Kirchstetten Kunst und Kultur vor der Haustür.

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1 Kirchstetten Kunst und Kultur vor der Haustür. - 8 geförderte Reihenhäuser - Miete mit Kaufrecht - Wohnzuschuss möglich - Eigengarten und Terrasse - PKW-Abstellplätze - iedrigenergiebauweise istockphoto ZauDa HWB 3 - Wärmepumpe Solaranlage Weitere Infos erhalten Sie: T 2236/ Fr. Brejcha A: Mag. Andreas Biermayr Schaubild: Fliederweg verkauf@gnb-nbg.at GEBAU-IOBAU Wir bauen. Sie wohnen.

2 Unsere Partner. MAG. ADREAS BIERMAYR DI GÜTHER MEIER CHITEKTE ALBRECHTSTRASSE 69-71, A- 34 KLOSTEREUBURG T/F: W: M: Unser Prospekt. Alle unsere genannten Preise sowie sämtliche Grundrisse, Beschreibungen, Kalkulationen, etc. sind, sofern nicht anders angegeben, nach dem Stand der Drucklegung (Jänner 214) angeführt. Änderungen sowie Druckfehler vorbehalten. Abweichungen in den Darstellungen und Illustrationen möglich. Ö Wohnbaugruppe. Unser Unternehmen. Gebau-iobau Gemeinnützige Baugesellschaft m.b.h. Südstadtzentrum Maria Enzersdorf T 2236/45 F 2236/45-11 office@gnb-nbg.at Firmenbuchnummer: F f - LG Wiener eustadt UID ATU DVR: 89923

3 Kirchstetten Fliederweg Prospektausgabe Jänner 214 Inhalt Inhaltsverzeichnis 2... Objektübersicht 2... Fertigstellung 2... Finanzierung 2... Bauträger, Bauleitung und Hausverwaltung 2... Planung 2... Generalunternehmer 2... Information und Beratung 2... Gemeindeinformation 2... Lage der Gemeinde 2... Objektstandort 2... geplante Objektansicht 3... Wohnungsinformation 3... Topographie 4... Finanzierungsübersicht 5... Übersichtspläne 5... Lageplan 6... Süd- und ordansicht 7... Systemschnitt 8... Wohnungspläne 8... Haus 1 Erdgeschoß 9... Haus 1 Dachgeschoß 1... Haus 2 Erdgeschoß Haus 2 Dachgeschoß Haus 3 Erdgeschoß Haus 3 Dachgeschoß Haus 4 Erdgeschoß Haus 4 Dachgeschoß Haus 5 Erdgeschoß Haus 5 Dachgeschoß Haus 6 Erdgeschoß Haus 6 Dachgeschoß 2... Haus 7 Erdgeschoß Haus 7 Dachgeschoß Haus 8 Erdgeschoß Haus 8 Dachgeschoß Miete Betriebskosten (Akonto) Verwaltungskosten Förderungsdarlehen Darlehen der Bank Austria Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag sowie Betriebs- und Verwaltungskosten Vergebührungskosten Steuerfreibeträge Eigentumsübertragung - Miete mit garantierter Kaufmöglichkeit Baubeschreibung Fundamente Decken und Wände 3... Dach, Fenster und Türen 3... Lüftung, Heizung, Kanal, Kamin 3... Ausstattungsbeschreibung 3... Decken und Wände 3... Türen 3... Terrasse, Balkon Sanitäre Einrichtung Elektroinstallationen Außenanlagen Anmerkungen Energieausweis Rechtsnatur des Energieausweises Sonderwünsche und Übergabe Kosten und Finanzierung Finanzierung Voraussetzung für den Erhalt der Wohnungsförderung Einkommen Hauptwohnsitz Darlehen Förderungsdarlehen Hypothekardarlehen Zuschuss gem. Ö WFG Barmittel (Finanzierungsbeitrag) Wohnzuschuss im Detail Die Höhe des Wohnzuschusses Der Wohnungsaufwand Die förderbare utzfläche Wohnzuschuss im Überblick Monatliches Entgelt Gebau-iobau 2344 Maria Enzersdorf Südstadtzentrum 4 T 2236/45 verkauf@gnb-nbg.at

4 Kirchstetten Fliederweg Prospektausgabe Jänner Objektübersicht In 362 Kirchstetten, Fliederweg wird eine Reihenhausanlage mit acht Reihenhäusern in iedrigenergiebauweise (HWB 3) mit kontrollierter Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung errichtet. Die Beheizung und Warmwasserbereitung der einzelnen Reihenhäuser erfolgt über eine Luftwärmepumpe; zusätzlich werden auf dem Flachdach jedes Reihenhauses Solarkollektoren aufgestellt. Alle Reihenhäuser erhalten sowohl Eigengarten als auch Terrasse. Die zugeordneten PKW-Abstellplätze (2 Stück je Haus) befinden sich direkt an der Straße. Fahrradabstellraum und Müllraum werden als eigene Gebäude an der östlichen Grundstücksgrenze errichtet. Ein Kleinkinderspielplatz mit Sandkiste und Schaukelgeräten wird ebenfalls an der östlichen Grundstücksgrenze vorgesehen. Es besteht eine garantierte Kaufmöglichkeit. Wien. Direkt im Ort befinden sich zwei Kindergärten und die Volksschule ist im benachbarten Ort Totzenbach. Auch für abwechslungsreiche Freizeitmöglichkeiten ist gesorgt, z. B. in den zahlreichen Vereinen. Ebenso laden die schönen Wander- und Radwege zu Ausflügen in der atur ein Lage der Gemeinde 1.1. Fertigstellung Die Wohnhausanlage wird voraussichtlich im Frühjahr 215 fertig gestellt Finanzierung Die Finanzierung erfolgt nach den Bestimmungen des Ö - Wohnungsförderungsgesetzes Förderungsmodell MH- eu mit einem Förderungsdarlehen sowie Basisförderung in Form eines konstanten rückzahlbaren und eines konstanten nicht rückzahlbaren Zuschusses. Kartenausschnitt 213 Google - Kartendaten 1.9. Objektstandort 1.3. Bauträger, Bauleitung und Hausverwaltung Gebau-iobau Gemeinnützige Baugesellschaft m.b.h Maria Enzersdorf, Südstadtzentrum 4 T 2236/45 F 2236/ office@gnb-nbg.at 1.4. Planung meier_biermayr architektur 34 Klosterneuburg, Albrechtsgasse 71/Top 5 T 2243/3 38 office@mb-architektur.at 1.5. Generalunternehmer Gebrüder LAG:Bau GmbH 354 Krems/Stein, Steiner Landstraße 86 T 2732/71 55 office.krems@lang-bau.at Kartenausschnitt 213 Google - Kartendaten 1.1. geplante Objektansicht 1.6. Information und Beratung Ö Wohnbaugruppe Gebau-iobau 2344 Maria Enzersdorf, Südstadtzentrum 4 verkauf@gnb-nbg.at Fr. Brejcha: T 2236/ Gemeindeinformation Die Dichtergemeinde Kirchstetten liegt an den westlichen Ausläufern des Wienerwaldes, ca. 17 km östlich von der Landeshauptstadt St. Pölten und ca. 45 km westlich von A: Mag. Andreas Biermayr Symbolbild Seite 2

5 Kirchstetten Fliederweg Prospektausgabe Jänner 214 Seite 3 2. Wohnungsinformation 2.1. Topographie Bauteil Top r. Raumprogramm Zi Kn Bad WC Vr Fl Ar Sr Te Wohn nutzfläche Außen Abstell raum Fläche Terrasse Fläche Garten Abstellplatz Stiege 1 RH ,46 1,45 7,59 131,98 2 RH ,46 1,45 7,59 47,49 2 RH ,46 1,45 7,59 47,49 2 RH ,46 1,45 7,59 236,71 2 RH ,46 1,45 7,59 118,34 2 RH ,46 1,45 7,59 48,89 2 RH ,46 1,45 7,59 49,41 2 RH ,46 1,45 7,59 181,46 2 Summe Stiege 1 819,68 11,6 6,72 861,77 16 Gesamtsumme 819,68 11,6 6,72 861,77 16 Gebau-iobau 2344 Maria Enzersdorf Südstadtzentrum 4 T 2236/45 verkauf@gnb-nbg.at

