Herausforderungen bei der Bauwerksprüfung nach DIN 1076
|
|
- Miriam Breiner
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Herausforderungen bei der Bauwerksprüfung nach DIN 1076 Referent: Prof. Werner Pfisterer Landeshauptstadt Stuttgart Tiefbauamt Folie 1 Prof. W. Pfisterer: Herausforderungen bei der Bauwerksprüfung nach DIN
2 Abb. 2 Wiener Reichsbrücke Folie 2 Prof. W. Pfisterer: Herausforderungen bei der Bauwerksprüfung nach DIN
3 Abb. 3 Eingestürzte Wiener Reichsbrücke Folie 3 Prof. W. Pfisterer: Herausforderungen bei der Bauwerksprüfung nach DIN
4 Abb. 4 eingestürzte Wiener Reichsbrücke, Luftbild Folie 4 Prof. W. Pfisterer: Herausforderungen bei der Bauwerksprüfung nach DIN
5 836 BGB Haftung des Grundstücksbesitzers (1) Wird durch den Einsturz eines Gebäudes oder eines anderen mit einem Grundstück verbundenen Werkes oder durch die Ablösung von Teilen des Gebäudes oder des Werkes ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Besitzer des Grundstücks, sofern der Einsturz oder die Ablösung die Folge fehlerhafter Errichtung oder mangelhafter Unterhaltung ist, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schadens zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Besitzer zum Zwecke der Abwendung der Gefahr die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat. Folie 5 Prof. W. Pfisterer: Herausforderungen bei der Bauwerksprüfung nach DIN
6 DIN 1076, Ausgabe November 1999 Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen Überwachung und Prüfung analog -für Deutsche Bahn -für Wasser- und Schifffahrtsstraßen Folie 6 Prof. W. Pfisterer: Herausforderungen bei der Bauwerksprüfung nach DIN
7 Ingenieurbauwerke im Sinne der DIN 1076 Brücken Tunnel Trogbauwerke Durchlässe Stützwände Lärmschutzwände Fahrbahn-Überdachungen Verkehrszeichen-Brücken Signal-Brücken Folie 7 Prof. W. Pfisterer: Herausforderungen bei der Bauwerksprüfung nach DIN
8 Bauwerks-Überwachung Laufende Beobachtung: Besichtigung: Bauwerks-Prüfung Einfache Prüfung: Hauptprüfung: Prüfung aus besonderem Analss: i.d.r. halbjährlich 1 mal jährlich alle 3 Jahre alle 6 Jahre je nach Ereignis Folie 8 Prof. W. Pfisterer: Herausforderungen bei der Bauwerksprüfung nach DIN
9 Qualifikation der Bauwerksprüfingenieure DIN 1076: Mit den Prüfungen ist ein sachkundiger Ingenieur zu betrauen, der auch die statischen und konstruktiven Verhältnisse der Bauwerke beurteilen kann Folie 9 Prof. W. Pfisterer: Herausforderungen bei der Bauwerksprüfung nach DIN
10 VFIB Verein zur Förderung der Qualitätssicherung und Zertifizierung der Aus- und Fortbildung von Ingenieurinnen/Ingenieuren der Bauwerksprüfung Der Verein ist angetreten, die Aus- und Fortbildung der Ingenieurinnen und Ingenieure der Bauwerksprüfung nach DIN 1076 bundesweit einheitlich auf hohem Niveau sicher zu stellen. An vier Ausbildungsorten Bochum, Dresden, Feuchtwangen, Lauterbach- werden einwöchige Lehrgänge von ausgewiesenen Experten durchgeführt. Die Lehrgänge enden mit einer Prüfung und bei Bestehen mit dem Erwerb eines bundeseinheitlichen Zertifikates. Informationen unter Gründer des Vereins: Bundesverkehrsministerium BASt Straßenbauverwaltungen aller Länder Folie 10 Prof. W. Pfisterer: Herausforderungen bei der Bauwerksprüfung nach DIN
11 Bei den Hauptprüfungen sind alle, auch die schwer zugänglichen Bauwerksteile, gegebenenfalls unter Zuhilfenahme von Besichtigungseinrichtungen, Rüstungen und ähnlichem, handnah zu prüfen. Folie 11 Prof. W. Pfisterer: Herausforderungen bei der Bauwerksprüfung nach DIN
12 Abb. 12 Besichtigungsgerät BAB-Brücken Folie 12 Prof. W. Pfisterer: Herausforderungen bei der Bauwerksprüfung nach DIN
13 Abb. 13 Lärmschutzwand auf Brücke Folie 13 Prof. W. Pfisterer: Herausforderungen bei der Bauwerksprüfung nach DIN
14 Abb. 14 Luftstütze Neckartalbrücke Weitingen (A81) Folie 14 Prof. W. Pfisterer: Herausforderungen bei der Bauwerksprüfung nach DIN
15 Abb. 15 Kochertalbrücke (A6) Folie 15 Prof. W. Pfisterer: Herausforderungen bei der Bauwerksprüfung nach DIN
16 Abb. 16 Bogenbrücke Folie 16 Prof. W. Pfisterer: Herausforderungen bei der Bauwerksprüfung nach DIN
17 Abb. 17 Bauwerksbuch Folie 17 Prof. W. Pfisterer: Herausforderungen bei der Bauwerksprüfung nach DIN
18 Abb. 18 Bauwerksprüfer im Hohlkasten einer Stahlbrücke Folie 18 Prof. W. Pfisterer: Herausforderungen bei der Bauwerksprüfung nach DIN
