Pädagogisches Konzept für einen außerschulischen Lernort zur Reintegration hartnäckiger Schulverweigerer aus Haupt- und Förderschulen

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1 Wallstr Oldenburg Pädagogisches Konzept für einen außerschulischen Lernort zur Reintegration hartnäckiger Schulverweigerer aus Haupt- und Förderschulen Inhalt Seite 1. Einleitung 2 2. Zielgruppe 2 3. Zielsetzung Das Pädagogische Angebot Methodisch didaktische Grundüberlegungen Sozialpädagogische Angebote Werkpädagogische Angebote Lernpädagogisches Angebot Kreativ- und Freizeitangebote Zeitlicher Rahmen 6 6. Verbleib 6 7. Teilnehmeraufnahme und Verbleib 7 8. Ausstattung 7-1 -

2 1. Einleitung Der außerschulische Lernort ist Bestandteil des vom Jugendamt der Stadt Oldenburg vorgelegten gesamtstädtischen Handlungskonzepts gegen Schulabsentismus: Früh handeln und helfen!. Das Handlungskonzept sieht die Einrichtung einer Fachberatung Schulabsentismus vor und verfolgt das Ziel, schulabsenten Jugendlichen geeignete Hilfsangebote zu offerieren und sie zu einem regelmäßigen Schulbesuch zu bewegen. Der außerschulische Lernort ist eines dieser Hilfsangebote und soll bis zu 12 Jugendliche aufnehmen können. Dieses Angebot muss aber mehr sein, als nur ein Lernort. Pädagogisches Konzept, personelle und sachliche Ressourcen müssen darauf ausgerichtet sein, ein Angebot zu schaffen, dass Aufgrund seiner Inhalte und Gestaltungsmöglichkeiten des Alltags von schulabsenten Jugendlichen als Alternative zu ihrem aktuellen Flucht- und Vermeidungsverhalten wahrgenommen werden kann. 2. Zielgruppe Angesprochen werden mit diesem Angebot schulverweigernde Schülerinnen und Schüler von Haupt- und Förderschulen ab Klasse 7, die sich stark von der Schule entfernt haben, massive Verweigerungshaltungen gegenüber den schulischen Angeboten und Anforderungen zeigen und weder durch zur Verfügung stehende Maßnahmen der Schulen und Jugendhilfe, noch durch ordnungsrechtliche Maßnahmen zu einem regelmäßigen Schulbesuch bewegt werden konnten. Vorrangig einer Zuweisung in den außerschulischen Lernort ist zu prüfen, ob eine Reintegration in die Schule durch den Einsatz anderer Hilfsangebote zu realisieren ist. 3. Zielsetzung Längerfristige Schulabwesenheit hat für die Schüler aber auch für die Gesellschaft gravierende Negativkonsequenzen. Mit zunehmender Dauer der Abwesenheit wird die Chance auf Ausbildung oder Arbeit aufgrund steigender Wissensdefiziten immer geringer. Schulabsentismus bedeutet zudem Ausgrenzung und Randständigkeit, was in einer sich selbst verstärkenden Tendenz zu weiteren Normbrüchen führen kann. Der außerschulische Lernort soll Schülern, die vom Angebot der Regelschule nicht mehr erreicht werden, eine neue persönliche Perspektive eröffnen, ihnen aus ihrer Situation der Ausgrenzung heraushelfen und sie in das Regelbildungssystem (Schule, Berufsschule, Ausbildung) reintegrieren. Das Erreichen dieses übergeordneten Ziels erfordert die auf den Einzelfall abgestimmte Definition von Feinzielen, die im Förderplan festzuhalten sind (siehe methodisch didaktische Grundüberlegungen ). Zu den Feinzielen gehören in der Regel: Soziale und Individuelle Stabilisierung Stärkung des Selbstwertgefühls Erweiterung der Handlungsressourcen, insbesondere in Konfliktsituationen Herstellung von Teamfähigkeit Entwicklung von Lernmotivation Aufarbeitung von schulischen Defiziten Herausbildung und Festigung von Arbeitstugenden - 2 -

