eurex rundschreiben 046/15

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1 eurex rundschreiben 046/15 Datum: 23. März 2015 Empfänger: Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Eurex Zürich sowie Vendoren Autorisiert von: Mehtap Dinc Aktion erforderlich Fixed Income-Derivate: Einführung von Fixed Income-Optionen mit wöchentlichem Verfall ( Weekly Options ) auf Euro-Bund-Futures Kontakt: Joachim Heinz, Eurex Product Development, T , joachim.heinz@eurexchange.com Zielgruppe: Alle Abteilungen Anhänge: 1. Geänderte Abschnitte der Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich 2. Auszug aus den Market Maker-Verpflichtungen und Incentives (nur in Englisch) 3. Market Maker Rebate Agreement (nur in Englisch) 4. Eurex Clearing-Rundschreiben 032/15 Zusammenfassung: Die Geschäftsführung der Eurex Deutschland und die Geschäftsleitung der Eurex Zürich AG haben mit Wirkung zum 20. April 2015 die Einführung von Fixed Income-Optionen mit wöchentlichem Verfall ( Weekly Options ) auf Euro-Bund-Futures beschlossen. Die Weekly Options werden als eigenständige Produkte auf den Euro-Bund-Future eingeführt. Dieses Rundschreiben enthält Informationen zu folgenden Punkten: Einführungstermin, geänderte Kontraktspezifikationen, Handelszeiten, Risikoparameter, Eurex-Trade-Entry- Services, Transaktionsentgelte, Market-Making, notwendige Vorbereitungen zum Handelsbeginn. Für die neuen Weekly Options auf Euro-Bund-Futures wird Permanent Market-Making (PMM) angeboten. Zur Förderung der Handelsaktivitäten in den Weekly Options wird zudem eine Erlösbeteiligung für Market Maker in den Produkten bis zum 31. Dezember 2015 angeboten. Eurex Deutschland Börsenplatz Frankfurt/Main Postanschrift: Frankfurt/Main Deutschland T F memberservices@ eurexchange.com Internet: Geschäftsführung: Dr. Thomas Book, Mehtap Dinc, Michael Peters, Andreas Preuß ARBN:

2 eurex rundschreiben 046/15 Fixed Income-Derivate: Einführung von Fixed-Income-Optionen mit wöchentlichem Verfall ( Weekly Options ) auf Euro-Bund-Futures Die Geschäftsführung der Eurex Deutschland und die Geschäftsleitung der Eurex Zürich AG haben mit Wirkung zum 20. April 2015 die Einführung von Fixed Income-Optionen mit wöchentlichem Verfall ( Weekly Options ) auf Euro-Bund-Futures beschlossen. Die Weekly Options werden als eigenständige Produkte auf den Euro-Bund-Future eingeführt. Dieses Rundschreiben enthält Informationen zu folgenden Punkten: Einführungstermin, geänderte Kontraktspezifikationen, Handelszeiten, Risikoparameter, Eurex Trade-Entry- Services, Transaktionsentgelte, Market-Making, notwendige Vorbereitungen zum Handelsbeginn. Für die neuen Weekly Options auf Euro-Bund-Futures wird Permanent Market-Making (PMM) angeboten. Zur Förderung der Handelsaktivitäten in den Weekly Options wird zudem eine Erlösbeteiligung für Market Maker in den Produkten bis zum 31. Dezember 2015 angeboten. 1. Einführungstermin Die Produkte werden zum 20. April 2015 eingeführt. In der Simulationsumgebung stehen die Produkte ab dem 26. März 2015 zur Verfügung. 2. Kontraktspezifikationen und Produktparameter Kontraktwert Ein Euro-Bund-Futures-Kontrakt Eurex-Produktkürzel & ISIN OGB1: DE000A13RL43 (Optionen auf Euro-Bund-Futures Woche 1) OGB2: DE000A13RL50 (Optionen auf Euro-Bund-Futures Woche 2) OGB3: DE000A13RL68 (Optionen auf Euro-Bund-Futures Woche 3) OGB4: DE000A13RL76 (Optionen auf Euro-Bund-Futures Woche 4) OGB5: DE000A13RL84 (Optionen auf Euro-Bund-Futures Woche 5) Erfüllung Preisermittlung Minimale Preisveränderung Laufzeiten Die Ausübung einer Weekly Option auf einen Euro-Bund-Futures-Kontrakt resultiert für den Käufer sowie für den zugeteilten Verkäufer in einer entsprechenden Euro-Bund-Futures-Position. Die Position wird auf Grundlage des vereinbarten Ausübungspreises im Anschluss an die Post- Trading-Full-Periode des Ausübungstages eröffnet. In Prozent vom Nominalwert, auf zwei Dezimalstellen. 0,01 Prozent; dies entspricht einem Wert von EUR 10. Bis zu 5 Wochen: Die nächsten fünf Wochen mit jeweils der ersten, zweiten, dritten, vierten und fünften Woche des nächstfolgenden Fälligkeitsmonats, in dem eine wöchentliche Option verfällt. An Verfalltagen, an denen ein Kontrakt des monatlichen Zyklus verfällt, steht keine Weekly Option zur Verfügung. Weekly Options, deren letzter Handelstag zwischen Weihnachten und Silvester liegt, stehen zum Handel nicht zur Verfügung. Die Fälligkeitsmonate des zugrunde liegenden Future und des Verfallmonats der Option sind in den Verfallmonaten März, Juni, September und Dezember (Quartalsmonat) identisch. In den übrigen Verfallmonaten ist der Fälligkeitsmonat des zugrunde liegenden Future der dem Verfallmonat der Option folgende zyklische Quartalsmonat. Letzter Handelstag Letzter Handelstag ist jeweils der Freitag der jeweiligen Verfallwoche der Weekly Option. Ist dieser Freitag kein Börsentag, ist der unmittelbar vor dem Freitag liegende Börsentag der letzte Handelstag. Fällt der unmittelbar vorhergehende Handelstag nicht in denselben Kalendermonat wie der Freitag der Verfallswoche, so ist der letzte Seite 1 von 4

