Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

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1 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Dienstsitz Bonn Dienstsitz Berlin Friedrich-Ebert-Allee 40 Stresemannstraße Bonn Berlin Tel. +49 (0) Tel. +49 (0) Fax +49 (0) Fax +49 (0)

2 Nr. 140 Materialien Der Beitrag Deutschlands zur Umsetzung der Millenniums-Entwicklungsziele

3 Inhalt Vorwort Zusammenfassung Einleitung Die Millenniums-Entwicklungsziele Übersicht Millenniums-Entwicklungsziele im Visier Neuausrichtung der deutschen Entwicklungspolitik und ihrer Instrumente Allgemeine Entwicklungspolitik Wirksamkeit der Hilfe Zuweisung der Mittel Partnerschaft, Harmonisierung und Koordinierung Hilfe in der Praxis Kohärenz mit anderen Politikbereichen Der Beitrag Deutschlands zur Umsetzung der Millenniums-Entwicklungsziele Politiken, Leitlinien und Initiativen zu den einzelnen Millenniums-Entwicklungszielen Hauptschwierigkeiten bei der Umsetzung der Millenniums-Entwicklungsziele Die Umsetzung der Verpflichtungen aus den Zielen 7 und Sicherung der ökologischen Nachhaltigkeit Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit Marktzugang Schuldentragfähigkeit Prioritäten und Maßnahmen auf dem Weg zum Jahr Nachhaltige Entwicklung zu Gunsten der Armen dynamisieren Krisen und Konflikten vorbeugen Frieden und Entwicklung stärken Stärkung des multilateralen Systems internationale Entwicklungsarchitektur weiterentwickeln Schlussfolgerungen Abkürzungsverzeichnis Impressum Herausgegeben vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Referat Entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit 2 Friedrich-Ebert-Allee Bonn Tel.: 0228 / Fax: 0228 / poststelle@bmz.bund.de homepage: Bestelladresse: publikationen@bundesregierung.de Verantwortlich: Klemens van de Sand Redaktion: Klemens van de Sand, Henning Plate, Cordula Müller Endredaktion: Antje Göllner-Scholz, Klemens van de Sand Gestaltung: FREUDE!design, Rendel Freude, Köln Titelfoto: Hartmut Schwarzbach, argus Fotoarchiv GmbH (Darfur, Sudan) Stand: Januar 2005

4 Der Beitrag Deutschlands zur Umsetzung der Millenniums- Entwicklungsziele Heidemarie Wieczorek-Zeul Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Im September 2000 haben sich 189 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen in der Millenniumserklärung verpflichtet, die Probleme der Weltbevölkerung offensiv anzugehen. Ziel ist eine gerechte, sichere und nachhaltige Zukunft für uns alle. Ein zentrales Anliegen der Erklärung ist die Bekämpfung der weltweiten Armut. Sie stellt eine der wichtigsten und größten Aufgaben für die internationale Staatengemeinschaft zu Beginn des neuen Jahrtausends dar. Über eine Milliarde Menschen leben in bitterster Armut, besonders viele davon in Afrika. Trotz aller Entwicklungsfortschritte sterben noch immer täglich Kinder an Krankheiten, die vermieden werden könnten. In Afrika südlich der Sahara gibt es 12 Millionen Aids-Waisen also genauso viel, wie Kinder in Deutschland leben. Das Risiko einer afrikanischen Frau, an den Folgen von Schwangerschaft und Geburt zu sterben, ist 175 Mal höher als das einer Europäerin. Nur 58 Prozent der afrikanischen Bevölkerung hat Zugang zu sauberem Trinkwasser. Die Einschulungsrate der Kinder liegt bei nur 62 %. Darum müssen wir handeln. Die Weltgemeinschaft Geber wie Entwicklungsländer hat ihre gemeinsame Verantwortung erkannt und in den acht Millenniums-Entwicklungszielen (MDGs) verbindlich festgeschrieben. Die Erreichung der Ziele stellt ohne Zweifel eine große Herausforderung dar; sie bieten aber auch eine Chance, endlich den entscheidenden Durchbruch bei der Armutsbekämpfung zu erreichen. Die Bundesregierung hat auf die Herausforderungen sehr schnell reagiert und als eine der ersten Regierungen mit dem Aktionsprogramm 2015 eine konkrete Strategie zur Umsetzung der Millenniumserklärung und der Millenniums-Entwicklungsziele verabschiedet. Der vorliegende Bericht dokumentiert, in welch vielfältiger Weise sich Deutschland engagiert, um die Ziele umzusetzen. Deutschland wird die Verpflichtung einhalten, bis 2006 den Anteil am Bruttoinlandsprodukt, der für Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung gestellt wird (die sogenannte ODA-Quote), auf 0,33 % zu erhöhen. Wir setzen uns außerdem dafür ein, in der EU neue Zwischenziele festzulegen, um auf das geplante Ziel von 0,7 % zu kommen. Schon jetzt zeigt sich, dass es auch in Afrika Entwicklungsfortschritte gibt. Das macht uns Mut und bestärkt uns darin, dass die Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele möglich ist. So konnte z.b. durch Aufklärungskampagnen die HIV-Infektionsrate in Uganda von 30% im Jahr 1990 auf inzwischen unter 5% reduziert werden. In Tansania stieg der Anteil der Bevölkerung mit Zugang zu sauberem Trinkwasser von 38% im Jahr 1990 auf 73% im Jahr Das bedeutet eine Steigerung in diesem Zeitraum von 92%. In Mosambik ist es zwischen 1999 und 2002 gelungen, die Zahl der eingeschulten Kinder um 1 Million zu erhöhen. In Nordafrika konnte die Kindersterblichkeitsrate zwischen 1990 und 2002 mehr als halbiert werden. Solche Erfolge stellen sich immer dann ein, wenn die Regierungen ihre Verantwortung für die Entwicklung ihrer Länder selbst entschlossen wahrnehmen. Entscheidend ist der politische Wille, eigene Ressourcen zu mobilisieren und diese zum Wohle der in der Regel mehrheitlich armen Bevölkerung einzusetzen. Je größer die Reformbereitschaft der Partnerländer, desto schneller und nachhaltiger kann unsere Unterstützung wirken. Das Jahr 2005 ist ein besonderes Jahr für die Entwicklungspolitik. Im Januar hat der Wirtschaftswissenschaftler Professor Jeffrey Sachs nach dreijähriger Arbeit einer unabhängigen Kommission von 265 weltweit führenden Entwicklungsexperten den bisher umfassendsten Bericht in der Geschichte der Entwicklungszusammenarbeit vorgelegt: Investitionen in die Entwicklung Ein Plan um die Millenniums-Entwicklungsziele zu erreichen. Wir haben daran mitgewirkt und teilen die Botschaft dieses Millennium Projekts : Die Erreichung der MDGs ist möglich, wenn alle Beteiligten Geber wie Entwicklungsländer ihren Verpflichtungen nachkommen und verstärkte Anstrengungen unternehmen. Im September dieses Jahres, genau fünf Jahre nach Verabschiedung der Millenniumserklärung, werden die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen erstmals kritische Bilanz ziehen und darlegen, wie weit sie auf dem Weg zur Erreichung der Millenniumsziele bereits vorangeschritten sind. Aus den bisherigen Ergebnissen und Erfahrungen sollen Weichen gestellt werden, um den Umsetzungsprozess zu beschleunigen. Unser Bericht ist über die Europäische Kommission in die vorbereitenden Diskussionen eingegangen. Er soll aber auch hier bei uns in Deutschland helfen, das Verständnis und die Unterstützung für das große Ziel der Überwindung der weltweiten Armut zu erhöhen. Ich bin da ganz optimistisch. Die großartige Hilfsbereitschaft der Deutschen nach der Flutkatastrophe in Asien ist Ausdruck für ein stärker werdendes Empfinden für globale Verantwortung und Solidarität. Die Menschen spüren, dass wir in der einen Welt unauflösbar zusammengerückt sind. Das bestärkt auch alle, die in der Entwicklungszusammenarbeit Verantwortung tragen. 3

