INHALTSVERZEICHNIS. BREITENSPORT Seite 6 Breitensport-Veranstaltungen

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2 Übungsleiter AKTUELL Heft 11/ INHALTSVERZEICHNIS TIPPS UND INFORMATIONEN Seite Ludwigsburger Pferdetag Neue Pferdesportvereine in Baden-Württemberg Neue FN-Pferdebetriebe in Baden-Württemberg 2. Süddeutsches Fahrsportforum, 21./ in München-Riem Mitgliederentwicklung im Pferdesport Seminar: Unterrichtserteilung in den Vereinen Bundeswettbewerb: Vereins-Ideen zur Mitgliederbindung und -gewinnung Neue Broschüre für Ausbilder: "Kinder mit Pferden stärken" Distanzsportler haben einen neuen Präsidenten gewählt AUS- UND WEITERBILDUNG Seite 4 Abzeichenprüfungen Lehrgang "Trainerassistent Schulsport" Fortbildungslehrgang für Gespannfahrer Seminare und Lehrgänge 2011 und 2012 JUGEND IM Pferdesport Seite 5 Der richtige Auftritt des Vereins im Internet und in sozialen Netzwerken WPSV Jugendwarttagung, in Marbach BREITENSPORT Seite 6 Breitensport-Veranstaltungen MANAGEMENT Seite 7 Annehmlichkeiten für Mitglieder Deutlich weniger Geld für Solarstrom Der Sportversicherungsvertrag: Die Vertrauensschadenversicherung Das Spendenrecht und neue Spendenformulare Vordruck "Bestätigung über Sachzuwendungen" Die Redaktion wünscht allen Leserinnern und Lesern eine besinnliche Adventszeit Nächster Redaktionsschluss 15. Dezember 2011 Titelseite: Der im Haupt- und Landgestüt Marbach geborene Rapphengst LEMBERGER (ex: Lockruf) erhielt anlässlich der Süddeutschen Sattelkörung im Rahmen des Marbacher Wochenendes Anfang November die Zulassung als Deckhengst. Übrigens: "Lemberger" ist eine im Weinland Württemberg heimische Rebsorte, die auf über 1500 Hektar Rebfläche angebaut wird. Der Lemberger verbindet die Finesse des Burgunders mit der Kraft des Cabernet. Der Württemberger Lemberger galt als Haustrunk des ersten Bundespräsidenten Theodor Heuss, und auch Fürst Bismarck und Napoleon sollen die Sorte geschätzt haben. HuL Marbach Foto: Stephan Kube Impressum Herausgeber: Pferdesportverband Baden-Württemberg e.v.,murrstraße 1/2, Kornwestheim, Telefon ( ) Internet: mailto:info@pferdesport-bw.de Redaktion: Der Vorstand Breitensport/Umwelt im Präsidium des Pferdesportverbandes Baden-Württemberg e.v. Rolf Berndt, Ulmer Tal 35, Dornstadt, Telefon (01 72) , mailto:rolf-berndt@t-online.de Reproduktion: Kopierland GmbH, Hafenbad 35, Ulm, Telefon (07 31) , mailto:kopierland_ulm@t-online.de

3 2 Übungsleiter AKTUELL Heft 11/2011 TIPPS UND INFORMATIONEN 12. Ludwigsburger Pferdetag Am Donnerstag, 1. Dezember findet der jährliche Ludwigsburger Pferdetag in der WZG Möglingen, Raiffeisenstraße 2 in Möglingen (Kreis Ludwigsburg) statt. Die Veranstaltung beginnt um Uhr und endet gegen 17 Uhr. Veranstaltet wird dieser Tag vom Regierungspräsidium Stuttgart, dem Kompetenzzentrum Pferd Baden-Württemberg, dem Landratsamt Ludwigsburg (Fachbereich Landwirtschaft) und der Fachgruppe Pferdehaltende Betriebe des Landesbauernverbandes. Themen der diesjährigen Veranstaltung sind: - Hygienefahrplan für Pferdebetriebe - Verbringungsverordnung - Brandschutz im Pferdebetrieb: Brandursachen, vorbeugende Maßnahmen und Zusammenarbeit mit der Feuerwehr - Bedeutung und Beurteilung von Grundfutter in der Pferdefütterung Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, die Teilnahme ist kostenlos. