Oberstdorf. (ehemals Oberstdorfer Sesselbahn Aktiengesellschaft)

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1 Oberstdorf (ehemals Oberstdorfer Sesselbahn Aktiengesellschaft) Bekanntmachung über die Umstellung des Grundkapitals auf Euro, Umstellung der Verbriefung des Grundkapitals auf Globalverbriefung und Girosammelverwahrung als alleinige Verwahrmöglichkeit, Umstellung aller Aktien in auf den Namen lautende Stückaktien mit einer einheitlichen Wertpapier Kennnummer / ISIN und die Umstellung der Börsennotierung sowie Zweite Aufforderung zur Einreichung der unrichtig gewordenen effektiven Aktienurkunden Neue WKN/ISIN für die Aktien (Oberstdorfer Sesselbahn Aktiengesellschaft) (alt) und Inhaberaktien ISIN DE WKN Namensaktien ISIN DE WKN und Inhaberaktien / Namensaktien ohne Kennnummer (neu) ISIN DE000A2AA444 WKN A2A A44 Das Börsenkürzel bleibt unverändert (KVO). Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 23. Juli 2001 hat u.a. folgende Beschlüsse gefasst: Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von DM ,-- wurde zu dem vom Rat der Europäischen Union gem. Art. 109 Abs. 4 Satz 1 EGV festgelegten Umrechnungskurs von Euro zu DM (1 : 1,95583) auf Euro ,64 umgestellt. Das Grundkapital der Gesellschaft wurde in der Weise in Stückaktien umgestellt, dass an die Stelle jeweils einer Inhaberstammaktie im Nennbetrag von DM 100,-- eine Stückaktie und an die Stelle jeweils einer Inhaberstammaktie im Nennbetrag von DM 1000,-- zehn Stückaktien traten. Die Satzungsänderungen wurden am 17. Juli 2002 in das Handelsregister des Amtsgerichts Kempten eingetragen. Die ordentliche Hauptversammlung vom 29. Juli 2015 hat u.a. folgende Beschlüsse gefasst: Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt Euro ,64 und ist eingeteilt in Stückaktien. Sämtliche Aktien lauten auf den Namen. Die Form der Aktienurkunden und der

2 Gewinnanteil- und Erneuerungsscheine setzt der Vorstand fest. Die Gesellschaft ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, bisherige Aktienurkunden durch neue Stückaktienurkunden zu ersetzen und bisherige Aktienurkunden für kraftlos zu erklären. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist ausgeschlossen, 5 (1) der Satzung. Diese Satzungsänderungen wurden am 09. September 2015 in das Handelsregister des Amtsgericht Kempten (HRB 1018) eingetragen. Jede Stückaktie ist am Grundkapital der Gesellschaft im gleichen Umfang beteiligt; der jeweilige Anteil eines Aktionärs am Grundkapital der Gesellschaft verändert sich durch die Umstellung auf Stückaktien nicht. Die depot- und börsenmäßige Umstellung auf die Namensaktie wurde am 10. Juni 2016 nach Börsenschluss vorgenommen. Dazu wurden die bei Kreditinstituten depotverwahrten Bestände an auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Kur- und Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Oberstdorf jeweils im Verhältnis 1:1 in auf den Namen lautende Stückaktien der umgestellt. Zeitgleich wurde auch die Umstellung der Börsennotierung vollzogen. Laufende Börsenaufträge, die am 10. Juni 2016 noch nicht ausgeführt waren, sind infolge der Umstellung erloschen. Seit dem 13. Juni 2016 werden die Aktien der Kur- und Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Oberstdorf im Freiverkehr an der Börse München als auf den Namen lautende Stückaktien der Kur- und Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Oberstdorf AG notiert. Seit diesem Zeitpunkt an sind nur noch die auf den Namen lautenden Stückaktien der unter der neuen ISIN DE000A2AA444 ausschließlich in Girosammelverwahrung börsenmäßig lieferbar. Das in auf den Namen lautende Stückaktien eingeteilte Grundkapital ist durch drei Globalurkunden verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt wurden. Die Aktionäre der Gesellschaft werden an dem bei der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an Aktien der Gesellschaft entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer beteiligt. Die Umstellung in auf den Namen lautende Stückaktien erfordert die Führung eines Aktienregisters, in das die Aktionäre der Kur- und Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Oberstdorf unter Angabe ihres Namens und Vornamens, Geburtsdatums und ihrer Adresse sowie der Anzahl der von ihnen gehaltenen Aktien der Kur- und Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Oberstdorf eingetragen werden. Die Eintragung in das Aktienregister ist für den einzelnen Aktionär wichtig, da nur derjenige der Gesellschaft gegenüber als Aktionär gilt und zur Teilnahme an und Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung berechtigt ist, der als Aktionär im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen ist. Die Rechtsstellung der Aktionäre wird, wenn sie in das Aktienregister eingetragen sind, durch die Umstellung der Inhaberaktien auf girosammelverwahrte Namensaktien nicht beeinträchtigt. Ihre Beteiligung an der Gesellschaft bleibt ebenso unverändert wie die mit ihren Aktien verbundenen Rechte. Auch das Recht der Aktionäre zur Veräußerung ihrer Aktien wird nicht eingeschränkt oder erschwert; insbesondere bedarf es zur Veräußerung nicht der Zustimmung der Gesellschaft. Als Abwicklungsstelle fungiert die DZ Bank AG Deutsche Zentral- Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main. Die Umstellung der auf den Aktien in auf den Namen lautende Stückaktien ist für die Aktionäre kostenfrei.

