Aktienindex Optionen (S.40)
|
|
- Mathias Benedict Küchler
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Aktienindex Optionen (S.40) Erfüllung immer durch Barausgleich Diesen Optionen liegt kein bestimmter Future zu Grunde sondern immer der jeweilige Basiswert (Index) Eurex bietet nur europäische Optionen an (Ausübung jeweils nur am letzten Handelstag möglich) Laufzeiten: Bis zu 12 Monate: Die drei nächsten aufeinander folgenden Kalendermonate und die drei darauffolgenden Quartalsmonate aus dem Zyklus März, Juni, September und Dezember. Bis zu 24 Monate: Die drei nächsten aufeinander folgenden Kalendermonate, die drei darauffolgenden Quartalsmonate aus dem Zyklus März, Juni, September und Dezember sowie die zwei darauf folgenden Halbjahresmonate aus dem Zyklus Juni und Dezember. Bis zu 36 Monate: Die drei nächsten aufeinander folgenden Kalendermonate und die elf darauf folgenden Quartalsmonate aus dem Zyklus März, Juni, September und Dezember. Bis zu 60 Monate: Die drei nächsten aufeinander folgenden Kalendermonate, die drei darauffolgenden Quartalsmonate aus dem Zyklus März, Juni, September und Dezember und die vier darauf folgenden Halbjahresmonate aus dem Zyklus Juni und Dezember sowie die zwei darauf folgenden Jahresmonate aus dem Zyklus Dezember. Bis zu 119 Monate: Die drei nächsten aufeinander folgenden Kalendermonate, die drei darauffolgenden Quartalsmonate aus dem Zyklus März, Juni, September und Dezember und die vier darauffolgenden Halbjahresmonate aus dem Zyklus Juni und Dezember sowie die sieben darauf folgenden Jahresmonate aus dem Zyklus Dezember ODAX: Kontraktwert pro Indexpunkt: 5 Minimale Preisveränderung: 0,1 Laufzeit: 60 Monate OESX: Kontraktwert pro Indexpunkt: 10 Minimale Preisveränderung: 0,1 Laufzeit 119 Monate OSMI: Kontraktwert pro Indexpunkt: 10 CHF Minimale Preisveränderung: 0,1 Laufzeit: 60 Monate
2 Letzter Handelstag und Schlussabrechnungstag: Letzter Handelstag ist der dritte Freitag des jeweiligen Verfallmonats, sofern dieser ein Börsentag ist, andernfalls der davor liegende Börsentag (Ausnahmen: für SMI -, SMIM - und SLI -Optionen der Börsentag vor dem dritten Freitag des jeweiligen Verfallmonats). Ausübungszeit: Ausübungen sind nur am Schlussabrechnungstag(europäische Art) einer Optionsserie bis zum Ende der Post-Trading Full-Periode (21:00 Uhr MEZ) möglich. Fixed Income Optionen (S.158) Futurekontrakt als Basiswert liegt zugrunde Erfüllung nicht durch Barausgleich, sondern Ausübung resultiert in der jeweiligen Futureposition Optionen nur auf Euro-Schatz, Euro-Bobl und Euro-Bund Kontraktspezifikationen sind für alle Fixed-Income-Optionen gleich Amerikanische Optionen OGBS, OGBM, OGBL, OOAT Laufzeiten: Bis zu 6 Monate: Die drei nächsten aufeinander folgenden Kalendermonate sowie der darauffolgende Quartalsmonat aus dem Zyklus März, Juni, September und Dezember. Kalendermonate: Fälligkeitsmonat des zugrundeliegenden Futurekontrakts ist der dem Verfallmonat der Option folgende Quartalsmonat. Quartalsmonate: Fälligkeitsmonat des zugrundeliegenden Futurekontrakts und Verfallmonat der Option sind identisch
3 Ausübungspreise: Bei Einführung der Optionen stehen für jeden Call und Put und für jede Fälligkeit mindestens neun Ausübungspreise für den Handel zur Verfügung. Davon sind vier Ausübungspreise im Geld (Inthemoney), ein Ausübungspreis am Geld (At-themoney) und vier Ausübungspreise aus dem Geld(Out-of-the-money). Geldmarktprodukte (S.166) Einmonats EONIA Futures (FEO1): Basiswert: Durchschnittssatz aller während der Laufzeit von einem Kalendermonat durch die Europäische Zentralbank (EZB) berechneten effektiven Zinssätze für Tagesgeld in Euro (EONIA) unter Berücksichtigung des Zinseszinseffekts. Kontraktwert: EUR 3 Millionen Settlement: Barausgleich Preisermittlung und Minimale Preisveränderung: Die Preisermittlung erfolgt in Prozent auf drei Dezimalstellen auf der Basis 100 abzüglich gehandeltem effektivem EONIA-Durchschnittssatz. Die minimale Preisveränderung beträgt 0,005 Prozent; dies entspricht einem Wert von EUR 12,50. Laufzeit: Bis zu 12 Monate: Der laufende Kalendermonat und die elf folgenden Kalendermonate. Letzter Handelstag und Schlussabrechnungstag: Letzter Handelstag ist der Schlussabrechnungstag. Schlussabrechnungstag ist der letzte Börsentag des jeweiligen Fälligkeitsmonats, soweit von der EZB an diesem Tag der für Tagesgeld im Interbankengeschäft maßgebliche Referenzzinssatz EONIA berechnet wird, andernfalls der davor liegende Börsentag. Handelsschluss für die fälligen Futures am letzten Handelstag ist 19:00 Uhr MEZ.