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Regierungspräsidium Stuttgart, Sabine Henze, Telefon (07 1) dt- Neue Pferdesportvereine in Baden-Württemberg Der Badische Sportbund Nord hat folgenden Verein aufgenommen: Muckensturmer Pferdefreunde e.v. mit Sitz in Heddesheim, Reiterring Badische Pfalz. Sport in BW 11/2011 Neue FN-Pferdebetriebe in Baden-Württemberg Partnerbetrieb der FN und Mitglied im Pferdesportverband Baden-Württemberg wurde in: Eppingen- Elsenz, Reitanlage Elsenztal Roland Maier, Elsenztalsiedlung 5, -dt- 2. Süddeutsches Fahrsportforum 21./22. Januar 2012 Fortbildungs- und Informationsveranstaltung für Fahrer, Trainer, Richter, Parcourschefs und Fahrsportfans in München-Riem Navigationsadresse: Landsamer Straße 11, München ( Informationen unter Mitgliederentwicklung im Pferdesport Der Deutschen Olympische Sportbund (DOSB) hat in seiner Mitgliederstatistik die von den Landesverbänden für den Reitsport angegebenen Mitgliederzahlen 2011 veröffentlicht. Die Zahl der Mitglieder im Pferdesportverband Baden-Württemberg ist von im Jahre 2010 um 809 Mitglieder (0,79%) auf im Jahre 2011 zurückgegangen. In den Regionalverbänden sieht die Entwicklung folgendermaßen aus: Nordbaden plus 19, Südbaden minus 229 und Württemberg minus 599 Mitglieder. In den anderen Landesverbänden stellt sich die Mitgliederentwicklung so dar: Bayern minus (-1,39%), Berlin-Brandenburg plus 310 (+1,96%), Bremen minus 84 (-2,65%), Hamburg minus 60 (-1,22%), Hannover minus 164 (-0,19%), Hessen minus (-1,36%), Mecklenburg-Vorpommern plus 424 (+5,35%), Rheinland minus (-2,05%), Rheinland-Pfalz minus (-3,77%), Saarland minus 436 (-3,31%), Sachsen minus 80 (-0,68%), Sachsen-Anhalt minus 266 (-2,47%), Schleswig-Holstein minus 262 (-0,61%), Thüringen minus 214 (-3,16%), Weser-Ems minus 448 (-0,90%), Westfalen minus (-1,67%). Insgesamt verlor der in der FN organisierte deutsche Pferdesport (-1,20%) seiner Mitglieder und zwar sank die Mitgliederzahl von Mitgliedern in 2010 auf in DOSB/FN

4 Übungsleiter AKTUELL Heft 11/ Seminar: Unterrichtserteilung in den Vereinen Im Rahmen der Ausbildungsreihe des Württembergischen Pferdesportverbandes (WPSV) findet am Sonntag, 04. Dezember 2011 in Marbach/Lauter das fünfte Seminar dieser Seminarreihe von 8:30 Uhr bis ca. 17:00 Uhr statt. Der theoretische Teil und der praktische Teil wird in der Reithalle des Haupt- und Landgestüts Marbach durchgeführt. Der Lehrgang wird mit 8 Lerneinheiten zur Verlängerung von Trainerlizenzen anerkannt. Ihre schriftliche Anmeldungen richten Sie bis spätestens zum 25. November 2011 an die Geschäftsstelle des WPSV, Murrstr. 1/2, Kornwestheim oder an mailto:knisel@wpsv.de. Die Lehrgangsgebühr in Höhe von 35 Euro pro Person inkl. Mittagessen ist auf das Konto: bei der BW Bank in Stuttgart, BLZ zu überweisen. Die Teilnehmerregistrierung erfolgt entsprechend dem schriftlichen Anmeldeeingang in Verbindung mit der entsprechenden Kontobuchung. Rückfragen zum Lehrgang erhalten Sie bei Gabriele Knisel-Eberhard, Telefon ( ) WPSV Bundeswettbewerb: Vereins-Ideen zur Mitgliederbindung und -gewinnung Nach Jahrzehnten des Wachstums im organisierten Pferdesport musste dieser im Jahre 2004 erstmals ein Minus verkraften. Seitdem verließen rund Menschen den die Reit- und Fahrvereine. Diese Entwicklung wollen die FN und die Landespferdesportverbände bremsen und umkehren. Dazu startete im Frühjahr 2010 die gemeinschaftliche Initiative "Vorreiter Deutschland - Initiative zur Förderung des Reitens in Verein und Betrieb". Demzufolge gewinnt aus existenziellen Gründen die Bindung bisheriger Mitglieder, die Gewinnung neuer und vor allem das ehrenamtliche Engagement, eine immer größere Bedeutung für alle