Frauenförderplan des Fachbereichs Germanistik und Kunstwissenschaften (09)
|
|
- Kornelius Martin
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Frauenförderplan des Fachbereichs Germanistik und Kunstwissenschaften (09) I. Zur allgemeinen Situation Der vorliegende Frauenförderplan des Fachbereichs Germanistik und Kunstwissenschaften bezieht sich auf die Situation der Frauen am Fachbereich 09. Er setzt den Frauenförderplan der Gesamtuniversität und den Frauenförderplan des Fachbereichs Germanistik und Kunstwissenschaften von 2002 voraus und unterstützt die dort vorgeschlagenen Zielsetzungen und Maßnahmen, die fortgesetzt werden sollen. I.1. Zur Repräsentanz von Frauen am Fachbereich Trotz vermehrter Anstrengungen, die in den letzten Jahren zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Studium, Forschung, Lehre und Verwaltung unternommen wurden, bleibt eine Unterrepäsentanz von Frauen speziell im Forschungs- und Wissenschaftsbetrieb weiterhin gravierend. Dies erhellt sich besonders, wenn man die Zahl der im Wissenschaftsbetrieb tätigen Frauen mit dem Anteil der weiblichen Studierenden im Fachbereich vergleicht. Von den eingeschriebenen Studentinnen und Studenten des Sommersemesters 2007 beträgt der Anteil der männlichen Studierenden 30%, der von Frauen 70%. Am Stichtag 1. August 2007 waren ca. 80% der studentischen Hilfskräfte am Fachbereich weiblich. Jedoch fällt im Bereich von Lehre und Forschung das Verhältnis umgekehrt zugunsten des männlichen Geschlechts aus. Hier sind nur noch rund 43% Frauen (immerhin eine Steigerung ihres Anteils im Vergleich zur Situation im Jahre 2002), aber rund 57% Männer im Wissenschaftsbetrieb tätig. Noch stärker fällt die Unterrepräsentanz von Frauen im Bereich der Professoren- und Dozentenstellen auf: Dort beträgt der Frauenanteil rund 37%. Erfreulich ist, dass von drei Juniorprofessuren momentan zwei mit Frauen besetzt sind. Der gestiegene Anteil von Frauen auf Assistentenstellen ist im Vergleich zu 2002 erhalten geblieben, wenn auch nachwievor ein Ungleichgewicht der Geschlechter bei der Besetzung von Dauerstellen festzustellen ist und Hochschuldozenturen zu 75% von Männern besetzt sind. Bei den befristeten Stellen herrscht Gleichheit von Frauen und Männern. Im Bereich des technisch/administrativen Personals kehrt sich das Verhältnis total um: In BAT VII sind 92,31% der Beschäftigten Frauen, in BAT VI 94,11%, in BAT V 63,34%. Fazit: Der Anteil von Frauen in Forschung und Lehre muß weiterhin kontinuierlich erhöht werden. Theoretisch stehen die Chancen hierfür gut, haben sich doch im Zeitraum am Fachbereich nahezu ebensoviel Frauen wie Männer habilitiert, und sogar mehr Frauen als Männer promoviert. Bemerkenswert sind auch die Magisterabschluss-Zahlenverhältnisse: von den Absolventen im Zeitraum 2002 bis August 2007 sind ¾ weiblichen Geschlechts, ¼ ist männlich. Der Frauenförderplan des Fachbereichs unterstützt deshalb nachhaltig alle Maßnahmen, die der allgemeine Frauenförderplan der Universität zur Gleichstellung von Frauen für Stellenausschreibungen, Auswahlverfahren und Berufungsverfahren festhält. Er drückt dabei auch seine Erwartung aus, dass die Besetzung der Stellen mit Frauen künftig bei der Mittelvergabe innerhalb der Philipps-Universität stärker Berücksichtigung findet. Die geschlechterbezogene Mittelverteilung nach Erfolgskriterien betrachten wir daher nach wie vor als einen ersten wichtigen Schritt.
2 2 I.2. Frauen-und Geschlechterforschung Der Fachbereich Germanistik und Kunstwissenschaften sieht die Erforschung des sozialen Geschlechterverhaltens und der hieraus resultierenden Geschlechterrollen in Geschichte und Gegenwart für einen wesentlichen Bestandteil literatur- bzw. kulturgeschichtlicher Fächer an. Der Fachbereich begrüßt die Existenz eines Zentrums für Gender Studies und feministische Zukunftsforschung an der Philipps-Universität und sichert zu, dass er in Forschung und Lehre zum Themengebiet der Gender Studies weiterhin beitragen wird. I.3. Allgemeine Rahmenbedingungen für die Gleichstellung von Frauen in Beruf und Studium Um eine Gleichstellung von Frauen in Beruf und Studium zu ermöglichen, muss verstärkt auf eine Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie Rücksicht genommen werden. Um den Anteil von Frauen speziell in Forschung und Lehre zu erhöhen, unterstützt der Fachbereich alle Maßnahmen, die Frauen (und Männern) helfen, wissenschaftliche Karriere und Familie vereinbaren zu können. Als besonders dringlich erscheinen dem Fachbereich: bessere Kinderbetreuungsmöglichkeiten, die insbesondere am Arbeitsort benötigt werden; Gewährleistung adäquater und flexibler Vertretungsmöglichkeiten für Mutterschutz und Elternzeit; bessere Möglichkeiten der Teilzeitarbeit; Möglichkeiten des Job-Sharings (auch auf Professoren-Ebene); Anrechnung von Mutterschutz- und Erziehungszeiten bei der Festsetzung der Altersgrenze für Stellen, Stipendien und Berufungen (insbes. auch bei den neuen Juniorprofessuren). II. Konkrete Maßnahmen In Anlehnung an das Hessische Hochschulrahmengesetz und an das Hessische Gleichberechtigungsgesetz soll durch eine geschlechtsbezogene anteilige Besetzung von Fachbereichsgremien und Kommissionen erreicht werden, dass Frauen an den Entscheidungen des Fachbereichs beteiligt werden. II.1. Frauenbeauftragte Auf der Ebene des Fachbereichs stellt neben dem Frauenförderplan das Amt der Frauenbeauftragten ein wichtiges Instrument dar, um das Ziel der Gleichstellung der Geschlechter zu verwirklichen. Der Fachbereichsfrauenbeauftragten wird ein Arbeitsplatz mit angemessener Ausstattung (Telephon, PC) zur Verfügung gestellt. Einer Professorin, wissenschaftlichen oder wissenschaftlich-technischen Mitarbeiterin ist im Amt der Fachbereichsfrauenbeauftragten Arbeitsentlastung zu gewähren. Übt eine Studentin das Amt aus, ist ihr Arbeitsaufwand durch Bezahlung als studentische Hilfskraft zu entschädigen. Gleiches gilt für die jeweilige Stellvertreterin. Im Rahmen des Globalhaushaltes bekommt die Fachbereichsfrauenbeauftragte einen Etat zugeteilt (Telephon- und Bürokosten).
