Herzlich willkommen! Informationsveranstaltung für Arbeitgeber Zug, 26. November Ausgleichskasse/IV-Stelle Zug

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Herzlich willkommen! Informationsveranstaltung für Arbeitgeber Zug, 26. November 2013. 26.11.2013 Ausgleichskasse/IV-Stelle Zug"

Transkript

1 Herzlich willkommen! Informationsveranstaltung für Arbeitgeber Zug, 26. November 2013

2 Inhalt Begrüssung Spezialfälle des massgebenden Lohns Begriffe und Tipps aus dem Leistungsbereich Eingliederung in der IV: Faktoren für Erfolg oder Misserfolg Verabschiedung / Apéro

3 Begrüssung Rolf Lindenmann, Direktor Ausgleichskasse/IV-Stelle Zug

4 Spezialfälle des massgebenden Lohns Thomas Bösch, Abteilungsleiter Beiträge

5 Änderungen auf den 1. Januar 2014 Deplafonierung des Solidaritätsprozents in der Arbeitslosenversicherung. Um die Entschuldung der Arbeitslosenversicherung zu beschleunigen, wird ab dem 1. Januar 2014 neu auf dem gesamten Lohn über dem Höchstbetrag von zurzeit 126'000 Franken ein Beitrag von 1 Prozent erhoben. Die heutige Plafonierung bei 315'000 Franken wird aufgehoben.

6 Mitarbeiterbeteiligungen Geldwerte Vorteile aus Mitarbeiterbeteiligungen gehören zum massgebenden Lohn. Als Mitarbeiterbeteiligungen gelten Beteiligungsrechte an einer Gesellschaft, die auf das künftige, aktuelle oder ehemalige Arbeitsverhältnis zu dieser zurückzuführen sind. Für die Zeitpunkte der Beitragserhebung und für die Bewertung gelten die Vorschriften über die direkte Bundessteuer.

7 Mitarbeiterbeteiligungen Auf echten Mitarbeiterbeteiligungen werden die Beiträge grundsätzlich im Zeitpunkt des Erwerbs der Beteiligungen erhoben. Auf unechten Mitarbeiterbeteiligungen werden die Beiträge im Zeitpunkt ihres Zuflusses erhoben. Liegt ein internationaler Bezug vor (EU-, EFTA- oder Vertragsstaaten), werden die geldwerten Vorteile aus Mitarbeiterbeteiligungen anteilsmässig an der Dauer der verschiedenen Versicherungsunterstellungen beitragspflichtig.

8 Mitarbeiteraktien Als Mitarbeiteraktien gelten Aktien der Arbeitgeberin oder ihr nahestehender Gesellschaften, die den Arbeitnehmenden aufgrund ihres Arbeitsverhältnisses übertragen werden. Geldwerte Vorteile aus unentgeltlich oder zu Vorzugsbedingungen abgegebenen Mitarbeiteraktien stellen massgebenden Lohn dar. Mitarbeiteraktien bilden im Zeitpunkt der Abgabe, d.h. ihres Erwerbs, massgebenden Lohn. Unerheblich ist, ob es sich dabei um freie oder gebundene Mitarbeiteraktien handelt.

9 Mitarbeiteraktien Der massgebende Lohn bemisst sich nach der Differenz zwischen Verkehrswert und Abgabepreis der Titel. Dem Minderwert gesperrter Mitarbeiteraktien wird mit einem Diskont von 6 Prozent pro Sperrjahr Rechnung getragen. Werden Mitarbeiteraktien vor dem Ablauf der Sperrfrist freigegeben, resultiert im Zeitpunkt der Freigabe zusätzlicher massgebender Lohn.

10 Mitarbeiteroptionen Als Mitarbeiteroptionen gelten die aufgrund des Arbeitsverhältnisses eingeräumten Rechte, Beteiligungspapiere zu erwerben. Geldwerte Vorteile aus unentgeltlich oder zu Vorzugsbedingungen abgegebenen Mitarbeiteroptionen stellen massgebenden Lohn dar. Freie börsenkotierte Mitarbeiteroptionen bilden im Zeitpunkt der Abgabe massgebenden Lohn. Dieser bemisst sich nach der Differenz zwischen Verkehrswert und Abgabepreis.

11 Dividenden Dividenden gehören grundsätzlich nicht zum massgebenden Lohn. Ausnahme: wenn ein offensichtliches Missverhältnis zwischen Arbeitsleistung und Entgelt bzw. eingesetztem Vermögen und Dividende besteht. Bei der Beurteilung, ob ein offensichtliches Missverhältnis vorliegt, muss einerseits eine angemessene Entschädigung für die geleistete Arbeit, andererseits ein angemessener Ertrag für das investierte Kapital zugrunde gelegt werden.

12 Dividenden Die Angemessenheit der Dividende bemisst sich in Relation zum effektiven wirtschaftlichen Wert der Beteiligungsrechte. Dividenden, die einem Eigenkapitalertrag von 10 Prozent oder mehr entsprechen, sind vermutungsweise überhöht. Wenn ein unangemessen tiefer Lohn und gleichzeitig eine offensichtlich überhöhte Dividende ausgerichtet wird, erfolgt eine Aufrechnung der Dividende bis zur Höhe eines branchenüblichen Lohnes.

13 Leistungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Leistungen der Arbeitgebenden oder einer ihnen nahestehenden Institution (z.b. eines Fonds) bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gehören zum massgebenden Lohn. Leistungen, welche bei vorzeitiger Auflösung des Arbeitsverhältnisses gewährt werden (Rechtsgrund der Auflösung ist ohne Bedeutung), gehören zum massgebenden Lohn. Nicht zum massgebenden Lohn gehört hingegen die Entschädigung für missbräuchliche Kündigung und für ungerechtfertigte Entlassung.

14 Leistungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Leistungen, welche nachträglich für eine während der Dauer des Arbeitsverhältnisses verrichtete Tätigkeit gewährt werden (z.b. Provisionen, Gratifikationen), gehören zum massgebenden Lohn. Leistungen für den Verzicht auf die Ausübung einer bestimmten Erwerbstätigkeit (z.b. für die Einhaltung eines Konkurrenzverbotes), gehören zum massgebenden Lohn. Abgeltungen für nicht bezogene Ferien gehören zum massgebenden Lohn. Entschädigungen für den Verlust der Stelle vor deren Antritt gehören zum massgebenden Lohn.

15 Leistungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Sozialleistungen der Arbeitgebenden bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gehören vollumfänglich zum massgebenden Lohn. Ausnahmen bestehen bei ungenügender beruflicher Vorsorge und bei Entlassungen aus betrieblichen Gründen. Unerheblich ist, ob es sich um Leistungen in Rentenoder in Kapitalform handelt. Leistungen in Rentenform werden in Kapital umgerechnet und sind bei der erstmaligen Auszahlung beitragspflichtig.