Pferdesportvereine. Um Pferdesportvereine bei der Umsetzung Ihrer Maßnahme/n zu unterstützen, schreibt die FN in diesem Jahr einen bundesweiten Wettbewerb zur Mitgliederbindung und -gewinnung aus. Teilnahmeberechtigt sind alle Pferdesportvereine, die Mitglied in einem Landespferdesportverband sind. Die vorgestellte Maßnahme darf frühestens am begonnen haben. Der Wettbewerbsfragebogen kann unter heruntergeladen werden. Ausgezeichnet werden die sieben besten Pferdesportvereine. Die Plätze eins bis fünf werden durch finanzielle Unterstützung in Höhe gestaffelt mit 500, 750, 1000, 1250 und 1500 Euro belohnt. Die Plätze sechs und sieben erhalten jeweils ein Literaturpaket des FN-Verlages im Wert von 200 bzw. 300 Euro. Die Bewerbungsunterlagen sind bis zum 16. Mai 2012 bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.v., Abteilung Breitensport/Vereine/Betriebe, Freiherr-von-Langen-Straße 13, Warendorf einzureichen. Rückfragen bei: Carolin Spickhoff, mailto:cspickhoff@fn-dokr.de, Telefon ( ) dt- Neue Broschüre für Ausbilder: "Kinder mit Pferden stärken" Der physische und psychische Zustand von Kindern verschlechtert sich immer mehr. In der Broschüre "Kursmanual: Kinder mit Pferde stärken" erhalten Trainer und Ausbilder im Pferdesport Anleitungen und Tipps, wie sie Kinder und Jugendliche mit Hilfe des Pferdes körperlich und geistig stärken können. Neben Grundlagenwissen zu Gesundheit, Prävention und Gesundheitsförderung geht es um die motorische Entwicklung und die Besonderheiten in der jeweiligen Altersklasse. Für die Umsetzung in der Praxis kann der Ausbilder je nach Zielsetzung aus einem Kursprogramm mit zehn verschiedenen Einheiten für seinen Unterricht auswählen. Die Broschüre wird von der FN herausgegeben. Sie kostet 5 Euro zzgl. 3 Euro Versandkosten in der Druckfassung oder 4 Euro als Downloadfassung. Beides ist zu beziehen über Rubrik Merkblätter und Broschüren. fn-press Distanzsportler haben einen neuen Präsidenten gewählt - langjährige Präsidentin von FN mit Deutschem Reiterkreuz in Gold ausgezeichnet Dr. Juliette Mallison, seit 16 Jahren Präsidentin des Vereins Deutscher Distanzreiter und Fahrer e.v. (VDD) hat, wie sie selbst bereits vor zwei Jahren ankündigte, sich 2011 nicht mehr für das Amt als Präsidentin zur Verfügung gestellt. Sie selbst sagte: "Ich gehe mit einem lachenden und einem weinenden Auge und werde den Verein weiterhin unterstützen." Für Ihre Verdienste und ihr persönliches Engagement um den Distanzsport wurde ihr im Rahmen der Jahreshauptversammlung des VDD von FN-Generalsekretär Soenke Lauterbach das Deutsche Reiterkreuz in Gold verliehen. Außerdem folgte die Mitgliederversammlung dem neu gewählten Präsidiums, Dr. Juliette Mallison zur Ehrenpräsidentin des VDD zu ernennen. Die Amtsnachfolge der in den Ruhestand getretenen Präsidentin tritt der bisherige erste Beisitzer, Dr. Jan Duvenhorst, an. Der 48-Jährige Oberforstrat aus Lonsee, Baden-Württemberg, ist seit 2002 Mitglied des Vorstandes, selbst aktiver Distanzreiter und FEI-Richter. Sein Ziel sind die Weiterführung des Vereins nach dem Motto "Alle unter einem Dach": Gleich ob es sich um Gelegenheitsteilnehmer, sportlich ambitionierte Reiter/innen und Fahrer/innen oder Spitzensportler handelt, alle sollen sich im VDD verstanden und außen vertreten fühlen. Aufgrund der Erfahrungen als Veranstalter setzt er außerdem auf eine gute und konstruktive Zusammenarbeit mit Grundstückseigentümern und genehmigenden Behörden. "Sie werden Ihre Fußstapfen hinterlassen", so Soenke Lauterbach.

