DJANGO ASÜL Hardliner

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1 Jahrgang August 2005 Nr. 8 DJANGO ASÜL Hardliner am 29. Januar 2006 um Uhr in der neuen Stadthalle Ebermannstadt. Der Vorverkauf beginnt... Eintrittskarten erhalten Sie wie immer in den Vorverkaufsstellen. Touristinformation, Bahnhofstr. 5, Tel.: 09194/ und im Fliesenmarkt Geck, Gasseldorf, Telefon: 09194/ Eintritt im Vorverkauf: 16. Abendkasse: für Internet-Bestellungen. 20 Jahre Fränkische Schweiz-Museum Das Fränkische Schweiz- Museum in Tüchersfeld feiert heuer sein 20-jähriges Jubiläum Als Dankeschön laden wir alle Familien und Bewohner der Fränkischen Schweiz zu einem kostenlosen Museumsbesuch ein. Gutschein für einen Besuch des Fränkische Schweiz-Museums Freier Eintritt für einefamilie Hardliner dominieren die Welt. Es geht nur noch um Recht und Gerechtigkeit. Aber was ist noch gerecht in einer Welt, die sich ständig verändert? Die einzige Konstante in dieser unruhevollen Zeit ist die zunehmende Härte immer und überall. (2 Erwachsene, 2 Kinder) gültig bis 15.September 2005 Anschrift: Und just in einer Zeit, in der die großen Lenker und Manager ihre Unfähigkeit durch Härte zu übertünchen versuchen, kommt ein Projektmanager daher und will Djangos Schwester heiraten. Wie finde man da die Symbiose aus Verständnis und Exekution? Name Straße Ort 255

2 Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt Touristinformation Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Inhalt: Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt Redaktionsschluß: jeweils zum 24. des Monats bei der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt Anzeigenannahmeschluß: jeweils zum 24. des Monats bei der Druckerei Waltenberger-Hofmann Erscheint monatlich 1 mal in der 1. Woche des Monats Für Irrtümer wird keine Haftung übernommen Druck: Waltenberger-Hofmann, Ebermannstadt, Bahnhofstraße 9, Tel.: / Fax: / waltenberger-hofmann@t-online.de Anzeigen-Preise: 1/1 Seite 225, ; 1/2 Seite 136, ; 1/4 Seite 82, ; 1/6 Seite (100 mm) 69, ; 1/8 Seite 49, ; 1/16 Seite 29,. Alle Preise inclusive 16 % MWSt. Rabatt: Bei 12 Anzeigen jährlich 20 % - bei 6 Anzeigen 10 % - Zeilenanzeigen: pro Zeile 4,50 inclusive 16 % Mehrwertsteuer. 256

3 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT EBERMANNSTADT Franz-Dörrzapf-Straße 10 Telefon Fax Sprechzeiten: Montag bis Mittwoch Montag bis Mittwoch Donnerstag Freitag von 8.00 bis Uhr von bis Uhr von 8.00 bis Uhr und bis Uhr von 7.00 bis Uhr Sprechtage der Behörden, Verbände etc. Die Sprechtage finden im Rathaus Ebermannstadt, 1. Stock, Zimmer Nr. 103 statt Uhr Sozialpsychiatr. Dienst (Die Insel) Uhr LVA / BfA Uhr VdK Im Juli und August keine Sprechtage der LVA/BfA. Der nächste Sprechtag findet am statt. Die Sprechtage der Seniorenvertretung Ebermannstadt finden monatlich im Seniorenzentrum Fränkische Schweiz, Bahnhofstr. 14, Ebermannstadt statt und zwar an folgenden Tagen: Im August entfallen die Sprechtage der Seniorenvertretung. Die Sprechzeiten des Landrates Glauber finden nach Vereinbarung im Landratsamt Forchheim (Gebäude A, 1. Stock, ZiNr. 206) statt. Terminabsprache unter Tel /86101 (Vorzimmer Landrat). Jeweils am Dienstag von Uhr bis Uhr und nach Vereinbarung im Krankenhaus, Zimmer 506, Beratung für Suchtkranke. Öffnungszeiten der TÜV-Prüfstelle (Ebermannstadt, Grasiger Weg 48) jeden Montag, Mittwoch und Donnerstag von 7.30 Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr, jeden Freitag von 7.30 Uhr bis Uhr. Telefonische Voranmeldung: 09194/ Probealarmierung der Sirenen Am Samstag, den findet in der Zeit von ca bis Uhr die nächste Probealarmierung der Sirenen im Landkreis statt. Evtl. Störungen sind im Anschluss an die Alarmierung dem Landratsamt Forchheim telefonisch mitzuteilen. Zahlungstermine bei der Kasse der Verwaltungsgemeinschaft Am 15. August 2005 werden folgende Zahlungen fällig: Gewerbesteuer-VZ III/05 Grundsteuer III/05 Grundsteuer jährliche Fälligkeit Fremdenverkehrsbeitrag-VZ Wasser-/Kanalgebühr Unterleinleiter Abschlag II/05 Die zu zahlenden Beträge sind den Zahlungspflichtigen bekannt. Die Einzahlungen sind möglichst bargeldlos auf eines der bekannten Bankkonten der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt vorzunehmen. Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren und gegebenenfalls Zinsen/Säumniszuschläge in Rechnung gestellt. Wir bitten alle Zahlungspflichtigen dafür zu sorgen, dass die vorgegebenen Fälligkeitstermine eingehalten werden. Zur Vereinfachung des Zahlungsverkehrs können Sie der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt jederzeit widerrufbare Einzugsermächtigungen erteilen. Mit dieser Zahlungsweise ersparen Sie sich die laufende Überwachung aller Zahlungstermine sowie unnötigen Ärger im lästigen Mahnverfahren. Erforderliche Formulare für die Einzugsermächtigung liegen bei der Kasse der VG Ebermannstadt auf. Hinweis: Öffentliche Zahlungsaufforderung Wir bitten hiermit alle Zahlungspflichtigen, bereits fällig gewesene Steuern, Beiträge und Abgaben unverzüglich an die Kasse der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt zu entrichten. Wir wollen nicht, dass bei weiterem Zahlungsverzug die säumigen Zahler damit rechnen müssen, dass gegen sie das gerichtliche Beitreibungsverfahren mittels Mahnbescheid bzw. Ausstandsverzeichnis eingeleitet werden muß. Diese Art der Beitreibung ist mit empfindlichen Kosten und Nebenforderungen verbunden; der Einzug dieser Rückstände erfolgt durch den zuständigen Gerichtsvollzieher vom Amtsgericht Forchheim. Bitte ersparen Sie sich und uns Unannehmlichkeiten. Soll ein Beitrag oder dergleichen gestundet werden, möchten Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung setzen. Andernfalls müßte die Beitreibung von bereits fälligen angemahnten Forderungen nach Ablauf einer Woche eingeleitet werden. Wir bitten um Ihr Verständnis. Öffnungszeiten Landratsamt Forchheim Am Annafest-Mittwoch, dem , bleiben die Dienststellen des Landratsamtes in Forchheim und Ebermannstadt ab Uhr geschlossen. Abfallwirtschaft im Landkreis Forchheim am 27. Juli 2005 Am Mittwoch, dem ist die Deponie Gosberg ab Uhr geschlossen. Eilt sehr! Information der Abfallwirtschaft des Landkreises Forchheim zum zentralen Gebühreneinzug für die Müllgebühren Die Gebührenbescheide zur Müllabfuhr werden zwischen dem 4. und 11. Oktober 2005 versandt. Den Bescheiden werden neue Müllgebührenmarken beiliegen. Die gesamte Jahresgebühr wird einheitlich zum fällig. Bitte leisten Sie vor Zugang des Gebührenbescheides der Abfallwirtschaft keine Zahlungen. Forchheim, den Versenden der Briefe Die VG Ebermannstadt verschickt aus Kostengründen einen Großteil der Briefe mit dem Zustelldienst des Fränkischen Tages. Die Briefe werden entweder vom Zeitungszusteller oder von einem Boten während des Tages in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen. Die Stadtverwaltung bittet daher um ordnungsgemäße Beschriftung bzw. regelmäßiges Entleeren der Hausbriefkästen. 257

4 Der Ferienpass ist da! Endlich ist es soweit: Der Fereinpass 2005 des Kreisjugendringes Forchheim ist da! Der Ferienpass ist ein Gutscheinheftchen, mit dem Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre ermäßigten oder kostenlosen Eintritt zu verschiedenen Freizeitangeboten erhalten. An Besuche von Schwimmbädern, die Besichtigung von Burgen, Höhlen, Wild-, Natur- und Freizeitparks wurde genauso gedacht wie an verbilligten Bootsverleih oder Besuche von Theaterstücken, Minigolfanlagen, Sommerrodelbahnen, Kartbahnen und vieles mehr. So dürfte es den Kindern in den Sommerferien auf keinen Fall langweilig werden. Der Ferienpass kann ab sofort beim Kreisjugendring Forchheim, Löschwöhrdstr. 5, Forchheim, und bei allen Gemeinden im Landkreis Forchheim abgeholt werden. Bestellte Exemplare gibt es natürlich auch wieder bei den Schulen und den Kindergärten. Der Pass wird für 2 Euro ausgegeben. Für Familien mit mehreren Kindern aus dem Landkreis Forchheim ist der Ferienpass für jedes dritte und weitere Kind frei! ÖPNV im Landkreis Forchheim; VGN-Ferien-Ticket 2005 für Kinder und Jugendliche Auch in diesem Jahr bietet der Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) wieder ein attraktives Angebot für Kinder und Jugendliche in den Sommerferien an, das sog. VGN-Ferien-Ticket. Dieses gibt es für alle Schüler, Auszubildende und Studenten. Es gilt während der Sommerferien vom 1. August bis 12. September 2005, jeweils von Montag bis Freitag ab 9.00 Uhr, am Wochenende rund um die Uhr. Preisübersicht: Ferien-Ticket Ferien-Tageskarte Tag oder Wochenende (=TagesTicket Solo, Preisstufe 2) verbundweit Erlangen, verbundweit Roth oder Neumarkt 23,70 Euro 10,00 Euro 3,60 Euro erhältlich: erhältlich: erhältlich: VGN-Verkaufsstellen örtlliche alle VGN-Verkaufsstellen, u. Regionalbusfahrer VGN-Ver- Busfahrer, Automaten kaufsstellen DB-Automaten: DB-Automaten: Kenn-Nr Kenn-Nr VAG-Automaten Es gilt zu beach- ten, daß die Benutzung von Ferien-Ticket und Ferien-Tageskarte bis zum Alter von 14 Jahren ohne Verbundpass möglich ist. Ab 15 Jahren wird ein gültiger Verbundpass benötigt. Bundeswehr - Wehrdienstberatung Aktuelle Information Wir, die Wehrdienstberater im Kreiswehrersatzamt Bamberg, Promenadestraße 2a, Bamberg, Stabsfeldwebel Detlef Dereser, Tel. 0951/ Stabsfeldwebel Rudolf Kraus, Tel. 0951/ sind für Sie Montag bis Donnerstag von 8.00 bis Uhr und Freitag von 8.00 bis Uhr im Kreiswehrersatzamt zu erreichen. Grundstücksangebote - Ebermannstadt Die Stadt Ebermannstadt bietet im Flurteil Peunt und im Flurteil Pretzfelder Straße - Judenäcker mehrere Grundstücke zum Verkauf an. Auch in Gasseldorf sind im Baugebiet "Druidenleite II" 2 Grundstücke zu haben. Im Bereich Flurteil Peunt, der zwischen der Bahnhofstraße und der Straße Am Kirchenwehr liegt, handelt es sich zum Teil um Reihenhausgrundstücke, bei zwei Grundstücken aber auch um Einzelhausgrundstücke, die in der Bauweise E+1+D mit einer Dachneigung von 48 Grad zu bebauen sind. Im Flurteil Pretzfelder Straße - Judenäcker sind alle Grundstücke für Einzelhausbebauung vorgesehen, meist in der Bauweise E+D, sowie durch die Hanglage bedingt mit ausbaufähigem Keller und einer Dachneigung zwischen 48 und 55 Grad. Zwei dieser Grundstücke sind für eine zweigeschossige Bauweise mit Pultdachdeckung (11 bis 13 Grad) vorgesehen. Der Kaufpreis für alle Grundstücke beträgt 164,00 Euro/qm zuzüglich der tatsächlich anfallenden Erschließungskosten. Im Flurteil Druidenleite II sind alle Grundstücke für Einzelhausbebauung in der Bauweise E+D vorgesehen, sowie durch die Hanglage bedingt mit ausbaufähigem Keller und einer Dachneigung zwischen 45 und 52 Grad. Der Kaufpreis für diese Grundstücke beträgt 70,00 + Erschließungskosten. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Stadt Ebermannstadt, Herrn Herlitz, Tel / bzw. per herbert.herlitz@ebermannstadt.de oder schriftlich an die Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt, Franz-Dörrzapf-Straße 10, Ebermannstadt. Unterleinleiter / Dürrbrunn Die Gemeinde Unterleinleiter verkauft das Baugrundstück Flurnummer 1416, im Grund, Gemarkung Dürrbrunn, mit einer Größe von 634 qm, zum Preis von insgesamt ,00 Euro, inklusive der Erschließungskosten. Für das Grundstück besteht eine Bauverpflichtung innerhalb von 7 Jahren. Auch verlaufen über das Grundstück Dienstbarkeiten für Kanal- und Wasserleitung. Interessenten wenden sich bitte an die Gemeinde Unterleinleiter, Bgm. Sendelbeck, Tel /538 oder an die Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt, Herrn Herlitz, Franz- Dörrzapf-Straße 10, Ebermannstadt, Tel / Vollzug der Jagdgesetze; Jägerprüfung 2006 (1. Termin) Nach der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten vom findet der schriftliche Teil der Jägerprüfung 2006 (1. Termin) gem. Verordnung über die Jäger- und Falknerprüfung (Jäger- und Falknerprüfungsordnung - JFPO) vom (GVBl S. 802), landeseinheitlich am Dienstag, den 31. Januar 2006 statt (Beginn: 9.00 Uhr). Prüfungsbewerber können sich bis spätestens 30. November 2005 unter Angabe von Familien- und Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort mit Landkreisangabe, Telefonnummer und genauer Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort mit Landkreisangabe) bei der Kreisverwaltungs-behörde (untere Jagdbehörde) schriftlich zur Prüfung anmelden, in deren Bereich sie ihren Wohnsitz haben. Anstelle der Kreisverwaltungsbehörden nehmen auch die Gemeinden die Anmeldungen zur Prüfung entgegen. Hat ein Bewerber keine Hauptwohnung in Bayern, so hat er sich innerhalb der gleichen Frist bei einer Kreisverwaltungs- 258