16 Haben Sie Fragen oder Anregungen?

17 Begriffe und Tipps aus dem Leistungsbereich Bruno Anderhub, Abteilungsleiter Leistungen

18 Grundgedanken der AHV und IV Für alle: Existenzbedarf decken Bei Tod: Vorsorge für die Hinterlassenen Gezielte Hilfe bei Invalidität Ziel: Eingliederung vor Rente Ergänzungsleistungen bei Bedarf Mittel Durch Versicherte und Arbeitgeber, nach oben unbegrenzt Durch Bund

19 Keine Leistung ohne Anmeldung Um eine AHV-Leistung zu erhalten Anmeldeformular zum Altersrentenbezug 4 Monate vor Rentenbeginn Einzureichen bei der Ausgleichskasse, bei welcher zuletzt Beiträge bezahlt wurden. Ehepaare: bei der Ausgleichskasse, die bereits eine Rente auszahlt. Um eine IV-Leistung zu erhalten Anmeldeformular zum Leistungsbezug Einzureichen bei der IV-Stelle des Wohnsitzkantons

20 Die Leistungen der AHV Renten Hilfsmittel Hilflosenentschädigung

21 Die Rentenarten der AHV Beginn Altersrenten Ab 64 bzw. 65 Jahren evtl. Rentenvorbezug oder -aufschub Hinterlassenenrenten Ab Tod Mann/Frau Vater/Mutter Leistungen Altersrente Kinderrente Witwenrente Witwerrente Waisenrente

22 Rentenvorbezug Vorbezug 1 Jahr 2 Jahre Kürzung 6,8 % 13,6 % Anmeldung bis spätestens am letzten Tag des Monats, in welchem das entsprechende Altersjahr vollendet wird.

23 Rentenaufschub Aufschub (Rentenbezug später = höhere Rente) Aufschub 1 5 Jahre Zuschlag 5,25 31,5 % Erklärung auf Anmeldeformular, welches innerhalb eines Jahres seit Rentenberechtigung vorliegen muss.

24 Rentenberechnung: Kriterien für die Höhe der Altersrenten Beitragsdauer Voll- oder Teilrente: Fr bis Fr Ehepaare max. Fr (Plafonierung) Durchschnittliches Einkommen Erwerbseinkommen Aufwertungsfaktor Gutschriften = Minimale oder maximale Rente

25 Rentenberechnung: Kürzung einer Altersrente Annahme: 4 Jahre Beitragslücke Mindestrente Maximalrente Fr Fr Fr Fr Bis Fr Ab Fr Massgebliches durchschnittliches Jahreseinkommen

26 Ausland Bei der Staatszugehörigkeit ist zu unterscheiden: EU-/EFTA Vertragsstaaten (z. B. USA) Staaten ohne Sozialversicherungsabkommen (z. B. Tunesien)

27 Ausland Anspruch und Ansprechpartner: EU/EFTA Bilaterale Abkommen Anmelden; Koordination erfolgt durch Sozialversicherung des Wohnsitzstaates Vertragsstaaten Person muss sich selber um Ansprüche bemühen; Auszahlung ins Ausland; keine Beitragsrückerstattung ohne Sozialversicherungsabkommen AHV-Rente nur bei Wohnsitz Schweiz; bei Wohnsitz Ausland erfolgt Beitragsrückerstattung

28 Was bedeutet Aufwertungsfaktor? Berücksichtigung der Lohn- und Preisentwicklung Summe der Erwerbseinkommen wird dem heutigen Wert angepasst

29 Was sind Erziehungsgutschriften? Erziehungsgutschriften sind (fiktive) Einkommen, welche einer versicherten Person für jedes Jahr, in dem sie Kinder unter 16 Jahren betreut hat, gutgeschrieben werden. Gutschriften während der Ehejahre werden geteilt. Höhe: 3-fache minimale Jahresrente (Fr ) Erziehungsgutschriften werden im Zeitpunkt des Rentenanspruchs automatisch angerechnet.

30 Was sind Betreuungsgutschriften? Gutschriften für die Betreuung von pflegebedürftigen Verwandten, wenn Anspruch auf Hilflosenentschädigung mindestens mittleren Grades besteht diese in der näheren Umgebung der pflegenden Person lebt (< 30 Km) Anmeldung: jährlich bei der kantonalen Ausgleichskasse des Wohnsitzkantons der betreuten Person keine Kumulation von Erziehungs- und Betreuungsgutschriften Höhe und Teilung analog Erziehungsgutschriften

31 Was bedeutet Splitting? Die Einkommen von beiden Ehepartnern während der Ehejahre erzielt werden aufgeteilt und je zur Hälfte den Ehepartnern gutgeschrieben.

32 Splitting wird vorgenommen... sobald beide Ehepartner Anspruch auf eine Altersrente haben. oder wenn die Ehe geschieden wird. oder wenn ein Ehepartner stirbt und der andere bereits eine Rente bezieht.

33 AHV-Rente: Splitting vor Ehe während Ehe Einkommen Mann vor Splitting nach Splitting Einkommen Frau nach Splitting vor Splitting 50% von % von % von % von Total Total

34 Was ist Plafonierung? Begrenzung der Rentenansprüche bei einem Ehepaar auf 150 Prozent des Höchstbetrages. Die Summe der Vollrenten von Mann und Frau darf Fr nicht übersteigen. Sonst: Anteilsmässige Reduktion

35 Rentenberechnung Ehepaar: Ein Beispiel Mann, Jg 1948 Frau, Jg 1950 Einkommen vor der Ehe Einkommen während der Ehe Gesplittete Einkommen Total Einkommen Aufwertungsfaktor Aufgewertetes Einkommen Durchschnittliches Einkommen ½ Erziehungsgutschrift, 1 Kind Massgebl. Durchschnittseink Rente unplafoniert, im Monat Rente plafoniert, im Monat Kürzung Rente Ehefrau, 6.8%, monatl

36 Rentenvorausberechnung Eine Rentenvorausberechnung kann jede Person ab 40 Jahren kostenlos beantragen. Die Aussagekraft ist je nach Alter der Person aber schwierig. Empfehlenswert ist eine Berechnung etwa 5 Jahre vor dem Rentenalter. Anmeldeformular ist notwendig.

37 AHV: Hilflosenentschädigung 6 Lebensverrichtungen: An- und Auskleiden Aufstehen, Absitzen und Abliegen Essen Körperpflege Verrichten der Notdurft Fortbewegung und gesellschaftliche Kontakte

38 AHV: Hilflosenentschädigung Anspruch Wenn trotz Hilfsmittel regelmässig erheblich auf die Hilfe von Dritten angewiesen: Bei 2 oder 3 der Lebensverrichtungen: Hilflosigkeit leichten Grades (nicht bei Heimaufenthalt) Bei 4 oder 5 der Lebensverrichtungen: Hilflosigkeit mittleren Grades Bei allen 6 Lebensverrichtungen: Hilflosigkeit schweren Grades

39 AHV: Hilflosenentschädigung Beträge Bei leichter Hilflosigkeit: Fr pro Monat Bei mittlerer Hilflosigkeit: Fr pro Monat Bei schwerer Hilflosigkeit: Fr pro Monat

40 Ergänzungsleistungen: Wer hat Anspruch? Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben AHV- und IV-Rentnerinnen und Rentner, deren Existenzbedarf nicht gedeckt ist. Zu beachten: Auf Ergänzungsleistungen besteht ein Rechtsanspruch.