5 4 Übungsleiter AKTUELL Heft 11/2011 AUS- UND WEITERBILDUNG Abzeichenprüfungen Datum: PLZ/Veranstalter: Kontakt: Abzeichen: RFV Kuppenheim-Bischweier Fr. Kuhn BP, DLA Meißenheim, Fahrstall Lohrer Hr. Lohrer BP, DFA RV Aalen u.u. Fr. Widmann BP, DRA RFV Rot am See Fr. Hirsch BP, DRA, DLA RFV Krumbach Hr. v. Dewitz BP, DRA PSV Hohe Eiche Hr. Hauke BP, DRA RFV Donaueschingen Hr. Junginger BP, DRA Herrenberg Hr. Holzapfel BP, DRA RFV Esslingen Fr. Rossbach BP, DRA RV Lörrach Fr. Schmitz BP, DRA Waiblingen, EWU B.W. Fr. Bürkle BP, DLA RFV Staibshof Fr. Wespel BP, DRA Quelle: >Landeskommission >Abzeichenprüfungen Stand: Lehrgang "Trainerassisten Schulsport" Der Württembergische Pferdesportverband ( bietet erstmalig an der Landesreitschule im Haupt und Landgestüt Marbach ( einen Lehrgang zum Trainerassistent im Schulsport an. Der Lehrgang richtet sich an Lehrer oder Erzieher, die Interesse am Pferdesport haben und hier eine Qualifikation im Reiten und Voltigieren erwerben wollen, aber auch an Trainer, die sich im Schulsport zusätzlich qualifizieren wollen. Lehrgangstermine sind: 28. Januar (Beginn 9 Uhr) und 29. Januar 2012; 30. März (Beginn 17 Uhr) und 31. März Prüfung ist am 1. April Lehrgangskosten: ohne Prüfungsgebühr, Übernachtung und Verpflegung. Höchstteilnehmerzahl: 20 Personen Voraussetzungen: Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein oder Mitarbeiter in einem Pferdebetrieb, Lehrerausbildung, erzieherische Berufsausbildung, Trainer/Berufsausbilder mit abgeschlossener Prüfung (Dispens kann in Einzelfällen nach Rücksprache erteilt werden). Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnis (nicht älter als sechs Monate), Besitz des Basispasses Pferdekunde (kann ggf. bei der Abschlussprüfung erworben werden) oder des Sachkundenachweises gemäß APO, Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses (16 LE), der nicht länger als 2 Jahre zurückliegt. Inhalte: Aufgaben des Trainerassistenten-Schulsport im Verein/Betrieb (Aufsichtspflicht, Unfallverhütung, Anforderungen an den Trainerassistenten im Schulsport Reiten und Voltigieren und im Bereich von Vorschulen und Kindergärten. Vermittlung von Kenntnissen auf dem Gebiet der Pferdehaltung und des Umgangs mit dem Pferd, Tierschutzgesetz. Theorie zur Unterrichtserteilung, Reitlehre/Voltigierlehre, Praktische Unterstützung von Lehrkräften. Anmeldungen: unter Beifügung der notwendigen Voraussetzungen bis zum 22.Dezember 2011 an: Württembergischer Pferdesportverband (WPSV), Murrstr. 1/ Kornwestheim. Die Lehrgangsgebühren überweisen Sie auf das Konto des WPSV, Nr , BW Bank Stuttgart, BLZ Rückfragen: richten Sie an: Gabriele Knisel-Eberhard, 07154/832830, mailto:knisel@wpsv.de. WPSV Fortbildungslehrgang für Gespannfahrer Der Württembergische Pferdesportverband ( veranstaltet gemeinsam mit der Verwaltungsberufsgenossenschaft (vbg) und dem Haupt-und Landgestüt Marbach das Seminar Unfallverhütung durch sicheres Verhalten im Fahrsport. Seminarinhalte: Rechtsgrundlagen zur Teilnahme am Straßenverkehr, Ausrüstung von Gespannen, Sachkundeund Gebrauchsprüfung, Ausbildung Fahrer/Beifahrer, Sicherheit im Stall, Versicherungsschutz und Haftung, Gesetzliche Unfallversicherung, Unfallverhütungsvorschriften, Grundlage Gewerberecht. Ort: Haupt-und Landgestüt Marbach Termin: März 2012 Kosten: keine für die Teilnehmer. Die vbg übernimmt alle anfallenden Kosten für Lehrgangsteilnahme, Unterkunft und Verpflegung und die Fahrtkosten für die einfache Strecke (0.40 pro km) zwischen Heimatort und Veranstaltungsort. Für das Seminar werden 15 LE zur Verlängerung der Trainerlizenz anerkannt. Teilnehmerzahl: maximal 19 Teilnehmer, der Eingang der Anmeldung entscheidet über die Teilnahme. Schriftliche Anmeldungen mit Name, Adresse, Telefon, und Vereinsanschrift an: Württembergischer Pferdesportverband (WPSV), Murrstr. 1/2, Kornwestheim, mailto:knisel@wpsv.de. Für Rückfragen zum Seminar steht Ihnen Gabriele Knisel-Eberhard zur Verfügung. WPSV