5 behörde desjenigen Regierungsbezirks anzumelden, in dem er die Prüfung ablegen will. Der Anmeldung sind die nach 6 Abs. 1 JFPO erforderlichen Unterlagen beizufügen: 1. der Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühr, 2. ein Führungszeugnis, das nicht älter als sechs Monate sein darf, 3. bei Minderjährigen die schriftliche Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters, 4. der Nachweis über die Teilnahme an einer jagdlichen Ausbildung nach 4 Abs. 1 und 2 JFPO oder bei Prüfungsvorbereitung außerhalb Bayerns über eine vergleichbare Ausbildung. Die vorgeschriebene Ausbildung muß mindestens 120 Stunden umfassen. Mindestens 60 Stunden müssen dabei auf den praktischen Teil der Ausbildung entfallen. Dem Nachweis der praktischen Ausbildung über 60 Stunden steht gleich die Bestätigung über eine einjährige jagdliche Ausbildung bei einem bestätigten Lehrherrn. Der Nachweis über die Schießausbildung bezieht sich auch darauf, daß der Bewerber mit Pistole und Revolver mindestens je 5 Schüsse auf die Scheibe, außerdem mindestens 5 Büchsenschüsse auf die Scheibe flüchtiger Überläufer" abgegeben hat. 5. der Nachweis über die Teilnahme an einem Lehrgang für die Fallenjagd, es sei denn, daß der Bewerber bei der Anmeldung zur Jägerprüfung schriftlich erklärt, auf die Ausübung der Fallenjagd zu verzichten (Art. 28 Abs. 1 Satz 4 Halbsätze 1 und 2 BayJG). Bewerber, die zum Zeitpunkt der Anmeldung die jagdliche Ausbildung nach 4 Abs. 1 und 2 JFPO noch nicht abgeschlossen haben, haben den Nachweis hierüber spätestens bis zum 17. Januar 2006 bei der Behörde vorzulegen, die sie zur Prüfung zugelassen hat. Für die Prüfung wird eine Gebühr von 255,00 Euro erhoben. Die Gebühr ist vor der Anmeldung zur Prüfung bei der Kasse der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde einzuzahlen. Ein Nachweis über die eingezahlte Prüfungsgebühr ist der Anmeldung beizufügen. Dies gilt auch in Fällen, in denen sich Bewerber statt bei der Kreisverwaltungsbehörde bei ihrer Gemeinde zur Prüfung anmelden. Fehlt der Nachweis über die eingezahlte Prüfungsgebühr, so muß die Anmeldung durch die Kreisverwaltung zurückgewiesen werden. Vorstehendes gilt auch für Personen, die zur Erlangung des Falknerjagdscheines die eingeschränkte Jägerprüfung ablegen wollen, mit der Maßgabe, daß bei den Anmeldungsunterlagen zu Nr. 4 der Nachweis von Kenntnissen des Waffenrechts, der Waffentechnik und des Führens von Jagd- und Faustfeuerwaffen entfällt und die Prüfungsgebühr nur 170,00 Euro beträgt. Der Anmeldung haben diese Bewerber eine Erklärung beizufügen, daß sie an der eingeschränkten Jägerprüfung teilnehmen wollen. Die Kommunale Behindertenbeauftragte des Landkreises Forchheim informiert: Urlaubszeit - Reisezeit Europaweit existiert an öffentlichen Behinderten WC s ein einheitliches Schließprogramm, um zu gewährleisten, dass die Toiletten behinderten Menschen jederzeit zugänglich sind und nur von diesen genutzt werden. Den erforderlichen Eurotoilettenschlüssel können Berechtigte nun auch im Landratsamt in der Kreiskasse (Gebäude A, Erdgeschoss) käuflich erwerben. Der Schlüssel kostet 15,00. Zusätzlich kann das Verzeichnis (Der Locus) über die ca behindertengerechten Toiletten in Europa zum Preis von 8,00 erworben werden. Wer Schlüssel und Verzeichnis gemeinsam erwirbt, zahlt nur 20,00. Berechtigt sind alle Personen, die folgende Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis haben: ag, B, H oder BL G und 70 % Erwerbsminderung aufwärts Ab 90 % Erwerbsminderung Um Missbrauch zu vermeiden, ist der Schwerbehindertenausweis oder eine Kopie vorzulegen. Sie erhalten den Euro- WC-Schlüssel unabhängig von dem Grad der Behinderung bei folgenden Behinderungen: Bei Multipler Sklerose, Morbus Crohn oder Colitis Ulcerosa, Erblindung, außergewöhnlich Gehbehinderte, Rollstuhlfahrer, Schwerbehinderte die Hilfsbedürftig sind. Falls Sie an einer dieser Krankheiten/ Behinderungen leiden, jedoch unter 70% Behinderung haben oder noch keinen Ausweis besitzen, bitten wir um Vorlage eines Arzt- oder Krankenhaus-Berichts aus dem die Behinderung hervor geht. Öffentliche behindertengerecht ausgestattete Toiletten mit Euro-Behinderten-WC-Schlüssel findet man im Wildgehege Hundshaupten, ZOB Forchheim (im ehem. Toilettenhaus am Bahnhof), Streitshaus-Rückseite (am St. Martins-Kirchplatz), Ecke Kloster-/Dreikirchenplatz (in der Parkanlage) und am Annafestplatz (Untere Kellerstr., nähe Riesenradstandort). Für Veranstaltungen in der Kaiserpfalz und hof befindet sich eine Behinderten-WC-Anlage mit Euro-Schlüssel in der vorhandenen Toilettenanlage. Informationen zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen erteilt die Kommunale Behindertenbeauftragte Silke Vahle unter Tel / im Landratsamt Forchheim oder per Gesetzliche Unfallversicherung: Schüler und Studenten im Ferienjob gegen Arbeitsunfälle versichert Schüler und Studenten sind während eines Ferienjobs unfallversichert. Darauf weist der Bayer. Gemeindeunfallversicherungsverband zum Ferienbeginn hin. So steht nicht nur der Schul- und Universitätsbesuch, sondern auch der Ferienjob in der Bäckerei oder in der Landwirtschaft unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Beiträge zahlt der Arbeitgeber. Der Versicherungsschutz gilt unabhäng davon, wie lange das Arbeitsverhältnis besteht und wie viel der Ferienjobber verdient. Mini- und Midi-Jobs sind ebenso wie unentgeltliche Praktika über den für das Unternehmen zuständigen Unfallversicherungsträger versichert. Welcher Versicherer, d.h. Berufsgenossenschaft, Unfallkasse oder Gemeindeunfallversicherungsverband, zuständig ist, weiß die jeweilige Personalabteilung. Neben den Arbeitsunfällen sind auch Personenschäden auf dem direkten Weg von und zur Arbeitsstätte abgedeckt. Bei versicherten Unfällen übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für Heilbehandlung, Rehabilitation und Pflege. Die Praxisgebühr ist bei Arztbesuchen nicht zu zahlen. Bei dauerhaft eingeschränkter Erwerbsfähigkeit erhalten Versicherte eine entsprechende Rente. Nicht über die deutsche Unfallversicherung abgedeckt sind übrigens Arbeitsunfälle während eines Ferienjobs im Ausland. Das gilt selbst dann, wenn man für die Auslandstochter eines deutschen Unternehmens tätig ist. Wer zum Beispiel in den Ferien in Frankreich arbeiten will, sollte sich schon vor der Abreise über die dortige Absicherung gegen Arbeitsunfälle informieren. Borkenkäferüberwachung 2005 Achtung Waldbesitzer Bei sommerlichen Temperaturen ist die Gefährdung der Fichtenwälder durch Borkenkäfer nach wie vor hoch. Das Amt für Landwirtschaft und Forsten Bamberg, Bereich Forsten, bittet 259

