Einwendungs- und beschwerdeberechtigte Organisationen gemäss 4 Abs. 5 BauG

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1 DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Rechtsabteilung Stand: 21. August 2013 VERZEICHNIS Einwendungs- und beschwerdeberechtigte Organisationen gemäss 4 Abs. 5 BauG Diesem Verzeichnis kommt keine verbindliche Wirkung zu. Der Eintrag begründet keine Einwendungs- und Beschwerdeberechtigung und schliesst sie auch nicht aus. Die Legitimation ist im Einzelfall aufgrund der Kriterien gemäss 4 Abs. 3 BauG zu beurteilen. 1 Name/Adresse Gründung Zweck Aargauer Heimatschutz Kapuzinergasse 18 Postfach Rheinfelden info@heimatschutz-ag.ch Aargauischer Fischerei- Verband AFV Mitglied des Schweiz. Fischerei- Verbandes SFV Landstrasse Ehrendingen 1946 Statuten vom Der Aargauer Heimatschutz setzt sich ein für die Erhaltung des Kulturguts als Zeuge der Zeit und für die verantwortungsvolle Neugestaltung der kulturellen Welt. Er fördert den qualitativ hochwertigen Umgang mit der natürlichen und kulturellen Umwelt. Er schützt, pflegt und fördert natürliche und geschichtlich gewordene Eigenart. Er kann bei überkantonalen oder schweizerischen Aufgaben und Zielen dieser Art mitwirken Statuten vom Der AFV bezweckt den Schutz der Gewässer sowie die Erhaltung und Förderung der Fischerei im Kanton Aargau praesident@fischereiverband-ag.ch Aargauischer Jagdschutzver Statuten vom Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen vom 19. Januar 1993 (Baugesetz, BauG; SAR ); im Internet unter: > Systematische Sammlung (SAR) K:\RA\Bibliothek\Beschwerdeberechtigte Organisationen.docx

2 ein AJV Sektion des Allgemeinen Schweiz. Jagdschutzvereins ASJV Geschäftsstelle Irisweg Würenlingen sekretariat@ajv.ch Die Sammlung der aargauischen Jagdgesellschaften, Jäger und weitere Personen, die dem Weidwerk nahestehen. Die Förderung des aargauischen Jagdwesens sowie die Unterstützung von und die Zusammenarbeit mit jagdlichen und jagdverwandten Organisationen. Die Mitwirkung und Beratung bei der Lösung jagdlicher Fragen. Die zeitgemässe Ausbildung der Jungjäger und die Weiterbildung der Jägerschaft. Die Pflege des jagdlichen Brauchtums, die Förderung der Schiessfertigkeit sowie die Ausbildung und Führung der Jagdhunde. Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Aare ASA Höhenweg Biberist BirdLife Aargau Natur- und Vogelschutz Pfrundweg Statuten vom Die ASA strebt an, den natürlichen Lauf der Aare zu erhalten und bei allfälligen Eingriffen eine naturgemässe Gestaltung durchzuführen. Massgebend sind hierbei die folgenden Gesichtspunkte: die Erhaltung der Schönheit unserer heimatlichen Landschaft, der Schutz des Grundwasserstroms im Aaretal vor Verschmutzung, die Pflege des Fisch- und Wildbestandes und die Erhaltung der übrigen Uferfauna, die Erhaltung der Ufergehölze und ihrer Flora Statuten vom BirdLife Aargau bezweckt den Schutz, die Pflege, den Erhalt und die Wiederherstellung der natürlichen Lebensgrundlagen von Menschen, Tieren und 2 von 7

3 Pflanzen, die Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt im Kanton Aargau sowie den Schutz der Landschaft und der Umwelt. Landschaftsschutzverband Hallwilersee LSVH Rankstrasse Beinwil am See Naturfreunde Aargau Kantonalverband NFA 1964 Statuten vom Der LSVH setzt sich für die Erhaltung und Pflege des Hallwilerseegebiets ein. Vor allem strebt er die folgenden Ziele an: zwischen den Siedlungen möglichst grosse unverbaute Flächen zu erhalten, die Seeufer und die Uferlandschaft vor Verschandelung zu schützen, bereits eingetretene Schäden zu beheben, den landschaftlichen Charakter des Seetals zu bewahren, Natur- und Kulturdenkmäler zu erhalten, eine vernünftige Regional- und Zonenplanung anzustreben, den Freizeitbetrieb in einem für Landwirtschaft und Bevölkerung tragbaren Rahmen zu halten, Tier- und Pflanzenwelt zu schützen und Naturreservate zu schaffen, Lärm, Wasser-, Luft- und andere Umweltverschmutzungen zu bekämpfen, Forschungsarbeiten im und um den See zu unterstützen, die Zusammenarbeit des Aargauer und des Luzerner Seetals in Fragen des Natur- und Landschaftsschutzes zu fördern Statuten vom Der Kantonalverband Aargau der Naturfreunde, Verband für 3 von 7