6 Seite 4 Kirchstetten Fliederweg Prospektausgabe Jänner Finanzierungsübersicht Vergabe durch Top r. Wohnnutzfl. m² Gartenfläche m² Gesamtkosten inkl. Zubehör (siehe Topografie) Gesamtfinanzierungs- beitrag (Grund (Grund und Bau) Bau) Gesamtdarlehen (WBF- Darlehen, gefördertes und nicht gefördertes Hypothekardarlehen) vorauss. mtl. Gesamtmiete inkl. Betriebskosten, EVB, Ust, Verw.kosten 2) 2) voraussichtl. mtl. Kosten je Abstellplatz. ca. Bereits vermietet Gebau-iobau 1 12, , , ,11 689,57 1, Gebau-iobau 2 12, , , ,11 689,37 1, Wohnservice 3 12, , , ,11 689,37 1, Gebau-iobau 4 12, , , ,11 689,82 1, Gebau-iobau 5 12, , , ,11 689,54 1, Gebau-iobau 6 12, , , ,11 689,38 1, Gebau-iobau 7 12, , , ,11 689,38 1, Wohnservice 8 12, , , ,11 689,69 1, 1) Gesamtherstellungskosten gem. ERVO 1-4 in der geltenden Fassung 2) exkl. Energiekosten (Strom, Heizung und Warmwasser) Ö Wohn servic Ö Wohnservice Tel: 2742/

7 Kirchstetten Prospektausgabe Jänner 214 Seite 5 Fliederweg Wichtiger Hinweis zu den Plänen Übersichtsplan Sämtliche Pläne im vorliegenden Prospekt werden aus drucktechnischen Gründen nicht exakt im angegeben Maßstab dargestellt. Weiters wird darauf hingewiesen, dass die Wohnung unmöbliert (ausgenommen Sanitärgegenstände M= siehe 1:35Ausstattungsbeschreibung) übergeben wird. Bei Abschluss des Mietvertrages erhalten Sie Ausführungspläne Details inklusive Haustechnikausstattung im Maßstab 1:5 (Achtung: Rohbaumaß) zugesendet Übersichtspläne Übersichtsplan Übersichtsplan M= 1:35 M= 1:35 Haus 5 Haus 6 Haus 7 Haus 8 Haus 5 Haus 5 Haus 6 Haus 6 Haus 7 Haus 7 Haus 8 Haus 8 Haus 1 Haus 2 Haus 3 Haus 4 Haus 1 Haus 1 Haus 2 Haus 2 Haus 3 Haus 3 Haus 4 Haus 4 Spielplatz Müllraum Spielplatz Fahrradraum 8 8 Müllraum Müllraum Fahrradraum Fahrradraum Flie derweg Flieder weg Flieder weg Gebau-iobau 2344 Maria Enzersdorf Südstadtzentrum 4 T 2236/45 verkauf@gnb-nbg.at Spielplatz

8 Seite 6 Kirchstetten Fliederweg Prospektausgabe Jänner 214 Ansichten M= 1:25 ordansicht Südansicht

9 Kirchstetten Fliederweg Prospektausgabe Jänner 214 Seite 7 Systemschnitt M= 1: m Gebau-iobau 2344 Maria Enzersdorf Südstadtzentrum 4 T 2236/45 verkauf@gnb-nbg.at

10 Seite 8 Kirchstetten Fliederweg Prospektausgabe Jänner Wohnungspläne Haus 1 Dachgeschoss Wohnnutzfläche Abstellraum, aussen Mietergarten Stellplätze 12,46 m² 1,45 m² 131,98 m² 2 Stk. Fliederweg BAD 9.18 m² 3.2 m² m² GAG 4.13 m² Ziegel Stahlbeton Wärmedämmung Gipskarton 1.89 m² abg. Decke m m² Die dargestellten Einrichtungsgegenstände sind lediglich ein Einrichtungsvorschlag des Planers. Sämtliche technischee Änderungen vorbehalten.

11 Kirchstetten Fliederweg Prospektausgabe Jänner 214 Seite 9 Haus 1 Erdgeschoss Wohnnutzfläche Abstellraum, aussen Mietergarten Stellplätze 12,46 m² 1,45 m² 131,98 m² 2 Stk. Fliederweg GED. VORPL. Asphalt 9.36 m² WC 5.61 m² TECHIK 3.29 m² KOCHI m² HAUS m² VR 3. m² GAG 2.66 m² m² GED. TERR 1 Betoneinkornpl m² 216 GDEROBE 7.7 m² 1.76 m² Ziegel Stahlbeton Wärmedämmung Gipskarton abg. Decke m Betoneinkornpl m² Die dargestellten Einrichtungsgegenstände sind lediglich ein Einrichtungsvorschlag des Planers. Sämtliche technischee Änderungen vorbehalten. Gebau-iobau 2344 Maria Enzersdorf Südstadtzentrum 4 T 2236/45 verkauf@gnb-nbg.at

12 Seite 1 Kirchstetten Fliederweg Prospektausgabe Jänner 214 Haus 2 Dachgeschoss Wohnnutzfläche Abstellraum, aussen Mietergarten Stellplätze 12,46 m² 1,45 m² 47,49 m² 2 Stk. Fliederweg BAD 9.18 m² 3.2 m² m² GAG 4.13 m² Ziegel Stahlbeton Wärmedämmung Gipskarton 1.89 m² abg. Decke m m² Die dargestellten Einrichtungsgegenstände sind lediglich ein Einrichtungsvorschlag des Planers. Sämtliche technischee Änderungen vorbehalten.

13 Kirchstetten Fliederweg Prospektausgabe Jänner 214 Seite 11 Haus 2 Erdgeschoss Wohnnutzfläche Abstellraum, aussen Mietergarten Stellplätze 12,46 m² 1,45 m² 47,49 m² 2 Stk. Fliederweg GED. VORP Asphalt 9.36 m² WC 5.61 m² TECHIK 3.29 m² KOCHI m² HAUS m² VR 3. m² GAG 2.66 m² m² GED. TERR 1 Betoneinkornpl m² 216 Ziegel Stahlbeton Wärmedämmung Gipskarton GDEROBE 7.7 m² abg. Decke 1.76 m² m Betoneinkornpl m² Die dargestellten Einrichtungsgegenstände sind lediglich ein Einrichtungsvorschlag des Planers. Sämtliche technischee Änderungen vorbehalten. Gebau-iobau 2344 Maria Enzersdorf Südstadtzentrum 4 T 2236/45 verkauf@gnb-nbg.at

14 Seite 12 Kirchstetten Fliederweg Prospektausgabe Jänner 214 Haus 3 Dachgeschoss Wohnnutzfläche Abstellraum, aussen Mietergarten Stellplätze 12,46 m² 1,45 m² 47,49 m² 2 Stk. Fliederweg BAD 9.18 m² 3.2 m² m² GAG 4.13 m² Ziegel Stahlbeton Wärmedämmung Gipskarton 1.89 m² abg. Decke m m² Die dargestellten Einrichtungsgegenstände sind lediglich ein Einrichtungsvorschlag des Planers. Sämtliche technischee Änderungen vorbehalten.

