ZÜRCHER STEUERBELASTUNGSMONITOR 2010

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1 ZÜRCHER STEUERBELASTUNGSMONITOR 21 Bericht im Auftrag der Finanzdirektion des Kantons Zürich Dezember 21

2 Herausgeber BAKBASEL Redaktion Martin Eichler Urs Müller Urban Roth Florian Roth Adresse BAK Basel Economics AG Güterstrasse 82 CH-43 Basel Tel Fax info@bakbasel.com 21 by BAK Basel Economics AG Die Verwendung und Wiedergabe von Informationen aus diesem Produkt ist unter folgender Quellenangabe gestattet: "Quelle: BAKBASEL".

3 Zürcher Steuerbelastungsmonitor 21 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung und Zielsetzung Steuerbelastung natürlicher Einkommensbelastung Kantonale Steuerindizes Einkommensbelastung in den Kantonen und Gemeinden Ledige Steuerpflichtige Verheiratete Steuerpflichtige ohne Kinder Verheiratete Steuerpflichtige mit zwei Kindern Steuerbelastungsvergleich der Kantonshauptorte Vermögensbelastung Zusammenfassung Steuerbelastung juristischer Nationaler Vergleich Internationaler Vergleich Zusammenfassung Monitoring der Steuergesetzrevisionen Anhang: Quellen... 3 Anhang: Detaillierte Übersicht über Steuergesetzrevisionen BAKBASEL 1

4 Zürcher Steuerbelastungsmonitor 21 Tabellenverzeichnis Tab. 4-1 Überblick über aktuelle Steuergesetzrevisionen in ausgewählten Kantonen (ab 21)...34 Abbildungsverzeichnis Abb. 2-1 Gesamtindex der Einkommensbelastung (BAK-Gewichtung), 29 vs Abb. 2-2 Einkommensbelastung Ledige (29, Kantone & Gemeinden)...9 Abb. 2-3 Einkommensbelastung Ledige (29, Kantone & Gemeinden)...1 Abb. 2-4 Einkommensbelastung Ledige (29, Kantone & Gemeinden)...11 Abb. 2- Einkommensbelastung Verheiratete ohne Kinder (29, Kantone & Gemeinden)...12 Abb. 2- Einkommensbelastung Verheiratete ohne Kinder (29, Kantone & Gemeinden)...13 Abb. 2-7 Einkommensbelastung Verheiratete ohne Kinder (29, Kantone & Gemeinden)...14 Abb. 2-8 Einkommensbelastung Verheiratete mit 2 Kindern (29, Kantone & Gemeinden)...1 Abb. 2-9 Einkommensbelastung Verheiratete mit 2 Kindern (29, Kantone & Gemeinden)...1 Abb. 2-1 Einkommensbelastung Verheiratete mit 2 Kindern (29, Kantone & Gemeinden)...17 Abb Einkommensbelastung in den Kantonshauptorten, Ledige, Abb Einkommensbelastung in den Kantonshauptorten, Verheiratete ohne Kinder, Abb Einkommensbelastung in den Kantonshauptorten, Verheiratete mit 2 Kindern, Abb Gesamtindex der Vermögensbelastung (BAK-Gewichtung), 29 vs Abb. 2-1 Vermögensbelastung, Zürich und ausgewählte Kantone, Abb. 3-1 Reingewinn- und Kapitalbelastung von Aktiengesellschaften (ESTV), Abb. 3-2 Reingewinn- und Kapitalbelastung nach Renditestufen, Zürich und ausgewählte Kantone, Abb. 3-3 BAK Taxation Index juristische 29 (Effektive durchschnittliche Steuerbelastung) vs. Reingewinn- und Kapitalbelastung von Aktiengesellschaften (ESTV) Abb. 3-4 BAK Taxation Index juristische (Effektive durchschnittliche Steuerbelastung), internationaler Vergleich, 29 vs BAKBASEL

5 Zürcher Steuerbelastungsmonitor 21 1 Einleitung und Zielsetzung Die Schweiz hat seit Jahrzehnten Erfahrungen mit dem Steuerwettbewerb, insbesondere zwischen den Kantonen. In den vergangenen Jahren hat sich der Steuerwettbewerb sowohl national wie international aber erheblich verschärft. International steht dabei vor allem die Steuerbelastung von Unternehmen im Mittelpunkt. In der Schweiz fällt besonders die Niedrigsteuerstrategie von immer mehr kleinen Kantonen auf. Der zunehmende Steuerwettbewerb ist auch für den Kanton Zürich verstärkt spürbar. Die öffentliche und politische Debatte beschäftigt sich einerseits mit der Frage, welche Position der Kanton Zürich und seine Gemeinden im Steuerwettbewerb überhaupt einnehmen und wie sich diese im Zeitablauf verändert. Zum anderen werden der Bedarf und die Möglichkeiten von Massnahmen zur Verbesserung der Position im Steuerwettbewerb kontrovers diskutiert. Vor diesem Hintergrund ist der vorliegende Bericht zu sehen, der dazu beitragen will, die Diskussion auf eine empirisch fundierte Grundlage zu stellen. Die Finanzdirektion des Kantons Zürich hat BAK Basel Economics beauftragt, ein laufendes Monitoring der Position des Kantons Zürich im Steuerwettbewerb zu entwickeln. Nach der ersten Ausgabe vom Frühjahr 28 liegt hiermit die vierte Ausgabe des Zürcher Steuerbelastungsmonitors vor. Wirkung von Steuerwettbewerb und Steuersenkungen: die wichtigsten Mechanismen Im Bezug auf die Analyse der Wirkungen von Steuern und der Diskussion des Steuerwettbewerbs müssen verschiedenste Aspekte beachtet werden. Tiefere Steuersätze führen ceteris paribus zunächst zu tieferen Steuereinnahmen. Neben diesen direkten Effekten sind zusätzlich auch dynamische Effekte zu beachten. Eine tiefere Steuerbelastung steigert die Attraktivität eines Standorts, was durch den Zuzug oder ausbleibende Abwanderung zu steigenden Steuererträgen gegenüber der Ausgangslage führen kann. Auch entlastet eine tiefe Steuerbelastung die ortsansässigen Unternehmen und führt damit zu einer höheren Wettbewerbsfähigkeit. Ermöglicht dies ein stärkeres Wachstum der Unternehmen, können auch hierdurch die Steuereinnahmen wiederum steigen. Neben der Betrachtung einzelner Steuerarten müssen auch Rückkopplungseffekte zwischen verschiedenen Steuerarten berücksichtigt werden. So werden beispielsweise durch die Ansiedlung von Unternehmen Arbeitsplätze und damit Einkommen geschaffen, was zusätzliche Einkommenssteuern generieren kann. Wie der Gesamteffekt von steuerlichen Massnahmen ausfällt, lässt sich aus diesen theoretischen Überlegungen nicht beantworten. Wichtig für die Gesamtwirkung dürfte das Verhältnis von bestehenden Steuerzahlern und potenziellen Zuzügen bzw. vermeidbaren Abwanderungen sein. Damit gilt, dass kleine Einheiten immer relativ zum Gesamtraum des Steuerwettbewerbs gemessen tendenziell eher einen positiven Gesamteffekt von niedrigen Steuern / von Steuersenkungen erwarten können als relativ grosse Einheiten. Dies lässt sich auch in der Realität beobachten: Innerhalb der Schweiz sind es vor allem kleinere Kantone, die eine Niedrigsteuerstrategie fahren. International ist dieselbe Tendenz zu beobachten, wie das Beispiel Schweiz als relativ kleines Land zeigt. Zu einem ähnlichen Schluss kommt auch Gebhard Kirchgässner in seinem Gutachten. 1 Dieses Monitoring ermöglicht eine kontinuierliche, quantitativ abgestützte und objektive Beurteilung der Wettbewerbsfähigkeit des Kantons Zürich bei der Besteuerung von natürlichen und Unternehmen. Der Bericht stellt die Position des Kantons Zürich und seiner Gemeinden in verschiedenen, wichtigen Aspekten des Steuerwettbewerbs im Vergleich mit den jeweils relevanten Konkurrenzstandorten dar. Dabei ist es wenig zielführend, allein nur die Position des Kantons Zürich als Gesamtposition zu erfassen. Vielmehr muss die Position im Steuerwettbewerb für verschiedene relevante Segmente jeweils getrennt betrachtet werden. Auch ist zu beachten, dass die Betrachtung anhand von durchschnittlichen Belastungen für ansässige Steuerpflichtige weniger hilfreich ist, da z.b. Ansiedlungsentscheide anhand der spezifischen Einzelheiten gefällt werden. Vielmehr bietet es sich an, in der detaillierten Analyse die Sichtweise eines potenziell ansiedlungswilligen Steuerpflichtigen zu wählen. 1 Kirchgässner (27) BAKBASEL 3

