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1 Barrierefrei studieren Leitfaden zum Studium für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung Die KHSB möchte eine Hochschule für alle sein und sieht es als ihre Aufgabe an, ein Studium auch für Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung möglich zu machen. Studienzugang Härtefall Ein Studienplatz kann auf begründeten Antrag aufgrund einer außergewöhnlichen Härte vergeben werden. Eine außergewöhnliche Härte liegt dann vor, wenn besondere, vor allem gesundheitliche, soziale, behinderungsbedingte oder familiäre Gründe vorhanden sind, die die sofortige Aufnahme des Studiums begründen (siehe 5 Immatrikulationsordnung der KHSB). Ist es der Bewerberin oder dem Bewerber aus den oben genannten Gründen nicht möglich, den Wohnsitz zu wechseln, um das Studium an einer anderen Hochschule zu beginnen, liegt ebenso ein Härtefall vor, jedoch nur für den Fall, dass die Wartezeit auf den gewünschten Studiengang im Land Berlin mehr als vier Semester beträgt. Teilzeitstudium Die KHSB richtet Teilzeitstudiengänge ein und ermöglicht ein Teilzeitstudium ( 10 Immatrikulationsordnung der KHSB). Der Studienanteil soll einheitlich 50 % der Studienzeit von Vollzeitstudierenden betragen. Ein Wechsel zwischen Teilzeit- und Vollzeitstudium ist nur semesterweise möglich und muss mit der Rückmeldung beantragt werden. Barrierefreiheit im Studienalltag Studienverlängerung und Studienberatung Auf Antrag kann durch den Prüfungsausschuss das Studium um bis zu zwei Semester verlängert werden. In Ausnahmefällen ist eine weitere Studienverlängerung auf begründeten Antrag durch die Hochschulleitung möglich. Bestehen Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung des Studiums durch persönliche, gesundheitliche oder andere Gründe, ist eine Studienberatung zu empfehlen ( 14 Immatrikulationsordnung der KHSB). Aushandlungen Bei überfüllten Seminaren finden Aushandlungen statt. Wenn es Studierenden aufgrund einer Behinderung oder chronischen Erkrankung nicht möglich ist, an anderen Seminaren teilzunehmen, können sie einen Antrag auf Schutz vor Aushandlungen stellen. Dasselbe gilt für Mütter oder Väter, deren Kinder unter zwölf Jahren alt sind oder eine Behinderung oder chronische Erkrankung haben. Das Antragsformular für den Schutzantrag liegt beim Studierendenparlament (STUPA) und auf dessen Internetseite als Download vor. Der Antrag muss beim STUPA abgegeben werden ( Schutzantrag.pdf). 1

2 Hilfsmittel Für benötigte Hilfsmittel während des Studiums, wie z. B. Studienassistenz oder technische Hilfen, wie etwa ein Laptop oder eine Vorlese-Software, kann bei der Beratungsstelle für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen des Studierendenwerks Berlin ein individueller Beratungstermin vereinbart werden ( Beurlaubung Studierende können sich auf Antrag bei der Präsidentin oder dem Präsidenten ab dem 2. Semester für maximal zwei Semester beurlauben lassen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Eine wiederholte Beurlaubung ist zulässig. Die Teilnahme an Prüfungen ist möglich, wenn die Teilnahme an den entsprechenden Lehrveranstaltungen nachgewiesen ist ( 9 Immatrikulationsordnung der KHSB). Nachteilsausgleich Auf der Homepage der KHSB heißt es dazu: Macht eine Studentin bzw. ein Student durch ein ärztliches Zeugnis glaubhaft, dass sie bzw. er wegen länger andauernder oder ständiger körperlicher Behinderung nicht in der Lage ist, Leistungsnachweise oder Prüfungen ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form abzulegen, entscheidet der Prüfungsausschuss, welche gleichwertigen Leistungen die