3 4. Das pädagogische Angebot Da die Zielgruppe vom Angebot der Regelschule nicht mehr erreicht wird, muss das pädagogische Angebot des außerschulischen Lernortes andere Schwerpunkte setzen, wenn die gesteckten Ziele erreicht werden sollen. Das vorgelegte Konzept basiert auf einem interdisziplinären, am Einzelfall orientierten Ansatz, mit folgenden zentralen pädagogischen Handlungsfeldern: Sozialpädagogische Angebote Werkpädagogische Angebote Lernpädagogische Angebote Kreativ- und Freizeitangebote Werk- und lernpädagogische Angebote werden teilweise parallel offeriert. Damit soll zum einen den Jugendlichen eine Wahlmöglichkeit eröffnet werden, zum anderen wird dadurch eine gezielte pädagogische Schwerpunktsetzung eröffnet. Wahlmöglichkeit bedeutet nicht Beliebigkeit, sondern begründete Festlegung für eine bestimmte Zeit auf einen bestimmten Inhalt. 4.1 Methodisch didaktische Grundüberlegungen Auch wenn die Jugendlichen sich selber für eine Teilnahme am Angebot des außerschulischen Lernortes entscheiden müssen (siehe Zuweisung und Aufnahme ), ist in der Regel doch von einer relativen Freiwilligkeit auszugehen und deshalb zumindest in der ersten Zeit der Teilnahme eine kritische Distanz der Schülerinnen und Schüler gegenüber dem neuen Angebot zu vermuten. Die Antwort auf diese zu erwartende Verhaltensdisposition ist ein zwei Phasen Modell für den zeitlichen Ablauf der pädagogischen Arbeit. Bindung herstellen Nur wenn es gelingt, eine positive Identifikation der Jugendlichen mit der Einrichtung herzustellen, wird das im außerschulischen Lernort zur Verfügung stehende pädagogische Angebot seine Wirkung entfalten können. Den Jugendlichen wird deshalb mit einer einfühlsamen, sie als Personen akzeptierenden Haltung gegenübergetreten. Das bedeutet auch, dass der bisherige Schulabsentismus nicht als Versagen, sondern als begründete Handlung vor dem Hintergrund individueller schulischer und anderer Erfahrungen angesehen wird. Der Ausgangspunkt für die pädagogische Arbeit im außerschulischen Lernort sind zunächst nicht die Ursachen für das bisherige Scheitern in der Regelschule sondern die Feststellung vorhandener Interessen, Neigungen und Kompetenzen der Jugendlichen und wie sie diese im außerschulischen Lernort zur Geltung bringen können. In dieser Phase können die Jugendlichen sich z.b. schwerpunktmäßig für ein werkpädagogisches Angebot entscheiden und müssen nicht unbedingt am Unterricht teilnehmen. Ziele definieren und Teilschritte bearbeiten Die zweite Phase stellt erhöhte Anforderungen an die Jugendlichen und setzt deshalb eine positive Bindung an die Einrichtung voraus. Am Beginn der 2. Phase steht die Erarbeitung von Zielen und die Festlegung der zur Erreichung erforderlichen Teilschritte. Spätestens hier werden dann die Gründe des Schulabsentismus zu thematisieren und teilweise zu bearbeiten sein. In der zweiten Phase ist eine Teilnahme am Unterricht verpflichtend. In beiden Phasen ist die pädagogische Arbeit bestimmt von Verbindlichkeit, Transparenz und Partizipation der Schülerinnen und Schüler. Zentrales Medium dafür ist der für und mit jedem Schüler zu führende Förderplan, in dem alle Vereinbarungen und Maßnahmen zu dokumentieren sind. Die Förderplanarbeit zwingt die Jugendlichen zur Mitwirkung. Der Förderplan sichert ihnen Unterstützung zu, nimmt sie aber auch in die Verantwortung. Neben dem Förderplan sorgen Visualisierungen (z.b. Anwesenheit) und Objektivierung subjektiver Wahrnehmung