6 Zürcher Steuerbelastungsmonitor 21 Der Bericht unterscheidet nach der Steuerbelastung natürlicher und juristischer, und zusätzlich nach verschiedenen Steuerarten. Einerseits werden Indizes gebildet und dargestellt, die einen schnellen Überblick über die Position Zürichs im Steuerwettbewerb erlauben. Andererseits erfolgt auch eine detaillierte Analyse, die regionale Variationen (Gemeinden), Steuerarten und verschiedene Typen von Steuerpflichtigen (z.b. Familienstand) differenziert betrachtet. Es muss auch festgehalten werden, dass für den Kanton Zürich der Steuerwettbewerb bei Unternehmen vorrangig auf internationaler Ebene eine Rolle spielt. Ein immer grösserer Anteil der Unternehmen bzw. von Unternehmensteilen ist international mobil. Gleichzeitig konkurrieren kleinräumige Regionen innerhalb der Schweiz nur bedingt mit einem Standort wie Zürich, der in vielen Bereichen ganz andere Standortbedingungen bieten kann als stärker periphere Gebiete. Der Steuerwettbewerb für natürliche spielt sich hingegen stärker innerhalb der Schweiz ab, wobei sich der Wettbewerb deutlich auf höhere Einkommen und hohe Vermögen konzentriert. Allerdings muss gerade für diesen kreis mit der zunehmenden internationalen Mobilität auch von einem zunehmenden internationalen Steuerwettbewerb ausgegangen werden. Die Auswahl der relevanten Vergleichsregionen erfolgt entsprechend. Die Analyse basiert auf so aktuellen Daten wie möglich, eine gewisse zeitliche Verzögerung ist jedoch unvermeidbar. Konkret bedeutet dies, dass die vorliegende Analyse vorwiegend auf der Steuerbelastung für das Jahr 29 basiert. Um dennoch ein möglichst aktuelles und auch zukunftsgerichtetes Bild zu erhalten, werden zusätzlich wichtige Steuergesetzrevisionen, beschlossene wie auch noch in der Planung befindliche, aufgeführt. Die Analyse gliedert sich im Einzelnen wie folgt: Für die natürlichen wird zwischen Einkommens- und Vermögenssteuern differenziert. Zunächst wird die Belastung anhand eines zusammenfassenden Indizes verglichen. 2 Der Schwerpunkt liegt jedoch auch im aktuellen Bericht auf den detaillierten Analysen zur Position der Zürcher Gemeinden im nationalen Vergleich sowie auf der Position der Stadt Zürich innerhalb der Kantonshauptorte. Auch die Steuerbelastung juristischer wird in einem ersten Schritt anhand der Belastungsziffern der Eidgenössischen Steuerverwaltung dargestellt. Der Vergleich beschränkt sich damit auf die Kantonshauptorte. Dieser Vergleich ist jedoch nur im nationalen Rahmen aussagekräftig. Der Schwerpunkt der Analyse baut daher auf dem BAK Taxation Index auf. Dieser ist speziell so konstruiert, dass er die Perspektive eines ansiedlungswilligen Unternehmens annimmt. Insbesondere erlaubt der BAK Taxation Index aber auch internationale Vergleiche. Erkauft wird dies allerdings mit dem Nachteil, dass der BAK Taxation Index bisher nur für einen Teil der Kantonshauptorte in der Schweiz berechnet wird. Im letzten Kapitel wird schliesslich ein Monitoring von aktuell beschlossenen und in Diskussion stehenden Steuergesetzrevisionen vorgenommen. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf die Nachbarkantone Zürichs sowie auf die beiden Stadtkantone Genf und Basel-Stadt gerichtet. Die Auswirkungen der bedeutendsten Änderungen werden kurz diskutiert. Im Anhang sind die Steuergesetzrevisionen nochmals dokumentiert. Die einzelnen Teile schliessen jeweils mit einer kurzen Zusammenfassung und den sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen ab. Auf der empirischen Basis dieses Berichts kann eine fundierte Diskussion des Standorts Zürichs erfolgen sowie der Bedarf an Massnahmen zur Verbesserung der Position des Kantons im Steuerwettbewerb abgeleitet werden. Es sei darauf hingewiesen, dass sich die Analysen auf die Situation mit Rechtsstand 29 beziehen. Seitdem beschlossene oder bereits umgesetzte Steuergesetzrevisionen müssen für eine ab- 2 Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat im Zuge des Neuen Finanzausgleichs auf die früher publizierten Berechnungen von Gesamtindizes der Durchschnittsbelastungen in den Kantonen verzichtet. Daher werden, wie bereits in den beiden vergangenen Jahren, aber im Gegensatz zur ersten Ausgabe des Zürcher Steuerbelastungsmonitors, im aktuellen Bericht nur noch die neu gewichteten Indizes abgebildet. Vgl. die Ausgaben der vergangenen Jahre für weitere Details. 4 BAKBASEL

7 Zürcher Steuerbelastungsmonitor 21 schliessende Beurteilung natürlich berücksichtigt werden, ebenso wie eventuell in der in Diskussion befindlichen Revision. BAKBASEL

8 Zürcher Steuerbelastungsmonitor 21 2 Steuerbelastung natürlicher Die Steuereinnahmen von natürlichen stellen in der Regel die grösste Einnahmequelle von Kantonen und Gemeinden dar. Der grössere Teil davon stammt von der Besteuerung des Einkommens, der kleinere von der Besteuerung des Vermögens. Die Steuerbelastung der natürlichen wird zunächst anhand eines aggregierten Gesamtindexes der Einkommensbelastung (BAK-gewichtet) analysiert. Da der Steuerwettbewerb prinzipiell nicht zwischen den Kantonen, sondern eigentlich zwischen den einzelnen Gemeinden spielt, wird in der Folge ein interkantonaler Vergleich der Einkommensbelastung in den Gemeinden für verschiedene ausgewählte Einkommensklassen und Steuersubjekte vorgenommen. Da die bevölkerungsreichste Gemeinde die Stadt Zürich innerhalb des Kantons Zürich eine relativ hohe Steuerbelastung aufweist, was beim Gemeindevergleich durch den Verzicht auf eine Gewichtung mit der Bevölkerung nicht zum Tragen kommt, wird anschliessend noch die Steuerbelastung zwischen den Kantonshauptorten in den meisten Fällen die bevölkerungsmässig grösste Gemeinde innerhalb eines Kantons verglichen. Der Vermögenssteuer kommt zwar im Vergleich zur Einkommenssteuer in Bezug auf die Erträge eine klar niedrigere Bedeutung zu. Dennoch darf auch diese Steuer für einen Steuervergleich nicht vernachlässigt werden. Zwar werden insgesamt in relativ wenigen Fälle Vermögenssteuern in einer Höhe anfallen, die bei der Standortwahl eine entscheidende Rolle spielen. In diesen Fällen kann die Vermögenssteuer dann allerdings grosse Bedeutung erlangen. Ausserdem sind diese wenigen Fälle für einen erheblichen Teil der Vermögenssteuererträge verantwortlich. Schliesslich muss auch berücksichtigt werden, dass hohe Vermögen häufig kombiniert mit hohen Einkommen auftreten. Analog zur Einkommenssteuer startet die Analyse zur Vermögenssteuerbelastung mit einem Vergleich des Gesamtindex der Vermögensbelastung (BAK-gewichtet). Es folgt eine detailliertere Analyse für unterschiedliche Vermögensklassen. BAKBASEL

9 Zürcher Steuerbelastungsmonitor Einkommensbelastung Kantonale Steuerindizes Abb. 2-1 Gesamtindex der Einkommensbelastung (BAK-Gewichtung), 29 vs Rang (Rangverschiebung) + Rangverbesserung - Rangverschlechterung () ZG 2 () SZ 3 () TI 4 () GR () BL () GE 7 (+1) NW 8 (-1) BS 9 () AG 1 () TG 11 () ZH () (+1)(+3) VD UR VS 1 (-2) LU 1 (-2) SG 17 (-2) BE 18 (-2) AI 19 (+1) SH 2 (+1) FR 21 (+3) JU 22 (-3) AR 23 (-1) GL 24 (-) SO 2 () NE 2 () OW Anmerkung: 1 = Schweizer Durchschnittsbelastung (pro Jahr) Belastung durch Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern in den Schweizer Kantonen, BAK- Gewichtung Belastung nach jeweils gültigem Rechtsstand; pendente oder zukünftige Steuergesetzrevisionen nicht berücksichtigt Quelle: BAKBASEL, ESTV Der Gesamtindex der Einkommensbelastung (BAK-Gewichtung) basiert auf den Steuerbelastungsziffern der ESTV für die Gemeinden. Er zeigt die Belastung nach dem jeweils gültigen Rechtsstand. Pendente oder zukünftige Steuergesetzrevisionen sind nicht berücksichtigt. Abbildung 2-1 zeigt das Kantonsranking gemäss dem Gesamtindex der Einkommensbelastung (BAK-Gewichtung). Dieser zeigt, wie stark das Einkommen natürlicher in den einzelnen Kantonen durchschnittlich besteuert wird. Berechnung der Indizes zur Einkommensbelastung Der Index wird aus den Steuerbelastungsziffern berechnet, welche die ESTV für ausgewählte Gemeinden der Schweiz ungefähr 8 an der Zahl, aus allen 2 Kantonen für verschiedene Einkommensklassen (3', ', 1', 2', 4', 1'') und Steuersubjekte (Ledig, Verheiratet ohne Kinder, Verheiratet mit 2 Kindern) erhebt. Aus den Gemeinden eines Kantons werden zunächst kantonale Durchschnittbelastungen aus Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern pro Einkommensklasse und Steuersubjekt berechnet. Die Gemeinden werden dabei nach dem gesamten Reineinkommen 24 (gemäss Bundessteuer) in der Gemeinde gewichtet. Die unterschiedlichen Steuersubjekte und Einkommensklassen werden anschliessend zu einem Index zusammengefasst. Hierfür werden als Gewicht die jeweiligen Einkommenssteuererträge der entsprechenden Steuersubjekte und Einkommensklassen in der ganzen Schweiz verwendet, und nicht wie im Fall der früher von der ESTV publizierten Indices kantonsspezifische Gewichte. Die Gewichtung wird deshalb nicht durch die unterschiedliche Einkommensstruktur in den Kantonen verzerrt, welche unter anderem auch ein Ergebnis des Steuerwettbewerbs ist. Die Struktur der bei der Indexbildung zugrunde gelegten Bevölkerung entspricht damit der Struktur aller potentiell Ansiedlungswilligen, die durch den innerschweizerischen Steuerwettbewerb angesprochen werden können. BAKBASEL 7