3 3 II.2. Studentinnen Neben den unter II.6. dargestellten Notwendigkeiten einer umfassenden Kinderbetreuung sind für Studentinnen folgende frauenfördernde Maßnahmen zu ergreifen: Den Lebensumständen von allein erziehenden Studentinnen mit Kindern ist durch Nachtausleihe von Büchern, spezielle Klausurtermine und die Möglichkeit von Fristenverlängerungen bei Krankheit des Kindes Rechnung zu tragen. Studentinnen ist gezielt die Möglichkeit einer Tätigkeit als studentische Hilfskraft einzuräumen, um Studentinnen als potentiellen wissenschaftlichen Nachwuchs sichtbar zu machen. (verantwortlich: Lehrende des Fachbereichs) II.3. Wissenschaftlich-technische Mitarbeiterinnen Der Fachbereich setzt sich dafür ein, die Arbeitsplatzbeschreibungen an die tatsächlich geleisteten Aufgaben anzupassen und den jeweils dafür vorgesehenen Gehaltsstufen zuzuordnen. Im Sinne der wünschenswerten Identifikation mit der Arbeit ist die tarifrechtliche Ausschöpfung der Möglichkeiten zu berücksichtigen. Mit der Möglichkeit flexibler Arbeitszeiten und entgegenkommender Urlaubsregelungen soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass besonders teilzeitbeschäftigte Frauen neben ihrer Erwerbstätigkeit oftmals noch Haus- und Erziehungsarbeit leisten. II.4. Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen Frauen am Fachbereich wird die Möglichkeit zur Qualifikation gegeben, es wird ein prozentual gleiches Verhältnis wie das der Studentinnen (s.o.) angestrebt. Die Arbeitszeiten des wissenschaftlichen Personals sind flexibel zu halten, um wissenschaftliche Qualifikation und familiäre Lebensbedingungen im Einklang halten zu können. (verantwortlich: Fachbereichsrat) II.5. Professorinnen Der Fachbereich Germanistik und Kunstwissenschaften legt sein Profil in der Zielvereinbarung dar. Für die dort vorgesehene Entwicklung des Fachbereichs, im Zusammenhang mit dem Strukturplan, ist zu gewährleisten, dass der Frauenanteil bei gleicher Eignung gefördert wird. Dieses Ziel wird an die leistungsbezogene Mittelvergabe mit der Hochschulleitung gebunden. Mittel aus dem Erfolgsbudget werden zur besonderen Honorierung von Habilitationen von Frauen eingesetzt. Die Verteilung der Haushaltsmittel ist auch am Anteil der wissenschaftlich tätigen Frauen am Fachbereich zu orientieren.