3 eurex rundschreiben 046/15 Handelstag der auf den Freitag der Verfallswoche unmittelbar folgende Handelstag. Täglicher Abrechnungspreis Ausübungszeit Ausübungspreise Anzahl der Ausübungspreise Einführung neuer Optionsserien Optionsprämie Mindestanzahl der zu handelnden Kontrakte für Block Trades Die Festlegung des täglichen Abrechnungspreises erfolgt durch Eurex. Zur Ermittlung des täglichen Abrechnungspreises für Optionen auf Euro-Bund- Futures wird das Binomialmodell nach Cox/Ross/Rubinstein eingesetzt. Ausübungen sind an jedem Börsentag (amerikanische Art) während der Laufzeit und am letzten Handelstag bis zum Ende der Post-Trading Full- Periode bis 18:00 Uhr MEZ möglich. 0,50 Basispunkte (analog zu Optionen auf Euro-Bund-Futures mit monatlichem Verfall) Bei Einführung der Optionen stehen für jeden Call und Put und für jede Fälligkeit mindestens neun Ausübungspreise für den Handel zur Verfügung. Davon sind vier Ausübungspreise im Geld (In-the-money), ein Ausübungspreis am Geld (At-the-money), vier Ausübungspreise aus dem Geld (Out-ofthe-money). Verfälle der Weekly Options unterliegen keiner Beschränkung, was die Einführung neuer Optionsserien betrifft. Die Prämienabrechnung erfolgt nach dem Futures-Style-Verfahren. 100 Die Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich wurden entsprechend ergänzt und sind diesem Rundschreiben angehängt (Anhang 1). 3. Handelszeiten Die Handelszeiten der wöchentlichen Optionsverfälle entsprechen den gültigen Handelszeiten für die regulären Optionen auf den Euro-Bund-Future (OGBL) und sind den Kontraktspezifikationen zu entnehmen. 4. Risikoparameter Die Margin-Parameter werden rechtzeitig auf der Eurex Clearing-Website unter dem folgenden Link veröffentlicht: Marktdaten > Clearing-Daten > Risikoparameter und Initial Margins Ein gesondertes Eurex-Rundschreiben ist dafür nicht vorgesehen. 5. Mistrade Ranges Die Mistrade Ranges für die Weekly Optionswerden ab dem Handelsstart auf der Eurex-Website unter dem folgenden Link veröffentlicht: Produkte > Zinsderivate > Fixed Income-Derivate > Staatsanleihen > Optionen 6. Market-Making Es wird Permanent Market-Making (PMM) angeboten. Ein Auszug aus den Market Maker-Verpflichtungen ist diesem Rundschreiben angehängt (Anhang 2). Die vollständigen aktualisierten Market Maker-Verpflichtungen stehen ab Handelsstart auf der Eurex-Website zur Verfügung unter dem Link: Handel > Marktmodell > Market-Making > Market Maker-Verpflichtungen Seite 2 von 4

4 eurex rundschreiben 046/15 7. Vendorenkürzel Die Vendorenkürzel für die neuen Produkte entnehmen Sie bitte ab Handelsstart der Eurex-Website unter dem Link: Produkte > Vendoren Produkt-Codes 8. Handelskalender Es gilt der bestehende Handelskalender für deutsche Zinsderivate. Diese finden Sie auf der Eurex-Website unter dem Link: Handel > Handelskalender 9. Simulationsumgebung Die Produkte stehen ab dem 26. März 2015 in der Simulationsumgebung zur Verfügung. 10. Produktgruppe Die neuen Weekly Options auf Euro-Bund-Futures werden der folgenden Produktgruppe zugeordnet: Produktgruppe Abwicklungslokationseinheit Regulatorischer Status Abwicklungsart Produktart Produktsegment Produktwährung Produktkürzel Deutsche Interest Rate Futures & Options CBON F F F/O Interest Rate EUR B F F H I E Informationen zur Zuordnung von Produkten und Produktgruppen entnehmen Sie bitte Eurex-Rundschreiben 232/07, Abschnitt Berechnungsmethode der Transaktionsentgelte für Market-Maker in Weekly Options auf Euro-Bund-Futures (OGB1, OGB2, OGB3, OGB4 und OGB5) Die in Eurex-Rundschreiben 022/02 angkündigte Berechnung der Transaktionsentgelte gilt auch für die Erfassung von Geschäften in Weekly Options auf den Euro-Bund-Future (OGB1, OGB2, OGB3, OGB4 und OGB5). 12. Eurex-Trade-Entry-Services Die Mindestanzahl zu handelnder Kontrakte mittels der Eurex Block Trade Services entspricht dem jeweiligen Standardkontrakt. Die Flexible Options-Funktionalität steht nicht zur Verfügung. Eine Übersicht der für die Produkte zur Verfügung stehenden Eurex Trade Entry Services sowie detaillierte Angaben zu allen Zins-Futures und -optionen auf Einzelproduktbasis hinsichtlich deren Verfügbarkeit, Nutzungsmöglichkeiten und Mindesteingabegrößen zu den verschiedenen Eurex Trade Entry Services finden Sie auf der Eurex-Website. 13. Prisma-Fähigkeit Produkte > Eurex Trade Entry Services > TES-Parameter Derzeit sind alle zum Handel zugelassenen Derivate auf Aktien, Aktienindizes, Fixed Income- und Geldmarktinstrumente sowie alle OTC IRS-Produkte für die Berechnung in Prisma zugelassen. Seite 3 von 4