4 Dreimonats EURIBOR Futures (FEU3): Basiswert: European Interbank Offered Rate (EURIBOR) für Dreimonats-Termingelder in Euro. Kontraktwert: EUR 1 Million. Settlement: Barausgleich Preisermittlung und Minimale Preisveränderung: Die Preisermittlung erfolgt in Prozent auf vier Nachkommastellen auf der Basis 100 abzüglich gehandeltem Zinssatz. Die minimale Preisveränderung beträgt 0,0025 Punkte; dies entspricht einem Wert von EUR 6,25 Laufzeit: Bis zu 60 Monate: Die 20 nächsten Quartalsmonate aus dem Zyklus März, Juni, September und Dezember. Letzter Handelstag und Schlussabrechnungstag: Letzter Handelstag ist der Schlussabrechnungstag. Der Schlussabrechnungstag liegt zwei Börsentage vor dem dritten Mittwoch des jeweiligen Fälligkeitsmonats, soweit von der FBE/ACI (European Banking Federation/ Association Cambiste Internationale) an diesem Tag der für Dreimonats-Euro-Termingelder maßgebliche Referenzzinssatz EURIBOR berechnet wird, andernfalls der davor liegende Börsentag. Handelsschluss für die fälligen Futures am letzten Handelstag ist 11:00 Uhr MEZ. EUR Secured Funding Futures (FLIC) Basiswert: STOXX GC Pooling EUR Deferred Funding Rate Kontraktwert: EUR 1 Million. Settlement: Barausgleich Preisermittlung und Minimale Preisveränderung: Die Preisermittlung erfolgt in Prozent auf drei Dezimalstellen auf der Basis 100 abzüglich gehandeltem Zinssatz. Die minimale Preisveränderung beträgt 0,005 Prozent; dies entspricht einem Wert von EUR 5,83, um die Zinssensitivität einer entsprechenden Repo-Transaktion über einen Zeitraum von 42 Tagen zu reflektieren. Laufzeit: Die laufende sowie die darauf folgenden vier von den Eurex-Börsen bestimmten Perioden stehen zum Handel zur Verfügung. Letzter Handelstag und Schlussabrechnungstag: Letzter Handelstag ist der Schlussabrechnungstag. Schlussabrechnungstag ist der letzte Börsentag der jeweiligen Fälligkeitsperiode, soweit von STOXX an diesem Tag die STOXX GC Pooling EUR Deferred Funding Rate berechnet wird, andernfalls der davor liegende Börsentag. Handelsschluss für die fälligen Futures am letzten Handelstag ist 18:00 Uhr MEZ.
5 Optionen auf Dreimonats- EURIBOR-Futures (OEU3) (S.174) Basiswert: Dreimonats-EURIBOR-Futures. Kontraktgröße: Ein Dreimonats-EURIBOR-Futures-Kontrakt. Settlement: Ausübung resultiert in einer entsprechenden Dreimonats-EURIBOR-Futures- Position Preisermittlung und Minimale Preisveränderung: Die Preisermittlung erfolgt in Punkten auf drei Dezimalstellen. Die minimale Preisveränderung beträgt 0,005 Punkte; dies entspricht einem Wert von EUR 12,50. Laufzeit: Bis zu 24 Monate: Die sechs nächsten aufeinander folgenden Kalendermonate sowie die sechs darauf folgenden Quartalsmonate aus dem Zyklus März, Juni, September und Dezember. Der Fälligkeitsmonat des zugrunde liegenden Futures-Kontrakts und der Verfallmonat der Option sind in den Verfallmonaten März, Juni, September und Dezember identisch, in den übrigen Verfallmonaten ist der Fälligkeitsmonat des zugrunde liegenden Futures- Kontrakts der dem Verfallmonat der Option folgende zyklische Quartalsmonat. Letzter Handelstag: Zwei Börsentage vor dem dritten Mittwoch des jeweiligen Verfallmonats, soweit von der FBE/ACI an diesem Tag der für Dreimonats-Euro-Termingelder maßgebliche Referenzzinssatz EURIBOR berechnet wird, andernfalls der davor liegende Börsentag. Handelsschluss für die auslaufenden Optionsserien am letzten Handelstag ist 11:00 Uhr MEZ Ausübungspreise: Die Verfallmonate haben Ausübungspreise mit Abstufungen von 0,125 Punkten. Anzahl der Ausübungspreise: Bei Einführung der Optionen stehen für jeden Call und Put für jede Fällligkeit mindestens 25 Ausübungspreise für den Handel zur Verfügung. Davon sind zwölf Ausübungspreise im Geld (In-the-money), ein Ausübungspreis am Geld (At-the-money) und zwölf Ausübungspreise aus dem Geld (Out-of-the-money).
