Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen in Niedersachsen NKR. Bewertung von Ingenieurbauwerken für die Eröffnungsbilanz

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1 Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen in Niedersachsen NKR Bewertung von Ingenieurbauwerken für die Eröffnungsbilanz

2 INHALTSVERZEICHNIS Seite Vorbemerkungen 3 1. Vorgehensweise 4 2. Bauwerksbuch / Bauwerksprüfung 5 3. Aktuelle Herstellungskosten / Ersatzwerte 6 4. Substanzwertnote der Brücke 7 5. Nutzungsdauern 8 6. Konkrete Umsetzung 9 Seite 2 von 11

3 Vorbemerkungen Das kommunale Haushaltsrecht in Niedersachsen findet seine rechtlichen Grundlagen im Sechsten Teil der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) und in den aufgrund der in der NGO verankerten gesetzlichen Ermächtigung erlassenen Verordnungen. Diese Regelungen gelten gemäß 65 der Niedersächsischen Landkreisordnung (NLO) entsprechend. Das Gesetz zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftlicher Vorschriften vom (Nds. GVBl. S. 342) ist am in Kraft getreten. Gleichzeitig wurden die Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) und die Gemeindekassenverordnung (GemKVO) durch die Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sowie die Abwicklung der Kassengeschäfte der Gemeinden auf der Grundlage der kommunalen Doppik (Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung - GemHKVO) vom (Nds. GVBl. S. 458) ersetzt, die ebenfalls am in Kraft getreten ist. Erste Modifikationen wurden in der zum in Kraft getretenen Änderungsverordnung zur GemHKVO vom (Nds. GVBl. S. 683) vorgenommen. Darüber hinaus wurde ein Ausführungserlass zum Gemeindehaushaltsrecht erarbeitet, der verbindliche Muster für die Haushalte und eine Abschreibungstabelle vorschreibt (RdErl. d. MI v , Nds. MBl S.42). Das geltende Recht in Niedersachsen ist damit seit Beginn des Jahres 2006 auf die Grundlagen der kommunalen Doppik umgestellt. Nach einer Übergangsfrist ist die flächendeckende Einführung der kommunalen Doppik in Niedersachsen spätestens für das Jahr 2012 vorgesehen. Seite 3 von 11

4 Im Rahmen dieses Vorhabens ist es erforderlich, dass jede Kommune individuell für sich eine Eröffnungsbilanz stichtagsbezogen erstellt. Die Eröffnungsbilanz fordert auch die monetäre Bewertung von Ingenieurbauwerken. Grundsätzlich ist in Niedersachsen auch das Infrastrukturvermögen nach Anschaffungskosten, alternativ auf der Basis von Zeitwerten, zu bewerten. Hier sind auch Näherungswerte zugelassen, bei denen zustandsabhängig Zu- oder Abschläge zu berechnen sind. Eine konkrete detaillierte Vorgehensweise zur Bewertung des Infrastrukturvermögens wird durch das Land Niedersachsen nicht vorgeschrieben. Eine Rückindizierung der hergeleiteten Werte muss auf das Jahr der Anschaffung oder Herstellung oder zu einem durch große Umbaumaßnahmen anzunehmenden fiktiven Herstellungsjahr erfolgen. Grundlage der Rückindizierung ist grundsätzlich der Baupreisindex des betreffenden Anschaffungs- oder Herstellungsjahres, Abweichungen sind zu begründen. 1. Vorgehensweise Sofern unter Aufwandsgesichtspunkten die Ermittlung von AHW nicht zweckmäßig ist, lässt sich die Ermittlung der geforderten monetären Werte und der rechnerischen Restnutzungsdauern von Ingenieurbauwerken im Rahmen des NKR auf Basis von aktuellen Bauwerksbüchern und Bauwerksprüfberichten nach DIN 1076 Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen - Überwachung und Prüfung und der Richtlinien zur einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung von Ergebnissen der Bauwerksprüfungen nach DIN 1076, realisieren. Durch eine zielgerichtete und effektive Bearbeitung wird die seitens NKR geforderte Wirtschaftlichkeit, die bereits bei der Erfassung und Erstellung der Eröffnungsbilanz angestrebt werden soll, umgesetzt. Seite 4 von 11