5 eurex rundschreiben 046/15 Details zu bestimmten Prisma-fähigen Eurex-Produkten sind in der aktuellen Liste enthalten, die unter dem folgenden Link auf der Eurex Clearing-Website zur Verfügung steht: Risikomanagement > Risikoparameter 14. Weekly Options in 2015 Zur Produkteinführung am 20.April 2015 stehen folgende Optionen auf Euro-Bund-Futures mit wöchentlichem Verfall zum Handel zur Verfügung: OGBL OGB1 OGB2 OGB3 OGBL OGB4 OGB5 Mai15 Jun15 Jun15 Jun15 Jun15 Sep15 Jun15 4. Freitag 1. Freitag 2. Freitag 3. Freitag 4. Freitag 4. Freitag 5. Freitag (24. April 15) (04. Mai 15) (8. Mai 15) (15. Mai 15) (22. Mai 15) (28. August 15) (29. Mai 15) (Daten in Klammen = Verfalltage) OGBL Mai15 verfällt am 24. April 2015 (der 4. Freitag des Monats April). OGB1 Jun15: Da der erste Freitag des Monats Mai (1. Mai 2015) kein Börsentag ist und der vorangehende Börsentag am 30. April 2015 nicht im selben Kalendermonat liegt, verfällt diese Option am nachfolgenden Handelstag am 4. Mai OGBL Jun15/OGB4 Sep15: Die Standardoption OGBL Jun15 verfällt am vierten Freitag des Monats Mai (22. Mai 2015). Deshalb steht OGB4 Jun15 nicht zum Handel zur Verfügung. Die nächste zum Handel zur Verfügung stehende OGB4-Option ist OGB4 Sep15 mit Verfall am 28. August Die folgende Tabelle enthält eine exemplarische Übersicht der Optionen auf Euro-Bund-Futures mit wöchentlichem und monatlichem Verfall in 2015: Verfallkalender FI Optionen: Monatliche und wöchentliche Bund Optionen 2015 Optionsmonamonat Kalender- Verfall der OGBL Verfall Anzahl Verfall der wöchentlichen Optionen (OGB1-5) & der Standard am Freitag der der monatlichen Optionen (OGBL) Bund Option Woche Freitage 1. Freitag 2. Freitag 3. Freitag 4. Freitag 5. Freitag Mai Apr /04/ OGBL 24/04/2015 Juni Mai /05/ OGB1 OGB2 OGB3 OGBL OGB5 04/05/ /05/ /05/ /05/ /05/2015 Juli Jun /06/ OGB1 OGB2 OGB3 OGBL 05/06/ /06/ /06/ /06/2015 August Jul /07/ OGB1 OGB2 OGB3 OGBL OGB5 03/07/ /07/ /07/ /07/ /07/2015 September Aug /08/ OGB1 OGB2 OGBL OGB4 07/08/ /08/ /08/ /08/2015 Oktober Sep /09/ OGB1 OGB2 OGB3 OGBL 04/09/ /09/ /09/ /09/2015 November Okt /10/ OGB1 OGB2 OGB3 OGBL OGB5 02/10/ /10/ /10/ /10/ /10/2015 Dezember Nov /11/ OGB1 OGB2 OGBL OGB4 06/11/ /11/ /11/ /11/2015 Januar Dez /12/ OGB1 OGB2 OGB3 OGBL 04/12/ /12/ /12/ /12/ März 2015 Seite 4 von 4

6 Anhang 1 zu Eurex Rundschreiben 046/15 Eurex14 Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte Stand und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland Seite 1 und der Eurex Zürich ********************************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN LÖSCHUNGEN SIND DURCHGESTRICHEN ********************************************************************************** 2. Kontraktspezifikationen für Optionskontrakte 2.3 Teilabschnitt: Kontraktspezifikationen für Optionskontrakte auf Fixed Income Futures-Kontrakte Laufzeit An den Eurex-Börsen stehen Optionen inmit den folgenden Laufzeitgruppenen zur Verfügung: 5 Wochen: der nächsten fünf Wochen mit jeweils der ersten, zweiten, dritten, vierten und fünften Woche des nächstfolgenden Fälligkeitsmonats in dem eine wöchentliche Option verfällt. An Verfalltagen, an denen ein Kontrakt des monatlichen Zyklus verfällt, steht keine wöchentliche Option zur Verfügung. Wöchentliche Optionen, deren letzter Handelstag gemäss Absatz zwischen Weihnachten und Silvester liegt, stehen zum Handel nicht zur Verfügung. 12 Monate: der drei nächsten Monate sowie des jeweils darauf folgenden Monats aus dem Zyklus März, Juni, September und Dezember zur Verfügung. Die Fälligkeitsmonate des zugrunde liegenden Futures und des Verfallmonats der Option sind in den Verfallmonaten März, Juni, September und Dezember (Quartalsmonat) identisch, in den übrigen Verfallmonaten ist der Fälligkeitsmonat des zugrunde liegenden Futures der dem Verfallmonat der Option folgende zyklische Quartalsmonat Letzter Handelstag, Handelsschluss Der letzte Handelstag einer Optionsserie ist der Tag, an dem diese Optionsserie den Börsenteilnehmern im System der Eurex-Börsen letztmalig zum Handel und zum

7 Anhang 1 zu Eurex Rundschreiben 046/15 Eurex14 Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte Stand und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland Seite 2 und der Eurex Zürich Clearing zur Verfügung steht. Bei den wöchentlichen Optionsverfällen ist dies jeweils der Freitag der jeweiligen Verfallwoche der wöchentlichen Option. Ist dieser Freitag kein Börsentag, ist der unmittelbar vor dem Freitag liegende Börsentag der letzte Handelstag. Fällt der unmittelbar vorhergehende HandelstagBörsentag nicht in denselben Kalendermonat wie der Freitag der Verfallswoche, so ist der letzte Handelstag der auf den Freitag der Verfallswoche unmittelbar folgende HandelstagBörsentag. Für nach Satz 2 bestimmte Tage die zwischen Weihnachten und Silvester liegen wird keine wöchentliche Option zur Verfügung stehen. Bei den monatlichen Verfällen ist ddies ist der letzte Freitag vor dem ersten Kalendertag des Verfallmonats, sofern diesem noch mindestens zwei Börsentage vor dem ersten Kalendertag des Verfallmonats folgen. Ist dieser Freitag kein Börsentag, oder ein Freitag, der zwar ein Börsentag ist, dem jedoch nur ein Börsentag vor dem ersten Kalendertag des Verfallmonats folgt, ist der unmittelbar vor dem Freitag liegende Börsentag der letzte Handelstag. Liegt der nach Satz 2 bestimmte Tag zwischen Weihnachten und Silvester, so ist der letzte Freitag vor dem so bestimmten Tag der letzte Handelstag. Ist dieser Freitag kein Börsentag, ist der unmittelbar vor dem Freitag liegende Börsentag der letzte Handelstag. Börsentag im Sinne dieses Abschnitts ist ein Tag, der sowohl ein Börsentag an den Eurex-Börsen als auch ein US amerikanischer Geschäftstag ist. Handelsschluss an dem letzten Handelstag ist 17:15 CET Ausübungspreise Optionsserien können Ausübungspreise mit folgenden Preisabstufungen haben 0,10 Prozentpunkte bei Optionskontrakten auf den Euro-Schatz-Futures 0,25 Prozentpunkte bei Optionskontrakten auf den Euro-Bobl-Futures 0,50 Prozentpunkte bei Optionskontrakten auf den Euro-Bund-Futures und den Euro-OAT-Futures Ein Prozentpunkt hat einen Wert von EUR und entspricht 100 Ticks im System. Im Falle der Option auf den Euro-Schatz- und Euro-Bobl-Futures entspricht dies 200 Ticks im System Anzahl der Ausübungspreise bei Einführung der Kontrakte Bei Einführung Kontrakte stehen für jeden Call und Put und für jede Fälligkeit mindestens neun Ausübungspreise für den Handel zur Verfügung. Davon sind vier Ausübungspreise im Geld (In-the-money), ein Ausübungspreis am Geld (At-the-money) und vier Ausübungspreise aus dem Geld (Out-of-the-money).