10 Zürcher Steuerbelastungsmonitor 21 Gemäss dem Gesamtindex der Einkommensbelastung (BAK-Gewichtung) von natürlichen belegt der Kanton Zürich im Ranking der Kantone im Jahr 29 weiterhin den elften Platz. Mit einem Indexwert von 11. (28: 98.) ist die durchschnittliche Steuerbelastung im Kanton Zürich seit 29 aber leicht höher als im nationalen Durchschnitt (Indexwert = 1). Der Anstieg des Indexwert in Zürich von 28 auf 29 ist nur darauf zurückzuführen, dass die Steuern in anderen Kantonen gesenkt wurden, womit sich die nationale Durchschnittbelastung (= Indexwert 1) verringert hat. Während im Kanton Zürich die Staatssteuern unverändert geblieben sind, haben diverse andere Kantone Steuersenkungen vorgenommen. Namentlich sind es die Kantone Nidwalden (Senkung des Einkommenssteuertarifs um 7 Prozent) und der Kanton Uri (Einführung Flat Rate Tax und höhere Kinderabzüge), welche per 29 deutliche Steuerreduktionen vorgenommen haben. Weitere Steuersenkungen wurden in den Kantonen Aargau, Fribourg und Waadt umgesetzt. In einigen Kantonen wurden zudem die Pauschal- oder Kinderabzüge erhöht (Kantone Schaffhausen, Zug, Fribourg und Waadt). Die deutliche Erhöhung des Index im Kanton Solothurn geht auf eine methodische Änderung seitens der ESTV zurück: Im Jahr 29 wurde im Kanton Solothurn zum ersten Mal die Prämienverbilligung für die Krankenversicherung berücksichtigt. Im längerfristigen Vergleich hat Zürich seit 2 insgesamt Plätze verloren Einkommensbelastung in den Kantonen und Gemeinden Einzelne Ansiedlungswillige sehen sich bei Ihrer Entscheidung nicht einem Kantonsdurchschnitt der Steuerbelastung gegenüber, sondern der ganz konkreten Steuerbelastung in einer Gemeinde. Daher wird im Folgenden die Position der Züricher Gemeinden im Vergleich zu den Gemeinden der übrigen Schweizer Kantone dargestellt. Es zeigt die Angebotspalette der Steuerbelastungen auf, der sich eine/ein Ansiedlungswillige/r in einem Kanton gegenübersieht. Die folgenden Abbildungen so genannte Boxplots zeigen, wie sich die Einkommensbelastung in den Zürcher Gemeinden im nationalen Vergleich verhält. Sie bilden die prozentuale Steuerbelastung (Staats-, Gemeinde- und Kirchensteuern) des Bruttoarbeitseinkommens für drei Steuersubjekte (Ledig, Verheiratet ohne Kinder, Verheiratet mit 2 Kindern) und dabei jeweils sechs ausgewählte Einkommensklassen (3', ', 1', 2', 4', 1'') ab. Die Basisdaten stammen auch hier von der Eidgenössischen Steuerverwaltung, d.h. die Darstellung basiert wiederum auf ca. 8 ausgewählten Schweizer Gemeinden. Eine stichprobenartige Überprüfung hat gezeigt, dass durch diese Auswahl der Gemeinden keine wesentliche Verzerrung der Ergebnisse zu erwarten ist. Für jeden Kanton zeigt das untere Ende der Linie jeweils die Steuerbelastung in der steuergünstigsten Gemeinde, das obere Ende die Steuerbelastung in der teuersten Gemeinde an. Der Kasten bildet die mittleren Prozent der Gemeinden ab (Bereich zwischen den beiden Quartilen). Die sich darin befindende kurze Linie zeigt die Position der Median-Gemeinde (Gemeinde, die bezüglich Steuerbelastung in der Mitte liegt). Die Gewichtung erfolgt dabei jeweils nach der Zahl der Gemeinden. Eine Gewichtung der Gemeinden, beispielsweise nach Bevölkerung oder Reineinkommen, findet nicht statt. Diese Gewichtung entspricht wiederum der in dieser Analyse gewählten Sichtweise einer/s Ansiedlungswilligen, die/der sich für eine einzelne Gemeinde entscheiden muss und nicht an durchschnittlichen Belastungen interessiert ist. 8 BAKBASEL

11 Zürcher Steuerbelastungsmonitor Ledige Steuerpflichtige Abb. 2-2 Einkommensbelastung Ledige (29, Kantone & Gemeinden) ledig Bruttoarbeitseinkommen von 3' 29 Rang Zürichs im Vorjahr Bandbreite: Maximum Oberes Quartil Median Unteres Quartil Minimum Rang (Median-Gemeinde) VD BS ZG AG GE BL GR TI ZH SZ VS NW TG BE GL LU UR AI SG SH JU NE OW AR FR SO ledig Bruttoarbeitseinkommen von ' 29 Rang Zürichs im Vorjahr Bandbreite: Maximum Oberes Quartil Median Unteres Quartil Minimum Rang (Median-Gemeinde) ZG SZ ZH NW TI OW UR AI GR GL AG BL SH LU AR GE VS SG BE TG BS FR VD SO JU NE 9 3 Anmerkung: Belastung durch Staats-, Gemeinde- und Kirchensteuernsteuern in % des Bruttoarbeitseinkommens Quelle: BAKBASEL, ESTV BAKBASEL 9

12 Zürcher Steuerbelastungsmonitor 21 Abb. 2-3 Einkommensbelastung Ledige (29, Kantone & Gemeinden) ledig Bruttoarbeitseinkommen von 1' 29 Rang Zürichs im Vorjahr Bandbreite: Maximum 9 3 Oberes Quartil Median Unteres Quartil Minimum Rang (Median-Gemeinde) ZG SZ NW OW UR ZH AI TI GR LU AR AG GL SH TG BL GE BE VD SG BS FR VS SO JU NE ledig Bruttoarbeitseinkommen von 2' 29 Rang Zürichs im Vorjahr Bandbreite: Maximum Oberes Quartil Median Unteres Quartil Minimum 1 1 Rang (Median-Gemeinde) ZG SZ OW UR NW AI ZH AR LU GR TI GL AG TG SH BS SG GE SO VD BL BE FR VS JU NE Anmerkung: Belastung durch Staats-, Gemeinde- und Kirchensteuernsteuern in % des Bruttoarbeitseinkommens Quelle: BAKBASEL, ESTV 1 BAKBASEL

13 Zürcher Steuerbelastungsmonitor 21 Abb. 2-4 Einkommensbelastung Ledige (29, Kantone & Gemeinden) 3 2 ledig Bruttoarbeitseinkommen von 4' 29 Rang Zürichs im Vorjahr Bandbreite: Maximum 1 1 Oberes Quartil Median Unteres Quartil Minimum 1 Rang (Median-Gemeinde) ZG SZ OW UR NW AI AR GR LU SH AG GL TI ZH SG BS TG SO FR VS GE BL BE NE VD JU 3 3 ledig Bruttoarbeitseinkommen von 1'' 29 Rang Zürichs im Vorjahr Bandbreite: Maximum 1 1 Oberes Quartil Median Unteres Quartil Minimum Rang (Median-Gemeinde) ZG SZ OW UR NW AI AR SH GR LU GL SG AG SO FR BS TG VS TI ZH NE BL VD GE BE JU 1 Anmerkung: Belastung durch Staats-, Gemeinde- und Kirchensteuernsteuern in % des Bruttoarbeitseinkommens Quelle: BAKBASEL, ESTV BAKBASEL 11