6 daher alle Waldbesitzer, weiterhin regelmäßig ihre Bestände auf Borkenkäferbefell zu kontrollieren. Befallene Bäume sind im eigenen Interesse, wie auch im Interesse des Waldnachbarn, so schnell wie möglich einzuschlagen. Das befallene Holz soll nach Möglichkeit bald aus dem Wald gebracht werden, um so drohende Schäden zumindest zu begrenzen. Die Leiter der Privatwaldforstdienststellen des Amtes für Landwirtschaft und Forsten stehen wie bisher den Waldbesitzern für Fragen zur Borkenkäferbekämpfung zur Verfügung. Sie werden in den nächsten Tagen und Wochen verstärkt die Wälder kontrollieren und notfalls Waldbesitzer auf ihre Verpflichtung zur Bekämpfung der Borkenkäfer hinweisen. ABC-Dienst Landkreis Freiw. Feuerwehr Kurzinformation für Einsatzkräfte - Eichenprozessionsspinner - Einsatzmaßnahmen: Die wichtigste Maßnahme bei einem derartigen Einsatz ist der Eigenschutz der Einsatzkräfte. Dabei sind diese vor jeglichem Kontakt mit den Raupenhaaren zu schützen. Dies erfolgt durch Einpacken in Einwegschutzoverals (eine aufwendige Reinigung der Schutzkleidung entfällt dadurch) und Atemschutzmasken ausgestattet mit Filtern. Der Einsatz von Chemikalienschutzanzügen scheidet aufgrund der fehlenden Mobilität der Einsatzkräfte beim Leitersteigen sowie der kurzen Einsatzzeiten von ca. 20 Minuten aus. Um dennoch einen "dichten Schutzanzug" zu erhalten werden die Anzugabschlüsse an Armen und Beinen zusätzlich mit Klebeband abgedichtet. Genauso wird der Übergang von der Atemschutzmaske zur Kapuze verklebt. Ein Eindringen der Brennhaare ins Innere des Schutzanzuges wird damit verhindert. Alle Einsatzkräfte werden auf diese Art und Weise "verpackt". Dekontamination: Vor Beginn der Einsatzmaßnahme wurden die Einsatzkräfte über die drohende Gefährdung informiert. Schmerzhafte Erfahrungen durch die Verschleppung von Raupenhaaren, wie bei vielen Feuerwehreinsätzen bereits beobachtet, gilt es zu vermeiden. Dabei ist es besonders wichtig, diese Gefahr vor allem beim Ablegen der Schutzausrüstung und der anschließenden Reinigung der Fahrzeuge, Geräte und Materialien zu erkennen. Nach Beendigung der Arbeiten ist ein besonders sorgfältiges Ablegen der Schutzkleidung ähnlich wie bei sonstigen ABC-Einsätzen notwendig. Dazu wird ein "Dekontaminationsplatz" aufgebaut. Ein zweiter Trupp hilft dem eigentlichen Arbeitstrupp beim Entkleiden. Dazu wird die Schutzkleidung abgewaschen bzw. benetzt, um die Haare zu binden. Der dritte unterstützende Trupp der als Fahrer/Korbmaschinist hilft dem zweiten Trupp nun bei der sorgsamen Entkleidung. Zuletzt genügt ein durch Gummihandschuhe und Atemfilter geschützter Feuerwehrmann, der dem letzten Trupp bei der Entkleidung hilft. Dieses Prinzip der Verdünnung minimiert so das Kontaminationsrisiko. Die gesamte Schutzkleidung wird zur Entsorgung verpackt, Atemanschlüsse und Gummihandschuhe werden zur Reinigung auf der Feuerwache ebenfalls in Plastiksäcke verschlossen. Die Einsatzkräfte auf der Feuerwache, die mit der Reinigung der Ausrüstung beauftragt werden, werden ebenfalls über die mögliche Kontamination durch Brennhaare informiert und auf einen entsprechend sorgfältigen Umgang hingewiesen, so dass die erforderlichen Schutzmaßnahmen eingehalten werden können. Hilfe beim Helfen - Einladung zur Seminarreihe für Angehörige von Alzheimer-Erkrankten Das Projekt KLAR (Kreative Lösungen im Alter für den ländlichen Raum) und die Stadt Ebermannstadt laden zusammen mit dem Gedächtnis Zentrum Fränkische Schweiz herzlich zu der Seminarreihe "Hilfe beim Helfen" für Angehörige von Alzheimer-Erkrankten ein. Da gerade Angehörige von Demenz-Kranken besonders stark in der Pflege gefordert und eingebunden sind, soll mit diesem Angebot Wissen vermittelt werden über die Erkrankung, den Umgang mit dem Erkrankten, zu rechtlichen und finanziellen Fragen und über Entlastungsmöglichkeiten. Neben der Wissensvermittlung spielen aber auch Ihre Erfahrungen, sowie eigene Erlebnisse und Probleme eine wichtige Rolle. Es sind sechs Treffen geplant mit unterschiedlichen Referentn, die diese Themen behandeln. Das erste Treffen findet am statt, alle weiteren folgen im 14tägigen Abstand. Alle Treffen finden statt in der Klinik Fränkische Schweiz, Feuersteinstraße 2, Ebermannstadt. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Deswegen sollten Sie sich bei Interesse möglichst bald telefonisch oder schriftlich anmelden, jedoch bis spätestens Und zwar bei: Projekt KLAR - Hilfe beim Helfen - Marktplatz 1, Gräfenberg, oder telefonisch: 0160/ Diese Schulungsreihe wird in Ebermannstadt vom Projekt KLAR zusammen mit dem Diakonischen Werk, dem Caritasverband, der Klinik Fränkische Schweiz und dem Gedächtnis Zentrum Fränkische Schweiz, dem Landratsamt Forchheim sowie der AOK und der Angehörigenberatung angeboten. Der Teilnehmerbetrag in Höhe von 120,-- Euro wird von den Pflegekassen erstattet. Wir hoffen, dass diese Angebot für Sie von Interesse ist, Sie viele Antworten auf Ihre Fragen finden und dass Sie die Erfahrung machen, mit dieser doch schweren Aufgabe nicht alleingelassen zu sein. Das Grußwort für die Veranstaltung wird Herr Kraus (1. Bürgermeister Ebermannstadt) sprechen. Die Schulungstermine in der Übersicht: 1. Dienstag, , Uhr: Wissenswertes über die Alzheimer Krankheit 2. Dienstag, , Uhr: Die Alzheimer Krankheit: Stadien der Demenz (Teil 1) 3. Dienstag, , Uhr: Die Alzheimer Krankheit: Stadien der Demenz (Teil 2) 4. Dienstag, , Uhr: Fragen zu Recht und Versicherung 5. Dienstag, , Uhr: Entlastungsmöglichkeiten 6. Dienstag, , Uhr: Wie geht es weiter? Alle Veranstaltungen finden in der Klinik Fränkische Schweiz statt. Die gleichzeitige Betreuung von Ihren zu pflegenden Angehörigen ist während dieser Zeit durch Klinikpersonal sichergestellt. Die Kosten in Höhe von 120,-- Euro werden von Ihrer Pflegekasse erstattet. Aktivsenioren beraten Unternehmer Der nächste Beratungstag für Unternehmen zur Existenzsicherung findet am Mittwoch, dem 7. September 2005 im Landratsamt, Außenstelle Ebermannstadt, Oberes Tor 1 (1. OG, Besprechungszimmer), Ebermannstadt statt. Die Wirtschaftsexperten der Aktivsenioren stehen dafür ab 9.00 Uhr für Einzelberatungen (ca. 45 min.) zur Verfügung. Die Beratungen sind kostenlos. 260

7 Termine der Wirtschaftsförderung im Landkreis Forchheim Sommer/Herbst 2005 Stammtisch für Existenzgründer und Jungunternehmer: Donnerstag, 28. Juli 2005, Uhr, Hotel Goldener Stern, Marktplatz 6, Muggendorf. Thema: Rentenversicherung für Existenzgründer und Jungunternehmer. Eine Anmeldung ist jeweils nicht erforderlich! Achtung: Während der Sommerferien findet im August kein Stammtisch statt. Beratungstag der Aktivsenioren zur Existenzsicherung/- erhaltung: - kostenlose Einzelberatungen à ca. 45 min., am 7. September 2005, ab 9.00 Uhr, LRA Außenstelle Ebermannstadt, Oberes Tor 1, 1.OG, Besprechungszimmer. Anmeldung bei der Wirtschaftsförderung unter Tel / oder an: wirtschaftsfoerderung@lra-fo.de Tagesseminar der IHK für Existenzgründer/innen (Kosten 30,00 Euro): 14. September 2005, Uhr, LRA Forchheim, Am Streckerplatz 3, Gebäude C, EG, Raum 005. Seminar- Anmeldungen über Herrn Geißler, IHK Bayreuth, Tel. 0921/ oder an: geissler@bayreuth.ihk.de Beratungstag der IHK für Existenzgründer/innen: kostenlose Einzelberatungen à ca. 30 min., Dienstag, 20. September 2005, ab 9.00 Uhr, LRA Forchheim, Am Streckerplatz 3, Gebäude C, EG, Raum 005. Anmeldung bei der Wirtschaftsförderung unter Tel / oder an: wirtschaftsfoerderung@lra-fo.de Gründertag für Existenzgründer und Jungunternehmer: Samstag, 8. Oktober 2005, Uhr, Gymnasium Fränkische Schweiz, Georg-Wagner-Str. 17, Ebermannstadt. Informationen und Anmeldung bei der Wirtschaftsförderung unter Tel / oder an: wirtschaftsfoerderung@lra-fo.de Intensivseminar der IHK für Existenzgründer/innen (Kosten 200,00 Euro incl. Literatur): 14./15. Oktober 2005, ganztägig, IHK-Bildungszentrum Bayreuth, Bahnhofstraße in Bayreuth. Seminar-Anmeldungen über Herrn Geißler, IHK Bayreuth, Tel. 0921/ oder an: geissler@ bayreuth.ihk.de Weitere Beratungstermine und Auskünfte erhalten Sie bei der Wirtschaftsförderung des Landkreises unter Tel / oder an: wirtschaftsfoerderung@lra-fo.de Allgemeine Informationen der Verwaltung Eheschließungen: Ulrich Stollmeier, Delbrück, Am Zollbrett 5, und Gabriele Heimbeck, Ebermannstadt, Obere Röth 11 Pietro Incatasciato, Ebermannstadt, Niedermirsberg, Mühlbachstraße 14, und Angelika Wagner, Ebermannstadt, Mühlbachstraße 14 Georg Brütting, Ebermannstadt, Gerhart-Hauptmann-Weg 7 und Dagmar Scheja, Ebermannstadt, Gerhart-Hauptmann-Weg 7 Normen Buhr, Unterleinleiter, Kellerstraße 13, und Sandra Dorn, Unterleinleiter, Kellerstraße 13 Sterbefälle: Manfred Gibowsky, Ebermannstadt, Breitenbacher Str Jahre Erna Baumann, Ebermannstadt, Stiebarweg Jahre Sofia Freund, Ebermannstadt, Kapellenplatz 6 71 Jahre Antonia Kohler, Ebermannstadt, Moggast, Zum Steig 1 84 Jahre Lisbeth Rupprecht, Ebermannstadt, Bahnhofstr Jahre Bernd Wunder, Ebs, Wohlmuthshüll, Kachelstein 5 55 Jahre Josef Götz, Ebermannstadt, Gasseldorfer Str Jahre Fundgegenstände: 1 Rosenkranz, 2 Sonnenbrillen, 2 Jacken, 1 Mütze, 1 Hut, 1 Schal, 1 Geldbeutel, Damenfahrrad STADT EBERMANNSTADT stadtverwaltung@ebermannstadt.de Hallenbad: Freibad: Öffnungszeiten öffentlicher Einrichtungen Geschlossen Mai bis August 9.00 bis Uhr ab September bis Uhr Heimatmuseum Ebermannstadt: Sonntag von bis Uhr mit Sonderausstellung Kriegsende und Neubeginn Stadtbücherei St. Nikolaus, Mittelschulweg 11 (Eingang Feuersteinstraße): Dienstag bis Uhr, Donnerstag bis Uhr. Geschlossen im Monat August. Touristinformation Ebermannstadt: Montag bis Freitag von 9.00 bis Uhr und bis Uhr. Fränkische-Schweiz-Bücherei im Landratsamtsgebäude: Freitag bis Uhr. Fränkische-Schweiz-Museum in Tüchersfeld: Dienstag bis Sonntag von bis Uhr Märkte Jahrmarkt Jeden Samstag 8.00 bis Uhr Bauernmarkt Kirchweihen und Feste Lichterserenade Kirchweih in Kanndorf Kirchweih in Neuses Altstadtfest in Ebermannstadt Backofenfest in Rüssenbach Sitzungsdienst August ist sitzungsfrei Bauausschuss Hinweis zur Bauausschusssitzung Wir bitten, Baupläne mindestens 6 Werktage vor einer Bauausschusssitzung im Rathaus einzureichen, da nur so eine Behandlung druch den Bauausschuss gewährleistet ist. Urlaub des Bürgermeisters Telefon Fax Sprechzeiten des Bürgermeisters: nach Vereinbarung Telefon: FRIEDHOF EBERMANNSTADT Überführungen, Bestattungen Telefon Bürgermeister Franz Josef Kraus befindet sich vom 22. August bis 12. September 2005 im Urlaub. Die Vertretung hat während dieser Zeit 2. Bürgermeister Alfons Dorn. Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag Uhr bis Uhr Donnerstag Uhr bis Uhr oder nach Vereinbarung. 261