19 Abb. 19 RÜB Schwanenplatz Folie 19 Prof. W. Pfisterer: Herausforderungen bei der Bauwerksprüfung nach DIN
20 Abb. 20 Erschwerte Zugänglichkeit bei RÜB Folie 20 Prof. W. Pfisterer: Herausforderungen bei der Bauwerksprüfung nach DIN
21 Abb. 21 RÜB Voltastraße Folie 21 Prof. W. Pfisterer: Herausforderungen bei der Bauwerksprüfung nach DIN
22 Abb. 22 Brücke Ostumfahrung Vaihingen Folie 22 Prof. W. Pfisterer: Herausforderungen bei der Bauwerksprüfung nach DIN
23 Abb. 23 Brücke Ostumfahrung Vaihingen, Prüfung Folie 23 Prof. W. Pfisterer: Herausforderungen bei der Bauwerksprüfung nach DIN
24 Abb. 24 Kombination Steiger / Schiff, Neckar Folie 24 Prof. W. Pfisterer: Herausforderungen bei der Bauwerksprüfung nach DIN
25 Abb. 25 Prüfung eines Straßentunnels Folie 25 Prof. W. Pfisterer: Herausforderungen bei der Bauwerksprüfung nach DIN
Erkennen, Untersuchen und Beurteilen von typischen Schäden an Brückenbauwerken
Erkennen, Untersuchen und Beurteilen von typischen Schäden an Brückenbauwerken Dipl.-Ing. Frank Gürtler IFM Dr. Schellenberg Leipheim GmbH & Co. KG IFM-Straßenbau-Seminar 2009 Ursachen von Brückenschäden
MehrMinimalunterhaltung - maximaler Nutzen für Ökologie und Ökonomie
Minimalunterhaltung - maximaler Nutzen für Ökologie und Ökonomie Natur Anlieger 06691/21162 Folie 2 Prüfung der Eigentumsverhältnisse Quelle: INGRADA Folie 3 Wann muss eingegriffen werden? Beispiel 1 Folie
MehrDafür sindwir zuständig? Die Verkehrssicherungspflichtender Wohnungseigentümergemeinschaft
Dafür sindwir zuständig? Die Verkehrssicherungspflichtender Wohnungseigentümergemeinschaft 21. Beiratsseminar der Trugenberger Hausverwaltung GmbH In Esslingen am 10. November 2018 Werspricht? Hajo Oertel
MehrAbwasser im Gespräch. Aktuelles auf Kläranlagen praxisnah und lösungsorientiert
Herzlich Willkommen Abwasser im Gespräch Aktuelles auf Kläranlagen praxisnah und lösungsorientiert Donnerstag, 25.01.2018 Ingenieurgesellschaft ITAS Salzgitter GmbH Salzgitter Köln Bochum Lippstadt info@itas-sz.de
MehrLEBER & PARTNER. Verantwortung ist wie ein Theraband. Die sechs Stufen der Delegation und ihre Auswirkung auf die Haftung der Beteiligten.
LEBER & PARTNER Rechtsanwälte Verantwortung ist wie ein Theraband Die sechs Stufen der Delegation und ihre Auswirkung auf die Haftung der Beteiligten. Einführung in das Konferenzthema und den systematischen
MehrLehrgang Brückeninspektoren
Lehrgang Brückeninspektoren Qualitätssicherung der Brückenprüfung - deutsch/österreichische Gemeinsamkeiten im Zeichen der europäischen Harmonisierung Folie 1 Inhalt Vorstellung MA 29 Brückenbestand Österreich
MehrNeues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen in Niedersachsen NKR. Bewertung von Ingenieurbauwerken für die Eröffnungsbilanz
Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen in Niedersachsen NKR Bewertung von Ingenieurbauwerken für die Eröffnungsbilanz INHALTSVERZEICHNIS Seite Vorbemerkungen 3 1. Vorgehensweise 4 2. Bauwerksbuch
MehrBauwerkserhaltung in Bundesfernstraßen unter Nutzung von ZfP-Verfahren
Fachtagung Bauwerksdiagnose 2012 - Vortrag 01 Bauwerkserhaltung in Bundesfernstraßen unter Nutzung von ZfP-Verfahren Dipl.-Ing. Wolf-Dieter FRIEBEL Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung,
MehrINGENIEURGRUPPE BAUEN
INGENIEURGRUPPE BAUEN Ingenieurbau 1 Brücken 3 4 2 7 5 8 16. Straßenbrücke über den Rhein im Zuge der B10 bei Maxau: Nachrechnung 2 Straßenbrücke im Zuge der B3/B36 über die Murg, Badener Brücke, Rastatt:
MehrINGENIEURGRUPPE BAUEN
INGENIEURGRUPPE BAUEN Ingenieurbau Brücken 1 3 4 2 7 5 8 16. 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Straßenbrücke über den Rhein im Zuge der B10 bei Maxau Straßenbrücke im Zuge der B3/B36 über die Murg, Badener Brücke,
MehrVSVI Fachtagung Kommunaler Straßenbau im Freistaat Sachsen am in Chemnitz. Thema: Umgang mit den Ergebnissen von Bauwerksprüfungen
VSVI Fachtagung Kommunaler Straßenbau im Freistaat Sachsen am 15.11.2018 in Chemnitz Thema: Umgang mit den Ergebnissen von Bauwerksprüfungen Interpretation und Ableitung von baulichen Maßnahmen 1 G l i
MehrTunnelbau in Stuttgart - Planen und Bauen unter komplexen Randbedingungen
Tiefbauamt Tunnelbau in Stuttgart - Planen und Bauen unter komplexen Randbedingungen Dipl.-Ing. Claus-Dieter Hauck Folie 1 Daten Ingenieurbauwerke Stadtbahntunnel (ca. 27 km) Brücken: 123 Straßenbrücken
MehrVerantwortung übernehmen. Für Sicherheit sorgen. DIBS Deutsches Institut für Bauwerkssicherheit e. V.