14 Zürcher Steuerbelastungsmonitor Verheiratete Steuerpflichtige ohne Kinder Abb. 2- Einkommensbelastung Verheiratete ohne Kinder (29, Kantone & Gemeinden) 4 Verheiratet ohne Kinder Bruttoarbeitseinkommen von 3' 29 Rang Zürichs im Vorjahr Bandbreite: Maximum Oberes Quartil Median Unteres Quartil Minimum Rang (Median-Gemeinde) VD BS TG GR GE UR ZG JU TI AG BL SG NW BE LU NE ZH SH FR SZ VS SO AR AI GL OW Verheiratet ohne Kinder Bruttoarbeitseinkommen von ' 29 Rang Zürichs im Vorjahr Bandbreite: Maximum Oberes Quartil Median Unteres Quartil Minimum Rang (Median-Gemeinde) ZG TI BL GE GR BS AG SZ ZH NW AI TG SG UR VS VD GL LU SH OW NE FR AR JU BE SO Anmerkung: Belastung durch Staats-, Gemeinde- und Kirchensteuernsteuern in % des Bruttoarbeitseinkommens Quelle: BAKBASEL, ESTV 12 BAKBASEL

15 Zürcher Steuerbelastungsmonitor 21 Abb. 2- Einkommensbelastung Verheiratete ohne Kinder (29, Kantone & Gemeinden) 1 14 Verheiratet ohne Kinder Bruttoarbeitseinkommen von 1' 29 Rang Zürichs im Vorjahr Bandbreite: Maximum Oberes Quartil Median Unteres Quartil Minimum Rang (Median-Gemeinde) ZG SZ TI NW ZH AI GR BL AG UR OW VS GE SH LU TG SG AR GL FR BS SO VD BE JU NE Verheiratet ohne Kinder Bruttoarbeitseinkommen von 2' 29 Rang Zürichs im Vorjahr Bandbreite: Maximum 1 Oberes Quartil Median Unteres Quartil Minimum Rang (Median-Gemeinde) ZG SZ NW OW UR AI ZH GR AG TI AR LU SH TG GL BL SG VD BS VS FR SO GE BE JU NE Anmerkung: Belastung durch Staats-, Gemeinde- und Kirchensteuernsteuern in % des Bruttoarbeitseinkommens Quelle: BAKBASEL, ESTV BAKBASEL 13

16 Zürcher Steuerbelastungsmonitor 21 Abb. 2-7 Einkommensbelastung Verheiratete ohne Kinder (29, Kantone & Gemeinden) 3 2 Verheiratet ohne Kinder Bruttoarbeitseinkommen von 4' 29 Rang Zürichs im Vorjahr Bandbreite: Maximum Oberes Quartil Median Unteres Quartil Minimum Rang (Median-Gemeinde) ZG SZ OW UR NW AI GR AR AG ZH LU GL TG BS SH TI SG BL VS SO VD FR GE BE JU NE Verheiratet ohne Kinder Bruttoarbeitseinkommen von 1'' 29 Rang Zürichs im Vorjahr Bandbreite: Maximum 1 1 Oberes Quartil Median Unteres Quartil Minimum 1 Rang (Median-Gemeinde) ZG SZ OW UR NW AI AR SH GR LU AG GL SG BS VS SO TG FR ZH TI BL NE BE GE VD JU Anmerkung: Belastung durch Staats-, Gemeinde- und Kirchensteuernsteuern in % des Bruttoarbeitseinkommens Quelle: BAKBASEL, ESTV 14 BAKBASEL

17 Zürcher Steuerbelastungsmonitor Verheiratete Steuerpflichtige mit zwei Kindern Abb. 2-8 Einkommensbelastung Verheiratete mit 2 Kindern (29, Kantone & Gemeinden) 2 1. Verheiratet, 2 Kinder Bruttoarbeitseinkommen von 3' 29 Rang Zürichs im Vorjahr Bandbreite: Maximum 1. Oberes Quartil Median Unteres Quartil Minimum. -. Rang (Median-Gemeinde) VD BE FR JU BS BL AG ZG SG TG AR GL GR SZ NE GE VS TI ZH SO LU NW SH UR AI OW Verheiratet, 2 Kinder Bruttoarbeitseinkommen von ' Bandbreite: Maximum Oberes Quartil Median Unteres Quartil Minimum Rang Zürichs im Vorjahr Rang (Median-Gemeinde) BL GE ZG BS TI VD GR TG SZ AG ZH VS UR BE NW AI SH FR LU SG JU NE GL AR SO OW -1 Anmerkung: Belastung durch Staats-, Gemeinde- und Kirchensteuernsteuern in % des Bruttoarbeitseinkommens Quelle: BAKBASEL, ESTV BAKBASEL 1

18 Zürcher Steuerbelastungsmonitor 21 Abb. 2-9 Einkommensbelastung Verheiratete mit 2 Kindern (29, Kantone & Gemeinden) 12 1 Verheiratet, 2 Kinder Bruttoarbeitseinkommen von 1' 29 Rang Zürichs im Vorjahr Bandbreite: Maximum Oberes Quartil Median Unteres Quartil Rang (Median-Gemeinde) Minimum ZG TI SZ VS GR GE ZH BL NW AG AI UR SH TG BS LU FR OW SG GL AR SO VD BE JU NE Verheiratet, 2 Kinder Bruttoarbeitseinkommen von 2' 29 Rang Zürichs im Vorjahr Bandbreite: Maximum Oberes Quartil Median Unteres Quartil Minimum Rang (Median-Gemeinde) ZG SZ NW UR OW ZH AI TI GR AG SH LU TG AR VS VD GL BL SG BS GE FR SO BE JU NE Anmerkung: Belastung durch Staats-, Gemeinde- und Kirchensteuernsteuern in % des Bruttoarbeitseinkommens Quelle: BAKBASEL, ESTV 1 BAKBASEL

19 Zürcher Steuerbelastungsmonitor 21 Abb. 2-1 Einkommensbelastung Verheiratete mit 2 Kindern (29, Kantone & Gemeinden) 3 2 Verheiratet, 2 Kinder Bruttoarbeitseinkommen von 4' 29 Rang Zürichs im Vorjahr Bandbreite: Maximum Oberes Quartil Median Unteres Quartil Minimum Rang (Median-Gemeinde) ZG SZ OW UR NW AI GR AR ZH AG LU GL TI TG SH BS SG VS VD SO BL GE FR BE JU NE Verheiratet, 2 Kinder Bruttoarbeitseinkommen von 1'' 29 Rang Zürichs im Vorjahr Bandbreite: Maximum Oberes Quartil Median Unteres Quartil Rang (Median-Gemeinde) Minimum ZG SZ OW UR NW AI AR SH GR LU AG GL SG BS VS TG SO FR TI ZH BL NE BE GE VD JU 1 Anmerkung: Belastung durch Staats-, Gemeinde- und Kirchensteuernsteuern in % des Bruttoarbeitseinkommens Quelle: BAKBASEL, ESTV BAKBASEL 17

20 Zürcher Steuerbelastungsmonitor 21 Die Boxplots zeigen, dass die Steuerbelastung in den Zürcher Gemeinden im nationalen Vergleich bei mittel-hohen Einkommen also bei Einkommen zwischen rund ' und 2' CHF relativ niedrig ist. Die Median-Gemeinde Zürichs liegt bei diesen Einkommen, unabhängig vom Steuersubjekt, jeweils auf den vorderen Rängen. Deutlich schlechter klassiert sind der Kanton Zürich insgesamt wie auch seine Median-Gemeinde bei tiefen und sehr hohen Einkommen. Bei diesen Einkommensklassen liegt Zürich meist im Mittelfeld, teilweise sogar in der zweiten Hälfte des Kantonsranking. Bei den tiefen Einkommen wirkt sich hier aus, dass die Steuerpflicht im Kanton Zürich schon bei relativ tiefen Einkommen einsetzt. Die relative Entlastung bei den mittleren und die relativ erneut zunehmende Belastung bei den hohen Einkommen sind auf den Verlauf des Steuertarifs im Kanton Zürich zurückzuführen. Im Vergleich zu den Resultaten für 28 ist die Zürcher Median-Gemeinde bei einigen Auswertungen schlechter rangiert. Plätze verloren hat Zürich insbesondere bei den mittleren und hohen Einkommen sowie vor allem bei verheirateten. So hat Zürich bei mittleren Einkommen von 1' CHF bei den ledigen Steuersubjekten und Verheirateten Steuersubjekten mit zwei Kindern mehrere Ränge verloren, bleibt jedoch nach wie vor im vorderen Drittel mit vergleichsweise tiefen Steuern. Deutlich verbessert hat sich bei den hohen und sehr hohen Einkommen insbesondere der Kanton Uri, der durch seine Flat Tax hier bis zu zehn Ränge gut gemacht hat. In den früheren Jahren hatte Zürich insbesondere bei den sehr hohen Einkommen an Wettbewerbsfähigkeit eingebüsst. Zudem gilt anzumerken, dass die steuergünstigste Gemeinde des Kantons Zürich bei allen Steuersubjekten und Einkommensklassen teurer ist als diejenige Gemeinde im Kanton Zug, welche die höchsten Steuern veranlagt Steuerbelastungsvergleich der Kantonshauptorte Zu den in Abschnitt dargestellten Vergleichen muss angemerkt werden, dass die auf die Bevölkerung bezogene durchschnittliche Steuerbelastung im Kanton Zürich deutlich höher ist, als sich dies in den Grafiken mit einer Gleichgewichtung aller Gemeinden zeigt. Die grossen Städte Zürich und Winterthur gehören zu den teuersten Gemeinden im Kanton. Dem soll Rechnung getragen werden, indem zusätzlich die Belastung in den Kantonshauptorten der Kantone verglichen wird. Aus diesem Grund wird in den folgenden Tabellen die Steuerbelastung der Stadt Zürich mit jener der übrigen 2 Kantonshauptorte verglichen. Die Daten basieren auch in diesem Fall auf den von der ESTV erhobenen Belastungsziffern. Abgebildet ist auch hier die Steuerbelastung für 3 Steuersubjekte (Ledig, Verheiratet ohne Kinder, Verheiratet mit Kindern) sowie für verschiedene Einkommensklassen. Jede Einkommensklasse ist nach der Steuerbelastung geordnet, die Position Zürichs zudem schattiert. 18 BAKBASEL