5 1. Zusammenfassung Deutschland hat sich im Jahr 2000 gemeinsam mit allen anderen Mitgliedern der Vereinten Nationen verpflichtet, die weltweite Armut zu bekämpfen, den Frieden zu sichern und die Globalisierung gerecht und nachhaltig zu gestalten. Die MDGs und die Millenniumserklärung bilden den verbindlichen Orientierungsrahmen für die deutsche Entwicklungspolitik. Die acht MDGs sind untereinander und mit den anderen Schwerpunkten der Millenniumserklärung interdependent: Ohne Frieden und Sicherheit und ohne gleiche, gesicherte Rechte aller Bürgerinnen und Bürger auf politische Beteiligung und auf den Zugang zu Ressourcen, Infrastruktur und öffentlichen Dienstleistungen ist eine menschenwürdige Entwicklung nicht zu erreichen. Als einer der ersten Geber hat die Bundesregierung bereits im Frühjahr 2001 ihre Strategie zur Umsetzung der entwicklungsrelevanten Ziele der Millenniumserklärung beschlossen: Das Aktionsprogramm 2015 ist ein ressortübergreifendes entwicklungspolitisches Rahmenprogramm zur Armutsbekämpfung. Es dient insbesondere der Koordinierung, der Wahrung entwicklungspolitischer Kohärenz und der breiten Einbindung von Zivilgesellschaft und Privatwirtschaft. Die Bundesregierung leistet konkrete Maßnahmen zur Erreichung der MDGs in den Entwicklungsländern und unterstützt Initiativen zur Verbesserung von Rahmenbedingungen für Entwicklung, wie sie durch die Milleniumserklärung gefordert werden. Beispiele dafür sind die folgenden Initiativen: Extreme Armut und Hunger beseitigen (MDG 1) Armut bedeutet nicht nur geringes Einkommen, sondern auch geringe Chancen im und Beteiligungsmöglichkeiten am politischen und wirtschaftlichen Leben, besondere Gefährdung durch Risiken, Missachtung der Menschenwürde und Menschenrechte sowie fehlender Zugang zu Ressourcen. Soziale, wirtschaftliche und ökologische Fortschritte sowie breitenwirksame Wachstumsprozesse können nur in demokratischen und rechtsstaatlichen politischen Systemen nachhaltig erreicht und gesichert werden Good Governance stärken / Menschenrechte verwirklichen Deshalb fördert die Bundesregierung verstärkt Strukturen und Institutionen, die es ermöglichen, dass arme und benachteiligte Bevölkerungsgruppen von Entwicklungsprozessen profitieren können. Sie hat die für Good Governance eingesetzten Mittel seit dem 4

6 Millenniumsgipfel verdreifacht und baut ihr Engagement weiter aus, unter anderem durch den kürzlich verabschiedeten Entwicklungspolitischen Aktionsplan für Menschenrechte , der Menschenrechte und MDGs miteinander verbindet und den Menschenrechtsansatz in der deutschen EZ verstärkt. Mit mehr als 30 Kooperationsländern hat Deutschland die Bereiche Demokratisierung, Zivilgesellschaft und öffentliche Verwaltung als Schwerpunkt der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit vereinbart. Deutschland fördert im Rahmen des G8 Afrika Aktionsplans die Initiative reformorientierter afrikanischer Staatschefs New Partnership for Africa s Development (NEPAD), die zum Ziel hat, auf der Basis von Good Governance Wirtschaftwachstum, nachhaltige Entwicklung und Armutsbekämpfung in afrikanischer Eigenverantwortung zu erreichen. Frieden sichern und Krisen vorbeugen Frieden ist Vorraussetzung für Entwicklung. Gleichzeitig trägt die Verbesserung von wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen und politischen Verhältnissen in den Partnerländern dazu bei, strukturelle Ursachen von Konflikten abzubauen, Mechanismen gewaltfreier Konfliktbearbeitung zu fördern und den Menschen eine Zukunftsperspektive zu geben. Im Mai 2004 hat die Bundesregierung einen Aktionsplan Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung beschlossen, mit dem das Thema in allen Politikfeldern als Querschnittsaufgabe verankert wurde. Der enge Zusammenhang von Krisenprävention, Friedenskonsolidierung und Armutsbekämpfung wird am deutschen Engagement in Afghanistan deutlich: Der zivile Wiederaufbau in Afghanistan eröffnet den Menschen eine neue Lebensperspektive. Deutschland hat hierzu in den Sektoren Bildung, Gesundheit, Energie- und Trinkwasserversorgung einen wesentlichen Beitrag geleistet. Bis 2005 hat die Bundesregierung insgesamt 320 Mio. für Wiederaufbaumaßnahmen in Afghanistan zugesagt, die im April 2004 um weitere 320 Mio. für die Jahre aufgestockt wurden. Die allgemeine Primarschulbildung verwirklichen (MDG 2) Zur Verbesserung der allgemeinen Primarschulbildung beteiligt sich die Bundesregierung unter anderem an der multilateralen Education for All Fast Track Initiative, in der alle großen Geberorganisationen zusammengeschlossen sind. Im Jahr 2002 hat die Bundesregierung zudem zugesagt, das jährliche Volumen für die Förderung von Grundbildungsprogrammen über die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit innerhalb von 5 Jahren auf 120 Mio. zu erhöhen. Die Gleichstellung der Geschlechter fördern (MDG 3) Die Gleichberechtigung der Geschlechter ist ein Schlüssel zur Reduzierung der weltweiten Armut und ist daher Querschnittsaufgabe der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Bei der Planung und Durchführung von Vorhaben jeglicher Sektoren sollen die Belange von Frauen und Mädchen adäquat berücksichtigt werden. Ferner werden weiterhin frauenspezifische Projekte gefördert, um Benachteiligungen von Frauen auszugleichen und ihnen zu ihren Rechten zu verhelfen. Die Schwerpunkte liegen hierbei in der rechts- und sozialpolitischen Beratung von Frauen, der Förderung des Lobbying und der Vernetzung von Frauen-NRO, der Stärkung der Frauenrechte, der Bekämpfung des Frauenhandels und der Gewalt gegen Frauen. Für Projekte mit dieser Zielrichtung wurden z.b. im Jahr 2003 Neuzusagen in Höhe von rund 39 Mio. gemacht. Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung die Verankerung von Maßnahmen für Frauen in nationalen Entwicklungsprogrammen. Beispielsweise haben in Afghanistan seit Beginn des Jahres 2002 weit über Frauen und Kinder von der deutschen Unterstützung in den Bereichen Alphabetisierung, Aus- und Fortbildung, Gesundheit, Ernährung und Schaffung von Einkommensmöglichkeiten profitiert. 5