8 Müllabfuhr Die nächsten Abholtermine bzw. Abholbezirke sind: Bio (1): Buckenreuth, Burggaillenreuth, Feuerstein, Kanndorf, Moggast, Neuses-Poxstall, Niedermirsberg, Rothenbühl, Rüssenbach, Thosmühle, Windischgaillenreuth, Wolkenstein, Wohlmuthshüll, Eschlipp und Gasseldorf Bio (2): Ebermannstadt Biomüll (2) Biomüll (1) und Restmüll Biomüll (2) Biomüll (1) Biomüll (2) Biomüll (1) u. Restmüll einschl. Singletonne Biomüll (2) Biomüll (1) Biomüll (2) Biomüll (1) Wir machen darauf aufmerksam, daß die Mülltonnen jeweils ab 6.00 Uhr morgens bereitstehen müssen. Abholung Papier und gelber Sack Der Gelbe Sack ist am Abfuhrtag bis 6.00 Uhr am Gehweg bereitzustellen bzw. dort, wo ansonsten die Mülltonnen zur Leerung stehen. Papier/Pappe/Kartonagen sind am Abfuhrtag gebündelt (nur mit Paketschnur) bzw. in Kartons oder Papiersäcken ab 6.00 Uhr am Gehweg bereitzustellen bzw. dort, wo ansonsten die Mülltonnen zur Leerung stehen. Abholbezirke: A: Ebermannstadt: Anlieger nördlich der B 470 einschl. B 470, Breitenbach, Eschlipp B: Ebermannstadt: Anlieger südlich der B 470 übrige Gemeindeteile Abholtermine: Mittwoch, Papier/Pappe/Kartonagen Bezirk A Donnerstag, Papier/Pappe/Kartonagen Bezirk B Mittwoch, Gelber Sack Bezirk A Donnerstag, Gelber Sack Bezirk B Sonderausstellung "Kriegsende und Neubeginn" Bis Ende Oktober ist im Heimatmuseum Ebermannstadt, Bahnhofstr. 5, noch die Sonderausstellung "Kriegsende und Neubeginn" zu sehen. Jeder kann sich hier ein Bild von den Ereignissen in der Region vor 60 Jahren machen. In mühevoller Kleinarbeit haben Museumskoordinator Dr. Manfred Franze und Mueseumsbeiratsmitglied Christian Rösch Fotos, Schriftstücke und Dokumente gesammelt und ausgestellt. Die Ausstellung kann während der Öffnungszeiten des Heimatmuseums jeweils sonntags von Uhr besichtigt werden. Geführte Radtour für sportliche Fahrer mit Jürgen Pöhlmann Länge: ca. 70 km - Dauer ca. 7 Stunden Trekking oder Mountainbike erforderlich Treff: Bahnhof Ebermannstadt Abfahrt: um Uhr Termine: 6. August und 13. August 2005 Tour: Nach dem leichten Einstieg durch das Leinleitertal geht es anspruchsvoll über Laibarös, Giech und Gügel bis Scheßlitz. Im weiteren Verlauf der Rundtour führt der Weg nach Memmelsdorf und Schloss Seehof, Litzendorf und über Heiligenstadt nach Ebermannstadt zurück. Eine Radtour quer durch die nördliche Fränkische Schweiz mit vielen Highlights, Pausen und Einkehr sowie einen aufgeschlossenen Tourenführer für einen erlebnisreichen Urlaubstag. Am Freitagabend vorher gibt es jeweils um Uhr eine kurze Vorstellung und Einweisung zum Tourenverlauf im Biergarten Schwanenbräu, Ramstertalstraße oder bei ungünstiger Witterung im Gasthof Schwanenbräu. Anmeldung bis Uhr einen Tag vor dem Termin in der Touristinformation, Bahnhofstr. 5, Ebermannstadt, Tel / oder per unter: touristinfo@ebermannstadt.de 1. Ebermannstädter Entenrennen auf der Wiesent Im Rahmen der Lichterserenade findet am Samstag, 6. August 2005 um Uhr das 1. Ebermannstädter Entenrennen für Kinder und Jugendliche, veranstaltet von der Jugendfeuerwehr und Wasserwacht, statt. Start: Brücke am Oberen Tor / Scheunenviertel Ziel: Höhe Rathausplatz vor der Wiesentbrücke Patenschaftsurkunden für die Rennenten können gegen eine Gebühr von 3,00 erworben werden bei: Metzgerei Schatz, Feuersteinstraße u. Hauptstraße, Ebs Bäckerei Hetz, Marktplatz, Ebermannstadt Touristinfo, Bürgerhaus, Ebermannstadt Freibad Ebermannstadt Den schnellsten Rennenten winken attraktive Preise! Nähere Informationen (Preise, Spielregeln, Rennstrecke) sind auch im Internet unter verfügbar. 33. Lichterserenade am Samstag, den 06. August 2005 Mit Eintritt der Dunkelheit findet am Samstag, den 06. August 2005 wiederum die Lichterserenade an der Wiesent beim Rathaus statt. Wie alljährlich werden Mitglieder der Wasserwacht die von Volksschülern gebastelten kerzentragenden Schiffchen auf die Wiesent setzen. Vorher feiert um Uhr das Entenrennen der Jugendfeuerwehr seine Premiere in Ebermannstadt. Zum Abschluss der Lichterserenade werden gegen Uhr von der Freiwilligen Feuerwehr Ebermannstadt beleuchtete und musikalisch untermalte Wasserspiele veranstaltet. Bereits ab Uhr findet dazu ein Grillfest mit Bierausschank auf dem Rathausplatz statt. Für das leibliche Wohl sorgt dort in bewährter Weise die Mannschaft der Feuerwehr Ebermannstadt. Hierzu ergeht an die Bevölkerung herzliche Einladung. Die Mitglieder der Feuerwehr Ebermannstadt werden gebeten, zur Vorbereitung bereits ab Uhr auf dem Rathausplatz zu erscheinen. 262

9 Grußwort des Bürgermeisters zum 29. Ebermannstädter Altstadtfest vom 12. bis 15. August 2005 Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger, verehrte Gäste, eine Gelegenheit zum Feiern, zum Bummeln, zum sich Unterhalten bietet auch dieses Jahr unser Altstadtfest. Trotz 200 Jahre Wiener Würstchen, trotz Schaufenster Ebermannstadt, trotz Rock im Stadion und trotz Karibischer Nacht bietet unser Fest ein buntes und abwechslungsreiches Programm für Jung und Alt, für die ganze Familie. Kulinarische Köstlichkeiten locken zum Schmausen und zum Verweilen. Die Stände der Einzelhändler, die ihre Waren präsentieren, laden ein zum Kaufen und zum Flanieren. Und nicht zuletzt zeugen die Life-Auftritte von Musikkapellen und Bands mit ihrem umfangreichen Repertoire für Stimmung und gute Laune. So lade ich Sie ein, bei unserem Fest auf dem Marktplatz dabei tzu sein, sich ein bisschen zu entspannen, sich abzulenken und sich zu unterhalten. Allen Besucherinnen und Besuchern wünsche ich erlebnisreiche Tage, viel Spaß und gute Unterhaltung im Herzen unserer Stadt. Ihr Franz Josef Kraus, 1. Bürgermeister 29. Ebermannstädter Altstadtfest vom 12. bis 15. August 2005 FESTPROGRAMM Freitag, 12. August Uhr Zug der Beteiligten durch die Hauptstraße anschließend Bieranstich und bis Uhr Musikunterhaltung mit der Blaskapelle Niedermirsberg Samstag, 13. August Uhr Musikunterhaltung mit SMILE" Sonntag, 14. August Uhr Ev. Gottesdienst in der Emmauskirche 9.30 Uhr Kath. Gottesdienst in der Stadtpfarrkirche ab Uhr Musikalischer Frühschoppen mit "EBSer Blechmix" Uhr Kaffee und Kuchen vom Mütterzentrum Ebermannstadt Dampfbahnfest am Bahnhof Uhr Allmonatlicher Jahrmarkt auf der Hauptstr. nachmittags Pferdekutschfahrten auf der Hauptstraße Uhr Musikunterhaltung mit den Laimbachtalern" Uhr Heimatmuseum geöffnet, Sonderausstellung 60 Jahre Kriegsende und Neubeginn" Montag, 15. August 2005 ab Uhr Musikalischer Frühschoppen mit Musikstudio Saffer Uhr Kinderschminken und Basteln, Ferienprogramm Ebermannstadt Uhr Beatabend mit DESERT SPRING" Mittwoch, 17. August Uhr Politischer Abend mit dem bayer. Kultusminister Siegfried Schneider Musikunterhaltung mit der Blaskapelle Niedermirsberg Beim Altstadtfest wird Bier von hiesigen Gastwirten ausgeschenkt. Der schon traditionelle Weinstand wird gemeinsam von der kath. Jugend Ebermannstadt und der Elferratsgarde ausgerichtet. Zur Unterhaltung spielen auf dem Marktplatz die Musikkapelle Niedermirsberg, die Musikbands Smile", Desert Spring" und die Laimbachtaler, sowie das Musikstudio Saffer und die Gruppe "EBSer Blechmix" Das Sonnenhaus Unterleinleiter stellt einen Infostand auf. Günter Rolf verkauft wieder Lose zu Gunsten eines sozialen Zwecks. Parkmöglichkeiten sind wie folgt gegeben: Parkplatz B 470 (P1), Parkplatz Oberes Tor (P2 und P3), Parkplatz Göller (P4), Parkplatz Plus und Parkplatz Vierling (jeweils Pretzfelder Straße), Parkplatz alter Sportplatz (P7), Parkplatz Ladestraße am Bahnhof (P8), Parkplatz an der Volksschule, Schulbusbahnhof und Parkplatz am Rathaus (P6). Die Hauptstraße ist am Sonntag, den zwischen Kirchenplatz und Marktplatz wegen des hier stattfindenden Jahrmarktes gesperrt. Das Parken ist in der Zeit von 0.00 Uhr bis Uhr beidseitig verboten. Öffentliche Verkehrsmittel: Nutzen Sie die Angebote des VGN und benutzen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel. An alle Gäste aus nah und fern ergeht herzliche Einladung! Volksschule Ebermannstadt Schuljahresbeginn 2005/2006 Erster Schultag ist Dienstag, der 13. September 2005 Der Unterricht beginnt für die Klassen 2 10 um 7.45 Uhr und endet an diesem Tag um Uhr. Die Schüler/-innen der genannten Jahrgangsstufen finden sich vor Unterrichtsbeginn in der Pausenhalle zwecks Klassen- und Raumzuteilung ein. Die neuen Erstklässler versammeln sich am ersten Schultag mit ihren Eltern um 9.30 Uhr im Grünen Saal zur Begrüßung. Während die Kinder im Anschluß daran ihre erste Unterrichtsstunde erleben, erhalten die Eltern wichtige Informationen. Unterrichtsende wird für die Schulneulinge gegen Uhr sein. Die Klasseneinteilung der kommenden Erstklässler ist in der letzten Ferienwoche jeweils von 9.00 Uhr bis Uhr in der Pausenhalle einzusehen. Alle Fahrschüler werden gebeten, die Fahrpläne an den Bushaltestellen zu beachten. Wir wünschen allen Schülerinnen und Schülern einen guten Schulanfang und ein erfolgreiches Jahr. gez. Krieger, Rektor Bundestagswahl am Auf Grund der verkürzten Fristen werden sämtliche Bekanntmachungen zur Bundestagswahl in den gemeindlichen Aushangkästen veröffentlicht. Wir bitten um Beachtung! Mitteilung des Jugendbüros Ebermannstadt: Für ein paar Veranstaltungen im Ferienprogramm sind noch wenige Plätze frei: 1.8. Rad und Natur 2.8. Ein Tag bei der Wasserwacht 3.8. Breakdance Workshop 4.8. Ein Tag bei den Gartenfreunden 4.8. Schnuppergolfen 263

10 4.8. Fußballcamp 5.8. Schnuppertauchen 6.8. Schachkurs 8.8. Hip Hop Kurs 9.8. Erlebnis Abenteuer Fahrt ins Autotechnikmuseum Sinsheim Höhlentour Mit dem Jäger unterwegs Bilderrallye Mädchentag Lias Grube und Rewe Logistik Zentrum Wir basteln mit Perlen Besuch der Feuerwehr Waldolympiade Schnuppergolfen Klettern an der Wand Mobile basteln 1.9. Schnuppergolfen Ein Tag bei den Schützen Alle weiteren Infos hierzu auch unter ebermannstadt.de Mitteilung des Jugendtreffs Ebermannstadt Der Jugendtreff macht vom 1. August bis 12. September Sommerpause. Über Veranstaltungen in diesem Zeitraum kann man sich auf der Homepage informieren. Euer Jugendrat Termine Feuerwehr Ebermannstadt August 2005 Sommerpause - Übungsbetrieb - Sommerpause Mittw., Uhr Blutspendeaktion Rot-Kreuz-Zentrum Ebs Sa., Uhr Treffpunkt Helfer Lichterserenade am Rathausplatz Sa., Uhr Altstadtfest - Treffpunkt beim Sonnenwirt Fr., Uhr Ferienprogramm zu Gast im Feuerwehrhaus Vorschau September 2005: So., Uhr Fränkische-Schweiz-Marathon Fr., Uhr Einsatzübung Feuerwehraktionswoche So., Vorschau Oktober 2005: Weinfahrt (Eintagesfahrt vom Feuerwehrverein) gez. Stefan Hübschmann, Kdt. FFW Eschlipp Unser Feuerwehrfest anlässlsich 100 Jahre Freiwillige Feuerwehr Eschlipp vom 8. bis 10. Juli 2005 fand bei allen Besuchern großen Anklang. Für uns ein willkommener Anlass, allen Beteiligten unseren Dank auszusprechen. Wir möchten uns bei Herrn Bürgermeister Kraus für die Schirmherrschaft über unser Fest bedanken. Auch allen Ehrengästen und Besuchern danken wir recht herzlich für Ihr Kommen. Ebenso gilt unser Dank allen Spenderinnen und Spendern, die zum Erfolg unseres Festes beigetragen haben. Nicht zuletzt bedanken wir uns bei allen Helferinnen und Helfern, die durch ihren unermüdlichen Einsatz das Gelingen des Festes ermöglichten. Maschinenhallen Ausweisung eines Baugebietes Im Stadtrat Ebermannstadt wurde angeregt, ein Baugebiet zur Errichtung von Maschinenhallen auszuweisen. Um bedarfsgemäß vorgehen zu können, bitten wir alle Interessenten, sich bei der Stadt Ebermannstadt, Herrn Herlitz, Franz- Dörrzapf-Straße 10, Ebermannstadt, Tel / vormerken zu lassen. Neuverpachtung Fischwasser Gasseldorf Auf Grund des Todes des bisherigen Pächters verpachtet die Stadt Ebermannstadt in Gasseldorf das obere und untere Fischwasser in der Leinleiter ab neu. Das obere Fischwasser beginnt an der Flurgrenze nach Unterleinleiter und endet mit Beginn des Mühlengrundstückes Flurnummer 2, Gemarkung Gasseldorf einschließlich des alten Baches der Leinleiter (ungefähre Länge 2500 m). Das untere Fischwasser Unterleinleiter beginnt an der Brücke in Gasseldorf und endet mit der Einmündung in die Wiesent (ungefähre Länge 1800 m). Die Vergabe des Fischwassers erfolgt laut Beschluss des Hauptverwaltungsausschuss vom nur an Bürger aus dem Stadtgebiet Ebermannstadt. Angebote über die oben genannten Fischwasser werden bis bei der Stadtverwaltung Ebermannstadt, Franz- Dörrzapf-Straße 10, Ebermannstadt schriftlich entgegengenommen. Die Vergabe erfolgt in der nächsten Sitzung des Haupt- und Kulturausschusses. gez. Kraus, Bürgermeister Gullys nicht für Kehrichtabfall benutzen Aus gegebener Veranlassung weisen wir darauf hin, dass die Schlammeimer in den Straßeneinläufen nicht dazu geeignet sind, Kehricht und anderen Unrat aufzunehmen, da dieser ansonsten in den Oberflächenkanal gelangt. Durch diese Verunreinigungen kann es dabei zu Ablagerungen im Kanal kommen, bis hin zur Verstopfung. Wenn schon Kehricht in einen Straßeneinlaufschacht gelangt, dürfen wir die jeweiligen Hauseigentümer bzw. Mieter bitten, die Schlammeimer zu entleeren und das Entleerte dem Restmüll zuzuführen. Wenn Sie dies künftig beherzigen, leisten Sie einen wertvollen Beitrag zur Reduzierung des Kanalunterhaltes. Veröffentlichung des Stadtleitbildes Ebermannstadt Das neu entwickelte Stadtleitbild soll möglichst viele Bürger erreichen, um eine hohe Identifikation zu ermöglichen. Da nicht jeder Bürger über einen Internetzugang verfügt, veröffentlichen wir in den folgenden Mitteilungsblättern die jeweiligen Teilbereiche des Leitbildes. Das komplett gebundene Leitbild ist gegen eine Schutzgebühr von 1,50 Euro im Rathaus (Zimmer 6) zu erwerben. Ihre Stadt Ebermannstadt 264

