Abbildung innovativer Effizienztechnologien in der zukünftigen Energieeinsparverordnung

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1 Gasag Fachforum für Architekten, Planer und Ingenieure Abbildung innovativer Effizienztechnologien in der zukünftigen Energieeinsparverordnung Berlin Prof. Dr.-Ing. Bert Oschatz Institut für Technische Gebäudeausrüstung Dresden Forschung und Anwendung GmbH

2 INHALT Einleitung EnEV-Nachweis für innovative Technologien Aktueller Stand Juristische Möglichkeiten für zukünftige EnEV Bewertungsvorschlag für Zeolith-GWP Bewertungsvorschlag für stromgeführte Brennstoffzelle Fazit 2

3 Politisches Umfeld Energiekonzept der Bundesregierung für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung Ohne Einsatz innovativer Effizienz- technologien, z.b. Gaswärme- pumpen, Brennstoffzellen nicht erreichbar 3

4 Regelverfahren der EnEV Energetische Bewertung nach EnEV 2009 und für die darauf aufbauenden Regelungen (EEWärmeG, KfW-Förderung) 2 zulässige Nachweisverfahren für Wohngebäude DIN V : DIN V 18599: DIN V DIN V

5 Problem: EnEV-Nachweis für innovative Technologien (EnEV 2009) DIN V DIN V Kein Verfahren für die Bewertung von Gaswärmepumpen, Brennstoffzellen Mikro-KWK nicht ohne Weiteres rechenbar Kein Verfahren für die Bewertung von Sorptions-GWP, Bewertung von KWK prinzipiell möglich, aber auf Mikro-KWK nicht ohne Weiteres übertragbar Keine Bewertung von Brennstoffzellen Aktuelle Vorgehensweise für innovative Technologien: eine vom Standard abweichende Nachweisführung für ähnliche energetische Eigenschaften 5

6 EnEV 2009 Anlage 1 (zu den 3 und 9) Nummer 2.1.3: Werden in Wohngebäude bauliche oder anlagentechnische Komponenten eingesetzt, für deren energetische Bewertung keine anerkannten Regeln der Technik oder gemäß 9 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 3 bekannt gemachte gesicherte Erfahrungswerte vorliegen, so sind hierfür Komponenten anzusetzen, die ähnliche energetische Eigenschaften aufweisen. 6

7 Aktueller Stand Nachteile einer vom Standard abweichenden Nachweisführung Hohe Anforderungen an den Ersteller eines solchen Energieausweises Keine rechtssichere Situation für den Nachweisführenden Notwendigkeit einer Abstimmung mit der nach Landesrecht zuständigen Behörde (Prüfung im Einzelfall) Hilfskonstruktion Hersteller von innovativen Produkten/Technologien, die in der Norm nicht abgebildet sind, lassen sich von unabhängigen Sachverständigen Vorschläge für die energetische Bewertung im Rahmen der EnEV erstellen. Bisher: Keine offizielle Anerkennung von den Bewertungsvorschlägen Prüfung im Einzelfall unumgänglich 7

8 Zukünftige Anerkennung der Bewertungsvorschläge Verbesserung des Status Quo durch zukünftige Prüfung und Anerkennung der Bewertungsvorschläge: Förderung von Energieeinsparung und Klimaschutz Abbau von Markhemmnissen für innovative Effizienztechnologien Ermöglichung einer EnEV-Berechnung für innovative Effizienztechnologien mit branchenüblicher (Energieberater-) Software Vereinfachung und Rechtssicherheit für den nachweisführenden Planer bzw. Architekten Entlastung und Vereinfachung für die genehmigende Baubehörde Stärkung der deutschen Industrie, da innovative Produkte auf dem Heimmarkt abgesetzt werden können Fairer Wettbewerb zwischen Systemen und Technologien 8

9 Juristische Möglichkeiten für zukünftige EnEV Zur Erzielung einer (rechts)sicheren Situation Prüfung und Anerkennung von Bewertungsvorschlägen durch den Verordnungsgeber bzw. die für die Umsetzung der EnEV zuständigen Bundesländer notwendig Lösungsoptionen: a. Veröffentlichung innerhalb der Auslegungen zur EnEV nach Prüfung durch die Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz b. Regelmäßiges Fortschreiben der Bekanntmachungen zur EnEV c. Veröffentlichung einer Liste durch die KfW mit zugelassenen Bewertungsansätzen für Förderanträge Vorschlag a. Veröffentlichung innerhalb der Auslegungen zur EnEV am besten geeignet für die Erreichung der angestrebten Ziele 9