8 Anhang 1 zu Eurex Rundschreiben 046/15 Eurex14 Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte Stand und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland Seite 3 und der Eurex Zürich Einführung neuer Optionsserien Für einen bestehenden Verfallmonat werden Optionsserien mit neuen Ausübungspreisen zu Beginn der Pre-Trading-Periode eines Börsentags spätestens dann eingeführt, wenn die in Ziffer spezifizierte Mindestanzahl an Ausübungspreisen, welche ausgehend vom täglichen Abrechnungspreis in dem zugrunde liegenden Euro-Fixed Income Futures- Kontrakt (Kapitel II Ziffer der Clearing Bedingungen der Eurex Clearing AG) am vorangegangenen Handelstag im, am oder aus dem Geld liegen, nicht mehr verfügbar ist. Bei monatlichen Optionsverfällen wird Eeine neue Optionsserie wird grundsätzlich nicht eingeführt, wenn sie in weniger als zehn Börsentagen ausliefe, es sei denn, dass die Marktverhältnisse eine Neueinführung erforderlich machen. Wöchentliche Optionsverfälle unterliegen keiner Beschränkung was die Einführung neuer Optionsserien betrifft Preisabstufungen Der Preis eines Optionskontrakts auf einen Euro-Schatz- und Euro-Bobl-Futures-Kontrakt wird mit drei Nachkommastellen ermittelt. Die kleinste Preisveränderung beträgt 0,005 Prozentpunkte; dies entspricht einem Wert von EUR 5. Der Preis der Optionskontrakte auf einen Euro-Bund-Futures-Kontrakt und einen Euro- OAT-Futures-Kontrakt wird mit zwei Nachkommastellen ermittelt. Die kleinste Preisveränderung beträgt 0,01 Prozentpunkte; dies entspricht einem Wert von EUR Erfüllung, Positionseröffnung (1) Ausgeübte und zugeteilte Optionskontrakte werden durch Eröffnung einer Long- Position (für den Käufer eines Call) oder einer Short-Position (für den Käufer eines Put) beziehungsweise einer Short-Position (für den Stillhalter eines Call) oder einer Long-Position (für den Stillhalter eines Put) im Anschluss an die Post-Trading- Periode des Ausübungstags erfüllt; die Eröffnung der jeweiligen Position erfolgt automatisch. (2) Die Eurex Clearing AG eröffnet nach Maßgabe des Absatzes 1 eine Position in dem maßgeblichen Futures-Kontrakt für den betroffenen Börsenteilnehmer; ist der Börsenteilnehmer kein Clearing-Mitglied, gilt Ziffer 2.2 Absatz 2 der Bedingungen für den Handel an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich entsprechend. Den Börsenteilnehmer trifft eine entsprechende Verpflichtung gegenüber seinen Kunden. (3) Für die eröffnete Futures-Position gelten die jeweiligen Regelungen in den Ziffern 1.2.

9 Attachment 2 to Eurex Circular 046/15 Quote Obligations for Market-Making in Weekly Options on Euro-Bund Futures: Weekly Bund Options (OGB1-5): PMM Quotation Requirements Bid prices up to Maximum Spread First and Second Expiration Weekly Option Max. Spread 5 Trading Days prior to Expiration Quotation Size: 50 contracts on the bid and ask side Committed Quotation Time: Continuous quotation for an average of 75 percent of the trading period between 08:00 and 17:15 CET (calculated on a monthly average) on each exchange trading day per calendar month for the first two weekly options expirations. Strike Prices/Expirations: PMMs will be obliged to quote calls and puts in three strikes out of a strike price window of 11 strikes around the current underlying price in the first two weekly expirations; this means six series have to be quoted in total for every weekly expiration. Strikes selected for the strike price window are the 11 strikes nearest to the current price of the respective Fixed Income Future. Asymmetric quotation is allowed. Fast Market: In fast market conditions (definition and announcement by the Exchange) the spread will be doubled and the number of contracts to be quoted will be halved. Market-Making scheme and Incentives: The Market-Making scheme starts on 20 April 2015 and ends on 31 December Upon fulfillment of obligations, Market Maker firms will receive a 100 percent exchange fee rebate on the M- accounts for trades in all Weekly Options on Euro-Bund Futures. Rebates apply for the entire member-firm market making volume. A Revenue Sharing of 30 percent of Eurex net trading revenues in Weekly Options on Euro-Bund Futures are distributed from 20 April 2015 until 31 December 2015 on a monthly basis to the five leading market makers according to their proprietary trading share (on- and off-exchange volumes traded on P- and M- accounts in the respective products) in the respective month within the group of MM, provided that the obligations are fulfilled. Valid as of 20 April 2015 Page 1 of 1

10 Attachment 3 to Eurex Circular 046/15 Please return by fax to: Joachim Heinz Fax no Market Maker Rebate Agreement for Weekly Options on Euro-Bund Futures Dated as of: 1. Eurex Frankfurt AG ( EFAG ) and Eurex Clearing AG ( ECAG ) and ( Participant ) (Name of Participant/Member ID) hereby enter into this Market Maker Rebate Agreement (the Agreement ) under the conditions outlined below with respect to the following products: Eurex product Eurex product code Please tick ( ) the appropriate box Weekly Options on Euro-Bund Futures OGB1, OGB2, OGB3, OGB4 and OGB5 for the period from 20 April until 31 December The Participant will a) Fulfil the Market-Making Obligations as set out by the Management Board of Eurex Deutschland and the Executive Board of Eurex Zürich AG ( Eurex Market-Making Obligations ) and published via Eurex circular. The current Eurex Market-Making Obligations for Weekly Options on Euro-Bund Futures are published in Eurex circular 046/15 and can be amended from time to time. b) Provide EFAG with the name of a manager, who has the authorisation and expertise necessary to fulfil the commitments required under the Eurex Market-Making Obligations. c) Provide EFAG with the name of a manager who has the authorisation and expertise necessary to make decisions and act as coordinator for the Participant, who will be available for EFAG and ECAG with respect to this Agreement. d) Inform EFAG in the event the Participant is or will be unable to fulfil the Eurex Market-Making Obligations without undue delay and at the latest within one business day. Valid as of 20 April 2015 Page 1 of 3