15 Kirchstetten Fliederweg Prospektausgabe Jänner 214 Seite 13 Haus 3 Erdgeschoss Wohnnutzfläche Abstellraum, aussen Mietergarten Stellplätze 12,46 m² 1,45 m² 47,49 m² 2 Stk. Fliederweg GED. VORP Asphalt 9.36 m² WC 5.61 m² TECHIK 3.29 m² KOCHI m² HAUS m² VR 3. m² GAG 2.66 m² m² GED. TERR 1 Betoneinkornpl m² 216 Ziegel Stahlbeton Wärmedämmung Gipskarton GDEROBE 7.7 m² abg. Decke 1.76 m² m Betoneinkornpl m² Die dargestellten Einrichtungsgegenstände sind lediglich ein Einrichtungsvorschlag des Planers. Sämtliche technischee Änderungen vorbehalten. Gebau-iobau 2344 Maria Enzersdorf Südstadtzentrum 4 T 2236/45 verkauf@gnb-nbg.at

16 Seite 14 Kirchstetten Fliederweg Prospektausgabe Jänner 214 Haus 4 Dachgeschoss Wohnnutzfläche Abstellraum, aussen Mietergarten Stellplätze 12,46 m² 1,45 m² 236,71 m² 2 Stk. Fliederweg BAD 9.18 m² 3.2 m² m² GAG 4.13 m² Ziegel Stahlbeton Wärmedämmung Gipskarton 1.89 m² abg. Decke m m² Die dargestellten Einrichtungsgegenstände sind lediglich ein Einrichtungsvorschlag des Planers. Sämtliche technischee Änderungen vorbehalten.

17 Kirchstetten Fliederweg Prospektausgabe Jänner 214 Seite 15 Haus 4 Erdgeschoss Wohnnutzfläche Abstellraum, aussen Mietergarten Stellplätze 12,46 m² 1,45 m² 236,71 m² 2 Stk. Fliederweg GED. VORP Asphalt 9.27 m² WC 5.61 m² TECHIK 3.29 m² KOCHI m² HAUS m² VR 3. m² GAG 2.66 m² m² GED. TERR Betoneinkornpl m² Ziegel Stahlbeton Wärmedämmung Gipskarton GDEROBE 7.7 m² abg. Decke 1.76 m² m Betoneinkornpl m² Die dargestellten Einrichtungsgegenstände sind lediglich ein Einrichtungsvorschlag des Planers. Sämtliche technischee Änderungen vorbehalten. Gebau-iobau 2344 Maria Enzersdorf Südstadtzentrum 4 T 2236/45 verkauf@gnb-nbg.at

18 Seite 16 Kirchstetten Fliederweg Prospektausgabe Jänner 214 Haus 5 Dachgeschoss Wohnnutzfläche Abstellraum, aussen Mietergarten Stellplätze 12,46 m² 1,45 m² 118,34 m² 2 Stk. Fliederweg BAD 9.18 m² 3.2 m² m² GAG 4.13 m² Ziegel Stahlbeton Wärmedämmung Gipskarton 1.89 m² abg. Decke m m² Die dargestellten Einrichtungsgegenstände sind lediglich ein Einrichtungsvorschlag des Planers. Sämtliche technischee Änderungen vorbehalten.

19 Kirchstetten Fliederweg Prospektausgabe Jänner 214 Seite 17 Haus 5 Erdgeschoss Wohnnutzfläche Abstellraum, aussen Mietergarten Stellplätze 12,46 m² 1,45 m² 118,34 m² 2 Stk. Fliederweg GED. VORP Asphalt 9.36 m² WC 5.61 m² TECHIK 3.29 m² KOCHI m² HAUS m² VR 3. m² GAG 2.66 m² m² GED. TERR 1 Betoneinkornpl m² 216 Ziegel Stahlbeton Wärmedämmung Gipskarton GDEROBE 7.7 m² abg. Decke 1.76 m² m Betoneinkornpl m² Die dargestellten Einrichtungsgegenstände sind lediglich ein Einrichtungsvorschlag des Planers. Sämtliche technischee Änderungen vorbehalten. Gebau-iobau 2344 Maria Enzersdorf Südstadtzentrum 4 T 2236/45 verkauf@gnb-nbg.at

20 Seite 18 Kirchstetten Fliederweg Prospektausgabe Jänner 214 Haus 6 Dachgeschoss Wohnnutzfläche Abstellraum, aussen Mietergarten Stellplätze 12,46 m² 1,45 m² 48,89 m² 2 Stk. Fliederweg BAD 9.18 m² 3.2 m² m² GAG 4.13 m² Ziegel Stahlbeton Wärmedämmung Gipskarton 1.89 m² abg. Decke m m² Die dargestellten Einrichtungsgegenstände sind lediglich ein Einrichtungsvorschlag des Planers. Sämtliche technischee Änderungen vorbehalten.

21 Kirchstetten Fliederweg Prospektausgabe Jänner 214 Seite 19 Haus 6 Erdgeschoss Wohnnutzfläche Abstellraum, aussen Mietergarten Stellplätze 12,46 m² 1,45 m² 48,89 m² 2 Stk. Fliederweg GED. VORP Asphalt 9.36 m² WC 5.61 m² TECHIK 3.29 m² KOCHI m² HAUS m² VR 3. m² GAG 2.66 m² m² GED. TERR 1 Betoneinkornpl m² 216 Ziegel Stahlbeton Wärmedämmung Gipskarton GDEROBE 7.7 m² abg. Decke 1.76 m² m Betoneinkornpl m² Die dargestellten Einrichtungsgegenstände sind lediglich ein Einrichtungsvorschlag des Planers. Sämtliche technischee Änderungen vorbehalten. Gebau-iobau 2344 Maria Enzersdorf Südstadtzentrum 4 T 2236/45 verkauf@gnb-nbg.at

22 Seite 2 Kirchstetten Fliederweg Prospektausgabe Jänner 214 Haus 7 Dachgeschoss Wohnnutzfläche Abstellraum, aussen Mietergarten Stellplätze 12,46 m² 1,45 m² 49,41 m² 2 Stk. Fliederweg BAD 9.18 m² 3.2 m² m² GAG 4.13 m² Ziegel Stahlbeton Wärmedämmung Gipskarton 1.89 m² abg. Decke m m² Die dargestellten Einrichtungsgegenstände sind lediglich ein Einrichtungsvorschlag des Planers. Sämtliche technischee Änderungen vorbehalten.

23 Kirchstetten Fliederweg Prospektausgabe Jänner 214 Seite 21 Haus 7 Erdgeschoss Wohnnutzfläche Abstellraum, aussen Mietergarten Stellplätze 12,46 m² 1,45 m² 49,41 m² 2 Stk. Fliederweg GED. VORP Asphalt 9.36 m² WC 5.61 m² TECHIK 3.29 m² KOCHI m² HAUS m² VR 3. m² GAG 2.66 m² m² GED. TERR 1 Betoneinkornpl m² 216 Ziegel Stahlbeton Wärmedämmung Gipskarton GDEROBE 7.7 m² abg. Decke 1.76 m² m Betoneinkornpl m² Die dargestellten Einrichtungsgegenstände sind lediglich ein Einrichtungsvorschlag des Planers. Sämtliche technischee Änderungen vorbehalten. Gebau-iobau 2344 Maria Enzersdorf Südstadtzentrum 4 T 2236/45 verkauf@gnb-nbg.at

24 Seite 22 Kirchstetten Fliederweg Prospektausgabe Jänner 214 Haus 8 Dachgeschoss Wohnnutzfläche Abstellraum, aussen Mietergarten Stellplätze 12,46 m² 1,45 m² 181,46 m² 2 Stk. Fliederweg BAD 9.18 m² 3.2 m² m² GAG 4.13 m² Ziegel Stahlbeton Wärmedämmung Gipskarton 1.89 m² abg. Decke m m² Die dargestellten Einrichtungsgegenstände sind lediglich ein Einrichtungsvorschlag des Planers. Sämtliche technischee Änderungen vorbehalten.