6 Zusammenfassung
Geldmarktderivate: Einführung von Einmonats-EUR Secured Funding-Futures mit Barausgleich basierend auf der STOXX GC Pooling EUR Deferred Funding Rate
eurex Bekanntmachung Geldmarktderivate: Einführung von Einmonats-EUR Secured Funding-Futures mit Barausgleich basierend auf der STOXX GC Pooling EUR Deferred Funding Rate Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte
MehrKontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte. an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (eurex14)
eurex Bekanntmachung Geldmarktderivate: Veränderung des Kontraktdesigns, Umbenennung und Verschiebung der Einführung von Einmonats-EUR Secured Funding-Futures nach Änderung im Kalender für EZB-Mindestreserve-Erfüllungsperioden
MehrGeldmarktderivate: Umbenennung des Einmonats-EONIA-Future (FEO1) und Änderung der Kontraktspezifikationen
eurex Bekanntmachung Geldmarktderivate: Umbenennung des Einmonats-EONIA-Future (FEO1) und Änderung der Kontraktspezifikationen Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der
MehrFX (foreign exchange)-produkte: Einführung von FX-Futures und FX-Optionen
eurex Bekanntmachung FX (foreign exchange)-produkte: Einführung von FX-Futures und FX-Optionen Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex
Mehrund Optionskontrakte an der Eurex Deutschland Stand und der Eurex Zürich Seite 1
und der Eurex Zürich Seite 1 1 Abschnitt: Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte 1.4 Teilabschnitt: Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte auf börsengehandelte Indexfondsanteile Der folgende
MehrFixed Income-Derivate: Einführung von Fixed Income-Optionen mit wöchentlichem Verfall ( Weekly Options ) auf Euro-Bund-Futures
eurex Bekanntmachung Fixed Income-Derivate: Einführung von Fixed Income-Optionen mit wöchentlichem Verfall ( Weekly Options ) auf Euro-Bund-Futures Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte
MehrSpezifikationen für Future-Kontrakte auf den Deutschen Aktienindex (DAX- Future)
Handels-Bedingungen 2 Abschnitt Kontraktspezifikationen 2.1.3 Unterabschnitt Spezifikationen für Future-Kontrakte auf den Deutschen Aktienindex (DAX- Future) 2.1.3.1 Kontraktgegenstand (1) Ein DAX-Future
Mehreurex EURO STOXX 50 ex Financials Index: Einführung von Futures und Optionen
eurex EURO STOXX 50 ex Financials Index: Einführung von Futures und Optionen Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (eurex14) -
MehrKontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (eurex14)
eurex Bekanntmachung Aktienindexderivate: A. Einführung von Futures und Optionen auf den STOXX Global Select Dividend 100 Index; B. Erweiterung der Laufzeit von Optionen auf den EURO STOXX Select Dividend
MehrAktienoptionen: Einführung von Futures und Optionen auf Exchange Traded Commodities (ETCs) von ETF Securities
eurex Bekanntmachung Aktienoptionen: Einführung von Futures und Optionen auf Exchange Traded Commodities (ETCs) von ETF Securities Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an
MehrEurex Terminbörsen für Finanzderivate (Futures und Optionen)
Eurex Terminbörsen für Finanzderivate (Futures und Optionen) Zinsderivate Fixed Income-Derivate - Fixed Income Futures Euro-Schatz-Futures (FGBS) Euro-Bobl-Futures (FGBM) Euro-Bund-Futures (FGBL) Euro-Buxl
Mehreurex rundschreiben 139/10
Datum: Frankfurt, 16. Juli 2010 Absender: 1. Eurex Deutschland und Eurex Zürich 2. Eurex Clearing AG Empfänger: Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Eurex Zürich, alle Clearing-Mitglieder der
MehrAbwicklung von Future-Kontrakten auf den Nordischen Aktienindex (Dow Jones Nordic STOXX 30 SM Index-Future)
Clearing-Bedingungen 2.1 Teilabschnitt Abwicklung von Future-Kontrakten 2.1.2 Unterabschnitt Abwicklung von Future-Kontrakten auf den Nordischen Aktienindex (Dow Jones Nordic STOXX 30 SM Index-Future)
Mehrund Optionskontrakte an der Eurex Deutschland Stand und der Eurex Zürich Seite 1
und der Eurex Zürich Seite 1 1 Abschnitt: Kontraktspezifikationen für Future-Kontrakte 1.3 Teilabschnitt: Spezifikationen für Future-Kontrakte auf den Deutschen Aktienindex DAX (DAX-Future) 1.3.1 Kontraktgegenstand
MehrMSCI-Indexderivate: Einführung weiterer Index-Futures und -Optionen
eurex clearing rundschreiben 047/17 Datum: 22. Mai 2017 Empfänger: Alle Clearing-Mitglieder der Eurex Clearing AG und Vendoren Autorisiert von: Heike Eckert MSCI-Indexderivate: Einführung weiterer Index-Futures
Mehreurex rundschreiben 035/15
eurex rundschreiben 035/15 Datum: 6. März 2015 Empfänger: Autorisiert von: Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Eurex Zürich sowie Vendoren Mehtap Dinc Hohe Priorität Geldmarktderivate: Umbenennung
Mehrrundschreiben 112/14 Alle Abteilungen Zusammenfassung:
eurex clearing rundschreiben 112/14 Datum: 15. August 2014 Empfänger: Alle Clearing-Mitglieder, Nicht-Clearing-Mitglieder und Registrierte Kunden der Eurex Clearing AG und Vendoren Autorisiert von: Heike
MehrTransaktionen an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich
Kapitel II der Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Transaktionen an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen) Stand 02.12.2016 Seite 1 *******************************************************************************
MehrKontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte. an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (eurex14)
eurex Bekanntmachung Foreign Exchange (FX)-Derivate: Korrektur der Produktgruppenkürzel für FX-Futures, neuer Verfalltag für FX-Futures und FX-Optionen in SIMULATION im Juli 2014 und redaktionelle Änderungen
MehrErstellung des Handels der Agrarindex-Futures-Kontrakte an der Eurex Exchange: Anpassung der Kontraktspezifikationen
eurex Bekanntmachung Erstellung des Handels der Agrarindex-Futures-Kontrakte an der Eurex Exchange: Anpassung der Kontraktspezifikationen Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte
MehrRohstoff-Indexderivate: Einführung von vier weiteren Futures auf Bloomberg Commodity-Indizes (XL-Kontrakte)
Eurex Clearing-Rundschreiben 008/18 Rohstoff-Indexderivate: Einführung von vier weiteren Futures auf Bloomberg Commodity-Indizes (XL-Kontrakte) Zusammenfassung Eurex Clearing AG (Eurex Clearing) wird mit
MehrAktienindexderivate: Laufzeitenerweiterung bei EURO STOXX 50 -Index-Optionen
eurex Bekanntmachung Aktienindexderivate: Laufzeitenerweiterung bei EURO STOXX 50 -Index-Optionen Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex
MehrEuro-BONO-Futures: Einführung von Futures-Kontrakten auf langfristige spanische Staatsanleihen
eurex Bekanntmachung Euro-BONO-Futures: Einführung von Futures-Kontrakten auf langfristige spanische Staatsanleihen Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland
MehrEinführung von Varianz-Futures auf den EURO STOXX 50 Index
eurex Bekanntmachung Einführung von Varianz-Futures auf den EURO STOXX 50 Index Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (eurex14)
MehrRohstoffderivate: Umbenennung der Dow Jones-UBS-Indizes in Bloomberg-Indizes
eurex Bekanntmachung Rohstoffderivate: Umbenennung der Dow Jones-UBS-Indizes in Bloomberg-Indizes Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex
Mehrund Optionskontrakte an der Eurex Deutschland Stand 201.0911.2004 und der Eurex Zürich Seite 1
und der Eurex Zürich Seite 1 2.6.4 Laufzeit, Handelsschluss, Verfalltag (1) An den Eurex-Börsen stehen Optionen mit zwei Laufzeiten bis jeweils einschließlich zum nächsten Verfalltag und bis einschließlich
MehrEdelmetallderivate: Einstellung des Handels auf das Londoner Gold- und Silberfixing
eurex Bekanntmachung Edelmetallderivate: Einstellung des Handels auf das Londoner Gold- und Silberfixing Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und
MehrKapitel II Geschäfte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen)
Seite 1 ****************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN LÖSCHUNGEN SIND DURCHGESTRICHEN ******************************************************************
MehrKontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich
und der Eurex Zürich Seite 1 Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich und der Eurex Zürich Seite 2 Präambel Die nachfolgenden Kontraktspezifikationen
MehrSingle Stock Futures: Einführung von sechs SSFs auf schweizerische, deutsche und österreichische Basiswerte
eurex Bekanntmachung Single Stock Futures: Einführung von sechs SSFs auf schweizerische, deutsche und österreichische Basiswerte Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der
MehrKontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (eurex14) -
eurex Bekanntmachung Einführung Broadbased Size Index Futures Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (eurex14) - Die Geschäftsführung der Eurex
MehrShort-Term Interest-Rate Futures EURO Money Market Future
Short-Term Interest-Rate Futures EURO Money Market Future Der EURIBOR-Future : Allgemeines Der 3-Monats-EURIBOR Future kann als standardisierter FRA betrachtet werden. Dabei ist die Laufzeitspezifikation
Mehreurex rundschreiben 057/09
eurex rundschreiben 057/09 Datum: Frankfurt, 14. April 2009 Empfänger: Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Eurex Zürich sowie Vendoren Autorisiert von: Peter Reitz Hohe Priorität Dow Jones
Mehreurex rundschreiben 115/17
eurex rundschreiben 115/17 Datum: 26. Oktober 2017 Empfänger: Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Eurex Zürich sowie Vendoren Autorisiert von: Mehtap Dinc FX--Kontrakte und FX-Optionskontrakte:
Mehr1. Der Käufer eines Optionskontraktes ist verpflichtet, an den Stillhalter den Preis für den Erwerb des Optionsrechts, die Optionsprämie, zu zahlen.