11 Attachment 3 to Eurex Circular 046/15 3. ECAG will a) Refund 100 percent of all transaction fees (order book and off-book-transactions on the Eurex Exchanges) for the contracts traded by the Market Makers on M-accounts in Weekly Options on Euro-Bund Futures up to and including 31 December The refund for the respective month will be calculated at the beginning of the subsequent month. Refunds will be paid in full only if the Eurex Market-Making Obligations have been fulfilled in the month prior to the month in which they are applicable. No refunds will be made for contracts traded on A- or P-accounts. b) Offer a revenue sharing of 30 percent of Eurex net trading revenues in Weekly Options on Euro-Bund Futures from 20 April 2015 until 31 December 2015 on a monthly basis to the five leading market makers according to their proprietary trading share (on- and off-exchange volumes traded on P- and M-accounts in the respective products) in the respective month within the group of MM, provided that the obligations as stated in attachment 2 are fulfilled. 4. EFAG shall, upon occurrence of one of the following events, be entitled to terminate this Agreement: a) The Participant does not comply with the Eurex Market-Making Obligations for four consecutive months counted as of the date of this Agreement. Conformance of the Participant with the Eurex Market-Making Obligations shall be monitored by EFAG. EFAG will determine in its sole discretion whether the Participant has fulfilled the Eurex Market-Making Obligations. b) The Participant does not comply with any other of its obligations stated under No. 2 above. 5. The Participant shall, upon occurrence of one of the following events, be entitled to terminate this Agreement: 1. A significant change in the Contract Specifications for Futures Contracts and Options Contracts at Eurex Deutschland and Eurex Zürich for the aforementioned products. 2. A significant change to the Eurex Market-Making Obligations. 6. The Participant and EFAG and ECAG shall be entitled to terminate this Agreement without giving any reason with one calendar month s prior notice. Valid as of 20 April 2015 Page 2 of 3

12 Attachment 3 to Eurex Circular 046/15 SHOULD BE FILLED OUT BY THE PERSON DESIGNATED IN ACCORDANCE WITH PARAGRAPH 2. b) Place, date Name Position Phone Fax (Signature/Stamp of the company) address Please send the completed Agreement to the fax number indicated above. Valid as of 20 April 2015 Page 3 of 3

13 eurex clearing rundschreiben 032/15 Datum: 23. März 2015 Empfänger: Alle Clearing-Mitglieder, Nicht-Clearing-Mitglieder und Registrierte Kunden der Eurex Clearing AG und Vendoren Autorisiert von: Heike Eckert Fixed Income-Derivate: Einführung von Fixed Income-Optionen mit wöchentlichem Verfall ( Weekly Options ) auf Euro-Bund-Futures Verweis auf Eurex-Rundschreiben: 046/15 Kontakt: Derivatives Clearing Supervision, T , clearing@eurexclearing.com Zielgruppe: Alle Abteilungen Anhänge: Geänderte Abschnitte von: 1. Bedingungen für die Nutzung der Eurex-Trade-Entry- Services (Allgemeine Teilnahmebedingungen) 2. Preisverzeichnis der Eurex Clearing AG 3. Market Maker Rabate Agreement (nur in Englisch) Zusammenfassung: Mit Wirkung zum 20. April 2015 erweitert Eurex Clearing das Clearing-Angebot auf an der Eurex Exchange eingeführten Fixed Income-Optionen mit wöchentlichem Verfall ( Weekly Options ) auf Euro-Bund-Futures. Die Weekly Options werden als eigenständige Produkte auf den Euro-Bund Future eingeführt. Für die neuen Weekly Options auf Euro-Bund-Futures wird Permanent Market-Making (PMM) angeboten. Zudem wird in den Weekly Options auf Euro-Bund-Futures bei Erfüllung der Market Maker-Verpflichtungen der Eurex Frankfurt und Eurex Zürich AG eine Erlösbeteiligung für Market Maker in den Produkten bis zum 31. Dezember 2015 angeboten. Die Produkte stehen ab dem 26. März 2015 in der Simulationsumgebung zur Verfügung. Dieses Rundschreiben enthält Informationen zum Clearing der neu hinzukommenden Produkte sowie die geänderten Abschnitte der relevanten Regelwerke der Eurex Clearing AG. Spezielle Informationen zur Einführung der neuen Produkte sowie die geänderten Abschnitte der relevante Regelwerke der Eurex Deutschland und Eurex Zürich AG sind dem Eurex Rundschreiben 046/15 zu entnehmen. Eurex Clearing AG Mergenthalerallee Eschborn Postanschrift: Frankfurt/Main Deutschland T F memberservices@ eurexclearing.com Internet: Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Hugo Bänziger Vorstand: Dr. Thomas Book (Vorsitzender), Heike Eckert, Matthias Graulich, Thomas Laux, Erik Tim Müller Aktiengesellschaft mit Sitz in Frankfurt/Main HRB Nr USt-IdNr. DE Amtsgericht Frankfurt/Main

14 eurex clearing rundschreiben 032/15 Fixed Income-Derivate: Einführung von Fixed Income-Optionen mit wöchentlichem Verfall ( Weekly Options ) auf Euro-Bund Futures Mit Wirkung zum 20. April 2015 erweitert Eurex Clearing das Clearing-Angebot auf an der Eurex Exchange eingeführte Fixed Income-Optionen mit wöchentlichem Verfall ( Weekly Options ) auf Euro-Bund Futures. Die Weekly Options werden als eigenständige Produkte auf den Euro-Bund Future eingeführt. Für die neuen Weekly Options auf Euro-Bund-Futures wird Permanent Market-Making (PMM) angeboten. Zudem wird in den Weekly Options auf Euro-Bund-Futures bei Erfüllung der Market Maker-Verpflichtungen der Eurex Frankfurt und Eurex Zürich AG eine Erlösbeteiligung für Market Maker in den Produkten bis zum 31. Dezember 2015 angeboten. Die Produkte stehen ab dem 26. März 2015 in der Simulationsumgebung zur Verfügung. Dieses Rundschreiben enthält Informationen zum Clearing der neuen Produkte sowie die geänderten Abschnitte der relevanten Regelwerke der Eurex Clearing AG. Weitere Informationen zur Einführung der neuen Produkte sowie die geänderten Abschnitte der relevante Regelwerke der Eurex Deutschland und Eurex Zürich AG sind dem Eurex Rundschreiben 046/15 zu entnehmen. 1. Produktübersicht Kontraktwert Ein Euro-Bund-Futures-Kontrakt Eurex-Produktkürzel & ISINs OGB1: DE000A13RL43 (Optionen auf Euro-Bund-Futures Woche 1) OGB2: DE000A13RL50 (Optionen auf Euro-Bund-Futures Woche 2) OGB3: DE000A13RL68 (Optionen auf Euro-Bund-Futures Woche 3) OGB4: DE000A13RL76 (Optionen auf Euro-Bund-Futures Woche 4) OGB5: DE000A13RL84 (Optionen auf Euro-Bund-Futures Woche 5) Erfüllung Preisermittlung Minimale Preisveränderung Laufzeiten Die Ausübung einer Weekly Option auf einen Euro-Bund-Futures-Kontrakt resultiert für den Käufer sowie für den zugeteilten Verkäufer in einer entsprechenden Euro-Bund-Futures-Position. Die Position wird auf Grundlage des vereinbarten Ausübungspreises im Anschluss an die Post- Trading-Full-Periode des Ausübungstages eröffnet. In Prozent vom Nominalwert, auf zwei Dezimalstellen. 0,01 Prozent; dies entspricht einem Wert von EUR 10. Bis zu 5 Wochen: Die nächsten fünf Wochen mit jeweils der ersten, zweiten, dritten, vierten und fünften Woche des nächstfolgenden Fälligkeitsmonats, in dem eine wöchentliche Option verfällt. An Verfalltagen, an denen ein Kontrakt des monatlichen Zyklus verfällt, steht keine Weekly Option zur Verfügung. Weekly Options, deren letzter Handelstag zwischen Weihnachten und Silvester liegt, stehen zum Handel nicht zur Verfügung. Die Fälligkeitsmonate des zugrunde liegenden Future und des Verfallmonats der Option sind in den Verfallmonaten März, Juni, September und Dezember (Quartalsmonat) identisch. In den übrigen Verfallmonaten ist der Fälligkeitsmonat des zugrunde liegenden Future der dem Verfallmonat der Option folgende zyklische Quartalsmonat. Letzter Handelstag Letzter Handelstag ist jeweils der Freitag der jeweiligen Verfallwoche der Weekly Option. Ist dieser Freitag kein Börsentag, ist der unmittelbar vor dem Freitag liegende Börsentag der letzte Handelstag. Fällt der unmittelbar vorhergehende Handelstag nicht in denselben Kalendermonat wie der Freitag der Verfallswoche, so ist der letzte Handelstag der auf den Freitag der Verfallswoche unmittelbar folgende Handelstag. Seite 1 von 4