6 Übungsleiter AKTUELL Heft 11/ Seminare und Lehrgänge Dez. Trainer-Fortbildung (Trainer Reiten) der Landeskommission (LK) Baden-Württemberg Ort: Haupt- und Landgestüt Marbach/Landesreitschule, Infos bei: LK-BAW, Claudia Eiser, Telefon ( ) , mailto:eiser@pferdesport-bw.de Dez. 3-Tage-Reitkurs "Dressur nach klassischen Grundsätzen" mit Conny Niedenthal aus Mallorca Ort: FN-Betrieb El-Picadero, Hohentengen-Bremen, Infos bei: Telefon (01 71) , mailto:info@el-picadero.de Seminare und Lehrgänge Jan. WPSV-Lehrgang "Trainerassistent im Schulsport" April Ort: Haupt- und Landgestüt Marbach/Landesreitschule, Infos bei: WPSV-Geschäftsstelle, Telefon ( ) , mailto:knisel@wpsv.de Feb. VBG-Lehrgang "Sportmedizin Voltigieren" Ort: VBG-Akademie für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Schloss Lautrach b. Memmingen Infos bei: WPSV-Geschäftsstelle, Telefon ( ) , mailto:knisel@wpsv.de März VBG-Lehrgang "Sportmedizin Reitsport" Ort: VBG-Akademie für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Schloss Lautrach b. Memmingen Infos bei: WPSV-Geschäftsstelle, Telefon ( ) , mailto:knisel@t-online.de März VBG-Lehrgang "Fortbildung für Gespannfahrer aus Vereinen und Inhaber von Kutschbetrieben" Ort: Haupt- und Landgestüt Marbach, Infos bei: WPSV-Geschäftsstelle, Telefon ( ) , mailto:knisel@t-online.de März VBG-Lehrgang "Sportmedizin Voltigieren" Ort: VBG-Akademie für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Schloss Lautrach b. Memmingen Infos bei : WPSV-Geschäftsstelle, Telefon ( ) , mailto:knisel@t-online.de April WPSV-Lehrgang "Fortbildung für Ausbilder" (Nur mit eigenen geeigneten Pferden D/S) Ort: FN-Betrieb Fritz Pape, Schloss Sindlingen Infos bei: WPSV-Geschäftsstelle, Telefon ( ) , mailto:knisel@wpsv.de Die Teilnahme gilt als Fortbildung mit 30 LE zur Verlängerung der DOSB-Trainerlizenz Seminarangebote 2012 des Kompetenzzentrum Pferd Baden-Württemberg unter: -dt- JUGEND IM PFERDESPORT Der richtige Auftritt des Vereins im Internet und in sozialen Netzwerken Gut besuchte Webseiten machen Öffentlichkeitsarbeit erfolgreich, wenn sie zur Publikationsplattform werden, die zeitnah den aktuellen Informationsstand des Vereins widerspiegelt. Eine Erfolgreiche Seite lebt von Inhalten, die spezifisch auf die Bedürfnisse und Interessen der Besucher zugeschnitten und immer aktuell sind. Die Nutzung sozialer Netzwerke wie Facebook oder Kommunikationsdiensten wie Twitter ist ein weiterer Baustein zur Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere auch, um junge Menschen zu erreichen und einzubinden. Im Seminar geht es um Konzeptionen, Inhalte, Nutzer- und Besucherverhalten, Vernetzung und Arbeitsabläufe, mögliche Tools, Suchmaschinenoptimierung, Dienstleister und Kosten. Termin: Samstag, 28. Januar 2012, Beginn: 9 Uhr, Ende zirka 17 Uhr. Ort: Landesakademie für Jugendbildung Weil der Stadt. Teilnahmegebühren: 58 Euro (Aufpreis für Mittagessen 9 Euro) Teilnehmer: Für alle, die moderne Formen der Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation für ihren Verein effizient einsetzen wollen. Fordern Sie unter mailto:bildung@wlsb.de das Anmeldeformular an oder nutzen Sie die direkte Online- Anmeldung unter Rubrik "Aus- & Fortbildung". SPORT in BW 11/2011 WPSV Jugendwarttagung Samstag, 4. Februar 2012, Beginn 9.30 Uhr Gestütsgasthof Marbach, Am Dolderbach 15, Gomadingen-Marbach