Handels-Bedingungen 2 Abschnitt - Kontraktspezifikationen 2.2 Teilabschnitt Kontraktspezifikationen für Optionskontrakte 2.2.11 Unterabschnitt Spezifikationen für Optionskontrakte auf Future-Kontrakte
MehrEinführung von Futures und Optionen auf Xetra-Gold
eurex Bekanntmachung Einführung von Futures und Optionen auf Xetra-Gold Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland (eurex14) - Die Geschäftsführung der
MehrKapitel II Geschäfte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen)
Seite 1 ****************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN LÖSCHUNGEN SIND DURCHGESTRICHEN ******************************************************************
Mehr2.1.1 Unterabschnitt Spezifikationen für Future-Kontrakte auf den Finnischen Aktienindex (FOX-Future)
Handels-Bedingungen 2 Abschnitt Kontraktspezifikationen 2.1 Teilabschnitt Kontraktspezifikationen für Future-Kontrakte 2.1.1 Unterabschnitt Spezifikationen für Future-Kontrakte auf den Finnischen Aktienindex
MehrKontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich
und der Eurex Zürich Seite 1 Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich und der Eurex Zürich Seite 2 Präambel Die nachfolgenden Kontraktspezifikationen
MehrKontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich
und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland, Inhaltsverzeichnis Seite I Inhaltsverzeichnis Inhalt Seite Präambel....1 Abschnitt 1 Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte...2 Teilabschnitt 1.1 Kontraktspezifikationen
MehrKontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich
und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland, Inhaltsverzeichnis Seite I Inhaltsverzeichnis Inhalt Seite Präambel....1 Abschnitt 1 Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte...2 Teilabschnitt 1.1 Kontraktspezifikationen
MehrKonvertierungsfaktor der angedienten Schuldverschreibungen zuzüglich der seit dem letzten Zinstermin
Handels-Bedingungen 2 Abschnitt - Kontraktspezifikationen 2.1 Teilabschnitt - Kontraktspezifikationen für Future-Kontrakte 2.1.1 Unterabschnitt - Spezifikationen für Future-Kontrakte auf eine fiktive langfri-stige
Mehreurex rundschreiben 035/17
eurex rundschreiben 035/17 Datum: 12. April 2017 Empfänger: Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Eurex Zürich sowie Vendoren Autorisiert von: Mehtap Dinc Aktienindexderivate: Laufzeitenerweiterung
MehrAktienindexderivate: Einführung von USD-denominierten Futures auf den EURO STOXX 50 Index ( Quanto-Futures )
eurex Bekanntmachung Aktienindexderivate: Einführung von USD-denominierten Futures auf den EURO STOXX 50 Index ( Quanto-Futures ) Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der
Mehreurex rundschreiben 008/10
eurex rundschreiben 008/10 Datum: Frankfurt, 14. Januar 2010 Empfänger: Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Eurex Zürich sowie Vendoren Autorisiert von: Peter Reitz Hohe Priorität Maßnahmen
MehrKapitel II Geschäfte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen)
Seite 1 Kapitel II Geschäfte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen) Abschnitt 2 Clearing von Futures-Kontrakten 2.1 Teilabschnitt Allgemeine Bestimmungen 2.1.2 Tägliche Abrechnung
MehrSchuldverschreibung der Bundesrepublik Deutschland (Option auf einen BUND-Future)
Handels-Bedingungen 2 Abschnitt Kontraktspezifikationen 2.2 Teilabschnitt Kontraktspezifikationen für Optionskontrakte 2.2.3 Unterabschnitt Spezifikationen für Optionskontrakte auf Future-Kontrakte auf
Mehreurex rundschreiben 044/10
eurex rundschreiben 044/10 Datum: Frankfurt, 12. März 2010 Empfänger: Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Eurex Zürich sowie Vendoren Autorisiert von: Peter Reitz STOXX -Derivate: Umbenennung
MehrOptionskontrakte auf Exchange Traded Funds (EXTF-Optionen): 1. Einführung von sieben ETF-Optionen 2. Zulassungswiderruf von 15 ETF-Optionen
eurex Bekanntmachung Optionskontrakte auf Exchange Traded Funds (EXTF-Optionen): 1. Einführung von sieben ETF-Optionen 2. Zulassungswiderruf von 15 ETF-Optionen Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte
MehrShort Term Euro-BTP-Futures: Einführung von Futures-Kontrakten auf kurzfristige italienische Staatsanleihen
eurex Bekanntmachung Short Term Euro-BTP-Futures: Einführung von Futures-Kontrakten auf kurzfristige italienische Staatsanleihen Einführung von Futures auf Aktien der Unibail-Rodamco SIIC (UBLG) Kontraktspezifikationen
MehrMarket-Making-Programme
Market-Making-Programme Market Maker an Eurex können zwischen drei verschiedenen Market-Making-Modellen wählen: Regular Market-Making (RMM), Permanent Market-Making (PMM) und Advanced Market-Making (AMM).