4 4 II.6. Kinderbetreuung Der Fachbereich 09 schließt sich den im Frauenförderplan der Philipps-Universität Marburg unter 3.3 Kinderbetreuung formulierten Forderungen und Vorschlägen an. Der Fachbereich 09 wird anhand geeigneter Maßnahmen in die vorgeschlagene Richtung mitwirken: (verantwortlich: Fachbereichsrat) Für Angestellte und Studierende mit Kindern sollen genügend Kinderbetreuungsmöglichkeiten (Tagesstätten, Kindergarten, Kinderkrippen, Horte) garantiert werden, deren Öffnungszeiten sich an den Veranstaltungszeiten der Universität orientieren. Dringend benötigt werden zudem flexible Angebote zur Kinderbetreuung (stundenweise Betreuungsmöglichkeit, auch am Abend, je nach individuellem Bedarf). Bestehende Einrichtungen wie die Uni-Kita und Zappel-Philipp sollten durch die Philipps-Universität unterstützt und gefördert werden, ihre Kapazitäten sind zudem dringend zu erweitern. Zudem werden Angebote zur Betreuung schulpflichtiger Kinder am Nachmittag benötigt (Horte). Im Bewusstsein dessen, dass Erziehenden momentan wenn überhaupt - lediglich die Kernzeit zwischen 8 und 16 Uhr zur Verfügung steht, eine Kinderbetreuungsmöglichkeit zu finden, garantiert der Fachbereich 09, dass Lehrveranstaltungen, Forschungsseminare, Gremiensitzungen, Weiterbildungs- und Informationsveranstaltungen möglichst innerhalb dieser Kernzeit stattfinden, um Erziehende nicht von der Möglichkeit der Teilnahme auszuschließen. Der Fachbereich 09 befürwortet die Erhaltung eines gesonderten Raumes in der Phil-Fak, der stillenden Frauen oder zum Wickeln von Kindern eine Rückzugsmöglichkeit bietet. II.7. Sicherheit im räumlichen Umfeld Es müssen ausgewiesene Parkplätze für Frauen in unmittelbarer Nähe zum Universitätsgelände (Wilhelm-Röpke-Straße und Ernst-von-Hülsen-Haus) zur Verfügung gestellt werden. Der Fachbereich begrüßt die in den letzten Jahren durchgeführten Verbesserungen, wie z.b. eine bessere Beleuchtung des Weges von der Phil-Fak in die Stadt sowie die Einrichtung einer Buslinie zwischen Wilhelm-Röpke-Straße und Bahnhof. Die Universität wird aber aufgefordert, die Beleuchtung auch der Parkräume, Zufahrts- und Zugangswege vom UB-Parkplatz und vom Bahnhof zur Phil-Fak dringend zu verbessern. II.8. Diskriminierung und sexuelle Übergriffe Der Fachbereich 09 schließt sich den Formulierungen des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes an. Keine Mitarbeiterin oder Studentin sollte aufgrund ihres Geschlechtes diskriminiert werden. Für entsprechende Fälle ist die Frauenbeauftragte des Fachbereichs 09 zuständig. Für schwerwiegendere Vorkommnisse, wie z.b. sexuelle Übergriffe, muss eine zentrale Anlaufstelle für Betroffene geschaffen werden, zusätzlich zu den jetzt vorhandenen Möglichkeiten. (Frauenförderplan der Philipps-Universität: In Fällen sexueller Belästigung stehen die Psychotherapeutische Beratungsstelle, die Mitglieder des Beirats zur Förderung
5 5 der beschäftigten, lehrenden und studierenden Frauen und die Frauenbeauftragte als Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartner zur Verfügung. ) Die Verabschiedung einer Richtlinie gegen sexuelle Gewalt und Belästigung der Philipps- Universität Marburg wird vom Fachbereich 09 begrüßt und unterstützt. (verantwortlich: Frauenbeauftragte) III. Zielvereinbarung bis 2009 Der Fachbereich Germanistik und Kunstwissenschaften erklärt es als sein Ziel, bis zum Jahre 2009 den Frauenanteil auf Promotions- und Habilitations-Qualifikationsstellen und Professuren weiterhin im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten zu erhöhen. Der vorliegende Frauenförderplan wird alle zwei Jahre überprüft und gegebenenfalls überarbeitet. Die Dekanin/der Dekan bittet vor der Überprüfung nach zwei Jahren durch den Fachbereichsrat die Verantwortlichen der Teilbereiche zu einem Bericht.
1.1.1 Zur allgemeinen Situation von Frauen am Fachbereich Geographie
Frauenförderplan des Fachbereichs Geographie - Januar 2013 Der vorliegende Frauenförderplan des Fachbereichs Geographie hat den Frauenförderplan der Philipps-Universität Marburg vom 07.08.2001 sowie die
MehrFrauenförderplan der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
Frauenförderplan der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften 1 Einleitung Die Fakultät für Wirtschaftswissenschaften begrüßt die an der Technischen Universität Ilmenau verabschiedeten Richtlinien zur Verwirklichung
MehrFrauenförderplan. der Hochschule für Bildende Künste Dresden Inhaltsverzeichnis
Frauenförderplan der Hochschule für Bildende Künste Dresden 2015-2019 Inhaltsverzeichnis I. Präambel II. Zielsetzung III. Analyse des Ist-Zustandes IV. Maßnahmen V. Schlussbestimmungen I. Präambel Die
MehrG l e i c h s t e l l u n g s p l a n des Instituts für Psychologie
G l e i c h s t e l l u n g s p l a n des Instituts für Psychologie Präambel Gemäß 3 Absatz 3 des Niedersächsischen Hochschulgesetztes (NHG) vom 26.02.2007 (Nds.GVBl. S. 69) tragen die Hochschulen bei
MehrBericht zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der Universität Passau 2015
Bericht zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der Universität Passau 2015 Dr. Claudia Krell, Julia Spötzl 22.06.2017 Da sich das politische Interesse und relevante Instrumente wie das CEWS-Hochschulranking
MehrFrauenförderplan der Fakultät für Maschinenbau. 1 Einleitung