25 Kirchstetten Fliederweg Prospektausgabe Jänner 214 Seite 23 Haus 8 Erdgeschoss Wohnnutzfläche Abstellraum, aussen Mietergarten Stellplätze 12,46 m² 1,45 m² 181,46 m² 2 Stk. Fliederweg GED. VORP Asphalt 9.27 m² WC 5.61 m² TECHIK 3.29 m² KOCHI m² HAUS m² VR 3. m² GAG 2.66 m² VSG m² GED. TERR 1 Betoneinkornpl m² 216 Ziegel Stahlbeton Wärmedämmung Gipskarton GDEROBE 7.7 m² abg. Decke 1.76 m² m Betoneinkornpl m² Die dargestellten Einrichtungsgegenstände sind lediglich ein Einrichtungsvorschlag des Planers. Sämtliche technischee Änderungen vorbehalten. Gebau-iobau 2344 Maria Enzersdorf Südstadtzentrum 4 T 2236/45 verkauf@gnb-nbg.at

26 Seite 24 Kirchstetten Fliederweg Prospektausgabe Jänner Kosten und Finanzierung Die Herstellungskosten der Wohnung bestehen aus den Grund- und Baukosten, sowie den Kosten des Zubehörs (wie z.b. PKW-Einstellplatz, PKW-Abstellplatz, Loggia, Balkon, Terrasse, Hausgarten etc.) Finanzierung Die Finanzierung der Wohnungen erfolgt mit einem Förderungsdarlehen, einem Hypothekardarlehen sowie Barmittel (Finanzierungsbeitrag) der künftigen Mieter. Die Sicherungspflicht gemäß Bauträgervertragsgesetz 8 erfolgt entsprechend BTVG 7 Abs.6 Z Voraussetzung für den Erhalt der Wohnungsförderung* Aufgrund des Ö Wohnungsförderungsgesetzes 5 dürfen geförderte Wohnungen nur an förderungswürdige Personen vergeben werden. Die einschlägig gesetzlichen Bestimmungen (die Gemeinnützige Bauvereinigung ist verpflichtet deren Einhaltung nachweislich zu prüfen) setzen die Erfüllung folgender Bedingungen voraus: Einkommen Unter Einkommen versteht man im Wesentlichen sämtliche zugeflossenen Einkünfte eines Jahres. Hierbei ist das Haushaltseinkommen maßgeblich, Haushaltseinkommen ist die Summe der Einkommen sämtlicher im künftigen Haushalt lebender Personen. Das jährliche Haushaltseinkommen darf bei einer Haushaltsgröße von einer Person 35., netto, von zwei Personen 55., netto und für jede zusätzliche Person 7., netto nicht übersteigen (gem. 4 Abs. 2 Förderungswürdigkeit nach Abschnitt II und VI; gültig ab ). 13. und 14. Monatsgehalt, sowie Abfertigungen werden nicht berücksichtigt. Als achweis ist der Gemeinnützigen Bauvereinigung folgendes vorzulegen: Bei Personen, die zur Einkommensteuer veranlagt werden, kann der achweis des Einkommens wahlweise bezogen auf den Stichtag des Ansuchens um Förderung oder bezogen auf den Stichtag des Ansuchens um Zustimmung zur Eigentumsübertragung oder des Datums des Abschlusses des Vertrages, des Vorvertrages oder des vorangegangenen Mietvertrages erfolgen. Weiters kann der Einkommensnachweis wahlweise mit einer monatlichen Lohnbestätigung über eines der drei dem gewählten Stichtag vorangegangene Monate geführt werden. Überdies kann er durch Vorlage der Einkommensteuerbescheide oder der Lohnzettel der drei letzten Kalenderjahre erbracht werden. Arbeitnehmer, die nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden, können ihre Förderungswürdigkeit durch Vorlage eines oder mehrerer Jahreslohnzettel (L16) für das dem Mietvertrag vorangegangene Kalenderjahr nachweisen. Weitere zu erbringende achweise sind insbesondere die steuerfreien Einkünfte wie z. B. Ausgleichszulage, Wochengeld, Arbeitslosengeld, Karenzurlaubsgeld, Überbrückungshilfe für Bundesbedienstete, Beihilfen nach dem Arbeitsmarktförderungsgesetz, Einkünfte aus Auslandstätigkeit, Bezüge der Soldaten nach dem Heeresgebührengesetz, Bezüge der Zivildiener, Auslandseinsatzzulage. Land- und Forstwirte müssen, sofern kein Einkommensteuerbescheid vorgelegt wird, den zuletzt ergangenen Einheitswertbescheid bzw. Pachtverträge von zugepachteten Flächen mit Angabe des Einheitswertes vorlegen. Sämtliche achweise aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen müssen denselben Zeitraum betreffen, da sonst das Haushaltseinkommen für den Prüfzeitraum (Jahr, das dem Abschluss des Mietvertrages vorangeht), nicht feststellbar ist. Bei der Berechnung des Haushaltseinkommens sind die Einkommen der tatsächlichen Wohnungsnutzer relevant. Es wir daher widerleglich anzunehmen sein, dass soferne gemeinsame Kinder vorhanden sind, eine Lebensgemeinschaft gegeben ist. Eine Lebensgemeinschaft ist gegeben, wenn eine gemeinsame Lebensführung auch aus wirtschaftlicher Sicht und eine gemeinsame utzung der Wohnung bestehen. Dies ist widerleglich anzunehmen, wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind. Die Meldung mit Hauptwohnsitz an einer anderen Adresse ist somit nicht vorrangig relevant. (gem. 39 Abs. 2 Lebensgemeinschaft Beweislastumkehr; gültig ab ) Hauptwohnsitz In der geförderten Wohnung muss der Hauptwohnsitz begründet und nachgewiesen werden. Diese Voraussetzung entfällt bei geförderten Dienstnehmerwohnungen und Wohnheimen Darlehen Förderungsdarlehen gem. Ö WFG 5 - Ö Wohnungsförderungsrichtlinien 5 * lt. Ö WFG 5,

