Dombrowka, Gross-, Kr. Beuthen 0/S., kath. Tf. Tr. Bg Dom sei, Kr. Gr.-Wartenberg, kath. Adjuneta von Tiirkwitz. Tf , fehlt, Tr , fehlt, , fehlt, Bg , fehlt, , fehlt, Domslau, Kr. Breslau, ev. Tf Tr. Bg Sch 1es. - D re li no \v, Kr.Grünberg, ev. Tf. a. von der Grenzkirche 1693 bis 1742, b. von der Pfarrkirche Tr Bg Droschkau, Kr. Namslau, ev. Tf , fehlt, Tr. Bg Dubensko, Gross-, Kr. Rybnik, kath. Tf , fehlt, Bg , fehlt, D ü r r -A r n sd o r f, Kr. Neisse, kath. Tf. Tr. Bg

29 13 Dttrrkunzendorf, zu Niedersteine, Eisemost, Kr. Lüben, kath. Filiale Kr. Neurode, kath. von Ober-Herbersdort. Tf , fehlt, Tf , 1801 fehlt, 1802 Tr bis Bg Tr , fehlt, Eisenberg, Kr. Sagan, kath Tf , fehlt, Bg , fehlt, Tr , fehlt, Dyhernfurth, Kr. Wohlau, ev. Tf.Tr. Bg unvollkommen, Bg Eisenberg, Kr. Strehlen, ev. Dzieckowitz, Kr. Pless, kath. Tf , 160S-20/ Tf. Tr. Bg Dziergowitz, Kr. Cosel, kath. Tf Tr fehlt, 1621 März 1633, April fehlt (nur Tf. u Tf. vermerkt), 1651 bis Bg Tr , fehlt, Bg , / fehlt, 1621 Juni 1633, Juli 1633 bis Febr fehlt (nur Bg. vermerkt)., Eisersdorf, Kr. Glatz, kath. Tf Tr Bg Ellguth, Kr. Neustadt, kath. Tf Tr E. Ebersbach, Kr. Görlitz, ev. Tf , lückenhaft, Tr. Bg Ebersdorf, Kr. Habelschwerdt, kath. Tf Tr Bg Ebersdorf, Kr. Neurode, kath. Tf. Tr. Bg Ebersdorf, Kr. Sprottau, kath. Filiale von Sprottau. Tf. Tr. Bg ev. Tf. Tr. Bg Eckersdorf, Kr. Namslau, kath. Tf Tr. Bg Eckersdorf, Kr. Neurode, kath. Tf , fehlt, Tr. Bg Eckersdorf, Kr. Sagan, kath. Tf. Tr. Bg Eintrachthütte, Kr. Beuthen O/S., kath. Tf. Tr. Bg Bg , fehlt, Ellguth, Klein-, Kr. Oels, ev. Tf. Tr. Bg.l6Sl Ellguth-Turawa, Kr. Oppeln, kath. Tf. Tr. Bg Ellsnig-Ziilz, Kr. Neustadt, ev. Tf. Tr. Bg Endersdorf, Kr. Grottkau, kath. Tf , fehlt, Tr , fehlt, Bg E rd m a n n sd o rf, Kr. Hirschberg, ev. Tf. Tr. Bg

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