7 Die Gesundheit verbessern (MDG 4, MDG 5, MDG 6) Die ökologische Nachhaltigkeit sichern (MDG 7) Die Reduzierung der Kindersterblichkeit (MDG 4), die Verbesserung der Müttergesundheit (MDG 5) und die Bekämpfung von HIV/AIDS und anderen Krankheiten (MDG 6) sind elementare Vorraussetzungen für nachhaltige Entwicklung. Jährlich stellt Deutschland rund 300 Mio. Euro für die AIDS-Bekämpfung in Entwicklungsländern zur Verfügung. Zum Finanzaufkommen des Global Fund zur Bekämpfung von HIV/AIDS, Tuberkulose und Malaria wird Deutschland für den Zeitraum Mio. bereitstellen. Den Menschen in Entwicklungsländern muss die Möglichkeit eröffnet werden, sich mit Medikamenten zur Vorbeugung und Behandlung der gravierendsten Krankheiten wie HIV/AIDS oder Malaria zu realistischen Preisen versorgen zu können. Daher hat sich die Bundesregierung mit Erfolg für eine für die Entwicklungsländer günstige Regelung des WTO-Abkommens zum Schutz geistiger Eigentumsrechte eingesetzt. Deutschland unterstützt die Forschung zu speziellen, für Entwicklungsländer relevanten Medikamenten, insbesondere gegen Malaria. In den Entwicklungsländern müssen vor allem die Basisgesundheitsdienste ausgebaut werden. Die Bundesregierung unterstützt unter anderem den Aufbau von Gesundheitsdiensten und die Konzipierung von Krankenversicherungssystemen, die armen Menschen besseren Zugang zu lebenswichtigen Dienstleistungen ermöglichen. Sauberes Trinkwasser und sanitäre Grundversorgung verbessern die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Menschen in den Entwicklungsländern. Mit durchschnittlich 350 Mio. Euro pro Jahr ist Deutschland weltweit der zweitgrößte Geber im Wassersektor. Die Unterstützung umfasst die Weiterentwicklung der öffentlichen Institutionen und der politischen Rahmenbedingungen im Wassersektor ebenso wie den Ausbau der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung. Eine nachhaltige Energiepolitik trägt wesentlich dazu bei, die ökologische Nachhaltigkeit wirtschaftlicher Entwicklung zu sichern. Auf der internationalen Konferenz für erneuerbare Energien, die die Bundesregierung im Juni 2004 in Bonn erfolgreich durchgeführt hat, haben sich 154 Regierungen zum Ziel gesetzt, bis 2015 eine Milliarde Menschen mit sauberer Energie aus erneuerbaren Quellen zu versorgen. Eine Vielzahl konkreter Maßnahmen wurde bereits angestoßen. Die Bundesregierung unterstützt Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien in den Entwicklungsländern mit 1 Mrd. und einer Kreditfazilität über weitere 500 Mio.. 6

8 Eine weltweite Entwicklungspartnerschaft aufbauen (MDG 8) Auf der internationalen Konferenz zur Entwicklungsfinanzierung in Monterrey 2002 haben sich die EU-Länder und die Kommission verpflichtet, ihre ODA-Quote bis 2006 auf 0,39% des BNE zu steigern. Deutschland war 2003 nach den USA, Japan und Frankreich weltweit viertgrößter Geber und hatte eine ODA-Quote von 0,28%. Im Rahmen der EU-Zusage von Monterrey/ Barcelona hat Deutschland sich bereit erklärt, bis 2006 eine ODA-Quote von 0,33% zu erreichen. Deutschland wird auch die Diskussion über innovative Finanzierungsinstrumente weiterhin mitgestalten. Deutschland setzt sich für gerechtere weltwirtschaftliche Rahmenbedingungen ein. Ein Beispiel: Die Subventionierung der Baumwollproduktion in Industrieländern bedeutet für afrikanische Produzenten einen jährlichen Verlust von 300 Mio. US-$. Die Bundesregierung unterstützt deshalb eine Initiative der betroffenen Länder, die in den WTO-Verhandlungen einen Abbau der Baumwollsubventionen erreichen will. Im Rahmen der Reform der EU-Baumwollmarktordnung wurde die Subventionierung der Baumwolle bereits zu 65% von der Produktionsmenge entkoppelt. Die Bundesregierung hat beschlossen, im Rahmen der erweiterten Entschuldungsinitiative (HIPC), die 1999 auf Betreiben der Bundesregierung begann, alle umschuldungsfähigen Handelsschulden (ca. 3,7 Mrd. ) sowie alle Schulden aus der Finanziellen Zusammenarbeit (ca. 2,3 Mrd. ) zu erlassen davon rund die Hälfte für afrikanische HIPC-Länder. Insgesamt wurde ein Schuldenerlass von 6 Mrd. beschlossen. Davon sind ca. 2 Mrd. bereits umgesetzt. Leitbilder der Umsetzung: Wirkungsorientierung, Partnerschaft, Harmonisierung, Kohärenz Mit der Millenniumserklärung wurde eine neue globale Partnerschaft ins Leben gerufen, die nicht nur die Ziele der deutschen Entwicklungspolitik stärker fokussiert, sondern auch hohe Anforderungen an die Art und Weise ihrer Durchführung stellt. Die Strategien und Beiträge zur Umsetzung des Aktionsprogramms 2015 werden deshalb von den Prinzipien geleitet, die die Konsensbildung in der internationalen Gemeinschaft bereits vor dem Millenniumsgipfel maßgeblich bestimmt haben: Orientierung auf Ergebnisse und Wirkungen, Partnerschaft, Harmonisierung und Kohärenz. Deutschland hat eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um die Effizienz und Effektivität seines Mitteleinsatzes für die Entwicklungszusammenarbeit zu überprüfen und zu verbessern. Beispielsweise wird anhand von Förderbereichen, in denen die deutsche Entwicklungspolitik besonders erfolgreich tätig ist (z.b. Wasser, Energie) derzeit untersucht, wie die 7