41 Berechnungssystem der Ergänzungsleistungen Summe der anrechenbaren Einnahmen Summe aller anerkannten Ausgaben und des Lebensbedarfs z.b. Fr z.b. Fr Ergänzungsleistungen z.b. Fr

42 Ergänzungsleistungen: Wie ist der Anspruch geltend zu machen? Durchführungsstelle des Wohnsitzkantons, meistens kantonale Ausgleichskasse Nicht zögern: Anspruch durch Einreichen eines Anmeldeformulars geltend machen, weil: Ergänzungsleistungen werden nicht rückwirkend ausbezahlt, sondern ab Eingangs-Datum.

43 Mehr erfahren Sie im Internet unter Sie finden dort: Merkblätter Anmeldeformulare

44 Haben Sie Fragen oder Anregungen?

45 Eingliederung in der IV: Faktoren für Erfolg oder Misserfolg Heidi Schwander, Abteilungsleiterin IV-Stelle

46 Ziele der Invalidenversicherung Ermöglichen von Erwerbstätigkeit trotz Arbeitsunfähigkeit: präventiv (Frühintervention) nach Arbeitsplatzverlust (Arbeitsvermittlung) bei Rentenbezug (Eingliederung aus der Rente)

47 Risiken unklare Ausgangsbasis: medizinisch, persönlich, versicherungstechnisch unterschiedliche Absichten der involvierten Player: Ruhe gönnen, Team entlasten, betreuter Einstieg fehlende Planungssicherheit für das Unternehmen unerwartete Entwicklungen

48 Chancen Gemeinsame Strategie: Entlastung für Arbeitnehmer und Vorgesetzte Bindung an Unternehmen

49 Eingliederungsmassnahmen Anspruch auf Eingliederungsmassnahmen, wenn die Erwerbsfähigkeit verbessert werden kann; die Massnahmen geeignet sind, die Erwerbstätigkeit zu verbessern.

50 Eingliederungsmassnahmen im Betrieb Integrationsmassnahmen Arbeitsversuch Einarbeitungszuschuss

51 Integrationsmassnahmen Vorbereitung auf Wiedereinstieg vor allem bei psychischen Problemen innerhalb des Betriebs oder extern Überwachung und Begleitung durch die IV-Stelle (Coaching) bei interner Durchführung Beitrag an AG für Mehraufwand max Fr./Tag

52 Arbeitsversuch «risikofreie Probezeit» es entsteht kein Arbeitsverhältnis nach OR (somit auch keine Sperrfristen, kein Kündigungsschutz) keine Lohnzahlung, sondern Taggeld oder Rente durch die IV «mit offenen Fragen» bei längerer Abwesenheit vom Arbeitsmarkt oder bei beruflicher Neuorientierung Abklärung der Leistungsfähigkeit direkt im Arbeitsmarkt

53 Einarbeitungszuschuss bei Neuanstellung oder interner Umplatzierung kompensiert eingeschränkte Leistungsfähigkeit bedingt durch Anlern- oder Einarbeitungszeit max. während 180 Tagen, max. vereinbarter monatlicher Bruttolohn, max Fr./Tag Belastbarkeit in aller Regel geklärt, doch Fachwissen noch nicht à jour

54 Wann ist Kontaktaufnahme sinnvoll? ein Mitarbeiter hat häufige gesundheitliche Absenzen, die das Arbeitsverhältnis belasten eine Mitarbeitende fehlt seit mehr als einem Monat wegen gesundheitlichen Problemen am Arbeitsplatz Früherfassung: IV macht Risikoeinschätzung, ob Anmeldung sinnvoll Frühintervention wenn immer möglich in Zusammenarbeit mit bestehendem Arbeitgeber

55 Wie kann die Eingliederung gelingen? Eingliederung setzt gemeinsam getragene Strategie voraus Eingliederung bedarf offener Kommunikation Eingliederung kann nur unter Mithilfe engagierter Arbeitgeber gelingen

56 Haben Sie Fragen? Wir sind für Sie da! Tel:

57 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Vielen Dank für die angenehme und konstruktive Zusammenarbeit!

58 und jetzt zum Apéro!

Rentenberechnung und flexibles Rentenalter

Rentenberechnung und flexibles Rentenalter Rentenberechnung und flexibles Rentenalter Martin Truffer Ausgleichskasse des Kantons Wallis Abteilung Leistungen AHV/IV/EL 1 Das System unserer Altersvorsorge: Drei-Säulen-Konzept 1. Säule AHV, IV, EL

Mehr

Herzlich willkommen! Leistungen der Sozialversicherungen im Rentenalter Ausgleichskasse / IV-Stelle Zug Romana Zimmermann 6.

Herzlich willkommen! Leistungen der Sozialversicherungen im Rentenalter Ausgleichskasse / IV-Stelle Zug Romana Zimmermann 6. Herzlich willkommen! Leistungen der Sozialversicherungen im Rentenalter Ausgleichskasse / IV-Stelle Zug Romana Zimmermann 6. Mai 2014 Pensioniert Leistungen der Sozialversicherungen Das System unserer

Mehr

3.06 Leistungen der AHV Rentenvorausberechnung

3.06 Leistungen der AHV Rentenvorausberechnung 3.06 Leistungen der AHV Rentenvorausberechnung Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Eine Rentenvorausberechnung gibt Auskunft über voraussichtlich zu erwartende Renten der AHV/IV. Sie zeigt auf, mit

Mehr

1 Eine Rentenvorausberechnung gibt Auskunft über voraussichtlich

1 Eine Rentenvorausberechnung gibt Auskunft über voraussichtlich 3.06 Stand am 1. Januar 2007 Rentenvorausberechnung Auskunft über zu erwartende Rente 1 Eine Rentenvorausberechnung gibt Auskunft über voraussichtlich zu erwartende Renten der AHV/IV. Sie zeigt auf, mit

Mehr

MITARBEITERBETEILIGUNGEN AUS SICHT DER SOZIALVERSICHERUNGEN

MITARBEITERBETEILIGUNGEN AUS SICHT DER SOZIALVERSICHERUNGEN MITARBEITERBETEILIGUNGEN AUS SICHT DER SOZIALVERSICHERUNGEN Thomas Bösch Leiter Abteilung Beiträge Ausgleichskasse / IV-Stelle Zug Gesetzliche Grundlagen AHVV Art. 7 lit. c bis Zu dem für die Berechnung

Mehr

1.07 Allgemeines Erziehungsgutschriften

1.07 Allgemeines Erziehungsgutschriften 1.07 Allgemeines Erziehungsgutschriften Stand am 1. Januar 2016 Auf einen Blick Die heutigen Bestimmungen des AHV-Gesetzes sehen vor, dass bei der Rentenberechnung allfällige Erziehungsgutschriften angerechnet

Mehr

3.04 Leistungen der AHV Flexibles Rentenalter

3.04 Leistungen der AHV Flexibles Rentenalter 3.04 Leistungen der AHV Flexibles Rentenalter Stand am 1. Januar 2016 Auf einen Blick Sie haben Anspruch auf eine Altersrente, wenn Sie das ordentliche Rentenalter erreicht haben. Für Männer liegt das