27 Kirchstetten Fliederweg Prospektausgabe Jänner 214 Seite Förderbares ominale Die Wohnungen wurden mit 1 Punkten berechnet. Die Objektförderung besteht einerseits aus einem verzinsten Förderungsdarlehen und andererseits aus konstanten 5%-igen Zuschüssen auf die Dauer von 25 Jahren zu den Annuitäten einer Ausleihung. Der Zuschuss im Ausmaß von 5% des förderbaren ominales ist verzinst und rückzahlbar, der Zuschuss im Ausmaß von 2% ist nicht rückzahlbar. Das Förderungsdarlehen wird im Ausmaß von 3% des förderbaren ominales (Bemessungsgrundlage) zuerkannt. Das Darlehen hat einen Tilgungszeitraum von ca. 34 Jahre und ist mit 1% verzinst. Die Rückzahlung dieses Darlehens erfolgt im Rahmen der monatlichen Zahlung. Der rückzahlbare und verzinste sowie der nicht rückzahlbare Zuschuss hat auf die Dauer von 25 Jahren ein Ausmaß von jährlich 5% einer Ausleihung. Die erreichte Punkteanzahl wird mit der Anzahl der Quadratmeter utzfläche multipliziert, wobei 1 Punkt mit 12, bewertet wird. Das Höchstausmaß der geförderten Fläche bei Wohnungen beträgt m². Das Höchstausmaß der geförderten Fläche bei Reihenhäusern beträgt 95m². Das Mindestausmaß der geförderten Fläche beträgt 35m². Bei Veränderungen der möglichen Förderung im Zuge des Förderverfahrens bei der Endabrechnung um bis zu 3% der Gesamtnutzfläche erfolgt weder eine achförderung noch ein Widerruf. Der Berechnung des förderbaren ominales (Gesamtsumme) liegt die utzflächenberechnung lt. baubehördlich genehmigter Einreichplanung zugrunde. (Änderungen möglich nach Endabrechnung mit dem Fördergeber Land iederösterreich) Hypothekardarlehen Das Darlehen unterliegt, nachdem es sich um ein wohnbaugefördertes Objekt handelt, den Bestimmungen des Wohnungsförderungsgesetzes und den Wöhnungsförderungsrichtlinien 5. Die Rückzahlung dieses Darlehens erfolgt im Rahmen der monatlichen Zahlung Zuschuss gem. Ö WFG 5 (Ö Wohnungsförderungsrichtlinien 5) Auf die Rückzahlung des Hypothekardarlehens (Kapitaltilgung + Zinsen = Annuität) ein konstanter Annuitätenzuschuss über die gesamte Darlehenslaufzeit, höchstens jedoch auf 25 Jahre, in der Höhe von 5 % p.a., berechnet von 7 % der für die jeweilige Wohnungsgröße gültigen Bemessungsgrundlage, gewährt. Ein Zuschuss von 5 % der gültigen Bemessungsgrundlage ist rückzahlbar und mit 1 % verzinst. Ein Zuschuss von 2 % ist nicht rückzahlbar. Der Zuschuss und das Darlehen ermitteln sich aufgrund der vorangeführten Angaben und der einschlägigen Förderungsbestimmungen des Landes iederösterreich. Der Zuschuss ist in dem ausgewiesenen monatlichen Entgeltbestandteil Miete bereits berücksichtigt. Falls zur Finanzierung der Herstellungskosten ein über die Bemessungsgrundlage des hinausgehendes Bankdarlehen aufgenommen wurde, gelten hinsichtlich der Verzinsung die für das Bankdarlehen angeführten Konditionen, jedoch wird hierauf kein Annuitätenzuschuss gewährt. Das Darlehen des Landes und der Annuitätenzuschuss haben einen Rückzahlungszeitraum von ca. 34 Jahren und sind mit 1% jährlich dekursiv zu verzinsen. Die Annuitäten dieser beiden Förderungsbeträge (Darlehen Land und rückzahlbarer Zuschuss) betragen: in den ersten vier Jahren 4% des Darlehensbetrages, steigen dann in vier Jahressprüngen um jeweils 1% an, betragen im Jahr 9,5%, werden im 25. Jahr 11% und im 26. Jahr 2% ausmachen. Ab dem 27. Jahr wird dieser rückzuzahlende Betrag jährlich um 1,5% erhöht. Für den Erhalt dieser Förderung muss die Förderungswürdigkeit gegeben sein Barmittel (Finanzierungsbeitrag) Die im Prospekt angeführten Barmittel ergeben sich aufgrund der zum Kalkulationszeitpunkt ermittelten Wohnbauförderung und Bankfinanzierung. Sie beinhalten auch die Kosten für das Zubehör der Wohnung (z.b. PKW-Einstellplatz, Hausgarten, etc.) und sind gemäß der im Mietvertrag getroffenen Vereinbarung zur Einzahlung zu bringen. Eine Verzinsung der Barmittel erfolgt nicht. Bei Auflösung des Mietvertrages hat der Mieter gemäß 17 WGG Anspruch auf Rückerstattung der von ihm geleisteten Barmittel (Finanzierungsbeitrag), vermindert um 1% Verwohnung im Jahr. Gebau-iobau 2344 Maria Enzersdorf Südstadtzentrum 4 T 2236/45 verkauf@gnb-nbg.at

28 Seite 26 Kirchstetten Fliederweg Prospektausgabe Jänner Wohnzuschuss* im Detail (Subjektförderung; Modell 9) Das Wohnzuschuss Modell 9 gilt für utzungsverträge (Miete-Anwartschaft-Kauf) ab im Wohnungsbau und Wohnungssanierung. Das Modell 9 ist ein Zuschuss zum Wohnungsaufwand. Wohnzuschuss kann auf Ansuchen zuerkannt werden, wenn eine Objektförderung entweder aufgrund des von der Ö Landesregierung am 11. Juni 1991 beschlossenen Sonderwohnbauprogrammes für sozial bedürftige Wohnungssuchende, aufgrund der von der Ö Landesregierung am 26. Jänner 1993 und am 2. Juli 1993 (Mehrfamilienwohnhaus-Althaussanierung) gemäß 55 Ö WFG in Verbindung mit 9 Ö Wohnungsförderungsverordnung 199 beschlossenen Sonderaktion und den dazugehörigen Änderungen, nach den Richtlinien zu den Förderungsmodellen MH-EU, MHAS-EU oder nach dem Ö WFG 5, Abschnitt VI und VII der Ö Wohnungsförderungsrichtlinien 5 zugesichert worden ist. der Beginn des utzungsverhältnisses nach dem lag. Ausschlaggebend ist das Datum des Abschlusses des utzungsvertrages (Miet-, Kauf-, Anwartschaftsvertrag, u.ä.). Eintrittsrechte in bestehende Verträge werden nur innerhalb von (Ehe) Partnerschaften anerkannt Die Höhe des Wohnzuschusses ergibt sich aus dem Differenzbetrag zwischen dem Wohnungsaufwand und einer Betriebskostenpauschale von 1, bezogen auf die förderbare utzfläche und dem zumutbaren Wohnungsaufwand Der Wohnungsaufwand kann bis zu einer Höhe von 4, bzw. 4,5 pro m² utzfläche anerkannt werden. Die Begrenzung mit 4,5 gilt für Wohnbauten, deren Benützung ab dem baubehördlich zulässig ist ( 3 Ö Bauordnung 1996). Bei Wohnheimen und Wohnungen mit Zusatzförderungen, welche z.b. für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, zum Zwecke der Aus- und Weiterbildung, und dgl. zuerkannt wurden, erhöht sich dieser Betrag um 25 % Die förderbare utzfläche beträgt höchstens: für eine Person 5 m², für 2 Personen 7 m² und erhöht sich für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende nahe stehende Person um 1 m², ab der fünften im gemeinsamen Haushalt lebende nahe stehende Person um jeweils 15 m². Der zumutbare Wohnungsaufwand beträgt (gem. 47a Abs. 5 Wohnzuschuss Modell 9; gültig ab ): für 1 Person bei einem Jahreseinkommen - bis 9.,... % - bis 1.,... 5 % - bis 11.4,... 1 % - bis 12.6, % - bis 13.,... 17,5 % - bis 15.,... 2 % - ab 15., % Das Jahreseinkommen erhöht sich für - den (Ehe)Partner um 5 % - im Haushalt lebende versorgungsberechtigte Kinder (auf Dauer des Bezuges der Familienbeihilfe) um 3 % für das erste Kind, um 35 % für das zweite Kind und um jeweils 4 % ab dem dritten Kind - allein erziehende Förderungswerber, welche aufgrund der Bestimmungen des EStG 1988 Anspruch auf den Alleinerzieherabsetzbetrag haben, um 1 % - jede weitere im Haushalt lebende nahe stehende Person um 1 % - Haushaltsangehörige, für welche erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird, die eine Minderung der Erwerbsfähigkeit ab 55 % im Sinne des 35 EStG 1988 bzw. Anspruch auf Pflegegeld ab der Höhe der Stufe II gemäß Bundespflegegesetz 1993 bzw. Ö Pflegegeldgesetz 1993 nachweisen, um je 1 %. * Wir weisen darauf hin, dass über die Gewährung und Höhe des Wohnzuschusses das Amt der iederösterreichischen Landesregierung entscheidet!