3 Aufgrund der vorgenannten Beschlüsse ist der Inhalt der alten Urkunden / Nennbetragsaktien unrichtig geworden. Sämtliche effektiven Urkunden nebst Gewinnanteilscheinen und Erneuerungsschein sollen eingezogen und für kraftlos erklärt werden. Die Aktien erhalten jeweils die ISIN: DE000A2AA444. Sämtliche Aktien der Kur- und Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Oberstdorf sind in drei permanenten Globalurkunden verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt worden sind. Die Stückaktien der sind seit dem 13. Juni 2016 ausschließlich im Girosammelwege lieferbar. Die unrichtig gewordenen Aktienurkunden unserer Gesellschaft werden ab diesem Zeitpunkt nicht mehr lieferbar sein. Wir fordern daher die Aktionäre unserer Gesellschaft auf, ihre effektiv verbrieften, auf DM- Beträge lautenden, Aktienurkunden der Kur- und Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Oberstdorf, mit einem Nennbetrag in Höhe von DM 100, und DM 1000, jeweils mit Gewinnanteilscheinbogen, enthaltend die Gewinnanteilscheine Nr. 15 ff. und den Erneuerungsschein, in der Zeit vom 13. Juni 2016 bis 16. September 2016 einschließlich bei einem Kreditinstitut zur Weiterleitung an die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, c/o dwp bank, Deutsche WertpapierService Bank AG, Wildunger Straße 14, Frankfurt am Main, Abt.: KTEFF einzureichen. Aktionäre, die ihre Aktien in effektiven Urkunden einreichen, werden gebeten, ihre Depotnummer und das depotführende Kreditinstitut zur Übertragung der Stückaktien anzugeben. Aktionäre, die ihre Aktienurkunden in einem Streifbanddepot bei einem Kreditinstitut verwahren lassen, werden aufgefordert, diese durch ihr Kreditinstitut innerhalb der oben genannten Frist in die Girosammelverwahrung überführen zu lassen. Die weiteren Schritte werden dann vom jeweiligen Kreditinstitut veranlasst. Von den Aktionären unserer Gesellschaft, deren Aktien sich in Girosammelverwahrung bei einem Kreditinstitut befinden, ist wegen der Umstellung nichts zu veranlassen. Nach Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der eingelieferten Aktienurkunden erhalten die Aktionäre die Stückaktien entsprechend ihrer bisherigen Beteiligung an Aktien der Gesellschaft durch Gutschrift auf deren Girosammeldepot als Miteigentumsanteil an den hinterlegten Globalurkunden. Alte, auf einen Nennbetrag lautende Aktien unserer Gesellschaft, die trotz dreimaliger Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung der unrichtig gewordenen Aktienurkunden nicht zum Ende der Umtauschfrist, also bis zum Ablauf des 16. September 2016, eingereicht worden sind, werden gemäß 73 AktG für kraftlos erklärt werden.