Verantwortung übernehmen. Für Sicherheit sorgen. DIBS Deutsches Institut für Bauwerkssicherheit e. V. Aus der Medienberichterstattung: Verantwortung zur Bauwerkssicherheit Bauwerkseigentümer tragen grundsätzlich
MehrBETONSANIERUNG IN TIEFGARAGEN und DIE NEUE INSTANDHALTUNGSRICHTLINIE. Fluch oder Segen?
BETONSANIERUNG IN TIEFGARAGEN und DIE NEUE INSTANDHALTUNGSRICHTLINIE Fluch oder Segen? Referent: 13. Mai 2017 Fahrplan Allgemeines zur Sanierung von Tiefgaragen Die neue Instandhaltungsrichtlinie Was ist
MehrZustandsbericht Landesstraßen
Zustandsbericht Landesstraßen Bezirksregierung Düsseldorf Sascha Klinkhart 1 Zustandsbericht Landesstraßen Düsseldorf, 29.11.2018 Einführung Der Bericht Ausschließlich Zustandsdaten aus dem Zuständigkeitsbereich
MehrBauwerksprüfung, Schadenserfassung, Verpflichtung zur Verkehrssicherheit, Aus-/Fortbildung
Deutsch-Französische Fachtagung: Grenzüberschreitende Infrastrukturerhaltung heute und morgen Bauwerksprüfung, Schadenserfassung, Verpflichtung zur Verkehrssicherheit, Aus-/Fortbildung Dipl.-Ing. Ralph
MehrBauwerksdaten und Bauwerksprüfung
Bauwerksdaten und Bauwerksprüfung W.-D. Friebel, Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Bonn More info about this article: http://www.ndt.net/?id=3247 1 Einleitung Als Grundlage haushalts-,
MehrBAUWERKSPRÜFUNG. /bauwerkspruefung
BAUWERKSPRÜFUNG www.kuk.de /bauwerkspruefung BAUWERKSPRÜFUNG Bauwerke unter der Lupe Bauwerke haben eine Lebensdauer und müssen daher regelmäßig überprüft werden. 1 2 1 World Conference Center (Bonn)
MehrBauwerksprüfungen nach DIN 1076
Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 Referenzen (Auszug) Bockermann Fritze IngenieurConsult GmbH Dieselstraße 11, 32130 Enger T 05224 9737-0 F 05224 9737-50 mail@bockermann-fritze.de www.bockermann-fritze.de
MehrFestveranstaltung 10 Jahre VFIB am 12. April 2018
Festveranstaltung 10 Jahre VFIB am 12. April 2018 - Grußwort Norbert Portz, Deutscher Städte- und Gemeindebund - Sehr geehrter Herr Professor Goj, sehr geehrte Damen und Herren, ich freue mich, bei Ihrer
MehrInformation zur Prüfung und Wartung von Mastbauwerken und Steigeinrichtungen
UNTERNEHMEN Information Information zur Prüfung und Wartung von Mastbauwerken und Steigeinrichtungen Das vorliegende Informationsblatt soll einen Überblick über Gesetze, Normen, und Richtlinien hinsichtlich
MehrHaftung für schuldloses Verhalten. Übersicht. 9. Einheit. Univ.-Prof. Dr. Andreas Kletečka WS 2011 VO Schadenersatzrecht. Deliktsunfähigkeit
Haftung für schuldloses Verhalten 1 Deliktsunfähige Notstand Übersicht 2 Deliktsunfähigkeit Unmündige( 153) Geisteskrankheit, Geistesschwäche, vorübergehende Sinnesverwirrung für die Dauer dieses Zustandes
MehrLehrgang für Ingenieure der Bauwerksprüfung nach DIN 1076 bundesweit anerkannter Lehrgang des VFIB (Grundlehrgang)
Aktuelle Seminare Seminarausschreibung 2017/5/BWI, S-2018/4,9/BWI Lehrgang für Ingenieure der Bauwerksprüfung nach DIN 1076 bundesweit anerkannter Lehrgang des VFIB (Grundlehrgang) Brücken werden regelmäßig
MehrAuftragsbekanntmachung. Dienstleistungen
LANGUAGE: DE CATEGORY: ORIG FORM: F02 VERSION: R2.0.9.S01 SENDER: TED56 CUSTOMER: 6NW052P09 NO_DOC_EXT: 2017-000022 SOFTWARE VERSION: 6.8.5.4 ORGANISATION: cosinex GmbH COUNTRY: DE PHONE: / E-mail: support@cosinex.de
MehrPflichten des Sachkundigen Planers bei der Bauüberwachung. Vortragsveranstaltung Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg und Bayern e.v.