29 Kirchstetten Fliederweg Prospektausgabe Jänner 214 Seite Wohnzuschuss im Überblick (Subjektförderung; Modell 9) Förderbarer Wohnungsaufwand = Aufwand pro m² und Monat förderbare utzfläche Aufwand pro m² und Monat Rückzahlungsleistung aus Baukostenfinanzierung (max. 4, bzw. 4,5) zuzüglich Betriebskostenpauschale ( 1,) ergibt ein Gesamtmaximum je förderbarer utzfläche von 5,5 Maximal förderbare utzfläche 1 Person höchstens 5 m² 2 Personen höchstens 7 m² 3 Personen höchstens m² 4 Personen höchstens 9 m² 5 Personen höchstens 15 m² Zumutbarer Wohnungsaufwand = %-Anteil des Familieneinkommens = Selbstbehalt Zumutbarer Wohnungsaufwand (gem. 47a Abs. 5 Wohnzuschuss Modell 9; gültig ab ) zumutbar monatl. gewichtetes Einkommen = pro-kopf-einkommen % bis zu 75, 5% bis zu 85, 1% bis zu 95, 15% bis zu 1.5, 17,5% bis zu 1.15, 2% bis zu % ab 1.25,1 Gewichtungsfaktor (Summe aller im Haushalt lebenden Personen/1) erster Erwachsener 1% (Ehe) Partner 5% 1. Kind 3% 2. Kind 35% 3. Kind + jedes weitere 4% Alleinerzieher 1% nahe stehende Person 1% erhöhte Familienbeihilfe, Minderung der Erwerbsfähigkeit 1% Wohnzuschuss = förderbarer Wohnaufwand - zumutbarer Wohnungsaufwand Gebau-iobau 2344 Maria Enzersdorf Südstadtzentrum 4 T 2236/45 verkauf@gnb-nbg.at

30 Seite 28 Kirchstetten Fliederweg Prospektausgabe Jänner Monatliches Entgelt Miete Die Miete besteht gemäß 14 WGG aus: Annuität Förderungsdarlehen Annuität (Kapitaltilgung+Zinsen) des zur Finanzierung der Wohnung beanspruchten Hypothekardarlehens abzüglich Annuitätenzuschuss aus Basisförderung Baurechtszins im Falle der Einräumung eines Baurechts, Zins für die zur Verfügungstellung des Baugrundstückes Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag, der für Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten an der Wohnungsanlage eingehoben wird Rücklage 2% der vorstehend angeführten Entgeltbestandteile Umsatzsteuer von der Miete und von 1% des Finanzierungsbeitrages pro Jahr (Verwohnung) Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Höhe des vom Mieter zu entrichtende Entgeltes im Sinne des 14 Abs. 1 WGG veränderlich ist. Ändern sich die der Berechnung des Entgelts zugrunde zu legenden Beträge, so ändert sich auch das Entgelt entsprechend. Sollte es daher etwa beispielsweise infolge einer einseitigen Kündigung oder vertraglich zulässigen Änderung von Darlehenskonditionen durch den Darlehensgeber zu einer damit verbundenen Änderung der Konditionen (insbesondere des Zinssatzes) für die Finanzierung der Bau- und Grundkosten kommen, wäre auch das laufende Entgelt entsprechend zu ändern. Die dafür maßgeblichen Grundlagen insbesondere die Höhe des jeweiligen Zinssatzes sind bei der nächstfolgenden Entgeltsvorschreibung dem Mieter oder sonstigen utzungsberechtigten schriftlich bekannt zu geben Betriebskosten (Akonto) Die Gemeinnützige Bauvereinigung wird vorerst in der Funktion als Liegenschaftseigentümerin (Bauberechtigte) und Verwalterin die mit der Liegenschaft verbundenen Betriebskostenaufwendungen pro Kalenderjahr im Vorhinein schätzen und in monatlichen Teilbeträgen zur Vorschreibung bringen. Zu den Betriebskostenaufwendungen gehören insbesondere: Öffentliche Abgaben (Kanal-, Müll-, Wassergebühr, Grundsteuer) Versicherungsaufwand (Feuer-, Haftpflicht-, Leitungswasser- u. Sturmschadenversicherung jeweils zum euwert) allgemeine Stromkosten (Stiegenhaus, Keller, Außenbeleuchtung) Kosten der Betreuung und Erhaltung der allgemeinen Außenanlagen (z. B. Kinderspielplätze, Grünflächen, Müllplätze und dgl.) Rauchfangkehrergebühr gegebenenfalls Kosten einer Liftanlage etc. Im Betriebskostenakonto sind die Kosten einer Hausbetreuung (Stiegenhausreinigung, Winterdienst, Grünflächenpflege) nicht berücksichtigt. Je nach Beauftragung dieser Arbeiten (eine oder mehrere Personen, gegebenenfalls auch eine Firma) sind diese Kosten variabel Verwaltungskosten Jahrespauschalbetrag für Verwaltungskosten mit Entgeltrichtlinienverordnung zum WGG festgelegten Höchstbetrag zuzüglich allfälliger Mahnspesen und Barauslagen zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Vorschreibung erfolgt in monatlichen Teilbeträgen. Das monatliche Entgelt wird erstmals ab dem der Übergabe der Wohnung folgenden Monatsersten fällig und ist abzugsfrei bis zum Fünften eines jeden Monats zu bezahlen Förderungsdarlehen (WFG 5 in der jeweils geltenden Richtlinie) Das Darlehen hat einen Tilgungszeitraum von ca. 34 Jahren und ist mit 1% verzinst. Die Annuität für das Förderungsdarlehen und den rückzahlbaren Teil des auch mit 1% verzinsten Annuitätenzuschusses zum Bankdarlehen beträgt in den ersten vier Jahren 4% des Förderungsdarlehens und steigt dann in Vierjahressprüngen um jeweils 1% an und wird im Jahr 9,5% im 25. Jahr 11% und im 26. Jahr 2% ausmachen. Ab dem 27. Jahr wird dieser zurückzuzahlende Betrag um 1,5% erhöht Darlehen der Bank Austria Die Laufzeit des geförderten Darlehens beträgt 33 Jahre und die des nicht geförderten Darlehens beträgt 35 Jahre. Darlehenskondition (gem. den Bestimmungen des Ö WFG 5 unter Berücksichtigung der Ö Wohnungsförderungsrichtlinien 5): 3,3% fix (bis ). Danach euverhandlung der Kondition. Der Kalkulation liegt der Zinssatz von 3,3% zugrunde.