9 Armutsrelevanz von Programmen und Projekten erhöht und die Wirkungen im Hinblick auf die MDGs mit Indikatoren gemessen werden können, die den verfügbaren Daten entsprechen. In der Millenniumserklärung bekennen sich Industrieund Entwicklungsländer zu globaler Partnerschaft. Die Bundesregierung setzt sich aus diesem Grund entschieden für eine bessere Integration der Entwicklungsländer in multilaterale Entscheidungsprozesse ein, z.b. durch eine Reform der Stimmrechtsvergabe bei IWF und Weltbank zugunsten der armen Länder. Die nationalen Entwicklungsstrategien (z. B. die Armutsbekämpfungsstrategien Poverty Reduction Strategy Papers PRSP) bieten einen Referenzrahmen für den Einsatz eigener Budgetmittel und für die Beiträge der Geber. Sie sind die Hauptinstrumente der MDG- Umsetzung. Derzeit weisen zahlreiche PRSP und andere nationale Armutsbekämpfungsstrategien noch erhebliche Defizite auf: Bei der Fortschreibung der PRSPs wird es darauf ankommen, die politischen und institutionellen Realitäten besser zu reflektieren und in Bezug auf operationelle Strategien zu konkretisieren. Die Bundesregierung wird deshalb im Verbund mit anderen bi- und multilateralen Gebern den Partnerländern verstärkt helfen, eigene Kapazitäten aufzubauen, um Ausmaß und Ursachen von Armut zu erfassen, zu analysieren und darauf aufbauend Strategien zu entwickeln, die wirtschaftliches Wachstum mit breitenwirksamer Armutsminderung verbinden. Sie lässt sich dabei von der Erfahrung (auch der eigenen wirtschaftlichen Entwicklung) leiten, dass externe Finanzhilfen interne Reformen nicht ersetzen können. Nationale Entwicklungsstrategien können nur dann zu nachhaltigen Erfolgen führen, wenn die erforderlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden, um interne Ressourcen zu mobilisieren und armutsorientiert einzusetzen. Deutschland wird seine Unterstützungsprogramme in den kommenden Jahren auf die nationalen Strategien ausrichten und anhand seiner komparativen Vorteile ausbauen. Zu diesem Zweck hat die deutsche Entwicklungszusammenarbeit in den vergangenen Jahren ihre spezifischen Kapazitäten (insbesondere EZ-Berater, Schwerpunktkoordinatoren, Länderteams) in den Partnerländern verstärkt. 8

10 Das BMZ setzt einen Aktionsplan zur Harmonisierung von Verfahren um, der z.b. die gemeinsame Finanzierung von Programmen mit anderen Gebern, die Übertragung der Durchführungsverantwortung auf einen Geber, die Vereinfachung und Flexibilisierung von Regeln und Verfahren der deutschen Entwicklungszusammenarbeit und die Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Harmonisierungsagenda beinhaltet. Die Entwicklungspolitik muss sich mit unterschiedlichen, zum Teil widerstreitenden Interessen auseinandersetzen, die sich insbesondere in der Wirtschafts-, Handels-, Landwirtschafts- sowie Außen- und Sicherheitspolitik manifestieren. Mit der Millenniumserklärung und den daraus abgeleiteten MDGs haben sich die Industrieländer verpflichtet, mit Blick auf ihren Teil der globalen partnerschaftlichen Verantwortung eine möglichst kohärente Gesamtpolitik im Interesse armer Menschen in den Entwicklungsländern umzusetzen. Das Aktionsprogramm 2015 der Bundesregierung fordert ein kohärentes Vorgehen aller Politikfelder und bildet ein wichtiges Instrument, um die Gestaltungskraft aller Ressorts im internationalen Raum für die Umsetzung der Millenniumserklärung zu nutzen. Um dem Kohärenzgebot immer wieder neu in politischen Entscheidungsprozessen auf nationaler und internationaler Ebene Geltung zu verschaffen, hat die Bundesregierung z.b. die entwicklungspolitische Prüfung aller neuen Gesetze, die Mitgliedschaft des BMZ im Bundessicherheitsrat und regelmäßige Kohärenzgespräche des BMZ mit anderen Ministerien eingeführt. 9

11 2. Einleitung Im September 2000 verabschiedeten 189 Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen (VN) auf dem Millenniumsgipfel in New York die so genannte Millenniumserklärung. Diese Deklaration fasst die Herausforderungen zusammen, denen die Weltgemeinschaft zu Beginn des neuen Jahrtausends gegenübersteht, und definiert verbindliche Ziele für die gemeinsam zu ergreifenden Maßnahmen in vier Handlungsfeldern: (1.) Frieden, Sicherheit und Abrüstung, (2.) Entwicklung und Armutsbekämpfung, (3.) Schutz der gemeinsamen Umwelt und (4.) Menschenrechte, Demokratie und gute Regierungsführung. Sie verpflichtet die internationale Staatengemeinschaft, die weltweite Armut zu bekämpfen, den Frieden zu sichern und die Globalisierung gerecht und nachhaltig zu gestalten. Die Millenniumserklärung markiert den Beginn einer neuen Ära in den Beziehungen zwischen Industrieund Entwicklungsländern, denn erstmals werden zentrale Anliegen der Entwicklungspolitik zur programmatischen Vorgabe für die Gesamtpolitik der Weltgemeinschaft. Dies ist Ausdruck einer neuen Entschlossenheit innerhalb der internationalen Staatengemeinschaft, die globalen Herausforderungen unserer Zeit in gemeinsamer Verantwortung und Anstrengung als gleichberechtigte Partner anzugehen. VN-Generalsekretär Kofi Annan legte der Generalversammlung im September 2001 einen Kompass für die Umsetzung der Millenniumserklärung vor. Darin sind acht wichtige entwicklungspolitische Ziele aus dem Entwicklungs- und Umweltkapitel der Erklärung in einer Liste zusammengestellt. Sie wurden bekannt als die Millenniums-Entwicklungsziele (Millennium Development Goals oder MDGs). Sie beruhen auf der Resolution Shaping the 21st Century, die die in der OECD zusammengeschlossenen Industrieländer bereits 1996 beschlossen hatten, sowie auf den Beschlüssen der großen Weltkonferenzen der Vereinten Nationen von Rio (Umwelt- und Nachhaltigkeit, 1992), Kairo (Bevölkerung, 1994), Peking (Frauen, 1995) und Kopenhagen (Soziale Entwicklung, 1995). Die acht Millenniums-Entwicklungsziele gliedern sich in insgesamt 18 Teilziele auf, deren Erreichen anhand von 48 definierten Indikatoren überprüft werden soll 10

12 (Übersicht Seite 12-13). Die MDGs sind untereinander und mit den anderen Handlungsfeldern der Millenniumserklärung verknüpft. Deutschland hat sich wie alle Mitglieder der Vereinten Nationen verpflichtet, zur Umsetzung der Millenniumserklärung und ihrer Ziele beizutragen, und unterstützt deshalb aktiv ihren partnerschaftlichen Ansatz. Die MDGs und die Millenniumserklärung bilden einen verbindlichen Orientierungsrahmen für die deutsche Entwicklungspolitik. Die Bundesregierung hat bereits im Frühjahr 2001 als einer der ersten Geber eine entwicklungspolitisch verankerte Strategie zur Unterstützung der Ziele der Millenniumserklärung beschlossen: Das Aktionsprogramm 2015 ist ein ressortübergreifendes entwicklungspolitisches Rahmenprogramm zur Armutsbekämpfung, das alle relevanten Politikfelder miteinbezieht. Es hat Koordinierungsfunktion und soll auch Kräfte aus Zivilgesellschaft und Privatwirtschaft in das Vorhaben einbinden. Die Bundesregierung leistet konkrete Maßnahmen zur Erreichung der MDGs in den Entwicklungsländern und unterstützt Initiativen zur Verbesserung von Rahmenbedingungen für Entwicklung, wie sie durch die Millenniumserklärung gefordert werden. Der vorliegende Bericht beschreibt diese Initiativen und Maßnahmen Deutschlands und zeigt, wie die eingegangenen entwicklungspolitischen Verpflichtungen umgesetzt werden. Er soll damit auch einen Beitrag zum Anliegen der Bundesregierung leisten, die weltpolitische Diskussion nach dem 11. September 2001 und dem Irakkrieg wieder stärker auf Entwicklungsfragen zu lenken. 11