Pflichten des Sachkundigen Planers bei der Bauüberwachung Vortragsveranstaltung Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg und Bayern e.v. 2018 1 Inhalt Regelungen Rechtsprechung Sachkundiger Planer / Bauüberwachung
MehrHaftungsrechtliche Probleme beim autonomen Fahren. Maximilian Harnoncourt
Haftungsrechtliche Probleme beim autonomen Fahren Maximilian Harnoncourt Haftungsregime Verschuldenshaftung ( 1293 ff ABGB) Gefährdungshaftung des Halters ( 1 ff EKHG) Produkthaftung des Herstellers (
MehrWie marode sind Straßen und Brücken in Deutschland wirklich? Zerstörungsfreie Prüfungen (ZfP) zur Zustandserfassung und Schadensdiagnose.
Wie marode sind Straßen und Brücken in Deutschland wirklich? Zerstörungsfreie Prüfungen (ZfP) zur Zustandserfassung und Schadensdiagnose Jochen Kurz Quelle: www.matcoinc.com, www.engineeringcivil.com Bremen,
MehrEmpfehlung zur Leistungsbeschreibung, Aufwandsermittlung und Vergabe von Leistungen der Bauwerksprüfung nach DIN 1076
Empfehlung zur Leistungsbeschreibung, Aufwandsermittlung und Vergabe von Leistungen der Bauwerksprüfung nach DIN 1076 Teil IV Ermittlung des Zeitaufwandes für Grundleistungen Stand 30.11.2017 Stand: 30.11.2017
MehrEnEV 2013 mit den neuen Anforderungen ab 2016 und EEWärmeG 2011 mit neuer EnEV 2013/ , 09:00-16:30 Uhr
1. Halbjahr 2016 Seite 1 / 11 13.01.2016 München 7100 V1601 14.-15.01.2016 Feuchtwangen 7220 L1601 19.01.2016 München 7102 V1602 20.01.2016 München 7390 V1603 21.01.2016 Ingolstadt 7064 V1604 21.01.2016
MehrBauwerksprüfungen nach DIN 1076
Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 Referenzen (Auszug) Bockermann Fritze IngenieurConsult GmbH Dieselstraße 11, 32130 Enger T 05224 9737-0 F 05224 9737-50 mail@bockermann-fritze.de www.bockermann-fritze.de
MehrBERUFSFÖRDERUNGSWERK DES HESSISCHEN BAUGEWERBES E. V.
BERUFSFÖRDERUNGSWERK DES HESSISCHEN BAUGEWERBES E. V. SEMINARPROGRAMM 2009/2010 ORGANISATION, INFORMATION UND ANMELDUNG: Berufsförderungswerk des hessischen Baugewerbes e. V. Emil-von-Behring-Straße 5,
MehrWalther Richter Hessen Mobil, Wiesbaden Wie sicher sind Hessens Brücken?
29. Informations-Seminar der Landesgütegemeinschaft Betoninstandsetzung und Bauwerkserhaltung Hessen - Thüringen e.v. Dipl.-Ing. Dezernat Instandhaltung Ingenieurbauwerke Hessen Mobil, Straßen- und Verkehrsmanagement
MehrBedeutung der Brückenprüfung bei Nachrechnung und Ertüchtigung
Bedeutung der Brückenprüfung bei Nachrechnung und Ertüchtigung Dipl.-Ing. Karl Goj, Vorsitzender des VFIB 1. Einleitung Aufgabe der Straßenbauverwaltungen ist es, dafür zu sorgen, dass unser Straßennetz
MehrDIE HAFTUNG DES REEDERS EINES UNBEMANNTEN SCHIFFES
DIE HAFTUNG DES REEDERS EINES UNBEMANNTEN SCHIFFES Prof. Dr. Dieter Schwampe Szenarien Fallgruppe I: Ferngesteuerte Schiffe Das Schiff kommt von der vorgesehenen Route ab, weil (1) der Remote Controller
MehrRechtliche Beurteilung der Bauwerksprüfung Ministerialrat Wolfgang Maß Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern
Auszug aus der Dokumentation des VFIB-Erfahrungsaustausches Brückenprüfung 2009 in München Rechtliche Beurteilung der Bauwerksprüfung Ministerialrat Wolfgang Maß Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium
MehrEmpfehlung zur Leistungsbeschreibung, Aufwandsermittlung und Vergabe von Leistungen der Bauwerksprüfung nach DIN 1076
Empfehlung zur Leistungsbeschreibung, Aufwandsermittlung und Vergabe von Leistungen der Bauwerksprüfung nach DIN 1076 Teil I Hinweise zur Vergabe von Bauwerksprüfungen Stand: 30.03.2016 Stand: 30.03.2016
MehrZumutung und Zumutbarkeit von Verantwortung in Mensch-Maschine-Assoziationen
ZiF-Tagung Robotik und Gesetzgebung, Bielefeld, 7.-9.5.2012 Zumutung und Zumutbarkeit von Verantwortung in Mensch-Maschine-Assoziationen Dr. Malte Gruber gruber@jur.uni-frankfurt.de www.malte-gruber.de
MehrAnleitung zur Bürgerauskunft "Zustand und Lage aller Brücken und weiteren Ingenieurbauwerken in der Zuständigkeit der Landesstraßenbaubehörde
Anleitung zur Bürgerauskunft "Zustand und Lage aller Brücken und weiteren Ingenieurbauwerken in der Zuständigkeit der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt" In der Bürgerauskunft haben Sie die Möglichkeit
MehrEmpfehlung zur Leistungsbeschreibung, Aufwandsermittlung und Vergabe von Leistungen der Bauwerksprüfung nach DIN 1076
Empfehlung zur Leistungsbeschreibung, Aufwandsermittlung und Vergabe von Leistungen der Bauwerksprüfung nach DIN 1076 Teil I Hinweise zur Vergabe von Bauwerksprüfungen Stand: 30.12.2016 Stand: 30.12.2016
MehrNEWS. Konstruktiver Ingenieurbau. Stadtplanung. Verkehrsplanung/-technik. Verkehr und Infrastruktur. Konstruktiver Ingenieurbau.