21 Zürcher Steuerbelastungsmonitor 21 Abb Einkommensbelastung in den Kantonshauptorten, Ledige, 29 Bruttoarbeitseinkommen in Tausend CHF Ledig, '. BE. BL. VD.73 VD 2.9 VD 3.7 ZG 4.2 ZG 4.4 ZG.43 ZG.7 ZG. ZG 7. ZG 7.77 ZG 9.37 ZG 9.92 ZG 1.23 ZG 1.39 ZG 1.49 ZG 1.8 ZG. BS. AG.42 BS 2. BS 3.2 ZG 4.8 TI.7 SZ.2 SZ.8 SZ 7.48 SZ 8. SZ 8. SZ 8.98 SZ 1.2 SZ 1.93 SZ 11.4 OW 11.2 SZ SZ 11.9 SZ. BL. VD.8 GE 2.4 ZG 3.7 TI. SZ.17 TI.9 ZH 8.17 ZH 9.1 OW 9.39 OW 9.9 OW 9.93 OW 1.7 OW 11. OW 11.4 SZ 11.4 OW 11.7 OW OW. GR.13 GE.8 AG 3.2 AG 4.43 AG. VD.9 ZH 7.22 TI 8.48 AI 9.14 AI 9.7 AI 1.11 AI 1.9 AI 11.2 UR 12.1 UR 12.9 UR 12.9 UR UR 13.4 AI. AG.2 GR 1.93 ZG 3.17 TI 4.7 SZ.79 GR.84 GR 7. AI 8.49 OW 9.2 ZH 1.8 NW 1.49 NW 1.8 UR 12. NW AI 13.9 AI 13.2 AI AI UR. TG.27 BS 1.9 GR 3.42 GE 4.84 GR.83 AG 7.11 AI 7.77 OW 8.9 NW 9. NW 1.12 ZH 1.4 UR 1.8 NW 12.1 AI NW NW NW 14.2 NW 14.3 NW. VD.98 TG 2.37 BL 3.3 GR.22 ZH.89 ZH 7.1 AG 7.78 GR 9. TI 9.7 UR 1.22 UR 1.9 ZH 11.4 ZH ZH 1.4 LU LU 17.9 AR 18.1 AR AR.13 TI 1.13 ZG 2. TI 3.89 BL.33 BL.3 AI 7.37 OW 7.9 NW 9.11 UR 1.48 TI LU 12.1 LU 12.4 LU LU 1.27 AG 17.8 AR 18. LU LU 19.4 LU.17 GE 1.42 UR 2.82 TG 4.31 SZ.38 BS. BL 7.42 NW 7.97 AG 9.4 AG 1. AG 11.4 AG 12.2 AG AG AG 1.3 ZH AG GR 19.2 GR SH.37 ZG 1. TI 2.9 VS 4.48 ZH. GE.83 NW 7.8 UR 8.24 UR 9.49 GR 1.9 GR 11.3 GR GR 13.2 GR 1.29 GR 1.2 GR GR 18.7 AG AG 2.4 GR.44 VS 1.2 LU 3.49 LU 4.7 VS.9 AI 7. GE 7.9 BL 8.99 LU 1. LU 1.72 LU TI 12.7 TI 13.3 TI 1. AR 1.79 AR TG 19. SH 19.7 SH 2.74 AG. SG 1.8 VS 3. BE 4.9 TG.11 NW 7.1 OW 7.94 VD 9.4 VS 1.18 GL GL 12.4 GL AR AR 1.92 TG 17.2 TG ZH 2.42 TG 21.8 TG GL.1 LU 1.82 BE 3.1 ZH. BE.18 BE 7.24 BE 8.23 VS 9. BL 1.8 VS SH 12.4 AR TG TG 1.29 GL GL SH 2.3 GL GL SG. GL 2.3 NW 3.79 SZ.7 LU.19 VS 7.28 UR 8.3 LU 9.1 GL 1. SH AR 12.9 TG GL 14.8 GL 1. TI TI 19. GL 21.2 ZH 21. SG TG.7 UR 2.48 GL 3.89 UR.1 AI.31 TG 7.43 VS 8.4 GE 9.21 SH 1.99 TG VS SH SH 14.4 SH 1.74 SH 18.1 SH 2.33 TI SG FR FR.91 NW 2.48 JU 3.9 NW.2 NW.4 LU 7.47 BS 8.48 SH 9.1 GE 11. AR TG 13.2 VS 14.2 VS BE FR BE 21.2 BS 21.7 TI ZH 22.1 VS 1. JU 2. NE 4.22 GL.48 UR.2 UR 7.2 LU 8.1 GL 9. TG 11.1 BL BE 13.2 BE BE 1.3 VS 18.4 BE 2.12 SG 21.3 SG FR VS 22.9 SO 1.28 NE 2.7 ZH 4.27 NE.3 GL.3 GL 7. GL 8.1 BE 9. BE BE 12.8 BL FR 14.3 FR 1.31 FR GE 2.1 GE 21.7 FR 22.2 BS 22.7 TI 24.1 BS 1.41 SH 2.83 SG 4.29 AI.8 SG.7 OW 7.71 TG 8.82 TG 9.9 AR GE 12.7 FR BL GE 1.8 GE SG 2.22 FR 21.4 VS 22.3 VS 22.7 SO 24.4 ZH 1. SO 3. SZ 4.3 JU.9 SH.9 SH 7.72 SH 9.1 BS 9.94 FR 11.9 FR 12.7 GE GE 14.9 BL 1.91 BL 18.8 SO 2.48 SO 22.1 SO 22. SO BS 24.4 TI 1.1 ZH 3.12 SH 4.4 SG.19 JU 7.2 SG 8.38 SG 9.2 AR 9.9 VD SG SG SG 1.12 SG 1.1 SG 19.1 VD 2.2 VS BE 23.1 BE BE NE 1.4 FR 3.24 AI 4.73 SH.2 OW 7.9 JU 8.7 AR 9.37 SG 1.33 SG 12. BS BS VD 1. VD 1.29 VD BS BL GE GE 24.1 NE 2.14 BE 1.81 OW 3.2 FR.42 FR.48 NE 7.79 FR 8.8 FR 9.4 FR 1.48 BS 12. JU SO 1.2 BS 1.78 SO 1.42 SO VS VD BL 24.1 NE GE 2.72 VD 1.99 AR 4. AR.44 OW 7.1 FR 7.8 NE 8.87 JU 1.1 JU JU SO 14.1 VD 1.3 SO 1.87 BS 1. BS 19.3 BL 21.9 BS NE 24.2 BL 2.32 BL BL 2. SZ 4.8 OW.8 AR 7.12 AR 8.3 AR 9.37 NE 1.9 SO 11.1 SO VD JU 1. JU 1. JU 17.4 JU 2.7 JU 22. JU 24.3 VD 2.84 JU 2.4 VD 27.3 GE 2.11 AI 4.19 SO.28 SO 7.83 SO 8.92 SO 9.8 SO 1.82 NE 12.4 NE NE 1.9 NE 1.9 NE NE 18.4 NE 21.3 NE NE 24.9 JU 2.33 VD 2.3 JU JU Anmerkung: Belastung durch Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern in % des Bruttoarbeitseinkommens Quelle: ESTV BAKBASEL 19

