SPERRFRIST: 12h00, BAK Taxation Index. Executive Summary
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- Beate Dressler
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1 BAK Taxation Index Executive Summary 2014
2 Auftraggeber Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV), Bern Steuer- und Finanzämter sowie Volkswirtschaftliche Ausschüsse der Kantone Appenzell A.Rh., Basel-Stadt, Bern, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schaffhausen, Schwyz, St. Gallen, Thurgau, Uri, Zug und Zürich. Herausgeber BAK Basel Economics AG Projektleitung Beat Stamm, T beat.stamm@bakbasel.com Redaktion Beat Stamm Martin Eichler Samuel Mösle Copyright Alle Inhalte dieser Studie, insbesondere Texte und Grafiken, sind urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht liegt bei BAK Basel Economics AG. Die Studie darf mit Quellenangabe zitiert werden ( Quelle: BAKBASEL ). Copyright 2014 by BAK Basel Economics AG Alle Rechte vorbehalten
3 Executive Summary Gemäss dem BAK Taxation Index 2014 ist der Trend zu tieferen Steuern innerhalb der Schweiz zum Stillstand gekommen. Die im BAK Taxation Index ausgewiesene effektive Steuerbelastung für Unternehmen und Hochqualifizierte hat sich im laufenden Jahr im Vergleich zum Jahr 2013 kaum verändert. Der BAK Taxation Index bildet regelmässig die steuerliche Standortattraktivität ausgewählter Kantone und ihrer wichtigsten internationalen Konkurrenzstandorte ab. Der methodisch anspruchsvolle Index erfasst die effektiven Steuersätze für Unternehmen und natürliche Personen mit überdurchschnittlichen Einkommen (Hochqualifizierte) aus der Perspektive eines ansiedlungswilligen Unternehmens. Bei der Standortwahl von Unternehmen spielen die effektive Steuerbelastung von hoch qualifizierten Arbeitskräften und die davon abhängenden Beschäftigungskosten neben den Unternehmenssteuern eine wichtige Rolle. Beim BAK Taxation Index 2014 handelt es sich um eine Aktualisierung der Steuerbelastungen der erfassten Schweizer Kantone (Rechtsstand Anfangs 2014). Die letzte vollständige Aktualisierung mit über 60 internationalen Vergleichsstandorten wurde 2013 vorgenommen (publiziert im Januar 2014), die nächste vollumfassende Aktualisierung wird spätestens Anfang 2016 publiziert. Das vorliegende Executive Summary thematisiert lediglich die beiden Hauptindikatoren des BAK Taxation Index. Angaben zu zahlreichen weiteren Indikatoren zur Einschätzung der steuerlichen Standortattraktivität finden Sie auf unserer Webseite unter BAK Basel Economics AG Güterstrasse 82 CH-4053 Basel T info@bakbasel.com
4 Unternehmen Der Hauptindikator des BAK Taxation Index für Unternehmen stellt die effektive Steuerbelastung in Prozent des Gewinns einer hochprofitablen Investition dar. In die Berechnung fliessen die ordentlichen Gewinn-, die Kapital- und falls vorhanden die Grundsteuern auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene mit ein. Ebenfalls berücksichtigt werden die wichtigsten Bestimmungen zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage (z.b. besondere kantonale Abschreibungsregeln). Abb. 2-1 BAK Taxation Index für Unternehmen 2014 und % 18% 16% 14% 12% 10% 8% 6% 4% 2% 0% % +0.2% Steuersätze (in %) und Veränderungen (in %-P.) 2014/2013 Quelle: BAKBASEL, ZEW Der BAK Taxation Index 2014 für Unternehmen weist gegenüber dem Vorjahr zwei minime Erhöhungen der Steuerbelastung in Glarus (+0.2%-P.) und Luzern (+0.1%-P.) und eine ebenfalls sehr kleine Senkung in Zug (-0.2%-P.) aus. Die Veränderungen beim BAK Taxation Index 2014 für Unternehmen resultieren aus folgenden Steuerrechtsänderungen: Im Kanton Glarus werden steuersenkende Änderungen (Reduktion des Gewinnsteuersatzes (-1%-P. auf 8.0%) und eine Verringerung des kantonalen Steuerfusses (-1%-P. auf 55%)) von Massnahmen mit steuererhöhendem Effekt (Abschaffung der Anrechnung der Kapitalsteuer, Erhöhung der kommunalen Gemeindesteuerfüsse (jeweils +3%-P. auf 63%)) überlagert. Im Kanton Luzern ist die Anhebung der Steuerbelastung auf die Erhöhung des Kantonssteuerfusses zurückzuführen (+0.1 auf 1.6 Einheiten). Im Kanton Zug liegt der Grund für die Senkung der Steuerbelastung bei einer weiteren Verringerung des Gewinnsteuersatzes (-0.25%-P. auf 5.75%).