Frauenförderplan der Fakultät für Maschinenbau Einleitung Die Fakultät für Maschinenbau unterstützt die Richtlinien zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frau und Mann an der TU Ilmenau (Frauenförderrichtlinien)
MehrFrauenförderplan der Fakultät für Naturwissenschaften
Frauenförderplan der Fakultät für Naturwissenschaften 11. Juni 2012 Inhaltsverzeichnis I Präambel 1 II Zielsetzung 1 III Analyse des Ist-Zustandes 2 IV Maßnahmen 3 V Geltungsdauer 5 I Präambel Die Umsetzung
MehrChance der Bewerbung, Kompetenzprofil zu zeigen in folgenden Bereichen: 1 Frage Ziel
Anlage 5.1 Gleichstellungsfragen für Berufungsverfahren, Sammlung der LaKoG-Baden-Württemberg, Stand:11/2014 verantwortlich: Dagmar Höppel, Universität Stuttgart, Ergänzung Gleichstellungsbüro Freiburg
MehrUniversitätsbibliothek Paderborn
Universitätsbibliothek Paderborn Frauenförderplan des Zentrums für Informations- und Medientechnologien (IMT) der Universität Paderborn Universität Paderborn Paderborn, 2013 urn:nbn:de:hbz:466:1-16544
MehrGleichstellungskonzept der Philosophischen Fakultät III Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften der Universität Regensburg
Gleichstellungskonzept der Philosophischen Fakultät III Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften der Universität Regensburg Gleichberechtigung und Gleichstellung von Frauen und Männern ist eines der
MehrAmtliche Bekanntmachungen
Rheinische Friedrich-Wilhelms- Universität Bonn Amtliche Bekanntmachungen Inhalt: Rahmenplan zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der Universität Bonn Vom 3. Juli 2013 43. Jahrgang Nr. 28 11. Juli
Mehramtliche mitteilungen
amtliche mitteilungen verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb ausgabe 229.16 vom 16. Dezember 2016 frauenförderplan des zentrums für bildungsforschung und lehrerbildung (plaz) zur gleichstellung
MehrBericht zum Frauenförderplan der Fakultät für Kulturwissenschaften
Bericht zum Frauenförderplan der Fakultät für Kulturwissenschaften 2010-2013 1. Vorbemerkungen Mit der vorliegenden Berichterstattung zum Frauenförderplan 2010-2013 überprüft die Fakultät für Kulturwissenschaften
MehrBericht zum Frauenförderplan der Fakultät für Kulturwissenschaften
Bericht zum Frauenförderplan der Fakultät für Kulturwissenschaften 2013-2016 1. Vorbemerkungen Mit der vorliegenden Berichterstattung zum Frauenförderplan 2013-2016 überprüft die Fakultät für Kulturwissenschaften
MehrChancengleichheit 2020 Zugleich: Stellungnahme der Fakultät Architektur, Bauingenieurwesen und Umweltwissenschaften
Fakultät Architektur, Bauingenieurwesen und Umweltwissenschaften Gleichstellungsplan der Fakultät Architektur, Bauingenieurwesen und Umweltwissenschaften Chancengleichheit 2020 Zugleich: Stellungnahme
Mehrdes Fachbereichs Rechtswissenschaft der Universität Bremen 1
Erwägungsgründe Frauenförder-Richtlinie (FFördRi) des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Universität Bremen 1 vom 6. Februar 2002 In Erwägung dessen, dass die Chancengleichheit der Geschlechter in der
MehrUniversitätsbibliothek Paderborn
Universitätsbibliothek Paderborn Frauenförderplan des Zentrums für Bildungsforschung und Lehrerbildung (PLAZ) zur Gleichstellung von Frauen und Männern der Universität Paderborn Universität Paderborn Paderborn,
Mehrder Hochschule für Bildende Künste Dresden
Frauenförderplan der Hochschule für Bildende Künste Dresden 2015-2019 Inhaltsverzeichnis I. Präambel II. Zielsetzung III. Analyse des Ist-Zustandes IV. Maßnahmen V. Schlussbestimmungen I. Präambel Die
MehrDas Programm Positive Aktionen des Ministeriums für Chancengleichheit zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsplatz
Das Programm Positive Aktionen des Ministeriums für Chancengleichheit zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsplatz European Social Fund conference Equal pay and gender equality
MehrFrauenförderplan des Fachbereichs 10: Neuere Philologien
Frauenförderplan des Fachbereichs 10: Neuere Philologien 1. Vorbemerkung Die Johann Wolfgang Goethe-Universität hat sich gemäß dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz an den hessischen Hochschulen in
MehrBericht zum Frauenförderplan 2005 der Fakultät für Maschinenbau der Universität Paderborn
Dekan Prof. Dr.-Ing. Detmar Zimmer Gleichstellungsbeauftragte Dipl. Math. Julia Timmermann Raum W 3.201 Fon 0 5251 60-5574 Fax 0 5251 60-5580 E-Mail Julia.Timmermann@rtm.unipaderborn.de Web http://rtm.upb.de/
MehrBericht zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der Universität Passau 2014
Bericht zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der Universität Passau 2014 Dr. Claudia Krell 09.12.2015 Vorwort Die erste umfassende Zusammenstellung von gleichstellungsbezogenem Zahlenmaterial erfolgte
MehrAM 48/2018. Amtliche Mitteilungen 48/2018
AM 48/2018 Amtliche Mitteilungen 48/2018 Leitlinien guter Beschäftigungsbedingungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs der Universität zu Köln vom 19.7.2018 IM P RE S SUM Herausgeber: Adresse: Erscheinungsdatum:
MehrDritter Gleichstellungsplan des Fachbereichs G Bildungs- und Sozialwissenschaften der Bergischen Universität Wuppertal ( )
Dritter Gleichstellungsplan des Fachbereichs G Bildungs- und Sozialwissenschaften der Bergischen Universität Wuppertal (2007-2010) 1. Vorbemerkung Im Rahmen der Gleichstellung an der Bergischen Universität