11 Stadtleitbild Ebermannstadt 14 I Leitbildbereich 2: Wirtschaft, Handel und Versorgung Versorgung, Einzelhandel und Dienstleistungen Das sind wir... Das sind unsere Stärken... Das sind unsere Ziele... Ebermannstadt ist das Die Freundlichkeit des Einzelhandels, sowie Kundennähe Wir sehen uns auch weiterhin als service- und qualitätsorientierte Einkaufs- und Dienstleis- und ein sehr guter Service zeichnen unsere Stadt aus. Einkaufsstadt im Herz der Fränkischen Schweiz. Die persönliche tungszentrum der Fränkischen Schweiz Eine gute ärztliche Versorgung und die ruhige, angenehme Atmosphäre machen uns zu einer lebenswerten Stadt. Beziehung, sowie die Freundlichkeit und Wertschätzung gegenüber dem Kunden soll weiter verstärkt werden. Durch dies erreichen wir eine, von Qualität und Emotionen getragene Kundenbindung. Ebermannstadt arbeitet Hand in Hand mit den ansässigen Einzelhändlern Das große Einzugsgebiet und die gute Infrastruktur sprechen für Ebermannstadt als Zentrum der Fränkischen Schweiz. Diese Vorteile können vor allem Einzelhändler genießen. Wir wollen die Kooperation der Einzelhändler untereinander und mit der Stadt noch weiter intensivieren. Dies ist notwendig, da nur durch Zusammenarbeit eine gemeinsame Standortwerbung und Aktivitäten der Wettbewerbsstärkung Erfolg versprechen. Ebermannstadt verfügt Neben einer ausgewogenen Branchenvielfalt verfügen wir Wir streben eine Einzelhandelspolitik an, die sich vor allem auf die über eine ausgeglichene Angebotsvielfalt ein guter Einzelhandelsbesatz von der Qualität Ebermannstadts als Einkaufsstandort. über alle wesentlichen Institutionen. Darüber hinaus zeugt Sortiments- und Angebotsabrundung konzentriert. Den Versorgungsschwerpunkt für die Stadt und das Umland sollen weiterhin die Altstadt, sowie die angrenzenden Bereiche darstellen. Einleitung Selbstverständnis Vorbemerkung Umwelt, Naturschutz und Region Stadtentwicklung Wirtschaft, Handel und Versorgung Weiche Standortfaktoren Soziales und Gemeinschaft Wichtige Ziele im Überblick 265

12 Stadtleitbild Ebermannstadt 15 I Leitbildbereich 2: Wirtschaft, Handel und Versorgung Wirtschaft Das sind wir... Das sind unsere Stärken... Das sind unsere Ziele... Wir legen viel Wert auf Qualität Unsere Handwerksbetriebe arbeiten stets korrekt und zeichnen sich durch Freundlichkeit aus. Wir wollen diese Qualität erhalten und streben einen stetigen, offenen Dialog an. Dieser hat den Zweck, dass sich Stadt und Betriebe über ihre gegenseitigen Bedürfnisstrukturen bewusst sind und sich gemeinsam für den Standort engagieren. Wir weisen eine hohe soziale Kompetenz auf In Ebermannstadt sind die Industriebetriebe noch lokal engagiert. Sie identifizieren sich mit Ebermannstadt und wollen den Standort auch halten. Think global act local! Wir wollen durch eine enge Partnerschaft von Wirtschaft Schulen und Stadt erreichen, dass die Schulabgänger dem Standort Ebermannstadt erhalten bleiben. Durch gezielte und kontinuierliche Kooperationen soll das Fehlen bestimmter Bildungseinrichtungen vor Ort (FH, Universität) ausgeglichen werden. Wie beim Einzelhandel gibt es auch bei den Industrie und Gewerbebetrieben einen gesunden Mix an Betrieben Wir haben keine Monostrukturen vor Ort. Die Mischung macht s! Unsere Wirtschaftsentwicklung soll sich weiterhin durch einen breit gefächerten Branchenmix auszeichnen. Um dies zu erreichen stellen wir im industriellen und gewerblichen Bereich die Bestandsentwicklung in den Mittelpunkt. Dazu ist auch eine geschäftsfördernde, branchenübergreifende Kommunikation zwischen Unternehmern und Entscheidungsträgern von Nöten. Im Dienstleistungs-, Gesundheits- und Tourismusbereich sollen drüber hinaus zusätzliche Angebote und Arbeitsplätze geschaffen werden. Einleitung Selbstverständnis Vorbemerkung Umwelt, Naturschutz und Region Stadtentwicklung Wirtschaft, Handel und Versorgung Weiche Standortfaktoren Soziales und Gemeinschaft Wichtige Ziele im Überblick 266

13 Stadtleitbild Ebermannstadt 16 I Leitbildbereich 2: Wirtschaft, Handel und Versorgung Tourismus und Gastronomie Das sind wir... Das sind unsere Stärken... Das sind unsere Ziele... Ebermannstadt hat hervorragende kulinarische Spezialitäten zu bieten Wir verfügen über ein sehr gutes Angebot an Gastronomiebetrieben, die die regionale Küche großschreiben. Wir wollen unser überdurchschnittliches Gastronomieangebot zum kulinarischen Zentrum der Fränkischen Schweiz entwickeln. Dieses zeichnet sich durch ein breit gefächertes Angebot an regionalen und internationalen Spezialitäten aus. Die Ausgewogenheit von Preis und Leistung sind Garant für eine hohe Akzeptanz der Angebote bei Einheimischen, Umlandbevölkerung und Touristen. Ebermannstadt hat eine bewegte Vergangenheit Unser historischer Hintergrund macht sich an allen Ecken bemerkbar. Wir haben in unserer Umgebung viele Burgen und historische Bauten, die ein noch offenes Tourismuspotenzial aufweisen. Wir wollen Ebermannstadt zu einem zentralen Anlauf-, Informations- und Ausgangspunkt der Touristen der Fränkischen Schweiz entwickeln. Ebermannstadt soll zum Herz der Fränkischen Schweiz werden. Wir nutzen die Potenziale der Stadt für den Tourismus um uns als touristischen Ausflugspunkt für Gäste aus der Region zu etablieren. Dabei wird neben den historischen Hintergrund der Umgebung auch auf eigene Stärken zurückgegriffen. Wir wollen die natürlichen Elemente (Wiesent...) bewusst weiterentwickeln, damit sie zur Unverwechselbarkeit der Stadt beitragen. Ebermannstadt ist ein Ausflugsziel Der hohe Freizeitwert der Umgebung, sowie der hohe Bekanntheitsgrad des Feuersteins machen uns über die Fränkische Schweiz hinaus bekannt. Unsere Dampfeisenbahn zieht außerdem viele Gäste in die Region Wir wollen durch die Verbindung mit den Angeboten der Region und der Ortsteile unsere Angebotsvielfalt weiter stärken. Unser Angebot soll neben dem Sommer- und Wochenendtourismus auch Kongresse, Lehrveranstaltungen und Fortbildungen beinhalten. Einleitung Selbstverständnis Vorbemerkung Umwelt, Naturschutz und Region Stadtentwicklung Wirtschaft, Handel und Versorgung Weiche Standortfaktoren Soziales und Gemeinschaft Wichtige Ziele im Überblick 267

