WSchVO 1995 EnEV EnEV 2004
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- Daniela Beltz
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1 WÄrmeschutzverordnung Energieeinsparverordnung WSchVO 1995 EnEV EnEV 2004 Die Verordnung Äber einen energiesparenden WÅrmeschutz Die Verordnung Äber energiesparenden WÅrmeschutz und bei GebÅuden (WSchVO 1995) war bereits die dritte Fassung energiesparende Anlagentechnik bei GebÅuden (EnEV 2002) nach der WSVO 1977 und WSchVO trat am 1. Februar 2002 in Kraft. Sie fährte die WÅrmeschutz- Sie war bestrebt den HeizwÅrmebedarf durch einen besseren verordnung (WSchVO 1995) und Heizungsanlagenverordnung WÅrmeschutz der GebÅudehÄlle zu mindern. (HeizAnlV 1998) zusammen mit dem Ziel den PrimÅrenergie- Die WSchVO 1995 galt vom 1. Januar 1995 bis einschlieçlich bedarf in GebÅuden fär Heizung und LÄftung zu senken. 31. Januar Die EnEV 2002 galt vom 1. Februar 2002 bis einschlieçlich 7. Dezember 2004 und die EnEV 2004 galt vom 8. Dezember 2004 bis einschlieçlich 30. September FÄr welche GebÅude galt die WSchVO 1995? FÄr welche GebÅude galten die EnEV 2002 / 2004? Neubauten mit normalen Innentemperaturen, Neubauten mit normalen Innentemperaturen, Neubauten mit niedrigen Innentemperaturen, Neubauten mit niedrigen Innentemperaturen, bestimmte bauliche Énderungen im Baubestand. bestimmte bauliche Énderungen im Baubestand. Die WSchVO 1995 unterschied drei Arten von Nachweisen: WÅrmebedarfsausweis fär GebÅude mit normalen Innentemperaturen, WÅrmeschutznachweis fär kleine WohnhÅuser mit hñchstens zwei Geschossen und drei Wohneinheiten, WÅrmeschutznachweis fär GebÅude mit niedrigen Innentemperaturen. Welche Energie-Nachweise forderten sie? Die beiden ersten EnEV-Fassungen unterschieden folgende Arten von Energie-Nachweisen fär GebÅude: Energiebedarfsausweis fär Neubau mit normalen Innentemperaturen sowie fär wesentliche BestandsÅnderung, WÅrmebedarfsausweis fär Neubauten mit niedrigen Innentemperaturen, WÅrmebedarfsausweis oder Energieverbrauchskennwerte fär Baubestand - als freiwillige Nachweise. Die Nachweise gemåç WÅrmeschutzverordnung WSchVO Die Nachweise gemåç EnEV 2002 / 2004 gelten so lange, bis 1995 gelten so lange, bis die baulichen Eigenschaften des die baulichen und anlagentechnischen Eigenschaften des GebÅudes - auf denen sie beruhen - geåndert werden. GebÅudes - auf denen sie beruhen - geåndert werden. Die BundeslÅnder waren zuståndig fär die praktische Anwendung der WSchVO Sie regelten in ihren landesbaurechtlichen Vorschriften auch welche Fachleute die Energie-Nachweise gemåç WSchVO 1995 ausstellten. Informationen erteilen die Oberste BaubehÑrde des Landes. Die BundeslÅnder waren zuståndig fär die praktische Anwendung der EnEV 2002 und EnEV Sie regelten in ihren landesbaurechtlichen Vorschriften auch wer die jeweiligen EnEV-Nachweise ausstellte. FÄr Informationen wenden Sie sich an die Oberste BaubehÑrde des Bundeslandes. Amtliche Fassung der WSchVO 1995: Bundesgesetzblatt, Amtliche Fassung der EnEV 2002: Bundesgesetzblatt, Bundesanzeiger, KÑln, Jahrgang 2004, Teil I, Nr. 