13 Die Millenniums-Entwicklungsziele Ziele und Zielvorgaben Indikatoren für die Fortschrittsüberwachung Ziel 1: Beseitigung der extremen Armut und des Hungers Zielvorgabe 1 Zwischen 1990 und 2015 den Anteil der Menschen halbieren, deren Einkommen weniger als 1 Dollar pro Tag beträgt 1. Anteil der Bevölkerung mit weniger als 1 Dollar (PPP) pro Tag 2. Armutslückenverhältnis (Armutsinzidenz x Armutstiefe) 3. Anteil des ärmsten Fünftels am nationalen Konsum Zielvorgabe 2 Zwischen 1990 und 2015 den Anteil der Menschen halbieren, die Hunger leiden 4. Prävalenz des Untergewichts bei Kindern unter fünf Jahren 5. Anteil der Bevölkerung unter dem Mindestniveau des Nahrungsenergieverbrauchs Ziel 2: Verwirklichung der allgemeinen Primarschulbildung Zielvorgabe 3 Bis zum Jahr 2015 sicherstellen, dass Kinder in der ganzen Welt, Jungen wie Mädchen, eine Primarschulbildung vollständig abschließen können 6. Nettoeinschulungsquote im Primarschulbereich 7. Anteil der Erstklässler, die das fünfte Schuljahr erreichen 8. Alphabetenquote bei den 15- bis 24-Jährigen Ziel 3: Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und Stärkung der Rolle der Frauen Zielvorgabe 4 Das Geschlechtergefälle in der Primar- und Sekundarschulausbildung beseitigen, vorzugsweise bis 2005 und auf allen Bildungsebenen bis spätestens Verhältnis Mädchen/Jungen in der Primar-, Sekundar- und Tertiärausbildung 10. Verhältnis weibliche/männliche Alphabeten (15- bis 24-Jährige) 11. Anteil der Frauen an den nichtselbständigen Erwerbstätigen im Nicht-Agrarsektor 12. Sitzanteil der Frauen in nationalen Parlamenten Ziel 4: Senkung der Kindersterblichkeit Zielvorgabe 5 Zwischen 1990 und 2015 die Sterblichkeitsrate von Kindern unter fünf Jahren um zwei Drittel senken 13. Sterblichkeitsrate von Kindern unter fünf Jahren 14. Säuglingssterblichkeitsrate 15. Anteil der Einjährigen, die gegen Masern geimpft wurden Ziel 5: Verbesserung der Gesundheit von Müttern Zielvorgabe 6 Zwischen 1990 und 2015 die Müttersterblichkeitsrate um drei Viertel senken 16. Müttersterblichkeitsrate 17. Anteil der von medizinischem Fachpersonal begleiteten Geburten Ziel 6: Bekämpfung von HIV/AIDS, Malaria und anderen Krankheiten Zielvorgabe 7 Bis 2015 die Ausbreitung von HIV/Aids zum Stillstand bringen und allmählich umkehren 18. HIV-Prävalenz bei schwangeren Frauen (15- bis 24-Jährige) 19. Anteil der Kondombenutzung innerhalb der kontrazeptiven Prävalenzrate a. Kondombenutzung beim letzten, risikoreichen Geschlechtsverkehr b. Prozentsatz der 15- bis 24-Jährigen mit umfassenden korrekten Kenntnissen über HIV/Aids 20. Schulbesuchsquote von Waisen im Verhältnis zu Nichtwaisen (10- bis 14-Jährige) Zielvorgabe 8 Bis 2015 die Ausbreitung von Malaria und anderen schweren Krankheiten zum Stillstand bringen und allmählich umkehren 21. Malariaprävalenz und Sterblichkeitsraten im Zusammenhang mit Malaria 22. Anteil der Bevölkerung in malariagefährdeten Gebieten, der wirksame Malariaverhütungs- und -bekämpfungsmaßnahmen ergreift 23. Tuberkuloseprävalenz und Sterblichkeitsraten im Zusammenhang mit Tuberkulose 24. Anteil der diagnostizierten und mit Hilfe der direkten überwachten Kurzzeittherapie DOTS (Directly Observed Treatment Short Course) geheilten Tuberkulosefälle 12