5 Durch dieses ausschließlich auf die vorhandenen Bauwerksbücher sowie den aktuellen Bauwerksprüfergebnissen aufbauende rechnerische Verfahren kann auf eine aufwendige erneute Besichtigung der Bauwerke vor Ort verzichtet werden. Gleichzeitig wird der Grundsatz der Einzelbewertung für die Infrastrukturbauwerke gewährleistet, somit stellt es ein NKR-konformes Verfahren dar. 2. Bauwerksbuch / Bauwerksprüfung Nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik haben die Baulastträger von Ingenieurbauwerken ihre Bauwerke zu dokumentieren. Hierzu sind in der DIN 1076 Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen - Überwachung und Prüfung Bauwerksbücher und Bauwerksakten sowie ein Bauwerksverzeichnis für alle Ingenieurbauwerke vorgesehen. Die Norm fordert außerdem eine umfangreiche Hauptprüfung eines jeden Bauwerks mindestens alle sechs Jahre. Als Ergebnis der Prüfung, die durch sachkundige Ingenieure und Ingenieurinnen auszuführen sind, wird durch ein EDV-Programm auf Basis der einzelnen erfassten Schäden eine Zustandsnote errechnet. Bauwerksbücher und Ergebnisse von Bauwerksprüfungen müssen schriftlich dokumentiert werden. Seite 5 von 11

6 3. Aktuelle Herstellungskosten / Ersatzwerte Die Ermittlung der aktuellen Herstellungskosten erfolgt basierend auf folgenden Eingangsparametern: Hauptabmessungen des Bauwerks Hauptbaustoff des Bauwerks Konstruktionsart und Bauwerksart Substanzwertnote des Bauwerks (gem. Bauwerksprüfung) Für die Festlegung von Hauptbaustoff und Konstruktionsart gilt die folgende Einteilung: Konstruktionsart Gewölbe, Stein Stahlbetongewölbe Trogbauwerk Stahlbeton-Rahmenfertigteile Stahlbrücke Verbundbrücke Stahlbeton, Plattenbalken Stahlbeton, Platte Stahlbeton, Rahmen Stahlbeton, Hohlkasten Spannbeton Holzbrücke Stahlträger mit Holzbohlenbelag Wellstahlprofil Betonrohr Stützwand Seite 6 von 11

7 4. Substanzwertnote der Bauwerke (ohne Gebrauchswert) Bei der Bauwerksprüfung nach DIN 1076 wird als Ergebnis eine einzige gesamte Zustandsnote durch sachkundige Bauwerksprüfingenieure / Bauwerksprüfingenieurinnen festgestellt. Diese Note setzt sich zusammen aus der Bewertung für Standsicherheit Verkehrssicherheit Dauerhaftigkeit aller zu untersuchenden Bauteile. Die Festlegung der Benotung für den Substanzwert eines jeden Bauwerks ohne Berücksichtigung des festgestellten Faktors für die Gebrauchswertbenotung (in der Regel der Verkehrssicherheitsaspekt) erfordert umfangreiches Wissen im Bereich Bauwerksprüfung. Beispiel: Eine zu niedrige Geländerhöhe oder eine fehlende Tragfähigkeitsbeschilderung kann in erheblichem Maße den Aspekt der Verkehrssicherheit beeinträchtigen und zu einer Verschlechterung der Zustandsnote des gesamten Bauwerks gemäß den Vorgaben der DIN 1076 und den Richtlinien zur einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung von Ergebnissen der Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 führen. Die Mängel lassen sich häufig jedoch mit verhältnismäßig geringem Aufwand beheben, so dass sie für die NKR-konforme Bewertung der monetären, substanzgestützten Bewertung kaum von Belang sind. Seite 7 von 11