16, Aug. Bundesanzeiger, KÑln, Jahrgang 2001, Teil I Nr. 59, Seite 1994, Seite 2121, , 21. Nov. 2001, Richtlinie zur WSchVO 1995: Allgemeine Amtliche Fassung der EnEV 2004: Bundesgesetzblatt, Verwaltungsvorschrift zu Ö 12 WÅrmeschutzverordnung Bundesanzeiger, KÑln, Jahrgang 2004, Nr. 59, Seite 3085, (AVV WÅrmebedarfsausweis) vom 20. Dezember 1994, 7. Dez. 2004, Bundesanzeiger vom 28. Dezember Anwendungshilfen zur WSchVO 1995: Richtlinien zur EnEV 2002 und EnEV 2004: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Energiebedarfsausweis vom 7. - Offiziellen Auslegungsfragen zur WSchVO 1995 MÅrz 2002, geåndert am 26. Mai verñffentlicht das Bundesamt fär Bauwesen, Stadtentwicklung und Raumordnung in seinem Portal: - EnEV-online Praxis-Dialog:
2 EuropÄische GebÄude- Richtlinie EU-RL 2003 Die Richtlinie des EuropÅischen Parlaments und des Rates Äber die Gesamtenergieeffizienz von GebÅuden (EU-RL 2003) verpflichtete die EU-Mitgliedsstaaten rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen um die Energieeffizienz von GebÅuden zu erhñhen. Die EU-RL 2003 trat am 4. Januar 2003 in Kraft und galt bis einschlieçlich 7. Juli Freiwillige Energieausweise (EnergiepÄsse) im Bestand Die Forderungen der EU-Richtlinie 2003 fär die Gesamtenergieeffizienz von GebÅuden nahmen etliche Initiativen zum Anlass freiwillige Energieausweise im Bestand (EnergiepÅsse) zu entwickeln und einzufähren. Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) erkannte diese EnergiepÅsse ggf. als gleichwertig an. Welche GebÅude betraf die EU-RL 2003? Neubauten unter Ausschluss bestimmter Ausnahmen, groçe Neubauten mit GesamtnutzflÅche Äber mâ, Bestandsbauten bei Verkauf oder Neuvermietung, Bestandsbauten, die wesentlich geåndert werden, groçe, vielbesuchte Ñffentliche Bestandsbauten. Welche GebÅude betreffen sie? Im Rahmen von EU-weiten Kooperations-Projekten, in Feldversuchen der Deutschen Energie-Agentur (dena) sowie auf Initiative der BundeslÅnder und der Kommunen haben Fachleute EnergiepÅsse fär folgende GebÅude ausgestellt: Wohnbestand: Ein und MehrfamilienhÅuser, Nichtwohnbestand: BÄro, Verwaltung, Industrie, usw., äffentliche GebÅude: Bund, LÅnder, Kommunen. Die EU-RL 2003 fordert Energieausweise nur zur Information: EigentÄmer mässen potentiellen KÅufern oder Mietern den Energieausweis vorlegen. GroÇe, Ñffentliche, vielbesuchte DienstleistungsgebÅude mässen den Energieausweis gut sichtbar aushången. FÄr GebÅudekomplexe mit gemeinsamer Heizung kann ein gemeinsamer oder einzelne Energieausweise gelten. Den Energieausweisen im Bestand mässen ggf. Modernisierungsempfehlungen beigefägt werden. Welche EnergiepÅsse wurden eingefährt? dena-energiepass fär Wohn und Nichtwohnbestand der Deutschen Energie-Agentur (dena), Berlin, Energiepass-Bremen der Freien Hansestadt Bremen, entwickelt von Bremer Energie-Konsens GmbH, Energiepass-Hessen entwickelt vom Institut fär Wohnen und Umwelt (IWU), Darmstadt, Energiepass-Sachsen des Landes ThÄringen, entwickelt vom ifeu-institut fär Energie und Umweltforschung Heidelberg, u.a. Die Energieausweis im Bestand fär