7 6 Übungsleiter AKTUELL Heft 11/2011 BREITENSPORT Breitensport-Veranstaltungen Datum/Tage/ PLZ/Ort: Kontakt: BV/Disziplin Laichingen Fr. Mangold Voltigieren Quelle: >Landeskommission > Breitensportliche Veranstaltungen. Stand: MANAGEMENT Annehmlichkeiten für Mitglieder Vereine möchten oft ihren ehrenamtlichen Mitgliedern für deren Einsatz etwas gutes tun. Die ist allerdings nicht uneingeschränkt möglich. Der Grundsatz der Selbstlosigkeit ( 55 Abs. 1 Abgabenordnung) fordert, dass gemeinnütziges Handeln - so auch die Förderung des Sports - selbstlos, d. h. nicht zur Förderung eigenwirtschaftlicher Zwecke, erfolgen muss. Dies beinhaltet auch, dass den Mitgliedern keine finanziellen und sachlichen Zuwendungen gemacht werden dürfen. Eine solche "schädliche Zuwendung" liegt nach der Rechtssprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) vor, wenn der Verein sein Mitglied bezuschusst oder einen wirtschaftlichen Vorteil unentgeltlich oder verbilligt zukommen lässt. So gilt beispielsweise die zinslose oder zinsverbilligte Darlehensvergabe an ein selbst nicht steuerbegünstigtes Vereinsmitglied als schädliche Mittelverwendung. "Annehmlichkeiten" sind zulässig Diese Einschränkung gilt jedoch nicht, soweit es sich um sogenannte Annehmlichkeiten handelt, wie diese z. B. bei Vereinen im Rahmen der Betreuung von Mitgliedern allgemein üblich und nach allgemeiner Verkehrsauffassung als angemessen anzusehen sind. Als Obergrenze wird sich hierbei an den lohnsteuerlichen Annehmlichkeitsgrenzen angelehnt. Als zulässige Zuwendungen werden deshalb angesehen: Sachzuwendungen, wie beispielsweise Blumen, Geschenkkörbe, Bücher etc. bis zu einem Wert von jeweils 40 Euro, die dem Vereinsmitglied aus Anlass persönlicher Ereignisse (z. B. Geburtstag, Vereinsjubiläum) überreicht werden. Zusätzlich können den Vereinsmitgliedern auch Aufmerksamkeiten im Rahmen besonderer Vereinsanlässe gewährt werden. Klassische Beispiele sind hierfür unentgeltliche oder verbilligte Bewirtung der Mitglieder bei der Weihnachtsfeier, der Hauptversammlung oder bei einer Bezuschussung eines Vereinsausflugs. Auch hier ist eine Obergrenze von insgesamt 40 Euro je Mitglied und Jahr zu berücksichtigen. Beispiel: Das Vereinsmitglied Max Müller begeht im Jahr 2011 seinen 60. Geburtstag. Gleichzeitig kann er auf eine 10- jährige Tätigkeit als Vereinskassier im gleichen Jahr zurückblicken. Bei ihm liegen also zwei persönliche Anlässe vor. Somit verdoppelt sich die oben genannte Annehmlichkeitsgrenze, d. h. zu beiden Anlässen dürfen dem Jubilar insgesamt Zuwendungen von maximal 80 Euro gemacht werden. Zu beachten ist auch, dass keine Geld-, sondern nur Sachgeschenke gemacht werden dürfen. Im Rahmen der genannten Grenzen werden, wie erwähnt, auch Bewirtungen anlässlich von Vereinsausflügen, Weihnachtsfeiern u. ä. zugelassen. SPORT in BW 11/2011 (in Auszügen) Deutlich weniger Geld für Solarstrom Die Bundesregierung streicht die Solarförderung immer weiter zusammen. Ab kommenden Jahr bekommen Bürger nur noch zwischen 17,94 und 24,43 Cent je Kilowattstunde Strom - je nachdem wie groß die Anlage ist. Damit sinkt die Einspeisevergütung zum 1. Januar um 15 Prozent, wie die Bundesnetzagentur mitteilte. Wer mit dem Gedanken spielt, eine Photovoltaikanlage in den kommenden Wochen zu installieren, sollte sich also beeilen. wirtschaft.t-online