4 Verbindlichkeit bedeutet auch, dass Abweichungen von Vereinbarungen konsequent thematisiert und Konflikte sofort bearbeitet werden. Mitwirkung ist aber auch auf anderer Ebene angestrebt. Der außerschulische Lernort muss seinen Schülerinnen und Schülern sowohl in der inhaltlichen Ausgestaltung der Angebote, als auch in der sachlichen Ausgestaltung der Einrichtung Mitgestaltungsmöglichkeiten eröffnen. Im Rahmen der werkpädagogischen Angebote müssen Alltagsarbeiten erledigt, können aber auch Initiativen der Jugendlichen umgesetzt werden. Die vorgesehenen gemeinsamen Mahlzeiten bringen notwendig Arbeit mit sich, eröffnen aber auch Gestaltungsmöglichkeiten. 4.2 Sozialpädagogische Angebote Für die Zielerreichung sind sowohl sozialpädagogische Einzelarbeit als auch Gruppenangebote erforderlich. Die sozialpädagogische Einzelarbeit orientiert sich in ihrer Ausrichtung immer an der individuellen Problemlage. In ihrem Zentrum steht die Arbeit mit dem Förderplan, über den die Förderschwerpunkte festgelegt werden. Dazu gehören die Überprüfung der vereinbarten Teilschritte und eine eventuell erforderliche Korrektur. Ebenso ist auf die Einhaltung von Regeln und Vereinbarungen zu achten, bei Abweichungen sind entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Im Rahmen der pädagogischen Einzelarbeit werden die Teilnahme an den verschiedenen Angeboten im außerschulischen Lernort festgelegt und koordiniert und wird die erforderliche Unterstützung bei der Bearbeitung aller Probleme gewährt, die einer Reintegration in Einrichtungen der Regelausbildung entgegenstehen. Schließlich wird im Rahmen der sozialpädagogischen Einzelarbeit die Rückführung in eine Einrichtung der Regelausbildung vorbereitet und begleitet. Von zentraler Bedeutung für die Erreichung dieses Ziels ist eine intensive partnerschaftliche Eltern oder Familienarbeit, um den erforderlichen positiven Rückhalt und tragfähige Strukturen im unmittelbaren privaten Umfeld herzustellen. Die Personen der Kernfamilie bilden für die Zielgruppe eine wichtige Sozialisationsinstanz und sind in der Regel in hohem Maße emotional besetzt. Eltern- /Familienarbeit ist deshalb ein hochsensibler Bereich, in dem zusätzlich Problemfelder zutage treten können, die evtl. einer besonderen Bearbeitung, auch unter Hinzuziehung entsprechender Fachdienste, bedürfen. Im Rahmen der Elternarbeit muss geklärt werden, ob die familiäre Situation zum Schulabsentismus beigetragen hat oder beiträgt und wenn ja, was die Gründe dafür sind und welche Lösungsmöglichkeiten es gibt. Ziel muss es sein, in der Familie förderliche Bedingungen (Offenheit, Vertrauen, Verlässlichkeit, Verbindlichkeit) für die Rückführung in das Regelbildungssystem zu schaffen. Dazu gehört die Einbindung der Eltern in die Arbeit des Außerschulischen Lernortes durch Information, gemeinsame Förderplangespräche oder auch gemeinsame Aktivitäten. Wenn innerhalb der Kernfamilie kein erforderlicher Rückhalt geschaffen werden kann, sollte das Augenmerk auf den erweiterten Familienkreis gerichtet werden. Vielleicht gibt es Großeltern, Tanten oder Onkel, die die Aufgabe des familiären Begleiters besser wahrnehmen können, als die leiblichen Eltern. Sozialpädagogische Gruppenangebote sollen die Identifikation mit der Einrichtung fördern, den Prozess der Gruppenbildung beschleunigen, aber auch die sozialen Kompetenzen, insbesondere die Verantwortlichkeit, Teamfähigkeit und Konfliktfähigkeit verbessern. Zu den Sozialpädagogischen Gruppenangeboten gehören: Tagesbesprechungen Reflexionsrunden Gemeinsames Kochen, gemeinsame Mahlzeiten Bewegung/Spiele Training fit for Life - 4 -

