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1 Moneymakers für kulturelle Projekte in der Jugendarbeit Dirk Stute Arbeitsstelle Kulturelle Bildung in Schule und Jugendarbeit NRW Tel.: / info@kulturellebildung.nrw.de

2 1. Bündnisse für Bildung Kultur macht stark 2. Kulturrucksack NRW 3. Kinder- und Jugendförderplan 4. Landesarbeitsgemeinschaften 5. FSJ Kultur / Bundesfreiwilligendienste 6. Nacht der Jugendkultur 7. Fonds Soziokultur 8. Stiftungen

3 Downloadmöglichkeit unter: Veranstaltungen der Arbeitsstelle Praxistag "Tür auf für Kultur!" in der Städteregion Aachen

4 1. Kultur macht stark - Bündnisse für Bildung o Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) ( ) o Förderung aller künstlerischen Sparten und Kulturformen sowie interdisziplinäre Angebote; Förderung lokaler Kooperationen o Die Umsetzung erfolgt über 35 bundesweite Verbände und Initiativen. o Ausrichter: lokale Bündnisse vor Ort, die aus wenigstens drei unterschiedlichen Kooperationspartnern bestehen o Zentrale Antragstellung:

5 KÜNSTE ÖFFNEN WELTEN LEIDENSCHAFTLICH LERNEN MIT KULTURELLER BILDUNG o Verbandskonzept der BKJ e.v. o Bündnisse auf lokaler Ebene aus Kultur, sozialräumlichen Partnern und Schule bzw. Kita mit leicht zugänglichen Bildungsprojekten o Antragsfristen: 01. Oktober 2014 / 01.April 2015 / etc. o Förderzeitraum: ab Februar bis August 2015 o Länge der Maßnahmen/Projekte: 0,5 bis 3 Jahre o Module: Einstiegs-, Erkundungs-, Kurs- u. Projek-, Workshop-, Präsentations-, Besuchs-, Begleitangebote o 2-stufiges Antragsverfahren: a) BKJ: Projektskizze + Modulübersicht b) BMBF: formale Antragstellung (online) o Zusätzlichkeit und Außerunterrichtlichkeit o Kooperationsvereinbarung o Fördersumme: bis Euro pro Jahr (100%-Förderung) o

6 LESECLUBS Initiativkonzept der Stiftung Lesen Motto: Mit Freu(n)den lesen Einrichtung von 200 Leseclubs bei den Bildungspartnern Zielgruppe: Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren Förderung: Leseclubeinrichtung (Ausstattung / Sachspenden), Weiterbildungen, Aufwandsentschädigungen Begleitung durch geschulte ehrenamtliche Betreuer/-innen Nächste Antragsfrist: 30. Juni

7 Weitere Verbands- und Initiativkonzepte (Auswahl) KUNST IM BÜNDNIS VIELFALT UND STÄRKE FÜR KINDER UND JUGENDLICHE Bundesverband Bildener Künstlerinnen und Künstler e.v. CHANCE TANZ Bundesverband Tanz in Schulen e.v MOVIES IN MOTION MIT FILM BEWEGEN Bundesverband Jugend und Film e.v. (BJF) POP TO GO UNTERWEGS IM LEBEN Bundesverband Popularmusik e.v.

8 Weitere Verbands- und Initiativkonzepte (Auswahl) WEGE INS THEATER FINDEN THEATERSCOUTS ALS AKTIVIERENDE KULTURVERMITTLER ASSITEJ Bundesrepublik Deutschland e.v. - Internationale Vereinigung des Theaters für Kinder und Jugendliche MUSEOBILBOX Bundesverband Museumspädagogik e.v. BILDUNGSLANDSCHAFTEN SPIELEND ERKUNDEN UND MITGESTALTEN Bundesarbeitsgemeinschaft der mobilen spielkulturellen Projekte e.v. ZIRKUS MACHT STARK Zirkus macht stark e.v.