8 Übungsleiter AKTUELL Heft 11/ Der Sportversicherungsvertrag: Die Vertrauensschadenversicherung Der Kassierer ist mit der Verwaltung der Vereinsgelder beauftragt. Der Aufgabenbereich umfasst in der Regel auch den Transport von Vereinsgeldern zur Bank oder in die eigene Wohnung, z. B. nach einer Vereinsveranstaltung. Was ist jedoch bei einem Überfall? Sind die Gelder in der eigenen Wohnung sicher über das Wochenende bis die Bank am Montag wieder öffnet? Dieses unangenehme Gefühl begleitet die Vertrauenspersonen, zumal ein finanzieller Schaden den Verein in eine missliche Lage und die Vertrauensperson in Erklärungsnot bringen kann. Welche Aufgaben hat die Vertrauensschadenversicherung? Die Vertrauensschadenversicherung umfasst die Absicherung der vorhandenen Gelder und Geldwerte der Vereine/Verbände in den Landessportbünden. Wer ist versichert? Versichert sind die Mitglieder der Organe der Vereine/Verbände, insbesondere der Kassier und hauptberuflich beschäftigte Personen. Welche Risiken sind versichert? Es wird unterschieden in Risiken, die durch Vorsatz sowie ohne Verschulden der Vertrauensperson entstehen können. Der Verein ist bei Vorsatz durch die Vertrauensperson versichert, wenn das "Vertrauen" aufgrund Unterschlagung, Diebstahl, Betrug, Untreue oder Urkundenfälschung missbraucht und die Gelder des Vereins somit entwendet wurden. Die veruntreuten Gelder können bei der Sportversicherung bis zur Höchstleistung geltend gemacht werden. Bei Vorsatz wird der Schadenverursacher in Regress genommen, oft jedoch nur mit mäßigem Erfolg. Der Versicherungsschutz umfasst jedoch nicht nur "schwarze Schafe". Die Vertrauenspersonen sind auch beim Transport der Vereinsgelder nach einer Veranstaltung des Vereins versichert, wenn die Einnahmen zur Bank oder vorübergehend nach Hause gebracht werden. Wird die Vertrauensperson auf dem Weg überfallen oder die Gelder in der Wohnung durch Einbruchdiebstahl entwendet, kann der Verein auf Ersatz durch die Sportversicherung zählen. Kommt es beim Überfall zudem zu einem Personenschaden, besteht zusätzlich noch Unfallschutz über die Sportversicherung. Worauf ist beim Transport zu achten? Die Gelder sind beim Transport von der Vertrauensperson unmittelbar am Körper zu führen und keinesfalls unbeaufsichtigt in einem Fahrzeug zurückzulassen. Werden vorübergehend fremde Räumlichkeiten zur Aufbewahrung genutzt ist auf eine ordentliche Sicherung und auf verschlossenen Türen zu achten. Schadensbeispiele: 1. Die Vertrauensperson fälscht Rechnungen und veruntreut über ein Jahr Vereinsgelder. Auch hier besteht Versicherungsschutz über die Sportversicherung, maximal jedoch für zwei zurückliegende Jahre. 2. Die Vertrauensperson wird nach dem Kartenverkauf am Vereinsheim auf dem Transportweg zur Bank Überfallen. Es besteht Versicherungsschutz über die Sportversicherung. Besonders wirksam ist eine gute Prävention! Der Zahlungsverkehr sollte nur über Konten der versicherten Vereine/Verbände abgewickelt werden. Die Benutzung anderer - z.b. auf Privatpersonen lautender - Konten ist nicht zu empfehlen. Ein weiteres Vorstandsmitglied sollte zudem jederzeit Einsicht in die Onlinekonten vornehmen können. Die Vertrauensschadenversicherung umfasst maximal die letzten beiden Jahre. Weiter zurückliegende Schäden können nicht mehr geltend gemacht werden. Um so mehr empfiehlt sich mindestens einmal im Jahr eine satzungsgemäße Konten-, Buch- und Kassenprüfung. Die Vorlage des Berichts des Kassenprüfers erleichtert zudem die Prüfung bei der Geltendmachung von Ansprüchen. Vorgehensweise bei einem Vertrauensschaden: Melden Sie den Schaden bitte umgehend dem zuständigen Versicherungsbüro bei ihrem