Studentin bzw. der Student zu erbringen hat. Bei der Entscheidung über den Nachteilsausgleich ist die individuelle Behinderung zu berücksichtigen. Der sog. Nachteilsausgleich ist vorgesehen für Studierende, die aufgrund ihrer Behinderung oder Beeinträchtigung bei regulären Abläufen des Studiums benachteiligt sind. Dieser Nachteil kann darin bestehen, dass sie eine körperliche oder sprachliche oder sonstige Beeinträchtigung haben, die sie im Vergleich zu anderen Studierenden in eine schwierige Position versetzt. Deshalb bietet die KHSB wie viele andere Hochschulen auch die Möglichkeit eines Nachteilsausgleichs, der diese Benachteiligung kompensieren oder ausgleichen soll. Dieser Ausgleich darf nicht als Bevorzugung oder als Bevorteilung verstanden werden oder eine solche sein. Der Nachteilsausgleich kann sich beziehen auf konkrete Situationen im Studium bei Lehrveranstaltungen, auf die Art der Prüfungsmodalitäten bzw. auf die Prüfungsarten, aber auch auf die Frage des zu absolvierenden Praktikums. Ferner besteht die Möglichkeit, beim Studierendenwerk eine sog. Studienassistenz zu beantragen, die konkrete Hilfe sein kann bei der praktischen Unterstützung im Studienalltag. Beispiele: * Prüfungsart * Assistenz beim Studium * technische Hilfen * Büchergeld Eine Studentin fragt an, ob die Möglichkeit besteht, dass sie wegen ihrer eingeschränkten Handmotorik statt einer Klausur eine mündliche Prüfung absolviert. Die Aufgabe des Beauftragten für die Belange von Studierenden mit Behinderung bestand hier darin, mit dem zuständigen Kollegen eine solche Vorgehensweise zu vereinbaren. 2

3 Ein Student mit Sehbehinderung fragt beim Studierendenwerk nach besserer technischer Ausstattung. In der Stellungnahme des Beauftragten für die Belange von Studierenden mit Behinderung hieß es dazu: Es erscheint nachvollziehbar, dass Herr XY die beantragten technischen Hilfsmittel zur Durchführung des Studiums benötigt, da alternative Hilfsmittel an der Hochschule nicht vorhanden sind. Ebenso ist ein großer Monitor für zuhause notwendig, da ein solcher an der Hochschule für ihn nicht zur Verfügung steht; gleiches gilt auch für die beantragte Sprachsoftware. Als Ansprechpartner gilt der vom Akademischen Senat gewählte Beauftragte für die Belange von Studierenden mit Behinderung, Prof. Dr. Werner Brill (s. u.). Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, die aufgrund ihrer Beeinträchtigung nicht die erforderliche Anwesenheit von 75 % in einem Seminar erreichen, können auf begründeten Antrag eine Kompensationsleistung erbringen. Über Umfang und Inhalt der Kompensationsleistung entscheidet die oder der jeweilige Lehrende, in Streitfällen in Rücksprache mit der oder dem Beauftragten für die Belange von Studierenden mit Behinderung. Im Ausnahmefall kann bei sonstigem wichtigen Grund auf begründeten Antrag ebenfalls eine Kompensationsleistung ermöglicht werden ( 12 Allgemeine Ordnung für das Studium und die Prüfungen an der KHSB). Bei Fragen zu Prüfungen oder zum Nachteilsausgleich wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt. Leiterin Prüfungsamt: Simone Vieth Raum Tel.: 030/ simone.vieth@khsb-berlin.de Mitarbeiterin Prüfungsamt: Erika Döhring Raum Tel.: 030/ pruefungsamt@khsb-berlin.de Praxissemester In manchen Bachelor-Studiengängen muss ein studienintegriertes Vollzeit-Praktikum von 20 zusammenhängenden Wochen absolviert werden. Es ist möglich, das Praktikum auch in Teilzeit zu absolvieren. Eine kürzere Dauer ist nicht möglich, da dies zwingende Voraussetzung für die staatliche Anerkennung ist. Im Krankheitsfall sind sieben Krankheitstage während des Praktikums ohne