4 Unterverband der Naturfreunde Schweiz Wolfsacker Lenzburg Natur- und Vogelschutzverein Muri und Umgebung NAMU «Pro Bözberg», Verein zur Erhaltung von Landschaft, Natur und Erholungsraum Bözberg / Oberes Fricktal Raphael Haltiner, Aktuar Stapferstrasse 2, Postfach 5201 Brugg haltiner@muellerpartner-kanzlei.ch Pro Natura Aargau Aargauischer Bund für Naturschutz Umweltzentrum «Zum Pulverturm» Asylstrasse 1 im Handelsregister als Verein eingetragen info@pronatura-aargau.ch Sport, Kultur und Tourismus, abgekürzt NFA, ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ZGB. Er unterstützt die Bestrebungen der Naturfreunde Schweiz und wahrt die Interessen des Verbandes und seiner Mitglieder auf kantonaler Ebene Statuten vom Der Verein verfolgt den Zweck, den Natur- und Vogelschutz sowie den Umweltund Landschaftsschutz in Muri und den umliegenden Gemeinden zu pflegen und zu fördern. 3. März 2002 Statuten vom Der Verein bezweckt die Bewahrung eines möglichst umfassenden Gebiets im Raum Bözberg in seiner heutigen natürlichen Form vor allem hinsichtlich Flora, Fauna, Geologie, Morphologie, Geschichte. Der Verein bekämpft insbesondere erhebliche Änderungen an der derzeitigen natürlichen Erscheinungsform, wie Abbrüche, Bildung grösserer Gruben, Umstellungen in der heutigen natürlichen Struktur und des Untergrundes. Er widersetzt sich von Anfang an Bestrebungen, die seinen Zwecken zuwiderlaufen, wie Probebohrungen und Ähnliches Statuten vom Pro Natura Aargau bezweckt die Erhaltung von Natur und Landschaft als Lebensgrundlage und Lebensraum für Pflanzen, Tiere und Menschen. Pro Natura Aargau setzt sich ein für einen funktionsfähigen Landschaftshaushalt, die Erhaltung typischer Landschaftsbilder und Landschaftsformen und für den Schutz von Lebensräumen 4 von 7

5 einheimischer Pflanzen und Tiere. Schweizer Alpen-Club SAC Sektion Aarau Südallee Schweizerische Vereinigung für Sonnenenergie (SSES) Regionalgruppe Aargau Schachenallee Statuten vom Sein Zweck besteht darin, Bergfahrten zu erleichtern, die Kenntnis der Schweizeralpen zu erweitern, der Erhaltung ihrer Schönheit zu dienen und dadurch die Liebe zur Heimat zu wecken und zu pflegen Statuten vom Die SSES bezweckt die Förderung der Sonnenenergienutzung im Sinne der SSES- Grundsatzerklärung Stiftung Reusstal Zieglerhaus Hauptstrasse Rottenschwil info@stiftung-reusstal.ch Verein Aargauer Wanderwege Dorfstrasse 7, Postfach Oberentfelden info@aargauer-wanderwege.ch Stiftungsurkunde vom Förderung aller Bestrebungen zur Erhaltung des mittelländischen Reusstals als naturnahe Landschaft: Schaffung und Unterhalt von Naturschutzgebieten Unterstützung einer naturschonenden Landwirtschaft Anregung und Unterstützung wissenschaftlicher Arbeiten Öffentlichkeitsarbeit zur Verankerung des Natur- und Landschaftsschutzes in der Bevölkerung Statuten vom Die Aargauer Wanderwege sorgen für die Planung, Signalisation und den teilweisen Unterhalt des aargauischen Wanderwegnetzes in Absprache mit dem Departement Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau. Die Aargauer Wanderwege fördern das Wandern durch die Publikation von Wanderin- 5 von 7

6 formationen in Form von Druckmedien (u.a. Wanderkarten und Wanderbücher) wie auch auf ihrer Internetseite sowie mit organisierten Wanderungen. Verkehrs-Club der Schweiz VCS Sektion Aargau Asylstrasse vcs.aargau@tiscali.ch World Wildlife Fund WWF Sektion Aargau Pfrundweg kristina.schwabe@wwf-ag.ch 1979 Statuten vom Der Zweck der VCS-Sektion Aargau ist die Förderung der Ziele des Zentralverbandes gem. Art. 2 der Zentralstatuten im Gebiet des Kantons durch politische, publizistische, rechtliche und andere wirksame Aktionen und Vorstösse im Bereich des Verkehrs, insbesondere für sparsame Verwendung von Energie, Raum und Rohstoffen, minimale Umweltbelastung, vor allem durch Lärm, Erschütterungen, Schmutz- und Schadstoffe, Vermeidung von unnötigem Verkehrsaufkommen, optimale Sicherheit und Gesundheit für alle Verkehrsteilnehmer, namentlich für Kinder, ältere Leute und Behinderte, Begünstigung von Verkehrsmitteln mit optimalem Wirkungsgrad, Förderung verkehrsarmer Raumordnungs- und Siedlungsstrukturen, Schutz der Natur und der Kulturgüter gegen Beeinträchtigung durch Verkehr Statuten vom Der WWF Aargau ist bestrebt, im Kanton Aargau den WWF Schweiz zu unterstützen, namentlich in dessen Bemühen, die Vielfalt der Natur weltweit in allen ihren Er- 6 von 7

7 scheinungsformen zu schützen, die nachhaltige Nutzung aller erneuerbaren natürlichen Ressourcen anzustreben, die Verschwendung von Rohstoffen und die Umweltverschmutzung zu vermindern. 7 von 7

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