Unternehmenssteuerreform
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- Ludo Bayer
- vor 10 Jahren
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1 Unternehmenssteuerreform III Auswirkungen auf Unternehmen CEO-Talk Flughafenregion Zürich 16. September 2015
2 Agenda Aktuelle Entwicklung Öffentliches Bewusstsein und internationaler Druck Blick in die Zukunft Unternehmenssteuerreform III (USR III) Steuersatzkonsequenzen der USR III USR III Forschung und Entwicklung Strategische Überlegungen für Unternehmen Fragen 1
3 Öffentliches Bewusstsein und internationaler Druck Offshore Leaks (April 2013): 260 Gigabytes, welche die Offshore-Industrie darstellt Eine halbe Million Texte, PDFs, Tabellen, Bilder und Web Files und über 2 Millionen s 10 Offshore-Jurisdiktionen, u.a. die Britischen Jungferninseln, die Cookinseln und Singapur 122,000 Offshore-Unternehmen und Trusts 12,000 Intermediäre (Vermittler oder sogenannte introducers ) 130,000 Aufzeichnungen von Personen und Vermittler, welche Offshore-Unternehmen betreiben, von solchen profitieren oder sich dahinter verstecken Hauptsächlich Umgehung der Einkommens- und Erbschaftssteuer Luxembourg Leaks (April 2014): Publikation von 548 Luxembourg Tax Rulings Über durchgesehene Dokumente Publikation detaillierter Rulings in verschiedenen Zeitschriften weltweit und im Internet Zahlreiche multinationale Konzerne wurde öffentlich ausgestellt 2
4 Blick in die Zukunft Base Erosion and Profit Shifting-Aktionsplan der OECD (BEPS): Vermeidung der Reduktion der Besteuerungsgrundlage Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung Auch andere Jurisdiktionen geraten zusehends unter Druck und sehen sich durch den BEPS-Aktionsplan veranlasst ihre Steuersysteme OECD-konform anzupassen: Einschränkung des Handlungsspielraums von Unternehmen Mobile Faktoren im Fokus (Finanzen, geistiges Eigentum, etc.) Höhere Transparenz zu Steuerthemen (Country-by-Country-Reporting, Austausch von Steuerrulings, etc.) Zukunft des internationalen Steuerwettbewerbs Über die ordentlichen Steuersätze Durch steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung 3
5 Unternehmenssteuerreform III (USR III) Umfang der USR III gemäss der am 5. Juni 2015 veröffentlichten Botschaft: Aufhebung des Holdingprivilegs Aufhebung des Privilegs der gemischten Gesellschaft Aufhebung des Privilegs der Verwaltungsgesellschaft Aufhebung des Prinzipalgesellschaft-Regimes Aufhebung des Finance-Branch-Regimes Weitere Massnahmen: Vorschriften zur Aufdeckung stiller Reserven, Patentbox, F&E-Inputförderung, keine NID und weitere Massnahmen 4
6 Steuersatzkonsequenzen der USR III (1/4) Gewinnsteuersätze 2015 Ordentliche Besteuerung SH 16.0% VD 22.8% NE 17.0% JU 20.8% FR 19.9% BS 22.2% BL 20.7% AG ZH 19.2% 21.2% AR AI SO 13.0% 14.2% 21.9% LU ZG SZ SG 12.3% 14.6% 14.9% 17.4% NW GL 12.7% 16.7% BE 21.6% OW 12.7% UR 15.1% TG 16.4% GR 16.7% GE 24.2% VS 21.6% TI 20.7% Kantone mit einem höheren Gewinnsteuersatz als Zürich Kantone mit einem tieferen Gewinnsteuersatz als Zürich Bemerkung: Maximaler effektiver Vorsteuersatz Bund/Kanton/Gemeinde für den jeweiligen Hauptort. Quellen: TaxWare, KPMG Schweiz. 5
7 Steuersatzkonsequenzen der USR III (2/4) SH BS TG JU SO BL AG ZH BetCo 21.2% AI AR VD NE FR BE LU ZG BetCo SZ 12.3% NW HolCo OW UR 7.83% GL SG GR TI BetCo 24.2% GE VS Bemerkung: Maximaler effektiver Vorsteuersatz Bund/Kanton/Gemeinde für den jeweiligen Hauptort. Quellen: TaxWare, KPMG Schweiz. 6