22 Zürcher Steuerbelastungsmonitor 21 Abb Einkommensbelastung in den Kantonshauptorten, Verheiratete ohne Kinder, 29 Bruttoarbeitseinkommen in Tausend CHF Verheiratet ohne Kinder, '. BE. BE. BS. BS. GR. GE. GE 1.1 BS 2.72 ZG 3.23 ZG 3.9 ZG 4.9 ZG 4.83 ZG.9 ZG 7.92 ZG 9.4 ZG 1.8 ZG 1.23 ZG 1. ZG. OW. BS. SG. GR. VD.34 BS.43 BS 1.3 GE 3.17 TI 4. TI.8 SZ.3 SZ.72 SZ 8. SZ 9.1 SZ 1.71 SZ 11.2 OW OW SZ. GL. BL. GR. TG.7 GE.9 GR 1.71 BL 2.14 ZG 4.1 BL.28 SZ.8 TI 7.2 AI 7. AI 9.2 OW 1.27 OW 1.92 OW 11.2 SZ 11. SZ OW. ZG. SG. TG. VD.24 BS.78 VD 1.78 GR 2.27 TI 4.13 GE.37 GR.43 AI 7.1 TI 8.21 AG 9.8 AI 11.9 AI 12.4 UR UR UR UR. FR. GR. VD.8 GE.83 TG 1. BL 1.8 ZG 2.49 BL 4.1 GR.4 BL.47 GR 7.4 AG 8.2 TI 1.11 NW UR 12.4 AI AI 13.2 AI 13.3 AI. BS. AG. AG.33 UR 1.1 ZG 1.37 ZG 1.9 TI 2. GR 4.3 AG.2 AG.9 AG 7.49 GR 8.3 NW 1.34 UR NW 12.9 NW 13.1 NW 14. NW NW. BL. TG.1 GE. ZG 1.4 BL 1.71 TG 2.2 VD 3.44 AG 4.3 BS.83 AI.78 BL 7.7 NW 8.3 OW 11.8 AG 13. AG 1.29 AG 1.8 AG AG 18.9 AR. AR. VD.13 JU.8 JU 1.47 TI 1.83 TI 2.8 TG 3.73 TG 4.92 SZ.97 GE 7.14 NW 7.91 ZH 8.42 GR ZH 13.1 ZH 1.77 LU 1.94 LU 17. LU LU. SG. JU.1 TI.89 AG 1.1 AG 2.4 AG 2.7 AG 3.84 VD.13 AI.2 ZH 7.17 ZH 7.94 OW 8. ZH 11. GR 13. GR 1.82 GR 17.2 GR 17.7 GR GR. GR.3 ZG.1 VS.9 TI 1.8 UR 2.73 NW 3.3 NW 4.31 SZ.19 ZH.42 NW 7.8 OW 8.2 BL 8.88 UR 12.1 LU LU 1. ZH 17.8 AR AR 19. AG. AG. AR.2 ZG 1.1 SG 1.87 NW 3.1 BE 3.89 SZ 4.32 NW.4 NW.9 TG 7.8 GE 8. UR 9.1 BL 12.3 TG TG 1.8 TG 18.4 TG TG 19.8 SH. TG.13 GE.33 BE 1.1 BL 2.21 JU 3.28 SZ 3.91 AI 4.34 AI. TG 7.14 OW 7.99 VS 8.9 VS 9.32 VS 12.7 SH AR 1. AR ZH 19. SH TG. VD.17 VS.34 LU 1.11 NW 2.22 BE 3.31 UR 3.99 ZH 4.49 ZH.34 VS 7.1 BS 8.4 UR 8.72 LU 9. LU TI 1.2 SH SH GL 19.8 GL 21.4 GL. NE.2 TI.4 UR 1.1 LU 2.4 SG 3.37 ZH 4.27 BE 4.9 SG.4 LU 7.23 VS 8. LU 8.89 GE 9.8 TG 12.8 VS 1.22 TI 17.7 GL 19.8 SH 2.8 ZH 21. VS. JU.2 LU.48 NW 1.19 BE 2.2 LU 3.38 JU 4.47 UR.29 LU.2 SG 7.3 LU 8.18 TG 9.13 TG 1.8 GE BL 1.47 GL 18.2 VS VS 2.42 VS 21. SG.17 GE.2 NW.93 SO 1.87 NE 2. NE 3.48 AI 4. SG.37 UR.2 OW 7.44 UR 8.92 SH 9. SH 1.18 SH AR 1. VS 18.1 TI 2.13 BS 2.74 BS 22.2 FR.23 VS.3 SH.97 BL 1.91 VS 2.7 SZ 3.1 NE 4.2 LU.48 NE.9 UR 7.8 SG 8.9 SG 9.94 SG 1.8 SG GL 1.9 BL 19. SG 2.3 SG 21.1 SG SO.27 TI.3 GL.99 SH 1.94 SH 2.9 AI 3. SG 4.73 JU.4 BE.94 SH 8.12 SH 9. BS 1. FR 1.8 FR FR 1.12 FR 19.1 FR 2.43 TI 21.2 TI 23.8 BS.32 ZH.4 SO 1.1 NE 2.11 FR 2.91 ZH 3.78 LU 4.7 NE. SH 7. GL 8.14 FR 9.13 FR 1.9 AR 1.88 AR SG 1.44 SG BS 21.3 SO 21.7 FR ZH.33 LU. UR 1.2 AR 2.1 SZ 3.12 SH 4.7 SH 4.89 SH.77 VS 7.8 NE 8.28 AR 9.24 AR 1.32 GL 11.9 GL GE 1.93 SO BL FR 21.9 SO 24.7 TI.33 NW.3 NE 1.47 FR 2.18 ZH 3.19 FR 4.43 FR.7 VS.9 FR 7.2 VD 8.3 GL 9.41 GL 1.7 BS 11. BE BE 1.94 GE 19. SO 21.3 BL 22. BL 24.7 NE.4 SH.77 FR 1.7 SZ 2.32 AI 3.44 VS 4.7 VS.9 FR.9 JU 7.22 FR 8.9 SO 1. BE 1.84 BE BS VD 17.7 BE BE 21.3 BE BE 2.37 BL.4 SZ.91 ZH 1.7 ZH 2.9 SO 3.94 AR 4.91 AR.8 OW. OW 7.48 AR 9. BE 1.7 SO 11.2 SO SO SO 17.1 VD 2.13 GE GE GE 2.39 BE.3 SO.98 SZ 1.82 AI 2.3 AR 4.9 SO.29 SO.93 AR.4 GL 7.2 JU 9.8 NE 1.7 JU 11.8 JU 12.2 VD 1.3 BS JU 2.3 VD 22.4 VD 24.2 VD 2.2 VD.7 UR 1.1 OW 2.14 GL 3.74 GL 4.81 OW.3 OW.29 GL. AR 7.74 BE 9.3 JU NE VD JU 1.29 JU BS 21.3 JU JU JU 2. GE.71 AI 1.29 AI 3.1 OW 4.17 OW 4.92 GL.77 GL.39 SO 7.11 SO 8.19 SO 1.9 VD VD NE NE 17.9 NE 19.2 NE 22.7 NE NE NE 2.93 JU Anmerkung: Belastung durch Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern in % des Bruttoarbeitseinkommens Quelle: ESTV 2 BAKBASEL