Mehr1. Gleichstellungskommission und Gleichstellungsbeauftragte
Grundsätze der Medizinischen Fakultät zur Gleichstellung 1 mit dem Ziel der Beseitigung der für Wissenschaftlerinnen und Studentinnen bestehenden Nachteile Stand: 26.02.2008 Die Medizinische Fakultät der
MehrUniversitätsbibliothek Paderborn
Universitätsbibliothek Paderborn Frauenförderplan des Zentrums für Informations- und Medientechnologien (IMT) der Universität Paderborn Universität Paderborn Paderborn, 2010 urn:nbn:de:hbz:466:1-19082
MehrGleichstellungsplan der Fakultät für Elektrotechnik, Informationstechnik, Physik
Fakultät für Elektrotechnik, Informationstechnik, Physik Gleichstellungsplan der Fakultät für Elektrotechnik, Informationstechnik, Physik Chancengleichheit 2020 Zugleich: Stellungnahme der Fakultät für
MehrFRAUENFÖRDERPLAN DER MUSIKHOCHSCHULE MÜNSTER FACHBEREICH 15 DER WWU GEMÄß 5A LGG
FRAUENFÖRDERPLAN DER MUSIKHOCHSCHULE MÜNSTER FACHBEREICH 15 DER WWU GEMÄß 5A LGG LAUFZEIT: 1. JANUAR 216 BIS 31. DEZEMBER 218 STICHTAG: 31. DEZEMBER 215 Inhalt A. Vorwort B. Bestandsaufnahme Überblick
MehrFrauenförderplan 2013
FACHBEREICH 10 MATHEMATIK UND INFORMATIK Frauenförderplan 2013 Vorbemerkung Der Fachbereich 10 setzt sich zum Ziel, die Gleichstellung von Männern und Frauen sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie
MehrUniversitätsbibliothek Paderborn
Universitätsbibliothek Paderborn Frauenförderplan des Heinz-Nixdorf-Instituts (HNI) der Universität Paderborn Universität Paderborn Paderborn, 2010 urn:nbn:de:hbz:466:1-19078 Amtliche Verkündungsblatt
MehrRahmenplan für die Gleichstellung von Frau und Mann an der Hochschule Niederrhein ( )
Rahmenplan für die Gleichstellung von Frau und Mann an der Hochschule Niederrhein (01.03.2016 28.02.2019) Präambel Ziel der Hochschule Niederrhein (HSNR) ist, darauf hinzuwirken, dass Frauen und Männer
MehrProf. Dr. Marie-Christine Dabauvalle
Die Frauenbeauftragte der Prof. Dr. Marie-Christine Dabauvalle Biozentrum der Universität, Abteilung Elektronenmikroskopie Zentrales Frauenbüro Service-Center für Studentinnen und Wissenschaftlerinnen
MehrTabellarische Datenübersicht zum Gleichstellungskonzept
Präsident Tabellarische Datenübersicht zum Gleichstellungskonzept 2013-2018 der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern 2 3 A. Erläuterungen Nach Art. 4 Abs. 1 Satz 1 BayGlG
MehrTabelle 1: Beschäftigte nach Geschlecht und Organisationseinheit. Tabelle 2: Beschäftigte nach Geschlecht und Fachrichtung
Datenanhang Nichtwissenschaftlicher Bereich Maßgeblicher Stichtag für die Erhebung der Daten war der 3.6.212. Zukünftig werden die Daten jährlich zum Stichtag 3.6. fortgeschrieben. Die Hochschule München
MehrSTADT WALSRODE. Gleichstellungsplan
STADT WALSRODE Gleichstellungsplan 2017-2019 - 1 - Dezember 2016 Inhaltsverzeichnis Gleichstellungsplan 2017 2019 1. Einführung - 3-2. Bestandsaufnahme der Beschäftigtenstruktur - 4-3. Maßnahmen aufgrund
MehrKonzept für die Verwendung und Verteilung der Frauenfördermittel. Ziel: Anreizsystem zur Gleichstellung
Konzept für die Verwendung und Verteilung der Frauenfördermittel 1. Warum wird gefördert? Ziel: Anreizsystem zur Gleichstellung Gleichstellungsauftrag der Hochschulen: Hochschulrahmengesetz (HRG, in der
MehrGeschlechtergerechte Hochschule Hannover
Geschlechtergerechte Hochschule Hannover Organisationsstruktur der Zentralen Hochschulverwaltung der HsH Hochschule Hannover AK Chancengleichheit 21.09.2016 Seite 2 Gleichstellung an der Hochschule Hannover
Mehr2. Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigungsstruktur
Fortschreibung des Frauenförderplans gem. 5a des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) NRW Zentrum für Informations- und Medientechnologie (ZIMT) der Universität Siegen 1. Präambel Das Zentrum für Informations-
MehrTag der Gleichstellung Dezember Stand und Perspektiven der Gleichstellungsarbeit
Tag der Gleichstellung 2015 1. Dezember 2015 Stand und Perspektiven der Gleichstellungsarbeit Das Gleichstellungsteam Gleichstellungsbeauftragte Stellvertreterin stud. Hilfskraft der Fakultät Prof. Dr.
MehrBerichtsformular zur Umsetzung des Frauenförderplans 1 Fakultät/Einrichtung:
Berichtsformular zur Umsetzung des Frauenförderplans 1 Fakultät/Einrichtung: 1 Quantitativer Teil 1.1 Pro-Kopf-Anzahl von Männern und Frauen Diese Tabelle beschäftigt sich mit der Anzahl von Männern und
MehrDekanat. Frauenförderplan der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät. für den Zeitraum 2008 bis 2010
WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT Dekanat Frauenförderplan der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät für den Zeitraum 2008 bis 2010 Beschluss durch den Fakultätsrat vom 15. Oktober 2008 1. Gegenstand
MehrGender Datenreport Berlin Bildung und Ausbildung. II. Bildung und Ausbildung 2. Hochschulbildung. Tabellen. Seite. Kurzgefasst 2.
II. Bildung und Ausbildung 2. Hochschulbildung Seite Kurzgefasst 2 Grafiken 1. Studierende an staatlichen Hochschulen in Trägerschaft des Landes Berlin nach Fächergruppen 3 2. Hauptberufliche Professorinnen
MehrDialoginitiative Geschlechtergerechte Hochschulkultur
Dialoginitiative Geschlechtergerechte Hochschulkultur Prof. Dr. Johanna Weber Universität Greifswald Panel I Verantwortung für Geschlechter und Familiengerechtigkeit in der Organisation Wo stehen wir?