4 Die erforderliche Genehmigung des Amtsgerichts Kempten (Allgäu)-Registergericht ist mit Beschluss vom 18. März 2016, HRB 1018, erteilt worden. Auch nach der Kraftloserklärung können unrichtig gewordene Aktienurkunden der Kur- und Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Oberstdorf über die jeweilige Depotbank bei der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, zur Erlangung von Miteigentumsanteilen an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an Aktien der Gesellschaft bis auf weiteres eingereicht werden. Oberstdorf, im Juli 2016 Der Vorstand Zur technischen Abwicklung der Maßnahme teilt die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, folgende Einzelheiten mit: (alt) ISIN DE , WKN , ISIN DE , WKN , Aktienurkunden ohne WKN (neu) ISIN DE000A2AA444 WKN A2A A44 Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist ausgeschlossen. Umstellung der Depotbestände: Die Bestände an den Kur- und Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Oberstdorf - Aktien werden im Verhältnis 1:1 auf Kur- und Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Oberstdorf - Namensaktien umgestellt. Umstellstichtag: Die Depotumstellung erfolgte auf Basis des jeweiligen Bestandes der Depotkunden per 10. Juni 2016, abends. Die Depotumstellung erfolgte ohne besonderen Auftrag des Depotkunden. Vorliegende Börsenaufträge erloschen mit Ablauf des 10. Juni Seit dem 13. Juni 2016 erfolgt die Notierung und Verbuchung ausschließlich als Namensaktie unter der neuen ISIN/WKN. Veröffentlichung der Maßnahme: Die 1. Aufforderung zur Einreichung der unrichtig gewordenen Aktienurkunden erfolgte am Mittwoch, den 8. Juni 2016, die 2. Aufforderung erfolgt am Montag, den 11. Juli 2016, die 3. Aufforderung erfolgt voraussichtlich am Freitag, den 12. August 2016, und die Kraftloserklärung erfolgt voraussichtlich am Mittwoch, den 21. September 2016, im Bundesanzeiger. Kraftloserklärung: Sämtliche, sich noch im Umlauf befindlichen, unrichtig gewordenen Aktienurkunden (einschließlich Gewinnanteilscheine und Erneuerungsschein) der Kur- und Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Oberstdorf, die trotz dreimaliger Veröffentlichung der Aufforderung bis Freitag, den 16. September 2016 einschließlich, nicht zum Umtausch

5 eingereicht wurden, werden gemäß 73 AktG für kraftlos erklärt. Auch nach der Kraftloserklärung können unrichtig gewordene Aktienurkunden der Kur- und Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Oberstdorf über die jeweilige Depotbank bei der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, zur Erlangung von Miteigentumsanteilen an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an Aktien der Gesellschaft b.a.w. eingereicht werden. Lieferbarkeit: Seit dem 13. Juni 2016 sind alle Aktien der Kur- und Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Oberstdorf nur noch im Girosammelverfahren lieferbar. Zentralabwicklungsstelle: DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, Tel.: ; c/o dwp bank, Deutsche WertpapierService Bank AG, Wildunger Straße 14, Frankfurt am Main, Abt.: KTEFF Umtauschfrist: 13. Juni 2016 bis 16. September 2016 einschließlich Streifbandverwahrte und effektiv eingereichte Stücke: Die alten, auf den Nennbetrag lautenden Aktienurkunden der Kur- und Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Oberstdorf sind inkl. der Gewinnanteilscheine Nr. 15 ff und des Erneuerungsscheins der Zentralabwicklungsstelle einzureichen. Unterrichtung der Aktionäre: Abdrucke der Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung unrichtig gewordener Aktienurkunden stehen nicht zur Verfügung. Die Depotkunden sind in geeigneter Form zu informieren. Den Kundenanschreiben können ggf. Kopien der Bekanntmachung aus dem Bundesanzeiger beigefügt werden. Kosten für die Unterrichtung der Depotkunden werden - wie in diesen Fällen üblich - nicht übernommen. Provision: Die Depotumstellung soll für die Aktionäre der Kur- und Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Oberstdorf frei von Provision und Spesen sein. Für die Depotumstellung bereits in Depots verbuchter Aktien erhalten die Depotbanken eine Vergütung von 1,50 zzgl. Mehrwertsteuer je Depot. Die Umstellungsprovision ist unabhängig von der Größe der Einzelprovision. Für die Einreichung effektiver Stücke (Streifbandverwahrte oder an den Schaltern der Banken eingereichte Aktienurkunden) erhalten die Depotbanken eine Vergütung von 10, zzgl. Mehrwertsteuer je Depot. Die Depotbanken werden gebeten, sich wegen der Erstattung der Umstellungsgebühren mit der DZ BANK AG, Deutsche Zentral- Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, Abt. GTIS, Fax Nr , spätestens bis zum 1. November 2016 in Verbindung zu setzen und die Rechnung auf den Namen der Gesellschaft (, Kornau-Wanne 7, Oberstdorf ) auszustellen. Um entsprechende Beachtung wird gebeten. Ferner ist die Anzahl der jeweiligen Depots mitzuteilen. Mit der oben genannten Umstellungsgebühr sind alle Tätigkeiten der Depotbanken abgegolten.

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