Nachholverpflichtung möglich. Bei einem längeren Ausfall während des Praktikums durch gesundheitliche Probleme muss dieser ab dem achten Krankheitstag in der vorlesungsfreien Zeit entsprechend nachgearbeitet werden. Sind durch Behinderungen oder chronische Erkrankungen bestimmte Fragen oder Herausforderungen zu berücksichtigen, wird eine individuelle Abstimmung mit dem Praxisreferat bzw. mit dem Beauftragten für die Belange von Studierenden mit Behinderung der KHSB empfohlen. Dort besteht entsprechend der Situation der Studentin oder des Studenten die Option, individuelle Passungen zu finden und ggf. mit der Praktikumsanleiterin oder dem Praxisanleiter zu sprechen. 3

4 Bei Fragen zum Praxissemester wenden Sie sich bitte an das Praxisreferat. Leiterin Praxisreferat: Anette Reck Raum Tel.: 030/ Mitarbeiterin Praxisreferat: Eva Lay Raum Tel.: 030/ Beratung Beauftragter für die Belange von Studierenden mit Behinderung Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung können sich an den Beauftragte für die Belange von Studierenden mit Behinderung der KHSB wenden: Prof. Dr. Werner Brill Raum Tel.: 030/ Termine nach Vereinbarung Der Beauftragte für die Belange von Studierenden mit Behinderung steht Ihnen gern zur Verfügung für: - persönliche Beratung - Information und Begleitung vor und während des Studiums - Probleme im Studium - Bewerbung/Zulassung für das Studium - Nachteilsausgleich - Chancengleichheit, Mobbing und Diskriminierung - behindertengerechte Ausstattung - Studienassistenz Studierendenwerk Insbesondere bei Fragen zur Beantragung von Studienassistenz oder zu sonstigen studienerleichternden Hilfen wie z.b. technischen Hilfsmitteln wenden Sie sich an: Studierendenwerk Berlin Beratungsstelle für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung Franz-Mehring-Platz Berlin Tel: 030/ beh.beratung.f-mehring-pl@studentenwerk-berlin.de Barrierefreiheit Aufzüge Am Haupteingang befindet sich ein Plattformlift, mit dem die erste Gebäudeebene erreicht werden kann, außerdem befindet sich ein Fahrstuhl am Eingang des Gebäudes im 4

5 Hof von der Neuwieder Str. aus, mit dem alle Ebenen sowie die Bibliothek im Keller erreicht werden können. Toiletten Eine barrierefreie Toilette ist auf jeder Gebäudeebene sowie in der Mensa vorhanden. Die Toilette in der Ebene 1 verfügt über eine Automatiktür. Die Toilette in der Ebene 3 ist mit einem Hängelift und einer dazugehörigen Liegemöglichkeit ausgestattet. Ruhe- und Stillraum In der Ebene 1 (Raum 1.008) befindet sich ein Ruhe- und Stillraum. Der Raum dient auch als Rückzugsraum für Studierende, die sich aus gesundheitlichen Gründen ausruhen müssen. Bewegen im Haus Alle Seminar- und Vorlesungsräume sowie die Bibliothek und die Mensa sind barrierefrei erreichbar. Behindertenparkplätze Vor dem Haupteingang sind sechs Parkplätze für Nutzerinnen und Nutzer mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie blinde Menschen vorhanden. Wenn diese Parkmöglichkeit genutzt werden soll, aber nicht das sog. Merkzeichen außergewöhnliche Gehbehinderung vom Versorgungsamt anerkannt wurde, kann eine Parkgenehmigung bei der Präsidentin oder dem Präsidenten beantragt werden. Allgemeines Die Hochschulleitung ist offen für Anregungen, falls es im Verlauf des Studiums zu Schwierigkeiten kommen sollte, die z. B. durch bauliche Maßnahmen verbessert werden könnten. Bitte wenden Sie sich an den Beauftragten für die Belange von Studierenden mit Behinderung und schildern Sie ihm die Sachlage. Verhalten im Brandfall und in Notsituationen Feuer und Rauch - Rufen Sie im Brandfall die Feuerwehr (Telefon 112) und lösen Sie den Hausalarm