Mehrder Hochschulleitung der Technischen Universität München der Technischen Universität München zwischen und Diversity-Zielvereinbarung
Diversity-Zielvereinbarung zwischen der Hochschulleitung der Technischen Universität München und der Fakultät für Bauingenieur- und Vermessungswesen der Technischen Universität München München, den 13.12.2012
MehrVorwort Abkürzungsverzeichnis Einleitung Teil I: Grundlagen
Inhalt Vorwort... 11 Abkürzungsverzeichnis... 13 Einleitung... 15 Teil I: Grundlagen 1. Warum GleichsteDungspolitik an Hochschulen? Gründe und Erklärungsansätze für Ausschlüsse Im WIssenschaftssystem...
MehrZielvereinbarungen als Steuerungsinstrument für Qualitätssicherung. Zur Entwicklung der Zielvereinbarungen an der Freien Universität Berlin
Zielvereinbarungen als Steuerungsinstrument für Qualitätssicherung Grundsätzliche Überlegungen Zur Entwicklung der Zielvereinbarungen an der Freien Universität Berlin Ergebnisse von Zielvereinbarungen
MehrFrauenversammlung. gem. 18 Landesgleichstellungsgesetz am Donnerstag, 15. Januar 2015
Die Gleichstellungsbeauftragte Frauenversammlung gem. 18 Landesgleichstellungsgesetz am Donnerstag, 15. Januar 2015 Schwerpunkte: Bericht der Gleichstellungsbeauftragten über aktuelle Entwicklungen in
MehrGewerkschaft Erziehung und Wissenschaft.
www.gew.de Vereinbarkeit von Familie und Beruf an Hochschulen Veranstaltung von GEW, ver.di, DGB Bundesvorstand und DGB-Projekt Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestalten! Berlin, 3. Juli 2014 Eckpunkte
MehrUniversitätsbibliothek Paderborn
Universitätsbibliothek Paderborn Frauenförderplan des Paderborn Center for Parallel Computing (PC2) der Universität Paderborn Universität Paderborn Paderborn, 2010 urn:nbn:de:hbz:466:1-19260 Amtliche Mitteilungen
MehrRahmenvereinbarung. zur Kooperation. zwischen. der Justus-Liebig-Universität Gießen, der Philipps-Universität Marburg. und
Rahmenvereinbarung zur Kooperation zwischen der Justus-Liebig-Universität Gießen, der Philipps-Universität Marburg und der Fachhochschule Gießen-Friedberg Präambel Die Justus-Liebig-Universität Gießen,
MehrDezentraler Gleichstellungsplan des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften
1 Dezentraler Gleichstellungsplan des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften 1. Präambel Gemäß Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz fördert der Staat die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen
MehrFrauenförderplan der Fakultät für Mathematik an der Technischen Universität Chemnitz
Frauenförderplan der Fakultät für Mathematik an der Technischen Universität Chemnitz Inhaltsverzeichnis 1 Präambel 1 2 Zielsetzung 1 3 Analyse des Ist-Zustandes 2 4 Maßnahmen 3 5 Geltungsdauer 5 1 Präambel
MehrChancengleichheit von Frauen und Männern in der Energiebranche
Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Energiebranche Genderspezifische Basisdatenerhebung zur Umsetzung von Chancengleichheit in der Personalpolitik in der österreichischen Energiebranche Über
MehrAmtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachungen Herausgegeben im Auftrage des Rektors von der Abteilung 1.1 des Dezernates 1.0 der RWTH Aachen, Templergraben 55, 52056 Aachen Nr. 2008/128 Redaktion: Iris Wilkening 01.12.2008
MehrChancen. Gleich. Gestalten Engagiert für ein GeschlechterGerechtes Sachsen-Anhalt
Chancen. Gleich. Gestalten Engagiert für ein GeschlechterGerechtes Sachsen-Anhalt Gleichberechtigt und doch diskriminiert? (Nachwuchs-) Wissenschaftlerinnen an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
MehrTenure-Track-Programme: Chance für Chancengerech4gkeit?