14 Ziele und Zielvorgaben Ziel 7: Sicherung der ökologischen Nachhaltigkeit Zielvorgabe 9 Die Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung in einzelstaatliche Politiken und Programme einbauen und den Verlust von Umweltressourcen umkehren Indikatoren für die Fortschrittsüberwachung 25. Anteil der Flächen mit Waldbedeckung 26. Verhältnis der geschützten Flächen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt zu der Gesamtfläche 27. Energieverbrauch (Kilogramm Erdöläquivalent) pro 1 Dollar BIP (PPP) 28. Kohlendioxidausstoß pro Kopf und Verbrauch von ozonabbauenden Fluorchlorkohlenwasserstoffen (ODP-Tonnen) 29. Anteil der feste Brennstoffe nutzenden Bevölkerung Zielvorgabe 10 Bis 2015 den Anteil der Menschen um die Hälfte senken, die keinen nachhaltigen Zugang zu hygienischem Trinkwasser haben 30. Anteil der städtischen und ländlichen Bevölkerung mit nachhaltigem Zugang zu einer verbesserten Wasserquelle 31. Anteil der städtischen und ländlichen Bevölkerung mit Zugang zu verbesserter Sanitärversorgung Zielvorgabe 11 Bis 2020 eine erhebliche Verbesserung der Lebens-bedingungen von mindestens 100 Millionen Slum-bewohnern herbeiführen 32. Anteil der Haushalte mit sicheren Nutzungs- und Besitzrechten Ziel 8: Aufbau einer weltweiten Entwicklungspartnerschaft Zielvorgabe 12 Ein offenes, regelgestütztes, berechenbares und nichtdiskriminierendes Handels- und Finanzsystem weiterentwickeln (Dies umfasst ein Bekenntnis zu guter Regierungs- und Verwaltungsführung, Entwicklung und Armutsminderung auf nationaler und auf internationaler Ebene) Zielvorgabe 13 Den besonderen Bedürfnissen der am wenigsten entwickelten Länder Rechnung tragen (Dazu gehören: Zoll- und quotenfreier Zugang für die Exportgüter der am wenigsten entwickelten Länder, erweiterte Schuldenerleichterungsprogramme für die hochverschuldeten armen Länder (HIPC) und Streichung der bilateralen öffentlichen Schulden sowie die Gewährung großzügiger öffentlicher Entwicklungshilfe für Länder, die sich zur Armutsbekämpfung verpflichtet haben) Zielvorgabe 14 Den besonderen Bedürfnissen der Binnen- und kleinen Inselentwicklungsländer Rechnung tragen Zielvorgabe 15 Die Schuldenprobleme der Entwicklungsländer durch Maßnahmen auf nationaler und internationaler Ebene umfassend angehen und so die Schulden langfristig tragbar werden lassen Öffentliche Entwicklungshilfe 33. Öffentliche Netto-Entwicklungshilfe, insgesamt und für die am wenigsten entwickelten Länder, als prozentualer Anteil am Bruttonationaleinkommen der Geber, die dem OECD- Ausschuss für Entwicklungshilfe (DAC) angehören 34. Anteil der gesamten bilateralen, sektoral aufschlüsselbaren öffentlichen Entwicklungshilfe der OECD/DAC-Geber für die soziale Grundversorgung (Grundbildung, Basisgesundheitsversorgung, Ernährung, sauberes Wasser und Sanitärversorgung) 35. Anteil der ungebundenen bilateralen öffentlichen Entwicklungshilfe der OECD/DAC-Geber 36. Von Binnenländern empfangene öffentliche Entwicklungshilfe als Anteil an ihrem Bruttonationaleinkommen 37. Von kleinen Inselentwicklungsländern empfangene öffentliche Entwicklungshilfe als Anteil an ihrem Bruttonationaleinkommen Marktzugang 38. Anteil der zollfreien Gesamtimporte der entwickelten Länder (nach Wert und unter Ausschluss von Waffen) aus den Entwicklungsländern und den am wenigsten entwickelten Ländern 39. Von den entwickelten Ländern erhobene Durchschnittszölle für Agrarprodukte, Textilien und Kleidung aus den Entwicklungsländern. 40. Geschätzte Agrarsubventionen in den OECD-Ländern als prozentualer Anteil an ihrem Bruttoinlandsprodukt 41. Anteil der öffentlichen Entwicklungshilfe, die für den Aufbau der Handelskapazität gewährt wird Schuldentragfähigkeit 42. Gesamtzahl der Länder, die den Entscheidungs- und den Erfüllungszeitpunkt im Rahmen der Schuldeninitiative für die hochverschuldeten armen Länder (HIPC) erreicht haben (kumulativ) 43. Mittelbindungen für Schuldenerleichterung im Rahmen der HIPC-Schuldeninitiative 44. Schuldendienst als Prozentwert der Güter- und Dienstleistungsausfuhren Zielvorgabe 16 In Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern Strategien zur Beschaffung menschenwürdiger und produktiver Arbeit für junge Menschen erarbeiten und umsetzen 45. Arbeitslosenquote bei den 15- bis 24-Jährigen nach Geschlecht und insgesamt Zielvorgabe 17 In Zusammenarbeit mit den Pharmaunternehmen unentbehrliche Arzneimittel in den Entwicklungsländern verfügbar machen 46. Anteil der Bevölkerung mit dauerhaftem Zugang zu erschwinglichen unentbehrlichen Arzneimitteln Zielvorgabe 18 In Zusammenarbeit mit dem Privatsektor dafür sorgen, dass die Vorteile der neuen Technologien, insbesondere der Informations- und Kommunikationstechnologien, genutzt werden können 47. Telefonanschlüsse (Fest- und Mobilfunknetz) je 100 Personen 48. Computer- und Internetzugang a. Genutzte Personalcomputer je 100 Personen b. Internetnutzer je 100 Personen 13

15 3.Millenniums-Entwicklungsziele im Visier Neuausrichtung der deutschen Entwicklungspolitik und ihrer Instrumente 3.1 Allgemeine Entwicklungspolitik Die Bundesregierung will mit ihrer Entwicklungspolitik dazu beitragen, die weltweite Armut zu mindern, den Frieden zu sichern und die Globalisierung gerecht zu gestalten. Dabei orientiert sie sich am Leitbild einer global nachhaltigen Entwicklung, die sich gleichermaßen in wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, sozialer Gerechtigkeit, ökologischer Tragfähigkeit und politischer Stabilität ausdrückt. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat deshalb 2003 ein neues Zielsystem entwickelt und darin die entwicklungspolitisch bedeutsamen Ziele und Verpflichtungen der Millenniumserklärung sowie der nachfolgenden Beschlüsse der Konferenzen von Monterrey und Johannesburg verankert. Damit sind nun die internationalen Gemeinschaftsziele einschließlich der MDGs Richtschnur für die mittelfristige Politikgestaltung des BMZ. Die Bundesregierung geht dabei davon aus, dass die in der Millenniumserklärung formulierten Ziele wechselseitige Wirkungen haben: Die MDGs definieren wesentliche Ergebnisse in den Handlungsfeldern Entwicklung und Armutsbekämpfung sowie Schutz der Umwelt. Sie sind aber nicht unabhängig von den Zielen der anderen Handlungsfelder der Millenniumserklärung zu verwirklichen. Denn ohne Frieden und Sicherheit, ohne Demokratie, gute Regierungsführung, Bürgerrechte und Zugang zu Ressourcen, Infrastruktur und öffentlichen Dienstleistungen ist eine menschenwürdige Entwicklung nicht zu erreichen. Um Entwicklungsfortschritte dauerhaft zu sichern, ist die Förderung von politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen, von Verwaltungsstrukturen und Wirtschaftssystemen so zu gestalten, dass arme und unterprivilegierte Bevölkerungsgruppen auch aus eigener Kraft ihren politischen Einfluss und ihre Verdienstmöglichkeiten ausweiten können. Krisenvorbeugung und Friedensförderung Der Bereich Frieden, Sicherheit und Abrüstung stellt eines der programmatischen Handlungsfelder dar, in denen die Millenniumserklärung der Vereinten Nationen die Herausforderungen für die Weltgemeinschaft zusammenfasst. Den engen Zusammenhang zwischen Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit und der Friedensförderung verdeutlichen Dokumente wie das auf dem High Level Meeting (HLM) im April 2004 verabschiedete OECD-Papier The Security and Development Nexus: Challenges for Aid oder auch der im Dezember 2004 veröffentlichte Bericht des High Level Panels zu Bedrohungen, Herausforderungen und Veränderungen in Bezug auf die globale Sicherheit (sog. Blue Ribbon Panel). Im Mai 2004 hat die Bundesregierung einen ressortübergreifenden Aktionsplan Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung verabschiedet, der den Vorrang der zivilen Konfliktbearbeitung betont und mit über 160 Aktionen die Verantwortung der gesamten Regierung umfasst. Entwicklungspolitik erhält die Aufgabe, langfristig die Ursachen von Krisen zu vermindern und Gesellschaften zur gewaltfreien Austragung von Konflikten zu befähigen. In über einem Dutzend unserer Partnerländer ist Friedensentwicklung und Krisenprävention Schwerpunkt oder übergreifendes Querschnittsthema. Rund 20 Prozent der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit werden im Umfeld von Konflikten investiert, um zu Krisenvorbeugung und Friedensförderung beizutragen. 14