Verkauf, Neuvermietung und Aushang gelten zehn Jahre ab ihrem Ausstellungsdatum. Freiwillige Energieausweise (EnergiepÅsse) von GebÅuden gelten zehn Jahre ab dem jeweiligen Ausstellungsdatum. Die EU-RL 2003 forderte im Artikel 10 (UnabhÅngiges Fachpersonal): Die Mitgliedsstaaten stellen sicher, dass die Erstellung des Energieausweises von GebÅuden, die Erstellung der begleitenden Empfehlungen und die Inspektion von Heizkesseln sowie Klimaanlagen in unabhångiger Weise von qualifizierten und/oder zugelassenen Fachleuten durchgefährt wird, die entweder selbstståndige Unternehmen oder Angestellte von BehÑrden oder privaten Stellen sein kñnnen. Die dena-energiepåsse stellten beispielsweise bis zum Inkrafttreten der EnEV 2007 folgende Fachleute aus: Bauvorlageberechtigte Architekten und Planer, Ausstellungsberechtigte nach EnEV 2004, Ö 13, BAFA-anerkannte Vor-Ort-Energieberater, Energieberater der Verbraucherzentralen, GeprÄfte GebÅudeenergieberater im Handwerk, usw. Amtliche Fassung der EU-RL 2003: Richtlinie 2002/91/EG des EuropÅischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 Äber die Gesamtenergieeffizienz von GebÅuden, Amtsblatt der EuropÅischen Gemeinschaften vom 4. Januar 2003, Seite L 1/65-1/71, EuropÅische Projekte zur EU-RL 2003: Kurzinformationen und Kontakte: dena-energiepass der Deutschen Energie-Agentur, Berlin: Energiepass-Bremen entwickelt vom Bremer Energie- Konsens, Bremen: Energiepass-Hessen entwickelt vom Institut fär Wohnen und Umwelt, Darmstadt, Energiepass-Sachsen des Bundeslandes ThÄringen, entwickelt vom ifeu-institut: usw.
3 Energieeinsparverordnung Erneuerbare-Energien- EnEV 2007 WÄrmegesetz 2009 Die EnEV 2007 setzte die EU-Richtlinie fär energieeffiziente Die EuropÅische Union verpflichtet ihre Mitgliedsstaaten den GebÅude vollståndig um. Sie fordert Energieausweise als Anteil der erneuerbaren WÅrme in GebÅuden zu steigern. Das Nachweise fär Neubauten und ggf. bei Modernisierungen im EEWÅrmeG 2009 setzte diese MaÇgabe um. Es forderte, dass Bestand sowie den Energieausweis im Bestand bei Verkauf, EigentÄmer den WÅrmebedarf im GebÅude teilweise Äber Neuvermietung und Ñffentlicher Aushang. Die EnEV 2007 galt Solarenergie, Erd-, UmweltwÅrme oder Biomasse decken oder vom 1. Oktober 2007 bis einschlieçlich 30. September andere EnergiesparmaÇnahmen durchfähren. Das EEWÅrmeG 2009 galt vom 1. Januar 2009 bis einschlieçlich 30. April Welche GebÅude betraf die EnEV 2007? Welche GebÅude betraf das EEWÅrmeG 2009? Neue WohngebÅude und deren Anlagentechnik zum Heizen, LÄften, Warmwasser und KÄhlen, Neue NichtwohngebÅude und deren Anlagentechnik zum Heizen, LÄften, Warmwasser, KÄhlen, Beleuchten, Baubestand bei bestimmten baulichen Énderungen, Sanierungspflichten, sowie Verkauf und Neuvermietung, GroÇe, vielbesuchte Ñffentliche Dienstleistungsbauten. Neue GebÅude und deren Anlagentechnik zum Heizen, LÄften, Warmwasser und KÄhlen, Baubestand bei bestimmten baulichen Erweiterungen oder Ausbauten, wenn diese als eigenståndiges GebÅude im Sinne des EEWÅrmeG 2009 gelten. Welche Energie-Nachweise fordert