14 Heckenschnitt im Stadtgebiet Die Stadt Ebermannstadt weist darauf hin, dass alle Grundstückseigentümer nach Art. 29 Abs. 2 Bayerisches Straßenund Wegegesetz (BayStrWG) verpflichtet sind, die aus ihrem Grundstück überhängenden Äste und Zweige, die in den angrenzenden öffentlichen Verkehrsraum (z.b. Weg, bzw. Straße) ragen und die Verkehrsteilnehmer behindern/gefährden oder die Sicht auf Verkehrszeichen beeinträchtigen, zurückzuschneiden. Dabei müssen Bäume und Sträucher bis zu einer Lichtraumhöhe von 4,50 m bei Kfz-Verkehr und 2,50 m bei Rad-/Fußgängerverkehr nach der Straßenverkehrsordnung (Regelmaße des lichten Raumes) zurückgeschnitten werden. Das Zurückschneiden ist aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs erforderlich. Durch überhängende Sträucher, Bäume und dergleichen werden oftmals Fußgänger zum Verlassen des Gehweges in Richtung Fahrbahn sowie Kraftfahrer zu einem verkehrsgefährdenden Ausweichen gezwungen. Hinzu kommt, dass durch derartigen Grünbewuchs Verkehrszeichen verdeckt werden und vom Verkehrsteilnehmer nicht mehr erkannt werden können. Bitte bedenken Sie, dass Äste und Zweige bei Regen herabhängen können, hier sind gerade Fußgänger und Radfahrer in der Verkehrssicherheit beeinträchtigt. Alle Bürgerinnen und Bürger werden daher gebeten, den Rückschnitt des überhängenden Grünbewuchses ordnungsgemäß durchzuführen. Aufforderung zur An- und Abmeldung steuerpflichtiger Hunde Aus gegebenem Anlaß möchten wir alle Hundehalter darauf hinweisen, daß nach 11 Abs. 1 der Hundesteuersatzung alle über vier Monate alten Hunde, die im Stadtgebiet Ebermannstadt und Gemeindegebiet Unterleinleiter gehalten werden, unverzüglich bei der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt in der Kämmerei schriftlich anzumelden sind. Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes wird eine Hundesteuermarke ausgegeben. Anmeldeformulare sind in der Kämmerei erhältlich. Das Halten eines über vier Monate alten Hundes unterliegt einer gemeindlichen Jahresaufwandsteuer. Maßgebend ist das Kalenderjahr. Steuerschuldner ist der Halter des Hundes. Nach den gesetzlichen Bestimmungen des Hundesteuergesetzes ist Halter, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat. Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält. Der steuerpflichtige Hundehalter muß den Hund unverzüglich abmelden, wenn er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, wenn der Hund abhanden gekommen, eingegangen oder wenn der Halter aus der Gemeinde weggezogen ist. Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); verkehrsrechtliche Anordnung Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs erläßt die Stadt Ebermannstadt aufgrund 44 Abs. 1 Satz 1 und 45 Abs. 3 der StVO vom (BGBl I S. 15, 165, berichtigt BGBI I 1971 S. 38), zuletzt geändert durch Verordnung vom , i.v.m.art. 2-4 ZustGVerk als örtlich und sachlich zuständige Straßenverkehrsbehörde folgende verkehrsrechtliche Anordnung 1. Der Gehweg zwischen Feuersteinstr. und Milchhofstr. entlang der B 470 wird mit dem Verkehrszeichen Nr. 239 (Fußgänger) und dem Zusatz: "Radfahrer frei" beschildert. 2. Diese Anordnung wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sind nach 49 StVO Ordnungswidrigkeiten i.s. des 24 StVG und werden mit Geldbuße geahndet. Ebermannstadt, den gez. Kraus, Bürgermeister Muster für die ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses Stadt Ebermannstadt Bekanntmachung Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG); 18 ff, Planfeststellungsverfahren für den Neubau einer Fahrzeugunterstellhalle durch den Verein Dampfbahn Fränkische Schweiz e.v. (DFS) am Bahnhof Ebermannstadt Der Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberfranken (Planfeststellungsbehörde) vom , Nr /04, der das o.a. Bauvorhaben betrifft, liegt mit einer Ausfertigung der festgestellten Pläne in der Zeit vom bis im Rathaus Ebermannstadt Zi.Nr. 107, Franz-Dörrzapf-Str. 10, Ebermannstadt, während der Dienststunden von 8.00 Uhr bis Uhr zur Einsicht aus. Der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan können auch bei der Regierung von Oberfranken, Ludwigstraße 20, Bayreuth, Zimmer K 249, eingesehen werden. Der Planfeststellungsbeschluss wurde den bekannten Betroffenen und denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt ( 74 Abs. 4 Satz 3 VwVfG). Ebermannstadt, gez. Kraus, Bürgermeister Direktion für Ländliche Entwicklung Bamberg Gz. P-D Dorferneuerung Rüssenbach, Stadt Ebermannstadt, Landkreis Forchheim I. F l u r b e r e i n i g u n g s b e s c h l u s s 1. Anordnung der Flurbereinigung Nach 1, 4 und 37 des Flurbereinigungsgesetzes - FlurbG - wird die Flurbereinigung Rüssenbach angeordnet. Die Anordnung gilt für das von der Direktion für Ländliche Entwicklung Bamberg festgestellte Verfahrensgebiet: Zum Verfahrensgebiet gehören die Flurstücke 1, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12/2, 13, 14, 15, 16, 16/2, 17, 18, 19, 20, 20/1, 21, 22, 23, 24, 24/2, 24/3, 25, 25/1, 25/2, 25/3, 25/4, 25/5, 25/6, 25/7, 26, 26/1, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 32/1, 32/2, 33/2, 34, 35, 35/1, 35/2, 37, 37/1, 38, 38/1, 39, 41, 43, 43/1, 43/2, 43/3, 44, 46, 48, 48/1, 49, 49/1, 51, 52, 53, 54, 55, 55/1, 56, 58, 58/1, 59, 59/1, 60, 61, 62, 63, 63/1, 64, 65, 68, 69, 71, 72, 74, 75, 75/2, 76, 77, 77/1, 77/2, 77/3, 77/4,77/5, 77/6, 78, 79, 80, 82, 82/1, 83, 85, 86, 87, 88, 89, 90, 94, 95, 96, 96/2, 107/2, 113, 217, 236, 260, 260/1, 260/2, 261, 269, 269/1, 269/2, 269/3, 269/4, 2695, 270, 271, 272, 273, 274, 275, 276, 277, 278, 297, 298, 298/1, 298/3, 298/ 6, 299, 299/1, 300, 300/1, 301, 309/1, 323, 323/2, 324, 384, 471, 471/2, 471/3, 471/4, 471/5, 471/6, 471/7, 471/8, 471/9, 471/10, 471/11, 471/12, 471/13, 471/14, 471/15, 471/16, 471/17, 471/ 18, 471/19, 494, 494/1, 495/1, 513, 515, 515/1, 516, 517, 517/1, 517/2, 518, 609, 646, 646/1, 690, 690/1, 690/2, 692, 694, 706, 268

15 712, 712/2, 713, 713/2, 714, 715, 716, 716/1, 716/2, 716/3, 724/1, 912, 949, 953, 954, 955, 989 der Gemarkung Rüssenbach. Die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten sind Teilnehmer am Verfahren ( 10 Nr. 1 FlurbG). Die Teilnehmer bilden die Teilnehmergemeinschaft. Die Teilnehmergemeinschaft entsteht mit dem Flurbereinigungsbeschluss und ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ( 16 FlurbG), die den Namen Teilnehmergemeinschaft Rüssenbach führt und ihren Sitz in Rüssenbach hat. Sie steht unter der Aufsicht der Direktion für Ländliche Entwicklung Bamberg. 2. Anordnung der sofortigen Vollziehung Nach 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO - wird die sofortige Vollziehung deses Beschlusses angeordnet mit der Folge, dass Widerspruch und Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung haben. 3. Rechtsbehelfsbelehrung Widersprüche gegen diesen Flurbereinigungsbeschluss können nur innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag seiner öffentlichen Bekanntmachung bei der Direktion für Ländliche Entwicklung in Bamberg, Nonnenbrücke 7a, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Die Postanschrift lautet: Direktion für Ländliche Entwicklung Bamberg, Postfach , Bamberg. Ist über den Widerspruch innerhalb einer Frist von sechs Monaten sachlich nicht entschieden worden, ist die Klage ohne ein Vorverfahren zulässig. Die Erhebung der Klage ist in diesen Fällen nur bis zum Ablauf von weiteren drei Monaten schriftlich zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München (Hausanschrift: Ludwigstr. 23, München; Postanschrift: Postfach , München) zulässig. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Bamberg, den gez. Dipl.-Ing. Haas, Präsident I I. H i n w e i s e zum Flurbereinigungsbeschluss 1. Öffentliche Bekanntmachung des Flurbereinigungsbeschlusses Dieser Beschluss mit den Hinweisen zum Flurbereinigungsbeschluss wird von der Stadt Ebermannstadt öffentlich bekannt gemacht ( 6 Abs. 2, 110 FlurbG, Art. 27 Abs. 2, Art. 26 Abs. 2 Gemeindeordnung - GO -). Eine Ausfertigung des Beschlusses mit seiner Begründung und den Hinweisen zum Flurbereinigungsbeschluss sowie eine Übersichtskarte liegen im Rathaus der Stadt Ebermannstadt zwei Wochen lang nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus ( 6 Abs. 3, 115 Abs. 1 FlurbG). 2. Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Verfahren berechtigen, sind innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt dieser öffentlichen Bekanntmachung bei der Direktion für Ländliche Entwicklung anzumelden. Werden Rechte erst nach Ablauf der Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann die Direktion für Ländliche Entwicklung die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen ( 14 FlurbG). 3. Aufforderung zur Grundbuchberichtigung Die Angaben über Rechtsverhältnisse an den Grundstücken im Verfahrensgebiet erholt die Direktion für Ländliche Entwicklung aus dem Grundbuch. Um Nachteile zu vermeiden, wird dringend empfohlen, die Eintragungen im Grundbuch zu überprüfen und erforderliche Berichtigungen zu beantragen. Dazu genügt es in der Regel, den Grundbuchämtern die entsprechenden Urkunden wie Erbschein, Erbvertrag, Testament, Zuschlagsbeschluss oder Enteignungsbeschluss vorzulegen. Grundbucheinsicht und Auskünfte sind gebührenfrei. Für die Berichtigung des Grundbuchs sind in bestimmten Fällen gebührenrechtliche Vergünstigungen vorgesehen. 4. Zeitweilige Einschränkungen des Eigentums 4.1 Von der Bekanntgabe dieses Beschlusses bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplans gelten folgende Einschränkungen: a) In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung der Direktion für Ländliche Entwicklung nur Änderungen vorgenommen werden, die zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören ( 34 Abs. 1 Nr. 1 FlurbG). b) Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen, Kies-, Sand- oder Lehmgruben u.ä. Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der Direktion für Ländliche Entwicklung errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden ( 34 Abs. 1 Nr. 2 FlurbG). Sind entgegen den Bestimmungen nach a) und b) Änderungen vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so können diese im Verfahren unberücksichtigt bleiben. Die Direktion für Ländliche Entwicklung kann den früheren Zustand auf Kosten des betreffenden Beteiligten wieder herstellen lassen, wenn dies der Flurbereinigung dienlich ist ( 34 Abs. 2 FlurbG). c) Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege, nicht beeinträchtigt werden, mit Zustimmung der Direktion für Ländliche Entwicklung beseitigt werden ( 34 Abs. 1 Nr. 3 FlurbG). Bei Verstößen gegen diese Vorschrift kann die Direktion für Ländliche Entwicklung Ersatzpflanzungen auf Kosten des Veranlassers vornehmen lassen ( 34 Abs. 3 FlurbG). 4.2 Zuwiderhandlungen gegen die nach 4.1 getroffenen Anordnungen sind ordnungswidrig ( 154 Abs. 1 FlurbG). Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu tausend Euro geahndet werden. Im übrigen gelten die Bestimmungen des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten - OWiG -. Nr Umwelt Verordnung der Regierung von Oberfranken über die Regelung des Gemeingebrauchs an der Wiesent und ihrer Nebengewässer vom 11. Mai 2005 Die Regierung von Oberfranken erlässt auf Grund der Art. 22, 23 und 75 Abs. 1 und 3 des Bayer. Wassergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Juli 1994 (GVBl S. 822), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juli 2003 (GVBl S. 482), folgende Verordnung: 1 Verordnungszweck Zweck dieser Verordnung ist es, den von Wasserwanderern und Naherholungssuchenden bevorzugt aufgesuchten und von 269

16 der Natur besonders reichhaltig ausgestatteten Lebensraum der Wiesent und ihrer Nebengewässer nachhaltig zu sichern. 2 Geltungsbereich (1) Diese Verordnung gilt für die Wiesent und ihre Nebengewässer im Bereich der Landkreise Bamberg, Bayreuth und Forchheim, insbesondere Aufseß, Kainach, Leinleiterbach, Püttlach und Trubach. (2) Weitergehende Regelungen auf Grund anderer Rechtsvorschriften, insbesondere auf Grund von Verordnungen nach dem Naturschutzrecht, bleiben durch diese Verordnung unberührt. 3 Beschränkung des Gemeingebrauchs (1) Das Befahren der Wiesent und ihrer Nebengewässer wird wie folgt beschränkt: 1. Im Geltungsbereich dieser Verordnung dürfen nur kleine Fahrzeuge (Boote) verwendet werden. Als solche gelten: Kanus, Kajaks, Kanadier, Schlauchboote (nur Schlauchkanadier), Ruderboote. Die Boote dürfen höchstens vier Plätze haben und nicht länger als sechs Meter sein. 2. Ganzjährig dürfen nicht befahren werden a) die Wiesent oberhalb der die Staatsstraße 2186 Streitberg - B 22 (Eckersdorf) überführenden Straßenbrücke südlich der Ortschaft Plankenfels (Landkreis Bayreuth); b) die Wiesent im Bereich der Wehranlagen; diese sind an den dafür vorhandenen Umsetzstellen zu umgehen; c) alle Nebengewässer der Wiesent. 3. In der Zeit vom 1. Oktober bis 30. April darf die Wiesent zwischen der die Staatsstraße 2186 Streitberg - B 22 (Eckersdorf) überführenden Straßenbrücke südlich der Ortschaft Plankenfels (Landkreis Bayreuth) und der Einmündung des Leinleiterbaches bei der Ortschaft Gasseldorf (Landkreis Forchheim) nicht befahren werden. In der übrigen Zeit darf die Wiesent in dem Bereich zwischen der die Staatsstraße 2186 Streitberg - B 22 (Eckersdorf) überführenden Straßenbrücke südlich der Ortschaft Plankenfels und der Wehranlage Sachsenmühle zwischen Uhr und Uhr, im weiteren Verlauf bis zur Einmündung des Leinleiterbaches zwischen Uhr und Uhr nicht befahren werden. 4. In dem in Nr. 3 beschriebenen Abschnitt der Wiesent ist das Befahren gegen die Fließrichtung allgemein verboten. 5. Floßfahrten sowie das Zusammenkoppeln mehrerer Boote sind verboten. 6. Das Ein- und Aussetzen von Booten, sowie das Umtragen der unter Nr. 2 Buchstabe b) genannten Wehranlagen ist in dem in Nr. 3 beschriebenen Abschnitt nur an den dafür vorgesehenen und im Gelände mit einem Schild markierten Stellen zulässig. (2) Die Verbote des Abs. 1 gelten nicht für Fahrten mit Wasserfahrzeugen des öffentlichen Dienstes, in Ausübung der Fischerei und zur Rettung von Leben, Gesundheit, Eigentum und Besitz. 4 Bootsveranstaltungen (1) Jede organisierte Bootsveranstaltung mit mehr als zehn Booten ist verboten. Als organisierte Bootsfahrt gilt jede Veranstaltung, zu der sich die Teilnehmer vorher auf eine gemeinsame Fahrt verabredet haben. (2) Keine Veranstaltung im Sinne dieser Vorschrift ist das Bereithalten von Mietbooten am Gewässer. Hierfür ist eine Genehmigung nach dem Bayer. Wassergesetz erforderlich. (3) Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung. 5 Befreiungen Die Regierung kann von den Beschränkungen in 3 im Einzelfall eine stets widerrufliche Befreiung erteilen, wenn der Schutzzweck dieser Verordnung und Gründe des Gemeinwohls nicht entgegenstehen. 6 Zuständigkeiten Für Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen nach 4 und 5 ist die Regierung von Oberfranken, für Ahndungen von Ordnungswidrigkeiten nach 7 dieser Verordnung sind in ihrem Landkreis die Landratsämter Bamberg, Bayreuth und Forchheim zuständig. 7 Ordnungswidrigkeiten Nach Art. 95 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a) BayWG kann mit Geldbuße bis zu 5.000,00 belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. gegen die Beschränkungen des Gemeingebrauchs an der Wiesent und ihrer Nebengewässeer in dieser Verordnung verstößt oder 2. die Wiesent auf Grund einer nach den 4 und 5 dieser Verordnung zugelassenen Ausnahme oder Befreiung befährt, ohne die damit verbundenen Bedingungen oder Auflagen zu befolgen. 8 In-Kraft-Treten (1) Diese Verordnung tritt am 1. des Monats nach ihrer Bekanntmachung im Oberfränkischen Amtsblatt in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Regierung von Oberfranken über die Regelung des Gemeingebrauchs an der Wiesent und ihrer Nebengewässer vom 22. April 1987 (RABl Oberfranken 1987, S. 28) außer Kraft. Bayreuth, 11. Mai 2005 Regierung von Oberfranken Hans Angerer, Regierungspräsident Hasenbergzentrum, Mittelschulweg 11, Ebermannstadt F e r i e n in der Stadtbücherei Die Stadtbücherei ist während des Monats August geschlossen. Erster Ausleihtag nach den Ferien: Dienstag, 6. September 2005 zu den üblichen Öffnungszeiten. Der Termin für die ausgeliehenen Bücher verlängert sich automatisch! Das Team der Stadtbücherei St. Nikolaus wünscht allen Lesern erholsame Ferien. 270