Mehr

3.03 Stand am 1. Januar 2014

3.03 Stand am 1. Januar 2014 3.03 Stand am 1. Januar 2014 Hinterlassenenrenten der AHV Renten für die Hinterlassenen 1 Hinterlassenenrenten sollen beim Tod des Ehegatten oder eines Elternteils verhindern, dass die Hinterlassenen (Ehegatte,

Mehr

3.03 Leistungen der AHV Hinterlassenenrenten der AHV

3.03 Leistungen der AHV Hinterlassenenrenten der AHV 3.03 Leistungen der AHV Hinterlassenenrenten der AHV Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Hinterlassenenrenten sollen beim Tod des Ehegatten oder eines Elternteils verhindern, dass die Hinterlassenen

Mehr

Alters- und Hinterlassenenleistungen in der 1. und 2. Säule

Alters- und Hinterlassenenleistungen in der 1. und 2. Säule Alters- und Hinterlassenenleistungen in der 1. und 2. Säule Markus Aeschbacher Kassenleiter Einige Fakten zur Altersrente der AHV: Renten ab 2009: Einfache Altersrente: zwischen Fr. 1 140 und 2 280 Für

Mehr

1.2011 Stand am 1. Januar 2011

1.2011 Stand am 1. Januar 2011 1.2011 Stand am 1. Januar 2011 Änderungen auf 1. Januar 2011 bei Beiträgen und Leistungen Übersicht Randziffern Beiträge 1-5 Leistungen der AHV 6-7 Leistungen der IV 8-9 Ergänzungsleistungen zur AHV und

Mehr

Flexibles Rentenalter. Anspruch auf eine Altersrente 1 Anspruch auf eine Altersrente haben Personen, die das

Flexibles Rentenalter. Anspruch auf eine Altersrente 1 Anspruch auf eine Altersrente haben Personen, die das 3.04 Stand am 1. Januar 2011 Flexibles Rentenalter Anspruch auf eine Altersrente 1 Anspruch auf eine Altersrente haben Personen, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben. 2 Für Männer liegt das ordentliche

Mehr

Flexibles Rentenalter. Anspruch auf eine Altersrente 1 Anspruch auf eine Altersrente haben Personen, die das

Flexibles Rentenalter. Anspruch auf eine Altersrente 1 Anspruch auf eine Altersrente haben Personen, die das 3.04 Stand am 1. Januar 2013 Flexibles Rentenalter Anspruch auf eine Altersrente 1 Anspruch auf eine Altersrente haben Personen, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben. 2 Für Männer liegt das ordentliche

Mehr

Kontrollfragen: Löhne und Sozialversicherung

Kontrollfragen: Löhne und Sozialversicherung Seite 1a Begrifferklärung Welches sind die Beitragsbemessungsgrundlage der AHV für Erwerbstätige und Nichterwerbstätige? Welche Faktoren werden bei der Berechnung einer AHV-Rente berücksichtigt? Splitting

Mehr

Finanzielle Sicherheit im Alter

Finanzielle Sicherheit im Alter Finanzielle Sicherheit im Alter Referat: Urs Hofstetter, Direktor Ausgleichskasse Luzern Altersforum Kanton Luzern, 30. August 2010 Ausgleichskasse Luzern Würzenbachstrasse 8, Postfach, 6000 Luzern 15

Mehr

Alles über die AHV. Informationsbroschüre mit Fragen und Antworten rund um die AHV. 2014, 10. Auflage

Alles über die AHV. Informationsbroschüre mit Fragen und Antworten rund um die AHV. 2014, 10. Auflage Alles über die AHV Informationsbroschüre mit Fragen und Antworten rund um die AHV 2014, 10. Auflage Impressum Herausgeberin: Informationsstelle AHV/IV, info@ahv-iv.ch, www.ahv-iv.info Autoren: Andreas

Mehr

Erziehungsgutschriften

Erziehungsgutschriften 1.07 Allgemeines Erziehungsgutschriften Gültig ab 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Die heutigen Bestimmungen des AHV-Gesetzes sehen vor, dass bei der Rentenberechnung allfällige Erziehungsgutschriften

Mehr

1.2015 Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2015

1.2015 Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2015 1.2015 Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2015 Stand am 1. Januar 2015 1 Übersicht Dieses Merkblatt informiert Sie über die Änderungen auf 1. Januar 2015 bei Beiträgen und Leistungen. Randziffern Beiträge

Mehr

1.2012 Stand am 1. Januar 2012

1.2012 Stand am 1. Januar 2012 1.2012 Stand am 1. Januar 2012 Änderungen auf 1. Januar 2012 bei Beiträgen und Leistungen Übersicht Randziffern Beiträge 1-4 Leistungen der AHV 5 Leistungen der IV 6-7 Auskünfte und weitere Informationen

Mehr

Die Broschüre «Alles über die IV» ist unter www.shop.ahv-iv.ch erhältlich.

Die Broschüre «Alles über die IV» ist unter www.shop.ahv-iv.ch erhältlich. Impressum Herausgeberin: Informationsstelle AHV/IV, info@ahv-iv.ch, www.ahv-iv.ch Autoren: Monika Dudle-Ammann, Andreas Dummermuth, Rolf Lindenmann Layout: RTK Medientechnik AG, Kloten Druck: Binkert Buag,

Mehr

Bundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen

Bundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen Bundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen Entwurf vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 128 und 129 der Bundesverfassung 1 nach

Mehr

Entgelte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Entgelte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses 2.05 Beiträge Entgelte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Grundsätzlich gilt jedes Entgelt für in unselbständiger Stellung geleistete Arbeit als beitragspflichtiger

Mehr

2.04. Verzicht auf die Bezahlung der Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV bei geringem Nebenerwerb

2.04. Verzicht auf die Bezahlung der Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV bei geringem Nebenerwerb 2.04 Stand am 1. Januar 2001 Verzicht auf die Bezahlung der Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV bei geringem Nebenerwerb Verzicht nur in bestimmten Fällen 1 Grundsätzlich sind von jeder Lohnzahlung

Mehr

Guten Tag. Arbeitgeberpräsentation 2011

Guten Tag. Arbeitgeberpräsentation 2011 Guten Tag 1 Für Arbeitgebende Das Kompetenzzentrum für Sozialversicherungen Produkte Kantonale Ausgleichskasse AHV Invalidenversicherung Zusatzleistungen zu AHV / IV Familienzulagen Mutterschaftsentschädigung

Mehr

Altersrenten und Hilflosenentschädigungen

Altersrenten und Hilflosenentschädigungen 3.01 Leistungen der AHV Altersrenten und Hilflosenentschädigungen der AHV Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Sie haben Anspruch auf eine Altersrente, wenn Sie das ordentliche Rentenalter erreicht

Mehr

Beiträge der Studierenden an die AHV, die IV und die EO

Beiträge der Studierenden an die AHV, die IV und die EO 2.10 Beiträge Beiträge der Studierenden an die AHV, die IV und die EO Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) und die