Sonderausgabe Berlin Hamburg Neubrandenburg Ribnitz-Damgarten Rostock Schwerin Stralsund Waren (Müritz) Konstruktiver Ingenieurbau Seit mehr als 20 Jahren vertrauen öffentliche Auftraggeber von Bund, Ländern,
MehrRechtliche Aspekte der Bauwerkserhaltung
Informationstag Moderne Bauwerksprüfung 2010 - Vortrag 02 Rechtliche Aspekte der Bauwerkserhaltung Ralph HOLST, Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), Bergisch Gladbach Kurzfassung. Die Bauwerkserhaltung
MehrEmpfehlung zur Leistungsbeschreibung, Aufwandsermittlung und Vergabe von Leistungen der Bauwerksprüfung nach DIN 1076
Empfehlung zur Leistungsbeschreibung, Aufwandsermittlung und Vergabe von Leistungen der Bauwerksprüfung nach DIN 1076 Teil I Hinweise zur Vergabe von Bauwerksprüfungen Stand: 30.11.2017 Stand: 30.11.2017
MehrKonstruktiver Ingenieurbau Nr. 8
Konstruktiver Ingenieurbau Nr. 8 Ablösung der Erhaltungskosten von Brücken 0. Einleitung... 3 1. Gegenstand der Ablösung... 3 2. Durchführung der Ablösungsberechnung... 4 3. Ergebnis der Ablösungsberechnung...
MehrWer haftet für den Keim?
Wer haftet für den Keim? Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl, Master of Laws (England) www.grafpartner.com Folien zum Download auf www.grafpartner.com Der Anwalt für Arztrecht Arzt schuldet dem Patienten:
MehrBaumaßnahmen an Brücken und Ingenieurbauwerken 2017
Baumaßnahmen an Brücken und Ingenieurbauwerken 2017 Pressekonferenz Brücken Titel der und Präsentation Ingenieurbauwerke Folie: Baumaßnahmen 1 2017 2017 Folie: 1 Abteilung Brücken und Ing.-BW Landeshauptstadt
MehrZuge von Straßen. Ralph HOLST 1, Martin FRIESE 1 1 Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), Bergisch Gladbach ;
Fachtagung Bauwerksdiagnose 2016 Vortrag 8 More info about this article: http://www.ndt.net/?id=20976 Innovative Zugangstechniken und digitale Bildauswertung für die Bauwerksprüfung im Zuge von Straßen
MehrHerdenschutzmaßnahmen und Wolfspräsenz aus Sicht der Versicherungswirtschaft
Herdenschutzmaßnahmen und Wolfspräsenz aus Sicht der Versicherungswirtschaft 01.10.2016, NABU Gut Sunder Albert Ziegler Produktmanagement Agrar Agenda Fragen zur Tierhalterhaftpflicht (Schäden Dritter)
MehrRheinbrücke Leverkusen
Rheinbrücke Leverkusen Expertengespräch Stahlbrückenbau Bergisch-Gladbach, 23. September 2014 Dr.-Ing. Markus Hamme Bauwerksdaten Baujahr: 1965 Länge: linksrheinische Vorlandbrücke: 369,78 m Strombrücke:
MehrFragen der Produkthaftung im Hinblick auf den Betrieb unbemannter Schiffe Carina Lutter
Fragen der Produkthaftung im Hinblick auf den Betrieb unbemannter Schiffe 29.06.2017 Carina Lutter Einfluss der Technik auf die Schiffsführung Sensoren (Kameras, Radar, Sonar, LiDAR)-> situation awareness
MehrVerletzungen und Schäden des Hufbeschlagschmieds bei seiner Arbeit im Spiegel der Tierhalterhaftung
Verletzungen und Schäden des Hufbeschlagschmieds bei seiner Arbeit im Spiegel der Tierhalterhaftung RA Dr. iur. Sascha Brückner Hüxstr. 59/61 D-23552 Lübeck www.fbf-rechtsanwaelte.de 10. Gießener Hufbeschlagtag
MehrMedizinproduktehaftung
Lehrstuhl Prof. Erwin Deutsch -Zentrum für Medizinrecht- Gosslerstr.19 37075 Göttingen E-Mail: edeutsc@gwdg.de Medizinproduktehaftung von Prof. Dr.iur., Dr. iur. med. h.c. mult., Dres. Erwin Deutsch vorgetragen
MehrSEMINARPROGRAMM SEMINARPROGRAMM 2016/2017 VERBAND BAUGEWERBLICHER UNTERNEHMER HESSEN E.V. 2015/2016 HESSEN-THÜRINGEN E. V.