5 Zur sozialpädagogischen Gruppenarbeit gehören auch die Ausgestaltung, Pflege und Reinigung des Standortes. Bei Bedarf wird dazu Unterstützung aus den werkpädagogischen Angeboten hinzugezogen. 4.3 Werkpädagogische Angebote Das werkpädagogische Angebot geht sowohl vom zeitlichen Umfang, als auch von den fachlichen Möglichkeiten über den Werkunterricht hinaus und eröffnet den Jugendlichen damit ein Erfahrungsfeld, mit dem sich der außerschulische Lernort deutlich von der Regelschule unterscheidet. Angeboten werden ein handwerkliches (Holz) und ein hauswirtschaftliches Praxisfeld. Unmittelbares gemeinsames Tätigkeitsfeld ist das Management des eigenen Hauses. Gerade in der Phase Bindung herstellen und für Jugendliche, die noch nicht über die Leistungsfähigkeit verfügen, an längeren Unterrichtseinheiten teilzunehmen, kommt dem werkpädagogischen Angebot eine wichtige Bedeutung zu. Die praktischen Arbeiten sind auf die Herstellung von Gebrauchsgegenständen (Holz) oder die Bereitstellung von Dienstleistungen (Küche) ausgerichtet. Diese können für den persönlichen Gebrauch, für die Gruppe oder für die Verbesserung der Ausstattung des außerschulischen Lernortes bestimmt sein. Im Hinblick auf die angestrebte Reintegration in Regeleinrichtungen sollten allerdings auch nach außen gerichtete Projekte realisiert werden. Dies könnte z.b. die Herstellung einfacher Percussions-Instrumente oder Spielgeräte für Kindergärten oder Schulen sein. Perspektivisch ist die Gründung einer Schülerfirma zu prüfen. Das werkpädagogische Angebot eröffnet auch die Möglichkeit, die Jugendlichen an grundlegende berufliche Anforderungen heranzuführen. Dieser Aspekt kann über Praktika in anderen Einrichtungen und Betrieben noch vertieft werden. 4.4 Lernpädagogisches Angebot Das lernpädagogische Angebot soll neue Zugänge zu unterrichtlicher Arbeit eröffnen, Lernmotivation (wieder-) herstellen und damit verhindern, dass die Wissensdefizite weiter anwachsen. Für die Reintegration in die Regelausbildung sind die Aufarbeitung von Wissensdefiziten und die Vermittlung von Lerntechniken unerlässlich. Dies setzt allerdings bei den Schülern die Bereitschaft voraus, sich aktiv auf unterrichtliche Inhalte und Arbeitsweisen einzulassen. Von einer solchen Haltung kann bei Eintritt in den außerschulischen Lernort nicht ausgegangen werden. Zur Herstellung der Motivation zu inhaltlicher Auseinandersetzung wird interdisziplinärer Projektunterricht durchgeführt, dessen Inhalte sich an der Lebenswelt der Jugendlichen und den werkpädagogischen Angeboten orientieren sollen. In den Themenfindungsprozess sind die Schülerinnen und Schüler einzubeziehen. Im Vordergrund steht dabei zunächst die Vermittlung von Lernerfolgserlebnissen. Erst wenn eine Offenheit gegenüber schulischen Lernprozessen erreicht und grundlegende soziale Kompetenzen für die Teilnahme am Unterricht vermittelt worden sind, kann die systematische Aufarbeitung von Wissensdefiziten oder die gezielte Vorbereitung auf den Hauptschulabschluss in Angriff genommen werden. Dabei erfolgt die inhaltliche Ausrichtung des Unterrichts an den Lehrplänen und Prüfungsanforderungen der Haupt- und Förderschulen. Der Unterricht wird in der Gesamtgruppe, in Kleingruppen und als Einzelunterricht erteilt. Im Rahmen der Förderplanung werden mit den Jugendlichen Einzelstundenpläne erstellt, aus denen hervorgeht, für welchen Zeitraum der Schüler an welchem Unterrichtsangebot teilnimmt