8 Die Festlegung der endgültigen Substanzwertbenotung, die für das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen NKR unbedingt erforderlich ist, erfordert ein hohes Maß an Fachkenntnis und darf nur von erfahrenen Bauwerksprüfingenieuren / Bauwerksprüfingenieurinnen durchgeführt werden, die eine Qualifikation gemäß DIN nachweisen können. 5. Nutzungsdauern Gemäß der Ergänzung zu Anlage 19 Abschreibungstabelle und Konten in der Kommunalverwaltung, Stand bestehen in Niedersachsen Angaben zu Nutzungsdauern für Brückenbauwerke. Nutzung in Jahren: Brücken, Holzkonstruktionen: Brücken, Mauerwerk oder Beton: Brücken, Stahlkonstruktionen: 25 Jahre 90 Jahre 75 Jahre Als Grundlage für die Berechnung wurden folgende Gesamtnutzungsdauern (GND) der Berechnung zu Grunde gelegt: Konstruktionsart GND Gewölbe, Stein 90 Stahlbetongewölbe 90 Trogbauwerk 90 Stahlbeton-Rahmenfertigteile 90 Stahlbrücke 75 Verbundbrücke 80* Stahlbeton, Plattenbalken 90 Stahlbeton, Platte 90 Stahlbeton, Rahmen 90 Stahlbeton, Hohlkasten 90 Seite 8 von 11

9 Spannbeton 90 Holzbrücke 25 Stahlträger mit Holzbohlenbelag 75 Wellstahlprofil 75 Betonrohr 90 Stützwand 90 Lärmschutzwand, Beton 40* Lärmschutzwand, Holz 30* Treppe, massiv 90 *Die angegebenen Nutzungsdauern (GND) wurden ingenieurmäßig abgeschätzt und festgelegt. 6. Konkrete Umsetzung Bei der Durchführung der monetären Bewertung der Brückenbauwerke wird die folgende Vorgehensweise verfolgt: Erstellung einer Matrix nach Hauptbaustoffen und Konstruktionsarten zur Ermittlung der durchschnittlichen Herstellungskosten je m² Bauwerksfläche mithilfe einer äquivalenten Überbaufläche in Abhängigkeit der jeweiligen Konstruktionseigenschaften der Bauwerke basierend auf ausreichend qualifizierte Datenbestände Eingruppierung der zu bewertenden Bauwerke nach Hauptbaustoff und Konstruktionsart und Ermittlung der durchschnittlichen Herstellungskosten (Ersatzwerte) in Abhängigkeit von der äquivalenten Überbaufläche Individuelle Prüfung und ggf. Korrektur der Bauwerksnote (Substanzwertbenotung) Seite 9 von 11

10 Rechnerische Ermittlung der voraussichtlichen Restnutzungsdauer pro Bauwerk Definition des Abschreibungszeitraums pro Bauwerk Rückindizierung der Werte und Anbringung von planmäßigen Abschreibungen individuell pro Bauwerk Als Ergebnisse dieser Vorgehensweise werden ermittelt: Bilanzwert gemäß NKR rechnerische Restnutzungsdauer bezogen auf den Stichtag der Eröffnungsbilanz Die Begriffe werden wie folgt erläutert: Bilanzwert: Rückindizierter monetärer Wert unter Einbeziehung der auf den Substanzwert korrigierten Prüfnote, der aktuellen Herstellungskosten (Ersatzwerte) und der Abschreibungen gemäß Regelungen des NKR. Rechnerische Restnutzungsdauer ab Eröffnungsbilanz / verbleibender Abschreibungszeitraum: Auf das Datum der Eröffnungsbilanz angepasstes Ergebnis der auf dem Prüfjahr basierenden Berechnung der rechnerischen Restnutzungsdauer ab Prüfjahr. Die ermittelte rechnerische Restnutzungsdauer des Bauwerks ist eine im Zuge der Vermögensbewertung eingeführte Kenngröße. Sie kann von der tatsächlichen Restnutzungsdauer, die maßgeblich von den zukünftigen Einwirkungen sowie den Maßnahmen zur Erhaltung abhängt, deutlich abweichen. Seite 10 von 11

11 Enger, aufgestellt von: Bockermann Fritze IngenieurConsult GmbH Dieselstraße Enger Tel.: Fax: Internet: Seite 11 von 11

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