BAUAKADEMIE VERBAND BAUGEWERBLICHER UNTERNEHMER HESSEN E.V. HESSEN-THÜRINGEN E. V. SEMINARPROGRAMM SEMINARPROGRAMM 2016/ 2015/2016 ORGANISATION, INFORMATION UND ANMELDUNG: ORGANISATION, INFORMATION UND
MehrÜberblick 1: Personen Gegenstände Ansprüche (Fortsetzung) Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet:
Einführung in das Zivilrecht I Vorlesung am 24.10.2007 Überblick 1: Personen Gegenstände Ansprüche (Fortsetzung) Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=15943
MehrErhaltungsmanagement der Bundesfernstraßen Bedeutung und Perspektiven der ZfPBau-Verfahren
Erhaltungsmanagement der Bundesfernstraßen Bedeutung und Perspektiven der ZfPBau-Verfahren J. Krieger, Bundesanstalt für Straßenwesen, Bergisch Gladbach 1 Einleitung Ein gut ausgebautes und jederzeit funktionsfähiges
MehrDie gesellschaftspolitische Verantwortung des Ingenieurs unter Haftungsgesichtspunkten
Die gesellschaftspolitische Verantwortung des Ingenieurs unter Haftungsgesichtspunkten 1 Leitideen - Verantwortung als gesellschaftliche Dimension - Verantwortung als technische Dimension / Sicherheit
Mehr7 Weitere Tatbestände des Deliktsrechts
7 Weitere Tatbestände des Deliktsrechts I. Verletzung eines Schutzgesetzes 823 Abs. 2 BGB Nach 823 Abs. 2 BGB ist auch derjenige, welcher gegen ein Schutzgesetz verstößt, dem anderen zum Ersatz des daraus
MehrBundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Regelungen und Richtlinien für die Berechnung und Bemessung von Ingenieurbauten BEM-ING
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Regelungen und Richtlinien für die Berechnung und Bemessung von Ingenieurbauten BEM-ING Teil 3 Berechnung von Straßenbrücken im Bestand für Schwertransporte
MehrIngenieurbüro Hans Wolf & Partner GmbH. Beratung. Planung. Bauleitung. Referenzen
Schadensfeststellung und Ermittlung des Finanzierungsbedarfs Konstruktiver Ingenieurbau 186/003 Brücke Dietrichsdorf ü.d. Zahnabach Auftraggeber: Vgem "Elbaue-Fläming" + 2011/2012 -Brückenprüfung nach
MehrUnfälle an Bahnübergängen: Technisch-betriebliche und rechtliche Besonderheiten. FER Intensiv-Workshop am 30. Mai 2017 in Hamburg
Unfälle an Bahnübergängen: Technisch-betriebliche und rechtliche Besonderheiten FER Intensiv-Workshop am 30. Mai 2017 in Hamburg Gliederung Einleitung Sicherung und Signalisierung Verantwortung Haftung
MehrSatzung. Stand:
Satzung Stand: 06.04.2017 Verein zur Förderung der Qualitätssicherung und Zertifizierung der Aus- und Fortbildung von Ingenieurinnen/Ingenieuren der Bauwerksprüfung VFIB e.v. Satzung Stand: 06.04.2017
MehrAusbildung der Bauwerksprüfingenieure
Ausbildung der Bauwerksprüfingenieure OAR Dipl.-Ing. W.-D. Friebel Referat Brücken-, Tunnel-, und sonstige und Ingenieurbauwerke Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Bonn 1. Einleitung
MehrHERAUSFORDERUNGEN BEI TUNNELANLAGEN
HERAUSFORDERUNGEN BEI TUNNELANLAGEN DI Christian Honeger DI Michael Pucher Ing. Sigfried Engelbogen ASFINAG Service GmbH Salzburg; 66. Geomechanik Kolloquium 2017 Streckennetz und Budget Asset Management
MehrBauwerkserhaltung - Eine wichtige Zukunkftsaufgabe
Informationstag Moderne Bauwerksprüfung 2010 - Vortrag 01 Bauwerkserhaltung - Eine wichtige Zukunkftsaufgabe OAR Dipl.-Ing. FRIEBEL Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung 1. Einleitung
MehrHANDOUT VORTRÄGE DER WICHTIGSTEN FOLIEN. Jetzt anfordern! Kompetent und kostenfrei. www.guv-fakulta.de Der ganz besondere Schutz
VORTRÄGE HANDOUT DER WICHTIGSTEN FOLIEN Haftung im Beruf Verhalten bei Regressnahmen Die Leistungen der GUV/FAKULTA Betriebsrats-/Personalratssitzung Vertrauensleuteversammlung Betriebs- oder Personalversammlung
MehrWenckeMull. Die Haftung fùreinsturzschàden nach den BGB in der Rechtsprechung des Reichsgerichts
WenckeMull Die Haftung fùreinsturzschàden nach den 836-838 BGB in der Rechtsprechung des Reichsgerichts Peter Lang Europàischer Verlag der Wissenschaften 7 Inhaltsverzeichnis Einleitung 13 1. Kapitel :
MehrKlausurbesprechung im Propädeutikum SS 2015 Modul 55100
Klausurbesprechung im Propädeutikum SS 2015 Modul 55100 1 SACHVERHALT Folie 2 2 Aufgabe 1: Hat E einen Schadensersatzanspruch gegen P? Gehen Sie in Ihrem Gutachten falls nötig hilfsgutachterlich auf alle
MehrHandlungsanleitung. Sicherheit im Bauwesen. Michael Hansen. Folie 1
Handlungsanleitung der Michael Hansen Folie 1 Lebenszyklus Bauwerk Lebensdauer Konzeption (Idee) Technische Lebensdauer Definition (Planung/Design) Entwicklung und Konstruktion Herstellung (Rest-)Nutzungsdauer
Mehrroch services gmbh Risikopotenzial Lichtmaste auf Sport-und Trainingsplätzen
Risikopotenzial Lichtmaste auf Sport-und Trainingsplätzen Roch Services GmbH Eschenburgstraße 7 23568 Lübeck Herr Thomas Schielke Mobil: 0173/ 20 789 12 E-Mail: t.schielke@roch-services.de Telefon: +49-451
MehrWir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun, sondern auch für das, was wir nicht tun.