6 Das Lernpädagogische Angebot sollte im Wesentlichen von Lehrern (einem Lehrer) der allgemeinbildenden Schulen erteilt werden und zwar aus folgenden Gründen: Vergleichbarkeit der inhaltlichen Arbeit mit den Anforderungen an den Regelschulen, realistische Einschätzung des Lern- und Leistungsvermögens der Schülerinnen und Schüler des außerschulischen Lernortes Neue Erfahrung der Lehrer-Schüler Interaktion mit einem wirklichen Lehrer und damit Möglichkeit der Korrektur des Lehrerbildes für die Jugendlichen als Voraussetzung für das Gelingen einer Rückkehr in das Regelsystem. 4.5 Kreativ- und Freizeitangebote Dieser Bereich soll den Jugendlichen neue Selbsterfahrungsmöglichkeiten eröffnen und damit ihren Interessenhorizont und ihre Handlungskompetenzen erweitern. Gleichzeitig sind Kreativ- und Freizeitangebote wichtige Elemente des Trainings sozialer Kompetenzen und schließlich sollen sie auch einfach Spaß machen. Zum Grundangebot gehören Gesellschaftsspiele und ein regelmäßiges Bewegungsangebot, das möglichst beide Geschlechter anspricht (Bogenschießen, Stockkampf). Diese könnten ergänzt werden durch Workshops mit z.b. folgenden Inhalten: Skulpturenarbeit (Holz, Stein) Percussion mit Cajons (könnten im Werkpädagogischen Bereich hergestellt werden) Tanz, usw. Positive Erfahrungen sind in der Jugendsozialarbeit mit Outdooraktivitäten (z.b. Klettern) gemacht worden. Diese können auch in kurze Freizeiten mit Übernachtung eingebunden werden. 5. Zeitlicher Rahmen Um die Schülerinnen und Schüler für die Wiederaufnahme eines regelmäßigen Schulbesuchs zu motivieren und eine dauerhafte Reintegration in die Regelschule zu erreichen, ist in der Regel von einer Aufnahme in das Projekt für etwa 6 Monate auszugehen. Der Verbleib ist jedoch vom Einzelfall abhängig, und kann je nach Verlauf und Bedarf verkürzt oder auch verlängert werden. Der Betreuungsumfang entspricht dem der Regelschule: Montag Donnerstag, Uhr, Freitag Uhr (siehe Anlag Stundenplan). Die angehängten Stundenpläne geben die Grundstruktur wieder. Diese kann und soll durch besondere Aktionen durchbrochen werden. Z. B. Aktionstag Outdoortraining Tagesausflüge Blockwochen sowohl im Unterricht als auch in der Praxis 6. Verbleib Ziel ist die Reintegration in die Regelschule, insbesondere für Schüler der 8. Klasse oder darunter. Für Schüler die in der 9. Klasse aufgenommen werden, kann sich dieses Ziel als nicht mehr erreichbar oder sinnvoll erweisen. In diesen Fällen erfolgt die Orientierung auf die Angebote der Berufschulen oder außerschulische Angebote der Berufsvorbereitung. Dazu werden diese Einrichtungen besucht und evtl. Schnupperpraktika durchgeführt. Ein direkter Übergang in Ausbildung ist eher unwahrscheinlich

7 Für die Reintegration in die Regelschule ist ein sorgfältiges Übergangsmanagement erforderlich, an dem die aufnehmende Schule und das Elternhaus mit klaren Aufgabenstellungen zu beteiligen sind. Hilfreich wäre die Bestimmung einer zuständigen Person an der aufnehmenden Schule, die bereits vor der Rückkehr Kontakt zu der/dem Schüler/in aufnimmt. Im Rahmen des Übergangsmanagements sind insbesondere die Erwartungshorizonte der zurückkehrenden SchülerInnen und der aufnehmenden Schule zu definieren und miteinander abzugleichen. Daraus können mögliche Konfliktfelder abgeleitet und entsprechende präventive Maßnahmen eingeleitet werden. Dazu gehört z.b. die Einrichtung eines Frühwarnsystems, das die sofortige Bearbeitung von Störungen ermöglicht und eine erneute Verfestigung von Konflikten verhindert. Wo die Möglichkeit besteht, sollte ein weicher Übergang hergestellt werden. Da die allgemein bildenden Schulen zunehmend ein Ganztags-Angebot vorhalten, könnte z.b. die Teilnahme an einem freiwilligen Nachmittagsangebot der Regelschule einen Einstieg in die Rückkehr bilden. 