8 Steuersatzkonsequenzen der USR III (3/4) SH BS TG JU SO BL AG ZH OpCo 21.2% AI AR VD NE FR BE LU ZG OpCo SZ 12.3% NW MixCo OW UR % GL SG GR TI OpCo 24.2% GE VS Bemerkung: Maximaler effektiver Vorsteuersatz Bund/Kanton/Gemeinde für den jeweiligen Hauptort. Quellen: TaxWare, KPMG Schweiz. 7
9 Steuersatzkonsequenzen der USR III (4/4) Besteuerung der «privilegierten Erträge» nach USR III Im Grundsatz ordentliche Besteuerung der vormals privilegierten Erträge Übergangsregelung vorgesehen für die Auflösung von stillen Reserven während fünf Jahren; die «Erhöhung» des Steuersatzes verschiebt sich zeitlich Zinsbereinigte Gewinnsteuer (NID) Reduktion des steuerbaren Gewinns Abzug eines kalkulatorischen Zinses auf dem Eigenkapital Kann unter Umständen den effektiven Steuersatz reduzieren Derzeit nicht in der Botschaft des Bundesrates Unternehmen sind von den Entscheiden der kantonalen Gesetzgeber abhängig, insbesondere bezüglich ordentlicher Steuersatz. 8
10 USR III Forschung und Entwicklung (1/3) Steuerliche Förderung von Forschung- und Entwicklung (F&E) Nutzen der Möglichkeiten der Innovationsförderung und der international anerkannten steuerlichen Privilegierungen Potenzielle Inputförderung: Inputförderung zielt in erster Linie auf die Tätigkeit eines Unternehmens ab. Es handelt sich um eine aufwandseitige Privilegierung. Potenzielle Outputförderung: Outputförderung konzentriert sich auf den wirtschaftlichen Nutzen, der aus der F&E gezogen wird. Es handelt sich um eine ertragsseitige Privilegierung. Forschungsstandorte und aktivitäten sind wichtige Faktoren in der künftigen internationalen Steuerordnung 9
11 USR III Forschung und Entwicklung (2/3) Input und Output-Anreize fördern Die Input- und Outputförderung ist gängige Praxis in konkurrierenden Jurisdiktionen und kann die Wettbewerbsposition der Kantone innerhalb der (inter)nationalen Steuerlandschaft zusätzlich stärken. Potenzielle Inputförderung Verbesserungen Grundlagenforschung Freigabe Lebenszyklus einer Innovation Machbarkeitsnachweis Potenzielle Outputförderung Entwicklung 10
12 USR III Forschung und Entwicklung (3/3) Patentbox im Besonderen Kantonales Befreiungssystem für Erträge aus Patenten und ähnliche Rechten: Maximal 90% Angestrebte kombinierte Steuerbelastung (Bund, Kanton und Gemeinde) von 10% KG KG % der zulässigen getragenen Kosten Patentbox Patenterträge D D 1. Selbst getragene F&E-Aufwendungen: 100% 2. Ausgelagerte F&E Kosten an inl. Konzerngesellschaften: 100% 3. Ausgelagerte F&E Kosten an inl. Dritte: 100% 4. Ausgelagerte F&E Kosten an ausl. Dritte: 100% 5. Ausgelagerte F&E Kosten an ausl. Konzerngesellschaften: 30% 11
13 Strategische Überlegungen für Unternehmen Analyse der Auswirkungen der USR III auf die eigene Unternehmung, sofern nicht bereits geschehen; Impact Analysis heute Bei strategischen Unternehmensentscheiden heute die Steuern einbeziehen: F&E als steuerlicher Treiber in der Zukunft Standort der Forschungseinrichtung Strukturierung der Forschungstätigkeit Entwicklung des ordentlichen Steuersatzes an den Unternehmensstandorten; international und interkantonal Die Vorbereitung auf die Umsetzung sollte heute erfolgen 12
14 Fragen & Antworten Präsentation durch Peter Uebelhart Head of Tax, KPMG Zürich Peter Uebelhart KPMG AG Badenerstrasse Zurich Switzerland Direkt: Mobil:
15 2015 KPMG AG is a subsidiary of KPMG Holding AG, which is a member of the KPMG network of independent firms affiliated with KPMG International Cooperative ( KPMG International ), a Swiss legal entity. The KPMG name, logo and cutting through complexity are registered trademarks or trademarks of KPMG International.
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