sie? Energieausweis fär neu geplante GebÅude, Energieausweis fär wesentlich geånderten Baubestand, Nachweis des WÅrmeschutzes der AuÇenbauteile bei bestimmten Énderungen im Baubestand, Energieausweis im Bestand bei Verkauf / Neuvermieten, Energieausweise als Ñffentlicher Aushang. Die energiesparrechtliche Nachweise gelten solange wie das GebÅude und die Anlagentechnik nicht geåndert werden. Die Energieausweis im Bestand fär Verkauf, Neuvermietung und Aushang gelten zehn Jahre ab ihrem Ausstellungsdatum. Welche Energie-Nachweise forderte es? Das WÅrmegesetz 2009 fordert als Nachweise: Anzeige an die zuståndige BaubehÑrde, Zertifikat Solar Keymark fär Solaranlagen, Bescheinigung: - des Herstellers der Anlage oder - des Fachbetriebs, der die Anlage eingebaut hat, - des Betreibers der Anlagen oder des WÅrmenetzes, - des Lieferanten fär die verwendeten Brennstoffe. Die Energie-Nachweise nach dem WÅrmegesetz 2009 gelten gemåç jeweiligen Fristen fär die Aufbewahrung. Die energiesparrechtliche EnEV-Nachweise gelten solange wie das GebÅude und die Anlagentechnik nicht geåndert werden. Energieausweise fär Neubau und Énderungen im Bestand: Die BundeslÅnder regeln selbst wer sie ausstellt. der verpflichtete GebÅudeeigentÄmer selbst, ein Sachkundiger nach dem WÅrmegesetz, Energieausweise im Bestand bei Verkauf oder der Hersteller der eingebauten Anlage, Neuvermietung sowie als Ñffentlicher Aushang: Die EnEV der Fachbetrieb, der die Anlage eingebaut hat, regelt bundesweit wer diese Energieausweise jeweils fär den Wohn- und fär den Nichtwohnbestand ausstellt: der Betreiber der Anlagen oder des WÅrmenetzes, - Qualifizierte Architekten, Ingenieure, Planer, der Lieferant der verwendeten Brennstoffe. - Qualifizierte Energieberater und Handwerker. Amtliche Fassung der EnEV 2007: Bundesgesetzblatt, Amtliche Fassung WÅrmegesetz 2009: Bundesgesetzblatt, Bundesanzeiger, KÑln, Jahrgang 2007, Teil I Nr. 34, Seite Bundesanzeiger, Jahrgang 2008, Teil I Nr. 36, Seite 1658, 1519, 26. Juli 2007, Aug. 2008, Richtlinien zum Energieausweis im Bestand: - EnEV-online Praxis-Dialog: - Offizielle Antworten des BMU in Berlin: - EnEV-online Dialog:
4 Energieeinsparverordnung EuropÄische GebÄudefÅr GebÄude (EnEV 2009) Richtlinie (EU-RL 2010) Die EnEV 2009 fordert Energieausweise als Nachweise fär Die neugefasste Richtlinie des EuropÅischen Parlaments und Neubauten und ggf. bei Modernisierungen. VerkÅufer und des Rates Äber die Gesamtenergieeffizienz von GebÅuden Vermieter im Bestand mässen ihren potenziellen Kunden den (EU-RL 2010) verpflichtet die EU-Mitgliedsstaaten die Energieausweis zeigen. EigentÄmer von groçen, vielbesuchten rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen um die Ñffentlichen Dienstleistungsbauten mässen Energieausweise Energieeffizienz von GebÅuden zu erhñhen. aushången. Die EnEV 2009 gilt seit dem 1. Oktober Die EU-Richtlinie 2010 gilt seit dem 8. Juli Welche GebÅude betrifft die EnEV 2009? Welche GebÅude betrifft die EU-RL 2010? Neue WohngebÅude und deren Anlagentechnik zum Heizen, LÄften, Warmwasser und KÄhlen, Neue