Frauenförderplan des Fachbereichs Germanistik und Kunstwissenschaften (09)

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1 Frauenförderplan des Fachbereichs Germanistik und Kunstwissenschaften (09) I. Zur allgemeinen Situation Der vorliegende Frauenförderplan des Fachbereichs Germanistik und Kunstwissenschaften bezieht sich auf die Situation der Frauen am Fachbereich 09. Er setzt den Frauenförderplan der Gesamtuniversität und den Frauenförderplan des Fachbereichs Germanistik und Kunstwissenschaften von 2002 voraus und unterstützt die dort vorgeschlagenen Zielsetzungen und Maßnahmen, die fortgesetzt werden sollen. I.1. Zur Repräsentanz von Frauen am Fachbereich Trotz vermehrter Anstrengungen, die in den letzten Jahren zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Studium, Forschung, Lehre und Verwaltung unternommen wurden, bleibt eine Unterrepäsentanz von Frauen speziell im Forschungs- und Wissenschaftsbetrieb weiterhin gravierend. Dies erhellt sich besonders, wenn man die Zahl der im Wissenschaftsbetrieb tätigen Frauen mit dem Anteil der weiblichen Studierenden im Fachbereich vergleicht. Von den eingeschriebenen Studentinnen und Studenten des Sommersemesters 2007 beträgt der Anteil der männlichen Studierenden 30%, der von Frauen 70%. Am Stichtag 1. August 2007 waren ca. 80% der studentischen Hilfskräfte am Fachbereich weiblich. Jedoch fällt im Bereich von Lehre und Forschung das Verhältnis umgekehrt zugunsten des männlichen Geschlechts aus. Hier sind nur noch rund 43% Frauen (immerhin eine Steigerung ihres Anteils im Vergleich zur Situation im Jahre 2002), aber rund 57% Männer im Wissenschaftsbetrieb tätig. Noch stärker fällt die Unterrepräsentanz von Frauen im Bereich der Professoren- und Dozentenstellen auf: Dort beträgt der Frauenanteil rund 37%. Erfreulich ist, dass von drei Juniorprofessuren momentan zwei mit Frauen besetzt sind. Der gestiegene Anteil von Frauen auf Assistentenstellen ist im Vergleich zu 2002 erhalten geblieben, wenn auch nachwievor ein Ungleichgewicht der Geschlechter bei der Besetzung von Dauerstellen festzustellen ist und Hochschuldozenturen zu 75% von Männern besetzt sind. Bei den befristeten Stellen herrscht Gleichheit von Frauen und Männern. Im Bereich des technisch/administrativen Personals kehrt sich das Verhältnis total um: In BAT VII sind 92,31% der Beschäftigten Frauen, in BAT VI 94,11%, in BAT V 63,34%. Fazit: Der Anteil von Frauen in Forschung und Lehre muß weiterhin kontinuierlich erhöht werden. Theoretisch stehen die Chancen hierfür gut, haben sich doch im Zeitraum am Fachbereich nahezu ebensoviel Frauen wie Männer habilitiert, und sogar mehr Frauen als Männer promoviert. Bemerkenswert sind auch die Magisterabschluss-Zahlenverhältnisse: von den Absolventen im Zeitraum 2002 bis August 2007 sind ¾ weiblichen Geschlechts, ¼ ist männlich. Der Frauenförderplan des Fachbereichs unterstützt deshalb nachhaltig alle Maßnahmen, die der allgemeine Frauenförderplan der Universität zur Gleichstellung von Frauen für Stellenausschreibungen, Auswahlverfahren und Berufungsverfahren festhält. Er drückt dabei auch seine Erwartung aus, dass die Besetzung der Stellen mit Frauen künftig bei der Mittelvergabe innerhalb der Philipps-Universität stärker Berücksichtigung findet. Die geschlechterbezogene Mittelverteilung nach Erfolgskriterien betrachten wir daher nach wie vor als einen ersten wichtigen Schritt.