23 Zürcher Steuerbelastungsmonitor 21 Abb Einkommensbelastung in den Kantonshauptorten, Verheiratete mit 2 Kindern, 29 Bruttoarbeitseinkommen in Tausend CHF Verheiratet, 2 Kinder, '. BE. BE. BE. BE. BE. BE. ZG. ZG. BL.4 ZG.83 ZG 1.21 ZG 2.49 ZG 4.4 ZG.1 ZG 8.32 ZG 9.29 ZG 9. ZG 1.23 ZG. SZ. SZ. SZ. GL. ZG. ZG. BS. BL.4 GE 1.17 GE 1.84 TI 2.83 TI 3.91 TI.99 SZ 8.47 SZ 9.9 SZ 1.9 SZ SZ 11. SZ. OW. OW. OW. ZG. BS. BS. BL. GR.9 ZG 1.2 TI 3.2 BL 4.24 SZ 4.74 SZ 8.4 AI 9.4 OW 1. OW 1.93 OW OW OW. GL. GL. GL. FR. BL. BL. GR. TG.27 BS 1.44 BL 3.47 GE 4. VS.48 VS 8.7 UR 9.8 UR 11.1 UR UR 12.2 UR UR. ZG. ZG. ZG. BS. SG. GR. TG. GE.93 TI 1.2 BS 3.73 SZ 4.83 GR.9 GR 8.77 OW 9.97 AI AI 12.4 AI 12.8 AI 13.1 AI. FR. FR. FR. BL. GR. TG. VD.8 VD 1.2 VD 2. GR 3.83 GR 4.8 BL.84 AI 8.9 NW 1.34 NW 12.2 NW 13. NW 13. NW 14.1 NW. BS. BS. BS. AR. TG. VD. GE.8 TI 1.33 GR 3. TG 4.12 VS.1 AI.9 GE 9. VS ZH AG 1.83 AG 1.87 AG AR. BL. BL. BL. SG. VD. GE.9 TI.8 BS 1.47 TG 3.13 SZ 4.19 BS.14 GE.98 AG 9.3 TI 11.9 AG 14.7 LU 1.12 LU 1.99 LU 18.7 LU. AR. AR. AR. GR. JU.9 VS.18 VS.48 UR 2.29 AG 3.1 VD 4.2 AG.1 AG.9 ZH 9.1 ZH GR 14.9 GR 1.17 GR 17.7 GR 19.4 GR. AI. AI. SG. AG.7 GE.1 TI.2 BE.72 VS 2.3 VS 3.24 AG 4.3 ZH.23 ZH.31 BL 9.3 AG LU 14.8 ZH 1.89 AR AR AG. SG. SG. GR. TG.1 VS.21 LU.22 UR.8 BE 2.43 SZ 3.49 VS 4.4 AI.1 TG.1 UR 9.43 GR 12.4 TI 1.31 TG 17.7 TG TG SH. GR. GR. AG. VD.11 TI.22 JU.7 JU 1.39 AG 2. UR 3.7 AI 4.43 TG.9 NW.3 NW 1.4 LU 12.3 TG 1.74 AR 17.2 ZH SH 2.92 TG. AG. AG. TG. JU.14 LU.2 UR.79 LU 1.4 SZ 2.73 BE 3.78 ZH.19 NW.1 UR.8 TG 1.18 SH VS 1.1 SH SH GL 21. VS. TG. TG. VD.1 SZ.14 AG.32 SG.84 AG 1.7 FR 2.82 ZH 4.23 UR.2 UR.22 BS.88 SH 1.31 TG SH 1.32 VS 18.1 GL ZH GL. VD. VD. NE.2 NE.1 SZ.37 AG.97 SZ 1.7 LU 2.91 AI 4.23 NW.3 VD.2 LU.98 LU GE 13.2 AR 1.43 TI VS VS SG. NE. NE. JU.8 GE.17 SH.42 SH.98 FR 1.8 JU 3.4 NW 4.2 FR.37 LU.27 SH 7.24 OW 11.4 BL GL 1.2 GL TI BS 21.8 FR. JU. JU.1 GE.11 VS.21 NW.4 SZ 1.11 SH 1.82 NW 3.42 FR 4.7 LU.4 SH.33 FR 7.43 FR 11. FR VD 17.7 VD BS 2.34 TI 22.4 SO.17 GE.13 GE.14 VS.13 TI.23 SO.47 FR 1.17 NW 1.87 ZH 3.44 LU 4.78 SH.71 FR.89 OW 7.8 BS 11.7 GL 14.4 FR FR 19. SG 2.4 SG 22. BS.23 VS.17 VS.1 AI.1 ZH.29 UR.8 NW 1.31 ZH 1.94 SH 3.49 SH 4.9 BE.9 GL 7.1 GL 8.11 SG 11.7 AR 14.3 BL 17.8 BS 2.1 SO 2.98 FR 23.4 ZH.27 TI.2 TI.1 TI.17 LU.32 FR.87 NE 1.32 SG 2.7 NE 3.8 JU.17 SG.2 SG 7.28 SG 8.24 GL 12. SG SG 17.9 SG 2.2 FR 21.1 SO TI.32 ZH.24 ZH.19 ZH.17 NW.33 AR.91 ZH 1.2 NE 2.14 AI 3.87 SG.4 GL.4 OW 7.38 VD 8.47 AR 12.7 VD 14.7 GE 18.3 SO 2. VD 21.9 BE 24.4 NE.33 LU.2 LU.2 LU.2 SH.4 ZH.99 SO 1.7 AI 2.2 SG 4.22 NE.2 JU. BE 7.83 BE 8.71 BE BE 1.12 BE 18. BL 2. BE BL 24.9 BE.33 NW.2 NW.2 NW.27 SO. NE 1.24 AI 2.1 SO 3.2 SO 4.8 OW.7 OW 7.17 JU 7.91 AR 9.3 SO 12.7 SO 1.21 SO 18. BE 2.2 BL GE 2.8 BL.4 SH.3 SH.24 SH.33 UR.1 GL 1.4 AR 2.4 AR 3.37 AR 4.89 GL.28 SO 7.22 AR 8.8 SO 9.33 VD BS 1. JU 18. GE 2.88 GE 22. VD 2.1 GE.3 SO.4 SO.32 SO.41 AI.8 AI 1.77 GL 2.91 GL 3.79 GL.4 AR.3 AR 7.23 SO 8. JU 9.8 JU 14.9 JU 17.1 BS 2.3 JU JU 23.7 JU 2.2 VD.7 UR. UR.4 UR.4 OW 1.71 OW 2.8 OW 3.2 OW 3.89 OW.18 SO. NE 7.89 NE 8.79 NE 1. NE 14.9 NE NE 21.4 NE 23.7 NE 23.8 NE 2.2 JU Anmerkung: Belastung durch Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern in % des Bruttoarbeitseinkommens Quelle: ESTV BAKBASEL 21

24 Zürcher Steuerbelastungsmonitor 21 Auch bei dieser Auswertung ist sehr gut zu erkennen, dass die Stadt Zürich vor allem für Steuerpflichtige mit mittel-hohen Einkommen sehr günstig ist, während sie bei tiefen und sehr hohen Einkommen einen Platz in der zweiten Tabellenhälfte belegt. Dieses grundsätzliche Muster Zürich ist gut positioniert für mittlere Einkommensklassen, jedoch weniger vorteilhaft für tiefe und hohe Einkommen - ist auf den Verlauf des Steuertarifs im Kanton Zürich zurückzuführen. Auch beim Vergleich der Kantonshauptorte hat sich die Position Zürichs gegenüber der Analyse der Steuerdaten 29 praktisch durchwegs leicht verschlechtert. Die Stadt schneidet bei den mittleren und hohen Einkommen zwar gut ab, im inneren Vergleich hat sich die Anzahl Spitzenpositionen aber verkleinert. Ein Vergleich der Klassierungen Zürichs zeigt, dass die Stadt insgesamt beim Steuersubjekt Ledig am besten abschneidet, vor Verheiratet ohne Kinder und Verheiratet 2 Kinder. Die Städte Genf und Basel-Stadt weisen beispielsweise ohne Steuersubjekt Ledig bei Einkommen von bis zu ' CHF eine tiefere Steuerbelastung auf. Genf liegt bei Verheirateten mit Kindern sogar bei Einkommen von 1' CHF noch vor der Stadt Zürich. Am steuergünstigsten ist die tiefsten Einkommensklassen ausgeklammert weiterhin die Stadt Zug. Sie hält sich fast durchgehend bei allen Steuersubjekten auf den vordersten Rängen zusammen mit den Kantonshauptorten in Schwyz und, bei den hohen Einkommensklassen, Obwalden. Zu den Hauptorten mit der höchsten Steuerbelastung gehören die Orte in den Kantonen Neuenburg, Jura und Waadt. 2.2 Vermögensbelastung Neben den Einkommensteuern spielen im Steuerwettbewerb um die Attraktivität eines Kantons als Wohnort für natürliche auch die Vermögenssteuern eine Rolle. Berechnung der Indizes zur Vermögensbelastung Die auf Gemeindeebene (dieselben 8 Gemeinden wie bei der Einkommensbelastung) für einzelne Vermögensklassen und Steuersubjekte erhobenen Vermögensbelastungen werden analog zum Vorgehen bei der Einkommensteuer zum Kantonsindex zusammengefasst. Für die Aggregation der Gemeinden zu den Kantonen wird das kommunale Reineinkommen verwendet. Wie schon bei den Einkommen setzt auch der Gesamtindex der Vermögensbelastung (BAK-Gewichtung) entgegen der früher von der ESTV publizierten Indices auf eine einheitliche Gewichtung der Vermögensklassen über alle Kantone. Die Gewichtung ist daher nicht kantonsspezifisch und wird somit nicht durch die unterschiedliche Vermögensstruktur in den Kantonen verzerrt. 22 BAKBASEL

25 Zürcher Steuerbelastungsmonitor 21 Abb Gesamtindex der Vermögensbelastung (BAK-Gewichtung), 29 vs Rang (Rangverschiebung) + Rangverbesserung - Rangverschlechterung () SZ 2 () ZG 3 (+11) UR 4 (-1) TG (-1) ZH (-1) NW 7 (+9) LU 8 (+2) GL 9 (-3) A I 1 (-1) A G 11 (-4) SO 12 (-1) SG 13 (-) TI 14 (-1) SH 1 (-3) A R 1 (-1) JU 17 () B L 18 (+1) B E 19 (+1) GE 2 (-2) B S 21 () OW 22 () VD 23 (+2) FR 24 (-1) NE 2 (-1) GR 2 () VS Anmerkung: 1 = Schweizer Durchschnitt (pro Jahr) Belastung durch Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern in den Schweizer Kantonen, BAK- Gewichtung Belastung nach jeweils gültigem Rechtsstand; pendente oder zukünftige Steuergesetzrevisionen nicht berücksichtigt Quelle: BAKBASEL, ESTV Anders als bei den Einkommenssteuern sind die Veränderungen bei der Vermögenssteuer im Gesamtindex grösser. Der Kanton Zürich hat im Vergleich zu 28 beim Gesamtindex der Vermögensbelastung einen Platz verloren und liegt nun auf dem fünften Platz mit einem Indexwert von 9. (28:.71). Durch die Einführung der Flat Rate Tax hat der Kanton Uri 11 Plätze gewonnen und schiebt sich vor die Kantone Zürich und Thurgau. Bemerkenswert ist auch die Verbesserung des Kantons Luzerns um 9 Plätze, die durch die Einführung eines linearen Vermögenssteuersatzes von.7 Promille gelang. In den beiden Kantonen Uri und Luzern reduzierte sich die Steuerbelastung auf Vermögen nach den Steuerrechtsänderungen um fast die Hälfte. Im Weiteren sind auch in den Kantonen Glarus (Erhöhung der Steuerfreibeträge) und Fribourg (Teuerungsanpassung Steuertarif) deutliche Reduktionen der Vermögensbelastung zu beobachten. Weitere Vermögenssteuersenkungen in geringerem Ausmass weisen die Kantone Bern, Schaffhausen und Aargau auf. Steuererhöhungen waren keine zu beobachten. 3 Die tiefste Vermögenssteuerbelastung besitzt weiterhin Schwyz, gefolgt vom Kanton Zug. 3 Die höheren Indexwerte resultieren aus dem durch einzelne Steuererleichterungen niedrigeren Schweizer Durchschnittswert in 29, der in jedem Jahr als 1 definiert ist (Erhöhung auf Grund des Basiseffekts). BAKBASEL 23