Landessportbund. Bei Vorsatz ist nicht zwingend Anzeige zu erstatten. Nehmen Sie daher umgehend eine Abstimmung mit ihrem Versicherungsbüro vor. SPORT in BW 10/2011 Das Spendenrecht und neue Spendenformulare Das Bundesfinanzministerium hat überraschenderweise die Einzelvorgaben zur Verwendung und Ausstellung von Spendenbescheinigungen nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder neu festgelegt. Da Vereine, aber auch gemeinnützige Sportfördervereine, ihre Spendenbescheinigungen selbst ausstellen können, wurde hierzu in einem fünfseitigen (!) BMF-Schreiben vom genau vorgegeben, welcher Text/Inhalt, die in welcher Reihenfolge eine Spendenbescheinigung enthalten muss. Egal, ob Geld- oder Sachspendenbescheinigung. Auf der nächsten Seite diese Heftes finden Sie den Vordruck einer "Bestätigung über Sachzuwendungen". Informieren Sie unbedingt auch Ihren zuständigen Kassenwart oder Schatzmeister. Rechtanwalt Prof. Geckle Anmerkung der Redaktion: Der Vordruck "Bestätigung über Geldzuwendungen" wurde im Übungsleiter AKTUELL, Heft 10/2011 abgedruckt. -dt-

9 Formular drucken Vereinslogo Aussteller (Bezeichnung der inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder inländischen öffentlichen Dienststelle) Bestätigung über Sachzuwendungen im Sinne des 10b des Einkommensteuergesetzes an eine der in 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen Name und Anschrift des Zuwendenden: Betrag der Zuwendung in Ziffern- - Buchstaben- Tag der Zuwendung Genaue Bezeichnung der Sachzuwendung mit Alter, Zustand und historischer Kaufpreis etc. Die Sachzuwendung stammt nach den Angaben des Zuwendenden aus dem Betriebsvermögen und ist mit dem Entnahmewert (ggfs. mit dem niedrigeren gemeinen Wert) bewertet. Die Sachzuwendung stammt nach den Angaben des Zuwendenden aus dem Privatvermögen. Der Zuwendende hat trotz Aufforderung keine Angaben zur Herkunft der Sachzuwendung gemacht. Geeignete Unterlagen, die zur Wertermittlung gedient haben, z.b. Rechnung Gutachten, liegen vor. Wir sind wegen Förderung (Angabe des begünstigten Zwecks / der begünstigten Zwecke) Angabe des begünstigten Zwecks / der begünstigten Zwecke nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Finanzamts Steuernummer vom nach 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Wir sind wegen Förderung (Angabe des begünstigten Zwecks / der begünstigten Zwecke) Angabe des begünstigten Zwecks / der begünstigten Zwecke durch vorläufige Bescheinigung des Finanzamtes Finanzamt Steuernummer vom ab als steuerbegünstigten Zwecken dienend anerkannt. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung (Angabe des begünstigten Zwecks / der begünstigten Zwecke) Angabe des begünstigten Zwecks / der begünstigten Zwecke verwendet wird. (Ort, Datum und Unterschrift des Zuwendungsempfängers) Hinweis: Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung erstellt oder wer veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungsbestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, haftet für die Steuer, die dem Fiskus durch einen etwaigen Abzug der Zuwendungen beim Zuwendenden entgeht ( 10b Abs. 4 EStG, 9 Abs. 3 KStG, 9 Nr. 5 GewStG). Diese Bestätigung wird nicht als Nachweis für die steuerliche Berücksichtigung der Zuwendung anerkannt, wenn das Datum des Freistellungsbescheides länger als 5 Jahre bzw. das Datum der vorläufigen Bescheinigung länger als 3 Jahre seit Ausstellung der Bestätigung zurückliegt (BMF vom BStBl I S. 884). Registrier-Nummer des Zuwendungsempfängers Spendenjahr Lfd. Nr.

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