MehrChanges to Trading Hours in SMI Products Amendment
eurex circular 087/03 Date: Frankfurt, August 14, 2003 Recipients: All Eurex members and vendors Authorized by: Peter Reitz Related Eurex Circulars: 084/03 Changes to Trading Hours in SMI Products Amendment
MehrHandels-Bedingungen. 2 Abschnitt Kontraktspezifikationen. 2.2 Teilabschnitt Kontraktspezifikationen für Optionskontrakte
Handels-Bedingungen 2 Abschnitt Kontraktspezifikationen 2.2 Teilabschnitt Kontraktspezifikationen für Optionskontrakte 2.2.25 Unterabschnitt Spezifikationen für Optionskontrakte auf Aktien von Aktiengesellschaften
Mehreurex rundschreiben 114/16
eurex rundschreiben 114/16 Datum: 29. November 2016 Empfänger: Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Eurex Zürich sowie Vendoren Autorisiert von: Mehtap Dinc Edelmetallderivate: Einstellung
MehrEinführung von Index Total Return Futures: EURO STOXX 50 Index Total Return Futures (TESX)
eurex Bekanntmachung Einführung von Index Total Return Futures: EURO STOXX 50 Index Total Return Futures (TESX) Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland
MehrUnterabschnitt Spezifikationen für Optionskontrakte auf Aktien französischer Aktiengesellschaften (Französische Aktienoptionen)
Handels-Bedingungen 2 Abschnitt Kontraktspezifikationen 2.2 Teilabschnitt Kontraktspezifikationen für Optionskontrakte 2.2.23 Unterabschnitt Spezifikationen für Optionskontrakte auf Aktien französischer
MehrKontakt: Ralf Huesmann (Product Development), T+49-69-211-1 54 43, ralf.huesmann@eurexchange.com
eurex Datum: 21. Februar 2013 Absender 1. Eurex Deutschland und Eurex Zürich 2. Eurex Clearing AG Empfänger: Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Eurex Zürich, alle Clearing-Mitglieder der
MehrListing Futures-Kontrakte auf Aktien sowie Beendigung der Zulassung von Terminkontrakten
eurex Bekanntmachung Listing Futures-Kontrakte auf Aktien sowie Beendigung der Zulassung von Terminkontrakten - Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland
MehrFX-Futures-Kontrakte und FX-Optionskontrakte: Änderung des letzten Handelstages und des Schlussabrechnungstages
eurex Bekanntmachung FX--Kontrakte und FX-Optionskontrakte: Änderung des letzten Handelstages und des Schlussabrechnungstages Kontraktspezifikationen für -Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland
MehrDie Regelungen des I. Kapitels gelten für Geschäfte, die an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich getätigt werden.
