Thema 3: Personalkosten auf Basis von Standardeinheitskosten
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- Carin Kaiser
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1 Thema 3: Personalkosten auf Basis von Standardeinheitskosten Grundlagen: VO (EG) 397/2009 zur Änderung der VO (EG) 1080/2006, Artikel 7, Absatz 2 (4) COCOF-Dokument 09/0025/04, Kapitel II Auf der Grundlage von Standardeinheitskosten errechnete Pauschalkosten Schreiben der GD Regio vom zu den standard scale of Unit Costs Nationale Förderfähigkeitsregeln, Artikel 5a in Verbindung mit Artikel 8a (inkl. Anhang 3)
2 Prinzip: Standardisierte Berechnungsmethode zur Ermittlung von Stundensätzen Systemänderung: Schwerpunkt liegt auf der im Projekt erbrachten Leistung, nicht auf dem Nachweis der tatsächlichen Kosten! Einheit ( unit ) = Stunden Standardeinheitskosten = Stundensatz Berechnung des Stundensatzes erfolgt auf Basis folgender Elemente: Bruttobezug als Bemessungskriterium Pauschalfaktor für die Lohnnebenkosten in der Höhe von 1,3 Pauschalfaktor für die Gesamtjahresarbeitsstunden in der Höhe von (ohne Überstunden) bzw (mit Überstunden) Voraussetzungen für die Anwendung (1): (Details - gegliedert nach den Phasen der Projektabwicklung - siehe auch Seminarunterlage) Im Rahmen der Genehmigung muss festgelegt werden: Anwendung der Methode Kalkulierten Leistungsstunden und Stundensatz bzw. - sätze Maximale Gesamtbetrag für die förderbaren Personalkosten Verpflichtung Einblick in die Gesamtjahresarbeitsstunden zu gewähren
3 Voraussetzungen für die Anwendung (2): (Details - gegliedert nach den Phasen der Projektabwicklung - siehe auch Seminarunterlage) Im Rahmen der Abrechnung werden überprüft: Lohnkonten (bzw. bei Bedarf die monatlichen Lohnbzw. Gehaltsabrechnungen) Dokumentation der im Projekt verrechneten Leistungsstunden Unterlagen zur wöchentlichen Arbeitsverpflichtung Anwendungsbereich: Projektträger und -typen: uneingeschränkt Beschäftigungsgruppen: Arbeiter und Angestellte: uneingeschränkt Ausnahmen gemäß Artikel 8a (3): Pauschalfaktor für Lohnnebenkosten ausgenommen (Abrechnung der LNK nach tatsächlichen Kosten oder keine Berücksichtigung)
4 Kernelemente der Berechnung (1): Bruttojahresbezug: Bruttojahresbezug inkl. förderfähiger Zulagen ohne Überstundenentgelt (Variante 1) Bruttojahresbezug inkl. förderfähiger Zulagen mit Überstundenentgelt (Variante 2) Lohnnebenkosten: Faktor in der Höhe 0,3 davon 0,21: von der Höchstbemessungsgrundlage abhängig davon 0,09: von der Höchstbemessungsgrundlage unabhängig Kernelemente der Berechnung (2): Gesamtjahresarbeitsstunden: Faktor auf Basis einer 40-Stundenwoche ohne Überstunden (Variante 1) Faktor auf Basis einer 40-Stundenwoche mit Überstunden (Variante 2). Bei all-inklusiv- Verträgen ist in jedem Fall dieser Faktor heranzuziehen. Faktor für reduzierte Arbeitszeit: für eine Wochenarbeitszeit von weniger als 40 Stunden (wenn zutreffend)
5 Ermittlung des Stundensatzes erfolgt auf Basis folgender Formel Stundensatz = Brtojahresbezugx1,09+min(Brtojahresbezug;Höchstbemglx14)x0, (Variante 1) bzw (Variante 2) Bei Bruttobezügen bis zur Höchstbemessungsgrundlage: (monatlich Euro für das Jahr 2010) Keine Trennung des Faktors für LNK erforderlich: Multiplikation des Bruttobezuges mit 1,3 Bei Bruttobezügen über Höchstbemessungsgrundlage: Trennung des Faktors für LNK erforderlich: Multiplikation des Bruttobezuges mit 1,09, Multiplikation der Höchstbemessungsgrundlage (x14) mit 0,21 Berechnungsbeispiel 1 (Bruttojahresbezug unter Höchstbemessungsgrundlage): Bruttojahresbezug: Euro Wöchentliche Arbeitszeit: 38,5 h Keine Überstunden Stundensatz = x 1, ,5 (=1.800/40x38,5)
6 Berechnungsbeispiel 2 (Bruttojahresbezug über Höchstbemessungsgrundlage): Bruttojahresbezug: Euro Wöchentliche Arbeitszeit: 40,0 h Überstunden enthalten Stundensatz = [ x 1,09 + (4.110x14) x 0,21] Ermittlung der gesamten förderfähigen Personalkosten: Multiplikation der (lt. Formel) ermittelten Stundensätze mit der Anzahl der geleisteten und anerkannten Stunden je projektbeteiligter Person. Flexibilität bei der Anzahl der Stunden und den Stundensätzen gegenüber der Kalkulation im Fördervertrag besteht nur bis zum im Fördervertrag festgelegten Maximalwert der förderbaren Personalkosten.
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