Mehr

Sozialversicherungen

Sozialversicherungen Workshop 3 Was Frau wissen sollte zu. Welche Leistungen stehen von AHV und IV zur Verfügung? Zahno Thomas Eingliederungskoordinator IV Stelle Wallis, Zweigstelle Brig Dipl. Sozialversicherungsexperte Thomas.zahno@vs.oai.ch

Mehr

6.02. Mutterschaftsentschädigung. Anspruchsberechtigte Frauen. Stand am 1. Januar 2006

6.02. Mutterschaftsentschädigung. Anspruchsberechtigte Frauen. Stand am 1. Januar 2006 6.02 Stand am 1. Januar 2006 Mutterschaftsentschädigung 1 Anspruchsberechtigte Frauen Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung haben Frauen, die im Zeitpunkt der Geburt des Kindes entweder: Arbeitnehmerinnen

Mehr

Stand am 1. Januar 2006

Stand am 1. Januar 2006 3.01 Stand am 1. Januar 2006 Altersrenten und Hilflosenentschädigungen der AHV 1 Altersrenten Anspruch auf eine Altersrente haben Personen, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben. Für Männer liegt

Mehr

3.01 Stand am 1. Januar 2014

3.01 Stand am 1. Januar 2014 3.01 Stand am 1. Januar 2014 Altersrenten und Hilflosenentschädigungen der AHV Altersrenten 1 Anspruch auf eine Altersrente haben Personen, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben. Für Männer liegt

Mehr

PENSIONIERUNG. rechtzeitig vorbereiten

PENSIONIERUNG. rechtzeitig vorbereiten PENSIONIERUNG rechtzeitig vorbereiten 1 Inhaltsverzeichnis Planen Sie Ihre Pensionierung 2 Pensionskasse: Rente oder Kapital? 3 Ordentliche Pensionierung 4 Vorzeitige Pensionierung Vorbezug Rente / Kapital

Mehr

Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt

Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt ENTWURF Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt Vom Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 67 Absatz

Mehr

1.2009. Änderungen auf 1. Januar 2009 bei Beiträgen und Leistungen. Übersicht. Beiträge. Stand am 1. Januar 2009

1.2009. Änderungen auf 1. Januar 2009 bei Beiträgen und Leistungen. Übersicht. Beiträge. Stand am 1. Januar 2009 1.2009 Stand am 1. Januar 2009 Änderungen auf 1. Januar 2009 bei Beiträgen und Leistungen Übersicht Randziffern Beiträge 1-4 Leistungen der AHV 5-6 Leistungen der IV 7-8 Ergänzungsleistungen zur AHV und

Mehr

4.05 Leistungen der IV Vergütung der Reisekosten in der IV

4.05 Leistungen der IV Vergütung der Reisekosten in der IV 4.05 Leistungen der IV Vergütung der Reisekosten in der IV Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Die Invalidenversicherung vergütet die Reisekosten, die sie für die Umsetzung der von ihr angeordneten

Mehr

1 Grundsätzlich gilt jedes Entgelt für in unselbständiger

1 Grundsätzlich gilt jedes Entgelt für in unselbständiger 2.05 Stand am 1. Januar 2009 Entgelte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses AHV-Beitragspflicht 1 Grundsätzlich gilt jedes Entgelt für in unselbständiger Stellung geleistete Arbeit als beitragspflichtiger

Mehr

2.1 MERKBLATT ÜBER DIE LEISTUNGEN DER AHV GÜLTIG AB 1. JANUAR 2012 RENTENARTEN ALTERSRENTEN

2.1 MERKBLATT ÜBER DIE LEISTUNGEN DER AHV GÜLTIG AB 1. JANUAR 2012 RENTENARTEN ALTERSRENTEN MERKBLATT ÜBER DIE LEISTUNGEN DER AHV GÜLTIG AB 1. JANUAR 2012 RENTENARTEN 1 Die Liechtensteinische Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) richtet folgende Leistungen aus: Altersrente - Zusatzrente

Mehr

1.2016 Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2016

1.2016 Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2016 1.2016 Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2016 Stand am 1. Januar 2016 Übersicht Dieses Merkblatt informiert Sie über die Änderungen auf 1. Januar 2016 bei Beiträgen und Leistungen. Randziffern Beiträge

Mehr

Attraktiv und wirkungsvoll unsere Leistungen für Arbeitgeber

Attraktiv und wirkungsvoll unsere Leistungen für Arbeitgeber 123 Attraktiv und wirkungsvoll unsere Leistungen für Arbeitgeber IV-Arbeitgeberberatung: 044 448 58 58 Ihre Situation im Unternehmen ist individuell, unsere Beratung auch. Beratung für Früherkennung von

Mehr

Pflegefinanzierung im Kanton Schwyz

Pflegefinanzierung im Kanton Schwyz Pflegefinanzierung im Kanton Schwyz Für Personen in stationärer Langzeitpflege (Aufenthalt im Pflegeheim) ALLGEMEINES 2 WIE WIRD DIE PFLEGE IM HEIM FINANZIERT? Die Pflege beim Heimaufenthalt wird finanziert

Mehr

Erklärung zur Abrechnung

Erklärung zur Abrechnung Amt für Arbeit Arbeitslosenkasse Erklärung zur Abrechnung Mai 2014 Version 4.0 zur Volkswirtschaftsdepartement Taggeldansatz durchschnittliche Arbeitstage Versicherter Verdienst Taggeld Wartetage kontrollierte

Mehr

Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen

Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen HBE PRAXISWISSEN Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen Handelsverband Bayern e.v. Brienner Straße 45, 80333 München Rechtsanwältin Claudia Lindemann Telefon 089 55118-122 Telefax 089 55118-118 E-Mail

Mehr

ALTERSVORSORGE Arbeitsauftrag

ALTERSVORSORGE Arbeitsauftrag Aufgabe 1 Verständnisfragen zum Einstiegstext a. Mit welchem Alter beginnt die Beitragspflicht von erwerbstätigen Personen? b. Ab welchem Alter beginnt die Beitragspflicht von nichterwerbstätigen Personen?