15 eurex clearing rundschreiben 032/15 Täglicher Abrechnungspreis Ausübungszeit Ausübungspreise Anzahl der Ausübungspreise Einführung neuer Optionsserien Optionsprämie Mindestanzahl der zu handelnden Kontrakte für Block Trades Die Festlegung des täglichen Abrechnungspreises erfolgt durch Eurex. Zur Ermittlung des täglichen Abrechnungspreises für Optionen auf Euro-Bund- Futures wird das Binomialmodell nach Cox/Ross/Rubinstein eingesetzt. Ausübungen sind an jedem Börsentag (amerikanische Art) während der Laufzeit und am letzten Handelstag bis zum Ende der Post-Trading Full- Periode bis 18:00 Uhr MEZ möglich. 0,50 Basispunkte (analog zu Optionen auf Euro-Bund-Futures mit monatlichem Verfall) Bei Einführung der Optionen stehen für jeden Call und Put und für jede Fälligkeit mindestens neun Ausübungspreise für den Handel zur Verfügung. Davon sind vier Ausübungspreise im Geld (In-the-money), ein Ausübungspreis am Geld (At-the-money), vier Ausübungspreise aus dem Geld (Out-ofthe-money). Verfälle der Weekly Options unterliegen keiner Beschränkung, was die Einführung neuer Optionsserien betrifft. Die Prämienabrechnung erfolgt nach dem Futures-Style-Verfahren Produktgruppe Die neuen Weekly Options auf Euro-Bund Futures werden der folgenden Produktgruppe zugeordnet: Produktgruppe Abwicklungslokationseinheit Regulatorischer Status Abwicklungsart Produktart Produktsegment Produktwährung Produktkürzel Deutsche Interest Rate Futures & Options CBON F F F/O Interest Rate EUR B F F H I E Informationen zur Zuordnung von Produkten und Produktgruppen entnehmen Sie bitte Eurex-Rundschreiben 232/07, Abschnitt Weekly Options im Jahr 2015 Zur Produkteinführung am 20. April 2015 stehen folgende Optionen auf Euro-Bund-Futures mit wöchentlichem Verfall zum Handel zur Verfügung: OGBL OGB1 OGB2 OGB3 OGBL OGB4 OGB5 Mai15 Jun15 Jun15 Jun15 Jun15 Sep15 Jun15 4. Freitag 1. Freitag 2. Freitag 3. Freitag 4. Freitag 4. Freitag 5. Freitag (24. April 15) (04. Mai 15) (8. Mai 15) (15. Mai 15) (22. Mai 15) (28. August 15) (29. Mai 15) (Daten in Klammern = Verfalltage) Seite 2 von 4

16 eurex clearing rundschreiben 032/15 OGB1 Jun15: Da der erste Freitag des Monats Mai (1. Mai 2015) kein Börsentag ist und der vorangehende Börsentag am 30. April 2015 nicht im selben Kalendermonat liegt, verfällt diese Option am nachfolgenden Handelstag am 4. Mai OGBL Jun15/OGB4 Sep15: Die Standard-Option OGBL Jun15 verfällt am vierten Freitag des Monats Mai (22. Mai 2015). Deshalb steht OGB4 Jun15 nicht zum Handel zur Verfügung. Die nächste zum Handel zur Verfügung stehende OGB4-Option ist OGB4 Sep15 mit Verfall am 28. August Die folgende Tabelle enthält eine Übersicht der Optionen auf Euro-Bund-Futures mit wöchentlichem und monatlichem Verfall in 2015: Verfallkalender FI Optionen: Monatliche und wöchentliche Bund Optionen 2015 Konten gehandelten Kontrakte (Orderbuch und Off-Book Geschäfte) in den Weekly Options auf Euro-Bund- Optionsmonamonat Kalender- Verfall der OGBL Verfall Anzahl Verfall der wöchentlichen Optionen (OGB1-5) & der Standard am Freitag der der monatlichen Optionen (OGBL) Bund Option Woche Freitage 1. Freitag 2. Freitag 3. Freitag 4. Freitag 5. Freitag Mai Apr /04/ OGBL 24/04/2015 Juni Mai /05/ OGB1 OGB2 OGB3 OGBL OGB5 04/05/ /05/ /05/ /05/ /05/2015 Juli Jun /06/ OGB1 OGB2 OGB3 OGBL 05/06/ /06/ /06/ /06/2015 August Jul /07/ OGB1 OGB2 OGB3 OGBL OGB5 03/07/ /07/ /07/ /07/ /07/2015 September Aug /08/ OGB1 OGB2 OGBL OGB4 07/08/ /08/ /08/ /08/2015 Oktober Sep /09/ OGB1 OGB2 OGB3 OGBL 04/09/ /09/ /09/ /09/2015 November Okt /10/ OGB1 OGB2 OGB3 OGBL OGB5 02/10/ /10/ /10/ /10/ /10/2015 Dezember Nov /11/ OGB1 OGB2 OGBL OGB4 06/11/ /11/ /11/ /11/2015 Januar Dez /12/ OGB1 OGB2 OGB3 OGBL 04/12/ /12/ /12/ /12/ Eurex-Trade-Entry-Services Die Mindestanzahl zu handelnder Kontrakte mittels der Eurex Block Trade Services entspricht dem jeweiligen Standardkontrakt. Die Flexible Options-Funktionalität steht nicht zur Verfügung. Die geänderten Abschnitte der Bedingungen für die Nutzung der Eurex-Trade-Entry-Services (Allgemeine Teilnahmebedingungen) entnehmen Sie bitte Anhang 1 dieses Rundschreibens. 5. Market-Making Für den Zeitraum 20. April bis 31. Dezember 2015 werden für Weekly Options auf Euro-Bund-Futures bei Erfüllung der Permanent Market Maker-Verpflichtungen Market-Making-Rabatte in Höhe von 100 Prozent der Transaktionsentgelte für due jeweiligen Produkte gewährt. Zusätzlich können sich Market Maker für ein Erlösbeteiligungsprogramm qualifizieren. Dabei werden 30 Prozent der Netto-Transaktionsentgelte der jeweiligen Produkte unter den besten fünf Market Maker auf Monatsbasis verteilt. Die Höhe der Erlösbeteiligung errechnet sich aus dem Volumen der auf M-oder P- Futures. Marktteilnehmer, die sich für die genannten Produkte als Permanent Market Maker erstmals registrieren möchten, werden gebeten, hierfür das beigefügte Formular aus Anhang 3 zu nutzen und an Joachim Heinz, Product Development, unter der Faxnummer zurückzusenden. Seite 3 von 4