2 2 I.2. Frauen-und Geschlechterforschung Der Fachbereich Germanistik und Kunstwissenschaften sieht die Erforschung des sozialen Geschlechterverhaltens und der hieraus resultierenden Geschlechterrollen in Geschichte und Gegenwart für einen wesentlichen Bestandteil literatur- bzw. kulturgeschichtlicher Fächer an. Der Fachbereich begrüßt die Existenz eines Zentrums für Gender Studies und feministische Zukunftsforschung an der Philipps-Universität und sichert zu, dass er in Forschung und Lehre zum Themengebiet der Gender Studies weiterhin beitragen wird. I.3. Allgemeine Rahmenbedingungen für die Gleichstellung von Frauen in Beruf und Studium Um eine Gleichstellung von Frauen in Beruf und Studium zu ermöglichen, muss verstärkt auf eine Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie Rücksicht genommen werden. Um den Anteil von Frauen speziell in Forschung und Lehre zu erhöhen, unterstützt der Fachbereich alle Maßnahmen, die Frauen (und Männern) helfen, wissenschaftliche Karriere und Familie vereinbaren zu können. Als besonders dringlich erscheinen dem Fachbereich: bessere Kinderbetreuungsmöglichkeiten, die insbesondere am Arbeitsort benötigt werden; Gewährleistung adäquater und flexibler Vertretungsmöglichkeiten für Mutterschutz und Elternzeit; bessere Möglichkeiten der Teilzeitarbeit; Möglichkeiten des Job-Sharings (auch auf Professoren-Ebene); Anrechnung von Mutterschutz- und Erziehungszeiten bei der Festsetzung der Altersgrenze für Stellen, Stipendien und Berufungen (insbes. auch bei den neuen Juniorprofessuren). II. Konkrete Maßnahmen In Anlehnung an das Hessische Hochschulrahmengesetz und an das Hessische Gleichberechtigungsgesetz soll durch eine geschlechtsbezogene anteilige Besetzung von Fachbereichsgremien und Kommissionen erreicht werden, dass Frauen an den Entscheidungen des Fachbereichs beteiligt werden. II.1. Frauenbeauftragte Auf der Ebene des Fachbereichs stellt neben dem Frauenförderplan das Amt der Frauenbeauftragten ein wichtiges Instrument dar, um das Ziel der Gleichstellung der Geschlechter zu verwirklichen. Der Fachbereichsfrauenbeauftragten wird ein Arbeitsplatz mit angemessener Ausstattung (Telephon, PC) zur Verfügung gestellt. Einer Professorin, wissenschaftlichen oder wissenschaftlich-technischen Mitarbeiterin ist im Amt der Fachbereichsfrauenbeauftragten Arbeitsentlastung zu gewähren. Übt eine Studentin das Amt aus, ist ihr Arbeitsaufwand durch Bezahlung als studentische Hilfskraft zu entschädigen. Gleiches gilt für die jeweilige Stellvertreterin. Im Rahmen des Globalhaushaltes bekommt die Fachbereichsfrauenbeauftragte einen Etat zugeteilt (Telephon- und Bürokosten).

3 3 II.2. Studentinnen Neben den unter II.6. dargestellten Notwendigkeiten einer umfassenden Kinderbetreuung sind für Studentinnen folgende frauenfördernde Maßnahmen zu ergreifen: Den Lebensumständen von allein erziehenden Studentinnen mit Kindern ist durch Nachtausleihe von Büchern, spezielle Klausurtermine und die Möglichkeit von Fristenverlängerungen bei Krankheit des Kindes Rechnung zu tragen. Studentinnen ist gezielt die Möglichkeit einer Tätigkeit als studentische Hilfskraft einzuräumen, um Studentinnen als potentiellen wissenschaftlichen Nachwuchs sichtbar zu machen. (verantwortlich: Lehrende des Fachbereichs) II.3. Wissenschaftlich-technische Mitarbeiterinnen Der Fachbereich setzt sich dafür ein, die Arbeitsplatzbeschreibungen an die tatsächlich geleisteten Aufgaben anzupassen und den jeweils dafür vorgesehenen Gehaltsstufen zuzuordnen. Im Sinne der wünschenswerten Identifikation mit der Arbeit ist die tarifrechtliche Ausschöpfung der Möglichkeiten zu berücksichtigen. Mit der Möglichkeit flexibler Arbeitszeiten und entgegenkommender Urlaubsregelungen soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass besonders teilzeitbeschäftigte Frauen neben ihrer Erwerbstätigkeit oftmals noch Haus- und Erziehungsarbeit leisten. II.4. Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen Frauen am Fachbereich wird die Möglichkeit zur Qualifikation gegeben, es wird ein prozentual gleiches Verhältnis wie das der Studentinnen (s.o.) angestrebt. Die Arbeitszeiten des wissenschaftlichen Personals sind flexibel zu halten, um wissenschaftliche Qualifikation und familiäre Lebensbedingungen im Einklang halten zu können. (verantwortlich: Fachbereichsrat) II.5. Professorinnen Der Fachbereich Germanistik und Kunstwissenschaften legt sein Profil in der Zielvereinbarung dar. Für die dort vorgesehene Entwicklung des Fachbereichs, im Zusammenhang mit dem Strukturplan, ist zu gewährleisten, dass der Frauenanteil bei gleicher Eignung gefördert wird. Dieses Ziel wird an die leistungsbezogene Mittelvergabe mit der Hochschulleitung gebunden. Mittel aus dem Erfolgsbudget werden zur besonderen Honorierung von Habilitationen von Frauen eingesetzt. Die Verteilung der Haushaltsmittel ist auch am Anteil der wissenschaftlich tätigen Frauen am Fachbereich zu orientieren.