Mehr

Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau

Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau AUSGLEICHSKASSE DES KANTONS THURGAU Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau Ausgleichskasse des Kantons Thurgau St. Gallerstrasse 13, Postfach, 8501 Frauenfeld T 052 724 71 71, F 052 724 72

Mehr

6.02. Mutterschafts - entschädigung. Anspruchsberechtigte Frauen. Stand am 1. Januar 2009

6.02. Mutterschafts - entschädigung. Anspruchsberechtigte Frauen. Stand am 1. Januar 2009 6.02 Stand am 1. Januar 2009 Mutterschafts - entschädigung 1 Anspruchsberechtigte Frauen Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung haben Frauen, die im Zeitpunkt der Geburt des Kindes entweder: Arbeitnehmerinnen

Mehr

4.04 Stand am 1. Januar 2012

4.04 Stand am 1. Januar 2012 4.04 Stand am 1. Januar 2012 Invalidenrenten der IV Allgemeines 1 Anspruch auf Leistungen der Invalidenversicherung (IV) haben Versicherte, die wegen eines Gesundheitsschadens in ihrer Erwerbstätigkeit

Mehr

Zusatzleistungen zur AHV/IV. Präsentation von Fällen

Zusatzleistungen zur AHV/IV. Präsentation von Fällen Fachverband Zusatzleistungen Kanton Zürich Zusatzleistungen zur AHV/IV Präsentation von Fällen Helga Schreiber Paul Wettstein Béatrice Peterhans 1 Fall 1 Somalischer Staatsangehöriger Einreise invalid

Mehr

0.3 VORSCHRIFTEN ZUM BVG-LEISTUNGS-PLAN DER PENSIONSKASSE DER STADT BIEL (PKBiel)

0.3 VORSCHRIFTEN ZUM BVG-LEISTUNGS-PLAN DER PENSIONSKASSE DER STADT BIEL (PKBiel) 0.3 VORSCHRIFTEN ZUM BVG-LEISTUNGS-PLAN DER PENSIONSKASSE DER STADT BIEL (PKBiel) Die Verwaltungskommission der Pensionskasse der Stadt Biel gestützt auf Artikel 10 Absatz 2 der Statuten erlässt: 1. Grundsatz

Mehr

Anschlusstaggelder für arbeitslose Personen

Anschlusstaggelder für arbeitslose Personen Anschlusstaggelder für arbeitslose Personen Bezugsberechtigte Personen Arbeitslose Personen in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen, deren Bezugsberechtigung bei der obligatorischen Arbeitslosenversicherung

Mehr

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,

Mehr

AHV/IV/EO Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber Die Genossenschaft als Arbeitgeberin Orientierung Präsidienhock vom 22.

AHV/IV/EO Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber Die Genossenschaft als Arbeitgeberin Orientierung Präsidienhock vom 22. AHV/IV/EO Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber Die Genossenschaft als Arbeitgeberin Orientierung Präsidienhock vom 22. Oktober 2015 Seite Selbständig oder unselbständig Selbständigerwerbend sind

Mehr

3.01. Altersrenten und Hilflosenentschädigun gen der AHV. Altersrenten. Stand am 1. Januar 2010

3.01. Altersrenten und Hilflosenentschädigun gen der AHV. Altersrenten. Stand am 1. Januar 2010 3.01 Stand am 1. Januar 2010 Altersrenten und Hilflosenentschädigun gen der AHV 1 Altersrenten Anspruch auf eine Altersrente haben Personen, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben. Für Männer liegt

Mehr

6.09 Stand am 1. Januar 2008. 1 Anspruch auf Familienzulagen haben. 2 Als hauptberuflich tätig gelten Landwirtinnen und Landwirte,

6.09 Stand am 1. Januar 2008. 1 Anspruch auf Familienzulagen haben. 2 Als hauptberuflich tätig gelten Landwirtinnen und Landwirte, 6.09 Stand am 1. Januar 2008 Familienzulagen in der Landwirtschaft Anspruch auf Familienzulagen 1 Anspruch auf Familienzulagen haben selbständige Landwirtinnen und Landwirte, die haupt- oder nebenberuflich

Mehr

4.02 Leistungen der IV Taggelder der IV

4.02 Leistungen der IV Taggelder der IV 4.02 Leistungen der IV Taggelder der IV Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Taggelder ergänzen Eingliederungsmassnahmen der Invalidenversicherung (IV): Sie sollen den Lebensunterhalt der Versicherten

Mehr

SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Berufsprüfung 2008. Probeprüfung

SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Berufsprüfung 2008. Probeprüfung SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Berufsprüfung 2008 Probeprüfung 2008 Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) - Beiträge Lösungsvorschläge Zeitvorgabe: max. Punktzahl:

Mehr

Abrechnungsverfahren 2014

Abrechnungsverfahren 2014 AUSGLEICHSKASSE ZUG Informationen zur Lohnbescheinigung im vereinfachten Abrechnungsverfahren 2014 Beitragsbezug Fristen Formulare Achtung! Einreichefrist 30. Januar 2015 Beitragsbezug 2 VEREINFACHTES

Mehr

Pensionierung Rechtzeitig vorbereiten

Pensionierung Rechtzeitig vorbereiten Pensionierung Rechtzeitig vorbereiten Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Planen Sie Ihre Pensionierung 2 Pensionskasse: Rente oder Kapital? 3 Ordentliche Pensionierung 4 Vorzeitige Pensionierung Vorbezug

Mehr

6.02 Leistungen der EO/MSE Mutterschaftsentschädigung

6.02 Leistungen der EO/MSE Mutterschaftsentschädigung 6.02 Leistungen der EO/MSE Mutterschaftsentschädigung Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Erwerbstätige Mütter haben für die ersten 14 Wochen nach der Geburt des Kindes Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung.

Mehr

Hinzuverdienstgrenzen für Rentner

Hinzuverdienstgrenzen für Rentner grenzen für Rentner Rentenart: Regelaltersrente Erreichen der Regelaltersgrenze Anspruch auf die Regelaltersrente besteht ab Erreichen der Regelaltersgrenze. Für vor 1947 Geborene lag diese bei 65 Jahren.

Mehr

Dass die Altersgrenzen für die verschiedenen Renten hochgesetzt wurden, ist zwischenzeitlich den meisten Menschen bekannt.

Dass die Altersgrenzen für die verschiedenen Renten hochgesetzt wurden, ist zwischenzeitlich den meisten Menschen bekannt. Die Erhöhung der Altersgrenzen bei den Renten Dass die Altersgrenzen für die verschiedenen Renten hochgesetzt wurden, ist zwischenzeitlich den meisten Menschen bekannt. Es gibt jedoch viele Unsicherheiten,

Mehr

Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet.

Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Rente mit 67 was sich ändert Fragen und Antworten Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Wann kann ich

Mehr

6.02. Mutterschafts - entschädigung. Anspruchsberechtigte Frauen. Stand am 1. Januar 2010

6.02. Mutterschafts - entschädigung. Anspruchsberechtigte Frauen. Stand am 1. Januar 2010 6.02 Stand am 1. Januar 2010 Mutterschafts - entschädigung 1 Anspruchsberechtigte Frauen Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung haben Frauen, die im Zeitpunkt der Geburt des Kindes entweder: Arbeitnehmerinnen

Mehr

Merkblatt über die steuerliche Behandlung von Mitarbeiterbeteiligungen

Merkblatt über die steuerliche Behandlung von Mitarbeiterbeteiligungen 1/5 S TEU ER V ER W A LTU N G FÜ R STEN TU M LIEC H TEN STEIN Merkblatt über die steuerliche Behandlung von Mitarbeiterbeteiligungen Inhalt I. Besteuerung von Mitarbeiteraktien 1.2 Arten von Mitarbeiteraktien

Mehr

Art und Form der Leistungen Kantonssteuer Direkte Bundessteuer. (Art. 23, Abs. 1 DStG) Steuerbar zu 100% (Art. 23, Abs. 1 DStG)

Art und Form der Leistungen Kantonssteuer Direkte Bundessteuer. (Art. 23, Abs. 1 DStG) Steuerbar zu 100% (Art. 23, Abs. 1 DStG) Service cantonal des contributions SCC Kantonale Steuerverwaltung KSTV Rue Joseph-Piller 13, Postfach, 1701 Freiburg www.fr.ch/kstv Besteuerung von und (Stand per 1. Januar 2013) Zusammenstellung der Praxis

Mehr

Die Invalidenversicherung Ein Partner für nachhaltige Lösungen!?