17 eurex clearing rundschreiben 032/15 Die entsprechenden Konditionen und Details des PMM-Programms sind Eurex-Rundschreiben 046/15 zu entnehmen. 6. Preisverzeichnis der Eurex Clearing AG Die in Eurex-Rundschreiben 022/02 angekündigte Berechnung der Transaktionsentgelte gilt auch für die Erfassung von Geschäften in Weekly Options auf den Euro-Bund-Future (OGB1, OGB2, OGB3, OGB4 und OGB5). Die geänderten Abschnitte des Preisverzeichnisses der Eurex Clearing AG (Preisverzeichnis) sind diesem Rundschreiben angehängt (Anhang 2). 7. Eurex Clearing Prisma-Fähigkeit Derzeit sind alle zum Handel zugelassenen Derivate auf Aktien, Aktienindizes, Fixed Income- und Geldmarktinstrumente sowie alle OTC IRS-Produkte für die Berechnung in Eurex Clearing Prisma zugelassen. Details zu bestimmten Eurex Clearing Prisma-fähigen Eurex-Produkten sind in der aktuellen Liste enthalten, die unter dem folgenden Link auf der Eurex Clearing-Website zur Verfügung steht: Risikomanagement > Risikoparameter 8. Handelszeiten Die Handelszeiten der wöchentlichen Optionsverfälle entsprechen den gültigen Handelszeiten für die regulären Optionen auf den Euro-Bund-Future (OGBL). 9. Änderungen der Regelwerke der Eurex Clearing Ab dem 20. April 2015 werden die vollständigen geänderten Versionen der zwei genannten Regelwerke auf der Website der Eurex Clearing zum Herunterladen unter dem folgenden Link zur Verfügung gestellt: Ressourcen > Regelwerke Gemäß Kapitel I Abschnitt 1 Ziffer der Clearing-Bedingungen gelten die mit diesem Rundschreiben mitgeteilten Änderungen und Ergänzungen der Clearing-Bedingungen als durch jedes Clearing-Mitglied, Nicht-Clearing-Mitglied und jeden Registrierten Kunden angenommen, sofern diese nicht durch schriftliche Mitteilung an die Eurex Clearing AG vor dem Ende des Geschäftstages vor dem tatsächlichen Inkrafttreten den Änderungen oder Ergänzungen der Clearing-Bedingungen widersprechen. Das Recht zur Beendigung der Clearing-Vereinbarung oder der Clearing-Lizenz gemäß Kapitel I Abschnitt 1 Ziffer Absatz 2, Ziffer Absatz 4 und Ziffer 13 der Clearing-Bedingungen bleibt unberührt. Gemäß Ziffer 16 Abs. 3 des Preisverzeichnisses gelten die mit diesem Rundschreiben mitgeteilten Änderungen und Ergänzungen des Preisverzeichnisses als durch das jeweilige Clearing-Mitglied angenommen, sofern dieses nicht durch schriftliche Mitteilung an die Eurex Clearing AG innerhalb von zehn (10) Geschäftstagen nach der Veröffentlichung widerspricht. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Derivatives Clearing Supervision unter Tel oder per an: clearing@eurexclearing.com. 23. März 2015 Seite 4 von 4

18 Anhang 1 zu Eurex Clearing-Rundschreiben 032/15 GCP Eurex TES Bedingungen für die Nutzung der Eurex-Trade-Entry- Stand Services (Allgemeine Teilnahmebedingungen) Seite 1 ********************************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN LÖSCHUNGEN SIND DURCHGESTRICHEN ********************************************************************************** 9 Zugelassene Produkte, Kombinationen und Kombinationsgeschäfte Option-Aktie 9.4 Block-Trade-Service Die Eurex Clearing AG hat für den Block-Trade-Service die nachfolgend aufgeführten Produkte und Kombinationsgeschäfte Option-Aktie zugelassen. Die Zulassung gilt unabhängig davon, ob die jeweiligen Geschäfte, im Rahmen einer Options-Strategie, einer Options-Volatilitätsstrategie oder als Kombinationsgeschäft Option-Aktie, bestehend aus außerhalb des Orderbuches abgeschlossenen Options- und Wertpapiergeschäften, in das Eurex-System eingegeben werden Zugelassene Produkte: Produkt Mindestanzahl der zu handelnden Kontrakte Optionskontrakte auf Euro-Bobl-Futures (OGBM) 200 Optionskontrakte auf Euro-Bund-Futures (OGBL, OGB1, OGB2, OGB3, OGB4 und OGB5) 100 Optionskontrakte auf Euro-Schatz-Futures (OGBS) 300