Seite 1 II. Kapitel: Geschäfte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich Die Regelungen des I. Kapitels gelten für Geschäfte, die an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich getätigt werden. 1 Abschnitt:
MehrKapitalmaßnahmeinformation
Kapitalmaßnahmeinformation Ausstellungdatum: 21. September 2017 Wirksamkeitsdatum: Wird noch bekannt gegeben Kontakt: Derivatives Trading Operations, Tel. +49-69-211-1 12 10 Kapitalmaßnahme Gesellschaft
MehrKapitel II Geschäfte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen)
Seite 1 Kapitel II Geschäfte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen) Abschnitt 2 Clearing von Futures-Kontrakten Die nachfolgenden Teilabschnitte regeln das Clearing von Geschäften
Mehr- Einführung von Goldderivaten - Einführung neuer Optionskontrakte auf Aktien - Einführung neuer SSF sowie - Einführung von russischer Derivate
eurex Bekanntmachung - Einführung von Goldderivaten - Einführung neuer Optionskontrakte auf Aktien - Einführung neuer SSF sowie - Einführung von russischer Derivate - Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte
Mehreurex rundschreiben 008/09
eurex rundschreiben 008/09 Datum: Frankfurt, 19. Januar 2009 Empfänger: Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Eurex Zürich sowie Vendoren Autorisiert von: Peter Reitz Hohe Priorität Gold-Futures
Mehreurex rundschreiben 186/11
eurex rundschreiben 186/11 Datum: 14. Juli 2011 Absender 1. Eurex Deutschland und Eurex Zürich 2. Eurex Clearing AG Empfänger: Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Eurex Zürich, alle Clearing-Mitglieder
MehrKontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (eurex14)
eurex Bekanntmachung Immobilienderivate: Änderung des letzten Handelstages und des Schlussabrechnungstages und Neuaufsetzung der Kontrakte für Futures auf fünf IPD UK Quartals-Segment- Indizes (Shopping
MehrMigration auf die vertragliche Abwicklungsperiode T+2: Änderung der Kontraktspezifikationen
eurex Bekanntmachung Migration auf die vertragliche Abwicklungsperiode T+2: Änderung der Kontraktspezifikationen Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland
MehrEurex Market-on-Close Futures ( Eurex MOC-Futures ) auf EURO STOXX 50 Index Futures (FES1): Entwurf zu Änderungen der Clearing-Bedingungen
eurex clearing rundschreiben 056/17 Datum: 14. Juni 2017 Empfänger: Alle Clearing-Mitglieder der Eurex Clearing AG und Vendoren Autorisiert von: Heike Eckert Eurex Market-on-Close Futures ( Eurex MOC-Futures
MehrAbschnitt 2 Clearing von Futures-Kontrakten
Seite 1 ****************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN LÖSCHUNGEN SIND DURCHGESTRICHEN ******************************************************************
MehrEuro-BONO-Futures: Einführung von Futures-Kontrakten auf langfristige spanische Staatsanleihen
eurex clearing rundschreiben 101/15 Datum: 8. September 2015 Empfänger: Alle Clearing-Mitglieder der Eurex Clearing AG und Vendoren Autorisiert von: Heike Eckert Euro-BONO-Futures: Einführung von Futures-Kontrakten
MehrClearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Seite 1
Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Seite 1 ********************************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN
MehrTransaktionen an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich
Kapitel II der Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Transaktionen an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen) Stand 10.05.2017 Seite 2 Abschnitt 4 Clearing von Off-Book-Geschäften
MehrKapitel 2 Geschäfte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen)
Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Seite 1 ********************************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN
Mehreurex rundschreiben 128/17
eurex rundschreiben 128/17 Datum: 22. November 2017 Empfänger: Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Eurex Zürich sowie Vendoren Autorisiert von: Mehtap Dinc MSCI-Indexderivate: Anpassungen
MehrMSCI-Indexderivate: Einführung weiterer Index-Futures
eurex Bekanntmachung MSCI-Indexderivate: Einführung weiterer Index-Futures Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (eurex14) Die
Mehreurex rundschreiben 014/14
eurex rundschreiben 014/14 Datum: 17. Januar 2014 Empfänger: Alle steilnehmer der Eurex Deutschland und Eurex Zürich sowie Vendoren Autorisiert von: Mehtap Dinc Hohe Priorität Aktienindexderivate: Einführung
Mehreurex rundschreiben 085/10
eurex rundschreiben 085/10 Datum: Frankfurt, 17. Mai 2010 Sender: 1. Eurex Deutschland und Eurex Zürich 2. Eurex Clearing AG Empfänger: Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Eurex Zürich, alle
MehrCredit Futures. - Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (eurex14) -
eurex Bekanntmachung Credit Futures - Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (eurex14) - Die Geschäftsführung der Eurex Deutschland
Mehreurex rundschreiben 111/15
eurex rundschreiben 111/15 Datum: 26. Juni 2015 Empfänger: Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Eurex Zürich sowie Vendoren Autorisiert von: Mehtap Dinc Hohe Priorität Aktienindexderivate:
Mehreurex rundschreiben 046/15
eurex rundschreiben 046/15 Datum: 23. März 2015 Empfänger: Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Eurex Zürich sowie Vendoren Autorisiert von: Mehtap Dinc Aktion erforderlich Fixed Income-Derivate:
Mehr9 Zugelassene Produkte, Kombinationen und Kombinationsgeschäfte Option-Aktie