Die Invalidenversicherung Ein Partner für nachhaltige Lösungen!? Herzlich Willkommen IV-Stelle Thurgau Daniel Naef Abteilungsleiter Eingliederung / Rente 1 Die Invalidenversicherung Ein Partner für nachhaltige Lösungen!? 2 Welche Chancen ermöglicht ein früher Einbezug

Mehr

PV-Stiftung der SV Group. Vorsorgeplan PV Standard gültig ab 1. Januar 2015. www.pksv.ch

PV-Stiftung der SV Group. Vorsorgeplan PV Standard gültig ab 1. Januar 2015. www.pksv.ch PV-Stiftung der SV Group Vorsorgeplan PV Standard gültig ab 1. Januar 2015 www.pksv.ch PV-Stiftung der SV Group Vorsorgeplan PV Standard 2015 Art. 1 Gültigkeit 1 Der vorliegende Vorsorgeplan gilt für

Mehr

Vorsorgestiftung des VSV, Durchführungsstelle, Postfach 300, 8401 Winterthur, Tel. 058 215 31 62, www.vorsorgestiftung-vsv.ch

Vorsorgestiftung des VSV, Durchführungsstelle, Postfach 300, 8401 Winterthur, Tel. 058 215 31 62, www.vorsorgestiftung-vsv.ch Vorsorgestiftung des VSV REGLEMENT 2014 Erster Teil: Vorsorgeplan R Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Reglements umschriebene berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG gilt ab 1. Januar 2014 für

Mehr

2.08 Stand am 1. Januar 2011

2.08 Stand am 1. Januar 2011 2.08 Stand am 1. Januar 2011 Beiträge an die Arbeitslosenversicherung Die Arbeitslosenversicherung ist obligatorisch 1 Die Arbeitslosenversicherung (ALV) ist wie die Alters- und Hinterlassenenversicherung

Mehr

Das III-Säulen System. Herzlich willkommen

Das III-Säulen System. Herzlich willkommen Das III-Säulen System Herzlich willkommen Das III-Säulen System Übersicht der Sozialversicherungen AHV IV EL AVI EO MV FL FamZG MSE UVG KVG BVG Alters- und Hinterlassenenversicherung Invalidenversicherung

Mehr

IV-Früherfassung als Präventionsmassnahme

IV-Früherfassung als Präventionsmassnahme Ansprechpartner Beatrice Kubli Eingliederungsberaterin der SVA Zürich, informiert über die Phase der Früherfassung im IV-Integrationsprozess Reto Willy Eingliederungsberater der SVA Zürich, informiert

Mehr

Was ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014

Was ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014 Was ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014 Peter Weiß Berichterstatter für die Gesetzliche Rentenversicherung und Vorsitzender der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU- Bundestagsfraktion

Mehr

Die Leistungen unterteilen sich in Massnahmen der Frühintervention, Eingliederungsmassnahmen und Geldleistungen.

Die Leistungen unterteilen sich in Massnahmen der Frühintervention, Eingliederungsmassnahmen und Geldleistungen. www.iv-stelle.ch/so Leistungen Anspruch auf Leistungen der Invalidenversicherung haben versicherte Personen, die aufgrund einer Beeinträchtigung ihrer körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit

Mehr

zur Änderung des Reglements über das Staatspersonal (flexible Pensionierung)

zur Änderung des Reglements über das Staatspersonal (flexible Pensionierung) ASF 0_06 Verordnung vom 8. Juni 0 Inkrafttreten: 0.0.0 zur Änderung des Reglements über das Staatspersonal (flexible Pensionierung) Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf die Artikel 0 des Gesetzes

Mehr

Rente und Hinzuverdienst

Rente und Hinzuverdienst Rente und Hinzuverdienst Altersrenten Sie wollen auch als Altersrentner beruflich aktiv bleiben? Das können Sie selbstverständlich. Ihr Einkommen heißt dann Hinzuverdienst. Wie viel Sie zur gesetzlichen

Mehr

Gesetz über die kantonale Pensionskasse (Pensionskassengesetz)

Gesetz über die kantonale Pensionskasse (Pensionskassengesetz) Vernehmlassungsfassung Fettschrift: materielle Änderungen Unterstreichung: redaktionelle Anpassung 165.2 Gesetz über die kantonale Pensionskasse (Pensionskassengesetz) Änderung vom 1 Der Landrat von Nidwalden,

Mehr

Beiträge an die Arbeitslosenversicherung

Beiträge an die Arbeitslosenversicherung 2.08 Beiträge Beiträge an die Arbeitslosenversicherung Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Die Arbeitslosenversicherung (ALV) ist wie die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) eine obligatorische

Mehr

Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente

Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente Im April 2007 wurde das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen

Mehr

Was kostet die Betreuung für unser Kind? Elternbeiträge und Subventionen in Tagesheimen und Tagesfamilien

Was kostet die Betreuung für unser Kind? Elternbeiträge und Subventionen in Tagesheimen und Tagesfamilien Was kostet die Betreuung für unser Kind? Elternbeiträge und Subventionen in Tagesheimen und Tagesfamilien Beiträge an die Tagesbetreuung Wer erhält einen Beitrag? Abhängig von Einkommen und Vermögen erhalten

Mehr

Trainingsfragen Sozialversicherungen Aufgaben

Trainingsfragen Sozialversicherungen Aufgaben Seite 1 Trainingsfragen Sozialversicherungen Aufgaben Aufgabe 1 Nennen Sie drei Soziale Risiken und ordnen Sie diese entsprechenden Sozialversicherungszweigen zu. Aufgabe 2 Nennen Sie die Versicherungszweige

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

Familienzulagen ab 2016

Familienzulagen ab 2016 Familienzulagen ab 2016 Leistungen Familienzulagen 1 000 Franken Geburtszulage Einmalige Zulage bei Geburt eines Kindes. 1 000 Franken Adoptionszulage Einmalige Zulage bei der Adoption eines Kindes. 200

Mehr

Sozialversicherungen: 2015

Sozialversicherungen: 2015 ? BV Frage Eine arbeitslose Person, die ein Taggeld von CHF 120.00 der Arbeitslosenkasse erhält, wird bei der Auffangeinrichtung BVG-versichert. Welche Risiken werden in der 2. Säule versichert? Sozialversicherungen:

Mehr

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2012

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2012 SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 202 Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung

Mehr

Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege.

Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege. Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege. Finanzierung der Pflege. Seit dem 1. Januar 2011 gilt das Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung. Zum einen wird die Situation

Mehr

Ausgleichskasse PANVICA. Pensionierung Rechtzeitig vorbereiten

Ausgleichskasse PANVICA. Pensionierung Rechtzeitig vorbereiten Ausgleichskasse PANVICA Pensionierung Rechtzeitig vorbereiten Pensionierung Rechtzeitig vorbereiten Planen Sie Ihre Pensionierung frühzeitig! Nur so finden Sie Ihre Wünsche und Bedürfnisse für den dritten

Mehr

4.06 Leistungen der IV Das IV-Verfahren

4.06 Leistungen der IV Das IV-Verfahren 4.06 Leistungen der IV Das IV-Verfahren Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Für die Früherfassung können versicherte Personen bei der IV-Stelle des Wohnsitzkantons gemeldet werden. Die versicherte

Mehr

Prämienverbilligung 2016 im Kanton Schwyz Achtung! Eingabefrist: 30. September 2015

Prämienverbilligung 2016 im Kanton Schwyz Achtung! Eingabefrist: 30. September 2015 Prämienverbilligung 2016 im Kanton Schwyz Achtung! Eingabefrist: 30. September 2015 Informationen Berechnungshilfen Allgemeines 2 Warum werden Krankenkassenprämien verbilligt? Die Krankenkassen erheben

Mehr

Reglement über die Abgangsentschädigung für die hauptamtliche Gemeindepräsidentin oder den hauptamtlichen Gemeindepräsidenten

Reglement über die Abgangsentschädigung für die hauptamtliche Gemeindepräsidentin oder den hauptamtlichen Gemeindepräsidenten 1 153.41 29. Mai 2007 Reglement über die Abgangsentschädigung für die hauptamtliche Gemeindepräsidentin oder den hauptamtlichen Gemeindepräsidenten Der Grosse Gemeinderat, gestützt auf Art. 47 Abs. 1 Bst.

Mehr

Fragen und Antworten zur Mütterrente

Fragen und Antworten zur Mütterrente 1 von 6 12.09.2014 15:19 Home Presse Informationen der Pressestelle Medieninformationen Pressemitteilungen aktuell Fragen und Antworten zur Mütterrente Fragen und Antworten zur Mütterrente 1. Was ist die

Mehr

Trainingsprüfung / Aufgaben. für Personalfachleute. Sozialversicherungen. Trainingsprüfung Sozialversicherungen Aufgaben

Trainingsprüfung / Aufgaben. für Personalfachleute. Sozialversicherungen. Trainingsprüfung Sozialversicherungen Aufgaben Trainingsprüfung / Aufgaben für Personalfachleute Sozialversicherungen Aufgabe 1 Die Schweiz hat zur Sozialen Sicherheit Vereinbarungen mit den europäischen Nachbarstaaten getroffen? Wie würden Sie diese

Mehr

Familienzulagen im Kanton Zug

Familienzulagen im Kanton Zug Familienzulagen im Kanton Zug Seit 1. Januar 2009 ist das Bundesgesetz über die Familienzulagen und die entsprechende Ausführungsgesetzgebung im Kanton Zug in Kraft. Mit den Familienzulagen wird bezweckt,

Mehr

Das liebe Geld Vom Sparen und Erben

Das liebe Geld Vom Sparen und Erben Das liebe Geld Vom Sparen und Erben Béatrice Peterhans, Mitarbeiterin Rechtsdienst Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV, Amtshaus Helvetiaplatz, 8004 Zürich 1 Haben Sie gewusst, dass das Einkommen aus der

Mehr

Sozialversicherungen 2009

Sozialversicherungen 2009 An unsere Kunden Baden-Dättwil, November Sozialversicherungen 2009 Sehr geehrte Damen und Herren Mit der nachfolgenden Zusammenstellung geben wir Ihnen einen Überblick über die Neuerungen in den schweizerischen

Mehr

seit 1974 eine gute Sache

seit 1974 eine gute Sache Beitragspflicht Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für seine rentenversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer und Auszubildenden (Ausnahme Elternlehre) einen monatlichen Beitrag von 5,20 zu entrichten.

Mehr

Wir bitten um Entschuldigung für die Umtriebe und wünschen viel Spass und Erfolg beim Lernen und Lehren. Franz Carlen Franz Gianini Anton Riniker

Wir bitten um Entschuldigung für die Umtriebe und wünschen viel Spass und Erfolg beim Lernen und Lehren. Franz Carlen Franz Gianini Anton Riniker Korrigenda zu Carlen, Gianini, Riniker; Finanzbuchhaltung 3, 12. Auflage 2012 Korrigenda Liebe Leserinnen und Leser Leider schleichen sich bei der Produktion eines Lehrmittels immer wieder kleine Fehler

Mehr

Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes

Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Was ist ein Umwandlungssatz? Die PKE führt für jede versicherte Person ein individuelles Konto. Diesem werden die Beiträge, allfällige Einlagen

Mehr

ALS Leistungsziele 5. Schriftliche Leistungsziele

ALS Leistungsziele 5. Schriftliche Leistungsziele ALS Leistungsziele 5 Schriftliche Leistungsziele Dajana Kuriger 06.11.2009 Inhaltsverzeichnis 1.7.1.4 Sozialversicherungen beschreiben...3 IV...3 EO...4 ALV...4 UVG...5 KVG...5 BVG...6 1.7.1.4 Sozialversicherungen

Mehr

4.04. Invalidenrenten und Hilflosenentschädigungen der IV. Anspruch auf Leistungen der IV. Invalidenrente. Stand am 1. Januar 2006

4.04. Invalidenrenten und Hilflosenentschädigungen der IV. Anspruch auf Leistungen der IV. Invalidenrente. Stand am 1. Januar 2006 4.04 Stand am 1. Januar 2006 Invalidenrenten und Hilflosenentschädigungen der IV 1 Anspruch auf Leistungen der IV Anspruch auf Leistungen der Invalidenversicherung (IV) haben Versicherte, die wegen eines

Mehr

Die Invaliden-Versicherung ändert sich

Die Invaliden-Versicherung ändert sich Die Invaliden-Versicherung ändert sich 1 Erklärung Die Invaliden-Versicherung ist für invalide Personen. Invalid bedeutet: Eine Person kann einige Sachen nicht machen. Wegen einer Krankheit. Wegen einem

Mehr

2.02. Beiträge der Selbständigerwerbenden. AHV, die IV und die EO. Selbständige Erwerbstätigkeit. Stand am 1. Juli 2005

2.02. Beiträge der Selbständigerwerbenden. AHV, die IV und die EO. Selbständige Erwerbstätigkeit. Stand am 1. Juli 2005 2.02 Stand am 1. Juli 2005 Beiträge der Selbständigerwerbenden an die AHV, die IV und die EO 1 Selbständige Erwerbstätigkeit Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung

Mehr

Weisung. Lohnbestandteile die nur gelegentlich anfallen. Pensionskasse Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Luzern. (nachfolgend PKLK genannt)

Weisung. Lohnbestandteile die nur gelegentlich anfallen. Pensionskasse Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Luzern. (nachfolgend PKLK genannt) Pensionskasse Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Luzern (nachfolgend PKLK genannt) Weisung Lohnbestandteile die nur gelegentlich anfallen Durch Verwaltungskommission genehmigt: 13.12.2009 Luzern,

Mehr