17 GEMEINDE UNTERLEINLEITER Sprechzeiten des Bürgermeisters: Dienstag Uhr u. Freitag Uhr Sprechzeiten der Verwaltungsgemeinschaft: Mittwoch von Uhr bis Uhr Sitzungsdienst Die nächste Gemeinderatssitzungen in Unterleinleiter finden am Dienstag, den Dienstag, den Dienstag, den Dienstag, den Dienstag, den statt. Wir bitten, Baupläne mindestens 6 Werktage vor einer Gemeinderatssitzung im Rathaus Unterleinleiter oder bei der VG Ebermannstadt einzureichen, da nur so eine rechtzeitige Behandlung durch den Gemeinderat gewährleistet ist. Müllabfuhr Die nächsten Abholtermine sind: Restmüll und Biomüll Biomüll Restmüll einschl. Singletonne und Biomüll Biomüll Restmüll und Biomüll. Um eine ordnungsgemäße Entleerung zu gewährleisten, sind die Mülleimer pünktlich ab 6.00 Uhr morgens bereitzustellen. Termine Senioren-Nachmittage Telefon und Nach einer Pause von einem Monat nehmen wir unsere Nachmittagstreffs wieder auf. Die nächsten Termine der Seniorennachmittage wie immer um Uhr im Sportheim wurden wie folgt festgelegt: Mittwoch, 03. August 2005 Mittwoch, 17. August 2005 Mittwoch, 31. August 2005 Mittwoch, 14. September 2005 Mittwoch, 28. September Wir bitten um Vormerkung. Gerhard Sendelbeck Gertrud Gade Bürgermeister Seniorenbeauftragte Kinderferienprogramm für die Sommerferien 2005 Dank der Zusammenarbeit mit einigen Ortsvereinen konnten wir auch heuer ein kleines Ferienprogramm aufstellen, das unseren Kindern ein klein wenig Abwechslung in den Ferien bieten soll. Bei allen, die zum Gelingen dieses Programmes einen Beitrag leisten, bedanke ich mich schon heute sehr herzlich. Folgende Veranstaltungen werden angeboten: Mittwoch, 10. August 2005: Mit dem Jäger in den Wald. Wir treffen uns um 9.30 Uhr am Spielplatz in Dürrbrunn beim Feuerwehrhaus, wandern über den Kolmhof am Buchet entlang. Dort ist eine Hundevorführung (Kaninchenschleppe und ähnliches) vorgesehen mit einer Aufklärung darüber, wo das Schloss Buchet stand. Hier hängen Nistkästen, die von Siebenschläfern bewohnt sind. Auf dem Weiterweg zu den Gedenksteinen der erfrorenen Kinder erfolgen Erklärungen über Bäume, Sträucher, Blumen und Heilkräuter. Dann gehen wir zurück zu einer Feldscheune nahe der Ortschaft Dürrbrunn. Dort machen wir ½ Stunde Pause. Während dieser Zeit ist eine Ausstellung über jagdbare Tiere und deren Äsung anzusehen. Nach einer Geschenkverteilung an alle Teilnehmer spazieren wir wieder zum Spielplatz zurück, wo wir gegen Uhr eintreffen. Aus organisatorischen Gründen müsste jedoch die Teilnehmerzahl etwa bekannt sein. Daher bitte eine Woche vorher beim Jagdpächter Karl Rascher in Dürrbrunn anmelden (Tel.: 09198/1488). Freitag, 19. August 2005: Heute kann ich Feuerwehrmädchen oder Feuerwehrmann sein. Die Kinder erfahren Wichtiges von den Aufgaben der Feuerwehr. Sie dürfen Feuerwehrmann spielen, wobei auch die Schlauchspritze und das Feuerwehrauto zum Einsatz kommt. Treffpunkt ist um Uhr am Feuerwehrhaus in Unterleinleiter. Die Kinder werden gegen Uhr mit dem Feuerwehrauto nach Hause gebracht. Kontaktpersonen bei Fragen: Werner Bauernschmidt, Tel /4060 und Matthias Dorsch, Tel /8186. Freitag, 26. August 2005: Europäische Fledermausnacht. Die Kinder erfahren Wissenswertes über die Fledermäuse. Fledermäuse können gesehen und beobachtet werden. Mit dem Batdetektor kann man sie sogar hören. Wer Lust hat kann auch einen Fledermauskasten bauen. Für den Bausatz muss allerdings ein Unkostenbeitrag von 7,-- erhoben werden. Treffpunkt ist um Uhr am Dorfplatz. Ansprechpartner ist Herr Helmut Schwengber vom Fränkische-Schweiz-Verein (Tel.: 09194/8481). Donnerstag, 1. September 2005: "Die Pfeile fliegen um die Wette". Den Umgang mit Wurfpfeilen will der Dart-Club "Flying Arrows" den Kindern vermitteln. Bei einem kleinen Turnier soll der Ferien-Dorfmeister ermittelt werden. Treffpunkt ist um 15 Uhr beim Vereinsheim in der Bahnhofstraße 1 (Restaurant Athen). Außerdem kann während der Ferienzeit der Allwetterplatz hinter der Turnhalle für Ballspiele genutzt werden. Das Tor an der Turnhalle ist tagsüber von Montag bis Freitag geöffnet. Bälle sind selber mitzubringen. Besonders sei darauf hingewiesen, dass die Kinder aus Unterleinleiter auch das Ferienprogramm der Stadt Ebermannstadt nutzen können. Das Programm war im letzten Mitteilungsblatt abgedruckt. Allen Kindern samt ihren Eltern wünsche ich eine schöne Ferienzeit. Gerhard Sendelbeck, Bürgermeister Probleme mit Fledermäusen? Wenn Sie irgendwelche Probleme mit Fledermäusen haben, dann wenden Sie sich an Herrn Helmut Schwengber vom Fränkische-Schweiz-Verein - Naturschutzwacht. Anschrift: Lindenweg 17, Unterleinleiter, Tel.: 09194/8481. Peter- und Paulkirchweih 2005 Wie seit Jahren gewohnt richtet die Spielvereinigung Dürrbrunn-Unterleinleiter die Kirchweih aus. Wir konnten wieder sehr schöne Kirchweihtage feiern ein ganzes Heer von freiwilligen Helfern machen dies alle Jahre wieder möglich. Neben der Pflege des Brauchtums kommt auch die Geselligkeit und das leibli- 271

18 che Wohl nicht zu kurz. Küche und Schänke sind wieder zur Hochform aufgelaufen und ich bedanke mich bei allen, die zum Gelingen der Kirchweih einen Beitrag geleistet haben sehr herzlich. Ermöglicht wird die ganze Veranstaltung natürlich nur durch das Verständnis, das die Anwohner in diesen Tagen aufbringen. Auch dafür meinen besonderen Dank. Gerhard Sendelbeck, Bürgermeister Bundestagswahl am Auf Grund der verkürzten Fristen werden sämtliche Bekanntmachungen zur Bundestagswahl in den gemeindlichen Aushangkästen veröffentlicht. Wir bitten um Beachtung! Pfarrfest in Ebermannstadt Bei strahlendem Sonnenschein konnten wir am Sonntag, dem 24. Juli 2005, wieder unser Pfarrfest feiern. Wir danken allen ganz herzlich, die mitgefeiert haben. Es haben sich auch dieses Jahr wieder viele Frauen, Männer und Jugendliche bereit erklärt, mitzuhelfen. Allen die geholfen, unterhalten und gespendet haben ein herzliches Vergelt's Gott. Ein besonderes Dankeschön gilt Herrn Krügel für die Gestaltung und den Druck der Plakate, Herrn Presti, der das Eis gespendet hat, der Gärtnerei Frömel für die Blumen, der Musikschule Saffer und Johannes Lange für die musikalische Unterhaltung, dem Büchereiteam sowie den Küchla-, Urrädla- und Kuchenbäckerinnen. Außerdem möchten wir uns ganz herzlich bei den Kindergärten und den Tanzgruppen für die Mitgestaltung unseres Pfarrfestes bedanken. Besonders freut uns, dass auch unsere evangelischen Mitchristen aktiv an unserem Fest teilgenommen haben. Unser Fest hat Menschen zusammengeführt, Freude bereitet und den Zusammenhalt unserer Gemeinde gestärkt. Hans Hübner, Pfarrer Maria Gebhard, PGR-Vorsitzende KAB Ebermannstadt Jahresausflug am Samstag, 3. September 2005 nach Schloss Mespelbrunn/Maria Buchen Ablauf: Uhr Abfahrt Friedhofstraße Uhr Abfahrt Pfarrzentrum Uhr Besichtigung und Führung im Schloss Mespelbrunn Uhr Mittagessen in Weibersbrunn Anschließend Weiterfahrt nach Maria Buchen, dort Besichtigung der Wallfahrtskirche Uhr Kaffeepause im Gasthaus Linde in Gemünden Uhr Gottesdienst als Vorabendmesse in Schönau mit unserem Präses Dekan Hübner und der Pfarrgemeinde mit Pater Lukas. Nach einer kurzen Einführung - Heimfahrt. Fahrpreis pro Person 12,-- EUR. Gäste sind herzlich willkommen. Näheres und Anmeldung bei H. Schlögl, Tel Kath. Frauenbund Ebermannstadt Tue Dir was Gutes Zu einem Wohlfühlabend für Frauen am um Uhr im Pfarrzentrum weisen wir Sie schon heute hin. Angeleitet von Frau Bernadette Friedrich stärken wir unsere Sinne, schöpfen wir Kraft und genießen wir es, zu uns selber gut zu sein. Wir, die Teamfrauen, laden Sie dazu herzlich ein und wir freuen uns, auch Gäste begrüßen zu dürfen. Evang.-Luth. Pfarramt Ebermannstadt Kirchenfest in Ebermannstadt 2005 Bei günstigem Wetter, ohne Regen und ohne zu große Hitze, fand unser diesjähriges Emmaus-Gemeindefest statt. Viele Leute haben teilgenommen. Allen, die das Gemeindefest besucht haben, sei herzlich gedankt, denn sie haben mitgeholfen, Sitzgruppen für unseren Außenbereich vor Kirche und Gemeindehaus zu finanzieren. Viele haben sich als Mitarbeiter eingebracht, Kuchen gespendet, Zeit und Gaben zur Verfügung gestellt, mit Musik und Tanz die Besucher erfreut. Es macht freilich viel Mühe, ein Fest zu organisieren, hinter der Theke zu stehen, den Grill zu bedienen und für Essen und Getränke zu sorgen. Es ist jedoch sinnvoll, Zeit und Ideen für eine gute Sache einzubringen. Allen Mitarbeitern und Helfern sei herzlich gedankt. Ein schönes Fest hat stattgefunden mit vielen Begegnungen auch zwischen den Konfessionen. Die Gemeinschaft beim Feiern ist für die Gemeinde sinnvoll und wichtig und hat wieder viel Freude bereitet. Rudolf Schmidt, Pfarrer Bartholomäuskirchweih Die evangelische Kirchengemeinde lädt vom 27. bis 28. August 2005 zur diesjährigen Bartholomäuskirchweih in der Kirche und auf der Festwiese am Gemeindehaus ein. Programm: Samstag, den 27. August 2005: In der Kirche um Uhr: KA-BARETT. Das ökumenische Kabarett aus Nürnberg-Ziegelstein kommt mit seinem aktuellen Programm: Neitret'n Neues aus Kirche und Gemeinde. Hintergründig nachdenklich zum Schmunzeln zum Lachen. Einmalig und nicht zu kopieren! Eintritt frei. Anschließend Festbetrieb auf der Gemeindewiese. Sonntag, den 28. August 2005: 9.00 Uhr Kirchweihfestgottesdienst mit Pfarrer Heinz Peschke als Gast. Anschließend: Frühschoppen mit Weißwurst, Mittagessen nach Reservierung Nachmittags: Kinderprogramm, allgemeiner Festbetrieb auf der Wiese. 272