aus. Informieren Sie auch die Hochschulleitung (Telefon ). - Benutzen Sie, wenn möglich, Feuerlöscher. Oberste Priorität sollte aber immer Ihr Selbstschutz haben. - Versuchen Sie, das Gebäude zu verlassen. Beachten Sie dabei die Fluchtwegschilder und benutzen Sie auf keinen Fall den Aufzug. Melden Sie sich dann draußen am Sammelplatz. - Wenn Sie Hilfe benötigen oder Panik bekommen, scheuen Sie sich nicht, eine Kommilitonin bzw. einen Kommilitonen oder eine andere Person anzusprechen und um Hilfe zu bitten, damit Sie sicher nach draußen gelangen können. - Trauen Sie sich, auf Mitstudierende oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zuzugehen und sagen Sie ihnen offen, welche Einschränkung Sie haben und wie Sie in der konkreten Situation unterstützt werden können. Scheuen Sie sich nicht, Ihre Probleme anzusprechen, auch wenn Sie dies bisher vermieden haben sollten. Das Wichtigste ist, dafür 5

6 zu sorgen, dass Sie die Situation gut überstehen können. - Falls Sie z. B. aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung nicht das Gebäude verlassen können, suchen Sie einen sicheren Bereich hinter einer Brandschutztür auf, wenn möglich in Begleitung. Informieren Sie weitere Personen über Ihren Standort, damit diese nach dem Verlassen des Gebäudes der Feuerwehr sagen können, wo Sie sich befinden. Oder geben Sie selbst telefonisch der Feuerwehr Ihren genauen Aufenthaltsort bekannt und warten Sie dann dort auf die Rettungskräfte oder neue Anweisungen der Feuerwehr. - Sollten Sie kein Handy dabei haben, bitten Sie jemanden, ihnen eines zu leihen, damit Sie jederzeit mit der Feuerwehr sprechen und auf Anweisungen der Feuerwehr warten können. - Begeben Sie sich nach Möglichkeit in einen Raum, der ein Fenster besitzt, damit die Feuerwehr Sie notfalls durch dieses Fenster retten kann. Halten Sie sich in Fensternähe auf, damit Sie von der Feuerwehr gesehen werden können oder machen Sie am Fenster auf sich aufmerksam. - Die Brandschutzordnung ist auch gut sichtbar neben den Eingangstüren in allen Räumen und in regelmäßigen Abständen auf den Fluren der KHSB angebracht. - Schließen Sie Fenster und Türen, aber schließen Sie die Türen nicht ab, damit die Feuerwehr hereingelangen kann. Amokgefahr - Lösen Sie keinen Feueralarm aus. Oberste Priorität ist die schnelle Selbstrettung. - Laufen oder fahren Sie nicht auf den Flur, sondern schließen Sie sich im Raum ein. Achten Sie darauf, dass Sie sich nicht hinter der Tür oder den Fenstern aufhalten. - Rufen Sie die Polizei an (Telefon 110). - Verbarrikadieren Sie die Türen zusätzlich mit Möbeln. - Stellen Sie Ihr Mobiltelefon stumm und stecken Sie es ein (Amokläufer attackieren Handyträger/-innen). - Kleben Sie einen Hilferuf an ein Fenster (z. B.: Hilfe AMOK, 15 Personen in Not, 2 Verletzte im Raum XXX). - Informieren Sie die Hochschulleitung (Telefon ). Gewaltandrohung - Setzen Sie niemals die eigene Gesundheit für Sachwerte aufs Spiel. - Suchen Sie die Öffentlichkeit und bleiben Sie nach Möglichkeit nicht mit der gewalttätigen Person in einem Raum. - Halten Sie einen Sicherheitsabstand zur gewalttätigen Person (mind. 2 3 Meter). - Sollten Sie von der gewalttätigen Person bedrängt werden, versuchen Sie sie zu beruhigen. - Sollte es zu einer Eskalation kommen, sorgen Sie für eine Rückzugsmöglichkeit für beide. - Rufen Sie die Polizei an (Telefon 110) und informieren Sie die Hochschulleitung (Telefon ). Herausgegeben vom Präsidenten der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin, Köpenicker Allee 39-57, Berlin (Karlshorst), Mitarbeit: Saskia Claß Stand April

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