4 4 II.6. Kinderbetreuung Der Fachbereich 09 schließt sich den im Frauenförderplan der Philipps-Universität Marburg unter 3.3 Kinderbetreuung formulierten Forderungen und Vorschlägen an. Der Fachbereich 09 wird anhand geeigneter Maßnahmen in die vorgeschlagene Richtung mitwirken: (verantwortlich: Fachbereichsrat) Für Angestellte und Studierende mit Kindern sollen genügend Kinderbetreuungsmöglichkeiten (Tagesstätten, Kindergarten, Kinderkrippen, Horte) garantiert werden, deren Öffnungszeiten sich an den Veranstaltungszeiten der Universität orientieren. Dringend benötigt werden zudem flexible Angebote zur Kinderbetreuung (stundenweise Betreuungsmöglichkeit, auch am Abend, je nach individuellem Bedarf). Bestehende Einrichtungen wie die Uni-Kita und Zappel-Philipp sollten durch die Philipps-Universität unterstützt und gefördert werden, ihre Kapazitäten sind zudem dringend zu erweitern. Zudem werden Angebote zur Betreuung schulpflichtiger Kinder am Nachmittag benötigt (Horte). Im Bewusstsein dessen, dass Erziehenden momentan wenn überhaupt - lediglich die Kernzeit zwischen 8 und 16 Uhr zur Verfügung steht, eine Kinderbetreuungsmöglichkeit zu finden, garantiert der Fachbereich 09, dass Lehrveranstaltungen, Forschungsseminare, Gremiensitzungen, Weiterbildungs- und Informationsveranstaltungen möglichst innerhalb dieser Kernzeit stattfinden, um Erziehende nicht von der Möglichkeit der Teilnahme auszuschließen. Der Fachbereich 09 befürwortet die Erhaltung eines gesonderten Raumes in der Phil-Fak, der stillenden Frauen oder zum Wickeln von Kindern eine Rückzugsmöglichkeit bietet. II.7. Sicherheit im räumlichen Umfeld Es müssen ausgewiesene Parkplätze für Frauen in unmittelbarer Nähe zum Universitätsgelände (Wilhelm-Röpke-Straße und Ernst-von-Hülsen-Haus) zur Verfügung gestellt werden. Der Fachbereich begrüßt die in den letzten Jahren durchgeführten Verbesserungen, wie z.b. eine bessere Beleuchtung des Weges von der Phil-Fak in die Stadt sowie die Einrichtung einer Buslinie zwischen Wilhelm-Röpke-Straße und Bahnhof. Die Universität wird aber aufgefordert, die Beleuchtung auch der Parkräume, Zufahrts- und Zugangswege vom UB-Parkplatz und vom Bahnhof zur Phil-Fak dringend zu verbessern. II.8. Diskriminierung und sexuelle Übergriffe Der Fachbereich 09 schließt sich den Formulierungen des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes an. Keine Mitarbeiterin oder Studentin sollte aufgrund ihres Geschlechtes diskriminiert werden. Für entsprechende Fälle ist die Frauenbeauftragte des Fachbereichs 09 zuständig. Für schwerwiegendere Vorkommnisse, wie z.b. sexuelle Übergriffe, muss eine zentrale Anlaufstelle für Betroffene geschaffen werden, zusätzlich zu den jetzt vorhandenen Möglichkeiten. (Frauenförderplan der Philipps-Universität: In Fällen sexueller Belästigung stehen die Psychotherapeutische Beratungsstelle, die Mitglieder des Beirats zur Förderung

5 5 der beschäftigten, lehrenden und studierenden Frauen und die Frauenbeauftragte als Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartner zur Verfügung. ) Die Verabschiedung einer Richtlinie gegen sexuelle Gewalt und Belästigung der Philipps- Universität Marburg wird vom Fachbereich 09 begrüßt und unterstützt. (verantwortlich: Frauenbeauftragte) III. Zielvereinbarung bis 2009 Der Fachbereich Germanistik und Kunstwissenschaften erklärt es als sein Ziel, bis zum Jahre 2009 den Frauenanteil auf Promotions- und Habilitations-Qualifikationsstellen und Professuren weiterhin im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten zu erhöhen. Der vorliegende Frauenförderplan wird alle zwei Jahre überprüft und gegebenenfalls überarbeitet. Die Dekanin/der Dekan bittet vor der Überprüfung nach zwei Jahren durch den Fachbereichsrat die Verantwortlichen der Teilbereiche zu einem Bericht.

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