26 Zürcher Steuerbelastungsmonitor 21 Abb. 2-1 Vermögensbelastung, Zürich und ausgewählte Kantone, Zürich Zug St. Gallen Schaffhausen Basel-Stadt Aargau Schwyz Thurgau Genf ' 1' 1' 2' 2' 3' 4' ' ' 8' 1'' 2'' '' 1'' 2'' '' Anmerkung: Durchschnittliche Belastung des Reinvermögens durch Kanton-, Gemeinde- und Kirchensteuern, Verheiratete ohne Kinder, Index über Gemeinden, in Promille Nicht-proportionale Skalierung auf der X-Achse (siehe Textbox unten) Belastung nach jeweils gültigem Rechtsstand; pendente oder zukünftige Steuergesetzrevisionen nicht berücksichtigt Quelle: BAKBASEL, ESTV Nicht proportionale Skalierung der X-Achse: Die deutlichen Knicke in den Kurven sind nicht auf plötzlich veränderte Progressionsverläufe zurückzuführen. Vielmehr findet sich ihr Ursprung in der nicht-proportionalen Skalierung auf der X-Achse. So sind die Klassengrenzen bei den niedrigeren Vermögen (bzw. Einkommen, Renditestufen, etc.) deutlich enger gefasst als bei den Hohen. Abbildung 2-1 zeigt die durchschnittliche Vermögenssteuer-Belastung (Verheiratet ohne Kinder) je Vermögensklasse im Kanton Zürich im Vergleich zu seinen Nachbarkantonen sowie den Stadtkantonen Basel- Stadt und Genf (gewichteter Durchschnitt der erhobenen Gemeinden). Die Steuerpflicht beginnt im Kanton Zürich schon bei relativ geringen Vermögen. Allerdings verläuft die Progression zunächst so flach, dass bis zu einem Vermögen von rund 4 CHF vom Kanton Zürich zusammen mit dem Kanton Zug als steuergünstigsten Kanton in diesem Vergleich gesprochen werden kann. Ab Vermögen von über 7' CHF ist Schwyz der steuergünstigste Kanton. Der Kanton Zürich verliert bei Reinvermögen von über 1 Mio. CHF deutlich und kontinuierlich an Boden. Ähnlich stark steigt die Durchschnittsbelastung für Vermögen oberhalb der Millionengrenze in diesem Vergleich nur in den beiden Stadtkantonen, Basel-Stadt und Genf, an. In den übrigen Kantonen, nota bene in allen Nachbarkantonen von Zürich, steigt die Durchschnittsbelastung nur noch moderat. Allerdings bleibt die Gesamtbelastung bis zu einem Vermögen von etwa Mio. CHF immer noch unterhalb der Belastung in den Nachbarkantonen mit Ausnahme von Zug, Schwyz und Thurgau. Für mit einem Reinvermögen von über 2 Mio. CHF sind alle Nachbarkantone von Zürich steuerlich attraktiver. Zum Teil sind die Differenzen erheblich, wie zum Beispiel mit dem Kanton Schwyz, dessen Vermögenssteuerbelastung für ein Vermögen oberhalb von 2 Mio. CHF nicht einmal mehr einen Drittel so hoch ist wie im Kanton Zürich. 24 BAKBASEL

27 Zürcher Steuerbelastungsmonitor 21 Bei der Analyse der Ergebnisse zur Vermögenssteuer ist zu beachten, dass die Steuerbelastung erst bei hohen Vermögen Beträge annimmt, die einen signifikanten Einfluss auf die Wahl des Wohnorts haben dürften. Bei einem Vermögen von 1 Mio. CHF beträgt die Differenz der Steuerlast zwischen dem günstigsten und dem teuersten Kanton im Vergleich rund 3' CHF. Dieser Betrag ist nicht unerheblich, dürfte jedoch für eine Wohnortwahl nicht ausschlaggebend sein. Erst bei deutlich höheren Vermögen kann davon ausgegangen werden, dass die Vermögenssteuer einen (mit) ausschlaggebenden Einfluss auf die Wahl des Wohnorts hat. In diesen Vermögensklassen steht der Kanton Zürich relativ schlecht da. 2.3 Zusammenfassung Die Steuerbelastung für das Einkommen natürlicher liegt im Kanton Zürich neu geringfügig über dem schweizerischen Mittelwert. Gemäss Gesamtindex der Einkommensbelastung (BAK-Gewichtung) liegt der Kanton Zürich weiterhin an elfter Stelle. Während im Kanton Zürich auf kantonaler Ebene die Steuersätze unverändert blieben, haben diverse andere Kantone die Steuerbelastung der natürlichen per gesenkt. Dies geschah teils durch die Entlastung von Ehepaaren sowie durch höhere Abzüge, teils durch eine Senkung der Steuersätze oder der Einführung einer Flat Rate Tax. Während der Kanton Zürich und seine Gemeinden bei den mittleren Einkommensklassen (ca. im Bereich von ' bis 2' CHF) eine vergleichsweise moderate Besteuerung aufweist, ist insbesondere die Besteuerung hoher Einkommen hoch. Die Gemeinden des Kantons Zürichs liegen nur gerade im Mittelfeld oder sogar in der zweiten Hälfte des Kantonsrankings. Dasselbe gilt auch für die Vermögenssteuer. Dabei sind die Nachteile bei hohen Einkommen bzw. Vermögen gerade gegenüber den Nachbarkantonen von Zürich besonders ausgeprägt. Vor allem in diesem Bereich ist gegenüber dem Vorjahr jedoch erneut eine Verschlechterung eingetreten. Der Kanton Zürich zeichnet sich im Schweizer Vergleich weiterhin durch eine mittelstandsfreundliche Besteuerung aus. Sehr attraktiv ist der Kanton Zürich und seine Gemeinden insbesondere für Steuerpflichtige mit einem Bruttoarbeitseinkommen von rund 1' CHF. Nur durchschnittlich ist Zürichs Steuerattraktivität einerseits für tiefe Einkommen von etwa 3' CHF, da die Steuerpflicht im Kanton Zürich im nationalen Vergleich bereits bei sehr tiefen Einkommen beginnt. Ungünstig ist der Kanton andererseits auch für hohe und sehr hohe Einkommen. Im Vergleich zu den meisten Kantonen ist die Steuerprogression hoch und hält lange an. Zürich liegt deshalb bezüglich der Steuerbelastung von Einkommen von 1 Mio. CHF weiterhin für alle Zivilstände klar über dem Durchschnitt der Schweizer Kantone. Die Steuerbelastung der Stadt Zürich ist im innerkantonalen Vergleich überdurchschnittlich hoch. In einem Vergleich der Kantonshauptorte schneidet daher die Stadt Zürich tendenziell etwas schlechter ab als der Kanton bei den kantonalen Durchschnittswerten. Die Stadt Zürich hat im Vergleich zu den übrigen Kantonshauptorten im Ranking vor allem in den mittleren bis sehr hohen Einkommensklassen im Vorjahresvergleich leicht an Boden verloren. Bei der Vermögensbelastung der natürlichen schneidet der Kanton Zürich etwas besser ab als bei der Einkommensbelastung. Dennoch liegt Zürich 29 im Ranking der Kantone gemäss dem Gesamtindex hinter Zug, Schwyz, Uri und Thurgau neu auf dem fünften Rang. Im Vergleich zum Vorjahr hat Zürich einen Platz im Ranking (an Uri) verloren. Besonders attraktiv ist der Kanton Zürich für Steuerpflichtige mit einem Vermögen von 1 bis 2 Mio. CHF. Ähnlich wie bei den Einkommenssteuern nimmt die Attraktivität Zürichs bei grossen Vermögen jedoch deutlich ab. Ab einem Vermögen von Mio. CHF weisen alle Nachbarkantone eine tiefere Steuerbelastung BAKBASEL 2

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