Ungenutzter Dachraum in Wohnraum (siehe Merkblatt Dachausbau ) Blumenladen in Möbelgeschäft Lebensmittelladen in Gaststätte und so weiter

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1 Nutzungsänderung Baugenehmigung Folgende Nutzungsänderungen sind nach 63 beziehungsweise 68 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) baugenehmigungspflichtig, zum Beispiel: Ungenutzter Dachraum in Wohnraum (siehe Merkblatt Dachausbau ) Blumenladen in Möbelgeschäft Lebensmittelladen in Gaststätte und so weiter Ist/sind Nutzungsänderung/en baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen baugenehmigungspflichtig, ist ein Bauantrag nach 69 BauO NRW einzureichen (erforderliche Bauvorlagen siehe folgend). Es sei denn, dass das Gebäude oder die bauliche Anlage ohnehin im Sinne 65 BauO NRW genehmigungsfrei hätte errichtet werden dürfen. Neben den Bauantragsverfahren besteht die Möglichkeit, dass Nutzungsänderungen von der Genehmigungspflicht freigestellt sind (Freistellungsverfahren nach 67 BauO NRW, erforderliche Bauvorlagen siehe folgend); das gilt jedoch nur für Nutzungsänderungen von Wohngebäuden mittlerer und geringer Höhe einschließlich ihrer Nebengebäude und Nebenanlagen, deren Errichtung oder Änderung bei geänderter Nutzung genehmigungsfrei wäre und wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: Vorhaben liegt im Geltungsbereich eines qualifizierten / vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und darf den Festsetzungen nicht widersprechen Erschließung des Antragsgrundstückes ist gesichert Nutzungsänderung in Garagen oder überdachte Stellplatzflächen bis 1000 Quadratmeter Nutzungsfläche Stadt Köln hat als Gemeinde nicht erklärt, dass ein förmliches Genehmigungsverfahren durchzuführen ist 1

2 Wenn innerhalb eines Monats nach Eingang der Bauvorlagen im Freistellungsverfahren keine anderslautende Mitteilung des Bauaufsichtsamtes ergeht, darf mit dem Vorhaben begonnen werden. Sind mit der Nutzungsänderung keine genehmigungspflichtigen baulichen Änderungen verbunden, so werden an die Entwurfsverfasserin oder den Entwurfsverfasser der Bauvorlagen keine besonderen Anforderungen gestellt. Ansonsten ist für die Erstellung des Antrages (Bauantrag / Freistellungsantrag) beziehungsweise der Bauvorlagen eine bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasserin / ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser (in der Regel eine Architektin / ein Architekt oder eine Ingenieurin / ein Ingenieur Fachrichtung Bauingenieurwesen und Mitglied einer Architekten- beziehungsweise Ingenieurkammer) notwendig. Stellplätze Für die Nutzung müssen im Allgemeinen notwendige Stellplätze für Personenkraftwagen wie bei der Neuerrichtung eines Gebäudes nachgewiesen werden. Ausnahmen sind: Die Nutzungsänderung ist nicht wesentlich. Das ist der Fall, wenn die Änderung der Nutzung weder zu einer Identitätsänderung noch zu einem deutlich höheren Stellplatzbedarf führt und das keine erheblichen baulichen Änderungen mit der Nutzungsänderung verbunden sind. Dann müssen keine Stellplätze und Garagen nachgewiesen werden ( 51 Absatz 2 BauO NRW, siehe Merkblatt Stellplatznachweis ). Werden in einem Gebäude, das vor dem 1. Januar 1993 fertig gestellt war, Wohnungen durch Ausbau des Dachgeschosses geschaffen, so brauchen Stellplätze und Garagen nicht hergestellt zu werden, soweit dies auf dem Grundstück nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten möglich ist ( 51 Absatz 9 BauO NRW, siehe Merkblatt Dachausbau ). Gegebenfalls können notwendige Stellplätze auf fremden Grundstücken durch Baulast/en gesichert oder gegen Zahlung eines Geldbetrages abgelöst werden (siehe Merkblatt Stellplatzablösesatzung ). 2