9 2. Kulturrucksack NRW Beteiligungsmöglichkeit für Kinder- und Jugendarbeit!! Der Kulturrucksack NRW soll jedem Kind zwischen 10 und 14 Jahren den Zugang zu Kunst und Kultur ermöglichen. Es bewerben sich Kommunen und Zusammenschlüsse von Kommunen. Das Land unterstützt die Kulturrucksack-Kommunen mit jährlich 4,40 Euro pro Kind oder Jugendlichem. 175 Städte und Gemeinden an 60 Standorten sind beteiligt.

10 3. Kinder- und Jugendförderplan NRW o Der KJFP ist das zentrale Förderinstrument für Kinder- und Jugendarbeit in NRW (z.b. Jugendzentren, Jugendverbände). o Antragsteller: freie und öffentliche Träger der Kinder- und Jugendarbeit o Eigenanteil: mind. 10 % o Bagatellgrenzen: öffentliche Träger / freie Träger o Ende der letzten Antragsfrist: 01. Feb (keine Ausschlussfrist) o Projektdauer: Beginn - frühestens 01. April / Ende - spätestens 31. März d. n. Jahres o o Aktuelle Schwerpunkte für Maßnahmen im Bereich kultureller Bildung:

11 3. Kinder- und Jugendförderplan NRW Pos : Kinder-/Jugendarbeit in kommunalen Bildungslandschaften o o o o o Förderung von Projekten verschiedener Bildungsakteure Einrichtung bzw. Träger der Jugendarbeit + (mind. 1) Tandempartner Tandempartner: Einrichtungen der kulturellen Bildung, (Ganztags-)Schulen, (Sport-)Vereine etc. Projektantrag (u. a.): - Welche Beiträge leisten die Partner? - Können weitere Partner eingebunden werden? - Wie gestalten Kinder und Jugendliche die Aktivitätem mit? Ziel: Stärkere Berücksichtigung der Jugendarbeit beim Aus- und Aufbau von Bildungslandschaften

12 3. Kinder- und Jugendförderplan NRW Pos Jugendkulturland NRW o Weiterentwicklung in der kulturellen Bildung mit den Mitteln kultureller Jugendarbeit o Zielgruppe: jungen Menschen, die bislang nicht im Zentrum der Jugendkultur stehen o Angebote zur Förderung von Jugendkultur / kult. Kinder- u. Jugendarbeit o Junge Menschen werden an eigene kulturelle Aktivitäten herangeführt: z. B. Musik, Theater, Spiel, Zirkusprojekte, Tanz, Bildende Kunst, Literatur o Anbieter: Trägern der kult. Jugendarbeit + (Jugend-) Kultureinrichtungen o Die Vernetzung von Trägern kann als begleitende Projektmaßnahme gefördert werden.

13 3. Kinder- und Jugendförderplan NRW Pos Fit für die mediale Zukunft o o o o Stärkung der Medienkompetenz Abbau von Benachteiligungen beim Zugang zu Medien Berücksichtigung spezieller Interessen von Kindern und Jugendlichen Anregung zur kritischen Reflexion des Mediengebrauchs

14 4. Kooperationen mit den Landesarbeitsgemeinschaften der kulturellen Kinder- und Jugendbildung in NRW LAG Musik LAG Tanz LAG Jugend und Literatur LAG Arbeit, Bildung, Kultur LAG Kunst und Medien LAG Kulturpädagogische Dienste / Jugendkunstschulen LAG Spiel und Theater LAG Figurentheater LKJ NRW (Landeszenrtaler Verband)

15 5. a) FSJ Kultur o Das FSJ Kultur bietet kulturellen Einrichtungen die Möglichkeit, junge freiwillige Mitarbeiter/innen (16-26 Jahre) zu gewinnen. o Die Einsatzstellen im FSJ Kultur sind vorrangig - freie Träger oder - kommunale Einrichtungen des (Jugend-) Kulturbereiches. o Kosten: 605,- / Monat o

16 5. b) Bundesfreiwilligendienst o Ein Angebot für Menschen 27plus, sich außerhalb des Berufs für das Allgemeinwohl zu engagieren. o Dauer: 6 bis 18, in Ausnahmen bis zu 24 Monaten. o Kosten: 348,- Taschengeld + Versicherungen/Sozialabgaben o Beratung:

17 6. Nacht der Jugendkultur Jährlich im September (27./ ) Ausschreibung (i. d. R.): Mai (Anmeldeschluss 2014: ) Förderung von Tagesveranstaltungen, Workshops, Aktinen und Projekten (inkl. Vorbereitung) Orte: Jugend- und Kultureinrichtungen, Soziokulturellen Zentren Antragsberechtigt: Kommunen (Einrichtungen im Ausnahmefall) 2013 in 46 Städten (100 Veranstaltungen, 350 Aktionen) Information und Beratung: Beispiele:

18 7. Fonds Soziokultur Der Fonds Soziokultur e.v. fördert zeitlich befristete Modelle kultureller Praxis. Ziele sind die kulturelle Bildung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen durch Vermittlung und Aneignung kultureller und künstlerischer Ausdrucksformen sowie die Ermutigung und Befähigung zur aktiven Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Förderung: bis max (Zuschüsse zu den Gesamtkosten) Bewerbungen zweimal jährlich: 02. November 2014 / 02. Mai 2015 / usw. Weitere Programme: Eine Chance für die Jugend und Jonge Kunst

19 8. Stiftungen o Suchmaschinen: ; ; o Akquise von Stiftungsgeldern über Stiftungsanträge o Regionale Stiftungen (Sparkassen, Firmen, Handelskammern etc.) o Große kultur- und bildungsaffine Stiftungen (Auswahl): Kulturstiftung des Bundes Allianz-Kulturstiftung Stiftung Mercator PwC-Stiftung Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft Aktion Mensch

20 Ratgeber und Literatur: Broschüre der BKJ Ohne Moos Nix Los?! Bestellung im Online-Shop der BKJ unter Fördertöpfe für Vereine, selbstorganisierte Projekte und politische Initiativen [Hrsg.: Netzwerk Selbsthilfe e.v., 12. Auflage 2014, 208 Seiten, Kosten: 20 Euro plus Porto] Bestellung unter

21 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Arbeitsstelle Kulturelle Bildung in Schule und Jugendarbeit NRW Küppelstein Remscheid Fon: Fax:

22 9. Kulturstrolche o Idee: Kulturelle Grundbildung in der Primarstufe (2. 4. Kasse) o Konzept: Erforschen kultureller Räume im Klassenverband o Blick hinter die Kulissen von mindestens 6 Kultureinrichtungen (alle Kultursparten) o Gastgeber: Vorbereitung individueller Angebote o Lehrer/innen: Einbindung der Themen in den Unterricht o Bereitstellung von Materialien (u. a. Sammelhefte, Sticker, Lied) o Partnerstädte der Kultursekretariate, Kulturrucksack-Kommunen o Ansprechpartner: Kultursekretariate Gütersloh und Wuppertal o Information:

23 10. Kultur und Schule o Förderung von Projekten mit Künstlerinnen und Künstlern in Schulen o Ergänzung und Erweiterung schulischen Lernens im außerunterrichtlichen Bereich o Projektformat in der Regel: 40 Einheiten à 90 Minuten verteilt über das ganze Schuljahr o Maximalfördrung: 3050 Euro o Projekte in Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich und Ganztags-Hauptschulen mit erweitertem Ganztagsangebot erhalten Euro aus Sondermitteln des Landes. Die Mittel werden ergänzt durch 800 Euro, die diesen Schulen für den offenen Ganztag bereits zur Verfügung stehen. o Projekte in anderen Schulen erhalten Euro aus Sondermitteln des Landes für dieses Programm. o Eigenanteil der Kommunen: 610 Euro o Bewerbungsschluss: 31. März jeden Jahres o Ansprechpartner für Künstler/innen und Schulen: Kultur- oder Kreiskulturamt vor Ort o Ansprechpartner für freie Schulträger und Antragsteller Sonderprojekte: Bezirksregierungen (Dez. 48) o Information: und

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