Funktionalitäten (Allgemeine Teilnahmebedingungen) Seite 1 ****************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN
Mehreurex rundschreiben 132/15
eurex rundschreiben 132/15 Datum: 20. Juli 2015 Empfänger: Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Eurex Zürich sowie Vendoren Autorisiert von: Mehtap Dinc MDAX - und TecDAX -Optionen, Optionen
Mehr- Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (eurex14) -
eurex Bekanntmachung - Einführung deutsche Aktienoptionen - Einführung britische Single Stock Futures in GBP - Beendigung Zulassung von Futures-Kontrakten auf Aktien von Banca Popolare Italiana (BPRF)
MehrClearing von Immobilien-Index-Futures-Kontrakten
Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Seite 1 ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN LÖSCHUNGEN SIND DURCHGESTRICHEN Kapitel II Geschäfte an der Eurex Deutschland
MehrFixed Income-Derivate: Einführung von Fixed Income-Optionen mit wöchentlichem Verfall ( Weekly Options ) auf Euro-Bund-Futures
eurex clearing rundschreiben 032/15 Datum: 23. März 2015 Empfänger: Alle Clearing-Mitglieder, Nicht-Clearing-Mitglieder und Registrierte Kunden der Eurex Clearing AG und Vendoren Autorisiert von: Heike
MehrKontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte. an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (eurex14)
eurex Bekanntmachung Sturmschaden-Futures, Euro-Inflation-Futures: Zulassungswiderruf von Sturmschaden-Futures auf USA, Florida und die Küstenstaaten der Golfregion sowie von Euro-Inflation-Futures (HICP)
MehrKapitel II Geschäfte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen)
Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Seite 1 ********************************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN
MehrKapitel II Geschäfte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen)
Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Seite 1 ********************************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN
MehrProdukte 2011. www.eurexchange.com. Eurex, Januar 2011. Herausgeber Eurex Frankfurt AG Mergenthalerallee 61 65760 Eschborn Deutschland
Produkte 2011 Eurex, Januar 2011 Herausgeber Eurex Frankfurt AG Mergenthalerallee 61 65760 Eschborn Deutschland Eurex Zürich AG Selnaustrasse 30 8021 Zürich Schweiz www.eurexchange.com Bestellnummer E2D-136-0111
MehrKapitel II Transaktionen an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen)
Seite 1 ********************************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN LÖSCHUNGEN SIND DURCHGESTRICHEN **********************************************************************************
MehrClearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG 023. April 2007 [.] 4.3 Geldverrechnungskonten. Eurex04. Seite 1
Seite 1 4.3 Geldverrechnungskonten [.] Die Eurex Clearing AG führt für jedes Clearing-Mitglied in jeder Währung, in der Produkte existieren, ein internes Geldverrechnungskonto in einer für das Clearing
MehrClearing-Bedingungen. 2 Abschnitt - Abwicklung der Geschäfte. 2.2 Teilabschnitt. 2.2.11 Unterabschnitt. 2.2.11.1 Allgemeine Regelung
Clearing-Bedingungen 2 Abschnitt - Abwicklung der Geschäfte 2.2 Teilabschnitt Abwicklung von Optionskontrakten 2.2.11 Unterabschnitt Abwicklung von Optionskontrakten auf Future-Kontrakte auf eine fiktive
Mehreurex rundschreiben 162/09
Datum: Frankfurt, 4. September 2009 Empfänger: Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Eurex Zürich sowie Vendoren Autorisiert von: Peter Reitz Hohe Priorität Dow Jones EURO STOXX 50 Index-: Einführung
MehrKapitalmaßnahmeinformation
Kapitalmaßnahmeinformation Ausstellungdatum: 12. Mai 2017 Wirksamkeitsdatum: Wird noch bekannt gegeben Kontakt: Derivatives Trading Operations, Tel. +49-69-211-1 12 10 Kapitalmaßnahme Gesellschaft ISIN
MehrFestlegung der Referenzmärkte für die Underlyings
eurex Bekanntmachung Festlegung der Referenzmärkte für die Underlyings - Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (eurex14) - Die
MehrÄnderungen des Preisverzeichnisses der Eurex Clearing AG
eurex clearing rundschreiben 140/15 Datum: 7. Dezember 2015 Empfänger: Alle Clearing-Mitglieder, Nicht-Clearing-Mitglieder und Registrierte Kunden der Eurex Clearing AG und Vendoren Autorisiert von: Heike
MehrBewertung und Einsatzmöglichkeiten ausgewählter EUREX- Produkte
Bewertung und Einsatzmöglichkeiten ausgewählter EUREX- Produkte A. Die EUREX (10 Min., Christian Heppner, Michael Kamin) I. Was ist die EUREX? II. III. Produktübersicht Clearing B. Bewertung und Einsatzmöglichkeiten
Mehrund Optionskontrakte an der Eurex Deutschland Stand 016.034.2004 und der Eurex Zürich Seite 1
und der Eurex Zürich Seite 1 2. Abschnitt: Kontraktspezifikationen für Optionskontrakte 2.1 Teilabschnitt: Spezifikationen für Optionskontrakte auf Aktien deutscher Aktiengesellschaften (deutsche Aktienoptionen)
MehrMSCI EAFE; B. Anpassung der Ausübungspreisintervalle in MSCI EM-Optionen
eurex Bekanntmachung MSCI-Indexderivate: A. Einführung von Index-Futures und -Optionen auf MSCI EAFE; B. Anpassung der Ausübungspreisintervalle in MSCI EM-Optionen Die Geschäftsführung der Eurex Deutschland
MehrKapitel II Geschäfte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen)
Seite 1 Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Kapitel II Geschäfte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen) Abschnitt 2 Clearing von Futures-Kontrakten 2.4 Teilabschnitt Clearing
Mehr