2 5 6 7 8 9 10 1 12 1 4 1 3 NÄCHSTE 20 1 11 20 2 5 ZUSTANDSÜBERPÜFUNG 4 01 2 2013 201 Wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun, sondern auch für das, was wir nicht tun. Molière Oberfläche
MehrMethodenlehre der Rechtswissenschaft. Sommersemester 2016
Methodenlehre der Rechtswissenschaft Sommersemester 2016 Die vier Auslegungsrichtlinien 1. Auslegung nach dem allgemeinen Sprachgebrauch, sog. objektive Auslegung 2. Auslegung nach dem Sprachverständnis
MehrErfahrungen bei der Nachrechnung von Stahl- und Verbundbrücken
Erfahrungen bei der Nachrechnung von Stahl- und Verbundbrücken Ralf Schubart > 1 < Typische Brücken Baujahr 1905-1915 Ralf Schubart > 2 < > 3 < 300 Jahre - ohne! kompakte, bewährte Bauweise wartungsfreie
Mehr1 Erhaltungsmanagement Brücken
1 Erhaltungsmanagement Brücken 1.1 Informationen zum aktuellen Brückenbestand Zum Stichtag 1. Januar 2018 gab es in Baden-Württemberg 1.886 Bauwerke an den Autobahnen mit einer Gesamtfläche von 1,597 Mio.
MehrSchleswig-Holsteinischer Waldbesitzerverband e.v.
Schleswig-Holsteinischer Waldbesitzerverband e.v. Jens Fickendey-Engels Fachanwalt für Agrarrecht, Fachanwalt für Verwaltungsrecht www.lauprecht-kiel.de Lorentzendamm 36 24103 Kiel www.lauprecht-kiel.de
MehrHersteller-Zertifizierung im Anlagen-, Metall-, Schienenfahrzeugbau
Hersteller-Zertifizierung im Anlagen-, Metall-, Schienenfahrzeugbau Damit Sie höchsten Qualitätsansprüchen gerecht werden. TÜV SÜD Industrie Service GmbH Seien Sie bereit für den Weltmarkt Im Zuge der
MehrBrückenertüchtigung Stand und Ausblick
Brückenertüchtigung Stand und Ausblick Expertengespräch Stahlbrückenbau am 23. September 2014 OBR in Dipl.-Ing. Dipl.-Wirt.-Ing. Yvonne-Christine Gunreben Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
MehrDIN 19700: Betrieb und Überwachung von Talsperren
Erfahrungsaustausch Talsperren, ZW Kleine Kinzig, 28.1.2009 DIN 19700:2004-07 07 Betrieb und Überwachung von Talsperren Dr.-Ing. Karl Kast Ingenieurgemeinschaft für Umwelt- und Geotechnik, Ettlingen Teil
MehrIngenieurbüro Hans Wolf & Partner GmbH. Beratung. Planung. Bauleitung. Referenzen
Schadensfeststellung und Ermittlung des Finanzierungsbedarfs Konstruktiver Ingenieurbau 019/037 Sohland Rad-/ Gehwegbrücke ü. d. Spree Mühlenweg Auftraggeber: Gemeinde Sohland a. d. Spree Planungszeitraum:
MehrGSG 1.4 Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (Produkthaftungsgesetz - ProdHaftG)
Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (Produkthaftungsgesetz - ProdHaftG) Vom 15. Dezember 1989 (BGBl. I S. 2198) zuletzt geändert am 19. Juli 2002 (BGBl. I S. 2679) Der Bundestag hat das folgende
MehrÜberwachung und Prüfung von Ingenieurbauwerken bei Kreis- und Gemeindestraßen
Überwachung und Prüfung von Ingenieurbauwerken bei Kreis- und Gemeindestraßen Verfasser: Manfred Schmid Inhaltsübersicht Seite 1 Einleitung 152 2 Bedeutung der Bauwerksprüfung 152 2.1 Bauwerksprüfung aus
MehrGesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (Produkthaftungsgesetz - ProdHaftG)
Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (Produkthaftungsgesetz - ProdHaftG) ProdHaftG Ausfertigungsdatum: 15.12.1989 Vollzitat: "Produkthaftungsgesetz vom 15. Dezember 1989 (BGBl. I S. 2198),
MehrAufsichts- und Haftpflicht. des Übungsleiters. im Sport
Aufsichts- und Haftpflicht des Übungsleiters im Sport Erzieherinnen verurteilt Mangelnde Aufsicht: Zweijähriger stirbt auf Kita-Rutsche Fall Günter Schuhbeck Ehrenamtlich mitschuldig an Markus tragischem
MehrBAUAKADEMIE HESSEN-THÜRINGEN E. V.