19 Anhang 1 zu Eurex Clearing-Rundschreiben 032/15 GCP Eurex TES Bedingungen für die Nutzung der Eurex-Trade-Entry- Stand Services (Allgemeine Teilnahmebedingungen) Seite Vola-Trade-Service Die Eurex Clearing AG hat die folgenden Produkte zum Vola-Trade-Service zugelassen: Optionskontrakt Futures-Kontrakt Optionskontrakte auf Euro-Bund-Futures (OGBL, OGB1, OGB2, OGB3, OGB4 und OGB5) Futures-Kontrakte auf eine fiktive langfristige Schuldverschreibung der Bundesrepublik Deutschland (Euro-Bund-Futures; FGBL) Annex A zu den Allgemeinen Teilnahmebedingungen: Off-Book-Nutzungszeiten (alle Zeitangaben entsprechen mitteleuropäischer Zeit MEZ) Optionskontrakte Optionskontrakte auf Fixed Income Futures Produkt Produkt-ID Beginn-Ende Optionskontrakte auf Euro-Bobl-Futures OGBM Euro-Bund-Futures OGBL, OGB1, OGB2, OGB3, OGB4 und OGB5 08:00-18:00 Euro-Schatz-Futures OGBS Euro-OAT-Futures OOAT 08:00-18:00 *************

20 Anhang 2 zu Eurex Clearing-Rundschreiben 032/15 Eurex08 Preisverzeichnis der Eurex Clearing AG Stand Seite 1 ********************************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN. LÖSCHUNGEN SIND DURCHGESTRICHEN. ********************************************************************************** Market Making-Rabatte für Produkte mit Market Making in Optionsstrategien PMM Programm AMM Programm Produktgruppe Orderbuch und Ausübungen Eingaben Orderbuch und Ausübungen Off-Book- Off-Book- Eingaben Aktienindexoptionen mit Market Making in Optionsstrategien Aktienoptionen mit Market Making in Optionsstrategien Optionen auf Euro-Bund, Optionen auf Euro-Bobl, Optionen auf Schatz-Future mit Market Making in Optionsstrategien 45 % 30 % 70 % 50 % 45 % 30 % 70 % 50 % 70 % 60 % 80 % 75 %

21 Anhang 2 zu Eurex Clearing-Rundschreiben 032/15 Eurex08 Preisverzeichnis der Eurex Clearing AG Stand Seite 2 RMM und PMM Programm AMM Programm Produktgruppe Orderbuch und Ausübungen Eingaben Orderbuch und Ausübungen Off-Book- Off-Book- Eingaben Aktienindexoptionen mit Market Making in Optionsstrategien Aktienoptionen mit Market Making in Optionsstrategien Optionen auf Euro-Bund, Optionen auf Euro-Bobl, Optionen auf Schatz-Future mit Market Making in Optionsstrategien 10 % 10 % 10 % 10 % 10 % 10 % 10 % 10 % 10 % 10 % 10 % 10 % ***************

22 Attachment 3 to Eurex Clearing circular 032/15 Please return by fax to: Joachim Heinz Fax no Market Maker Rebate Agreement for Weekly Options on Euro-Bund Futures Dated as of: 1. Eurex Frankfurt AG ( EFAG ) and Eurex Clearing AG ( ECAG ) and ( Participant ) (Name of Participant/Member ID) hereby enter into this Market Maker Rebate Agreement (the Agreement ) under the conditions outlined below with respect to the following products: Eurex product Eurex product code Please tick ( ) the appropriate box Weekly Options on Euro-Bund Futures OGB1, OGB2, OGB3, OGB4 and OGB5 for the period from 20 April until 31 December The Participant will a) Fulfil the Market-Making Obligations as set out by the Management Board of Eurex Deutschland and the Executive Board of Eurex Zürich AG ( Eurex Market-Making Obligations ) and published via Eurex circular. The current Eurex Market-Making Obligations for Weekly Options on Euro-Bund Futures are published in Eurex circular 046/15 and can be amended from time to time. b) Provide EFAG with the name of a manager, who has the authorisation and expertise necessary to fulfil the commitments required under the Eurex Market-Making Obligations. c) Provide EFAG with the name of a manager who has the authorisation and expertise necessary to make decisions and act as coordinator for the Participant, who will be available for EFAG and ECAG with respect to this Agreement. d) Inform EFAG in the event the Participant is or will be unable to fulfil the Eurex Market-Making Obligations without undue delay and at the latest within one business day. Valid as of 20 April 2015 Page 1 of 3

23 Attachment 3 to Eurex Clearing circular 032/15 3. ECAG will a) Refund 100 percent of all transaction fees (order book and off-book-transactions on the Eurex Exchanges) for the contracts traded by the Market Makers on M-accounts in Weekly Options on Euro-Bund Futures up to and including 31 December The refund for the respective month will be calculated at the beginning of the subsequent month. Refunds will be paid in full only if the Eurex Market-Making Obligations have been fulfilled in the month prior to the month in which they are applicable. No refunds will be made for contracts traded on A- or P-accounts. b) Offer a revenue sharing of 30 percent of Eurex net trading revenues in Weekly Options on Euro-Bund Futures from 20 April 2015 until 31 December 2015 on a monthly basis to the five leading market makers according to their proprietary trading share (on- and off-exchange volumes traded on P- and M-accounts in the respective products) in the respective month within the group of MM, provided that the obligations as stated in attachment 2 are fulfilled. 4. EFAG shall, upon occurrence of one of the following events, be entitled to terminate this Agreement: a) The Participant does not comply with the Eurex Market-Making Obligations for four consecutive months counted as of the date of this Agreement. Conformance of the Participant with the Eurex Market-Making Obligations shall be monitored by EFAG. EFAG will determine in its sole discretion whether the Participant has fulfilled the Eurex Market-Making Obligations. b) The Participant does not comply with any other of its obligations stated under No. 2 above. 5. The Participant shall, upon occurrence of one of the following events, be entitled to terminate this Agreement: 1. A significant change in the Contract Specifications for Futures Contracts and Options Contracts at Eurex Deutschland and Eurex Zürich for the aforementioned products. 2. A significant change to the Eurex Market-Making Obligations. 6. The Participant and EFAG and ECAG shall be entitled to terminate this Agreement without giving any reason with one calendar month s prior notice. Valid as of 20 April 2015 Page 2 of 3

24 Attachment 3 to Eurex Clearing circular 032/15 SHOULD BE FILLED OUT BY THE PERSON DESIGNATED IN ACCORDANCE WITH PARAGRAPH 2. b) Place, date Name Position Phone Fax (Signature/Stamp of the company) address Please send the completed Agreement to the fax number indicated above. Valid as of 20 April 2015 Page 3 of 3

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