7. Teilnehmerzuweisung und Aufnahme Die Zuweisung zum Projekt erfolgt zentral über die Fachberatung Schulverweigerung und gilt nur für die Schulen, die sich verpflichten den Verfahrensablauf einzuhalten. Schülerinnen und Schüler die eventuell für das Projekt in Frage kommen, werden der Fachberatung gemeldet oder sind der Fachberatung durch die alltägliche Arbeit bereits bekannt. Sie überprüft im Rahmen des Clearing- Verfahrens die Möglichkeit und Notwendigkeit einer Aufnahme in den außerschulischen Lernort. Dabei kommt folgendes Verfahren zur Anwendung: 1. Gründe für die Schulverweigerung werden unter Berücksichtigung aller Beteiligten im Rahmen einer Diagnostik ermittelt. 2. Prüfen, ob durch die Bereitstellung, Fortführung oder Intensivierung ambulanter Hilfemaßnahmen eine Rückkehr in die Schule erreicht werden kann, ggf. Einleitung, Koordination und Kontrolle der Wirksamkeit der Maßnahmen. 3. Gibt es nach Nr. 2 keine geeigneten Fördermöglichkeiten oder bleiben die dort ergriffenen Maßnahmen erfolglos, wird eine Aufnahme in das Projekt in Erwägung gezogen und der außerschulische Lernort vorgestellt. 4. Entscheidet sich die Schülerin/ der Schüler für eine Teilnahme, wird ein Aufnahmeverfahren durchgeführt, insbesondere zur Klärung der Motivation. Dies beinhaltet intensive Gespräche mit den Betroffenen (und deren Eltern) sowie ein Praktikum im Projekt. Das Ergebnis wird in einer Stellungnahme zusammengefasst. 5. Die Stellungnahme wird von einem externen Gremium geprüft. Bei einer positiven Entscheidung erfolgt die Terminierung der Aufnahme und Verweildauer Meldung bei der Landesschulbehörde Absprache mit der Herkunftsschule Einholung der Zustimmung der Eltern 8. Ausstattung Am außerschulischen Lernort soll eine personenbezogene individuelle Förderung eingebunden in einem Gruppenprozess erfolgen. Dazu ist es erforderlich, ein möglichst breites Angebot (individueller Förderbedarf) an einem Standort (Gruppenzusammenhang) zu realisieren. Für die Umsetzung gibt es zwei gängige Modelle: 1. Integration des außerschulischen Lernortes an einem Standort mit bereits bestehenden Angeboten der Jugendberufshilfe 2. Einrichtung eines eigenen Standortes, außerhalb von Standorten der Jugendberufshilfe/Berufsvorbereitung - 7 -

8 Vorteil der Einbindung des außerschulischen Lernortes an einem Standort wie z.b. der VHS Jugendwerkstatt ist die Möglichkeit der Mitnutzung einer umfangreichen professionellen Ausstattung. Zu den Nachteilen gehören: Die Größe der Einrichtung schränkt die Identifikationsanreize ein die Mitgestaltungsmöglichkeiten sind eingeschränkt Es ist von Akzeptanzproblemen seitens der TN in der Berufsvorbereitung auszugehen Einrichtungen der Jugendberufshilfe haben eine stärkere arbeitsmarktliche Ausrichtung, insbesondere in den Werkstätten Die Schülerinnen und Schüler unterliegen den Bestimmungen des Jugendschutzes, insbesondere im Rauchverbot liegt Konfliktpotential Die Neigung zu Normbrüchen könnte durch den gemeinsamen Alltag mit älteren zu normabweichendem Verhalten neigenden TeilnehmerInnen verstärkt werden Idealer Weise sollte deshalb für diese Zielgruppe ein eigener Standort, zumindest Gebäudeteil mit folgendem Raumangebot zur Verfügung gestellt werden: Gemeinschafts- Mehrzweckraum Unterrichtsraum Küche mit 2 Kochnischen und Essraum Büro Einzelarbeitsraum Werkraum Raum für Tischtennis, etc. Garten Ein eigenes Fahrzeug würde die Mitnutzung anderer Einrichtungen erleichtern. Der Standort muss nicht fertig sein, er kann auch im Rahmen der werkpädagogischen Angebote hergerichtet und ausgestaltet werden. Bei der personellen Ausstattung ist für 10 TN Plätze von folgendem Bedarf auszugehen: Sozialpädagoge Anleiter Hauswirtschaft Anleiter Holzwerkstatt Lehrer Honorarkräfte Gerd Hunke,

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