BAUAKADEMIE HESSEN-THÜRINGEN E. V. SEMINARPROGRAMM 2012/2013 ORGANISATION, INFORMATION UND ANMELDUNG: Bauakademie Hessen-Thüringen e. V. Emil-von-Behring-Straße 5, 60439 Frankfurt am Main Ansprechpartner:
MehrDr. Reinhard Priebe Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Referat Ackerbau und Grünland 14641 Paulinenaue
Mehr Sicherheit durch effektive Zaungestaltung Dr. Reinhard Priebe Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Referat Ackerbau und Grünland 14641 Paulinenaue 1 Rechtsgrundlagen
MehrBrandschutz im Bestand: Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton- und Spannbetonbauteilen für den Brandfall ,
Fortbildungsveranstaltungen - Fachbereich / Fachliste 2. Halbjahr 2017 Seite 1 / 10 Termin Ort 04.07.2017 München 8718 K1718 04.07.2017 München 8717 K1717 05.07.2017 München 9226 K1728 11.07.2017 München
MehrVorwort zum Wartungshandbuch Grünbrücke in Holzbauweise
Vorwort zum Wartungshandbuch Grünbrücke in Holzbauweise Ziel Das Wartungshandbuch gibt dem Baulastträger bauwerksspezifische Hinweise zur qualitätsgerechten regelmäßigen Wartung der Grünbrücke Wiesenhagen
Mehr1 Haftung. 2 Produkt. 3 Fehler. (1) Ein Produkt hat einen Fehler, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die unter Berücksichtigung aller Umstände,
Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (Produkthaftungsgesetz - ProdHaftG) Vom 15. Dezember 1989 (BGBl. I S. 2198) zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I Nr.
MehrRA Dr. F. Nistelberger 15. Oktober ABGB zum Thema Baum Nachbarschaftsrecht/ Verpflichtung des Baumbesitzers
RA Dr. F. Nistelberger 15. Oktober 2009 ABGB zum Thema Baum Nachbarschaftsrecht/ Verpflichtung des Baumbesitzers RA RA Dr. F. Nistelberger 15. Oktober 2009 I. Einleitung II. Gesetzliche Bestimmungen III:
MehrBericht nach 111 Abs. 1 LHO. über die Erhaltung und den Zustand von Brücken in kommunaler Baulast
Bericht nach 111 Abs. 1 LHO über die Erhaltung und den Zustand von Brücken in kommunaler Baulast Az.: 2-P-0057-39-1/2011 Speyer, 10. Oktober 2013 Inhaltsverzeichnis I. Vorbemerkung... 4 1 Gegenstand und
MehrNeue Richtlinien für die Prüfung und das Monitoring von Brücken
Neue Richtlinien für die Prüfung und das Monitoring von Brücken DI Dr. techn. Eva M. Eichinger-Vill Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Brückentagung 2011 18. 20. Mai 2011, Wien Inhalt
Mehr2 Bauwerksprüfung nach DIN 1076 Bedeutung, Verantwortung, Durchführung
2 Bauwerksprüfung nach DIN 1076 Bedeutung, Verantwortung, Durchführung Ministerialrat Dipl.-Ing. Joachim Naumann Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen 2.1 Einleitung Spätestens bei der
MehrGrundkurs BGB I Prof. Dr. Burkhard Hess WS 2011/2012. Zeit: Montag - Mittwoch, 9 st-11 Uhr Ort: Neue Universität HS 13
Grundkurs BGB I Prof. Dr. Burkhard Hess WS 2011/2012 Zeit: Montag - Mittwoch, 9 st-11 Uhr Ort: Neue Universität HS 13 A. Gegenstand und Ziel der Vorlesung, Organisatorisches B. Begriff und Funktionsweise
MehrAuszug aus Denkschrift zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg
Auszug aus Denkschrift 2016 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg Beitrag Nr. 25 Erhalt von Stützbauwerken sowie Hang- und Felssicherungen an Landesstraßen RECHNUNGSHOF Rechnungshof
MehrPrüfung von Verkehrsbauwerken in Kreisverwaltungen und Kommunen Verkehrssicherungspflicht der Kommunen
Aktuelle Seminare Seminarausschreibung S-2018/17/BWI, S-2019/9/BWI Prüfung von Verkehrsbauwerken in Kreisverwaltungen und Kommunen Verkehrssicherungspflicht der Kommunen Die Bauwerksprüfung nach DIN 1076
MehrBauwerksprüfung nach DIN 1076 Brücke Schwarzer Weg, Darmstadt
Bauwerksprüfung nach Brücke Schwarzer Weg, Darmstadt Ansicht Süd Das rund 120 km lange, größtenteils eingleisige und nicht elektrifizierte Schienennetz der Odenwaldbahn verbindet die Stadt Darmstadt mit
MehrBrücken in kommunaler Baulast
Brücken in kommunaler Baulast Die Situation kommunaler Brückenbauwerke am Beispiel der Stadt Hamm Hamm ca. 180.000 Einwohner, Fläche gesamt 226 km² Straßennetz 630 km Gemeindestr., 380 km Wirtschaftswege
MehrSATZUNG ÜBER DIE ENTSORGUNG VON KLEINKLÄRANLAGEN UND GESCHLOSSENEN GRUBEN (ENTSORGUNGSSATZUNG EntsS)
SATZUNG ÜBER DIE ENTSORGUNG VON KLEINKLÄRANLAGEN UND GESCHLOSSENEN GRUBEN (ENTSORGUNGSSATZUNG EntsS) Aufgrund von 45 b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg, 4 und 11 der Gemeindeordnung für
MehrÜberwachung des Bauwerkszustandes und Schadenserkennung bei Stahl- und Spannbetonbrücken
Überwachung des Bauwerkszustandes und Schadenserkennung bei Stahl- und Spannbetonbrücken Aktuelles von Talbrücken der A45 Landesgütegemeinschaft für Bauwerks- und Betonerhaltung, Rheinland-Pfalz/Saarland
MehrBundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) (Einzelplan 12)
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) (Einzelplan 12) 42 Fehlender Überblick über Schwertransporte auf Bundesfernstraßen Zahl der gesperrten Brücken steigt (Kapitel 1201) 42.0
Mehr