16 Die Bundesregierung folgt einem erweiterten Sicherheitsbegriff: Entwicklungspolitik wird zum Eckpfeiler einer vorbeugenden Strategie gegen Gewalt, Krieg und Terrorismus. Denn Entwicklungspolitik kann als ein Instrument partnerschaftlicher Zusammenarbeit dazu beitragen, strukturelle Krisenursachen abzubauen und gesellschaftliche Potenziale zur Bewältigung von Konflikten zu stärken. Jeder Beitrag zur Armutsbekämpfung und Entwicklung im Umfeld von Krisen und gewaltsamen Konflikten muss sich auch daran messen lassen, ob er dazu beiträgt, solche Friedenspotenziale zu stärken. Verantwortungsvolle Regierungsführung und Menschenrechte Die Stärkung von verantwortungsvoller Regierungsführung ist die wichtigste interne Voraussetzung für Armutsminderung und nachhaltige Entwicklung. Sie beinhaltet Förderung von Rechtsstaatlichkeit, Beachtung der Menschenrechte einschließlich Gleichstellung der Geschlechter, Demokratisierung und Beteiligung der Bevölkerung an politischen Prozessen, Stärkung öffentlicher Institutionen, von Transparenz und Rechenschaftspflicht sowie Korruptionsbekämpfung. Das Aktionsprogramm 2015 Die Bundesregierung steht entschlossen hinter dem Ziel der Vereinten Nationen, den Anteil der extrem Armen weltweit bis zum Jahr 2015 zu halbieren. Dazu hat sie bereits im April 2001 das Aktionsprogramm 2015 beschlossen. Dieses Programm hat sie gemeinsam mit entwicklungspolitischen Organisationen und Gewerkschaften, mit Wirtschaft und Wissenschaft erarbeitet. Es formuliert den deutschen Beitrag zur globalen Armutsbekämpfung und die Strategie der Bundesregierung zur Umsetzung der Ziele der Millenniumserklärung. Das Aktionsprogramm 2015 verfolgt einen ressortübergreifenden Ansatz und dient der Koordination, der Wahrung entwicklungspolitischer Kohärenz und der breiten Einbindung der deutschen Zivilgesellschaft sowie der Öffentlichkeitsarbeit bei der Umsetzung der Millenniumserklärung und der MDGs. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit unterstützt verantwortungsvolle Regierungsführung zum einen durch die ständige Weiterentwicklung von Regierungsführungs-Konzepten und zum anderen durch die Berücksichtigung von Regierungsaspekten in Vorhaben aller Themenbereiche. Die Bundesregierung hat mit 32 Partnerländern (das ist rund die Hälfte unserer Partnerländer) vereinbart, gezielt Maßnahmen im Schwerpunkt Demokratie, Zivilgesellschaft und öffentliche Verwaltung zu fördern. Die in diesem Bereich eingesetzten Mittel wurden von 80 Millionen Euro in 2002 auf über 220 Millionen Euro in 2004 fast verdreifacht. Viele der MDGs zielen unmittelbar auf die Verwirklichung bestimmter Menschenrechte. Mit einem entwicklungspolitischen Aktionsplan für Menschenrechte 1 möchten wir die Stärken unserer bisherigen Maßnahmen im Bereich Menschenrechte bündeln, menschenrechtliche Prinzipien noch stärker in unserer Arbeit verankern und zusätzliche Maßnahmen ergreifen. Dazu gehören beispielsweise die Förderung des Aufbaus eines Afrikanischen Menschenrechtsgerichtshofes und die Umsetzung des 2. Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes, das die Problemfelder Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornographie umfasst. 1 BMZ-Konzepte: Menschen haben ein Recht auf Entwicklung. Entwicklungspolitischer Aktionsplan für Menschenrechte Bonn

17 Merkmale und Ansatzpunkte Dem Aktionsprogramm 2015 liegt ein erweiterter Armutsbegriff zugrunde. Danach bedeutet Armut nicht nur geringes Einkommen, sondern auch geringe Chancen, sich am politischen und wirtschaftlichen Leben zu beteiligen, besondere Gefährdung durch Risiken, Missachtung der Menschenwürde und Menschenrechte sowie fehlender Zugang zu lebenswichtigen Ressourcen. Armutsbekämpfung erfordert deshalb einen ganzheitlichen Ansatz, der die Verbesserung sozialer, wirtschaftlicher, ökologischer und politischer Rahmenbedingungen durch die Förderung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und friedlicher Konfliktbeilegung zum Ziel hat. Will man Armut nachhaltig bekämpfen, gelingt dies am besten über die Aktivierung von Potenzialen für wirtschaftliche und soziale Entwicklung, die insbesondere armen Bevölkerungsgruppen zugute kommt. Eine erfolgreiche Politik der Armutsbekämpfung muss auf drei Handlungsebenen gleichzeitig ansetzen: auf internationaler Ebene, auf der Ebene der einzelnen Entwicklungsländer und schließlich auch in Deutschland selbst. Auf internationaler Ebene: Die deutsche Entwicklungspolitik strebt Änderungen von internationalen Regelwerken, Vereinbarungen und Institutionen an, um günstigere internationale Rahmenbedingungen als eine Voraussetzung für eine weltweite erfolgreiche Entwicklung zu schaffen. Ein wichtiger Ansatz ist die Mitgestaltung der für die Entwicklungszusammenarbeit relevanten Politikbereiche der Europäischen Union, aktuell die Reform der gemeinsamen Agrar- und Fischereipolitik sowie die Harmonisierung von Verfahren und Instrumenten der Entwicklungszusammenarbeit. In den Entwicklungsländern: Hier unterstützt die Bundesregierung die Partnerregierungen bei der Umsetzung von Programmen und Projekten zur Durchführung struktureller Reformen, beispielsweise bei der Erstellung nationaler Armutsbekämpfungsstrategien (PRSP), im Rahmen der Förderung von verantwortungsvoller Regierungsführung und in konfliktgeprägten Ländern auch im erweiterten Kontext der Friedensförderung. Dabei fördert die deutsche Entwicklungszusammenarbeit vor allem institutionelle Rahmenbedingungen, die ein breitenwirksames Wirtschaftswachstum begünstigen. 16