19 SPD Ebermannstadt TSV Ebermannstadt bedankt sich bei allen Anliegern der Altweiherstr., Schützenstr., Sportplatzstr., Eschlipper Talstr. und des gesamten Schottenberges für das entgegengebrachte Verständnis, wenn es anlässlich unserer Veranstaltung Rock im Stadtion, zu eventuellen Ruhestörungen gekommen ist. gez. Abteilungsleitung Fussball TSV Ebermannstadt Der TSV Ebermannstadt bietet allen Freizeitkeglern freie Termine für seine beiden Kegelbahnen an. Auskunft erhalten Sie unter Tel /8208 oder 09194/8877. gez. Die Vorstandschaft TSV Ebermannstadt Endlich ist es wieder soweit. Die fussballlose Zeit ist vorbei, besuchen Sie uns zu unseren Heimspielen am Samstag, gegen SV Mittelehrenbach, Uhr Samstag, gegen TSC Pottenstein, Uhr. Die Fussballabteilung lädt Sie hierzu recht herzlich ein. TSV Ebermannstadt Auch in dieser Saison 2005/2006 bieten wir jeden Samstag und Sonntag für alle Fussballfreunde vom 1. FC Nürnberg und Bayern München in unserer Sportgaststätte Premiere Sportsbar an. Fränkische-Schweiz-Verein Ortsgruppe Ebermanstadt Wir laden zu folgenden Veranstaltungen im Monat August ein: Donnerstag, 11. August, Uhr: Von der Quelle der Leinleiter zum keltischen Gräberfeld in Hohenpölz. Geschichte und Geschichten bringen Kurzweil in die Verschnaufpausen. Gemütliche Halbtageswanderung mit Einkehr. Treffpunkt: Parkplatz Oberes Tor (F). Wanderführerin: Anne Schleicher Sonntag, 14. August, Uhr: Kräuterwanderung in der Umgebung von Ebermannstadt. Diese nachmittägliche Wanderung ist zum Kennenlernen von Heilkräutern, aber auch zum Sammeln von Kräutern und Pflanzen gedacht, die traditionell in den Wurzbüschel gehören, der am darauffolgenden Maria-Himmelfahrtstag (in der Marienkapelle) geweiht werden kann. Treffpunkt: Parkplatz Oberes Tor (F). Wanderführerin und Kräuterfachfrau: Anne Schleicher Donnerstag, 25. August, Uhr: Vom Zwecklersgraben bei Muggendorf nach Moritz und über die Sachsenmühle zurück nach Muggendorf. Halbtageswanderung mit Einkehr (F). Wanderführer: Sepp Herrmann Auch Nichtvereinsmitglieder sind bei allen Veranstaltungen herzlich willkommen. Wir wünschen unseren Mitgliedern und Freunden erholsame und erlebnisreiche Ferien- und Urlaubstage. gez. Dr. H. Weisel Zu seinem alljährlichen Frühschoppen im Rahmen des Altstadtfestes lädt der SPD-Ortsverein Ebermannstadt alle Mitglieder, Freunde und Bekannte ein. Treffpunkt ist am Sonntag, den 14. August ab Uhr beim Ausschank Sonne. Georg Held, OV-Vorsitzender Diakonie-Sozialstation Forchheim-Ebermannstadt Häusliche Pflege, Hauswirtschaft, Pflegeberatung, Pflegeanleitung, Pflegenachweise bei Pflegegeld. Wir sind Vertragspartner aller Kassen. Sie erreichen uns tägl. unter Tel.: 09191/13442 oder Handy: 0172/ (Fax: 09191/704420),Mayer-Franken- Str. 40, Forchheim. Bei Pflegenotfällen nachts Tel.: 09194/ 1550 (JUH). - ZEIT FÜR LEBEN - Caritas-Sozialstation Ebermannstadt Vertragspartner der Pflegekassen, Häusliche Krankenpflege und Pflegeberatung, Pflegeeinsatz bei Bezug von Pflegegeld, Bürozeiten: tägl Uhr, Bahnhofstr. 5, Ebermannstadt, Tel /8305, Fax: 09194/ Für Patienten, die von uns gepflegt werden, sind wir über Handy in dringenden Fällen Tag und Nacht erreichbar. Für den Bereich Ebermannstadt, Tel / und für den Bereich Gößweinstein, Tel / Sonstige Angebote Med. Fußpflege - Stomaberatung Gruppe für Menschen mit Körperbehinderung Treffen einmal monatlich, s. Tagespresse. Ansprechpartnerin: G. Schmuck, Tel.: 09194/9518. Gruppe für Kinder mit einer geistigen Behinderung und ihren nichtbehinderten Freunden (Glaube und Licht Quelle ) Treffen einmal monatlich. Ansprechpartnerin: Cornelia Keilholz, Pretzfeld, Tel /4819. Gruppe für junge Erwachsene und Kinder mit einer geistigen Behinderung u. ihren nichtbehinderten Freunden (Glaube und Licht Schöpfrad ) Treffen einmal monatlich. Ansprechpartnerin: Annette Hulwa, Forchheim, Tel /976277, dienst. Tel. 0911/ Seniorentanz und Gymnastik Zeit: Gymnastik/Tanz: jeden Montag, Uhr. Tanz: jeden 2. Montag im Monat jeweils von Uhr Ort: Ebermannstadt, Bürgerhaus. Bewegungsübungen: Montags, Uhr. Während der Schulferien finden diese Veranstaltungen nicht statt. Ansprechpartnerin: Elisabeth Ullrich, Ebermannstadt, Tel /8278. "Gemeinsam solo tanzen" für bewegungsfreudige Menschen Wir treffen uns im Atrium der Klinik Fränk. Schweiz Ebermannstadt. 273

20 Termine: Mittwoch, von Uhr Mittwoch, von Uhr. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich und Zuschauer und Teilnehmer, vor allem aus der Klinik, sind erwünscht und herzlich willkommen. Auskunft: Tel /8278. Soldatenkameradschaft Ebermannstadt e.v. Unsere Tagesfahrt an den Chiemsee am Samstag, 20. August startet um 5.50 Uhr vom Reisebüro Klemm, um 6.00 Uhr ist die Zusteigemöglichkeit vor dem Café Milch & Zucker. Rückfragen sind zu richten an den Vorsitzenden Adolf Herbst, Tel.: gez. Die Vorstandschaft VdK - Ortsverband Ebermannstadt Der VdK - Ortsverband Ebermannstadt wünscht für den Monat August allen seinen Mitgliedern, Freunden und Gönnern eine fröhliche Urlaubszeit, sonnige Urlaubstage und gute Erholung. Vorschau: Do., um Uhr: Kaffeenachmittag im Gasthaus Sonne. Die Vorstandschaft Arbeiterwohlfahrt - Ortsverein Ebermannstadt Die wöchentlichen Treffen mittwochs im Bürgerhaus finden im August nicht statt weil das Bürgerhaus zu einem überwiegenden Zeitraum geschlossen ist. Die erste Begegnung werden wir daher erst am Mittwoch, dem 14. September durchführen. Wir treffen uns aber zum Altstadtfest am Montag, dem 15. August (Maria Himmelfahrt) ab Uhr auf dem Marktplatz. Um zahlreichen Besuch wird gebeten. Vorankündigung: Am Mittwoch, dem machen wir unsere jährliche Wanderung in Wolkenstein.Treffpunkt: Um Uhr vor dem Bürgerhaus. Für Fahrmöglichkeiten ist gesorgt. Alle Mitglieder und Freunde sind dazu sehr herzlich eingeladen. Schützengesellschaft Ebermannstadt 1853 e.v. Sommerpause bis 31. August 2005 Termine September: Tag der offenen Tür am 10. September 2005 von Uhr im Schützenhaus. Herzliche Einladung an alle Schießsportinteressierte in Ebermannstadt und Umgebung. An diesem Tag finden Vorführungen und Erläuterungen rund um den Schießsport bei der Schützengesellschaft Ebermannstadt statt. Dargestellt werden alle ausgetragenen Disziplinen. Unter anderem wird auch das neue Lichtpunktgewehr, das ohne Altersbeschränkung geschossen werden darf, vorgestellt. Für alle jugendlich Interessierte bitte die Uhrzeiten im Ferienprogramm der Stadt Ebermannstadt berücksichtigen. Für einen Imbiss und Getränke ist gesorgt. gez. Die Vorstandschaft SpVgg Dürrbrunn-Unterleinleiter 1968 e.v. - Peter-und-Paul-Kerwa 2005 Vier aufregende und unterhaltsame Tage auf der Peter-und- Paul-Kerwa liegen hinter uns und wir konnten uns wieder über einen überwältigenden Besuch von Gästen aus Unterleinleiter, Dürrbrunn und den Nachbarorten freuen. Schon im Vorfeld und natürlich besonders während der Kerwatage war die Freude über unsere Dorfkerwa bei unseren Mitbürgern und Gästen zu spüren. Wir hoffen, allen Wünschen und Erwartungen gerecht geworden zu sein für Verbesserungsvorschläge sind wir natürlich dennoch dankbar. Dies war natürlich nur durch den tatkräftigen Einsatz vieler Vereinsmitglieder und Helfer vor, während und nach der Kerwa möglich, allen voran unser Küchenteam um Fritz Schimann, Peter Kulczak und Marianne Weitkuhn. Auch allen Helfern beim Aufbau, in der Schänke, in Bar und Weinlaube, bei Kaffee und Kuchen und erstmals in der gut angenommenen Cocktailbar herzlichen Dank. Unser Dank gilt auch allen unmittelbaren Anwohnern, besonders der Familie Wunder und den neuen Besitzern der Alten Post für ihr Verständnis und die Überlassung von Gebäuden und Grundstücken. Die gute Stimmung und die Akzeptanz der Dorfkerwa wird uns auch in den nächsten Jahren Verpflichtung sein, diese Veranstaltung wieder gerne in gleicher oder ähnlicher Weise durchzuführen. gez. Reiner Braungardt, 1. Vorsitzender Zahnärztlicher Notfalldienst Dienstbereit in der Praxis von Uhr bis Uhr und bis Uhr. In der übrigen Zeit telefonisch erreichbar. 06./ Dr. Dinse Horst, Heiligenstadt, Hauptstr. 15, Tel / / Dr. Dinse Juliane, Heiligenstadt, Hauptstr. 15, Tel / Dr. Bauer Hans Peter, Pegnitz, Robert-Koch- Str. 8, Tel /6260 u / Dr. Friedmann Leonie, Wiesenthau, Hauptstr. 7, Tel / / Dr. Gaebler Benvenuto-Gérard, Pegnitz, Fuchshofstr. 2, Tel /2175 u Zu verschenken Folgende noch gebrauchsfähige Gegenstände sind als Schenkung angeboten worden: 1 Kinder Hochstuhl 1 Sandkastenbausatz 1 Couchgarnitur 1 Geschirrspülmaschine 1 Kühlschrank. Interessenten können die Adresse des Schenkers im Rathaus, Zimmer Nr. 6, Tel erfragen. 274

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