31 Kirchstetten Fliederweg Prospektausgabe Jänner 214 Seite Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag sowie Betriebs- und Verwaltungskosten Der Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag liegt derzeit bei,41 pro m²/netto utzfläche und Monat. Die Betriebskosten (Akonto) liegen derzeit bei 1,3/pro m²/netto utzfläche und Monat. Die Verwaltungskosten liegen derzeit bei 17,7 netto pro Einheit und Monat. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen sind die angeführten Werte (netto) veränderliche Größen (Stand der Werte August 213). Zuzüglich zu den ausgewiesenen voraussichtlichen Kosten kommen noch insgesamt ca. 1, für einen Abstellplatz hinzu. Die Betriebskosten (Aconto) sind vorläufig geschätzt und über die utzfl ächen aufgeteilt. ach Fertigstellung der Wohnungen werden diese über utzwert-anteile verrechnet (Änderungen sind wahrscheinlich bedingt durch Wohnungszubehör wie Gärten, Terrassen und Balkone) Vergebührungskosten (Finanzamtliche Vergebührung) Der Mietvertrag ist gemäß Gebührengesetz in der geltenden Fassung ( 33 TP 5 sowie 6 Abs. 2) zu vergebühren. Diese Kosten sind der Gemeinnützigen Bauvereinigung betragsmäßig zu ersetzen, die diese Gebühr an das Finanzamt abzuführen hat. Die Gebühr beträgt 1% der Bemessungsgundlage. Als Richtwert für die Bemessungsgrundlage ist anzunehmen: dreifacher Jahresmietwert (inkl. BK) zuzüglich 3% der Barmittel Steuerfreibeträge Die bei dem Gemeinnützigen Wohnungsunternehmen einbezahlten Beträge können bis zu den jeweils gültigen Höchstsätzen vom Einkommen steuerlich abgesetzt werden. Dies gilt späterhin auch hinsichtlich der im monatlichen Entgelt enthaltenen Darlehensrückzahlungen. Voraussetzung für die Absetzbarkeit der Barmittel (Finanzierungsbeitrag) ist, dass diese Beträge acht Jahre gebunden sind. Im Falle einer Vertragsauflösung innerhalb dieser Frist sind die Absetzbeträge rückzuerstatten. Die Bestätigung für das Finanzamt über die einbezahlten Barmittel (Finanzierungsbeitrag) senden wir Ihnen gerne auf Wunsch zu Eigentumsübertragung - Miete mit garantierter Kaufmöglichkeit Gemäß Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG), hat der Mieter die Möglichkeit nach insgesamt zehnjähriger Mietdauer, einen Antrag auf Übertragung in das Wohnungseigentum zu stellen. Im Umsatzsteuergesetz* wird bei Verkauf einer Optionswohnung der Vorsteuerberichtigungszeitraum von 1 Jahren auf 2 Jahre verlängert. Das hat zur Folge, dass beim Erwerb der Wohnung nach 1 Jahren auch eine anteilige Umsatzsteuer (aufgrund der zwingend vorgeschriebenen Vorsteuerkorrekturen) vom Kaufpreis zu entrichten ist. In den Herstellungskosten in diesem Prospekt ist keine Umsatzsteuer enthalten (ettobeträge). Bei der Ausübung des Kaufrechtes (erstmals möglich 1 Jahre ab Bezug) wird der zu vereinbarende Kaufpreis um jene Beträge erhöht bzw. vermindert, die nach der dann geltenden Rechtslage zu berücksichtigen sind. Für die Bemessung einer allfälligen wiederauflebenden (anteiligen) Umsatzsteuer bzw. vorzunehmenden Vorsteuerkorrektur gelten die für das Kaufobjekt anzuwendenden gesetzlichen Grundlagen zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses und ist in jedem Falle der von der VerkäuferIn an die Finanzbehörde abzuführende Steuerbetrag von der/dem bisherigen MieterIn (künftigen EigentümerIn) zu tragen Baubeschreibung Wir ersuchen um Verständnis und behalten uns vor, dass sich aufgrund technischer bzw. baupolizeilicher Vorschriften oder im Zuge der Vergabe von Arbeiten sowie während der Bauführung Änderungen ergeben sollten, diese durchgeführt werden. Sowohl Architekten und Bauträger, als auch Mieter können Änderungen durchführen (siehe unter Sonderwünsche ) Fundamente Streifenfundierung samt Stahlbetonplatte: laut statischer Erfordernis Decken und Wände Außenwände: Hochlochziegel 25 cm bzw. wo statisch erforderlich teilweise Stahlbetonwände samt Wärmedämmverbundsystem (Dämmstärke: 18 cm) Haustrennwände: 2-schalig mit Hochlochziegel (2x 25 cm) mit zwischenliegender Dämmplatte (2x 2 cm) Tragende Innenwände: Hochlochziegel (Betongefüllt) 2 cm Zwischenwände: 1 cm Ziegelwände Geschossdecken: Elementdecken laut statischem Erfordernis Stiegen (innenliegend): STB-Fertigteilstiege * Gesetzesänderung (Stabilitätsgesetz 212) gültig für alle Mietverträge, welche ab dem 1. April 212 abgeschlossen wurden. Gebau-iobau 2344 Maria Enzersdorf Südstadtzentrum 4 T 2236/45 verkauf@gnb-nbg.at

32 Seite 3 Kirchstetten Fliederweg Prospektausgabe Jänner Dach, Fenster und Türen Dach: Flachdächer werden mit einer Feuchtigkeitsabdichtung entsprechend der geltenden Öormen samt Wärmedämmung laut Anforderung des Energieausweises als DUO-Dach hergestellt und entsprechend der vorgesehenen utzung mit Bekiesung ausgeführt. Fenster: ein- bzw. zweiflügelig in Kunststoff, mit weißer Oberfläche und Isolierglas (2-fach Wärmeschutzverglasung) Terrassentüren werden als Dreh/Kipp-Elemente ausgeführt Fensterbänke außen: Aluminium Sohlbänke weiß Fensterbänke innen: MAX-postforming oder Werzalith weiß Sonnenschutz: alle Fensterelemente werden mit außenliegenden Aufputzminirollläden ausgestattet Hauseingangstüren: wärmegedämmte Holzkonstruktion, Türblatt mit Glaseinschnitten; Farbe: weiss lackiert; einbruchhemmend WK2 nach EV Lüftung, Heizung, Kanal, Kamin Lüftung: Absaugung im Bad, WC, Garderobe, Technikraum, Abstellraum (OG) und Kochnische; Frischluftzufuhr (vorgewärmt) im Wohnzimmer und den Zimmern durch die kontrollierte Wohnraumentlüftung. Leitungsführung erfolgt in abgehängten Decken bzw. Rohrverkleidungen mit Gipskartonplatten Kanal: Schmutz- und Regenwasserkanal werden in PVC ausgeführt und an das örtliche Kanalnetz angeschlossen otkamin: Durchmesser 16 cm Achtung: standardmäßig werden keine Rauchrohranschlüsse in den Wohnungen hergestellt Die Wohnungen werden mit einer kontrollierten Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung ausgestattet. Die Luft/ Wärmeverteilung erfolgt über Kunststoffleitungen und wird in den Wohnräumen eingebracht. Mit der aus der Abluft genommenen Wärme wird die Zuluft erwärmt. Die Absaugung der Abluft erfolgt im Bad, WC, Garderobe, Technikraum, Abstellraum (OG) und Kochnische, sodass eine separate Entlüftung der Sanitärräume nicht notwendig ist. Die Energieerzeugung für Heizung und Warmwasserbereitung der einzelnen Reihenhäuser erfolgt über eine Luftwärmepumpe; zusätzlich werden auf dem Flachdach jedes Reihenhauses Solarkollektoren aufgestellt. Die Haustechnik ist im innenliegenden Technikraum im Erdgeschoss untergebracht. Der Außenteil der Luftwärmepumpe ist ebenfalls auf dem Flachdach jedes einzelnen Reihenhauses situiert. Die Reihenhäuser werden mit einer Fußbodenheizung ausgestattet Ausstattungsbeschreibung Decken und Wände Fußbodenbeläge: Wohn- & Schlafzimmer, Abstellraum (OG), Gang (OG): Fertigparkett, Material: Eiche Sortierung Struktur, mit passenden Sesselleisten Verfliesung: Badezimmer: Boden und Wände bis Türzargenoberkante WC: Boden und Wände H=1,5 m - im Duschbereich bis Zargenoberkante Garderobe, Gang (EG), Vorraum, Technikraum (EG), Abstellraum (EG), Kochnische: Boden mit Sockelleiste Sonstige Beläge Innen-Stiegenanlage: Trittstufen mit Massivholzbelag, Setzstufen werden gespachtelt und gemalt (Farbton weiss) Malerei: Decke & Wände mit Innendispersion gemalt (Farbton weiss) Anstrich: Im Innenbereich werden alle Stahlteile wie Türzargen und Geländer lackiert, im Außenbereich werden die Stahlteile verzinkt und pulverbeschichtet oder lackiert Türen Innentüren: Terrasse, Balkon Bodenbelag Terrasse: Türblätter glatt, Oberfläche weiss lackiert, Drückerpaar mit Rosette und Einstemmschloss für Bundbartschlüssel, WC- und Badezimmertüre mit WC-Drehbeschlag; Türe vom Vorraum ins Wohnzimmer mit Glaseinschnitt Einkornbetonplatte grau