10 Zukünftige EnEV Anlage 1 (zu den 3 und 9) Nummer könnte wie folgt ergänzt werden: Werden in Wohngebäude bauliche oder anlagentechnische Komponenten eingesetzt, für deren energetische Bewertung keine anerkannten Regeln der Technik ( ) vorliegen, so sind hierfür Komponenten anzusetzen, die ähnliche energetische Eigenschaften aufweisen. Die Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz prüft auf Antrag die Zulässigkeit von Bewertungsvorschlägen für bauliche oder anlagentechnische Komponenten, deren energetische Bewertung mit den in Anlage 1 Nummer 2 genannten Verfahren nicht möglich ist, und veröffentlicht zulässige Bewertungsansätze im Rahmen der Auslegungen zur Energieeinsparverordnung. 10

11 Bewertungsvorschlag Beispiel: Zeolith-GWP Bewertungsvorschlag für Zeolith-Gas-WP: Anlagenbewertung nach DIN V wie für einen Gas-Brennwertkessel mit solarer Trinkwassererwärmung, mit geänderten Kennwerten entsprechend der Produktdaten der Vaillant-Systemlösung sowie mit einer Anpassung des Wirkungsgrades an die mittlere Rücklauftemperatur Zeolith-Gas-WP Gas-BW + sol. TWE energetisch ähnliche Eigenschaften Bilder: Vaillant 11

12 Bewertungsvorschlag für Zeolith-GWP Eingangsparameter Anpassung der Teillastwirkungsgrades in Abhängigkeit von den Systemtemperaturen Auslegungstemperatur des Heizkreises, in [ C] Teillastwirkungsgrad ɳ 30%,i 70/55 117,3% 55/45 121,9% 50/40 124,2% 45/35 126,5% 40/30 128,8% 35/28 129,7% Bestimmung der Erzeugeraufwandszahl der GWP analog e H,g eines Brennwertkessels nach DIN V * (1 0,006 *( 30%, 30%, i 30% RL m )) Angaben zur Art und Anzahl der Kollektoren, Kollektorfläche, Speicher usw. entsprechend den vorgeschlagenen Kennwerten oder den Produktkennwerten Bild: Vaillant 12

13 Bewertungsvorschlag Zeolith-GWP Anlagenbewertung nach DIN V

14 Bewertungsvorschlag Beispiel: stromgeführte Brennstoffzelle Bewertungsvorschlag für CFC-Brennstoffzelle: Anlagenbewertung nach DIN V über den Primärenergiefaktor und die von Brennstoffzelle gelieferte Wärmemenge als Nah-/Fernwärme mit einem Primärenergiefaktor f P =0,0 und einer Erzeugeraufwandszahl e g =1,0 Bild: CFC 14

15 Bewertungsvorschlag Brennstoffzelle Eingangsparameter Deckungsbeitrag der Brennstoffzelle von folgenden Faktoren abhängig: Gebäudegröße, Heizwärmebedarf, Systemtemperaturen und Art des Warmwasserbetriebes Beispiel: EFH mit A N =200 m² und zentraler Warmwasserbereitung mit Zirkulation Deckungsbeitrag der Brennstoffzelle in kwh/a Auslegungstemperatur 35/28 C Auslegungstemperatur 55/45 C Auslegungstemperatur 70/55 C spez. Jahres Heizwärmebedarf in kwh/(m²a) 15

16 Bewertungsvorschlag Brennstoffzelle Anlagenbewertung nach DIN V

17 Fazit Innovative Heiztechnologien (Gaswärmepumpen, Mikro-KWK u.a. Brennstoffzellen) zur Erreichung der Klimaschutzziele unabdingbar Aktueller Stand: Probleme bei der Berücksichtigung in der EnEV und den darauf aufbauenden Regelungen Keine ausreichende Abbildung in den Normen und in Software Keine Anerkennung von Bewertungsvorschlägen Eine Abbildung in der Systemnormung grundsätzlich möglich, aber Langwierig (in Regelfall mehrere Jahre) Z.T. unmöglich (Änderung der DIN V unwahrscheinlich) Lösung: Definition einer Standardprozedur zur energetischen Bewertung innovativer und nicht in den Normen abgebildeter Lösungen, z.b. a. Veröffentlichung innerhalb der Auslegungen zur EnEV b. Fortschreiben der Bekanntmachungen zur EnEV c. Veröffentlichung einer Liste durch die KfW 17

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