18 In Deutschland: Das Aktionsprogramm 2015 bildet ein wichtiges Instrument, um die Gestaltungskraft aller Ressorts im internationalen Raum für die Umsetzung der Millenniumserklärung zu nutzen. Darüber hinaus versucht die Bundesregierung, über das Aktionsprogramm 2015 das Verständnis in der deutschen Bevölkerung für die Armutsbekämpfung und die anderen MDGs zu fördern. Die Umsetzung des Aktionsprogramms wird laufend überwacht. Parlament und Öffentlichkeit erhalten regelmäßig Berichte. Das BMZ hat ein hochrangiges Dialogforum mit Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Gewerkschaften, Wissenschaft und Medien ins Leben gerufen, um gesellschaftliche Allianzen zur Unterstützung der Armutsbekämpfung zu fördern. Im BMZ wurde 2003 ein Beauftragter für die Millenniums-Entwicklungsziele ernannt, der die MDG-bezogenen Initiativen der deutschen Entwicklungspolitik koordiniert. Zusammen mit den ebenfalls im Jahr 2003 ernannten MDG-Koordinatoren in den Vorfeldorganisationen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit arbeitet der MDG-Beauftragte daran, die Planung und Umsetzung entwicklungspolitischer Programme und Maßnahmen auf die MDGs auszurichten und diese Bemühungen in die Diskussion und die Zusammenarbeit mit anderen Gebern einzubringen. Dies umfasst auch die Überprüfung der Wirksamkeit der EZ-Maßnahmen. Die Umsetzung des Aktionsprogramms 2015 wird von dem Verständnis bestimmt, dass die MDGs verbindliche Ziele, jedoch keine umfassenden Handlungsvorgaben für die gesamte Entwicklungszusammenarbeit darstellen: Sie geben an, was erreicht werden soll, lassen aber offen, wie diese Ziele verwirklicht werden sollen. Dieser Ansatz trägt der Erkenntnis Rechnung, dass unterschiedlichste Entwicklungsprobleme nur durch mit den Entwicklungsländern abgestimmte und auf sie zugeschnittene Maßnahmen in den Griff zu bekommen sind. Die Strategien und Beiträge zur Umsetzung der Ziele müssen sich von den Prinzipien leiten lassen, die den Konsensbildungsprozess im Vorfeld des Millenniumsgipfels maßgeblich bestimmt haben: Wirkungsorientierung aller Maßnahmen, Partnerschaft und Kohärenz der Politikfelder. 17

19 3.2 Wirksamkeit der Hilfe Deutschland hat die Qualität und Wirksamkeit seiner bilateralen Zusammenarbeit konsequent vorangetrieben. Hierfür hat die Bundesregierung die Zusammenarbeit anhand transparenter Kriterien auf ausgewählte Länder konzentriert, regionale Schwerpunkte gesetzt und entlang ihrer armutsorientierten entwicklungspolitischen Handlungsfelder inhaltlich-thematische Schwerpunkte gesetzt. Zudem hat sie gemeinsam mit den Partnerländern Schwerpunktstrategien entwickelt, Ansätze zur Förderung regionaler Zusammenarbeit zwischen Entwicklungsländern verstärkt, ist zu instrumentenübergreifenden Förderungsprogrammen übergegangen und beteiligt sich zunehmend in geeigneten Fällen gemeinsam mit anderen Gebern an programmorientierter Gemeinschaftsfinanzierung. Außerdem hat Deutschland seine Programme und Projekte mit den Aktivitäten der EU und der multilateralen Entwicklungszusammenarbeit vernetzt. Die Förderung besserer Rahmenbedingungen für armutsorientiertes Wachstum und privatwirtschaftliches Engagement in den Kooperationsländern kennzeichnet das Profil der deutschen bilateralen Entwicklungszusammenarbeit. Die Millenniumserklärung und die darauf aufbauenden MDGs bekräftigen das Prinzip, dass erfolgreiche Entwicklungspolitik nicht länger vornehmlich an der Höhe der investierten Ressourcen sondern an den mit diesen Ressourcen erzielten Ergebnissen vor allem aber an den dadurch erzielten Wirkungen gemessen werden soll. Die deutsche Entwicklungspolitik hat deshalb Maßnahmen ergriffen, Effizienz und Effektivität ihres Mitteleinsatzes zu überprüfen, um die Entwicklungszusammenarbeit ergebnis- und wirkungsorientierter zu gestalten. Dazu zählen: die Integration der MDGs in die Zielsysteme der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, die Ausrichtung von Länder- und Sektorstrategien auf die MDGs zur Erhöhung der Armutsrelevanz von Programmen und Projekten, die Vereinheitlichung des Verständnisses von Wirkungsorientierung in allen Organisationen der deutschen und der multilateralen Entwicklungszusammenarbeit, die Verstärkung der Wirkungsorientierung in Programmen und Projekten der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, zunächst beispielhaft in einigen Pilotsektoren (Wasser und Energie) und die Integration der MDGs in Maßnahmen der Presseund Öffentlichkeitsarbeit Zuweisung der Mittel Die Zuweisung der Mittel orientiert sich an den im Aktionsprogramm 2015 der Bundesregierung niedergelegten Zielen. 18

20 Im Einzelnen folgt die Entscheidung über die Verteilung der Mittel dem jeweiligen konkreten entwicklungspolitischen Bedarf in den Kooperationsländern. Beispiele sind die HIV/AIDS-Pandemie, die zur Zuweisung von Mitteln an den Globalen Fonds gegen HIV/AIDS, Tuberkulose und Malaria (GFATM) geführt haben, oder die Hinwendung eines Entwicklungslands zu einer konsequenten Armutsminderungspolitik, was mit höheren Entwicklungsbeiträgen zu Gunsten dieses Landes gefördert werden kann. Bei der Mittelzuweisung wurden für die Gesamtausgaben in den Bereichen Wasser, Grundbildung, Tropenwald, HIV/AIDS, Erneuerbare Energien und Energieeffizienz finanzielle Zielgrößen festgelegt. In einigen Bereichen hat sich Deutschland auch international zu bestimmten Leistungen verpflichtet Partnerschaft, Harmonisierung und Koordinierung Die Verteilung von Mitteln auf die verschiedenen multilateralen Institutionen und Fonds erfolgt anhand einer Reihe unterschiedlicher Kriterien: Eine Rolle spielen die politische Unterstützung multilateraler Lösungen, die Stärkung reformorientierter und partnerschaftlich verfasster Institutionen, die Förderung bestimmter inhaltlicher Initiativen, die Nutzung von Synergiepotenzialen, die durchgängige Berücksichtigung globaler Umweltprobleme und die Sicherung eines angemessenen deutschen Anteils im Rahmen einer gerechten Lastenverteilung. Die länderbezogene Zuordnung der Mittel wird in erster Linie auf Grundlage der gemeinsam mit den Kooperationsländern vereinbarten Schwerpunktstrategien vorgenommen. Zu den Entscheidungskriterien für die Förderungswürdigkeit aus deutscher Sicht und über die Höhe der Förderung gehört die Bewertung der politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Kooperationsländer. Die Staatengemeinschaft hat sich in der Millenniumserklärung verpflichtet, gemeinsam Ziele zu erreichen, die von den einzelnen Staaten allein nicht verwirklicht werden können. Entwicklungspolitik wird somit zu einer internationalen Gemeinschaftsaufgabe, bei der Industrie- und Entwicklungsländer gleichermaßen ihrer jeweiligen Verantwortung gerecht werden müssen. Die Hauptverantwortung für einen erfolgreichen nationalen Entwicklungsprozess trägt die jeweilige Regierung. Das Partnerschaftsprinzip erfordert von den Industrieländern zum einen, die Verpflichtungen aus der Millenniumserklärung zu erfüllen. Zum anderen bedeutet es aber auch, sich bei der Entwicklungszusammenarbeit untereinander und mit den Partnerregierungen so abzustimmen, dass die Beiträge im Hinblick auf die Millenniums-Entwicklungsziele optimiert werden. 19

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