33 Kirchstetten Fliederweg Prospektausgabe Jänner 214 Seite Sanitäre Einrichtung WC (EG): Hänge-WC mit Brille inkl. Deckel, Einbauspülkasten und Spültaste mit 2-Mengentechnik, Farbe: weiss; Handwaschbecken mit Einhebel WT Batterie; Waschmaschinenanschluss; Einhebel Brausearmatur mit Brauseset und Bodenablauf; Bad (OG): Waschtisch, Einhebel -WT- Batterie, Badewanne Stahlblech mit Wannenfüll- und Brausegarnitur; Farbe: weiss Hänge-WC mit Brille inkl. Deckel, Einbauspülkasten und Spültaste mit 2-Mengentechnik; Farbe: weiss Kochnische/Küche: Kalt- und Warmwasseranschluss für Einbauspüle sowie Geschirrspüleranschlüsse 2.9. Elektroinstallationen (auszugsweise) WC (EG): 1x Deckenauslass mit Ausschalter (samt Fassung & Glühbirne) 1x Wandauslass (über Waschbecken H = 1,9m) mit Ausschalter 1x Schukosteckdose (Feuchtraum) 1x Schukosteckdose für die Waschmaschine Technikraum: 1x Deckenauslass mit Ausschalter 1x Schukosteckdose Anschlüsse für Haustechnik Anschluss Lüftungsgerät 1x Kleinverteiler zweireihig Abstellraum: 1x Decken- bzw. Wandauslass mit Ausschalter 1x Schukosteckdose Bad: 1x Deckenauslass mit Ausschalter (samt Fassung & Glühbirne) 1x Wandauslass (über Waschbecken H = 1,9m) mit Ausschalter 1x Schukosteckdose (Feuchtraum) 1x E-Anschluss für Sprossenheizkörper (Heizkörper ist keine Standardausstattung) Kochnische: 1x Deckenauslass mit Ausschalter 1x Wandauslass unter Hängekästen 1x Schukosteckdose Dunstabzug 1x Doppelschukosteckdose 2x Schukosteckdosen 1x Kraftstromanschluss E-Herd 1x Geschirrspülersteckdose 1x Kühlschranksteckdose Wohnzimmer: 1x Deckenauslass mit Wechselschalter (samt Fassung & Glühbirne) 1x Deckenauslass mit Ausschalter (Esstisch) 1x Ausschalter für die Außenleuchte (Terrasse) 3x Schukosteckdose 2x Doppelschukosteckdosen 1x Antennensteckdose 1x Bedienelement für Lüftung Zimmer: 1x Deckenauslass mit Ausschalter 4x Schukosteckdosen 1x Leerrohr für Schwachstrom Vorraum, Gang (EG): 1x Deckenauslass mit Taster (samt Fassung & Glühbirne) 1x Schukosteckdose 1x Klingel Garderobe: 1x Deckenauslass mit Ausschalter 1x Schukosteckdose 1x Doppelschukosteckdose 1x Leerrohr Telefon Stiegenaufgang: 1x Wandauslass mit Wechselschalter Vorraum (OG): 2x Deckenauslass mit Wechselschalter (samt Fassung & Glühbirne) 1x Schukosteckdose Terrasse: 1x Wandauslass mit Wandleuchte 1x Schukosteckdose TV: Für das Bauvorhaben ist für die TV-Versorgung je Haus eine digitale SAT-Anlage vorgesehen. Der dafür erforderliche SAT-Spiegel ist am Dach montiert. Achtung: Ein für die SAT-Anlage geeigneter Receiver ist vom Mieter zum Empfang der gewünschten selbst bereit zu stellen. Gebau-iobau 2344 Maria Enzersdorf Südstadtzentrum 4 T 2236/45 verkauf@gnb-nbg.at

34 Seite 32 Kirchstetten Fliederweg Prospektausgabe Jänner 214 Telefonvorbereitung: Allgemeinbereich: Für das Telefon wird ein Leerrohrsystem mit Vorspanndraht, ausgehend vom der Verteilerdose der Post, installiert. Die Beleuchtung umfasst die Außenbeleuchtung sowie die Beleuchtung Fahrradraum und Müllraum 2.1. Außenanlagen Fahrrad- & Müllraum: Spielplatz: Wege und Stellplätze: Eigengärten: Allgemeingrünflächen: Allgemein: Stellplatz: befindet sich als eigener Baukörper an der östlichen Grundstücksgrenze Kleinkinderspielplatz mit Sandkiste und Schaukelgeräten wird an der östlichen Grundstücksgrenze errichtet Zugangswege werden asphaltiert; Stellplätze gepflastert Eigengärten werden mit einem grün beschichteten Maschengitterzaun der auf Betonsockeln bzw. Stützmauern oder mittels Punktfundamenten montiert wird, eingezäunt. Zwischen den Eigengärten erfolgt die Montage der Zäune mittels Punktfundamenten. Jeder Eigengarten erhält einen Zugang von außen. Die Gärten werden mit Rasen hergestellt; Böschungen innerhalb der Eigengärten werden mit Bodendecker bepflanzt. werden mittels Rasen, Bodendeckern und vereinzelten Bäumen bepflanzt Brieffach (mit Wohnungsschlüssel sperrbar) befindet sich im Außenbereich vor der Hauseingangstüre, Hausinformationstafel wird im Müllraum angeordnet. Die zugeordneten PKW-Abstellplätze (2 Stück je Haus) befinden sich direkt an der Straße vor der Reihenhausanlage Anmerkungen Energieausweis Die Energiekennzahlen (EKZ) des Energieausweises dienen ausschließlich der Information. Aufgrund der idealisierten Eingangsparameter können bei tatsächlicher utzung erhebliche Abweichungen auftreten. Insbesondere utzungseinheiten unterschiedlicher Lage können aus Gründen der Geometrie und der Lage hinsichtlich ihrer Energiekennzahlen von der errechneten EKZ abweichen Rechtsnatur des Energieausweises Der Energieausweis trifft lediglich eine Aussage über die energietechnische Eigenschaft des Gebäudes, garantiert jedoch nicht den bestimmten Energieverbrauch. Der Befund ist eine Feststellung und Beschreibung von Tatsachen durch Sachverständige. Das Gutachten zieht fachkundige Schlussfolgerungen aus festgestellten Tatsachen. Der Energieausweis ist keine öffentliche Urkunde Sonderwünsche und Übergabe Sonderwünsche der künftigen Mieter sind mit dem Generalunternehmer direkt zu vereinbaren und zu verrechnen. Diese dürfen aber nicht den ordentlichen Gebrauch der Wohnungen und KFZ-Abstellplätze behindern. Sie sind weiters der Bauherschaft und dem Architekten vor Beauftragung zur Kenntnis zu bringen und eine schriftliche Freigabe der Bauherrschaft zu erwirken. Weiters dürfen Sie den Rahmen der Wohnbauförderungsbestimmungen des Landes iederösterreich sowie die Bauordnung nicht überschreiten. Im Falle des Rücktrittes ist der Urzustand herzustellen. Der Wohnungswerber übernimmt eine mängelfreie Wohnung, ist sich jedoch bewusst zwecks Kostenersparnis in Kauf genommene technische Toleranzen, z.b. Haar-, Setzungsrisse an nicht tragenden Ausfachungswänden, geringe Putzoder Spachtelungsunebenheiten und dgl. nicht als Mangel zu verstehen. Weiters ist zu berücksichtigen, dass bei einem eubau die Baufeuchte durch ca. zwei Jahre anhält, sodass für diesen Zeitraum von Tapezierungen, dicht umschließenden Einbauten etc. abgeraten wird.

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