Tenure-Track-Programme: Chance für Chancengerech4gkeit? Prof. Dr. Jule Specht Universität zu Lübeck & Deutsches Ins>tut für WirtschaAsforschung Berlin & Die Junge Akademie 71. Sitzung der GFMK-AG Frauenförderung
MehrAmtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachungen Herausgegeben von der Präsidentin der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49 251 83-64020 27.04.2011 Frauenförderungs- und Gleichstellungsplan - Rahmenplan
MehrAuf dem Weg zur geschlechtergerechten Hochschule. Bedingungen, Potentiale und Instrumente der Entwicklung
Auf dem Weg zur geschlechtergerechten Hochschule Bedingungen, Potentiale und Instrumente der Entwicklung Stichworte Leitbilddiskussion Geschlechtergerechtigkeit als Ziel Essentials aus der Diskussion E-Quality:
MehrInhaltlich interessierte Teilnehmer Wissenschaftliche Mitarbeiter: Peter Isenböck (IfS), Christoph Mautz (IfS)
FRAUENFÖRDERPLAN DES FACHBEREICHS 06 Erziehungswissenschaft & Sozialwissenschaften Frauenförderplan 2013, Stichtag 31.12.2012 Mitglieder der Gleichstellungskommission des FB 06 Gleichstellungsbeauftragte
MehrGelebte Gleichstellung an der FH Aachen
Karrieremöglichkeiten für Frauen? Gelebte Gleichstellung an der FH Aachen Vortrag beim Hexentreffen 2018 Dipl.-Betriebswirtin Judith Kürten FH AACHEN UNIVERSITY OF APPLIED SCIENCES 1 Gleichberechtigung
MehrUmsetzung der Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards an der
Informationsveranstaltung der DFG am 27.10.2010 in Bonn Umsetzung der Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards an der Universität t Duisburg-Essen Ingrid Fitzek Gleichstellungsbeauftragte der Universität
MehrWelche Kompetenzen braucht der wissenschaftliche Nachwuchs? Dr. Marion Schulte zu Berge, DFG
Welche Kompetenzen braucht der wissenschaftliche Nachwuchs? Dr. Marion Schulte zu Berge, DFG Themen Unsicherheit der Karrierewege in der Wissenschaft Anforderungen im wissenschaftlichen Alltag Interessen,
MehrGleichstellungsplan für den Wissenschaftsbereich der Fakultät für Psychologie und Bewegungswissenschaft an der Universität Hamburg
Gleichstellungsplan 2017 2021 für den Wissenschaftsbereich der Fakultät für Psychologie und Bewegungswissenschaft an der Universität Hamburg Erstellt von Dr. Barbara Brandauer, Gleichstellungsbeauftragte
MehrFrauenförderplan für den Fachbereich D für den Zeitraum bis
Frauenförderplan für den Fachbereich D für den Zeitraum 1.1.2007 bis 31.12.2010 gemäß dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen vom 9.11.1999 unter Einschluss
MehrCHANCENGLEICHHEITSPLAN FÜR DIE BESCHÄFTIGTEN DES
CHANCENGLEICHHEITSPLAN FÜR DIE BESCHÄFTIGTEN DES 2015-2018 INHALTSVERZEICHNIS I. EINFÜHRUNG 1 Seite II. BESTANDSAUFNAHME UND ANALYSE DER BESCHÄFTIGTENSTRUKTUR 1. Personal-Ist-Bestand 2 2. Anteil der Frauen
MehrWeisung zur Gleichstellung von Frau und Mann in der kantonalen Verwaltung
57.3 Weisung zur Gleichstellung von Frau und Mann in der kantonalen Verwaltung Vom 3. November 993 (Stand. Januar 994) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 4 Absatz der Schweizerischen
MehrDas Gleichstellungsbüro der Martin-Luther-Universität stellt sich vor
Das Gleichstellungsbüro der Martin-Luther-Universität stellt sich vor Gesetzliche Grundlagen der Gleichstellungsarbeit an der MLU HSG LSA 3, Absatz 5 Aufgaben der Hochschule Die Hochschulen wirken bei
MehrGleichstellungsplan 2016 des FB6 Mathematik/Informatik
Gleichstellungsplan 2016 des FB6 Mathematik/Informatik 1. Präambel Gemäß Art. 3 Abs. 2 S. 2 Grundgesetz fördert der Staat die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und
MehrFreie Universität Berlin. Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften. Frauenförderplan
Freie Universität Berlin Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften Frauenförderplan Fachbereich Philosophie und Freie Universität Berlin WS 2007/2008 Vorbemerkungen Der Fachbereich Philosophie
MehrLeistungsbezogene Mittelzuweisung der Universitäten und ihnen gleichgestellter Hochschulen in staatlicher Verantwortung 2007 (Stand
Leistungsbezogene Mittelzuweisung der Universitäten und ihnen gleichgestellter Hochschulen in staatlicher Verantwortung 2007 (Stand 08.08.2006) 1. In die Verteilungsmasse gehen für 2007 6 % (2008: 10%)
Mehr6.9. Gleichstellungsplan der Fakultät für Biologie
Förderung von Gleichstellung Vielfalt 2014 2018 6.9. Gleichstellungsplan der Fakultät für Biologie (am 06.05.2013 vom Fakultätsrat verabschiedet) Quantitative Bestandsaufnahme: Beschäftigte im wissenschaftlichen
MehrFrauenförderplan des Fachbereichs Psychologie 1 (verabschiedet vom Fachbereichsrat in der Sitzung am )
Frauenförderplan des Fachbereichs Psychologie 1 (verabschiedet vom Fachbereichsrat in der Sitzung am 24.04.2002) Gliederung 1. Zur Situation von Frauen am Fachbereich Psychologie 1.1 Zur Situation der
MehrGleichstellungsmonitoring in Berufungsverfahren - S T A T I S T I K B O G E N -
Gleichstellungsmonitoring in Berufungsverfahren - S T A T I S T I K B O G E N - Mit diesem Statistikbogen zum Gleichstellungsmonitoring in Berufungsverfahren soll die Transparenz im Bewerbungsmanagement
MehrGleichstellung an der TU Dortmund
Gleichstellung an der TU Dortmund November 2012 1 Hintergrund für Gleichstellungsaktivitäten an Hochschulen in NRW Hochschulgesetz Nordrhein-Westfalen (HG NRW) und Landesgleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen
Mehr13014/J XXV. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich. Anfrage
13014/J XXV. GP - Anfrage (elektr. übermittelte Version) 1 von 5 13014/J XXV. GP Eingelangt am 02.05.2017 Anfrage der Abgeordneten Sigrid Maurer, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Wissenschaft,
MehrFrauenförderplan des Fachbereiches Physik der Freien Universität Berlin
Mit inhaltlichen und redaktionellen Änderungen nach der FBR-Sitzung 1/05. Frauenförderplan des Fachbereiches Physik der Freien Universität Berlin Mit dem Förderplan unterstützt der Fachbereich Physik die
MehrMitteilungsblatt / Bulletin
15/2016 Mitteilungsblatt / Bulletin 30. Juni 2016 Satzung zur Feststellung der Voraussetzungen für die Gewährung besonderer Leistungsbezüge der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin vom 12.10.2010,
MehrBericht des Dekans über die Umsetzung des Frauenförderplans der Fakultät EIM für die Laufzeit bis
Bericht des Dekans über die Umsetzung des Frauenförderplans der Fakultät EIM für die Laufzeit 28.4.2011 bis 27.4.2014 (entgegengenommen vom Fakultätsrat am 19.5.2014, mit Erläuterungen gemäß den Wünschen
Mehr13019/J. vom (XXV.GP) Anfrage
13019/J vom 02.05.2017 (XXV.GP) 1 von 5 Anfrage der Abgeordneten Sigrid Maurer, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Personalstruktur der
MehrChancengleichheitsplan der Staatsgalerie Stuttgart Analyse, Ziele, Maßnahmen
Vorwort Das Chancengleichheitsgesetz konkretisiert das Verfassungsgebot Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern
MehrR U N D S C H R E I B E N Nr. 4 / 2005
R U N D S C H R E I B E N Nr. 4 / 2005 Änderungen in der Personalstruktur nach Einführung des Landeshochschulgesetzes (GBL. vom 5. Januar 2005, Seite 1) Sehr geehrte Damen und Herren, mit Wirkung vom 1.