NichtwohngebÅude und deren Anlagentechnik zum Heizen, LÄften, Warmwasser, KÄhlen, Beleuchten, Baubestand bei bestimmten baulichen Énderungen, Sanierungspflichten, sowie Verkauf und Neuvermietung, GroÇe, vielbesuchte Ñffentliche Dienstleistungsbauten. Neubauten unter Ausschluss bestimmter Ausnahmen sowie neue GebÅudeteile, GebÅude, die vor dem Bau verkauft oder vermietet werden, Bestandsbauten bei Verkauf oder Neuvermietung, Bestandsbauten, GebÅudeteile oder GebÅudekomponenten, die wesentlich geåndert werden, GroÇe Bestandsbauten mit regem Publikumsverkehr. Welche Energie-Nachweise fordert sie? Energieausweis fär neu geplante GebÅude, Energieausweis fär wesentlich geånderten Baubestand, Nachweis des WÅrmeschutzes der AuÇenbauteile bei bestimmten Énderungen im Baubestand, Energieausweis auf der Grundlage des Bedarfs oder des Verbrauchs bei Verkauf und Neuvermietung im Bestand, Energieausweise als Ñffentlicher Aushang im Bestand. EigentÄmer mässen potentiellen KÅufern oder Neumietern den Energieausweis vorlegen. GroÇe GebÅude mit regem Publikumsverkehr mässen den Energieausweis gut sichtbar aushången. Den Energieausweisen im Bestand mässen ggf. Modernisierungsempfehlungen beigefägt werden. Die energiesparrechtliche Nachweise gelten solange wie das GebÅude und die Anlagentechnik nicht geåndert werden. Die Energieausweis im Bestand fär Verkauf, Neuvermietung und Aushang gelten zehn Jahre ab ihrem Ausstellungsdatum. Die Energieausweis im Bestand fär Verkauf, Neuvermietung und Aushang gelten zehn Jahre ab ihrem Ausstellungsdatum. Energieausweise fär Neubau und Énderungen im Bestand: Die BundeslÅnder regeln selbst wer sie ausstellt. Energieausweise im Bestand bei Verkauf oder Neuvermietung sowie als Aushang: Die EnEV regelt wer sie ausstellt fär den Wohn und Nichtwohnbestand. - Qualifizierte Architekten, Ingenieure, Planer, - Qualifizierte Energieberater und Handwerker. Die EU-RL 2010 fordert im Artikel 17 (UnabhÅngiges Fachpersonal): Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Erstellung des Ausweises Äber die Gesamtenergieeffizienz von GebÅuden.. in unabhångiger Weise durch qualifizierte und/ oder zugelassene Fachleute erfolgt, die entweder selbstståndig oder bei BehÑrden oder privaten Stellen angestellt sein kñnnen. Die Zulassung der Fachleute erfolgt unter BerÄcksichtigung ihrer Fachkenntnis. Amtliche Fassung der EnEV 2009: Bundesgesetzblatt, Amtliche Fassung der EU-RL 2010: Richtlinie 2010/31/EU Bundesanzeiger, KÑln, Jahrgang 2009, Teil I Nr. 23, Seite des EuropÅischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 954, 30. April 2009, Richtlinien zum Energieausweis im Bestand: 2010 Äber die Gesamtenergieeffizienz von GebÅuden, Amtsblatt der EU vom 18. Juni 2010, Seite L 153/13-35, Bekanntmachungen: EuropÅische Projekte zur EU-RL 2010: Kurzinformationen und Kontakte: - EnEV-online Praxis-Dialog:
5 Erneuerbare-Energien- WÄrmegesetz 2011 Energieeinsparverordnung EnEV 2012 / 2013 (Ausblick) Die EuropÅische Union verpflichtet ihre Mitgliedsstaaten den Die Energieeinsparverordnung wird zur Zeit erneut novelliert im Anteil der erneuerbaren WÅrme in GebÅuden zu steigern. Das Hinblick auf die Umsetzung der EU-Richtlinie 2010 (siehe Nr. 8 WÅrmegesetz 2011 setzt diese MaÇgabe um. Es fordert parallel in dieser Publikation). Nachdem die EnEV 2012 / 2013 zur EnEV, dass EigentÄmer den WÅrmebedarf im GebÅude verkändet ist, werden wir unser Merkblatt ergånzen. teilweise Äber Solarenergie, Erd-, UmweltwÅrme oder Biomasse decken oder andere EnergiesparmaÇnahmen durchfähren. Das EEWÅrmeG 2011 gilt seit dem 1. Mai Welche GebÅude betrifft das EEWÅrmeG 2011? Neue GebÅude und deren Anlagentechnik zum Heizen, LÄften, Warmwasser und KÄhlen, Neue GebÅude, die die Ñffentliche Hand im Ausland erbaut. Baubestand bei bestimmten baulichen Erweiterungen oder Ausbauten, wenn diese als eigenståndiges GebÅude im Sinne des EEWÅrmeG 2011 gelten, Bestehende Ñffentliche GebÅude, die grundlegende renoviert werden. Welche Energie-Nachweise fordert das Gesetz? Anzeige an die zuståndige BaubehÑrde, Zertifikat Solar Keymark fär Solaranlagen, Bescheinigung: - des Herstellers der Anlage oder - des Fachbetriebs, der die Anlage eingebaut hat, - des Betreibers der Anlagen oder des WÅrmenetzes, - des Lieferanten fär die verwendeten Brennstoffe. Die Energie-Nachweise nach dem WÅrmegesetz 2011 gelten gemåç jeweiligen Fristen fär die Aufbewahrung. Die energiesparrechtliche EnEV-Nachweise gelten solange wie das GebÅude und die Anlagentechnik nicht geåndert werden. der verpflichtete GebÅudeeigentÄmer selbst, ein Sachkundiger nach dem WÅrmegesetz, der Hersteller der eingebauten Anlage, der Fachbetrieb, der die Anlage eingebaut hat, der Betreiber der Anlagen oder des WÅrmenetzes, der Lieferant der verwendeten Brennstoffe. Amtliche Fassung EEWÅrmeG 2011: Bundesgesetzblatt, Bundesanzeiger, Jahrgang 2011, Teil I Nr. 17, 15. April 2011, Seite , FÑrderrichtlinien zum WÅrmegesetz 2011: Weiteren Publikationen der Autorin: Pdf-BroschÄren als Downloads unter EnEV 2012/2013: Was kommt wann? WÅrmegesetz EnEV Praxis Experten-Kompass Energieeffizienz EnEV 2020: Klimaneutrale Bauten Impressum Herausgeber und Autorin: Institut fär Energie-Effiziente Architektur mit Internet-Medien, Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin BebelstraÇe 78, 3. D Stuttgart Tel.: + 49 (0) 7 11 / , Fax: - 27 info@tuschinski.de, Rechtliche Hinweise: Diese Publikation hat die Autorin Melita Tuschinski mit grñçter Sorgfalt und mit dem Kenntnisstand vom 15. Mai 2012 erstellt. Trotzdem kñnnten sich Fehler ergeben haben. Wir Äbernehmen keine Haftung fär - BAFA in Eschborn, die Richtigkeit und die VollstÅndigkeit der dargestellten Informationen. - KfW-FÑrderbank in Berlin und Frankfurt, Bitte beachten Sie auch, dass såmtliche Verwertungsrechte - Offizielle Antworten des BMU in Berlin: - EnEV-online Dialog: ausschlieçlich bei der Autorin liegen. Sie därfen weder Teile noch den gesamten Text dieser Publikation ohne unsere schriftliche Genehmigung verñffentlichen oder im Internet darauf hinweisen. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an die Autorin.
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