3 Sonstiges Bei Gaststätten / Imbiss und so weiter mit Garküchen (Koch-, Brat-, Back-, und Frittierstellen) ist die Abluft im Regelfall durch einen Schornstein in einer Höhe von 10 Meter über dem Gelände und eine den maßgebenden Dachfirst um 3 Meter überragende Höhe zu führen, nach der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft Nummer 5.5 (Privatrechtliche Zustimmung der Hauseigentümerin / des Hauseigentümers ist erforderlich). Für die eventuell geplante Werbeanlage ist ein gesonderter Bauantrag nach 68 BauO NRW zu stellen (siehe Merkblatt Werbeanlage ). Eine Zweckentfremdungsgenehmigung des Amtes für Wohnungswesen muss vorliegen, wenn es sich bei der zu ändernden Wohnnutzung in eine andere Nutzung, um öffentliche geförderte Wohnflächen handelt. Bauvorlagen Die erforderlichen Bauvorlagen für die Antragsverfahren können nur in vollständigem Zustand gemäß Bauprüfverordnung Nordrhein-Westfalen (BauPrüfVO NRW) bearbeitet werden. Der Bauantrag ist in dreifacher Ausfertigung und das Freistellungsverfahren ist in einfacher Ausfertigung oder bei Weiterbehandlung als Bauantrag in dreifacher Ausfertigung wie folgt einzureichen: Bauantragsformular * / Freistellungsformular * Betriebsbeschreibungsformular * Auszug aus der Liegenschaftskarte / Flurkarte ** (Ausgabe nicht älter als 6 Monate) Die Flurkarte ist nicht notwenig, bei Vorlage eines amtlichen Lageplanes. Auszug aus der Deutsche Grundkarte in Maßstab 1:5000 ** (neueste Ausgabe) Die Grundkarte ist nur bei Vorhaben nach den 34 oder 35 Baugesetzbuch notwendig. 3

4 Bauzeichnungen in Maßstab 1:100 ( Skizzen sind nicht zulässig ) Grundriss/e: Darstellung / Angabe der Einrichtungen, speziell Gastronomische Betriebe: Gastplatzanzahl und behindertengerechte Toilette/n sowie die Lüftungsführung / Abluft. Schnitt/e: Lichte Raumhöhenangabe ist gegebenenfalls im Grundriss ausreichend. Nutzungsflächennachweis (Berechnung/en in Quadratmeterangabe) Stellplatznachweis Zusätzliche erforderliche Bauvorlagen bei baulichen Änderungen: Lageplan in Maßstab 1:500 (besser 1: 250) Der Lageplan ist nur bei äußerlichen baulichen Änderungen am Gebäude notwendig. Baubeschreibungsformular * Im Freistellungsverfahren bei Weiterbehandlung als Bauantrag ist zudem die Baubeschreibung in dreifacher Ausfertigung notwendig. Veranschlagte Herstellungskosten / Bruttorauminhaltsnachweis/e Bruttorauminhalt ist nur bei äußerlichen baulichen Änderungen am Gebäude notwendig. Im Freistellungsverfahren bei Weiterbehandlung als Bauantrag sind zudem die Berechnungen und Angaben zur Kostenermittlung in dreifacher Ausfertigung notwendig. Baustatistik *** Eventuell erforderliche Bauvorlagen: Brandschutzkonzept Schallschutzprognose Bautechnische/r Nachweis/e Standsicherheits-, klimabedingter Wärme- und Feuchteschutz-, Schallschutz- und Brandschutznachweis/e sind zum Bauantrag nachträglicher Legalisierung und zum Verfahren nach 63 beziehungsweise 68 Absatz 1 Satz 3 BauO NRW einzureichen. 4

5 * Formblätter erhalten Sie im Formularservice Bauen. ** Katasterauszüge erhalten Sie beim Liegenschafts- Vermessungs- und Katasteramt, Raum 06D01, Telefon 0221 / *** Den Bogen Bautätigkeitsstatistik erhalten Sie im Internet an folgender Stelle: Kontakt Stadt Köln - Der Oberbürgermeister Bauaufsichtsamt Willy-Brandt-Platz Köln buergerberatung.bauaufsichtsamt@stadt-koeln.de Kontakt der Bürgerberatung Bauen Vor Ort, Raum: 07A60 Telefon: Fax: Oder Sie nutzen unser Kontaktformular. 5

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