MehrBERUFUNGSVERFAHREN AN DER FH-POTSDAM. Prüfbogen für Vorsitzende der Berufungskommissionen: Gleichstellung in Berufungsverfahren (Stand 2014)
BERUFUNGSVERFAHREN AN DER FH-POTSDAM Prüfbogen für Vorsitzende der Berufungskommissionen: Gleichstellung in Berufungsverfahren (Stand 2014) & Maßnahmen zur Chancengleichheit von Menschen mit Schwerbehinderungen
MehrSatzung zur Qualitätssicherung für Juniorprofessuren mit Tenure Track. vom Lesefassung vom
Satzung zur Qualitätssicherung für Juniorprofessuren mit Tenure Track vom 14.12.2016 Lesefassung vom 12.07.2017 Aufgrund von 8 Abs. 5, 19 Abs. 1, 48 Abs. 1 und 51 Abs. 7 des Landeshochschulgesetzes (LHG)
MehrSchlieben-Lange-Programm. für Nachwuchswissenschaftlerinnen mit Kind. Richtlinien
Europäischer Sozialfonds Schlieben-Lange-Programm für Nachwuchswissenschaftlerinnen mit Kind Richtlinien Förderprogramm für Frauen mit Kind zur besseren Vereinbarkeit von wissenschaftlicher oder künstlerischer
MehrChancengleichheitsplan der HFT Stuttgart
Schellingstrasse 24 D-70174 T +49 (0)711 8926 0 F +49 (0)711 8926 2666 www.hft-stuttgart.de info@hft-stuttgart.de Chancengleichheitsplan der HFT 2010-2015 Geltungsbereich und Geltungsdauer Der Chancengleichheitsplan
MehrErste Fortschreibung des Frauenförderplans
Erste Fortschreibung des Frauenförderplans 0. Vorwort zur ersten Fortschreibung I. Einleitung und allgemeine Zielvorgaben zum Frauenförderplan II. Zielvereinbarungen für die Fachbereiche (erste Fortschreibung)
MehrBericht zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der Universität Passau 2016
Bericht zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der Universität Passau 2016 Julia Spötzl 29.09.2017 Inhaltsverzeichnis Das Wichtigste 2016 auf einem Blick... 3 Einzeldarstellung... 4 1. Studierende
MehrInhaltsverzeichnis. Seite
Fortschreibung 213 21 Inhaltsverzeichnis Seite Geltungsbereich 3 Beschäftigtensituation / Status / Laufbahngruppen / 4 Altersabgänge Beurteilung / Teilzeitbeschäftigung / Beurlaubung / Heimarbeit 7 Gender
MehrHerzlich willkommen zur Gleichstellungsversammlung der Fakultät für Agrarwissenschaften! am 21. Juni 2012
Herzlich willkommen zur Gleichstellungsversammlung der Fakultät für Agrarwissenschaften! am 21. Juni 2012 Gleichstellungsversammlung der Fakultät für Agrarwissenschaften Themen der Sitzung: 1. Kurzer Bericht
MehrVorlage zur Beschlussfassung
17. Wahlperiode Drucksache 17/2507 20.10.2015 Vorlage zur Beschlussfassung Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Berliner Hochschulgesetzes Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 2 Drucksache
MehrPersonal an den brandenburgischen Hochschulen
Personal an den brandenburgischen Hochschulen Seit Neugründung der brandenburgischen Hochschulen ist die des an Hochschulen tätigen Personals ständig angestiegen. Im Jahr waren 7 248 Personen haupt- oder
MehrF r a u e n f ö r d e r p l a n
F r a u e n f ö r d e r p l a n der Gemeinde Fockbek Richtlinien zur Gleichstellung der weiblichen Beschäftigten der Gemeinde Fockbek 1. Geltungsbereich 1 Dieser Frauenförderplan gilt für alle Mitarbeiterinnen
MehrGleichstellungsplan der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit. Gültigkeitszeitraum: 1. Juni 2011 bis 31. Mai 2015
Gleichstellungsplan der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit Gültigkeitszeitraum: 1. Juni 2011 bis 31. Mai 2015 Präambel Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist als gesetzlicher Auftrag im Grundgesetz
Mehr4. Gleichstellungsplan der Deka-Gruppe. 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2020
4. Gleichstellungsplan der Deka-Gruppe 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2020 Vorwort. Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, als Vorstand identifizieren wir uns sehr mit den Zielen, die wir uns im Gleichstellungsplan
Mehr