5 Hochqualifizierte SPERRFRIST: 12h00, Der Hauptindikator des BAK Taxation Index für Hochqualifizierte weist die effektive Steuerbelastung in Prozent der Beschäftigungskosten für einen ledigen, alleinstehenden Arbeitnehmer mit einem Einkommen nach Steuern von Euro aus. Neben den Einkommenssteuern werden auch die Lohnnebenkosten mit Steuercharakter auf der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite in der Berechnung berücksichtigt. Abb. 2-1 BAK Taxation Index für Hochqualifizierte 2014 und % 35% 30% 25% % 15% 10% 5% 0% Steuersätze (in %) für ledige, alleinstehende Person mit Nettoeinkommen von (Wechselkurse 2014: CHF/, 2013: CHF/, zu Basispreisen von 2010). Ausgewiesene Veränderungen (in %-P.) 2014/2013 basieren ausschliesslich auf Steuerrechtsänderungen, Wechselkurs- und Inflationsänderungen werden nicht ausgewiesen. Quelle: BAKBASEL, ZEW Beim BAK Taxation Index 2014 bleibt die effektive Steuerbelastung auch bei den Hochqualifizierten mehrheitlich stabil. Unter Ausklammerung von Wechselkurs- und Inflationsänderungen 1 sind sanfte Anhebungen der effektiven Steuerbelastung in den Kantonen Appenzell A.Rh. (+0.6%-P.), Luzern, Glarus (je +0.3%-P.) und Nidwalden (+0.2%-P.) zu beobachten, während St. Gallen (-0.1%-P.) eine geringfügige Senkung verzeichnet. Die Veränderungen basieren auf folgenden Steuerrechtsänderungen: Im Kanton Appenzell A. Rh. wurde der Arbeitgeber-Beitragssatz der kantonalen Familienausgleichskasse (+0.2%-P. auf 1.6%) sowie der kantonale Steuerfuss (+20%-P. auf 320%) angehoben. Im Kanton Luzern stieg der Kantonssteuerfuss (+0.1 auf 1.6 Einheiten) an. Im Kanton Nidwalden erhöhte sich die Steuerbelastung aufgrund des Anstiegs des Gemeindesteuerfusses in Stans (+10%-P. auf 245%). Im Kanton Glarus hat die Senkung des Kantonssteuerfusses (-1%-P. auf 55%) den Anstieg des Gemeindesteuerfusses (+3%-P. auf 63%) überkompensiert. Im Kanton St. Gallen sank der Arbeitgeber-Beitragssatz der kantonalen Familienausgleichskasse (-0.2%-P. auf 1.4%). 1 Wechselkurs- und Inflationsänderungen werden hier bei der ausschliesslichen Betrachtung von Steuerbelastungen der Schweizer Kantone nicht thematisiert. Solche Veränderungen sind nur im internationalen Vergleich von Relevanz und werden bei der internationalen Aktualisierungen des BAK Taxation Index 2015 analysiert.
6 Was ist der BAK Taxation Index? Der von BAK Basel Economics AG (BAKBASEL, Basel, CH) in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW, Mannheim, DE) seit 2001 regelmässig herausgegebene BAK Taxation Index erfasst die steuerliche Standortattraktivität von 20 Schweizer Kantonen und ihren wichtigsten internationalen Konkurrenzstandorten. Der BAK Taxation Index bezieht alle relevanten Steuerarten auf den verschiedenen staatlichen Ebenen mit ein und weist die für Investoren relevante effektive Steuerbelastung aus. Im BAK Taxation Index für Unternehmen misst die effektive, bei einem Unternehmen anfallende Steuerbelastung. Eingang in die Berechnungen finden dabei sowohl die Tarifbelastungen dieser Steuern als auch die Interaktion verschiedener Steuerarten und die wichtigsten Regelungen zur Ermittlung der steuerlichen Bemessungsgrundlage, beispielsweise die Bestimmungen zur steuerlichen Abschreibung oder zur Vorratsbewertung. Dies ermöglicht sinnvolle internationale Belastungsvergleiche einzelner Standorte. Die Analyse allein auf tarifliche Steuersätze zu basieren würde zu einer verzerrten Darstellung der Steuerbelastung führen. Beim BAK Taxation Index 2014 werden besondere kantonale Abschreibungsbestimmungen, welche sich teilweise wesentlich von den auf Bundesebene bestehenden Normalsätzen unterscheiden, erstmals berücksichtig. Dies hat zu einer gewissen Absenkung der Steuersätze geführt, wobei die Rangpositionen der Kantone untereinander weitgehend ähnlich bleiben. Im BAK Taxation Index für Hochqualifizierte misst die effektive, auf den Einsatz hoch qualifizierter Arbeitnehmer anfallende Steuer- und Abgabenbelastung. Dabei werden sämtliche relevanten Steuern inklusive der jeweiligen Regeln zur Bemessungsgrundlage berücksichtigt, z.b. die Abzugsfähigkeit von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung und zur betrieblichen Altersvorsorge. Eingeschlossen sind auch Sozialversicherungsabgaben, soweit diese steuerlichen Charakter haben, und direkt vom Arbeitgeber abgeführte Abgaben und Lohnsummensteuern. Die Diskussion um die Wettbewerbsfähigkeit einer Region und ihrer Attraktivität als Unternehmens- und Wohnstandort sollte jedoch nicht allein auf die Steuerbelastung eingeengt werden. Vielmehr spielen weitere Standortfaktoren eine mindestens ebenso wichtige Rolle (z. B. Innovationsfähigkeit, Lebensqualität, Regulierungen, etc.). Ihr Ansprechpartner Beat Stamm Projektleiter Tel Weitere Informationen Umfassende Informationen zum BAK Taxation Index finden Sie auf unserer Webseite
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